V/0061/2017
Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434
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Beschlussvorlage
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V/0061/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße Beratungsfolge 09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende S a t z u n g der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre Nr. 107 keine Kosten. Begründung: Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert -Bosch-Straße wurde am 16.03.2016 durch den Rat der Stadt Münster ein Beschluss zur Änderung gefasst (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434, Vorlage Nr. V/0176/2016, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 24.03.2016). Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 434 soll eine Anpassung der einzelhandelsbezogenen Festsetzungen des Bebauungsplans an die Zielsetzungen des in Fortschreibung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster erreicht werden. Vorlagen-Nr.: V/0061/2017 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0061/2017 Für das Plangebiet liegt ein Antrag auf Vorbescheid auf Erweiterung eines bereits vorhandenen zentrentypischen Einzelhandelsbetriebes der Branche Fahrrad-/ Motorradbedarf vor. Da dieses Vorhaben den Planungszielen der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434 widerspricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.03.2016 die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens am 18.04.2016 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt. Damit die Planun gsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist nach dem Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434 nun der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 107 wird bis zum 18.04.2018 begrenzt, da auf die Zweijahresfrist die Dauer der Zurückstellung des Baugesuchs anzurechnen ist. Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich. i. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1. Satzungstext 2. Geltungsbereich
V-0061-2017-Anlage-2-Geltungsbereich
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0061/2017Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße Geltungsbereich - Maßstab 1:5000
V-0061-2017-Anlage-1-Satzungstext
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0061/2017 Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung N RW (GO NRW) die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Diese Satzung umfasst den Bereic h der vom Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 aufgestellten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße. Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 178, Teile des Flurstücks 672 Flur 185, Flurstücke 70, 101, 113, 114, 153, 172, 173, 175, 177, 184, 186, 189, 190, 194, 207, 209, 213, 214, 219, 220, 221, 226, 240, 241, 264, 278, 279, 281, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 302, 306, 307, 308, 310, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, Teile der Flurstücke 313, 314 Flur 186, Flurstücke 108, 130, 143, 153, 155, 196, 221, 223, 229, 230, 232, 234, 235, 236, 238, 239, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 252, 253, 254, 255, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 311, 316, 317, 318, 319, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, Teil des Flurstücks 343 Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. § 2 In dem vorbenannten Gebiet dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs -, zustimmungs - oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. § 3 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmig t worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten Seite 1 von 2 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 107 und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmac hung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, unter Berücksichtigung eines zurückgestellten Bauantrags spätestens am 18.04.2018. Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Siemensstraße
- Robert-Bosch-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0061/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37