3245/2021
Baumfällungen Schulbauprojekt Niehler Kirchweg - Information über einen durchgeführten Ortstermin
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Anlage 2 - Fällantrag Lageplan Vitalität
8 Zeichen
Anlage 2
Anlage 1 - Potential Baumerhalt
6224 Zeichen
42,00 42,25 42,50 42,75 42,00 42,25 42,50 42,75 Kostengrenze RS >< BK Montageöffnung Heizölkeller Kostengrenze RS >< BK Erhalt von 5 Bestandsbäumen. Der Tiefhof bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Erhalt von 3 Bestandsbäumen. Verpflanzung der Bäume an eine andere Position. Erhalt von 1 Bestandsbaum ggf. möglich. Erfodert Bewertung durch Baumgutachter, Umplanung im Bereich des Schulhofes und hohe Schutzmaßnahmen im Bauprozess. Erhalt von bis zu 11 Bestandsbäumen ggf. möglich. Erfodert Bewertung durch Baumgutachter, Umplanung im Bereich der Bolzarena und des Waldlabors, sowie erhöhte Schutzmaßnahmen im Bauprozess. Erhalt von 1 Bestandsbaum ggf. möglich. Erfodert Bewertung durch Baumgutachter und erhöhte Schutzmaßnahmen im Bauprozess. Erhalt von 1 Bestandsbaum. Verpflanzung des Baumes an eine andere Position. Erhalt von 9 Bestandsbäumen. Verpflanzung der Bäume an eine andere Position. BK01 Ac BK02 Aps BK03 Aps BK04 Aps BK05 Aps BK06 Cm BK07 Tb BK08 Tb BK09 Cbi BK10 As BK11 As BK12 As BK13 As BK14 Aps BK15 Aps BK16 Apl BK17 As BK18 Tc BK19 As BK20 Tc BK21 Ac BK22 Ah BK23 Ac BK24 Ac BK25 Ac BK26 Ac BK27 Ac BK28 Ac BK29 Ah BK30 Tc BK31 Ac BK32 Ac BK33a Cs BK33c Sn BK33b Aps BK33d Sn BK34 Aa BK35 Apl BK36 Apl BK37 As BK38 Pxa BK39 Ac BK40 Ao BK41 Tb BK42 Tb BK43 Tb BK44 Ma BK45 Pr BK46 Tb BK47 Ma BK48 Ma As As Ac Fs Ac As Cbi Pa Pa Tb Ac Fs Cm Cb Tca BK49 Tb RS01 Apl RS02 Ac RS03 QruRS04 Cb RS05 Tc RS06 Rp RS07 Tc RS08 Tc RS09 Tc RS10a Rp RS10b To RS11 Cm RS12 Cm RS13 Aps RS14 Qro RS15a Cm RS15b Txe RS16 Apl RS17 Cm RS18 Ah RS19 Tb RS20 Ac RS21 Ac RS22 Ac RS23 Aps RS24 Apl RS25 Apl RS26 Tb RS27 Tb RS28 Aps RS29 Aps RS30 Aps RS31 Aps RS32 ApsRS33 ApsRS34 ApsRS35 Aps RS36 Aps RS37 Aps RS38 Aps RS39 Aps RS40 Apl RS41 Vi RS42 Aps RS43 Ac RS44 Ac RS45 Ac RS47 Aps RS46 Aps RS48 Apl VORABZUG N Die Weitergabe digitaler Planungen und Planinhalte der Gebaeudewirtschaft der Stadt Koeln an Dritte, insbesondere Ingenieur- und Architekturbueros, bedarf auch auszugsweise der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Bei Verstoss gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe bis zu 10% des Werklohnes für jeden Einzelfall vom Auftragnehmer zu fordern . Weitere Schadensersatzansprueche bleiben hiervon unberuehrt. BLATTGRÖSSE ZEICHNUNGS-NR. INDEX PLOT-DATUM PROJEKT BAUHERR LANDSCHAFTS- ARCHITEKT ZEICHNUNG LEISTUNGSPHASE MASSSTAB LPH 4 - Genehmigungsphase: Freianlagen Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Ottoplatz 1, 50679 Köln, christianuwe.michelsen@stadt-koeln.de, Tel. 0221 - 221 20819, Fax. 0221 - 221 20865 HDK Dutt & Kist GmbH, Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Europaallee 27 b, 66113 Saarbrücken, nikoe@hdk-sb.de, Tel. 0681 - 985729 - 0, Fax. 0681 - 985729-22, www.hdk-sb.de Erläuterung Baumfällungen - Erhaltungsmaßnahmen Barbara-von-Sell-Berufskolleg| Edith-Stein-Realschule | Schulen Niehler Kirchweg | Köln-Nippes 005 PROJEKT-NR. NIKÖ 1:250 DIN A0 07.09.2021 07.09.2021 INDEX NAMEABT. DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service 0 bearbeitet/ Stand: We-Nr Geb Trakt FB PL Verf PA Inh Pl-Nr Ind Status 21161 _ _ _ _ _ _ _ _ _ _00 000 LA 5 006 AU 00 005 0 V 3 Längsstellplätze im Bestand 50,36 2,20 30,14 2,27 20,43 2,27 P P P 1,20 2,00 1,20 1,20 2,00 1,20 1,20 2,00 1,202,00 1,50 1,50 1,50 2,00 1,20 2,00 1,50 1,50 1,50 2,50 2,00 1,20 2,00 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 2,00 1,20 2,00 1,20 Darstellung Grundriss RS EG: Planung h4a, Stand: 05.05.2021 Darstellung Grundriss BK EG: Planung h4a, Stand: 25.09.2020 OKFFB ± 0,00 NHN +43,21 Strom Planung Beleuchtungskabel NYY-J 5x10mm² Aa Götterbaum (Ailanthus altissima) Ac Feld-Ahorn (Acer campestre) AcE Feld-Ahorn (Acer campestre 'Eljsrik') Ah Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) Ao Felsenbirne (Amelanchier ovalis) Apl Spitz-Ahorn (Acer platanoides) Aps Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) As Silber-Ahorn (Acer saccharinum) Cb Hainbuche (Carpinus betulus) Cbi Trompetenbaum (Catalpa bignonioides) Cm Kornelkirsche (Cornus mas) Cs Roter-Hartriegel (Cornus sanguinea) Fs Rot-Buche (Fagus sylvatica) Pa Vogelkirsche (Prunus avium) Pr Kirsche (Prunus) Pxa Platane (Platanus acerifolia) Qro Stiel-Eiche (Quercus robur) Qru Am. Rot-Eiche (Quercus rubra) Rp Schein-Akazie (Robinia pseudoacacia) Tb Eibe (Taxus baccata) Tc Winterlinde (Tilia cordata) Txe Linde (Tilia x euchlora) To Lebensbaum (Thuja occidentalis) Vi Schneeball (Viburnum) Baumarten Legende Laub-/ Nadelbaum Erhalt Gattung/ Art siehe Plan 28 Stück Hochstamm Planung StU 20-25 (Ersatzpflanzung) 38 Stück Schirmgehölz Planung Höhe 300-350 2 Stück Aufmerksamkeitsfeld 60x60cm Natursteinpflaster 9/11 Vegetation Bodendecker Efeu Hedera helix 30-40, Tb., 5 Stck/m² Stauden- und Gräserpflanzung Formschnitthecke Hainbuche Carpinus betulus 150-175, 2xv. m.B. 1-reihig, 3 Stck/m Wiesenansaat RSM 7.1.2 bzw. 7.4 Wildhecke H 150-175cm Mischung heimischer Gehölze Betonsteinplatten ca. 30/30cm Bestand Gehweg Rasenliner 40/40/12cm Reihenverb., betongrau, BK1,0 Formschnitthecke Hainbuche Carpinus betulus 150-175, 2xv. m.B. 1-reihig, 3 Stck/m Solitärsträucher Planung H 125-150 Mischung von Blütensträuchern Schirmgehölz Planung H 300-350 Gattung/ Art s. Plan Durchwurzelbarer Raum 12m³ Solitätsträucher H 125-150 Mischung von Blütensträuchern Laub-/ Nadelbaum Erhalt ohne Einschränkung 5 Stück Baum Rodung Begründung: Steht im Konflikt mit geplantem Gebäude Gattung/ Art siehe Plan 29 Stück Baum Rodung Begründung: Steht im Konflikt mit der Baustellenzufahrt, -einrichtung oder Baugrube oder grenzt unmittelbar an Gattung/ Art siehe Plan 36 Stück Baum Rodung Begründung: Steht im Konflikt mit den geforderten/ geplanten Nutzungen in den Außenanlagen Gattung/ Art siehe Plan 6 Stück Gebäude Bestehend oder geplant Laub-/ Nadelbaum Erhalt mit erhöhten Schutzmaßnahmen in der Bauphase bis zu 1 Stück Laub-/ Nadelbaum Erhalt mit Um- planung und erhöhten Schutz- maßnahmen in der Bauphase bis zu 12 Stück Laub-/ Nadelbaum Erhalt durch Verpflanzung zu verpflanzen/ verpflanzt, neuer Standort bis zu 13 Stück Zusätzlicher Hochstamm Planung StU 20-25 (Ersatzpflanzung) 1 StückFlächeninanspruchnahme Gebäude und Baustelle siehe Erläuterungsplan Baumfällungen Befestigte Fläche geplant Anlage 1
Mitteilung BV
11195 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer 08.09.2021
3245/2021
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021
Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021
Baumfällungen Schulbauprojekt Niehler Kirchweg - Information über einen durchgeführten
Ortstermin
Am 2. September 2021 traf sich die Verwaltung auf Wunsch der Bezirksbürgermeisterin mit
Vertreter*innen der Bezirksvertretung im BK am Niehler Kirchweg, um vor Ort über die geplanten
Baumfällungen zu beraten.
Die Verwaltung bedankt sich ausdrücklich bei der Bezirksbürgermeisterin den Bezirksvertreter*innen
aus Nippes für den konstruktiven Dialog und nimmt hiermit Stellung zu der besprochenen Thematik:
Zur Historie
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit der Umsetzung eines beschleunigten Schulbaumaß-
nahmenpakets mit besonderen Vergabeverfahren mit General- und Totalunternehmer*innen (GU/TU)
beauftragt (Beschluss-Nummer 0864/2017, fortgeschrieben durch Beschluss 1503/2019).
Der Standort Niehler Kirchweg nimmt dabei einen wichtigen und großen Teil ein mit der Erweiterung
des Berufskollegs sowie der Generalsanierung und Erweiterung der Realschule. Zusätzlich sollte im
benachbarten Toni-Steingass-Park eine dauerhafte 3-fach Turnhalle entstehen.
Der Beschluss 1503/2019 erweitert den Projektumfang um die zusätzliche Interimsmaßnahme im
Toni-Steingass-Park für die Auslagerung der beiden Schulen während der Bauzeit. Der Inte-
rimsstandort soll planmäßig gegen Ende des 4. Quartals 2021 bereits in Betrieb gehen.
Abweichend vom ursprünglichen Beschluss 0864/2017 darf aus planungsrechtlichen Gründen im
Toni-Steingass-Park keine dauerhafte Turnhalle gebaut werden. Daher ergab sich die Notwendigkeit,
diese Halle am Hauptstandort zu berücksichtigen. Weiterhin konnte die ursprüngliche Annahme der
Verortung notwendiger Stellplätze unter der benachbarten Hochbahn aufgrund der mittel- und lang-
fristigen Planung eines Grünzugs in diesem Bereich nicht planerisch weiterverfolgt werden. In der
Konsequenz müssen die baurechtlich erforderlichen Stellplätze ebenfalls auf dem Grundstück bereit-
gestellt werden.
Die Baumaßnahme am Hauptstandort ist in drei Teile gegliedert. Mit Bezug des Interims
voraussichtlich im November 2021 soll der Abbruch und Neubau des Berufskollegs beginnen.
Zeitversetzt folgen der Abbruch der jetzigen Turnhalle, der Abbruch der Aula der Realschule und die
Erstellung der Baugrube, sowie der anschließende Neubau und Sanierung des bestehenden Gebäu-
deriegels der Realschule.
Die Verwaltung wollte im Rahmen der Besprechung die Planung des Schulbaus mit den
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gegebenen Randbedingungen erläutern und mit den Erörterungen aus dem Besprechungsgremium
Kompensationsmöglichkeiten ermitteln, die sowohl dem notwendigen Schulbau gerecht werden als
auch im Konsens mit dem Klimaschutz stehen.
Das beauftragte Ingenieur-Büro (Ökologische Baubegleitung) stellt die Situation tabellarisch dar:
Kriterien Berufskolleg Realschule Gesamt
zu fällende Bäume 52 St. 50 St. 102 St.
Baumgröße:
Bäume mit Stammumfang (STU)
deutlich kleiner als 1m (max. 0,75m)
16 St. 25 St. 41 St.
Bäume mit STU größer 0,75m/ 1m 36 St. 25 St. 61 St.
Baumvitalität:
Bäume mit Schädigung (gering /
mittel bis stark)
18 St. 20 St. 38 St.
Bäume ohne Schädigung / vital 34 St. 30 St. 64 St.
Aufteilung vitale Bäume
Bäume mit STU deutlich kleiner als
1m (max. 0,75m)
18 St
Bäume mit STU größer 0,75m/ 1m 27 St 19 St 46 St
Erhaltbare Bäume
(vital + leichte Schäden)
Alle Durchmesser 6 St 15 St 21 St
Umpflanzungen
(vital + leichte Schäden)
Junge Bäume
13 St
Es müssen 102 Bäume auf dem gesamten Schulstandort gefällt werden. Alle Bäume (egal welche
Qualität oder Größe) unterliegen dem Schutzstatus und der Antragspflicht nach der Baumschutzsat-
zung Köln (BSchS), da es sich nach § 2 Absatz 4 Pkt. a) bei allen zur Fällung beantragten Bäumen
um solche handelt, die mit öffentlichen Mitteln gepflanzt wurden.
(Hinweis: Grundsätzlich unterliegen bei Vorhaben im Innenbereich alle Bäume nach § 2 Absatz 2
BSchS dem Schutzstatus der Baumschutzsatzung, „die einen Stammumfang von mehr als 100cm in
1m Höhe über dem Erdboden haben“.)
In der Baumbewertung werden 2 Kriterien angewendet.
Die ‚Baumgröße‘ beurteilt die Bäume nach ihrer Baumholz-Qualität. Dies wird mit Hilfe der unter-
schiedlichen Kreisdurchmesser im Plan (siehe Anlage) dargestellt: großer Kreis (starkes Baumholz),
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mittlerer Kreis (mittleres Baumholz) und kleiner Kreis (geringes Baumholz).
Die Abstufung von geringem Baumholz für Bäume mit einem STU von max. 0,75m resultiert nicht aus
der Baumschutzsatzung, sondern ist eine frei gewählte Größe nach örtlicher Einschätzung der Bäu-
me durch den Gutachter, welche sich an die Biotopbewertung nach dem Sporbeck-Verfahren anlehnt.
Das Kriterium ‚Baumvitalität‘ sagt etwas über mögliche Schäden beziehungsweise den Grad der
Schädigung des jeweiligen Baumes aus und ist im Plan als farbiger Kreis um den zu fällenden Baum
vermerkt: dunkelgrüner Kreis (ohne Schädigung), hellgrüner Kreis (geringe Schädigung), gelber Kreis
(mittlere Schädigung) und magenta farbener Kreis (starke Schädigung / absterbend). Mögliche
Schädigungen sind zum Beispiel Rindenschäden, Totholz, Schiefstellung, einseitiger Kronenwuchs,
Rußrindenkrankeit, Zwiesel et cetera.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass von den 102 zu fällenden Bäumen 38 Stück Schädigungen
aufweisen. Somit verbleiben 64 Stück mit guter Qualität, die sich aufteilen in 18 Stück mit einem
Stammdurchmesser < 0,75 cm und 46 Stück > 0,75cm.
Die Landschaftsarchitekten haben im nächsten Schritt ermittelt, welche der vitalen Bäume entweder
erhalten, umgepflanzt und möglicherweise durch besondere Schutzmaßnahmen beziehungsweise
Änderungen der Nutzung des Außenbereichs erhalten werden können.
Baumumpflanzungen
Das Umpflanzen von großen vitalen Bäumen ist grundsätzlich möglich, für diese Baumaßnahme aber
nicht mehr leistbar. Hier hätte es eines Vorlaufs von 5 bis 6 Jahren mit einer entsprechenden Vorbe-
reitung der Bäume im Wurzel- und Kronenbereich bedurft (Verschulung durch fachgerechte Rück-
schnitte und Zulassen von Wachstumsphasen zur Entwicklung von Feinwurzeln et cetera).
Deshalb hält die Verwaltung bei dieser Maßnahme eher die Umpflanzung von kleineren und jüngeren
Bäumen für sinnvoll. Die entsprechenden Vorschläge von 13 Bäumen, welche für diese Maßnahme
geeignet erscheinen sind im Plan mit einem lilafarbenen Punkt markiert.
Diese umzupflanzenden Bäume könnten entlang der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze zum
Toni-Steingass-Park auf dem Schulgrundstück verteilt und untergebracht werden. Dies erfolgt immer
unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Baumkulisse im Toni-Steingass Park sowie der Bau-
grube und der geplanten Freianlagenplanung.
Die im Freianlagenplan vorgesehenen Baumneupflanzungen könnten somit weitestgehend als
anrechenbare Ersatzbäume eingeplant werden und damit auf die Pflanzung von sogenannten
Schirmbäumen zu Gunsten anerkannter klimawirksamer Ersatzbäume verzichtet werden.
Erhaltbare vitale Bäume durch Umplanung und Schutzmaßnahmen
Die 5 Bestandsgehölze im Bereich des Tiefhofes vom Berufskolleg können erhalten bleiben.
1 Bestandsbaum in der nordöstlichen Grundstücksecke der Realschule könnte mit erhöhten
Schutzmaßnahmen im Bauprozess, zum Beispiel Wurzelvorhang, erhalten werden.
Im Bereich des Schulhofes des Berufskollegs wurde der 1 Feldahorn als zu erhalten markiert.
Hierdurch ergibt sich eine Umplanung und Nutzungsänderungen der Schulhoffläche, von der der
Parkoursbereich betroffen ist. Eine Integration des Baumes in den Entwurf führt zu einer Änderung
der Parkoursfläche mit kleineren Einschränkungen.
Im Bereich der Bolzarena Realschule, Nähe Müllstandort könnten bis zu 14 Bäume erhalten werden.
Dies bringt einige Umplanungen und Nutzungsanpassungen mit sich. Dies erscheint vorbehaltlich der
Nutzer*innenabstimmung als vertretbar. Die Wegeführung im Waldlabor muss in diesem Zuge eben-
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falls angepasst werden. Zusätzliche Schutzmaßnahmen während der Bauzeit sind hier erforderlich
Der Tabelle ist somit zu entnehmen, dass durch diese Maßnahmen 34 von 64 vitalen und 38
geschädigten Bäumen erhalten bleiben können, was insgesamt circa einem Drittel entspricht. Für
11 darin enthaltene geschädigte Bäumen erscheint bei entsprechender Pflege eine Erholung möglich.
Weitere Kompensationsmöglichkeiten:
Gründächer/Photovoltaik/“Insektenhotels“
Die bereits geplanten Gründächer mit extensiver Begrünung und Photovoltaik können mit
zusätzlichen Strukturen wie Totholzhaufen und Lavakrotzenhaufen als lebensraumfördernde Maß-
nahmen für Insekten, Fledermäuse und Vögel ausgestattet werden. Zusätzlich könnten auch flache
Sammelgefäße für Regenwasser als Tränken für die oben genannten Tiere eingebaut werden.
Fassadenbegrünung
Die Planung sieht bereits in einigen Bereichen des Berufskollegs eine Fassadenbegrünung vor.
Im Zuge des Projektverlaufs können weitere Flächen für eine Begrünung geprüft und nach Eignung
umgesetzt werden.
Zusätzliche Pflanzungen über die bauaufsichtlichen Auflagen hinaus
Im Rahmen der Besprechung wurden seitens der Verwaltung zusätzliche Pflanzungen über das bau-
aufsichtlich geforderte Maß hinaus in Aussicht gestellt. Hierzu war nach ersten Erkenntnissen ein
Potential von 5 bis 10 neuen Bäumen ermittelt worden. Die Zahl ist jedoch nicht beschränkt, so-
wohl nach oben als auch nach unten. Da zu engmaschige Pflanzungen dem Wachstum abträglich
sind muss dies nochmals geprüft werden. Zudem müssen Verkehrswege und die Nutzung der Außen-
fläche auch ordnungsgemäß funktionieren.
Prüfung Entfall Parkplätze
Im Bereich des Berufskollegs wird im weiteren Projektverlauf geprüft, ob auf einige Außenparkplätze
verzichtet werden kann und durch Ablösung oder standortnahe Parkmöglichkeiten hier zusätzliche
Grünflächen geschaffen werden können. Dies kann jedoch erst nach Verabschiedung einer neuen
Stellplatzsatzung geschehen.
Renaturierung Toni-Steingass-Park
Nach Abschluss der Interimsmaßnahme bietet die Verwaltung an, eine professionell begleitete
Bürger*innenbeteiligung für die Renaturierung des Toni-Steingass-Parks durchzuführen, die über die
obligatorische Beteiligung der Bezirksvertretung hinaus geht und insbesondere für die Bürgerinitiati-
ven interessant sein könnte.
Ökologische Baubegleitung / Baumsachverständige
Die Baumaßnahme wird über den kompletten Verlauf eine ökologische Baubegleitung sowie die
Begleitung eines Baumsachverständigen erhalten.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum Fällantrag und geht davon aus, mit den beschriebenen
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Maßnahmen einen annehmbaren Konsens zwischen notwendigem Schulbau und Klimaschutz
erzielen zu können. An einem engen Dialog zwischen den Beteiligten auch während der Bauausfüh-
rung ist die Verwaltung auch weiterhin interessiert.
Anlagen
Anlage 1 – Potential Baumerhalt
Anlage 2 – Fällantrag Lageplan Vitalität
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3245/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.10.2021
- Erstellt
- 08.09.2021 12:04