V/0131/2016
Anregung des Integrationsrates "Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in NRW"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4156 Zeichen
V/0131/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregung des Integrationsrates "Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in NRW Beratungsfolge 17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.02.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster unterstützt die folgende Anregung des Integrationsrates vom 21.10.2015: „Die Verfassungskommission des Landtags wird gebeten, bei ihren Beratungen das Thema „Komm u- nales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht -deutscher Staatsan- gehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Der Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt werden gebeten, sich la ndesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitze nverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen." Begründung: Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2015 einstimmig die anliegende Anregung an den Rat beschlossen. Diese wurde in der Sitzung des Rates am 11.11.2015 eingebracht. Mit Schreiben vom 25.01.2016 hat sich der Vorsitzende des Integrationsrates mit der Bitte an den Oberbürgermeister gewandt, die Resolution auf die Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 17.02.2016 zu setzen, da die Landesverfassungskommission NRW Ende Februar ihren Bericht an das Landesparlament NRW weiterleiten wird und sich die Integrationsräte in NRW, darunter auch der Integrationsrat der Stadt Münster um entsprechende zeitnahe Ratsbeschlüsse bemühen. Nach Mitteilung des Vorsitzenden des Integrationsrates liegen mittlerweile über 52 Ratsbeschlüsse vor. Vorlagen-Nr.: V/0131/2016 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492-3300 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0131/2016 In der Sitzung des Integrationsrates wurde der Antrag durch den Vorsitzenden des Integrationsrates wie folgt begründet: „Die Verfassungskommission hat den Auftrag, dem Parlament Ergänzungen und/oder Streichu ngen für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung vorzuschlagen. Unse rer Einsicht nach gehört das ko m- munale Wahlrecht für die Drittstaatsangehörigen in die Verfassung unseres von Einwanderung g e- prägten Landes. Die Verfassungskommission hat in ihrer Sitzung am 01. September 2014 unter anderem die Frage der Erweiterung des Wahlrechts der EU -Bürgerinnen und -Bürger auf Landesebene behandelt. Dadurch soll diesem Personenkreis das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl in NRW ermöglicht werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, weil dies ein Schritt auf dem Weg zu dem mittel- und langfristigen Ziel erreicht wäre, allen in der Bundesrepublik auf Dauer lebenden Menschen unter den gleichen Voraussetzungen das Wahlrecht auf Bundes - und Landesebene sowie in der Kommune zu gewähren. Unabhängig von der Frage, ob ein Landtagswahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger rechtlich mög- lich ist, würde dies derzeit aber zu einer weiteren Spaltung der demokratischen Mitwirkung srechte führen: Hier die deutschen Staatsangehörigen mit Wahlrecht auf der Bundesebene, Landesebene und in d er Kommune, dort die EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wahlrecht für den Landtag und in der Kommune. Am Ende stehen die „übrigen Migranten“, die noch nicht einmal auf kommunaler Ebene an der dem o- kratischen Willensbildung mitwirken können. Die Mitglieder des Integrationsrates bitten daher die Verfassungskommission, dem Landtag NRW eine Änderung der Landesverfassung vorzuschlagen, in der das kommunale Wahlrecht in unserem Land für alle Migrantinnen und Migranten, die lange in Deutschland leben, ermöglicht wird. Unserer Ansicht nach bedarf es des politischen Willens der im Landtag vertretenen Parteien, das kommunale Wahlrecht für alle einzuführen.“ Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0131/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37