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V/0073/2016

Entgeltordnung für die städtische Einrichtung "Kap.8" im Bürgerhaus Kinderhaus

Vorlagen 27.01.2016

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Anlage 2_Wesentliche Anpassungen Übersicht

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Ansehen

Anlage 1_Entgeltordnung Kap8

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3_ENTGELTORDNUNG2012

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Ansehen

Anlage 2_Wesentliche Anpassungen Übersicht

2104 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0073/2016 
Wesentliche Anpassungen in der Übersicht 
Wesentliche Anpassungen in der Übersicht 
 
1.  Durchgängig wurde „Bürgerhaus Kinderhaus“ im Sinne von 41BKI in der alten 
Entgeltordnung ersetzt durch „Kap.8“ in der neuen Entgeltordnung. 
 
2.  In § 2 „Allgemeine Bestimmungen“ wurde der Satz eingefügt: „Das 
Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer 
von maximal acht Stunden, bei der die Anwesenheit von Personal des „Kap.8“ 
erforderlich ist (inklusive Auf- und Abbau).“ 
 
3.  In § 4 „Veranstaltungen Dritter“ wurde das Nutzungsentgelt bei Veranstaltungen 
mit Bühnentechnik in der Agora (großer Saal) um 50,00 € bzw. in der 
Studiobühne um 15,00 € angehoben. 
Diese Änderung schlägt sich in den Entgelttabellen wie folgt nieder: 
 
Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms (4.2.1) 
 
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora    
Eintritt bis zu 2,- € frei frei 
Eintritt mehr als 2,- €  225,- € 275,- € 
325,- € 
Mokido   
Eintritt bis zu 2,- € frei frei 
Eintritt mehr als 2,- €  35,- € 50,- € 
65,- € 
 
Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord (4.2.2) 
 
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora    
kein Eintritt 275,- € 325,- € 
375,- € 
mit Eintritt 375,- € 425,- € 
475,- € 
Mokido   50,- €   75,- € 
  90,- € 
 
Sonstige Veranstaltungen (4.3) 
 
 Saal Agora Stadtteiltreff  
Mokido / Studiobühne 
ohne  
Bühnen-
technik 
mit  
Bühnen-
technik 
ohne  
Bühnen-
technik 
mit 
Bühnen-
technik 
Tagesveranstaltung 
Werktags (Montag-Donnerstag) 
zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 
375,- € 425,- € 
475,- € 
65,- € 155,- € 
170,- € 
Abendveranstaltung 
Werktags (Montag-Donnerstag) 
zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des 
Folgetages 
475,- € 525,- € 
575,- € 
75,- € 165,- € 
180,- € 
Wochenendveranstaltung 
Freitag, Samstag oder Sonntag 
ganztägig  
bis 1:00 Uhr des Folgetages 
575,- € 625,- € 
675,- € 
85,- € 175,- €  
190,- € 
Auf-/Abbau, Proben etc.   
pro weiterer Tag:  
100,- € 100,- € 35,- € 35,- € 
 
 
4.  In § 4 wurde außerdem das verfügbare Raumkontingent aktualisiert.

Anlage 1_Entgeltordnung Kap8

9652 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung Kap.8  
 
Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
vom xx.xx.2016 
 
(Amtsblatt 2016 der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) 
 
 
§ 1 Nutzungszweck 
 
Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“  ist eine Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Müns ter im Bereich 
Stadtteilkultur. Es ist ein Forum für Kunst und Kul tur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der 
Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. 
 
Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem 
Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert 
und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtte il und integriert kulturelle Angebote in die Lebens welt 
der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit).  
 
Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität 
und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine 
zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. 
 
Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Anse hen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, so- 
zialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Ar beitsansatz ist generationsübergreifend, interkultu rell 
und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). 
 
Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veran- 
staltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Ko nzerte, Ausstellungen und Angebote der musisch-
kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus w erden die Räume für Weiterbildungsangebote wie 
Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugänglic he stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Grup- 
pen, Vereinen und Institutionen vergeben. Nachrangi g behandelt werden zugangsbeschränkte oder ge- 
schlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Ang ebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltungen, 
die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht 
vorgesehen. 
 
Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g . Vorgaben für eigene Veranstaltungen von 
„Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt.  
 
 
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 
 
Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die 
Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im e rforderlichen Umfang . Das Basisnutzungsentgelt 
bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht Stunden, bei der die Anwe- 
senheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf- und Abbau). Zusatzleistungen wie Auf - 
und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder Bereitstellung von Personal (z.B. 
Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister ), zusätzliche Technik und technische Betreuung 
werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich.  
 
Die Leitung des „Kap.8“ entscheidet über die Überla ssung von Räumen und legt die Entgelte für die 
Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteil kulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus 
nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründend en Ausnahmefällen können Entgelte nach 
pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden.

Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung Kap.8  
 
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen 
 
Die Nutzung von Räumen ist für eigene Veranstaltung en des „Kap.8“ sowie für dessen Veranstaltungen 
in Kooperation mit anderen kostenfrei. 
 
§ 4 Veranstaltungen Dritter 
 
4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen 
 
Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene poli- 
tische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezo- 
gene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürger- 
initiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 
  
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 
 
4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im „Kap.8“ 
Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, 
Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäßigtes Ba- 
sis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben.  
  
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora    
Eintritt bis zu 2,- € frei frei 
Eintritt mehr als 2,- €  225, - € 325, - € 
Mokido    
Eintritt bis zu 2,- € frei frei 
Eintritt mehr als 2,- €  35, - € 65, - € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
Mokido  inkl. Kühlraum 35,- € 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr  30,- € 
Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € 
Weitere Räume  a. A.  
 
 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus  dem Bezirk Münster Nord 
Für zugangsoffene Feste und Feiern von gemeinwesenorientierten Gruppen und Vereinen aus 
dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgen- 
den Übersicht erhoben. 
 
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora    
kein Eintritt 275, - € 375, - € 
mit Eintritt 375, - € 475, - € 
Mokido    50, - €   90 ,- € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
Mokido  inkl. Kühlraum 35,- €
 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr  30,- € 
Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € 
Weitere Räume  a. A.  
 
4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils 
Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine 
des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresent- 
gelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und für 
Termin von bis zu 4 Stunden an.

Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung Kap.8  
 
 Gruppenräume  
Jahrespauschale 
Funktionsräume*  
Jahrespauschale 
bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzu ngen  50, - € 100, - € 
bei 14 -tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen  25, - € 50, - € 
bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzu ngen  12,50 € 25, - € 
* Kegelbahn, Schießstand, A®telier  
 
4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n 
 Von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- 
 Nutzungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann b ei Vorlage eines Münsterpasses um 80%  
 oder eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtg emäßem Ermessen reduziert werden. 
  
4.3 Sonstige Veranstaltungen  
 
Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene 
Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtet e Veranstaltungen) wird ein reguläres Ba- 
sis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben.  
 
 Agora und Mokido  
 Saal Ag ora  Stadtteiltreff  
Mokido / Studiobühne 
ohne  
Bühnentechnik 
mit  
Bühnentechnik 
ohne  
Bühnentechnik 
mit 
Bühnentechnik 
Tagesveranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag) 
zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 
375, - € 475, - € 65, - € 170, - € 
Abendveranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag) 
zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des 
Folgetages 
475, - € 575, - € 75, - € 180, - € 
Wochenendveranstaltung  
Freitag, Samstag oder Sonntag 
ganztägig  
bis 1:00 Uhr des Folgetages 
575, - € 675, - € 85, - € 190, - € 
Auf -/Abbau, Proben etc.   
pro weiterer Tag:  
100, - € 100, - € 35, - € 35, - € 
 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
Mokido  inkl. Kühlraum 85,- € 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr  30,- € 
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 20,- € 
Weitere Räume  a. A. 
 
 Gruppen- und Funktionsräume 
  - 2 Std.  > 2 Std.  ganzt ägig  
  pro Std.  pro Std.  pro Tag  
Sinnesraum  
Musik-Probe 
Bewegungsräume, 80-100 qm, Stüh- 
le vorhanden 
5, - € 4, - € 25, - € 
Billardraum  
Cafeteria 
Gruppenräume für ca. 20 Personen, 
Tische und Stühle  
4, - € 3, - € 20, - € 
Eltern -Kind - 
Bereich 
Spielraum, Kinderstühle, Bällchen- 
bad  
4, - € 3, - € 20, - € 
Bewegungsra um  keine Bestuhlung  3, - € 2,50 € 15, - € 
Kreati vraum   3, - € 2,50  € 15, - € 
A®telier*  
 
Inkl. Nutzung der technische Ausstat- 
tung wie Geräte, Maschinen, Brenn- 
öfen  
5,- € 4,- € 30, - € 
Schießstand  
 
Luftgewehrschießstand und Vorraum  5,- € 4, - € 30 ,- € 
Kegelbahn*  bis zu 10 Personen 5, - € 4, - € 30, - € 
* bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt

Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung Kap.8  
 
§ 5 Sonstige Bestimmungen 
 
5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen vor- 
her bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
 
5.2 Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer ver- 
pflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren. 
 
5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Ka p.8“ ist die Beachtung der Betriebs- und Nut- 
zungsordnung des „Kap.8“. 
 
5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch 
vor Nutzungsbeginn 
 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
Diese Entgeltordnung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Die Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus 
vom 16.12.2011 (Amtsblatt der Stadt Münster 2011 S. 197) verliert damit ihre Gültigkeit.

Beschlussvorlage

5192 Zeichen

V/0073/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entgeltordnung für die städtische Einrichtung "Kap.8" im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
21.04.2016 Kulturausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.06.2016 in Kraft. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die neue Entgeltordnung ergeben sich voraussichtlich Mehrerträge von rd. 700,00 Euro 
pro Jahr. 
 
 
 
Begründung: 
 
Das „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus ist eine Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster im 
Bereich Stadtteilkultur. Es ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommuni-
kation, der Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Die 
derzeit gültige Entgeltordnung für die Nutzung des Bürgerhauses Kinderhaus wurde am 14.12.2011 
mit der Vorlage V/0704/2011vom Rat beschlossen und ist seit 01.01.2012 in Kraft. 
 
Die Entgeltordnung für das Bürgerha us Kinderhaus vom 16.12.2011 hat sich in der Praxis bewährt, 
allerdings haben sich in den vergangenen Jahren einige Parameter  verändert. Daher muss die 
aktuelle Entgeltordnung durch die anliegende neue Fassung ersetzt werden. 
 
Die Neufassung der Entgeltordnung trägt der  geänderten Raumsituation Rechnung, es wird eine 
notwendige redaktionelle Änderung vorgenommen und die Nutzungsdauer für Veranstaltungen wird, 
der gängigen Praxis entsprechend, auf maximal acht Stunden festgelegt.  Mit der moderaten Anh e-
bung d er Entgelte für Bühnenveranstaltung en werden die laufenden Kosten für eine höhe rwertige 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0073/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Behrens-Porzky 
Ruf: 
492-4152 
E-Mail: 
porzkyu@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0073/2016 
Veranstaltungstechnik anteilig von den Nutzern mitgetragen, wobei sich die Veransta ltungskosten 
trotzdem für die Nutzer in der Gesamtbetrachtung reduzieren. 
 
Gründe für die Neufassung im Einzelnen: 
 
 
1. Anpassung an die geänderte Raumsituation: 
Seit 2013 steht - nach einer Umbaumaßnahme zur Reaktivierung von Raumressourcen im 2. 
OG (ehemalige Sauna)  - mit dem Musik-Proberaum ein weiterer Raum zur Verfü gung, der in 
die Entgeltordnung eingearbeitet werden musste. 
Aufgrund des Jahrhundertunwetters 2014 sind die Räume im Erdgeschoss zerstört und we r-
den in neuem Zuschnitt bzw. neuer Funktion wieder hergestellt. Diese Änderungen fanden Be-
rücksichtigung. 
 
2. Aufwertung der technischen Ausstattung im Veranstaltungsbereich 
Die technische Ausstattung der Veranstaltungsbereiche (Agora und Studiobühne im M okido) 
wurden in den letzten Jahren im Dialog mit den Nutzern an aktuelle technische Erfordernisse 
von Bühnenveranstaltungen angepasst. Insbesondere die stark modernisierte Licht- und Ton-
technik, die Bühnenpodesterie sowie die Bestuhlungskomponenten bieten den Nutzern nun 
verbesserte Möglichkeiten, reduzieren deren Kosten, da nur selten zusätzliche Technik eing e-
bracht werden muss und ermögl ichen eine höhere Auslastung durch mehr Besucherplätze. 
Die laufenden Kosten für Unterhaltung und Reparatur sollen anteilig durch eine moderate E r-
höhung der Nutzungsentgelte für Bühnenveranstaltungen erwirtschaftet werden. Dennoch li e-
gen auf Nutzerseite di e Mehrkosten für die Raumnutzung deutlich unter den bisher erforderl i-
chen Aufwendungen für zusätzlich einzubringende Technik. 
 
3. Begrenzung der Nutzungsdauer bei Veranstaltungen 
Die Praxis hat gezeigt, dass die Nutzungsdauer - insbesondere bei Veranstaltunge n außer-
halb der regulären Öffnungszeiten - bei denen die Anwesenheit von Personal des Kap.8 erfor-
derlich ist - auf acht Stunden pro Veranstaltung (inkl. Auf - und Abbau) zu begrenzen ist, um 
die Personalkosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten und die Regelarbeitszeit nicht zu 
überschreiten. Diese Regelung entspricht der aktuellen Praxis und die Änderung dient ledi g-
lich der Eindeutigkeit. 
 
4. Bezeichnung für die stadtteilkulturelle Abteilung im Bürgerhaus Kinderhaus 
Die stadtteilkulturelle Abteilung im Bürgerhaus Kinderhaus, die unter gleichem Namen wie das 
Gebäude firmierte, führt seit 2013 den Namen „Kap.8“ (Kultur am Platz). Das Gebäude Bü r-
gerhaus Kinderhaus wird von verschiedenen Ämtern der Stadt Münster genutzt. Die Bene n-
nung war erforderlich geworden,  da die Namensgleichheit von Stadtteilkultureinrichtung und 
Gebäude in der internen und externen Kommunikation problematisch war. Die alte Bezeic h-
nung bleibt s either dem Gebäude vorbehalten. In der Entgeltordnung, die ausschließlich die 
Räume der stadtteilkulturellen Abteilung betraf und betrifft, ist daher eine redaktionelle Änd e-
rung vorzunehmen. Bürgerhaus Kinderhaus in der Bedeutung ‚Stadtteilkulturelle Einrichtung 
des Kulturamtes (41BKI)‘ ist zu ersetzen durch „Kap.8“. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Entgeltordnung neu 
Anlage 2: Wesentlichen Änderungen in der Übersicht 
Anlage 3: Entgeltordnung vom 16.12.2011

Anlage 3_ENTGELTORDNUNG2012

9458 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung 2012 
 
Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus 
vom 01.01.2012 
 
§ 1 Nutzungszweck 
 
Das Bürgerhaus Kinderhaus als Einrichtung des Kultu ramtes der Stadt Münster, im Bereich Stadtteilkul- 
tur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort de r Begegnung und Kommunikation, der Freizeitgestal- 
tung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. 
 
Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem 
Stadtteil, für den Stadtteil".  Es initiiert, förde rt und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglich t, koordi- 
niert und präsentiert kulturelle Angebote für den S tadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Le- 
benswelt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit).  
 
Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität 
und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine 
zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. 
 
Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Anse hen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung,  so- 
zialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Ar beitsansatz ist generationsübergreifend, interkultu rell 
und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). 
 
Die dem Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) zugeordneten  Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für 
stadtteilkulturelle Veranstaltungen wie Theater, Ta nztheater, Kleinkunst, Konzerte, Ausstellungen und 
Angebote der musisch-kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für Weiter- 
bildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und  öffentlich zugängliche stadtteilbezogene 
Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutio nen vergeben. Nachrangig behandelt werden 
zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltunge n, Veranstaltungen und Angebote ohne Stadt- 
teilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Ge winnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu priva- 
ten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. 
 
Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des Bür- 
gerhauses, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt.  
 
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 
 
Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die 
Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im e rforderlichen Umfang.  Zusatzleistungen wie Auf- 
und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder Bereitstellung von Personal (z.B. 
Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister ), Technik und technischer Betreuung werden zu- 
sätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. 
 
Die Leitung des Bürgerhauses Kinderhaus entscheidet  über die Überlassung von Räumen und legt die 
Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemä- 
ßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefälle n können Entgelte nach pflichtgemäßem Er- 
messen ermäßigt oder erlassen werden. 
 
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen 
 
Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen von 41 B KI und Veranstaltungen in Kooperation mit An- 
deren ist kostenfrei.

Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung 2012 
 
§ 4 Veranstaltungen Dritter 
 
4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen 
 
Für Veranstaltungen der  BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene poli- 
tische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezo- 
gene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürger- 
initiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 
  
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 
 
4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im Bürgerhaus 
Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, 
Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms im Bürgerhaus wird ein ermäßigtes 
Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben.  
  
 ohne Bühne mit Bühne 
Agora    
Eintritt bis zu 2,- € frei frei 
Eintritt mehr als 2,- €  225, - € 275, - € 
Mokido    
Eintritt bis zu 2,- € frei frei 
Eintritt mehr als 2,- €  35, - € 50, - € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
Mokido  inkl. Kühlraum 35,- € 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr  30,- € 
Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € 
Weitere Räume  a. A.  
 
 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus  dem Bezirk Münster Nord 
Für zugangsoffene Feste und Feiern von gemeinwesenorientierten Gruppen und Vereinen aus 
dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgen- 
den Übersicht erhoben. 
 
 ohne Bühne mit Bühne 
Agora    
kein Eintritt 275, - € 325, - € 
mit Eintritt 375, - € 425, - € 
Mokido    50, - €   75, - € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
Mokido  inkl. Kühlraum 35,- €
 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr  30,- € 
Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € 
Weitere Räume  a. A.  
 
4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils 
Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine 
des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresent- 
gelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und 
Terminen bis zu 4 Stunden an. 
 
 Gruppenräume  
Jahrespauschale 
Funktionsräume*  
Jahrespauschale 
bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzu ngen  50, - € 100, - € 
bei 14 -tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen  25, - € 50, - € 
bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzu ngen  12,50 € 25, - € 
* Kegelbahnen, Schießstand, Werkstätten

Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung 2012 
 
 
4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n 
 von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- 
 Nutzungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann b ei Vorlage eines Münsterpasses um 80%  
 oder eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtg emäßem Ermessen reduziert werden. 
 
 
  
4.3 Sonstige Veranstaltungen  
 
Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene 
Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtet e Veranstaltungen) wird ein reguläres Ba- 
sis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben.  
 
 Agora und Mokido  
 Saal Ag ora  Stadtteiltreff 
Mokido 
ohne  
Bühne 
mit  
Bühne 
ohne 
Bühne 
mit 
Bühne 
Tagesveranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 
375, - € 425, - € 65, - € 155, - € 
Abendveranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18:00 und 1:0 0 Uhr 
des Folgetages 
475, - € 525, - € 75, - € 165, - € 
Wochenendveranstaltung  
Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig  
bis 1:00 Uhr des Folgetages 
575, - € 625, - € 85, - € 175, - € 
Auf -/Abbau, Proben etc.   
pro weiterer Tag:  
100, - € 100, - € 35, - € 35, - € 
 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
Mokido  inkl. Kühlraum 85,- € 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr  30,- € 
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 20,- € 
Weitere Räume  a. A.  
 
 Gruppen- und Funktionsräume 
  - 2 Std.  > 2 Std.  ganzt ägig  
  pro Std.  pro Std.  pro Tag  
Sinnesraum  Bewegungsraum, keine Bestuhlung  5, - € 4, - € 25, - € 
Billardraum  
Cafeteria 
Gruppenräume für ca. 20 Personen, 
Tische und Stühle  
4, - € 3, - € 20, - € 
Eltern -Kind - 
Bereich 
Spielraum, Kinderstühle, Bällchen- 
bad, Terrasse  
4, - € 3, - € 20, - € 
Bewegungsra um  keine Bestuhlung  3, - € 2,50 € 15, - € 
Kreati vraum,  
Textilraum  
 3, - € 2,50  € 15, - € 
Werkstätten*  
 
Inkl. Nutzung der technische Ausstat- 
tung wie Geräte, Maschinen, Brenn- 
öfen  
5,- € 4,- € 30, - € 
Schießstand  
Ballettraum 
Luftgewehrschießstand, Ballettstan- 
gen, Spiegel und Vorraum  
5,- € 4, - € 30 ,- € 
Kegelbahn 1*  bis zu 10 Personen 5, - € 4, - € 30, - € 
Kegelbahn 2*  mit Nebenraum, bis zu 20 Personen 6, - € 5, - € 30, - € 
Kegelbahn 1+2*   10, - € 8, - € 50, - € 
* bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt

Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 
Entgeltordnung 2012 
 
 
§ 5 Sonstige Bestimmungen 
 
5.1 Das Bürgerhaus behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen 
vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
 
5.2 Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer ver- 
pflichtet, das Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) umgehend zu informieren. 
 
5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im Bür gerhaus Kinderhaus ist die Beachtung der Be- 
triebs- und Nutzungsordnung des Bürgerhauses Kinderhaus. 
 
5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch 
vor Nutzungsbeginn 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am  14.12.2011 beschlossene Entgeltordnung tritt am 
01.01.2012 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 01.01.2002 verliert damit ihre Gültigkeit.

Beratungsverlauf (4)

19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.04.2016 Kulturausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0073/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37