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V/0836/2013

Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 25.10.2013

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V-0836-2013-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0836-2013-Anlage-4-Planverkleinerung

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V-0836-2013-Anlage-1-Buergeranhoerung

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Beschlussvorlage

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V-0836-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0836-2013-Anlage-2-Begruendung

49732 Zeichen

Stadt Münster – 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310:  
Goldstraße / Enkingweg 
 
Begründung zum Entwurf 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planungsbüro Hahm 
Mindener Straße 205 
49084 Osnabrück 
Telefon (0541) 1819‐0 
Telefax  (0541) 1819‐111 
E‐Mail: osnabrueck@pbh.org 
Internet: www.pbh.org 
 
Ri/Sc‐12192011‐15 / 13.11.2013

Inhalt: 
 
1.   Planungsanlass / Planungserfordernis / Verfahren ........................................................................... 3  
2.     Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................................................... 4  
3.   Darstellungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungsplanes.............................................. 4 
4.   Situation des Planbereiches und der näheren Umgebung ................................................................ 5  
5.   Planungsziele .................................................................................................................................. 6 
6.   Städtebauliches Planungskonzept................................................................................................... 7  
6.1   Art der Bebauung................................................................................................................ 8  
6.2   Maß der Bebauung / Bauweise ............................................................................................ 8  
6.3   Gestaltung .......................................................................................................................... 9  
7.   Erschließung ............................................................................................................................... .. 10 
7.1   Verkehrserschließung ....................................................................................................... 10  
7.2   Ver‐ und Entsorgung ..........................................................................................................11  
8.   Auswirkungen der Planung / Umweltverträglichkeit ...................................................................... 12  
8.1   Geologie / Boden............................................................................................................... 12  
8.2   Gewässer / Wasser ............................................................................................................ 12  
8.3   Klima / Lufthygiene ............................................................................................................13  
8.4   Arten / Lebensgemeinschaften...........................................................................................13  
8.5   Orts‐ / Landschaftsbild ...................................................................................................... 14  
8.6   Mensch / Gesundheit......................................................................................................... 14  
8.7   Kultur / Sachgüter ............................................................................................................. 16  
8.8   Wechselwirkungen............................................................................................................ 16  
8.9   Nichtdurchführung der Planung ........................................................................................ 16  
8.10   Vermeidungs‐ / Verminderungsmaßnahmen .................................................................17  
8.11   Eingriffs‐ / Ausgleichsregelung.......................................................................................17  
9.   Grünflächen / Begrünung .............................................................................................................. 18  
10.   Denkmalschutz ............................................................................................................................. 19  
11.   Planverwirklichung / Bodenordnung.............................................................................................. 19  
12.   Flächenbilanz ............................................................................................................................... .1 9 
13.   Kosten ............................................................................................................................... ........... 19 
14.   Zusammenfassung / Gesamtabwägung......................................................................................... 20  
 
 
 
 
Anhang: 
 
Ausschnitt aus Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 310 Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße /  
Vinzenzweg / Niedersachsenring) 
 
 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  2

1.   Planungsanlass / Planungserfordernis / Verfahren 
 
Der Wohnungsverein Münster von 1893 eG beabsichtigt innerhalb des Wohnstandortes zwischen Enking‐
weg und Goldstraße eine bauliche Nachverdichtung des bislang großzügig gestalteten Raumes. Zwischen 
der zeilenförmigen Wohnbebauung (Haus Nr. 67 – 81) und der Goldstraße sollen weitere Wohnnutzungen 
ermöglicht  werden.  Für  diese  zusätzliche  Wohnnutzung  ist  es  auch  vorgesehen,  die  Stellplatzkapazität 
durch Erweiterung einer vorhandenen Tiefgarage zu erhöhen. Da auf Basis des rechtsgültigen Bebauungs‐
planes  Nr.  310  Enkingweg  (Goldstraße/Kolpingstraße/Vinzenzweg/ 
Niedersachsenring) diese Bauvorhaben nicht zulässig sind, soll mit der Änderung eines Teilbereiches dafür 
eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. 
 
Dies  erfolgt  durch  die  Aufstellung  eines  eng  auf  das  Vorhaben  begrenzten  Vorhabenbezogenen  Bebau‐
ungsplanes gemäß § 12 BauGB. 
 
Es handelt sich bei der Planung um die Ergänzung einer zum Straßenrand orientierten Wohnbebauung als 
bauliche Nachverdichtung  und damit um einen typischen Fall eines Bebauungsplans der Innenentwicklung 
im Sinne des § 13a BauGB. 
 
Der  Bebauungsplan  setzt  eine  zulässige  Grundfläche  im  Sinne  des  §  19  (2)  BauNVO  von  weniger  als 
20.000 m² fest. Es gelten daher die Vorschriften des § 13a BauGB für die Fälle des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 
BauGB. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur 
Durchführung  einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. 
Anhaltspunkte für eine maßgebliche Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genann‐
ten  Schutzgüter  bestehen  nicht.  Insofern  liegt  kein  Grund  vor,  von  der  Anwendung  der  Verfahrensvor‐
schrift des § 13a BauGB Abstand zu nehmen. Der Bebauungsplan wird daher als Bebauungsplan der Innen‐
entwicklung unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB aufgestellt. 
  
Mit der Rechtskraft dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung verliert der überla‐
gerte  Teil  des  Bebauungsplans  Nr.  310  „Enkingweg  (Goldstraße  /  Kolpingstraße  /  Vinzenzweg  /  Nieder‐
sachsenring), der am 20.02.1987 in Kraft getreten ist, seine Wirkung. 
 
 
 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  3

2.    Räumlicher Geltungsbereich 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Münster, 
Flur 113. Das Plangebiet wird ausschließlich durch Teile der Flurstücke Nr. 329, 330, 335 und 336 gebildet. 
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung geometrisch eindeutig fest‐
gesetzt. Als Kartengrundlage dient die Liegenschaftskarte des Vermessungs‐ und Katasteramtes der Stadt 
Münster vom 07.01.2013.  
 
 
3.   Darstellungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungs‐
planes 
 
Der bislang gültige Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Münster im „Teilab‐
schnitt Münsterland“ stellt das Plangebiet als „Wohnsiedlungsbereich“ dar. Die derzeitige Fassung des in 
Neuaufstellung befindlichen Regionalplanes sieht eine Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ vor. 
Das geplante Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu diesen Darstellungen. 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster  ist  der Geltungsbereich des Bebauungspla‐
nes als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Somit sind die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes 
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  4

4.   Situation des Planbereiches und der näheren Umgebung 
 
Der Plangeltungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte, Stadt Münster, Stadtteil Schlachthof, d. h. im nordöst‐
lichen Innenstadtbereich zwischen Promenade und Niedersachsenring. Er befindet sich westlich der Gold‐
straße, im Nahbereich der Einmündung in den Niedersachsenring. 
 
Das Umfeld wird überwiegend durch zwei‐ bis dreigeschossige Wohnbebauung geprägt. 
 
Zum  Niedersachsenring  hin  bildet  eine  langgestreckte  dreigeschossige  Bauzeile  einen  räumlichen  Ab‐
schluss.  Diese  weist  im  Bereich  des  Gebäudes  Niedersachsenring  77  /  79  (nördlich  Goldstraße  81)  einen 
ebenerdigen Durchgang zwischen dem rückwärtigen Innenbereich und der Hauptverkehrsstraße auf. Süd‐
lich dieser langgestreckten Bauzeile und rechtwinklig zu dieser befinden sich, abgesetzt von der Goldstra‐
ße, zwei kürzere zweigeschossige Bauzeilen mit jeweils vier zusammenhängenden Baukörpern. Diese sind 
ebenso  leicht  zueinander  versetzt  wie  die  weiteren  nach  Süden  folgenden  Gebäudegruppen,  sodass  ein 
nahezu gleicher Abstand der jeweiligen Gebäude zur Goldstraße vorliegt.    
 
Das zweigeschossige Gebäude Goldstraße 67‐ 73 mit insgesamt 8 Wohnungen, jeweils einem gesonderten 
Hauseingang  für  2  Wohnungen,  von  der  Ostseite  erschlossen,   soll   in  nächster  Zeit  grundlegend  saniert 
werden. Beabsichtigt ist darüber hinaus der Ausbau des Dachgeschosses mit 4 neuen Wohnungen. 
Das Bauvorhaben erfolgt planungsrechtlich auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans  Nr. 310. 
 
Das Gebäude Goldstraße 75 – 81 wurde in den vergangenen Jahren saniert, das Dachgeschoss ist teilweise 
zu Wohnzwecken ausgebaut.  
 
Westlich  der  beschriebenen  Baustruktur  bis  zur  westlich  gelegenen,  geschlossenen  Bauzeile  entlang  des 
Enkingweges erstrecken sich größere Garten‐/Freiraumflächen. Innerhalb dieser Freiraumflächen befindet 
sich  zwischen  den  Gebäuden  Goldstraße  75‐81  und  Enkingweg  46  ein  Kinderspielplatz  
(für Kinder unter 14 Jahren) des Wohnungsvereins Münster e.G.   
 
Anwohnerseitig  wurden  Hinweise  auf  einen  hohen  Grundwasserstand  sowie  einen  früheren  Verlauf  des 
Enkingbaches im rückwärtigen Gartenbereich der Altgebäude gegeben. Dem Vorhabenträger ist ein Vor‐
kommen von Torflinsen bekannt.  
 
Während  westlich  der  Gebäude  Goldstraße  67‐81  die  Freiräume  überwiegend  intensiv  als  Mietergärten 
genutzt werden, ist zwischen diesen Wohngebäuden und der Goldstraße eine eher sporadische Nutzung 
und eine weniger intensive Pflege zu erkennen. 
 
Im Gegensatz zur geschlossenen Bauflucht entlang des Niedersachsenringes, die über eine durchgängige 
Tiefgarage (Zufahrt Goldstraße / Ausfahrt Enkingweg) verfügt, weisen die Wohnhäuser Goldstraße 67‐81 
(ungerade Hausnummern) keine eigenen Stellplätze auf. 
 
Bei der Goldstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, die beidseitig, jeweils halb auf den Bürgersteig 
aufgesattelt mit Kfz beparkt wird. Ausgenommen sind der Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage (absolutes 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  5

Halteverbot), die südlich daran anschließende Taxenbucht, der anschließende, durch Bordsteinabsenkung  
gekennzeichnete Zugang des Weges zum Bestandsbau Goldstraße 67 – 73 sowie auf der   westlichen Stra‐
ßenseite,  im Bereich der Sparkasse, der  durch Sperrpfähle abgegrenzte Bürgersteigbereich. 
 
Östlich der Goldstraße befinden sich größere Einfamilienhausgebäude sowie im Einmündungsbereich zu 
Piusallee und Niedersachsenring eine Sparkassenfiliale. Im weiteren Kreuzungsbereich befinden sich Ein‐
richtungen der Nahversorgung (Lebensmittel, Bäcker, Apotheke). 
 
 
5.   Planungsziele 
 
Mit der Änderung des Planungsrechtes sollen primär die nachfolgend aufgelisteten Ziele verfolgt werden. 
Eine weitergehende inhaltliche Erläuterung erfolgt unter Punkt 6. Städtebauliches Planungskonzept. 
 
‐ Schaffung eines zusätzlichen stadtkernnahen Wohnungsangebotes 
 
‐ Errichtung barrierefreier Mietwohnungen im günstigen Preissegment 
 
‐ Bauliche  Ergänzung  einer  bestehenden  Siedlungsstruktur  mit  gestalterischem  Bezug  auf  das 
„Gebiet erhaltenswerter Gebäude“ 
 
‐ Vernetzung der Alt‐ und Neubereiche 
 
‐ Erhaltung qualitativ hochwertiger, wohnraumorientierter Grünbereiche 
 
‐ Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  6

6.   Städtebauliches Planungskonzept 
 
Der „Wohnungsverein Münster von 1893 eG“ möchte seinen Wohnungsbestand neben laufenden Moderni‐
sierungsmaßnahmen  im  Bestand  auch  behutsam  und  nach  aktuellen  Anforderungen  erweitern.  Gemäß 
Vereinssatzung des Vorhabenträgers soll es sich um preisgünstigen Wohnraum für die genossenschaftlich 
organisierten Mitglieder handeln. Im Bereich der Goldstraße befinden sich Grundstücksteile  eines Wohn‐
standortes, die nur eine relativ geringe bauliche Nutzung aufweisen und ein Flächenpotenzial für zusätzli‐
che Wohngebäude bieten. Das Wohnquartier ist innerhalb des Straßengevierts durch eine blockrandähnli‐
che  Baustruktur  mit  einem  stark  durchgrünten  und  weitgehend  als  Gärten  genutzten  Innenbereich  ge‐
prägt. Insbesondere  der Abstand der Baukörper Nr. 67‐81 zur Goldstraße ermöglicht jedoch eine städte‐
bauliche  Nachverdichtung,  unter  Erhalt  der  Freiraumqualität  des  Innenbereiches  sowie  der  Aufenthalts‐
qualitäten  für   die  Bewohner.  Die  auf  ihrer  Ostseite  durch  größere  Einzel‐  und  Doppelhäuser  geprägte 
Goldstraße soll nun durch ebenfalls lockere Baustrukturen auf der Westseite eine direktere bauliche Fas‐
sung erfahren. Durch einen angemessenen Abstand der neuen Baukörper zum Rand der öffentlichen Ver‐
kehrsfläche bleibt ein für Innenstadtverhältnisse offener Straßenraum weiterhin gewahrt. 
 
Es  ist  vorgesehen,  barrierefreie  Mietwohnungen  in  den  Erdgeschossen  zu  schaffen.   Diese  können  zur 
Wohnraumversorgung  von  Senioren  genutzt  werden,  die  derzeit  als  Genossenschaftsmitglieder  im  Be‐
stand nicht (mehr) altersgerecht  wohnen. Durch die mit dem Neubau verbundenen Optionen  zum  Woh‐
nungswechsel  lassen  sich  zugleich  bedarfsgerechte  Folgenutzungen  im  Bestand  zugunsten  von  Familien 
unterstützen, die auf preiswertes Wohnen besonders angewiesen sind. 
 
Die Bereitstellung von preiswertem Wohnraum für die Mitglieder des Wohnungsvereins ist Satzungszweck 
der  Genossenschaft.  Neuvermietungen  erfolgen  grundsätzlich  zur  Normmiete,  die  unterhalb  der  Miet‐
spiegelmiete liegt. Mit dem zugrunde liegenden Planungskonzept bieten sich angemessene Alternativen, 
um  aktuellen  Versorgungsengpässen  hinsichtlich  barrierefreier  Wohnqualitäten  sowie  familiengerechter 
Wohnungen unter gegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen an diesem Standort zu begegnen und 
preiswertes Wohnen durch Kompensation im Bestand zu gewährleisten. 
 
Die  zugeordneten  Stellplätze  sollen  in  einer,  in  den  Blockinnenbereich  hineinragenden  Erweiterung  der 
nördlich bereits vorhandenen Tiefgarage einschließlich  der vorhandenen Zu‐/Ausfahrten angeboten wer‐
den.  Der  im  Blockinnenbereich  liegende  Zugang  zur  Tiefgarage  soll  durch  einen  Fahrstuhl  barrierefrei 
gestaltet werden.  
 
In einem Quartiersgespräch am 27.09.2012 im Thomas‐Morus‐Pfarrheim wurden unterschiedliche Bebau‐
ungsmöglichkeiten aufgezeigt und erörtert: 
• zwei  auseinander  gerückte  Gebäude  (als  Doppelhäuser)  parallel  zum  Wohngebäudebestand  (und  in 
Variation: enger zueinander geschoben) 
• zwei parallel zur Goldstraße angeordnete Baukörper (als Doppelhäuser) 
• drei kleinere, rechtwinklig zum Wohngebäudebestand orientierte Gebäude als Einzelhäuser 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  7

Als städtebaulich und gestalterisch vorteilhafteste Lösung an dieser Stelle des Stadtgebiets soll die Versi‐
on mit drei Einzelhäusern planungsrechtlich ermöglicht werden. Sie erlaubt Durchblick auf den erhaltens‐
werten Altbaubestand und vermittelt eine aufgelockerte Situation im erweiterten Straßenbereich bei einer 
gleichzeitig nachvollziehbaren Raumfassung. 
 
 
6.1   Art der Bebauung 
 
Im bislang gültigen Bebauungsplan besteht eine großflächige Festsetzung als „Reines Wohngebiet“ (WR) 
gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO). Seitens des Vorhabenträgers ist vorgesehen, einen dauerhaf‐
ten Bestand an günstigen (d.h.  am Mietspiegel orientierten) Mietwohnungen zu schaffen und sich damit 
an dem Bestand zu orientieren. 
 
Es ist vorgesehen, in den Erdgeschossen jeweils zwei barrierefreie Wohnungen und in den Obergeschossen 
(OG/DG) familiengerechte Maisonette‐Wohnungen zu errichten. Insgesamt entstehen 12 Wohnungen. 
 
Auf eine Festsetzung  einer Baugebietsart gemäß BauNVO  wird verzichtet, da das Vorhaben  nur die Her‐
stellung von Mietwohnungen vorsieht; andere Nutzungen sind nicht vorgesehen.  Entsprechend  setzt der 
Bebauungsplan  mit  Planeintrag  jeweils  pro  Gebäude  „Wohngebäude/Mietwohnung/4  Wohneinheiten“  
fest. 
 
Im  Hinblick  auf  das  Heranrücken  der  geplanten  Nutzungen  an  die  Verkehrsflächen  (insbesondere  Kreu‐
zungsbereich  Niedersachsenring/Piusallee)  sowie  an  gewerbliche  Nutzungen  (z.B.  Sparkasse  
Piusallee  Nr.  123)  und   nachfolgend  auf  die  Beurteilung  des  erforderlichen  Schallschutzes  entspricht  die 
Bebauung einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß BauNVO 
 
Der  Freiflächenplan  sieht  als  Nebenanlagen  die  Unterbringung  von  Fahrradständern  vor.  Aus  gestalteri‐
schen Gründen sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO gemäß § 23 (5) BauNVO außerhalb der überbauba‐
ren Grundstücksflächen nur  in der Art und an den im Freiflächenplan bezeichneten Standorten zulässig. 
 
 
6.2   Maß der Bebauung / Bauweise 
 
Das  Maß  der  baulichen  Nutzung  soll  insgesamt  keine  höhere  Verdichtung  der  baulichen  Nutzungen  er‐
möglichen als dies im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 310 zulässig  ist. Bislang sind eine Grundflächen‐
zahl (GRZ) 0,3 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,6 vorgegeben. Innerhalb des Änderungsbereiches 
werden keine Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung festgesetzt. Gleichwohl 
ergibt sich für die durch Baugrenzen kleinteilig festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ebenfalls 
eine  zulässige  Grundflächennutzung  von  ca.  30  %  der  Gesamtfläche.  Mit  einer  zwingend  festgesetzten 
Zweigeschossigkeit wird auch die maximale Fläche  der Vollgeschosse auf etwa 60 % begrenzt. 
 
Zusätzlich  wird  die  maximale  Baukörperhöhe  durch  eine  Traufhöhen‐  und  eine  Firsthöhenbegrenzung 
bestimmt. Diese orientieren sich an der umgebenden Bebauung. Die maximale Firsthöhe bleibt unterhalb 
der Höhe der Gebäude Goldstraße Nr. 67 – 73. Die Höhen werden in Metern über NHN angegeben.  
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  8

Die Festsetzung einer bestimmten Bauweise wird nicht  vorgesehen,  da diese  auch angesichts der engen 
Baugrenzenfestlegungen entbehrlich ist. 
 
Die durch Baugrenzen markierten überbaubaren Grundstücksflächen bilden die geplanten drei Baukörper 
mit geringen Spielräumen vorhabenbezogen ab. 
 
 
6.3   Gestaltung 
 
Die Gestaltung der baulichen Anlagen ergibt sich im Wesentlichen aus den Ansichten auf dem Vorhaben‐ 
und  Erschließungsplan.  Es  handelt  sich  um  klare  Bauformen  ohne  nennenswerte  Vor‐/Rücksprünge  oder 
Dachüberstände. Der Bebauungsplan setzt neben der Höhenbegrenzung nur die Dachform als Satteldach 
fest.  Die Firsthöhe der neuen Gebäude ist deutlich geringer als diejenige des Gebäudebestandes und ord‐
net sich deshalb unter. 
 
Die gewählte  Dachform entspringt  nicht  aus einer lokal einheitlichen Ausprägung, lehnt  sich aber an die 
verbreitetste Erscheinungsform an und variiert die angrenzenden abgewalmten Satteldächer der Baukör‐
per Goldstraße Nr. 67‐81 nur geringfügig. 
 
Die Fassaden werden mit Verblendmauerwerk in Anlehnung an den Bestand der Häuser 67 – 73 versehen. 
Materialart und Farbgebung sind im Freiflächenplan benannt, welcher in die Planzeichnung integriert ist. 
 
Die Gestaltung der Außenbereiche wird ebenfalls in diesem Freiflächenplan festgelegt. Daraus sind die neu 
zu pflanzenden Bäume ablesbar sowie die Lage heckenartiger Abgrenzungselemente.  
 
Die  vorhandene  Spielfläche  soll  oberhalb  der  erweiterten  Tiefgarage,  welche,  außer  in  den  Bereichen 
technisch  erforderlicher  Aufbauten  eine  Erdüberdeckung  von  mindestens  0,5  m  erfährt,  neu  angelegt 
werden. 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  9

7.   Erschließung 
 
7.1   Verkehrserschließung 
 
Die verkehrliche Erschließung der Plangebietsfläche erfolgt über die unmittelbar angrenzende Goldstraße 
und den Enkingweg, die mit dem Niedersachsenring als Hauptverkehrsstraße kurzwegig verknüpft sind. 
 
Kraftfahrzeug‐Stellplätze für die neuen Bewohner sollen durch eine Vergrößerung der nördlich benachbar‐
ten Tiefgarage geschaffen werden. 
 
Es handelt sich dabei um eine Pkw‐Abstellanlage, die sich im Wesentlichen unter den Gebäuden entlang 
des Niedersachsenringes erstreckt und den Mietern des Wohnungsvereins (Enkingweg Nr. 46, Niedersach‐
senring Nr. 77 – 85 und Goldstraße 85) dient. Die Zufahrt erfolgt über eine Rampe von der Goldstraße aus – 
die Ausfahrt führt zum Enkingweg. In ihrem mittleren Bereich soll diese Tiefgarage in südlicher Richtung 
um  19  Stellplätze  erweitert  werden.  Es  handelt  sich  um  die  bauordnungsrechtlich  für  die  drei  neuen 
Wohngebäude  zwingend  erforderlichen  12  Stellplätze  sowie  darüber  hinaus  für  zusätzlich  bestehende 
Stellplatzwünsche  der  Mieter  des  Vorhabens  und  in  geringem  Umfang  (vier  Kfz‐Einstellplätze)  für  neue 
Wohneinheiten  der  beabsichtigten  Kernsanierung  (Goldstraße  67‐73).  Das  System  der  Befahrung  bleibt 
unverändert. Die Tiefgaragenerweiterung erhält einen eigenen barrierefreien Zugang in ihrem südlichsten 
Bereich, sodass sie für die Bewohner der neuen Wohngebäude über eine Wegeverbindung zwischen den 
Gebäuden Goldstraße Nr. 73 und 75 erreichbar ist. 
 
Die Erreichbarkeit der Tiefgarage sowie auch der vorhandenen Wohngebäude soll durch die Festsetzung 
eines privaten Fußweges von der Goldstraße aus gewährleistet werden. 
 
Nördlich und südlich des mittigen Fußweges werden die Erschließungszuwegungen zu den Wohngebäu‐
den  derart  hergestellt,  dass  sie  auch  zur  Erreichbarkeit  für  die  Bewohner  der  Gebäude  Goldstraße  67‐81 
geeignet  sind.  Gleichzeitig  werden  sie  mit  einem  Geh‐,  Fahr‐  und  Leitungsrecht  zugunsten  der  Versor‐
gungsträger belegt; einerseits um  über den nördlichen Weg  für  den Versorgungsträger die Erreichbarkeit 
des verlegten Trafostandortes zu sichern, andererseits um für die Bestandsgebäude Goldstraße 67 – 73 – 
trotz des derzeit einen
 Eigentümers – die Erreichbarkeit mit leitungsgebundenen Versorgungseinrichtun‐
gen sicherzustellen. 
 
In Abstimmung mit der Feuerwehr ist  derzeit eine Befahrbarkeit dieser Wege  zu Rettungszwecken nicht 
erforderlich. Dennoch soll im Hinblick auf ggf. aus Umbaumaßnahmen an den Gebäuden Goldstraße 67‐73 
bzw. 75 ‐ 81  resultierenden Anforderungen eine Feuerwehrbefahrung möglich sein können. In diesem Fall 
würde beim südlichen Weg für die Freihaltung der Schleppkurve der Feuerwehrfahrzeuge im öffentlichen 
Straßenraum ein Abschnitt von  ca. 13 m zum Parken entfallen. 
 
Die  durch  die  Tiefgarage  sowie  deren  Erweiterung  berührten  Flurstücke  unterliegen  einer  Vereinigungs‐
baulast, sodass der Stellplatznachweis für das Bauvorhaben dauerhaft gesichert ist. 
  
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  10

Fahrradabstellplätze werden in Zuordnung zu den neuen Wohngebäuden angelegt. Deren Lage ergibt sich 
aus dem Freiflächenplan. Pro 30 m² Wohnfläche ist ein Abstellplatz vorgesehen, davon entfallen 20 % auf 
Fahrradabstellplätze für Besucher. 
 
Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche  Goldstraße erforderliche projektbedingte Maßnahmen werden 
im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt. 
 
 
7.2   Ver‐ und Entsorgung 
 
Die Versorgung des Plangebietes (Gas, Wasser, Elektrizität) wird durch die zuständigen Versorgungsträger 
sichergestellt.  Die  anfallenden  Abwässer  (Schmutzwasser)  werden  über  die  vorhandene  Kanalisation  in 
den  benachbarten  öffentlichen  Verkehrsflächen  abgeleitet  und  der  Kläranlage  zugeführt.  Die  Nieder‐
schlagswässer werden im vorhandenen Trennsystem abgeleitet.  
 
Die ggf. erforderliche Löschwasserversorgung kann über das vorhandene Wasserleitungsnetz erfolgen.  
 
Die Ver‐ und Entsorgungsleitungen  für  die Gebäude Goldstraße 67 – 73 und  75  – 81  sind  bei Bedarf im 
Zuge der Neubebauung in das Netz zu integrieren. 
 
Im nordöstlichen Bereich des Flurstückes Nr. 336 befindet sich eine Transformatorenstation der Stadtwer‐
ke. Diese soll kleinräumig (im Anschluss an die Zufahrtsrampe der Tiefgarage) zu Lasten des Vorhabenträ‐
gers verlegt werden. 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  11

8.   Auswirkungen der Planung / Umweltverträglichkeit 
 
8.1   Geologie / Boden 
 
Ein Bodengutachten liegt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vor. 
 
Es handelt sich gemäß Umweltkataster der Stadt Münster um Böden mit mittlerer Speicher‐ und Puffer‐
funktion. Dieser Bereich ist nicht den schutzwürdigen Böden zugeordnet. 
 
Die rechtlich zulässige Versiegelung ergibt sich aus den Festsetzungen des bislang gültigen Bebauungspla‐
nes mit einer  GRZ  von 0,3 und einer sich daraus ergebenden Gesamtversiegelungsmöglichkeit von 45  % 
der Geltungsbereichsfläche. 
 
Durch  die  Neufestsetzungen  im  Bebauungsplan  wird  keine  erhöhte  Versiegelung  der  Flächen  planungs‐
rechtlich vorbereitet.  Die neuen überbaubaren bzw. unterbaubaren Grundstücksflächen sind mit den bis‐
herigen,  durch  GRZ  fixierten,  Flächen  vergleichbar.  In  Bereichen  der  Versiegelung  gehen  die  natürlichen 
Funktionen des Bodens verloren. Die belebte Bodenschicht kann zwar i. d. R. vor Ort oder an anderer Stel‐
le wieder eingebaut werden; doch bedeutet auch der Bodenauftrag eine Veränderung des bisherigen Bo‐
denprofils und tendenziell eine Wertminderung der anstehenden Böden. Bei der Baumaßnahme wird ein 
Großteil des Grundstückes mit seinem Oberboden in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei hinsicht‐
lich  des  Umfangs/der  Intensität  der  Bodeninanspruchnahme  um  einen  Eingriff,  der  bereits  rechtlich  für 
eine Versiegelung vorbereitet war. 
 
Altlasten bzw. Bodenbelastungsverdachtsflächen im Sinne des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeri‐
ums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Land‐
wirtschaft  und  Verbraucherschutz  „Berücksichtigung  von  Flächen  mit  Bodenbelastungen,  insbesondere 
Altlasten,  bei  der  Bauleitplanung  und  im  Baugenehmigungsverfahren“  (MBl.  NRW  2005  S.  582)  vom 
14.03.2005 innerhalb des Plangebietes sind nicht bekannt und aufgrund  der bisherigen Nutzung nicht  zu 
erwarten. 
 
 
8.2   Gewässer / Wasser 
 
Ca. 460 m westlich des Plangeltungsbereiches verläuft in nördliche Richtung die Münstersche Aa, die in die 
Ems als Gewässer 2. Ordnung mündet. Weitere offene Gewässer sind in der Nähe des Geltungsbereiches 
nicht vorhanden. 
 
In  diesem  Bereich  stehen  gemäß  Umweltkataster  der  Stadt  Münster  Geschiebelehm/‐mergel  an.  Die 
Grundwasserneubildungsrate liegt bei 200 – 300 mm pro Jahr. 
 
Durch die bisherige Nutzung der Flächen ist eine Anreicherung des Grundwassers nur punktuell (z.B. We‐
ge) eingeschränkt; Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität sind nicht bekannt.  
 
Wasserschutzgebietsausweisungen bestehen im nahen Umfeld nicht.  
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  12

Das  Niederschlagswasser  kann  aufgrund  der  auch  zukünftig  erforderlichen  Versiegelung  und  der  be‐
schränkten Durchlässigkeit des Bodens weiterhin nur eingeschränkt auf der Fläche selbst versickern. Eine 
erhebliche Reduzierung des großflächigen Grundwasserdargebotes ist jedoch weiterhin nicht zu erwarten. 
Zur Entwässerung ist eine Einleitung in den benachbarten Regenwasserkanal vorgesehen. Das Schmutz‐
wasser wird getrennt entsorgt. 
 
 
8.3   Klima / Lufthygiene 
 
Aufgrund der teilweise bereits versiegelten bzw. rechtlich versiegelbaren Flächen sowie der benachbarten 
Nutzungen ist innerhalb des Geltungsbereiches von einem stadttypischen Kleinklima auszugehen. Es han‐
delt sich trotz seiner Gartenflächen und Einzelbäume aus gesamtstädtischer Sicht weder um einen klein‐
klimatischen Ausgleichsraum noch um einen Belüftungskorridor oder ein Kaltluftentstehungsgebiet. 
 
Durch  die  planungsrechtliche  Neufestsetzung  der  Flächen  wird  sich  keine  nennenswerte  Änderung  des 
lokalen Kleinklimas ergeben. Durch den weiterhin zulässigen Umfang der Versiegelung ergibt sich bei den 
bebauten Flächen eine deutlich ausgeprägte Temperaturamplitude. Zudem wird dort die Luftfeuchtigkeit 
voraussichtlich  relativ  gering  sein.  Durch  bauliche  Anlagen  ist  angesichts  des  dicht  bebauten  Umfeldes  
keine  weitergehende  Beeinflussung  der  Windströmungen  und  –geschwindigkeiten  anzunehmen.  Klima‐
tisch wird tendenziell auch zukünftig wohl ein trocken/warmer Standort vorhanden sein.  
 
Die geplanten baulichen Standards zur Errichtung der neuen Wohngebäude, insbesondere eine effiziente 
Fassadengestaltung, tragen jedoch zum Klimaschutz bei. 
 
 
 
8.4   Arten / Lebensgemeinschaften 
 
Der  Geltungsbereich  befindet  sich  nicht  in  einem  Landschaftsplangebiet.  Auch  Biotopverbundflächen 
liegen nicht vor. 
 
Die unversiegelten Flächen des Geltungsbereiches stellen sich als unterschiedlich intensiv gepflegte  Gar‐
tenflächen mit einem gemischten Bestand an Gehölzen und Zierpflanzen dar.  
 
Das Vorhandensein planungsrelevanter Arten ist nicht bekannt. Hinweise oder Strukturen, die ein derarti‐
ges  Vorkommen  wahrscheinlich  machten,  liegen  an  dieser  zentralen  Stelle  des  Stadtgebietes  nicht  vor. 
Anhaltspunkte, die eine intensivere artenschutzrechtliche Prüfung erforderten, sind nicht gegeben. 
 
Der Artenbesatz im Bereich des Plangebietes wird sich durch die beabsichtigte Planung vsl. nicht wesent‐
lich ändern. Die neue Flächennutzung entspricht in Art und Maß des möglichen Umfangs im Wesentlichen 
den  bislang  im  Umfeld  zulässigen  Nutzungen,  sodass  einzelne   Arten/Lebensgemeinschaften  i.d.R.  nicht 
weitergehend berührt sind. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind nicht erkennbar. 
 
Durch die intensive Nutzung der Gartenflächen sowie den teilweise unmittelbar angrenzenden Verkehrs‐
raum ergibt sich eine starke anthropogene Prägung des Lebensraums. Über ein Vorkommen planungsre‐
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  13

levanter  Arten  liegen  keinerlei  Kenntnisse  vor.  Aufgrund  der  Lage  im  intensiv  genutzten  Siedlungsraum 
sind diese Arten voraussichtlich auch nicht zu erwarten.  
 
Maßnahmen an bestehenden Gebäuden finden nicht statt, da sich der Geltungsbereich auf Bereiche ohne 
hochbauliche  Anlagen  beschränkt.  Der  Großbaumbestand  soll  weitgehend  erhalten  werden.  Bei  einer 
erforderlichen Beseitigung von derartigen Einzelgehölzen soll eine Absuche nach Baumhöhlen erfolgen. 
 
Eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz ist entbehrlich. 
 
 
8.5   Orts‐ / Landschaftsbild 
 
Das Ortsbild ist im Geltungsbereich durch seine Garten‐/Vorgartenflächen im nahen Umfeld der Wohnge‐
bäude geprägt. Von der Goldstraße ist ein unmittelbarer Einblick auf die Vorgartenfläche gegeben. 
 
Eine großräumige Sichtverbindung besteht nicht. 
 
Auswirkungen auf das Ortsbild sind insofern zu erwarten, dass durch die neuen Gebäude der Straßenraum 
der Goldstraße enger gefasst wird. Eine unverträgliche Dichte wird dadurch nicht bewirkt, da zwischen den 
neuen  Baukörpern  weiterhin  Durchblicke  zum  bisherigen  Gebäudebestand  möglich  sind.  Die  im  Bebau‐
ungsplan 310 „Enkingweg“ als erhaltenswert festgesetzte Gebäude bleiben in ihrer optischen Wirksamkeit 
erkennbar. 
 
 
8.6   Mensch / Gesundheit 
 
Der Plangeltungsbereich befindet sich benachbart zur Goldstraße und im erweiterten Einwirkungsbereich 
des  Niedersachsenringes.  Insbesondere  aus  der  Nutzung  der  Hauptverkehrsstraße  resultieren  Immissio‐
nen,  die  auf  die  Nachbarschaft  einwirken.  Die  riegelartige  Bebauung  entlang  des  Niedersachsenringes 
schirmt den Plangeltungsbereich jedoch wirksam vor Luftschadstoff‐ und Schallimmissionen ab. Relevante 
weitere Immissionen liegen nicht vor.  
 
Besondere Freizeit‐ und Erholungsfunktionen sind an dieser Stelle nicht gegeben. Der Innenblockbereich 
dient jedoch den Anwohnern als wohnungsnaher, ruhiger Aufenthaltsbereich. 
 
Auswirkungen  auf das menschliche Wohlbefinden oder gar die Gesundheit im Umfeld vorhandener Nut‐
zungen  sind  durch  die  beabsichtigte  Nutzung  grundsätzlich  nicht  zu  erwarten,  da  durch  die  Neufestset‐
zung der Nutzung keine deutlich andersartigen oder intensivere Auswirkungen auf Nachbarbereiche vor‐
liegen werden. 
 
Erhebliche Erhöhungen der Verkehrsmengen auf den benachbarten öffentlichen Verkehrsflächen werden 
durch die Nutzungsänderung gegenüber der bisherigen Situation voraussichtlich nicht eintreten.  
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  14

Die  randlich  vorhandenen  Verkehrstrassen  erzeugen  Geräuschpegel,  die  bereichsweise  zu  erheblichen 
Belastungen  schutzbedürftiger  Nutzungen  im  Plangeltungsbereich  führen.  Deshalb  sind  passive  Schutz‐
maßnahmen  für  die  Aufenthaltsräume  im  nördlichen  überbaubaren  Grundstücksbereich  erforderlich. 
Diese  ergeben  sich  jedoch  bereits  durch  die  Berücksichtigung  der  Anforderungen  der  Wärmeschutzver‐
ordnung. 
 
Eine abgeschirmte Anordnung der Außenbereiche ist angesichts der Baukörperstellung möglich. 
 
Innerhalb  des  Geltungsbereiches  sind  keine  Gefährdungen  durch  potenzielle  Bodenbelastungen  erkenn‐
bar. 
 
Der  rechtsgültige  Bebauungsplan  Nr.  310  setzt  für  die  unmittelbar  zum  Niedersachsenring  orientierten 
Gebäudefassaden  passive  Schutzmaßnahmen  (Fenster  der  Schallschutzklasse  2  –  in  einem  kleine  Teil 
Klasse 3 – VDI‐Richtlinie 2719) fest. 
 
Die  weitestgehend  geschlossene  Bauflucht  parallel  des  Niedersachsenringes  bewirkt  eine  umfassende 
Abschirmfunktion  für  südlich  anschließende  Bereiche.  Zudem  ergeben  sich  über  die  Abstände  zwischen 
überbaubarer Grundstücksfläche  der neuen Wohnbebauung und dem Rand der stark frequentierten Ver‐
kehrsfläche des Niedersachsenringes weitere Schallreduzierungen.  
 
Aus den Lärmkarten Münster 2007 (Straßenverkehrslärm ermittelt nach RLS 90 – in 4 m Höhe) ergibt sich 
bei 25.600 Kfz/Tag und einem Lkw‐Anteil von 2,94 % und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit am Niedersach‐
senring,  dass  an  der  nördlichen  Fassade  des  in  unmittelbar  zur  Tiefgarageneinfahrt  liegenden  geplanten 
Wohngebäudes Lärmpegel aufgrund der Verkehrsbelastung von ca. 58 dB(A) am Tag und an der östlichen 
Fassade etwa 57 dB(A) zu erwarten sind. Damit liegen die Schallbelastungen über den Orientierungswer‐
ten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiet (WA) mit 55 dB(A) tags. Nachts 
liegen vergleichbare Überschreitungen vor; wobei ein Wert von 50 dB(A) nicht überschritten wird. 
 
Von daher sind an der Nord‐ und Ostfassade des Baukörpers im nördlichen Bereich passive Schallschutz‐
maßnahmen  (Fenster‐  und  sonstige  Außenbauteile)  min.  der  Schallschutzklasse  2  gem.  VDI‐Richtlinie 
2719)  erforderlich.  Diese  Schutzmaßnahmen  werden  bei  einer  konventionellen  Bauweise  und  unter  Be‐
rücksichtigung  der  geltenden  Wärmeschutzverordnung  automatisch  erreicht.  Deshalb  sind  allgemeine 
Festsetzungen zum Schallschutz entbehrlich.  
 
Aus  Vorsorgeerwägungen  sollen  jedoch  Schutzmaßnahmen  zur  teilweise  direkt  angrenzenden  Tiefgara‐
genzufahrt  vorgesehen  werden.  Bei  der  nächtlichen  Befahrung  der  Tiefgarage  können  kurzzeitig  auftre‐
tende erhebliche Immissionswirkungen im Nahbereich nicht ausgeschlossen werden. So sind bei zur Tief‐
garageneinfahrt  orientierten  Fenstern  von  Schlafräumen  zur  Gewährleistung  einer  ausreichenden  Luft‐
wechselrate bei geschlossenen Fenstern während der Nachtzeit schallgedämpfte Lüfter einzubauen. Von 
dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn der Schlafraum alternativ über ein weiteres Fenster belüf‐
tet werden kann, welches sich nicht in der Nordfassade befindet. 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  15

Die Goldstraße weist die Funktion einer Anliegerstraße auf. Zusätzlich ist sie als Fahrradstraße beschildert. 
Sie trägt damit nicht spürbar zu Schallerhöhungen bei. Die Tiefgaragenzufahrt verfügt über eine seitliche 
(und damit abschirmende) Einfassung und steht ausschließlich den Anwohnern zur Verfügung. 
 
Eine  durch  das  Vorhaben  bewirkte  zusätzliche  Tiefgaragenfrequentierung  führt  nicht  zu  spürbaren  Ver‐
kehrsmengenerhöhungen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung durch verkehrliche Schallimmissionen 
wird  deshalb  zumindest  tagsüber  nicht  ausgegangen.  Für  die  Nachtzeit  wurde  die  beschriebene  Vorsor‐
gemaßnahme  festgesetzt.  Auch  das  Maß  von  zu  erwartenden  Luftschadstoffen  wird  im  Hinblick  auf  die 
relativ geringe Tiefgaragengröße mit getrennter Zu‐ und Ausfahrt nicht als erheblich erachtet. 
 
 
8.7   Kultur / Sachgüter 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches sind weder Bau‐ und Bodendenkmäler noch Naturdenkmäler vorhanden. 
Blickbeziehungen zu Denkmälern werden durch den Bestand nicht eingeschränkt. 
 
Zu  den  erhaltenswerten  Gebäuden  Goldstraße  Nr.  67  –  81  bestehen,  abhängig  vom  Belaubungszustand 
davor befindlicher Grün‐Strukturen, Durchblickmöglichkeiten zwischen den neuen Baukörpern. 
 
Sachgüter mit umweltrelevanter Bedeutung sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden. 
 
Kulturelle  Funktionen  bzw.  ökologisch  relevante  Sachgüter  sind  im  Zusammenhang  mit  dem  Vorhaben 
nicht beeinträchtigt.  
 
 
8.8   Wechselwirkungen 
 
Die  rechtlich  zulässige  bauliche  Nutzung  kann  vor  allem  den  Boden  und  die  Niederschlags‐
wasserversickerung  sowie  die  Arten  und  Lebensgemeinschaften  des  Planungsraumes  beeinflussen.  Wei‐
tergehende besondere Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltmedien sind jedoch nicht 
erkennbar. 
 
Insbesondere  durch  die  weiterhin  zulässige  Flächenversiegelung  werden  die  natürlichen  Funktionen  des 
Bodens sowie der kleinräumig lokale Wasserhaushalt und die Grundwasseranreicherung sowie das poten‐
zielle Artenvorkommen und das Kleinklima auch zukünftig beeinflusst. Insofern wirken die einzelnen Um‐
weltmedien untereinander unverändert. Zusätzliche Belastungen sind durch das Zusammenwirken jedoch 
nicht zu erwarten. 
 
 
 
8.9   Nichtdurchführung der Planung 
 
Die sogenannte 0‐Variante (d. h. Planungs‐/Realisierungsverzicht) würde im Geltungsbereich weiterhin die 
bislang  rechtlich  zulässigen  Eingriffe  ermöglichen.  Die  ökologische  Situation  wäre  damit  gegenüber  der 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  16

durch diesen Bebauungsplan  geänderten Planungssituation  unter Umweltaspekten nur in geringem Um‐
fang verändert. Bei einem Planungsverzicht müsste der Bedarf nach Wohnraum der vorgesehenen Art an 
anderer Stelle gedeckt werden und könnte dort zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen. 
 
 
8.10   Vermeidungs‐ / Verminderungsmaßnahmen 
 
Durch  die  intensive  Nutzung  eines  in  Teilen  bereits  bebauten  Standortes  wird  grundsätzlich  ein  neuer 
Eingriff in bislang unbelastete Flächen vermieden. 
 
Im Hinblick auf das Ziel, eine für Wohnbebauung bereits planungsrechtlich vorbereitete Fläche einer inten‐
siven  baulichen  Nutzung  im  Sinne  einer  Innenentwicklung  zuzuführen,  bedeuteten  weitergehende  Ver‐
meidungsmaßnahmen  i.d.R.   eine  Reduzierung  der  Intensität  der  Flächenausnutzung.  Da  jedoch  eine 
intensive Nutzung an dieser Stelle des Stadtgebietes gewünscht ist, werden keine Möglichkeiten für nen‐
nenswerte weitere Vermeidungs‐ oder Verminderungsmaßnahmen gesehen. Die verbleibenden Eingriffe 
sind erforderlich, um die städtebaulich gewünschte Entwicklung zu ermöglichen. 
 
 
8.11   Eingriffs‐ / Ausgleichsregelung 
 
Im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung 
des  Bebauungsplans  zu  erwarten  sind,  als  im  Sinne  des  §  1a  (3)  Satz  5  BauGB  vor  der  planerischen  Ent‐
scheidung erfolgt oder zulässig. 
 
Eine spezifische Kompensationsberechnung ist in diesem Planverfahren deshalb entbehrlich. 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  17

9.   Grünflächen / Begrünung 
 
Das  Umfeld  des  Plangeltungsbereiches  ist  im  Wesentlichen  durch  Wohnnutzungen  mit  unterschiedlich 
großen  Vorgarten‐  und  Gartenflächen  geprägt.  Westlich  dieses  Bereiches  und  noch  innerhalb  des  Gel‐
tungsbereiches  des  Bebauungsplans  Nr.  310  gelegen,  befindet  sich  eine  öffentliche  Grünfläche  mit  der 
Zweckbestimmung „Spielplatz“. 
 
Der „Blockkernbereich“ zwischen den Gebäudezeilen entlang Enkingweg und Goldstraße ist durch unter‐
schiedlich  gestaltete  Gartennutzungen  geprägt.  Dieser  ist  in  seinem  nördlichen  Teil  durch  Fußwege  er‐
schlossen.  Diese  Wegeverbindungen  ermöglichen  auch  eine  Nutzung  des  privaten  Kinderspielplatzes  für 
die Mitglieder des Wohnungsvereins. 
 
Der von zwei Fußwegen durchzogene Freiraumbereich zwischen den Gebäuden Goldstraße Nr. 67 – 81 und 
der  Goldstraße  weist  einen  weniger  intensiven  Unterhaltungscharakter  auf  und  ist  geprägt  durch  einen 
Wechsel offener Flächen mit Einzelgehölzen (unterschiedlichster Art) und Sträuchern / Strauchgruppen. 
  
Mit der Neugestaltung wird zusätzlich zu den bisherigen Wegeanbindungen der Bestandsgebäude an die 
Goldstraße  ein  weiterer,  mittig  gelegener  Fußweg  hergestellt.  Er  dient  der  Erschließung  des  mittleren 
Neubaus und führt in westlicher Richtung direkt zum neuen Tiefgaragenzugang. Durch die wohnbauliche 
zusätzliche  Flächeninanspruchnahme  entfällt  ein  größerer  Teil  der  bisherigen  nur  extensiv  genutzten 
„Vorgartenfläche“. Größere hochstämmige Einzelbäume können teilweise erhalten und in die neuen Mie‐
tergärten integriert werden. 
 
Die  Tiefgaragenerweiterung  erhält  eine  Bodenüberdeckung  und  soll  bepflanzt  werden.  Der  in  diesem 
Bereich befindliche Teil des Spielplatzes wird nach der Tiefbaumaßnahme gleichartig wieder hergestellt. 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  18

10.   Denkmalschutz 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich weder Baudenkmäler noch sonstige 
Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis des zu 
schützenden Kulturgutes der Stadt Münster enthalten sind.  
 
Laut  Begründung  zum  Bebauungsplan  310  –  Ursprungsplan  –  sind  die  Gebäude  des  Änderungsbereiches 
im Verzeichnis der Denkmäler der Stadt Münster als erhaltenswerte Bauten eingestuft. Sie sind als Gebiet 
erhaltenswerter Gebäude festgesetzt. Der Status dieser Gebäude wird durch die Planänderung im bislang 
unbebauten Nachbarbereich nicht geändert. 
 
Blickbeziehungen und Fernwirkungen von und zu Baudenkmälern werden nicht beeinträchtigt. 
 
Bei Bodeneingriffen können in Siedlungsbereichen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. 
h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf‐
fenheit)  entdeckt  werden.  Die  Entdeckung  von  Bodendenkmälern  ist  der  Unteren  Denkmalbehörde  der 
Stadt Münster und der LWL‐Archäologie für Westfalen – Außenstelle Münster – unverzüglich anzuzeigen. 
 
 
11.   Planverwirklichung / Bodenordnung 
 
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers, sodass die 
Anwendung bodenordnerischer Instrumente nicht erforderlich ist. 
 
 
12.   Flächenbilanz 
 
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 2.230 m² auf. Davon entfällt auf den zentralen Fußweg eine 
Fläche von ca. 140 m², die Tiefgaragenfläche beträgt ca. 540 m². 
 
 
13.   Kosten 
 
Alle entstehenden Kosten sind maßnahmenbedingt. Die Finanzierung der maßnahmenbedingten Kosten 
und Folgekosten  wird vom Investor, dem Wohnungsverein  Münster von 1893 eG, getragen. Einzelheiten 
der Durchführung werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. 
 
 Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  19

14.   Zusammenfassung / Gesamtabwägung 
 
Die  Planung  verfolgt  das  wichtige  Ziel,  im  bestehenden  Siedlungszusammenhang  neuen  Wohnraum  im 
günstigen Preissegment für Einzel‐ und Mehrpersonenhaushalte zu schaffen. 
 
Unter  Berücksichtigung  dieses  Ziels  sind  die  in  den  verschiedenen  Beteiligungsverfahren  vorgebrachten 
Bedenken,  Anregungen  und  Hinweise  unter  Abwägung  öffentlicher  und  privater  Belange  in  die  Planung 
eingeflossen. 
 
Der  aufgelockerte  städtebauliche  Charakter  an  der  Goldstraße  wird  mit  der  Neubebauung  aufgegriffen 
und vorteilhaft ergänzt. Die rückwärtig gelegenen, erhaltenswerten Gebäude sind weiterhin sichtbar und 
in das Konzept integriert. 
 
Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in Natur und 
Landschaft;  Maßnahmen  zur  Vermeidung  und  Minderung  von  Eingriffen  wurden  im  Rahmen  des  Pla‐
nungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. 
 
Das bisherige bewohnerfreundliche gärtnerisch begrünte Freiflächenangebot wird durch die Nachverdich‐
tung  maßvoll  in  Anspruch  genommen;  die  bisher   festgesetzte  Grundflächenzahl  von  0,3  entspricht  der 
Flächenausnutzung  durch  die  Neubebauung,  deren  zulässige  Neuversiegelung  sich  eng  auf  das  geplante 
Vorhaben beschränkt. Der private Stellplatznachweis in einer Erweiterung der bestehenden Tiefgarage im 
Blockinnenbereich  erhält  das  durchgrünte  Bild  entlang  der  Goldstraße.  Der  an  Stelle  der  Tiefgaragener‐
weiterung befindliche private Kinderspielplatz einschließlich Begrünung kann auf einer Erdschicht auf der 
Tiefgarage nachträglich wieder hergestellt werden.   
 
Die  Neuversiegelung  durch  Wege  und  Zufahrten  ist  minimal,  überwiegend  werden  bestehende  Wege 
sowie die bestehenden Tiefgaragenzufahrten in Anspruch genommen. 
 
Die  Prüfung  der  Artenschutzbelange  erbrachte  keine  Hinweise  auf  planungsrelevante  Arten,  sodass  eine 
weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird.  
 
Besondere  Maßnahmen  zum  Schutz  gegen  Lärmimmissionen  sind  nicht  erforderlich,  allerdings  ist  zum 
vorsorglichen  Schutz  gegen  Lärmspitzen  an  der  Tiefgaragenzufahrt  eine  entsprechende  Festsetzung  ge‐
troffen worden. Luftschadstoffe bewegen sich im vertretbaren Rahmen. 
 
Die  Auswirkungen  auf  die  Umwelt  sind  im  Fazit  überschaubar.  Wesentliche  Beeinträchtigungen  der 
Schutzgüter  sind  auf  Basis  der  Festsetzungen  des  Bebauungsplans  nicht  festzustellen  und  auch  künftig 
nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan unterstützt ergänzend das stadtstrukturelle Oberziel der Innenent‐
wicklung  vor  Außenentwicklung.  Durch  die  Festsetzungen  im  Bebauungsplan  wird  die  Zielrichtung  der 
Planung einer langfristigen Sicherung von preisgünstigen Wohnungsangeboten für verschiedene Zielgrup‐
pen unterstützt und gesichert. 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  20

Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  21 
  
Bezogen  auf  eventuelle  besondere  Auswirkungen  der  Planung  auf  die  unterschiedlichen  Bedürfnisse  der 
Bevölkerung – insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der 
Familien,  der  jungen,  alten  und  behinderten  Menschen,  Migranten  sowie  die  unterschiedlichen  Auswir‐
kungen auf Frauen und Männer – wurden aus der Beteiligung der zuständigen Ämter, Behörden und sons‐
tigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit keine (weitergehenden) Anhaltpunkte ersichtlich, 
die  auf  eine  Nicht‐Berücksichtigung  der  Belange  dieser  verschiedenen  Bevölkerungsgruppen  schließen 
lassen. 
 
Die  Verwirklichung  des  Bebauungsplans  wirkt  sich  auf  die  persönlichen  Lebensumstände  der  im  Umfeld 
des Plangebiets  lebenden Menschen unwesentlich und in vertretbarer Weise aus; nachteilige Auswirkun‐
gen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich.  
 
 
 
Stadt Münster  Aufgestellt: 
Münster, den  Osnabrück, 13.11.2013 
  Ri/Sc‐12192011‐15 
  
Der Bürgermeister  Planungsbüro Hahm GmbH 
i.V. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  22 
  
A N H A N G

Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  23 
 
 
 
 
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 310:  
Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring)

V-0836-2013-Anlage-4-Planverkleinerung

195 Zeichen

Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Planverkleinerung
Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0836/2013
Bebauungsplan Nr. 310 - 1. Änderung

V-0836-2013-Anlage-1-Buergeranhoerung

8699 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0836/2013  
  
Protokoll  
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310:  
Goldstraße / Enkingweg 
Stadtbezirk: Münster – Mitte, Stadtteil Schlachthof  
Anlass: Vorhabenbezogene 1. Änd. des Bebauungsplans Nr. 310 
Zeit: Dienstag, 09.09.2013, 18:00 – 19:15 Uhr 
Ort: Pfarrzentrum St. Thomas-Morus, Thomas-Morus- Weg 11, 
48 147 Münster 
Teilnehmer: 40 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister (Bezirksbürgermeister Mitte) 
Vertretung der Verwaltung: Frau Nadarevi ć (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung) 
Weitere Teilnehmer: Frau Gericke, Mitglied der Bezirksvertretung-Mitte; Herr Te-
wes, Wohnungsverein von 1893 eG Münster; Herr Thiel, Ar-
chitekturbüro Thiel, Münster; Herr Reimann, Planungsbüro 
Hahm, Osnabrück; 
Eröffnung 
Herr Fischer-Baumeister eröffnet um 18.00 Uhr die Versammlung und stellt die verschiedenen 
Referenten der Veranstaltung vor: 
Vorstellung der Planungen 
Herrn Thiel, mit dem Bauvorhaben beauftragter Architekt, Herr Reimann für das Planungsbüro 
pbh, beauftragt mit der Erstellung des Bebauungsplans und Herr Tewes als Vertreter des Bau-
trägers, Wohnungsverein von 1893 eG, Münster, Frau Nadarevi ć als Vertreterin des Planungs-
amtes. 
Mit dieser Veranstaltung erfolgt seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung auf Grundlage eines B-Plan-Vorentwurfs eine frühzeitige Information der Bürger 
über dessen Ziele und Inhalte, sowie die erkennbaren Auswirkungen der Planung. 
Es handelt sich um ein Bauvorhaben des Wohnungsvereins von 1893 eG, welches auf Grund-
lage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 310: Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße 
/Vinzenzweg / Niedersachsenring) nicht zulässig ist, und damit die Änderung des Bebauungs-
plans erforderlich macht. Sie erfolgt als Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 310 und als B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. 
Frau Nadarević stellt den geplanten weiteren Veranstaltungsverlauf dar. 
Im Folgenden erläutert Herr Thiel das Bauvorhaben. Vorgesehen ist die Errichtung von 3 
Wohngebäuden mit jeweils zwei altengerechten Wohneinheiten im Erdgeschoss und zwei Fa-
milienwohnungen in den Obergeschossen. Der Standort ist direkt an der Goldstraße, vorgela-
gert vor den Bestandsgebäuden Goldstraße 67 -73 und 75 – 81 geplant.  Ergänzend dazu sol-
len in einer Tiefgarage im rückwärtigen Bereich der Bestandsgebäude die erforderlichen KFZ-
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 310 – 1. Änderung  
Goldstraße / Enkingweg  
  
Stellplätze untergebracht werden. Die Anbindung der Tiefgaragenerweiterung erfolgt an die be-
stehende Tiefgarage der Bebauung am Niedersachsenring und über deren bestehende Zu- und 
Ausfahrt. Das Gebäude Goldstraße 67 – 73 soll kernsaniert werden, einschließlich der  Neuer-
richtung von vier Wohnungen im Dachgeschoss. Die Sanierung erfolgt auf Grundlage des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 310. Der bei den Bauarbeiten entfallende private Spielplatz 
wird nach Fertigstellung wieder hergerichtet und die Umgebung bepflanzt. 
Ein Freiflächenplan, der von Herrn Thiel kurz erläutert wird, ergänzt die vorhabenbezogene Pla-
nung.Herr Reimann erläutert nachfolgend den Bebauungsplan-Vorentwurf. 
Im Anschluss bittet Herr Fischer-Baumeister um Wortmeldungen der Bürger: 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Wie ist die Befahrung der Tiefgarage zukünftig vorgesehen? 
> Wie bislang, Einfahrt von der Goldstraße, Ausfahrt Enkingweg. 
• Welche Beschattungseffekte ergeben sich im Bereich der Neubebauung? 
> Durch die Neubebauung werden umliegende Gebäude allenfalls in geringem Umfang 
verschattet. 
• Bleibt der Taxistand an der vorhandenen Stelle erhalten? Es wird auf Probleme des Urinie-
rens durch die Fahrer im nahen Umfeld hingewiesen. 
> Die Lage des Taxistandes ist nicht Bestandteil der bauleitplanerischen Festsetzungen, 
sie ist aber mit Bezug auf geplanten neue Zufahrten und Zuwegungen mit zu berück-
sichtigen. Das Problem der Verunreinigung ist bekannt, kann aber im Rahmen des 
Planverfahrens nicht (unmittelbar) gelöst werden. 
• Sind weitere Änderungen des rechtskräftigen B-Plans Nr. 310 mit dem Ziel der Verdichtung 
und der Überbauung begrünter Freiflächen vorgesehen? 
> Der vorliegende B-Plan-Vorentwurf ist das Ergebnis der zurückliegenden, teils konträ-
ren Diskussionen zur Bebauung im Bereich Goldstraße; er bringt im Ergebnis auch die 
politische Zielsetzung einer moderaten Nachverdichtung zum Ausdruck. Über die be-
stehenden Festsetzungen zur zulässigen Überbauung von Flächen im rechtskräftigen 
B-Plan 310 sowie die mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geplanten über-
baubaren Flächen hinaus gibt es derzeit keine  Absichten zur Nachverdichtung. Die als 
erhaltenswert festgesetzten Gebäude bleiben bestehen. 
• Wie ist der Ablauf der verschiedenen Bauabschnitte  geplant? 
> Erweiterung der Tiefgarage 2. Kernsanierung des Altgebäudes 3. Neubauten an der 
Goldstraße. 
• Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? 
> Nach Rechtskraft des Bebauungsplans. 
• Wie wird die Verschattung der neuen Gebäude untereinander sein? 
> Die Gebäudeabstände entsprechen bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Einzelne Ver-
schattungsstudien liegen nicht vor. 
• Wie groß sind die neuen Wohnungen vorgesehen? 
> Es ist vorgesehen, im Erdgeschoss Seniorenwohnungen mit etwa 60 qm sowie in den 
Obergeschossen Maisonettewohnungen mit etwa 116 qm zu errichten. 
• Mit welchen Mieten ist zu rechnen? 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 310 – 1. Änderung  
Goldstraße / Enkingweg  
  
> Bei vergleichbaren Bauvorhaben wurden 7,00 € / qm kalkuliert. Die Miete bewegt sich 
damit unter den Vergleichswerten des Mietpreisspiegels; von ähnlichen Werten ist 
beim aktuellen Vorhaben auszugehen. 
• Sind die Tiefgaragenplätze an die neuen Wohnungen gekoppelt? 
> Pro Wohneinheit ist ein Stellplatz vorgesehen (12). 
• Sind für die (neuen) Wohnungen im Altbau 67 - 73 Stellplätze vorgesehen; es wird ange-
regt mehr Stellplätze anzubieten als baurechtlich erforderlich. 
> Nach Kenntnisstand des Wohnungsvereins ist kein zusätzlicher Stellplatznachweis für 
den Dachgeschossausbau erforderlich, die Anregung wird geprüft. 
• Welche Außenmaterialien und Farbgebung sind für die Neubauten vorgesehen? 
> Als Material ist Klinker vorgesehen, für die Farbwahl besteht noch keine abschließende 
Festlegung. 
• Es wird angeregt, das uneingeschränkte Halteverbot im Nahbereich aufzuheben. 
> Die Anregung wird aufgenommen und - soweit für den Bebauungsplan relevant - ge-
prüft. 
> Herr Fischer-Baumeister weist  darauf hin, dass Hinweise, die nicht im Bebauungs-
planverfahren berücksichtigen werden können, auch als Eingaben gemäß § 24 Ge-
meindeordnung NRW an den Rat gerichtet werden können. Ein entsprechender Vor-
druck steht im Internet zur Verfügung. 
• Es wird auf den hohen Grundwasserstand und einen feuchten Untergrund insbesondere im 
rückwärtigen Bereich der Altbebauung hingewiesen. 
> Die Bodenverhältnisse sind dem Wohnungsverein aufgrund jüngster Bodenuntersu-
chungen bekannt und werden im Weiteren berücksichtigt. 
Ende der Veranstaltung 
Abschließend weist Herr Fischer-Baumeister, ergänzt durch Frau Nadarevi ć auf die weiteren 
Schritte bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans hin.   
Über diese Bürgerinformation wird ein Protokoll verfasst; es wird den Beschlussvorlagen der 
politischen Gremien beigefügt. Die Anregungen werden geprüft und sofern relevant, im weiteren 
Verfahren berücksichtigt. 
Während der einmonatigen Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs haben die Bürger erneut 
Gelegenheit, schriftlich oder zu Protokoll, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Offenle-
gung  wird voraussichtlich im Oktober/November 2013 im Kundenzentrum des Stadthauses 3; 
Albersloher Weg 33 erfolgen. Der genaue Termin wird in der örtlichen Presse und auf der Inter-
netseite des Stadtplanungsamtes bekannt gegeben.  
Nach Beratung über die Eingaben in der Bezirksvertretung-Mitte und den Fachgremien unter-
liegt die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf dem Rat (Satzungsbeschluss). Rechtskräftig 
ist der Bebauungsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster. 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird die Bürgerinformation wird um 19:15 
Uhr von Herrn Fischer-Baumeister beendet. 
gez. 
Nadarević  
Schriftführerin 
gez. 
Fischer-Baumeister  
 Bezirksbürgermeister 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 3 von 3

Beschlussvorlage

3841 Zeichen

V/0836/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / 
Enkingweg 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
I. Sachentscheidung:  
 
1.  Der Bebauungsplan Nr.  310: Enkingweg (Goldstraße  / Kolpingstraße / Vinzenzweg / 
Niedersachsenring ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) i . V. m. §§ 12 und 13  a Baugesetzbuch 
(BauGB) im Bereich Goldstraße 67 -81 (ungerade Hausnummern) und Enkingweg 46  zur 
Nachverdichtung und Innenentwicklung zu ändern.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 113, Teile der Flurstücke Nr. 329, 330, 335 und 336.  
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf der vorhabenbezogenen 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310: Goldstraße / Enkingweg öffentlich auslegen wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Alle entstehenden Kosten sind maßnahmebedingt. Die Finanzierung der maßnahmebedingten 
Kosten und Folgekosten wird vom Investor, dem Wohnungsverein Münster von 1893 eG, 
getragen. Einzelheiten werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag 
geregelt. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0836/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 20 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0836/2013 
Begründung: 
 
Der Wohnungsverein Münster von 1893 eG beabsichtigt im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Schlachthof 
eine Errichtung von drei  Wohngebäuden an der Goldstraße. Es handelt sich um eine bauliche 
Nachverdichtung auf eigenem Grundstück, welches als Freifläche den Bestandsgebäuden 
Goldstraße 67-73 und 75-81 vorgelagert ist.  
 
Geplant sind jeweils vier Wohneinheiten pro Gebäude . In den Erdgeschossen sind jeweils zwei 
barrierefreie, seniorengerechte Wohnungen, in den Obergeschossen je zwei familiengerechte 
Maisonette-Wohnungen im preiswerten Mietsegment vorgesehen.  
 
Da auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr . 310 die Bebauung nicht zulässig ist, soll für 
einen vorhabenbezogenen Teilbereich der Bebauungsplan geändert werden.  
 
Als Ergebnis zahlreicher Diskussionen mit Bürgern und der Politik stellte der Wohnungsverein am 
27.09.2012 in einer öffentlichen Verans taltung Bewohnern, Anliegern und der Öffentlichkeit  
alternative Ko nzepte für eine bauliche Nachverdichtung auf den großzügig bemessenen 
Freiflächen östlich der Bestandsbebauung Goldstraße 67-73 und 75-81 vor.  
 
Den sich hieraus ergebenden favorisierten En twurf stellte die Verwaltung am 25.10.201 2 dem 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vor. Der Ausschuss nahm 
die Informationen mit allgemeiner Zustimmung zur Kenntnis und erteilte daraufhin einvernehmlich 
die Freigabe für das Bauleitplanverfahren.  
 
Eine Bürgeranhörung nach §  3 (1) BauGB fand am 09.07.2013 statt. Seitens der anwesenden 
Bürger wurden Fragen zum Verständnis gestellt, darüber hinaus gab es keine grundlegenden 
Bedenken und Anregungen zur Planung.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Die Offenlegung soll im Januar 2014 erfolgen.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung

V-0836-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

2084 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0836/2013  
  
Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310:  
Goldstraße / Enkingweg  
Textliche Festsetzungen  
1. Die Tiefgarage ist außer im Bereich technisch erforderlicher Aufbauten (z. B. 
Lüftungsschächte, Aufzugsüberfahrt, überdachter Zugangsbereich) vollflächig mit 
mindestens 0,5 m Boden zu überdecken bzw. als Spielplatzfläche mit gleicher 
Überdeckungshöhe zu gestalten. (§ 86 (1) Nr. 4 BauO NRW)  
2. In der nördlichen Fassade von Gebäuden in der nördlichsten überbaubaren 
Grundstücksfläche sind Fenster von Schlafräumen mit schallgedämmten Lüftern 
auszustatten. Ausnahmsweise kann davon abgesehen werden, wenn der Schlafraum 
alternativ über ein weiteres Fenster verfügt, das sich nicht in der zur Tiefgarageneinfahrt 
orientierten Fassade befindet. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)  
3. Nebenlagen gemäß § 14 BauNVO sind außer an den im Freiflächenplan dargestellten 
Standorten unzulässig.  
4. Freiflächenplan und Ansichten sind als Vorhaben- und Erschließungsplan verbindlicher 
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
Hinweise, Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen  
1. Unter Anwendung des § 12 (3 a) i. V. m. § 9 (2) BauGB gilt, dass im Rahmen der in der 
Planzeichnung auf Grundlage der BauNVO festgesetzten Nutzung nur die Vorhaben 
zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag 
gemäß den Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplans verpflichtet.  
2. Die der jeweiligen Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, 
Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum "Planen-
Bauen-Umwelt" / Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 eingesehen 
werden.  
3. Es besteht ein Verdacht auf feuchten, moorigen Baugrund. Deshalb wird dem 
Vorhabenträger empfohlen, vor Durchführung von Baumaßnahmen die örtliche Situation 
des Bodens gutachterlich prüfen zu lassen.  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (4)

03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 40.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 46.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Kolpingstraße
  • Mindener Straße 205
  • Piusallee
  • Enkingweg 46
  • Vinzenzweg
  • Niedersachsenring 77
  • Albersloher Weg 33
  • Thomas-Morus-Weg 11
  • Promenade

Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring) im Bereich Goldstraße / Enkingweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0836/2013
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37