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V/0136/2013/1

Integrationsmonitoring 2012

Vorlagen 13.05.2013

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Anlage

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Anlage

153224 Zeichen

Erster Bericht 
zum Integrationsmonitoring der Stadt Münster   
 
 
 
 
Stand Dezember 2012

3
     
 
 
Integrationsmonitoring 2012 
Inhaltsverzeichnis                  
 
1. Einleitung             4 
 
2.         Rahmenbedingungen            5 
2.1 Definitionen             6 
2.2 Datenerhebung            6 
2.3 Demografische Daten            8  
 
3.  Handlungsfelder          14 
3.1 Politische Partizipation          14 
3.1.1 Migrationsanalyse politischer Organe       15 
3.1.2 Integrationsrat der Stadt Münster        15 
 3.1.3 Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren Organisationen    17 
3.2 Rechtliche Integrationsbegleitung        17 
3.2.1 Aufenthaltsstatus         18 
3.2.2 Einbürgerungen         19 
3.2.3 Integrationskurse         19 
3.3  Sprache und Bildung          20 
3.3.1 Frühkindliche Bildung         21 
3.3.1.1 Sprachstandsfeststellungen / Sprachstandserhebungen 2010 und 2011    21 
3.3.1.2 Schwerpunkt-KiTas Sprache und Integration     22 
3.3.2 Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule   23 
3.3.2.1 Sprachförderbedarf bei Schulanfänger/innen     23 
3.3.2.2 Arbeitskreis „Kooperation – Kindertageseinrichtung - Grundschule“  24 
3.3.2.3 „Mulingula“          25 
3.3.3 Übergang aus der Grundschule in die weiterführenden Schulen   25 
3.3.3.1 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss in Münster   26 
3.3.3.2 Chancen der Vielfalt nutzen lernen- Modellprojekt (EIF)“    27 
3.3.3.3 „Club D – Mitreden auch auf Deutsch“      28 
3.3.3.4 Internationale Ausrichtung der Schulen      28 
3.3.3.5 Herkunftssprachlicher (muttersprachlicher) Unterricht    28 
3.3.3.6 Ehrenamtliches Engagement       29 
3.3.4 Förderung des Lesens und der Informationskompetenz    29 
3.4 Arbeit und Wirtschaft          31  
3.4.1 Arbeit           31 
3.4.2 Wirtschaft          37 
3.5 Wohnen und Stadtentwicklung        39 
3.6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste      41 
3.6.1 Soziale Leistungen         42
 
3.6.2 Menschen mit Behinderungen       43 
3.6.3 Flüchtlinge          44 
3.7  Gesundheit           48 
  3.7.1 Ärztlichen Vorschuluntersuchungen       48 
  3.7.2 Sozialpsychiatrischer Dienst        53  
3.8 Personalentwicklung und Fortbildung       53 
3.9 Kultur und Sport          55 
3.9.1 Kultur           55 
3.9.2 Sport           56 
3.10 Handlungsfeld Presse und Öffentlichkeitsarbeit      57 
 
 
4.  Fazit und Ausblick          59

4
 
 
1. Einleitung  
 
Immer mehr Kommunen haben erkannt, dass die Integration von Menschen mit Migrationsvorge-
schichte1 eine bedeutende Zukunftsaufgabe ist. Ob das Zusammenleben von Menschen mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte funktioniert, ob genügend Fachkräfte vor Ort sind, ob auch die Poten-
ziale der migrantischen Ökonomie genutzt werden, ob ein kundenorientiertes Bildungsangebot vor-
handen ist, ob das Angebot an Kinderbetreuung von allen Bürger und Bürgerinnen genutzt wird, alle 
diese Fragen sind inzwischen zu wichtigen kommunalen Standortfaktoren geworden. 
Zur Beantwortung dieser Fragen sind indes verlässliche und differenzierte Daten notwendig, die 
Auskunft darüber geben, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Zuwande-
rungsgeschichte vollzieht und in welchen Bereichen es Defizite und Handlungsbedarf gibt. 
Das benötigte Datenmaterial steht jedoch nicht abrufbereit zur Verfügung. Vielmehr ist die Verstän-
digung über die gewünschten statistischen Kenngrößen und insgesamt über die konkrete Ausgestal-
tung des eigenen Monitorings selbst Teil des Integrationsprozesses. 
Die von anderen Kommunen, den Ländern aber auch verschiedenen Institutionen in der letzten De-
kade vorgelegten Konzepte und Berichte weisen deswegen Unterschiede in ihrer Zielsetzung und 
dem verwendeten Instrumentarium auf. Sie dienen als Orientierung und auch als Vergleichsgröße, 
sind indes nicht einfach übertragbar.  
Zielsetzung in Münster ist es, mit Hilfe dieses wiederkehrenden Berichtswesens die Zuwanderungs- 
und Integrationsprozesse in unserer Stadt sichtbar zu machen. Durch die regelmäßige Beobachtung 
der Realität anhand von Indikatoren und deren Zeitreihen können zudem Erfolge und – ebenso be-
deutsam – Misserfolge wertvolle Hinweise zu den Wirkungen von Integrationsmaßnahmen und den 
weiteren politischen Handlungsbedarf liefern. Kurzum: Das Integrationsmonitoring kann insgesamt 
auch in Münster als Instrument einer wirkungsorientierten Steuerung für politische Entscheidungs-
träger zur Schaffung von Chancengleichheit in diesem Politikfeld dienen.  
Im Jahre 2008 verabschiedete der Rat der Stadt Münster das Leitbild „Migration und Integration 
Münster“ und setzte damit das Startsignal einer fortan konzertierten und kontinuierlichen Auseinan-
dersetzung mit diesem Politikfeld. 
Der erste münstersche „Bericht zur Umsetzung des Migrationsleitbildes“ vom August 2010 
(V/0543/2010) erfasste die Ausgangslage, ordnete die qualitative Vielfalt der Integrations- und Migra-
tionsthematik und veranschaulichte die Komplexität verwaltungsinterner Initiativen und Programme 
im Hinblick auf einzelne Aspekte der Integrationsarbeit.  
Der hier vorliegende Bericht informiert zunächst über Hintergründe, Nutzen sowie über das Instru-
mentarium des Integrationsmonitorings. Es ist dabei wichtig, die verwendeten Begriffe zu definieren, 
die zur Verfügung stehenden Datensätze zu erläutern und die konkreten eigenen kommunalen 
Rahmenbedingungen zu klären.  
Daran anschließend werden in den einzelnen Handlungsfeldern der Verwaltung die Ziele des Migra-
tionsleitbildes anhand von bereits gesetzten Indikatoren oder der bislang bestehenden Maßnahmen 
reflektiert.  
Das Integrationsmonitoring ist die notwendige Voraussetzung zur strategischen Steuerung und Ver-
besserung der verwaltungsinternen, politischen und gesamtgesellschaftlichen Integrationsarbeit und 
damit ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung des im Jahre 2008 einstimmig verabschiedeten 
Leitbildes „Migration und Integration Münster“.
2   
Das abschließende Fazit bemüht sich um eine anschauliche Zus ammenfassung der gewonnenen 
Erkenntnisse, um neben Anregungen und Handlungsempfehlungen auch Vorschläge zur Weiterent-
wicklung des Integrationsmonitorings liefern zu können. 
                                            
1 In der Stadt Münster wurden durch den Integrationsrat der Stadt die Termini Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
(MMV) und Menschen ohne Migrationsvorgeschichte (MoV) im Zuge der Erarbeitung des Migrationsleitbildes eingeführt. 
2 Vgl. dazu „Leitbild Migration und Integration Münster“, 5.3 Bestandsaufnahme und Monitoring, S. 6 f. 
(http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/pdf/Migrationsleitbild_Muenster_DE_barrierefrei.pdf)

5
 
 
 
2. Rahmenbedingungen 
Das Integrationsmonitoring kann als Steuerungsinstrument nur dann seine Wirksamkeit entfalten, 
wenn die lokalen Gegebenheiten und die Arbeitsgrundlagen für alle am Prozess beteiligten Akteure 
geklärt werden.  
In Münster ist gemeinsame Grundlage der Integrationsarbeit das im Jahre 2008 beschlossene 
Migrationsleitbild. Über diesen Konsens hinaus hat bislang keine ähnlich konzertierte einheitliche 
Festsetzung des „Arbeitsarsenals“ – wie zum Beispiel die Erhebung von Daten bzw. deren Anglei-
chung - stattgefunden. In Folge dessen überwiegen in jedem Handlungsfeld die dort üblichen Begriff-
lichkeiten, Datenerfassungsmechanismen kurzum unterschiedlichen Arbeitswerkzeuge. Ein Anliegen 
und Ergebnis dieses Berichtes ist es aufzuzeigen, welche Gemeinsamkeiten sich bereits herausge-
bildet haben sowie ob und in welchem Umfang künftig ein „kleinster gemeinsamen Nenner“ unab-
dingbar für den Fortgang des Integrationsprozesses festgelegt werden soll. Dort wo in den letzten 
Jahren ämterübergreifende Kooperationen, möglicherweise Arbeitsprozesse unter Einbindung von 
stadtweiten Institutionen und bürgerschaftlichen Organisationen sowie Maßnahmen in integrations-
politischen Schwerpunktbereichen stattgefunden haben, mögen sich auch entsprechende, das 
Migrationsleitbild mit Leben füllende Rahmenbedingungen vorfinden. Wo hingegen keine „originäre“ 
Befassung mit Anliegen der Menschen mit Migrationsvorgeschichte stattfindet, bestand bisher keine 
von Außen gegebene Notwendigkeit zusätzliche „migrationserhebliche“ Rahmenbedingungen zu 
schaffen. 
Ein Überblick und eine Klärung über die vor Ort in diesem Bereich verwendeten Begrifflichkeiten und 
die gegebene Datenlage hilft nicht nur den komm unalen Entscheidungsträgern, sondern auch den 
mit diesem Themenbereich über die kommunalen Grenzen hinaus befassten politischen wie wissen-
schaftlichen Fachleuten. Denn ob und mit welchem qualitativen Erfolg der vorliegende Bericht integ-
rationspolitisch Fortschritte mit gestalten helfen kann, wird nicht nur „kommunal“ bewertet werden. 
Alle Träger, die ein durch entsprechende Prozesse erklärtes Interesse an tatsächlichen Fortschritten 
in diesem Politikfeld haben, schauen wohlwollend und synergetisch auf die jeweils anderen Bemü-
hungen. Die Erzielung einer übergreifenden Verständigung und Vergleichbarkeit kommt letztlich den 
eigenen Bemühungen wieder zu Gute.

6
2.1   Definitionen 
 
In der folgenden Tabelle sind alle Definitionen der Klassifizierungen [Ausländer/innen, Heimatver-
triebene, (Spät-) Aussiedler, Eingebürgerte] aufgelistet, die in die Kategorie „Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte“ fallen. Die Stadt Münster hat sich auf Initiative des Integrationsrates dafür ent-
schieden, entgegen dem weit verbreiteten Begriff „Migrationshintergrund“ von einer „Migrations-
vorgeschichte“ zu sprechen. 
 
Migrationsvorgeschichte 
Definitionen	
„Als Ausländer gelten die Personen, die eine fremde Staatsbürgerschaft besitzen, staatenlos 
sind oder deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Personen, die neben der deutschen noch 
eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, zählen als Deutsche. Neugeborene zählten bis 
1999 dann als Ausländer, wenn beide Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besa-
ßen. Mit dem In-Kraft-Treten der Reform des Staatsbürgerrechts am 01.01.2000 hat sich die 
Zuordnung der Lebendgeborenen geändert. Falls sich am Tage der Geburt des Kindes ein El-
ternteil länger als 8 Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhält und ein unbefriste-
tes Aufenthaltsrecht besitzt oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienange-
höriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens von 21.06.1999 zwischen der Eu-
ropäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidge-
nossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt, erwirbt das Kind die deutsche Staats-
bürgerschaft.“ 
„Aussiedler/Spätaussiedler sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem Ge-
burtsort in einem der Herkunftsländer von Aussiedlern entsprechend der nachfolgenden Tabelle, 
die nicht unter die Definition der Heimatvertriebenen fallen.“ 
„Als (zwangsmigrierte) Heimatvertriebene werden Personen bezeichnet, die in ehemaligen deut-
schen Gebieten vor dem 1.1.1950 geboren wurden und heute eine deutsche Staatsangehörig-
keit haben.“ 
Vererbte Migrationsvorgeschichte: „Kinder, die mit Eltern aus dem definierten Personenkreis 
(Ausländer, Aussiedler/Spätaussiedler, Heimatvertriebene und weitere Eingebürgerte) im selben 
Haushalt leben, haben ebenfalls eine Migrationsvorgeschichte. Hierbei reicht es, wenn ein El-
ternteil eine Migrationsvorgeschichte hat.“ 
„Als weitere Eingebürgerte werden Zugewanderte bezeichnet, die eine deutsche Staatsangehö-
rigkeit erworben haben, einen nicht-deutschen Geburtsort haben und nicht zu einer der oben 
definierten Gruppen gehören.“ 
Quelle: SMS – Migration 2011 
 
2.2 Datenerhebung 
 
Die Auswahl der Indikatoren basiert auf dem von vielen Kommunen übernommenen Indikatorenset 
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (vgl. KGSt 2008). 
Es wurden für diesen ersten Bericht dabei diejenigen Indikatoren herangezogen, die von den je-
weiligen beteiligten Ämtern mit aktuellem und aussagefähigen Datenmaterial belebt werden konn-
ten. 
Die dem Integrationsmonitoring zugrunde liegenden Daten stammen größtenteils aus der städti-
schen Statistik, d.h. insbesondere von der Fachs telle für Informationsmanagement und Statistik-
dienststelle und den Erhebungen der einzelnen Ämter. Weitere Datenquellen der amtlichen Statis-
tik liefern das Statistische Bundesamt, die Statistikdienststelle West, das Bundesamt für Migration 
und Flüchtlinge, das Ausländerzentralregister, die Arbeitsagentur und die sozialstatistische Stich-
probe des Mikrozensus. 
 
Im Hinblick auf die Datenqualität lässt sich sagen, dass es sich insgesamt um sehr verlässliche 
Daten handelt. Für Daten der amtlichen Statistik ist charakteristisch, dass diese eher abstrakt und 
vergleichend aufbereitet sind, sodass sich spezifische Aussagen über Münster häufig nur im Ver-
gleich zu anderen Städten treffen lassen. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit nur 
zwischen „Deutschen“ und „Ausländern“ unterscheidet und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
statistisch nicht erfasst. Deshalb können häufig keine Aussagen über die Situation von Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte auf dem Arbeitsmarkt getroffen werden. Demgegenüber sind die Da-

7
ten der kommunalen Statistik nicht nur mit Bezug auf die Unterscheidung „deutsch / Migrationsvor-
geschichte“ einheitlich, sondern auch speziell auf Münster bezogen.  
Des Weiteren haben die Ämter teilweise bereits eigene Indikatoren im Hinblick auf Migration und 
Integration entwickelt, die für den vorliegenden Bericht gut genutzt werden können. 
 
 
Indikatorenset nach Handlungsfeldern   
 
 
Handlungsfeld Indikator 
Politische Partizipation - Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte an allen Mit-
gliedern der politischen Organe 
- Wahlbeteiligung bei den Integrationsratswahlen in NRW und 
Münster im Vergleich 
Rechtliche Integration - Einbürgerungsquote 
- Zahl der Ausländer/innen differenziert nach Geschlecht, EU-
Bürger/innen und Aufenthaltsstatus 
Bildung - Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte, die einen Sprach-
förderbedarf aufweisen 
- Anteil der einzuschulenden Kinder mit Migrationsvorgeschichte, 
die bei der Schuleingangsuntersuchung die deutsche Sprache 
beherrschen  
- Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte in Kindertages-
einrichtungen nach Familiensprache 
- Anteil der Schulabgänger/innen ohne Schulabschluss  
- Anteil der Kund/inn/en der Stadtbücherei mit Migrationsvorge-
schichte 
Arbeit und Wirtschaft - Arbeitslosenquote  
- Arbeitslosigkeit nach Bildungsabschluss  
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
- Kunden und Kundinnen des Jobcenters  
- geringfügige Beschäftigung  
Wohnen und Stadtent-
wicklung 
- Anteil der ausländischen Antragsteller/innen nach Haushaltsgrö-
ße 
- Wohnberechtigungsscheine 
- Versorgungsquote 
Kinder- und Jugendhil-
fe, soziale Leistungen 
und Dienste 
- Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII 
- Anteil von schwerbehinderten Menschen ohne deutsche Staats-
angehörigkeit 
- Auslastung der Flüchtlingseinrichtungen im Verhältnis zur realen 
Platzkapazität 
Gesundheit - Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen  
- Inanspruchnahme der Schuleingangsuntersuchung 
- Deutschkenntnisse des Kindes im Vorschulalter in Abhängigkeit 
von der Sprachfähigkeit der Mutter 
- Impfbereitschaft der Kinder mit Migrationsvorgeschichte 
- Anteil der den Sozialpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt 
aufsuchenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte  
 
Personal und Fortbil-
dung 
 
-    Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt 
Münster wird erhoben 
Kultur und Sport - Anteil der ausländischen Sportvereine  
-   Schwimmfähigkeit von Schüler/innen mit Migrationsvorgeschichte

8
2.3 Demografische Daten 
Zum 31.12.2011 lebten in Münster 61.539 Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Damit weist rund 
ein Fünftel der Münsteraner und Münsteranerinnen eine Migrationsvorgeschichte auf, was einem 
Anteil von 20,76% an der Gesamtbevölkerung entspricht. In benachbarten (Groß-)Städten wie Os-
nabrück, Bielefeld, Paderborn und Hamm ist der Anteil an Menschen mit Migrationsvorgeschichte ein 
wenig höher, in Recklinghausen und Rheine dagegen ein wenig niedriger. 
Mit Bezug auf die Anzahl der in Münster lebenden Ausländer und Ausländerinnen ergibt sich ein 
vergleichbares Bild: Zum Stichtag 31.12.2011 lebten in Münster 22.343 Ausländer und Ausländerin-
nen, was einem Anteil von 7,54% an der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Ausländer/innen/quoten 
für die vorgenannten (Groß-)Städte sind mit Ausnahme von Rheine allesamt höher. 
Die Bevölkerungspyramide der Stadt Münster, in der auch die Anteile der Personen mit Migrations-
vorgeschichte in den jeweiligen Altersgruppen abgebildet sind, liefert wertvolle Erkenntnisse über die 
demografische Grundstruktur der Stadt Münster. Die Bevölkerungspyramide der Stadt Münster ent-
spricht der sogenannten „Tannenbaumform“. Charakteristisch ist ein schmaler Stamm in den unteren 
Altersgruppen, der ab den 20-Jährigen erheblich breiter und ab der Altersgruppe der 25-35-Jährigen 
kontinuierlich schmaler wird. Die Bevölkerungsprognose für das Jahr 2020 sagt voraus, dass der 
Altenquotient, der das Verhältnis von der Anzahl älterer Menschen zur Anzahl jüngerer Menschen 
beziffert, steigt. 
Der Anteil der Frauen an der wohnberechtigten Bevölkerung beträgt 52,4%, der Anteil der Männer 
dementsprechend 47,6%. Der Anteil der Frauen mit Migrationsvorgeschichte an allen in Münster 
wohnenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte beträgt 51,74%, der Anteil der Männer mit 
Migrationsvorgeschichte an allen in Münster wohnenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
liegt dementsprechend bei 48,26%. In der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen der wohnberech-
tigten Bevölkerung beträgt der Frauenanteil 54,08% und der Männeranteil 45,92%. In der Alters-
gruppe der 30- bis 59-Jährigen der wohnberechtigten Bevölkerung beträgt der Frauenanteil 
50,06% und der Männeranteil 49,94%. In der Altersgruppe der 60- bis über 90-Jährigen der wohn-
berechtigten Bevölkerung liegt der Frauenanteil bei 70,3% und der Männeranteil bei 29,7%.

9

10
Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte nach Altersgruppen
0 2000 4000 6000 8000 10000 12000
0-9
10-19
20-29
30-39
40-49
50-59
60-69
70-79
80-89
≥90
Altersgruppen
Anzahl der Personen
 
Datenquelle: „SMS – Statistik für Münsters Stadtteile, Migration 2011“ (31.12.2011) 
 
Datenquelle: „SMS – Statistik für Münsters Stadtteile, Migration 2011 und Bevölkerung 2011“ (31.12.2011) 
 
Mit Blick auf die Kinder (Alter unter 18 Jahren) ohne eigene, aber mit vererbter Migrationsvorge-
schichte lässt sich folgendes sagen: Die Anzahl an Kindern, die keine eigene, aber eine vererbte 
Migrationsvorgeschichte haben, ist im Zeitraum von 2006 bis 2011 um 22,93% gestiegen. Der An-
teil der Kinder mit vererbter, aber ohne eigene Migrationsvorgeschichte an allen Kindern beträgt 
23,72%.

11
 
Wohnberechtigte Bevölkerung unter 18 Jahre ohne ei-
gene, aber mit vererbter Migrationsvorgeschichte in 
Münster am 31.12. 
2006 2007 2008 2009 2010 2011 
Statistischer  
Teilbereich 
Stadtbezirk 
Anzahl 
Altstadt 93 90 100 101 111 111 
Innenstadtring 667 658 683 692 756 763 
Mitte-Süd 566 598 622 643 694 730 
Mitte-Nordost 742 754 789 809 819 845 
Stadtbezirk Mitte 2 068 2 100 2 194 2 245 2 380 2 449 
Stadtbezirk West 1 971 2 107 2 187 2 256 2 369 2 493 
Stadtbezirk Nord 1 648 1 728 1 774 1 862 1 964 1 996 
Stadtbezirk Ost 377 412 466 501 517 541 
Stadtbezirk Südost 991 1 003 1 021 1 029 1 082 1 125 
Stadtbezirk Hiltrup 1 484 1 568 1 667 1 750 1 840 1 893 
Stadt Münster 8 539 8 918 9 309 9 643 10 152 10 497 
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  
 
Anteil der Personen mit Migrationsvorgeschichte am  31.12.2010, Anteil der Kinder (unter 18 Jahren) mit 
Migrationsvorgeschichte an allen Kindern      
 
In den Altersgruppen der 20- bis 59-Jährigen ist der Anteil der Ausländer/innen und Aus-
/Spätaussiedler/innen an der Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte dominant. In den Altersgrup-
pen der 60- bis über 90-Jährigen ist der Anteil der Heimatvertriebenen an der Bevölkerung mit Migra-
tionsvorgeschichte überproportional groß, nimmt aber insgesamt aufgrund der Altersstruktur stetig 
ab.  
<= 17% 
bis 26%
bis 36%
bis 47% 
bis 77%
In diesen Stadtteilen wurde kein Wert ermittelt, da die 
Anzahl der Kinder zu gering war. Die Angabe des Anteils 
würde zu keinen belastbaren Aussagen führen.

12
 
Heimatvertriebene innerhalb der  
Wohnberechtigten Bevölkerung in Münster am 31.12. 
2006 2007 2008 2009 2010 2011 
Statistischer  
Teilbereich 
Stadtbezirk 
Anzahl 
Altstadt 144 140 143 137 133 129 
Innenstadtring 812 777 729 703 681 653 
Mitte-Süd 770 742 706 689 655 635 
Mitte-Nordost 757 709 678 637 627 588 
Stadtbezirk Mitte 2 483 2 368 2 256 2 166 2 096 2 005 
Stadtbezirk West 1 133 1 114 1 075 1 052 1 030 993 
Stadtbezirk Nord 914 873 853 822 802 773 
Stadtbezirk Ost 542 525 496 483 465 440 
Stadtbezirk Südost 653 632 601 582 566 539 
Stadtbezirk Hiltrup 1 045 998 957 932 915 892 
Stadt Münster 6 770 6 510 6 238 6 037 5 874 5 642 
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
Mit Blick auf die Gruppe der Aus-/Spätaussiedler/innen sind folgende Sachverhalte erwähnens-
wert: 41,08% der Aus-/Spätaussiedler/innen wohnen in den Stadtbezirken Nord und Hiltrup, in de-
nen 22,35% der Münsteraner Stadtbevölkerung insgesamt und 32,97% der Münsteraner mit Migra-
tionsvorgeschichte wohnen. Im Stadtbezirk Nord zählen 9,7% und damit knapp ein Zehntel der 
wohnberechtigten Bevölkerung zur Gruppe der Aus-/Spätaussiedler/innen und im Stadtbezirk Hilt-
rup 6,13%. 
 
 
Aussiedler/Spätaussiedler innerhalb der  
Wohnberechtigte Bevölkerung in Münster am 31.12. 
2006 2007 2008 2009 2010 2011 
Statistischer  
Teilbereich 
Stadtbezirk 
Anzahl 
Altstadt 121 125 145 158 165 186 
Innenstadtring 728 802 878 897 922 1 000 
Mitte-Süd 701 724 708 723 728 784 
Mitte-Nordost 783 776 817 817 828 883 
Stadtbezirk Mitte 2 333 2 427 2 548 2 595 2 643 2 853 
Stadtbezirk West 2 577 2 592 2 596 2 654 2 638 2 809 
Stadtbezirk Nord 2 766 2 735 2 695 2 721 2 714 2 798 
Stadtbezirk Ost 370 373 413 410 397 453 
Stadtbezirk Südost 1 111 1 117 1 100 1 127 1 140 1 188 
Stadtbezirk Hiltrup 2 139 2 163 2 169 2 163 2 193 2 294 
Stadt Münster 11 296 11 407 11 521 11 670 11 725 12 395 
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Eingebürgerten innerhalb der wohnberechtigten Bevölke-
rung in Münster nach Stadtbezirken ausgewiesen. Die Anzahl der Eingebürgerten hat sich in den 
letzten fünf Jahren nur marginal verändert. Nichtsdestotrotz kann festgehalten werden, dass die Zahl 
der Eingebürgerten in diesem Zeitraum im gesamten Stadtgebiet um 3,2% gestiegen ist. Der konkre-
te Zahlenwert liefert indes keine weiteren Informationen, da der leichte Anstieg durch eine Vielzahl 
von Gründen erklärbar ist. Dennoch verweist dieser Wert auf die Tatsache, dass auch das Migrati-
onsmerkmal „Einbürgerung“ an Bedeutung gewinnt.

13
 
Sonstige Eingebürgerte innerhalb der  
Wohnberechtigten Bevölkerung in Münster am 31.12. 
2006 2007 2008 2009 2010 2011 
Statistischer  
Teilbereich 
Stadtbezirk 
Anzahl 
Altstadt 265 282 280 269 271 288 
Innenstadtring 1 287 1 335 1 368 1 386 1 395 1 391 
Mitte-Süd 985 1 012 1 031 1 024 1 057 1 052 
Mitte-Nordost 1 034 1 057 1 061 1 042 1 031 1 026 
Stadtbezirk Mitte 3 571 3 686 3 740 3 721 3 754 3 757 
Stadtbezirk West 2 043 2 133 2 198 2 251 2 281 2 356 
Stadtbezirk Nord 1 676 1 689 1 677 1 674 1 687 1 553 
Stadtbezirk Ost 579 574 590 587 585 592 
Stadtbezirk Südost 1 002 990 983 977 1 000 955 
Stadtbezirk Hiltrup 1 460 1 515 1 546 1 533 1 524 1 449 
Stadt Münster 10 331 10 587 10 734 10 743 10 831 10 662 
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  
 
Der Ausländer/innen-Anteil ist über die vergangenen Jahre hinweg mehr oder wenige konstant 
geblieben. Im Jahr 2006 lag der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der wohnberechtigten 
Bevölkerung bei 7,62% und im Jahr 2011 bei 7,54%. 
 
Ausländische Wohnberechtigte Bevölkerung in Münster 
am 31.12. 
2006 2007 2008 2009 2010 2011 
Statistischer  
Teilbereich 
Stadtbezirk 
Anzahl 
Altstadt 621 666 653 608 621 646 
Innenstadtring 3 156 3 068 3 062 2 832 2 980 3 102 
Mitte-Süd 2 097 2 128 2 119 2 080 2 100 2 194 
Mitte-Nordost 2 028 1 988 1 946 1 910 1 975 1 941 
Stadtbezirk Mitte 7 902 7 850 7 780 7 430 7 676 7 883 
Stadtbezirk West 4 760 4 792 4 659 4 725 4 728 5 058 
Stadtbezirk Nord 3 350 3 245 3 189 3 189 3 368 3 714 
Stadtbezirk Ost 945 937 920 910 878 936 
Stadtbezirk Südost 1 524 1 565 1 575 1 582 1 659 1 827 
Stadtbezirk Hiltrup 2 862 2 806 2 777 2 813 2 822 2 925 
Stadt Münster 21 343 21 195 20 900 20 649 21 131 22 343 
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung

14
 
3.  Handlungsfelder   
Um einen nachhaltigen Fortschritt zu erreichen, darf Integration auch im kommunalen Handeln nicht 
länger als einzelne Fachaufgabe verstanden werden. Integration ist vielmehr als übergreifendes und 
handlungsanleitendes Ziel umfassend im Verwaltungsalltag zu verankern. Deswegen bildet das 
2008 verabschiedete Leitbild mit den für die einzelnen Handlungsfelder formulierten Leitzielen die 
Basis der Integrationsarbeit in der Stadt Münster. 
Eine besondere Herausforderung für die Praxis und damit auch für den vorliegenden Bericht stellen 
bereits bestehende anderweitige anerkannte Querschnittaufgaben dar. Auf diese „doppelten Quer-
schnittsfelder“ wurde an den thematisch relevanten Stellen in hervorgehobener Weise hingewiesen. 
Eine solche herausragende, fast alle Handlungsfelder tangierende Querschnittsaufgabe für die des-
wegen die gesamte Stadtverwaltung Verantwortung trägt, stellt das Ziel dar, in Münster Chancen-
gleichheit von Männern und Frauen zu erreichen. Hier übernimmt das Frauenbüro impulsgebende 
Aufgaben, gibt Hinweise zur Beachtung der dafür notwendigen Unterziele und hat im Rahmen der 
gesetzlichen Vorschriften (Landesgleichstellungsgesetz und Gemeindeordnung) auch kontrollieren-
de Aufgaben. Das Thema Gender und Migration gewinnt insoweit eine doppelte Querschnittsfunkti-
on, die es verstärkt wahrzunehmen gilt. 
Als Unterzeichnerin der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen 
hat die Stadt Münster in ihrem lokalen Aktionsplan auch eine Reihe von Maßnahmen zu Gender 
und Migration aufgenommen. Neben gezielten finanziellen Förderungen von Projekten mit Migrati-
onsbezug (ca. 15% bis 20% der Gesamtsumme p.a.) werden auch institutionsübergreifende bedarf-
deckende Maßnahmen bereitgestellt (z. B. Projekt „Mehr Frauen für Münster“, Sprach- und Orientie-
rungskurse). 
Bei den „klassischen“ Handlungsfeldern wird zunächst auf die in Münster vereinbarten übergeordne-
ten und für sämtliche Handlungsfelder maßgeblichen Integrationsleitziele hingewiesen. Soweit diese 
bereits anhand konkreter Indikatoren und / oder Maßnahmen aufgegriffen und umgesetzt wurden, 
werden diese aufgezeigt. Der Bericht fasst für jedes Handlungsfeld den gegenwärtigen, in Münster 
bestehenden Status Quo im Bereich Integration / Migration zusammen und ermöglicht auf dieser 
aktuellen Grundlage die jeweils weitere Steuerung und Gestaltung. 
 
3.1  Politische Partizipation  
 
Politische Partizipation als ein Erfolgsfaktor von Integrationsmanagement
3 
Um ein starkes politisches und gesellschaftliches Engagement aller Bevölkerungsgruppen zu ge-
währleisten bedarf es einer angemessenen Weiterentwicklung der vorhanden politischen Interes-
sensvertretungen (Ausländerbeirat
4 und weitere). 
 
In Deutschland erfreut sich das Thema der politischen Partizipation und des bürgerschaftlichen En-
gagements in der Politik der Aufmerksamkeit aller politischen  Parteien. Der Schwerpunkt der Dis-
kussion über die Partizipation von Menschen mit Migrationsvorgeschichte liegt dabei eher auf deren 
Engagement und Beteiligung in den verschiedenen eigenen Migrationsvertretungen. 
Im Folgenden wird zunächst der Blick auf die Beteiligungsquote der Menschen mit Migrationsvorge-
schichte in den politischen Organen der Stadt Münster gerichtet. Im Anschluss werden der Integrati-
onsrat der Stadt Münster sowie die Migrantenselbstorganisationen näher beleuchtet. 
                                            
3 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 8 Punkt 5.7. 
4 Der Ausländerbeirat wurde 2010 nach Änderung der Gemeindeordnung NW vom Integrationsrat abgelöst.

15
 
3.1.1  Migrationsanalyse politischer Organe  
Dieser Abschnitt fasst die Anteile der Mitglieder mit Migrationsvorgeschichte in den politischen Orga-
nen der Stadt (Rat der Stadt Münster, Bezirksvertretung, sachkundige Bürger/innen, Jugendrat) zu-
sammen. Unberücksichtigt bleiben hier Mitglieder des Integrationsrates, da dies gesondert präsen-
tiert wird. Insgesamt lagen 764 Datensätze zu den Mitgliedern aller politischen Organe vor. Von die-
sen sind 110 Personen  in mehr als einem politischen Organ Mitglied. Demnach verteilen sich 654 
Personen in mindestens einem der politischen Organe.  
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die absoluten und prozentualen Anteile der Mitglieder mit 
Migrationsvorgeschichte für alle politischen Organe (Rat der Stadt Münster + Bezirksvertretung + 
Sachkundige Bürger/innen + Jugendrat). 
 
Grundgesamtheit aller Gruppen nach Migrationsvorgeschichte: 
Migrationsvorgeschichte (nach Typisierung) absolut in % an Gesamt 
01 Ausländer 13 2,0% 
02 Heimatvertriebene 11 1,7% 
03 Aus-/Spätaussiedler 4 0,6% 
04 sonstige Eingebürgerte 26 4,0% 
05 Kinder ohne persönliche, aber mit  
vererbter Migrationsvorgeschichte 
3 0,5% 
   
(01 bis 05) Personen mit  
Migrationsvorgeschichte 
57 
Frauenanteil: 28%
8,7% 
06 Personen ohne erkennbare  
Migrationsvorgeschichte 
597 
Frauenanteil: 33%
91,3% 
Gesamt: 654 100,0% 
 
Für die einzelnen politischen Organe sind folgende Kennzahlen relevant: 
Von 81 Ratsmitgliedern weisen drei Personen eine Migrationsvorgeschichte auf (3,7%). 
Bei den Bezirksvertretu ngen haben von 107 Personen sechs eine Migrationsvorgeschichte. Das 
entspricht einem Anteil von 5,6%. Aus Datenschutzgründen ist eine weitere Differenzierung hier nicht 
zulässig. 
Für die sachkundigen Bürger/innen wiesen von 458 Bürger/innen 8,5% eine Migrationsvorgeschichte 
auf. Die aus einer weiteren Aufschlüsselung des Merkmals „Migrationsvorgeschichte“ resultierenden 
Zahlen stimmen mit den Angaben von 01 bis 04 und den Frauenanteilen in der obigen Tabelle wei-
testgehend überein. 
Von den 30 Jugendlichen des Jugendrates haben neun eine Migrationsvorgeschichte (30%), von 
denen wiederum fünf Jugendliche Frauen sind. Das entspricht einem Frauenanteil von 55,6%.  
 
3.1.2 Integrationsrat der Stadt Münster  
Der Integrationsrat hat ein breites Betätigungsfeld. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Ge-
meinde befassen. Er kann beantragen, dass seine Anregung oder Stellungnahme den Gemeindeor-
ganen vorgelegt wird und nimmt Stellung zu an ihn gerichteten Fragen. Bei Angelegenheiten, deren 
Entscheidung von besonderer Bedeutung für die ausländischen Bürger/innen sein kann, ist er vor 
der Beratung in den Fachausschüssen und den Bezirksvertretungen anzuhören 
Der „Integrationsrat“ hat sich im Februar 2010 konstituiert. Bis zu diesem Zeitpunkt war jahrelang der 
sogenannte „Ausländerbeirat“ das zuständige Gremium. Dem Integrationsrat gehören insgesamt 27 
stimmberechtigte Mitglieder an, von denen 9 stimmberechtigte Mitglieder aus der Mitte des Rates

16
entsandt werden und 18 stimmberechtigte Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher 
und geheimer Wahl nach § 27 Abs. 2 GO NRW gewählt werden. 
In 104 Städten und Gemeinden wurden am 7. Februar 2010 88 Integrationsräte und 16 Integrations-
ausschüsse gewählt. Insgesamt waren 1.156.101 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner auf-
gerufen, ihre Stimme abzugeben. Landesweit haben sich 128.945 Wählerinnen und Wähler an der 
Wahl beteiligt, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 11,16 %. Im Vergleich zu den Wahlen 2004 
ging die Beteiligung um 0,66 Prozentpunkte zurück und blieb damit fast konstant. 
 
Wahlbeteiligung bei den Integrationsratswahlen in NRW und Münster 
Jahr Nordrhein-Westfalen Münster 
2004 12,27% 8,14% 
2010 11,16% 9,35% 
 
In der unten stehenden Tabelle werden alle (1) Anregungen des Integrationsrates an den Rat der 
Stadt, (2) sämtliche Anträge, die an den Integrationsrat gestellt worden sind und (3) alle Aufträge 
vom Integrationsrat an unterschiedliche Verwaltungseinheiten und besondere Thematiken aufgelis-
tet. Der Zeitraum beschränkt sich auf die Jahre von 2010 bis 2012 (aktuelle Legislaturperiode) nach 
Konstituierung des Integrationsrates. 
(1) Anregungen des Integrationsrates an den Rat der Stadt 
Jahr Anzahl der Anregungen des Integrationsra-
tes 
2010 5 
2011 2 
2012 0 
 
(2) Anträge und Anregungen an den Integrationsrat und Zuschüsse für Projektförderungen 
Jahr Gesamte Anzahl der 
Anträge/Anregungen 
an den Integrationsrat 
 
Davon Förderan-
träge 
Mittel für Projektförde-
rungen 
2010 60 55 23.230 Euro? 
(Ø=413 Euro) 
2011 82 73 20.200 Euro 
(Ø=277 Euro) 
2012 79 76            18.322 Euro 
            (Ø= 241 Euro) 
 
Der Integrationsrat beschließt Projektförderungen in Form von Zuschüssen an Träger, Institutionen 
und Vereine, um deren Integrationsarbeit zu unterstützen. Die Auszahlung dieser Zuschüsse wird in 
der Geschäftsstelle des Integrationsrates abgewickelt.  
(3) Aufträge des  Integrationsrates an die Verwaltung, den Rat und/oder den Oberbürgermeister 
Jahr Anzahl der Aufträge vom Integrationsrat 
2011 3 
2012 2

17
3.1.3 Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren Organisationen (MSO) 
Die Migranten/-innenselbstorganisationen in Münster zeichnen sich durch große Heterogenität aus. 
Dies spiegelt sich in der Zusammensetzung der Herkunft ihrer Mitglieder, ihrer Ausrichtung und in 
den von ihnen gestalteten Angeboten wider. In der Praxis bewegt sich eine Vielzahl ihrer Aktivitäten 
in der entwicklungspolitischen Informationsarbeit sowie im Grenzbereich von Kultur und Bildung mit 
Nähe zur politischen Bildung. Darüber hinaus bieten viele MSO ihren Mitgliedern umfangreiche Bera-
tungsleistungen bezüglich Integrationsfragestellungen. 
Aktuell sind in unserer Stadt ca. 90 Migranten/-innenselbstorganisationen, Glaubensgemeinschaften 
und international ausgerichtete Vereine aktiv.  
Zur Stärkung der Migranten/-innenselbstorganisationen in unserer Stadt werden seit 2009 unter-
schiedliche Maßnahmen durchgeführt.  
 
ƒ 2011 wurde mit dem Aufbau einer Datenbank der MSO begonnen. 
ƒ In diesem Kontext existiert seit 2012 eine In ternet-Suchmaske, mit deren Hilfe Interessierte – 
Migrant/inn/en wie Multiplikator/inn/en – die gewünschte Organisation abrufen können. 
ƒ Jedes Jahr im Herbst findet der Tag der Migrant/inn/enselbstorganisationen statt, der ihnen ne-
ben der gewünschten Öffentlichkeit ein Forum bietet, sich zu einem ausgewählten Thema zu po-
sitionieren, auszutauschen, und sie in dem Ziel unterstützt, eine verbindliche Kooperation zwi-
schen sich und der Kommune zu schaffen. Bei der  MSO Tagung 2012 stand die Bildungsfrage 
im Mittelpunkt. Der Fokus wurde auf den Bereich der Elementarbildung und auf den Bereich der 
Grundschule gelegt. 
2011 wurde die schon bestehende Datenbank mit Migrant/inn/enorganisationen, Glaubensgemein-
schaften und international ausgerichteten Vereinen um einige wichtige Informationen ergänzt: Her-
kunft, Sprache und Arbeitsschwerpunkte kamen dazu. Hintergrund war der Aufbau einer öffentlich 
zugänglichen Datenbank mit Suchfunktion auf der Homepage der Koordinierungsstelle für Migration 
und Interkulturelle Angelegenheiten
5. 
Die Datenbank mit ihrer Suchfunktion dient mehreren Zwecken gleichzeitig: Sie fördert die Vernet-
zung der Organisationen untereinander und erleichtert durch die Möglichkeit der gezielten Suche 
erheblich Kooperationen zwischen unterschiedlichen Einrichtungen und Organisationen. Des Weite-
ren ist die Datenbank in ihrer aktuellen Form eine gute Präsentationsplattform für die Organisationen 
– u. a. durch die Einbindung in Münsters Stadtplan und den sich daraus ergebenden Funktionen – 
und sie widerspiegelt auch die kulturelle Heterogenität Münsters. Zurzeit werden 90 Organisationen 
in der Datenbank geführt. 
               
3.2 Rechtliche Integrationsbegleitung 
 
Leitziel
6:  
„Wir setzen uns zum Ziel, die Möglichkeiten der rechtlichen Integrationsbegleitung bestmöglich aus-
zuloten und die Menschen mit Migrationsvorgeschichte, unabhängig von ihrem rechtlichen Aufent-
haltsstatus, so früh, langfristig und umfassend wie möglich zu beraten“. 
Rechtliche Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für jede  weitere Form gesellschaftlicher 
Teilhabe (z.B. Zugang zum Arbeitsmarkt, politische Rechte etc.). In diesem Bericht werden die As-
pekte „Aufenthaltsstatus“, „Einbürgerung“ und „Integrationskurse“ beleuchtet. 
 
                                            
5 http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/migrantenorganisationen.html 
6 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 9.

18
 
3.2.1 Aufenthaltsstatus 
Der wesentliche Indikator ist die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, differenziert nach Ge-
schlecht, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, unbefristetem Aufenthaltsrecht und Duldung. Je höher 
die Zahl der Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist, desto höher ist auch das Potenzial für 
Einbürgerungen und für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Zahl der ausländischen Staatsan-
gehörigen ist im Zeitraum von 2008 bis 2011 um 10,59% gestiegen. Rund ein Drittel der ausländi-
schen Staatsangehörigen stammt aus EU-Staaten, deren Anzahl in demselben Zeitraum um 15,25% 
gestiegen ist. Von den ausländischen Staatsangehörigen, die keine EU-Bürger sind, haben etwas 
weniger als die Hälfte ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Die Anzahl der geduldeten ausländischen 
Staatsangehörigen beläuft sich im Jahr 2011 auf 608 Personen, was gegenüber dem Jahr 2008 (866 
Personen) einem Rückgang von knapp 30% entspricht. Das Amt für Ausländerangelegenheiten führt 
diesen Rückgang auf „Altfallregelungen“ und die konsequente Nutzung von Ermessensspielräumen 
zugunsten ausreisepflichtiger Personen zurück. 
 
Übersicht über die ausländischen Staatsangehörigen in Münster 2008 – 2011
 
Jahr Ausländische Staatsangehörige Geduldete 
(Ausreise-
pflichtige) 
 W M Gesamt Davon 
EU 
Übrige unbefristetes 
Aufenthalts-
recht 
Befristetes 
Aufenthalts- 
recht 
 
2011 11627 11112 22739 8839 13900 6009 7283 608 
2010 10876 10479 21355 8114 13241 5895 6715 631 
2009 10561 10244 20805 7879 12926 5899 6232 795 
2008 10439 10123 20562 7669 12893 5880 6147 866 
Quelle: Amt für Ausländerangelegenheiten 
 
 
Im Hinblick auf den Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen und Ausländern hat sich das Amt für Aus-
länderangelegenheiten zum Ziel gesetzt, den Anteil der sich  rechtmäßig in Münster aufhaltenden 
ausländischen Staatsangehörigen nicht unter 93% sinken zu lassen. Diese Zielmarke wurde sowohl 
mit 95,8% im Jahr 2008 als auch mit 97,3% im Jahr 2011 deutlich erreicht. 
Aus der Studierendenstatistik der WWU Münster geht hervor, dass sich unter den 22739 ausländi-
schen Staatsangehörigen 3135 ausländische Studierende befinden, von denen 1960 keine EU-
Bürger sind. Das entspricht einem Anteil von 62,52%.

19
 
Datenquelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster für das WS 2011/12 
Das Amt für Ausländerangelegenheiten nimmt regelmäßig an der speziell für Studierende eingerich-
teten Messe „CONNECTA International“ teil, bietet dort Beratung an und schafft u. a. auf diese Wei-
se den Brückenschlag zwischen der Stadt und den Hochschulen. 
 
3.2.2 Einbürgerungen 
Alle in Münster lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus 
haben und bereits acht Jahre in Deutschland leben, können einen Antrag auf Einbürgerung stellen. 
Der Zweite Integrationsindikatorenbericht (2011) erstellt für die Beauftragte der Bundesregierung für 
Migration, Flüchtlinge und Integration verweist darauf, dass in bestimmten Fällen bereits eine Ein-
bürgerung nach drei Jahren möglich ist. Da dies bei der Datenerfassung allerdings nur schwer zu 
berücksichtigen ist, fassen die folgenden Zahlen alle Einbürgerungen pro Jahr zusammen. Die Ein-
bürgerungsquote ist definiert als Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländerinnen und Ausländern. 
Im Jahr 2010 lag die Einbürgerungsquote für Frauen bei 0,99% und für Männer bei 1,01%. Im Jahr 
2011 lag die Einbürgerungsquote für Frauen bei 0,95% und für Männer bei 1,03%. Damit liegt die 
Einbürgerungsquote für das Jahr 2010 etwas unter dem nordrhein-westfälischen Landesdurch-
schnitt, der bei 1,57% liegt. 
 
 
3.2.3 Integrationskurse 
Das Amt für Ausländerangelegenheiten stellte jedem gesetzlich Berechtigten einen Teilnahmeschein 
für die gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskurse aus.  
Bis zum 30.06.2012 haben im Jahr 2012 14 Integrationskurse stattgefunden, davon 10 allgemeine 
Kurse, 2 Alphabetisierungskurse und 2 Jugendintegrationskurse.  
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht über die Integrationskurse in Münster von 2005 bis 2011. 
Die Anzahl der allgemeinen Integrationskurse liegt konstant bei etwa 20 Kursen. Integrationskurse 
mit Alphabetisierung waren vor allem in den Jahren 2008 bis 2010 gefragt. Eltern- und Jugendinteg-
rationskurse sowie spezielle Förderkurse werden nach Bedarf angeboten.

20
Übersicht über die Integrationskurse in Münster von 2005 bis 2011 
Anzahl der begonnenen 
Kurse 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamtsumme
Allgemeiner Integrations-
kurs 
18 20 17 20 20 18 20 133 
Elternintegrationskurs 0 0 0 0 0 1 3 4 
Förderkurs 0 0 0 2 0 1 1 4 
Integrationskurs mit Al-
phabetisierung 
0 0 6 14 17 11 5 53 
Jugendintegrationskurs 1 0 0 1 3 6 5 16 
Gesamtsumme 19 20 23 37 40 37 34 210 
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bericht 2012 
 
Übersicht über die Teilnehmer/innen an Integrationskursen in Münster von 2005 bis 2011 
Anzahl neuer Teilneh-
mer/innen 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamtsumme
Allgemeiner Integrati-
onskurs 
260 
52,3% 
299 
62,9%
281 
58,4%
356 
62,1%
268 
64,1%
260 
60,8%
282 
61,3% 
2006 
60,4% 
Elternintegrationskurs * * * * * 18 
88,9%
60 
60% 
79 
65,8% 
Förderkurs * * * 42 
54,8% * 17 
64,7%
13 
69,2% 
75 
61,3% 
Integrationskurs mit 
Alphabetisierung * * 53 
62,3%
140 
72,1%
134 
59,7%
88 
58% 
62 
59,7% 
478 
63,4% 
Jugendintegrationskurs 19 
47,4% * * 12 
91,7%
36 
58,3%
61 
44,3%
60 
48,3% 
190 
51,6% 
Sonstige Kurse * * * * 9 
55,6%
24 
62,5% * 39 
64,1% 
Gesamtsumme 281 
52,3% 
301 
62,8%
337 
59,1%
553 
64,6%
450 
62,4%
468 
59,4%
481 
59,9% 
2871 
60,6% 
Zuzüglich Kurswie-
derholer/innen 0 0 0 25 
60% 
96 
65,6%
131 
57,3%
95 
66,3% 
347 
62,2% 
 
Legende: Prozentzahl = Frauenanteil            * = Zahl <  fünf 
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bericht 2012  
 
3.3. Sprache und Bildung  
 
Leitziel7:  
 „Wir fördern die Potenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Dafür werden gezielt Bil-
dungsmöglichkeiten im Bereich Sprache, Bildung, Arbeit und Beruf bereitgehalten und schon be-
ginnend im Vorschulalter bis hin ins Erwachsenenalter entsprechende Förderprogramme konzipiert 
und umgesetzt“. 
 
Bildung und insbesondere sprach liche Fertigkeiten sind wichtige Elemente der persönlichen und 
sozialen Identität von Menschen. Sie sind Voraussetzung für ihre schulische und berufliche Entwick-
lung und ihre Teilhabe in der Gemeinschaft. In dem Maße wie diese Fertigkeiten gestärkt werden 
können, steigen auch die Chancen der aktiven Integration. Nachstehend wird ein Überblick über den 
aktuellen Stand der Bildungsarbeit im Bereich der Integration von der frühkindlichen Bildung bis zum 
Übergang in die weiterführenden Schulen geboten. Der Schwerpunkt liegt in diesem Bericht auf dem 
Bereich der Sprachförderung und der Darstellung der vielfältigen Projekte. 
 
 
 
                                            
7 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 10.

21
3.3.1 Frühkindliche Bildung 
Für die Entwicklung der emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern ist es wich-
tig, dass sie frühzeitig anregende Lernangebote erhalten und am sozialen Leben teilhaben kön-
nen. Ein qualitativ gutes Betreuungs- und Bildungssy stem geht auf die individuelle Situation aller 
Kinder ein, berücksichtigt aber insbesondere auch die Situation benachteiligter Kinder, indem es 
ihnen entsprechende individuelle Fördermaßnahmen anbietet. Dazu gehören auch Maßnahmen 
zur Unterstützung der Sprachentwicklung, die das familiäre Umfeld der Kinder zielführend einbe-
ziehen sollten.  In Kindertageseinrichtungen reifen diese Integrationsprozesse neben der alltägli-
chen Kommunikation der Kinder untereinander insbesondere auch durch permanente Begleitung 
und Unterstützung durch die Fachkräfte. Ergänzt mit Konzepten einer alltagsintegrierten Sprach-
förderung beginnt die Unterstützung der frühkindlichen Sprachentwicklung somit bereits mit dem 
Besuch einer Kindertageseinrichtung. Eine gezielte Förderung setzt bei der Ermittlung des jeweili-
gen Sprachstandes eines jeden einzelnen Kindes an. 
 
3.3.1.1 Sprachstandsfeststellung /Sprachstandserhebungen 2010 und 2011 
Die frühe Sprachförderung ist ein Schwerpunkt der Bildungsarbeit in der frühkindlichen Bildung.. Seit 
2007 wird die Sprachkompetenz aller Kinder bereits zwei Jahre vor der Einschulung durch das 
Sprachstandsfeststellungsverfahren „Delfin 4“ untersucht. Kinder, die demnach eine zusätzliche pä-
dagogische Sprachförderung benötigen, erhalten diese in den Kindertageseinrichtungen. Das Amt 
für Schule und Weiterbildung führt die Sprachstandsfeststellung im Auftrag des Landes NRW durch.  
Im Schuljahr 2009/10 wurden 2.568 vierjährige Kinder auf ihren Sprachstand hin überprüft. Bei 2.035 
Kindern (79,2%) wurden keine Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung festgestellt. Bei 533 Kindern 
(20,8%) wurde hingegen Förderbedarf in der Sprachentwicklung diagnostiziert.  
Im Schuljahr 2010/11 wurden 2.073 Kinder auf ihren Sprachstand hin überprüft. Bei 1.638 Kindern 
(79%) wurde die Sprachfähigkeit als altersgemäß eingestuft. Bei 435 Kindern (21%) wurde ein För-
derbedarf diagnostiziert.  
Demnach hatte in den letzten beiden Jahren jedes fünfte Kind einen Sprachförderbedarf. 
Die folgende Tabelle schlüsselt die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf weiter nach Familien-
sprache und Kindertagesstättenbesuch auf. Da sich die Werte zwischen 2010 und 2011 nur marginal 
verändert haben, werden im Folgenden lediglich die Werte aus dem Jahr 2011 präsentiert. 
413 der 435 Kinder mit Sprachförderbedarf (95%) besuchten zum Testzeitpunkt bereits eine Kinder-
tagesstätte. Bei einem Fünftel der 435 Kinder mit Sprachförderbedarf ist die Familiensprache nicht 
bekannt. Bei einem weiteren Fünftel ist die Familiensprache deutsch, weitere 28% wachsen zwei-
sprachig mit deutsch auf und knapp 30% der Kinder wachsen in Familien auf, in denen nicht deutsch 
gesprochen wird. 
 
 
Familiensprache der Kinder mit Sprachförderbedarf

22
Die Diagnose des Sprachförderbedarfs bei einem Fünftel der Kinder weist insgesamt einen Hand-
lungsbedarf aus. Gezielte Maßnahmen, die den er höhten Bedarf der Kinder mit Migrationsvorge-
schichte berücksichtigen, sollten dabei die Sprachfö rderung aller Kinder ei nes Umfeldes im Blick 
haben. Da Kinder Sprache besser in einer kommunikativ-sozialen Gesamtumgebung als in einem 
schul-pädagogischen Ansatz lernen, können auf diese Weise mehr Kinder erreicht und größere Er-
folge erzielt werden. 
 
3.3.1.2  „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ 
Neben den bereits implementierten Maßnahmen für Kinder im Elementarbereich (Sprachförderung 
Delfin 4, Sprachtests des Kindergärten und Einschulungstests des Gesundheitsamtes) werden des-
wegen bereits alle Kindertageseinrichtungen gefördert, deren Anteil an Kindern mit Sprachförderbe-
darf über dem Landesdurchschnitt liegt. Die Initiative „Offensive Frühe Chancen“ des Bundesministe-
riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfolgt dabei das Ziel, die sprachliche Bildung der 
Kinder in pädagogischer Arbeit zu intensivieren und insbesondere Kinder mit hohem Sprachförder-
bedarf infolge eines Migrationshintergrundes oder einer bildungsfernen Familienherkunft durch eine 
alltagsintegrierende, frühe Sprachförderung zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung durch das 
Bundesministerium dient der Finanzierung von Sachkosten und zur Sprachförderung qualifizierter 
Fachkräfte.  
In Münster werden insgesamt 21 Kitas aus Angelmode, Berg Fidel, Coerde, Gievenbeck, Hiltrup, 
Kinderhaus, Sprackel und Wolbeck als „Schwerpunkt- Kitas Sprache und geführt. 
In der folgenden Graphik ist der Anteil von Kindern je Kindergarten ablesbar, die eine Sprachauffäl-
ligkeit aufweisen und aus schulärztlicher Sicht einer sprachlichen Förderung bedürfen. Es wird dabei 
in dieser Erhebung nicht zwischen Migrant/inn/en und Nicht-Migrant/inn/en unterschieden.
8 
 
Kitas nach Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster 
                                            
8 Zu berücksichtigen ist, dass die Feststellung des Spra chbefundes im Rahmen der pr imären Aufgabenstellung, der 
"Feststellung des gesundheitlich bedingten Entwicklungsstandes einschließlich der Sinnesorgane", nur ein Unterpunkt 
ist. In der zur Verfügung stehenden Zeit kann pro Kind keine ähnlich differenzierte Testung erfolgen, wie beispielsweise 
bei den Delfin-Testen. Das Gesundheit samt bedient sich deswegen bei der Bewertung der Sprache einer epidemiologi-
schen Herangehensweise, die sich auf Screening-Testung und subjektive Einschätzung bezieht. Die so gewonnenen 
Daten weichen ggfs. zahlen-, anteils- und verortungsmäßig von Erkenntnissen aus anderen Sprachüberprüfungen ab.

23
 
 
 
Ergebnisse aus unterschiedlichen Bildungsstudien belegen ferner, dass Sprachfähigkeiten und sozi-
ale Herkunft in hohem Maße von der im Elternhaus gesprochenen Sprache beeinflusst werden (vgl. 
STANAT 2006: S. 192 f.). 
Da die Deutschkenntnisse der Eltern einen entscheidenden Einfluss auf die Sprachentwicklung der 
Kinder haben, gilt es die Eltern durch gezielte Maßnahmen zu erreichen und zu stärken. Im Kinder-
gartenjahr 2011/12 wurden 22 Angebote zur individuellen Sprachförderung und Integration für Eltern 
mit Migrationsvorgeschichte von Kita-Kindern in den Kitas in Kooperation mit den Familienbildungs-
stätten bereitgestellt. Davon waren 21 Maßnahmen für Mütter und eine für Väter konzipiert. Insge-
samt profitieren von diesen Maßnahmen ungefähr 150 Eltern. Drei der Maßnahmen für Mütter erfolg-
ten modellhaft in den Familiensprachen albanisch, arabisch und tamilisch. 
Die o. g. Maßnahmen sind integrierter Bestandteil des „Maßnahmenprogramms einer kindbezoge-
nen Armutsprävention in Münster“ (Vorlage V/0239/2011) und wichtige Bausteine in der gesamtstäd-
tischen Präventionskette.  
 
3.3.2  Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule 
Im Schuljahr 2011/2012 besuchten 2.278 Mädchen und Jungen die erste Klasse einer städti-
schen Grundschule in Münster. Davon waren 193 (8,47 %) Ausländerinnen und Ausländer. 
37,31 % der ausländischen Schüler waren weiblich und 62,69 % männlich. 
Die Verteilung der Erstklässler auf die Stadtbezirke ist in der Tabelle 3 der Amtlichen Schuldaten 
dargestellt.  
 
Schüler/innen im 1. Jahrgang im Schuljahr 2011/12 
Stadtbezirk 
Herkunft Gruppe Mitte-
Altstadt 
Mitte-
Innen- 
Stadt 
Mitte-
Süd 
Mitte-
Nordost West Nord Ost Südost Hiltrup 
Gesamt 
Schüler/innen 73 205 176 194 556 288 177 255 328 2.252 6. Lebensjahr voll-
endet 
(stichtagunabhängig) Davon Auslän-
der/innen 1 9 11 6 34 39 11 17 58 186 
 
Schüler/innen   3  2 18  2 1 26 Verbleib in der  
Schuleingangsphase 
oder im Vorjahr 
zurückgestellt 
davon Auslän-
der/innen   1   5   1 7 
Summe Schüler/innen 73 205 179 194 558 306 177 257 329 2.278 
davon Ausländer/innen 1 
1,4% 
9 
4,4% 
12 
6,7% 
6 
3,1% 
34 
6,1% 
44 
14,4% 
11 
6,2% 
17 
6,6% 
59 
17,9% 
193 
8,5% 
Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung  
 
3.3.2.1 Sprachförderbedarf bei Schulanfänger/innen 
Ausgehend von den bisher durchgeführten Erhebungen der Ämter im Rahmen von Delfin 4 und 
der Schuleingangsuntersuchung des münsterschen Ge sundheitsamtes ist ein erheblicher Sprach-
förderbedarf bei den Schulanfänger/innen zu konstatieren. 
Die Ergebnissen der Einschulungsuntersuchung bilden den Sprachstand von Kindern zwischen 5 
und 6,5 Jahren vor dem Besuch der Grundschule ab. Die besondere Bedeutung der Schulein-
gangsuntersuchungen ist im Bereich Gesundheit zu verorten. Aufgrund des Pflichtcharakters der 
Untersuchung werden annähernd alle Kinder eines Einschulungsjahrganges Jahren erfasst. Diese 
Untersuchungen haben daher als sogenannte Voller hebung von Daten insgesamt eine große Aus-
sagekraft und für den vorliegenden Bericht deswegen im Besonderen, weil das Gesundheitsamt 
bei seinen Untersuchungen seit 2002 auch das Merkmal der Migrationsvorgeschichte abgefragt 
sowie die Sprachkompetenz der begleitenden Eltern mit einbezogen hat.

24
Diese über den Zeitraum 2002 bis 2009 geführte Statistik des Gesundheitsamtes bietet derzeit den 
einzigen Überblick über die möglichen Zusammenhänge zwischen Sprachfertigkeiten und Migrati-
onsvorgeschichte. Obgleich sie nur mit den bereits erwähnten Einschränkungen heranzuziehen ist, 
erlaubt sie doch eine Annäherung an die Thematik. 
 
 
 
Dieses Schaubild veranschaulicht, dass die Sprachförderung für eine Vielzahl von Schulanfänge-
rinnen und Schulanfängern mit Migrationsvorgeschichte in dem genannten Zeitraum erforderlich 
war, da sie nicht mit der deutschen Sprache aufgewachsen, d. h. sozialisiert waren und die deut-
sche Sprache als Fremdsprache erlernen mussten. Es geht hervor, dass der Anteil der "migranti-
schen" Kinder bei den förderbedürftigen Kindern immer überwiegt.  
Aufgrund der landesweiten Veränderungen im Bildungswesen und des Vorziehens des Schulein-
gangsalters musste das Gesundheitsamt der Stadt Münster das bestehende Einschulscreening mit 
der Einschulung 2010 anpassen. Der bis dahin bewährte Sprachindikator für Münster konnte seit-
her nicht weitergeführt werden. Die epidemiologische Beschreibung des Sprachbefundes als Zeit-
reihe aber auch für die kleinräumige Beschreibung konnte mithin nicht über das Jahr 2009 hinaus 
fortgeschrieben werden.
9 Mittlerweile wurden  drei Jahrgänge von Schulanfänger/inne/n mit dem 
neuen landesweiten Einschulscreening (SOPESS) getestet, so dass aus diesen neuen Erkennt-
nissen ein neuer Sprachindikator gebildet werden kann.  
Die Auswertung der Erhebungen zu den Schulanfänger/inne/n der Jahre 2010 und 2011 liegt für 
insgesamt 4175 Kinder vor. Davon besitzen 29,08% der Schulanfänger/innen eine Zuwanderungs-
geschichte (mindestens ein Elternteil stammt nicht aus Deutschland). Von diesen Kindern be-
herrschten weniger als die Hälfte (= 45,63%) die deutsche Sprache so gut, dass sie ohne zusätzli-
che Deutschförderung problemlos in der Schule zurechtkommen dürften. 
 
Neben dem unabdingbaren Förderansatz im frühkindlichen Alter besteht demnach ein erhöhter 
Handlungsbedarf beim Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Dabei gilt es 
unter Berücksichtigung des konkreten Förderbedarfs und ohne Diskriminierung der einzelnen Erst-
klässlerin bzw. des einzelnen Erstklässlers insgesamt die sprachlichen Kompetenzen anzuheben. 
 
3.3.2.2 Arbeitskreis „Kooperation – Kindertageseinrichtung - Grundschule“ 
                                            
9 Die Einschränkung der Fortschreibbarkeit  der Daten betrifft die subjektive sc hulärztliche Einschätzung der Deutsch-
kenntnisse der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte aufgrund der Subjektivität nicht in dem Maße. Die Frage, ob Kindern 
die deutsche Sprache nicht oder nicht gut beherrschen, kann ohnehin nur sehr begrenzt auf standardisierter (Scree-
ning)Testung beruhen.

25
Der Arbeitskreis „Kooperation – Kindertageseinrichtung - Grundschule“, bestehend aus Fachleuten 
aus den Fachämtern sowie Praktiker/innen aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, hat 
dazu konkrete Schritte im Übergangsmanagement  entwickelt. Im Rahmen des Landesprojektes 
zur Erprobung der „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren“ fand in 
Münster - Gievenbeck in der Michaelschule und den Kindertageseinrichtungen Michael II und Leg-
denweg ein Projekt mit Modellcharakter statt. An diesem Leseprojekt beteiligten sich 12 Kinder aus 
den Kindertageseinrichtungen und 21 Kinder der ersten Klasse mit beachtlichem Erfolg. Das Pro-
jekt hatte Modellcharakter und wird auf andere Schulen und Kitas (so in Wolbeck) übertragen.  
 
3.3.2.3 „Mulingula“ 
Das Projekt „Mulingula“ (Multilinguale Leseaktivitäten)  umfasst die Einrichtung einer schulbezo-
genen mehrsprachigen Kinderbibliothek, die Durchführung von Vorlesestunden in den Herkunfts-
sprachen durch Muttersprachler/innen und die Realisierung von zweisprachigen Leseworkshops. 
Dadurch werden Kinder mit Migrationsvorgeschichte in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gezielt 
gefördert. Das Konzept wird in Münster bereits an mehreren Schulen umgesetzt. Mulingula (Multi-
linguale Leseaktivitäten) wurde mit dem Europäischen Sprachensiegel 2011 ausgezeichnet. 
 
3.3.3 Übergang aus der Grundschule in die weiterführenden Schulen 
Die Ergebnisse aus unterschiedlichen Bildungsstudien belegen deutlich, dass Sprachfähigkeiten 
und sozial Herkunft ausschlaggebend sind für den Erfolg von Schülerinnen und Schülern im deut-
schen Bildungssystem. So lässt sich anhand von Daten aus den Schulleistungsstudien PISA, LAU 
und IGLU zeigen, dass beim Übergang in die Sekundarstufe I eine zentrale Hürde für Schülerinnen 
und Schüler mit Migrationsvorgeschichte im Niveau ihrer Deutschsprachkenntnisse liegt, das in 
hohem Maße von der im Elternhaus gesprochenen Sp rache beeinflusst wird (vgl. STANAT 2006: 
S. 192 f.).    
Die folgende Statistik beruht auf langjährigen Untersuchungen des münsterschen Gesundheitsam-
tes. Dabei wird deutlich, welche Bildungskarriere Kinder mit auffälligem Sprachbefund in Münster 
bis zum Beginn der schulischen Mittelstufe durchlaufen haben. Diese Daten sind allerdings nur 
eine – nicht mehr aktuelle – Momentaufnahme. Sie berücksichtigen nicht, welche Maßnahmen 
anschließend ergriffen wurden, um die Chancen dies er Kinder zu verbessern. Es sind indes die 
einzigen Daten aus Münster, die einen Zusamm enhang zwischen individuellem Bildungsverlauf in 
Abhängigkeit von den Chancen bei Schulstart er möglichen und Überlegungen zur Aufnahme ge-
eigneter Indikatoren für diesen Bereich stützen.

26
 
   
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster10 
 
 
 
3.3.3.1 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss in Münster 
Auch die folgende Tabelle unterstreicht die Notwendigkeit der Auswahl geeigneter Indikatoren in 
diesem Bereich. Sie zeigt die Anzahl der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss für die 
Jahre 2004 bis 2011 am Ende des jeweiligen Schuljahres, aufgeschlüsselt  nach Nationalität (Deut-
sche/Ausländer/innen). Es wurden die Abgänger/innen sämtlicher allgemeinbildender Schulformen 
einbezogen.
11 
 
 
 
 
Quelle: Kommunales Bildungsmonitoring: Tab. T15.1 IT.NRW 
 
 
 
 
                                            
10 In der Tabelle wird die Abkürzung „Sprfoe“ für „Sprachförderung“ verwendet. 
11 Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, integrierte Gesamtschule, Freie Waldorfschule.

27
 
Aufgeschlüsselt in Prozentzahlen ergibt sich folgendes Bild: 
ohne Hauptschulabschluss 
Gesamtzahl der Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss in Münster 
Schuljahr absolut 
 
Deutsche 
in % 
Ausländer/innen 
in % 
2010/11 148  67,57%  32,43% 
2009/10 140  71,43%  28,57% 
2008/09 230  65,22%  34,78% 
2007/08 152  76,97%  23,03% 
2006/07 228  77,20%  22,80% 
2005/06 191  72,25%  27,75% 
2004/05 171  76,02%  23,98% 
Quelle: Kommunales Bildungsmonitoring: Tab. T15.1 IT.NRW 
 
Während der Anteil der deutschen Schulentlassenen ohne Hauptschulabschluss prozentual zu-
rückgegangen ist, ist derjenige der ausländischen Abgänger/inne/n im Vergleich der letzen sieben  
Schuljahre von 23,98 % im Jahr 2004/2005 auf 32,43% im Jahr 2010/2011 (siehe Tabelle) deutlich 
angestiegen.  
 
Von Interesse ist, dass die Schüler/innen überwiegend aus den Förder- und Hauptschulen stam-
men. Von weiterer Bedeutung wäre auch die Betrachtung der Migrationsvorgeschichte als Her-
kunftsmerkmal. Dass eine differenzierte Datenerhebung nach Migrationsvorgeschichte unumgäng-
lich ist, verdeutlichen folgende Zahlen: Im Jahr  2011 besuchten 32.978 Schüler/innen in Münster 
eine Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, ein Gymnasium oder eine Förder-
schule
. Davon besaßen 2.528 Schüler/innen eine ausländische Staatsangehörigkeit und 6.353 
Schüler/innen hatten eine „Zuwanderungsgeschichte“ (vgl. Statistik Schulministerium 2011/12, 
8..9.1). Damit haben mindestens 19,3 % aller Schüler/innen der Grund-, Förder-, Haupt-, Real-, 
Gesamtschulen und der Gymnasium in Münster eine Migrationsvorgeschichte Die Heranziehung 
des Merkmals Migrationsvorgeschichte kann künftig helfen, eine gezielte und differenziertere För-
derung zu ermöglichen. 
 
 
 
3.3.3.2 „Chancen der Vielfalt nutzen lernen- Modellprojekt (EIF)“ 
Das konkrete Modellprojekt zielt darauf ab, Grund schulkinder mit Migrationshintergrund zu fördern, 
damit der Übergang zur weiterführenden Schule reibungsloser vor sich geht. In Kooperation mit der 
Fachhochschule Münster und der Universität Münster unterstützen Studierende der sozialen Arbeit 
sowie Lehramtsstudierende Schülerinnen und Schüler in 5 Grundschulen in Münster. Im Verlauf des 
Projektes wurden seit Beginn im Februar 2010 insgesamt 699 Schülerinnen und Schüler gefördert. 
Die Förderung der Kinder, die überwiegend die 3. und 4. Klasse besuchen, fand sowohl im Rahmen 
des Vormittags- als auch im Nachmittagsunterricht statt. Als Ergänzung dazu fanden in den Osterfe-
rien einwöchige Sprachencamps für die Kinder des Projektes statt. 
 
 
Praxisphase  /  Zeitraum Anzahl der teilnehmenden Kinder 
1. Praxisphase: 01.02.2010-31.07.2010 158 Schülerinnen und Schüler 
2. Praxisphase: 01.08.2010-31.07.2011 128 Schülerinnen und Schüler 
3. Praxisphase: 01.02.2011-31.07.2011 148 Schülerinnen und Schüler 
4. Praxisphase: 01.08.2011-31.07.2012 122 Schülerinnen und Schüler 
5. Praxisphase: 01.02.2011-31.07.2012 144 Schülerinnen und Schüler

28
 
3.3.3.3 „Club D – Mitreden auch auf Deutsch“ 
Das Amt für Schule und Weiterbildung richtete bereits 2004 mit dem „Club D – Mitreden auch auf 
Deutsch“ in der Volkshochschule Münster ergänzend zu den bestehenden Angeboten ein Unter-
stützungsangebot für Schülerinnen und Schüler ein, die als Seiteneinsteiger/innen in die münster-
schen Schulen aufgenommen werden. Mit dem Club D wird allen Schülerinnen und Schülern mit 
Migrationsvorgeschichte der Sekundarstufen I und II zur Verbesserung ihres Schulerfolgs eine kos-
tenlose zusätzliche Förderung in Deutsch angeboten.  
Es lassen sich Fortschritte nicht nur sprachlicher Art bei den Schülerinnen und Schülern feststellen, 
auch Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbewusstsein profitieren von den verbesserten Deutsch-
kenntnissen.  
 
 
Schülerinnen und Schüler im Club D 
Schuljahr Anzahl der Kurse Anzahl der Schüler/innen 
2011/12 6 107 
Quelle: VHS 
 
 
 
3.3.3.4 Internationale Ausrichtung der Schulen 
In Münster haben bereits mehrere Schulen ihren Unterricht und die außerunterrichtlichen Angebote 
international ausgerichtet und zertifizieren lassen. Zurzeit haben eine Grundschule und 7 weiterfüh-
rende Schulen in Münster das Zertifikat „Europaschule“ erhalten.  
 
3.3.3.5  Herkunftssprachlicher (muttersprachlicher) Unterricht 
Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland zuwandern, können in Münsters Schulen ihre Hei-
matsprache pflegen und fortführen. 
Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichtes (HSU) ist es, den Schülerinnen und Schülern die 
Heimatsprache und -schrift zu erhalten und zu erweitern, sowie ihnen die für die Landeskunde wich-
tigen Inhalte zu vermitteln.  
Der Unterricht wird von ausgebildeten ausländischen Lehrkräften erteilt. Der herkunftssprachliche 
Unterricht wird in der Stadt Münster zurzeit in den Sprachen Arabisch, Italienisch, Kroatisch/ Ser-
bisch/ Bosnisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch angebo-
ten.  
Die Leistungen im herkunftssprachlichen Unterricht werden bewertet und im Zeugnis unter „Bemer-
kungen“ eingetragen, wenn der Schüler/die Schülerin am Englischunterricht teilnimmt. Tritt die Her-
kunftssprache an die Stelle der Pflichtfremdsprache, so wird die hierfür erteilte Note dementspre-
chend in das Zeugnis aufgenommen (BASS 13 – 63 Nr. 3, 6.5). 
Schüler/innen, die den HSU besuchen, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I 
eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Die Teilnahme an 
dieser Sprachprüfung ist verbindlich.  
Der Unterricht findet in der Primar- und in der Sekundarstufe I statt. Die eingesetzten Lehrkräfte sind 
Stammschulen zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler nehmen unabhängig von der besuchten 
Schulform am Unterricht teil. 
Im Schuljahr 2011/2012 besuchten 982 Schülerinnen und Schüler den herkunftssprachlichen Unter-
richt in Münster.

29
Pro Sprache12 verteilten sich die Mädchen und Jungen wie folgt: 
Stammschule Sprache Teilnehmer/innenanzahl 
Hauptschule Wolbeck Arabisch 134 
Martinischule Italienisch 43 
Martinischule Kroatisch/Bosnisch/Serbisch 80 
Gymnasium Paulinum Griechisch 32 
Hauptschule Coerde Polnisch 126 
Hauptschule Coerde Portugiesisch 193 
Waldschule Kinderhaus Russisch 166 
Overbergschule Spanisch 110 
Geistschule Türkisch 98 
   
Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung 
 
3.3.3.6  Ehrenamtliches Engagement 
Schulische Beratung und sprachliche Unterstützung erhalten Schülerinnen und Schüler mit Zuwan-
derungsgeschichte und ihre Eltern in der Bildungsberatung International. Im Schuljahr 2011/2012 
entstanden 12 Patenschaften für Einzelnachhilfe in der deutschen Sprache und anderen Fächern. 16 
Schülerinnen und Schüler haben davon profitiert. Daneben gibt es ehrenamtliches Engagement der 
Bürgerschaft in Münster zum Beispiel als Angebote der Migrantenselbstorganisationen und der eh-
renamtlichen Kräfte in den verschiedenen Organisationen in den Stadtteilen. Erwähnenswert ist fer-
ner das Schlauberger-Projekt der GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Münster.  
 
3.3.4 Förderung des Lesens und der Informationskompetenz 
Für die Migrationsanalyse stellte die Stadtbücherei 34.497 Datensätze von Kund/inn/en zur Verfü-
gung. Es handelte sich um diejenigen, die in dem Zeitraum vom 15. Juli 2011 bis 15. Juli 2012 als  
aktive (Ausleihe, Internetnutzung) Nutzer/innen registriert wurden. Davon hatten 29.452 Personen 
(85,4%) eine Adresse in Münster. Von 25.638 Personen (74,3%) lagen Migrationsinformationen vor 
und konnten für die Migrationsanalyse der Stadtbücherei ausgewertet werden. Aufgrund dieser gro-
ßen Grundgesamtheit können die Ergebnisse der Analyse als repräsentativ für die Kund/inn/en der 
Stadtbücherei bezeichnet werden. 
ƒ 18,2 % der Büchereikund/inn/en haben eine erkennbare Migrationsvorgeschichte. Dieser Wert ist 
nahezu deckungsgleich mit dem Anteil der Personen mit Migrationsvorgeschichte an der wohn-
berechtigten Bevölkerung (20,8 %). 
                                            
12 Tatsächliche Zahl der Teilnehmer/innen am herkunftssprachlichen Unterricht – Stand Herbstferien 2011

30
 
 
ƒ Den größten Anteil an den Büchereikund/inn/en mit Migrationsvorgeschichte haben die Kinder 
ohne persönliche aber mit vererbter Migrationsvor geschichte. Sie stellen 8,7 % der Bücherei-
kundschaft, während ihr Anteil an der wohnberechtigten Bevölkerung nur 3,5% beträgt. 
ƒ Die Kund/inn/en mit einem Geburtsland außerhalb Deutschlands kommen aus allen Teilen der 
Welt, insbesondere aus Polen und den ehemaligen GUS-Staaten. 
ƒ Die Auswertung nach Altersgruppen ergab, dass 31,2 % aller in der Stadtbücherei registrierten 
Kinder bis 12 Jahren eine Migrationsvorgeschichte haben, bei den Jugendlichen von 13 bis 17 
Jahren sind es 26,5 %. 
 
 
ƒ Nach Stadtteilen stellt sich die Situation wie folgt dar: 
o Von den 1.394 Kund/inn/en, die im Einzugsbereich der Zweigstelle Coerde wohnen, ha-
ben 40,5 % eine Migrationsvorgeschichte  
o Von den 3.380 Kund/inn/en, die im Einzugsbereich der Zweigstelle Gievenbeck wohnen, 
haben 24,9 % eine Migrationsvorgeschichte 
o Von den 1.525 Kund/inn/en, die im Einzugsbereich der Zweigstelle Kinderhaus wohnen, 
haben 25,2 % eine Migrationsvorgeschichte

31
ƒ 38,7 % der Kund/inn/en mit Migrationsvorgeschichte sind Männer und 61,3 % Frauen. Damit ist 
hier der Anteil der Männer höher als bei den männlichen Kunden ohne Migrationsvorgeschichte, 
wo er bei 34,5 % liegt. 
 
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht die Stadtbibliothek, möglichst alle Kinder zu erreichen, ins-
besondere auch die aus bildungsfernen Elternhäusern. Hier zeigt offensichtlich die intensive Zu-
sammenarbeit gerade mit Kindertageseinrichtungen und Schulen – insbesondere in den Stadtteilen 
Berg Fidel (Bücherbus), Coerde, Gievenbeck und Kinderhaus (Zweigstellen) ihre Erfolge. 
 
 
3.4 Arbeit und Wirtschaft 
Leitziel13:  
„Wir wollen die Potenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte besser erfassen, individuell 
fördern und stärker in den Arbeitsmarkt einbeziehen.“ 
 
Arbeit, Wirtschaft und die Teilhabe aller Menschen daran sind nicht nur aus integrationspolitischer 
Sicht von eminenter Bedeutung. Der demographische und gesellschaftliche Wandel sollte in vor-
ausschauender und transparenter Weise in diesem Handlungsfeld einbezogen werden. Unsere 
Gesellschaft kann es sich nicht leisten, auf vorhandene Potenziale zu verzichten. Bei der Integrati-
on von Menschen mit Migrationsvorgeschichte wird der Erwerbsarbeit eine zentrale Rolle zuge-
schrieben. Sie ermöglicht eine selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens und erleichtert die 
gesellschaftliche Teilhabe (OECD 2007; Santel 2004) . In diesem Handlungsfeld kooperieren städ-
tische Ämter und Tochtergesellschaften mit vielen anderen Akteuren in Münster. Dabei spielt bei 
allen Beteiligten das Thema Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Migrationshintergrund eine 
zentrale Rolle. Die für passgenaue Maßnahmen notwendige differenzierte und einheitliche Daten-
lage ist derzeit ungenügend und soll im künftigen Monitoringprozess aufgebaut werden. Derzeit 
kann in Münster auf nachstehende Informationen zugegriffen werden
. 
 
3.4.1 Arbeit 
Die folgende Analyse der Arbeitsmarktdaten für die Stadt Münster fokussiert auf die strukturellen 
Probleme bei der Erwerbstätigkeit von Ausländer/innen. Diesbezüglich erfassen die zur Verfügung 
stehenden Daten der Bundesagentur für Arbeit nicht das Merkmal „Migrationsvorgeschichte“, son-
dern nur das Merkmal „Ausländer“. Das hiesige Jobcenter ermöglicht seit kurzem die Datenaufberei-
tung anhand des Merkmals „Migrationsvorgeschichte“. Da dies allerdings nicht rückwirkend gesche-
hen kann, liegt dem Großteil der Daten das Merkmal „Ausländer“ zugrunde. 
                                            
13 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 10.

32
Die Anzahl der ausländischen Arbeitslosen ist in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 13% 
zurückgegangen. Lediglich im Stadtbezirk Nord liegt sie über der Marke aus dem Jahr 2001, aller-
dings deutlich unter der des Jahres 2006. Insbesondere in den Stadtbezirken West und dem gesam-
ten Innenstadtbereich hat der Anteil ausländischer Arbeitslosen abgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Daten: Stadt Münster, SMS - Statistik für Münsters Stadtteile (31.12.2011) 
 
Im Vergleich mit den deutschen Arbeitslosen für die Gesamtstadt ergibt sich folgendes Bild: 
 
         Arbeitslose 14 in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: SMS – Arbeitslose in Münster, April 2012 
 
Im Vergleich zur Entwicklung der Zahl der deutschen Arbeitslosen ist ablesbar, dass die Zahl der 
ausländischen Arbeitslosen auch bei wirtschaftlichen oder politischen Veränderungen nahezu kon-
                                            
14 Arbeitslose sind nach § 16 SGB III Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld (vgl. §§ 117 – 122 SGB III) 
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis st ehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und 
dabei den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Bundesagentur 
für Arbeit arbeitslos gemeldet haben (vgl. §§ 2,16,327 SGB III). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpoli-
tik gelten nicht als arbeitslos. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53 a Abs.1 SGB II die Arbeitslosendefi-
nition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

33
stant bleibt. Dies kann durchaus als ein Hinweis auf strukturelle Probleme hinsichtlich der Integration 
von Ausländern in den Arbeitsmarkt gesehen werden. Ein Indikator dafür ist die Aufschlüsselung der 
deutschen bzw. ausländischen Arbeitslosen nach Bildungsabschluss. In den beiden Diagrammen 
wird deutlich, dass der Anteil von Ausländer/inne/n ohne Bildungsabschluss an den Arbeitslosen fast 
doppelt so hoch ist wie bei deutschen Arbeitslosen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Jobcenter Münster, Bestand an Arbeitslosen (Datenstand: Oktober 2011) 
 
Mit Blick auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist festzustellen, dass die An-
zahl der ausländischen sozialversicherungspfli chtigen Beschäftigten im Zeitraum von 2005 bis 
2011 um 36% gestiegen ist. Die Anzahl der deutschen sozialversicherungspflichtigen Beschäftig-
ten ist in demselben Zeitraum um 16% gestiegen. 
 
                                            
15 Bei diesen Daten erfolgte eine Stichtagsänderung: Bis 2004 war der Stichtag der 31.12., ab 2005 war Stichtag der 
15.12.e. j. Jahres.

34
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte16 am Wohnort Münster mit und ohne deutsche/r 
Staatsangehörigkeit 
 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Prozentuale 
Veränderung
Ausländer 4957 5216 5404 5718 5777 6251 6754 36,25% 
Deutsche 80129 81095 83596 85518 86546 89023 93144 16,24% 
Daten: Stadt Münster, SMS - Statistik für Münsters Stadtteile (31.12.2011) 
 
 
Daten: Stadt Münster, SMS - Statistik für Münsters Stadtteile (31.12.2011) 
 
 
Quelle: Stadt Münster, SMS - Statistik für Münsters Stadtteile (31.12.2011) 
 
Ein weiterer aussagekräftiger Indikator ist die geringfügige Beschäftigung. Ein Beschäftigungsver-
hältnis gilt als geringfügig, wenn das monatliche Einkommen 400 Euro nicht übersteigt bzw. die 
                                            
16 Zum Personenkreis der sozialversicherungspflichtig Beschä ftigten zählen alle Arbeitnehmer/innen einschließlich der 
zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichti g und/oder beitragspflichtig 
sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entr ichten sind. Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der 
Regel alle Arbeiter/innen und Angestell ten einschl. Personen in beruflicher Ausbildung von der Sozialversicherungs-
pflicht im Meldeverfahren erfasst werd en. Daneben besteht in wenigen Fällen auch für Selbstständige Versicherungs-
pflicht in der Sozialversicherung. Wehr- und Zivildienstleistende gelten nur dann als sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigte, wenn sie ihren Dienst aus einem weiterhin besteh enden Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten haben und 
nur wegen der Ableistung dieser Dienstzeiten kein Entgelt erhalten. Quelle: SMS – Sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigte am Wohnort Münster.

35
Beschäftigungsdauer zwei Monate (das entspricht 50 Arbeitstagen) nicht überschreitet. Laut Bun-
desagentur für Arbeit galten im September 2011 insgesamt 37.776 Personen als geringfügig Be-
schäftigte. Davon besaßen knapp 91% die deutsche Staatsbürgerschaft, knapp 9% waren auslän-
dische Staatsangehörige. Da der Ausländeranteil in Münster bei 7,5% liegt, sind Ausländer/innen 
in fast derselben Weise wie Deutsche betroffen.  
Im Juli 2012 hat die Statistikdienststelle der Stadt Münster einen Abzug der Kundendaten zur Auf-
bereitung anhand des Merkmals Migrationsvorgeschichte erhalten. 96,2% der verarbeiteten Kun-
dendaten konnten positiv identifiziert und somit im Kontext abgeglichen werden. Im Folgenden wird 
die erste Auswertung dargestellt.  
Die in der Migrationsbetrachtung verwendeten Kundendaten beinhalten alle Leistungsbezie-
her/innen, die ab dem 01.01.2012 bis zum statistisc hen Berichtsmonat Juli 2012 (Stichtag der Da-
tenerhebung 13.07.2012) als Kunde/Kundin im Jobcenter gemeldet waren. Insgesamt wurden in 
der Auswertung 25.342 Datensätze verwendet. Da hier auch Zugänge und Abgänge mit in die 
Auswertung eingeflossen sind, wird in der Darstellung auf absolute Werte verzichtet.  
Die folgende Abbildung zeigt die Aufteilung der Kund/inn/en des Jobcenter Münster nach Migrati-
onsvorgeschichte. Über die Hälfte alle Leistungsbezieher/innen haben nach den Auswertungen 
eine Migrationsvorgeschichte. Den größten Anteil in dieser Gruppe bilden die Ausländer/innen mit 
19,3%, gefolgt von den Kindern ohne persönliche aber mit vererbter Migrationsvorgeschichte 
(11,9%). Im Vergleich zum Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte an der gesamten 
wohnberechtigten Bevölkerung in Münster ist der Anteil der Leistungsberechtigten mit Migrations-
vorgeschichte deutlich höher. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Jobcenter Münster (Datenstand: 2012) 
Die folgende Darstellung zeigt die Kund/inn/en des Jobcenter Münsters nach Migrationsvorgeschich-
te und Alter. Auffällig ist, dass insbesondere in der Gruppe der jungen Bevölkerung Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte überwiegen. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass das Job-
center die Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft und somit als seine Kundschaft miterfasst.

36
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Jobcenter Münster (Datenstand: 2012)
 
Im Hinblick auf die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind zwei 
wesentliche Informationen zu nennen: 
1. Zur Stärkung des Bewerbungs- und Stellengesuchverhaltens ist im April 2012 das Anerken-
nungsgesetz des Bundes ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Aus-
land erworbener Berufsqualifikationen") in Kraft getreten. Es verbessert die Chancen für Men-
schen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem 
erlernten Beruf zu arbeiten. Die Möglichkeit des Anerkennungsverfahrens wird vom Jobcenter 
Münster fokussiert. 
2. Mit Blick auf die Stärkung der Qualifikation gibt es ein breitgefächertes Angebot an ESF-
geförderten Sprachkursen, z.B. in den Bereichen allgemeine Berufsorientierung, Pflege, Verkauf 
oder Handwerk. Es ist geplant diese Kurse in  Zusammenarbeit mit dem Träger weiterzuentwi-
ckeln. Schwerpunkt soll sein, auch berufsbezogene Sprachkurse mit mehr praktischen Anteilen 
anzubieten, um das Erlernen der berufsspezifischen Sprache für die Teilnehmer und Teilnehme-
rinnen zu erleichtern. 
Ein weiterer Bestandteil des Integrationsmonitorings für das Handlungsfeld Arbeit und Wirtschaft ist 
die Mitarbeiterbefragung der städtischen Tochtergesellschaften und diverser Kammern. Diesbezüg-
lich wurde nach dem Anteil der Mitarbeiter/innen und Auszubildenden mit bzw. ohne Migrationsvor-
geschichte gefragt. Die Rückmeldungen zeigen, dass es bisher keine systematische Erfassung des 
Merkmals Migrationsvorgeschichte bei den Mitarbeitern/innen und Auszubildenden der Kammern 
und Tochtergesellschaften gibt. Dennoch hat die Anfrage zum Anteil der Mitarbeiter/innen mit Migra-
tionsvorgeschichte bei den Tochtergesellschaften und den Kammern zwei nennenswerte Antworten 
eingebracht: 
1. Die Grundlage der Datenermittlung der Stadtwer ke ist das Geburtsland bzw. der Geburtsort der 
Mitarbeiter/innen. Die Quote der Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund beträgt 4,69% 
(Stand 09.08.2012). Die weitere Aufschlüsselung nach Funktionsbereich und Herkunftsgebieten 
ist den Tabellen zu entnehmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufteilung der Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund nach Funk-
tionsbereich 
Leitungskräfte 3,92 % 
Angestellte 29,41 % 
Arbeiter 64,71 % 
Azubis 1,96 %

37
Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsgebieten 
Ehem. UdSSR 54,90 % 
Asien 15,69 % 
Westeuropa 11,76 % 
Südamerika 5,88 % 
Afrika 3,92 % 
Südeuropa 3,92 % 
Arab. Länder 1,96 % 
Nordamerika 1,96 % 
Quelle: Stadtwerke Münster, 2012 
2. Die Grundlage der Datenermittlung der Mitarbeiter/innen bei der „Messe und Congress Centrum 
Halle Münsterland GmbH“ war die Definition des Migrationshintergrundes des Statistischen 
Bundesamtes. Von insgesamt 60 Mitarbeitern/innen und Auszubildenden haben sechs Mitarbei-
ter (10%) einen Migrationshintergrund bzw. eine ausländische Staatsbürgerschaft (vier mit Mig-
rationsvorgeschichte und zwei mit ausländischer Staatsbürgerschaft). 
 
3.4.2 Wirtschaft 
Eine strategisch ausgerichtete und intensivierte Förderung und Vernetzung der migrantischen Unter-
nehmer/innen entfaltet eine Dynamik, die positiv auf alle im münsterschen Migrationsleitbild formu-
lierten Ziele wirkt. Diese nachhaltige Unterstützung bezieht dabei nicht nur die eigenen migranti-
schen Potentiale dieses Sektors, sondern auch „klassische“ Unternehmen mit internationaler Aus-
richtung, aus Münster und Umgebung, in die Planungen ein. Auf diese Weise können die vorhande-
nen Synergien bestmöglich erkannt und entwickelt werden. Die Fokussierung liegt dabei auf drei 
Zielgruppen: 
ƒ bestehende Unternehmen mit Sitz in Münster,  
ƒ Neuansiedlungen und  
ƒ Existenzgründer und –gründerinnen.  
Mit zwei aufeinanderfolgenden Projektförderungen aus dem KOMM IN Programm NRW  
ƒ „Migrantische Ökonomie – Vom Nischenthema zum Standortfaktor“ (Juli 2010 – Feb. 2011) 
und 
ƒ „Vernetzung migrantischer Unternehmen – Erfahrungen und Erfolg für den Standort sichern“ 
(Nov. 2011 – Mai 2012)  
konnten die Weichen für ein neues Netzwerk in Münster gestellt werden. Zur Projektsteuerungs-
gruppe gehörten neben der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten 
der Stadt Münster auch der Integrationsrat, die Wirtschaftsförderung Münster GmbH, die Hand-
werkskammer Münster, der Deutsche Gewerkschaftsbund/GEW und Frauen & Beruf im FrauenFo-
rum e.V. Zum Abschluss des 2. Projektes im April 2012 konnte der „Verband Internationaler Unter-
nehmen in Münster und Umgebung e. V.“ gegründet werden. Er zeichnet sich durch eine bundesweit 
einmalige Diversität in der Mitgliederstruktur wie im Vorstand aus. Mit diesem neuen Akteur besteht 
nun ein Ansprechpartner und Mittler, um gezielt migrantische Unternehmen zu fördern. 
Der Wirtschaftsförderung Münster GmbH kommt in diesem Handlungsbereich per se eine zentrale 
Rolle zu. Ihre Bemühungen, Migrant/inn/enökonomien an den Standort Münster zu binden, wurden 
intensiviert. So wurde bereits 2010 in ihrem Customer-Relationship-Management-System (CRM-
System) - auch als Kundenbeziehungsmanagementsystem bezeichnet, in dem alle nach außen ge-
richteten Aktionen dokumentiert werden - als zusätzliches Kennzeichen das Merkmal „Migrations-
vorgeschichte“ aufgenommen, um so sicher zu stellen, dass diese besondere Zielgruppe über spe-
zielle Veranstaltungen oder auch die Arbeit im Netzwerk für migrantische Unternehmen informiert 
wird. In diesem System haben insgesamt 430 Unternehmer/innen das Merkmal „Migrationsvorge-
schichte“, wobei davon auszugehen ist, dass noch mehr Unternehmen mit MVG zu den Kund/inn/en 
zählen, jedoch bisher nicht als solche kenntlich gemacht wurden. Von der erfassten Zielgruppe wer-
den 130 Unternehmen zu  „Scout“-Veranstaltungen eingeladen und 60 Unternehmen zu Fast-
Forward-Veranstaltungen. Die Vielfalt der migrantischen Unternehmen in Münster ist dabei ein Ab-
bild der münsterschen Wirtschaftsstruktur: Es sind sowohl Dienstleistungsunternehmen wie z. B.

38
Taxiunternehmen, als auch Handwerksbetriebe wie Fliesenleger/innen oder Elektroinstallationsun-
ternehmen, ebenso Handels- und Gastronomiebetriebe und Freiberufler/innen wie Mediziner/innen, 
Rechtsanwälte und -anwältinnen, Graphik-Designer/innen und Steuerberater/innen im System ent-
halten.  
Die Hochschullandschaft stellt einen besonderen Wirtschaftsfaktor für Münster dar, der in der strate-
gischen Ausrichtung einen hohen Stellenwert einnimmt. Die Internationalisierung muss als Standort-
faktor bestmöglich ausgeschöpft werden. Dazu hat die Koordinierungsstelle in 2011 mehrere Fach-
gespräche unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Münster Marketing, der Fach-
hochschule und der Universität, dem Amt für Ausländerangelegenheiten und Münsterland e. V. ge-
führt, um die in diesem Politikfeld bestehenden Hemmnisse zu lokalisieren, und deren Überwindung 
sowie auch die Zukunftspotentiale konzertiert mit zu gestalten.  
Ein Betätigungsfeld stellt das Potential der internationalen Absolvent/innen dar.  
Im Wintersemester 2010/11 waren ca. 4000 ausländische Studierende immatrikuliert. Statistisch 
nicht erfasst ist dabei die Gruppe der jungen Menschen mit Migrationsvorgeschichte der 2. und 3. 
Generation. Auch steht die Zahl derjenigen, die eine Arbeitsgenehmigung benötigen, nicht zur Ver-
fügung. Derzeit kann man dennoch davon ausgehen, dass die Zielgruppe der Studierenden mit 
Migrationsvorgeschichte 
minimal 4000 Studierende umfasst. 
Vor diesem Hintergrund ist die Zahl der internationalen Absolvent/innen, die jährlich in Münster 
eine Arbeits- und damit verbunden auch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, mit 50 Personen 17 
als sehr gering anzusehen. 
Auf dem Arbeitsmarkt bilden sich die Probleme der Menschen mit Migrationvorgeschichte wie folgt 
ab:  
ƒ der Anteil der ausländischen Arbeitslosen liegt bei fast 18 %,  
ƒ derjenige der ausländischen Akademiker/innen bei 10,4 %, wobei die Gruppe der unter 35-
jährigen mit 38,2 % die größte Gruppe ausmacht und der Anteil der Frauen bei 61 % liegt.18  
Angesichts des demographischen Wandels erscheint es notwendig, mit Maßnahmen zu reagieren 
und bereits heute die Weichen zu stellen für eine gute Anbindung der „eigenen“ internationalen Ab-
solvent/innen aber auch die Sicherung von weiteren internationalen Fachkräften.  
Internationale Absolvent/innen und Fachkräfte bringen zudem zusätzliche Potenziale durch ihre in-
terkulturelle Kompetenzen mit – wie die Kenntnis über andere kulturelle Werte und Sitten, die Mehr-
sprachigkeit und die grenzübergreifenden Kontakte und Strukturen. Angesichts der sich verändern-
den multi-ethnischen Gesellschaft, und damit auch aus marktwirtschaftlich-strategischem Blickwinkel 
der sich verändernden Zielgruppe, sind internationale Fachkräfte eine Bereicherung für jedes Unter-
nehmen (win-win-Situation). Bereits jetzt öffnen sich in Münster und dem Münsterland zunehmend  
mehr klein- und mittelständische Unternehmen dem internationalen Markt. 
 
                                            
17 Quelle: Amt für Ausländerangelegenheiten der Stadt Münster 
18 Quelle: BA Statistik Service West, 15. 11.2011, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung/darunter  akademi-
sche Berufe, mit Merkmal Ausländer.

39
3.5 Handlungsfeld Wohnen und Stadtentwicklung 
Leitziele19:  
„Unser Ziel ist es, eine ausgeglichene und selbstbestimmte (Durch-) Mischung in den Stadtteilen zu 
fördern, um aktiv gegen Ausgrenzungsprozesse zu arbeiten.“  
„Wir wollen Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt schaffen und Diskriminierung vermeiden“.  
 
In Münster weisen 20,76% der wohnberechtigten Bevölkerung eine Migrationsvorgeschichte auf. In 
der folgenden Tabelle sind die Anteile der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorge-
schichte an der wohnberechtigten Bevölkerung in den jeweiligen Stadtbezirken und Teilbereichen 
aufgelistet. Aus dieser Tabelle ist ablesbar, dass der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte an der wohnberechtigten Bevölkerung in den Stadtbezirken Mitte inklusi-
ve der dazugehörigen Teilbereiche, im Stadtbezirk Ost und im Stadtbezirk Südost unter dem 
Stadtdurchschnitt liegt. In den Stadtbezirken West, Hiltrup und Nord liegt der Anteil hingegen über 
dem Stadtdurchschnitt. 
In den Stadtbezirken Mitte, Ost und Südost, in denen das Merkmal „Migrationsvorgeschichte“ im 
Vergleich zum Stadtdurchschnitt unterrepräsentiert ist, wohnen 44,76% der in Münster wohnbe-
rechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte und 57,81% der wohnberechtigten Bevölke-
rung des gesamten Stadtgebiets. In den Stadtbezirken West, Hiltrup und Nord wohnen dement-
sprechend 55,24% der in Münster wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte und 
42,19% der wohnberechtigten Stadtbevölkerung des gesamten Stadtgebiets. 
 
Stadtbezirk 
Teilbereich 
Anteil der wohnberechtigten Bevölke-
rung mit Migrationsvorgeschichte an 
der wohnberechtigten Bevölkerung in 
Prozent 
Altstadt 15,25% 
Innenstadtring 13,39% 
Mitte-Süd 18,61% 
Mitte-Nordost 16,05% 
Stadtbezirk Mitte 15,48% 
Stadtbezirk West 23,31% 
Stadtbezirk Nord 37,55% 
Stadtbezirk Ost 13,82% 
Stadtbezirk Südost 20,48% 
Stadtbezirk Hiltrup 25,28% 
Stadt Münster 20,76% 
Quelle: „SMS – Migration 2011 (Stand: 31.12.2011) 
Im Jahr 2010 stellte das Amt für Wohnungswesen 2.633 Wohnberechtigungsscheine (WBS), in 2011 
nur unwesentlich mehr mit 2.668 WBS, an ausländische Wohnungssuchende aus.       
Der Anteil der ausländischen Antragstellerinnen und Antragsteller, aufgegliedert nach Haushaltsgrö-
ßen - nicht nach ihren Haushaltsangehörigen - und ausgehend von der Staatsangehörigkeit betrug 
im Jahr 2010 und 2011 an allen Haushalten mit WBS 18 %.  
Je kleiner der Haushalt ist, desto geringer ist der Anteil der ausländischen Wohnungssuchenden. Bei 
den Haushalten, die aus mindestens 5 Familienmitgliedern bestehen, lag der Anteil der ausländi-
schen Wohnungssuchenden in 2010 bei 41 % und in 2011 bei 39 %.  
Laut Auskunft der Statistikdienststelle lag der Anteil der nicht deutschen wohnberechtigten Bevölke-
rung in 2010 bei 7,35 %. Das bedeutet, dass sich im Verhältnis zur durchschnittlichen Bevölkerung 
viel mehr ausländische als deutsche Wohnungssuchende beim Amt für Wohnungswesen als woh-
nungssuchend registrierten ließen.  
                                            
19 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 11.

40
 
Tab. : Anteil der ausländischen Antragsteller/innen je Haushaltsgröße 2010, 2011 
Haushaltsgröße  Anteil Antragsteller Ausländer 
in % (2010) 
Anteil Antragssteller Auslän-
der in % (2011) 
1 Personen Haushalt  12% 12%
2 Personen Haushalt  17% 19%
3 Personen Haushalt  25% 27%
4 Personen Haushalt  25% 25%
5 Personen und mehr Haushalt  41% 39%
Gesamt  18% 18%
Quelle: Auszüge aus den Geschäftsberichten 2010/2011 
 
Tab.: Ausgestellte WBS und versorgte Haushalte nach Haushaltsgrößen in 2010/2011 
 
2010 2011 
Haushaltsgröße 
(Personen)  
ausgestellte 
WBS  
(in Münster) 
versorgte Haus-
halte (abgelaufene 
WBS durch Bezug 
einer Wohnung in 
Münster) 
ausgestellte 
WBS 
(in Münster) 
versorgte Haushal-
te (abgelaufene 
WBS durch Bezug 
einer Wohnung in 
Münster) 
1  1.253  422 1.398 494
2  636  287 579 259
3  336  163 317 156
4  234  100 204 88
5- und mehr  174  54 170 58
gesamt  2.633  1026 2.668 1055
Quelle: Auszüge aus den Geschäftsberichten 2010/2011 
 
Auffällig hoch ist die Versorgungsquote bei den 4- Personen-Haushalten, auffällig niedrig bei den 
Haushalten mit 5 und mehr Personen. Die hohe Versorgungsquote ist dadurch begründet, dass auch 
der Anteil der ausländischen Haushalte mit Wohnbe rechtigungsschein sehr hoch ist. Die extrem 
niedrige Versorgungsquote bei großen Hauhalten lässt sich damit erklären, dass hier auch die 6-, 7- 
oder 8-Personen-Haushalte erfasst sind. Gerade Familien mit 4 Kindern und mehr sind häufig aus-
ländische Haushalte. 
Dagegen gibt es im öffentlich geförderten Wohnungsbestand zurzeit nur 43 Wohnungen mit 6 Wohn-
räumen und 1 Wohnung mit 7 Wohnräumen.

41
Tab.: Versorgungsquote nach Haushaltsgrößen in 2011 mit Vergleich zu 2010 
 2010 2011 2010 2011 
Haushaltsgröße 
(Personen) 
Versorgungs-
quote 
Versorgungs-
quote 
Versorgungsquote 
ausländischer Woh-
nungssuchender 
Versorgungsquote aus-
ländischer Wohnungs-
suchender 
1 33,7% 35,3% 31,5% 30,1%
2 45,1% 44,7% 40,7% 43,8%
3 48,5% 49,2% 46,4% 45,4%
4 42,7% 43,1% 53,4% 36,0%
5- und mehr 31,0% 34,1% 23,9% 29,9%
gesamt 39,0% 39,5% 37,9% 36,6%
Quelle: Auszüge aus den Geschäftsberichten 2010/2011 
Die Versorgungsquote der ausländischen Wohnungssuchenden hat sich im vergangenen Jahr leicht 
nach unten verändert. Sie liegt allerdings nur mit 2,9 % unter der Versorgungsquote aller Woh-
nungssuchenden, denn zu berücksichtigen ist, dass 39 % der wo hnungssuchenden ausländischen 
Haushalte 5 Haushaltsmitglieder und mehr haben und gerade für diese Haushaltsgrößen, z. T. mit 6-
, 7-, oder 8 Familienmitgliedern kaum Wohnungen  bzw. keine Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur 
Verfügung stehen. Umso erfreulicher ist es, dass die Versorgungsquote im Vergleich zum Vorjahr 
von 23,9 % auf 29,9 % in 2011 gesteigert werden konnte (Quelle: Auszüge aus den Geschäftsbe-
richten 2010/2011). 
  
3.6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste  
Übergeordnetes Leitziel20:  
„Die Münsteraner Stadtgesellschaft macht sich gegen jedwede Stigmatisierung und Diskriminierung 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Bereichen und auf allen Ebenen stark.“ 
Leitziel: 
„Wir wollen bedarfs- und kulturgerechte, geschlechts- und altersspezifische Unterstützungs- und 
Fördermöglichkeiten professioneller und ehrenamtlicher Art ausbauen. Damit wollen wir die gleichbe-
rechtigte Teilhabe ALLER in allen gesellschaftlichen Bereichen fördern und Konfliktsituationen ent-
gegenwirken.“ 
 
Für die Beurteilung der sozialen Lage von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind umfassende 
Datenerhebungen über die öffentlichen Transferleistungen notwendig. Die Datenlage ist derzeit noch 
begrenzt. Im Jahr 2012 wurde erstmals erhoben wie viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
eine der unter 3.6.1 aufgeführten Leistungen nach dem SGB XII beziehen. Fortan soll die Erhebung 
zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.  
Einen Anfang markiert der vorliegende Bericht in dem Schnittmengenfeld „Menschen mit Behinde-
rungen und Migrationsvorgeschichte“. Hier wurde durch den Monitoringprozess der gegebene Hand-
lungsbedarf erkannt. 
Aus der Sicht der Flüchtlinge wird vorliegend der Schwerpunkt auf die Frage der Unterbringung und 
der Sprachförderung gelegt. 
Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe sind in dem Handlungsfeld „Bildung“ eingeflossen.  
 
                                            
20 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 9 und 12.

42
3.6.1 Soziale Leistungen 
Zu den Produkten des Sozialamtes nach dem SGB XII gehören insbesondere 
ƒ Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 
ƒ Hilfe zum Lebensunterhalt 
ƒ Hilfe zur Pflege außerhalb und innerhalb von Einrichtungen. 
ƒ Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 
 
Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte an den aufgeführten Leistungsarten21: 
 
 
 
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB 
XII erhalten ältere Menschen nach § 41 Abs. 2 SGB XII und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Per-
sonen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen si-
chern können.  
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII bekommen ausschließlich Men-
schen, die vorübergehend erwerbsgemindert sind, ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Ein-
kommen und Vermögen sicherstellen können und keinen Anspruch auf Sozialgeld nach SGB II ha-
ben.  
Hilfe zur Pflege außerhalb oder innerhalb von Einrichtungen  erhalten Menschen, die in ihrer Häus-
lichkeit auf hauswirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in einer 
Pflegeeinrichtung wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen be-
ziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können. 
Menschen, die Hilfe zur Pflege bekommen, können auch Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsi-
cherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung erhalten.  
                                            
21 Die Identifikation der Migrationsvorgeschichte von SGB XII-Empfängern/-Empfängerinnen erfolgt durch die Verschnei-
dung mit dem Statistikdatensatz der Einwohnermeldedatei, die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ver-
kehrsplanung vorgenommen wurde.  
* Der Anteil der SGB XII-Empfänger/-Empfängerinnen, die im Melderegister nicht identifiziert werden konnten, lag bei 
einem Durchschnittswert von 5,7 %. Im Bereich Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen lag der Wert mit 32 % deut-
lich höher. Ein Grund ist, dass Münster für Leistungsberechtigte in Einrichtungen außerhalb von Münster grundsätzlich 
weiterhin zuständig ist, wenn die Personen vor Aufnahme in der Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Münster 
hatten. Darüber hinaus gibt es Einzelfälle, deren Ummeldung (Adressänderung) nicht zeitgleich mit dem Beginn des 
stationären Aufenthalts erfolgt ist. 
** Deutsche mit Migrationsvorgeschichte = Heimatvertriebene, Aus-/Spätaussiedler/innen, sonstige Eingebürgerte und 
Kinder ohne eigene, aber mit vererbter Migrationsvorgeschichte.  
männlich weiblich
Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung 1077 44,9 % 55,1 %
Hilfe zum Lebensunterhalt 139 48,8 % 51,2 %
Hilfe zur Pflege außerhalb 
von Einrichtungen 266 36,5 % 63,5 %
Hilfe zur Pflege innerhalb 
von Einrichtungen 112 18,8 % 81,2 %
Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen 58 58,6 % 41,4 %
davon
Stand: 01.01.2012
SGB XII
Im Melderegister 
identifizierte 
Personen mit 
Migrationsvor-
geschichte 
im SGB XII Bezug3

43
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene 
Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die 
Gesellschaft einzugliedern. 
Der Anteil der Frauen und Männer mit Migrationsvorgeschichte an den fünf genannten Leistungs-
arten nach dem SGB XII stellt sich wie folgt dar: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.6.2 Menschen mit Behinderungen 
In diesem Handlungsfeld soll des Weiteren der Schnittmenge der Menschen mit Behinderungen 
und einer Migrationsvorgeschichte fortan eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zum 
31.12.2011 lebten in Münster 26.864 schwerbehinderte Menschen (männlich 12.387, weiblich 
14.477); 794 (469 Männer, 325 Frauen) haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Von diesen 
wiederum stammen 547 Menschen (314 Männer und 233 Frauen) aus Europa. Die größte Gruppe 
bilden Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit (164 Menschen – 102 Männer und 62 Frau-
en). Daten über die Zahl von Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte enthält die 
Schwerbehindertenstatistik
22 bislang nicht. 
                                            
22 Schwerbehindertenstatistik der Stadt Münster (SMS) 
männlich weiblich
Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung 1077 44,9 % 55,1 %
Hilfe zum Lebensunterhalt 139 48,8 % 51,2 %
Hilfe zur Pflege außerhalb 
von Einrichtungen 266 36,5 % 63,5 %
Hilfe zur Pflege innerhalb 
von Einrichtungen 112 18,8 % 81,2 %
Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen 58 58,6 % 41,4 %
davon
Stand: 01.01.2012
SGB XII
Im Melderegister 
identifizierte 
Personen mit 
Migrationsvor-
geschichte 
im SGB XII Bezug3

44
 
Schwerbehinderte Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Münster 
zum 31.12.2011: 
 Insgesamt Weiblich Männlich 
Insgesamt in Münster 794 325 (41%) 469 (59%) 
Davon aus:    
- Europa 547 (69%) 233 (42,6%) 314 (57,4%) 
- Türkei 164 (21%)   62 (37,8%) 102 (62,2%) 
- Afrika 41 (5%)   13 (31,7%)   28 (68,3%) 
- Amerika   11 (1,4%) 6 5 
- Asien  139 (17,5%)   51 (36,7%)   88 (63,3%) 
- Australien 0 0 0 
Staatenlos 4 0 4 
Ungeklärt 7 3 4 
Ohne Angabe  45 (5,7%)   19 (42,2%)   26 (57,8%) 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2011 
Der Aktionsplan der Landesregierung NRW „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
„Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ sieht insoweit eine Erhebung über die Lebenssituation 
von Menschen mit Behinderungen und Zuwanderungsgeschichte in Nordrhein- Westfalen vor. Ein 
Ziel dieser Erhebung ist es, die Angaben über die Zahl der Menschen mit Behinderungen und 
Migrationsvorgeschichte zu verbessern. Die Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle 
Angelegenheiten und das Sozialamt werden die Untersuchungsergebnisse mit Blick auf ihre Be-
deutung für die weitere Arbeit in Münster auswerten. 
In Münster wurden die Belange von Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte in 
den Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit 
geistiger Behinderung (Beschlussvorlage V/0908/2008) berücksichtigt.  
In der Sitzung des stadtweiten Netzwerkes Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
hat die Behindertenbeauftragte im Mai 2012 das Thema Inklusion vorgestellt und die Anwesenden 
diskutierten konkrete Maßnahmeempfehlungen für den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in der Stadt Münster: 
ƒ Im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird ein Kapitel „Menschen 
mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte“ aufgenommen.  
ƒ Die Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten und die Behinderten-
beauftragte führen 2013 eine gemeinsame Auftaktveranstaltung zum Thema „Migration und Be-
hinderung“ mit den Organisationen von und für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und den 
Vereinen von Menschen mit Behinderungen durch. 
 
3.6.3 Flüchtlinge  
Ein weiteres politisches Schnittmengenfeld stellt die Situation der Flüchtlinge dar, welche in Münster 
seit langem besondere Aufmerksamkeit genießt und durch kooperatives Handeln geprägt ist. Dies 
spiegelte sich auch in den Diskussionen und der Verankerung der Thematik im Rahmen des kom-
munalen Migrationsleitbildes wider.   
Die derzeit steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland führen zu einer höheren Aufnahmequote in 
NRW und in den Städten. Von 1995 bis 2008 war die Anzahl der Asylanträge bundesweit rückläufig. 
Sie ist von 166.951 auf 28.018 Anträge im Jahre 2008 gefallen. Ab 2009 gab es zunächst einen 
leichten Anstieg der Asylantragszahlen (33.033 Asylanträge) und seit 2010 sind die Asylantragszah-
len (Erst- und Folgeanträge) mit insgesamt 48.589 (2010) und 49.045 (2011) deutlich angestiegen. 
Im Januar bis September 2012 hielt diese Tendenz mit 49.045 Asylanträgen an.

45
 
Zeitraum Asylanträge ins-
gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 
2008 
 
28.018 
 
22.085 5.933 
2009 33.033 
 27.649 5.384 
2010 48.589 
 41.332 7.257 
2011 53.347 
 45.741 7.606 
2012 
(I – IX) 
49.045 
 
40.201 
Vergleich zum Vorjahr 2011: 
32.432 (Zuwachs von 24%) 
8.844 
Vergleich zum Vorjahr 2011: 
4.675 (Zuwachs von 89,2%) 
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe Sep. 2012 
 
 
Die am stärksten vertretenen Herkunftsländer sind aktuell neben Serbien, Afghanistan, Syrien, Irak, 
Mazedonien, Iran, Pakistan, Russische Föderation und solche aus den Gebieten des ehemaligen 
Jugoslawiens (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausgabe November 2012). 
Die verstärkte Aufnahme im Bund wirkt sich auf die Aufnahmeeinrichtungen des Landes aus. Zu-
nächst sind die Aufnahmeeinrichtungen des Landes für die Aufnahme und erste Integrationsmaß-
nahmen zuständig. Diese Einrichtungen sind aktuell überfüllt. Üblicherweise werden die Menschen 
aus den Landeseinrichtungen mit zeitlichem Verzug nach einem festen Schlüssel auf die Kommunen 
in NRW verteilt. Daher ist davon auszugehen, dass zunächst steigende Zahlen im Flüchtlingsbereich 
zu erwarten sind. 
Die folgende Grafik veranschaulicht die Auslastung der Flüchtlingseinrichtungen im Verhältnis zur 
Platzkapazität. Es ist davon auszugehen, dass eine Flüchtlingseinrichtung bei 85%-iger Auslastung 
voll belegt ist, da eine höhere Auslastung aufgrund von Familienstrukturen, unterschiedlichen 
Ethnien aber auch wegen Behinderungen und anderer individueller Gründe zu Konflikten in den 
Flüchtlingseinrichtungen führen kann. Auf dieser Grundlage und der Tatsache, dass die Flüchtlings-
einrichtungen in Münster zu fast 100 % belegt sind, ist nunmehr dringender Handlungsbedarf ent-
standen. Zwar ist etwa ein Drittel der Flüchtlingsfamilien auszugsberechtigt, doch haben die betrof-
fenen Personen nur schlechte bis gar keine Aussichten auf preiswerten Wohnraum auf dem freien 
Wohnungsmarkt, sodass sie in den Flüchtlingseinrichtungen wohnen bleiben.

46
Auslastung bei realen Belegungsmöglichkeiten 
(Annahme: bei 85 % ist eine Einrichtung voll belegt)
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1991199219931994199519961997199819992000 2001 2002 2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Jahr
Personen/Plätze
Auslastung
Platzkapazität 85 %
 
In den letzten 10 Jahren hat die Stadt Münster erfolgreich ein Unterbringungs- und Betreuungskon-
zept umgesetzt, welches vor Ort und darüber hinaus eine hohe Anerkennung genießt. Das Konzept 
wurde von vielen Städten in NRW angefragt und die Flüchtlingseinrichtungen wurden besichtigt. Die-
ses Konzept basiert auf einstimmigen Beschlü ssen des Rates und der Bezirksvertretungen in den 
Jahren 2000 und 2001.  
Das Flüchtlingskonzept enthält zusammengefasst nachfolgende Entscheidungen:  
ƒ 12 neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
ƒ 50 Personen an einem Standort 
ƒ sozialverträgliche Verteilung über das Stadtgebiet und Anpassung an die örtliche Wohnbebau-
ung im Umfeld 
ƒ intensive Einbindung von Ehrenamtlichen im Wohnumfeld 
ƒ Gemeinschafts- und Kinderbetreuungsraum für 50 Personen 
ƒ Standorte für Flüchtlingseinrichtungen sind der Öffentlichkeit bekannt 
ƒ kleine Wohneinheiten für 8 Personen . 
In den letzten Jahren konnte die Sozialverwaltung gemeinsam mit dem Christlichen Verein Junger 
Menschen (CVJM) die unmittelbare Umsetzung der Ratsbeschlüsse absichern und die Einrichtungen 
bis zu einem maximalen Auslastungsgrad von rund 85 % der Plätze belegen. Seit Umsetzung des 
Konzeptes wurden vier der durch den Rat der Stadt Münster verabschiedeten Standorte (Albachten, 
Hiltrup/Meesenstiege, Kappenberger Damm sowie Von-Esmarch-Straße für Jüdische Emigranten 
und medizinisch begründete Einzelfälle) umgesetzt.  
Das nachfolgende Schaubild zeigt die Realisierung von 4 der vorgehaltenen 12 Standorte für Flücht-
lingseinrichtungen:

47
 
Bedingt durch den anhaltend großen Druck der Unterbringung im Flüchtlingsbereich, fand am 
27.11.2012 ein Mediationsprozess statt, mit dem Ziel, die weitere Bebauung voranzutreiben. Das 
Ergebnis dieses Prozesses wird in einer gesonderten Vorlage dem Rat der Stadt Münster vorgelegt.  
Neben der Unterbringungsfrage ist die Förderung der Sprache eine wichtige Voraussetzung für eine 
gelingende Umsetzung des Leitzieles, Stigmatisierungen und Diskriminierungen entgegenzuwirken 
In diesem Bereich finden deswegen besondere Sprachkurse für Flüchtlinge statt. Flüchtlinge ohne 
gesicherten Aufenthaltsstatus dagegen können nicht an den Integrationskursen des Bundes teil-
nehmen, da der Gesetzgeber diese Personengruppe nicht in die Fördermaßnahmen einbezogen hat, 
bzw. sie müssen die Kosten für die Kurse selber tragen. Die Kosten selber zu tragen ist ihnen je-
doch, insbesondere beim Hilfebezug von Asylbewerberleistungen, nicht möglich. Auf kommunaler 
Ebene wurde seitens der Ortspolitik geforder t, dass alle Personengruppen die Möglichkeit haben 
sollen, basale Sprachkompetenz zu erwerben. Ziel des kommunalen Angebotes, welches 2005 initi-
iert wurde, war die Vermittlung von Grundkenntnissen in der deutschen Sprache, die eine Verständi-
gung ermöglicht.
 
Die Anzahl der seit dieser Zeit angebotenen Leistungen der Stadt Münster: 
Jahr Anzahl Kurse Stunden 
    Gesamtzahl 
Teilnehmer/innen 
männlich Weiblich 
2005 4 720 (180 je Kurs) 71 22 49
2007 1 180 19 0 19
2007/2008 2 180 16 12 4
2009 1 180 21 14 7
2010 2 360 (180 je Kurs) 32 18 14
2011 4 zwei bis dreimal wöchentlich 40 5 17
2012 3 zwei bis dreimal wöchentlich 26 bis 28 5 11 bis 13
 
Die darüber hinaus gehenden kostenlosen Deutschkurse des Projektes „Münsters Aktionsprogramm 
für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration für Münster & im Münsterland“

48
(MAMBA) der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA), die seit 
Mitte/Ende 2011 initiiert wurden, sind nicht ausreichend, um den Bedarf aller Sprachkursinteres-
sent/inn/en zu decken. Es wird jedoch in Kooperation mit der GGUA möglichst passgenau, sowohl in 
die städtischen als auch in die Angebote der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung 
(GEBA) - beauftragt durch die GGUA -, vermittelt. Erwähnenswert ist, dass ein großer Teil der 
Flüchtlingsarbeit in der Praxis auf den Einsatz der zahlreichen Ehrenamtlichen und die damit ver-
bundene Vernetzung zwischen den verschiedenen Organisationen basiert. 
 
 
3.7 Gesundheit  
Leitziel23:  
„Wir wollen für alle einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen errei-
chen und entsprechende Vorsorge-, Beratungs - und Betreuungsangebote im Gesundheitsbereich 
garantieren.“ 
Für das Monitoring bleiben die zahlreichen Projekte und Maßnahmen des Gesundheitsamtes im 
Bereich Migration/Integration - wie z. B. der Einsatz von Familienhebammen, Einsatz von Migrantin-
nen und Migranten als Kulturvermittler/innen im Handlungsfeld Gesundheit (MIMI’s), aufsuchende 
Gesundheitshilfen in den Stadtteilen etc. - außen vor.  
 
3.7.1 Ärztlichen Vorschuluntersuchungen  
In diesem Bericht wird der Schwerpunkt auf die ärztlichen Schuleingangsuntersuchungen des Ge-
sundheitsamtes gelegt. Sie dienen der Beurteilung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes des 
Kindes sowie der Beratung der Eltern und der Beratung der Schule insbesondere bei gesundheitli-
chen Störungen und Entwicklungsverzögerungen.  
Im Grundschulbereich ist der Übergang zu schulärztlichen Sprechstunden fließend. Hier finden im 
Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen im Einzelfall und soweit erforderlich intensivere Abspra-
chen, teilweise auch im Schulverlauf statt.  
Um die Daten aus diesen Untersuchungen von verschiedener fachlicher Seite aus sachgerecht in-
terpretieren zu können, sind nachstehende Anmerkungen von Bedeutung: 
Die ärztlichen Schuleingangsuntersuchungen erfüllen neben der individualmedizinischen Beratung in 
einer wichtigen Übergangssituation der Familie vo m Kindergartenkind zum Schulkind eine eigene 
Aufgabe als Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung. Dafür erheben und bewerten die unter-
suchenden Teams neben den Gesundheitsdaten und dem standardisierten Einschulscreening einige 
vordefinierte Kontextfaktoren, denen aus fachlicher Sicht eine besondere Relevanz für die Gesund-
heits- und Entwicklungsbedingungen des einzelnen Kindes aber auch der Stadtgesellschaft erwach-
sen kann. Diese Kontextfaktoren berühren Verknüpfungspunkte zwischen der individuellen eng ge-
fassten Gesundheit und dem weit gefassten Gesundheitsbegriff, auch der sozialen Gesundheit.  
Die erhobenen Daten stehen hier nach der Anonymisierung des Datensatzes für eine indikatorenge-
stützte Berichterstattung zur Verfügung. Für die Interpretation der Daten ist zu bedenken, dass es 
sich dabei nicht um "beweisende" Statistiken handelt. Vielmehr handelt es sich "lediglich" um ein 
epidemiologisch, also "beschrei bend" gewonnenes Abbi ld innerhalb eines fachlich vorgegebenen 
Untersuchungs- und Erhebungsschemas. Die Daten bedürfen daher immer der Diskussion in einem 
multifachlichen Kontext um als Ausgangspunkt für Erkenntnisse und Empfehlungen genutzt werden 
zu können. 
Untersucht wurden zum Einschuljahrgang für das Schuljahr 2010/2011 2.391 und für das Schuljahr 
2011/2012 2.405 Kinder (Jungen 51,9%, Mädchen 48,1%).  
4.588 (96,8%) der Lernanfänger/innen waren in Deutschland geboren.  
                                            
23 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 12.

49
Dennoch stammen bei Zugrundelegung des Geburtslandes der Mutter 28,9 % der Kinder aus zuge-
wanderten Familien.  
Berücksichtigt man zusätzlich auch die Herkunft des Vaters, so sind sogar knapp 37 % der Münste-
raner Schulanfänger/innen Kinder kürzlich zugewanderter Familien. 
 
          
 
 
 
 
 
      
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Gesundheitsbericht des Gesundheitsamtes 2011 
 
Durch die allgemein guten Lebens- und Hygienebedingungen sowie das gut ausgebaute medizini-
sche Versorgungssystem sind die Kinder zu Schulanfang überwiegend "gesund". Auffallend ist je-
doch, dass nicht von allen Familien die Angebote des Vorsorgesystems umfänglich genutzt werden. 
Dabei machen eingehende Analysen deutlich, dass es den Familien offenbar ausgehend von ihren 
allgemeinen sozialen Lebensbedingungen unterschiedlich gut gelingt, die gesundheitlichen Angebo-
te aber auch Angebote zur allgemeinen sozialen Integration für sich und ihre Kinder zu nutzen. Dies 
betrifft jedoch nicht nur und nicht in erster Linie zugewanderte Familien. Auch in Familien ohne Zu-
wanderungsgeschichte zeigen sich bisweilen deutliche Hinweise auf Einschränkungen in gesund-
heitlicher Vorsorge und sozialer Vernetzung / Integration. Diese Bedingungen führen auch zu unter-
schiedlichen Gesundheitsbedingungen bei den einzelnen Kindern.  
"Vorsorge"-Untersuchungen ermöglichen bei jedem Kind die Früherkennung von relevanten Er-
krankungen und Entwicklungsauffälligkeiten. Diese Untersuchungen sind grundsätzlich freiwillig; 
lediglich bei der Aufnahme in eine Tageseinrichtung ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. 
Wenn auch Entwicklungsdiagnostik, Prävention und Gesundheitsberatung nicht zum klassischen 
Auftrag dieser Untersuchungen gehören, ermöglicht die Regelmäßigkeit der mittlerweile 10 etablier-
ten „U's“ eine Betreuung und Begleitung der Familien auch über die reine Krankheitsfrüherkennung 
und Versorgung mit Impfungen hinaus.  
Die ersten beiden Untersuchungen erfolgen unmittelbar nach der Geburt bzw. in den ersten Lebens-
tagen. Sie erfolgen zumeist in der Geburtsklinik und werden daher in annähernd 100% durch die 
Eltern wahrgenommen. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist in den ersten Lebensjahren sehr 
hoch. Im gleichen Maße, wie die betreuerische Sicherheit der Eltern steigt, kommt es aber etwa ab 
dem 3. Lebensjahr zu einem zwar geringen aber doch merklichen Rückgang der Teilnahmequoten 
an den altersgemäßen Untersuchungen. Lücken im Katalog der Früherkennungsteilnahme weisen 
also nicht automatisch auf familiäre Defizite oder Versorgungslücken beim Kind hin. In Einzelfällen 
kann eine Nicht-Teilnahme aber auf belastete familiäre Lebensbedingungen, eine mangelnde elterli-
che Fürsorge oder gar eine Kindeswohlgefährdung hinweisen. Dies gilt umso mehr, wenn mehrere

50
Vorsorgeangebote versäumt werden. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass auch ein voll-
ständiger gesundheitlicher Vorsorgestatus kein Garant für gesunde, das Kindeswohl fördernde Le-
bensbedingungen ist.  
Höchstmögliche Früherkennungsquoten sowie eine Sensibilisierung und Vernetzung der Akteure in 
der Gesundheits-, Familien- und Jugendhilfe sind ein erklärtes Ziel der Gesundheitspolitik in Bund 
und NRW. Seit 2009 werden daher die Eltern zentral an ausstehende Untersuchungen erinnert, so-
fern einer der Termine im üblichen Zeitfenster versäumt wurde. Hier handelt das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien in Münster mit einem Erinnerungsschreiben. Durch diese „Meldepflicht“ wer-
den die Vorsorgelücken sowohl bei Kinder mit als auch bei Kindern ohne Migrationsvorgeschichte 
immer geringer, wie auch aus dem nachfolgenden Schaubild exemplarisch erkennbar ist: 
Exemplarisch sei dies an bedingenden Faktoren für die 
Teilnahme an der U8 (4 Jahre) aufgeführt. Inanspruch-
nahme der U8 in Münster: 
(43. bis 48. Lebensmonat) 
Gesamt: 92,0 %  
Jungen: 92,1 %  
Mädchen: 91,7 %  
Kinder mit MV: 86,3 %  
Kinder ohne MV: 94,0 %  
Quelle: vgl. Gesundheitsbericht des Gesundheitsamtes 2011 
 
Ein weiteres Beispiel sinnvoller Vernetzung der Gesundheits-, Familien- und Jugendhilfe ist die Tes-
tung und Bewertung der Sprach- und Sprechfähigkeit der Kinder im Rahmen der ärztlichen Schul-
eingangsuntersuchung. Bei Kindern aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte findet in Münster 
auch die Einschätzung der Kommunikationsfähigkeit der Eltern in der deutschen Sprache statt. 
Die gewonnenen Erkenntnisse dienen dabei nicht nur der sog. sozialen Gesundheitsvorsorge, son-
dern liefern auch wichtige Informationen für den bildungspolitischen Bereich und konnten insoweit 
dort auch herangezogen werden.  
Eine umfassende oder gar abschließende Bewertung und Einschätzung von Sprachlichkeit in Zu-
wanderungsfamilien ist im Rahmen der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung indes nicht möglich. 
Um dennoch die Erfahrungen der Untersuchungen abbilden zu können sind fachlich vertretbare Ver-
einfachungen notwendig. Diese Vereinfachungen bedürfen der zwar geschulten aber dennoch letzt-
endlich subjektiven Einschätzung durch das untersuchende schulärztliche Team. Während dieser 
Einschätzung beim Kind die Teste der Screenings zu Grunde gelegt werden können, werden die 
"Deutschkenntnisse der Eltern" letztendlich über deren "Kommunikationsfähigkeit im Rahmen der 
Schuleingangsuntersuchung" durch die Untersucher eingeschätzt. Die grammatikalische und seman-
tische Fehlerfreiheit bleibt dabei weitgehend unberücksichtigt. 
Die Entwicklung der Sprachfähigkeit der Kinder ist sicher in besonderer Weise abhängig vom 
Gebrauch und Erleben der deutschen Sprache in den verschiedenen Lebenswelten (Settings) im 
Umfeld des Kindes. Insofern ist mit zunehmender Dauer des Besuchs von Kita und/oder Schule mit 
einem Wachsen der Sprachkompetenzen für die deutsche Sprache zu rechnen. Ergebnisse der 
Schuleingangsuntersuchungen zeigen jedoch, dass dieser positive Zusammenhang in besonderer 
Weise nur dann anzunehmen ist, wenn gleichzeitig auch bei den Eltern eine ausreichende Kommu-
nikationsfähigkeit in der deutschen Sprache besteht: Zeigt die Mutter auch nach längerer Aufent-
haltsdauer in Deutschland nur sehr eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten in der deutschen 
Sprache, so bleibt die Sprachfähigkeit des Kindes offenbar deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, 
selbst wenn das Kind lange eine Kita besucht hat (siehe Abbildungen).

51
 
 
 
Das Gesundheitsamt verwendet als Indikator für die Kommunikationsfähigkeit der Familie die 
Deutschkenntnisse der Mutter, da in der Regel die Mütter die Kinder zur ärztlichen Schuleingangsun-
tersuchung begleiten. Die Schaubilder machen deutlich, dass der Anteil gut deutsch sprechender 
Kinder mit der Dauer des Kindergartenbesuchs deutlich steigt. Jedoch erlangen auch nach über drei

52
Jahren Kitabesuch rund 30% der Kinder aus Zuwanderungsfamilien kaum Sprachkompetenzen in 
Deutsch, wenn auch die Kommunikationsfähigkeit der Eltern in der deutschen Sprache deutlich 
begrenzt bleibt. Weitere Untersuchungen des Gesundheitsamtes legen nahe, dass diese Kinder 
auch bezüglich des Gesundheits- und Entwicklungsstandes, bei der Gesundheitsvorsorge und beim 
zukünftigen Schulerfolg schlechter gestellt sind als von Eltern mit besser gelingender Alltagsintegra-
tion. 
Für die Bevölkerungsgesundheit wichtige Daten liefert die jährliche Schuleingangsuntersuchung 
auch für den 
Infektionsschutz. Die vorgelegten Impfbücher stellen die einzig verfügbare Quelle als 
Beleg für die Qualität des Impfschutzes der Bevölkerung dar. Erfreulicherweise liegen in den letzten 
Jahren stets bei rund 
97% der Schulanfängeruntersuchungen die Impfdokumente vor, so dass hier 
eine nahezu vollständige Informationslage vorliegt. Alle im Impfkalender empfohlenen Impfungen 
führen zur Verhinderung der entsprechenden Krankheiten beim geimpften Kind. Ausreichend hohe 
Impfquoten führen zudem zu einem Bevölkerungsschutz, da sich ansteckende Krankheiten nicht 
mehr bzw. nicht mehr ungehindert ausbreiten können. Damit entsteht auch ein umfassender Schutz 
für besonders infektionsgefährdete Personen sowie Kinder / Erwachsene, die aus bestimmten Grün-
den nicht geimpft werden können oder sollen.  
Auch nach Zurückdrängung schwerer Infektionskrankheiten (z. B. Kinderlähmung, Diphtherie, Ma-
sern) muss die hohe Impfquote jedoch gehalten werden, da ein Rückgang der Impfbereitschaft rasch 
zu einer Wiederkehr verdrängter "Kinderkrankheiten " führen kann. Erfreulicherweise zeigt die Be-
trachtung des 9fach-Impfkalenders mit Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, HiB, Polio, Hep. 
B, Masern, Mumps, Röteln, dass mittlerweile 
88 % aller Kinder zu Schulanfang über einen komplet-
ten, umfangreichen Schutz verfügen. Erfreulich ist, dass dieser Schutz auch weitgehend unabhängig 
von den sozialen Lebensbedingungen für alle Kinder gilt. Insbesondere konnten in den letzten Jah-
ren auch bei zugewanderten Kindern Impflücken geschlossen werden. Eine erhebliche Rolle spielten 
hierbei aufsuchende Impfangebote durch das Gesundheitsamt. Auch die Erstellung mehrsprachiger 
Impfaufklärungsunterlagen hat zu einer Zunahme des Impfgeschehens in den Impfpraxen geführt. In 
der Folge sind Kinder mit Zuwanderungsgeschichte heute sogar tendenziell besser geimpft als Kin-
der deutscher Herkunft.  
 
ABB. IMPFSCHUTZ DER KINDER ZU SCHULANFANG NACH ART DER IMPFLÜCKEN 
(vgl. Gesundheitsbericht des Gesundheitsamtes 2011)

53
 
3.7.2 Sozialpsychiatrischer Dienst  
In diesem Handlungsfeld sind ein weiterer Sc hwerpunkt der Arbeit des Sozialpsychiatrischen 
Dienstes des Gesundheitsamtes die sozialkompensatorischen Maßnahmen für gesundheitlich un-
zureichend versorgte Bevölkerungsgruppen. Bedarfsgerechte medizinische und soziale Hilfen 
werden vermittelt. Für Menschen mit psychischen Störungen und Behinderungen, Abhängigkeits-
kranke und ihre Angehörigen bietet der Sozialpsychiatrische Dienst darüber hinaus vor- und nach-
sorgende Hilfen sowie Unterstützung in Krisensituationen.  
Das Gesundheitsamt hat begonnen in diesem Fachbereich Statistiken zu führen. Der Sozialpsy-
chiatrische Dienst im Gesundheitsamt hatte in  2011 insgesamt 2031 Klienten/innen. 1/6 davon 
(248) sind Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Das macht deutlich, dass migrationsspezifische 
Aspekte in der alltäglichen Arbeit der Beratungsst elle von Bedeutung sind. So ist die Teilnahme an 
entsprechenden Fortbildungen, Workshops etc. ein wichtiger Baustein für die effektive und kultur-
sensible Hilfeplanung / -vermittlung, um infolge Integrationshemmnisse und Zugangsbarrieren 
besser zu erkennen. 
 
3.8 Personalentwicklung und Fortbildung  
Leitziel24:  
„Wir setzen uns zum Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe und Integration aller Menschen in Arbeits- 
und Bildungsprozessen voranzutreiben. Dazu wollen wir unter anderem auch Maßnahmen zur För-
derung der interkulturellen Kompetenz finanzieren und durchführen.“ 
Diskussion und Beschlussfassung der für Münster gesetzten Leitziele haben ohne Zweifel den ge-
wünschten positiven Integrationsprozess befördert. Den Worten müssen nun in allen Bereichen Ta-
ten folgen. Erfolgreiche Bemühungen der Stadtverwaltung, sich stärker als bisher als Arbeitsplatz für 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationsvorgeschichte zu öffnen, sind solche „Taten“ der Ziel-
erfüllung im eigenen Bereich und mit erheblicher Signalwirkung für die anderen Handlungsfelder und 
den gesamten Prozess. Eine zusätzliche Herausforderung stellt die ebenfalls wichtige Berücksichti-
gung des Frauenanteils unter den Beschäftigten dar. 
Derzeit ist noch nicht klar, wie und in welchem Verhältnis sich der Anteil der 
Beschäftigten mit 
Migrationsvorgeschichte bei der Stadtverwaltung Münster darstellt. Zur Verfügung stehen bei 50% 
der Beschäftigten Daten zum Geburtsort. Um sich dennoch einen ersten Überblick zu verschaffen, 
wurden diese mit der Geburtsortekodierung verglichen und festgestellt, dass 5,37 % von diesen Be-
schäftigten eine Migrationsvorgeschichte haben.  
Bei den 
Auszubildenden stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: Zum Stichtag 01.01.2012 hat-
ten von insgesamt 78 Nachwuchskräften (Auszubildende nach TVAöD, Beamtenanwärter/-innen 
bzw. Studierende an der FHöV) zehn (fast 13 %)
25 eine Migrationsvorgeschichte. Aufgrund des Da-
tenschutzes ist es nicht möglich, diese Zahl weiter zu differenzieren, da die Zahlen in den einzelnen 
Gruppen zu klein werden. Unter denselben Gesichtspunkten wurde auch die Gruppe der Erzieher/-
innen im Anerkennungsjahr betrachtet. Zum Stichtag 01.01.12 hatten wahrscheinlich von insgesamt 
18 Erzieher/-innen sechs (1/3) eine Migrationsvorgeschichte.  
Für die systematische und zielgerichtete interkulturelle Öffnung der Verwaltung werden künftig spezi-
fische Daten benötigt. Dabei reicht eine einmalige Erhebung von Daten nicht aus. Vielmehr muss ein 
System entwickelt werden, in dem sich der Verlauf der Daten bzw. Veränderungen am Datenbe-
stand abbilden lässt. Das Personal- und Organisationsamt wird in nächster Zeit prüfen, ob eine Da-
tenerhebung bei den städtischen Beschäftigten zur Migrationsvorgeschichte durchgeführt werden 
kann und ggf. darauf ein Monitoring aufbauen. Ob daraus dann Rückschlüsse auf die interkulturelle 
Öffnung der Verwaltung gezogen werden können, hängt von der Genauigkeit der Datenerhebung ab 
                                            
24 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 13. 
25 Die Zahl 10 ergibt sich nicht aufgrund einer systemati schen Auswertung, sondern durch Betrachtung entweder offen-
sichtlicher Merkmale, z.B. Geburtsort, oder durch Berichte  der Nachwuchskräfte. Es ist daher davon auszugehen, dass 
die tatsächliche Zahl höher liegt, da vererbte Migrationsvorgeschichten nicht berücksichtigt werden konnten.

54
Das Ziel der interkulturellen Öffnung und Kompetenz wird zusätzlich durch permanente und obligato-
rische Fortbildungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gefördert.  
Fortbildungen können fachbezogene und fachübergreifende Inhalte haben. Fachliche Fortbildungs-
arbeit ist Aufgabe der Ämter und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Münster; hierfür 
stehen dort eigene Mittel zur Verfügung. Fachübergreifende Themen liegen in der Verantwortung 
des Personal- und Organisationsamtes. Diese Aufgabe wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für 
Schule und Weiterbildung/Volkshochschule wahrgenommen. Seit 2002 werden auf dieser Grundlage 
Fortbildungen zur Förderung der interkulturellen Offenheit und Kompetenz durchgeführt. Im Rahmen 
der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden jährlich jeweils eine Fortbildung zu den Grundla-
gen und eine weiterführende Fortbildung zur interkulturellen Kompetenz angeboten. Soweit es finan-
ziell möglich ist, werden bei starker Nachfrage zusätzliche Schulungen organisiert. Insgesamt haben 
14 Fortbildungen  „Interkulturelle Kompetenz - Grundlagen“ mit insgesamt 158 Teilnehmer/innen 
stattgefunden. Weitere 11 aufbauende Schulungen mit 120 Teilnehmer/innen haben sich mit speziel-
len Themen, wie Ehe und Partnerschaft oder interkulturellem Konfliktmanagement auseinanderge-
setzt. Bei der Auswahl der Dozentinnen und Dozenten für interkulturelle Fortbildungen werden Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte bevorzugt eingesetzt. 
Die nachfolgende Übersicht stellt die Fortbildungsteilnahmen im Bereich Interkulturelle Kompetenz 
für den Zeitraum 2007 – 2011 dar. 
 
Jahr 
Fortbildungen 
Interkulturelle Kompetenz 
Teilnehmer/innen 
2007 4 31 
2008 5 58 
2009 2 23 
2010 3 52 
2011 2 21 
 
Über die Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz hinaus ist der Umgang mit Menschen mit un-
terschiedlicher Herkunft, Weltanschauung und Religion ein selbstverständlicher Bestandteil der Fort-
bildungen im Bereich Bürgerorientierung und Kommunikation. Weitere Fortbildungsangebote zur 
interkulturellen Kompetenz organisieren die Fachämter in Eigenregie. 
Innerhalb der Stadtverwaltung sollen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, um Wissen über inter-
kulturelle Kompetenz, Migration und Integration auszutauschen und in diesen Bereichen voneinan-
der zu lernen. Ein besonderes Augenmerk ist künftig auf Fortbildungen zu richten, in denen die 
Querschnittthemen Gender- und interkulturelle Kompetenz beleuchtet werden. 
Seit 2008 ist der interne AK Migration eingerichtet. Dieser ist besetzt mit Expert/inn/en aus den ein-
zelnen Fachämtern für den Bereich der Migration/Integration. Die Sitzungen finden 3 – 4 x jährlich 
statt und die Tagesordnung richtet sich nach den im Vorfeld festgelegten Themen und nach aktuel-
len Problemlagen. Beispielsweise beschäftigte sich der Arbeitskreis mit der Vernetzung von Flücht-
lingseinrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe, damit diese von der Zielgruppe Flüchtlinge inten-
siver genutzt werden können.

55
3.9 Handlungsfeld Kultur und Sport 
Leitziel26: 
„Unser Ziel ist es, die interkulturelle Begegnung in Münster durch spezielle Angebote aus den Berei-
chen Kultur, Kunst, Musik, Sport zu fördern. Sie sollen eine gleichberechtigte Teilhabe ALLER an 
diesen Bereichen ermöglichen und den konkreten Austausch und Dialog fördern.“ 
In Münster existiert eine sehr heterogene und junge Vielfalt der Kultur der Menschen mit Migrations-
vorgeschichte und deren Organisationen. Das Zusammenleben von Menschen erfordert einen wert-
schätzenden Umgang mit kultureller Vielfalt. Eine Kultur der Anerkennung ist eine Grundvorausset-
zung zur Herstellung von Chancengleichheit. Kultur und in besonderer Weise der Sport sind dabei 
hervorragende Mittler für Begegnung. Akteure aus dem Handlungsfeld  Kultur und Sport sehen die 
Chance, diese beiden Bereiche noch mehr als bisher als Faktor der Zusammenführung der ver-
schiedenen Kulturen der Gesellschaft zu nutzen. Insbesondere birgt der Bereich des Sports noch 
auszuschöpfendes präventives und integratives Potenzial. In der Kultur geht es darum, Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte vermehrt aktiv als Kulturschaffende und auch als Zielgruppe einzube-
ziehen. Es gilt hier aber auch ein allgemeines Bewusstsein dafür zu schaffen, die Kultur der Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte nicht auf den Aspekt der Folklore zu reduzieren, sondern qualita-
tive interkulturelle Arbeit einzufordern.  
 
 
3.9.1 Kultur 
Neben Projektförderungen, die gezielt die Maßnah men und Projekte Dritter bzw. aus der Freien 
Szene fördern, die transkulturelle Ziele verfolgen (z. B. Afrika Festival), und in besonderer Weise die 
Partizipation und Teilhabe ermöglichen (z. B. Cactus Junges Theater), beteiligt sich und/oder koordi-
niert das Kulturamt insbesondere Maßnahmen, die unabhängig von der (ethnischen) Herkunft einen 
möglichst frühen kulturellen Zugang ermöglichen (z. B. „Kultur und Schule“, „Theater für die Aller-
kleinsten“ ) und/oder die insbesondere in den Stadtteilbegegnungszentren sowie in den soziokultu-
rellen Zentren Räume der Begegnung, des Austausches, der Teilhabe und der eigenen Produktion 
sowie der internationalen (Austausch-)Programme und spezieller interkultureller Veranstaltungsrei-
hen bieten.  
Unter anderem auch gestützt durch relevante Forschungsstudien, nach denen kulturelle Nutzung, 
Partizipation und Teilhabe nicht
 vorwiegend von der ethnischen Herkunft abhängt, sondern von Bil-
dung, sozialer Lage, Einstellung und Herkunftsraum, verfolgt das Kulturamt damit einen differenzier-
ten Ziel- und Handlungsansatz. 
Im Rahmen des Integrationsmonitoring strebt das Kulturamt an, die Möglichkeit einer weiteren Op-
timierung der Angebote mittels bzw. auf der Basis relevanter Datengrundlagen zu prüfen. Vorge-
sehen ist ein „Abgleich“ zwischen sozial(-räumlich)en und demografischen Daten der Bevölke-
rungsstruktur in dem/den Stadtgebiet/en und der derzeitigen Angebotsstruktur des Kulturamtes 
bzw. der geförderten Dritten und/oder Netzwerke. 
Ziel der sich an Hand der Daten abbildenden sozial(-räumlichen)en „Milieus“ ist die Entwicklung 
einer Grundlage zur Identifikation von möglichen neuen bzw. bisher nicht angelegten Handlungs-
ansätzen, ggf. Korrekturen oder Ergänzungen. 
Vorraussetzung dafür ist die vom Kulturamt berei ts begonnene Analyse relevanter statistischer 
Indikatoren auf der Basis kulturfachlicher Forschungsstudien (z. B. zum kulturellen Nutzungsver-
halten verschiedener „Milieus“) sowie die daran orientierte Bestandsaufnahme bereits vorhandener 
statistischer Daten bzw. Erhebungsverfahren in der Stadtverwaltung. Dabei wie auch insbesondere 
bei einer ggf. notwendigen Erhebung weiterer Daten ist das Kulturamt auf die Mitwirkung und Un-
terstützung anderer Ämter angewiesen. 
 
Im Sinne des Ziels “Austausch, Vernetzung, Information“ strebt das Kulturamt eine Verbesserung 
des Informationstransfers zu den Migrantenorganisationen an.  
                                            
26 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 13.

56
Migrantenorganisationen werden auf der Basis der bestehenden Verteilerstrukturen von V/MIA auf 
die Möglichkeit der Information über den regelmäßig erscheinenden Newsletter mit Hinweisen zu 
Förderprogrammen, Veranstaltungen etc. sowie über die Website mit aktuellen Informationen über 
die vom Kulturamt geförderten Aktionen etc. hingewiesen. Dabei bieten sich Newsletter und Web-
site auch als Plattform zur Öffentlichkeitsar beit bzw. zur Ankündigung von Kulturveranstaltungen 
an.  
 
3.9.2 Sport   
In Münster haben Menschen mit Migrationsvorgeschichte im Bereich des Sports eine besonders 
große Präsenz. Der Anteil der aktiven Sportler/innen mit Migrationsvorgeschichte jeden Alters ist – 
ohne sich hier bislang auf Daten stützen zu können – ersichtlich. Zudem bestehen, teilweise seit 
Jahrzehnten Migrantenorganisationen, die ihre Vereinsaktivitäten auf sportliche Zwecke ausgerich-
tet haben. In dem vorliegenden Bericht bleibt dieser interessante aber sehr umfassende Bereich 
einer genaueren Analyse vorbehalten. Stattdessen wird das Augenmerk lediglich auf den kleinen, 
wichtigen Aspekt der Schwimmfähigkeit von Kindern mit Migrationsvorgeschichte gerichtet. 
In diesem Handlungsfeld konnten Datenerhebungen des Gesundheitsamtes bezüglich der 
Schwimmfähigkeit von Grundschülerinnen und –schüler herangezogen werden. 
Die Schwimmfähigkeit ist sowohl unter gesundheitlichen als auch kulturellen Aspekten relevant. 
Durch das Schwimmen werden grundlegende motorische Fähigkeiten erworben, die die Vorausset-
zung für ein bewegungsaktives, gesundes Leben (z.B. in Sportvereinen) sind. Damit leisten 
Schwimmkurse bzw. der Schwimmunterricht auch einen indirekten Beitrag zur Integration. Die Erhe-
bungen des Gesundheitsamtes zeigen, dass Kinder mit Migrationsvorgeschichte zu Schulbeginn 
deutlich seltener schwimmen können als Kinder ohne Migrationsvorgeschichte. Während im Grund-
schulalter
 Alter noch kein deutlicher Geschlechterunterschied zu sehen ist (vgl. folgende Tabelle),  
zeigen Erhebungen im pubertären Alter, dass gerade Mädchen mit Migrationsvorgeschichte auch 
während des Sportunterrichts die Schwimmfähigkeit nicht erwerben konnten. Aus kulturrelativen 
Gründen könnte daher insbesondere die vorschuli sche und frühe schulische Förderung mit Sport 
und Schwimmen gerade Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte in besonderer Weise erreichen und 
stärken. 
Dr. Axel Iseke Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Iseke@stadt-muenster.de
 
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster -  2012

57
 
 
Die Datenerhebungen aus dem Gesundheitsamt zeigen zudem, wie der Entwicklungsstand der Kin-
der den weiteren Lebensweg der Kinder beeinflusst: 
Eine damit in Verbindung stehende zielunabhängige Aktivität ist das Schwimmprojekt für Schülerin-
nen und Schüler der 4. Klassen der münsterschen Grundschulen, das seit zwei Jahren jeweils in 
Oster- bzw. Herbstferien durchgeführt wird. An dem Angebot des Sportamtes nehmen mit ca. 70 % 
überdurchschnittlich viele Kinder mit Migrationsvorgeschichte teil. 
Insgesamt wird die Frage nach genauen Daten in den Sportvereinen und ansonsten beteiligten Or-
ganisationen eher kritisch aufgenommen. Der insgesamt durchweg hohe Integrationseffekt im Sport 
ist stadtteil- und quartiersbezogen unterschiedlich. Das ständige Bemühen, Daten in diesen Berei-
chen zu erheben, führt zu einem in den Vereinen nicht leistbaren Aufwand. Es besteht häufig das 
Gefühl, bei den bereits im Verein integrierten Menschen, trotz allem persönlichen Integrationswillen 
weiterhin einen Sonderstatus einzunehmen.  
Die folgende Tabelle veranschaulicht die Zahl der Vereine, die Mitglied bzw. kein Mitglied im Stadt-
sportbund sind. Vereine, die nicht über eigenen Sportstätten verfügen, werden daher dazu aufgefor-
dert, dem Stadtsportbund beizutreten. 
 
 
 Deutsche Sportvereine Ausländische Sportvereine 
Mitglied im Stadtsportbund 200 2 
Kein Mitglied im Stadtsport-
bund 
30 7 
 
 
  
    
3.10 Handlungsfeld Presse und Öffentlichkeitsarbeit 
Leitziel
27: 
„Unser Ziel ist es, die Lebenswirklichkeiten von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in öffentli-
chen Diskussionen und in den Medien im Rahmen unserer Möglichkeiten angemessener darzustel-
len. Dabei sollen insbesondere auch die Erfolg e von Integration kommuniziert werden und keine 
Stigmatisierungen zugelassen werden.“ 
 
In diesem Handlungsfeld tragen die verschiedenen Fachämter seit langem (so auch in 2011/2012) 
durch mehrsprachige Broschüren ihren Teil zu einem positiven Integrationsprozess bei. Es wird da-
bei differenziert zwischen mehrsprachigen Überschriften, einfacher deutscher Sprachverwendung, 
die alle Menschen gut verstehen können und auch mehrsprachigen Internetseiten. Auch das Portal 
muenster.de fördert den Integrationsprozess. Unter Federführung des Presseamtes wurden weitere 
mehrsprachige Angebote integriert und das Portal spiegelt zum Beispiel durch die Fotoauswahl wi-
der, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft das Leben in Münsters Stadtgesellschaft wesentlich 
prägen. 
Besondere Anstrengungen werden mit Hilfe des Frauenbüros unternommen, Migrantinnen jeden 
Alters zu erreichen, durch Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit von Frauenmigrantinnenorganisati-
onen, gezielte Beratungsveranstaltungen und mehrsprachige Informationsangebote in Schriftform 
und im Internet. Dazu gehören beispielsweise das Projekt „Girls Day“, die gesonderte Beratung bei 
der Informationsveranstaltung für Schulen zur Förderung von Mädchen mit Zuwanderungsgeschich-
te, Versand mehrsprachiger Elternbriefe oder die Übersetzungen wichtiger Informationen in vier 
                                            
27 Vgl. Leitbild „Migration und Integration Münster“, S. 14.

58
Sprachen (englisch, französisch, russisch und türkisch) bei der Homepage gewaltschutz-
muenster.de.  
Nach Auskunft aller Fachämter, die fremdsprachige Broschüren herausgeben, sind die vom Presse-
amt und der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten mit Unterstützung 
unterschiedlicher Fachämter entwickelten „Tipps zu fremdsprachigen Veröffentlichungen“ dabei nach 
wie vor aktuell.  
Wie schon in den vergangenen Jahren gelingt es darüber hinaus durch ausgesuchte Kooperationen 
und interessante Ideen, positive Integrationszeichen zu setzen und alljährlich das Ziel des Migrati-
onsleitbildes mit Leben zu füllen. 
Nachdem 2009 in einer Zeitungsserie der Westfälischen Nachrichten, engagierte Menschen mit un-
terschiedlicher Herkunft vorgestellt wurden und in 2010 das in Kooperation u. a. mit der Münster-
schen Zeitung entstandene Projekt „Münsters Frauen: Weltgewand(t) & Westfälisch“ großes Interes-
se und Erfolg erntete, konnte auch in 2011/2012 ein weiteres Projekt viele Menschen erreichen und 
begeistern.  
In Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten, der 
VHS und den Westfälischen Nachrichten brachte der Aschendorff Verlag im September 2012 im 
Rahmen der Interkulturellen Wochen das Kochbuch „Kochen ohne Grenzen“ auf den Markt. Zuvor 
hatte die Kochbuchautorin Hildegard Möller zugewanderten Menschen in ihre Kochtöpfe geschaut, 
mit besonderem Interesse für den Einsatz regionaler Produkte in der internationalen Küche. In dem 
Buch werden die Rezepte der Münsteranerinnen und Münsteranern mit Migrationsvorgeschichte und 
- kurz - deren Biografien vorgestellt.

59
4. Fazit und Ausblick 
 
Für den Integrationsprozess stellt dieser Bericht per se einen Gewinn dar, indem zu seiner Erstel-
lung jede Fachabteilung für sich und auch fachübergreifend den Sachstand ermitteln und kommu-
nizieren konnte.  
Für komplexe, übergreifende und vorausplanende Zusammenhänge fehlt oft das notwendige Zeit-
kontingent. So ist die systematische Befassung der ganzen Verwaltung mit einem Schwerpunkt-
thema eine notwendige und vielleicht auch unabdingbare Voraussetzung für die gewollten ent-
scheidenden Fortschritte und die stärkere Gewichtung des Querschnittsthemas Migration. 
Die Erfahrungen und Feststellungen aus dem ersten münsterschen Monitoringprozess bestätigen 
die bisher vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse anderer Städte, die zeigen, dass noch zahl-
reiche Probleme zu lösen sind. Diese reichen v on der teils unzureichenden Verfügbarkeit brauch-
barer Daten, der Klärung offener Fragen, wie beispielsweise  
- Wie und wo können die erforderlichen Daten beschafft werden? 
- In welchen Abständen sind sie zu aktualisieren?  
über die Verständigung der Schnittstellen zu anderen Politikfeldern bis hin zur Interpretation der 
Ergebnisse. Sie bestätigen aber auch, die Schwachstellen aufzeigende und beschleunigende Wir-
kung eines solchen Prozesses. Und das ist auch gewollt. Unabhängig davon, ob in einem Bereich 
bereits integrationspolitisch verwertbare Ergebnisse vorzuweisen sind, ist in allen Bereichen durch 
den begonnenen Prozess ein guter Anfang gemacht worden.  
Die Notwendigkeit, möglicherweise fehlende Instrumentarien für die weitere Arbeit zu entwickeln 
oder vorhandene Werkzeuge zu verbessern, wurde erkannt.  
Der integrationspolitische „status quo“ ist nun ermittelt und im Folgenden für jeden Handlungsbe-
reich schlagwortartig zusammengefasst. Dies soll die Informationsvermittlung erleichtern und den 
Handlungsakteuren die weitere Verknüpfung von Inhalten und künftigen fachübergreifenden Maß-
nahmen ermöglichen.  
Der differenzierende Blick, der sich aus dem jeweiligen Themenfeld ergibt, verbleibt bei den ent-
sprechenden Fachausschüssen. Von dort sollen für die nachhaltige Integrationsarbeit die weiteren 
Impulse wieder ausgehen. 
 
In dem Handlungsfeld 
„Politische Partizipation“ hat sich gezeigt, dass der Anteil der Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte an den politischen Organen der Stadt Münster unter ihrem Anteil an 
der Wohnbevölkerung bleibt. Dies und der Umstand der unter dem NRW-Durchschnitt liegenden 
Wahlbeteiligung für den Integrationsrat korrespondiert dabei nicht mit dem in Münster bestehenden 
hohen Stellenwert integrationspolitischer Anliegen. 
 
Im Teil der 
„Rechtlichen Integration“ konnte gezeigt werden, dass über 40% der ausländischen 
Staatsangehörigen, die nicht aus dem EU-Ausland kommen, über einen unbefristeten Aufenthalts-
status verfügen. Gerade für diese Menschen stellt die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft 
per Einbürgerung eine Chance dar, die ihre rechtliche Integration befördert und gleichzeitig Verein-
fachungen insbesondere im Hinblick auf Integration in den Arbeitsmarkt beinhaltet. Des Weiteren 
ist die Zahl der Ausreisepflichtigen in den letzten Jahren erkenntlich gesunken. Gleichzeitig hat der 
Bericht überzeugend darlegen können, dass auch Integrationsmaßnahmen für Menschen ohne 
rechtlichen Aufenthaltstitel unentbehrlich sind. In diesem Sinne legt dieser Bericht ein fortlaufendes 
Engagement in der Flüchtlingsarbeit nahe.  
 
Im Handlungsfeld „
Sprache und Bildung“ zeigen die Berichte des Jugendamtes aus dem Bereich 
der frühkindlichen Bildung, dass Maßnahmen und gezielte Unterstützung der Sprachentwicklung 
für Kinder mit Migrationsvorgeschichte - v. a. in der Kindergartenbetreuung – von unverzichtbarer 
Bedeutung für deren Integration sind.  
 
Obgleich die zur Verfügung stehenden Daten zum 
Sprachförderbedarf vornehmlich aus einem 
gesundheitspolitischen Ansatz heraus erhoben und dam it nur begrenzt bildungspolitisch verwert-
bar sind, zeigen sie doch auf, dass es Zusammenhänge zwischen sozialer Herkunft, Sprachförde-
rung der Elternhäuser und eigener Sprachkompetenz und Bildungsverläufe von Kindern zu geben 
scheint. Es bleibt die Frage nach dem Anteil an Schüler/inn/en mit Migrationsvorgeschichte, die

60
einen gymnasialen Abschluss erreichen. Problematisch ist der sinkende, aber immer noch hohe 
Anteil an Schüler/inn/en mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne Hauptschulabschluss. Eine 
um das Merkmal „Migrationsvorgeschichte“ erweitere Differenzierung, mag zu einer – bei anderen 
Kommunen beobachteten – Verbesserung der Ergebnisse führen.  
Mit einer umfassenderen Datengrundlage könnte man ein fundiertes Gesamtbild der bildungsbio-
grafischen Verläufe der Kinder erstellen und passgenauere Handlungserfordernisse formulieren. 
Solch eine umfassende Datenquelle stellt die Erhebung der Stadtbücherei dar. Sie lässt den 
Schluss zu, dass sie mit ihrem Angebot den Großteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte – 
darunter insbesondere Familien mit ihren Kindern – erreicht. Der Anteil dieser Kund/inn/en der 
Bücherei ist deckungsgleich mit ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung. 
Aus dem Handlungsfeld Bildung ergibt sich zudem , dass es in Münster unzählige Projekte und 
Vorhaben gibt, die darum bemüht sind, Bildungszugänge für Kinder und Jugendlichen mit Migrati-
onsvorgeschichte zu schaffen und Bildungsprozesse zu optimieren. Zugleich wird dabei aber deut-
lich, dass zahlreiche dieser Maßnahmen nicht bzw. nicht hinreichend evaluiert werden, so dass 
über ihre Wirkungen und deren Nachhaltigkeit wenig ausgesagt werden kann. 
Im Handlungsfeld 
„Arbeit und Wirtschaft“ konnte gezeigt werden, dass sich die Lage am Ar-
beitsmarkt sowohl für deutsche als auch für ausländische Staatsangehörige verbessert hat. Zu 
einer positiveren Erwerbsstruktur haben konkret das leichte Absinken der Arbeitslosenquote und 
damit der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse beigetragen. Die 
Analyse des Sektors der geringfügig entlohnten Beschäftigung hat ergeben, dass ausländische 
Staatsangehörige zumindest nicht stärker von prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen 
sind als deutsche Staatsangehörige. Besorgniserregend ist allerdings der Anteil ausländischer 
Arbeitsloser ohne abgeschlossene Berufsausbildung an allen ausländischen Arbeitslosen (77%). 
Im Handlungsfeld „Arbeit“ erstaunt und besorgt darüber hinaus, wie viele ausländische Arbeitslose 
es gibt, die keinen Bildungsabschluss haben. Ein Umstand, der sich wahrscheinlich nur schwer 
ändern lässt. Ärgerlich ist es, wenn deren Kinder – wie die zitierten Daten der Bertelsmannstiftung 
es nahe legen - dann in dieselbe Situation geraten. Das verweist implizit darauf, dass das soziale 
Umfeld perpetuiert wird. 
Beim 
Handlungsfeld „Wohnen und Stadtentwicklung“ hat die Stadt Münster mit dem integrier-
ten Stadtentwicklungsprozess schon sehr gute Vorarbeit geleistet und sich zu einem Profil der 
zentralen Leitorientierungen und stadtstrategischen Ziele bekannt. Wesentliches Ziel ist dabei, die 
„Stadt im Gleichgewicht“ zu sichern. Aus dem Bericht geht eine hohe räumliche Verteilung hervor, 
sodass eine räumliche Segregation zwischen Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte 
bzw. deutscher Staatsangehörigkeit kaum vorhanden ist. Allerdings sollte aufgrund des demografi-
schen Wandels und der wachsenden Bedeutung von Zuwanderung vorausplanend auf eine aus-
geglichene Durchmischung von Einheimischen und Zuwanderern in den Stadtteilen – insbesonde-
re auch im Stadtkern - geachtet werden. 
 
Wichtige Informationen können künftig aus dem Handlungsfeld 
„Kinder- und Jugendhilfe, sozia-
le Leistungen und Dienste“ geschöpft werden. Aus der Datenerhebung des Sozialamtes zu den 
Leistungsempfänger/inne/n des SGB XII geht hervor, dass der Anteil der Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte höher ist als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Erfolgreiche Arbeit im Hand-
lungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ kann hier perspektivisch Veränderungen ermöglichen. Für den 
Bereich der Schnittmenge Behinderung und Migration wi rd künftig in Münster das Merkmal der 
Migrationsvorgeschichte in die statistischen Erhebungen aufgenommen. Im weiteren Querschnitts-
thema „Flüchtlinge“ ging es v. a. um die Aspekte der Unterbringung und der Sprachförderung, die 
sich in Münster im Optimierungsprozess befinden. 
 
Ein Beispiel für das Bestehen und den Nutzen fachübergreifender Zusammenhänge und Koopera-
tion lieferte der Handlungsbereich 
„Gesundheit“. Die hier über Jahre gewonnenen Informationen 
geben eine umfassenden Überblick über die Sprachfähigkeit, die Teilnahme an den Vorsorgeun-
tersuchungen sowie die Impfbereitschaft der Kinder bzw. Familien mit Migrationsvorgeschichte. 
Darüber hinaus wurde beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Amtes damit begonnen, die Klientel 
auch nach dem Merkmal „Migrationsvorgeschichte“ zu erfassen.

61
In besonderer Weise steht das Handlungsfeld „Personalentwicklung und Fortbildung“  in der 
Verantwortung, das beschlossene integrationspolitische Leitbild umzusetzen. Die geplante Daten-
erhebung und das anschließende Monitoring bei den städtischen Beschäftigten zum Merkmal der 
Migrationsvorgeschichte soll hierzu weitere Erkenntnisse bringen. Die interkulturelle Öffnung und 
Kompetenz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch  regelmäßige Fortbil-
dungen gefördert. 
 
„Kultur und Sport“  ist ein Handlungsfeld mit noch weiter auszuschöpfenden integrationspoliti-
schen Möglichkeiten. Im Bereich Kultur bestehen bereits differenzierte Angebote v. a. in  der frü-
hen (inter-)kulturellen Bildung sowie der Teilhabeorientierten Ansätze der Sozio- und Stadtteilkul-
tur. Zudem besteht gerade durch die in der Kultur vielfach selbstverständlich praktizierten (und 
geförderten) internationalen Projekte bzw. internationalen Besetzungen ein besonderes Potential 
der positiven Konnotation der Migrationsthematik. In Münster existiert eine sehr heterogene und 
junge Vielfalt der Kultur der Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren Organisationen. 
Diese kann noch mehr als bisher als Faktor der Zusammenführung der verschiedenen Kulturen 
der Gesellschaft genutzt bzw. ihre Bedeutung im Sinne des Reichtums für unsere Gesellschaft 
verdeutlicht werden. Im Teilhandlungsfeld „Sport“ zeigen Analysen des Gesundheitsamtes und die 
Erkenntnisse des Sportamtes zu der Schwimmf ähigkeit von Kindern, dass sich Nichtschwim-
mer/innen in den verschiedenen Teilgruppen der Schulanfänger/innen finden. Eine kleinräumige 
bzw. stadtweite Auswertung der fachübergreifend vorhandenen Daten könnte Möglichkeiten eröff-
nen, die bereits flächendeckend bestehenden Schwimmprogramme der Grundschulen für gezielte-
re Angebote zu nutzen. 
Die „
Presse und Öffentlichkeitsarbeit“  zeichnet sich insbesondere im integrationspolitischen 
Bereich durch langjährige fachübergreifende und stadtweiten Kooperationen aus. Seit Jahren wer-
den durch gezielte, mehrsprachige Öffentlichkeitsarbeit auch besondere Bevölkerungsgruppen 
(wie Frauen und junge Schülerinnen) innerhalb der Bürger mit Migrationsvorgeschichte angespro-
chen.  
 
Aufgrund der vielen Besonderheiten in den einzelnen Handlungsfeldern und der unterschiedlichen 
Beschaffenheit der Daten ist es sehr schwer, eine einheitliche Arbeitsgrundlage zu schaffen und 
bereits aus dem vorliegenden Bericht Handlungsempfehlungen abzuleiten. 
 
Der Bericht hat aber allen Beteiligten ein erstes eigenes „Controlling“ geboten. Durch die Ausei-
nandersetzung mit den Vorgaben dieses Berichts bot sich die Möglichkeit, konkret und zielführend 
das eigene Handlungsfeld in Bezug auf das Anliegen und die Notwendigkeiten einer nachhaltigen 
Integration zu überprüfen.  
 
Die Daten(erhebungen) vergleichbarer zu machen, sollte nun vordringlichstes Ziel aller sein. Ein 
erster Schritt dazu ist die einheitliche Einführung des Merkmals der Migrationsvorgeschichte in 
allen Arbeitsbereichen. Ohne diese gemeinsame Arbeitsgrundlage können weder die gewollte in-
tegrationspolitische „Tiefenwirkung“ im je weiligen Handlungsbereich noch insbesondere Hand-
lungsempfehlungen erarbeitet und eine Handlungsbereiche übergreifende Synergie erreicht wer-
den. 
 
Um auch der Berichtserstellung eine stetige Optimierung zu ermöglichen, können und sollen Anre-
gungen an die federführende Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenhei-
ten jederzeit übermittelt werden. 
 
Ausgehend von dieser Erkenntnisgrundlage können nun „amtseigene“ wie ämterübergreifende 
neue kurz-, mittel- und langfristige Arbeitsziele formuliert und umgesetzt werden. Dabei muss 
durchaus auch das einmal beschlossene Leitbild auf seine Aktualität hin überprüft und weiterent-
wickelt werden.

Beschlussvorlage

4378 Zeichen

V/0136/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Integrationsmonitoring 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.   
 
2. Zukünftig wird in den Berichten zum Integrationsmonitoring der Stadt Münster das  
    Thema ‚Geschlechtergerechtigkeit’ besonders berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der bisherigen Beratungen des Integrationsmonitoring 2012 hat es mehrere Beschlü s-
se zur Vorlage gegeben. Der Aussc huss für Gleichstellung hat folgenden Änderungsantrag zur 
Vorlage V/0136/2013 Integrationsmonitoring 2012 einstimmig beschlossen:  
 
„Bereits im Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Münster im Aktionsplan zur „Europä ischen 
Charta für die Gleichstellung von Männe rn und Frauen auf lokaler Ebene“ b eschlossen, 
dass sämtliche Daten, die von der Stadt Münster bearbeitet werden, geschlechterdiffere n-
ziert erfasst und weiterverarbeitet werden. 
  
Im Bericht zum Integrationsmonitoring 2012 wird die Mehrzahl der aufgeführten  Daten je-
doch nicht nach Geschlechtern differenziert aufgearbeitet. Insbesondere in den Handlung s-
feldern „Sprache und Bildung“, sowie „Arbeit und Wirtschaft“ beeinträchtigt die fe hlende 
Differenzierung jedoch deutlich die Aussagekraft und die Bewertung smöglichkeiten der 
vorgelegten Daten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0136/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Meza Correa-Flock 
Ruf: 
492-7061 
E-Mail: 
Meza-Correa-Flock@stadt-
muenster.de  
Datum: 
07.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0136/2013/1 
Die Verwaltung wird gebeten, noch innerhalb der Sitzungskette die vorgelegten St atistiken 
und Daten nach Geschlechtern differenziert vorzulegen.“ 
 
Diesem Anliegen ist die Verwaltung mit den spezifizierten Daten zum Thema Arbeit nachgekom-
men, die durch das Jobcenter Münster zur Verfügung gestellt wurden.  Weitere Daten konnten i n-
nerhalb der Sitzungskette nicht vorgelegt werden. 
 
Ferner hat der Ausschuss für Gleichstellung wie folgt beschlossen: 
 
„Zukünftig wird in den Berichten zum Integrationsmonitoring der Stadt Münster das Hand-
lungsfeld `Geschlechtergerechtigkeit` mit aufgenommen.“ 
 
Dies inhaltlich aufgreifend haben der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, der Integra-
tionsrat und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wie folgt beschlossen: 
 
„Zukünftig wird in den Berichten zum Integrations monitoring der Stadt Münster das Thema 
‚Geschlechtergerechtigkeit’ besonders berücksichtigt.“ 
 
Bei den Themen Gleichstellung und Migration handelt es sich jeweils um eigens tändige wichtige 
Querschnittsaufgaben der Stadtpolitik sowie Stadtverwaltung in Münster. Im Integrationsmonitoring 
wird der Fokus auf die Umsetzung des Migrationsleitbildes gelegt. Dabei ist aber künftig dem A s-
pekt der Geschlechtergerechtigkeit eine größer e Bedeutung beizumessen. Nach Auffassung der 
Verwaltung ist dies integriert in den einzelnen Handlungsfeldern darzustellen. Dies kann am ehe s-
ten durch Aufgreifen der Beschlüsse des Ausschusses für Kinder, Jugendliche umd Familien, des 
Integrationsrates und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung durch die Verwaltung inhalt-
lich geschehen.  Ein zusätzliches Handlungsfeld soll nicht eingerichtet werden. 
 
Bezüglich der differenzierten Datenerhebung ist es Aufgabe des Integrationsmonitorings, die integ-
rationsrelevanten Daten aufzuarbeiten und gleichsam entsprechend der „Europäischen Charta  für 
die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ diese geschlechterdifferenziert 
darzustellen soweit diese Daten zur Verfügung gestellt werden können.  
 
Dabei ist die Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten auf vorhand e-
ne Daten angewiesen. Sie wird migrationsspezifische und geschlechterspezifische Daten in den 
zukünftigen Berichten aufnehmen. Entsprechend der Aufgabenzuordnung  wird die Gleichste l-
lungsstelle die Erhebung monitoringrelevanter geschlechterspezifischer Daten in den verschied e-
nen Stellen der Verwaltung anregen und auf diese Weise den  Aktionsplan zur „Europä ischen 
Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ umsetzen helfen.  
 
 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage:

- 3 - 
V/0136/2013/1

Beratungsverlauf (2)

15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Kappenberger Damm
  • Meesenstiege
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0136/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37