V/0545/2006
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße
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Anlage
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Anlage zur Vorlage Nr. 545/2006
Beschlussvorlage
2518 Zeichen
V/0545/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge- setzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich der Siemensstra- ße aufgestellt. Diesem Bebauungsplan liegt nach einer rechtskräftigen Änderung die Baunut- zungsverordnung i.d.F. von 1977 zugrunde. Aufgrund dieser Baunutzungsverordnung ist in den Ge- und GI-Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Ansiedlung u.a. von großflä- chigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig. Zurzeit sind Bestrebungen erkennbar (Bauvoranfragen) in diesem Bereich Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln. Diese auch aus Sicht des Einzel handelskonzeptes stadtstrukturell unerwünschten Umnutzungsprozesse sind auf der Grundlage der bestehenden Festsetzungen des Bebauungs- planes nicht hinreichend abzuwehren. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II in der Weise geändert werden, dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhandels- konzeptes weitgehend ausgeschlossen werden. Vorlagen-Nr.: V/0545/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 11.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0545/2006 Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge- suche und Nutzungsänderungsanträge gem. § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen zu können. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Siemensstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0545/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37