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V/0545/2006

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße

Vorlage 06.07.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2006, TOP 27.3.2

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Anlage

32 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 545/2006

Beschlussvorlage

2518 Zeichen

V/0545/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge-
setzbuch zu ändern. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II wurde zur planungsrechtlichen 
Sicherung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich der Siemensstra-
ße aufgestellt. Diesem Bebauungsplan liegt nach einer rechtskräftigen Änderung die Baunut-
zungsverordnung i.d.F. von 1977 zugrunde. Aufgrund dieser Baunutzungsverordnung ist in den 
Ge- und GI-Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Ansiedlung u.a. von großflä-
chigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig. 
 
Zurzeit sind Bestrebungen erkennbar (Bauvoranfragen) in diesem Bereich Einzelhandelsbetriebe 
anzusiedeln. Diese auch aus Sicht des Einzel handelskonzeptes stadtstrukturell unerwünschten 
Umnutzungsprozesse sind auf der Grundlage der bestehenden Festsetzungen des Bebauungs-
planes nicht hinreichend abzuwehren. 
 
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II in der Weise geändert 
werden, dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhandels-
konzeptes weitgehend ausgeschlossen werden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0545/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0545/2006 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den 
vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge-
suche und Nutzungsänderungsanträge gem. § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. 
eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen zu können. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 24.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Rat
TOP 27.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Siemensstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0545/2006
Typ
Vorlage
Datum
06.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37