V/0073/2016
Entgeltordnung für die städtische Einrichtung "Kap.8" im Bürgerhaus Kinderhaus
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Anlage 2_Wesentliche Anpassungen Übersicht
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Anlage 2 zur Vorlage V/0073/2016 Wesentliche Anpassungen in der Übersicht Wesentliche Anpassungen in der Übersicht 1. Durchgängig wurde „Bürgerhaus Kinderhaus“ im Sinne von 41BKI in der alten Entgeltordnung ersetzt durch „Kap.8“ in der neuen Entgeltordnung. 2. In § 2 „Allgemeine Bestimmungen“ wurde der Satz eingefügt: „Das Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht Stunden, bei der die Anwesenheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf- und Abbau).“ 3. In § 4 „Veranstaltungen Dritter“ wurde das Nutzungsentgelt bei Veranstaltungen mit Bühnentechnik in der Agora (großer Saal) um 50,00 € bzw. in der Studiobühne um 15,00 € angehoben. Diese Änderung schlägt sich in den Entgelttabellen wie folgt nieder: Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms (4.2.1) ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 225,- € 275,- € 325,- € Mokido Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 35,- € 50,- € 65,- € Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord (4.2.2) ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora kein Eintritt 275,- € 325,- € 375,- € mit Eintritt 375,- € 425,- € 475,- € Mokido 50,- € 75,- € 90,- € Sonstige Veranstaltungen (4.3) Saal Agora Stadtteiltreff Mokido / Studiobühne ohne Bühnen- technik mit Bühnen- technik ohne Bühnen- technik mit Bühnen- technik Tagesveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 375,- € 425,- € 475,- € 65,- € 155,- € 170,- € Abendveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des Folgetages 475,- € 525,- € 575,- € 75,- € 165,- € 180,- € Wochenendveranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig bis 1:00 Uhr des Folgetages 575,- € 625,- € 675,- € 85,- € 175,- € 190,- € Auf-/Abbau, Proben etc. pro weiterer Tag: 100,- € 100,- € 35,- € 35,- € 4. In § 4 wurde außerdem das verfügbare Raumkontingent aktualisiert.
Anlage 1_Entgeltordnung Kap8
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Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung Kap.8 Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus vom xx.xx.2016 (Amtsblatt 2016 der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) § 1 Nutzungszweck Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ ist eine Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Müns ter im Bereich Stadtteilkultur. Es ist ein Forum für Kunst und Kul tur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtte il und integriert kulturelle Angebote in die Lebens welt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Anse hen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, so- zialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Ar beitsansatz ist generationsübergreifend, interkultu rell und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veran- staltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Ko nzerte, Ausstellungen und Angebote der musisch- kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus w erden die Räume für Weiterbildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugänglic he stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Grup- pen, Vereinen und Institutionen vergeben. Nachrangi g behandelt werden zugangsbeschränkte oder ge- schlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Ang ebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g . Vorgaben für eigene Veranstaltungen von „Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt. § 2 Allgemeine Bestimmungen Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im e rforderlichen Umfang . Das Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht Stunden, bei der die Anwe- senheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf- und Abbau). Zusatzleistungen wie Auf - und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister ), zusätzliche Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. Die Leitung des „Kap.8“ entscheidet über die Überla ssung von Räumen und legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteil kulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründend en Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung Kap.8 § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen ist für eigene Veranstaltung en des „Kap.8“ sowie für dessen Veranstaltungen in Kooperation mit anderen kostenfrei. § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene poli- tische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezo- gene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürger- initiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im „Kap.8“ Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäßigtes Ba- sis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 225, - € 325, - € Mokido Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 35, - € 65, - € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für zugangsoffene Feste und Feiern von gemeinwesenorientierten Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgen- den Übersicht erhoben. ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora kein Eintritt 275, - € 375, - € mit Eintritt 375, - € 475, - € Mokido 50, - € 90 ,- € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresent- gelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und für Termin von bis zu 4 Stunden an. Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung Kap.8 Gruppenräume Jahrespauschale Funktionsräume* Jahrespauschale bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzu ngen 50, - € 100, - € bei 14 -tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen 25, - € 50, - € bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzu ngen 12,50 € 25, - € * Kegelbahn, Schießstand, A®telier 4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n Von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- Nutzungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann b ei Vorlage eines Münsterpasses um 80% oder eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtg emäßem Ermessen reduziert werden. 4.3 Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtet e Veranstaltungen) wird ein reguläres Ba- sis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. Agora und Mokido Saal Ag ora Stadtteiltreff Mokido / Studiobühne ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Tagesveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 375, - € 475, - € 65, - € 170, - € Abendveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des Folgetages 475, - € 575, - € 75, - € 180, - € Wochenendveranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig bis 1:00 Uhr des Folgetages 575, - € 675, - € 85, - € 190, - € Auf -/Abbau, Proben etc. pro weiterer Tag: 100, - € 100, - € 35, - € 35, - € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 85,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 20,- € Weitere Räume a. A. Gruppen- und Funktionsräume - 2 Std. > 2 Std. ganzt ägig pro Std. pro Std. pro Tag Sinnesraum Musik-Probe Bewegungsräume, 80-100 qm, Stüh- le vorhanden 5, - € 4, - € 25, - € Billardraum Cafeteria Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle 4, - € 3, - € 20, - € Eltern -Kind - Bereich Spielraum, Kinderstühle, Bällchen- bad 4, - € 3, - € 20, - € Bewegungsra um keine Bestuhlung 3, - € 2,50 € 15, - € Kreati vraum 3, - € 2,50 € 15, - € A®telier* Inkl. Nutzung der technische Ausstat- tung wie Geräte, Maschinen, Brenn- öfen 5,- € 4,- € 30, - € Schießstand Luftgewehrschießstand und Vorraum 5,- € 4, - € 30 ,- € Kegelbahn* bis zu 10 Personen 5, - € 4, - € 30, - € * bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt Anlage 1 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung Kap.8 § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen vor- her bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer ver- pflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Ka p.8“ ist die Beachtung der Betriebs- und Nut- zungsordnung des „Kap.8“. 5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch vor Nutzungsbeginn § 6 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Die Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus vom 16.12.2011 (Amtsblatt der Stadt Münster 2011 S. 197) verliert damit ihre Gültigkeit.
Beschlussvorlage
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V/0073/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Entgeltordnung für die städtische Einrichtung "Kap.8" im Bürgerhaus Kinderhaus Beratungsfolge 19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.04.2016 Kulturausschuss Vorberatung 11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.05.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.06.2016 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die neue Entgeltordnung ergeben sich voraussichtlich Mehrerträge von rd. 700,00 Euro pro Jahr. Begründung: Das „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus ist eine Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster im Bereich Stadtteilkultur. Es ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommuni- kation, der Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Die derzeit gültige Entgeltordnung für die Nutzung des Bürgerhauses Kinderhaus wurde am 14.12.2011 mit der Vorlage V/0704/2011vom Rat beschlossen und ist seit 01.01.2012 in Kraft. Die Entgeltordnung für das Bürgerha us Kinderhaus vom 16.12.2011 hat sich in der Praxis bewährt, allerdings haben sich in den vergangenen Jahren einige Parameter verändert. Daher muss die aktuelle Entgeltordnung durch die anliegende neue Fassung ersetzt werden. Die Neufassung der Entgeltordnung trägt der geänderten Raumsituation Rechnung, es wird eine notwendige redaktionelle Änderung vorgenommen und die Nutzungsdauer für Veranstaltungen wird, der gängigen Praxis entsprechend, auf maximal acht Stunden festgelegt. Mit der moderaten Anh e- bung d er Entgelte für Bühnenveranstaltung en werden die laufenden Kosten für eine höhe rwertige Vorlagen-Nr.: V/0073/2016 Auskunft erteilt: Frau Behrens-Porzky Ruf: 492-4152 E-Mail: porzkyu@stadt-muenster.de Datum: 25.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0073/2016 Veranstaltungstechnik anteilig von den Nutzern mitgetragen, wobei sich die Veransta ltungskosten trotzdem für die Nutzer in der Gesamtbetrachtung reduzieren. Gründe für die Neufassung im Einzelnen: 1. Anpassung an die geänderte Raumsituation: Seit 2013 steht - nach einer Umbaumaßnahme zur Reaktivierung von Raumressourcen im 2. OG (ehemalige Sauna) - mit dem Musik-Proberaum ein weiterer Raum zur Verfü gung, der in die Entgeltordnung eingearbeitet werden musste. Aufgrund des Jahrhundertunwetters 2014 sind die Räume im Erdgeschoss zerstört und we r- den in neuem Zuschnitt bzw. neuer Funktion wieder hergestellt. Diese Änderungen fanden Be- rücksichtigung. 2. Aufwertung der technischen Ausstattung im Veranstaltungsbereich Die technische Ausstattung der Veranstaltungsbereiche (Agora und Studiobühne im M okido) wurden in den letzten Jahren im Dialog mit den Nutzern an aktuelle technische Erfordernisse von Bühnenveranstaltungen angepasst. Insbesondere die stark modernisierte Licht- und Ton- technik, die Bühnenpodesterie sowie die Bestuhlungskomponenten bieten den Nutzern nun verbesserte Möglichkeiten, reduzieren deren Kosten, da nur selten zusätzliche Technik eing e- bracht werden muss und ermögl ichen eine höhere Auslastung durch mehr Besucherplätze. Die laufenden Kosten für Unterhaltung und Reparatur sollen anteilig durch eine moderate E r- höhung der Nutzungsentgelte für Bühnenveranstaltungen erwirtschaftet werden. Dennoch li e- gen auf Nutzerseite di e Mehrkosten für die Raumnutzung deutlich unter den bisher erforderl i- chen Aufwendungen für zusätzlich einzubringende Technik. 3. Begrenzung der Nutzungsdauer bei Veranstaltungen Die Praxis hat gezeigt, dass die Nutzungsdauer - insbesondere bei Veranstaltunge n außer- halb der regulären Öffnungszeiten - bei denen die Anwesenheit von Personal des Kap.8 erfor- derlich ist - auf acht Stunden pro Veranstaltung (inkl. Auf - und Abbau) zu begrenzen ist, um die Personalkosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten und die Regelarbeitszeit nicht zu überschreiten. Diese Regelung entspricht der aktuellen Praxis und die Änderung dient ledi g- lich der Eindeutigkeit. 4. Bezeichnung für die stadtteilkulturelle Abteilung im Bürgerhaus Kinderhaus Die stadtteilkulturelle Abteilung im Bürgerhaus Kinderhaus, die unter gleichem Namen wie das Gebäude firmierte, führt seit 2013 den Namen „Kap.8“ (Kultur am Platz). Das Gebäude Bü r- gerhaus Kinderhaus wird von verschiedenen Ämtern der Stadt Münster genutzt. Die Bene n- nung war erforderlich geworden, da die Namensgleichheit von Stadtteilkultureinrichtung und Gebäude in der internen und externen Kommunikation problematisch war. Die alte Bezeic h- nung bleibt s either dem Gebäude vorbehalten. In der Entgeltordnung, die ausschließlich die Räume der stadtteilkulturellen Abteilung betraf und betrifft, ist daher eine redaktionelle Änd e- rung vorzunehmen. Bürgerhaus Kinderhaus in der Bedeutung ‚Stadtteilkulturelle Einrichtung des Kulturamtes (41BKI)‘ ist zu ersetzen durch „Kap.8“. I.V. gez. Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Entgeltordnung neu Anlage 2: Wesentlichen Änderungen in der Übersicht Anlage 3: Entgeltordnung vom 16.12.2011
Anlage 3_ENTGELTORDNUNG2012
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Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung 2012 Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus vom 01.01.2012 § 1 Nutzungszweck Das Bürgerhaus Kinderhaus als Einrichtung des Kultu ramtes der Stadt Münster, im Bereich Stadtteilkul- tur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort de r Begegnung und Kommunikation, der Freizeitgestal- tung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, förde rt und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglich t, koordi- niert und präsentiert kulturelle Angebote für den S tadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Le- benswelt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Anse hen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, so- zialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Ar beitsansatz ist generationsübergreifend, interkultu rell und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). Die dem Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veranstaltungen wie Theater, Ta nztheater, Kleinkunst, Konzerte, Ausstellungen und Angebote der musisch-kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für Weiter- bildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutio nen vergeben. Nachrangig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltunge n, Veranstaltungen und Angebote ohne Stadt- teilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Ge winnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu priva- ten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des Bür- gerhauses, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt. § 2 Allgemeine Bestimmungen Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im e rforderlichen Umfang. Zusatzleistungen wie Auf- und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister ), Technik und technischer Betreuung werden zu- sätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. Die Leitung des Bürgerhauses Kinderhaus entscheidet über die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemä- ßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefälle n können Entgelte nach pflichtgemäßem Er- messen ermäßigt oder erlassen werden. § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen von 41 B KI und Veranstaltungen in Kooperation mit An- deren ist kostenfrei. Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung 2012 § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene poli- tische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezo- gene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürger- initiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im Bürgerhaus Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms im Bürgerhaus wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. ohne Bühne mit Bühne Agora Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 225, - € 275, - € Mokido Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 35, - € 50, - € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für zugangsoffene Feste und Feiern von gemeinwesenorientierten Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgen- den Übersicht erhoben. ohne Bühne mit Bühne Agora kein Eintritt 275, - € 325, - € mit Eintritt 375, - € 425, - € Mokido 50, - € 75, - € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresent- gelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und Terminen bis zu 4 Stunden an. Gruppenräume Jahrespauschale Funktionsräume* Jahrespauschale bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzu ngen 50, - € 100, - € bei 14 -tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen 25, - € 50, - € bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzu ngen 12,50 € 25, - € * Kegelbahnen, Schießstand, Werkstätten Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung 2012 4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- Nutzungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann b ei Vorlage eines Münsterpasses um 80% oder eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtg emäßem Ermessen reduziert werden. 4.3 Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtet e Veranstaltungen) wird ein reguläres Ba- sis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. Agora und Mokido Saal Ag ora Stadtteiltreff Mokido ohne Bühne mit Bühne ohne Bühne mit Bühne Tagesveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 375, - € 425, - € 65, - € 155, - € Abendveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18:00 und 1:0 0 Uhr des Folgetages 475, - € 525, - € 75, - € 165, - € Wochenendveranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig bis 1:00 Uhr des Folgetages 575, - € 625, - € 85, - € 175, - € Auf -/Abbau, Proben etc. pro weiterer Tag: 100, - € 100, - € 35, - € 35, - € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 85,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 20,- € Weitere Räume a. A. Gruppen- und Funktionsräume - 2 Std. > 2 Std. ganzt ägig pro Std. pro Std. pro Tag Sinnesraum Bewegungsraum, keine Bestuhlung 5, - € 4, - € 25, - € Billardraum Cafeteria Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle 4, - € 3, - € 20, - € Eltern -Kind - Bereich Spielraum, Kinderstühle, Bällchen- bad, Terrasse 4, - € 3, - € 20, - € Bewegungsra um keine Bestuhlung 3, - € 2,50 € 15, - € Kreati vraum, Textilraum 3, - € 2,50 € 15, - € Werkstätten* Inkl. Nutzung der technische Ausstat- tung wie Geräte, Maschinen, Brenn- öfen 5,- € 4,- € 30, - € Schießstand Ballettraum Luftgewehrschießstand, Ballettstan- gen, Spiegel und Vorraum 5,- € 4, - € 30 ,- € Kegelbahn 1* bis zu 10 Personen 5, - € 4, - € 30, - € Kegelbahn 2* mit Nebenraum, bis zu 20 Personen 6, - € 5, - € 30, - € Kegelbahn 1+2* 10, - € 8, - € 50, - € * bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt Anlage 3 zur Vorlage V/0073/2016 Entgeltordnung 2012 § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das Bürgerhaus behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer ver- pflichtet, das Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im Bür gerhaus Kinderhaus ist die Beachtung der Be- triebs- und Nutzungsordnung des Bürgerhauses Kinderhaus. 5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch vor Nutzungsbeginn § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 01.01.2002 verliert damit ihre Gültigkeit.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0073/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37