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V/0370/2020/2

Kommunale Sportförderung

Vorlagen 24.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 47

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

18413 Zeichen

V/0370/2020/2 
V/0370/2020/2 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung; 
hier: Entscheidung über Vereinsanträge für Baumaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung 
 
1. Der Rat bewilligt 810.000 € Sportförderung, darin:  
 
1.1 719.850 € Baukostenzuschüsse  
 
Dezernat IV 
 
25.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Cappenberg 
Telefon: 492-7043 
CappenbergC@stadt-
muenster.de

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V/0370/2020/2 
 
Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV 
Münster- Zuschuss 
Akademischer Ruder-
club zu Münster e. V. 
Clubhaus: neue 
Heiztherme 4.100 € 15.11.2018 Hiltrup 2.050 € 
DJK SC Nienberge 1949 
e. V.  
Mehrzweckhalle: Sanie-
rung Sanitäranlagen 190.000 € 28.02.2019 West 95.000 € 
DJK SC Nienberge 1949 
e. V.  
Mehrzweckhalle:  
Sanierung Heizkessel 110.000 € 04.06.2018 West 55.000 € 
Eisenbahner Sportver-
ein Schwarz-Weiß 
Münster 1927 e.V 
Kegelhalle: neue Hei-
zungsanlage  4.300 € 26.02.2019 Hiltrup 2.150 € 
Eisenbahner Sportver-
ein Schwarz-Weiß 
Münster 1927 e.V 
Tennisplätze: neue 
Beregnung 10.300 € 27.02.2019 Hiltrup 5.150 € 
Kanu-Verein Münster 
von 1922 e.V. 
Umkleide: 
Fußbodensanierung  2.100 28.02.2019 Ost 1.050 € 
Kanu-Verein Münster 
von 1922 e.V. 
Erneuerung Steganla-
ge, Uferbefestigung 5.800 28.02.2019 Ost 2.900 € 
Kanu-Verein Münster 
von 1922 e.V. 
Bootslager: Neuer Bo-
den  2.500 28.02.2019 Ost 1.250 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Herrich-
ten Parkplatz 1.000 € 23.04.2018 Ost 500 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Was-
serschaden 7.500 € 17.12.2018 Ost 3.750 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Brun-
nensanierung  3.000 € 23.04.2018 Ost 1.500 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Erweite-
rung Steganlage 10.000 € 17.12.2018 Ost 5.000 € 
Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V.  
Pferdeboxen: Sanie-
rung, Umbau  250.000 € 28.02.2019 Nord 125.000 € 
Segelclub Münster e. V.  
Krananlage Aasee: 
baubedingte Mehrkos-
ten 
20.000 € 28.02.2018 Mitte 10.000 € 
SV Blau-Weiß Aasee e. 
V. 
Multifunktionshaus: 
Parkettsanierung 4.300 € 28.02.2019 Mitte 2.150 € 
SV Blau-Weiß Aasee e. 
V.  
Multifunktionshaus: 
Umrüstung WC-
Spülung  
1.900 € 28.02.2019 Mitte 950 € 
1. Tennisclub Hiltrup 
e.V. 
(9) Tennisplätze: Be-
regnungsanlage  34.500 € 28.02.2019 Hiltrup 17.250 €

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V/0370/2020/2 
 
und 79.840 € von dem 2019 dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. zum Reithallenneubau be-
willigten, anteilig finanzierten Baukostenzuschuss.  
 
1.2 10.310 € Zuschüsse zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Vereinsa r-
beit 
 
Verein Baumaßnahme Aufwand 
Pro-
zent-
punkte 
Baukosten  
x Punkte  
./. 100 
Zuschuss 
sozial-
integrativ 
DJK SC Nienberge 
1949 e. V.  
Mehrzweckhalle: Sanie-
rung Sanitäranlagen 190.000 € 7 7 x 190.000 ./.100 
= 13.300 € 5.000 € 
DJK SC Nienberge 
1949 e. V.  
Mehrzweckhalle:  
Sanierung Heizkessel 110.000 € 7 7 x 110.000 € ./. 
100 = 7.700 € 5.000 € 
SV Blau-Weiß 
Aasee e. V.  
Multifunktionshaus: Par-
kettsanierung 4.300 € 5 5 x 4.300 € ./. 100  
= 215 € 215 € 
SV Blau-Weiß 
Aasee e. V.  
Multifunktionshaus: Um-
rüstung WC-Spülung  1.900 € 5 5 x 1.900 € ./.100 
= 95 € 95 € 
 
 
 
Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV 
Münster- Zuschuss 
TC Preußen Münster e. 
V. 
Clubhaus: Elektro-
installation 2.600 € 18.01.2019 Hiltrup 1.300 € 
TC Preußen Münster e. 
V. 
Clubhaus: Heizungssa-
nierung 4.000 € 18.01.2019 Hiltrup 2.000 € 
Tennisclub St. Mauritz 
e. V.  
Clubhaus: Dachsanie-
rung 120.000 € 25.02.2019 Ost 60.000 € 
Tennisclub St. Mauritz 
e. V.  
Clubhaus:  
Sanierung Sanitäranla-
ge, Umkleiden 
130.000 € 25.02.2019 Ost 65.000 € 
Tennisclub Union e. V.  (2) Tennisplätze: Sanie-
rung  35.000 € 02.01.2019 West 17.500 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Hockeyanlage: Sanie-
rung  
Hockeyplatz 
200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Hockeyanlage: Sanie-
rung Flutlichtanlage  62.000 € 28.02.2016 West 31.000 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Tennisanlage, Sanie-
rung Tennisplät-
ze,Terrasse 
200.000 € 31.01.2018 West 100.000 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
(3) Tennisplätze: Be-
regnung 7.200 € 27.02.2019 West 3.600 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
Clubhaus: Sanierung 
Terrasse 9.800 € 17.01.2019 West 4.900 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
Clubhaus: Sanierung  
Duschen 7.800 € 17.01.2019 West 3.900 €

- 4 - 
V/0370/2020/2 
1.3 Der Rat beschließt die städtische Sportförderung gem. Beschlusspunkt Ziffer I.1.1 und 
I.1.2 für die Vereine  
 
Verein Baumaßnahme 
(voraus-
sichtliche) 
Kosten 
Voraus-
sichtlicher 
Eigenanteil  
DJK SC Nienberge 1949 e. V Sanierung Sanitäranlagen,  190.000 € 15% 
DJK SC Nienberge 1949 e. V neuer Heizkessel 110.000 € 15% 
Eisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster e. V. 
neue Heizungsanlage Kege l-
halle 4.300 € 10% 
Tennisclub St. Mauritz e. V. Sanierungen im Clubhaus 
(Dach, Sanitäranlagen, U m-
kleiden) 
130.000 € 15% 
Tennisclub Union e. V. Sanierung zweier Tennisplätze 35.000 € 10% 
Tennis- und Hockeyclub Mün s-
ter e. V. 
Sanierung Hockeyplatz 200.000 € 15% 
Tennis- und Hockeyclub Mün s-
ter e. V. 
Sanierung Flutlichtanlage H o-
ckeyplatz 62.000 € 10% 
 
 im Falle einer vom Land  NRW bewilligten Zuwendung aus Fördermitteln des Pr o-
gramms „Moderne Sportstätte 2022“ in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Münster 
e. V. als Komplementärförderung unter Anrechnung des nach dem Maßnahmenaufwand 
gestaffelten Vereinsanteils von 10%, 15% oder 20 % und der Landesmittel. 
 
1.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass fünf Sportvereine für insgesamt sieben Maßnahmen 
neben ihrem Antrag auf einen städtischen Baukostenzuschuss ebenso einen Antrag im 
Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eingereicht haben oder absehbar 
einreichen werden. Der Rat beschließt, dass die Vereine städtische Baukostenzuschü s-
se als subsidiäre  Komplementärförderung zur Landesförderung erhalten können, um 
der Intention des Förderprogramms gerecht zu werden. Der Rat ermächtigt d ie Verwal-
tung, die städtischen Baukostenzuschüsse in Höhe von bis zu 50 % der Kosten zu fo l-
genden Maßnahmen unter der Maßgabe festzusetzen, dass die Vereine  in Abstimmung 
mit dem Stadtsportbund Münster e.  V. über alle ihre im Programm „Moderne Sportstä t-
te 2022“ geförderten Maßnahmen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % tr a-
gen: 
 
Verein Baumaßnahme 
(voraus-
sichtliche) 
Kosten 
maximale 
städtische 
Förderung  
DJK SC Nienberge 1949 e. V Mehrzweckhalle: Sanierung 
Sanitäranlagen,  190.000 € 95.000 € 
DJK SC Nienberge 1949 e. V Mehrzweckhalle: Sanierung 
Heizkessel 110.000 € 55.000 € 
Eisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster e. V. 
Kegelhalle: neue Heizungsa n-
lage  4.300 € 2.150 € 
Tennisclub St. Mauritz e. V. Clubhaus: Sanierung Sanitä r-
anlagen, Umkleiden 130.000 € 65.000 € 
Tennisclub Union e. V. 2 Tennisplätze: Sanierung 35.000 € 17.500 € 
Tennis- und Hockeyclub Mün s-
ter e. V. 
Hockeyanlage: Sanierung H o-
ckeyplatz 200.000 € 100.000 € 
Tennis- und Hockeyclub Mün s-
ter e. V. 
Hockeyanlage: Sanierung Flut-
lichtanlage  62.000 € 31.000 € 
 
2. Die Stadt Münster finanziert für das TuS -Zentrum von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit ko n-
sumtiven Mitteln 279.000 € von dem Zuschuss, den sie 2017 bewilligte und 170.000 € Meh r-
kosten mit einem Baukostenzuschuss bis zu 50% und höchstens 85.000 €; insgesamt somit 
364.000 €.

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V/0370/2020/2 
3. Der Rat vertagt die Entscheidung über die Anträge  
 
Verein Geplante Maßnahme Antrag  
vom  
BV  
Münster- 
1. AFC Münster Mammuts e.V. 
Vereinsanlage für American Football 
(Standort unklar): Außensportanlage 
und Funktionsgebäude  
08.03.16 Standort-
abhängig 
DLRG Bezirk Münster e. V. Clubhaus Lechtenbergweg: Photo-
voltaikanlage und Dachsanierung  26.02.10 Hiltrup 
1. FC Gievenbeck 1949 e. V.  Lagerräume (Fertiggarage) nahe der 
Sporthalle Berg Fidel 08.07.15 Hiltrup 
Münster Cardinals e. V. 
Sportanlage Robert-Bosch-Straße:  
4 Unterstände für Spieler und 
Schiedspersonen 
24.02.16 Hiltrup 
RSV Münster von 1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke 28.02.17 Standort-
abhängig 
Reiterverein St. Georg Münster e. V.  
Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: 
neue Beregnungsanlage in der gro-
ßen Reithalle 
20.10.18 West 
Reiterverein St. Georg Münster e. V.  
Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: 
Bau Stallungen, Führanlage, Lon-
gierzirkel, Trainingshalle 
26.02.16 West 
 
Schachklub Münster von 1932 e. V.  Vereinshaus: Neubau 15.01.18 Standort-
abhängig 
Sportschützen Hiltrup 1987 e. V.  
Vereinsanlage (Standort unklar): 
Bau Schießanlage und Funktion s-
gebäude  
2014 Hiltrup 
Turnverein Wolbeck von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 25.02.18 Südost 
 
wegen fehlender Antragsunterlagen, Fördervoraussetzungen, unzureichendem Planungsstand oder 
laufender Sportstättenentwicklungsplanung bis die Anträge förderfähig sind bzw. die vorgestellten 
Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind.  
 
4. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für  
 
 
5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag aus formalen Gründen ab von  
 
 
6. Die Stadt Münster zahlt  die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. bewilligten Zuschüsse den Ve r-
einen im Rahmen Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2020 hinaus, gem. 
nachgewiesenem Baufortschritt und Vereinsanforderung aus, dabei an  
 
 Akademischer Ruderclub zu Münster e. V. na ch Angabe der Beiträge für jugendliche Mi t-
glieder gem. der Richtlinie und unter Abzug der Aufwendungen für die Wohnung, 
 Reit-und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach Vorlage des gültigen Körperschaftssteue r-
freistellungsbescheids, 
Verein Baumaßnahme Antrag vom  BV  
Münster- 
Eisenbahner Sportverein Schwarz-
Weiß Münster 1927 e.V 
Kegelhalle: Wetterschaden nach 
Starkregen 02.09.2014 Hiltrup 
Paddelsport Münster von 1923 e. V. Bootshaus: Dachsanierung 17.12.2018 Ost 
Schwimm-vereinigung Münster von 
1881 e. V. 
Freibad Sudmühle: Maßnahmen 
nach Wasserrohrbruch 19.06.2018 Ost 
Verein Baumaßnahme Antrag vom  BV  
Münster- 
Tennisclub St. Mauritz e. V.  Tennisanlage Pleistermühle n-
weg: Flutlichtanlage 25.02.19 Ost

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V/0370/2020/2 
 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. unter Abzug der Aufwendungen für Boxen von 
Privatpferden ohne Vereinsnutzung, 
 1. Tennisclub Hiltrup e. V., nachdem er den Nachweis erbrachte, dass die Sportflächen für 
mindestens 25 Jahre in die Zukunft gesichert sind. 
 
7. Die Stadt Münster wird die Sportstätten, für die sie gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 eine 
Förderung vorschlägt, künftig nach Sportausschussbeschlüssen mit Betriebskostenzuschü s-
sen aus dem Sportetat fördern. 
 
8.  Der Rat nimmt zur Kenntnis , dass die Verwaltung die  Beschlussvorschläge gem. B e-
schlusspunkt Ziffer I. und II. mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abstimmte. 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 Kosten/Folgekosten 
 
Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. und Ziffer II. erforderli-
chen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten    
Investitionsmaßnah-
me 0700 Geförderte Vereinsbaumaß-
nahmen 2020   
Auszahlungen für die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen  810.000  
Davon überplanmäs-
sig 160.000 €, De-
ckung aus Maßnah-
me 0400 „Bauk. 
städt. Sportanlagen“ 
 
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 
in Höhe von 160.000 € Sportf örderung für die Sanierungsmaßnahmen von DJK SC Nienberge 1949 
e. V. gem. der Beschlussvorschläge Ziffer I.1.1 und I. 1.2 unter Deckung der überplanmäßigen Au s-
zahlung innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sporten twicklung, Sportanlagen- und –stätten“ aus der 
Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“ ohne Einschnitte bei der Menge 
und Qualität der projektierten städtischen Baumaßnahmen 2020 zu. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und -stätten 
2020 
 
 
364.000 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen

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V/0370/2020/2 
Begründung: 
 
Die Ergänzungsvorlage ergibt sich aus dem Klarstellungsbedarf, der im Rahmen der Sportau s-
schusssitzung vom 20.08.2020 thematisiert wurde.  
 
Zum geänderten Beschlussvorschlag Ziffer I.1.3.: Förderung aus dem Förderprogramm des 
Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022“  
 
Das Land NRW kann auf Antrag der Sportvereine über den Stadtsportbund Münster e . V. (SSB) 
Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen mit Zuschüssen aus seinem neuen Förderprogramm „Mo-
derne Sportstätte 2022“ unterstützen. Die daraus geförderten Sportvereine müssen zur Finanzierung 
ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten Eigenant eil erbringen. Der Eigenanteil liegt 
pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 15%, ab 
1.000.000 € Aufwand bei 20%. Dieser Eigenanteil des Landesprogramms muss nicht zwingend aus 
Vereinsmitteln getragen werden, sondern kann durch kommunale Mittel kofinanziert werden, da das 
Programm die Intention hat, möglichst vielen, auch finanzschwachen Vereinen mit vereinseigenen 
Anlagen eine Modernisierung zu ermöglichen. Die Landesförderung lässt die Komplementärförderung 
durch kommunale Mittel bewusst zu, um landesseitig zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und 
nicht die kommunale Sportförderung zur Entlastung der Haushalte zu ersetzen. Daher schlägt die 
Verwaltung vor, die städtischen Baukostenzuschüsse bis zur üblichen Höh e von 50 % der Kosten als 
Komplementärförderung zu gewähren, jedoch als nachrangige Förderung gegenüber der Landesfö r-
derung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre Maßnahmen mit einer höchstmögli-
chen öffentlichen Förderung durchführen können. 
 
Den Vereinen in der Stadt Münster stehen im Förderprogramm gut 4,2 Millionen Euro zur Verfügung, 
dem gegenüber steht ein deutlich geringeres Volumen städtischer Baukostenzuschüsse (dieses Jahr 
ca. 810.000 Euro, siehe Beschlusspunkte I 1.1 und 1.2). Der SSB koordiniert die Antragstellungen 
und unterstützt die Vereine umfassend im Förderverfahren. Im Juli konnten 38 Maßnahmen an die 
auf Landesebene federführende Staatskanzlei gemeldet werden.  
 
Um der Intention des Förderprogramms zu folgen und dennoch  eine haushaltsverträgliche Umse t-
zung des Förderprogramms zu ermöglichen, schlägt die Sportverwaltung in Abstimmung mit dem 
SSB lediglich für einzelne Maßnahmen die Komplementärförderung durch städtische Baukostenz u-
schüsse vor. Auch in diesen Fällen sollen  die Vereine einen mindestens 10%igen Eigenanteil erbri n-
gen, jedoch soll in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen ermöglicht werden, dass der 10%ige 
Eigenanteil über alle Maßnahmen des Vereins berechnet und dann auch auf einzelne Maßnahmen 
konzentriert werden kann. In Absprache mit dem SSB wäre es demnach in Einzelfällen möglich, dass 
die Vereine für weitere Maßnahmen, die nach den städtischen Richtlinien nicht förderfähig sind, ihren 
Eigenanteil verwenden und für andere städtisch förderfähige Maßnahmen e ine Vollförderung durch 
Landesmittel und kommunale Mittel erhalten. Diese Regelung soll die Ausnahme sein, wenn diese 
Einzelfälle nachvollziehbar begründet werden.  
 
Von den Vereinen, für die die Verwaltung unter Beschlusspunkt Ziffer I. 1.1 und 1.2 eine städtische 
Förderung vorschlägt, haben folgende Vereine einen Antrag auf Landesförderung an den SSB zur 
Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet: 
 
a. DJK SC Nienberge 1949 e. V., Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen sowie Mehrzweck-
halle: Sanierung Heizkessel 
b. Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V., Kegelhalle: neue Heizungsanlage  
c. Tennisclub St. Mauritz e. V., Clubhaus: Sanierung Sanitäranlagen, Umkleiden 
d. Tennisclub Union e. V., 2 Tennisplätze: Sanierung  
e. Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., Hockeyanlage: Sanierung Hockeyplatz  sowie H o-
ckeyanlage: Sanierung Flutlichtanlage. 
 
Neben dem Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V. und dem Tennisclub St. Mauritz e. 
V. wäre in diesem Jahr insbesondere der  Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. (THC) von der o.g.

- 8 - 
V/0370/2020/2 
Ausnahmeregelung begünstigt, da er neben der Sanierung des Hockeyplatzes und der Flutlichtanlage 
auch die sanierungsbedürftige Tennishalle energetisch modernisieren möchte . Dazu  sind ei ne 
Dachsanierung sowie der Austausch  der veralteten Heizungs - und Beleuchtungsanlage notwendig 
und sollen zu einer erheblichen Energieeinsparung führen. Baukostenzuschüsse sind nach der aktuell 
gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt Münster für diese Maßnahme nicht mö glich. Mit der E1 zur 
Vorlage V/0559/2020 soll dies mit Wirkung ab 01.01.2021 geändert werden, sodass der THC für die 
in diesem Jahr beantragte Sanierung der Tennishalle keine städtische Förderung erhalten kann. In 
Abstimmung mit dem SSB hat der THC daher seinen Eigenanteil aus Vereinsmitteln im Förderantrag 
an das Land auf die städtisch nicht förderfähige Tennishalle fokussiert. Dieses ist ein beispielhafter 
Fall, für den die Verwaltung daher vorschlägt, die Ausnahmeregelung anzuwenden und für die übr i-
gen beiden Maßnahmen der Sanierung des Hockeyplatzes und der Flutlichtanlage auf einen verein s-
eigenen Eigenanteil für diese beiden Maßnahmen zu verzichten und aus städtischen Baukostenz u-
schüssen die Landesförderung vollständig ergänzend zu finanzieren, da der Verein über alle Ma ß-
nahmen hinweg einschließlich der Tennishalle den 10%igen Eigenanteil als vereinseigenen Beitrag 
leistet. Dieser Weg soll nur in gut begründeten Ausnahmefällen ermöglicht werden, für die nächsten 
Förderrunden des Landesprogramms in den kommenden Jahren kann eine solche vollständige Ko m-
plementärförderung entsprechender Einzelfälle nur abhängig von der jeweiligen städtischen Mittelver-
fügbarkeit für Baukostenzuschüsse gewährt werden.  
 
Insgesamt bleiben die städtischen Baukostenzuschüsse in jedem Fall auf die Höchstförderung von 50 
% der förderfähigen Aufwendungen begrenzt. Erhalten die Vereine für die o.g. Maßnahmen keine 
Landesförderung, werden diese Förderfälle gemäß dem standardmäßigen Verfahren für städtische 
Baukostenzuschüsse behandelt. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal  
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 53 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Robert-Bosch-Straße
  • Reiner-Klimke-Weg
  • Lechtenbergweg

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Details

Aktenzeichen
V/0370/2020/2
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37