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V/0409/2020

Bestandsaufnahme und Handlungskonzept "Mobilität im Alter stärken - selbstverständlich selbständig"

Vorlagen 23.06.2020

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Antrag A-R-0066-2018-Mobilität im Alter stärken - selbstverständlich selbständig

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Bestand Konzept Mobilität im Alter Stärken mit Anlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag A-R-0066-2018-Mobilität im Alter stärken - selbstverständlich selbständig

9188 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2018  
 
 
 
 
 
28. September 2018 
Ratsantrag 
Mobilität im Alter stärken – selbstverständlich sel bständig 
Der Rat möge beschließen: 
1.  Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität älterer 
Menschen in Münster. Hierzu sollen auch die Bedarfe von Seniorinnen und 
Senioren, mit besonderer Betrachtung der einzelnen Erfordernisse in den 
Außenbereichen Münsters und dem ländlichen Raum aufgezeigt und ein 
Handlungskonzept aufgelegt werden. Hierzu gilt es die einzelnen Verkehrsbereiche 
stärker noch auf die Belange von älteren und mobilitätsbeeinträchtigten Menschen 
auszurichten. 
2.  Bestandteile einer Mobilitätskette für ältere Mensc hen sind u.a.: 
2.1. der kontinuierliche altersgerechte Ausbau und die barrierefreie Gestaltung 
des ÖPNV in Münster und in den Umlandgemeinden; 
2.2. Prüfung von Entwicklung weiterer alternativer Verkehrsangebote wie 
„Nimm-mich-mit-Bänke“, Nachbarschaftsnetzwerke, Bürgerbusse, 
Kleinbusse wie „Stadthüpfer“ für Senioren inkl. ihrer Steuerung über eine 
App; 
2.3. Ausbau eines Fahrradverkehrs, der auch auf die Bedarfe von Seniorinnen 
und Senioren ausgerichtet ist; 
2.4. Stärkung der Nahmobilität für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte 
Menschen und Schaffung von Verweilmöglichkeiten im Quartier;  
2.5. ein internetbasiertes, generationengerechtes Informationsportal, das 
alle etablierten Mobilitäts- und Serviceangebote vor Ort beinhaltet; 
2.6. ein Dialogmarketing mit dem Ziel, die Bekanntheit der Angebote zu verbessern 
(wie Mitnahmeverkehr, 60plusAbo der Stadtwerke etc.). Neben der 
Onlineplattform sind auch entsprechende Informationsflyer mit Hinweisen über 
bestehende Angebote und Ansprechpartner zu berücksichtigen; 
2.7. freiwillige Beratungs- und Trainingsangebote f ür mehr Fahrsicherheit sowohl 
für Auto- als auch Pedelec-Fahrer. 
3.  Passende Kooperationen und Netzwerke werden mit einbezogen.

Begründung : 
 
I. Immer mehr Frauen und Männer erreichen ein höher es Lebensalter als in früheren 
Generationen. Dabei bleiben sie gesünder und mobile r und haben den Wunsch, ein 
selbständiges Leben führen zu wollen. Für Münster s prechen die Prognosen von einer 
deutlichen Zunahme der Bevölkerung ab 60 Jahren: 60  -< 65 Jahre: + 5.063 Einwohner 
(+ 32,0 %); 65 -< 80 Jahre: + 5.073 Einwohner (+ 14 ,1 %); 80 J. und älter: + 3.413 
Einwohner (+ 21,8 %) bis zum Jahr 2025. Eigenständi ge Lebensführung im Alter zu 
ermöglichen muss somit ein dringendes Anliegen sein . Eigenständige Mobilität 
bedeutet Teilnahme am öffentlichen Leben, macht abe r auch Lebensqualität im Alter 
aus. Ohne Mobilität wird nicht nur Selbstversorgung  schwierig, sondern auch soziale 
Teilhabe. Viele Ruheständler sind darüber hinaus eh renamtlich aktiv und möchten 
auch aus diesem Grund gerne mobil bleiben. Damit si ch ältere Menschen mit 
zunehmenden Alter nicht zurückziehen müssen, bedarf  es Angebote, die den 
Mobilitätsverlust ausgleichen. 
II.  Der demographische Wandel bleibt nicht ohne Fo lgen für die Mobilitätsentwicklung. Die 
gesellschaftlichen Präferenzen nach Mobilität verändern sich. Daher müssen folgende 
Fragen geklärt werden: welche Infrastrukturen und welche Verkehrsmittel den 
Anforderungen auch von älteren Menschen am besten gerecht werden und wie können 
sich auch Ältere selbst den veränderten Anforderungen besser anpassen? Es sind 
Mobilitätsangebote gefragt, bei denen es sich um quantitative, strukturelle und qualitative 
Veränderungen handelt. Maßnahmen zur Mobilitätssicherung älterer Menschen müssen 
ebenfalls der Tatsache Rechnung tragen, dass die Zielgruppe in Bezug auf ihre 
Mobilitätsanforderungen und –wünsche in hohem Maße heterogen ist. 
III. Mit dem Alter und dem Eintritt von Unterstützungsbedarf geht häufig eine 
Einschränkung der Mobilität einher, wenn die Nutzung individueller Verkehrsmittel 
wie Auto und Fahrrad irgendwann nicht mehr möglich ist, auch wenn der Trend 
zum elektrisch unterstützten Fahrrad (Pedelec) dies heute etwas hinauszögern 
kann. Umso wichtiger ist es, dass ein unterstützendes Umfeld gute Möglichkeiten 
im Fußverkehr und ÖPNV bietet. 
 Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bedeute n die alltäglichen Wege 
allein im Quartier oft eine Herausforderung. Projekte mit Betroffenen in diesem 
Bereich zeigen, dass sie diese Wege dann bewusst planen müssen, unter Einbezug 
von entlastenden ‚Trittsteinen‘ wie Ruhepunkten und geeigneten 
Sitzgelegenheiten sowie auch öffentlich zugänglichen, möglichst barrierefreien 
Toiletten. Ein ungeeignetes Umfeld führt zur Meidung und leistet damit 
Vereinsamung, steigenden Ängsten und weiterem körperlichen Abbau Vorschub. 
Umgekehrt kann die ‚Reichweite‘ und Lebensqualität Mobilitätseingeschränkter 
mit relativ einfachen Mitteln gesteigert werden. 
 Wie bereits im Masterplan „altengerechte Quartiere , inklusiv“ dargestellt spielen 
gerade für Menschen, die nicht mehr längere Strecken an einem Stück per Fuß 
oder Fahrrad zurücklegen können sog. ‚Sitzrouten‘ eine gute Möglichkeit, die 
Strecken zu bewältigen. Das bedeutet, dass entlang von Hauptwegen in geeigneten 
Abständen adäquate Sitzgelegenheiten eingerichtet werden, idealerweise in 
ruhigere Nebenstraßen oder Wege durch Grünanlagen. Bänke im öffentlichen 
Raum können möglicherweise durch Sponsoring realisiert werden. ‚Besitzbare

Stadt‘-Konzepte beziehen flächenhaft ganze (Klein- )Städte in die Betrachtung ein. 
Dies erscheint daher auch für Quartiere denkbar. Ziel kann die Erfassung 
öffentlicher Sitzgelegenheiten für den KOMM-Stadtplan oder eine neue Datenbank 
sein 
IV.  Die Kombination verschiedener Verkehrsmittel ( Multimobilität) wird zukünftig an 
Bedeutung gewinnen. Daher sollen entsprechende Alternativen zum üblichen 
ÖPNV geprüft und entwickelt werden, die auf Münster zugeschnitten sein würden. 
 Münster ist großflächig verteilt. Insbesondere in Außenbereichen der Stadt haben 
besonders Seniorinnen und Senioren, die mobilitätsbeeinträchtig sind oft nur wenige 
Alternativoptionen zum eigenen Pkw. Mitnahmeverkehre besitzen daher ein hohes 
Nutzerpotential bei der älteren Generation. 
 Bereits in mehreren Kommunen und Gemeinden ist alt ernativer Verkehr vorhanden. Das 
Angebot von „Nimm-mich-mit Bänken“ in der Eifel kann über eine App gesteuert 
werden, über die eine Mitfahrgelegenheit verabredet werden kann. 
 
V.  Beispiele aus anderen Kommunen: 
Die Stadt Rheinbach setzt den Kleinbuss „Rheinbacher Stadthüpfer“ ein, der auf dem 
aktuellen Stand der Technik ist und nahezu alle Ausstattungsmerkmale bietet, die man von 
großen Fahrzeugen kennt, um den Bedürfnissen von Senioren und 
Mobilitätseingeschränkten gerecht zu werden: eine große Außenschwenktür, eine manuelle 
Klapprampe, eine geräumige niederflurige Mehrzweckfläche mit Klappsitzen und Halterung 
für Rollatoren. Weiterhin wurde das Fahrpersonal speziell auf den Umgang mit 
mobilitätsbeeinträchtigten Personen geschult. Betrieben werden die Kleinbuslinien durch die 
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK). Durch die kompakte Größe der eingesetzten Kleinbusse 
können Wohngebiete bedient werden, die aufgrund der Straßenquerschnitte und 
Kurvenradien von normalen Linienbussen nicht angefahren werden können. Die 
Liniengestaltung in den relevanten Bereichen zeichnet sich zudem durch kurze 
Haltestellenabstände aus, wodurch die erforderlichen Wegestrecken für die Fahrgäste 
reduziert werden. 
Im Zuge der Neukonzeption des ÖPNV-Angebotes haben auch weitere Gemeinden wie 
Alfter oder Swisttal Stadthüpfer zur Verfügung gestellt. Der Landhüpfer ist an den 
Linienenden mit dem SPNV und an einer zentralen Haltestelle mit einer überörtlichen 
Regionalbuslinie verknüpft, sodass die in der Gemeinde bestehenden Bedienungsdefizite 
beseitigt wurden und bereits nach einem halben Betriebsjahr eine gute Fahrgastnachfrage 
verzeichnet werden konnte. Durch die Aufnahme weiterer Haltestellen zur Anbindung 
eines peripheren Einzelhandelsstandortes und eines neuen Wohngebietes konnte das 
Angebot auf den Swisttaler Kleinbuslinien seit Einführung sukzessive ausgebaut werden. 
VI.  Ältere Autofahrerinnen bzw. älterer Autofahrer verfügen über eine langjährige Fahrpraxis, 
die ihnen eine gewisse Routine im Straßenverkehr ermöglicht. Damit die Sicherheit im 
Verkehr möglichst lange besteht, können freiwillige Angebote, wie Mobilitätschecks und 
Schulungskonzepte für mehr Sicherheit im Verkehr, sowie weitere Beratungs- und 
Trainingsangebote beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Provinzial-Versicherung 
Polizeibehörden und Verkehrswachten entwickelt und durchgeführt werden.

VII.  Bei der Heterogenität der Altersgruppe ist es sinnvoll, alle vorhandenen Angebote 
sowohl online als auch auf herkömmlichem Wege zur Verfügung zu stellen. Das Portal 
http://portal.sehr-mobil.de/sehrmobil/  ist ein sehr gutes Beispiel für eine  
 internetbasierte Plattform, die alle Mobilitätsart en und Angebote anbietet und die 
interessierte Senioren sehr leicht erreichen und bedienen können. 
 Herkömmliche (auch telefonische) Informations- und  Buchungsmöglichkeiten sollen 
parallel berücksichtigt und z.B. als Informationsblatt präsentiert werden. 
 
 
gez. Stefan Weber  gez. Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Anlage A

1901 Zeichen

Anlage A zur V/0409/2020 
Kurzüberblick 
Gemäß Antrag Nr. A-R/0066/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL und Beschluss der VorlageV/0245/2019 wurden eine Bestandsaufnahme und ein Hand-
lungskonzept zum Thema „Mobilität im Alter stärken – selbstverständlich selbständig“ erstellt, die 
mit dieser Vorlage vorgestellt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und  
Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer  
Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Ratsantrag Nr. A-R/0066/2018 und Vorlage V/0245/2019 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Bestandsaufnahme und der Entwicklung eines Handlungskonzepts zur Stärkung der Mo-
bilität im Alter werden folgende Ziele des Handlungskonzepts demografischer Wandel verfolgt: 
Förderung des Austauschs und des Miteinanders der Generationen mit dem Ziel generationen-
übergreifender Solidarität unter Berücksichtigung sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbe-
dingungen und Strukturen  
Einbeziehung/Berücksichtigung der Aspekte „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“ (gleichberechtigte 
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)

Bestand Konzept Mobilität im Alter Stärken mit Anlagen

42991 Zeichen

- 1 - 
 
Mobilität im Alter stärken – selbstverständlich selbständig 
Bestandsaufnahme und Handlungskonzept 
Mobilität ist die Grundlage für Teilhabe am Leben, sei es um sich zu versorgen oder um 
andere Menschen zu treffen. Eine attraktive Gestaltung der Verkehrswege und Flächen für 
Fußgänger erhöht zudem die Lebensqualität. Diese darf sich nicht nur auf Zentren konzent-
rieren, die Bewegungsräume mit verschiedenen Mobilitätsangeboten müssen weiter gefasst 
werden. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat 2017 eine Fachtagung „Öffentliche Räume für 
alle – Mobilitätsmanagement für Senioren“ durchgeführt und mit 230 Fachleuten aus Kom-
munen und Verkehrsunternehmen aus ganz NRW verschiedene Lösungsansätze diskutiert, 
sich ausgetauscht und vernetzt. 
Um Handlungsbedarfe zur Stärkung der Mobilität im Alter festzustellen, bedarf es zunächst 
einer Bestandsaufnahme. Für Münster als Fahrradstadt ist das Thema Mobilität grundsätz-
lich mit hoher Priorität besetzt, aber wie werden die Bedarfe älterer oder mobilitätseinge-
schränkter Menschen einbezogen? Was gehört alles zur Unterstützung der Mobilität älterer 
Menschen? Und wie sind die Kommunikationswege, damit die Informationen auch die Ziel-
gruppe erreichen? 
Unter Mobilität wird zunächst die Fortbewegung der Menschen verstanden, also zu Fuß, mit 
dem Fahrrad, dem Bus, Taxi, der Bahn oder dem Auto auf der Straße, dem Radweg, dem 
Fußweg, Plätzen und auch Schienen.  
Mobilitätsbehindert im engeren Sinne sind körperbehinderte Menschen (Gehbehinderung, 
Rollstuhlnutzung, Arm- und Beinbehinderung), sehgeschädigte Menschen (Sehbehinderung, 
Blindheit), hörbehinderte Menschen (schwerhörig, gehörlos), sprachbehinderte Menschen, 
Menschen mit kognitiven Entwicklungsbeeinträchtigungen (Lernbehinderung, geistige Behin-
derung) und psychisch behinderte Menschen.  
Mobilitätsbehinderung im weiteren Sinne wird unterteilt in reisebedingt (Fahrgäste mit Ge-
päck, Kinderwagen, Fahrrädern, Hunden, Einkaufs-/Gepäckwagen, werdende Mütter, über-
gewichtige Menschen, ortsunkundige Menschen, Menschen mit Allergien, Menschen mit 
temporären (z.B. krankheitsbedingten) Einschränkungen, sprachunkundige Menschen) und 
altersbedingt (ältere Menschen, Kleinkinder).  
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat das Ziel, Menschen mit Behinderung die volle und 
wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Das erfordert eine barrierefreie Ge-
staltung der Umwelt einschließlich des Zugangs zu Verkehrsmitteln. Auch die persönliche 
Mobilität von Menschen mit Behinderung soll durch wirksame Maßnahmen sichergestellt 
werden. Vor Ort arbeitet die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen (KIB) an der Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und 
weist auf noch zu bearbeitende Bedarfe hin. Unterschiedliche DIN-Normen dienen als recht-
liche Grundlagen z. B. für barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, im 
öffentlichen Verkehrs- und Freiraum, zur Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen 
Raum zur barrierefreien Nutzung und für Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte 
Menschen an Straßenverkehrssignalanlagen. 
Der öffentliche Raum wird in Bereiche unterteilt, die entweder der Fortbewegung dienen und 
daher einbau- und hindernisfrei sein sollen, oder in Bereiche für den Aufenthalt, für die Möb-
lierung, das Abstellen von Fahrzeugen, Pfosten, Masten und Begrünung eine Rolle spielen.

- 2 - 
 
Für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen werden schon viele Anforderungen mit-
gedacht und umgesetzt – auch wenn dies noch nicht flächendeckend abgeschlossen ist. Zur 
Mobilität älterer Menschen gehören aber noch weitere Anforderungen, zu denen weitere Mo-
bilitätshilfen gehören wie z. B. der Rollator, Gehstock, Seniorenmobil. Aber auch zusätzliche 
Bedarfe entstehen. So wünschen sich ältere Menschen mehr Sitzgelegenheiten im öffent-
lichen Raum – dies nicht nur, weil sie sich ausruhen wollen oder müssen, sondern auch um 
mit anderen zu kommunizieren. Die letzten beiden sehr heißen Sommerperioden haben 
dazu geführt, dass ältere Menschen kaum noch vor die Tür gehen. Gerade in solchen Zeiten 
sind Fahrdienste für einen Arztbesuch, öffentliche Trinkwasserspender oder schattige Erho-
lungsflächen im Quartier erforderlich (Forderung der Landesseniorenvertretung NRW). 
Ein weiteres Thema beim Aufenthalt im öffentlichen Raum ist die Verfügbarkeit von öffent-
lichen Toiletten, wovon nicht nur ältere Menschen profitieren würden. In anderen Ländern 
werden öffentliche Toiletten in höherer räumlicher Dichte und das häufig mit einer kosten-
losen Nutzung zur Verfügung gestellt. Einige Städte in Deutschland haben die „Nette 
Toilette“ eingeführt, was für Münster im Rahmen des Zukunftsspaziergangs in Mauritz 
ebenfalls vorgeschlagen wurde.  
Weitere Verweilmöglichkeiten zum Ausruhen können die Mobilität älterer Menschen unter-
stützen. So gibt es Projekte, bei denen der Handel Sitzmöglichkeiten zum Ausruhen anbietet, 
dazu ein Glas Wasser (Leitungswasser). Solche Angebote können mit einheitlichen Symbo-
len auf Schildern im Fenster beworben werden. 
Letztendlich ist es wichtig, dass alle mobilitätsunterstützenden Angebote den Menschen 
auch bekannt sind. Dies gilt es auszubauen, z. B. mit der Münster-App oder der App „Gut 
versorgt in Münster“ (Antrag der KSVM, noch nicht eingerichtet).

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A Bestandsaufnahme 
 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Die AG  Stadtplanung und Verkehr der KIB (AG 5) greift in ihren Sitzungen regelmäßig 
Themen rund um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im Verkehr auf und nimmt 
Anregungen von Menschen mit Behinderung entgegen. Die Verwaltung beteiligt die AG 5 bei 
der Entwicklung von Standards zum barrierefreien Bauen, der Abstimmung von Prioritäten 
(z. B. dem Ausbau weiterer barrierefreier Haltestellen) oder bei konkreten Fragen zur barrie-
refreien Gestaltung in einem Bereich. Auch das Thema Mobilität (Busverkehr, Behinderten-
parkplätze) wird regelmäßig in der AG 5 erörtert. Dazu gehört auch die Thematik des Zupar-
kens von Gehwegen mit Fahrrädern oder Autos. Die AG 5 führt auch Ortsbegehungen durch, 
ermittelt Bedarfe und gibt Empfehlungen. 
 
Barrierefreies Bauen 
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen des Handlungskonzeptes Demografischer Wan-
del am 10.12.2008 das Prinzip des „Design für Alle“ als handlungsleitendes Prinzip für Rat 
und Verwaltung beschlossen. Eine barrierefreie Stadt zu gestalten ist Aufgabe der gesamten 
Stadtgesellschaft. Es gilt, selbstverständlich die Interessen aller Menschen im Blick zu ha-
ben, an „Design für Alle“ zu denken und öffentliche Gebäude, Plätze, Wege und Verkehrs-
mittel so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne besondere Erschwernis zugänglich 
und nutzbar sind. 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen setzt sich 
seit vielen Jahren intensiv dafür ein, dass in Münster bei jeder Planung im öffentlichen Be-
reich auf eine umfassende Barrierefreiheit geachtet wird. Dennoch gibt es immer noch Barri-
eren, barrierefreies Bauen und Gestalten ist längst noch nicht in allen Bereichen selbstver-
ständlich. Die Stadt Münster hat schon Informationen zum barrierefreien Bauen veröffent-
licht, um Bauherren, Planende, Architektinnen und Architekten, aber auch alle Bürgerinnen 
und Bürger in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich oder persönlichen Umfeld für eine barrierefreie 
Gestaltung ihrer Stadt zu sensibilisieren. Dazu gehören unter anderem eine vom Arbeitskreis 
der Behindertenbeauftragten und –koordinator/-innen NRW erstellte Broschüre zum barrie-
refreien Bauen und eine Information des Amtes für Mobilität und Tiefbau zu Orientierungs-
systemen für blinde Menschen. Ferner hat die Stadt Münster an der Erarbeitung einer Bro-
schüre zur Barrierefreiheit in stadtgestalterisch sensiblen Bereichen mitgewirkt. 
Die Stadt Münster berücksichtigt die Grundsätze der Barrierefreiheit bei baulichen Maßnah-
men, so z. B. bei der Gestaltung von Bushaltestellen (erhöhte Haltestellen für Niederflur-
busse, Orientierungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen) und Parkplätzen für 
Menschen mit Behinderung.  
Im Rahmen der baulichen Maßnahmen werden z. B. auch getrennte Querungen eingerichtet. 
Hierzu werden in einer Breite von 90 cm weiße Noppenplatten auf dem Gehweg verlegt, 
wodurch blinde und sehbehinderte Menschen sicher zum mit Blindensignalgebern ausge-
statteten Ampelmast geleitet werden. Die Höhe der Tastkante beträgt 6 cm, der Bordstein 
und die Rippen- und Noppenplatten sind weiß. Eine hörbare Grünphase durch den Blinden-
signalgeber ermöglicht eine sichere Querung der Straße. 
Für motorisch eingeschränkte Menschen ist ein Bereich des Gehwegs auf Fahrbahnniveau 
abgesenkt worden. Hier wurde die Tastkante durch zwei Reihen quer verlegter weißer Rip-
penplatten ersetzt, die blinde Menschen vor unbeabsichtigtem Betreten der Fahrbahn schüt-
zen sollen.

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Durch baulich getrennte Querungen können die spezifischen Bedürfnisse sowohl von blinden 
als auch motorisch eingeschränkten Menschen berücksichtigt werden. Seit 2012 gehören sie 
zum Standard der Stadt Münster, Ausnahmen gibt es in städtebaulich sensiblen Bereichen.  
Bordsteinabsenkungen an Überquerungsstellen, Gehwegübergängen, Parkflächen und Taxi-
stellplätzen ermöglichen Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung die selbständige Bewäl-
tigung und blinden Menschen das Ertasten der verbliebenen Kante, die auf eine Höhe von 
3 cm festgelegt wurde. Diese Höhe wurde aus einem Abstimmungsprozess beteiligter 
Gruppen und Verbände als Kompromiss der Anforderungen blinder und sehbehinderter 
Menschen als auch Rollstuhlfahrer/-innen ermittelt.  
Um Menschen im Rollstuhl das Überwinden von Treppen zu ermöglichen, sollten Rampen 
mit einer maximalen Längsneigung von 6 % gebaut werden, die allen mobilitätseinge-
schränkten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtern sollen. 
Für die Nutzung von individuell behinderungsgerecht angepassten Kraftfahrzeugen sind ent-
sprechende Parkplätze in angemessener Anzahl und Lage zu schaffen, die die entsprechen-
den Abmessungen für mobilitätsbehinderte Personen erfüllen. 
Mit KOMM-Münster - Kommunikations- und Orientierungshilfen für mobilitätsbehinderte 
Menschen - steht ein Stadtführer für die Stadt Münster mit Informationen für Menschen mit 
Behinderung online zur Verfügung. 
Kernstück von KOMM-Münster ist eine Datenbank, die Informationen über die Zugänglichkeit 
von Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Behörden usw. in Münster enthält. Bei 
der Erhebung der Daten werden die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinde-
rungen berücksichtigt. Wer die Datenbank nutzt, kann sich gezielt Einrichtungen anzeigen 
lassen, die den persönlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen (z.B. Ein-
richtungen, die vollständig mit dem Rollstuhl zugänglich sind; Einrichtungen, die über Tech-
nik für schwerhörige Menschen verfügen). 
 
Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl  
Um das Verkehrsverhalten und die Verkehrsmittelwahl der Münsteranerinnen und Münster-
aner zu erheben, werden im Auftrag der Stadt Münster repräsentative Haushaltsbefragungen 
durchgeführt, zuletzt im November 2019. Durch die Erfassung der Wege und Aktivitäten 
eines Tages soll ermittelt werden, wie das spezifische Verkehrsverhalten der Bürgerinnen 
und Bürger der Stadt aussieht, beziehungsweise wie es sich im Laufe der Jahre entwickelt 
hat. Die daraus ermittelten Kenngrößen werden genutzt, um Daten 
 
 für den Masterplan 2035+, 
 über Stärken und Schwächen der verschiedenen Verkehrsmittel, 
 zu Verlagerungspotenzial für mehr umweltverträglichen Verkehr, 
 zur Evaluation der Wirksamkeit bereits durchgeführter Maßnahmen 
 
zu ermitteln. 
 
Der Vergleich mit Daten anderer Städte bietet die Chance, örtliche Besonderheiten in 
Münster zu erkennen. Letztlich liefern die Daten den Planern auch Erkenntnisse über die 
Ursachen des Verkehrs. 
 
Folgende Inhalte werden unter anderem abgefragt: 
 Anzahl, Alter und Geschlecht der Personen im Haushalt 
 Vorhandene Verkehrsmittel im Haushalt (Pkw, Rad, Ticketart Bus/Bahn etc.) 
 Allgemeine Daten zu allen Personen und Verfügbarkeit individueller Verkehrsmittel-
nutzung

- 5 - 
 
 Zurückgelegte Wege aller Haushaltsmitglieder am Stichtag (Werktag) mit Start-/ Ziel-
punkt und Uhrzeiten 
 Wegezweck (z. B. Einkaufen, Arbeit, Freizeit) 
 
Die Ergebnisse der Befragung 2019 werden im 3. Quartal 2020 mit dem Zwischenbericht 
zum Masterplan 2035+ vorgestellt (Ergebnisse der Befragungen aus den Jahren 2007 und 
2013 sind auf der Homepage verfügbar: https://www.stadt-
muenster.de/verkehrsplanung/verkehr-in-zahlen/allgemeine-erhebungen.html). 
 
Mit dem Bus sicher und bequem ans Ziel kommen - sicheres Busfahren und richtiges 
Verhalten im Bus kann jeder erlernen; Stadtwerke Münster 
Das Bustraining für "Jedermann" richtet sich an Seniorinnen und Senioren, Menschen mit 
Behinderung oder speziell interessierte Gruppen. Während des Sicherheits- und Verhaltens-
trainings besuchen die Teilnehmenden den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Münster und 
lernen einzelne Bereiche hautnah kennen. Hierbei wird der Trainingsinhalt gezielt auf die 
einzelnen Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe abgestimmt. 
 
Sicherheits- und Verhaltenstraining (Bustraining) 
 Einzelne Situationen einer Busfahrt werden durchgesprochen und erklärt.  
Anhand praktischer Beispiele wird gezeigt, wie eine Busfahrt zu einer sicheren und 
für alle Beteiligten guten Fahrt wird. Warten an der Haltestelle, der sichere Ein- bzw. 
Ausstieg z. B. mit einem Rollstuhl und richtiges Verhalten während Fahrt werden 
erklärt und geübt. 
 Im Anschluss an die Betriebsbesichtigung und dem Training können im Rahmen 
einer kleinen Gesprächsrunde Fragen rund um das Busfahren gestellt werden. 
Rundgang im Verkehrsbetrieb  
 Der Blick hinter die Kulissen ermöglicht der Gruppe spannende Einblicke in das 
alltägliche Geschehen des Verkehrsbetriebs.  
 Angefangen in der Leitstelle und der Verkehrsüberwachung erhalten die Teilnehmen-
den Einblicke in die Schichtarbeit. 
 In den Bushallen und der Werkstatt ergibt sich anschließend der direkte Kontakt mit 
einem Bus und den anfallenden Reparaturarbeiten. Je nach Auftragsbestand werden 
hier Reparaturarbeiten wie z. B. Ausbeulen und Lackieren gezeigt. 
Teilnahmebedingungen 
 am Thema interessierte Gruppen  
 Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern 
 Für die Führung sind ca. 1,5 Stunden einzuplanen. 
 
Barrierefreie Bushaltestellen 
Derzeit sind ca. 600 von den 1.155 Haltestellen im Stadtgebiet mit Bordsteinkanten in 16 cm 
Höhe ausgestattet. Da die Stadtwerke Münster ausschließlich Niederflurbusse einsetzen, die 
beim Halt abgesenkt werden können, ist ein nahezu stufenloser Ein- und Ausstieg möglich. 
Zudem sind die meisten Busse mit mechanischen Klapprampen ausgestattet. Sie können bei 
Bedarf per Hand von Begleitpersonen bzw. Fahrgästen ausgeklappt werden.

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Welche Haltestellen einen Hochbordstein haben, ist auf den Aushangfahrplänen an den 
Bushaltestellen sowie im Fahrplan der Stadtwerke Münster mit dem Rollstuhlsymbol ge-
kennzeichnet.  
Die Bushaltestellen mit Hochbordstein können auch im interaktiven Stadtplan der Stadt 
Münster im Internet aufgerufen werden:  
www.muenster-barrierefrei.de, Rubrik „Stadtplan“. Über „Anwendung starten“ öffnet sich 
der interaktive Stadtplan der Stadt Münster. Über die Suchoption Themenauswahl „Ver-
kehr“, „Haltestellen, mit Hochbordstein“ können Standorte von Bushaltestellen mit Hoch-
bordsteinen abgerufen werden.  
Eine Liste mit Bushaltestellen mit Hochbordstein in alphabetischer Reihenfolge ist ebenfalls 
im Internet abrufbar unter  
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/66_tiefbauamt/pdf/barrierefrei_bushaltestellen_2016.pdf 
 
Senioren-Taxi 
Das Senioren-Taxi beinhaltet einen erweiterten Service des Taxifahrers. Dieser begleitet 
Seniorinnen und Senioren auf dem Weg zum oder vom Taxi bis zur Haus-/Wohnungstür und 
hilft beim Transport sperriger oder schwerer Gegenstände. Die Mitnahme eines Rollators im 
Taxi ist hier ebenfalls möglich.  
In Münster wird von folgenden Anbietern das Senioren-Taxi angeboten:  
 Taxiruf Münster GmbH, Ruf 2 55 00 
 Taxi-Zentrale Münster, Ruf 02 51 / 6 00 11, 0 25 01 / 65 55 (Hiltrup, Amelsbüren) 
Die Anbieter weisen darauf hin, dass bei Beauftragung die Anforderungen bereits genannt 
werden sollten. So ist es wenigen Taxifahrern aufgrund ihrer Herkunft und Kultur nicht er-
laubt, Frauen zu berühren, was eine Stützung auf dem Weg zum/vom Taxi oder Hilfestellung 
beim Ein- und Aussteigen einschränkt. 
Über diese Anbieter hinaus gibt es weitere kleinere Taxiunternehmen, die nicht diesen Ser-
vice anbieten. So kann nicht automatisch beim Einstieg in ein Taxi am Bahnhof davon aus-
gegangen werden, dass dieses den erweiterten Service anbietet. 
 
Mehr Mobilität mit dem Fahrdienst  
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung, die in Münster 
leben, den Fahrdienst nutzen. Diesen Service bietet der Arbeiter-Samariter-Bund in 
Kooperation mit anderen Verbänden an, er wird von der Stadt Münster gefördert.  
Berechtigte:  
 Menschen mit Behinderung mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Aufdruck 
"aG“, die in Münster leben und aufgrund ihrer Behinderung ständig auf einen Roll-
stuhl angewiesen sind oder wegen der besonderen Art und Schwere der Behinde-
rung einem Menschen im Rollstuhl gleichzustellen sind.  
 Personen, auf deren Namen ein Pkw zugelassen ist oder die allein Bus und Bahn 
nutzen können, sind nicht anspruchsberechtigt.

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Die Voraussetzungen prüft das Sozialamt. Bei positiver Prüfung, werden zehn Fahrscheine 
pro Monat für je eine Fahrt ausgegeben. Auf Antrag können bei besonderer Begründung 
monatlich sechs Zusatzfahrscheine ausgestellt werden. 
Im Normalfall wird für die Fahrten ein Spezialfahrzeug eingesetzt, das Rollstühle transpor-
tieren kann. Geschultes Personal holt die Menschen bei Bedarf auch in der Wohnung ab und 
bietet die nötige Hilfestellung.  
Der Fahrdienst kann täglich von 7 bis 23 Uhr für Fahrten innerhalb Münsters und zum Wald-
friedhof Lauheide genutzt werden. Im Einzelfall sind nach Absprache auch andere Zeiten 
möglich. Für den Fahrdienst können die Berechtigten Fahrscheine beantragen, die einzelne 
Fahrt ist dann individuell anzumelden.  
Nutzungsbegrenzung der Fahrten: 
 Für alle im täglichen Leben anfallenden Fahrten, beispielsweise für Einkäufe, Besu-
che und die Teilnahme an Veranstaltungen.  
 Nicht möglich sind Fahrten zu Ärzten/zur sonstigen medizinischen Behandlung und 
Fahrten im Rahmen von Arbeit, Ausbildung und Studium. Hier sind andere Kosten-
träger zuständig, z.B. die Krankenkassen und die Agentur für Arbeit.  
Seit dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für den Fahrdienst für er-
wachsene Menschen mit Behinderung als Leistung der Sozialen Teilhabe im Rahmen der 
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zuständig. Der LWL hat für die Durchführung dieser 
Aufgabe die Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden herangezogen. Aufgrund die-
ser Zuständigkeitsänderung sind die Richtlinien für den Fahrdienst für Menschen mit Behin-
derung neu zu fassen. Eine entsprechende Vorlage ist derzeit in Beratung (V/0307/2020). 
Der Beschlussvorschlag der Vorlage sieht vor, dass die Stadt Münster den Fahrdienst ab 
dem 01.08.2020 nach Maßgabe der neu gefassten Richtlinien zur Durchführung des Fahr-
dienstes für Menschen mit Behinderung als Leistung zur Sozialen Teilhabe nach dem SGB 
IX gewährt. Die Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. 
 
Angebote der Verkehrswacht Münster: 
Kostenlose Pedelec-Kurse (2 aufeinander aufbauende Kurse) 
1. Vermittlung gesetzlicher Bestimmungen, Festigung grundlegender Fahrradkompetenz  
„Pedelec“ unter Einbindung eines Pedelec-Simulators, praktische Übungen im 
„Schonraum“ 
2. Transfer des Gelernten in den Alltag, gemeinsame Pedelec-Ausfahrt, 
Gefahreneinschätzung an ausgewählten Örtlichkeiten im Stadtgebiet 
 
Angebot zur eigenen Fahreinschätzung 
Die Verkehrswacht Münster bietet mit drei eigenen Fahrsicherheitstrainern eine „Selbst-
fahreinschätzung“ für ältere Verkehrsteilnehmende und deren Angehörige in Münster an.  
Ausgebildete und zertifizierte Fahrsicherheitstrainer bieten sich als mitfahrende Begleitung 
an, um Interessierte in ihrem eigenen Auto bei einer Fahrt durch Stadt und Land Tipps und 
Hinweise zu geben und natürlich auch eine Einschätzung abzugeben, wie sicher man tat-
sächlich ist.  
Interessierte können sich per Email an die Geschäftsstelle der Verkehrswacht Münster 
wenden: geschaeftsstelle(@)verkehrswacht-ms.de 
 
„sicher mobil“ 
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat das Programm „sicher mobil“ für die Gene-
ration 65+ konzipiert. In Vorträgen durch qualifizierte Moderator/innen der Verkehrswacht

- 8 - 
 
Münster e.V. werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die dabei helfen, möglichst 
lange und sicher mobil zu bleiben. 
Das kostenlose Programm „sicher mobil“ richtet sich an alle – ganz gleich, ob man überwie-
gend mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs 
ist. Die 90-minütigen Veranstaltungen sind als modulares Seminarprogramm ausgerichtet 
und bieten für jeden Verkehrsteilnehmenden ab 65 Jahren das richtige Thema. Je nach Be-
darf der 8 – 20 Teilnehmenden werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: zu Fuß, mit 
dem Fahrrad, mit dem Auto in der Stadt oder mit dem Auto auf dem Land und der Autobahn 
unterwegs. Kombinationen der Themen sind möglich.  
 
ADFC Münsterland 
 
Der ADFC ist ein großer Verband von Alltagsradfahrenden, die gemeinsam das Ziel verfol-
gen, den Verkehr fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu gestalten. Neben seinem Engage-
ment für eine umweltbewusste und damit nachhaltige Mobilität berät der ADFC in allen Fra-
gen rund ums Fahrrad. Dazu gehört die Verbraucherberatung bei Fahrradkauf, Technik und 
Zubehör genauso wie bei juristischen und versicherungstechnischen Fragestellungen. Eine 
Vielzahl von geführten Fahrradtouren mit unterschiedlichen Schwerpunkten und leistungs-
mäßigen Anforderungen lässt auch den Radelspaß nicht zu kurz kommen. 
 
Sicherheitstraining: 
Für routinierte Radlerinnen und Radler wird ein besonderes Sicherheitstraining veranstaltet. 
Geschicklichkeit, sicherer Umgang und perfektes Bremsen in Notsituationen sind Themen 
einer zweistündigen Veranstaltung. 
 
Dreiradausbildung: 
Menschen mit und ohne Behinderung können beim ADFC das Fahren mit einem Drei- oder 
Spezialrad lernen.  
 
Pedelecschulungen 
Regelmäßig werden Probefahrten incl. Beratung auf Pedelecs angeboten. 
 
Projekt „Radeln ohne Alter“ 
Das Jobcenter der Stadt Münster startete in Kooperation mit Chance e.V. und der Hüfferstif-
tung im Juli 2018 das Projekt „Radeln ohne Alter“ im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit. An-
geboten werden Rikschafahrten für Seniorinnen und Senioren, die in verschiedenen Ein-
richtungen in Münster leben oder Gäste einer Tagespflegeeinrichtung sind. Die Rikschapilo-
tinnen und –piloten sind langzeitarbeitslose Menschen im Leistungsbezug des Jobcenters. 
„Radeln ohne Alter“ bietet den Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, am gesellschaft-
lichen Leben teilzunehmen und Freizeit zu gestalten. Angesprochen werden Altenpflege-
heime, Tagespflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, „Mensch zu 
Mensch“ und Projekte der altengerechten Quartiersentwicklung. Jede Fahrt wird in einer 
Gruppe durchgeführt und durch eine Anleitung begleitet. Die Rikschapilotinnen und -piloten 
sind vor ihrem Einsatz theoretisch und praktisch geschult worden.

- 9 - 
 
B Handlungskonzept 
 
Ziel ist ein Handlungskonzept mit Maßnahmen, in dem auf die Außenbereiche und den länd-
lichen Raum ein Fokus gelegt werden soll. Die besonderen Bedarfe älterer und mobilitätsbe-
einträchtigter Menschen sollen in den Blick genommen werden. 
 
 
 
1. Mobilitätskette 
 
1.1 Altersgerechter Ausbau und barrierefreie Gestaltung des ÖPNV in Münster und 
Umlandgemeinden 
 
Die aus dem Umland kommenden ÖPNV-Angebote bedienen auch die ländlicheren 
Stadtteile Münsters. Die Standards, die für Münster benannt sind und vom kommunalen 
Unternehmen Stadtwerke Münster so weit wie möglich umgesetzt werden, werden von 
externen Anbietern teilweise noch nicht auf allen Fahrten bedient. Dies ist für mobilitäts-
eingeschränkte Menschen ein großer Nachteil. 
 
Vorschlag:  
In den Nahverkehrsplänen der Stadt und Kreise definierte Standards umsetzen 
 
 
 
1.2 Alternative Verkehrsangebote wie ÖPNV on Demand, Mitfahrbänke, 
Nachbarschaftsnetzwerke 
 
1.2.1 ÖPNV on Demand 
In vielen Regionen Deutschlands sind sogenannte „On-Demand-Busverkehre“ bereits im 
Einsatz, in Münster wird er nun 2020 in Hiltrup eingeführt. „On-Demand“, das heißt „auf 
Bestellung“ oder „auf Abruf“ und macht deutlich, dass der Fahrgast bestimmt, wann und 
wohin er oder sie fahren möchte. Das Modellprojekt wird über 3 Jahre im Rahmen des 
Masterplans Mobilität 2035+ umgesetzt und vom Land NRW gefördert. Die On-Demand-
Kleinbusse fahren innerhalb Hiltrups und bedienen auch Berg Fidel, Loddenheide, 
Mecklenbeck (südlich der Weseler Straße), Amelsbüren, den Hansa-Business-Park und 
den Alexianer-Campus. 
 
Ein On-Demand-Verkehr ist eine Art Shuttleservice für mehrere Personen. Der Fahrgast 
äußert seinen Fahrtwunsch über eine Smartphone-App oder Telefon, gibt seinen Stand-
ort an und bucht die Fahrt. Automatisch werden zueinander passende Fahrtwünsche 
gebündelt und eine optimale Route errechnet. Es gelten die Tarife der Abos, dem elekt-
ronischen 90-Minuten-Ticket und Tickets per App. Das Shuttlefahrzeug – in der Regel 
ein Kleinbus mit 5 bis 8 Sitzplätzen – holt ihn ab und bringt ihn unabhängig von Halte-
stellen und Fahrplänen flexibel zu seinem Wunschziel. Die Kleinbusse sind barrierefrei. 
Bereits bei der Bestellung wird angegeben, ob Platz für Rollator, Rollstuhl oder Kinder-
wagen benötigt wird.  
 
 
Vorschlag:  
Bei positiven Erfahrungen in Hiltrup Ausbau des On-Demand-Angebots

- 10 - 
 
1.2.2 Mitfahrbänke 
 
Im Rahmen der Quartiersentwicklung Hiltrup-Ost wurden in der Ringstraßen- und Heer-
desiedlung im Jahre 2018 sog. Mitfahrbänke aufgestellt. Das Projekt wurde mit enga-
gierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort entwickelt und umgesetzt. Über die Teilnahme 
am Wettbewerb „Bürgerprojekt“ der PSD-Bank wurde ein Preis gewonnen, mit dem vier 
Bänke finanziert wurden. Die Standorte wurden gemeinsam mit den Bürgerinnen und 
Bürgern vor Ort ausgewählt. Bisher werden die Bänke jedoch kaum genutzt. Es fehlen 
hier ggf. an den Bänken entsprechende Kommunikationsanzeigen (Zielort) oder generell 
eine Kommunikation. Auch muss noch die Rückfahrt geklärt werden. Da die Stelle der 
Quartiersentwicklung über ein halbes Jahr nicht besetzt war, konnte die Umsetzung nicht 
fortlaufend begleitet werden. Die Mitfahrbank-Projekte in anderen Städten laufen unter 
sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, so dass von den Erfahrungen dort wenig 
profitiert werden kann.  
 
Vorschlag:  
In Kooperation mit der Fachhochschule Münster und/oder der KatHO soll mit einem 
Studierendenprojekt vor Ort eine Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner zu den 
Wünschen an Nutzung und Bedienung der Mitfahrbänke erfolgen, aus denen dann die 
weitere Unterstützung abgeleitet werden kann. 
 
 
1.2.3 Nachbarschaftsnetzwerke 
 
Auch ohne Mitfahrbänke kann über Nachbarschaftsnetzwerke die Mobilität vor Ort 
gestärkt werden. So können in Siedlungen über unterschiedliche Apps (WhatsApp, 
nebenan.de etc.) Gruppen gebildet werden, die im Netzwerk ihre Fahrten, bei denen sie 
jemanden mitnehmen können, ankündigen genauso wie umgekehrt Mitnehmbedarf an-
gemeldet werden kann.  
 
Vorschlag:  
Netzwerke können zunächst im Rahmen von Quartiersentwicklungsprojekten, ggf. auch 
der AKs „Älter werden in Münster“, initiiert, beworben und unterstützt werden.  
 
 
1.2.4 Quartiers-Rikscha  
 
Es gibt bereits mehrere Rikscha-Angebote in Münster, jedoch vorwiegend in der Innen-
stadt und weniger in den außenliegenden Stadtteilen. Das Angebot von „Radeln ohne 
Alter“ bedient jedoch auch Anfragen von Akteuren aus den Außen-Stadtteilen.  
 
Vorschlag:  
Die Förderung von weiteren Rikscha-Angeboten soll ausgebaut werden, insbesondere 
für die Außen-Stadtteile mit einem hohen Anteil an Seniorinnen und Senioren. Ziel ist 
eine Stadtteil-Rikscha. 
 
 
 
1.3 Ausbau seniorengerechter Fahrradverkehr 
 
Das 2016 beschlossene „Radverkehrskonzept Münster 2025“ legt konkrete Zielstan-
dards hinsichtlich der Breite und Qualität von Radverkehrsanlagen fest, die künftig allen 
Radverkehrsmaßnahmen zu Grunde gelegt und im Regelfall umgesetzt werden sollen. 
So soll die Radverkehrsinfrastruktur anforderungsgerecht optimiert und durch ein ein-
heitliches Erscheinungsbild sichtbarer und damit sicherer gemacht werden. Alle Radver-
kehrsanlagen, die vornehmlich dem Radverkehr dienen, sollen rot eingefärbt werden.

- 11 - 
 
Unbeleuchtete Radwege erhalten an beiden Seiten eine weiße Markierung als Orientie-
rungshilfe. Hinsichtlich der Breiten der Radverkehrsanlagen sollen künftig grundsätzlich 
die Standardwerte der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) zur Anwendung 
kommen, bei größerem Radverkehrsaufkommen ggfls. auch darüber hinaus. 
 
Netzelement Breite 1 
Richtung 
Breite 2 
Richtungen Ausstattung Bemerkung 
Radweg 
innerorts 2,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen 
3,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen Roteinfärbung, 
Betonsteinpflaster 
ohne Fase oder 
Asphalt 
Beidseitig 1/0 
Schmalstrich 
wenn 
unbeleuchtet,    
bei 2 Richtungen 
1/2 Leitlinie 
Radweg 
innerorts 
mit   hoher 
Belastung 
3,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen 
4,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen 
Radfahrstreifen 2,25 m - 
Roteinfärbung, 
1/0 Breitstrich, 
Piktogramme 
 
Schutzstreifen 1,5 m - 
Roteinfärbung, 
1/1 Schmalstrich, 
Piktogramme 
 
Kombinierter 
Geh-/ Radweg 2,5 m 3,0 m 
Innerorts grauer 
Betonstein, 
außerorts Asphalt 
Außerorts 
beidseitig 1/0 
Schmalstrich 
Fahrradstraße 4,0 m 4,0 m 
Roteinfärbung, 
VZ 244, beidseitig 1/0 
Breitstrich, 
Piktogramme 
Vorfahrt im Zuge 
Fahrradstraße in 
Tempo 30-Zonen 
Veloroute 
Durchgehende Radroute mit den oben 
genannten Elementen und jeweils 
entsprechenden Breiten 
Beidseitig 1/0 
Schmalstrich, 1/1 rote 
Leitlinie, glatter 
Asphalt, innerorts 
Beleuchtung 
Kennzeichnung 
als Veloroute; 
zus. Gehweg, wo 
erforderlich 
 
Vorschlag:  
Im Rahmen des Workshops mit den AKs „Älter werden in Münster“ sollen die Erfahrun-
gen und Bedarfe der Seniorinnen und Senioren abgestimmt werden. 
 
 
 
1.4 Stärkung der Nahmobilität für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen  
 
1.4.1 Grünzeiten an den Ampeln und Querungen 
 
Die Ansprüche von älteren und mobilitätsbeeinträchtigten Menschen werden schon seit 
längerem in Münster verstärkt berücksichtigt. Mit der Umsetzung des Verkehrssicher-
heitsprogramms werden seit dem Jahr 2009 kontinuierlich und konsequent die Freigabe-
zeiten an Lichtsignalanlagen angepasst. 
 
Mit einer üblichen Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s können Fußgänger/innen in der Re-
gel bei Fahrbahnen ohne Insel mindestens 2/3 der Furt innerhalb ihrer Grünzeit queren

- 12 - 
 
und erreichen bei geteilten Furten wenigstens die Hälfte der zweiten Furt. Vielfach ist 
sogar eine Querung vollständig innerhalb der Grünzeit möglich.  
Sollten die Grünzeiten einmal kürzer ausfallen, liegt dies darin begründet, dass ansons-
ten nicht alle Verkehrsteilnehmende in einem Ampel-Umlauf mit Mindestgrünzeiten be-
dient werden können.  
 
Auch wer erst in der letzten Grün-Sekunde die Furt betritt, hat ausreichend Zeit im nor-
malen Schritttempo den Fahrbahnrand bzw. die Mittelinsel zu erreichen. Zwischen dem 
Rot für die Fußgänger/innen und dem Grün für die Autos ist immer eine ausreichende 
Sicherheitszeit geschaltet.  
 
Weiterhin wird mit den Sehbehindertenverbänden regelmäßig abgestimmt, welche Fuß-
gängerfurten mit Einrichtungen für Sehbehinderte (Blindentaster und taktile sowie akus-
tische Signale) ausgestattet werden sollen. 
 
Vorschlag:  
Die Einführung von Lichtsignalanlagen mit Sensoren soll in Abstimmung mit der Kom-
munalen Seniorenvertretung an ausgewählten Stellen modellhaft eingeführt werden. 
 
 
1.4.2 Sitzbänke 
 
Der Bewegungsradius und die Bewegungsmöglichkeiten schränken sich mit zunehmen-
dem Alter, durch Krankheit oder Behinderung ein. Dennoch sollten Angebote und Maß-
nahmen des öffentlichen Lebens im näheren Umfeld für alle Menschen erreichbar sein. 
Für ältere Menschen gibt es das Bedürfnis sich zu treffen und zu verweilen, auf längeren 
Wegen auch einfach sich auszuruhen und wieder Kraft zu sammeln für den weiteren 
Weg. Hierfür sind unterschiedliche Sitzgelegenheiten erforderlich. 
Derzeit gibt es im öffentlichen Raum mehr als 3.000 Sitzbänke in Münster. Seit 2017 
wird auf Anregung der Seniorenvertretung Münster als auch des Runden Tisch Barriere-
frei Bauen ein Teil der Sitzbänke zusätzlich mit Armlehnen ausgestattet, mit dem Ziel 
langfristig ein Drittel aller Bänke nachzurüsten.  
Neben den aus dem städtischen Haushalt finanzierten Sitzbänken besteht auch die 
Möglichkeit, Sitzbänke zu sponsern. Für diese Bänke sind rund 1.250 Euro als 
Sponsorenbeitrag erforderlich, der sowohl das Material, das Aufstellen als auch 5 Jahre 
Pflege der Sitzbank abdeckt.  
 
Vorschlag:  
Gemeinsam mit den AKs „Älter werden in Münster“ werden in den Stadtteilen Begehun-
gen entlang der am häufigsten genutzten Wege mit den Seniorinnen und Senioren 
durchgeführt um fehlende Standorte für Bänke zum Verweilen zu identifizieren. 
Für die Finanzierung neuer Sitzbänke sollen vermehrt Sponsoren angeworben und 
Patenschaften einbezogen werden. 
 
 
1.4.3 Öffentliche Toiletten: 
 
Neben den Sitzbänken sind auch Toiletten unterwegs nicht nur für ältere Menschen eine 
Hilfe. Das Angebot ist in Münster verhältnismäßig klein und auf die Innenstadt be-
schränkt. Auch dies ist für viele Menschen ein Hindernis im Rahmen von Mobilität.  
 
Vorschlag: 
„Die nette Toilette“ gibt es schon in zahlreichen Städten (www.die-nette-toilette.de), auch 
in Münster wurde bereits bei einem der Zukunftsspaziergänge dafür geworben. Bei die-
sem Modell unterstützt die Stadt die Gastronomen finanziell bei der Pflege der 
Toiletten und spart dadurch Kosten, da keine öffentlichen Toiletten neu gebaut werden

- 13 - 
 
müssen. Der Gastronom bekommt den einen oder anderen neuen Gast, sowie Geld  
für sein schon bestehendes WC. Die Bevölkerung erhält ein flächendeckendes Netz an 
frei zugänglichen Toiletten, die sauber, gepflegt und bis spät in die Nacht geöffnet sind. 
 
 
 
1.5 Internetbasiertes, generationengerechtes Informationsportal, das alle etablierten 
Mobilitäts- und Serviceangebote vor Ort beinhaltet 
 
Die MünsterApp bietet gute Möglichkeiten zur Mobilitätsnutzung auch unterwegs und 
weitere Informationen und wird fortlaufend optimiert. Die Nutzungsmöglichkeiten sollen 
Seniorinnen und Senioren näher gebracht werden. 
 
Vorschläge: 
- über die bestehende Münster-App verstärkt in den Stadtteilen informieren und ggf. 
Anregungen geben 
- In Vorbereitung : die App „Gut versorgt in Münster“ wird Informationen anbieten und 
zu den Verkehrsangeboten und mit der Münster-App verlinkt sein 
- Das Seniorenportal wird um das Thema „Mobilität im Alter“ ausgeweitet  
- Quartier-Homepages, auf der mobilitätsrelevante Infos eingebaut sind 
- Informationsveranstaltungen von Stadtwerke und Verkehrsplanung/Mobilität 
 
 
 
1.6 Dialogmarketing mit dem Ziel, die Bekanntheit der Angebote zu verbessern  
Neben den Onlineplattformen sind auch entsprechende Informationsflyer mit Hinweisen 
über bestehende Angebote und Ansprechpersonen zu berücksichtigen und vor Ort zu-
gänglich zu machen. 
 
Vorschläge: 
- Flyer den AK’s „Älter werden in Münster“ zur Verfügung stellen 
- Verteiler mit seniorenrelevanten Verteilstellen für zukünftige Drucke und pdf  
(online) erstellen 
 
 
 
1.7 Freiwillige Beratungs- und Trainingsangebote für mehr Fahrsicherheit sowohl für 
Auto- als auch Pedelec-Fahrer 
 
Die bestehenden Angebote hierzu müssen stärker verbreitet werden, da sie immer noch 
nicht umfassend bekannt sind.  
 
Vorschläge: 
- Angebote der Verkehrswacht zu Pedelec und Auto über den „Runden Tisch – 
Seniorinnen und Senioren in Münster“ verbreiten (über die AKs „Älter werden in 
Münster“ bereits erfolgt) 
- 1 Jahr Freiticket ÖPNV (60+Abo) sowie ein Gutschein für ein Bustraining gegen 
Abgabe des Führerscheins. Bisher wurde für die Abgabe des Führerscheins für 
1 Monat ein 60+Abo kostenlos ausgegeben, seit Februar 2020 wurde dies auf 
6 Monate erhöht. Mit dieser Erhöhung des Freitickets hat sich in den ersten 
2 Monaten die Abgabe des Führerscheins deutlich erhöht. 
- Beim Verkauf von Pedelecs an Personen über 60 Jahren erhalten diese einen 
Gutschein für ein Fahrsicherheitstraining.

- 14 - 
 
2. Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität 
 
Von den 11 Stadtteilarbeitskreisen „Älter werden in Münster“ bedienen derzeit 9 die 
Außenbereiche bzw. ländlichen Raum: „Mitte-Ost, Mauritz“, „Coerde“, „Kinderhaus, 
Sprakel“, „Gievenbeck“, „Nienberge“, „Mecklenbeck“, „Hiltrup, Amelsbüren, Berg Fidel“, 
„Wolbeck“, „Gremmendorf, Angelmodde“. In diesen Arbeitskreisen wirken sowohl An-
bieter von seniorengerechten Angeboten, Dienstleister, Akteure, Ehrenamtliche und 
Seniorinnen und Senioren mit. Die Moderation führen die zuständigen Wohlfahrtsver-
bände gemeinsam mit der Kommunalen Seniorenvertretung durch. Die Arbeitskreise 
dienen der Vernetzung im Stadtteil mit Fokus auf die Bedarfe der älter werdenden 
Menschen und Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten und Aktivitäten. 
 
Vorschläge:  
Workshop unter Beteiligung der Arbeitskreise „Älter werden in Münster“ und der KIB im 
Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Mobilität Münster 35+ zu den unterschiedli-
chen Bedarfen der Generationen im Verkehr. In diesem Workshop sollen in einem ersten 
Teil die derzeitigen Bedarfe ermittelt werden und in einem zweiten Teil Handlungsoptio-
nen erörtert werden. 
Besondere Themen: Fußverkehr, Fahrradverkehr, ÖPNV, barrierefreie Nutzungsmög-
lichkeiten, Maßnahmen bei Hitze 
 
 
 
3. Einbezug passender Kooperationen und Netzwerke  
 
Für die Verbreitung von Informationen, Materialien und Angeboten sind regelmäßig 
Netzwerke, die in die Stadtteile wirken und (auch) ältere Menschen als Zielgruppe haben, 
einzubeziehen. 
 
Vorschläge: 
- Virtuelle Netzwerke, z.B. nebenan.de 
- Senioren-Begegnungsstätten 
- Stadtteil- AKs „Älter werden in Münster“ 
- Quartiersentwicklungsprojekte 
- Dienstleister, Beratungsangebote etc.

- 15 - 
 
Anlagen (Flyer): 
Polizeipräsidium Münster: Senioren - Fußgänger und Radfahrer in Münster 
Polizeipräsidium Münster: Senioren als Kfz-Führer 
Polizei NRW Münster: Flyer Elektrofahrräder – Was ist was? 
Verkehrswacht Münster: Flyer Kostenlose Pedelec Kurse 
 
 
Online-Infos 
https://muenster.polizei.nrw/artikel/seniorinnen-und-senioren-im-strassenverkehr 
 
www.aktive-rentner.de/senioren-im-strassenverkehr-so-schuetzt-praevention-vor-
unfaellen.html 
 
www.adac.de/verkehr/verkehrsvorschriften-verkehrssicherheit/senioren-strassenverkehr/ 
 
www.adac.de/verkehr/verkehrsvorschriften-verkehrssicherheit/senioren-hochbetagte-
autofahrer/  
 
www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/senioren-unterwegs.html 
 
www.dvr.de/programme/kampagnen/aktion-schulterblick/mobilitaet-im-alter/ 
 
https://deutsche-verkehrswacht.de/ 
 
www.verkehrswacht-muenster.de/index.php?id=2360 
 
www.verkehrswacht-muenster.de/index.php?id=2119 
 
www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-muenster/radfahrschule.html 
 
www.stadtwerke-muenster.de/privatkunden/mobilitaet/rund-um-mobilitaet/busfahren-in-
muenster/barrierefreiheit.html 
www.stadt-muenster.de/tiefbauamt/barrierefreies-bauen/orientierungshilfen.html 
www.muenster-barrierefrei.de 
 
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/uebersicht.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KI
N0001_top-navi-flyout_service-handicap_LZ01 
 
https://www.bus-und-bahn-im-muensterland.de/de/service/barrierefreiheit.php

- 16 -

Impressum: 
Verkehrswacht Münster e. V. 
48165 Münster ▪ Haxthausenweg 39 
Telefon:  02501  2685354 
 
Bankverbindung 
Sparkasse Münsterland-Ost 
IBAN DE05 4005 0150 0095 0032 24 
 
        
 
 
Kostenlose 
Pedelec 
 
Kurse  
 
 
www.verkehrswacht-muenster.de/ 
Termine 
 
www.verkehrswacht-muenster.de/ 
 
Persönliche Terminabstimmung möglich! 
 
Sondertermine für Gruppenanmeldungen 
 
 
 
 
Alle Kurse finden statt in den Räumen und auf 
dem Gelände der Jugendverkehrsschule,   
Münster, Heumannsweg 127. 
Eine Anmeldung zum Kurs 2 sollte erst nach  
Absolvierung des Kurs 1 erfolgen.
 
Kurs 1 
Vermittlung neuer gesetzlicher Bestimmungen 
und Festigung der grundlegenden Fahrradkom-
petenz „Pedelec“ unter Einbindung eines  
Pedelec-Simulators und praktische Übungen im 
Schonraum.  
Unterschiedliche Techniken und Antriebs-
systeme und wie gehe ich damit richtig um. 
 
Kurs 2 
Transfer des Gelernten in den Alltag durch  
gemeinsame Pedelec-Ausfahrt und Gefahren-
einschätzungen an ausgewählten Örtlichkeiten 
im Stadtgebiet Münster. 
Anmeldungen: 
Verkehrswacht Münster  e.V. 
Telefon  02501 –  2685354 
 oder 
info@verkehrswacht-ms.de  
Angebote und Termine Angebote und Termine  
 
 
 
 
4  Fotos:  Polizei  Münster

Das Pedelec ist nicht nur ein umweltschonen-
des Verkehrsmittel für Fahrten in die nähere 
Umgebung, sondern es ist auch ein ideales     
Fitnessgerät für Menschen jeden Alters.  
Dabei kann die tägliche Routine ebenso wie 
mangelnde Praxis dazu führen, dass man nicht 
richtig oder zu spät im Straßenverkehr reagiert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verkehrswacht Münster bietet in  
Kooperation mit der Unfallforschung der  
Versicherer (UDV) in diesem Jahr erstmals die 
Kurse „Fit mit dem Fahrrad “ an, die sich gezielt 
an Pedelec-Fahrerinnen- und Fahrer richtet. 
 
Auf geeigneten Plätzen bieten wir die Möglich-
keit, in moderierten Kursen mit max. 12 Teil-
nehmern die Grundlagen und Anforderungen 
der Pedelecnutzung zu  trainieren, um  
körperliche und geistige  Anforderungen zu  
verbessern.  
Die Kurse umfassen jeweils vier Zeitstunden. 
Pedelecs bedeuten für manchen Verkehrsteil-
nehmer den Wiedereinstieg in die Mobilität. 
Fehlende Körperkraft wird kompensiert durch 
den „eingebauten Rückenwind “ der elektri-
schen Pedalunterstützung. Bei der Anschaffung 
eines solchen Pedelecs stellt sich häufig die  
Frage, welche der mittlerweile vielen angebote-
nen Techniken und Antriebssysteme ist für mich 
das Richtige und wie gehe ich damit richtig um? 
Liebe Radfahrerinnen und Radfahrer! Pedelecs sind der Renner 
 
   
Mit den Kursen 1 und 2 bietet die Verkehrs-
wacht Münster einen Einstieg an, in denen Sie 
die Handhabung der unterschiedlichen Systeme 
in Theorie und Praxis erleben können.  
In einem Hindernis-Parcours und bei Ausfahrten 
wird die sichere Handhabung geübt. Die Kurse 
sind geeignet für Pedelec -Interessierte, wie 
auch für Pedelec-Besitzer.

Beschlussvorlage

5668 Zeichen

V/0409/2020 
V/0409/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestandsaufnahme und Handlungskonzept "Mobilität im Alter stärken - selbstverständlich 
selbständig" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   20.08.2020 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
mit Behinderungen 
Vorberatung 
   24.08.2020 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr  
und Wohnen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung  
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bestandsaufnahme und das Handlungskonzept „Mobilität im Alter stärken – selbstverständ-
lich selbständig“ (s. Anlage) werden zur Kenntnis genommen. Den Vorschlägen des Handlungs-
konzepts wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorschläge, soweit möglich, um-
zusetzen und dem Rat bis zum Sommer 2023 zu berichten. 
 
2. Mit Beschlussfassung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0066/2018 aufgegriffen und abschließend bearbeitet.  
 
 
Begründung: 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung am 22.05.2019 mit Beschluss zur Vorlage 
V/0245/2019 beauftragt, die Einzelanliegen des Antrags der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0066/2018 auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen. Hierzu ge-
hören Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität von Seniorinnen und Senioren unter Berücksichtigung 
der Bestandteile einer Mobilitätskette für ältere Menschen (z. B. altersgerechter ÖPNV, barrierefreier 
ÖPNV, alternative Verkehrsangebote, Verweilmöglichkeiten im Quartier, Dialogmarketing, generatio-
nengerechtes Informationsportal, Beratungs- Trainingsangebote für Fahrsicherheit) und dem Einbe-
Sozialamt 
 
23.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Menke 
Telefon: 492-5025 
MenkeChristine@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0409/2020 
zug passender Kooperationen und Netzwerke. Nach Vorberatung in den zu beteiligenden politischen 
Gremien sollte dem Rat im ersten Halbjahr 2020 ein Bericht mit einer Bestandsaufnahme und einem 
Handlungskonzept hierzu vorgelegt werden.  
 
In der Anlage zu dieser Vorlage befinden sich nun die Bestandsaufnahme und das Handlungskon-
zept, das vom Sozialamt gemeinsam mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau, dem Ordnungsamt, dem 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Geschäftsführung der Kommunalen Senioren-
vertretung unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure erstellt wurde. Die Bestandsaufnahme ist vor-
läufig und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne, 
ggf. stadtteilspezifische Angebote nicht erhoben worden sind.  
 
Das Thema Mobilität für die Zielgruppe älterer Menschen wird grundsätzlich weiter gefasst als für 
Menschen ohne Einschränkungen. So wird sowohl in der Bestandsaufnahme als auch im Handlungs-
konzept auf die Bedarfe von mobilitätsbehinderten Menschen sowohl im engeren als auch weiteren 
Sinne eingegangen. Mobilitätsbehinderung im engeren Sinne erfasst die Bedarfe von körperbehinder-
ten, sehgeschädigten, hörbehinderten, sprachbehinderten, psychisch behinderten Menschen und 
Menschen mit kognitiven Entwicklungsbeeinträchtigungen. Im weiteren Sinne wird Mobilitätsbehinde-
rung in reisebedingt und altersbedingt (Kleinkinder, ältere Menschen) unterteilt. Viele Maßnahmen 
bedienen sowohl altersbedingte als durch Behinderung bedingte Mobilitätseinschränkungen.  
 
Zur erweiterten Sicht auf die Stärkung der Teilhabe älterer Menschen im Themenfeld Mobilität gehö-
ren z. B. der Ausbau von Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum mit mehr Sitzgelegenheiten 
und der Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten. Hierzu gibt es im Handlungskonzept Empfehlungen. Ba-
sierend auf den Erfahrungen der letzten beiden Jahre sind auch die Bedarfe bei Hitze zu berücksich-
tigen. Die letzten beiden heißen Sommerperioden haben gezeigt, dass ältere Menschen kaum noch 
die Wohnung verlassen. Hier können ein Ausbau der Fahrdienste für Arztbesuche, öffentliche Trink-
wasserspender oder schattige Erholungsflächen hilfreich sein.  
 
Die Bestandsaufnahme hält fest, dass bereits zahlreiche Angebote vorhanden sind und die Bedarfe 
von mobilitätseingeschränkten Menschen in vielen Belangen einbezogen werden. Ausgebaut werden 
muss jedoch die Information dieser Zielgruppe über die Angebote und die Mobilitätsrahmenbedingun-
gen. Das Handlungskonzept stellt eine erste Diskussions- und Handlungsgrundlage dar, die gemein-
sam z. B. mit den Arbeitskreisen „Älter werden in Münster“ insgesamt weiter erörtert werden sollen, 
aber auch in den einzelnen Wohnvierteln/Quartieren mit Blick auf die konkreten Bedarfe und Anliegen 
vor Ort. Die Ergebnisse dieser weiteren Erörterungen werden teilweise in den Masterplan Mobilität 
Münster 2035+ einfließen. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist jedoch offen, wann die Beteiligung 
der Arbeitskreise in Form eines Workshops durchgeführt werden kann. Sofern die weiteren Empfeh-
lungen des Handlungskonzepts nicht in den Masterplan Mobilität Münster 2035+ passen, werden die-
se im Rahmen der Altenhilfeplanung und der altengerechten, inklusiven Quartiersentwicklung aufge-
griffen. Auch die Kommunale Seniorenvertretung und die Konferenz Alter und Pflege wird sich damit 
befassen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Antrag Nr. A-R/0066/2018 
- Bestandsaufnahme und Handlungskonzept „Mobilität im Alter stärken – selbstverständlich selb-
ständig“

Beratungsverlauf (6)

12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2020 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 60.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 54.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Weseler Straße
  • Haxthausenweg 39
  • Heumannsweg 127
  • Loddenheide
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0409/2020
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37