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V/0131/2016

Anregung des Integrationsrates "Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in NRW"

Vorlagen 10.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4156 Zeichen

V/0131/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung des Integrationsrates "Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in 
NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster unterstützt die folgende Anregung des Integrationsrates vom 21.10.2015: 
 
„Die Verfassungskommission des Landtags wird gebeten, bei ihren Beratungen das Thema „Komm u-
nales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und 
dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis 
zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht -deutscher Staatsan-
gehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. 
 
Der Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt werden gebeten, sich la ndesweit in 
allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitze nverbände) für die Einführung des kommunalen 
Wahlrechts einzusetzen." 
 
 
Begründung: 
 
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2015 einstimmig die anliegende Anregung an den 
Rat beschlossen. Diese wurde in der Sitzung des Rates am 11.11.2015 eingebracht.  
 
Mit Schreiben vom 25.01.2016 hat sich der Vorsitzende des Integrationsrates mit der Bitte an den 
Oberbürgermeister gewandt, die Resolution auf die Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 
17.02.2016 zu setzen, da die Landesverfassungskommission NRW Ende Februar ihren Bericht an 
das Landesparlament NRW weiterleiten wird und sich die Integrationsräte in NRW, darunter auch der 
Integrationsrat der Stadt Münster um entsprechende zeitnahe Ratsbeschlüsse bemühen.   
 
Nach Mitteilung des Vorsitzenden des Integrationsrates liegen mittlerweile über 52 Ratsbeschlüsse 
vor. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0131/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0131/2016 
 
In der Sitzung des Integrationsrates wurde der Antrag durch den Vorsitzenden des Integrationsrates 
wie folgt begründet:  
 
„Die Verfassungskommission hat den Auftrag, dem Parlament Ergänzungen und/oder Streichu ngen 
für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung vorzuschlagen. Unse rer Einsicht nach gehört das ko m-
munale Wahlrecht für die Drittstaatsangehörigen in die Verfassung unseres von Einwanderung g e-
prägten Landes.  
 
Die Verfassungskommission hat in ihrer Sitzung am 01. September 2014 unter anderem die Frage 
der Erweiterung des Wahlrechts der EU -Bürgerinnen und -Bürger auf Landesebene behandelt. 
Dadurch soll diesem Personenkreis das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl in NRW 
ermöglicht werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, weil dies ein Schritt auf dem Weg zu dem 
mittel- und langfristigen Ziel erreicht wäre, allen in der Bundesrepublik auf Dauer lebenden Menschen 
unter den gleichen Voraussetzungen das Wahlrecht auf Bundes - und Landesebene sowie in der 
Kommune zu gewähren. 
 
Unabhängig von der Frage, ob ein Landtagswahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger rechtlich mög-
lich ist, würde dies derzeit aber zu einer weiteren Spaltung der demokratischen Mitwirkung srechte 
führen: 
 
Hier die deutschen Staatsangehörigen mit Wahlrecht auf der Bundesebene, Landesebene und in d er 
Kommune, dort die EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wahlrecht für den Landtag und in der Kommune. 
Am Ende stehen die „übrigen Migranten“, die noch nicht einmal auf kommunaler Ebene an der dem o-
kratischen Willensbildung mitwirken können. 
 
Die Mitglieder des Integrationsrates bitten daher die Verfassungskommission, dem Landtag NRW 
eine Änderung der Landesverfassung vorzuschlagen, in der das kommunale Wahlrecht in unserem 
Land für alle Migrantinnen und Migranten, die lange in Deutschland leben, ermöglicht wird.  
 
Unserer Ansicht nach bedarf es des politischen Willens der im Landtag vertretenen Parteien, das 
kommunale Wahlrecht für alle einzuführen.“  
 
 
Gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0131/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37