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OVA/152/2025

Änderungsbeschluss – Mehrkosten - Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel

Beschlussvorlage 02.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 36

Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Finanzierung

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Beschlussvorlage

7470 Zeichen

OVA/152/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderungsbeschluss – Mehrkosten - Erneuerung der Axialventilatoren im 
Rheinufertunnel
Fachbereich:
69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
 
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 21.01.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
 
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von 
Mehrkosten in Höhe von 1.224.000 Euro, welche im Rahmen des Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses des Projektes Erneuerung der Axialventilatoren im 
Rheinufertunnel OVA/082/2023 entstehen. 
Nach aktuellem Sachstand steigen die Gesamtkosten von 3.334.000,00 EUR (brutto) 
auf 4.558.000,00 EUR (brutto).
 
Davon wurde aufgrund des hohen Submissionsergebnisses bereits am 20.08.2024 
ein Änderungsbeschluss zur Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 495.000 Euro 
(entspricht 14,85 %) verwaltungsintern herbeigeführt. Die Gesamtkosten erhöhten 
sich damals auf 3.829.000 Euro. 
 
Somit verbleiben 729.000 Euro an aktuell zu beschließenden Mehrkosten, die durch 
gesamtstädtische Mittel gedeckt werden sollen.

Seite 2
 
Sachdarstellung:
 
Beschlusslage:
 
Bedarfsbeschluss (Rat) - Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel 
(OVA/010/2022) vom 10.03.2022
 
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Rat) – Erneuerung der Axialventilatoren 
im Rheinufertunnel (OVA/082/2023) vom 15.06.2023
 
Kosten
    konsumtive Kosten 0,00
+  investive Kosten 4.558.000,00
=  Gesamtkosten 4.558.000,00
jährliche Nettofolgekosten 423.659,00
 
 
Ausgangssituation
 
Mit Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss OVA/082/2023 wurde die Verwaltung 
mit der Ausführung der Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel 
beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine investive Maßnahme, die infolge der 
Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich ist.
Die Ausschreibung der reinen Bauleistung wurde mit Vergabevorgang DUS-2024-
0285 veröffentlicht. Nach Auswertung der Submissionsergebnisse lag das günstigste 
wertbare Angebot über den angesetzten Kosten der Kostenberechnung des 
Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten
wurden durch eine Aufnahme der Mittel in den Haushalt 2025 bereits veranschlagt. 
 
Basis für den Änderungsbeschluss ist der Stand des letzten AuF-Beschlusses 
OVA/082/2023 und die Gesamtkosten von 3.334.000 Euro. 
 
 
Anlass
 
Die Durchführung der Erneuerung der Axialventilatoren war für das Frühjahr 2025 
vorgesehen. Durch die unvorhersehbare Ablastung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke 
auf 7,5 Tonnen durch Straßen NRW hatten sich die verkehrlichen 
Rahmenbedingungen für die Umleitungskonzeption anlässlich der Arbeiten im 
Rheinufertunnel jedoch kurzfristig geändert. Damit insbesondere die Erreichbarkeit 
des Düsseldorfer Hafens sichergestellt und dadurch alle verkehrlichen Interessen 
berücksichtigt wurden, war es angezeigt, den Austausch der Axialventilatoren im 
Rheinufertunnel zeitlich erst nach der Akutsanierung der Josef-Kardinal-Frings-
Brücke umzusetzen. Aktuell ist vorgesehen, die Maßnahme um ein Jahr zu 
verschieben und eine Ausführung der Leistung im Frühjahr 2026 durchzuführen.

Seite 3
Die hieraus resultierende Neuordnung der Termine zur Bauausführung der 
Maßnahme führt zu einer Kostenfortschreibung, insbesondere aufgrund von 
Lohnsteigerungen, Lagerkosten, fachlichen Nachträgen und der entsprechenden 
Neudisposition zur Ausführung der Bauleistung. Hinzu kommen neue Auflagen für 
den Baumschutz auf der Promenade, dort muss ein Baumsachverständiger die 
Maßnahme begleiten.
 
Die Kostenfortschreibung führt zu diesem Änderungsbeschluss um die entstandenen 
Mehrkosten und Risiken bei der Durchführung der Maßnahme in 2026 zu decken.
 
 
Gesamtkosten und Refinanzierung
 
 
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
 netto brutto netto brutto
Baukosten  0  3.894.086
Baunebenkosten
(Ing.-Leistungen etc.)    446.702
Grunderwerb  ----------  ---------  0
aktivierbare Eigenleistungen  ---------  ---------  217.039
Summe Gesamtkosten  0  4.557.827
Gesamtkosten gerundet   0   4.558.000
Anliegerbeiträge nach KAG / 
BauGB Summe Gesamtkosten   ---------  0
Einsatz Stellplatzablösebeträge  0  0
Landeszuwendung  0  0
Bundeszuwendung  0  0
Kostenbeteiligung Dritter  0  0
Summe Refinanzierung  0  0
Refinanzierung gerundet  0   0
Eigenanteil  0   4.558.000

Seite 4
Kosten:
 
Die Kostenfortschreibung setzt sich aus Folgenden Bestandteilen zusammen:
 
Submissionsergebnisse:
 
Um die Beauftragung des gegenüber der Kostenberechnung erhöhten 
Submissionsergebnisses durchzuführen, sind in 2024 bereits Mehrkosten angefallen. 
Die Projektkosten stiegen somit in einem ersten Schritt auf Gesamtprojektkosten in 
Höhe von 3.829.000,00 Euro (entspricht 14.85% Kostensteigerung).
 
 
Bauzeitverschiebung und baufachliche Nachträge:
 
Durch die zeitliche Verschiebung der Maßnahme um ein Jahr und baufachliche 
Nachträge entstanden weitere Mehrkosten. Diese setzen sich zusammen aus 
Einlagerungskosten, Optimierung der Schaltanlagen, Anpassung der 
Verkehrsführung, systembedingte Änderungen der SPS-Komponenten und Erhöhung 
der Bauüberwachungskosten. Hinzu kamen auch Kosten für einen Sachverständigen 
für den Baumschutz auf der Rheinuferpromenade.
 
Risiken:
 
Für weitere Risiken, wie Bauen im Bestand (unerwartete Bauwerksschäden), 
situationsbedingte Anpassungen der Verkehrsführung und zusätzliches 
Sperrmaterial, fehlende oder ungenaue Bestandspläne und Dokumentationen, keine 
Zugänglichkeit der beiden Kamine usw. werden für den geplanten Zeitraum 
zusätzlich Kosten von rund 6 % veranschlagt.
 
Die gesamten Mehrkosten betragen 1.224.000 Euro. Dies entspricht einer 
Kostenfortschreibung um etwa 36,7 % bezogen auf den Ausführungs- und 
Finanzierungsbeschluss.
Finanzierung
 
Siehe Anlage 1.
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung der Mehrkosten aus dem 
erhöhten Submissionsergebnis in Höhe von 495.000 Euro wurden im Rahmen der 
Beauftragung der Leistung bereits in den Haushalt 2025 aufgenommen.
 
Die weiteren Mehrkosten für die bauzeitliche Verschiebung, die baufachlichen 
Nachträge und die Risiken in der Höhe von 729.000 Euro fallen im Haushaltsjahr 
2026 an und werden im Rahmen einer gesamtstädtischen Finanzierung gedeckt.
 
Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder
Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt 
erforderlich.

Seite 5
Termine:
 
Nach aktuellem Planungsstand ist eine Durchführung der rund 10-wöchigen 
Baumaßnahme im Zeitraum von März bis Mai 2026 vorgesehen. Für die Maßnahme 
ist eine Vollsperrung des Rheinufertunnels von rund 4 Wochen eingeplant. Etwa 4 
Wochen vor der Vollsperrung des Rheinufertunnels wird mit den vorbereitenden 
Arbeiten (Baustelleneinrichtung und vorbereitenden Arbeiten im Betriebsgebäude) 
auf der Rheinuferpromenade begonnen. Nach der Vollsperrung des Rheinufertunnels 
werden nachlaufende Arbeiten im Bereich der Rheinuferpromenade für weitere rund 
2 Wochen stattfinden. Diese Terminplanung wird mit geplanten Großveranstaltungen 
im Jahr 2026 und mit den Parkhausbetreibern (Zu- und Abfahrten innerhalb des 
Tunnelbauwerkes) abgestimmt.
 
 
Baubeginn März 2026
Bauzeit ca. rund 3 Monate
Fertigstellung ca. Mai 2026
 
 
 
 
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzierung

Anlage 1 - Finanzierung

1397 Zeichen

Rheinufertunnel Erneuerung Axialventilatoren Anlage 1 zur Vorlage OVA/152/2025
Finanzierung *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben
ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von EUR: 217.038,23 1    = Haushaltsplan- Entwurf
2    = Veränderungsverzeichnis
Konsumtive Kontierung in der Abwicklung ergänzt um die Maßnahmen-Nummer !! 3    = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung
4    = Umstellung im Budget
5    = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt
6    = Sonstiges (Begründung siehe unten)
Konto
(Auftragssachkonto/
Produktsachkonto)
einschließlich in EUR
Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.
7.00560001 - 78530000 5 257.818 5 11.887 5 3.352.206
7.00560001 - 78530000 6 24.708 2 694.146 0 6)  Ermächtigungsübertragung aus 2024-2025
7.00560001 - 78530000 1 -3.233.311 1 2.586.649 1 646.662
7.00560001 - 78530000 5 583.816 2 -467.053 2 -116.763
Summe Auszahlungen 257.818 11.887 727.419 2.813.742 529.899
Verpflichtungsermächtigungen
Gesamt davon kw 2025 davon kw 2026 davon kw 2027 davon kw 2028 ff
7.00560001 - 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 646.662 646.662
7.00560001 - 78530000 Sonstige Baumaßnahmen -116.763 -116.763
Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung*
in EUR in EUR in EUR
Bis 2023 Jahr 2024 Anmerkung
Mittelbereitstellung*
Anmerkung
in EUR in EUR
Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028 ff.

Beratungsverlauf (3)

21.01.2026 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 36 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
OVA/152/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 09:08