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V/0951/2013

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2014

Vorlagen 19.12.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 11

Vorlage Nr. 951-2013, Anlage 3

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Vorlage Nr. 951-2013, Anlage 2

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Vorlage Nr. 951-2013 Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 951-2013, Anlage 4

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Vorlage Nr. 951-2013, Anlage 3

4278 Zeichen

®

. Anlage 3 zur

öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0954/2043

Fachbereich Handel
Einzel- und Großhandel

Stadt Münster
Ordnungsamt
48127 Münster

Datum
Ihre Zeichen
Unsere Zeichen

Tel.-Durchwahl
Verkaufssonntage 2014 in der Stadt Münster .

Anhörung

Sehr geehrte Frau Schulz,

mit Schreiben vom 04.12.2013, bei uns eingegangen am 09.12.2013, teilen Sie
uns mit, dass der WVH Wirtschaftsverband Hiltrup e.V. das Offenhalten von Ver-
kaufsstellen an den Sonntagen 18.05. und 17.08. im Ortsteil Hiltrup beantragt hat
und bitten uns gem. 8 6 Abs. 4 LÖG NRW um eine Stellungnahme.

Als Gewerkschaft ver.di bleiben wir grundsätzlich bei unserer Haltung zur Sonn-
tagsöffnung. Bereits bei den bisherigen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr bestand für
die Verbraucher/innen ausreichend Zeit Einkäufe zu tätigen. Mit der Einführung
des Ladenöffnungsgesetzes NRW und dem nun neu gefassten Ladenöffnungs-
gesetz, das mit dem 18.Mai 2013 in Kraft getreten ist, sind nach unserer Auffas-
sung die Öffnungszeiten ausreichend ausgedehnt worden. Es besteht unter. Nut-
zung dieser Öffnungsmöglichkeit ausreichend Gelegenheit für Händler/innen und
Verbraucher/innen die Einkaufslust zu befriedigen. Zwar lässt das Gesetz anlass-
bezogene verkaufsoffene Sonntage zu, ein Rechtsanspruch auf diese verkaufsof-
fenen Sonntage besteht jedoch nicht. Das. Nein einer Kommune zu zusätzlichen
Ladenöffnungszeiten wäre daher rechtlich nicht angreifbar. Zum Schutz der Sonn-
tagsruhe und für die Erholung der Beschäftigten im Einzelhandel halten wir ein
solches Nein zu einer Ausweitung der Ladenöffnung für dringend geboten.

Vereinte
Dienstleistungs-
Gewerkschaft

Bezirk Münsterland
Geschäftsstelle Münster

Johann-Krane-Weg 16
48149 Münster

Telefon: 0251 - 93300-0
Telefax: 0251 - 9330044

09. Dezember 2013

Sie/MW
93300-12

Bankverbindung;
SEB Filial& Münster
Konto 1010200400
BLZ 400 101 11

Internetadressen:

www.muensterland,verdi.de

bz.msi@verdi.de

Seite 1 von2

‚Fachbereich 12 — Handel
U Ch & eis

Es kann unserer Auffassung nach nicht richtig sein, dass wirtschaftliche Gründe
den Sinn der Sonn- und Feiertage nur noch dem Kommerz opfern und das Verbot
der Arbeit an diesen Tagen mehr und mehr aufweicht. Damit geht ein Kernstück
der Gesellschaftskultur verloren und wird von der Politik preisgegeben. Mit der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.06.2004 haben der Sonn-
tags- und der Feiertagsschutz vor wirtschaftlichen Interessen zu stehen.

Die persönliche Gestaltung von Zeit für z. B. gottesdienstliche Feiern, für Familie,
Kultur und auch Vereinsleben ist besonders schützenswert und trägt zur Men-
schenwürde bei. Vor der Gesetzeseinführung zur Regelung der Ladenöffnungs-
zeiten (LÖG) haben wir als Gewerkschaft ver.di sehr deutlich darauf hingewiesen,
dass der Wettbewerbsdruck noch größer wird und viele mittelständische Unter-
nehmen auf dem Markt sich verabschieden müssen, da die’ großen Konzerne die
verlängerten Öffnungszeiten als Mittel des Verdrängungswettbewerbes einsetzen
werden. Der schon in der Vergangenheit überbietende, verschärfte Wettbewerb
geht nach unserer Auffassung zu Lasten der Einzelhandelsbeschäftigten, aber
auch zu Lasten der Kunden. Der Arbeitsplatzabbau im Handel wird auch in Müns-
ter und Umgebung vorangetrieben.

Die Leistungsanforderungen an die Beschäftigten sind im Zuge dieses Arbeits-
platzabbaus in nicht zu akzeptierender Weise angestiegen und haben sich durch
die Einführung des Ladenöffnungsgesetzes weiter verschärft. Den Kunden wird
dadurch in verschärfter Weise fachkundige Beratung entzogen und damit unver-
tretbare Wartezeiten zugemutet. Wir unterstellen, dass Jeder/Jede in der Verwal-
tung der Stadt Münster dies schon selbst beim Einkauf erlebt.

Unserer Ansicht nach haben wir ausreichende Gründe vorgetragen, um sich ge-
gen jegliche Sonntagsöffnung, ob als Änderung oder als bereits bestehende Re-
gelung, auszusprechen. Die Stadt Münster ist in erster Linie ihren Bürgerinnen

und Bürgern verantwortlich und nicht nur Werbe- und Interessengemeinschaften.

Wir gehen davon aus, dass die Stadt Münster keine Rund-um-die-Uhr Gesell-
schaft möchte und den grenzenlosen Möglichkeiten des Konsums auch Grenzen
aufzeigt.

Mit freundlichen Grüßen
ver.di Bezirk Münsterland

schi 5 {
(Gewerkschaftssekretärin) N

Vorlage Nr. 951-2013, Anlage 2

4991 Zeichen

} Wirtschefisverbund Hiltrup e.V. - Postfach 480346 - 48080 Münster Der Obe: rbürg ‚ermeister
1 Stadt Münster Gänungsamt

B Ordnungsamt / Frau Schulz 93. Dez. 201

| 48127 Münster E VORIRORREENER

A
1
>
Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für 18.05.2014 und 17.08.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Schulz,

armer nennen mem ans mern

nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen vom 16. November
2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur
Dauer von 5 Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der
"maximal 5 Stunden Verkaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu
berücksichtigen, drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag,
Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen
nicht freigegeben werden ($ 6 Abs. 4 LÖG NRW).

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglieder des
Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V.’dahingehend verständigt, für das Jahr 2014 zwei
verkaufsoffene Sonntage jeweils für die Dauer von 5 Stunden (13-18Uhr) für Hiltrup
zu beantragen:

1. Sonntag, 18.05.2014, 13-18Uhr

im Rahmen des 21. Hiltruper Frühlingsfestes
Sonntag, 17.08.2014, 13-18Uhr

im Rahmen des 4. Hiltruper Weinfestes

2.

Hiltrup ist ein attraktiver Stadtteil Münsters, der sich nicht nur als Wohnstandort
großer Beliebtheit erfreut, sondern auch ein beliebter Einkaufsstandort nicht nur für
die Hiltruper Bürger und Bürgerinnen ist. Die Kaufleute wie auch die sonstigen
Gewerbetreibenden in Hiltrup sind sehr bemüht durch ein attraktives Angebot die
Beliebtheit des Stadtteils zu erhalten und weiter auszubauen. Auch die Events in
Zusammenhang mit verkaufsoffenen Sonntangen erfreuen sich großer Beliebtheit weit
über die eigenen Stadtgrenzen hinaus.

Die verkaufsoffenen Sonntage haben jeweils ein Motto, das sich als „roter Faden“
bewährt hat und dazu beiträgt, dass sich das jeweilige Event als Stadtteilfest und nicht
, als Aneinanderreihung verschiedener Einzelveranstaltungen diverser Akteure

j wahrgenommen wird. - :

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorläge an den Rat V/0951/2013

WU WIRTSCHAFTS-

VERBUND
HILTRUP EN.

Gemein!

Fastnschuift
Wirtschoftsverbund Hiltrup eV.
Postiach 48 0346

48080 Münster

Hansastroße 27:23
48165 Münstorstitiun
fon 02501 4178
Fox 025018176

wouwhriv.de
info@wtren.de

Dar Vorstand:

Torben Fleischer
Worstandssprecher)

Postbank Finonzheratung AG

BHW Bausporkossa AG
Hoffemann-von-Follerslaban-Weg B5
4B165 Münsterkilttup

Joachim Schlling
Getränke Roth
Hansestioße 27:29
48165 Mönstorhlltrup

Olivar Ahlers
LVA-Sanvicehüre

An der Alten Küche 2
48165 Münsterfiltrup

Bankverbindung:
Volksbank Münstar eG
{BLZ 401 50050) 108 59 15 300

Amtsgericht Münster VR 4751
St.Xr. 336/5810/343

!
|
H

Sonntag, 18.05.2014
21. Hiltruper Frühlingsfest

Das Hiltruper Frühlingsfest hat bereits eine mehrjährige Tradition und ist immer
wieder ein besonderer Anziehungspunkt für Hiltruper Bürger wie auch solche aus dem
Umland oder aus anderen Stadtteilen Münsters. Es findet traditionell’ über 2 Tage statt,
in 2014 am Samstag, den 17.05. und Sonntag, den 18.05.2014. Es ist ein Straßenfest
mit 2 tägigem Vollprogramm. Auf 3 Bühnen werden Shows stattfinden. Es wird ein
großartiges Programm für Kinder mit vielen Ausstellungen und Aktionen rund um das

Thema Familie geben.

Da das Frühlingsfest eine etablierte Veranstaltung ist, ist mit einem großen Zulauf auch
von außerhalb zu rechnen. j

Sonntag, 17.08.2014
4. Hiltruper Weinfest

Wie in den letzten Jahren auch möchten wir in Hiltrup das 4. Weinfest feiern. Die
Erfolge und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass dieses Fest mit seinen
kulinarischen Köstlichkeiten passend zum und rund um das Thema Wein die Hiltruper
Bürgerinnen und Bürger in sommerlicher Atmosphäre unterhält und begeistert.

Zusätzlich, sorgt dafür die Live Musik auf der Bühne an der St. Clemenskirche.

Das Motto „Genuss für alle Sinne“ findet nicht nur auf dem Weinfest an der

St. Clemenskirche statt, sondern zieht sich über die komplette Marktallee. Unsere
Mitglieder und Kaufleute begeistern auch hier die Besucher an zwei Tagen mit
besonderen Aktionen und außergewöhnlichem Ambiente.

Der Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. ist mit seinen Mitgliedern bemüht, die
Attraktivität dieses bedeutenden Stadtteils Münsters zu stützen und zu fördern. Für
die Identifizierung der Bürger mit Ihrem Stadtteil sehen wir solche Feste als
unverzichtbaren Bestandteil an. Der mit derartigen Festen verbundene Aufwand ist
jedoch nur zu rechtfertigen, wenn die örtlichen Einzelhändler sich auch mittels einer
Verkaufsöffnung an diesen Events beteiligen können. Gerade für auswärtige Besucher
ist die Kombination der Einkaufsmöglichkeit mit dem besonderen Flair eines
Stadtteilfestes eine besondere Attraktivität. j

Wir bitten Sie, unserem Antrag für zwei verkaufsoffene Sonntage, zu zustimmen.

Mit freundlichen Grüßgn
Y

WVH-Vorstand

Vorlage Nr. 951-2013 Anlage 1

1728 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0951/2013 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2014 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 
(GV. NRW. S. 208) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der 
Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 
528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Müns- 
ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup,  Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandels- 
konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwick lung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ 
B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ 
liegen, dürfen an dem Sonntag 18.05.2014 anlässlich des stattfindenden 21. Hiltruper Frühlin gs- 
festes und  an dem Sonntag  17.08.2014  anlässlich des stattfindenden 4. Hiltruper Weinfes tes je- 
weils in der  Zeit von  13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein . 
 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
 
 
  
 
 
  
 
 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. 
 
Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) 
Legende: 
Typ B: Stadtbereichszentrum 
Typ C: Grundversorgungszentrum 
Typ D: Nahbereichszentrum 
Hiltrup-Ost (Osttor) 
Hiltrup-Ost 
(Am Roggenkamp)

Beschlussvorlage

6380 Zeichen

V/0951/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
30.01.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Der WVH Wirtschaftsverbund Hiltrup e. V. beantragt mit Schreiben 03.12.2013 für den Stadtbezirk 
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, im Kalenderjahr 2014 an folgenden Sonntagen die Verkaufszeiten 
jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr freizugeben: 
 
Sonntag, 18.05.2014  aus Anlass des 21. Hiltruper Frühlingsfestes, 
Sonntag, 17.08.2014  aus Anlass des   4. Hiltruper Weinfestes. 
 
Der Antrag vom 03.12.2013 ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Mit dem Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30.04.2013 (GV. NRW S. 208), in 
Kraft getreten am 18.05.2013, wurden u. a. für die Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn - und Fei-
ertagen ergänzende Regelungen getroffen. Die bisherige Möglichkeit gem. § 6 Abs. 1  des Geset-
zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) der Verkaufsstel-
lenöffnung an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen für höchstens fünf Stunden wurde be i-
behalten. Ergänzend neu festgeschrieben wurde, dass eine solche Öffnung nur aus Anlass von 
örtlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen zulässig ist.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0951/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0951/2013 
 
Im § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurde die bisherige Möglichkeit der Beschränkung der Freigabe auf b e-
stimmte Bezirk e, Ortsteile und Handelszweige ebenfalls beibehalten. Allerdings wurde eine 
Höchstzahl der zulässigen Sonn - und Feiertagsöffnungen in einer Kommune neu eingeführt. So 
dürfen in einer Gemeinde insgesamt nicht mehr als elf Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freige-
geben werden. Außerdem wurden zusätzlich Regelungen für Adventssonntage festgelegt. Bei der 
Festsetzung der Öffnungszeiten ist weiterhin auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu 
nehmen. Neu ei ngeführt wurde im § 6 Abs. 4  LÖG NRW, dass vor E rlass der Rechtsverordnung 
zur Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn - und Feiertagen die zuständigen Gewerkschaften, A r-
beitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie - und Handelskammer und 
die Handwerkskammer anzuhören sind.  
 
Außerdem wurde der § 6 um den Absatz 5 LÖG NRW erweitert. Hier sind Sonn - und Feiertage 
angeführt, an denen eine Freigabe der Verkaufszeiten ausgenommen ist. Hierzu zählen u. a. zwei 
Adventssonntage, stille Feiertage im Sinne des  Feiertagsgesetzes NW. 
 
Für die beantragten Sonntagsöffnungen im Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, sind A n-
lässe vorhanden, die Dauer von fünf Stunden wird nicht überschritten, die Hauptgottesdienstzeit 
wird nicht berührt und das Kontingent von elf Sonn - und Feiertagen wird n icht ausgeschöpft. Für 
das Kalenderjahr 2014 sind bisher auf Grund bestehender Dauerverordnungen jeweils drei Son n-
tage freigegeben. Zusätzlich wurden mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 26.09.2013 für 
den Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, drei Sonntage freigegeben.  Im Einzelnen 
handelt es sich um folgende ordnungsbehördliche Verordnungen: 
 
Verordnung vom Termin Anlass Stadtbezirk Ort der Son n-
tagsöffnung 
29.06.1998 letzter Sonntag 
im September 
Handorfer Herbst Münster-Ost im Zusammenhang 
bebauter Ortsteil 
Handorf 
 
23.05.2002 erster Son ntag 
im August 
Hammer Str a-
ßenfest 
Münster-Mitte Hammer Straße 
(Ludgeriplatz bis 
Augustastraße) 
 
19.07.2004 erster Son ntag 
im Oktober 
Volksfest am 
Mittelpunkt des 
Münsterlandes 
Münster-West Gewerbegebiet 
„Haus Uhlenko t-
ten“ 
 
26.09.2013 05.01.2014 
04.05.2014 
02.11.2014 
Jazzfestival 
Hansefest 
Herbstsend 
 
Münster-Mitte, 
Altstadt / Bah n-
hofsviertel 
Altstadt / Bah n-
hofsviertel 
 
Es ist kein Adventssonntag betroffen. Im Übrigen handelt es sich bei den beantragten  Sonntagen 
nicht um Sonntage, die gem. § 6 Abs. 5 LÖG NRW von der Freigabe ausgenommen sind.  
 
Mit Schreiben vom 04.12.2013 wurde den zuständigen Stellen Gelegenheit gegeben, bis zum 
17.12.2013 zu dem vorliegenden Antrag Stellung zu nehmen . Von dem Anhörre cht machten die 
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Industrie - und Handelskammer Nord Westf a-
len Gebrauch. Die Stellungnahmen vom 09.12.2013 sind als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt. Die 
seitens der Gewerkschaft erhobenen Einwände stehen jedoch aus rechtlicher Sicht dem Erlass der 
ordnungsbehördlichen Verordnung nicht entgegen. Die Industrie- und Handelskammer Nord West-
falen befürwortet den vorliegenden Antrag auf Freigabe der Verkaufszeiten.

- 3 - 
V/0951/2013 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnu ng 
wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, 
welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ 
B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentru m“ 
ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der Veransta l-
tung ist eingehalten.  
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlic hen Verordnung zur Freigabe der Ve r-
kaufszeiten an den beantragten Sonntagen im Kalenderjahren 2014 liegen vor, so dass dem Rat 
empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 951-2013, Anlage 4

1164 Zeichen

Anlage 4 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0951/2013

aB9 Nord Westfalen

IHK Nord Westfalen | Postfach 40 24 148022 Münster Industrie- und Handelskammer.

Nord Westfalen
Stadt Münster Sentmaringer Weg 61
Der Bürgermeister 48151 Münster
N www.ihk-nordwestfalen.de
Ordnungsamt .
48127 Münster Telefax 0251 707-383

“ Juehl@ihk-nordwestfalen.de
9. Dezember 2013

Anhörung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen gemäß $ 6 Abs. 4
Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW
hier: Antrag verkaufsoffene Sonntage 2014 in der Stadt Münster

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

verkaufsoffene Sonntage dienen der Attraktivitätssteigerung von Innenstädten und
Stadtteilzentren.

Wir erheben gegen die Freigabe der beantragten verkaufsoffenen Sonntage keine
Bedenken, sofern die gesetzlichen Regelungen des LÖG NRW in der Fassung vom 18. Mai
2013 eingehalten werden.

Freundliche Grüße

IV.

| Lotessu- LU

| Kathrin Lühl

H Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen
Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfetd, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

Beratungsverlauf (5)

16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Augustastraße
  • Marktallee
  • Johann-Krane-Weg 16
  • Ludgeriplatz
  • Am Roggenkamp
  • Sentmaringer Weg 61
  • Hammer Straße
  • Meesenstiege
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0951/2013
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37