V/0725/2021
Neubesetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.05.2022
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Beschlussvorlage
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V/0725/2021 V/0725/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubesetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.05.2022 Beratungsfolge 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Beschluss zur Besetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.05.2022 vom 23.06.2021 wird aufgehoben. 2. Die Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.05.2022 werden wie folgt mit den durch die Fraktionen benannten Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen besetzt. Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 83: Münster I – Steinfurt IV Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 84: Münster II Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Amt für Bürger- und Ratsservice 08.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bracke T elefon:492-3392 Bracke@stadt-muenster.de - 2 - V/0725/2021 Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 85: Münster III – Coesfeld III Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 1. 2. 3. 4. 5. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen 6. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Begründung: Mit Beschluss des Rates vom 23.06.2021 zur Vorlage V/0418/2021/1 wurde die Besetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl beschlossen. Über die Bezirksregierung hat der Landeswahlleiter am 15.09.2021 mitteilen lassen, dass eine Besetzung mehrerer Wahlorgane durch dieselbe Person rechtlich nicht zulässig sei. Dem stehe § 8 Absatz 2 Satz 1 Landeswahlgesetz („Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.“) entgegen, dessen Wortlaut hier eindeutig und weiteren Auslegungen nicht zugänglich sei. Deshalb gelte die Vorschrift, wie im vorliegenden Fall, auch für die Mitgliedschaft in Wahlorganen verschiedener Wahlkreise. Auf kritische Nachfrage durch den Kreiswahlleiter hat die Landeswahlleitung keinen Spielraum für eine andere Bewertung der genannten Rechtsnorm gesehen. Mit dieser Vorlage soll das Rechtsverständnis der Landeswahlleitung umgesetzt werden. Neben dem § 50 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Besetzung der Ausschüsse ist daher besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass keine Personen, auch nicht stellvertretend, für mehrere Ausschüsse vorgeschlagen werden dürfen. Mit Schreiben vom 01.12.2021 wurden die Fraktionen bereits darüber informiert, dass eine Umbesetzung der Ausschüsse notwendig ist. Für die einzelnen Kreiswahlausschüsse ergibt dies auf Grundlage der aktuellen Sitzverteilung im Rat folgende Besetzung durch die Fraktionen: CDU-Fraktion: je zwei Sitze in jedem Ausschuss Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL: je zwei Sitze in den Ausschüssen der Wahlkreise 83 und 84, ein Sitz im Ausschuss des Wahlkreises 85 SPD-Fraktion: je ein Sitz in jedem Ausschuss FDP-Fraktion oder Fraktion DIE LINKE (Losentscheid): ein Sitz im Ausschuss des Wahlkreises 84 gez. Thomas Paal Stadtdirektor und Wahlleiter Anlagen: Anlage A V/0418/2021/1
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V/0418/2021/1 V/0418/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.5.2022 Beratungsfolge 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.5.2022 werden wie folgt mit den durch die Frak- tionen benannten Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen besetzt: Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 83: Münster I – Steinfurt IV Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 1. RH Albert Wenzel (GRÜNE) Fabian Müller (GRÜNE) 2. Maren Wirth (GRÜNE) RF Leandra Praetzel (GRÜNE) 3. RF Ute Hagemann (SPD) RH Philipp Hagemann (SPD) 4. RH Leschniok (CDU) RH Gebker (CDU) 5. Christoph Brands (CDU) Matthias Lehmann (CDU) 6. Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 84: Münster II Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 1. Fabian Müller (GRÜNE) RH Albert Wenzel (GRÜNE) 2. Alexandra Michels (GRÜNE) RF Christine Schulz (GRÜNE) 3. RF Ute Hagemann (SPD) RH Philipp Hagemann (SPD) 4. RH Leschniok (CDU) RH Gebker (CDU) 5. Christoph Brands (CDU) Matthias Lehmann (CDU) 6. Paavo Czwikla (FDP) Jörg Berning (DIE LINKE) Amt für Bürger- und Ratsservice 23.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bracke Telefon: 492-3392 Bracke@stadt-muenster.de - 2 - V/0418/2021/1 Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 85: Münster III – Coesfeld III Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 1. RF Christine Schulz (GRÜNE) Fabian Müller (GRÜNE) 2. RF Ute Hagemann (SPD) Margarete Schaepers (SPD) 3. RH Leschniok (CDU) RH Gebker (CDU) 4. Christoph Brands (CDU) Matthias Lehmann (CDU) 5. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen 6. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Begründung: Die Fraktionen haben am 22. und 23.06.21 ihre Vorschläge zur Besetzung nachrichtlich mitgeteilt. Somit liegt ein einheitlicher Wahlvorschlag der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vor. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor und Wahlleiter
Anlage A
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Anlage A zur V/0725/2021 Kurzüberblick Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Besetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.5.2022. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit die Kreiswahlausschüsse die Arbeit aufnehmen können, ist der Beschluss über die Besetzung durch den Rat erforderlich. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0208 Wahlen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz ist die Bildung von Kreiswahlausschüssen verpflichtend. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- V/0725/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 19:40