V/0370/2020/2
Kommunale Sportförderung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0370/2020/2 V/0370/2020/2 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung; hier: Entscheidung über Vereinsanträge für Baumaßnahmen Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Rat bewilligt 810.000 € Sportförderung, darin: 1.1 719.850 € Baukostenzuschüsse Dezernat IV 25.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7043 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0370/2020/2 Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV Münster- Zuschuss Akademischer Ruder- club zu Münster e. V. Clubhaus: neue Heiztherme 4.100 € 15.11.2018 Hiltrup 2.050 € DJK SC Nienberge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sanie- rung Sanitäranlagen 190.000 € 28.02.2019 West 95.000 € DJK SC Nienberge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sanierung Heizkessel 110.000 € 04.06.2018 West 55.000 € Eisenbahner Sportver- ein Schwarz-Weiß Münster 1927 e.V Kegelhalle: neue Hei- zungsanlage 4.300 € 26.02.2019 Hiltrup 2.150 € Eisenbahner Sportver- ein Schwarz-Weiß Münster 1927 e.V Tennisplätze: neue Beregnung 10.300 € 27.02.2019 Hiltrup 5.150 € Kanu-Verein Münster von 1922 e.V. Umkleide: Fußbodensanierung 2.100 28.02.2019 Ost 1.050 € Kanu-Verein Münster von 1922 e.V. Erneuerung Steganla- ge, Uferbefestigung 5.800 28.02.2019 Ost 2.900 € Kanu-Verein Münster von 1922 e.V. Bootslager: Neuer Bo- den 2.500 28.02.2019 Ost 1.250 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Herrich- ten Parkplatz 1.000 € 23.04.2018 Ost 500 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Was- serschaden 7.500 € 17.12.2018 Ost 3.750 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Brun- nensanierung 3.000 € 23.04.2018 Ost 1.500 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Erweite- rung Steganlage 10.000 € 17.12.2018 Ost 5.000 € Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Pferdeboxen: Sanie- rung, Umbau 250.000 € 28.02.2019 Nord 125.000 € Segelclub Münster e. V. Krananlage Aasee: baubedingte Mehrkos- ten 20.000 € 28.02.2018 Mitte 10.000 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Parkettsanierung 4.300 € 28.02.2019 Mitte 2.150 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Umrüstung WC- Spülung 1.900 € 28.02.2019 Mitte 950 € 1. Tennisclub Hiltrup e.V. (9) Tennisplätze: Be- regnungsanlage 34.500 € 28.02.2019 Hiltrup 17.250 € - 3 - V/0370/2020/2 und 79.840 € von dem 2019 dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. zum Reithallenneubau be- willigten, anteilig finanzierten Baukostenzuschuss. 1.2 10.310 € Zuschüsse zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Vereinsa r- beit Verein Baumaßnahme Aufwand Pro- zent- punkte Baukosten x Punkte ./. 100 Zuschuss sozial- integrativ DJK SC Nienberge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sanie- rung Sanitäranlagen 190.000 € 7 7 x 190.000 ./.100 = 13.300 € 5.000 € DJK SC Nienberge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sanierung Heizkessel 110.000 € 7 7 x 110.000 € ./. 100 = 7.700 € 5.000 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Par- kettsanierung 4.300 € 5 5 x 4.300 € ./. 100 = 215 € 215 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Um- rüstung WC-Spülung 1.900 € 5 5 x 1.900 € ./.100 = 95 € 95 € Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV Münster- Zuschuss TC Preußen Münster e. V. Clubhaus: Elektro- installation 2.600 € 18.01.2019 Hiltrup 1.300 € TC Preußen Münster e. V. Clubhaus: Heizungssa- nierung 4.000 € 18.01.2019 Hiltrup 2.000 € Tennisclub St. Mauritz e. V. Clubhaus: Dachsanie- rung 120.000 € 25.02.2019 Ost 60.000 € Tennisclub St. Mauritz e. V. Clubhaus: Sanierung Sanitäranla- ge, Umkleiden 130.000 € 25.02.2019 Ost 65.000 € Tennisclub Union e. V. (2) Tennisplätze: Sanie- rung 35.000 € 02.01.2019 West 17.500 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Hockeyanlage: Sanie- rung Hockeyplatz 200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Hockeyanlage: Sanie- rung Flutlichtanlage 62.000 € 28.02.2016 West 31.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Tennisanlage, Sanie- rung Tennisplät- ze,Terrasse 200.000 € 31.01.2018 West 100.000 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. (3) Tennisplätze: Be- regnung 7.200 € 27.02.2019 West 3.600 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. Clubhaus: Sanierung Terrasse 9.800 € 17.01.2019 West 4.900 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. Clubhaus: Sanierung Duschen 7.800 € 17.01.2019 West 3.900 € - 4 - V/0370/2020/2 1.3 Der Rat beschließt die städtische Sportförderung gem. Beschlusspunkt Ziffer I.1.1 und I.1.2 für die Vereine Verein Baumaßnahme (voraus- sichtliche) Kosten Voraus- sichtlicher Eigenanteil DJK SC Nienberge 1949 e. V Sanierung Sanitäranlagen, 190.000 € 15% DJK SC Nienberge 1949 e. V neuer Heizkessel 110.000 € 15% Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V. neue Heizungsanlage Kege l- halle 4.300 € 10% Tennisclub St. Mauritz e. V. Sanierungen im Clubhaus (Dach, Sanitäranlagen, U m- kleiden) 130.000 € 15% Tennisclub Union e. V. Sanierung zweier Tennisplätze 35.000 € 10% Tennis- und Hockeyclub Mün s- ter e. V. Sanierung Hockeyplatz 200.000 € 15% Tennis- und Hockeyclub Mün s- ter e. V. Sanierung Flutlichtanlage H o- ckeyplatz 62.000 € 10% im Falle einer vom Land NRW bewilligten Zuwendung aus Fördermitteln des Pr o- gramms „Moderne Sportstätte 2022“ in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Komplementärförderung unter Anrechnung des nach dem Maßnahmenaufwand gestaffelten Vereinsanteils von 10%, 15% oder 20 % und der Landesmittel. 1.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass fünf Sportvereine für insgesamt sieben Maßnahmen neben ihrem Antrag auf einen städtischen Baukostenzuschuss ebenso einen Antrag im Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eingereicht haben oder absehbar einreichen werden. Der Rat beschließt, dass die Vereine städtische Baukostenzuschü s- se als subsidiäre Komplementärförderung zur Landesförderung erhalten können, um der Intention des Förderprogramms gerecht zu werden. Der Rat ermächtigt d ie Verwal- tung, die städtischen Baukostenzuschüsse in Höhe von bis zu 50 % der Kosten zu fo l- genden Maßnahmen unter der Maßgabe festzusetzen, dass die Vereine in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Münster e. V. über alle ihre im Programm „Moderne Sportstä t- te 2022“ geförderten Maßnahmen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % tr a- gen: Verein Baumaßnahme (voraus- sichtliche) Kosten maximale städtische Förderung DJK SC Nienberge 1949 e. V Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen, 190.000 € 95.000 € DJK SC Nienberge 1949 e. V Mehrzweckhalle: Sanierung Heizkessel 110.000 € 55.000 € Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V. Kegelhalle: neue Heizungsa n- lage 4.300 € 2.150 € Tennisclub St. Mauritz e. V. Clubhaus: Sanierung Sanitä r- anlagen, Umkleiden 130.000 € 65.000 € Tennisclub Union e. V. 2 Tennisplätze: Sanierung 35.000 € 17.500 € Tennis- und Hockeyclub Mün s- ter e. V. Hockeyanlage: Sanierung H o- ckeyplatz 200.000 € 100.000 € Tennis- und Hockeyclub Mün s- ter e. V. Hockeyanlage: Sanierung Flut- lichtanlage 62.000 € 31.000 € 2. Die Stadt Münster finanziert für das TuS -Zentrum von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit ko n- sumtiven Mitteln 279.000 € von dem Zuschuss, den sie 2017 bewilligte und 170.000 € Meh r- kosten mit einem Baukostenzuschuss bis zu 50% und höchstens 85.000 €; insgesamt somit 364.000 €. - 5 - V/0370/2020/2 3. Der Rat vertagt die Entscheidung über die Anträge Verein Geplante Maßnahme Antrag vom BV Münster- 1. AFC Münster Mammuts e.V. Vereinsanlage für American Football (Standort unklar): Außensportanlage und Funktionsgebäude 08.03.16 Standort- abhängig DLRG Bezirk Münster e. V. Clubhaus Lechtenbergweg: Photo- voltaikanlage und Dachsanierung 26.02.10 Hiltrup 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Lagerräume (Fertiggarage) nahe der Sporthalle Berg Fidel 08.07.15 Hiltrup Münster Cardinals e. V. Sportanlage Robert-Bosch-Straße: 4 Unterstände für Spieler und Schiedspersonen 24.02.16 Hiltrup RSV Münster von 1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke 28.02.17 Standort- abhängig Reiterverein St. Georg Münster e. V. Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: neue Beregnungsanlage in der gro- ßen Reithalle 20.10.18 West Reiterverein St. Georg Münster e. V. Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: Bau Stallungen, Führanlage, Lon- gierzirkel, Trainingshalle 26.02.16 West Schachklub Münster von 1932 e. V. Vereinshaus: Neubau 15.01.18 Standort- abhängig Sportschützen Hiltrup 1987 e. V. Vereinsanlage (Standort unklar): Bau Schießanlage und Funktion s- gebäude 2014 Hiltrup Turnverein Wolbeck von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 25.02.18 Südost wegen fehlender Antragsunterlagen, Fördervoraussetzungen, unzureichendem Planungsstand oder laufender Sportstättenentwicklungsplanung bis die Anträge förderfähig sind bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind. 4. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für 5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag aus formalen Gründen ab von 6. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. bewilligten Zuschüsse den Ve r- einen im Rahmen Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2020 hinaus, gem. nachgewiesenem Baufortschritt und Vereinsanforderung aus, dabei an Akademischer Ruderclub zu Münster e. V. na ch Angabe der Beiträge für jugendliche Mi t- glieder gem. der Richtlinie und unter Abzug der Aufwendungen für die Wohnung, Reit-und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach Vorlage des gültigen Körperschaftssteue r- freistellungsbescheids, Verein Baumaßnahme Antrag vom BV Münster- Eisenbahner Sportverein Schwarz- Weiß Münster 1927 e.V Kegelhalle: Wetterschaden nach Starkregen 02.09.2014 Hiltrup Paddelsport Münster von 1923 e. V. Bootshaus: Dachsanierung 17.12.2018 Ost Schwimm-vereinigung Münster von 1881 e. V. Freibad Sudmühle: Maßnahmen nach Wasserrohrbruch 19.06.2018 Ost Verein Baumaßnahme Antrag vom BV Münster- Tennisclub St. Mauritz e. V. Tennisanlage Pleistermühle n- weg: Flutlichtanlage 25.02.19 Ost - 6 - V/0370/2020/2 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. unter Abzug der Aufwendungen für Boxen von Privatpferden ohne Vereinsnutzung, 1. Tennisclub Hiltrup e. V., nachdem er den Nachweis erbrachte, dass die Sportflächen für mindestens 25 Jahre in die Zukunft gesichert sind. 7. Die Stadt Münster wird die Sportstätten, für die sie gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 eine Förderung vorschlägt, künftig nach Sportausschussbeschlüssen mit Betriebskostenzuschü s- sen aus dem Sportetat fördern. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis , dass die Verwaltung die Beschlussvorschläge gem. B e- schlusspunkt Ziffer I. und II. mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abstimmte. II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. und Ziffer II. erforderli- chen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Investitionsmaßnah- me 0700 Geförderte Vereinsbaumaß- nahmen 2020 Auszahlungen für die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen 810.000 Davon überplanmäs- sig 160.000 €, De- ckung aus Maßnah- me 0400 „Bauk. städt. Sportanlagen“ Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in Höhe von 160.000 € Sportf örderung für die Sanierungsmaßnahmen von DJK SC Nienberge 1949 e. V. gem. der Beschlussvorschläge Ziffer I.1.1 und I. 1.2 unter Deckung der überplanmäßigen Au s- zahlung innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sporten twicklung, Sportanlagen- und –stätten“ aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“ ohne Einschnitte bei der Menge und Qualität der projektierten städtischen Baumaßnahmen 2020 zu. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten 2020 364.000 Zeile 15 Transferaufwendungen - 7 - V/0370/2020/2 Begründung: Die Ergänzungsvorlage ergibt sich aus dem Klarstellungsbedarf, der im Rahmen der Sportau s- schusssitzung vom 20.08.2020 thematisiert wurde. Zum geänderten Beschlussvorschlag Ziffer I.1.3.: Förderung aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022“ Das Land NRW kann auf Antrag der Sportvereine über den Stadtsportbund Münster e . V. (SSB) Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen mit Zuschüssen aus seinem neuen Förderprogramm „Mo- derne Sportstätte 2022“ unterstützen. Die daraus geförderten Sportvereine müssen zur Finanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten Eigenant eil erbringen. Der Eigenanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 15%, ab 1.000.000 € Aufwand bei 20%. Dieser Eigenanteil des Landesprogramms muss nicht zwingend aus Vereinsmitteln getragen werden, sondern kann durch kommunale Mittel kofinanziert werden, da das Programm die Intention hat, möglichst vielen, auch finanzschwachen Vereinen mit vereinseigenen Anlagen eine Modernisierung zu ermöglichen. Die Landesförderung lässt die Komplementärförderung durch kommunale Mittel bewusst zu, um landesseitig zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und nicht die kommunale Sportförderung zur Entlastung der Haushalte zu ersetzen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die städtischen Baukostenzuschüsse bis zur üblichen Höh e von 50 % der Kosten als Komplementärförderung zu gewähren, jedoch als nachrangige Förderung gegenüber der Landesfö r- derung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre Maßnahmen mit einer höchstmögli- chen öffentlichen Förderung durchführen können. Den Vereinen in der Stadt Münster stehen im Förderprogramm gut 4,2 Millionen Euro zur Verfügung, dem gegenüber steht ein deutlich geringeres Volumen städtischer Baukostenzuschüsse (dieses Jahr ca. 810.000 Euro, siehe Beschlusspunkte I 1.1 und 1.2). Der SSB koordiniert die Antragstellungen und unterstützt die Vereine umfassend im Förderverfahren. Im Juli konnten 38 Maßnahmen an die auf Landesebene federführende Staatskanzlei gemeldet werden. Um der Intention des Förderprogramms zu folgen und dennoch eine haushaltsverträgliche Umse t- zung des Förderprogramms zu ermöglichen, schlägt die Sportverwaltung in Abstimmung mit dem SSB lediglich für einzelne Maßnahmen die Komplementärförderung durch städtische Baukostenz u- schüsse vor. Auch in diesen Fällen sollen die Vereine einen mindestens 10%igen Eigenanteil erbri n- gen, jedoch soll in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen ermöglicht werden, dass der 10%ige Eigenanteil über alle Maßnahmen des Vereins berechnet und dann auch auf einzelne Maßnahmen konzentriert werden kann. In Absprache mit dem SSB wäre es demnach in Einzelfällen möglich, dass die Vereine für weitere Maßnahmen, die nach den städtischen Richtlinien nicht förderfähig sind, ihren Eigenanteil verwenden und für andere städtisch förderfähige Maßnahmen e ine Vollförderung durch Landesmittel und kommunale Mittel erhalten. Diese Regelung soll die Ausnahme sein, wenn diese Einzelfälle nachvollziehbar begründet werden. Von den Vereinen, für die die Verwaltung unter Beschlusspunkt Ziffer I. 1.1 und 1.2 eine städtische Förderung vorschlägt, haben folgende Vereine einen Antrag auf Landesförderung an den SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet: a. DJK SC Nienberge 1949 e. V., Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen sowie Mehrzweck- halle: Sanierung Heizkessel b. Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V., Kegelhalle: neue Heizungsanlage c. Tennisclub St. Mauritz e. V., Clubhaus: Sanierung Sanitäranlagen, Umkleiden d. Tennisclub Union e. V., 2 Tennisplätze: Sanierung e. Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., Hockeyanlage: Sanierung Hockeyplatz sowie H o- ckeyanlage: Sanierung Flutlichtanlage. Neben dem Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V. und dem Tennisclub St. Mauritz e. V. wäre in diesem Jahr insbesondere der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. (THC) von der o.g. - 8 - V/0370/2020/2 Ausnahmeregelung begünstigt, da er neben der Sanierung des Hockeyplatzes und der Flutlichtanlage auch die sanierungsbedürftige Tennishalle energetisch modernisieren möchte . Dazu sind ei ne Dachsanierung sowie der Austausch der veralteten Heizungs - und Beleuchtungsanlage notwendig und sollen zu einer erheblichen Energieeinsparung führen. Baukostenzuschüsse sind nach der aktuell gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt Münster für diese Maßnahme nicht mö glich. Mit der E1 zur Vorlage V/0559/2020 soll dies mit Wirkung ab 01.01.2021 geändert werden, sodass der THC für die in diesem Jahr beantragte Sanierung der Tennishalle keine städtische Förderung erhalten kann. In Abstimmung mit dem SSB hat der THC daher seinen Eigenanteil aus Vereinsmitteln im Förderantrag an das Land auf die städtisch nicht förderfähige Tennishalle fokussiert. Dieses ist ein beispielhafter Fall, für den die Verwaltung daher vorschlägt, die Ausnahmeregelung anzuwenden und für die übr i- gen beiden Maßnahmen der Sanierung des Hockeyplatzes und der Flutlichtanlage auf einen verein s- eigenen Eigenanteil für diese beiden Maßnahmen zu verzichten und aus städtischen Baukostenz u- schüssen die Landesförderung vollständig ergänzend zu finanzieren, da der Verein über alle Ma ß- nahmen hinweg einschließlich der Tennishalle den 10%igen Eigenanteil als vereinseigenen Beitrag leistet. Dieser Weg soll nur in gut begründeten Ausnahmefällen ermöglicht werden, für die nächsten Förderrunden des Landesprogramms in den kommenden Jahren kann eine solche vollständige Ko m- plementärförderung entsprechender Einzelfälle nur abhängig von der jeweiligen städtischen Mittelver- fügbarkeit für Baukostenzuschüsse gewährt werden. Insgesamt bleiben die städtischen Baukostenzuschüsse in jedem Fall auf die Höchstförderung von 50 % der förderfähigen Aufwendungen begrenzt. Erhalten die Vereine für die o.g. Maßnahmen keine Landesförderung, werden diese Förderfälle gemäß dem standardmäßigen Verfahren für städtische Baukostenzuschüsse behandelt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Robert-Bosch-Straße
- Reiner-Klimke-Weg
- Lechtenbergweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0370/2020/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37