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V/0591/2021

Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität

Vorlagen 04.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 39

Anlage A

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V_0591_2021_Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

6143 Zeichen

Anlage A zur V/0591/2021 
Kurzüberblick 
Die Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität 
(WWU) übernimmt der anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe educcare Bildungskinder-
tagesstätten gGmbH. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kin-
der mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden  
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir wer-
den Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, 
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
  
Der Rat der Stadt Münster hat die Errichtung der betrieblichen Kindertageseinrichtung der 
Westfälischen Wilhelms-Universität und die anschließende Trägervergabe durch die WWU mit 
den Vorlagen D/0024/2020, V/0357/2020 und V/0357/2020/1 beschlossen.  
 
Die WWU hat mitgeteilt, dem Träger educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH die Träger-
schaft für die Kindertageseinrichtung am Schlossplatz 16 zu übertragen.  
 
Damit ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtung ein Träger bestimmt, so dass weitere 
Detailplanungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger getroffen werden können.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kinder in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x tlw 
Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung 
der Kita (siehe Ratsbeschluss 25.03.2020 mit Vorlage V/0119/2020). Die Stadt Münster unterstützt 
die WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes in Höhe 
von bis zu maximal 220.500 €. Laut der einschlägigen Förderrichtlinie des Landes ist der Antrag 
durch den Träger zu stellen. Um eine Förderung in dieser Höhe zu erhalten, müssen förderfähige 
Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mindestens 245.000 € nachgewiesen 
werden.  
Ab 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.131.500 € (für 2023 
anteilig: rd. 469.500 €) an. Für die Wohnbereichsplätze fällt zudem ein freiwilliger Zuschuss zum 
Trägeranteil in Höhe von 4,8 % an. Das ist für das Jahr 2024 ein Betrag von rd. 30.200 € (Anteilig 
für 2023: rd. 12.500 €). Sollte der Anteil der betrieblich genutzten Plätze mehr als 50% aller Plätze

betreffen, reduzieren sich die vorgenannten Beträge entsprechend. Der Trägeranteil für die be-
trieblichen Plätze übernimmt die WWU. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in 
Höhe von rd. 505.000 € (für 2023 anteilig: rd. 209.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 
126.000 € (für 2023 anteilig: rd. 52.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leis-
tungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder 
zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
Die zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 
2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die zur Finanzierung der laufenden Kosten 
im Teilergebnisplan erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit 
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-
chen Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis  zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

V_0591_2021_Anlage 1

144 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2000
Datum: 24.08.2021
Notizen:
Schlossplatz 16
© Stadt Münster
H 5758 062
R 404 799
R 405 113
H 5758 502
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

8072 Zeichen

V/0591/2021 
V/0591/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der Kinder- und Jugendhilfeträger educcare 
Bildungskindertagesstätten gGmbH die Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung der 
Westfälischen Wilhelms-Universität übernimmt. 
 
Der voraussichtliche Betriebsbeginn ist der 01.08.2023. 
 
2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden folgende vertragliche Vereinbarun-
gen entsprechend getroffen:  
 
2.1. Für die öffentlich belegten Betreuungsplätze wird ein Trägeranteil von 3,0 % vereinbart.  
Hierzu werden vertragliche Regelungen zwischen dem Träger educcare Bildungskinderta-
gesstätten gGmbH und der Stadt Münster vereinbart (Leistungsvereinbarung). 
 
2.2. Mietvertragliche Regelungen werden zwischen dem Investor Westfälische Wilhelms -
Universität und dem Träger educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH getroffen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung der 
Kita (siehe Ratsbeschluss 25.03.2020 mit Vorlage V/0119/2020). Die Stadt Münster unterstützt die 
WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes in Höhe von 
bis zu maximal 220.500 €. Laut der einschlägigen Förderrichtlinie des Landes ist der Antrag durch 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
01.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0591/2021 
den Träger zu stellen. Um eine Förderung in dieser Höhe zu erhalten, müssen förderfähige Investiti-
onskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mindestens 245.000 € nachgewiesen werden. 
 
Ab 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.131.500  € (für 2023 
anteilig: rd. 469.500 €) an. Für die Wo hnbereichsplätze fällt zudem ein freiwilliger Zuschuss zum 
Trägeranteil in Höhe von 4,8 % an. Das ist für das Jahr 2024 ein Betrag von rd. 30.200 € (Anteilig 
für 2023: rd. 12.500 €). Sollte der Anteil der betrieblich genutzten Plätze mehr als 50% aller Plätze 
betreffen, reduzieren sich die vorgenannten Beträge entsprechend. Der Trägeranteil für die betrieb-
lichen Plätze übernimmt die WWU. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe 
von rd. 505.000 € (für 2023 anteilig: rd. 209.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 126.000 € 
(für 2023 anteilig: rd. 52.300  €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte 
(Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abh ängig, deren Kinder zukünftig die 
Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan entwurf 2022 bei der 
o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2023 
2024ff. 
209.500 
505.000 
Landeszu-
weisungen 
 04 Öffentlich-rechtliche    
Leistungsentgelte 
2023 
2024ff. 
52.300 
126.000 
Elternbeiträge 
 15 Transferaufwendungen 
1. Gesetzlicher Zuschuss  
 
2. Freiwilliger Zuschuss 
 
2023 
2024ff. 
2023 
2024ff. 
 
469.500 
1.131.500 
12.500 
30.200 
Betriebs-
kostenzu-
schüsse 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass  mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0210 Zusch. z. Ausbau KiTa -Betr    
Einzahlungen 01 Einzahlungen   aus   Zuwen-
dungen für Investitionsmaß-
nahmen 
2023 220.500 Bundes-
/Landes-
förderung 
Auszahlungen 11 Auszahlungen   von   aktivier-
baren Zuwendungen 
2023 220.500 Zuschuss an 
den Träger 
Saldo  0

- 3 - 
V/0591/2021 
dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung dieser Kindertageseinrichtung mit der 
Dringlichkeitsentscheidung D/0024/2020 sowie den Vorlagen V/0357/2020 und V/0357/2020/1 zur 
Weiterentwicklung betrieblicher Kindertagesbetreuungsangebote beschlossen. 
Die Kindertageseinrichtung beginnt zunächst mit folgenden Gruppen: 
 
1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
3 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und umfasst insgesamt 70 - 75 Plätze, davon 36 u3 - Plätze und 34 - 39 ü3 - Plätze. 
 
Die jeweilige Gruppenstruktur wird auf der Grundlage der jährlich zu vereinbarenden Rahmenstruktu-
ren bedarfsgerecht weiterentwickelt. 
 
Der Investor, die WWU, wird nach Abriss des alten Gebäudes auf dem Grundstück am Schlossplatz 
16 eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 36 u3- und 34 - 39 ü3 - Plätzen errichten (sh. Anlage 
1). 
Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes er-
richtet. Eine Außenfläche für fünf Gruppen wird ebenerdig zur Verfügung stehen. 
Der Anteil der u3 - Kinder ist in der benannten Beispielrahmenstruktur hoch gewählt worden, da die 
WWU von einem hohen Bedarf in dieser Altersgruppe ausgeht. Grundsätzlich ist ein weiterer Verbleib 
der Kinder ab 3 Jahren in der Einrichtung möglich. Jedoch geht die WWU davon aus, dass einige 
Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab 3 Jahren wohnortnah in Kindertageseinrichtungen 
betreut werden. 
 
Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur 
dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie-
ben wird. Mit der Beauftragung eines entsprechenden Trägers durch die Westfälische Wilhelm -
Universität (WWU) können die Plätze der Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die 
Förderung durch Landesmittel ist gesichert. Die Elternbeiträge werden vom Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien entsprechend der Elternbeitragstabelle für Kindertagesbetreuung eingezogen. 
 
 
2. Trägerauswahlverfahren der WWU: 
 
Die WWU hat in ihrer Zuständigkeit ein Trägerauswahlverfahren durchgeführt mit dem Ergebnis, dem 
anerkannten Träger der Kinder - und Jugendhilfe educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH die 
Trägerschaft zu übertragen. 
Mindestens 50 % der vorhandenen Plätze in der betriebseigenen Kita werden von der WWU bean-
sprucht. Sofern sich be i der Belegung der Kindertageseinrichtung Kapazitäten ergeben, für die kein 
betrieblicher Bedarf der WWU besteht, wird die WWU diese Plätze für die öffentliche Belegung in der 
Stadt Münster zur Verfügung stellen. 
Für diese Wohnbereichsplätze wurde ein Trägeranteil von 3,0 % angeboten. 
Entsprechende vertragliche Vereinbarungen werden hierzu zwischen dem Träger und der Stadt 
Münster getroffen.

- 4 - 
V/0591/2021 
3. Fazit: 
 
Die WWU hat rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtung einen Träger gefunden, so dass weitere 
Detailplanungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger getroffen werden können. 
 
 
 
I.V.  
 
Gez. 
 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Beratungsverlauf (5)

14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schlossplatz 16

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Details

Aktenzeichen
V/0591/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.08.2021
Erstellt
04.08.2021 15:06