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V/0061/2017

Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434

Vorlagen 18.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 37.3.2

Beschlussvorlage

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V-0061-2017-Anlage-2-Geltungsbereich

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V-0061-2017-Anlage-1-Satzungstext

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Beschlussvorlage

2818 Zeichen

V/0061/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434: 
Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
 
Die anliegende  
S a t z u n g   
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 107  
für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434:  
Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße  
wird beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre Nr. 107 keine Kosten.  
 
 
Begründung:  
 
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr.  434: Siemensstraße / Robert -Bosch-Straße wurde am 
16.03.2016 durch den Rat der Stadt Münster ein Beschluss zur Änderung gefasst (1.  Änderung des 
Bebauungsplans Nr.  434, Vorlage Nr.  V/0176/2016, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.  7 vom 
24.03.2016).  
 
Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr.  434 soll eine Anpassung der einzelhandelsbezogenen 
Festsetzungen des Bebauungsplans an die Zielsetzungen des in Fortschreibung befindlichen 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster erreicht werden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0061/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0061/2017 
 
Für das Plangebiet liegt ein Antrag auf Vorbescheid auf Erweiterung eines bereits vorhandenen 
zentrentypischen Einzelhandelsbetriebes der Branche Fahrrad-/ Motorradbedarf vor.  
 
Da dieses Vorhaben den Planungszielen der in Aufstellung befindlichen 1.  Änderung des 
Bebauungsplans Nr.  434 widerspricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
16.03.2016 die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens am 18.04.2016 für einen Zeitraum 
von 12 Monaten ausgesetzt.  
 
Damit die Planun gsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist nach dem Beschluss zur 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr.  434 nun der Erlass einer Veränderungssperre gemäß §  14 
Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.  
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr.  107 wird bis zum 18.04.2018 begrenzt, da auf die 
Zweijahresfrist die Dauer der Zurückstellung des Baugesuchs anzurechnen ist.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Peck  
Stadtrat  
 
Anlagen:  
1.  Satzungstext  
2.  Geltungsbereich

V-0061-2017-Anlage-2-Geltungsbereich

260 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0061/2017Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER Veränderungssperre Nr. 107  für den Bereich der
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434:
Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße
Geltungsbereich - Maßstab 1:5000

V-0061-2017-Anlage-1-Satzungstext

2825 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0061/2017 
 
Satzung   
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 107  
für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434:  
Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße  
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch 
(BauGB) in  Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung N RW (GO NRW) die 
nachstehende Satzung beschlossen:  
§ 1  
Diese Satzung umfasst den Bereic h der vom Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 
aufgestellten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße.  
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 178,  Teile des Flurstücks 672  
Flur 185,  Flurstücke 70, 101, 113, 114, 153, 172, 173, 175, 177, 184, 186, 189, 190, 194, 207, 
209, 213, 214, 219, 220, 221, 226, 240, 241, 264, 278, 279, 281, 294, 295, 296, 297, 
298, 299, 300, 302, 306, 307, 308, 310, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 
324,  
Teile der Flurstücke 313, 314  
Flur 186,  Flurstücke 108, 130, 143, 153, 155, 196, 221, 223, 229, 230, 232, 234, 235, 236, 238, 
239, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 252, 253, 254, 255, 257, 258, 
259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 276, 277, 278, 279, 280, 
281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 298, 
299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 311, 316, 317, 318, 319, 329, 
330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350,  
Teil des Flurstücks 343  
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.  
§ 2  
In dem vorbenannten Gebiet dürfen  
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden,  
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs -, zustimmungs - oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.  
§ 3  
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmig t worden 
oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten 
Seite 1 von 2

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  
Satzung der Stadt Münster 
über die  Veränderungssperre Nr. 107 
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre 
nicht berührt.  
§ 4  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmac hung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald 
und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, 
unter Berücksichtigung eines zurückgestellten Bauantrags spätestens am 18.04.2018.  
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (4)

09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 37.3.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Siemensstraße
  • Robert-Bosch-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0061/2017
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37