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V/0158/2013

Zwischenbericht zur Umsetzung des "Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster".

Vorlagen 08.03.2013

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

31411 Zeichen

V/0158/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zwischenbericht zur Umsetzung des "Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
23.04.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
07.05.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Zwischenbericht zum „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention 
in Münster“, das insbesondere benachteiligten Kindern eine möglichst frühe Förderung und 
intensive Teilhabe am gesellschaftlichen Lebe n ermöglichen soll, wird zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
2. Die von der Verwaltung zur Verstetigung einer kindbezogenen Armutsprävention vorg e-
schlagenen Maßnahmen, die in der Anlage 1  in einer Übersicht nach Handlungsfelder und 
Bezirken insgesamt dargestellt sind, in der Anlage 2 jeweils maßnahmebezogen und in der 
Anlage 3 in einer Finanzüber sicht, werden bis zum 31.12.2014 fortgeführt und beschlos-
sen. Entsprechende Maßnahmen ab 2015 müssen neu beschlossen werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0239/2011 und V/0239/2011/1. Erg. hat der Rat der Stadt Münster 
den von der Verwaltung zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävention vorgeschlag e-
nen Maßnahmenkatalog beschlossen und Mittel in Höhe von 152.000 € jährlich für 2011 bis 
2014 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren finanziellen Auswirku n-
gen bis 2014. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0158/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 58 08 
E-Mail: 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.03.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0158/2013 
Die Mittel in Höhe von 152.000 € werden in der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ wie 
folgt eingesetzt: 
 
 
Maßnahme 
 
Fortführung der Bewilligung  
01.06.2013 – 31.12.2014 
Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas 
und Grundschulen 
28.000,00 € 
Ausbau der Präventionskette für Kinder ab 
dem 1. Lebensjahr mit einer Kinderkranken-
schwester 
25.000,00 € 
Fallmanagement „Ernährung in Familien“ 
sowie Ernährungsschule in Kitas 
15.000,00 € 
Schulvorbereitung an der Eichendorffschule 
und Ludgerusschule Hiltrup 
12.000,00 € 
Qualifizierung von Fachkräften in Kitas, 
OGS und der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit sowie Integration von Konzepten zur 
Resilienzförderung 
2.000,00 € 
Ausbau der Präventionsnetzwerke durch 
Stadtteilkoordinatoren 
70.000,00 € 
           152.000,00 € 
 
Zusätzlich werden weitere Projekte und Maßnahmen über Bundes - und Landesinitiativen, die 
kommunale Regelförderung oder verschiedene Spenden und Zuwendungen fina nziert. Hierin 
enthalten sind auch die Mittel aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost für 
die Angebote „JuMP“, sowie die „Familien- und Mitmachpaten“. 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.05.2011 das „Maßna hmenprogramm einer kindbezog e-
nen Armutsprävention in Münster“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die in den Hand-
lungsfeldern formulierten Maßnahmen mit den freien Trägern der Jugendhilfe, dem Gesun d-
heitsamt, der Schulverwaltung und dem Sozialamt der Stadt Münster umzusetzen.  
Für das Maßnahmenprogramm wurden für die Jahre 2011 bis 2014 jährlich insgesamt 152.000 
Euro bereitgestellt. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, nach Ablauf von zwei Jahren 
über erste Projektentwicklungen und Ergebnisse z u berichten, so dass die Maßnahmen z u-
nächst für die Dauer von zwei Jahren (01.06.2011 bis 31.05.2013) beschlossen wurden. 
 
Folgende Maßnahmen und Beschlussvorlagen sind dem „Maßnahmenprogramm einer kindb e-
zogenen Armutsprävention in Münster“ vorausgegangen: 
1. Lebenslagen und -perspektiven unterversorgter Kinder und Jugendlicher in Münster 
(V/786/2002) 
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit 
Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung (V/0075/2009) 
3. Wiedereinführung des Münster-Passes ab 01.09.2010 (V/0468/2010) 
4. Stiftung Mitmachkinder; Bericht über den Förderfonds der Stiftung Bürgerwaisenhaus 
(V/0639/2010) 
5. Chancen für alle Kinder unserer Stadt - Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Ki n-
derarmut in Münster (V/0070/2010) 
6. Hearing „Kinderarmut in Münster – eine drängende Herausforderung an die Kommunalpoli-
tik“ der Ausschüsse für Kinder, Jugendliche und Familien, Soziales und Gesundheit s owie 
Schule und Weiterbildung am 09.07.2010

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V/0158/2013 
2. Maßnahmenprogramm – Grundlagen: 
In Münster waren zum 31.12.2011 insgesamt 6.768 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 
unter 18 Jahren nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Asylbewerberlei s-
tungsgesetz leistungsberechtigt. Das entspricht einem Anteil von  15,3% in dieser Altersgruppe. 
2010 lag ihr Anteil bei 15,5%. Je jünger die Kinder sind, desto höher ist der Anteil der leistung s-
berechtigten Kinder. So waren 2011 in der Altersgruppe der Null bis unter Dreijährigen 17,9% 
leistungsberechtigt; 2010 betrug ihr Anteil 19,1%.  
In dem Wissen, dass Kinder in jüngeren Jahren sich überproportional häufig in prekären L e-
benslagen befinden und gerade in den ersten Lebensjahren wichtige Grundlagen für die weitere 
Entwicklung gelegt werden, konzentriert sich das Maßnahm enprogramm einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster in erster Linie auf die frühen Entwicklungsjahre eines Kindes bzw. 
auf die Altersgruppe der 0 - bis -6-jährigen mit der Maßgabe , Präventionsfördernde Strukturen 
weiter zu entwickeln, indem 
- frühestmöglich begonnen wird, 
- die Eltern die ersten Ansprechpartner sind, 
- ein gesundes Aufwachsen ermöglicht wird, 
- die Bildungschancen der Kinder gesichert werden und  
- die Fähigkeiten und Stärken der Kinder frühzeitig erkannt und gefördert werden. 
 
Handlungsleitend dabei ist, Armutsfolgen bei Kindern so früh wie möglich abzufedern, indem 
ihnen von Anfang an gute Entwicklungs -, Bildungs- und Gesundheitschancen zu teil werden.  
Dementsprechend nehmen insbesondere eine gezielte Elternarbeit, frühe Förder -, Gesund-
heits- und Bildungsangebote im Zusammenspiel von Jugend -, Gesundheitshilfe und Schule e i-
nen zentralen Stellenwert ein, um so der Verfestigung von prekären Lebenslagen so früh wie 
möglich entgegenzuwirken.  
Vor diesem Hintergrund wurden mit dem Selbstverständnis eines mehrdimensionalen Ansatzes 
vier Handlungsfelder festgelegt und mit entsprechenden Angeboten bzw. Maßnahmen hinte r-
legt, die besonders geeignet sind, frühzeitig und nachhaltig auf die Entwicklung des Kindes e i-
nen positiven Einfluss zu nehmen bzw. die Situation der betroffenen Kinder zu verbessern. 
Darüber hinaus wurden wesentliche strukturelle Maßnahmen definiert. Hierzu zählen Qualifizi e-
rungsmaßnahmen zu Armutsfragen, Armutsfolgen und Armutsrisiken für pädagogische Fac h-
kräfte, Konzepte zur Resilienzförderung, ehrenamtliche Unterstützungsmodelle für benachteilig-
te Kinder und deren Familien und der Ausbau von Vernetzungsstrukturen auf  unterschiedlichen 
Ebenen. Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster verfolgt 
grundsätzlich einen ressortübergreifenden, integrierten Handlungsansatz, der als Que rschnitts-
aufgabe in der Verantwortung unterschiedlicher Professionen zu sehen ist. 
 
 
3. Umsetzung des Maßnahmenprogramms: 
 
Der vorliegende Zwischenbericht skizziert die Entwicklung und den a ktuellen Sachstand der je-
weiligen Maßnahmen und Projekte in den verschiedenen Handlungsfeldern nach den ersten  1 
bis 1 ½ Jahren. Um erste Ergebnisse nachzuvollziehen, haben die Träger der jeweiligen Ma ß-
nahme bzw. die Projektverantwortlichen  innerhalb der V erwaltung halbjährlich den Sachstand 
mitgeteilt und im Januar /Februar 2013 einen Fachbericht sowie einen Erhebungsbogen und 
Verwendungsnachweis vorgelegt. Die wichtigsten Informationen über eine jede Maßnahme wie 
z.B. die Inanspruchnahme der Zie lgruppe, die erreichten Ziele und der aktuelle Sachstand sind 
der Anlage 2 zu entnehmen. 
Die Darstellungen erfüllen die mit der Vorlage  V/0239/2011 empfohlene Befristung der Mitte l-
vergabe für zunächst zwei Jahre, damit erste Entwicklungen und Erfolge nachvollzogen werden 
können. Darüber hinaus liefern die Erfahrungsberichte der Träger wichtige Grundlagen für die 
weitere Umsetzung bzw. Verstetigung der Maßnahmen.

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V/0158/2013 
3.1 Handlungsfelder: 
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster geht von ein em 
multidimensionalen Armutsverständnis aus, in dem Armut als eine Lebenslage verstanden wird, 
die vielfältige einschränkende und benachteiligende Auswirkungen bei den betroffenen Kindern 
und Eltern haben kann. Im Fokus des gesamten Maßnahmenprogramms steh en Angebote und 
Maßnahmen, die vor bzw. mit der Geburt des Kindes ansetzen und im Alltag der Familien ve r-
ankert sind.  
Mit diesem Selbstverständnis wurden mit dem Maßnahmenprogramm vier zentrale Handlungs-
felder bestimmt, die sowohl mit bestehenden Regelang eboten als auch mit weiteren notwend i-
gen Projekten und Maßnahmen hinterlegt wurden und die geeignet sind, die verschiedenen D i-
mensionen von Kinderarmut abzudecken.  
 
Die Umsetzung der Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern stellt sich wie folgt dar: 
 
 Handlungsfeld Anzahl geplan-
ter Maßnahmen 
Anzahl umgesetz-
ter Maßnahmen 
1 Frühe Hilfen – Bindungen stärken 16 Maßnahmen 14 Maßnahmen 
2 Frühe Förderung – Kinder stärken   5 Maßnahmen   5 Maßnahmen 
3 Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen   8 Maßnahmen   8 Maßnahmen 
4 Bildung ermöglichen – Leben lernen   6 Maßnahmen   6 Maßnahmen 
 
Insgesamt wurden in allen  vier Handlungsfeldern 33 von stadtweit 35  Angeboten umgesetzt. 
Die Maßnahmen wurden dabei im Schwerpunkt von den freien Trägern der Jugendhilfe wie den 
Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungsstätten und Kindertageseinrichtungen vor Ort 
durchgeführt bzw. umgesetzt, ergänzt von Maßnahmen in Schulen, des Gesundheitsamtes o-
der des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.  
Die Träger der jeweiligen M aßnahmen haben der Verwaltung im Januar 2013 zu einem jeden 
Angebot einen Fachbericht und Verwendungsnachweis sowie einen zusätzlichen Erhebung s-
bogen vorgelegt. Die wichtigsten Informationen und Ergebnisse dieser Berichte wurden in einer 
dafür von der Verwaltung entwickelten Datenbank hinterlegt und sind in komprimierter Form der 
Anlage 2 zu entnehmen. 
 
 Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“  
Eltern nehmen eine Schlüsselposition zur Vermittlung von Bildung und Lebenskomp e-
tenzen an ihre Kinder ein. Soll die Entwicklung und die soziale Teilhabe von Kindern ve r-
bessert werden, so ist es erforderlich, Mütter und Väter durch spezifische Angebote in 
ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, damit sie in die Lage versetzt werden, die Entwic k-
lung ihrer Kinder zu unterstützen. 
 
Familien sind ein zentraler Ort des Aufwachsens junger Menschen und nach wie vor die Sozi a-
lisationsinstanz mit den größten Potenzialen für die Entwicklung junger Menschen und deren 
Wohlbefinden. Das Maßnahmenprogramm hat in diesem Handlu ngsfeld deshalb einen beso n-
deren Schwerpunkt gelegt. Von insgesamt 16 Maßnahmen konnten 14 Maßnahmen in diesem 
Handlungsfeld erfolgreich durchgeführt werden. Neben längerfristig angelegten Maßnahmen 
wurden auch kurzfristig und über einen begrenzten Zeitrau m angelegte Angebote  aufgeführt, 
die als b esondere Bedarfe einer Zielgruppe oder eines Sozialraums von den vor Ort tätigen 
Fachkräften herausgestellt und aus Spenden finanziert wurden. Drei dieser von insgesamt fünf 
als „flexible b edarfsorientierte Sondermaßnahmen“ definierten Angebote wie die  Elternabende 
für Eltern mit pubertierenden Jugendlichen, Elterngruppe für Eltern mit puber tierenden Jugend-
lichen sowie ein  Gruppenangebot für psychisch kranke Eltern – wurden erfolgreich durchge-
führt. Zwei Projekte wi e das „Angebot für gewaltt ätige Männer in Ehe Partnerschaft“  und das 
„Niedrigschwellige Angebot für Alleinerziehende Mütter und Väter“ wurden aufgrund mangel n-
der Inanspruchnahme durch die Zielgruppe bzw. mangels einer geeigneten Fachkraft  in dem 
vorgesehenen Zeitraum nicht realisiert (vgl. Anlage 2; I. Nr. 3 und Nr. 10) . Im Ergebnis konnten 
hierdurch und durch verzögerte Maßnahmenumsetzungen befristete und über Spenden fina n-
zierte Maßnahmen 2012 wie das „Gruppenanbot für psychisch kranke Eltern“ und „Sure Start in

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Berg Fidel“ sowie eine 2. Gruppe „JuMP“ (Junge Mamas und Papas) kostenneutral weiter f i-
nanziert werden. Der Umsetzungsstand zu den jeweils durchgeführten Maßnahmen ist der A n-
lage 1 zu entnehmen. 
 
 Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“ 
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für die Entwicklung 
von Ki ndern ist unumstritten. Je früher und je länger der Kitabesuch wahrgenommen 
wird, desto eher können positive Effekte für die gesamte Entwicklung des Kindes erwa r-
tet werden. Frühkindliche Bildung ist deshalb ein immens wichtiger Baustein in der Pr ä-
ventionskette. 
 
Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen ist grundlegende Voraussetzung, damit insbesond e-
re Kinder mit Armutsrisiko möglichst früh und umfassend gefördert werd en können.  In dem 
Handlungsfeld “Frühe Förderung – Kinder stärken“ waren insgesamt fünf Schwerpunktma ß-
nahmen definiert, die alle umgesetzt wurden.  Neben dem Ausbau von Kinderbetreuungsang e-
boten insbesondere für unter Dreijährige war in dem Maßnahmenprogramm auch die Anhebung 
der ersten Einkommensgruppe der Elternbeiträge für Kitas benannt. An dieser Stelle soll ve r-
deutlicht werden, dass die Anhebung der Elternbeiträge von 25.000 € auf 37.000 € dazu geführt 
hat, dass insgesamt 6.607 Kinder (Stand: August 2012) in Münster davon profitierten. Im Ka-
lenderjahr 2010 waren es im Jahresdurchschnitt 4.140 Kinder. Der Vergleich von 2010 zu 2012 
belegt eine Steigerung um 59,6 Prozent. Auch über das Maßnahmenprogramm hinaus werden 
weitere Angebote für Familien mit Armutsrisiko verstärkt. So wird seit dem Kindergartenjahr 
2012/2013 der Ausbau von Familienzentren in Gebieten mit einem besonderen Bildungs - und 
Armutsrisiko vorangetrieben und die Verteilung der Familienzentren nach einem Sozialindex mit 
den Messgrößen "Kinder unter sieben Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II" und den 
Daten der Schuleingangsuntersuchungen vorgenommen. 
 
 Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“ 
Eine stabile psychische und physische G esundheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass 
Kinder sich gut entwickeln. Die Begleitung, Unterstützung und Förderung insbesondere 
der Kinder mit besonderen Bedürfnissen für eine gesunde Entwicklung und die notwen-
dige Unterstützung ihrer Eltern ist daher umfassend und nicht in Alleinzuständigkeit ei n-
zelner Bereiche zu sehen. Wichtige Weichen für eine gesunde Entwicklung müssen d a-
her im Zusammenwirken der beteiligten Professionen und möglichst früh gestellt we r-
den.  
 
Alle Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung konnten umgesetzt bzw. fortgeführt 
werden. Drei von insgesamt acht Maßnahmen in diesem Handlungsfeld konnten durch die z u-
sätzlichen Mittel aus dem Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutspräven tion reali-
siert werden. Viele Angebote wurden in gemeinsamer Verantwortung und Kooperation von G e-
sundheits- und Jugendhilfe vor Ort umgesetzt. Alle Angebote haben sich  auch deshalb erfolgs-
versprechend entwickelt, weil die Hilfen für Eltern und Kinder unauf dringlich im Sozialraum wie 
z. B. in der Kita, dem Familienzentrum oder in der Schule durchgeführt wurden. 
Die Hebammenangebote  in den Kitas bzw. Familienzentren  - als ein wichtiger Baustein der 
Frühen Hilfen unverzichtbar - konnten zu Beginn des Jahres 20 13 in die Regelförderung übe r-
führt und damit fest etabliert werden. Seit 2007 fester Bestandtteil in Stadtteilen mit besonderen 
Unterstützungsbedarfen wie in Kinderhaus, Coerde, Berg Fidel, Hiltrup -West, wurden sie im 
September 2010 auf Kitas bzw. Familienzentren in Gievenbeck und Angelmodde erweitert. Mitt-
lerweile ist die Arbeit der Familienhebammen im Bereich der Frühen Hilfen bundesweit akze p-
tiert und im neuen Bundeskinderschutzgesetz festgeschrieben. 
 
 Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ 
Kinderarmut geht häufig einher mit Bildungsarmut. Deshalb gilt es, soziale oder he r-
kunftsbedingte Nachteile durch gezielte Maßnahmen oder Förderprogramme auszugle i-
chen, damit Kinder so unterstützt werden, dass sie ihre individuellen Potenziale voll en t-
falten können und schwierige Bildungsverläufe vermieden werden.

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In dem Handlungsfeld „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ wurden weitere sechs Maßna h-
men umgesetzt, die sich insbesondere auf den Übergang von der Kita in die Grundschule ko n-
zentrieren. Neben A ngeboten, die sich direkt an die Eltern und Kita -Kinder bzw. Schülerinnen 
wenden wie z.B. die Schulvorbereitung für Eltern und Kinder, wurden hierbei auch Maßnahmen 
aufgezeigt, die grundlegende und konzeptionelle Überlegungen zu der Zusammenarbeit und 
der konkreten Kopperation zwischen Jugendhilfe und Schule beinhalten. Zu nennen sind hier 
beispielsweise die AG Kooperation Kita und Grundschule sowie die Weiterentwicklung der K o-
operation zwischen Grundschu len und dem K ommunalen Sozialdienst. Alle Bemühungen ha-
ben eines gemeinsam, indem sie grundsätzlich darauf abzielen, dem Kind bzw. Kindern einen 
gelingenden Übergang in die Grundschule und eine erfolgreiche Bildungsbiographie als wicht i-
ge Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am Leben zu ermöglichen.  
 
3.2 Strukturelle Maßnahmen (Vernetzung, Qualifizierung, Ehrenamt): 
Neben den eltern- und kindbezogenen Maßnahmen wurden mit dem Maßnahmenprogramm e i-
ner kindbezogenen Armutsprävention in Münster auch strukturelle Maßnahmen wie die Qualif i-
zierung und Verne tzung dieser im Leben eines Kindes wichtigen Akteure und Institutionen im 
Sinne der Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit einer zukunftsorientierten kindbezogenen A r-
mutsprävention herausgestellt.  Aufgrund der Multidimensionalität ist Armutspr ävention eine 
Querschnittsaufgabe. und bezieht die Akteure aus Gesundheit, Jugendhilfe, Schule und Sozi a-
les mit ein, so dass die Zusammenarbeit gefördert wird und sukzessive  die Versäulung dieser 
Unterstützungssysteme aufgehoben werden soll.  Es gilt dauerhafte Verantwort ungsgemein-
schaften im Sinne einer umfassenden Familienbegleitung und Erziehungspartnerschaft zu bi l-
den und Präventionsketten Lebensphasen begleitend weiter zu entwickeln und aufeinander a b-
zustimmen. 
Vor diesem Hintergrund wurde der systematische Auf - bzw. Ausbau von kindzentrierten Pr ä-
ventionsnetzwerken  
- auf gesamtstädtischer Ebene 
- auf Stadtteilebene 
- auf Verwaltungsebene als auch 
- zielgruppenspezifisch 
angestrebt. 
 
Unter Berücksichtigung dessen, dass der Auf - und Ausbau von  neuen Strukturen, Kooperatio-
nen und Netzwerken ein komplexes Vorhaben ist, welches langfristig anzulegen ist, konnten in 
dem Zeitraum von etwa 1 1/2 Jahren auf unterschiedlichen Ebenen zentrale Grundlagen g e-
schaffen werden.  
 
Kommunal: 
 Auf Verwaltungsebene: Bereits mit der Entwicklung des „Maßnahmenprogramms einer 
kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ hat die Jugend-, Gesundheits-, Schul- und 
Sozialverwaltung der Stadt Münster im Interesse einer gezielten Armutsprävention ihre 
fachlichen Kompetenzen zusammen geführt und die Angebote au feinander abgestimmt. 
Im Rahmen einer gemeinsamen „Steuerungsgruppe Kinderarmut“ wurde diese Aufgabe 
als Querschnittsthema in dem Berichtszeitraum in verbindlichere Strukturen überführt 
und etabliert. Die Steuerungs gruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht , das Maßna h-
menprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster zu begleiten, weiter 
zu entwickeln und gemeinsame Schnittstellen und Herausforderungen auszuloten. Dar-
über hinaus wurden im Sinne einer ganzheitlichen Präventionsstrategie weitere Themen 
wie die Planung einer Präventionskonferenz in Münster und die Bewerbung zum Modell-
vorhaben „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor!“ miteinander a b-
gestimmt. 
 
 Auf gesamtstädtischer Ebene: Im März 2012 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters die Präventionskonferenz 
„Starke Kinder – begleiten – fördern – schützen“ organisiert und durchgeführt. Ziel dieser 
Präventionskonferenz war es, die Kooperation und Vernetzung der im Leben eines Ki n-

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des wichtigen Akteure auszubauen und insbesondere die Zusammenarbeit von Jugen d-
hilfe, Schule und Gesundheitswesen im Sinne einer kindbezogenen Präventionsstrat e-
gie weiter zu entwickeln.  
Ein Fachforum widmete sich im Sinne der Sensibilisierung und Qualifizierung  der Fach-
kräfte speziell dem Thema: „Frühe Hilfen als Prävention gegen Kinderarmut?“  
Mit etwa 180 Teilnehmer/ -innen aus dem Gesundheitswesen, der Schullandschaft, der 
Kinder- und Jugendhilfe und unter Beteiligung der politischen Gremien wurden die A n-
forderungen und Erwartungen an eine gemeinsame Präventionsstrategie und Zusa m-
menarbeit in Münster benannt.  
 
 Auf Stadtteilebene: Mit dem Ausbau der Präventionsnetzwe rke auf Stadtteilebene hat 
das Maßnahmenprogramm den Einsatz von drei weiteren Stadtteilkoordina toren in u n-
terschiedlichen Bezirken bzw. Sozialräumen ermöglicht. Der Aufgabenbereich umfasst 
u. a. die Verbesserung der Zugänge zu den bereits im Stadtteil vorhandenen Angeb o-
ten, die Kooperation mit der Gesundheitshilfe, dem Kommunalen Sozialdienst und de n 
Kindertagesstätten, um im Einzelfall den Kontakt zu einer Familie zu begleiten oder zu 
erleichtern sowie die Koordin ation und Vernetzung der Arbeitskreise und Fachkräfte im 
Stadtteil, um verbindliche Präventionsstrukturen zu erarbeiten und Angebotslücken von 
frühen, niedrigschwelligen Hilfen zu schließen . Trotz des z. T. aufgrund des Bewe r-
bungsverfahrens bzw. der Bewerberlage verzögerten Einsatzes der Stadtteilkoordinat o-
ren konnten in den vergangenen 1 bis 1 ½ Jahren erste grundlegende Strukturen g e-
schaffen und umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde unter Federführung des Amtes 
für Kinder, Jugendlicher und Familien ein begleitender Qualitätszirkel in der Abteilung 
Familien- und Erziehungshilfen eingerichtet, der die Erfahrungen aus dem ehemaligen 
Modellprojekt in Coerde mit einbezieht und eine gemeinsame Vernetzung und Weite r-
entwicklung ermöglicht. Um das komplexe Aufgabenfeld und die Umsetzung dessen di f-
ferenziert darzustellen, erfolgt eine gesonderte Berichterstattung. 
 
Landesinitiative: 
 Im Rahmen der Lan desinitiative „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen 
vor“ hat sich die Stadt Münster erfolgreich beworben. Innerhalb des dreijährigen Modell-
vorhabens sollen durch ziel - und ergebnisbezogene Zusammenarbeit der an der Pr ä-
ventionskette beteiligten Akteure aus Gesundheitswesen, Schule, Soziales und Jugen d-
hilfe die Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden. 
Dementsprechend wurden 2012 zwei Zielworkshops mit Fachkräften aus Schule, Sozia-
les, Jugendhilfe und Gesundheitswesen durchgeführt. Die Beteiligten verständigten sich 
auf konkrete Ziele bzw. Maßnahmen, die gemeinsam auf dieser Ebene verfolgt und u m-
gesetzt werden sollen.  
 
Bundesinitiative: 
 Im Zuge der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen/Familienhebammen“ werden seit 
dem 1. November 2012 der Aus - und Aufbau sowie die Weiterentwicklung der Netzwe r-
ke Frühe Hilfen gefördert. Dazu gehören der Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie 
deren Qual ifizierung und Fortbildung. Zur Unterstützung des Auf - und Ausbaus der 
Netzwerke werden zudem der Einsatz von Familienhebammen und ehrenamtliche Struk-
turen in den Frühen Hilfen gefördert. 
 
Mit der Teilnahme an dem Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW be u-
gen vor“ und der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen / Familien hebammen“, werden ent-
sprechend eingeleitete Maßnahmen und Vernetzungsbemühungen mit allen relevanten Akte u-
ren im Stadtteil, in der Verwaltung und zwischen den verschiedenen Professionen systematisch 
weiter ausgebaut und qualifiziert. Die Modellprojekte wer den in Federführung vom Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien koordiniert und sind mit zusätzlichen personellen und finanziellen 
Ressourcen ausgestattet. Durch eine Lenkungsgruppe „Frühe Hilfen/Prävention“ mit Akteuren 
aus Jugend- Gesundheitshilfe, Schule und Soziales werden die verschiedenen Präventionsstra-

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tegien auf kommunaler Ebene in einer Gesamtstrategie zusammengeführt und  weiter entw i-
ckelt. 
 
 
4. Verstetigung des Maßnahmenprogramms: 
 
Bundesweit hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ohne ein in tensives Engagement im 
präventiven Bereich angesichts erkennbarer Entwicklungsverzögerungen benachteiligter Kinder 
keine spürbaren Veränderungen bewirkt werden können. Entsprechende Untersuchungen im 
Bereich des Kindesschutzes belegen, dass frühe und präve ntiv wirksame Interventionen Erfolg 
versprechend sind und spätere kostenintensivere Folgekosten im Bereich öffentlicher Hilfen wie 
z. B. der stationären Hilfen zur Erziehung, Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsfähi g-
keit oder der Gesundheit vermeiden helfen.  
Studien des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) zur Kinderarmut zeigen 
auf, dass sich die Inanspruchnahme von Sozialen Diensten im Vorschulalter statistisch signif i-
kant auf die Lebenslage der Kinder nach vier Jahren auswirkt e. Darüber hinaus rücken weitere 
Studien insbesondere die Perspektive der Kinder in dem  Mittelpunkt der Betrachtung. Im Ra h-
men dieser Studien wurden die Kinder selbst und die Eltern dazu befragt, wie sie mit der b e-
nachteiligten Leben slage umgehen und auf w elche Ressourcen sie dabei zurückgreifen kö n-
nen. Dabei wurden folgende entlastende und unterstützende Faktoren identifiziert: 
- konstruktive elterliche Bewältigungsstrategien, 
- unterstützende und annehmende Eltern-Kind-Beziehung, 
- unterstützende soziale Netze. 
- positive soziale Kontakte der Kinder, 
- förderliche Angebote von Institutionen. 
 
Zentrale Voraussetzung hierfür ist eine ausreichende und qualifizierte Infrastruktur  mit umfas-
senden Angeboten an Bildung und Erziehung, Betreuung und Beratung  für jedes Kind und sei-
nen Eltern vor Ort.  
 
Die Ergebnisse dieser Studien belegen, dass das breit angelegte Maßnahmenpaket einer kin d-
bezogenen Armutsprävention in Münster - neben ausreichenden und qualifizierte n Regelein-
richtungen vor Ort - grundsätzlich geeignet is, benachteiligten Eltern und Kindern eine nachhal-
tige Förderung zukommen zu lassen. Viele der in den ersten ein bis eineinhalb Jahren umg e-
setzten Maßnahmen zeigen zum jetzigen Zeitpunkt auf, dass es gelingen kann, Kinder und F a-
milien benachteiligter Be völkerungsgruppen früh zu erreichen und deren Zugangs- und Nu t-
zungschancen durch eine aktive Ansprache und bedürfnisorientierte Angebotsvielfalt vor Ort zu 
erhöhen. Eine weitergehende Bewertung wird vielen Projekten zum jetzigen Zeitpunkt nicht g e-
recht, da sie in der Regel in ihrer Wirkung längerfristig angelegt sind.  
In den kommenden 1 ½ Jahren sollen  deshalb die mit dem Maßnahmenprogramm definierten 
Angebote in den unterschiedlichen Handlungsfeldern weiter entwickelt und verstetigt werden . 
Erfolgreiche M aßnahmen sollen dabei perspektivisch vermehrt in Regelsysteme und ein g e-
samtstädtisches Präventionskonzept überführt werden, um verbindliche Präventionsketten zu 
gewährleisten und so mehr Kontinuität und Verlässlichkeit für Eltern und Kinder zu schaffen.  
 
 
Ausblick: 
 
Die Stadt Münster hat mit dem Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention 
wichtige Angebote v on Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales f ür Kinder mit Ar-
mutsrisiko aufgezeigt bzw. weiter entwickelt und ausgebaut. Dabei wurden sowohl vorhandene 
Ressourcen und Maßnahmen genutzt bzw. neu ausgerichtet, als auch zielgruppenspezifischer 
ausgebaut. Das Maßnahmenprogramm zeigt einen Weg zu einer  finanzierbaren und an den 
Lebenslagen der Kinder ausgerichteten Armutsprävention auf, wobei es nicht nur um z. T. neue 
Sondermaßnahmen, sondern um eine gerechtere Teilhabe am bestehenden Angebot geht.

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Die Fortführung des Maßnahmenkatalogs für die kommenden 1 ½ Jahre wurde gemeinsam von 
der Steuerungsgruppe Kinderarmut definiert und mit der Lenkungsgruppe Prävention/Frühe Hil-
fen auf gesamtstädtischer Ebene abgestimmt. Spätere Anpassungen oder Ergänzungen we r-
den regelmäßig geprüft und sind vor dem Hintergrund von kurzfristigen sozialräumlichen oder 
zielgruppenspezifischen Erfordernissen, Projek tmitteln Dritter oder der Ergebnisse der Model l-
projekte auf Landes- und Bundesebene nicht auszuschließen. 
 
Die Mittelvergabe für das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention“ in 
Höhe von 152.000 € erfolgt zunächst bis zum 31.12.2014 und ist geeignet wichtige Schlüssel-
projekte fortzuführen und entsprechende Effekte nachzuvollziehen (vgl. II, S. 2).  
 
Die Verwaltung wird die Maßnahmen weiterhin gemeinsam mit den f reien Trägern der Jugend-
hilfe, dem Gesundheitsamt, der Schulverwaltung und dem Soz ialamt der Stadt Münster in 
2013/2014 umsetzen und koordinieren und z u den Haushaltsberatungen 2014 einen abschli e-
ßenden Bericht über das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in 
Münster“ vorlegen.  
Darüber hinaus gilt es in den komm enden Jahren die  Zusammenarbeit der Vielzahl unte r-
schiedlicher Professionen und Anbieter sozialer Dienste, Bildungseinrichtungen, Gesundheit s-
dienste über die bereits eingeleiteten Vernetzungsbestrebungen weiter zu qualifizieren und die 
Ressourcen der versc hiedenen Ressorts optimal für Kinder und ihre Eltern verfügbar zu m a-
chen. Diese Vernetzungsleistungen werden aktuell und zukünftig gezielt über die - mit zusätzli-
chen finanziell und personell ausgestatteten Ressourcen - Modellprojekte „Kein Kind zurücklas-
sen! Kommunen in NRW beugen vor “ und das Bundesmodellprojekt „Netzwerk Frühe Hi l-
fen/Familienhebammen“ angestrebt. Hierzu erfolgen gesonderte Berichterstattungen.  
 
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster, welches auf die 
Verbesserung der Lebenssituation von Kindern in Armut abzielt, ist ein wichtiger Baustein in e i-
nem gesamtstädtischen Präventionskonzept und in eine kommunale Gesamtstrategie „Frühe 
Hilfen/Prävention“ zu integrieren. Mit den Modellprojekten „Kein Kind zurücklassen- Kommunen 
in NRW beugen vor!“ und der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen / Familienhebammen“ 
kann es gelingen, gemeinsam ein gesamtstädtisches Handlungsko nzept zu entwickeln, das auf 
den Grundsätzen Prävention, Vernetzung und Nachhaltigkeit aufbaut.  
 
 
 
 
i.V. 
 
gez.  
     Dr. Hanke 
 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 Kurzübersicht der Maßnahmen nach Handlungsfeld und Bezirk 
 Darstellung der Einzelmaßnahmen nach Handlungsfeld 
 Finanzübersicht der Maßnahmen nach Handlungsfeld

Beratungsverlauf (5)

17.04.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0158/2013
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37