Mandari Insight

V/0523/2006

15. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlage 28.06.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2006, TOP 27.5.1

V-0523-2006-Anlage-1-Begründung.pdf

· application/pdf

Ansehen

V-0523-2006-Anlage-2-Plan.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0523-2006-Anlage-1-Begründung.pdf

47172 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 523/2006 
 
 – 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 1 
 
 
B e g r ü n d u n g 
 
 
zum Entwurf der 15. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster – Ost, Stadtteil Gelmer 
im Bereich westlich Schifffahrter Damm / südlich Hakenesheide 
 
Inhalt:  
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele .............................................................................. 2 
2.  Änderungsbereich .......................................................................................................... 3 
3.  Anderweitige Planungsmöglichkeiten / Standortalternativen .................................... 3 
4.  Änderungsinhalte ........................................................................................................... 4 
4.1  Sondergebiet Wohnen mit Pferdehaltung .................................................................... 4 
4.2 Fläche für Aufschüttungen ............................................................................................ 4 
4.3  Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft, .................................................................................................... 4 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB ............................ 4 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung .......................................................................................... 4 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung .............. 5 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................... 5 
5.4  Umweltbeschreibung, Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................... 7 
5.4.1  Schutzgut Mensch .......................................................................................................... 7 
5.4.2  Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ................................................... 7 
5.4.3  Schutzgut Boden ............................................................................................................ 8 
5.4.4  Schutzgut Wasser ........................................................................................................... 9 
5.4.5  Schutzgut Klima / Luft .................................................................................................. 10  
5.4.6  Schutzgut Orts- und Landschaftsbild ......................................................................... 10  
5.4.7  Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................................ 11  
5.5  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ....................................................... 11  
5.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ...................................... 11  
5.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................ 12  
5.8  Überwachung (Monitoring) .......................................................................................... 12  
5.9  Zusammenfassung ....................................................................................................... 12  
6.  Gesamtabwägung ......................................................................................................... 12  
6.1  Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten Wohnbaufläche 
(Umweltbericht) ............................................................................................................. 13  
6.2  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ........................................................... 13  
6.3  Altlasten ......................................................................................................................... 13  
6.4  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................ 13  
6.5  Liegenschaftliche Verfügbarkeit ................................................................................. 14

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 2 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Anlass zur 15. Änderung des wirksamen Flächennutzun gsplanes (FNP) der Stadt Münster ist 
die planungsrechtliche Absicherung des Projektes Wohnen mit Pferdehaltung  im Planbereich im 
Süden des Stadtteils Gelmer; die Erschließung des S tandortes erfolgt von der Straße Hakenes-
heide aus über eine private Erschließungsstraße. 
 
Hier sieht die Projektplanung die Bereitstellung vo n 21 Bauplätzen für Wohnhäuser mit Pferde-
ställen und Paddocks sowie den Bau einer Reithalle und mehrerer Nebengebäude vor. Darüber 
hinaus sollen Privatstraßen und ein internes Reitwe genetz entstehen. Die Fläche des Ände-
rungsbereichs Sondergebiet Wohnen mit Pferdehaltung beträgt ca. 5,3 ha. 
 
Der wirksame FNP stellt das Plangebiet als Fläche f ür die Landwirtschaft dar. Für die planungs-
rechtliche Sicherung des Vorhabens ist die Darstell ung eines Sondergebietes mit der Zweckbe-
stimmung Wohnen mit Pferdehaltung  erforderlich. Im südlichen Plangebiet werden zusät zlich 
bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Scha ffung von Weideflächen angepachtet. Hier 
wird die bestehende Darstellung im FNP als Flächen für die Landwirtschaft beibehalten, jedoch 
zusätzlich durch Planzeichen als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur  Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft, hier:  Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnah-
men  gekennzeichnet. 
 
Im Parallelverfahren wird die Aufstellung des vorha benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 499: 
Gelmer – Westlich Schifffahrter Damm / südlich Hakenesheide durchgeführt. 
 
Landschaftsplan Werse 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 1 „Werse“. 
 
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein FNP 
keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaft sschutzverordnung bzw. den Schutzzwe-
cken eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) oder son stigen Satzungen, z.B. einem Land-
schaftsplan (LP), widersprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP gem. § 6 Abs. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschriften zu versagen. 
 
Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP m üssen daher für den Geltungsbereich 
des Sondergebietes die Zielaussagen des Landschaftsplanes zurückgenommen werden. 
 
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Beschluss zur 15. Änderung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplanes wird der Rat auch die Aufstel lung des Bebauungsplanes Nr. 499 (Vor-
lage 527/2006) beschließen, dessen Aufstellungsverf ahren parallel zum Verfahren zur 15. Än-
derung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird. 
Gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfale n treten bei der Änderung des Flächen-
nutzungsplanes im Geltungsbereich eines Landschafts planes widersprechende Darstellungen 
und Festsetzungen des Landschaftsplanes mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Be-
bauungsplanes außer Kraft, wenn der Träger der Land schaftsplanung im Beteiligungsverfahren 
dieser Änderung des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen hat. 
Der Rat der Stadt Münster, der zugleich Träger der Bauleitplanung als auch Träger der Land-
schaftsplanung ist, wird den abschließenden Beschlu ss zur 15. Änderung des fortgeschriebe-
nen Flächennutzungsplanes beschließen 
 in Kenntnis der Stellungnahmen des Landschaftsbeir ates sowie der Unteren Landschafts- 
behörde aus dem Beteiligungsverfahren zur 15. Änder ung des Flächennutzungsplanes 
und 
 in Kenntnis, dass die Änderung des Landschaftsplan es Nr. 1 „Werse“ erforderlich ist und 
die widersprechenden Darstellungen und Festsetzunge n des Landschaftsplanes im Zu- 
sammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 499 anzupassen sind.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 3 
2. Änderungsbereich 
Im Norden grenzt das Plangebiet an das Wohngebiet „ Hakenesheide“, im Westen an zwei 
Sportplätze, im Süden an eine landwirtschaftlich ge nutzte Fläche und im Osten an den Schiff-
fahrter Damm (L 587). Mit einer Verkehrsbelastung v on ca. 8.800 Kfz/24h auf dieser Landes-
straße sowie durch die angrenzenden Sportflächen en tstehen Immissionsbelastungen, die im 
weiteren Verfahren zu prüfen sind. 
 
 
3. Anderweitige Planungsmöglichkeiten / Standortalt ernativen  
Im Rahmen des Umweltberichts zur vorliegenden Fläch ennutzungsplanänderung ist gem. Ziffer 
2 d) der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuc h (BauGB) auch zu untersuchen, ob an-
derweitige Planungsmöglichkeiten in Betracht kommen , wobei die Ziele und der räumliche Gel-
tungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind. 
 
Der Rat der Stadt Münster hatte am 16.07.2003 im Zu ge der Fortschreibung des Flächennut-
zungsplanes (FNP) beschlossen, im Ortsteil Sudmühle  ein Sondergebiet „Wohnen und Leben 
mit Pferden“ (im Weiteren „Wohnen mit Pferdehaltung“ genannt) im fortgeschriebenen FNP der 
Stadt Münster darzustellen. Anlass für die Darstell ung dieses Sondergebiets im FNP-Entwurf 
war eine Anregung zur Realisierung eines solchen Pr ojekts in unmittelbarer Nähe zu den be-
stehenden weiteren pferdespezifischen Einrichtungen  nördlich der Sudmühlenstraße (Pferde-
leistungszentrum, Provinzial-Verband Westfälischer Reit- u. Fahrvereine e.V., beide im FNP als 
Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Pferdezentrum“ dargestellt). 
 
Mit Schreiben vom 14.01.2004 hat der Regierungspräsident der Bezirksregierung Münster (BZR 
MS) den vom Rat am 16.07.2003 abschließend beschlos senen Entwurf zur Fortschreibung des 
FNP der Stadt Münster genehmigt, dabei aber zugleic h u. a. das geplante Sondergebiet „Woh-
nen mit Pferdehaltung“ im Ortsteil Sudmühle von der  Genehmigung ausgenommen. Die Be-
gründung für die Nichtgenehmigung dieses Sondergebiets lautete: 
 
„Die Darstellung des SO-Gebietes „Leben und Wohnen mit Pferden“ widerspricht bislang 
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Aus d iesem Grunde wird diese Flä-
che zunächst gemäß § 1 (4) BauGB von der Genehmigung ausgenommen.“ 
 
Im Wesentlichen ist die Nichtgenehmigung aus Sicht der BZR MS darin begründet, dass der 
beabsichtigte Projektstandort im geltenden Gebietse ntwicklungsplan (GEP) nicht als Siedlungs-
bereich dargestellt ist und damit die entscheidende  Voraussetzung für eine weitere kommunale 
Bauleitplanung fehlt. Nach Aussage der Vertreter de r BZR MS handelt es sich bei dem bean-
tragten Projektstandort um einen Standort im region alplanerischen Außenbereich, der durch ei- 
ne erhebliche weitere bauliche Entwicklung nicht ve rfestigt werden dürfe. Bei dem beantragten 
Projekt sei zu befürchten, dass sich das geplante S ondergebiet „Wohnen mit Pferdehaltung“ 
zukünftig zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickel n könnte und dann eine Lage im regio-
nalplanerisch dafür nicht vorgesehenen Außenbereich  hätte. Eine solche, denkbare Entwick-
lung sei jedenfalls im Vorhinein nicht gänzlich auszuschließen. 
 
Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Projektträg ers zur Akzeptanz auch eines anderen 
Projekt-Standortes prüfte und ermittelte die Verwal tung im Zusammenhang mit der Erarbeitung 
des „Räumlichen Entwicklungskonzeptes für den Stadt bezirk Münster-Ost“ die beiden nachfol-
gend genannten, für die Umsetzung des Projekts geei gneten Standorte und stimmte diese mit 
der Bezirksregierung Münster im Hinblick auf die ge gebenen Realisierungschancen (städtebau-
liche Verträglichkeit und regionalplanerische Genehmigungsfähigkeit) ab: 
 
• ein Standort am nördlichen Ortsrand von Handorf-Do rbaum und 
• ein Standort am südöstlichen Ortsrand von Gelmer.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 4 
Beide Standorte erfüllen die maßgeblichen Anforderu ngen von Seiten der Projektinitiatoren 
(Flächengröße mindestens 3 ha, grundsätzliche mitte l- bis langfristige Erweiterungsmöglichkeit 
auf ca. 5 ha) sowie die maßgeblichen stadt- und reg ionalplanerischen Kriterien (insbesondere 
eine integrierbare Lage am Rande einer ggf. weiter zu entwickelnden Siedlungsstruktur, keine 
Konkurrenz zu Wohnbaunutzung). 
 
In einer vorläufigen vergleichenden Umweltprüfung b eider Standorte zeigte sich das Schutzgut 
Wasser  als das potenziell am stärksten gefährdete Schutzg ut. Diesbezogen erwies sich im 
Standortvergleich der Standortvorschlag Gelmer als der besser geeignete. 
 
Das von den Projektinitiatoren beabsichtigte Projek t „Wohnen mit Pferdehaltung“ wird wegen 
des primären Privatinteresses grundsätzlich über da s Instrument eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB mit der Änderung de s FNP im Parallelverfahren realisiert. 
Damit unterliegt die Standortentscheidung primär de r Flächenverfügbarkeit durch den Vorha-
benträger. Die Grundstücksverhandlungen führten im Ergebnis zu der Entscheidung für den 
Standort Gelmer. 
 
Im Rahmen der Standortsuche wurde bereits eine vorl äufige vergleichende Umweltprüfung der 
beiden potenziellen Alternativstandorte vorgenommen, die im Ergebnis zu einer Standort-Präfe-
renz führte. Eine weitere Betrachtung von Planalter nativen im Umweltbericht ist damit  nicht er-
forderlich. 
 
 
4. Änderungsinhalte 
 
4.1 Sondergebiet Wohnen mit Pferdehaltung 
Eine im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft wird zu ei-
nem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen mit Pferdehaltung umgewidmet. 
 
4.2 Fläche für Aufschüttungen 
Um die immissionsschutzrechtlichen Belange zwischen  dem geplanten Sondergebiet (Wohn-
nutzung) und den bestehenden Hauptverkehrsstraßen ö stlich bzw. nördlich des Plangebietes 
einzuhalten, wird eine Fläche für Aufschüttungen zu r Errichtung einer Lärmschutzanlage darge-
stellt. Die Ausgestaltung der Aufschüttung wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 499 
konkretisiert. 
 
4.3 Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und  zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft, 
hier: Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen 
Im südlichen Plangebiet werden zusätzlich bisher la ndwirtschaftlich genutzte Flächen zur 
Schaffung von Weideflächen angepachtet. Hier wird d ie bestehende Darstellung im FNP als 
Flächen für die Landwirtschaft beibehalten, jedoch zusätzlich durch Planzeichen als Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft, 
hier:  Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen  gekennzeichnet. 
 
 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2a BauGB 
 
5.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen de r Ebene des Flächennutzungsplanes. Die 
Ergebnisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung  der Umweltauswirkungen im parallel 
durchgeführten Bebauungsplan-Verfahren.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 5 
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung 
Mit der 15. Änderung des fortgeschriebenen Flächenn utzungsplanes wird die planungsrechtli-
che Voraussetzung für die Umsetzung eines Sondergeb ietes mit der Zweckbestimmung Woh-
nen mit Pferdehaltung auf der Grundlage eines vorha benbezogenen Bebauungsplanes ge-
schaffen. 
 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, 
die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevan ten Schutzgüter Berücksichtigung finden 
müssen. 
 
Tab. 1: Ziele des Umweltschutzes, Schutzgüter und Vorgaben 
Schutzgut Rechtsgrundlagen u. a. 
Vorgaben 
Ziele des Umweltschutzes 
Mensch Baugesetzbuch 
Bundesimmissionsschutz- 
gesetz inkl. Verordnun- 
gen, 
TA Lärm 1998, 
DIN 18005, 
LAI Freizeit-Lärm-
Richtlinie, Geruchsimmis- 
sionsrichtlinie/ VDI-
Richtlinien, 
Bundesnaturschutzgesetz 
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes sow ie der 
Freizeit und Erholung bei der Aufstellung der Baulei tpläne, 
insbesondere die Vermeidung von Emissionen. 
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bod ens, 
des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und S achgü- 
ter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen ) sowie 
Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Ge- 
fahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durc h Luftver- 
unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, W ärme, 
Strahlen und ähnliche Erscheinungen). 
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Freizeit- 
lärm. 
 
Tiere und 
Pflanzen 
Bundesnaturschutzgesetz 
/Landschaftsgesetz NW 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baugesetzbuch 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FFH-Richtlinie (RL) 
Vogelschutz-RL 
(VogelSchRL) 
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen W ertes 
und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Veran twor- 
tung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbe- 
siedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu en twickeln 
und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  
• die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus hal- 
tes, 
• die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzung sfä- 
higkeit der Naturgüter,  
• die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebe nsstät- 
ten und Lebensräume sowie  
• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erh olungs- 
wert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. 
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Be- 
lange des Umweltschutzes einschließlich des Natursch utzes 
und der Landschaftspflege, insbesondere 
• die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser , 
Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie 
auf die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie 
• die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich e rhebli- 
cher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie  der 
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalte s in 
seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten  Be- 
standteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschu tzge- 
setz), 
• die biologische Vielfalt 
zu berücksichtigen. 
Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der nat ürlichen Le- 
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; 
Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender, heimi scher Vo- 
gelarten und ihrer Lebensräume.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 6 
Boden 
 
Bundesbodenschutzge- 
setz inkl. Bundesboden- 
schutzverordnung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baugesetzbuch  
 
 
Ziele des BBodSchG sind 
• der langfristige Schutz oder die Wiederherstellung des Bo- 
dens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, ins- 
besondere als 
- Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflan- 
zen, 
- Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und 
Nährstoffkreisläufen,  Ausgleichsmedium für stoffliche Ein- 
wirkungen (Grundwasserschutz), 
- Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, 
- Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirt- 
schaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nut- 
zungen, 
• der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderun- 
gen, 
• Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bo- 
denveränderungen, 
• die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenverände- 
rungen und Altlasten sowie dadurch verursachter Gewäs- 
serverunreinigungen. 
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden 
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung 
und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inan- 
spruchnahme von Böden. 
Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Woh- 
nungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß 
für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Zu- 
sätzliche Anforderungen entstehen des Weiteren durch die 
Kennzeichnungspflicht für erheblich mit umweltgefährdenden 
Stoffen belastete Böden. 
 
Klima Landschaftsgesetz NW, 
Baugesetzbuch  
Berücksichtigung der „Verantwortung für den Klimaschutz“ so- 
wie Darstellung klimaschutzrelevanter Instrumente. 
 
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz 
Landschaftsgesetz NW, 
Baugesetzbuch 
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der 
Landschaft. 
Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes im 
Rahmen der Bauleitplanung. 
 
Kultur- und 
Sachgüter 
Baugesetzbuch 
Bundesnaturschutzgesetz 
Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und 
Landschaftsbilderhaltung und -entwicklung. 
 
 
Für das Umfeld des Plangebietes existieren relevant e Ziele von Fachplänen nur in Form der 
Landschaftsplanung. Anderweitige Fachpläne, z.B. aus den Bereichen des Wasser-, Abfall- und 
Immissionsschutzrechtes, sind nicht vorhanden. 
 
Der Landschaftsplan Werse  setzt folgende Ziele für das Plangebiet fest: 
• Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselement en reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft (Erhaltung) 
• lineare Anpflanzung von Einzelbäumen unmittelbar a n der Böschung des Schifffahrter 
Damms; diese Maßnahme ist bereits umgesetzt. 
 
Im Planbereich und im Umfeld bestehen geschützte Naturdenkmale (Wallhecken): 
• innerhalb des Plangebietes im nördlichen Randberei ch, südlich Hakenesheide, 
• unmittelbar westlich angrenzend, außerhalb des Pla nbereichs in Höhe des Sportplatzge- 
ländes sowie im Übergang in den angrenzenden Wald.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 7 
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA  2000 liegen im Plangebiet und seiner 
Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet Vogelschutzgebiet „Rieselfelder Münster“  
liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km westlich d es Planbereichs. Der gemäß Verwaltungsvor-
schrift einzuhaltende Umgebungsschutz bleibt gewahr t. Von einer Beeinträchtigung des 
Schutzgebiets ist nicht auszugehen. 
 
Die nördlich liegende Emsaue ist größtenteils als N aturschutzgebiet ausgewiesen und als FFH-
Gebiet gemeldet. Unmittelbar räumliche Beziehungen bestehen jedoch nicht. 
 
Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung weist das  LÖBF-Biotopkataster folgenden Be-
reich als schutzwürdiges Biotop aus: 
• Der westlich angrenzende Waldbereich ist als klein e Teilfläche eines Biotops entspre-
chend dem LÖBF-Biotopkataster erfasst. 
 
5.4 Umweltbeschreibung, Umweltbewertung und Wirkung sprognose 
 
 
5.4.1 Schutzgut Mensch 
Unter dem Schutzgut Mensch  sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesun dheit bzw. 
ihr Wohlbefinden zu subsumieren. Zur Wahrung dieser  Daseinsgrundfunktionen der ortsansäs-
sigen Bevölkerung sind als Schutzziele insbesondere  das Wohnen 
 und die Regenerationsmög-
lichkeiten  zu nennen. 
 
Im Hinblick auf Wohnnutzung sind die nordwestlich a ngrenzenden Siedlungsteile des Ortsteils 
Gelmer zu nennen, die durch eine meist lockere Einf amilienhausbebauung mit großen Gärten 
geprägt sind. Aufgrund der Lage im Raum bestehen hi er günstige Wohnumfeldbedingungen. 
Durch die relative Nachbarschaft zur Emsaue und die  Nähe zu den südlich gelegenen Waldflä-
chen liegen - neben der Sportplatznutzung - sehr günstige Möglichkeiten zur Naherholung vor. 
 
Für das Plangebiet bestehen Vorbelastungen durch Lä rm. Zu nennen sind zum einen die durch 
den Verkehr erzeugten Belastungen auf dem Schifffah rter Damm, der sich als regionale Ver-
bindungsachse mit seinem Lärm (rund 8.800 Kfz/24h) auswirkt. Daneben bestehen auch wei-
tere Belastungen durch Immissionen (Abgase, Stäube) . Eine deutliche Beeinträchtigung des 
Wohnumfeldes erfolgt durch die bestehenden Sportanl agen (Sport-/ Fußballspielfeld und die 
Tennisanlage) insbesondere im Hinblick auf Lärm, ab er auch durch entsprechenden Besucher- 
und Betriebsverkehr. Die Lärmbelastungen sind aufgrund der derzeitigen Verkehrsmengen bzw. 
der Nutzung der Sportplatzanlagen als gravierend zu bezeichnen. 
 
Zusammenfassend sind für das Schutzgut Mensch erheb liche Beeinträchtigungen zu erwarten. 
Die relevanten Lärmbeeinträchtigungen auf das Plang ebiet wurden durch ein Gutachten erho-
ben. Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen mit Pferdehaltung wurde dabei im-
missionsschutzrechtlich als Mischgebiet eingestuft.  Als wesentliches Ergebnis zur Verminde-
rung des Verkehrslärms ist für das Plangebiet die A nlage eines Lärmschutzwalls zum Schiff-
fahrter Damm erforderlich. 
 
5.4.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vi elfalt 
Bei dem Schutzgut Tiere und Pflanzen  stehen der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemein -
schaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt sowie d er Schutz ihrer Lebensräume und -bedingun-
gen im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund sind ins besondere Lebensräume mit besonderen 
Funktionen für Tiere und Pflanzen und ihre Ausbreit ungsmöglichkeiten zu sehen. Daraus ab-
geleitet sind zu berücksichtigen  
• die Biotopfunktion und  
• die Biotopvernetzungsfunktion. 
 
Eine besondere Rolle spielen darüber hinaus besonde rs geschützte Gebiete, u. a. die poten-
ziellen FFH- und Vogelschutz-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie die bio-

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 8 
logische Vielfalt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a  BauGB im Sinne des o. g. Schutzgedan-
kens. 
 
Für den Untersuchungsraum besteht der rechtsverbindliche Landschaftsplan Werse . Besonders 
geschützte Teile von Natur und Landschaft i. S. d. §§ 20 ff. Landschaftsgesetz NW sind im 
Landschaftsplan für das Plangebiet und seine nähere Umgebung nicht vorhanden. 
 
Die Biotoptypenkarte / Bestandskarte zeigt im Planb ereich als dominierende Struktur die Acker-
fläche. Sowohl die Funktion als auch die Strukturvi elfalt sind entsprechend der Nutzungsinten-
sität sehr gering. 
 
Im Hinblick auf die biologische Vielfalt sind im Un tersuchungsgebiet vor allem die Lebensräume 
zu nennen, die in Teilen ohne anthropogenen Einflus s einen allein durch den jeweiligen Stand-
ort geprägten Bestand an Tieren und Pflanzen hervor gebracht haben. Dies sind alleine die 
Wallhecke im Norden und die außerhalb des Plangebie tes befindlichen Waldbestände im Wes- 
ten. 
 
Vorbelastungen innerhalb des Plangebietes bestehen heute durch den hohen Grad an landwirt-
schaftlicher Nutzung und durch eine Nutzung der Flä chen zur Naherholung. Zahlreiche Spa-
ziergänger aber auch Radfahrer nutzen die Waldwege.  Die angrenzenden Sportflächen verstär-
ken die Vorbelastung durch Unruhe, Lärm und  Licht erheblich. 
 
Mit dem Vorhaben sind voraussichtlich folgende Ausw irkungen auf die Fauna verbunden: Klein-
räumig betrachtet können im Bereich des neuen Wohng ebietes geringe Störungen der Lebens-
raumbeziehungen zwischen den Teillebensräumen Wald,  Wallhecke, Wersetal bzw. Emsaue 
entstehen. Als relevante Biotopverbindung ist hier jedoch nur der Wallheckenbereich im Norden 
des Plangebietes zu nennen. Die Wallhecke bleibt in  ihrer Struktur erhalten; die Querung der 
Wallhecke im Rahmen der Erschließungsplanung ist auf den geringsten Eingriff reduziert. 
 
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan geplante Grü nverbindung in Form eines mindes-
tens 10 m breiten Grüngürtels im Süden des Plangebi etes mit einer lockeren Baumbepflanzung 
und einer extensiven Grünlandnutzung wird die Verkn üpfung zwischen den Biotopstrukturen 
deutlich verbessern; ebenso werden die geplanten Gr ünlandstrukturen südlich, außerhalb des 
Plangebietes, die Biotopvernetzungen in den Landsch aftsraum Werse/Ems im Vergleich zur 
heutigen Situation deutlich verbessern. 
 
Zusammenfassend ist für das Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt davon auszu-
gehen, dass aufgrund geeigneter Vermeidungs-, Minim ierungs- und Ausgleichsmaßnahmen im 
Ergebnis nicht mit nachhaltigen bzw. erheblich nach teiligen Umweltauswirkungen der Biotopty-
pen und der Fauna durch das geplante Vorhaben zu rechnen ist. 
 
Bezüglich der Anwendung der Eingriffsregelung sind die berücksichtigten Maßnahmen zur Ein-
griffsvermeidung (annähernd vollständiger Erhalt de r unbedingt zu erhaltenden Gehölzsub-
stanz) und zur Verminderung der Eingriffsintensität  bereits genannt. Die Eingriffs- und Aus-
gleichsbilanz unter Verwendung des Münsteraner Bewe rtungsmodells ergibt ausgeglichene Bi-
otopwertpunkte. Aufgrund der Art des Eingriffs - üb erwiegend in landwirtschaftliche Nutzfläche - 
sind die geplanten Ausgleichsmaßnahmen in besondere m Maße geeignet. Die geplanten Ge-
hölzpflanzungen entsprechen der Zielsetzung des Lan dschaftsplanes Werse  zur Pflanzung von 
Heckenstrukturen. 
 
5.4.3 Schutzgut Boden 
Das Schutzgut Boden  besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Natu rhaushalt, insbeson-
dere als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensche n, Tiere, Pflanzen und Bodenorganis-
men. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstof fkreisläufe, seine Filter-, Puffer- und

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 9 
Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grundwassersch utzfunktion und seine Funktion als Ar-
chiv der Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. 
 
Dabei sind als die wesentlichen und am stärksten be wertungsrelevanten bodenökologischen 
Funktionen folgende zu berücksichtigen: 
• die Biotopbildungsfunktion, 
• die Grundwasserschutzfunktion, 
• die Abflussregulationsfunktion. 
 
Die ursprünglich dem Untersuchungsraum unterliegend en Bodentypen (meist podsolierte 
Braunerde und Pseudogley-Braunerde, z. T. Braunerde pseudogley) sind aufgrund der landwirt-
schaftlichen Tätigkeit umgewandelt in Plaggeneschbö den; hierbei handelt es sich um schüt-
zenswerte Bodeneinheiten. 
 
Gemäß § 1a (1) BauGB gilt: „Mit Grund und Boden sol l sparsam und schonend umgegangen 
werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notw endige Maß zu begrenzen“. Der im Pa-
rallelverfahren in Aufstellung befindliche vorhaben bezogene Bebauungsplan Nr. 499 berück-
sichtigt die Vorgaben des Gesetzgebers insoweit, al s dass insgesamt die zukünftig versiegelte 
Fläche nur einen Anteil von rund 20 % des Gesamtpla ngebietes ausmacht. Die wesentliche 
Entscheidung für den Umgang mit Grund und Boden wir d auf der Ebene des Flächennutzungs-
planes getroffen; durch die grundsätzliche Entschei dung zur Bebauung im Rahmen der vorlie-
genden 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP hat d er Rat der Stadt Münster im Bereich 
Gelmer auch einen Verlust an unversiegelten Bodenfl ächen planerisch vorbereitet. Im Rahmen 
der Standortsuche für das vom Rat unterstützte Proj ekt Wohnen mit Pferdehaltung  wurde be-
reits eine vorläufige vergleichende Umweltprüfung d er beiden potenziellen Alternativstandorte 
vorgenommen, die im Ergebnis zu einer Standort-Präf erenz für das vorliegende Plangebiet 
führte (vgl. auch Kap. 3. der Begründung). 
 
Durch das projektierte Vorhaben findet eine Inanspr uchnahme und Versiegelung von Böden 
statt. Bei der Inanspruchnahme von Böden ist der Vo rsorgegrundsatz von zentraler Bedeutung, 
denn Böden bedürfen nicht nur als eine nicht vermeh rbare Ressource des besonderen Schut-
zes. Wegen der langen Zeiträume, die zur Bodenentwi cklung nötig sind, müssen Eingriffe in 
Böden in der Regel als nicht reversibel angesehen werden. 
 
Es wird Boden mit mittlerer Ertrags- sowie sehr hoh er Filterfunktion, geringer Pufferfunktion und 
geringer Speicher- und Reglerfunktion (Nährstoffhau shalt) überbaut. Zumindest Teilfunktionen 
gehen dauerhaft verloren. Trotz der Versickerung ge hen zumindest Infiltrationsflächen verloren. 
Insbesondere Teile des Oberbodens werden abgeschobe n, zwischengelagert und wieder ein-
gebaut. 
 
Zusammenfassend sind für das Schutzgut Boden erhebl iche Beeinträchtigungen zu erwarten. 
Die heutige Nutzung als Ackerfläche wird vollständi g aufgegeben. Durch die Baumaßnahme 
entstehen daher - auf der einen Seite während der H erstellung sowie andererseits dauerhaft - 
durch den Entzug von Flächen durch Versiegelung Bel astungen für das Schutzgut Boden. Ent-
lastungen entstehen durch die Umnutzung der Ackerfl ächen in Dauergrünland, Gartenflächen 
und Pflanzbereiche. Durch den vorhabenbezogenen Beb auungsplan Nr. 499 werden Maßnah-
men vorgeschlagen, die die erheblichen Beeinträchti gungen vermindern bzw. vermeiden wer-
den. 
 
5.4.4 Schutzgut Wasser 
Das Grundwasser wurde durch den Baugrundgutachter i n einem Teil durch Bohrungen ermit-
telt. Es wurde ein Grundwasserstand zwischen 1,30 m  und 2,60 m unter Geländeoberfläche (u. 
GOF) festgestellt. Es handelt sich dabei um die Bil dung von Stauwasser. Nach intensiven Nie-
derschlagsereignissen ist mit einem befristeten Ans tieg des Stauwassers um 0,30 m zu rech-
nen, so dass sich dann ein Flurabstand zwischen 1,00 m und 2,30 m u. GOF einstellen wird.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 10 
 
Der Grundwasserhorizont verläuft demnach in Nord-Sü d-Abfolge von der westlichen Plange-
bietsseite mit einem Flurabstand von 1,30 m u. GOF abfallend auf 2,60 m im mittleren Bereich 
bis unterhalb einer Bohrtiefe von 3,00 m am Schifffahrter Damm. 
 
Die Empfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters  ist, gemessen an der Grundwasser-
schutzfunktion der Deckschichten, insgesamt gering.  Die Verschmutzungsempfindlichkeit des 
Grundwassers wird aufgrund der schluffigen Deckschi chten mittel bis gering eingestuft. Die 
Grundwasserneubildungsrate wird insgesamt als hoch angesetzt. 
 
Besondere Funktionen für den Landschaftswasserhaush alt liegen nicht vor. Innerhalb des 
Plangebiets und seiner Umgebung befinden sich keine  hydro- bzw. xerophilen Biotopstrukturen, 
die von Grundwasserständen abhängen. 
 
Das Plangebiet grenzt im Norden an das Wasserschutz gebiet Gittrup, Wasserschutzzone III. 
Eine negative Wirkung des Vorhabens auf das Wasserschutzgebiet ist nicht zu erwarten. 
 
Zusammenfassend sind für das Schutzgut Wasser keine  erheblichen Beeinträchtigungen zu 
erwarten. Qualitativ ist aufgrund der Bebauung des Plangebietes keine Beeinträchtigung des 
Grundwassers erkennbar. Anfallendes Oberflächenwass er kann im gesamten Plangebiet versi-
ckert werden. 
 
5.4.5 Schutzgut Klima / Luft 
Der Planbereich ist keiner besonderen Klimafunktion zugeordnet. Das Klima im Untersuchungs-
raum wird entsprechend der Bestandssituation durch die Freiflächen geprägt. Wesentlich für 
den Planbereich und den umgebenden Landschaftsraum ist die Freiflächensituation mit ent-
sprechender Kaltluftentstehung, welche dem zur Erwä rmung tendierenden Siedlungsklima ent-
gegenwirkt. Als zusätzliche Frischluftproduzenten s ind die Gehölzbestände der angrenzenden 
Bereiche, die Grünflächen und Gärten zu nennen. 
 
Der zusammenhängende Talraum von Ems und Werse wirk t insgesamt als klimaökologischer 
Ausgleichsraum. 
 
Klimatisch nachteilig wirken sich zukünftig die Ver siegelungen der Verkehrswege und der 
Wohnbauflächen aus. Aufgrund der weitläufigen Struk tur des Gebietes sind diese Auswirkun-
gen jedoch eher gering. 
 
Bezüglich der Lufthygiene bestehen gemäß Umweltkata ster Münster Vorbelastungen insbeson-
dere durch die benachbarten besiedelten Bereiche mi t den siedlungstypischen Verbrennungs-
prozessen wie z.B. Hausbrand. Die Belastungen an Ko hlenmonoxid, Stickoxiden, Kohlenwas-
serstoffen, Distickstoffoxid und Partikeln entsprec hen den Belastungen im sonstigen Stadtge-
biet Münster. 
 
Zusammenfassend sind für das Schutzgut Klima / Luft  keine erheblichen Beeinträchtigungen zu 
erwarten. 
 
5.4.6 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild 
Schutzziele des Schutzgutes Landschaft  sind zum einen das Landschaftsbild 
, das es in seiner 
Eigenart, Vielfalt und Schönheit zu erhalten gilt, und zum anderen die Erhaltung ausreichend 
großer, unzerschnittener Landschaftsräume.  Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Land-
schaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtli ch Struktur und Größe zu betrachten. Dar-
aus abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funkt ion zu berücksichtigen. Zu beachten sind 
hierbei die grundlegenden Aussagen des Landschaftsp lanes, aber auch die bestehenden Vor-
belastungen.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 11 
Ein Untersuchungsraum ist dabei nach Süden nicht rä umlich scharf abgrenzbar. Westlich wird 
er deutlich durch den bestehenden Wald und nördlich  durch Gehölzstrukturen und die Sied-
lungsfläche von Gelmer begrenzt. Der Schifffahrter Damm im Osten schneidet den Großraum 
ohne eine klare Raumlinie, da hier strukturgebende Elemente fast vollständig fehlen. 
 
Aufgrund der geringen Strukturvielfalt im Untersuch ungsraum – gebildet aus Wald, Wallhecken, 
Säumen und kleinen Gehölzgruppen, aber auch Verkehr swegen und Gebäuden – kann nur ei- 
ne mäßige Ausstattung festgestellt werden. Die Plan gebietsfläche profitiert letztendlich von der 
Nachbarschaft zu deutlich besser und naturnah struk turierten Bereichen, wie z.B. die westlich 
angrenzenden Gehölz- und Waldbestände. Auch lässt d ie scheinbare Nähe zum Talraum von 
Werse und Ems die Fläche günstiger in der Beurteilu ng erscheinen. Großräumig gesehen ist 
dem Untersuchungsraum keine nennenswerte Wertigkeit  hinsichtlich eines attraktiven Land-
schaftsbildes zu bescheinigen. Die Kulissenwirkung der Wald- und Gehölzbestände bleibt er-
halten. 
 
Für das Schutzgut Landschaftsbild ist abschließend festzustellen, dass keine wesentlichen Be-
einträchtigungen entstehen. Zwar findet ein Sprung in den „Außenraum“ von Gelmer statt, die-
ser kann jedoch durch die vorgesehenen Wallanlagen und die landschaftsgerechte Eingrünung 
des Plangebietes als im Sinne des Landschaftsbildes verträglich angesehen werden. 
 
5.4.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Die Schutzziele für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter  bestehen in der Erhaltung historischer 
Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteil e von besonders charakteristischer Eigen-
art, von Stadt-/Ortsbildern, Ensembles sowie geschü tzten und schützenswerten Bau- und Bo-
dendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern  sie für den Erhalt, die Eigenart und 
Wahrnehmbarkeit des Denkmals erforderlich ist. 
 
Bau- oder Bodendenkmäler sind innerhalb des Plangeb ietes nicht vorhanden. Eine gewisse 
Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang der Plagge nesch als alte landwirtschaftliche Kul-
turfläche. 
 
Aus Sicht der Landwirtschaft gehen nutzbare Flächen  auf Dauer verloren. Heute als Acker ge-
nutzte Flächen werden zukünftig dauerhaft als Grünl and oder als bebaute Flächen genutzt wer-
den. 
 
Zusammenfassend sind für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten. 
 
5.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funk tion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkt die anthropogene Nutzung im Plang ebiet. Hieraus resultieren Auswirkungen 
auf die Struktur- und Artenvielfalt der Pflanzen- u nd Tierwelt, aber auch auf den Boden- und 
Wasserhaushalt in überwiegend negativer Beeinflussung. 
 
Im Plangebiet liegen keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander 
stehen (z.B. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit entsprechend aufliegenden Sonderbi-
otopen bzw. Extremstandorten) und von dem Vorhaben betroffen wären, so dass insgesamt 
keine wesentlichen Beeinträchtigungen vorliegen. 
 
5.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
Eine nennenswerte Änderung der bestehenden landwirt schaftlichen Strukturen ist zurzeit nicht 
erkennbar, so dass die Flächen weiterhin als landwi rtschaftliche Nutzfläche genutzt würden. 
Weder FNP noch GEP sehen derzeit eine sich ändernde Flächennutzung vor.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 12 
5.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Im Vorfeld der Standortentscheidung wurden Standort alternativen untersucht (siehe Kap. 3). Im 
Rahmen der Standortsuche wurde bereits eine vorläuf ige vergleichende Umweltprüfung der 
beiden potenziellen Alternativstandorte vorgenommen, die im Ergebnis zu einer Standort-Präfe-
renz führte. Eine weitere Betrachtung von Planalter nativen im Umweltbericht ist damit nicht er-
forderlich. 
 
5.8 Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung 
der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbe sondere unvorhergesehene, nachteilige 
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lag e zu sein, geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. 
 
Mit erhöhter Detailschärfe im Rahmen der verbindlic hen Bauleitplanung sind innerhalb einer 
Umweltprüfung die konkreten Eingriffe zu prüfen und Möglichkeiten der Vermeidung, Minderung 
und zum Ausgleich zu erarbeiten. Auf Grundlage dies er Maßnahmen sind Möglichkeiten und 
Notwendigkeiten des Monitoring darzulegen. 
 
Grundsätzlich findet eine Überprüfung der Umweltauswirkungen im Rahmen der Fortschreibung 
des Flächennutzungsplanes statt. 
 
5.9 Zusammenfassung  
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind f ür den Planbereich nur Auswirkungen auf 
das Schutzgut Mensch  durch Lärm festzustellen. Diesen Auswirkungen wird  durch entspre-
chende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungs plan begegnet, so dass keine we-
sentlichen Umweltauswirkungen verbleiben. 
 
 
6. Gesamtabwägung  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und para llel der Aufstellung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, ein h armonisches Siedlungsgefüge unter Ein-
beziehung des Siedlungsbereiches Gelmer zu entwicke ln. Die Zielstellung einer besonderen 
Wohnform unter dem Titel „Wohnen mit Pferdehaltung“ bedingt gegenüber üblichen Baugebie-
ten eine besondere Festsetzungsqualität. Die Wohnba uflächen werden daher als spezifisches 
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen mit Pferdehaltung  dargestellt. 
 
Die Gesamtfläche des Sondergebiets umfasst ca. 5,3 ha. 
 
Neben den allgemeinen Zielsetzungen der Fachgesetze  sind auch Ziele von Fachplänen rele-
vant. Hier sind der Landschaftsplan Werse  mit seinen Festsetzungen und der an den Planbe-
reich angrenzende Bereich einer Wallhecke zu nennen , die gemäß Landschaftsgesetz NW ge-
schützt ist. Unmittelbare räumlich funktionale Bezi ehungen zum Emsauenbereich als Natur-
schutzgebiet und FFH-Gebiet bestehen dagegen nicht. 
 
Für die als erheblich festgestellten Umweltauswirku ngen im Bereich des Lärmschutzes werden 
entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt. Es bestehen aus schallschutz-
rechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken gege n eine Realisierung von Wohnbauflächen 
südlich von Gelmer. Dies ist deshalb vertretbar, da  ausreichend aktiver und passiver Schall-
schutz angelegt werden kann. 
 
Vermeidungsmaßnahmen für die Schutzgüter von Natur und Landschaft (Biotope, Flora, Fauna, 
Landschaftsbild) sind in Bezug auf die Bestandfläch en im Entwurf des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes Nr. 499 durch die Festsetzung zum Erh alt von Gehölzflächen festgesetzt wor-
den. Auch die Festsetzung einer relativ geringen Gr undflächenzahl (GRZ) der Sondergebiete 
(Wohnen) auf den Wert von 0,3 führt zu keinen Beein trächtigungen der wertvollen Bestandsbi-

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 13 
otope. Lediglich für die Erschließungsstraße ist ei ne Teilfläche einer südlich der Hakenesheide 
bestehenden Wallhecke zu entfernen. Auch die Verpfl ichtung zur Versickerung des anfallenden 
Oberflächenwassers ist eine wesentliche Vermeidungsmaßnahme. 
 
6.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu r geplanten Wohnbaufläche 
(Umweltbericht) 
Anderweitige Standortalternativen kommen hier im Hi nblick auf die städtebaulichen Zielvorstel-
lungen nicht in Betracht. 
 
Die sich aus der Pferdehaltung ergebenden Notwendig keiten wie Reit-, Paddock- und Weide-
flächen oder spezifische Auswirkungen - wie z.B. Mi stanfall, Nährstoffeintrag -  stellen hier kei- 
ne besonderen oder erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter dar. 
 
Abschließend ist somit festzuhalten, dass die oben aufgezeigten Auswirkungen durch ein um-
fangreiches Konzept unterschiedlicher Maßnahmen ver mieden, verringert und ausgeglichen 
werden können, so dass letztendlich keine erheblich en nachteiligen Umweltauswirkungen 
verbleiben. Insofern sind allerdings auch die Durch führung und effektive Umsetzung dieser 
Maßnahmen, die durch entsprechende Festsetzungen un d Bestimmungen im vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan verankert sind, wichtige Bestan dteile einer aus Sicht der Umwelt ver-
träglichen Planung. 
 
6.2 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Der Ausgleich kann innerhalb des Plangebietes nachg ewiesen werden. Die zentralen Aus-
gleichsmaßnahmen bestehen in den randlichen Grünber eichen, der landschaftlichen Abgren-
zungsfläche als Obstbaumwiese und der randlichen Be pflanzung des Plangebietes sowie im 
Bereich der südlichen Grünlandflächen im Rahmen der  geplanten Umnutzung von Ackerfläche 
zu Grünlandnutzung (Weideflächen). Insgesamt kann m it diesen Maßnahmen ein Vollausgleich 
für die oben aufgezeigten Beeinträchtigungen der Sc hutzgüter Natur und Landschaft  und ihre 
Funktionen erreicht werden, so dass vor diesem Hint ergrund zumindest für diese Schutzgüter 
keine erheblichen Umweltauswirkungen verbleiben. 
 
Die genannten Maßnahmen sowie die mögliche Notwendi gkeit weiterer Kompensation werden 
im weiteren Verfahren zur Aufstellung des vorhabenb ezogenen Bebauungsplanes Nr. 499 kon-
kretisiert. 
 
6.3 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umwe ltgefährdenden Stoffen belastet sind", 
gekennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsberei chs sind nach derzeitigem 
Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorha nden, die einer Kennzeichnungspflicht 
unterliegen. 
 
6.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt 
Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Agrar bereich dar. Im Vorfeld der Bauleitplan-
verfahren wurden die beiden potenziellen Standortvo rschläge hinsichtlich der regionalplaneri-
schen Genehmigungsfähigkeit mit der Bezirksregierun g Münster abgestimmt. Da der Standort 
die regionalplanerischen Kriterien einer integriert en Lage am Rande einer ggf. weiter zu entwi-
ckelnden Siedlungsstruktur erfüllt, ist die geplant e Änderung des Flächennutzungsplanes mit 
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung verein bar. Mit Schreiben vom 29.03.2006 hat 
die Bezirksregierung Münster – Bezirksplanungsbehörde – die Vereinbarkeit des Plankonzeptes 
und des geplanten Standortes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erklärt.

– 15. Änderung des fortgeschriebenen FNP – Entwurf – BEGRÜNDUNG / Seite 14 
6.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
Die liegenschaftliche Verfügbarkeit des Planbereich s für den Vorhabenträger ist gesichert, da-
mit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. 
 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert. 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen 
Entwurf der 15. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes. 
 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

V-0523-2006-Anlage-2-Plan.pdf

480 Zeichen

Bisherige Darstellung

Anlage 2 zur Vor-
lage Nr. 523/2006

eo...

Sondergebiet Wohnen
mit Pferdehaltung

Fläche für die Landwirtschaft

Fläche für Aufschüttungen

Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft

Wasserschutzgebiet Zone Ill

Amt für EZ Stadtentwicklung
Stadtplanung

Verkehrsplanung

Plan zur 15. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

N
mn

M.: 1:15.000

Stand: 21.06.2006

Beschlussvorlage

2296 Zeichen

V/0523/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
15. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich 
westlich Schifffahrter Damm / südlich Hakenesheide im Stadtteil Gelmer 
Beschluss zur Änderung 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge-
setzbuch im Bereich westlich Schifffahrter Damm  / südlich Hakenesheide im Stadtteil Gelmer da-
hingehend geändert, dass die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft teilweise als Sondergebiet 
mit der Zweckbestimmung Wohnen mit Pferdehaltung neu dargestellt wird. 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten.  
 
Begründung: 
Im Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 
Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im v. g. Bereich geschaffen werden. 
 
Zur Realisierung des Projektes Wohnen mit Pferdehaltung  im Süden des Stadtteils Gelmer sind 
die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die im Parallelverfahren geplante Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 499: Gelmer – westlich Schifffahrter Damm / südlich 
Hakenesheide notwendig. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie den Vorlagen Nr. 
527/2006 (Aufstellungsbeschluss) und Nr. 528/2006 (Kenntnisnahme des Bebauungsplanent-
wurfes) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 499 entnommen werden. 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im September 2006 erfolgen. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Vorlagen-Nr.: 
V/0523/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / 
Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

- 2 - 
V/0523/2006

Beratungsverlauf (4)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 24.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Rat
TOP 27.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sudmühlenstraße
  • Schifffahrter Damm
  • Hakenesheide
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0523/2006
Typ
Vorlage
Datum
28.06.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37