V/0591/2021
Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität
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Anlage A
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Anlage A zur V/0591/2021 Kurzüberblick Die Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) übernimmt der anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe educcare Bildungskinder- tagesstätten gGmbH. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kin- der mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir wer- den Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Der Rat der Stadt Münster hat die Errichtung der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität und die anschließende Trägervergabe durch die WWU mit den Vorlagen D/0024/2020, V/0357/2020 und V/0357/2020/1 beschlossen. Die WWU hat mitgeteilt, dem Träger educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH die Träger- schaft für die Kindertageseinrichtung am Schlossplatz 16 zu übertragen. Damit ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtung ein Träger bestimmt, so dass weitere Detailplanungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger getroffen werden können. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kinder in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x tlw Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung der Kita (siehe Ratsbeschluss 25.03.2020 mit Vorlage V/0119/2020). Die Stadt Münster unterstützt die WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes in Höhe von bis zu maximal 220.500 €. Laut der einschlägigen Förderrichtlinie des Landes ist der Antrag durch den Träger zu stellen. Um eine Förderung in dieser Höhe zu erhalten, müssen förderfähige Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mindestens 245.000 € nachgewiesen werden. Ab 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.131.500 € (für 2023 anteilig: rd. 469.500 €) an. Für die Wohnbereichsplätze fällt zudem ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 4,8 % an. Das ist für das Jahr 2024 ein Betrag von rd. 30.200 € (Anteilig für 2023: rd. 12.500 €). Sollte der Anteil der betrieblich genutzten Plätze mehr als 50% aller Plätze betreffen, reduzieren sich die vorgenannten Beträge entsprechend. Der Trägeranteil für die be- trieblichen Plätze übernimmt die WWU. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 505.000 € (für 2023 anteilig: rd. 209.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 126.000 € (für 2023 anteilig: rd. 52.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leis- tungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die zur Finanzierung der laufenden Kosten im Teilergebnisplan erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli- chen Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
V_0591_2021_Anlage 1
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Druckansicht Maßstab 1: 2000 Datum: 24.08.2021 Notizen: Schlossplatz 16 © Stadt Münster H 5758 062 R 404 799 R 405 113 H 5758 502 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0591/2021 V/0591/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität Beratungsfolge 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der Kinder- und Jugendhilfeträger educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH die Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität übernimmt. Der voraussichtliche Betriebsbeginn ist der 01.08.2023. 2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden folgende vertragliche Vereinbarun- gen entsprechend getroffen: 2.1. Für die öffentlich belegten Betreuungsplätze wird ein Trägeranteil von 3,0 % vereinbart. Hierzu werden vertragliche Regelungen zwischen dem Träger educcare Bildungskinderta- gesstätten gGmbH und der Stadt Münster vereinbart (Leistungsvereinbarung). 2.2. Mietvertragliche Regelungen werden zwischen dem Investor Westfälische Wilhelms - Universität und dem Träger educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH getroffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung der Kita (siehe Ratsbeschluss 25.03.2020 mit Vorlage V/0119/2020). Die Stadt Münster unterstützt die WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes in Höhe von bis zu maximal 220.500 €. Laut der einschlägigen Förderrichtlinie des Landes ist der Antrag durch Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 01.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0591/2021 den Träger zu stellen. Um eine Förderung in dieser Höhe zu erhalten, müssen förderfähige Investiti- onskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mindestens 245.000 € nachgewiesen werden. Ab 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.131.500 € (für 2023 anteilig: rd. 469.500 €) an. Für die Wo hnbereichsplätze fällt zudem ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 4,8 % an. Das ist für das Jahr 2024 ein Betrag von rd. 30.200 € (Anteilig für 2023: rd. 12.500 €). Sollte der Anteil der betrieblich genutzten Plätze mehr als 50% aller Plätze betreffen, reduzieren sich die vorgenannten Beträge entsprechend. Der Trägeranteil für die betrieb- lichen Plätze übernimmt die WWU. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 505.000 € (für 2023 anteilig: rd. 209.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 126.000 € (für 2023 anteilig: rd. 52.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abh ängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan entwurf 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2023 2024ff. 209.500 505.000 Landeszu- weisungen 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2023 2024ff. 52.300 126.000 Elternbeiträge 15 Transferaufwendungen 1. Gesetzlicher Zuschuss 2. Freiwilliger Zuschuss 2023 2024ff. 2023 2024ff. 469.500 1.131.500 12.500 30.200 Betriebs- kostenzu- schüsse Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaß- nahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa -Betr Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwen- dungen für Investitionsmaß- nahmen 2023 220.500 Bundes- /Landes- förderung Auszahlungen 11 Auszahlungen von aktivier- baren Zuwendungen 2023 220.500 Zuschuss an den Träger Saldo 0 - 3 - V/0591/2021 dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz- planung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Ausgangslage: Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung dieser Kindertageseinrichtung mit der Dringlichkeitsentscheidung D/0024/2020 sowie den Vorlagen V/0357/2020 und V/0357/2020/1 zur Weiterentwicklung betrieblicher Kindertagesbetreuungsangebote beschlossen. Die Kindertageseinrichtung beginnt zunächst mit folgenden Gruppen: 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 3 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und umfasst insgesamt 70 - 75 Plätze, davon 36 u3 - Plätze und 34 - 39 ü3 - Plätze. Die jeweilige Gruppenstruktur wird auf der Grundlage der jährlich zu vereinbarenden Rahmenstruktu- ren bedarfsgerecht weiterentwickelt. Der Investor, die WWU, wird nach Abriss des alten Gebäudes auf dem Grundstück am Schlossplatz 16 eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 36 u3- und 34 - 39 ü3 - Plätzen errichten (sh. Anlage 1). Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes er- richtet. Eine Außenfläche für fünf Gruppen wird ebenerdig zur Verfügung stehen. Der Anteil der u3 - Kinder ist in der benannten Beispielrahmenstruktur hoch gewählt worden, da die WWU von einem hohen Bedarf in dieser Altersgruppe ausgeht. Grundsätzlich ist ein weiterer Verbleib der Kinder ab 3 Jahren in der Einrichtung möglich. Jedoch geht die WWU davon aus, dass einige Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab 3 Jahren wohnortnah in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie- ben wird. Mit der Beauftragung eines entsprechenden Trägers durch die Westfälische Wilhelm - Universität (WWU) können die Plätze der Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die Förderung durch Landesmittel ist gesichert. Die Elternbeiträge werden vom Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien entsprechend der Elternbeitragstabelle für Kindertagesbetreuung eingezogen. 2. Trägerauswahlverfahren der WWU: Die WWU hat in ihrer Zuständigkeit ein Trägerauswahlverfahren durchgeführt mit dem Ergebnis, dem anerkannten Träger der Kinder - und Jugendhilfe educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH die Trägerschaft zu übertragen. Mindestens 50 % der vorhandenen Plätze in der betriebseigenen Kita werden von der WWU bean- sprucht. Sofern sich be i der Belegung der Kindertageseinrichtung Kapazitäten ergeben, für die kein betrieblicher Bedarf der WWU besteht, wird die WWU diese Plätze für die öffentliche Belegung in der Stadt Münster zur Verfügung stellen. Für diese Wohnbereichsplätze wurde ein Trägeranteil von 3,0 % angeboten. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen werden hierzu zwischen dem Träger und der Stadt Münster getroffen. - 4 - V/0591/2021 3. Fazit: Die WWU hat rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtung einen Träger gefunden, so dass weitere Detailplanungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger getroffen werden können. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Schlossplatz 16
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Details
- Aktenzeichen
- V/0591/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2021
- Erstellt
- 04.08.2021 15:06