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V/0077/2011

Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 04,03 "Westfälische Schule für Musik und Förderung der e.V.-Musikschulen"), hier Rahmenbedingungen der Förderung am 2011 / Neue Finanzformel

Vorlagen 28.01.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.02.2011, TOP 17

Plädoyer für eine Finanzformel

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Beschlussvorlage

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Plädoyer für eine Finanzformel

8275 Zeichen

Anlage 
 
Plädoyer für eine Finanzformel 
  
Fünf öffentlich geförderte Musikschulen : Ein Gewinn für Münster! Bürgernahe Musik- 
schulzentren in Albachten (e.V.), Coerde*, Gievenbe ck*, Gremmendorf*, Handorf*, Hiltrup*, 
Kinderhaus*, Nienberge (e.V.), Roxel (e.V.) und Wol beck (e.V.) sowie die Zentrale der West- 
fälischen Schule für Musik an der Himmelreichallee ermöglichen eine anderenorts nicht ver- 
fügbare Vielfalt von Angeboten, Unterrichtformen, L ehrerpersönlichkeiten, Unterrichtsorten 
und Ensembleangeboten bei verlässlicher VdM-Qualität.  
Eine Finanzformel , die die Musikschulförderung in Münster auf eine f aire und verlässliche 
Basis stellt, die eine Pluralität von Angeboten und Anbietern  ermöglicht, aber auch In- 
strumental-/ Vokalunterricht aus einer Hand garanti ert, Planungssicherheit und kontinuierlich 
gepflegte Partnerschaften ermöglicht, eine Bevorzug ung bestimmter Stadtteile oder Schulen 
ausschließt und Innovation begünstigt, ist eine gro ße Herausforderung. Besonders, wenn 
dabei die Selbständigkeit und Entwicklungsfähigkeit  von 5 fünf städtisch geförderten Musik- 
schulen gewahrt werden soll. Beste Perspektiven bie tet eine Orientierung an dem von VdM 
und Land NRW vorgegebenen Gebietsprinzip:  In jedem Stadtteil übernimmt eine (nur 
eine) öffentlich geförderte Musikschule die Gesamtverantwortung für musikalische Bildung. 
Alle fünf Schulen verfügen über Konzepte  und das notwendige Gestaltungspotential, mit 
einer entsprechenden finanziellen Ausstattung  wese ntlich mehr Kinder zu erreichen, intensi- 
ver zu fördern und Zugangsschwellen weiter zu senke n. Ein Wettbewerb unter fünf städtisch 
geförderten Schulen um die „Lizenz“ zur Weitergabe dieser öffentlichen Mittel in ein und 
demselben Stadtgebiet kann in der derzeitigen prekä ren Haushaltslage nicht sinnvoll sein. 
Angesichts eines gedeckelten Etats würde jede Auswe itung des Tätigkeitsbereiches einer 
der fünf Schulen eine Mittelkürzung bei den anderen  nach sich ziehen und so ein planbares 
und nachhaltiges Arbeiten verhindern. Der Konzeptentwurf berücksichtigt dies. Er bietet allen 
Schulen Planungssicherheit auf der Basis der Bevölk erungsentwicklung und der Politik die 
Möglichkeit der Steuerung nach Qualitäts- und Verso rgungskriterien.   So regt er an zu 
einem Wettbewerb um Qualität und Profil und eben ni cht um Größe und die daraus resultie- 
rende Lizenz zur Weitergabe öffentlicher Gelder.  
Eine Zusammenarbeit von Musikschulen und allgemein bildenden Schulen außerhalb defi- 
nierter „Verantwortungsgebiete“ widerspricht im Übrigen dem Konzeptentwurf solange nicht, 
wie sie sich ausdrücklich auf das Klassenmusizieren  begrenzt, nachfolgenden Instrumental- 
und Vokalunterricht an die zuständige Musikschule w eitervermittelt und so die Anteile am 
Gesamtfördertopf nicht verschiebt. Sensible Übergangsregelungen  garantieren, dass auf 
dem Weg zu einer konsequent gelebten Gebietsverantw ortung keine gewünschte und erfolg- 
reiche Schüler-Lehrer-Verbindung auf der Strecke bleibt. Darüber hinaus schließt die Finanz- 
formel ausdrücklich die freie Musikschul- und freie Lehrerwahl  ein. Dies bedeutet aller- 
dings nicht, dass Musikschulen oder einzelne ihrer Lehrkräfte je nach Verfügbarkeit oder 
persönlicher Bekanntschaft  Unterricht unkoordiniert im ganzen Stadtgebiet anbieten können. 
Denn eine gute Abstimmung aller öffentlich geförderten musikpädago gischen Angebo- 
te in einem Stadtteil - auch und gerade in Zusammenhang mit einer funktio nierenden En- 
semblearbeit - gelingt nur unter einer einheitlichen Regie.

- 2 - 
Deswegen sollten alle Musikschul-Lehrkräfte in eine m bestimmten Stadtteil unter der Regie 
der dort zuständigen Musikschule arbeiten.  
(*= Stadtteilmusikschulen der WSfM). 
Die Annahme der Finanzformel bedeutet einen großen Schritt nach vorn und eröffnet ein  
Förder-Instrumentarium, das allen Schulen Verlässli chkeit und Entwicklungspotential bietet.  
Es bietet der  Stadt die Chance, mit einem vernünft igen Mitteleinsatz in Münster immer mehr 
Kindern und Jugendlichen musikalische Bildung zu ve rmitteln und konzeptionell weiter eine 
führende Rolle im deutschen Musikschul-Wesen zu spielen. 
Die Finanzformel stabilisiert auch die WSfM als „a usgezeichnete “ deutsche Großstadtmu- 
sikschule . Die WSfM hat bundesweit den Ruf, eine exzellente Begabtenförderung  anzubie- 
ten. Die Zahl  der Jahr für Jahr ausgezeichneten Regional-, Lande s- und Bundespreisträger  
ist für eine Musikschule vergleichbarer Größenordnung einzigartig . Im Ensemblebereich war 
die WSfM immer wieder bundesweit die Erfolgreichste . So zählten Jazzensembles mehrfach 
zu den NRW - Landespreisträgern, gehören das Junge Westfälische Barockensemble, das 
Junge Streichorchester und das Westfälische Jugendk ammerorchester regelmäßig zu den 1. 
Bundespreisträgern. Diese Ensembles tragen den Ruf Münsters in alle Welt, im Übrigen oh- 
ne städtische Mehrkosten für die Kinder und Jugendl ichen: Finanzielle Unterstützung 
kommt in der Regel vom Goethe Institut, Botschaften , dem Deutschen Musikrat, ver- 
schiedenen Ministerien, Stiftungen und Sponsoren . Ehrenvolle Einladungen kamen den 
USA, Russland, Brasilien, Ecuador, Malaysia, Japan,  Tunesien, Norwegen, Frankreich, den 
Niederlanden, der Türkei, Griechenland. 
Exzellenz bietet die WSfM auch in der Breitenförderung . Das Konzept JEKISS,  in Münster 
für 2/3 aller Grundschulkinder segensreich wirksam,  wird bundesweit kopiert , bekam beste 
Noten in der Evaluation  der TU Braunschweig, wurde vom Land NRW an die Sei te von JeKi 
gestellt und wird von einem führenden Fachverlag al s Paket von Liederbuch, Konzeptband 
und DVD publiziert. Unter vielen Bewerbern um eine erfolgversprechende Variante des JeKi-
Konzeptes in NRW bekam ein Projekt der WSfM den Zuschlag. 
Münsters kommunale Musikschule ist anerkannt auch f ür ihre Innovationsqualitäten : We- 
sentliche Teile des für alle VdM-Musikschulen verbi ndlichen neuen Strukturplans  wurden 
angelehnt an die in Münster geübte Praxis formulier t. Münster war die erste Schule in 
Deutschland, die schon Anfang der 90 er Jahre zur E rprobung neuer Unterrichtsformen und 
zur Erreichung neuer Zielgruppen ohne zusätzliche ö ffentliche Mittel einen professionell ge- 
leiteten „ Projektbereich “ einrichtete. 
Die WSfM sorgt für die Wahrnehmung von Münster als „ Hauptstadt“ Westfalens : Hier sitzt 
die Regional-Geschäftsstelle für „ Jugend-Musiziert “ Münsterland, hier wird jährlich mit 
WDR3 und Deutschem Musikrat der „Klassikpreis“ - We ttbewerb durchgeführt, schließlich 
alle drei Jahre der Landeswettbewerb NRW. Darüber h inaus ist zurzeit im Gespräch, das 
renommierte Landes-Jugendorchester in Münster anzusiedeln.

- 3 - 
Die Schulleitung der WSfM berät und unterstützt  das Kulturamt, Dezernat IV,  Münster 
Marketing, das OB-Büro etc., wenn es um fachliche E inschätzungen von Projekten, musika- 
lische Umrahmungen von repräsentativen Veranstaltun gen geht. In diesem Zusammenhang 
ist auch die dreimalige Mitwirkung des Schulleiters  in einer GMD - Findungskommission zu 
sehen. 
Die Mitarbeit des Direktors der WSfM ist in vielen Führungsgremien des deutschen Musikle- 
bens gefragt. So gehört er dem Bundesvorstand  des Verbandes deutscher Musikschulen 
und dem Projektbeirat des Deutschen Musikrates  für die Wettbewerbe Jugend Musiziert 
an. Er vertritt Jugend Musiziert in der Föderation Europäischer Musikwettbewerbe  und die 
deutschen Musikschulen bei den Berufsfachverbänden für die Pädagogik  der verschiede- 
nen Instrumentengruppen. Auch Gremien wie die Enquête-Kommission  des Deutschen 
Bundestages „Kultur in Deutschland“, die FDP Bundestagsfraktion, der Deutsche Städte und 
Gemeindebund und verschiedene Kommunen mit Musiksch ulen in schwieriger Lage schätz- 
ten bereits guten Rat aus Münster.  
Die WSfM öffnet  die meisten ihrer Ensembles  auch für junge Musikerinnen und Musiker, 
die ihre Vokal- oder Instrumentalausbildung  an and eren Musikschulen oder privat erhalten. 
Ebenso ist ihre Noten- und Instrumentensammlung  für alle Interessierten zugänglich. Als 
weitere zentrale Dienstleistung bietet die WSfM gemeinsam mit der Musikhochschule  be- 
sonders begabten Kindern und Jugendlichen aus Westf alen eine exzellente Vorbereitung auf 
ein Musikstudium. 


Beschlussvorlage

13601 Zeichen

V/0077/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 04,03 "Westfälische Schule für Musik und Förderung 
der e.V.-Musikschulen"), hier Rahmenbedingungen der Förderung am 2011 / Neue Finanzformel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 
08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
10.02.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Zur qualitativen und organisatorischen Weiterentwicklung der Musikschullandschaft in Münster 
erfolgt die Förderung / Finanzierung ab 2011 für alle öffentlich geförderten Musikschulen in 
Münster nach einer neuen Finanzformel, die sich an folgenden Komponenten orientiert: 
 
• gemeinsames Budget für die städtische „Westfälische Schule für Musik“ und die vier e.V.-
Musikschulen. 
 
• Ausrichtung an der Bevölkerungsversorgung in zugeordneten Stadtteilen der unter 24-
jährigen.  
 
• Die Parameter für die Mittelzuweisung sind: 
¾ für jede Musikschule gibt es einen einheitlichen Sockelbetrag, 
¾ die Schülerzahlen für „klassische“ Musikschulangebote, 
¾ die Schülerzahlen für Unterrichtskooperationen mit Regelschulen, 
¾ ein Stadtteilbetrag orientiert an der Bevölkerungszahl der 0 - 24-jährigen 
 
2. Es erfolgt eine eindeutige Zuordnung von Stadtteilen zu Musikschulen. Innerhalb des jeweili-
gen Stadtteils übernimmt die entsprechende Musikschule die Stadtteilversorgung. In Über-
schneidungsbereichen erfolgt eine Abstimmung zwischen den beteiligten Musikschulen. 
 
3. Zur qualitativen Flankierung und stadtweiten Koordination der Musikschularbeit wird ein Steue-
rungskreis eingerichtet.   
Vorlagen-Nr.: 
V/0077/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Müller 
Ruf: 
492 40 33 
E-Mail: 
MuellerHt@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0077/2011 
 
4. Um für alle Musikschulen einen planbaren Übergang von der bisherigen Förderung zur neuen 
Finanzformel zu ermöglichen, erfolgt die finanztechnische Umsetzung in 3 Jahresschritten in 
den Jahren 2011 bis 2013. 
 
5. Verwaltung und Musikschulen - unter Beteiligung des Steuerungskreises - entwickeln gemein-
sam - spätestens bis Ende 2012 - Ziele und Kennzahlen für die Förderung insbesondere mit 
dem Ziel, eine gleichmäßige Stadtteilversorgung zu ermöglichen.   
  
Folgekosten: 
 
Es entstehe
n keine zusätzlichen Kosten oder Folgekosten. Die Mittelverteilung basiert auf den in 
den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Gesamtmitteln der Produktgruppe 0403. Der Pro-
duktplan ist entsprechend anzupassen. 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkungen:
 
 
Mit der zwischenzeitlich zurückgezogenen Ratsvorlage V/0832/2010 wurde bereits über die Rah-
menregelungen und Gründe für eine neue Finanzformel berichtet. Verwaltung und Musikschulen 
waren beauftragt worden, diese Finanzformel als gemeinsam abgestimmten Vorschlag zu überar-
beiten. In einer gemeinsamen Besprechung Mitte Januar sind Kompromisslinien entwickelt und 
erörtert worden, die eine doch noch einvernehmliche Lösung auch mit der Musikschule Nienberge 
erreichbar scheinen ließen. Nach Rückkopplung innerhalb der Vorstände gab es anschließend 
auch überwiegend Zustimmung der Musikschulen. Lediglich die Musikschule Nienberge erklärte, 
dass sie auch diesem Kompromiss keine Zustimmung gibt.  
Der jetzt vorliegende Vorschlag für eine Finanzformel basiert auf der in dem o. a. Gespräch entwi-
ckelte Kompromisslinie. Eine inhaltliche Erläuterung der Finanzformel mit Hinweisen zur Funktion 
und Bedeutung einer leistungsfähigen „Großstadtmusikschule“ ist als Anlage beigefügt. 
Von der in der ursprünglichen Vorlage angestrebten Finanzformel unterscheidet der Vorschlag sich 
im Wesentlichen in folgenden Punkten: 
 
Ö Fixierung des Sockelbetrages auf 52.500,- € pro Musikschule 
Ö Pro/Kopf - Förderung für klassische Musikschulangebote (85,- € pro Kopf)  
Ö Förderung von Angeboten, die in Kooperation mit Schulen durchgeführt werden  
Ö Fixierung der Beträge anstelle von Bandbreiten 
Ö ‚weiche’ Übergangsregelung von 3 Jahren mit  Abschmelzung der Beträge 
Ö Einrichtung eines Steuerungskreises der Musikschulen 
Ö ‚weiche’ Übergangsregelung zur Verlagerung von Angeboten in ‚anderen’ Stadtteilen 
 
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2011 ff si nd auch für den Musikschulbereich Einsparungen 
gefasst worden, deren finanzielle Konsequenzen unabhängig von der Finanzformel umzusetzen 
waren. Es ergibt sich daraus folgende Ausgangsbasis (Beträge in €): 
 
Position Albachten Nienberge Roxel Wolbeck WSfM insgesamt 
Zuschuss 2009 139.019,74  230. 271,15 165.791,71 159.927, 39 1.297.514,18  1.992.524,17 
Vorgabe 2011 131.657,87  218.077,01 157. 012,11 151.458,34 1. 167.360,00  1.825.565,33 
Differenz (€) -7.361,87  -12.194,14 -8.779,60 -8 .469,05 -130.154,18  -166.958,84 
Differenz (%) -5,30% -5,30% -5,30% -5,30% -10,03% -8,38%

- 3 - 
V/0077/2011 
 
Die Datenbasis für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Beträge für die Finanzformel  stellt 
sich wie folgt dar: 
 
Position Ansatz 2011  
Zuschuss (Teilergebnisplan Zeile 29) 2.337.820,00 €
Saldo Finanzplan (Teilfinanzplan Zeile 14) 26.160,00 €
Zwischensumme gesamt 2.363.980,00 €
Zuschuss an e.V.-Musikschulen 663.730,00 €
Aufwand WSfM 1.700.250,00 €
"Abzüge" bei der WSfM für stadtzentrale Aufgaben 1 532.890,00 €
Bereinigter Zuschuss WSfM 1.167.360,00 €
Zuschuss e.V.-Musikschulen 663.730,00 €
Mietzuschuss Roxel 5.524,68 €
bereinigter Zuschuss e.V.-Schulen 658.205,33 €
Zuschussmittel gesamt 1.825.565,33 €
 
Somit stehen für die Verteilung nach der Finanzformel insgesamt 1.825.563,33 €
 zur Verfügung. 
Darüber hinaus stehen als Mietkostenzuschuss für die Musikschule Roxel Mittel in Höhe von 
5.524,68 € zur Verfügung. 
 
Zu 1.:
 
 
Folgende Parameter werden für die Finanzformel zugrunde gelegt: 
• Jede Musikschule erhält einen Sockelbetrag von 52.500,- € (gesamt: 262.500,- € / ca. 14,5 % 
der Gesamtmittel) zur Abdeckung eines Grundsockels von Aufwendungen. 
 
• Für die Finanzierung von „klassischen“ Musikschulangeboten wird je Schüler 2 ein jährlicher 
Betrag von 85,- € (gesamt: ca. 480.000,- € / ca. 26 % der Gesamtmittel) zur Verfügung gestellt 
werden. „Klassische Musikschulangebote sind Unterrichtsangebote in den Bereichen vokaler 
und instrumentaler Einzel- und Kleingruppenunterricht.  
 
• Für die Finanzierung von Angeboten in Kooperation mit Regelschulen (z.B. „Musikklassen“ , 
„JEKISS“ und „JeKi“) stehen insgesamt 100.000,- € (ca. 5,5 % der Gesamtmittel) zur Verfü-
gung. Dieser Betrag soll unabhängig von den tatsächlichen Teilnehmerzahlen bis auf weiteres 
„gedeckelt“ bleiben, um einen „unkoordinierten“ Wettbewerb um die „meisten“ Schüler zu ver-
meiden. Orientiert an den gemeldeten Teilnehmerzahlen ergibt sich ein Förderbetrag von 
48,36 € / Teilnehmer jährlich.  
 
• Der nach Abzug der vorgenannten Parameter verbleibende „Restbetrag“ von ca. 980.000,- € 
(ca. 53 %) soll orientiert an der anteiligen Anzahl der 0-24-jährigen in den einzelnen Stadttei-
len verteilt werden.  
                                                
 
1 Hierunter sind zum einen die Gebäudekosten (einschlie ßlich „Abschreibung“) für das Gebäude „Himmelreichallee“ 
(den Musikschulen werden in der Regel ansonsten Schulräume zur kostenfreien -Mit-Nutzung zur Verfügung gestellt, 
so dass diese keine Gebäudekosten haben) -insgesamt ca.  290.000,- €- und zum anderen Versorgungsaufwendungen 
(ca. 20.000,- €; fallen aufgrund der Haushaltssystematik der Stadt Münster an) bzw. anteiliger Personalaufwand für 
stadtzentrale Leistungen wie z.B. für Wettbewerbe, Instrumentausleihe (wird für Schüler aller 5 Musikschulen ange-
boten) „Amtsleitung“ -als Einbindung in die Strukturen der Verwaltung der Stadt Münster, Hausmeister, Projektbe-
reich -insgesamt ca. 220.000,- €- berücksichtigt.  
2 Soweit im Folgenden von Teilnehmer-, Nutzer- oder Schülerzah len die Rede ist, bezieht es sich immer auf „Köpfe“. 
Dies bedeutet, dass jede Person nur einmal gezählt wird, unabhängig davon, ob sie eine oder mehrere Angebote wahr-
nimmt. Bei „Mehrfachangeboten“ wird die Person primär bei den „klassischen“ Musikschulangeboten gezählt und bei 
den anderen Angeboten nicht weiter berücksichtigt.

- 4 - 
V/0077/2011 
 
Die Übergangsregelung sieht vor, dass die Finanzformel in 3 Schritten (jährliche Veränderung in 
2011 bis 2013 jeweils zu einem Drittel der Differenz zwischen Finanzformel und Vorgabe 2011) 
umgesetzt wird. Es ergibt sich somit folgende Übersicht: 
 
 
Position Albachten Nienberge Roxel Wolbeck WSfM insgesamt 
Zuschuss 2009 139.019,74  230.271,15 165.791,71 159.927,39 1.297.514,18  1.992.524,17 
Vorgabe 2011 131.657,87  218.077,01 157.012, 11 151.458,34 1.167.360,00  1.825.565,33 
Sockelbetrag 52.500,00  52.500,00 52. 500,00 52.500,00 52.500,00  262.500,00 
Schülerzahlbetrag 54.740,00  64.005,00 68.510,00 35.275,00 267.580,00  490.110,00 
Schulkooperationen 0,00  26.692,46 1.257,25 1.644,10 70.406,19  100.000,00 
Stadtteilbetrag 32.470,36  65.423,27 42. 946,72 55.035,81 777.079,16  972.955,33 
Finanzformel ges. 139.710,36  208.620,73 165.213,98 144.454,91 1.167.56 5,35  1.825.565,33 
Zuschuss 2011 134.342,96  214.926,45 159.74 7,17 149.124,93 1.167.42 3,82  1.825.565,33 
Zuschuss 2012 137.026,66  211.773,59 162.48 0,57 146.789,92 1.167.49 4,59  1.825.565,33 
Zuschuss 2013 139.710,36  208.620,73 165.21 3,98 144.454,91 1.167.56 5,35  1.825.565,33 
 
 
Zu 2.:
 
 
Um eine Planungssicherheit zu gewährleisten und insbesondere unwirtschaftliches Nebeneinander 
von Angeboten zu vermeiden, wird eine Stadtteilzuordnung vorgenommen, über die perspektivisch 
auch Zielvorgaben (Versorgungsquote/n) und eine Steuerung ermöglicht werden kann.  
 
Es erfolgt folgende Aufteilung der Stadtteile: 
 
Stadtteil WSfM Albachten Nienberge Roxel Wolbeck gesamt 
51 Gievenbeck 50,00%   50,00%     100,00%
54 Mecklenbeck 30,00% 30,00%   40,00%   100,00%
56 Albachten   100,00%       100,00%
57 Roxel       100,00%   100,00%
58 Nienberge     100,00%     100,00%
82 Gremmendorf-Ost 60,00%       40,00% 100,00%
86 Angelmodde 30,00%       70,00% 100,00%
87 Wolbeck         100,00% 100,00%
Alle anderen Stadtteile 100,00 %       100,00%
gesamt (%) 79,87% 3,34% 6,72% 4,41% 5,66% 100,00%
 
Die Zuordnung führt auf der Basis der Bevölkerungszahlen 31.12.2009 zu folgender Verteilung 
(Anzahl der wohnberechtigten Bevölkerung unter 24 Jahren: 
 
Stadtteil WSfM Albachten Nienberge Roxel Wolbeck gesamt
51 Gievenbeck 3.508 0 3.508 0 0 7.016
54 Mecklenbeck 843 843 0 1.124 0 2.810
56 Albachten 0 1.714 0 0 0 1.714
57 Roxel 0 0 0 2.258 0 2.258
58 Nienberge 0 0 1.644 0 0 1.644
82 Gremmendorf-Ost 1.060 0 0 0 707 1.767
86 Angelmodde 594 0 0 0 1.385 1.979
87 Wolbeck 0 0 0 0 2.242 2.242
Andere Stadtteile 55.189 0 0 0 0 55.189
Gesamt 61.194 2.557 5.152 3.382 4.334 76.619

- 5 - 
V/0077/2011 
 
Soweit Musikschulen derzeit Angebote nicht in „ihrem“ Stadtteil machen, werden diese bis 2013 
sukzessive zurückgeführt bzw. verlagert. Im  Rahmen der Übergangsregelungen werden die ent-
sprechenden Schülerzahlen noch bis 2013 vollständig mit berücksichtigt. 
 
Bestehende Unterrichtskooperationen zwischen Musik- und Regelschulen werden bis auf weiteres 
so fortgeführt; Neueinrichtungen von Kooperationen werden mit der „regional“ zuständigen Musik-
schule bzw. in der Steuerungsgruppe (siehe Ziffer 3.) abgestimmt. 
 
Zu 3.:
 
 
Um auf Dauer eine sinnvolle Weiterentwicklung von Musikschularbeit zu ermöglichen, qualitative 
Entwicklungen der Musikschularbeit zu flankieren und stadtweite Entwicklungen zu koordinieren 
oder zu begleiten, wird eine gemeinsame Steuerungsgruppe eingerichtet. Themen bzw. Arbeitsfel-
der hierfür könnten z. B. sein: 
• Koordinierung der Unterrichtskooperationen mit Regelschulen und Zuordnung zu Musikschu-
len bei neuen Angeboten 
 
• Überlegungen zur Annäherung / Vergleichbarkeit der Angebote (z. B. Gebührentarife, Versor-
gungsquoten, „weiße“ Flecken mit unterdurchschnittlicher Versorgung von Stadtteilen) 
 
• Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards 
 
• Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen 
 
• Instrumentenpools 
 
• Qualitative Weiterentwicklung von Angeboten 
 
• Koordinierung gebietsübergreifender Angebote 
 
• Entwicklung gemeinsamer Verwaltungsstrukturen / „Plattformen“ (z. B. bei der Abrechnung / 
Einziehung von Gebühren) 
 
• Nutzung von Spezialkompetenzen einzelner Lehrkräfte für alle Musikschulen. 
 
Zu 4. und 5.:
 
 
Sowohl der finanzielle Rahmen wie auch die „Ziele“ der Musikschularbeit werden derzeit durch die 
Vorgaben im Etat 2011 definiert (Siehe Etatentwurf 2011, Band 2, S. 86 bis 97). 
Bei den dort genannten Zielen, Zielkennzahlen bzw. Leistungsdaten für die WSfM wird im Wesent-
lichen auf 
 
• Gebühren im Vergleich zum VDM-Durchschnitt NRW 
• Angebotsstrukturen  
• Schülerzahlen / Versorgungsquoten 
• Wettbewerbsbeteiligungen 
• Finanzbedingungen  
 
abgestellt. Dies bedeutet somit sowohl eine quantitative wie qualitative Koppelung der Bereitstel-
lung der Ressourcen an „Musikschulergebnisse“ (Output).

- 6 - 
V/0077/2011 
Perspektivisch sollen „flächendeckend“ für Musikschularbeit in Münster Vorgaben und Steue-
rungselemente entwickelt werden, dies maßgeblich mit und durch die Musikschulen selbst. Der 
neu zu errichtende Steuerungskreis wird hier eine zentrale Rolle spielen. Hierbei sind insbesonde-
re Qualitätsaspekte und eine vergleichbare flächendeckende Stadtteilversorgung mit einzubezie-
hen.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Plädoyer für eine Finanzformel

Beratungsverlauf (5)

08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.02.2011 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Himmelreichallee
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0077/2011
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37