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V/0725/2021

Neubesetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.05.2022

Vorlagen 21.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 29.1

Beschlussvorlage

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V/0418/2021/1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3045 Zeichen

V/0725/2021
V/0725/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neubesetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.05.2022
Beratungsfolge
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss zur Besetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am
15.05.2022 vom 23.06.2021 wird aufgehoben.
2. Die Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.05.2022 werden wie folgt mit den
durch die Fraktionen benannten Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen besetzt.
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 83: Münster I – Steinfurt IV
Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen:
1.
2.
3.
4.
5.
6. Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 84: Münster II
Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
08.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bracke
T elefon:492-3392
Bracke@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0725/2021
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 85: Münster III – Coesfeld III
Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen:
1.
2.
3.
4.
5. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen
6. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 23.06.2021 zur Vorlage V/0418/2021/1 wurde die Besetzung der
Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl beschlossen.
Über die Bezirksregierung hat der Landeswahlleiter am 15.09.2021 mitteilen lassen, dass eine
Besetzung mehrerer Wahlorgane durch dieselbe Person rechtlich nicht zulässig sei. Dem stehe § 8
Absatz 2 Satz 1 Landeswahlgesetz („Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.“)
entgegen, dessen Wortlaut hier eindeutig und weiteren Auslegungen nicht zugänglich sei. Deshalb
gelte die Vorschrift, wie im vorliegenden Fall, auch für die Mitgliedschaft in Wahlorganen
verschiedener Wahlkreise.
Auf kritische Nachfrage durch den Kreiswahlleiter hat die Landeswahlleitung keinen Spielraum für
eine andere Bewertung der genannten Rechtsnorm gesehen.
Mit dieser Vorlage soll das Rechtsverständnis der Landeswahlleitung umgesetzt werden. Neben dem
§ 50 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Besetzung der
Ausschüsse ist daher besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass keine Personen, auch nicht
stellvertretend, für mehrere Ausschüsse vorgeschlagen werden dürfen.
Mit Schreiben vom 01.12.2021 wurden die Fraktionen bereits darüber informiert, dass eine
Umbesetzung der Ausschüsse notwendig ist.
Für die einzelnen Kreiswahlausschüsse ergibt dies auf Grundlage der aktuellen Sitzverteilung im Rat
folgende Besetzung durch die Fraktionen:
CDU-Fraktion:
je zwei Sitze in jedem Ausschuss
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL:
je zwei Sitze in den Ausschüssen der Wahlkreise 83 und 84,
ein Sitz im Ausschuss des Wahlkreises 85
SPD-Fraktion:
je ein Sitz in jedem Ausschuss
FDP-Fraktion oder Fraktion DIE LINKE (Losentscheid):
ein Sitz im Ausschuss des Wahlkreises 84
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor und Wahlleiter
Anlagen:
Anlage A
V/0418/2021/1

V/0418/2021/1

2282 Zeichen

V/0418/2021/1 
V/0418/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.5.2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am 15.5.2022 werden wie folgt mit den durch die Frak-
tionen benannten Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen besetzt: 
 
 
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 83: Münster I – Steinfurt IV 
 
 Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 
1. RH Albert Wenzel (GRÜNE) Fabian Müller (GRÜNE) 
2. Maren Wirth (GRÜNE) RF Leandra Praetzel (GRÜNE) 
3. RF Ute Hagemann (SPD) RH Philipp Hagemann (SPD) 
4. RH Leschniok  (CDU)            RH Gebker (CDU) 
5. Christoph Brands (CDU) Matthias Lehmann (CDU) 
6. Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen Durch Gemeinde Altenberge zu besetzen 
 
 
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 84: Münster II 
 
 Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 
1. Fabian Müller (GRÜNE) RH Albert Wenzel (GRÜNE) 
2. Alexandra Michels (GRÜNE) RF Christine Schulz (GRÜNE) 
3. RF Ute Hagemann (SPD) RH Philipp Hagemann (SPD) 
4. RH Leschniok  (CDU)            RH Gebker (CDU) 
5. Christoph Brands (CDU) Matthias Lehmann (CDU) 
6. Paavo Czwikla (FDP) Jörg Berning (DIE LINKE) 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
23.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bracke 
Telefon: 492-3392 
Bracke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0418/2021/1 
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 85: Münster III – Coesfeld III 
 
 Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: 
1. RF Christine Schulz (GRÜNE) Fabian Müller (GRÜNE) 
2. RF Ute Hagemann (SPD) Margarete Schaepers (SPD) 
3. RH Leschniok  (CDU)            RH Gebker (CDU) 
4. Christoph Brands (CDU) Matthias Lehmann (CDU) 
5. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen 
6. Durch Kreis Coesfeld zu besetzen Durch Kreis Coesfeld zu besetzen 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Fraktionen haben am 22. und 23.06.21 ihre Vorschläge zur Besetzung nachrichtlich mitgeteilt. 
Somit liegt ein einheitlicher  Wahlvorschlag der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vor. 
 
 
 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor und Wahlleiter

Anlage A

1295 Zeichen

Anlage A zur V/0725/2021
Kurzüberblick
Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Besetzung der Kreiswahlausschüsse zur Landtagswahl am
15.5.2022.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Damit die Kreiswahlausschüsse die Arbeit aufnehmen können, ist der Beschluss über die
Besetzung durch den Rat erforderlich. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0208 Wahlen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gemäß § 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz ist die Bildung von Kreiswahlausschüssen verpflichtend.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beratungsverlauf (2)

15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 30.1 Vorberatung
Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 29.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0725/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2021
Erstellt
21.09.2021 19:40