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V/0475/2009

Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2008

Vorlagen 10.07.2009

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Geschaeftsbericht_2008_Amt51

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Geschaeftsbericht_2008_Amt51

355089 Zeichen

Geschäftsbericht 2008
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder Jugendliche und Familien:  Geschäftsbericht 2008
begleiten
      fördern
    schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien

Geschäftsbericht 2008

Inhalt 
 
 
1. Vorwort 5 
2. Jahresthema 6 
3. Amtszielreport 9 
Präambel 9 
Vorwort 9 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 10 
Amtsziel 2  Vernetzung als Erfolgsfaktor 11 
Amtsziel 3 - Prävention 13 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 15 
Amtsziel 5 - Partizipation 17 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 19 
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender 22 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 23 
Amtsziel 9 – Ressourcenoptimierung/ Qualitätsmanagement 25 
Amtsziel 10 – Flexibilität 27 
Produktplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 29 
4. Produktüberblicke 31  
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege 38 
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege 39 
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit 43 
060202 - Jugendverbandsarbeit 46 
060301 - Jugendsozialarbeit 48 
060302 - Jugendhilfe an Schulen 50 
060303 - Drogenhilfe 54 
060304 - Arbeitsmarktinitiativen für junge Menschen* 59 
060401 - Angebote für Familien 62 
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen 69 
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 72 
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 78  
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 83 
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen 88 
060505 - Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht 93 
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe 99 
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung 103

Inhalt 
 
5. Sozialraumreport 106  
Bezirk Mitte 107 
Sozialraumreport – Bezirk West 109 
Sozialraumreport – Bezirk Nord 112 
Sozialraumreport Bezirk Ost und Südost 114 
Sozialraumreport – Bezirk Hiltrup 117 
7. Jugendhilfeetat 120  
8. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 126 
9. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 133 
10. Jugendrat 139 
11. Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 141 
12. Stellenplan 144 
13. Organisation 146  
14. Organigramme 147 
15. Generaldatenblatt 156

Vorwort 
 
5 
1. Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
familienfreundliche Investitionen werden in 
Anbetracht der demografischen Entwicklung weiter 
an Bedeutung gewinnen und die zukünftige Attrak-
tivität der Stadt Münster maßgeblich mit bestim-
men.  
Kinder- und familienfreundliche Maßnahmen in 
unserer Kommune auf unterschiedlichen Ebenen 
intensiv auszubauen, neue Wege zu gehen, Fami-
lien in den Mittelpunkt aller Betrachtungen zu 
rücken, all das definieren wir für unsere tägliche 
Arbeit deshalb als unsere wichtigste Zukunfts-
investition. Familien in Münster sollen beste Be-
dingungen für das Aufwachsen von Kindern vorfin-
den. Daher wurde auch im Jahr 2008 besonderer 
Wert auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung 
und Service-Angebote für Familien gelegt: 
ƒ Gute und verlässliche Kinderbetreuung ist eine 
zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter und 
Väter ihr Familien- und Berufsleben miteinander 
in Einklang bringen können und Kinder früh ge-
fördert werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien ist deshalb intensiv bestrebt, die 
Kindertagesbetreuung in Münster weiter 
auszubauen und zudem flexibler zu gestalten. 
Deshalb ist es besonders erfreulich, dass 
Münster zum Kindergartenjahr 2008/2009 
bereits insgesamt 1.517 Plätze für unter drei-
jährige Kinder vorhalten kann. Dies entspricht 
einer Versorgungsquote von 21,4 Prozent. So 
wurden beispielsweise in Amelsbüren erstmalig 
Plätze für die ganz Kleinen eingerichtet; in 
Handorf-Dorbaum wurde im August 2008 eine 
neue Kindertageseinrichtung in Kombination mit 
einer Einrichtung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit eröffnet. 
 
ƒ Insgesamt liegt Münster in der Betreuung für 
unter dreijährige Kinder ganz weit vorne und 
deutlich über dem Durchschnitt von 6,9 Prozent 
in Nordrhein Westfalen.  
ƒ Erfreulicherweise konnten die Geburtenraten 
der Stadt Münster in  2007 von 1,16 auf 1,23 in 
2008 gesteigert werden. 
In den nächsten Jahren werden wir weitere 
Anstrengungen in der Kinder- und Jugendhilfe 
vornehmen, um unsere Stadt noch kinder- und 
familienfreundlicher zu gestalten.  
Die große fachliche Unterstützung und Wert-
schätzung des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien  als auch der 
engagierten Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII, ohne die diese gemeinsamen 
Anstrengungen in der Weiterentwicklung nicht 
hätten aufgegriffen werden können, waren 
beispielhaft. 
Für das gezeigte Vertrauen bedanke ich mich 
herzlich.  
    
 
Anna Pohl 
Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien

Jahresthema 
 
6 
2. Jahresthema 
 
Frühe Hilfen von Anfang an 
Das Thema „Prävention und Kinderschutz“ ist auch 
im Jahre 2008 das zentrale Thema der Kinder- und 
Jugendhilfe. Die Hilfe für Kinder und Eltern muss 
frühzeitig ansetzen, damit Gefährdungsrisiken 
rechtzeitig erkannt werden. 
Deshalb hat das Konzept der frühen Hilfen bereits 
deutlich vor eventuell riskanten Entwicklungen an-
zusetzen. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist der 
Aufbau tragfähiger Kooperationsbeziehungen zu 
den Eltern, um neben alltagspraktischen Unter-
stützungen insbesondere deren Bindungs- und 
Erziehungskompetenz frühzeitig und nachhaltig zu 
stärken. 
Präventionsteam Familienbesuche 
Im Juni 2008 beschloss der Rat der Stadt Münster 
die Einführung eines gesamtstädtischen Präven-
tionskonzeptes. Auf dieser Grundlage hat das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem 
Angebot „Familienbesuche“ sein breitgefächertes 
Angebot für Familien in Münster erweitert und 
somit eine Lücke im primärpräventiven Bereich 
geschlossen. 
Eltern von Neugeborenen erfahren in Münster 
frühzeitige Unterstützung. Daher ist es das 
Anliegen des Amtes, jedes neugeborene Kind in 
Münster willkommen zu heißen und seinen Eltern 
das Informations- und Beratungsangebot 
„Familienbesuche“ zur Verfügung zu stellen. Im 
Rahmen des Familienbesuchs erhalten die Eltern 
aussagekräftige Informationen und kompetente 
Beratung zum Beispiel zu Angeboten der Familien-
bildung und -beratung, zu Möglichkeiten der 
Kindertagesbetreuung oder allgemeinen Fragen 
zur alltäglichen Erziehungssituation. Ergibt sich ein 
weitergehender Beratungs- oder Handlungsbedarf, 
werden den Eltern durch zielgerichtete Beratungs-
gespräche mögliche Hilfe- und Unterstützungs-
angebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe 
erläutert und ggf. vermittelt. 
Der Familienbesuch erfolgt auf freiwilliger Basis 
und wird den Eltern in schriftlicher Form ange-
boten. Alle Neugeborenen und ihre Eltern in der 
Stadt Münster haben Anspruch auf dieses kosten-
freie Angebot. Auf eine Vorauswahl anhand be-
stimmter Kriterien (Risikogruppen, belastete 
Wohngebiete etc.) wird bewusst verzichtet, wo-
durch jede Stigmatisierung ausgeschlossen ist. 
Sowohl der breite nicht fokussierte Zugang als 
auch die Freiwilligkeit werden in der Fachwelt als 
Optimum für ein Präventionskonzept favorisiert. 
Diese gesamtstädtische Neuausrichtung der Ju-
gendhilfe im Bereich der „Frühen Hilfen“ stärkt die 
Familie als Erziehungsinstanz unabhängig von der 
Familienform, der gesellschaftlichen Stellung, dem 
Vorhandensein einer Problemlage oder eines er-
zieherischen Bedarfs. Informationen und Unterstüt-
zungsangebote für die junge Familie werden dabei 
in den Mittelpunkt gestellt. Das erklärte Ziel ist, die 
bestmögliche Förderung der Gesundheit und Ent-
wicklung der Kinder zu erreichen sowie der Entste-
hung drohender Vernachlässigung so früh wie 
möglich nachhaltig entgegen zu wirken. 
Ganz bewusst hat das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien der Stadt Münster die Qualitätsstan-
dards für den primärpräventiven Bereich sehr an-
spruchsvoll ausgestaltet. Nur durch ein systema-
tisches und standardisiertes Verfahren und eben-
solche Handlungsschritte, in der Verantwortung 
ausgeführt durch professionelle Fachkräfte des 
Jugendamtes, stellen die Familienbesuche ein An-
gebot dar, das die Lücke im diesem Bereich der 
Jugendhilfe in Münster zu schließen vermag. Fol-
gerichtig sind die Präventionsfachkräfte des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien Dipl. Sozial-
pädagoginnen bzw. Dipl. Sozialarbeiterinnen mit 
langjähriger Berufserfahrung. Zusätzlich wurden 
sie im Vorfeld ihrer neuen Tätigkeit umfangreich 
geschult, um den Familienbesuch von Beginn an 
optimal gestalten zu können.

Jahresthema 
 
7 
Durch die Option der Präventionsfachkräfte, bei 
entsprechendem Bedarf, den Familienbesuch 
gemeinsam mit einer Hebamme durchzuführen, 
werden die spezifischen Kompetenzen aus den 
Bereichen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe zu-
sammengeführt. Diese Verzahnung der Kinder- 
und Jugendhilfe mit der Gesundheitshilfe stellt 
einen weiteren wichtigen Standard dar. 
Im Oktober 2008 wurde mit sieben niedergelas-
senen freiberuflich tätigen Hebammen eine Ab-
stimmung zur künftigen Kooperation im Rahmen 
der Familienbesuche getroffen. Seit dem 
15.10.2008 werden in den Stadtteilen Coerde, 
Kinderhaus, Berg Fidel und Angelmodde die 
Familienbesuche von einer Hebamme und der zu-
ständigen Präventionsfachkraft in der sogenannten 
„Tandemlösung“ durchgeführt. Es handelt sich hier 
um die Stadtbereiche von Münster, in denen eine 
geringe Inanspruchnahmequote für mögliche Heb-
ammenleistung durch das Gesundheitsamt der 
Stadt Münster nachgewiesen werden kann. Durch 
die gemeinsamen Familienbesuche soll erreicht 
werden, dass die Leistung und Hilfestellung der 
Hebammen frühzeitig von den Familien in An-
spruch genommen wird. 
Die Geburtskliniken in der Stadt Münster sollen 
umfassend über die Arbeit des Präventionsteams 
Familienbesuche informiert sein. Ziel ist es, zu 
erreichen, dass die Eltern neugeborener Kinder 
bereits in der Geburtsklinik über die Möglichkeit 
des Familienbesuchs informiert werden. Mit 
einigen Geburtskliniken in Münster wurde bereits 
ein entsprechender Kontrakt noch in 2008 
herbeigeführt. 
Dies wird in 2009 mit weiteren Kliniken fortgesetzt, 
mit dem Ziel, einen Kontrakt mit allen Geburts-
kliniken zu schließen. 
Eine weitere Kooperationsebene stellen die in 
Münster tätigen Kinderärztinnen und Kinderärzte 
dar. Eine Kontaktaufnahme mit dem Vorsitzenden 
des Arbeitskreises der Kinderärztinnen und Kinder-
ärzte in Münster ist bereits in 2008 erfolgt. 
Das Gesundheitsamt hat sich bezogen auf die 
Arbeit des Präventionsteams Familienbesuche zu 
einer engen Kooperation mit dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien verpflichtet. So erfolgte 
die Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung mit 
den niedergelassenen Hebammen arbeitsteilig. Es 
besteht ein regelmäßiger Austausch bezogen auf 
Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Kin- 
derärzten/innen, Geburtskliniken und Hebammen/ 
Familienhebammen. Auch die Kooperationsge- 
spräche mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge und

Jahresthema 
 
8 
Spätaussiedler des Sozialamtes wurden gemein-
sam geführt. Somit konnte ermöglicht werden, 
dass neugeborene Kinder und ihre Eltern in Flücht-
lingseinrichtungen ebenfalls einen Familienbesuch 
erhalten. Dieser wird von einer Mitarbeiterin des 
Sozialdienstes und einer Familienhebamme des 
Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Materialien 
werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien zur Verfügung gestellt. Mit der Beratungs-
stelle für Entwicklungsfragen wurden Zugangs-
wege zu deren Angeboten erörtert und Weichen 
für eine gute Zusammenarbeit gestellt. 
Die Schnittstellen zwischen den Präventions-
fachkräften und der Bezirkssozialarbeit wurden 
vorrangig definiert. Hier wurde das für Münster 
modifizierte „Ampelmodell“ zugrunde gelegt. In 
diesem sind modellhaft Indikatoren für die Ein-
schätzung der Situation der Eltern mit ihrem neu-
geborenen Kind aufgezeigt. Die Schnittstellen 
wurden jeweils für die drei Ampelphasen definiert 
und die Handlungsschritte festgelegt. 
Das neue Angebot des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien - die Familienbesuche - 
wird von fast allen Familien in Münster angenom-
men. Es gibt eine hohe Akzeptanz für dieses 
Angebot, das Eltern Neugeborener über die Mög-
lichkeiten und Unterstützungsangebote in der 
Stadt Münster informiert und berät. Eine Tatsache, 
die den Bedarf für diese Maßnahme verdeutlicht. 
Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für 
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ 
Für uns in Münster ist es wichtig, dass Unterstüt-
zungsleistungen bereits vor der Geburt eines Kin-
des einsetzen, weil Säuglinge und Kleinkinder 
besonders schutzbedürftig sind. Die Schwanger-
schaftsberatungsstellen nehmen deshalb in dem 
Gesamtkonzept „Frühe Hilfen“ eine wichtige Rolle 
ein. Als zentrale Anlaufstellen sind sie prädes-
tiniert, werdenden Müttern und Vätern sowohl 
praktische Hilfen als auch umfassende Beratung 
von Anfang an zu vermitteln. Schwangerschafts-
beratung umfasst u. a. medizinische, soziale und 
juristische Informationen. Ziel ist es dabei, prak-
tische Hilfen aufzuzeigen, die die Situation von 
Mutter und Kind erleichtern. Damit besteht die 
große Chance, die Entwicklung des Kindes und 
eine positive Eltern-Kind-Beziehung von Anfang an 
zu begleiten und zu festigen 
Die Erfahrung der Beratungsstellen zeigt, dass 
Frauen während der Schwangerschaft und unmit-
telbar nach der Geburt ihres Kindes besonders 
aufgeschlossen für Rat und praktische Hilfe sind 
und eine bestmögliche, gesunde Entwicklung ihres 
Kindes wünschen.  
Zudem bieten die Beratungsstellen auch materielle 
Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen. Durch 
den Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für 
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ zusätzlich zur Bundesstif-
tung ist es möglich, auf ein lang bewährtes Kon-
zept in dem Bereich „Frühe Hilfen“ zurückgreifen 
zu können. Die Stadt stellt hierfür jährlich 
255.650 € zur Verfügung. 
Dieser Sonderfonds besteht seit 1977 und sieht 
eine unmittelbare, schnelle und unbürokratische 
materielle Hilfeleistung vor, wenn Frauen sich im 
Rahmen der ersten 12 Wochen einer Schwanger-
schaft zu einer Beratung anmelden. Das Beson-
dere an diesem Sonderfonds ist, dass er nicht nur 
eine Beihilfe zur Schwangerschaftsbekleidung und 
Babyerstausstattung bietet, sondern darüber hin-
aus auch eine Bekleidungspauschale in den ersten 
drei Lebensjahren eines Kindes beinhaltet.  
Darüber hinaus stellt die Möglichkeit der Beglei-
tung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes 
eine effektive Form dar, den vertrauensvollen Kon-
takt zu den Familien zu halten und eine umfas-
sende Beratung über die Geburt hinaus sicher zu 
stellen.  
Dieser frühestmögliche Zugang der Schwanger-
schaftsberatungsstellen zu werdenden Eltern in 
Verbindung mit den dadurch frühzeitig möglichen 
Unterstützungsangeboten stellt in Münster einen 
wertvollen und erprobten Baustein in dem Gesamt-
komplex „Frühe Hilfen“ dar.

Amtszielreport 
 
9 
3. Amtszielreport 
Präambel 
des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
"Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder, 
Jugendliche, Familien, Alleinlebende, ältere 
und behinderte Menschen. Wir bieten oder ver-
mitteln Hilfen, Beratung und Informationen in 
den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Sozi-
ales und Gesundheit. Wir arbeiten bürgernah 
und stadtteilorientiert." 
Die Amtsziele sind eine strategische und fachliche 
Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in 
Münster zum einen für die eigene praktische Arbeit 
der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und 
zum anderen Orientierung und gemeinsames An-
liegen für die Förderung und Kooperation mit den 
freien Trägern. 
Im Amtszielreport werden jeweils konkrete, prak-
tische Beispiele benannt, die deutlich machen, wie 
die Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prak-
tischen Arbeit umgesetzt werden.  
Vorwort 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 
sich in einem kollegialen Prozess 10 Amtsziele 
gegeben, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter aber auch für die Kinder- und Jugendhilfe in 
Münster strategische und fachliche Orientierung 
sind. Sie sind damit gleichzeitig Grundlage für die 
Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. 
Zu den Geschäftsberichten des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien gehört stets auch der so 
genannte Amtszielreport. In ihm werden jeweils 
einige konkrete Maßnahmen und Projekte be-
schrieben, die beispielhaft zeigen, wie die einzel-
nen Ziele des Amtes im Berichtsjahr in der prak-
tischen Arbeit umgesetzt bzw. erreicht wurden. 
Seit die Amtsziele erarbeitet wurden hat sich die 
Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer Ausrichtung aber 
auch ihren Anforderungen weiterentwickelt. Dies 
macht auch eine kritische Reflexion der Amtsziele 
erforderlich mit der Folge, sie bei Bedarf ebenfalls 
fortzuschreiben und aktuellen Erfordernissen 
anzupassen. 
So hat die zunehmende Bedeutung des Themas 
„Bildung“ einen Prozess in Gang gesetzt, in dem 
innerhalb des Amtes auf den verschiedensten 
Ebenen Antworten auf sich daraus ergebende 
fachliche Fragestellungen entwickelt wurden. 
Inzwischen hat dieses Thema in der konkreten 
Arbeit einen festen, fachlich fundierten Platz 
gefunden. Dies in den Zielen des Amtes nach-
zuvollziehen, war daher eine logische 
Konsequenz. 
Das bisherige Amtsziel 10 „Flexibilität“ soll danach 
dem Ziel 9 „Ressourcenoptimierung / Qualitäts-
management“ zugeordnet werden und ein neues 
Ziel „Bildung ermöglichen - Leben lernen“ Eingang 
in die Ziele des Amtes finden. Dies wird zum Jahr 
2009 vorgenommen und im nächsten Geschäfts-
bericht berücksichtigt. 
Die Amtsziele für das Jahr 2008 lauten:  
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor 
3. Prävention 
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen 
5. Partizipation 
6. Chancengleichheit 
7. Geschlechtsspezifik 
8. Individuelle Hilfen 
9. Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement 
10. Flexibilität 
Im Folgenden werden diese Ziele konkretisiert. 
Ferner werden jeweils konkrete Maßnahmen und 
Projekte beschrieben, die beispielhaft zeigen, wie 
die einzelnen Ziele des Amtes im Berichtsjahr in 
der praktischen Arbeit umgesetzt bzw. erreicht 
wurden.

Amtszielreport 
 
10 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in 
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich 
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine 
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien ist es, mit dazu beizu-
tragen, dass junge Menschen und deren Familien 
in Münster frühzeitig den Zugang zu den Ange-
boten und Einrichtungen finden und sie nutzen 
können, wie sie sie für ihre Entwicklung und sozi-
ale Eingebundenheit in dieser Stadt benötigen. 
ƒ Immer mehr Arbeitgeber in Münster setzen auf 
eine familienbewusste Personalpolitik und damit 
auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf für ihre Beschäftigten. So haben inzwi-
schen bereits sieben in Münster ansässige 
Unternehmen, Institutionen und Hochschulen 
das familienfreundliche Zertifikat als strate-
gisches Managementinstrument einer familien-
bewussten Personalpolitik erworben. Vor ca. 
drei Jahren waren es gerade zwei Unternehmen 
in Münster. Einige Unternehmen haben aktuell 
das Grundzertifikat erhalten, viele weitere 
erwägen inzwischen eine Zertifizierung oder 
sind unabhängig davon bemüht, familien-
orientierte Maßnahmen wie zum Beispiel 
Angebote zur Arbeitszeitgestaltung bzw. 
Kinderbetreuung sowie die Vermittlung von 
haushaltsnahen Dienstleistungen in ihrem 
Betrieb anzustreben bzw. weiterzuentwickeln. 
Wie sehr dieses Thema für Arbeitgeber an 
Bedeutung gewinnt, zeigt die gute Resonanz 
der Betriebe und Unternehmen, die auf Einla-
dung der Deutschen Rentenversicherung West-
falen dem ersten Vernetzungstreffen von 
familienfreundlich orientierten Unternehmen und 
Institutionen der Region Münster im September 
2008 gefolgt sind. 
ƒ Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
unterstützt das Anliegen betrieblicher Kinderbe-
treuungsangebote aktiv mit entsprechenden 
Informations-, Beratungs- und Vermittlungsan-
geboten.  
Betrieblich unterstützte Angebote der Kinder-
tagesbetreuung und die Nachfragen interes-
sierter Firmen und Unternehmen nehmen stetig 
zu, so dass bereits insgesamt 169 betriebliche 
Plätze der Kindertagesbetreuung in Münster ge-
schaffen werden konnten.  
Ein Novum in Münster ist das Beispiel der Firma 
Hengst. Das Unternehmen richtete im Sommer 
2008 mit dem „Hengst-Kinderland“ eine be-
triebseigene Kindertagesstätte ein. Diese bietet 
30 Kindern zwischen zehn Monaten und sechs 
Jahren einen Betreuungsplatz und den Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern ideale Vorausset-
zungen, um den Anforderungen von Familie und 
Beruf gerecht zu werden. 
Um weitere Unternehmen für den Ausbau 
betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuungs-
angebote zu gewinnen, hat die Wirtschafts-
förderung Münster GmbH in Kooperation mit 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
im November 2008 eine Veranstaltung für 
Unternehmen durchgeführt. Im Mittelpunkt 
standen hierbei die neuesten Ergebnisse des 
Forschungszentrums für Familienbewusste Per-

Amtszielreport 
 
11 
sonalpolitik sowie die Fördermöglichkeiten zum 
Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung. 
ƒ Seit August 2008 sind bereits 19 Kindertages-
einrichtungen als Familienzentren definiert 
und bilden damit wichtige Institutionen im Sinne 
einer frühen und wohnortnahen Präventions- 
und Förderungsstrategie für die ganze Familie. 
Eltern werden in ihren Kompetenzen gestärkt, 
bei Alltagsproblemen beraten bzw. unterstützt 
und frühkindliche Bildungsprozesse werden 
gezielt gefördert. 
ƒ Im April 2008 hat das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien als Serviceangebot für 
werdende bzw. junge Familien eine kostenlose 
Hotline zum Thema Elterngeld und Elternzeit 
angeboten. Eltern konnten sich an diesem Tag 
darüber informieren, welche grundsätzlichen 
Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht für 
ihre Elternzeit vorsieht oder welche Auswir-
kungen dies auf ihre Steuer und Sozialver-
sicherung haben wird. 
ƒ Ebenfalls im April wurde das Projekt „Notinsel“ 
gestartet. Notinsel ist ein Zeichen für Kinder-
freundlichkeit und bietet Kindern in Notsitua-
tionen eine Anlaufstelle. Alle Geschäfte mit dem 
Notinsel-Zeichen an der Tür signalisieren 
Kindern ihre Hilfsbereitschaft und verpflichten 
sich selbst zum Hinsehen und Handeln in Notsi-
tuationen. Auch die kleinen „Wehwehchen“ 
werden bei den Notinsel-Partnern ernst genom-
men. Vertragspartner ist die Stadt Münster mit 
dem Kinderbüro als zentraler Ansprechpartner. 
Innerhalb weniger Monate wurden bereits bis 
Ende des Jahres insgesamt 144 „Notinsel-
partner“ für das Projekt geworben. Damit ist 
nicht nur eine stadtweite Allianz für den Schutz 
von Kindern entstanden, sondern auch ein Netz-
werk für eine kinderfreundliche Stadt. Weitere 
Partner aus dem Einzelhandel, öffentlichen Ein-
richtungen oder Institutionen sind jederzeit will-
kommen.  
Nicht nur diese Maßnahmen, sondern gerade auch 
die alltäglich praktizierten Projekte in den Kinder-
tageseinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrich-
tungen, Verbänden und Unternehmen tragen dazu 
bei, dass Münster für Eltern und Kinder attraktiv 
und lebenswert bleibt.  
Amtsziel 2  
Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch 
verstärkte Kooperation und verbindliche Ab-
sprachen mit unseren Partnern. Dabei sind die 
freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften 
nach § 78 SGB VIII von besonderer 
Bedeutung.“ 
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von 
Eltern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und 
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche 
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und 
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das 
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine 
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“

Amtszielreport 
 
12 
vorzunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf 
abzustimmen. 
Einen Schwerpunkt bildete im Jahr 2008 die 
Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Schul-
formen: 
Projekttage des Fachwerks Gievenbeck mit 
Schülern der Hauptschulen Gievenbeck und 
Roxel 
Das Fachwerk blickt bereits auf eine über fünf-
zehnjährige erfolgreiche Erfahrung im Bereich der 
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule 
zurück.  
Hierzu zählen zum einen Jugendberufshilfe-
projekte mit der Wartburg-Hauptschule, zum ande-
ren die seit 2007 bestehende Zusammenarbeit mit 
der Hauptschule Roxel. Viele Schülerinnen und 
Schüler dieser Schule haben ihren Wohnort in 
Gievenbeck und verbringen häufig ihre Freizeit in 
den Einrichtungen des Fachwerks.  
Das Fachwerk entwickelte gemeinsame Projekt-
tage und ist inzwischen mit seinen Werk- und 
Gruppenräumen für die Schulen ein außerschu-
lischer Lernort von besonderer Bedeutung. In 2008 
führte das Fachwerk insgesamt 13 Projekttage 
durch. Thematisch konnten sich die Schulklassen 
mit wichtigen Themen wie Internet-Mobbing, Ge-
walt, Angst oder Lust und Frust im Jugendalter 
auseinandersetzen Ergänzt werden die Projekt-
tage durch Vor- und Nachbereitungstermine in der 
Schule. 
Gemeinsame Klassenfahrten mit der Wartburg-
Hauptschule und der Hauptschule Roxel ergänzten 
die erfolgreiche Kooperationsarbeit.  
Projekt „Gesicherter Schulbesuch im 
Primarbereich“ 
Bereits im Primarbereich bereitet ein regelmäßiger 
Schulbesuch einigen Schülerinnen und Schülern 
erhebliche Probleme. Mit dem Projekt „Elternkom-
petenz stärken“ wird im Rahmen des Programms 
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide versucht, 
diesen Problemen entgegenzuwirken und einen 
regelmäßigen Schulbesuch zu sichern.  
Durch je eine sozialpädagogische Fachkraft an der 
Grundschule Kinderhaus-West und an der Uppen-
bergschule soll durch aufsuchende Elternarbeit 
und eine verstärkte Einbeziehung der Eltern in das 
Schulleben der Schulbesuch der Kinder unterstützt 
werden.  
Die beiden sozialpädagogischen Fachkräfte an 
den Schulen sind eng mit den sozialen Diensten 
und Einrichtungen in den Stadtteilen vernetzt. Dies 
soll sicherstellen, dass den betroffenen Familien 
bei Bedarf schnellstmöglich und auf kurzem Weg 
weitergehende Hilfsangebote im Rahmen der Ju-
gendhilfe angeboten werden können. 
Das Projekt ist sehr erfolgreich angelaufen. Es 
sichert den regelmäßigen Schulbesuch aller Kinder 
in der Grundschule Kinderhaus-West. Auch an der 
Uppenbergschule ist die Zahl der Primarschüler 
mit unregelmäßigem Schulbesuch deutlich zurück-
gegangen. Besonders für Kinder aus Migrations-
familien ist dieses Angebot eine große Hilfe. 
Einzelnen Familien sind weitergehende Hilfen 
durch den Kommunalen Sozialdienst vermittelt 
worden. Für einen Großteil der Familien reichte 
jedoch die Projektunterstützung aus, um das Ziel 
des regelmäßigen Schulbesuches zu erreichen.  
Soziale Stadt Kinderhaus 
Nach dem Start der Projekte aus dem Programm 
„Soziale Stadt – Kinderhaus“ im Sommer 2007 
wurde 2008 besonderer Wert auf die Vernetzung 
der Handlungsfelder aus der Kinder- und Jugend-
hilfe gelegt. Von Vorteil war, dass die Projektver-
antwortlichen der Handlungsfelder „Integration“ 
und „soziale Netze“ sich von Anfang an -aufgrund

Amtszielreport 
 
13 
der inhaltlich sehr nahen Aufgaben- als ein Netz-
werk verstanden und auch gemeinsame Aktivitäten 
organisiert haben. Pro Jahr werden inzwischen 
vier Netzwerktreffen und zwei öffentliche Ver--
sammlungen mit Bürgerbeteiligung durchgeführt. 
Daraus entwickelte sich ein großer gemeinsamer 
Sporttag in 2008 oder auf Wunsch der Bürger-
schaft der geplante Familientag für 2009. 
Ein solches Netzwerk bedeutet vor allem in der 
Kinder- und Jugendhilfe eine wesentliche Erwei-
terung der Zugangsmöglichkeiten zu den Adres-
saten. Eine dieser Zugangsmöglichkeiten liegt in 
der zielgruppenorientierten Ansprache vielfältiger 
ethnischer Gruppen. 
Kindertageseinrichtungen erreichen beispielweise 
Erwachsene für Sprachfördermaßnahmen über 
deren Kinder, die die Kindertageseinrichtung be-
suchen, die ohne diese Vernetzung nicht hätten 
angesprochen werden können. Ist hierdurch der 
Zugang erst einmal gefunden, ergeben sich wei-
tere Unterstützungsmöglichkeiten, die über die 
bloße Sprachförderung hinausgehen. 
Eine wichtige Rolle hierbei spielen Beratungs- und 
Gruppenangebote sowie finanzielle Unterstüt-
zungen von Kindern und Jugendlichen zur Teil-
habe am gesellschaftlichen Leben. Durch die enge 
Zusammenarbeit wird der Blick auf die individuelle 
Förderung der Kinder und Jugendlichen geschärft 
und neue Netzwerke und Kooperationen der Hilfe 
entstehen. Im Rahmen des Programms „Soziale 
Stadt“ können so beispielsweise Mitgliedsbeiträge 
von Sportvereinen für bestimmte Kinder unbüro-
kratisch übernommen und eine regelmäßige Teil-
nahme an den sportlichen Vereinsaktivitäten 
sichergestellt werden. 
Insgesamt hat sich gezeigt, dass durch eine erfolg-
reiche Vernetzung die jeweiligen Potenziale der 
pädagogischen Institutionen umfassend genutzt 
werden können, um die Angebote der „Sozialen 
Stadt“ auf eine breite Basis zu stellen und deutlich 
mehr Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu akti-
vieren, als dieses ohne eine entsprechende 
Vernetzung möglich wäre. 
Wegen der zeitlich begrenzten finanziellen För-
derung aus dem Bund/Länder-Programm „Soziale 
Stadt“ sind die Projekte bis 2010 befristet und die 
Jahre danach ein Prüfstein, inwieweit funktionie- 
rende ergänzende Netzwerke geschaffen worden 
sind und welche nachhaltigen Wirkungen erzielt 
werden konnten. 
Amtsziel 3 - Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche 
und Familien zu, um ihnen unsere 
Unterstützung anzubieten. Wir wollen 
Prävention statt Reaktion.“ 
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe einen umfassenden Angebotsrahmen mit 
weitreichender Wirkung für junge Menschen und 
ihre Familien. 
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung 
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden 
Ideen: 
ƒ Prävention richtet sich auf die Verbesserung 
der Lebensbedingungen von Kindern, 
Jugendlichen und Familien. 
ƒ Prävention hat einen offenen Blick für 
vorhandene aber auch für verborgene und 
entwicklungsfähige Ressourcen, wie z.B. 
vorhandene Netzwerke und Eigeninitiative. 
ƒ Prävention darf und kann sich nicht nur auf 
erkennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern 
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und 
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt 
werden. 
ƒ Prävention bedarf der Kooperation und 
Vernetzung und ist auf die Initiative und das 
Engagement aller im Themenfeld und Arbeits-
bereich tätigen Institutionen und Träger ange-
wiesen. 
ƒ Nachfolgende Beispiele stehen exemplarisch für 
die Präventionsarbeit im Jahr 2008:

Amtszielreport 
 
14 
Aufsuchende Arbeit in Wolbeck 
Im Jahr 2008 wurde zusätzlich zu den beste-
henden institutionalisierten Angeboten der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit in Wolbeck die auf-
suchende Jugendarbeit und Cliquenarbeit 
installiert.  
In Wolbeck wird diese Arbeit vom Verbund sozial-
therapeutischer Einrichtungen e. V. mit zwei Fach-
kräften mit je 4 Stunden in der Woche durch- ge-
führt 
Durch die aufsuchende Arbeit soll die Palette der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wolbeck, die 
bislang im Besonderen geprägt war durch kultu-
relle und geschlechtsspezifische Angebote, ziel-
gruppenspezifisch ergänzt werden.  
Das präventive Angebot hat als wichtigstes Ziel, 
sich an der Lebenswelt der Kinder- und Jugend-
lichen zu orientieren. In diesem Rahmen sind die 
pädagogischen Prinzipien wie Freiwilligkeit, Ano-
nymität, Vertraulichkeit und Parteilichkeit für den 
Prozessverlauf von besonderer Bedeutung. Durch 
die aufsuchende Arbeit soll eine parteiliche Nähe 
zur Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im 
Stadtteil erreicht werden. Zudem soll ihnen durch 
professionelle Unterstützung die Möglichkeit gege-
ben werden, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Inter-
essen zu äußern, ohne durch abweichendes Ver-
halten auffällig zu werden.  
Charakteristisch für die Angebotszielgruppe der 
Kinder und Jugendlichen, die vermehrt auf Straßen 
anzutreffen sind, ist ein Misstrauen gegenüber 
etablierten Angeboten. Durch diese Abgrenzung 
definieren sie sich über den Aufenthalt auf den 
Straßen, wo sie eigene Regeln aufstellen und 
befolgen können. Gleichzeitig nutzen sie öffent-
liche Plätze und machen somit auf ihre Situation 
aufmerksam.  
Der erste pädagogische Schritt war deshalb die 
Kontaktaufnahme zu den Kindern und Jugend-
lichen an ihren Aufenthaltsorten. 
Die zielgruppenspezifischen Themen, die sich 
schließlich in der aufsuchenden Jugend- und 
Cliquenarbeit in Wolbeck wiederfanden, waren 
unter anderem:  
ƒ Unterstellmöglichkeiten für Kinder und 
Jugendliche Freizeitalternativen  
ƒ Ableistung von Sozialstunden  
ƒ Schulprobleme  
ƒ Konflikte im Elternhaus 
Fortsetzung des Präventionsprojekts Coerde  
Nach der stadtweiten Ausweitung von einzelnen 
Bausteinen des Präventionsprojektes Coerde im 
Sommer 2008 wurde die weitere Ausgestaltung 
der Präventionsarbeit im Stadtteil Coerde modi-
fiziert. Der mit dem Verbund sozialtherapeutischer 
Einrichtungen (VSE) verabredete dreijährige Mo-
dellversuch wird nun in enger Kooperation mit dem 
KSD Bezirk Nord fortgesetzt. 
Ein Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2008 bildete 
das gemeinsame Bemühen aller Stadtteilakteure, 
im Stadtteil Coerde die Inanspruchnahme von 
Unterstützungshilfen durch junge Mütter mit ihren 
Kindern zu verstärken. Durch den Projektmit-
arbeiter des VSE, die örtlichen Kindertagesein-
richtungen und den Kommunalen Sozialdienst soll 
im persönlichen Kontakt mit den Müttern offensiv 
für die im Stadtteil vorhandenen Unterstützungs-
angebote geworben werden. Dadurch soll erreicht 
werden, dass junge Mütter frühzeitig Unterstützung 
erhalten, ihre Kinder angemessen fördern können 
und eine altersadäquate Entwicklung sichergestellt 
ist.  
Projekt „Coenige“ 
Bereits im Jahr 2006 befasste sich eine Zukunfts-
werkstatt des Stadtteilarbeitskreises Coerde mit 
dem Problem, dass der Einstieg von Kindern bzw. 
Jugendlichen in straffälliges Verhalten immer 
früher feststellbar ist. Für strafunmündige Kinder 
wird dieses Verhalten noch nicht jugendrichterlich 
sanktioniert. Um dennoch frühzeitig diesem straf-
fälligem Verhalten entgegenzuwirken, wurde nach 
adäquaten pädagogischen Interventionen gesucht.  
Unter dem Titel „Coenige“ entwickelten Fachleute 
des Stadtteiles aus der Kinder- und Jugendarbeit, 
der Sozialarbeit und der Polizei ein Programm zur 
Kriminalprävention. Anhand von acht Modulen 
bietet das Programm Kinder- und Jugendgruppen

Amtszielreport 
 
15 
eine Auseinandersetzung mit dem Thema 
straffälliges Verhalten. 
Die Programmmodule reichen von einem Tag bei 
Gericht bis zum Aufzeigen von alternativen Frei-
zeitgestaltungsmöglichkeiten. Nachdem das Pro-
gramm im Jahr 2008 fertig gestellt wurde, erfolgt 
im Jahr 2009 der erste Praxistest. 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und 
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig 
noch stärker vor schädlichen Einwirkungen 
bewahren.“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist 
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen 
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur 
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder- 
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungs-
anbieter.  
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit 
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien. 
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl 
die konkrete - auch rechtliche – Jugendschutz-
beratung, indem Hinweisen aus der Bevölkerung 
nachgegangen wird und Stellungnahmen zu 
Jugendschutzanfragen erfolgen als auch Projekte 
in Form von Gruppenangeboten, Veranstaltungen, 
Fortbildungen etc. Auch im Jahr 2008 wurde 
dieses Amtsziel durch vielfältige Aktivitäten 
verwirklicht: 
Rechtsratgeber „Alles klar?“ 
Mit der Veröffentlichung des Rechtsratgebers 
„Alles klar?“ hat der Erzieherische Kinder- und 
Jugendschutz im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien eine Broschüre herausgebracht, die Kin-
dern und vor allem Jugendlichen Antworten auf 
viele Fragen rund um Paragraphen bietet. In dem 
Heft sind die gängigen Regelungen zu Themen 
wie Alkohol, Internet und Graffiti enthalten. Aber 
auch Hinweise zu Taschengeld, Musik und 
Diskobesuch sind hier zu finden. 
Mit der Herausgabe diese Broschüre wird sowohl 
bei Kindern und Jugendlichen selbst als auch bei 
Eltern und Erziehungsberechtigten die Sensibilität 
für Themen rund um den Jugendschutz erhöht. Die 
Veröffentlichung regt zu einer Auseinandersetzung 
mit den Themen an und stellt eine Grundlage für 
die Bearbeitung dieser und angrenzender Themen 
in Familien und im Freundeskreis dar. 
Ganz bewusst wird die Informationsbroschüre nur 
an solchen Stellen verteilt, an denen auch päda-
gogische Fachkräfte weitergehende Fragen klären 
können oder im Gespräch mit Jugendlichen aktu-
elle Anlässe besprechen und weitere Unterstüt-
zung absichern können. Die große Nachfrage an 
dem Ratgeber zeigt, dass ein großes Informations-
bedürfnis besteht und auch die Aufmachung 
jugendgerecht gelungen ist. 
Bezirkliche Ansprechpartner/innen für 
Grundschulen beim Kommunalen Sozialdienst 
Auf dem Hintergrund der Neuregelung des § 8a 
Kinder- und Jugendhilfegesetz „Schutzauftrag bei 
Kindeswohlgefährdung“ hat der Kommunale 
Sozialdienst 2008 die Zusammenarbeit mit den 
Münsteraner Schulen zum Thema Kinderschutz 
verstärkt.

Amtszielreport 
 
16 
Da auch die Schulen gemäß § 42 Abs. 6 
Schulgesetz NRW (SchG NRW) Kindeswohl 
beeinträchtigende Missstände ihrer Schüler zu 
beachten haben, wurde für den Bereich der Grund-
schulen eine Kooperationsvereinbarung geschlos-
sen. Die Vereinbarung regelt bei Fragen von Kin-
deswohlgefährdungen die Zusammenarbeit und 
legt die gegenseitige Information und Kooperation 
fest. 
In diesem Rahmen wurden allen 46 Grund- und 
Förderschulen in Münster bezirkliche Ansprech-
partner/innen aus den Teams des Kommunalen 
Sozialdienstes benannt. Die Ansprechpartner/in- 
nen stehen den Schulen für die Beratung in Kin-
derschutzfragen zur Verfügung und intensi- vieren 
damit die Kooperation zu den einzelnen Schulen.  
Die Ansprechpartner/innen haben folgende 
Funktionen: 
ƒ Kontaktpersonen zur Systematisierung der 
Kommunikation zwischen der jeweiligen Grund-/ 
Förderschule und dem KSD 
ƒ Vermittler von fallbezogenen Anfragen und ver-
lässlichen Rückmeldungen (z.B. zu Zuständig-
keiten und Abläufen) seitens des KSD in die 
Grund-/Förderschule hinein 
ƒ Förderer einer möglichst schwerpunktmäßigen 
institutionellen Beziehungspflege zwischen dem 
Lehrkörper der Grund-/Förderschule und dem 
KSD 
ƒ Ansprechpartner/innen für fallunspezifische 
Anfragen zu Kinderschutzfragen, soweit sie den 
jeweiligen Bezirk bzw. die Grund-/Förderschule 
betreffen 
ƒ Vermittler/Sachkundige in Fachfragen der Hilfen 
zur Erziehung, soweit in der Schule fallüber-
greifende Fragen aufkommen bzw. Beratungs-
bedarf z.B. auf einem Elternabend geäußert 
wird. 
MOVE - Motivierende Kurzintervention bei 
konsumierenden Jugendlichen 
Berichte über zunehmend problematische Alkohol-
konsummuster Jugendlicher wie auch der besorg-
niserregende Anstieg der Zahlen jugendlicher 
Cannabiskonsument/innen mit einer psychischen 
Abhängigkeit führen zu einer Anhäufung von An-
fragen aus der Jugendhilfe an die Drogenhilfe 
nach Unterstützung im Umgang mit konsumie-
renden Jugendlichen. Fachkräfte aus Jugendein-
richtungen und Angeboten der Jugendsozialarbeit 
fühlen sich häufig unsicher, wie sie mit (riskant) 
konsumierenden Jugendlichen umgehen sollen. 
Oft halten sie sich selbst für nicht genügend quali-
fiziert, um das Thema Drogenkonsum in ihrem 
Arbeitsalltag aufzugreifen und suchen den Kontakt 
zur Drogenhilfe. 
Jugendliche Suchtmittelkonsument/innen fühlen 
sich allerdings erfahrungsgemäß solange nicht als 
„beratungs- oder behandlungsbedürftig“, wie sie 
selbst keine massiven gesundheitlichen oder sozi-
alen Beeinträchtigungen feststellen. So nutzen sie 
die Angebote der Drogenhilfe aus eigenem Antrieb 
oft erst dann, wenn die Probleme im Zusammen-
hang mit dem Drogenkonsum eskalieren und kein 
anderer Ausweg gesehen wird. Viele Chancen zur 
Frühintervention bleiben damit ungenutzt, wenn 
diese Versorgungslücke an der Schnittstelle zwi-
schen Jugend- und Drogenhilfe nicht mit Hand-
lungskonzepten gefüllt wird, die speziell auf die 
Zielgruppe der (riskant) konsumierenden Jugend-
lichen ausgerichtet sind.  
An dieser Schnittstelle setzt das Fortbildungs-
konzept MOVE an, das im Auftrag des Landes 
NRW von der Landeskoordinierungsstelle für 
Suchtvorbeugung GINKO zusammen mit Prophy-
laxefachkräften und Fachkräften aus der Jugend-
hilfe unter wissenschaftlicher Begleitung der Uni-
versität Bielefeld erarbeitet wurde. Das Konzept 
wurde von der Fachstelle für Suchtvorbeugung in 
Zusammenarbeit mit der Jugendförderung adap-
tiert und auf die Bedarfe der Jugendarbeit/-
Jugendsozialarbeit in Münster angepasst.

Amtszielreport 
 
17 
In einer 3-tägigen Fortbildung bekommen die Teil-
nehmer/innen Handwerkszeug geliefert, wie sie 
den Konsum legaler und illegaler Drogen in ihrem 
Arbeitsalltag thematisieren können. MOVE ermög-
licht effektive Kurzinterventionen, ohne eine spezi-
fische Ausbildung in der Suchtberatung vorauszu-
setzen. Es wird sensibilisiert für die Fragestel-
lungen, welche Anstöße und konkrete Hilfestel-
lungen selbst gegeben werden können, wann pro-
fessionelle Interventionen der Drogenhilfe gefragt 
sind und wie Kooperationsbezüge zur Drogenhilfe 
intensiviert werden können.  
MOVE ist ein Interventionskonzept, das speziell 
auf die Rahmenbedingungen der offenen und 
mobilen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit zuge-
schnitten ist und Kurzinterventionen außerhalb 
klassischer Beratungssettings „zwischen Tür und 
Angel“ ermöglicht. Theorieanteile und die Vermitt-
lung von Grundlagenwissen wechseln sich mit 
praktischen Übungen ab, in denen Interventions-
formen eingeübt und im Rollenspiel erprobt 
werden, um den Transfer in den Arbeitsalltag zu 
erleichtern.  
Aufgrund der hohen Praxisorientiertheit der 
Fortbildung und der durchweg sehr positiven 
Rückmeldungen der Teilnehmer/innen in der 
Evaluation wurde die Fortbildung MOVE von der 
Drogenhilfe bereits zum 6. Mal durchgeführt, so 
dass inzwischen über 60 Fachkräfte aus Jugend-
arbeit, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit in 
Münster für einen adäquaten Umgang mit sucht-
mittelkonsumierenden Jugendlichen geschult sind. 
Amtsziel 5 - Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege 
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von 
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist 
eine zentrale Handlungsorientierung in der Kinder- 
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen 
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die 
Partizipation als verpflichtende Querschnitts-
aufgabe und durchgängiges Handlungsprinzip 
u.a. in den §§ 8 und 11 KJHG und im Kinder-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und 
politische Begründung.  
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst 
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich 
an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher 
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten, 
an denen sie Verantwortungsübernahme ein-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und 
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können. 
Folgende Bespiele verdeutlichen, wie diese 
Handlungsorientierung in die Praxis umgesetzt 
wird: 
Letztes Bundesmodellprojektjahr „Genera-
tionsübergreifende Freiwilligendienste“ in der 
kulturellen Arbeit >kek< (kultur-engagement-
komptenz) 
Zum kulturellen Angebot des Jugendinformations- 
und -beratungszentrums (Jib) gehören die Jib-
Factoy (Kreativwerkstatt mit Kursen, Workshops 
und Werkstätten) und das Gleis 22 (Jugend-Café 
und Musikclub). Das jugendkulturelle Angebot des 
Jib reicht von Konzerten, Szene-Parties über Le-
sungen, Ausstellungen und Theateraufführungen 
bis zu Kultur-Sport-Events. Neben regelmäßigen 
Angeboten wie Konzert- und Partyreihen haben 
andere Angebote in der Regel Projektcharakter 
und sind daher zeitlich befristet und organisato-
risch abgeschlossen. Im Jib engagieren sich seit 
vielen Jahren ca. 90 Freiwillige im Alter von 16-45 
Jahren, die sich in 10 Initiativen zusammenge-
schlossen haben. Rund 10.000 Stunden bringen 
die Freiwilligen jährlich ein.

Amtszielreport 
 
18 
Mit dieser Organisationsform trägt das Jib den 
unterschiedlichen Interessen und den sich daraus 
ergebenden Engagementformen der Jugendlichen 
Rechnung, die sich aus verschiedenen Jugend-
szenen und Jugendsubkulturen zusammensetzen. 
Die >kek< Freiwilligen waren und sind als Koordi-
nator/innen in den Initiativen tätig.  
Im letzten Projektjahr wurde ein qualifiziertes 
Freiwilligen-Management im Jib implementiert. 
Dies schließt neben einem Fortbildungs- und Qua-
lifizierungsprogramm, einer einrichtungsspezifi-
schen Anerkennungskultur auch die Sicherung 
engagementfördernder Rahmenbedingungen ein. 
Eine besondere Aufgabe sieht das Jib in der 
Förderung von jungen Menschen, die sich kreativ 
und künstlerisch betätigen. So präsentiert die 
Internetplattform muensterbandnetz.de 
junge Musiker und Bands aus der Region Münster 
und bietet einen speziellen Service mit einer um-
fassenden Datenbank und vielen Austauschmög-
lichkeiten. Jungen Künstlern bietet das Jib im 
Atelier und im Café Gleis 22 Ausstellungsmög-
lichkeiten.  
Frische Ideen für die Jugendkulturarbeit im 
Gleis 22 
Das Gleis 22 bietet als Teil des Jugendinfor-
mations- und -beratungszentrums (Jib) viel Raum 
sich kulturell zu engagieren. Tobias G., Thorsten 
B., Andreas S. und Heiko S. gestalten einmal 
monatlich eine Partyreihe für musikbegeisterte 
Jugendliche in Münster. Die Erprobung eines 
eigenen Konzeptes sowie die Freiräume im und 
Anerkennung durch das Jib sind wichtige Moti-
vationsfaktoren für die jungen Männer, sich an 
>kek< zu beteiligen.  
Im Gleis 22 dürfen sie ihr Konzept für die Sub-
stream-Party unter dem Motto „Gepflegt um 
Schlips und Kragen rocken“ seit Dezember 2005 
ausprobieren.  
„Genau das ist der Ansatz des Hauses! Wir wollen 
gute Rahmenbedingungen für Jugendkulturarbeit 
schaffen“, erklärt Bernd Moorkamp vom Jib. 
Tobias ergänzt: „Das Beste ist, dass unsere Arbeit 
vom Haus anerkannt wird. Das ist keinesfalls 
selbstverständlich.“  
Durch das Modellprojekt >kek< können neben den 
projektspezifischen Erfahrungen weitere positive 
Entwicklungen verbucht werden. So lässt sich 
feststellen, dass sich der Kontakt zwischen den 
verschiedenen Initiativen intensiviert hat und damit 
der Weg für ein internes Engagement-Netzwerk 
geebnet ist. Immerhin engagieren sich rund 80 
Freiwillige im Gleis 22.  
Jede Gruppe der >kek< Freiwilligen im Jib erhält 
zudem aus dem >kek< Budget im Jahr einen 
Betrag für eigene Ideen. Die Substream-Macher 
haben anfangs ins Marketing investiert. Nun 
möchten sie die Dekoration verbessern. „Von 
Anfang an haben die Jungs ihre Kosten im Auge 
behalten. Geld, das übrig war, haben sie sofort in 
Platten und den Druck von 100 Plakaten, die jeden 
Monat neu liebevoll gestaltet wurden, investiert“, 
erläutert Bernd Moorkamp. Für ihn ist klar, dass 
das Engagement der jungen Männer nicht nur am 
Veranstaltungstag spürbar ist: „Die Vorbereitung 
für den Abend beginnt schon Wochen zuvor. Und 
die Party endet für keinen hinterm CD-Spieler 
sondern mit dem Besen. Engagement bedeutet 
eben auch Verantwortung.“

Amtszielreport 
 
19 
LBS-Kinderbarometer 
Durch das LBS-Kinderbarometer wurden 2007 im 
Stadtteil Gievenbeck 745 Kinder im Alter von 9 bis 
13 Jahren zu ihrer Wohn- und Lebenssituation 
befragt. Das Fachwerk hat sich 2007 und 2008 mit 
dem Ergebnis auseinandergesetzt. So war unter 
anderem festgestellt worden, dass der inzwischen 
recht große Stadtteil für viele Kinder unübersicht-
lich geworden ist und einige Stellen bei den Kin-
dern Verunsicherungen auslösen. Darauf  reagier- 
te das Fachwerk in 2008 mit einer zweiten Maß-
nahme: Einem Stadtteilplan für Kinder im Grund-
schulalter. So konnte z.B. der Wunsch der Kinder 
nach einer Kinderdisco kurzfristig umgesetzt 
werden. 
Die Vorbereitungen standen unter dem Motto „Von 
Kindern für Kinder“. Der Blick der Kinder auf ihren 
Stadtteil spielte dabei die entscheidende Rolle. 
Was muss aus Sicht eines Kindes auf dem Plan zu 
finden sein? Welche Wege und welche Grünflä-
chen sind zum Beispiel besonders wichtig? Ant-
worten auf diese Fragen fand das Fachwerk in Zu-
sammenarbeit mit den drei Grundschulen. Mehrere 
Klassen befassten sich mit dem Thema „Mein 
Stadtteil“. Die Schülerinnen und Schüler erhielten 
dazu eine vom Fachwerk erarbeitete Arbeits-
mappe. 
Auf die erste Frage, welche Vorteile ein Kinderplan 
hätte antwortete Lars zum Beispiel: „Dann würde 
ich mich nicht dauernd verlaufen. Dann weiß ich, 
wo alles ist“. Olga findet die Idee auch super und 
antwortet auf dieselbe Frage: „Ich könnte neue 
Plätze zum Spielen entdecken. Ich könnte viel-
leicht neue Abkürzungen finden.“ 
In einen Blanko-Stadtteilplan malten die Kinder 
anschließend die ihnen wichtigen Stellen und 
Wege ein. Vermerkten gefährliche Stellen und ihre 
Lieblingstreffpunkte. Sie wurden auch gebeten, 
Symbole für Orte und Angebote zu zeichnen. 
Diese finden sich heute im Stadtteilplan wieder. 
Insgesamt erhielt das Fachwerk auf diese Weise 
Antworten und Anregungen von über 160 Kindern. 
Auch den ersten Entwurf diskutierten die Mitar-
beiter/innen wieder mit Kindern. Diese prüften ihn 
mit ihren Augen und gaben letzte Anregungen, 
damit er wirklich gut von Kindern gelesen werden 
kann.  
Damit er dann möglichst lange genutzt wird, hat 
jedes Kind auf der Rückseite des „offiziellen Kin-
derstadteilplans“ die Möglichkeit, einen persön-
lichen Plan unter dem Motto „Mein Gievenbeck“ zu 
gestalten.  
Der Plan wurde zu Beginn der großen Ferien in 
2008 an alle Grundschulkinder in Gievenbeck 
verteilt. 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien 
gleiche Chancen haben. Wir wollen die Inte-
gration von benachteiligten Kindern und 
Jugendlichen fördern.“  
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel 
und den Auftrag, sich besonders um die jungen 
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in 
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden.  
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durch-
gehend Angebote und Förderstrukturen, die ihr 
besonderes Augenmerk auf diese Gruppen 
richten.

Amtszielreport 
 
20 
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:  
Vätersprachkurs im städtischen Familien-
zentrum Killingstraße 
Nach erfolgreicher Etablierung des Müttersprach-
kurses im Familienzentrum seit dem Jahr 2007 
entstand die Idee, ein vergleichbares Angebot für 
Väter zu entwickeln. 
Insbesondere die positiven Erfahrungen mit dem 
Prinzip der Niedrigschwelligkeit und dem Lernen in 
Alltagsbezügen haben im Vätersprachkurs Berück-
sichtigung gefunden. Bei der konzeptionellen Pla-
nung waren daher folgende Kriterien von 
Bedeutung: 
ƒ Wohnortnähe 
ƒ Vertrautheit des Veranstaltungsortes und 
Bezugspersonen ( KiTa-Mitarbeiter) 
ƒ geringe Anzahl an wöchentlichen Unterrichts-
stunden 
ƒ Lerntempo und Niveau richten sich nach den 
Kenntnissen und Möglichkeiten der Teilnehmer 
ƒ reine Männergruppe 
ƒ männlicher Kursleiter 
ƒ Einbeziehung der Kinder 
ƒ Einbeziehung der Erzieherinnen  
Das Angebot soll vorrangig Väter von KiTa-Kin-
dern mit unzureichenden oder fehlenden Deutsch-
kenntnissen erreichen, die aus unterschiedlichen 
Gründen nicht an einem der gesetzlich geregelten 
Sprachkurse teilnehmen können. Folgende Ziele 
sollen den Schwerpunkt bilden: 
ƒ Erlangung einer Alltagskompetenz in der deut-
schen Sprache  
ƒ Ermutigung, in der deutschen Sprache zu kom-
munizieren 
ƒ soziale Vernetzung 
ƒ Stärkung der Familie 
ƒ Stärkung der Zusammenarbeit KiTa/ Familien 
mit Migrationsvorgeschichte  
ƒ Stärkung des Selbstbewusstseins der Väter 
ƒ Erlernen der deutschen Sprache in Wort und 
Schrift 
ƒ Kommunikationstraining in der deutschen 
Sprache 
ƒ Einbeziehung der Elternarbeit der KiTa in den 
Sprachkurs ( Lesen der Elternbriefe, Vor- und 
Nachbereitung von Elternabenden und Ge-
sprächen mit Erzieherinnen etc.) 
ƒ sprachliche Vorbereitung familienrelevanter 
Themen ( z.B. Arbeit, Wohnung, Gesundheit, 
Erziehung), ggf. Einbeziehung von Fachre-
ferenten 
Der Sprachkurs findet einmal wöchentlich in der 
Zeit von 17:00 Uhr – 18:45 Uhr statt, die Gesamt-
dauer ist unter anderem abhängig von den Vor-
kenntnisse und der Lernfähigkeit der Teilnehmer. 
Der Kurs inklusive der Materialien ist kostenlos. 
Es gestaltete sich zunächst schwierig, Väter der 
Einrichtung für dieses Angebot zu erreichen. Tradi-
tionell ist die Tageseinrichtung vorwiegend den 
Frauen vorbehalten, die in Bring- und Abholzeiten 
mit den Erziehern in Kontakt treten. Für die Väter 
stellte sich dieses als hohe Hemmschwelle heraus, 
so dass der Sprachkurs mit einigen Anlaufschwie-
rigkeiten zu kämpfen hatte. Mittlerweile ist der Kurs 
ein fester und wichtiger Angebotsbaustein des Fa-
milienzentrums. Ziel ist, weitere Väter für dieses 
Angebot zu gewinnen, die ersten Väter in einen 
professionellen und täglichen Sprachkurs zu 
„entlassen“, die Väter- und Männerarbeit zu inten-
sivieren und damit auch weitere Perspektiven für 
den Vätersprachkurs zu schaffen. 
Integrative Angebote für Kinder mit und ohne 
Behinderung auf dem ABI-Südpark 
Die integrative Spielgruppe auf dem betreuten 
Spielplatz im Südpark in Kooperation mit der 
Lebenshilfe Münster e.V. findet bei Kindern mit 
und ohne Behinderung sowie deren Eltern sehr 
positive Zustimmung. Rund 10 Kinder mit Behin-
derung und etwa fünf Kinder ohne Behinderung 
nehmen wöchentlich an der Spielgruppe teil. 
Neben jahreszeitlich orientierten Aktivitäten bei 
Kreativ- und Kochangeboten, sowie in den Berei-
chen Sport und Spiel, werden auch kleinere Aus-
flüge in die Umgebung unternommen.  
In den ersten Wochen der Oster- und Herbstferien 
gibt es weiterhin eine integrative ganztägige Feri-
enbetreuung – ebenfalls in Kooperation mit der

Amtszielreport 
 
21 
Lebenshilfe Münster. Hieran nehmen etwa zehn 
geistig oder mehrfach behinderte Kinder und 15 
Kinder der Ganztagsbetreuung des ABI teil. Der 
Kontakt zwischen den Kindern mit und ohne Be-
hinderung gestaltet sich sehr unkompliziert und 
entwickelte in der Vergangenheit ein deutlich sicht-
bares Potential an konstruktivem Sozialverhalten 
der Kinder untereinander.  
Integratives Ferienprojekt im Rahmen des 
Ferienabenteuers Atlantis 
Mit der Lebenshilfe Münster e. V. hat das Kinder-
büro als Organisator des Ferienabenteuers Atlantis 
einen kompetenten und zuverlässigen Koopera-
tionspartner gefunden. Der Bedarf an Betreuungs-
plätzen für Kinder mit Behinderungen in Atlantis ist 
in der Vergangenheit mehrfach und deutlich arti-
kuliert worden. 
Das Atlantisteam besteht seit der Kooperation 
nunmehr aus zusätzlichem Personal, das im 
Umgang mit den Kindern mit Behinderungen 
besonders geschult ist. Darüber hinaus wird das 
gesamte Betreuungsteam von Atlantis auf die 
möglichst nachhaltige Integration der Kinder mit 
Behinderungen vorbereitet. An dem integrativen 
Ferienangebot nehmen an den zwei Projektwo-
chen 22 Kinder mit Behinderungen teil, die auf-
grund ihrer individuellen Einschränkungen von 
11 Betreuungskräften im Atlantisabenteuer be-
gleitet und betreut werden.  
Das Ziel, die Kinder mit Behinderungen in die 
gesamte „Atlantis-Bürgerschaft“, die aus bis zu 
600 Kindern täglich besteht, zu integrieren, ist in 
der Vergangenheit sehr gut gelungen. Dies bestä-
tigen die Aussagen der Eltern, ist aber auch am 
problemlosen miteinander Spielen aller Atlantis-
kinder zu beobachten.  
Treff an der Trauttmansdorffstraße als Angebot 
des Lorenz-Süd 
Der Jugendtreff an der Trauttmansdorffstraße 83 
ist ein zusätzliches Angebot für Kinder und Ju-
gendliche, die direkt vor Ort wohnen. Im Wohn-
komplex an der Trauttmansdorffstraße leben vor-
nehmlich Roma, die aus dem Kosovo nach 
Deutschland geflüchtet sind. Vom Aufenthalts-
status liegen vor allem Duldungen und befristete 
Aufenthaltsgenehmigungen vor. Mit diesem Ange-
bot richtet sich das Stadtteilhaus Lorenz-Süd an 
eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die 
zusätzlicher Integration bedürfen und mit fehlender 
Chancengleichheit konfrontiert sind. 
Bei einem Teil der Jugendlichen liegen sprachliche 
Probleme und kulturelle Konflikte vor, wodurch das 
Miteinander der Jugendlichen von einer starken 
Abgrenzung nach außen geprägt ist. Den jungen 
Menschen fehlen ausreichende Fähigkeiten und 
Kompetenzen, um sich in der Umwelt außerhalb 
der Wohnsiedlung problemlos zurecht zu finden 
Dadurch sind sie sozialer Benachteiligung ausge-
setzt. Die pädagogische Arbeit im Treff an der 
Trauttmansdorffstraße wirkt diesen Benachteili-
gungen und Defiziten entgegen, damit die Jugend-
lichen zur Teilnahme am öffentlichen Leben befä- 
higt und somit integriert werden. 
Im Rahmen einer individuellen Unterstützung 
werden Sprachkompetenzen ausgebildet und ge-
fördert, eine Schularbeitenbetreuung bietet Unter-
stützung in Bildungsfragen. Die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter des Stadtteilhauses Lorenz-Süd 
fungieren als Interessenvertretung für die Jugend-
lichen, bieten ein ansprechendes und abwechs-
lungsreiches Angebote zur Freizeitgestaltung, 
fördern die individuelle und soziale Entwicklung 
und versuchen die Lebensbedingungen der Kinder 
und Jugendlichen vor Ort positive zu beeinflussen. 
Neben den festen Angeboten im Treff an der 
Trauttmansdorffstraße erweitern verschiedene 
pädagogische Projekte außerhalb des gewohnten

Amtszielreport 
 
22 
Wohnumfeldes den Blick auf die Außenwelt und 
fördern ein positives Verhalten im Umgang mit 
anderen Menschen und neuen Situationen.  
In der Arbeit mit der Zielgruppe wirkt das Stadtteil-
haus Lorenz-Süd Defiziten, Abgrenzungen nach 
außen und sozialer Benachteiligung entgegen, 
treibt so den Weg in Richtung von Chancengleich-
heit für die Jugendlichen voran.  
Amtsziel 7 – 
Geschlechterdifferenzierung/Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren 
unterschiedlichen Interessen und gehen durch 
differenzierte Angebote in unserer Arbeit 
darauf ein.“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien en-
gagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die Um-
setzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonderes 
Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung 
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw. 
junge Männer und junge Frauen wirksam zu ge-
stalten und mit entsprechenden Konzepten und 
Angeboten stetig weiterzuentwickeln. 
Die beiden folgenden Beispiele verdeutlichen, auf 
welch vielfältige Weise dieses Amtsziel realisiert 
werden kann:  
Gender Parcours  
Mit dem Gender-Parcours „mischen is POSSIBLE“ 
wurde zum Abschluss des ersten Arbeitsjahres der 
AG 1 „Gender – Mädchen und Jungen“ in den 
Räumlichkeiten der Stadtwerke Münster eine 
Ausstellung durchgeführt, die dazu beitragen 
sollte, bei Mädchen und Jungen den Blick auf Ge-
schlecherrollen zu richten und die Strategie des 
„Gender-Mainstreamings“ im pädagogischen Kon-
text zu bearbeiten. Die Kosten der Ausstellung 
wurden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien getragen; die inhaltliche Umsetzung ging 
von den Mitgliedern der AG 1 „Gender“ aus, die 
sich im Rahmen ihrer Tätigkeit in Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Münster mit 
Geschlechterfragen auseinandersetzen 
Der „Gender – Parcours“ wurde für Mädchen und 
Jungen im Alter von 13 – 15 Jahren von der 
„FUMA“, der Arbeitsgemeinschaft „Gender“ NRW, 
entwickelt. Er bietet in einem 2 - stündigen Pro-
gramm mit medialen, spielerischen und diskur-
siven Methoden die Möglichkeit und die Vielfäl-
tigkeit von Geschlechterrollen näher zu beleucht-
en. Ziel ist es, Geschlechterrollen und Geschlech-
terzuschreibungen aufzubrechen und zu mischen, 
um Mädchen wie Jungen erweiterte Optionen und 
Verhaltensmuster zu eröffnen. Oft vorhandene Kli-
schees von „typisch weiblich“ und „typisch männ-
lich“ sollten überprüft und evtl. neu definiert 
werden.  
Eingeladen waren Klassen der weiterführenden 
Schulen in Münster und Jugendgruppen von Ju-
gendzentren aus Münster; außerdem die Mitglie-
der des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und 
Familien und des Ausschusses für Gleichstellung. 
In den vier Tagen der Ausstellung besuchten 90 
Jungen und 85 Mädchen aus 9 Schulen aller 
Schulformen und 5 Jugendzentren die Ausstellung. 
Streetwork - Offener Frühstückstreff für 
Mädchen  
Das Frühstücksangebot der Streetwork für Mäd-
chen und junge Frauen wird als geschlechts-
spezifische, tagesstrukturierende Maßnahme für 
obdachlose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte 
Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 27 
Jahren angeboten. Das Frühstück bietet einen 
niedrigschwelligen Zugang für die Besucherinnen 
sowohl zu den Hilfeangeboten der Streetwork als 
auch zur Gesundheitsvorsorge. Etliche Mädchen 
frequentieren mittlerweile regelmäßig das Früh-
stücksangebot unter Beteiligung einer Ärztin aus 
dem Gesundheitsamt, um im geschützten Rahmen

Amtszielreport 
 
23 
mädchen- und frauenspezifische Themen zu be-
sprechen oder nutzen die Möglichkeit, einmal im 
Monat unbürokratische ärztliche Beratung zu be-
kommen. Das Angebot findet einmal wöchentlich 
freitags in den Räumen der städtischen Streetwork 
statt und wird durch eine hauptamtliche Mitarbei-
terin betreut.  
Die Erfahrungen in der Durchführung des Ange-
botes zeigen, wie wichtig ein geschlechtsspe-
zifisches Angebot insbesondere für Mädchen in 
der Wohnungslosenhilfe ist. Verschiedene Mäd-
chen, die durch die offenen Angebote der Street-
work nicht erreicht werden, suchen bewusst diesen 
geschlechtsspezifischen Rahmen auf. Über den 
freiwilligen Zugang und den Austausch mit ande-
ren jungen Frauen mit ähnlichen Lebensbiogra-
phien dient das Angebot der Aktivierung eines be-
gleiteten Hilfeprozesses. 
Nach dem gelungenen Beziehungsaufbau zu der 
professionellen Hilfskraft können sich die Mädchen 
und jungen Frauen auf eine individuelle Beratung 
für eine adäquate Hilfe einlassen. Die gute Koope-
ration mit der Ärztin des Gesundheitsamtes bietet 
einen Zugang zu individuellen Hilfeansätzen. So 
wurde z.B. in der Begleitung einer Schwanger-
schaft bei einer Klientin eine kompetente Hebam-
me hinzugezogen, die die Geburtsvorbereitung, bis 
hin zu Wochenbett-Untersuchungen, aufgrund der 
räumlichen Möglichkeiten in der Streetwork, durch-
führen konnte.  
Durch regelmäßige Arbeitstreffen, die durch die 
Mitarbeiterin der Streetwork koordiniert und termi-
niert werden, findet eine enge Vernetzung mit dem 
Mädchen Sleep In, dem SKM Frauentreff und dem 
Mädchenkrisenhaus „mia“ statt. Angebotsstan-
dards und Hilfen werden so aufeinander abge-
stimmt. 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information 
und Hilfe an und schaffen individuelle und 
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir 
gesellschaftliche Trends und Herausfor-
derungen frühzeitig auf.“ 
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung 
von Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die 
Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeu-
tung. Neben den bereits traditionell einzelfall-
orientierten Hilfen in den Hilfen zur Erziehung und 
in den anderen individuellen Leistungsbereichen 
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und Bera-
tungsangeboten wirkt sich dieser Trend auf eher 
traditionell gruppen- und einzelfallunspezifische 
Bereiche wie der Kinder- und Jugendarbeit und der 
Betreuung in Kindertageseinrichtungen aus. 
ƒ Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen 
Maßnahmen im Jahr 2008 an der Verwirk-
lichung dieses Amtsziels gearbeitet wurde: 
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen 
jungen Drogenkonsument/innen 
FreD - das neue Gruppenangebot der Drogenhilfe 
als Frühintervention war auf Anhieb ein großer 
Erfolg. Mit jeweils 7-9 Teilnehmern wird das neue 
Regelangebot im Rahmen der Diversion im Ju-
gendgerichtsverfahren (im Vorfeld bzw. anstelle 
einer Gerichtsverhandlung) gut angenommen und 
bekommt äußerst positive Beurteilungen durch die 
Teilnehmer/innen. Über 90 % der bisherigen Kurs-
teilnehmer/innen geben dem Angebot gute Noten, 
75 % sind davon überzeugt, dass der Kurs Aus-
wirkungen auf ihr Konsumverhalten hat. 
Bei dem Angebot handelt es sich um einen Kurs 
für Jugendliche und junge Erwachsene, die erst-
malig wegen des Konsums illegaler Drogen bei der 
Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auffällig geworden 
sind. Der Kurs besteht aus 4 Abenden sowie

Amtszielreport 
 
24 
einem persönlichen Aufnahme- und einem Aus-
wertungsgespräch und ist als Auflage mit Bezug 
zur Straftat eine sinnvolle Alternative zu anderen 
Strafen. Angesiedelt an der Schnittstelle zwischen 
Suchtprävention und Jugend(sucht)beratung ist 
das Angebot eine weitere Maßnahme der Drogen-
hilfe, jugendliche Drogenkonsumenten (noch) 
frühzeitiger mit den Angeboten der Drogenhilfe zu 
erreichen. 
 
In dem Kurs setzen die Jugendlichen sich intensiv 
mit ihrem Konsumverhalten auseinander. Das ge-
schieht über Informationsvermittlung, Diskussi-
onen, Einzel- und Gruppenarbeit, aber auch auf 
spielerische Art und Weise, um die jungen Men-
schen zur aktiven Beteiligung zu motivieren. So 
stehen von den Jugendlichen selbst erarbeitete 
Referate zu Drogen und deren Risiken, die Ana-
lyse des eigenen Konsumverhaltens oder auch 
fundierte Informationen durch die polizeiliche Dro-
genprävention zum Thema Drogen und Recht auf 
dem Stundenplan. Hintergrundwissen zu Suchtent-
stehung, persönliche Risiko- und Schutzfaktoren 
und das Erarbeiten von Zielen nach dem Kurs 
runden das Programm ab. 
Schon jetzt zeigen sich Synergieeffekte: Jugend-
liche, die den Kurs absolviert haben, nehmen in 
der Folge die Beratungsangebote der Drogenhilfe 
in Anspruch. Angesichts der durchweg positiven 
Erfahrungen und der hohen Nachfrage in den 
ersten drei Durchläufen wird der Kurs ab 2009 in 
das Regelangebot der Drogenhilfe aufgenommen. 
Individuelle Beratungsangebote der 
Kommunalen Schwangerschafts-
beratungsstelle 
In der Kommunalen Schwangerenberatung wurden 
im letzten Jahr 614 Beratungsgespräche geführt.  
Häufig ist es das vorrangige Anliegen der Schwan-
geren, Gelder für die Schwangerschaftsbekleidung 
und Babyerstausstattung aus dem Sonderfonds 
bzw. der Bundesstiftung zu erhalten. In diesem 
ersten Kontakt eröffnet sich dann jedoch der 
Schwangeren die Möglichkeit, nicht nur den Antrag 
auf finanzielle Beihilfen zu stellen, sondern dabei 
ihre Gesamtsituation zu besprechen. Je nach Be-
darf werden gerade mit sehr jungen Frauen regel-
mäßige Gesprächstermine vereinbart, um die 
gesamte soziale und wirtschaftliche persönliche 
Entwicklung in der Zeit der Schwangerschaft 
begleiten. Schon in diesem ersten Kontakt wird 
versucht, die Basis zu schaffen, dass sich die 
spätere Mutter bei Problemen an die Schwanger-
schaftsberatungsstelle wendet oder sofort Hilfen 
annimmt. 
Gerade belastende Biografien wie z. B. Gewalter-
fahrung oder häufige Beziehungsabbrüche, 
psychische Probleme, fehlendes Erziehungs-
wissen oder unrealistische Erwartungen an das 
Kind, Isolation der Schwangeren oder alleinerzie-
hend zu sein, sind Faktoren, bei denen ein kon-
stantes Gesprächsangebot und eine Zusammen-
arbeit mit anderen Fachdiensten, nach Einver-
ständnis der Klientin, sich häufig stabilisierend und 
unterstützend auswirken. 
Je nach der Bedarfslage kommen unterschiedliche 
Hilfen in Betracht. Denkbar sind Hilfestellungen bei 
der Säuglingspflege, Hebammenbetreuung, Ver-
mittlung von Wissen und Informationen über die 
Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern, 
Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesbe-
treuungsangeboten oder Maßnahmen zur Verbes-
serung der Eltern-Kind-Interaktion und zur Stär-
kung der Eltern-Kind-Bindung bis hin zur sozial-
pädagogischen Familienhilfe oder Betreuung in 
Mutter-Kind-Einrichtungen.

Amtszielreport 
 
25 
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Eltern -
besonders beim ersten Kind – in dem Zeitfenster 
um die Geburt herum besonders aufgeschlossen 
für Hinweise, Empfehlungen und Hilfeangebote 
bezüglich der gesunden Entwicklung und des 
Schutzes vor Gefährdungen für ihr Kind sind. 
Durch die Möglichkeit des Sonderfonds „Hilfen für 
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ Beihilfen gewähren zu 
können, ist ein langjähriger Kontakt mit den 
Frauen, Familien und Kindern möglich. Mütter und 
Familien können in den ersten drei Lebensjahren 
des Kindes in Abhängigkeit vom Bedarf im Einzel-
fall Zuschüsse für Bekleidung, Mobiliar und die An-
mietung einer familiengerechten Wohnung erhal-
ten. Jährlich stehen 255.650 Euro zur Verfügung. 
Der Kontakt in der Schwangerschaftsberatung 
schon vor der Geburt des Kindes ist damit die 
früheste Hilfe und Unterstützungsmöglichkeit, die 
Frauen und Familien bekommen können.  
Amtsziel 9 – Ressourcenoptimierung/ 
Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den 
Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und 
unsere Arbeit einer ständigen Qualitätskon- 
trolle zu unterziehen.“ 
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und 
Tätigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der 
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die 
höchstmögliche Übereinstimmung mit den An-
forderungen zu erreichen, die an uns gestellt 
werden. 
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanage-
mentes sind Daten und Informationen, die in 
verschiedenen Arbeitsprozessen entstehen und 
erfasst werden. Nur die systematische Hand-
habung dieser Informationen ermöglicht es uns 
beispielsweise, Fall- und Kostenentwicklungen 
sowie Probleme und ihre Ursachen und Folgen zu 
erkennen und richtig zu bewerten. 
Ziel dieser Analyse ist es, wirksame Maßnahmen 
abzuleiten, die entweder korrektiv oder präventiv 
ausgerichtet sind. 
Die drei folgenden Beispiele aus ganz unterschied-
lichen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Bemü-
hungen: 
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe 
Im Jahr 2008 wurde die Aufgabenwahrnehmung 
der Jugendgerichtshilfe neu organisiert. 
In den vergangenen Jahren haben wachsende 
fachliche Anforderungen und steigende Fallzahlen 
im Aufgabenfeld der Jugendgerichtshilfe immer 
wieder Anlass gegeben, über eine Vollspeziali-
sierung nachzudenken. So stiegen allein die Fall-
zahlen innerhalb der Jugendgerichtshilfe in 
Münster um 19% an. 
Parallel zu dieser Entwicklung ist zu beobachten, 
dass die Anforderungen an die Bezirksozialarbeit 
deutlich zunehmen und eine weitere wachsende 
Arbeitsbelastung zu erwarten ist. Neben anderen, 
bereits in den Vorjahren umgesetzten Maßnah-
men, will die Neuausrichtung der Jugendgerichts-
hilfe diesem Umstand Rechnung tragen. 
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden zu-
gunsten der notwendigen Kapazitäten für die allge-
meine bezirkliche Sozialarbeit auf einen spezi-
alisierten Fachdienst Jugendgerichtshilfe konzen-
triert und in einer intensiven Kooperation mit den 
freien Trägern organisiert.  
Neben einer notwendigen Entlastung der Bezirks-
sozialarbeit wird mit der Spezialisierung ein Syner-
gieeffekt erzielt, der sich als Entlastung im neu 
organisierten Fachdienst Jugendgerichtshilfe aus-
wirken und dabei gleichzeitig für eine Optimierung 
der Arbeitsabläufe sorgen wird.  
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden zu-
künftig folgendermaßen verteilt: 
ƒ Der SKM e.V. übernimmt für die Stadtteile Nord, 
West und Hiltrup die Einzelfallbearbeitung. 
ƒ Der „Fachdienst Jugendgerichtshilfe“ stellt für 
die anderen Stadtteile die Fallarbeit sicher, ist 
für Intensivtäter zuständig und übernimmt 
sämtliche Aufgaben der Qualitätssicherung, 
Vernetzung und des Berichtswesens.

Amtszielreport 
 
26 
ƒ Dem ViP e.V. werden sozialpädagogische Auf-
gaben wie die Konfliktschlichtung bei strafun-
mündigen Kindern, die Durchführung von sozial-
pädagogischen Wochenenden sowie die Über-
wachung von Arbeitsauflagen und Weisungen 
übertragen. 
ƒ Die soziale Gruppenarbeit wird in die Abteilung 
Kinder- und Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit 
integriert. 
Die Steuerung der Aufgabenerfüllung der gesam-
ten Jugendgerichtshilfe in Münster bleibt in Verant-
wortung des öffentlichen Trägers. 
Prozessstandardisierung für potenzielle 
Kindeswohlgefährdungsfälle in der Drogen-
beratung 
Die Beratung drogenkonsumierender Schwange-
rer, Mütter und Eltern gehört seit jeher zu den Auf-
gaben der Drogenhilfe. Mit der Neuregelung des  
§ 8a SGB VIII obliegt die Verpflichtung zur Wahr-
nehmung und Sicherung des Kinderschutzes allen 
Fachkräften der Jugendhilfe und damit auch der im 
Jugendamt verorteten Drogenhilfe. Für die Mitar-
beiter/innen der Fachstelle Drogenhilfe bedeutet 
das auch vor dem Hintergrund der besonderen 
gesetzlichen Schweigepflicht eine frühzeitige und 
zeitnahe Prävention potenzieller Kindeswohl-
gefährdungen sowie die einheitliche und verbind-
liche Umgehensweise im Zusammenhang mit dem 
§ 8a SGB VIII in der gesamten Fachstelle sicher 
zu stellen. 
Aus diesem Grund wurde eine fachstelleninterne 
Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung, die „QM-AG 
Kindeswohl“ installiert mit der Aufgabe, das Ver-
fahren im Umgang mit Schwangeren und Eltern zu 
standardisieren.  
Vereinbart wurde, dass bereits im Vorfeld der 
Geburt Schwangere (und ggf. deren Partner) früh-
zeitig und umfassend über die sich aus der 
Schwangerschaft, der Geburt und der späteren 
Mutterschaft ergebenden Risiken, Verpflichtungen 
und mögliche Hilfen informiert werden. Diese Infor-
mationen werden in einer „Checkliste“ gebündelt 
und als standardisierter Prozess in die Arbeits-
abläufe der Drogenhilfe integriert. 
Hinsichtlich des Umgangs mit potenziellen Kindes-
wohlgefährdungen wurden verschiedene fach-
stelleninterne Verfahren (Fallberatung, Dokumen-
tation, internes Controlling u.a.) standardisiert und 
verbindlich umgesetzt. Zu Übungszwecken wurden 
sämtliche potenziellen Beratungsfälle (Frauen mit 
Kindern) aus dem Vorjahr überprüft und dokumen-
tiert. 
Darüber hinaus wird im Rahmen der psychosozi-
alen Begleitung substituierter Drogenabhängiger 
eine enge Kooperation mit dem jeweiligen sub-
stituierenden Arzt, spätestens bei Bekannntwerden 
einer Schwangerschaft, angestrebt. Weitere Hand-
lungsempfehlungen und Kooperationsabsprachen 
werden in der AG „Kinderschutz bei elterlichem 
Drogenkonsum“ unter Beteiligung aller relevanten 
Einrichtungen und Institutionen entwickelt und 
schriftlich fixiert. 
Heranziehung im Bereich 
„Unterhaltsvorschuss“ 
Im Zuge der Beratung und Begleitung der Stadt 
Münster bei der Konsolidierung des städtischen 
Haushalts im Jahr 2007 durch das Unternehmen 
Rödl & Partner ist der Vorschlag „ Übernahme der 
Rückforderungen der Nicht - SGB II – Empfänger 
von der Einziehungsstelle des Sozialamtes“ um-
gesetzt worden. 
Zum 01.03.2008 wechselten 2 Teilzeitkräfte mit 
einem Stellenumfang von 1,25 Stellen (= 50 Wo-
chenstunden) vom Sozialamt zum Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien.  
Die beiden Mitarbeiterinnen haben im Jahr 2008 
bei einer Fallzahl von insgesamt 533 laufenden 
Fällen und Rückstandsfällen durch eine intensive 
Bearbeitung Einnahmen von 176.411,09 € erzielt, 
die Ausgaben betrugen 408.632 €. Dies entspricht 
einer Rückholquote von 43,17 % und liegt damit 
deutlich über der angestrebten Quote von 30 %.  
Dieses Ergebnis beruht darauf, dass durch einen 
frühzeitigen Kontakt zum Unterhaltsverpflichteten 
eine Prüfung der Leistungsfähigkeit möglich war 
bzw. eine behauptete Leistungsunfähigkeit vom 
Schuldner bewiesen werden musste. Wenn der 
Schuldner nicht hinreichend dargelegt hatte, dass 
er sich um ausreichendes Einkommen bemüht

Amtszielreport 
 
27 
hatte, wurde ein fiktives Einkommen zugrunde 
gelegt, das im Streitfall auch gerichtlich geltend 
gemacht wurde.  
Zusätzlich konnten durch die organisatorische und 
räumlich enge Verzahnung zwischen UVG-Lei-
stungsbereich und UVG-Heranziehungsstelle in 18 
Fällen die Unterhaltsverpflichteten zur Direktzah-
lung an die Leistungsempfänger veranlasst wer-
den. Dadurch ergeben sich Minderausgaben zu-
gunsten von Bund, Land und Stadt Münster. 
Amtsziel 10 – Flexibilität 
„Wir suchen nach Möglichkeiten, um bürger-
orientiert, flexibel und unbürokratisch zu 
arbeiten, durch schnelle Hilfe bei kurzen 
Wegen.“ 
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die 
Umsetzung dieses Amtsziels: 
Elterngeldstelle als neue Aufgabe in der 
Jugendhilfe  
Zum 1. Januar 2008 wurde eine Elterngeldstelle, 
die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
für alle Fragen rund um das Elterngeld und die 
Elternzeit kompetente Antworten gibt, eingerichtet. 
Erst im Oktober 2007 hatte der nordrhein-west-
fälische Landtag beschlossen, die Aufgaben nach 
dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 
(BEEG) von den Versorgungsämtern des Landes 
auf die Kommunen zu übertragen. Der Aufgaben-
wechsel zur Stadt hat dennoch – dank intensiver 
Vorbereitung – reibungslos geklappt. 
Viele Eltern haben zahlreiche und vielfältige Nach-
fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Die 
Elterngeldstelle ist sehr bestrebt, in angemessener 
Zeit darauf einzugehen und diese zu beantworten. 
Rund 8000 persönliche und telefonische Bera-
tungen wurden im Jahr 2008 durchgeführt. Parallel 
konnte durchgehend eine sehr schnelle Bearbei-
tung von rund 3400 Anträgen auf Elterngeld ge-
währleistet werden. Im kommunalen Vergleich sind 
damit Bestnoten erzielt worden. 
Auch durch die offensive Beratung der Eltern in 
Bezug auf die sogenannten Partnermonate ist ein 
Väteranteil beim Elterngeld von insgesamt rund 
22 % erreicht worden. 
Flexible Betreuungszeiten und 
Elternbeitragsgestaltung in der 
Kindertagespflege 
Die Kindertagespflege ist ein pädagogisches Be-
treuungsangebot vorwiegend für Kinder unter drei 
Jahren. Sie findet in einem familiären Umfeld statt, 
bei Bedarf auch ergänzend zur Betreuung in einer 
Kindertageseinrichtung. Tagesmütter und -väter 
betreuen die Kinder vorwiegend in ihrem Haushalt 
oder im Haushalt der Kindeseltern, manchmal 
auch in anderen kindgerechten Räumlichkeiten. 
Die Kindertagespflege bietet flexible Betreuungs-
zeiten, die dem individuellen Bedarf der Eltern ent-
sprechen. So können Eltern ihre Kinder bei- spiels-
weise an einzelnen Tagen in der Woche bringen 
(z.B. 3 Tage anstatt 5 Tage) oder auch an man-
chen Tagen halbtags, an anderen ganztags. 
Die Stadt Münster hat für die Erhebung der Eltern-
beiträge in der Kindertagespflege ein Modell ent-
wickelt, das sowohl der Flexibilität in den Betreu-
ungsbedarfen als auch einem effizienten Verwal-
tungshandeln entspricht. Die Elternbeiträge 
werden mit Hilfe einer gestuften Tabelle ermittelt. 
Die Elternbeiträge staffeln sich hier nach 9 Betreu-
ungszeiträumen. In der ersten Stufe beginnend 
von monatlich einer Stunde bis zu 45 Stunden bis 
hin zur neunten Stufe mit über 195 Stunden. 
Für Kindertageseinrichtungen gibt es im Vergleich 
hierzu bei den Elternbeiträgen nur 3 mögliche 
Betreuungszeiten: 25 Stunden, 35 Stunden und

Amtszielreport 
 
28 
45 Stunden wöchentlich. Ebenso wie bei den Kin-
dertageseinrichtungen wird in der Kindertages-
pflege als zweiter Faktor für die Berechnung der 
Elternbeiträge das Bruttojahreseinkommen der 
Familie hinzugezogen. Hierbei werden sechs Ein-
kommensstufen unterschieden.  
Auch an diesem Beispiel wird deutlich, dass das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien flexibel 
auf Eltern und ihre Lebenssituation reagiert. 
Im Einzelfall wird entsprechend des individuell 
festgestellten monatlichen Betreuungsumfangs 
und des Jahresbruttoeinkommens der Eltern der 
monatlich zu zahlende Elternbeitrag festgesetzt. 
Ändert sich der monatliche Betreuungsumfang für 
das Kind oder das Jahresbruttoeinkommen der 
Eltern und ändert sich damit auch die Eingrup-
pierung für den Elternbeitrag, wird der Elternbei-
trag entsprechend angepasst. 
Familienbüro – kundenorientiert und flexibel  
Im Jahr 2008 nahmen 5.302 Bürgerinnen und 
Bürger Kontakt zum Familienbüro auf. Die kon-
tinuierlich gestiegene Zahl von Kundenkontakten in 
den fünf Jahren seit Gründung des Familienbüros 
ist ein Zeichen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger 
das Familienbüro als Informations- und Hilfsange-
bot akzeptiert haben. Sie wissen, dass sie hier 
kompetente Beratung und aktuelle Information 
erhalten.  
Seit Januar 2008 liegt nach der Auflösung des Ver-
sorgungsamtes die Zuständigkeit für das Eltern-
geld bei der Stadt Münster. Viele Eltern nutzen den 
Besuch zwecks Antragstellung, um sich auch im 
Familienbüro umfassend über „Das Leben mit Kind 
in Münster“ informieren zu lassen. Viele Paare 
suchen bereits zu diesem frühen Zeitpunkt das 
Gespräch über Tagesbetreuungsmöglichkeiten für 
ihr Kind, wenn die Elternzeit nach längstens 
14 Monaten ausgelaufen ist. Diese Gespräche 
sind sehr zeitintensiv und bedürfen einer freund-
lichen, ruhigen Atmosphäre.  
Um die Qualität und die Tiefe der Beratungs-
gespräche in dem gewohnten Umfang sichern zu 
können, haben beide Mitarbeiterinnen des Fami-
lienbüros spontan auf diesen erhöhten Beratungs-
bedarf reagiert. Sie haben die Service- und Öff-
nungszeiten des Familienbüros ausgeweitet, damit 
Ratsuchende direkt und ohne lange Wartezeit ihre 
Anliegen vorbringen konnten. Umfang und Qualität 
der Beratung konnten so trotz gestiegener Zahl 
von Kundenkontakten gehalten werden.

Amtszielreport 
 
29 
 
Produktplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
In den bisherigen Geschäftsberichten stellten die 
sogenannten Leistungsüberblicke den Schwer-
punktteil der Berichterstattung dar. Sie sollten er-
gebnisorientiert und stärker als früher üblich Um-
fang, Kosten, Qualität und Wirkungen der erzielten 
Leistungen aufzeigen. Damit gingen die Berichte 
inhaltlich bereits deutlich über das hinaus, was 
durch das kamerale Haushaltswesen mit seiner 
rein finanziellen Ausrichtung und Darstellung ledig-
lich von städtischen Einnahmen und Ausgaben 
bezogen auf die Angebote und Maßnahmen der 
Kinder- und Jugendhilfe leisten konnte. 
Mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2008 wird 
nun die bisherige Systematik der Leistungsüber-
blicke aufgegeben. Damit folgen die Berichte des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien den 
Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzma-
nagements (NKF), durch das wesentliche Inhalte 
der früheren Geschäftsberichte, insbesondere die 
Darstellung von fachlichen Zielen, aufgegriffen 
wurden. 
Der frühere Leistungskatalog des Amtes wird damit 
abgelöst durch den folgenden Produktplan: 
 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt neu 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in 
Tageseinrichtungen und weiteren 
Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in 
Tagespflege  
    0602 Kinder- und Jugendarbeit 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
        060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      060303 Drogenhilfe 
      
Förderung von 
benachteiligten jungen 
Menschen 
  
060304 Arbeitsmarktinitiativen für junge 
Menschen 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische 
Maßnahmen 
    0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung 
      
Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für 
Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen 
und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaften, 
UVG und Betreuungsbehörde 
        060504 Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien-, 
Vormundschafts- und Jugendgericht 
        060506 Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, 
Gesundheits- und Eingliederungshilfe

Produktüberblicke 
 
30 
Auf den folgenden Seiten werden also erstmals 
Produktüberblicke dargestellt, in denen die wesent-
lichen Arbeitsergebnisse und -daten des abgelau-
fenen Jahres zusammengefasst sind. Darin sind 
die neuen Inhalte der NKF-Haushalte, wie Ziele, 
Zielkennzahlen und Leistungsdaten (Output-Seite), 
abgebildet. Sie werden aber ergänzt durch aus-
führlichere Beschreibungen der einzelnen Leis-
tungen des Amtes sowie durch die zum Teil tiefer 
gehenden Daten der früheren Geschäftsberichte, 
die der neuen Produkthierarchie zugeordnet 
wurden. 
Um einen schnellen Einblick in den Kern der 
Produkte zu gewinnen, werden neben den Kurz-
darstellungen in den „Eckdaten/TOP-Kennzahlen“ 
einige der insgesamt angebotenen Produktin-
formationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt 
prägen bzw. die Situation in dem betreffenden Feld 
der Kinder- und Jugendhilfe charakterisieren. 
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen-, 
Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele sowie 
die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2008“ oder 
„Ausblick auf das Jahr 2009“ sind aus den bis-
herigen Berichten bekannt. Neu hingegen ist der 
„Zielbericht“, der über die in den Haushaltsplänen 
lediglich vorgesehene Darstellung von Rechnungs-
ergebnissen zu den Zielkennzahlen hinaus geht. 
Hier wird über die Entwicklung in den Arbeits-
feldern berichtet und eine fachliche Einschätzung 
angeboten, welche Schwerpunkte in den einzelnen 
Fachgebieten bearbeitet wurden oder im Sinne 
einer Weiterentwicklung der Produkte zur Um-
setzung anstehen.  
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die 
Jugendhilfeplanung, die jedoch als sogenanntes 
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt 
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugend-
hilfeplanung die bisherige Berichterstattung aufge-
griffen und ein „Produktüberblick“ angeboten.

Produktüberblicke  
 
 
31 
4. Produktüberblicke 
060101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Kurzdarstellung  
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert 
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien ent-
lasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei 
besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbände, 
Vereine usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und 
stellen die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II 
Ressourcenziele  
ƒ Stellen: 253 
ƒ Aufwendungen:  56.699.267 € 
ƒ Erlöse:  26.124.638 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von Kindern 
im Alter von 3-6 Jahren (in %) 
  103 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter 
drei Jahren (in %) 
8,2 9,6 14,7 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen   164 
Anzahl der Gruppen   414 
Kinder im Alter von 3-6 Jahren   7.019 
Kinder im Alter von unter 3 Jahren   7.079 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
ƒ Sicherstellung des Rechtsanspruchs für 3-6 jährige Kinder und Ausbau der Betreuungsangebote für unter 
3-jährige Kinder. 
ƒ Förderung der individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreuung, Bildung, Erziehung) und Verbesserung der 
Schulfähigkeit. 
ƒ Verbesserung der Chancengleichheit zur gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen. 
ƒ Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kindertageseinrichtungen. 
ƒ Sicherung der Qualität der Kindertageseinrichtungen.

Produktüberblicke 
 
32 
ƒ Ausbau und Förderung der Familienzentren. 
ƒ Ausbau und Entwicklung der betrieblichen Kindertagesbetreuung. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Umsetzung aktueller Gesetzeslagen und Herbeiführung kommunaler Regelungen. 
ƒ Beratung und Zusammenarbeit mit Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern. Regelmäßige Kontrolle 
und ggf. Anpassung der in Anspruch genommenen Mittel. 
ƒ Erfassung der Betreuungsbedarfe von Eltern. Abstimmung mit den Interessen des Kindes und den Möglich-
keiten der Organisation zur Realisierung eines umsetzbaren Angebotes. 
ƒ Planung und Umsetzung neuer Maßnahmen sowie Umstrukturierung bestehender Maßnahmen. 
ƒ Ganzheitliche Förderung der körperlichen, emotionalen und geistigen Fähigkeiten der Kinder.  
ƒ Zusätzliche Sprachförderung für alle Kinder in den letzten zwei Jahren vor dem Schuleintritt. 
ƒ Frühzeitige Integration von Kindern mit Migrationsvorgeschichte in Kindertageseinrichtungen. 
ƒ Motivation und Unterstützung zur Elternmitarbeit/-beteiligung in Kindertageseinrichtungen. 
ƒ Förderung und Unterstützung verschiedener Qualitätsmanagementsysteme in Kindertageseinrichtungen. 
ƒ Durchführung von Fachtagen und Qualitätszirkeln. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
ƒ Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 
2010 mit einer Versorgungsquote von bis zu 13% in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. 
Zielbericht 
Ziel ist, den Rechtsanspruch für 3 bis 6-jährige Kinder sicherzustellen. In 2008 lag die Versorgungsquote im 
stadtweiten Durchschnitt bei 102,5 %. 
Ziel ist es, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen bis zum Jahr 
2010 mit einer Versorgungsquote bis zu 13 % auszubauen. In 2008 lag diese Quote schon bei 14,7 % und 
somit um 1,7 % über der damals geplanten Versorgungsquote für 2010. Allerdings ist mittelfristiges Ziel der 
Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen bis 2013 mit einer Versorgungsquote von 
23,4 %. 
Wie geplant haben sich bis 2008 insgesamt 19 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiter entwickelt. 
Unter Berücksichtigung der Verteilung der 12 bestehenden Familienzentren innerhalb des Stadtgebiets ergän-
zen die 7 zum Kindergartenjahr 2008/2009 neu ausgewählten Kitas gut die Gesamtverteilung der Familienzen-
tren auf die Bezirke. Auch ist die Auswahl durch eine breite Trägervielfalt gekennzeichnet. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Umsetzung des zum 01.08.2008 in Kraft getretenen NRW „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von 
Kindern“ (KiBiz). Ausbau von 500 neuen u3-Plätzen, so dass rd. 1.000 Plätze in Kindertageseinrichtungen 
vorhanden sind. Die Versorgungsquote liegt bei 14,7 % in Kindertageseinrichtungen (insgesamt – Kinder-
tageseinrichtungen und Kindertagespflege - sind 1.500 Plätze vorhanden; die Gesamt-Versorgungsquote 
liegt bei 21,4 %).

Produktüberblicke  
 
ƒ
33 
 Umstellung der Elternbeitragssatzung und Elternbeitragsbearbeitung auf der Grundlage des KiBiz und 
Anhebung der Elternbeitragsfreistellung auf bis zu 20.000 €.  
ƒ Eröffnung einer Kombi - Einrichtung (Kita und Kinder- und Jugendarbeit) in Handorf-Dorbaum  
„Drei Eichen“. 
ƒ Planungsbeginn für zwei weitere Einrichtungen in Sprakel (Fertigstellung Sommer 2009) und in Wolbeck 
(Fertigstellung Anfang 2011). 
ƒ Weiterentwicklung zu Familienzentren von sieben weiteren Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 
2008/2009, so dass es in Münster insgesamt 19 Familienzentren gibt. 
ƒ Durchführung einer Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ zu den Betreuungsbedarfen unter allen 
Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. 
ƒ Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung: Insgesamt wurden 40 Plätze zusätzlich in Kindertagesein-
richtungen geschaffen. 
ƒ Durchführung einer Informationsveranstaltung für Unternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung in 
Kooperation mit der Wirtschaftsförderung. 
ƒ Abstimmung der Ferienzeiten der Kindertageseinrichtungen in den jeweiligen Stadtteilen, damit Eltern für 
ihre Kinder auch in den Ferien bei Bedarf und im Einzelfall eine lückenlose Betreuung haben. 
ƒ Planerische und qualitative Begleitung des Kinderfördergesetzes (Kifög). Beschreibung der Auswirkungen 
für die Stadt Münster und Erarbeitung von Grundlagen für die Ausweitung der Rechtsansprüche bis zum 
Jahr 2013. 
ƒ Begleitung und Umsetzung der Sprachstandsfeststellung (Delfin4) zwei Jahre vor der Einschulung und 
Umsetzung der Sprachfördermaßnahmen. 
ƒ Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf insgesamt 
19 Maßnahmen im Stadtgebiet. 
ƒ Abschluss des 2. Projektes „Qualitätsmanagementsystem Münster für Kindertageseinrichtungen“ – 
QUAMS 2 — (2006 bis 2008) der PädQ UIS-gGmbH, Berlin, mit 12 Kitas freier Träger. Verbesserung der 
Qualität insbesondere auch in bildungsrelevanten Bereichen. 
ƒ Gründung der „AG Kooperation Kita – Grundschule“ in November 2008 mit Fachkräften aus den Hand-
lungsfeldern Jugendhilfe und Schule zur Qualifizierung des Übergangs zwischen Kita und Schule. 
ƒ Aktualisierung der Print- und Internetmedien „Bärenstarke Sache: Tagesbetreuung für Kinder in Münster“. 
Ausblick auf das Jahr 2009: 
ƒ Weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen. 
ƒ Umsetzung konkreter Ausbauplanungen auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes (Kifög). 
ƒ Wahrnehmung der Elternbeitragsbearbeitung für die offene Ganztagsschule, Grund- und Förderschulen 
sowie Verpflegungskostenzuschüsse für alle Schulformen. 
ƒ Auswertung der Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ und Beratung im Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien. 
ƒ Erarbeitung von „Grundlagen zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote für Kindertageseinrichtungen in 
Münster“ in Zusammenarbeit der AG nach § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“. 
ƒ Eröffnung einer neuen Kindertageseinrichtung in Sprakel im Sommer (2-gruppige Kindertageseinrichtung 
und eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit). 
ƒ Beginn des dritten Projektes „Qualitätsmanagementsystem Münster für Kindertageseinrichtungen“ 
QUAMS 3 (2009 bis 2011) mit 11 Kitas freier Träger. 
ƒ Förderung anderer Qualitätsmanagementsysteme in Kindertageseinrichtungen.

Produktüberblicke 
 
34 
ƒ Eröffnung der Wanderausstellung „Sprich mit mir!“ zur Sprachentwicklung und Sprachförderung in Deutsch, 
Türkisch und Russisch vom 27. April bis 14. Mai 2009 in der Stadtbücherei. 
ƒ Durchführung eines Fachtags „Naturwissenschaften und Mathematik im Elementarbereich“ in Kooperation 
mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Verein Eltern helfen Eltern e. V. und der Gewerkschaft 
Erziehung und Wissenschaft am 06. Mai 2009. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von Kindern im Alter von 
3-6 Jahren (in %) 
100  103 
Kinder im Alter von 3-6 Jahren 6.822  7.019 
Plätze in Kindergärten für Kinder im Alter von 3-6 Jahren 7.639  7.195 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei Jahren (in 
%) 
10,7  14,7 
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 6.582  7.079 
Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen 704  1.039 
Leistungsdaten   
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 170  164 
davon:   
 in katholischer Trägerschaft 50  48 
 in evangelischer Trägerschaft 17  15 
 in Trägerschaft von Elterninitiativen 52  50 
 in städtischer Trägerschaft 29  29 
 sonstiger Trägerschaft 22  22 
Anzahl der Gruppen 415  414 
davon:   
 in katholischer Trägerschaft 150  146 
 in evangelischer Trägerschaft 40  39 
 in Trägerschaft von Elterninitiativen 64  66 
 in städtischer Trägerschaft 90  95 
 sonstiger Trägerschaft 66  68

Produktüberblicke  
 
35 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
50
29
22
48
15
Katholische Träger
Evangelische Träger
Trägerschaft von
Elterninitiativen
Städtische Trägerschaft
Sonstige Träger
 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Plätze nach Gruppenformen insgesamt: 8.588 8.700 8.234 
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I) 
 25 Stunden (G I a) 
 35 Stunden (G I b) 
 45 Stunden (G I c) 
   
10 
449 
672 
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
 25 Stunden (G II a) 
 35 Stunden (G II b) 
 45 Stunden (G II c) 
   
9 
164 
597 
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) 
 25 Stunden (G III a) 
 35 Stunden (G III b) 
 45 Stunden (G III c) 
   
186 
3.641 
2.506 
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung (Delfin4) *) 741 838 733 
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern, deren 
Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
7 13 19 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter Kinder 
(Einzelintegration)  
202 193 236 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der Plätze in Eigenbetrieben 
 Anzahl der Belegplätze 
 
43 
55 
 
43 
59 
 
73 
69 
Anzahl der Spielgruppen 980 980 950 
*) Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 wird Sprachförderung nur noch im Rahmen der Delfin 4-Förderung bezuschusst. Der Rückgang  der ge-
förderten Kinder beruht darauf, dass die Kriterien für die Feststellung des Förderbedarfs enger sind und nur noch Kinder ab 4 Jahren gefördert 
werden. Nach den alten Richtlinien war auch eine Förderung von jüngeren Kindern möglich.

Produktüberblicke 
 
36 
Anzahl der Gruppen in Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
66
95
68
146
39
Katholische Träger
Evangelische Träger
Trägerschaft von Elterninitiativen
Städtische Trägerschaft
Sonstiger Träger
 
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenformen
6.333
1.131 770
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder
unter 3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder
ab 3 Jahren
und älter (G III)
 
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I)
1%
59%
40%
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)

Produktüberblicke  
 
37 
 
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
1%
78%
21%
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)

Produktüberblicke 
 
38 
Plätze in Gruppen für Kinder
ab 3 Jahren und älter (G III)
3%
40%
57%
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)

Produktüberblicke  
 
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege 
39 
Kurzdarstellung  
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu an-
deren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen 
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter 
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster und der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. 
beraten, vermitteln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tagespflegepersonen. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 11 
ƒ Aufwendungen:  3.730.579 € 
ƒ Erlöse:  847.114 €  
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern 
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
  6,8 
Kinder unter 3 Jahren   7.079 
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt   809 
davon:    
 für Kinder von 0 - 3 Jahren   478 
 für Kinder von 3 - 6 Jahren   205 
 für Kinder von 6 - 10 Jahren   126 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
ƒ Förderung der individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreuung, Bildung, Erziehung). 
ƒ Bedarfsgerechte Akquirierung von geeigneten Tagespflegepersonen. 
ƒ Ausbau der Kindertagespflegeplätze um jährlich 30 neue Plätze. 
ƒ Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Umsetzung aktueller Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz, KiföG). 
ƒ Herbeiführung von entsprechenden kommunalen Regelungen.

Produktüberblicke 
 
40 
ƒ Tagespflegepersonen und Eltern beraten und begleiten. 
ƒ Nachgefragte Plätze an Tagespflegepersonen vermitteln. 
ƒ Neue Tagespflegepersonen gezielt werben und qualifizieren. 
ƒ Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen ausbauen. 
ƒ Die Qualität der Tagespflegeplätze überprüfen, fördern und sichern. 
ƒ Die Tagespflegepersonen durch gezielte Angebote vernetzen. 
ƒ Vernetzung der Beratungsstellen für Kindertagespflege innerhalb der Jugendhilfe. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2010 mit 
einer Versorgungsquote bis zu 7% ausgebaut. 
ƒ Die Anzahl der Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen soll von 2006 bis 2010 um jährlich 20 
Teilnehmer/innen erhöht werden. 
Zielbericht 
Ziel ist es, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege bis zum Jahr 2010 
mit einer Versorgungsquote bis zu 7% auszubauen. In 2008 lag diese Quote schon bei 6,8 % und somit nur 
0,2 % unterhalb der geplanten Versorgungsquote für 2010. Allerdings ist mittelfristiges Ziel der Ausbau der 
Kindertagespflege bis 2013 mit einer Versorgungsquote von 11,6 %. Die bedarfsentsprechende Anfrage (d.h. 
nachgewiesener Bedarf von Vereinbarkeit von Beruf und Familie) nach u3-Plätzen in Kindertagespflege ist in 
bestimmten Stadtteilen wie z.B. Innenstadt, Südviertel und Aaseestadt höher als das Angebot, obwohl die 
Platzzahl schon über dem Planungsziel für 2008 liegt. D.h. trotz der erfolgreichen Zielerreichung in 2008 sind 
weitere Anstrengungen in der Werbung interessierter und geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. In 
2009 soll daher eine Konzeption zur Werbung von Tagespflegepersonen entwickelt werden. 
Ein weiteres Ziel ist der Ausbau des qualifizierten Angebots. Die Zahl der Teilnehmer/innen in Qualifizierungs-
maßnahmen ist stetig steigend. Hier erweist sich das Modell der Kopplung von Qualifizierungsgrad und Geld-
leistung als sehr effektiv. Auch führ die Verpflichtung zur jährlichen Weiterqualifizierung von derzeit sechs 
Unterrichtseinheiten im Jahr zu einer regen Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten. So besuchten in 
2008 180 Tagespflegepersonen die jährlich durch die Fachberatungsstellen organisierte Fachtagung. In 2008 
lag der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 3 bei 48 % und somit genau im 
Zielbereich. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Umsetzung der Regelungen zur Kindertagespflege im Rahmen des zum 01.08.2008 in Kraft getretenen 
NRW "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern" (KiBiz). 
ƒ Entwicklung eines Konzepts zur Kooperation der Kindertagespflege im Rahmen von Familienzentren. 
ƒ Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems für Tagespflegepersonen. 
ƒ Organisation und Durchführung der jährlichen Fachtagung in 2008 mit erstmalig 180 Teilnehmer/innen zum 
Thema der gesetzlichen Veränderungen ab 2009. 
ƒ Optimierung der Geschäftsprozesse zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. 
ƒ Weiterentwicklung der Software für den Bereich Kindertagespflege. 
ƒ Umwandlung der „Halbtagsgruppen“ Apostelzwerge und Löwenmäulchen in ein Angebot der 
Kindertagespflege.

Produktüberblicke  
 
ƒ
41 
 Installierung eines Angebots aus dem Bereich der Kindertagespflege in der KiTa St. Sebastian in 
Amelsbüren und der KiTa St. Ludgeri (Innenstadt). 
ƒ Entwicklung betrieblicher Kindertagespflege beim Max Planck Institut und am St. Franziskushospital. 
Ausblick auf das Jahr 2009: 
ƒ Umsetzung der Regelungen zur Kindertagespflege im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen 
Kinderförderungsgesetzes (KiföG). 
ƒ Umgang mit den Auswirkungen, die durch die Besteuerung der Einkommen und der hiermit verbundenen 
Sozialversicherungspflicht von Tagespflegepersonen entstehen. 
ƒ Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems für Tagespflegepersonen zum 
Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege. 
ƒ Optimierung der Geschäftsprozesse zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. 
ƒ Optimierung der PC-gestützten Schnittstelle zwischen den Beratungsstellen und der Fachstelle 
Elternbeiträge. 
ƒ Qualifizierung des Vorgangs zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis. 
ƒ Bewerbung um die Teilnahme am Aktionsprogramm Kindertagespflege (Bundesprogramm). 
ƒ Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts für ALGI im Bereich Kindertagespflege. 
ƒ Entwicklung einer Konzeption zur Werbung von Tagespflegepersonen. 
ƒ Ausbau der betrieblichen Kindertagespflege und der Kindertagespflege in fremden Räumen. 
ƒ Überarbeitung der Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit. 
ƒ Einführung des Medienpakets „Wach, neugierig, klug - Kinder unter 3“, Bildung in die Kindertagespflege. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei 
Jahren in Kindertagespflege (in %) 
6,2  6,8 
Kinder unter 3 Jahren 6.582  7.079 
Plätze in Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren 408  478 
Anzahl der qualifizierten Tagespflegepersonen 470  750 
Leistungsdaten   
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 689  809 
davon:   
 für Kinder von 0 - 3 Jahren 433  478 
 für Kinder von 3 - 6 Jahren 170  205 
 für Kinder von 6 - 10 Jahren 86  126

Produktüberblicke 
 
42 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Erstberatung von Eltern 750 860 1000 
Neuvermittlungen 682 769 830 
Begleitete Tagesmütter-Treffen 56 66 141 
Kooperationen mit Familienzentren 3 12 19 
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 430 508 549 
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 6.716 8.114 7.302 
Kindertagespflege in anderen Räumen (Anzahl)   9 
Kindertagespflege in anderen Räumen (Plätze)   69 
Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen als 
Großtagespflegestellen (Anzahl) 
  6 
Betriebliche Kindertagespflege (Anzahl)   2 
Betriebliche Kindertagespflege (Plätze)   14 
Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege
1000
682
769 830
430
508 549
860
750
2006 2007 2008
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen

Produktüberblicke  
 
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit 
43 
Kurzdarstellung  
Auf Grundlage der §§ 11 und 12 SGB VIII wird Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen im Alter von  
6 bis 27 Jahren organisiert. Durchgeführt werden dafür Angebote von: 
ƒ Freien Trägern 
ƒ Initiativen  
ƒ Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen:  40 
ƒ Aufwendungen:  6.637.245 € 
ƒ Erlöse:  1.412.388 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 43 43 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 45.299 47.623 50.032 
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 16 19 17 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit werden in jedem Sozialraum in Münster 
vorgehalten. 
ƒ Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden. Dies bezieht 
sich auf ganzjährige Öffnung, Öffnung an den Wochenenden und Angebote zu Tages- und Abendzeiten. 
ƒ Offenheit und Vielfalt der Angebote. 
ƒ Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung für den 
Sozialraum. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Mindestens zehn Einrichtungen haben regelmäßig an den Wochenenden geöffnet. 
ƒ In allen Sozialräumen sind mindestens fünf der neun Angebotsfelder abgedeckt. 
ƒ Angebote von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Berichtswesens bezirksbezogen 
abbilden. 
ƒ Abstimmung der Angebote und Beratung der Träger. 
ƒ Ausbau der Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule. 
ƒ Planungssicherheit für Träger herstellen.

Produktüberblicke 
 
44 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ 40 % der Einrichtungen (~16 von 39), die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans finanziert werden, 
haben regelmäßige Öffnungszeiten an den Wochenenden. 
ƒ In den 39 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden bis 2011 mindestens 42.600 Ange-
botsstunden pro Jahr stadtweit durchgeführt. 
ƒ Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei 
mindestens 20 % pro Einrichtung. 
ƒ In 12 (derzeit 6) von 21 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt. 
Zielbericht 
Die Ziele für die offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit wurden erreicht. Dabei 
wurden die Ziele für die Angebots- und Öffnungsstunden, für den Anteil der Einrichtungen mit Wochenend-
öffnungszeit und für die Firmenvergünstigungen im Rahmen der Juleica nicht nur erreicht, sondern die Ziel-
kennzahlen übertroffen. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Eröffnung der Kinder- und Jugendeinrichtung in Handorf-Dorbaum. 
ƒ Planung der Kinder- und Jugendeinrichtung Sprakel. 
ƒ Zielvereinbarungsgespräche mit allen Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit. 
ƒ Schaffung eines neuen Angebotes für Kinder in Nienberge-Häger. 
ƒ Umsetzung des Konzeptes „aufsuchende und mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit“. 
Ausblick auf das Jahr 2009: 
ƒ Eröffnung Einrichtung Sprakel. 
ƒ Konzeptionierung und Verzahnung der Angebote der sozialen Gruppenarbeit mit Angeboten im Rahmen 
des Cliquenkonzeptes. 
ƒ Ausbau der Angebote der offenen Ganztagsschulen. 
ƒ Planung eines kinderpädagogischen Angebotes in Münster-Wolbeck. 
ƒ Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 38 38 
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 42.600 42.600 
Anteil des Angebotsfeldes Begegnung und Kommunikation an den 
Gesamtangebotsstunden im Durchschnitt pro Einrichtung (in %) 
20  20 
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit  12  12

Produktüberblicke  
 
 
45 
Leistungsdaten 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit 4  4 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 39  39 
davon:   
 Kath. Einrichtungen  13  13 
 Evangelische Einric htungen  11  11 
 Sonstige Einrichtungen  11  11 
 Städtische Einrichtungen 8  8 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 45.299  50.032 
Stammbesucherinnen und -besucher insgesamt 6.184  5.224 
Sonstige Besucherinnen und Besucher 22.694  22.671 
Durchgeführte Qualitätszirkel 2  2 
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21  21 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 43 43 
davon:     
 im Stadtbezirk Münster-Mitte 13 13 13 
 in den Außenstadtbezirken 13 13 13 
 von freien Trägern 35 35 35 
 in Trägerschaft des öffentlic hen Trägers der Jugendhilfe 8 8 8 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 45.299 47.623 50.032 
davon:     
 im Stadtbezirk Münste r-Mitte 14.920 14.519 15.108 
 in den Außenstadtbezirken 30.379 33.104 34.924 
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 16 19 17 
Ganztagsbetreuung in den Ferien (Stunden insgesamt) 16.272 21.968 22.392 
Betreute Kinder 2.034 2.746 2.799 
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule 1.584 1.993 2.046

Produktüberblicke 
 
46 
060202 - Jugendverbandsarbeit 
Kurzdarstellung 
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kenn-
zeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemein-
schaftlich in folgenden Organisationsformen: 
ƒ Jugendverbänden 
ƒ Jugendgruppen 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 0,8 
ƒ Aufwendungen:  461.544 € 
ƒ Erlöse:  4.083 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Jugendverbände in Münster 23 23 23 
Ausgegebene Jugendleiterkarten 62 70 74 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugendverbänden. 
ƒ Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert. 
ƒ Das Engagement wird anerkannt. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die Vergünstigungen im Rahmen der Juleica werden ausgebaut und attraktiver. 
ƒ Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbildung haben einen münsterweit gültigen Standard. 
ƒ Die Jugendverbände wissen um die finanzielle Förderung im Rahmen der Richtlinien. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Ein Gütesiegel für 5 Qualifizierungsmaßnahmen von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern soll bis 2011 
eingeführt werden. 
ƒ Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll von 70 im Jahr 2007 auf 80 
im Jahr 2011 erhöht werden.

Produktüberblicke  
 
47 
Zielbericht 
Die Standards für ein Gütesiegel wurden entwickelt, die Einführung ist für das Jahr 2009 geplant. Die Anzahl 
der Firmenvergünstigungen für Juleica-Inhaber/innen konnte erhöht werden. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Entwicklung eines Gütesiegels für Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Gruppenleitungen. 
ƒ Durchführung einer Fetten-Dank-Party mit Qualifizierungsmodulen. 
Ausblick auf das Jahr 2009: 
ƒ Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. 
ƒ Neuausrichtung der Grundausbildung für ehrenamtliche Gruppenleitungen. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
 Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel  0 0 
 Anzahl der Firmenvergünstigungen 75  74 
Leistungsdaten   
 Jugendverbände in Münster 23  23 
 Kath. Jugendverbände 6  6 
 Evangelische Jugendverbände 3  3 
 Sonstige Jugendverbände 14  14 
 Ausgegebene Jugendleitercard 40  74

Produktüberblicke 
 
48 
060301 - Jugendsozialarbeit 
Kurzdarstellung 
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen 
ƒ aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork, 
ƒ Wohnhilfen nach § 13,III SGB VIII und 
ƒ Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge. 
Alle Angebote richten sich an die Zielgruppe der individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen 
Menschen. Die Bereiche Integrationshilfen und Wohnhilfen umfassen hier Trägerberatung und -förderung. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 4 
ƒ Aufwendungen:  1.141.547 € 
ƒ Erlöse:  224.063 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 
Hilfen der städtischen Streetwork insgesamt 213 
Anzahl der Jugendlichen in den offenen Gruppenangeboten und 
Sprechstunden   1.879 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Frühzeitiger Ausgleich sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Integrationsangebote für Zugewanderte organisieren. 
ƒ Niedrigschwellige Zugangswege zu Hilfesystemen für sozial Benachteiligte sicherstellen. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
In sechs Kinderhorten (inkl. FEEZ-Kinderhaus) wird die Versorgung mit 2.400 Stunden Lernhilfe bis zum Jahr 
2010 gesichert. 
Zielbericht 
Im Schuljahr 2007 / 2008 wurden an den Hauptschulen insgesamt 23 % aller Schülerinnen und Schüler (2558) 
durch die Beratungsangebote der Jugendhilfe erreicht.

Produktüberblicke  
 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
49 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Konzeption und Umsetzung des Aktionsplans „aufsuchende Cliquenarbeit - für die Arbeit mit auffälligen 
Jugendcliquen in den Stadtteilen“. 
ƒ Transfer des Modellprojektes zur sekundären Suchtprävention mit Jugendlichen (SeM) auf verschiedene 
Stadtteile. 
ƒ Weitere Etablierung des Frühstücksangebotes für Mädchen und junge Frauen verknüpft mit medizinischer 
Gesundheitsvorsorge in Kooperation mit dem Gesundheitsamt. 
ƒ Fachveranstaltung im Bereich Integrations- und Migrationshilfen für geringfügig Beschäftigte. 
ƒ Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit für Migrantinnen und Migranten an der Trauttmansdorffstraße mit der 
Stadtteileinrichtung Lorenz Süd. 
Ausblick für das Jahr 2009: 
ƒ Ausweitung des Aktionsplans „aufsuchende Cliquenarbeit“ – für die Arbeit mit auffälligen Jugendcliquen in 
den Stadtteilen. 
ƒ Konkrete Umsetzung des Modellprojektes zur sekundären Suchtprävention mit Jugendlichen (SeM) in zwei 
Stadtteilen in Form von Kompetenztrainings. 
ƒ Erstellung und Umsetzung eines Konzepts für die soziale Gruppenarbeit an zwei Standorten. 
ƒ Erstellung eines Konzepts zur vermehrten Teilnahme an den Angeboten der offenen Jugendarbeit für in 
Flüchtlingseinrichtungen lebende Kinder und Jugendliche. 
ƒ Schulung der Freien Träger im Rahmen von §8a SGB VIII (Teil 2). 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anzahl der dezentralen Lernhilfeförderstunden 1.200 126 
Leistungsdaten   
Freizeitpädagogische Angebote in den Übergangseinrichtungen (in Stunden) 2.002  2.002 
Anzahl der von der Jugendförderung / Jugendsozialarbeit betreuten Kinder- 
und Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen 170  150 
Anzahl der sozialpädagogisch begleiteten Wohnhilfen nach § 13, 3 SGB VIII 19  33 
Hilfen der städtischen Streetwork insgesamt 181  213 
 Anzahl der männlichen jungen Menschen  im Rahmen der Streetwork 111  126 
 Anzahl der weiblichen jungen Mensc hen im Rahmen der Streetwork 70  87 
Anzahl der Jugendlichen in den offenen Gruppenangeboten und 
Sprechstunden 1.945  1.879 
Anzahl der Jugendlichen, die durch das Angebot des Busses am Bahnhof 
erreicht werden 426  1.144 
Angebot „Wohn- und Arbeitssuche“ 445  424

Produktüberblicke 
 
50 
060302 - Jugendhilfe an Schulen 
Kurzdarstellung 
Die Leistung umfasst: 
ƒ Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen und 
der städtischen Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungs-
orientierter Beratung und gruppenorientierter, präventiver Projektarbeit. 
ƒ Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schüler und Schülerinnen in 
den Hauptschulen, der städtischen Förderschule sowie den Realschulen und Gymnasien. 
ƒ Finanzielle und inhaltliche Förderung der Freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. 
ƒ Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 9,7 
ƒ Aufwendungen:  642.263 € 
ƒ Erlöse:  10.000 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Kontakte in Hauptschulen 596 517  595 
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. 
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung 21 30 38 
Rückführungen der städt. Förderschule für soziale und 
emotionale Entwicklung 23 46 63 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. 
ƒ Vermeidung negativer Schulkarrieren. 
ƒ Reintegration in das Regelschulsystem. 
ƒ Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote für benachteiligte Jugendliche. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedlichen Schulen. 
ƒ Frühzeitige Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. 
ƒ Pflege und Ausbau des bestehenden Kooperationsnetzes Schule - Jugendhilfe.

Produktüberblicke  
 
51 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ 20 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an Hauptschulen“ 
erreicht. 
ƒ 14 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard von Weizsäcker Schule werden in Kooperation mit 
der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt. 
ƒ Die Anzahl der rückgeführten (gemeldeten) Schulverweigerer/-innen erhöht sich um 20 %. 
Zielbericht 
Im Schuljahr 2007 / 2008 wurden an den Hauptschulen insgesamt 23 % aller Schülerinnen und Schüler 
(2.558) durch die Beratungsangebote der Jugendhilfe erreicht. Dies ist zum einen auf die sinkende Zahl der 
Hauptschüler/innen und zum anderen auf das „Privjet“-Angebot in Hiltrup zurückzuführen.  
Der Anteil der Schüler und Schülerinnen, die durch die Fachberatung Schulverweigerung wieder in den Schul-
alltag eingegliedert werden konnten, wurde auf 29 % gesteigert. Verantwortlich hierfür ist insbesondere eine 
deutliche Etablierung des Konzepts an mehreren Schulen in Münster.  
Entgegen der Planung, 14 % der Schülerinnen und Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule in das Regel-
schulsystem rückzuführen, gelang es, dieses Ziel bei 29 % der Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Dies 
konnte gelingen, weil sich im letzten Jahr die vorab eingeleiteten konzeptionellen Veränderungen (z.B. 
verstärkte Einzelförderung) ausgewirkt haben. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Durchführung des Werkstattgespräches Schule - Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt Vernetzung im 
Sozialraum. 
ƒ Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und 
Weiterbildung. 
ƒ Etablierung des Projektes Schulverweigerung. 
ƒ Einbindung in die Entwicklung von Angeboten an Ganztagsschulen. 
ƒ Durchführung von gewaltpräventiven Projekten an der Förderschule. 
ƒ Konzeptionelle Verankerung von mädchenpädagogischen Angeboten an der Förderschule. 
Ausblick auf das Jahr 2009: 
ƒ Sozialraumorientierte Dezentralisierung des Werkstattgespräches Schule - Jugendhilfe hinsichtlich 
Umsetzung und Verantwortung. 
ƒ Weitere Etablierung und Verankerung der Fachberatung Schulverweigerung. 
ƒ Etablierung eines Qualitätszirkels Schulsozialarbeit. 
ƒ Beteiligung an dem Projekt „Kompetenzzentrum - Uppenbergschule“. 
ƒ Konzeptionelle Verankerung eines jungenpädagogischen Angebotes an der Förderschule.

Produktüberblicke 
 
52 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler/innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 20  23 
Anteil der rückgeführten Schüler/innen an der Gesamtzahl (in %) 13  29 
Anteil der rückgeführten (gemeldeten) Schulverweigerer/innen (in %) 20  29 
Leistungsdaten   
Grundschüler/innen insgesamt 9.930  9.363 
Gymnasiasten/innen insgesamt 11.711  9.823 
Förderschüler/innen städtisch 1.333  1.116 
Realschüler/innen insgesamt 4.652  4.490 
Schüler/innen an allen Hauptschulen 3.027  2.558 
Betreute Schüler/innen an den Hauptschulen 596  595 
Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe 85  80 
Männliche Schüler in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe 70  69 
Weibliche Schülerinnen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe 15  11 
Ausländische Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Primarstufe 9  8 
Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe 96  98 
Männliche Schüler in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe 78  81 
Weibliche Schülerinnen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe 18  17 
Ausländische Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Sekundarstufe 16  19 
Rückgeführte Schüler/innen der Richard-von-Weizsäcker-Schule insgesamt 39  63 
Gemeldete Schulverweigerer/innen aller Schulen insgesamt 100  84

Produktüberblicke  
 
53 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Kontakte in Hauptschulen 596 517  595 
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt. 
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung 7 5 5 
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche 80 80 80 
Stunden Präsenz an einer Realschule 5 5 5 
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. 
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung 21 30 38 
Schülerinnen und Schüler in der städt. Förderschule für soziale 
und emotionale Entwicklung 181 198 178 
AOSF- Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen 
Förderbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und 
emotionale Entwicklung 
42 74 67 
Rückführungen der städt. Förderschule für soziale und 
emotionale Entwicklung 23 46 63 
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 325 322 297

Produktüberblicke 
 
54 
060303 - Drogenhilfe 
Kurzdarstellung 
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst die 
ƒ Suchtprävention,  
ƒ suchtbegleitende Hilfen,  
ƒ ausstiegsorientierte Hilfen und 
ƒ Unterstützung von Selbsthilfe. 
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch 
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert, 
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu 
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen 
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/innen der Stadt Münster sensibilisiert. 
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und 
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als 
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motiva-
tionsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge.  
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbst-
hilfepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt.  
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt 
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e.V. (kommunale und Landesmittel) der städtischen 
Drogenhilfe. 
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge 
Erwachsene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 9,1 
ƒ Aufwendungen:  894.121 € 
ƒ Erlöse:  253.916 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Klientenkontakte der Beratung 5.074 5.383 5.825 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.879 5.732 6.154 
Durchgeführte Fortbildungstage 29 36 53

Produktüberblicke  
 
Zielfenster für das Jahr 2008 
55 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ frühzeitiges Erreichen junger Drogenkonsumenten. 
ƒ gesundheitliche Grundsicherung, soziale und berufliche Reintegration Betroffener. 
ƒ Versachlichung des Themas „Sucht“ in der Öffentlichkeit. 
ƒ eine kritische Einstellung zu und ein verantwortungsvoller Umgang mit Suchtmitteln. 
ƒ in der Suchtprävention engagierte und qualifizierte Multiplikator/innen. 
ƒ Bündelung der Ressourcen für die Suchtprävention und -hilfe in Münster. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ jugendspezifische Angebote, jugendgerechte Ansprache und Schaffung neuer Zugangswege. 
ƒ Krisenintervention, Vorbereitung und Begleitung des Ausstiegsprozesses, Nachsorge. 
ƒ Förderung der Selbsthilfe, u. a. durch Elternarbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen. 
ƒ Präventionsberatung für Multiplikator/innen, Projektentwicklung und –begleitung, Durchführung von 
Fortbildungen und Fachtagungen. 
ƒ Koordination der suchtpräventiven Angebote und der Drogenhilfe in der Jugendhilfelandschaft Münsters. 
ƒ Konzipierung und Umsetzung nachhaltiger und öffentlichkeitswirksamer Kampagnen. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahren mit festgestelltem Hilfebedarf 
münden bis 2010 in einen Hilfeprozess. 
ƒ Die Abbruchquote in der laufenden niedrigschwelligen Beratung junger Menschen ist ab 2009 niedriger als 
20 %. 
Zielbericht 
Der tatsächliche Anteil festgestellter Hilfebedarfe bei unter 21-Jährigen, die in kontinuierlichen Hilfeprozess 
münden und der Anteil der durch Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse an allen Fällen der unter 21-
jährigen kann wegen EDV-Problemen bei der Erhebung erst zum Geschäftsbericht des nächsten Jahres 
geliefert werden. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendsuchtberatung, Veröffentlichung eines ansprechenden 
neuen Faltblatts für die Jugendsuchtberatung und gezielte persönliche Ansprache in Teams und Gremien 
der Jugendarbeit und Jugendhilfe. 
ƒ Installierung des neuen Gruppenangebotes FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 
als Regelangebot im Rahmen der Diversion an der Schnittstelle von Suchtprävention und Jugend-
suchtberatung. 
ƒ Standardisierung von Verfahrensabläufen zum Kindesschutz in der Drogenhilfe. 
ƒ Etablierung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne „VOLL ist OUT“ mit neuen 
Schwerpunkten, Aktionen und Kooperationspartnern.

Produktüberblicke 
 
56 
ƒ Übertragung des Modellprojektes „SeM - Sekundäre Suchtprävention im Mehrebenenansatz auf weitere 
Stadtteile in Münster. 
ƒ Konzeptionelle Ausweitung der Arbeit des Vereins eve & rave Münster e.V. auf Tanzveranstaltungen 
außerhalb des Technosettings in Kooperation mit Voll ist out. 
Ausblick auf das Jahr 2009: 
ƒ Beteiligung an der Erstellung eines Münsteraner Schutzkonzeptes für Kinder Drogen konsumierender 
Eltern, u.a. Sicherstellung von Abläufen und Verfahren zur Kooperation zwischen den beteiligten Ämtern 
und Einrichtungen. 
ƒ Evaluation und Fortschreibung des neuen Gruppenangebots FreD - Frühintervention bei erstauffälligen 
Jugendlichen an der Schnittstelle Suchtprävention/ Jugendsuchtberatung. 
ƒ Umsetzungsphase des Modellprojekts „SeM – Sekundäre Suchtprävention im Mehrebenenansatz“ auf die 
Stadtteile Mitte Süd und Hiltrup. 
ƒ Weiterentwicklung und Fortführung der Kampagne Voll ist out / Einbindung weiterer Kooperations-
partner/innen. 
ƒ Fortführung der gezielten Ansprache junger Drogenkonsumenten/innen für die Angebote der Jugendsucht-
beratung, u. a. Neugestaltung eines zielgruppenadäquaten Internetauftritts. 
ƒ Eltern beraten Eltern - Weiterqualifizierung zur Selbsthilfe in den Elternkreisen und gezielte Öffentlichkeits-
arbeit. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil festgestellter Hilfebedarfe bei unter 21-Jährigen, die in kontinuierlichen 
Hilfeprozess münden (in %) 60  65 
Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen der 
unter 21-Jährigen (in %) 30  25 
Leistungsdaten   
Klientenkontakte gesamt 10.953  11.000 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.879  6.154 
Klientenkontakte im ausstiegsorientierten Bereich 5.074  4.850 
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483  500 
Anzahl der Erstgespräche unter 21 Jahren  202  175 
Elternberatungen 586  550 
Offene Sprechstunden 245  250 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100  100 
Anzahl der Präventionsberatungen 166  98 
Anzahl der Projektentwicklungen und -begleitungen 53  43 
Anzahl durchgeführter Fortbildungstage 29  53

Produktüberblicke  
 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
57 
 2006 2007 2008 
Präventionsberatungen 166 127 98 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 54 57 61 
Anzahl der Projektentwicklungen und -begleitungen 53 29 29 
Offene Sprechstunden 245 245 245 
davon:    
 „Offene Sprechstunde“ 151 151 151 
 „Frauensprechstunde“ 47 47 47 
 „Jugendsprechstunde“ 47 47 47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100 
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483 442 506 
davon:    
 männlich 370 363 397 
 weiblich 113 79 109 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.879 5.732 6.154 
Klientenkontakte in der Beratung 5.074 5.383 5.825 
davon:    
 männlich k. A.* 4.341 4.698 
 weiblich k. A.* 1.042 1.127 
Klientenkontakte insgesamt 10.953 11.115 11.979 
Gruppenangebotstage 159 159 168 
davon:    
  „Cleangruppe“ (bis 2004 Dream-Team e.V.) 48 48 48 
 „EKS-Gruppe“ (Ehemalige Kiffe r Selbsthilfegruppe) 48 48 48 
  „Elternkreise“ (Cannabis und Heroin) 63 54 54 
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 0 0 22 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 1.012 768 783 
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 234 208 271 
* k. A. = keine Angaben

Produktüberblicke 
 
58 
Anzahl der Klientenkontakte
5.8255.879 5.732 6.154
5.074 5.383
2006 2007 2008
Klientenkontakte in der Beratung Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich
 
Stammklientel in der Beratung
109
370 363
397
113 79
2006 2007 2008
weiblich männlich

Produktüberblicke  
 
060304 - Arbeitsmarktinitiativen für junge Menschen* 
59 
*Im Jahr 2008 war die AIM organisatorisch dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zugeordnet. Seit dem 01.01.2009 ist sie 
an das Amt für Schule und Weiterbildung angebunden. 
Kurzdarstellung 
Dieser Bereich umfasst die Jugendberufshilfe und die Förderung von Arbeitslosengeld II-Beziehenden, die bei 
der Stadt Münster im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (sogenannte 1€-Jobs) beschäftigt sind. 
Folgende Leistungen werden erbracht: 
ƒ Förderung von Maßnahmen und Projekten zur beruflichen Integration Jugendlicher in Ausbildung und 
Arbeit. 
ƒ Eigene Angebote der Jugendberufshilfe (Stadtteilwerkstatt Nord). 
ƒ Umsetzung von Projekten mit gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Münster. 
ƒ Beratung und Betreuung der Teilnehmer/-innen an gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten. 
ƒ Umsetzung von EU-, Bundes-, und Landesorgrammen zur Integration Jugendlicher in Arbeit und 
Ausbildung. 
Die Rechtsgrundlage sind § 13 SGB VIII und § 16 a SGB II. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 4,3 
ƒ Aufwendungen:  1.511.294 € 
ƒ Erlöse:  563.024 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Über AIM jugend+ geförderte Maßnahmeplätze 104 171 200 
Teilnehmer/innen Stadtteilwerkstatt-Nord 35 57 47 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Beeinträchtigungen Jugendliche 
bei der beruflichen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und sozialen Integration fördern. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
Die jeweiligen Maßnahmen der einzelnen Leistungsgesetze in ihrer Betreuungsintensität auf die Jugendlichen 
und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Schwierigkeiten, unterschiedlichen Stärken und Betreuungs-
bedarf abstimmen. Ziel muss es in jedem Fall sein, die jeweils vorhandenen Ressourcen im Interesse einer 
erfolgreichen beruflichen sozialen Eingliederung junger Menschen bestmöglich zu nutzen.

Produktüberblicke 
 
60 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Der Anteil der jungen Menschen, die nach Abschluss einer Maßnahme der Jugendberufshilfe in den 1. Ar-
beitsmarkt oder eine weiterführende berufliche Qualifizierungsmaßnahme vermittelt werden, wird von 50 % 
auf 55 % erhöht. 
ƒ Die Besetzungsquote bei 1 Euro-Kräften soll von 70 % auf 80 % erhöht werden. 
ƒ Fördermittelakquisition soll im bisherigen Umfang erhalten bleiben. 
Zielbericht 
Insgesamt konnte die Besetzungsquote der städtischen Arbeitsgelegenheiten deutlich erhöht werden. Dies 
gelang durch eine intensive Kooperation mit der ARGE sowie durch die Ausweitung des Beratungsangebotes. 
Durch die Einwerbung von Drittmitteln gelang es darüber hinaus, die Zahl der geförderten Maßnahmeplätze im 
Bereich der Jugendberufshilfe zu erhöhen.  
Gleichwohl ist ein Rückgang der Fördermittelakquisition zu verzeichnen. Ursächlich hierfür ist der Rückgang 
der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel insgesamt sowie die Neuausrichtung der Programmstrukturen in 
einigen Bereichen. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Entwicklung in der zweiten Hälfte der 
laufenden Förderphase (2009 bis 2011) wieder ändert. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Erklärtes Ziel der Gesetze zur Modernisierung am Arbeitsmarkt (Hartz I –IV) ist die Überwindung der Jugend-
arbeitslosigkeit. Junge Menschen ohne Schulabschluss, Arbeit und Ausbildung haben häufig unterschiedliche 
Rechtsansprüche, z.B. des SGB II und SGB III sowie des SGB VIII. Die Abgrenzung der jeweiligen Zustän-
digkeit wird von der Zielgruppe bestimmt sowie dem Auftrag und Inhalt der jeweiligen Leistungsgesetze. Dies 
erfordert von den Trägern der Leistungen eine enge Kooperation, die im Jahr 2008 auf der Grundlage der im 
Jahr 2007 geschlossenen Kooperationsvereinbarung ausgebaut und intensiviert wurde. 
Diese Ziele werden im Jahr 2009 weiter forciert. Schwerpunktmäßig wird es darum gehen, weitere Angebote 
und Maßnahmen zu entwickeln, sie mit der bestehenden Angebotsstruktur zu verzahnen, um langfristig dazu 
beizutragen, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu senken. Eine wichtige Aufgabe wird es sein, die 
Synergien, die durch die neue Organisationsstruktur (Bündlung der Jugendberufshilfe und AIM jugend + mit 
dem Übergangsmanagement) entstehen, für eine Weiterentwicklung der Angebote zu nutzen. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Der Anteil der jungen Menschen, die nach Abschluss einer Maßnahme 
weitervermittelt werden (in %) 55  55 
Besetzungsquote der 1 Euro-Kräfte (Verhältnis innerhalb der Stadtverwaltung 
bewilligten Stellen zu besetzten Stellen) (in %) 80  75 
Umfang der Fördermittelakquisition (in Euro) 500.000  501.000 
Leistungsdaten   
Anzahl der geförderten Maßnahmeplätze im Bereich der Jugendberufshilfe 200  200 
Anzahl der Beschäftigten nach § 16 SGB II 220  369 
Eingeworbene Fördermittel 500.000  501.000

Produktüberblicke  
 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
61 
 2006 2007 2008 
Arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren 
(Jahresdurchschnitt) 1.319 1.039 914 
davon:    
 männlich 736 582 502 
 weiblich 583 457 412 
Teilnehmer/innen Stadtteilwerkstatt-Nord 35 57 47 
davon:    
 männlich 19 30 18 
 weiblich 16 27 29 
Über AIM jugend+ geförderte Maßnahmeplätze 104 171 200 
davon:    
 für männliche Teilnehmer 39 61 72 
 für weibliche Teilnehmerinnen 65 109 138 
Jugend in Arbeit+ (ESF-Landesprogramm), Teilnehmer/innen 52 60 42 
davon:    
 männlich 29 30 29 
 weiblich 23 30 13 
Beschäftigte nach § 16 Abs. 3 SGB II 200 303 360 
davon:    
 männlich 148 240 310 
 weiblich 52 63 50

Produktüberblicke 
 
62 
060401 - Angebote für Familien 
Kurzdarstellung 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen.  
ƒ In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Soziale Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der 
öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Die Angebote der Familienbildung dienen der frühzeitigen 
Wissensvermittlung rund um Familie und Erziehung sowie der Entwicklung von Handlungs- und Bewälti-
gungskompetenzen in den Familien. Als zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unter-
stützung und Wiederherstellung der Erziehungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter 
sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten beschreiben. Die Schwangerschaftsberatung ist ein produkt-
übergreifendes städtisches Angebot. Gemäß § 11 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) 
wird Schwangeren- und Mütterberatung im Gesundheitsamt angeboten. 
ƒ Durch Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge 
verhandelt sowie Art und Form der Kooperation geregelt. 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge: 
ƒ Angesichts der wachsenden Vielfalt und Wandlung von Lebensformen und Familienstrukturen ist das 
Aufwachsen von Kindern und die mit einer Trennung verbundenen Veränderungen im Alltag für Kinder und 
Eltern oftmals mit großen Verunsicherungen verbunden. Aufgabe der Jugendhilfe ist es um so stärker, 
Kindern und Eltern in schwierigen Veränderungsphasen unterstützend beiseite zu stehen und möglichst 
früh miteinander ins Gespräch zu kommen, damit für kritische Phasen und Schwierigkeiten Lösungen erar-
beitet werden. Gegenstand der Beratung ist die gemeinsame Klärung von Problemen, Erarbeitung eines 
neuen Verständnisses und die Entwicklung von Lösungs- und Veränderungsmöglichkeiten. Kinder haben 
ein Recht auf beide Eltern und brauchen beide Eltern. Dabei arbeiten wir orientiert an den kindlichen Be-
dürfnissen und unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes/Jugendlichen. Das Ziel ist die 
Erarbeitung einer tragfähigen Elternvereinbarung bezogen auf die Ausübung der elterlichen Sorge als auch 
bei konflikthaften Umgangsregelungen.  
Präventionsteam Familienbesuche: 
ƒ Die Familienbesuche stellen ein neues Angebot des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zur früh-
zeitigen Unterstützung und Beratung junger Familien in Münster dar. Jedes neugeborene Kind persönlich 
zu begrüßen und den Eltern von Anfang an Beratung und Informationen zur Verfügung zu stellen, ist erklär-
tes Ziel. Ab dem Jahr 2009 werden aussagekräftige Daten zum Angebot vorliegen. 
Elterngeld und Elternzeit: 
ƒ Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. 
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das 
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust 
der ökonomischen Selbständigkeit führt. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 12 
ƒ Aufwendungen:  2.247.916 € 
ƒ Erlöse:  134.198 €

Produktüberblicke  
 
63 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildung 33.197 41.869 45.454 
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach 
§ 16 SGB VIII (Allg. Förderung der Erziehung in der Familie) 3.816 3.904 4.027 
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach 
§§ 17,18 SGB VIII (Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) 3.889 3.415 4.143 
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 162 175 167 
Anträge auf Elterngeld k. A.* k. A.* 3.388 
Elternvereinbarungen gesamt (seit 2008 erhoben)   128 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Eine hohe Inanspruchnahme der Angebote der Familienbildung und –beratung durch die Erziehungsverant-
wortlichen zur Entwicklung, Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenz. 
In der Schwangerschaftsberatung werden Frauen und Paare bei der Bewältigung von finanziellen und psycho-
sozialen Problemlagen unterstützt. 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge: 
ƒ Die Eltern haben eine gemeinsame Elternvereinbarung erarbeitet. 
ƒ Eltern werden unterstützt, lösungsorientiert und kindzentriert ihre bisher gemeinschaftlich verantworteten 
Bereiche neu zu ordnen. 
ƒ Kinder sollen zu einem schuldfreien und handlungsfähigen Umgang mit der Trennung/Scheidung ihrer 
Eltern befähigt werden. 
ƒ Junge Volljährige werden beraten und unterstützt zur Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
Durch regelmäßigen Austausch in Form bilateraler Jahresgespräche sowie fachlicher Diskurse in Qualitäts-
zirkeln und Kooperationsgesprächen sowie durch finanzielle Zuwendungen soll die Niedrigschwelligkeit der 
Angebote erhalten und ausgebaut werden.  
In der Schwangerschaftsberatung wird ein familienfreundliches Angebot individueller Sprechzeiten vorge-
halten. 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge: 
ƒ Beratung mit dem Ziel der Klärung/Reduzierung der Konflikt auslösenden Situation. 
ƒ Vermittlung, Begleitung bei konflikthaften Umgangsregelungen. 
ƒ Beratungsangebote zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Produktüberblicke 
 
64 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Niedrigschwellige Familienbildung soll in allen Stadtteilen erhalten, ausgebaut und mit Kooperations-
partnern sichergestellt werden. 
ƒ Der Anteil der Beratungen nach §§ 16 - 18 SGB VIII in den Erziehungsberatungsstellen soll erhalten 
bleiben. 
ƒ Bei der Beratung durch den KSD sollen in 50 % der Fälle Elternvereinbarungen abgeschlossen werden. 
Zielbericht 
Im Bereich der Familienbildung konnte in 2008 die Anzahl der Teilnehmer/innen nochmals gesteigert werden. 
Gleichzeitig kann eine leichte Verlagerung der Angebote von der Mitte in die Außenbezirke festgestellt 
werden. Eine sinnvolle und erwünschte Entwicklung hinsichtlich der Niedrigschwelligkeit der Familienbildung, 
insbesondere vor dem Hintergrund, dass 70 % der Familien in Münster in den Außenbezirken leben. 
ƒ Eine Verschiebung des Stundenvolumens zwischen den Leistungsgruppen 1 und 2 der Erziehungsbe-
ratungsstellen ist erkennbar. Demnach nahm der Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 2 (§§ 17, 
18 SGB VIII - Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) im Vergleich zum Jahr 2007 wieder zu. 
ƒ In einem Zeitraum von 10 Monaten und einem Rücklauf von 21% wurde die Schwangerschaftsberatung mit 
einer sehr guten Kundenzufriedenheit bewertet. 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge: 
ƒ Die Zielmarke von 50% „Anteil von Elternvereinbarung“ ist fachlich zutreffend gesetzt und sollte weiterhin 
verfolgt werden. Diese neue Kennziffer wurde in 2008 zunächst nur mit rd. ¼ der Fälle erreicht. Es ist von 
einer statistischen Unschärfe auszugehen, da die Erfassung in der Fachstatistik über einen neuen Bogen 
erfolgte. Derzeit sind folgende weitere Gründe erkennbar, die eine Zielerreichung erschweren: 
ƒ Vermehrt hochstrittige Elternkonflikte zwischen Elternteilen, gekennzeichnet durch: verletzendes Agieren, 
Spaltungstendenzen in „Gut“ und „Böse“, Verzweiflung und Hass, fehlende Empathie. Kinder werden zum 
„Gegenstand“ der Instrumentalisierung. Kooperation und Verständigung auf niedrigem Niveau ist nicht 
möglich. Eltern haben bereits etliche professionelle Instanzen konsultiert.  
ƒ Nach der Unterbreitung eines Beratungsangebotes melden sich Elternteile nicht oder aber sie lehnen 
gemeinsame Elterngespräche und Kooperation mit dem anderen Elternteil ab. 
ƒ Das teilweise anwaltliche Polarisieren trägt vielfach nicht dazu bei, das Eltern sich ihrer Elternverantwortung 
bewusst sind.  
ƒ Durch das Vorrang- und Beschleunigungsgebot in familiengerichtlichen Verfahren zum Sorge- und Um-
gangsrecht unter verbindlicher Beteiligung des Jugendamtes (hinter dem frühen Anhörungstermin steht das 
Konzept der Konfliktreduzierung durch Bearbeitung) wird seitens des Familiengerichtes versucht, den Eltern 
vor Augen zu führen, dass sie für das Austragen ihrer Konflikte beim Familiengericht falsch sind, und sie 
werden auf die Inanspruchnahme von Beratung verwiesen. Es ist zu hoffen, dass die Eltern ihre Eltern-
autonomie wieder festigen können.

Produktüberblicke  
 
65 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Familienbildung: 
Die Berichterstattung zur Familienbildung stellte in 2008 einen Schwerpunkt der Familienbildungsstätten dar. 
Im September 2008 wurde der „Zweite Bericht Familienbildungsstätten in Münster 2008 - Veränderung - 
Abgrenzung - Weiterentwicklung“ fertig gestellt. Die Schwerpunktthemen dieses Berichtes wurden im Rahmen 
des Qualitätszirkels Familienbildungsstätten benannt und erarbeitet. Sie umfassen die Themen 
ƒ Arbeit mit benachteiligten Familien 
ƒ Familien vor Ort 
ƒ Unterstützungssysteme 
ƒ Prävention 
ƒ Bedarfe berufstätiger Eltern 
Migration: 
Neben der Berichterstattung wurden die Themen „Familienzentren“ und „Qualitätssicherung“ als Themen des 
Qualitätszirkels in 2008 benannt. 
Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema „Migration“ ist für 2009 vorgesehen. Aus diesem Grunde 
wurde das Thema als alleiniges Schwerpunktthema im Qualitätszirkel Familienbildungsstätten in diesem Zeit-
raum gesetzt. 
Erziehungsberatung: 
Die Auseinandersetzung und die Diskussion der sozialräumlichen Ausrichtung der Erziehungsberatung, auch 
unter dem Aspekt knapper Ressourcen, war vorrangiges Thema in den Kooperationsgesprächen der Erzie-
hungsberatungsstellen im Jahr 2008. 
In 2009 wird in den Kooperationsgesprächen der Erziehungsberatungsstellen das Thema „Psychisch kranke 
Eltern“ unter den Fragestellungen Zugänge, Stützsysteme, begleitende Fallarbeit, Nachversorgung den 
Schwerpunkt bilden.  
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Analyse der „Gründe für die Hilfegewährung“ entsprechend der Bericht-
erstattung der Erziehungsberatungsstellen dar. 
Schwangerschaftsberatung: 
Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in 2008 die Servicequalität und Kundenfreundlichkeit mittels 
Fragebogen evaluiert. Für das Jahr 2009 ist das Schwerpunktthema „Migration“ mit dem Aspekt der inter-
kulturellen Kompetenz in der Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung vorgesehen. 
Elterngeld und Elternzeit: 
Die Integration der Elterngeldstelle in die Abteilung „Familien- und Erziehungshilfen“ ist gelungen. Mit nahezu 
8.000 Bürgerkontakten zählt sie zu den publikumsintensivsten Stellen im Jugendamt. Anträge auf Elterngeld 
wurden bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen innerhalb von 14 Tagen abschließend bearbeitet. Für das 
Jahr 2009 ist angestrebt, den Anteil der Väter, die Elterngeld erhalten, durch intensive Beratung zu steigern. 
Zudem sollen jährlich 2 Vorträge für Eltern mit Migrationshintergrund angeboten werden. Als eine von zwei 
Kommunen in NRW wird die Elterngeldstelle an einem Bund/Länder/Kommunen-Pilotprojekt zum Bürokra-
tieabbau teilnehmen.

Produktüberblicke 
 
66 
Früherkennungsuntersuchungen: 
Die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes werden im Jahr 2009 im Kontext der Früherkennungsun-
tersuchungen ein Verfahren einführen, mit dem Versäumnisse an der Teilnahme der Vorsorgeuntersuchung 
überprüft werden. Dies ist durch eine Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 
10.09.2008 festgelegt worden. 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge: 
Die bestehenden Dialoge mit den Kooperationspartnern im Kontext von „begleitetem Umgang“ werden fort-
gesetzt mit dem Ziel, den begleiteten Umgang in diesen hoch emotionalisierten Kindschaftssachen zu 
optimieren. Es erfolgt zudem ein regelmäßig stattfindender Dialog zwischen dem Familiengericht und dem 
Jugendamt zur Gewährleistung eines konstruktiven Zusammenwirkens. 
Das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ vom 
12.07.2008 sieht u.a. ein umfassendes Vorrang- und Beschleunigungsgebot vor in Bezug auf das Sorge- und 
Umgangsrecht (§§ 50 e, 52 Abs. 3 FGG), um u.a. frühzeitig auf die Inanspruchnahme außergerichtlicher Bera-
tung hinwirken zu können sowie für Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls (§ 1696 Abs. 3 BGB sieht 
vor, dass wenn das Familiengericht von Maßnahmen gemäß § 1666 BGB absieht, das Familiengericht seine 
Entscheidung in angemessenem Zeitabstand überprüfen muss).  
Ausblick für das Jahr 2009: 
Die bestehenden Dialoge mit den Kooperationspartnern (freie Träger) im Kontext von „begleitetem Umgang“ 
werden fortgesetzt. Die Erfahrungen mit den Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen in Bezug auf das 
Vorrang- und Beschleunigungsgebot sind zu verfolgen und auszutauschen. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil der Stadtteile, in denen Familienbildung vor Ort angeboten wird (in %) 100  100  
Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 1 (§ 16 SGB VIII; in %) 15  18  
Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 2 (§§ 17,18 SGB VIII; in %) 20  15  
Anteil der Beratungen, in denen es zu einer Elternvereinbarung kommt 50  50  
Leistungsdaten   
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten insgesamt 33.000  45.454  
 Erwachsene Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten 23.500  31.185  
 Minderjährige Teilnehmer/innen an Kursen der  Familienbildungsstätten 9.500  14.269  
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach § 16 SGB VIII (Allg. 
Förderung der Erziehung in der Familie) 3.000  4.027  
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach §§ 17, 18 SGB VIII 
(Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) 4.400  4.143

Produktüberblicke  
 
67 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der 
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten ab 2007) 20 14,73 15,5 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der 
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten ab 2007) k. A.* 10,92 10,9 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten (ca.) 665 625 692 
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildung 33.197 41.869 45.454 
davon:    
 Erwachsene 23.545 28.869 31.185 
 Kinder 9.652 13.000 14.269 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (ca. in Mio €) 2,21 2,44 2,5 
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:    
 im Stadtteil Mitte k. A.* 1.849 1.786 
 im Stadtteil West k. A.* 217 244 
 im Stadtteil Nord k. A.* 160 165 
 im Stadtteil Ost k. A.* 17 53 
 im Stadtteil Südost k. A.* 74 89 
 im Stadtteil Hiltrup k. A.* 164 148 
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach 
§ 16 SGB VIII (Allg. Förderung der Erziehung in der Familie) 3.816 3.904 4.027 
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach 
§§ 17,18 SGB VIII (Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) 3.889 3.415 4.143 
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 162 175 167 
Kommunale Leistungsfälle aus Mitteln der Bundesstiftung 76 72 91

Produktüberblicke 
 
68 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 668 703 751 
davon:    
 Leistungsfälle durch die kommunale 
 Schwangerschaftsberatung 83 84 88 
 Anträge auf Elterngeld k. A.* k. A.* 3.388 
Anzahl der Bürgerkontakte zum Elterngeld / zur Elternzeit k. A.* k. A.* 8.000 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und 
Personensorge:    
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 17 SGB VIII 273 239 246 
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII  291 296 287 
Elternvereinbarungen gesamt (seit 2008 erhoben)   128 
 
 
 
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen...
Mitte
71%
Südost
4%Hiltrup
6%
Ost
2%
Nord
7%
West
10%

Produktüberblicke  
 
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen 
69 
Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind 
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.  
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Be-
schluss des Rates 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das „Netzwerk 
für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern bereits zahl-
reiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 
hierbei eine federführende Rolle; insbesondere wurden innerhalb der Handlungsfelder „ Flexible Kindertages-
betreuung“ und „Familien stärken“ bereits viele freiwillige und zusätzliche Maßnahmen im Sinne von familien-
freundlichen Zukunftsinvestitionen umgesetzt. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 0,3 
ƒ Aufwendungen:  81.069 € 
ƒ Erlöse:  - keine - 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 4.136 4.887 5.302 
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung  88 112 156 
Anzahl der Notinseln   144 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Das Netzwerk für Familien möchte kinder- und familienfreundliche Maßnahmen stärker forcieren und zu einer 
ganzheitlichen Sicht auf die Familie motivieren, das ressortübergreifend als Querschnittsthema und nachhaltig 
in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft Eingang findet. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
Informationen und Wissen vermitteln, Kontakte herstellen und Vernetzungen fördern, Familien- und Kinder-
freundliche Maßnahmen und Projekte initiieren und verstetigen. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
ƒ das "Netzwerk für Familien in Münster" (mindestens 1 Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt pro Jahr mit 
übergeordnetem Charakter). 
ƒ das Familienbüro (mindestens 2 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr).

Produktüberblicke 
 
70 
ƒ Mindestens vier Unternehmen und Institutionen sollen für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung 
beraten werden. 
Zielbericht 
Im Sinne einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung konnten weitere Maßnahmen und Projekte 
initiiert bzw. umgesetzt werden: 
ƒ Projekt „Notinsel“: Notinsel ist ein Zeichen für Kinderfreundlichkeit und bietet Kindern in Notsituationen eine 
Anlaufstelle. Alle Geschäfte mit dem Notinsel-Zeichen an der Tür signalisieren Kindern ihre Hilfsbereit-
schaft. Vertragspartnerin ist die Stadt Münster mit dem Kinderbüro. Gestartet im Frühsommer 2008, 
konnten bis Ende letzten Jahres insgesamt 144 „Notinselpartner“ für das Projekt geworben werben. Damit 
ist nicht nur eine stadtweite Allianz für den Schutz von Kindern entstanden, sondern auch ein Netzwerk für 
ein Mehr an Kinderfreundlichkeit in der Stadt. 
ƒ Im Juni 2008 wurde das Projekt „Frühe Hilfen für Familien“ durch den Rat der Stadt Münster beschlossen. 
Seit August begrüßt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien alle Eltern mit Neugeborenen (in 2007 
waren es 2.400 Geburten) mit einem Familienbesuch und steht ihnen mit umfangreichen Informationen von 
Anfang an zur Seite. 
ƒ Im April 2008 hat die Elterngeldstelle als zusätzliches Serviceangebot für werdende bzw. junge Familien 
eine kostenlose Hotline zum Thema Elterngeld und Elternzeit angeboten. Eltern konnten sich an diesem 
Tag darüber informieren, welche grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht für ihre 
Elternzeit vorsieht oder welche Auswirkungen dies auf ihre Steuer und Sozialversicherung haben wird. 
ƒ Das Familienbüro hat neben dem täglichen Informations- und Beratungsservice zwei öffentlichkeits-
wirksame Maßnahmen durchgeführt. Mit insgesamt mehr als 5.000 Ratsuchenden wurden die Erwartungen 
bezogen auf die Anfragen der vergangenen Jahre übertroffen. 
Insgesamt 9 Unternehmen und Institutionen haben das Informations- und Beratungsangebot für betriebliche 
Formen der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen. Ein deutliches Zeichen einer zunehmenden Not-
wendigkeit, aber auch Sensibilität auf Seiten der Arbeitgeber, eine familienbewusste Personalpolitik für alle 
Beteiligten als Gewinn zu begreifen. Betrieblich unterstützte Angebote der Kindertagesbetreuung und die 
Nachfragen interessierter Firmen und Unternehmen nehmen insgesamt zu, so dass bereits insgesamt 156 
betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung in Münster geschaffen werden konnten.  
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Folgende Veranstaltungen bzw. Maßnahmen und Projekte waren im vergangenen Jahr maßgeblich: 
ƒ Projekt „Notinsel“ 
ƒ Gesamtstädtisches Präventionskonzept „Frühe Hilfen für Familien“ 
ƒ Hotlineaktion zum Thema Elterngeld /Elternzeit 
ƒ Erstes Vernetzungstreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter Unternehmen der Region 
Münster auf Initiative der Deutschen Rentenversicherung Westfalen 
ƒ Beratung von Unternehmen für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung 
ƒ Veranstaltung für Unternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung in Kooperation mit der 
Wirtschaftsförderung

Produktüberblicke  
 
Im kommenden Jahr werden folgende Themen und Schwerpunkte bestimmend sein: 
71 
ƒ Initiierung und Mitwirkung zur Zertifizierung der Stadtverwaltung Münster als familienfreundliches Unter-
nehmen: Erwerb des Grundzertifikats im Rahmen des „audit berufundfamilie“ 
ƒ Bewerbung für die 1. Europäische Auszeichnung kinderfreundlicher Städte 
ƒ Aktionstag „Zeit für Familie“ 
ƒ Erhebung der unternehmerischen Bedarfe zur betrieblich unterstützen Kindertagesbetreuung in Kooperation 
mit der Wirtschaftsförderung Münster 
ƒ Verstetigung des Ausbaus betrieblicher Formen der Kindertagesbetreuung 
ƒ Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur flexiblen Kindertagesbetreuung 
ƒ Auswertung der Elternumfrage zu den Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen 
ƒ Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anzahl der Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte des „Netzwerkes für 
Familien in Münster“ 1  3 
Anzahl der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Familienbüros 2  2 
Anzahl der Unternehmen/Institutionen, die für die Schaffung von betrieblichen 
Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden 4  9 
Leistungsdaten   
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Veranstaltung / Maßnahme / Projekt 150  144 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/innen im Familienbüro pro Jahr 4.000  5.302 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 4.136 4.887 5.302 
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung  88 112 156 
Anzahl der Notinseln   144 
Rundschreiben an die Netzwerkpartner 2 2 3

Produktüberblicke 
 
72 
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe, 
die nach individuellen, erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden. 
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden ambulante Hilfen zur Erziehung bewilligt und 
begleitet in Form von (§§ des SGB VIII): 
ƒ Betreuung und Versorgung in Notsituationen § 20 
ƒ Ambulant betreutes Wohnen § 27 Abs. 2 
ƒ Erziehungsberatung § 28 
ƒ Sozialer Gruppenarbeit § 29 
ƒ Erziehungsbeistandschaften § 30 
ƒ Sozialpädagogischer Familienhilfe § 31 
ƒ Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 (HTG) 
ƒ Heilpädagogische Horte § 27 Abs. 2 
ƒ Intensive sozialpädagogischer Einzelbetreuung § 35 
ƒ Hilfen für junge Volljährige § 41 
ƒ Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten 
ambulanten Erziehungshilfen. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 20 
ƒ Aufwendungen:  8.801.685 € 
ƒ Erlöse:  412.574 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur Erziehung (in %) 57 
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 29 bis 35; 27,2; 41) insgesamt 1.365 
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 750 
Quote der Fälle der Hilfen zur Erziehung pro 10.000 der 0- bis 21-Jährigen in Münster 259 
Quote der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung, die innerhalb von 18 Monaten beendet 
wurden (in %) 91 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen sollen bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt und geleistet 
werden. 
ƒ Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen sicher-
gestellt werden.

Produktüberblicke  
 
ƒ
73 
 Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen Menschen soll 
verbessert werden. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die individuelle Situation des Kindes durch pädagogische Maßnahmen verbessern. 
ƒ In Kooperation mit freien Trägern die fachlichen Standards weiter entwickeln. 
ƒ Monatliche Ermittlung des verbrauchten Stundenkontingentes in der ambulanten Erziehungshilfe und 
Hochrechnung des Jahresverbrauches. 
ƒ Begrenzung der Hilfedauer in der ambulanten Erziehungshilfe auf grundsätzlich längstens 18 Monate (neu 
seit 2005). 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Bis 2011 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80 % (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag 
ohne weitere ambulante Hilfe wieder selbst zu bewältigen. 
ƒ Der Anteil der ambulanten Leistungen am Gesamtvolumen HzE soll innerhalb der kommenden 5 Jahre auf 
55 % steigen. 
ƒ Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 79.000 Stunden werden eingehalten. 
Zielbericht 
Das zur Verfügung stehenden Stundenkontingent im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfe von 79 000 
Fachleistungsstunden reichte im Jahr 2008 nicht aus. Der Jahresverbrauch betrug 88 613 Fachleistungs-
stunden. Die Ursache liegt in einem Fallanstieg von 193 auf 205 Fälle in der Erziehungsbeistandschaft und 
von 229 auf 309 Fällen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe. 
ƒ Eine Ursache dieses Anstiegs ist die zunehmende gesellschaftliche Sensibilität für Fragen des Kinder-
schutzes in Münster und auch bundesweit. Die Hinweise auf Gefährdungen haben sich quantitativ erhöht. 
Als Folge daraus auch die Zahl der Familien, die sich zur Abwendung von Gefährdungen zur Annahme von 
Erziehungshilfen entschlossen haben.  
ƒ Durch den Anstieg der ambulanten Erziehungshilfe bei gleichzeitigem Rückgang stationärer Unterbrin-
gungen hat sich der Anteil ambulanter Erziehungshilfe auf 57% erhöht. Der Anteil stationärer Hilfen an allen 
Hilfen zur Erziehung (100 %) sinkt damit deutlich auf rd. 44 %.  
ƒ Durch die verbindliche Einführung der ressourcenorientierten Hilfeplanung hat sich die Zusammenarbeit in 
der ambulanten Erziehungshilfe zwischen den Familien, den freien Trägern und dem Kommunalen Sozial-
dienst verbessert. Die strikte Zielorientierung in der Hilfeplanung erhöht die Wirksamkeit der Hilfen und hat 
Auswirkungen auf die Hilfedauer. Hier wird der Zielwert (80 % aller ambulanten Hilfen sind nach spätestens 
18 Monaten beendet) erreicht und übertroffen. Im Jahr 2008 endeten 91% aller ambulanten Erziehungs-
hilfen spätestens nach 18 Monaten Laufzeit. Dies basiert auf der Erkenntnis, dass die Wirksamkeit von 
Hilfen mit der Dauer relativ abnimmt. Ergänzend wurden niederschwellige Hilfen für langfristig betreuungs-
bedürftige Familien als Nachsorgemodul entwickelt. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
ƒ Zum Jahresende 2008 wurde der Vertrag ambulanter Erziehungshilfen mit den Trägern Caritasverband, 
Arbeiterwohlfahrt, Lebenshilfe, VSE, Prokus, Evangelische Jugendhilfe Münsterland, LWL Jugendheim 
Tecklenburg neu abgeschlossen. Der neue Vertrag knüpft an bestehende Strukturen an.

Produktüberblicke 
 
74 
ƒ Die freien Träger der ambulanten Erziehungshilfen werden ihre Zusammenarbeit mit dem öffentlichen 
Träger durch die gemeinsame Qualitätszirkelarbeit weiter intensivieren. 
ƒ Die Methode der „ressourcen- und lösungsorientierten Hilfeplanung“ wurde in Kooperation von KSD und 
freien Trägern (der Erziehungshilfe) eingeführt und verpflichtend als Standard der Zusammenarbeit ver-
einbart. Intensive Anstrengungen zur fachlichen Qualifizierung der Fachkräfte im KSD und bei den freien 
Trägern haben diesen Prozess begleitet und werden auch in 2009 fortgeführt (case-management für 
Teamkoordinatoren). 
ƒ In besonders schwierigen Einzelfällen erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im 
Rahmen der Clearingstelle „Schule-Jugendhilfe“. Hier konnten im vergangenen Jahr für von disziplina-
rischen Maßnahmen betroffene Kinder und Jugendliche gute Einzelfalllösungen gefunden werden. 
ƒ In 2008 wurde der mehrjährige Qualitätsentwicklungsprozess des KSD (in Kooperation mit dem Landes-
jugendamt und weiteren 9 Jugendämtern aus Westfalen-Lippe) erfolgreich abgeschlossen. Im Ergebnis 
wurden sämtliche Leistungen, Verfahren und Ergebnisqualitäten des KSD überprüft und als Standards 
ausgearbeitet. Sie sind in einem Qualitätshandbuch zusammengefasst. Ab 1.4.2009 werden diese Stan-
dards für die Praxis verbindlich und gelten für sämtliche Arbeitsfelder des KSD. 
ƒ Die ambulante Krisenklärung vom Mädchenhaus MIA hat auch in 2008 erheblich zur Entlastung und 
niederschwelligen Konfliktklärung zugunsten vieler Mädchen beigetragen, die auf diese Weise weiterhin in 
ihrem Elternhaus oder anderweitig verbleiben konnten. 
ƒ Die Evaluation von Hilfen zur Erziehung wird seit Herbst 2008 mit dem EDV-gestützten Verfahren „Wimes“ 
in zwei KSD-Bezirken im Rahmen der Leistung gem. § 30 erprobt. In 2009 soll nach ausreichendem Erfah-
rungszeitraum eine Entscheidung über die dauerhafte und systematische Einführung eines Evaluations-
verfahrens zur Messung von Zielerreichung und Hilfeverläufen trägerübergreifend getroffen werden. 
ƒ Für 2009 ist die Erarbeitung eines gesonderten Berichts „Hilfen zur Erziehung“ geplant. Er soll als Fachbe-
richt dieses Arbeitsfeld näher ausleuchten und dessen fachliche und materielle Bedeutung herausstellen. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil der Hilfen, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 74  91 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 50  57 
Anzahl verbrauchter Stundenkontingente 79.000  88.613

Produktüberblicke  
 
 
75 
Leistungsdaten 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 193  205 
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 229  309 
Anzahl der Fälle HTG (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 90  96 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
ƒ Vorbemerkungen zu den Fallzahlen: 
ƒ Je nach Hilfeform wird die Zahl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bzw. der 
Familiensysteme abgebildet. 
ƒ Die Daten geben den Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd. Jahr, nicht jedoch 
Stichtagszahlen wider. 
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 10 14 15 
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 16 13 7 
 davon junge Volljährige 15 11 7 
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 63  40 66 
 davon junge Volljährige 0 0 0 
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII 193 180 205 
 davon junge Volljährige 9 7 5 
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (seit 2006)  
Stundenkontingent (30.000 Std.) 26.776 25.496 33.965 
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 13 10 7 
 davon junge Volljährige 2 0 0 
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII 
(Fälle von Sozialpädagogischer Familienhilfe insgesamt) 229 231 309 
Zur Hilfedauer:    
Beendete Hilfen insgesamt 116 105 143 
 davon beendete Hilfen in l ängstens 18 Monaten 70 89 124 
 davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer 46 16 19 
 davon beendete Hilfen in längs tens 18 Monaten in % 60 85 87 
 davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in % 40 15 13 
in Anspruch genommene Stunden im Jahr  
Stundenkontingent (49.000 Std.)  41.065 44.674 54.801

Produktüberblicke 
 
76 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 90 89 96 
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten § 27.2 SGB XII 54 53 56 
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung § 35 SGB 
VIII 21 13 4 
 davon junge Volljährige 18 11 4 
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten Hilfen zur Erziehung sowie über die Entwicklung der Fallzahlen Erziehungsbeistandschaften und 
Sozialpädagogische Familienhilfe: 
Aufwendungen 2008 (€)
Erziehungsberatung 
548.366 
Erziehungsbeistand 
1.893.622 
Erz. in Heilp. Horten 
782.486 Sozialpäd. 
Familienhilfe 
3.094.929 
Erz. in einer 
Tagesgruppe 
2.062.541 
 
Erträge 2008 (€)
Rückzahlung
gew. Hilfen
167.814 
Kostenbeitrag 
18.081 
Erstattung von 
Ge m e inde n
 226.679

Produktüberblicke  
 
77 
Entwicklung der ambulanten Hilfen nach §§ 30 un 31 SGB VIII
205
229 231
309
193 180
2006 2007 2008
Fälle Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII
Fälle Sozialpädagogische
Familienhilfe § 31 SGB VIII

Produktüberblicke 
 
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
78 
Kurzdarstellung 
In diesem Produkt werden intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses bewilligt und begleitet in 
Form von (§§ des SGB VIII): 
ƒ Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 
ƒ Vollzeit- und Verwandtenpflege § 33 
ƒ Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen § 34 
ƒ Krisenklärung/Abklärung § 34 
ƒ Hilfen für junge Volljährige § 41 
Adoptionen § 51 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von 
jungen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugend-
hilfe. Voraussetzung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Herkunftsfamilie allein oder durch 
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, 
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder 
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit 
der Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kindes ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. 
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerber/innen mit 
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 27, 33-35, 41 und 51 SGB VIII. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 26 
ƒ Aufwendungen:  17.643.226 € 
ƒ Erlöse:  2.304.323 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur Erziehung (in %) 43 
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 29 bis 35; 27,2; 41) insgesamt 1.365 
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung 582 
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung) 312 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht werden (in %) 87 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Umfassende Wahrnehmung der Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungsstellen 
ƒ Rechtliche Absicherung der Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien

Produktüberblicke  
 
ƒ
79 
 Vermittlung von Adoptionen auch im Ersetzungsverfahren 
ƒ Sicherstellung einer individuell erforderliche Erziehung und Versorgung im Einzelfall 
ƒ Erarbeitung einer verantwortlichen und tragfähigen Lebensperspektive für junge Menschen und Eltern 
(Mutter-Vater/Kind) 
ƒ Verbindliche Klärung der Rückkehrperspektiven in die Familie 
ƒ Vermittlung in Pflege- und Heimerziehung als alters- und bedarfsgerechte Alternativen 
ƒ Rechtzeitige Unterstützung der Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Volljährigen 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Gewinnung, Auswahl und Schulung von Adoptiveltern 
ƒ Beratung und Begleitung von Adoptiveltern 
ƒ Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie für 
Interessierte 
ƒ Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit 
ƒ Individuelle Gestaltung von Hilfen orientiert an den Problemlagen und den Bedürfnissen des einzelnen 
Kindes/Jugendlichen 
ƒ Sicherstellung und Förderung der pädagogischen Qualität von Lebensorten und Betreuungsformen 
ƒ Unterstützung der Angebotsentwicklung vor Ort, damit möglichst viele Hilfebedarfe am Lebensort  Münster 
angemessen abgedeckt werden können 
ƒ Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere Hilfebedarf frühzeitig, d.h. 6 Monate vor Volljährigkeit, des 
jungen Menschen überprüft 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 56 % der Fälle erreicht. 
ƒ Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll innerhalb der kommenden 5 Jahre auf 45 % 
reduziert werden. 
ƒ Mindestens 75 % aller neu untergebrachten Minderjährigen sollen innerhalb von Münster untergebracht 
werden. 
Zielbericht 
Der Anteil von jungen Menschen, die aus stationärer Hilfe in ihre Familie reintegriert werden konnten, lag in 
2008 bei 44 %. Das gesetzte Ziel von 56% wurde damit im laufenden Jahr deutlich unterschritten. Gründe für 
Schwankungen im jährlichen Verlauf sind zum einen die Relation von Neuaufnahmen und Entwicklungen der 
Laufzeiten. Hinzu kommen die sich verändernden Ausgangslagen der Familien mit struktureller Verfestigung 
der sozialen und materiellen Lebenslagen. 
Der Anteil stationärer Hilfen an allen HzE lag in 2008 lediglich bei 43 %. Damit wurde die Zielmarke von 50 % 
deutlich unterschritten, d.h. zugunsten der ambulanten Hilfen verändert. 
Der Anteil ortsnaher Unterbringungen lag insgesamt mit 87 % aller Unterbringungen (ohne Krisenklärungen 
74 %) deutlich über der verankerten Größe von 75 %.

Produktüberblicke 
 
80 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Erster Durchlauf des stationären Fallcontrollings an exemplarischen Einzelfällen gem. § 34 SGB VIII mit 
einer Laufzeit über 3 Jahren 
ƒ Überprüfung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistung „Bereitschaftspflege“ 
ƒ Gemeinsamer Abschluss der Leistungsbeschreibung für den städtischen und den Adoptiv- und Pflege-
kinderdienst des SKF e. V., Münster 
ƒ Fortsetzung der jährlichen Fortbildungsreihe für Adoptiv- und Pflegeeltern 
ƒ Erstellung von Sozial- und Entwicklungsberichten für das Verfahren bei Auslandsadoptionen 
ƒ Recherchen für Nachforschungen ehemals Adoptierter 
ƒ Fortführung des Intensivangebotes im Rahmen von Adoptionspflege sowie nachgehender 
Adoptionsberatung 
Ausblick auf das Jahr 2009: 
ƒ Konzeptionelle Entwicklung und Aufbau von Betreuungsformen für spezielle Zielgruppen, z. B. für ältere 
Kinder und Jugendliche mit hohen Aggressionsanteilen (Intensivangebote). 
ƒ Weiterentwicklung der Qualitätsdialoge für den Gesamtbereich stationärer Hilfen, z. B. durch Einbeziehung 
weiterer Leistungsbereiche und Entwicklung gemeinsamer Standards. 
ƒ Systematische Strukturierung der Perspektivklärung von Kindern in Bereitschaftspflege (Prüfverfahren). 
ƒ Ausweitung der Intensivgruppen für Adoptiv- und Pflegeeltern. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie 
zurückgeführt werden (in %) 56  44 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 50  43 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht 
werden (in %) 75  87 
Leistungsdaten   
Anzahl Fälle gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) 25  24 
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 156  150 
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) 370  312 
Anzahl Fälle Heimerziehung in Kriseneinrichtungen (§ 34 SGB VIII) 100  120

Produktüberblicke  
 
81 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
ƒ Je nach Hilfeform wird die Zahl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bzw. der 
Familiensysteme abgebildet. 
ƒ Die Daten geben den Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd. Jahr, nicht jedoch 
Stichtagszahlen (nur dort, wo angegeben) wider. 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 25 28 24 
Vollzeitpflege § 33 156 145 150 
Kurzzeitpflege 0 0 0 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 79 87 87 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 65 45 63 
 davon junge Volljährige 4 6 11 
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 107 113 120 
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII 378 326 312 
 davon neu begonnene Fälle 78 74  
 davon junge Volljährige 102 79 54 
 davon am 31.12. im Bestand (Stichtagszahl) 236 225 201 
Neufälle in eigener Zuständigkeit (ab 2006 dokumentiert) 78 67 96 
 davon in Münster untergebracht 63 54 69 
 entspricht an Neufällen in % 81 81 72 
Hier folgt eine Übersicht über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
stationären Hilfen zur Erziehung: 
Aufwendungen 2008 (€)
Erz. in einer 
Tagesgruppe 
2.062.541 Sozialpäd. 
F amilienhilfe 
3.094.929 
Erz. in Heilp. Horten 
782.486 
Erziehungs-
beistand 
1.893.622

Produktüberblicke 
 
82 
 
Erträge 2008 (€)
Erz. in einer 
Tagesgruppe 
2.062.541 
Sozialpäd. 
Familienhilfe 
3.094.929 
Erziehungsbeistand 
1.893.622

Produktüberblicke  
 
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 
83 
Kurzdarstellung 
Beistandschaften 
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der 
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten und unterstützt. Beur-
kundungen werden vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften 
werden geführt, wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weiter-
geleitet wird. 
Vormundschaften 
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Dazu gehören folgende Tätigkeitsfelder: eigenständige und fachlich qualifizierte 
Interessenvertretung für Minderjährige, Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren, 
Koordination des Vormundschaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familien- und Vormund-
schaftsgericht sowie mit den freien Trägern.  
Unterhaltsvorschuss 
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem UVG sicher-
gestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich überprüft. Die Überprüfung ist in 
einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden. 
Betreuungsstelle 
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentraler Ansprechpartner für das örtliche Betreuungswesen, wobei sie 
gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine 
gewinnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen. Die Fachkräfte der 
Betreuungsvereine führen ebenfalls Betreuungen. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 16 
ƒ Aufwendungen:  4.819.571 € 
ƒ Erlöse:  2.128.352 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Beistandschaften 1.614 1.507 1.470 
Beurkundungen 1.001 1.190 1.410 
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 131 129 139 
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 23 47 57 
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.696 1.716 1.807 
Betreuungen 4.564 5.025 4.704

Produktüberblicke 
 
84 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Beistandschaften 
ƒ Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder wird geklärt. 
ƒ Der Unterhalt der Kinder wird gesichert. 
ƒ Unterhaltspflichtige werden verstärkt herangezogen, um staatliche Leistungen (UVG, Sozialgeld usw.) für 
die Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. zu verringern. 
Vormundschaften 
ƒ Weitere Qualifizierung der Arbeit des SKM durch Beratung und Unterstützung aufgrund von Personal-
wechsel 
ƒ Einzelpersonen für die Aufgabe des ehrenamtlichen Vormundes oder Pflegers vorbereiten 
ƒ Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen förderliche Entwicklung und Erziehung sicherstellen 
Unterhaltsvorschuss 
ƒ Allein stehende Mütter und Väter werden durch Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unterstützt. 
Betreuungsstelle 
ƒ Erfüllung der Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstellung Betreuung und Vollmachten 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
Beistandschaften 
ƒ Die Beratungsqualität wird sicherstellt. 
ƒ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als kompetente Ansprechpartner profiliert. 
ƒ Vorliegende Fälle und Anfragen werden zeitnah bearbeitet. 
Vormundschaften 
ƒ Wahrnehmung der übertragenen rechtlichen Aufgaben und Unterstützung der Mündel bei der Durchsetzung 
ihrer Interessen 
ƒ Regelmäßige persönliche Kontakte zum Mündel sicherstellen 
ƒ Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Vormundschaften koordinieren und die Zusammenarbeit mit 
den anderen beteiligten Stellen intensivieren 
Unterhaltsvorschuss 
ƒ Es soll innerhalb eines Monats über die Leistung entschieden werden. 
Betreuungsstelle 
ƒ Koordination des Betreuungswesens in Münster und Unterstützung der Betreuungsvereine in ihrer Arbeit 
ƒ Zeitnahe Erledigung der Vormundschaftsgerichtshilfe 
ƒ Bereitstellung von Informationen für Bürger/innen und Multiplikator/innen über das Betreuungsrecht und 
Vorsorgevollmachten

Produktüberblicke  
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
85 
ƒ Die Abstammung nichtehelicher Kinder wird in 90 % aller Fälle geklärt. Beurkundungen werden innerhalb 
von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt 
ƒ Es werden jährlich 55 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger (SKM Münster e.V.) geführt 
ƒ Rechtzeitige und mindestens 20-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen 
ƒ Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer/innen betreuten Erwachsenen steigt in den nächsten Jahren 
auf über 65 % 
Zielbericht 
Beistandschaften 
Mit 95 % der in neuen Beistandschaftsfällen geklärten Vaterschaften wurde mehr erreicht als geplant. Dies 
gelang durch intensive und zeitnahe Bearbeitung. Der Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 98 %. 
Vormundschaften 
Der Anteil der ehrenamtlichen Vormünder/Pfleger soll in den nächsten 5 Jahren auf 10 % der Gesamtzahl der 
Vormundschaften/Pflegschaften gesteigert werden. 
Unterhaltsvorschuss 
In der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen wurde in den Fällen mit keinem Bezug von SGB II–Leistungen 
mit einer Rückholquote von 43 % die angestrebte Quote mehr als verdoppelt. 
Betreuungsstelle 
Eine Steigerung der ehrenamtlich geführten Betreuungen in Münster um 1 % konnte erzielt werden. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Beistandschaften 
Für das Jahr 2008 war die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen im Unterhaltsrecht zum 01.01.2008 
bestimmend. Im Jahr 2009 wird vor allem folgendes Thema zu behandeln sein: Umsetzung des zum 
01.09.2009 in Kraft tretenden Gesetzes zur Reform des Familienverfahrensrechts. 
Vormundschaften 
Information von ehrenamtlichen Vormündern und Pflegern in der Verwandtenpflege zum Beratungs- und 
Unterstützungsangebot durch den Fachdienst Vormundschaften und Pflegschaften. 
In Zusammenarbeit mit dem Überregionalen Arbeitskreis der Vormünder NRW und den Landesjugendämtern 
des LWL und LVR wurde die Fachtagung „1. Nordrhein-Westfälischer Vormundschaftstag“ geplant und erfolg-
reich durchgeführt. 
In 2009 sollen die Planungen für eine weitere Fachtagung „1. Deutscher Vormundschaftstag“ beginnen. In 
Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugend und Familien Heidelberg. 
Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen der am 01.09.2009 in Kraft tretenden Reform des Gesetzes über die 
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). 
Unterhaltsvorschuss 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat zum 01.03.2008 die Heranziehung nach § 7 UVG in den 
Fällen übernommen, in denen –neben Leistungen nach dem UVG- nicht gleichzeitig auch Leistungen nach

Produktüberblicke 
 
86 
dem SGB II gewährt werden. Durch die Zusammenführung von Bewilligung und Heranziehung in einer Orga-
nisationseinheit sollen Optimierungspotentiale für den Bereich Heranziehung entwickelt werden. Die 
Rückforderungsquote von bisher 20 % sollte erhöht werden. Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommu-
nalen Finanzmanagements (NKF) wurde die (Einnahmen-) Kontenpflege für rund 50 % aller Fälle übernom-
men. Für das Jahr 2009 wird die weitere Verbesserung im Verfahren LogoData mit der Implementierung 
weiterer Vordrucke und der Einnahmeverwaltung angestrebt. 
Betreuungsstelle 
In 2008 prägte eine Intensivierung der Beratung zu Vollmachten und eine Steigerung der Unterbringungen die 
Arbeit. In 2009 wird die Anpassung an die Neuregelungen des FGG im Vordergrund stehen. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil d. geklärten Vaterschaften (freiwillige u. gerichtlich festgestellte 
Vaterschaftsanerkennungen; in %) 90  95 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der drei-Wochen-Frist erledigt wurden 
(in %) 100  98 
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55  57 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der 
bewilligten Leistung (in %) 20  21 
Anzahl neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen 
(in %) 63  64 
Leistungsdaten   
Anzahl der Beistandschaften 1.600  1.470 
Anzahl der Beurkundungen 1.125  1.410 
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 151  139 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche 
Vormünder und freie Träger 70  84 
Laufende UVG-Fälle 1.700  1.807 
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.564  4.704

Produktüberblicke  
 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
87 
 2006 2007 2008 
Beistandschaften 1.614 1.507 1.470 
Beurkundungen 1.001 1.190 1.410 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 584 644 707 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 391 470 545 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 356 442 493 
Vaterschaftsklagen 17 21 29 
Unterhaltsklagen 8 8 7 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder 1,60 Mio. € 1,55 Mio. € 1,54 Mio. € 
Davon eingezogen für die Unterhaltsvorschusskasse und die 
Arbeitsgemeinschaft Münster bzw. das Sozialamt Münster 0,23 Mio. € k. A.* 0,21 Mio. € 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten 
Unterhaltsleistungen  0,6 Mio. € 0,7 Mio. € 0,75 Mio. € 
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 131 129 139 
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 23 47 57 
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften 
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/ 
Pflegschaften in % 
16 17 14 
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 35 42 36 
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 24 31 24 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio €) 3,14  3,15 3,10 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in €) 609.741 630.878 629.283 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 769 870 854 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 763 730 756 
Widersprüche Unterhaltsvorschuss 6 9 0 
Klagen Unterhaltsvorschuss 1 2 1 
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.696 1.716 1.807 
Betreuungen 4.564 5.025 4.704 
Anzahl neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche 
Betreuer/innen 64 % 65 % 64 % 
In 2008 neu eingerichtete Betreuungen 590 589 633  
(100 %) 
Davon ehrenamtlich geführt 376 380 406 
(64,1 %) 
Davon beruflich geführt 214 209 227 
(35,9 %)

Produktüberblicke 
 
88 
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Kurzdarstellung 
Das Produkt Schutz von Kindern und Jugendlichen gliedert sich in 3 Teilprodukte: Maßnahmen des Kinder-
schutzes, Inobhutnahmen und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. 
Kinderschutzmaßnahmen (§ 8a SGB VIII) 
ƒ Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu 
schützen. Dies gilt für direkt auf den/die Minderjährige/n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung, 
Misshandlung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefähr-
dender Situationen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das 
erneute Entstehen gefährdender Situationen verhindern sollen.  
ƒ Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr 
und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungs-
risikos. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abge-
lehnt, wird das Familiengericht angerufen. 
ƒ Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team 
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten. 
Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) 
ƒ Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom KSD in Obhut genommen bzw. von anderen 
Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung ausreichen. Hierfür stehen in 
Münster alters- und geschlechtsspezifische Plätze für Inobhutnahmen und Abklärungen in drei Einrich-
tungen zur Verfügung. 
ƒ Darüber hinaus werden niedrigschwellige Übernachtungsangebote für gefährdete Jugendliche und junge 
Volljährige vorgehalten. 
ƒ Außerhalb der Bürozeiten wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen durch die KSD-Rufbereitschaft 
sichergestellt. 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) 
Neben dem ordnungsrechtlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz ist der erzieherische, präventive 
Kinder- und Jugendschutz ein zentrales Aufgabenfeld. Zu den Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene sowie Eltern, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren.  
Themenschwerpunkte: Medien, Gewalt, Okkultismus, Freizeit, Konsum. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 4,3 
ƒ Aufwendungen:  1.527.179 € 
ƒ Erlöse:  18.093 €

Produktüberblicke  
 
 
89 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatung im 
Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz   120 
Anzahl der Inobhutnahmen 107 118 93 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag 
d. Meldung ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %)   100 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Kindesgefährdungen werden in allen Fällen durch pädagogische Angebote, Hilfen zur Erziehung, Maßnahmen 
der Inobhutnahme und durch die Anrufung des Familiengerichtes abgewendet. 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
Befähigung der Eltern, Erziehungsberechtigten und Multiplikatoren zum Schutz der Kinder und Jugendliche 
vor gefährdenden Einflüssen. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, wird das Gefährdungsrisiko im 
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abgeschätzt. Dabei werden die Personensorgeberechtigten und das 
Kind/der Jugendliche einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes/des Jugendlichen 
nicht in Frage gestellt wird. 
ƒ Wird zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig gehalten, 
werden diese den Personensorgeberechtigten angeboten. 
ƒ Systematische Prüfung, mit welcher erzieherischen Hilfe verhindert werden kann, dass Kinder gefährdet 
werden. 
ƒ Die Erziehungsfähigkeit von Eltern stärken. 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
ƒ Aufgreifen aktueller Jugendschutzthemen. 
ƒ Information über gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. 
ƒ Förderung der Elternkompetenz. 
ƒ Multiplikatoren dazu anregen, sich über ihre bestehenden Konzepte auszutauschen. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Hinweise auf Jugendgefährdungen im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) und 
Anfragen zu aktuellen Jugendschutzthemen werden innerhalb von 3 Tagen bearbeitet. 
ƒ Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage. 
ƒ In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gem. § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige 
Gefahr) findet noch am Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt.

Produktüberblicke 
 
90 
Zielbericht 
Kinderschutzmaßnahmen 
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist wie geplant zu 100 % erreicht worden, da in diesen Fälle nur durch sofortige Maßnahmen der 
Kinderschutz gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben 
erfolgt eine Überprüfung der Standards. 
Inobhutnahmen 
Der Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten, sind nicht nur zu 90%, sondern zu 93 % 
erfüllt worden, da Kinderschutzfälle bevorzugt bearbeitet werden. 
Die Anzahl der Inobhutnahmen ist von 107 im Jahr 2007 auf 94 Inobhutnahmen im Jahr 2008 gesunken. 
Dieses erklärt sich u.a. damit, dass der KSD das Familiengericht bereits vor entsprechenden Maßnahmen 
(Herausnahme Minderjähriger aus der Familie) anruft. Wenn zeitnah ein Beschluss des Familiengerichtes 
vorliegt, kann ohne vorherige Inobhutnahme direkt eine Hilfe zur Erziehung eingerichtet werden. 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
90 % der Anfragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz konnten innerhalb von maximal drei Tagen 
bearbeitet werden. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
ƒ Erarbeitung einer verbindlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls 
gemäß § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für 
Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
ƒ Erarbeitung und Abschluss einer Vereinbarung zum § 8a Abs. 2 SGB VIII zwischen dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien und dem Sozialamt der Stadt Münster für Personen, die in Übergangseinrich-
tungen für Flüchtlinge leben. 
ƒ Erarbeitung eines Leitfadens zur Krisenintervention bei Kindeswohlgefährdung zur verbindlichen Anwen-
dung in der bezirklichen Sozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes. 
ƒ Durchführung von 13 Veranstaltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der 
Verwaltung als Information/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen 
bei Gefährdung. 
ƒ Durchführung von zwei Treffen der in § 8a Abs. 2 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ der 
freien Träger zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Qualitätssicherung. 
ƒ Auswertung der vorjährigen Mitteilungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a 
Abs. 3 SGB VIII als Beitrag zum fachlichen Controlling. 
ƒ Dialog mit den Familienrichter/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII (s. Zielbericht) 
ƒ Der Arbeitskreis § 42 traf sich regelmäßig mit Vertretern der Inobhutnahmeeinrichtungen 
ƒ Weiterentwicklung eines Gesamtkonzeptes „Inobhutnahme“ in Absprache mit freien Trägern der Jugend-
hilfe. Verlagerung des Angebots des ZOFF in das Blaukreuzwäldchen (DW) für Jungen von 13-17 Jahren.

Produktüberblicke  
 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
91 
Schwerpunkte im Jahr 2008: 
ƒ Weiterführung der „Voll ist out“ Kampagne in Kooperation mit der Fachstelle Suchtvorbeugung. 
ƒ Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren zu aktuellen Themen. 
ƒ Multiplikatorenveranstaltung zur Medienkompetenz mit dem Fokus Mediensucht. 
ƒ Veröffentlichung eines Rechtsratgebers für Jugendliche und junge Erwachsene. 
ƒ Beschreibung des Handlungsfeldes „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ im Rahmen des kommu-
nalen Kinder- und Jugendförderplans. 
ƒ Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „§ 8 a SGB VIII“. 
ƒ Ausstellung zum Thema Jugendarbeitsschutz. 
Ausblick auf 2009: 
ƒ Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls 
gemäß § 42 Abs. 6 SchulG NRW zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für Schule 
und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
ƒ Durchführung einer gemeinsamen Konferenz der Münsteraner Grundschulen und Vertretern des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien zum Meinungsaustausch und zur Handhabung der Vereinbarung gemäß 
§ 42 Abs. 6 SchulG NRW. 
ƒ Erarbeitung und Abschluss einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien und der ambulanten und stationären Gesundheitshilfe, die an der Betreuung und 
ärztlichen Versorgung von suchtkranken Schwangeren, Eltern und deren Kindern beteiligt ist.  
ƒ Intensivierung der Perspektivklärung für Kleinkinder im Rahmen der Krisenklärung in Bereitschaftspflege-
stellen (Kinderheim St. Mauritz). Anwendung eines systematischen Clearingverfahrens in Kooperation mit 
dem Pflegekinderdienst und der Bezirkssozialarbeit. 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
ƒ Überarbeitung des Rechtsratgebers 
ƒ Vernetzung der Akteure 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Bearbeitung/Beantwortung von Hinweisen und Anfragen innerhalb von 3 Tagen 
(in %) 85  85 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90  94 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag d. Meldung 
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %) 100  100

Produktüberblicke 
  
92 
Leistungsdaten 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatung im Bereich 
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 114  120 
Anzahl der Inobhutnahmen 107  92  
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3 SGB VIII 
i.V.m. § 1666 BGB 21 34 35 
Anzahl der Inobhutnahmen 107 118 93 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 92 144 171 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz    
 Kinder-, Jugendlichen- und  Erwachsenenberatung 114 87 85 
 Multiplikatorenberatungen 215 189 196 
 Herausgegebene Materialien 750 800 785 
 Elternbriefversand 33.944 33.720 33.771

Produktüberblicke  
 
93 
060505 - Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht 
Kurzdarstellung 
Das Produkt 06.05.05 besteht aus den Teilprodukten „ Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmit-
wirkung der Jugendgerichtshilfe“ und „Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht “. 
Die Teilprodukte haben unterschiedliche Schwerpunkte, so dass sie gesondert aufgeführt werden. 
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht 
Die Mitwirkung des Jugendamtes in gerichtlichen Verfahren gemäß § 50 Abs. 1 und 2 SGB VIII ist den 
„Anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ zugeordnet. Die Anrufung des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII 
(Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ist im SGB VIII dem Kapitel „Allgemeine Vorschriften“ zugeordnet. 
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kin-
dern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stärkung der Erziehungssituation 
der Eltern auszuschöpfen. Das Gericht erhält fachliche Hilfe von Seiten des Jugendamtes, die es kraft seiner 
eigenen Sachkunde, Rolle und Funktion nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die bestmögliche 
Hilfe für den Minderjährigen zu leisten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah und unter Beteiligung der Eltern und 
Minderjährigen. Hierdurch soll die elterliche Verantwortung gefördert und eine kindzentrierte Regelung er-
möglicht werden. Der Vertreter des Jugendamtes nimmt an der Verhandlung vor dem Gericht sowie bei den 
entsprechenden Rechtsmittelinstanzen teil. Das Jugendamt hat im Rahmen der Mitwirkung eine eigenver-
antwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe und ist nicht Erfüllungshilfe oder Ermittlungsbehörde 
des Gerichtes. Es entscheidet selbst über Form, Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die Mitwirkung im gericht-
lichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten, dass eine Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird und die 
Interessen und erzieherischen Belange der Minderjährigen aufgezeigt und in das Verfahren eingebracht 
werden. 
Das Jugendamt ruft seinerseits das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das Kindeswohl erheblich ge-
fährdet, aber eine erzieherische Hilfe nicht möglich oder nur unzureichend möglich ist – orientiert an den 
Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs in das Sorgerecht. Das heißt, 
andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht aus. Dies gilt auch, 
wenn die Personensorge-/Erziehungsberechtigen nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des 
Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Das Jugendamt kommt durch die Anrufung des Familiengerichtes im Fall 
einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Verpflichtung im Rahmen des Wächteramtes der staatlichen Ge-
meinschaft (Garantenstellung) nach.  
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe 
Die Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht gemäß § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugend-
gerichtsgesetz (JGG) ist den „Anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ zugeordnet. Die sozialpädagogischen 
Angebote werden auf der Grundlage des § 10 JGG u. ff, sowie in der Umsetzung des § 29 SGB VIII 
vorgehalten. 
ƒ Begleitung von älteren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staatsanwaltschaft, 
vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren. 
ƒ Stadtteilorientierte sozialpädagogische Gruppenangebote werden im Rahmen der Prävention vorgehalten. 
ƒ Auflagen und Weisungen, wie z. B. sozialpädagogische Gruppen- und Individualangebote werden vermittelt 
und überwacht. 
ƒ Konfliktregelungen zwischen Opfern von Straftaten und geständigen Tätern.

Produktüberblicke 
 
94 
ƒ Informationsveranstaltungen zu Leistungen der Jugendhilfe werden an Schulen und anderen Einrichtungen 
im Rahmen der Prävention durchgeführt. 
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 13 
ƒ Aufwendungen:  1.057.037 € 
ƒ Erlöse: 1.700 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008 
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684 
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 417 486 543 
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit 
§ 1666 BGB 21 34 35 
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen 
Verfahren) 1.196 1.423 1.367 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht 
Kindorientierte Regelungen im familiengerichtlichen Verfahren und entsprechende Umgangsregelungen; die 
Kindesinteressen und die Vertretung des Kindes im Laufe des gerichtlichen Verfahrens werden gewahrt. 
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe 
Betroffene werden mit dem Ziel unterstützt und begleitet, Alternativen zum abweichenden Verhalten zu ent-
wickeln und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und sich sozial zu integrieren. Sie erhalten 
Hilfen, mit denen sie Konflikte bearbeiten können bzw. ambulante Maßnahmen, die ihre sozialen Kompe-
tenzen stärken. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht 
ƒ In gerichtlichen Verfahren für die Interessen der Kinder und kindorientierter Regelungen eintreten. 
ƒ Die Unterstützungspflicht des Jugendamtes betrifft alle Maßnahmen des Gerichtes, die im Interesse des 
Kindes durchgeführt werden. 
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe 
ƒ In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und in Haft werden die Betroffenen begleitet bzw. vertreten. 
ƒ Sozialpädagogische Gruppen- und Individualangebote werden in Kooperation mit städt. und freien Trägern 
initiiert und weiterentwickelt. 
ƒ Präventive Veranstaltungen werden in Kooperation mit Schulen und anderen Trägern organisiert.

Produktüberblicke  
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
95 
ƒ Mindestens einmal im laufenden familien-/vormundschaftsgerichtlichen Verfahren wird der/die Minderjährige 
im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
ƒ In mindestens 75 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mitwirkungsaufforderung 
eine Stellungnahme an das Familien-/Vormundschaftsgericht. 
ƒ In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staats-
anwaltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht. 
Zielbericht 
Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht 
Bei 33 % der Fälle im familiengerichtlichen Verfahren konnte ein Kontakt zu den Minderjährigen hergestellt 
werden. Diese in 2008 neu definierte Vorgabe lässt sich nicht zu 100 % realisieren und zum anderen trat auf-
grund der Umstellung ein Verzögerungseffekt ein, der sich in 2009 egalisieren wird. Eine Kontaktaufnahme 
scheitert in jedem Fall (z.B. Krankheit), wenn Eltern dies verweigern oder aus praktischen Gründen eine Er-
reichbarkeit der Kinder verhindert ist. Eine Verständigung mit Kindern ist erst oberhalb des Kleinkindalters 
möglich. 
Bei 41 % der Fälle erfolgte die Stellungnahme an das Familiengericht innerhalb einer Frist von 3 Monaten 
nach Aufforderung zur Mitwirkung. Diese in 2008 neu definierte Vorgabe lässt sich nur bedingt zu 75 % rea-
lisieren und zum anderen trat aufgrund der Umstellung ein statistischer Verzögerungseffekt ein, der sich in 
2009 egalisieren wird. Unabhängig von der Berichterstattung innerhalb des 3-monatigen Zeitraums ist eine 
Anwesenheit des zuständigen Bezirkssozialarbeiters im Verhandlungstermin gesichert. 
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe 
Im Haushaltsjahr 2008 wurde der Standard der Berichterstattung von drei Monaten auf 6 Wochen reduziert. 
Dies konnte nicht zeitnah in allen Fällen umgesetzt werden. Teilweise wurde das Beratungsangebot von den 
Jugendlichen ignoriert und häufig sind die Jugendlichen in ihrer Termingestaltung nicht zuverlässig. Unab-
hängig von der Berichterstattung innerhalb des 6-wöchigen Zeitraums ist eine Anwesenheit des zuständigen 
Jugendgerichtshelfers im Verhandlungstermin gesichert. 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht 
ƒ Fallübergreifender Dialog mit den Familienrichter/innen am Amtsgericht Münster. Die fallübergreifende 
Zusammenarbeit zwischen dem KSD und dem Familiengericht im Rahmen von regelmäßig stattfindenden 
Konferenzen erweist sich als sinnvoll und notwendig. Im Rahmen verschiedener gesetzlicher Verände-
rungen wird in den Reformvorschlägen eine intensive Kooperation vorgeschlagen, zur Gewährleistung 
eines konstruktiven Zusammenwirkens. 
ƒ Auswertung der vorjährigen Anrufungen des KSD an das Familiengericht gemäß § 8a Abs. 3 SGB VIII als 
Beitrag zum fachlichen Controlling. 
ƒ Inobhutnahmen durch das Jugendamt: die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes sind bei Inobhut-
nahmen darum bemüht – in Fällen von akuter Gefährdung und Widerspruch des Personensorgebe-
rechtigten – bei absehbarer Lage, immer zunächst das Familiengericht einzuschalten und eine richterliche 
Entscheidung herbeizuführen.

Produktüberblicke 
 
96 
ƒ Mitwirkung des Jugendamtes gemäß FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts-
barkeit) bei Insolvenz der Sorgeberechtigten. Nach einer Mitteilung des Insolvenzgerichtes an das Familien-
gericht über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens prüft das Familiengericht gemäß § 1666 BGB, ob fa-
miliengerichtliche Maßnahmen zu veranlassen sind und schaltet das Jugendamt ein. Das Jugendamt wird 
um eine entsprechende Stellungnahme gebeten, ob Hinweise auf Kindeswohlgefährdung für die im Haus-
halt lebenden Kinder vorliegen. 
ƒ Umsetzung der am 12.07.2008 beschlossenen modifizierten bzw. neuen Regelungen im sogenannten 
„Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“. Die Ände-
rungen betreffen sowohl das Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs als auch die Vorschriften zum 
familiengerichtlichen Verfahren im FGG. Die Regelung zur Vorrangigkeit und Beschleunigung sorge- und 
umgangsrechtlicher Verfahren aus der FGG – Reform wird vorgezogen. 
Ausblick für das Jahr 2009  
ƒ Am 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der 
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird in einer 
einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit der Reform soll die Mög-
lichkeit verbessert werden, familiäre Auseinandersetzungen vor dem Gericht so fair und schonend wie 
möglich auszutragen zum Wohl der betroffenen Kinder.  
ƒ Nach heutiger Erkenntnis ist davon auszugehen, dass ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten 
wird (u.a. Neuregelungen zu: Erleichterung datenschutzrelevanter Übermittlungen; verbindliche Inaugen-
scheinnahme des Kindes in Gefährdungsfällen; die Übermittlung relevanter Daten bei Zuständigkeits-
wechsel des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch Umzug der Familie). 
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe 
ƒ Ordnungspartnerschaften: 
– Mitwirkung in den Ordnungspartnerschaften Graffiti und Bahnhof. 
ƒ Prävention: 
– Durchführung von präventiven Informationsveranstaltungen in Schulen 
– Mitwirkung bei der Entwicklung und Durchführung von präventiven Gruppenangeboten für gefährdete 
ältere Kinder u. Jugendliche in den Stadtteilen 
– Offenes präventives Gruppenangebot für strafunmündige Kinder in Coerde 
– Mitwirkung bei der Umsetzung des Handlungsprogramms Osthuesheide 
– Offenes Boxsportangebot Handorf 
– Kooperation mit der „Mobilen“ in Gremmendorf bzgl. eines Fahrradprojektes. Im Fokus stehen Kinder 
und Jugendliche die durch Fahrraddiebstähle oder Fahrradunterschlagung aufgefallen sind.  
– Abendsportangebot für gefährdete und straffällige Jugendliche und junge Erwachsene in der Eichen-
dorffschule und beim ESV Münster in Verbindung mit sozialer Gruppenarbeit  
ƒ Graffitiprojekt: 
– Vermittlung und Gestaltung von legalen Flächen, Mitwirkung im Rahmen der Prävention 
– Begleitung von Jugendlichen bei der Graffitireinigung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 
– Mitarbeit in Stadtteilarbeitskreisen und Facharbeitskreisen sowie der Regionalgruppe der Deutschen 
Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V.

Produktüberblicke  
 
 
97 
Ausblick für das Jahr 2009 
ƒ Umsetzung der Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe aufgrund der Entscheidung des Rates vom 
29.10.2008, insbesondere: 
ƒ Umsetzung der Spezialisierung der Jugendgerichtshilfe in Trägerschaft der Stadt und des SKM - 
Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V. 
ƒ Weiterentwicklung der ambulanten Angebote für gefährdete ältere Kinder und Jugendliche 
in den Stadtteilen mit den Kooperationspartnern SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster 
e.V., dem Verein sozial-integrativer Projekte e.V. (ViP) und dem Verein sozialtherapeutischer Einrichtungen 
(VSE) 
ƒ Kooperation mit Justiz, Polizei und freien Trägern zur Jugendstrafrechtspflege in Münster 
ƒ Weiterentwicklung eines Konzeptes zur zeitnahen Intervention bei Intensivtätern in Kooperation mit Polizei 
und Justiz. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt 
wurde (in %) 100  30 
Anteil der Stellungnahmen an das Familien-/Vormundschaftsgericht, die 
innerhalb von 3 Monaten erfolgten (in %) 75  49 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach 
Anklagerhebung erfolgten (in %) 80  41 
Leistungsdaten   
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 417  783 
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.196  1.367

Produktüberblicke 
 
98 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschaft,- Familiengericht   
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit 
§ 1666 BGB 21 34 35 
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684 
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 417 486 543 
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe  
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen 
Verfahren) 1.196 1.423 1.367 
 davon Verfahren vor dem Jugendgericht 836 946 884 
 davon Diversionsverfahren 360 477 483 
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit  10 9 7 
 mit Teilnehmer/innen insgesamt 129 113 102 
 Sozialpädagogischen Woc henenden mit Teilnehmer/innen 
insgesamt 39 34 35 
 Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch städt. JGH 16 11 14

Produktüberblicke  
 
99 
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe 
Kurzdarstellung 
Bezirkliche Sozialarbeit 
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:  
ƒ Informieren und zur Selbsthilfe anregen 
ƒ Gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen  
ƒ Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sachfragen beteiligen 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst eine ganzheitliche, familienbezogene und 
problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. 
Serviceleistungen „Soziales“  
ƒ Das Produkt „Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen“ wurde zum 01.09.2008 auf das 
Sozialamt übertragen. Die Zielkennzahl „Case Management (Anzahl der erreichten Bürger/innen)“ wurde in 
2008 nicht erhoben. 
ƒ Die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation 
mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste Wohnungsnotfälle und Betreuten Wohnens für alleinstehende 
wohnungslose Münsteraner Frauen und Männer nach § 67 SGB XII) ist Aufgabe der bezirklichen Sozial-
arbeit.  
Eingliederungshilfen 
Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist Eingliederungshilfe zu gewähren, wenn ihre seelische Ge-
sundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und 
schulische / berufliche Integration gesichert werden um eine dauerhafte Sozialleistungsabhängigkeit zu 
verhindern.  
Ressourcenziele 
ƒ Stellen: 9,2 
ƒ Aufwendungen:  3.281.042 € 
ƒ Erlöse:  524.069 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken  750 
Anzahl der Bearbeitungsfälle gem. SGB XII bzw. Serviceleistungen 870 
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 130

Produktüberblicke 
 
100 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Bezirkliche Sozialarbeit 
Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein stadtweit flächendeckendes Angebot an offener Beratung in den 
Bezirken und Stadtteilen vorhalten. 
Serviceleistungen „Soziales“  
Familien und Alleinstehende vor Verschuldung und Obdachlosigkeit zu bewahren. 
Eingliederungshilfen 
Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII soll die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen fördern.  
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
Bezirkliche Sozialarbeit 
Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rahmen seiner sozialräumlichen Aktivitäten an Stadtteilprojekten 
beteiligen, die durch die Stadtteilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden. 
Serviceleistungen „Soziales“  
Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung in Kooperation mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege. 
Eingliederungshilfen 
Eingliederungshilfe soll dauerhafte Erwerbslosigkeit verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
ƒ Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot bis 2011 um 10 %. 
ƒ An jedem laufenden Stadtteilarbeitskreis nimmt ein Bezirkssozialarbeiter teil. 
ƒ „Case-Management Pflege“ wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Diensten sichergestellt. Die Anzahl 
der erreichten Bürger/-innen wird langfristig gesteigert. 
ƒ Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf. 
ƒ Der Anteil planmäßig beendeter Hilfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit liegt über 80 %. 
Zielbericht 
Bezirkliche Sozialarbeit 
Das Sprechstundenangebot in den Bezirken ist im Jahr 2008 unverändert vorgehalten worden. Die Inan-
spruchnahme der Sprechstunden ist in den Stadtteilen sehr unterschiedlich. 
Der Kommunale Sozialdienst ist weiter in allen Stadtteilarbeitskreisen aktiv. Diese Zusammenarbeit ist ein 
wichtiger Faktor in der notwendigen Vernetzung und Präsenz bezirklicher Sozialarbeit im Gemeinwesen. 
Serviceleistungen „Soziales“  
Das Ziel „Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit = 80 %“ wurde 
erreicht.

Produktüberblicke  
 
Eingliederungshilfen 
101 
Die quantitative Zielmarke von 120 Leistungsfällen wurde leicht überschritten. Es gab eine Zunahme von 
Leistungsfällen von 8% (N=10 Fälle). Gründe: erstmals gesicherte datenbankgestützte Fallzahlen (Logo Data) 
und neue Leistungsanforderungen (z.B. Integrationshelfer an Schulen). 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Bezirkliche Sozialarbeit 
Die Zusammenarbeit mit den Münsteraner Schulen unter dem Stichwort „Schutzauftrag bei Kindeswohl-
gefährdung (§ 8a SGB VIII)“ wurde in 2008 verstärkt. So ist für alle Grundschulen in Münster ein Ansprech-
partner aus dem KSD für das Thema Kinderschutz benannt. 
Im Jahr 2009 wird die Zusammenarbeit des KSD mit den Schulen weiter ein wichtiges Entwicklungsfeld 
bleiben. Erfahrungen der Ansprechpartner im KSD für die Grundschulen sind auszuwerten und die generelle 
Zusammenarbeit auch über das Thema Kinderschutz hinaus ist zu entwickeln. 
Die präventive Arbeit im KSD ist durch die Bildung eines Fachdienstes Prävention intensiviert worden. Der 
Fachdienst besucht in Münster alle Familien mit Neugeborenen. 
Der KSD war auch 2008 in den sozialen Arbeitskreisen der Stadtteile aktiv. Die KSD-Arbeit in den Sozial- 
räumen ist eng vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe. Mit einer 
Reihe von Familienzentren wurden Kooperationsvereinbarungen geschlossen. 
Serviceleistungen „Soziales“  
Die Aufgaben aus dem Feld Soziales wurden in das Sozialamt verlagert. Im Rahmen der Bezirkssozialarbeit 
wird weiterhin die allgemeine Beratung auch zu sozialen Themen angeboten. Für die ARGE Münster werden 
Stellungnahmen zu Einzelfragen der Hilfegewährung erstellt.  
Die Gewährleistung einer unmittelbaren Hilfevermittlung und Hilfeplanung für Wohnungsnotfälle soll die 
Folgen einer weiteren Verschuldung mildern und eines ggf. drohenden Wohnungsverlust verhindern.  
Eingliederungshilfen 
ƒ zeitnahe – wie vom Gesetz vorgesehen – fachlich gebotene Leistungsentscheidungen 
ƒ Konzeptentwicklung für „Integrationshilfen in Regel- und Förderschulen“ 
ƒ Fortsetzung der Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern im Feld der Eingliede-
rungshilfe 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken  750  750 
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100  100 
Case Management (Anzahl der erreichten Bürger/innen) 13  13 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 75  69 
Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender 
Obdachlosigkeit (in %) 80 80

Produktüberblicke 
 
102 
Leistungsdaten 2008 
Ansatz 
2008 
Ist 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22  24 
Anzahl der Bearbeitungsfälle gemäß SGB XII bzw. Serviceleistungen 870  870 
Anzahl der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII 120  130 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2006 2007 2008 
Sprechstunden  726 726  
Arbeitskreise    
Hilfeplanverfahren bei drohender Obdachlosigkeit 211 190 k.A.* 
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 
davon junge Volljährige   130 
40 
Leistungen nach § 35a SGB VIII ambulant   92 
Leistungen nach § 35a SGB VIII stationär   38 
* keine Angabe (siehe Jahresbericht des Sozialamtes)

Produktüberblicke  
 
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung 
103 
Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderen die Kommunen, alles Notwendige zu planen und 
vorzuhalten, das dazu beiträgt, insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren 
Familien Rechnung zu tragen.  
Jugendhilfeplanung trägt im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der 
Jugendhilfe dazu bei, geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu 
initiieren, zu planen und bereitzustellen. Die Gesamt– und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugend-
hilfeträgers ist in §§ 79, 80, 81 SGB VIII festgelegt. 
Zielfenster für das Jahr 2008 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, mit einer frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung und 
Versorgung innerhalb des gesamten Aufgabenspektrums der Kinder- und Jugendhilfe positive Lebensbe-
dingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. Zu dem Aufgabenspektrum zählen u. a. die 
Förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Förderung 
der Erziehung in der Familie sowie die Hilfen zur Erziehung. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
Die Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Projekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler und inte-
grierter Bestandteil aller jugendhilfeplanerischen Maßnahmenplanungen und gemäß § 80 SGB VIII eine 
verpflichtende Vorgabe für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie beziehen sich auf alle Handlungsfelder 
der Jugendhilfe. 
Die Jugendhilfeplanung ist gemäß § 4 BauGB grundsätzlich bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu betei-
ligen, so dass diese frühzeitig entsprechende Bedarfe und soziale Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigten 
kann. 
Die freien Träger der Jugendhilfe werden innerhalb der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen, so dass 
diese ihre fachliche Perspektive mit einbringen können. In Münster erfolgt diese umfassende Beteiligung über 
die Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leistungsbereichen der Jugendhilfe 
entsprechen. Darüber hinaus umfassen die Kooperationsbereiche auch die frühe Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen, u. a. durch die Jugendforen in den Bezirken und den Jugendrat der Stadt Münster. 
Zielbericht 
Für folgende Projekt – bzw. Maßnahmenplanungen, Konzepte und Berichte wurden entsprechende Daten und 
fachliche Grundlagen aufbereitet: 
ƒ Gesamtstädtisches Präventionskonzept „Frühe Hilfen für Familien“ 
ƒ Familienzentren, Ausbaustufe 2008 
ƒ Bevölkerungsentwicklung und Infrastrukturmaßnahmen für sechs Bezirkskonferenzen 
ƒ Infrastrukturplanung: Kombinationseinrichtung in Sprakel und Neubau einer Einrichtung - 
Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote – in Wolbeck-Nord

Produktüberblicke 
 
104 
ƒ Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe in Münster 
ƒ Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien  
Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung wurden folgende sozialraumorientierte 
Infrastrukturmaßnahmen initiiert, begleitet bzw. realisiert: 
ƒ Eröffnung der Kombi-Einrichtung Handorf-Dorbaum „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“; Größe der Éinrichtung: 800 qm; Zielgruppe: 1.710 Kinder und 
Jugendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren 
ƒ Planung und Baubeginn der Kombi-Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – „Kindertagesein-
richtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ – in Sprakel; Größe der 
Einrichtung: 620 qm; Zielgruppe: lt. Bevölkerungsprognose 2015 knapp 800 Kinder und Jugendliche im 
Alter von 0 – 20 Jahren 
ƒ Neubau einer Einrichtung - Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote – in Wolbeck-Nord; 
Größe der Einrichtung: 523 qm; Zielgruppe der kinderpädagogischen Angebote: Kinder im Alter von 0 bis 
ca. 13 Jahren; lt Bevölkerungsprognose von 1.139 auf 1.488 junge Menschen 
Projektmanagement: 
ƒ Jugendrat der Stadt Münster: Abschluss der zweijährigen Modellphase und Überführung in die Regelstruk-
tur; Fachliche Grundlagen hierfür waren: Praxisbericht; Befragung der Mitglieder der Jugendforen in Koope-
ration mit der WWU; Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster; Zielgruppe: 9.709 wahlberechtigte 
Kinder u. Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren 
ƒ Netzwerk für Familien in Münster: Initiierung des Projektes „Notinsel“ – Schutzräume für Kinder in der Stadt; 
Hotlineaktion Elterngeld; Mitwirkung bei der Entwicklung eines gesamtstädtischen Präventionskonzeptes; 
Erstellung von Rundschreiben und Präsentationen 
ƒ Familienzentren: Ausbauplanung von weiteren 7 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren 
ƒ Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe in Münster; Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster 
Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und Workshops: 
ƒ Klausurtagung der Leitungskräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zum Thema „Migration, 
Integration, Interkulturelle Kompetenz; Mitwirkung an den Veranstaltungen zum „Interkulturellen Dialog über 
Grenzen hinweg“ 
ƒ Präsentation der Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen einer Fachtagung der Erzieher/innen der Offenen 
Ganztagsgrundschulen 
ƒ Präsentation des Modellprojektes „Jugendrat der Stadt Münster im Rahmen des 13. deutschen Kinder- und 
Jugendhilfetags in Essen

Produktüberblicke  
 
105 
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009 
Folgende Maßnahmen und Projekte waren im vergangenen Jahr maßgeblich: Umbruch beachten 
ƒ Jugendrat der Stadt Münster: Abschluss der zweijährigen Modellphase und Schwerpunkt der Präsentation 
am 13. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Essen. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster wurde 
der Jugendrat im Juni 2008 in eine dauerhafte Regelstruktur überführt. 
ƒ Handorf-Dorbaum: Die kombinierte Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – „Kindertagesein-
richtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ – wurde realisiert und im 
August eröffnet. 
ƒ Sprakel: Mit der Planung der Kombi-Einrichtung wurde eine weitere wichtige Infrastrukturmaßnahme für 
Kinder, Jugendliche und Familien initiiert. Das Jugendforum Nord wurde von Beginn an dem Planungs- und 
Realisierungsprozess beteiligt. 
ƒ Verstetigung der kinder– und familienfreundlichen Maßnahmen im Rahmen des „Netzwerks für Familien in 
Münster“ (vgl. Produkt 060402) 
ƒ Migration: Durchführung einer Klausurtagung für die Leitungskräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien zum Thema „Migration, Integration, Interkulturelle Kompetenz 
ƒ Mitwirkung an dem Migrationsleitbild Münster und am „Interkulturellen Dialog über Grenzen hinweg 
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe in Münster 
In 2009 sind folgende Schwerpunkte definiert:  
ƒ Realisierung der Infrastruktureinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel 
ƒ Laufende Planung der Infrastruktureinrichtung in Wolbeck mit dem Schwerpunkt „Kinderpädagogische 
Angebote“. 
ƒ Planung und Umsetzung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Gelmer 
ƒ Ausbauplanung Offene Ganztagsschulen im Primarbereich in Kooperation mit dem Amt für Schule und 
Weiterbildung 
ƒ Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014: Fortschreibung der Handlungsfelder „Kinder- und 
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ 
ƒ Mitwirkung bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes „Demografischer Wandel“  
ƒ Mitwirkung bei der Vorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugend-
lichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und frühe Förderung“

Sozialraumreport 
 
106 
5. Sozialraumreport 
 Stadt Münster insgesamt 
Die demografische Entwicklung sowie veränderte 
gesellschaftliche Entwicklungen und Lebens-
situationen von Kindern, Jugendlichen und Fami-
lien stellen eine entscheidende Grundlage für er-
forderliche Bedarfsanpassungen und veränderte 
Konzepte innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 
dar und sind ein wichtiges Planungsinstrument der 
Jugendhilfeplanung. 
Dabei ist neben der Entwicklung des gesamten 
Stadtgebietes insbesondere die demografische 
Entwicklung in den jeweiligen Bezirken bzw. Stadt-
teilen von Bedeutung. 
Infrastruktur- und Jugendhilfemaßnahmen müssen 
die jeweiligen Bedingungen in dem jeweiligen 
Stadtteil berücksichtigen und vor Ort entspre-
chende Bedarfsveränderungen feststellen und Be-
darfsanpassungen vornehmen.  
Im Folgenden werden die demografische Ent-
wicklung und die Entwicklungen innerhalb der 
sozialen Infrastruktur auf gesamtstädtischer Ebene 
in einem kurzen Überblick dargestellt. Hieran 
schließen sich die jeweiligen Entwicklungen auf 
Bezirksebene an. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Stadt Münster 
Demografie 2007 2008 Prognose 
2015 
Gesamtbevöl-
kerung 280.199 281.050 279.388 
davon unter 
18 Jahren 43.721 43.525 40.886 
Haushalte mit 
Kindern 25.912 25.896 ----------- 
Ausländer-
anteil 
21.195 
(7,6%) 
20.900 
(7,4%) ----------- 
Geburten 
(NEU) 2.400 2.535  
Zum 31.12.2008 lebten in Münster rund 281.000 
wohnberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Auffällig 
ist, dass die Einwohnerzahl insgesamt im Ver-
gleich zum Vorjahr mit der Zunahme von 851 Ein-
wohnern (0,3 %) entgegen der Annahme der aktu-
ellen Bevölkerungsprognose angestiegen ist. 
Besonders deutlich wird der Zuwachs mit über 700 
Einwohnern im Bezirk Mitte, gefolgt vom Bezirk 
West (plus 247 Einwohner). Die Bezirke Ost (plus 
80 Einwohner) und Hiltrup (plus 52) zeigen einen 
leichten Anstieg, während die Stadtbezirke Südost 
und Nord im Vergleich zum Vorjahr Einwohner-
rückgänge aufweisen: Nord (minus 134 Einwoh-
ner); Südost (minus 105 Einwohner). 
Entsprechend der allgemeinen positiven Bevöl-
kerungsentwicklung ist auch die Anzahl der Kinder 
und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr insge-
samt relativ stabil geblieben. 
Zudem ist stadtweit die Anzahl der Geburten im 
Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent angestiegen 
Daten und Fakten 2007 2008 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.389 9.027 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder in % 15,7% 21,4% 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder in % 108,3% 102,5% 
Anzahl Familienzentren 12 19 
Offene Ganztagsgrundschule *1 
Teilnehmer/-innen  2.024 2.281 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  39 39 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.108 1.219 
 ambulant 593 698 
 stationär 515 523 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.481 2.485 
*1 nicht enthalten: Förderschulen

Sozialraumreport 
 
107 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Für die Planung und Angebotsdurchführung inner-
halb der Leistungsfelder der Kinder- und Jugend-
hilfe wurden insbesondere die Maßnahmen umge-
setzt, die sich aus der Notwendigkeit begründen, 
für veränderte Bedarfe und Lebenswirklichkeiten 
von Zielgruppen entsprechende angepasste und 
weiterentwickelte Angebote zur Verfügung zu 
stellen. 
Zu nennen ist hier beispielsweise das gesamt-
städtische Präventionsprojekt mit den aufsu-
chenden Familienbesuchen oder auch die Fachbe-
ratung für betriebliche Formen der Kindertages-
betreuung, sowie ein gesamtstädtisches Konzept 
für die aufsuchende Arbeit bzw. soziale Gruppen-
arbeit mit Jugendlichen im Zusammenhang mit der 
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe. 
Darüber hinaus lag ein weiterer Schwerpunkt in 
dem Ausbau der sozialen Infrastruktur. So wurde 
die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen von 
15,7 % stadtweit auf insgesamt 21,4 % zum Kin-
dergartenjahr 2008/2009 ausgebaut. 
Zudem vollziehen seit 2008 inzwischen 19 
Kindertageseinrichtungen die Entwicklung zu 
Familienzentren.  
Die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuungs-
angebote im Primarbereich ist weiter angestiegen. 
Während mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 
rund 2.000 Grundschüler die Ganztagsbetreuung 
in Anspruch nahmen, steigerte sich die Inan-
spruchnahme innerhalb eines Jahres auf aktuell 
insgesamt 2.281 Plätze; Tendenz steigend und 
verbunden mit der Notwendigkeit, perspektivisch 
weitere Ausbauplanungen vorzunehmen. 
Bezirk Mitte 
Charakteristika / Profil des Bezirks  
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2007 2008 Prognose 
2015 
Gesamtbe-
völkerung 113.476 114.193 106.326 
davon unter 18 
Jahren 12.413 12.424 10.292 
Haushalte mit 
Kindern 7.949 8.025 ---------- 
Ausländer-
anteil 
7.850 
(6,9%) 
7.780 
(6,8%) ---------- 
Geburten 
(NEU) 913 1.035  
Zum 31.12.2008 lebten im Stadtbezirk Mitte mehr 
als 114.000 wohnberechtigte Einwohner. Auffällig 
ist hierbei, dass die Einwohnerzahl im Bezirk Mitte 
im Vergleich zum Vorjahr mit der Zunahme von 
717 Einwohnern (rd. 0,6 %) entgegen den ausge-
wiesenen Daten der Bevölkerungsprognose 2015 
angestiegen ist.  
Die Zunahme zeigt sich in Mitte Nordost mit einem 
Einwohnerzuwachs von insgesamt 361 Einwoh-
nern (Ew.) und im Innenstadtring (plus 322 Ew.); 
auch die Altstadt zeigt Zuwächse (plus 106 Ew.), 
während Mitte-Süd leichte Rückgänge (minus 
72 Ew.) zu verzeichnen hat. 
Entsprechend der allgemeinen positiven Bevöl-
kerungsentwicklung im Bezirk Mitte ist auch die 
Anzahl der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. 
Lebensjahr sehr stabil geblieben. Dies zeigt sich in 
manchen Quartieren besonders deutlich: Einen 
Anstieg an jungen Menschen verzeichnen bei-
spielsweise die Stadtteile Hansaplatz, Düesberg 
und Uppenberg. 
Insgesamt hat auch die Anzahl der Geburten im 
Bezirk Mitte im Vergleich zum letzten Jahr um 
rd. 120 Geburten zugenommen, welches sich 
ebenfalls in der Zunahme der Haushalte mit Kin-
dern widerspiegelt.

Sozialraumreport 
 
108 
Mit knapp 31 Prozent aller Haushalte mit Kindern 
in Münster ist dieser Haushaltstyp im Bezirk Mitte 
sehr stabil geblieben. 
Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung im Bezirk 
Mitte, die von den bisherigen Prognosedaten ab-
weicht, sowie zukünftige innerstädtische Bebau-
ungsvorhaben wie z. B. das Areal des Luftwaf-
fentransportkommandos und der OSMO-Hallen, 
erfordern in Bezug auf die Infrastrukturplanungen 
innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe für den ge-
samten Bezirk Mitte eine aufmerksame Beob-
achtung und Planung und enge Abstimmungs-
prozesse, insbesondere mit dem Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung. 
Daten und Fakten 2007 2008 
Tagesbetreuung für Kinder   
Kinder in 
Tageseinrichtungen und 
Tagespflege 
2.854 2.772 
Versorgungsquote für 
unter dreijährige Kinder 
in % 
18,9% 23,6% 
Versorgungsquote für 
drei- bis sechsjährige 
Kinder in % 
103,6% 102,1% 
Anzahl Familienzentren 2 3 
Offene Ganztagsgrundschule *1  
Teilnehmer/-innen  868 1.041 
Kinder- und Jugendeinrichtungen   
Anzahl 12 12 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
 Jahreszahlen 281 296 
 ambulant 143 156 
 stationär 138 140 
Angebote der Familienbildung  
Anzahl 1.849 1.786 
*1 nicht enthalten: Förderschulen 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Folgende Entwicklungen innerhalb der Jugend-
hilfeleistungen sind im Bezirk Mitte herauszu-
stellen: 
ƒ Zum Kindergartenjahr 2008/2009 konnte die 
Versorgungsquote der unter 3-Jährigen von 
18,9 % auf insgesamt 23,6 % erhöht werden. 
ƒ Die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuungs-
angebote im Primarbereich ist weiter angestie-
gen. Während im vergangenen Jahr im Bezirk 
Mitte knapp 870 Grundschüler mit Beginn des 
Schuljahres 2007/2008 die Ganztagsbetreuung 
in Anspruch nahmen, steigerte sich die Inan-
spruchnahme auf insgesamt 1.041 Ganz-
tagsplätze. 
ƒ Die Anzahl der durchgeführten Angebote der 
Familienbildung im Bezirk Mitte wurden leicht – 
zugunsten einer Steigerung der dezentralen 
Angebote in den Außenbezirken - verlagert. 
Innenstadtring: 
ƒ Steigende Bedarfe nach Ferienbetreuungs-
angeboten waren Anlass, die Ganztagsbetreu-
ung in den Ferien für Kinder der 5., 6. und 
7. Klasse mit einem zusätzlichen Angebot vom 
Bennohaus seit den Osterferien 2008 auszu-
bauen. 
Mitte-Süd: 
ƒ Das Südviertelbüro feierte 10-jähriges Beste-
hen. Im Rahmen des Südviertelbüro-Projektes 
„Runder Tisch“ entstand die AG „Quartierstütz-
punkt im Südviertel“, in der Freie Träger und 
Ehrenamtliche vertreten sind und sich mit Per-
spektiven einer sozialen Nutzung des Stand-
ortes St. Sebastian befassen. Hintergrund ist, 
dass im März 2008 die Pfarrgemeinden St. Se-
bastian und Heilig Geist zusammengelegt 
wurden. Das Gelände soll einer anderen Nut-
zung zugeführt werden.

Sozialraumreport 
 
109 
Mitte Nord-Ost: 
ƒ Im 1. Quartal 2008 hat der Sozialdienst katho-
lischer Männer (SKM) die aufsuchende Arbeit im 
Auftrag des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien im Bezirk Mitte Nord-Ost mit einer hal-
ben Stelle aufgenommen. Die aufsuchende 
Arbeit erstreckt sich in diesem Bereich bis 
Rumphorst/Hoppengarten und wendet sich im 
Schwerpunkt an Cliquen im Bereich der Pötter-
hoekschule im Alter von ca. 12J. bis ca. 18J., 
die u. a. durch Beschädigungen auf dem Schul-
gelände auffällig wurden. Weitere Cliquen Ju-
gendlicher halten sich hier auch auf, treten 
jedoch eher unauffällig auf. 
ƒ Die aufsuchende Arbeit am Schlachthof, 
Rjasanstrasse durch die Streetwork wurde fort-
gesetzt. Darüber hinaus gibt es Angebote für Ju-
gendliche aus diesem Sozialraum im Jugend-
zentrum „Bonni“.  
ƒ Für Jugendliche aus dem Stadtteil Rumhorst 
gibt es in der Kirchengemeinde St. Thomas 
Morus einmal wöchentlich einen offenen Ju-
gendtreff. Die Angebotszeit für den „offenen 
Treff“ wird ab 2009 um einen zweiten Termin 
erweitert, da es in diesem Stadtteil keine wei-
teren Angebote für Jugendliche gibt. Eine Orien-
tierung der jungen Menschen zu Jugendein-
richtungen in der Umgebung wie z. B. Richtung 
Coerde oder zum Paul-Gerhardt-Haus ist eher 
selten. 
ƒ Die städtische Kindertageseinrichtung Rump-
horst hat sich erfolgreich für die Weiterent-
wicklung zum Familienzentrum beworben. 
ƒ Der Arbeitskreis Mitte–Ost hat sich an der 
Durchführung des FH- Projekts: „Offene Kinder-  
und Jugendarbeit und Kooperation mit Schulen“ 
– vom Sommersemester 2008 bis inkl. 
Wintersemester 2008 - beteiligt. Das Ergebnis 
wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 vorliegen. 
Sozialraumreport – Bezirk West 
Charakteristika / Profil des Bezirks  
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2007 2008 Prognose 
2015 
Gesamtbe-
völkerung 54.178 54.419 56.505 
davon unter 
18 Jahren 9.876 9.872 9.772 
Haushalte mit 
Kindern 5.584 5.573 ----------- 
Ausländer-
anteil 
4.792 
(8,8%) 
4.659 
(8,6%) ----------- 
Geburten 
(NEU) 483 514  
Zum Jahresende 2008 lebten im Stadtbezirk West 
rund 54.400 Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr 
hat die Bevölkerung im Bezirk West wie auch be-
reits im vergangen Jahr um weitere 0,4 Prozent 
zugenommen.  
Insbesondere Albachten und Roxel haben inner-
halb des letzten Jahres weitere Einwohner gewin-
nen können; Nienberge und Gievenbeck hingegen 
haben im Vergleich zum Vorjahr leichte Einwoh-
nerrückgange erfahren.  
Die reale Bevölkerungsentwicklung im Bezirk West 
bestätigt die Berechnung der Bevölkerungsprog-
nose, dass dieser Bezirk auch in den kommenden 
Jahren weitere Einwohnerzuwächse zu verzeich-
nen haben wird. 
Insgesamt ist die Anzahl der Kinder und Jugend-
lichen in diesem Bezirk recht stabil geblieben. 
Rund 21,5 Prozent aller Haushalte aus Münster mit 
Kindern leben im Bezirk West; damit ist der Bezirk 
West nach dem Bezirk Mitte besonders familien–

Sozialraumreport 
 
110 
bzw. kinderreich. Dies zeigt sich auch in der Stei-
gerung der Anzahl der Geburten. 
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung im 
Bezirk West liegt mit 8,8 Prozent über dem städ-
tischen Durchschnitt von 7,6 Prozent. 
Insgesamt 632 Kinder und Jugendliche (6,4%) im 
Alter von 0 bis 18 Jahren besitzen aktuell im Bezirk 
eine Zuwanderungsgeschichte. 
Daten und Fakten 2007 2008 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tageseinrich-
tungen und Tagespflege 2.356 2.201 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder in % 20,6% 25,6% 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder in % 118,8% 101,8% 
Anzahl Familienzentren 3 5 
Offene Ganztagsgrundschule *1 
Teilnehmer/-innen  288 336 
Kinder- und Jugendeinrichtungen  
Anzahl 9 9 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung 
Jahreszahlen 239 273 
 ambulant 135 163 
 stationär 104 110 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl  217 244 
*nicht enthalten: Förderschulen 
Vor dem Hintergrund der baulichen Entwicklung 
und der damit verbundenen Bevölkerungszu-
nahme waren in den vergangenen Jahren inten-
sive Infrastrukturmaßnahmen insbesondere in den 
Stadtteilen Gievenbeck, Albachten und Roxel er-
forderlich.  
Inzwischen sind diese weitgehend abgeschlossen, 
so dass der Bezirk West über gute Ausgangsbe-
dingungen für die frühe Förderung, Betreuung und 
Begleitung von Kindern, Jugendlichen und 
Familien verfügt. 
Im Rahmen der Tagesbetreuung für Kinder konnte 
die Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder 
mit insgesamt 25,6 % u. a. durch die Realisierung 
weiterer Einrichtungen bzw. Gruppen erhöht 
werden. 
Die freien Träger der Familienbildung sind mit 
ihren Angeboten in diesem Bezirk gut aufgestellt 
und haben ihre Angebote in 2008 weiter aus-
gebaut. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Gievenbeck 
ƒ Insgesamt drei Kindertageseinrichtungen im 
Quartier „Toppheide“ entwickeln sich im Ver-
bundsystem seit August 2008 zu Familien-
zentren: 
– die Kindertageseinrichtung „Gescherweg“ 
des Trägers „Outlaw GmbH e.V.“ 
– die städtische Kindertageseinrichtung „Am 
Gievenbach“  
– die städtische Kindertageseinrichtung 
„Legdenweg“  
ƒ Das Thema „Erziehungspartnerschaften“ ist 
weiterhin ein kontinuierlicher und engagierter 
Bild entfernen Schwerpunkt des pädagogischen 
Arbeitskreises Gievenbeck. Gemeinsames Ziel 
ist es, Eltern stärker in die Arbeit der 
Einrichtungen mit einzubeziehen und die 
Elternkompetenz zu fördern. In 2008 wurde für 
die Fachkräfte in Gievenbeck u. a. eine 
Fachveranstaltung zum Thema 
„Erziehungspartnerschaft“ durchgeführt. 
ƒ Darüber hinaus hat sich der pädagogische Ar-
beitskreis mit weiteren kinder- und familien-
freundlichen Projekten im Stadtteil beschäftigt. 
Umgesetzt wurde ein Internetportal für den 
Stadtteil, welches Eltern als schnellen Service 
und Orientierungshilfe gebündelte Informationen 
zu den Angeboten in Gievenbeck liefert. Ein 
stets aktueller Veranstaltungskalender informiert 
zudem über stadtteilrelevante Termine.  
ƒ Das städtische Fachwerk Gievenbeck hat einen 
Kinderstadtteilplan entwickelt, um den Kindern 
die Orientierung in ihrem Stadtteil zu erleichtern. 
Die Entwicklung des Plans wurde unter dem

Sozialraumreport 
 
111 
Motto: „Ein Plan von Kindern für Kinder“ um-
gesetzt. Dazu arbeitete das Fachwerk eng mit 
den drei Grundschulen und insgesamt 160 
Schülerinnen und Schüler im Stadtteil 
zusammen.  
ƒ In 2008 wurde der Verein „Mutter und mehr 
e. V.“ zum Mehrgenerationenhaus in Gieven-
beck. Das Mütterzentrum und Familiencafé ist 
ein Ort der Begegnung, der Raum zum "Auf-
tanken" und Austauschen bietet. Zudem werden 
Aktionen, Unterstützung und Beratung für Jung 
und Alt, Mütter und Väter mit Kindern, Groß-
eltern und Jugendliche angeboten.  
 
Sentrup 
ƒ Als ein Schwerpunkt der ehrenamtlichen Kinder- 
und Jugendarbeit in Sentrup sind die Ferien-
fahrten hervorzuheben, die sehr gut angenom-
men werden.  
Albachten 
ƒ Der Verein Offene Jugendarbeit Albachten 
(OJAA) e. V. hat die Leistungsvereinbarung mit 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
zum Ende des Jahres 2008 gekündigt und sich 
aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu-
rückgezogen. Der Träger wird sich zukünftig auf 
einzelne Projekte und das Sommerferienpro-
gramm in Albachten konzentrieren. Die Ange-
botsleistung der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit in Albachten erfährt hierdurch keine Re-
duzierung, da die Mittel anteilig der offenen 
Kinder- und Jugendeinrichtung „Albatros“ der 
AWO und dem Jugendhilfeträger ViP e. V. für 
die aufsuchende Arbeit zur Verfügung gestellt 
wurden. 
Roxel 
ƒ Der „Initiativkreis Gesundheitsjahr Roxel“ hat 
das Gesundheitsjahr zum Sommer 2008 mit 
Themen wie gesunde Ernährung und Bewegung 
für den Stadtteil ins Leben gerufen. Die Mitglie-
der im Stadtteilarbeitskreis Kinder- und Jugend-
hilfe Roxel, verschiedene Unternehmen, 
Krankenkassen, die Fachhochschulen etc. 
unterstützen die Initiatoren, die den Bürgerpreis 
in Bronze für diese Aktion erhalten haben.  
ƒ Die Erweiterungsbauten der Hauptschule und 
der Förderschule wurden abgeschlossen, so 
dass den Schülern ausreichend Räume u. a. für 
den gebundenen Ganztag zur Verfügung ste-
hen. Eine gemeinsame Mensa wird noch reali-
siert. 
Mecklenbeck 
ƒ In Mecklenbeck fielen im vergangenen Jahr ver-
mehrt Kinder- und Jugendliche durch starken 
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum auf. Pro-
blemlösungen wurden auf breiter Ebene disku-
tiert. Im Ergebnis wurde die offene Kinder- und 
Jugendarbeit im Paulushof durch eine Hono-
rarkraft aus Mitteln des kriminalpräventiven 
Rates verstärkt, um die hauptamtliche Fachkraft 
für die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen 
zu entlasten. Zudem wurde der offene Treff um 
den „Freitagstreff“ erweitert.  
ƒ Da es zudem Jugendliche mit auffälligem Ver-
halten aus anderen Stadtteilen nach Mecklen-
beck zieht, wird eine intensive Vernetzung mit 
Fachkräften aus anderen Stadtteilen angestrebt. 
Nienberge / Häger 
ƒ Eine in 2007 durchgeführte Fragebogenaktion 
auf Initiative des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien verdeutlichte, dass sich 91 Prozent 
der Kinder und Jugendlichen in Häger konkrete 
Angebote vor Ort wünschen.

Sozialraumreport 
 
112 
Seit 2008 wird nun an zwei Nachmittagen in der 
Woche ein entsprechendes Angebot vor Ort im 
Gemeinschaftsraum St. Aloysius durchgeführt, 
welches eine gute Alternative und Ergänzung zu 
den Freizeitangeboten in Nienberge ist. Die Trä-
gerschaft für die Durchführung des Angebotes hat 
die Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian aus 
Nienberge übernommen; die hauptamtliche päda-
gogische Stelle wurde in diesem Zusammenhang 
auf eine Vollzeitstelle aufgestockt. 
 
Sozialraumreport – Bezirk Nord 
Charakteristika / Profil des Bezirks  
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2007 2008 Prognose 
2015 
Gesamt-
bevölkerung 28.246 28.112 28.102 
davon unter 
18 Jahren 5.602 5.521 5.194 
Haushalte mit 
Kindern 3.179 3.107 ----------- 
Ausländer-
anteil 
3.245 
(11,5%) 
3.189 
(11,3%) ----------- 
Geburten 
(Neu) 286 302  
Zum Jahresende 2008 lebten im Stadtbezirk Nord 
insgesamt rund 28.000 Einwohner.  
Die leicht zurückgehende Bevölkerungsentwick-
lung der vergangenen Jahre unterstreicht die 
Annahme der Bevölkerungsprognose, dass der 
Bezirk Nord – insbesondere in den Stadtteilen 
Kinderhaus und Coerde – perspektivisch grund-
sätzlich eher weitere Einwohnerrückgänge zu 
verzeichnen haben wird. Durch die aktuelle Bau-
landentwicklung in Sprakel werden diese Einwoh-
nerrückgänge auf den gesamten Bezirk Nord 
bezogen, jedoch ausgeglichen. 
Der rückläufige Trend der Einwohnerzahlen wirkt 
sich auf die Anzahl der Haushalte mit Kindern 
insgesamt und hierbei auf die jüngeren Alters-
gruppen aus. Bei den unter 18-jährigen erwartet 
die Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2015 
einen Rückgang um knapp sechs Prozent. Dies 
betrifft vor allem die Altersgruppen der bis unter 
10-jährigen. 
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch darauf 
hinzuweisen, dass dem stadtweiten Trend entspre-
chend, auch im Bezirk Nord im Vergleich zum Vor-
jahr eine Zunahme der Geburten festzustellen ist.  
Der Anteil der Bevölkerung mit Zuwanderungsge-
schichte ist im Bezirk Nord mit 11,3 Prozent im

Sozialraumreport 
 
113 
stadtweiten Vergleich weiterhin überproportional 
stark vertreten und recht stabil geblieben.  
Der Kommunale Sozialdienst ist in seiner täglichen 
Arbeit insbesondere mit Romafamilien, Afrika-
nischen Familien und Aussiedlerfamilien konfron-
tiert. Besondere Problemlagen bzw. Themen sind 
beispielsweise Bleiberechtsfragen, Geschlechter-
verhältnis, Rollen- und Erziehungsverständnis und 
die fehlende Integration älterer Aussiedler. 
Daten und Fakten 2007 2008 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in 
Tageseinrichtungen 
und Tagespflege 
1.293 1.281 
Versorgungsquote für 
unter dreijährige Kinder 
in % 
13,8% 20,3% 
Versorgungsquote für 
drei- bis sechsjährige 
Kinder in % 
107,4% 117,0% 
Anzahl Familienzentren 3 4 
Offene Ganztagsgrundschule *1 
Teilnehmer/-innen  234 255 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  6 6 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung 
Jahreszahlen 244 252 
 ambulant 109 123 
 stationär 135 129 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung 
Anzahl 160 165 
*nicht enthalten: Förderschulen 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Coerde 
ƒ Die Boxabteilung des Telekom Postsportvereins 
unterstützt seit 2006 auf Initiative des Amateur-
boxers und Olympiaaspiranten Farid Vatan-
parast ein Boxkonzept, mit dem er Kindern und 
Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt „fördern 
und fordern“ neue Lebensperspektiven anbieten 
möchte, um negative Entwicklungen (z.B. Krimi-
nalität, Drogen, Alkohol etc.) zu korrigieren. Das 
Konzept verlangt von den jungen Menschen 
sehr viel Selbstdisziplin als Grundvoraussetzung 
für Erfolg, Respekt vor den Fähigkeiten und der 
Persönlichkeit des Gegners und Trainingspart-
ners, Umgang mit Erfolg und Niederlage sowie 
einen konstruktiven Umgang mit der eigenen 
Aggression. Das Projekt hat innerhalb kurzer 
Zeit 46 Mitglieder im Alter von 10 bis 30 Jahren 
gewonnen; darunter viele Jugendliche mit einer 
Migrationsvorgeschichte (76%), aber auch 
Mädchen und junge Frauen (18%), die das 
tägliche Angebot sehr motiviert wahrnehmen. 
Seit 2008 wird das Projekt vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien unterstützt. 
ƒ Schwerpunkte der Zukunftswerkstatt des 
Stadtteilarbeitskreises Coerde waren 2008: 
– "Frühe Hilfen" 
– Vandalismus und "junge Jugendliche" 
– Sport in Coerde 
– Respektvoller Umgang der Generationen 
Kinderhaus 
Quelle: Bundestransferstelle Soziale Stadt  
ƒ Im Wohnquartier Brüningheide wurden die Pro-
jekte des Bund-Länder-Programms „Soziale 
Stadt“ weiter ausgebaut.  
ƒ Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
engagiert sich in den Handlungsfeldern Inte-
gration, Bildung und soziale Sicherung. 
ƒ Im Mittelpunkt der Felder Bildung und soziale 
Integration stehen Sprachkurse und Förderkurse 
für Schüler/innen. Weitere Inhalte sind die 
Verbesserung der Elternkompetenz und die 
soziale Integration von Menschen mit

Sozialraumreport 
 
114 
Migrationsvorgeschichte. Insgesamt werden 
nach Einschätzung der Fachkräfte durch das 
Programm der Sozialen Stadt wichtige 
Ressourcen für präventive Arbeitsansätze und 
individuelle Förderangebote für Kinder und 
Familien ermöglicht. 
ƒ Neben diesen Aspekten greift das Programm 
auch grundsätzliche und drängende wohnungs-
wirtschaftliche Fragen auf. Hier zeigt sich erheb-
licher Handlungsbedarf, da eine Zunahme des 
Wohnungsleerstandes bzw. ein erheblicher 
Renovierungsstau von Wohnblöcken festzu-
stellen ist. 
ƒ Die Kirchengemeinden und das Sozialbüro 
Kinderhaus haben das Thema „Armut“ in eine 
stadtteilbezogene öffentliche Diskussion 
gerückt.  
Sprakel 
ƒ In Sprakel wurde im Zuge der Bauland- und 
Bevölkerungsentwicklung mit der notwendigen 
Realisierung der Infrastrukturmaßnahme für 
eine kombinierte Einrichtung für Kinder, Jugend-
liche und Familien begonnen.  
ƒ Zudem wurde die Entscheidung über die 
zukünftige Trägerschaft im November 2008 von 
den politischen Gremien beschlossen; Träger 
für die komplette Einrichtung ist der Jugend-
hilfeträger „Outlaw GmbH e.V“. 
ƒ Das Jugendforum Nord hat die in 2007 ge-
startete Fragebogenaktion bzgl. der Angebots-
wünsche der Kinder und Jugendlichen vor Ort 
ausgewertet und der Bezirksvertretung bzw. 
dem Träger präsentiert.  
ƒ Die Realisierung der Einrichtung ist für August 
2009 vorgesehen. 
Bezirkskonferenz Nord 
ƒ Die Entwicklung und Erkenntnisse des Modell-
projektes „Frühe Hilfen für Familien“ in Coerde 
war das Schwerpunktthema der Bezirkskon-
ferenz Nord. Zum August 2008 wurde die erfolg-
reiche Arbeit am Modellstandort in Coerde in 
das gesamtstädtische Präventions- konzept 
integriert. 
Sozialraumreport Bezirk Ost und Südost 
Charakteristika / Profil des Bezirks  
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Bezirk Ost 
Demografie 2007 2008 Prognose 
2015 
Gesamtbe-
völkerung 20.600 20.680 20.935 
davon unter 
18 Jahren 3.672 3.734 3.505 
Haushalte mit 
Kindern 2.104 2.148 ----------- 
Ausländer-
anteil 
937 
(4,5%) 
920 
(4,5%) ----------- 
Geburten 
(Neu) 170 186  
Die Einwohnerentwicklung im Stadtbezirk Ost zeigt 
sich mit insgesamt 20.680 Einwohnern gegenüber 
dem Vorjahr sehr stabil mit weiterhin positiver 
Tendenz.  
Diese Entwicklung unterstützt die Annahme der 
Bevölkerungsprognose, dass der Bezirk Ost in den 
kommenden Jahren leichte Einwohnerzuwächse 
erwarten kann.  
Mit einem Zuwachs von ca. 145 (1,9%) Bürger-
innen und Bürgern innerhalb eines Jahres ist der 
Stadtteil Handorf im Bezirk Ost aktuell der 
„Demografische Gewinner“.

Sozialraumreport 
 
115 
Gelmer-Dyckburg zeigt sich relativ stabil, während 
Mauritz-Ost leichte Bevölkerungsrückgänge (minus 
0,8%) verzeichnet.  
Vor dem Hintergrund verschiedener anvisierter 
bzw. in Planung befindlicher Bebauungsvorhaben 
in Mauritz-Ost ist davon auszugehen, dass dieser 
Stadtteil in den kommenden Jahren spürbare Zu-
züge haben wird, so dass sehr frühzeitig die 
Infrastrukturbedarfe berücksichtigt werden 
müssen. 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2007 2008 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tages-
einrichtungen und 
Tagespflege 
592 596 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder in % 9,6% 15,4% 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder in % 96,9% 89,1% 
Anzahl Familienzentren ---------- 1 
Offene Ganztagsgrundschule *  
Teilnehmer/-innen  151 165 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 4 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung 
Jahreszahlen 65 68 
 ambulant 42 42 
 stationär 23 26 
Angebote der Familienbildung  
Anzahl 17 53 
*nicht enthalten: Förderschulen 
6. Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Der Schwerpunkt im Bezirk Ost war im vergan-
genen Jahr insbesondere durch den Ausbau von 
Infrastrukturmaßnahmen gekennzeichnet.  
Das gilt sowohl für den Ausbau innerhalb der Kin-
dertagesbetreuung als auch für die Angebote der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit und Famili-
enbildung. 
Mauritz-Ost 
ƒ Das Johannes-Busch-Haus (Christlicher Verein 
junger Menschen e. V.) hat im vergangenen 
Jahr die Turnhalle, die ehemals für das Aus-
siedlerschülerwohnheim zur Verfügung stand, 
für Freizeitangebote innerhalb der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit um– bzw. ausgebaut. 
Handorf 
ƒ Handorf war insbesondere durch die Entwick-
lung des Neubaugebietes „Drei Eichen“ und die 
damit verbundenen laufenden Planungen für die 
Kombi-Einrichtung, die eine Kindertagesein-
richtung und eine Kinder- und Jugendeinrich-
tung unter einem Dach vereint, geprägt. Mit der 
kombinierten Einrichtung für Kinder, Jugendliche 
und Familien, Eröffnung im August 2008, hat 
Handorf optimale Rahmenbedingungen für die 
frühe Betreuung, Förderung und Entwicklung 
von Groß und Klein vor Ort. 
 
ƒ Zum Kindergartenjahr 2008/2009 wurden die 
Kindertageseinrichtungen „Städtische KiTa 
„Eichenaue“ (ehem. „Am Juffernbach“), Kath. 
KiTa St. Petronilla und Ev. KiTa „Kinderbrücke“ 
zum Familienzentrum im Verbund umgewandelt. 
Mit dem Kommunalen Sozialdienst wurden ent-
sprechende Kooperationsvereinbarungen 
getroffen. 
Gelmer-Dyckburg 
ƒ Im Zuge der Umwandlung der Astrid Lindgren-
Schule zur offenen Ganztagsgrundschule zum 
Schuljahr 2006/2007 wurde die Immobilie, die

Sozialraumreport 
 
116 
direkt am Schulgelände liegt, einer Doppel-
nutzung - für die offene Ganztagsbetreuung 
(OGS) der Grundschule sowie für die Zwecke 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit - 
zugeführt. 
Aufgrund der jeweiligen sehr unterschiedlichen 
Anforderungen an die Raumausstattung und  
-gestaltung für die verschiedenen Zielgruppen 
sowie steigender Betreuungszahlen der OGS 
ist eine Doppelnutzung nicht mehr möglich. 
Die Immobilie „Westerheide“ wird inzwischen 
ausschließlich für die Ganztagsbetreuung der 
Astrid Lindgren-Schule genutzt, so dass alter-
native Räumlichkeiten für die Durchführung 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit dringend 
erforderlich sind.  
Bezirk Südost  
Demografie 2007 2008 Prognose 
2015 
Gesamtbevöl-
kerung 27.033 26.928 29.943 
davon unter  
18 Jahren 5.286 5.164 5.520 
Haushalte mit 
Kindern 3.070 3.025 ----------- 
Ausländeranteil 1.565 
(5,8%) 
1.575 
(5,9%) ----------- 
Geburten (Neu) 216 205  
Im Stadtbezirk Südost sind bezüglich der Bevöl-
kerungsentwicklung keinen nennenswerten Verän-
derungen ablesbar. Mit knapp 27.000 Einwohnern 
hat der Bezirk gegenüber dem Vorjahr leichte Ein-
wohnerrückgänge zu verzeichnen. Laut Bevölke-
rungsprognose ist in den kommenden Jahren 
jedoch durch die Baugebietsentwicklung davon 
auszugehen, dass der Bezirk Südost in den kom-
menden Jahren deutliche Einwohnerzuwächse zu 
verzeichnen haben wird. Insbesondere Wolbeck 
wird im Zusammenhang mit der Wohnsiedlungs-
entwicklung mit knapp 20 Prozent deutlich wach-
sen. Dementsprechend wird der Anteil der Kinder 
und Jugendlichen in diesem Bezirk steigen. 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2007 2008 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tageseinrich-
tungen und Tagespflege 976 921 
Versorgungsquote für 
unter dreijährige Kinder 
in % 
9,4% 17,9% 
Versorgungsquote für 
drei- bis sechsjährige 
Kinder in % 
111,1% 103,0% 
Anzahl Familienzentren 2 2 
Offene Ganztagsgrundschule *1 
Teilnehmer/-innen  197 240 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl 3 3 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung 
Jahreszahlen 114 133 
 ambulant 58 80 
 stationär 56 55 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 74 89 
*nicht enthalten: Förderschulen 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Gremmendorf 
ƒ Die städt. KiTa in Normannenweg und die städt. 
KiTa Loddengrund haben zum Kindergartenjahr 
2008/2009 zusätzliche Plätze für unter Dreijäh-
rige bereithalten können. 
Angelmodde 
ƒ Auch in Angelmodde wurden weitere Plätze für 
die unter Dreijährigen zum Kindergartenjahr 
2008/2009 in der kath. Kindertageseinrichtung 
St. Bernhard geschaffen. 
Wolbeck 
ƒ Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
beabsichtigt in 2009 die Errichtung einer Kinder- 
und Jugendhilfeeinrichtung im Baugebiet 
Wolbeck - Nord (Am Borggarten/ Grenkulen-
weg/Telgter Straße).

Sozialraumreport 
 
117 
ƒ Die Einrichtung soll Räume für eine Kinder-
tageseinrichtung und für kinderpädagogische 
Angebote innerhalb der Kinder- und Jugend-
arbeit umfassen und voraussichtlich 2010 in 
Betrieb genommen werden. 
Bezirkskonferenz Ost / Südost 
Der Bezirk Ost/Südost beschäftigte sich 2008 mit 
zwei Schwerpunktthemen: 
ƒ „Interkulturelles Profil“ 
ƒ Stärkung durch Rhythmik – ein Projekt in 
Kooperation mit der Eichendorffgrundschule 
Innerhalb der fachlichen Auseinandersetzung mit 
einem interkulturellen Profil im KSD wurde deut-
lich: 
ƒ dass auch in der Altenpflege bzgl. der Arbeit mit 
Migranten die Anpassung an besondere Be-
darfslagen der älteren Menschen erfolgt und 
sich in dem Begriff „kultursensible Altenpflege“ 
widerspiegelt. 
ƒ dass kulturelle Verständigungsschwierigkeiten 
als Auslöser für Hemmnisse auf beiden Seiten 
bestehen und als solche erkannt werden 
müssen. 
ƒ dass niederschwellige Hilfezugänge geschaffen 
werden sollten z. B. in Form der Einbeziehung 
von Ehrenamtlichen mit Zuwanderungsge-
schichte, die eine Rolle als „Brückenpersonen“ 
im Sozialraum übernehmen könnten. 
Das Projekt „Stärkung durch Rhythmik, ganzheit-
liche Förderung von Schulkindern“ ist ein gemein-
sames Projekt der Jugendhilfe mit der Eichendorff-
grundschule. Den größten Schüleranteil stellt die 
Gruppe der Kinder mit Migrationsvorgeschichte 
dar. 
Das Konzept ist ein schulinternes heilpädago-
gisches Gruppenangebot. Die Schulkinder werden 
in ihrer vertrauten Schule gefördert, Entwick-
lungsdefizite werden aufgearbeitet; es gibt inten-
sive Rückkoppelungen mit dem Elternhaus und 
den zuständigen Lehrkräften. 
Sozialraumreport – Bezirk Hiltrup 
Charakteristika / Profil des Bezirks  
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2007 2008 Prognose 
2015 
Gesamtbe-
völkerung 36.666 36.718 37.577 
davon unter 18 
Jahren 6.872 6.810 6.604 
Haushalte mit 
Kindern 4.026 4.018 ----------- 
Ausländer-
anteil 
2.806 
(7,7%) 
2.777 
(7,6%) ----------- 
Geburten 
(Neu) 323 293  
Zum Jahresende 2008 lebten im Stadtbezirk Hil-
trup insgesamt rund 37.000 Einwohner. Gegen-
über dem Vorjahr ist die Bevölkerung im Bezirk mit 
leichten Zuzügen deutlich stabil geblieben. Laut 
Bevölkerungsprognose wird der Bezirk Hiltrup bis 
2015 weitere Einwohnerzuwächse von insgesamt 
etwa 2,3% zu verzeichnen haben. 
Relativ stabil in der Einwohnerentwicklung zeigen 
sich Hiltrup-Ost und Hiltrup-Mitte auf dem Niveau 
von heute auch in den kommenden Jahren.

Sozialraumreport 
 
118 
In Berg Fidel sind im Vergleich zum Vorjahr nur 
leichte Einwohnerrückgänge (minus 30 Ew.) zu 
sehen. Die Bevölkerungsprognose geht davon 
aus, dass - gemessen an heute - dieser Stadtteil 
bis 2015 mit Bevölkerungsabnahmen von voraus-
sichtlich insgesamt minus 425 Personen (minus 
7,5%) rechnen muss. Zu berücksichtigen ist hierbei 
allerdings, dass die Bevölkerungsabnahme bislang 
nicht so deutlich eingetreten ist wie zunächst 
prognostiziert. 
Amelsbüren hat im Vergleich zum Vorjahr durch 
die Baugebietsentwicklung weitere Einwohner-
zuwächse von 2,2% (plus 128 Ew.) zu verzeich-
nen. Dieser Trend wird in den kommenden Jahren 
anhalten, so dass Amelsbüren gemessen an 
heute, weitere Einwohner (ca. 5,7%) dazu 
gewinnen wird. 
Hiltrup-West zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr 
recht stabil (plus 19 Ew.) bleibt aber insgesamt auf 
der Grundlage der Bevölkerungsprognose ein 
wenig hinter den Erwartungen, die für 2008 prog-
nostiziert wurden, zurück. Die Bevölkerungs-
prognose geht davon aus, dass Hiltrup-West bis 
2015 insgesamt Einwohnerzuwächse von rund 
10% haben wird. 
Auffällig ist, dass der Bezirk Hiltrup neben dem 
Stadtbezirk Südost insgesamt hinter den stadtweit 
steigenden Geburtenzahlen zurückliegt. Bis auf 
Hiltrup-Mitte sind in allen Stadtteilen Hiltrups Ge-
burtenrückgänge zu verzeichnen. 
Daten und Fakten 2007 2008 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tageseinrich-
tungen und Tagespflege 1.318 1.256 
Versorgungsquote für 
unter dreijährige Kinder 
in % 
9,3% 16,3% 
Versorgungsquote für 
drei- bis sechsjährige 
Kinder in % 
106,3% 99,0% 
Anzahl Familienzentren 2 4 
 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen 203 244 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl 5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung 
Jahreszahlen 165 197 
 ambulant 106 134 
 stationär 59 63 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 164 148 
*nicht enthalten: Förderschulen 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Berg Fidel 
ƒ Das 2007 vom Förderverein Alte Post begon-
nene Patenprojekt für Familien mit Migrations-
vorgeschichte konnte drei Lehrer für die Durch-
führung von Deutschkursen sowie sechs Patin-
nen für die Arbeit in und mit den Familien gewin-
nen. Inhalte der Arbeit sind: Freizeitgestaltung 
mit Kindern, schulische Förderung der Kinder, 
Entlastung der Eltern, Überwindung von Sprach-
problemen und Integration. Es finden regelmä-
ßige Treffen der Beteiligten statt. 
ƒ Der Kommunale Sozialdienst hat im Rahmen 
des Modellprojektes „Gesund aufwachsen in 
Berg Fidel“ die Aufgaben und das Leistungs-
spektrum der Arbeit im Rahmen des Männer- 
und Frauenfrühstücks vorgestellt, um so früh-
zeitig Zugänge zu den Angeboten zu erleichtern. 
Insgesamt folgten 40 Interessierte dieser 
Einladung.

Sozialraumreport 
 
119 
Amelsbüren ƒ Die Hortgruppe an der Trauttmansdorffstraße 
wurde nach der baulichen Erweiterung der 
städtischen Einrichtung „Lorenz-Süd“ in den 
Stadtteil Berg Fidel verlagert. 
ƒ Die Kindertageseinrichtung St. Sebastian der 
Kath. Kirchengemeinde Amelsbüren ist seit 
August 2008 im Verbund mit der städtischen 
KiTa Sonnenschein Familienzentrum. Unter 
Beteiligung des Kommunalen Sozialdienstes 
wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet.  
ƒ In der städt. KiTa Sonnentau wurden die Plätze 
zur Bedarfsdeckung der u3-Betreuung und zur 
Absicherung des Rechtsanspruchsbereichs 
aufgestockt.  
Hiltrup 
ƒ Erstmalig fand 2008 der „Hiltruper Ferienspaß“ 
statt. Dabei handelt es sich um ein offenes An-
gebot für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren, 
das in den letzten 14 Tagen der Sommerferien 
stattfindet. Veranstalter sind verschiedene Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
in Hiltrup (Evangelisches Jugendzentrum 
Hiltrup, Jugendheim St. Clemens, die städ-
tischen Einrichtungen 37 Grad und das Stadt-
teilhaus Lorenz-Süd) in Kooperation mit dem 
TuS Hiltrup und dem Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien. An dem Ferienangebot 
nahmen 2008 täglich bis zu 80 Kinder teil. Auch 
zukünftig soll der Hiltruper Ferienspaß immer in 
den letzten 14 Tagen der Sommerferien statt-
finden. 
ƒ Nach Neugründung eines Sozialkreises Amels-
büren fanden 2008 zwei Sitzungen statt. 
Beteiligt sind u. a. Fachkräfte der Altenarbeit, 
Familienbildung (Anna-Krückmann-Haus), 
Caritas, die Davertgrundschule, der DJK Grün-
Weiß Amelsbüren, die Kindergärten, das Ju-
gendzentrum Black Bull; der KSD, der Pfarrge-
meinderat sowie die Polizei Münster und Haus 
Heidhorn. Im Vordergrund stehen Austausch 
und Vernetzung der jeweiligen Aufgabenbe-
reiche und Profile der Akteure sowie die Ent-
wicklungen im sozialen Bereich bzw. im Stadt-
teil. 
ƒ Die Kindertageseinrichtung St. Clemens der 
Kath. Kirchengemeinde Hiltrup ist seit August 
2008 Familienzentrum. Vor diesem Hintergrund 
wurde eine Lenkungsgruppe gegründet. Der 
Kommunale Sozialdienst ist hierbei beteiligt. 
ƒ Im Jahr 2008 traf sich die große Stadtteilkon-
ferenz in Hiltrup mit ca. 50 Beteiligten. Neben 
der Information zu einem Fachthema, in diesem 
Jahr zur Sicherheitslage im Stadtteil Hiltrup, 
dient die Konferenz dem Austausch und der 
Vernetzung der Akteure vor Ort.

Jugendhilfeetat 
 
120 
7. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Zum Geschäftsjahr 2008 wurde das Haushaltswesen für 
den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vollständig auf das 
NKF umgestellt. Die Haushaltssystematik folgt seitdem einer 
einheitlichen Produktstruktur. Hierzu wird auf das Kapitel 
„Produktüberblicke“ dieses Geschäftsberichts verwiesen, 
dem eine Übersicht über den Produktplan im Produkt-
bereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ vorge-
schaltet ist. 
Der neue Ergebnisplan enthält nun alle erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen 
Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung 
entstehen. Die Erträge und Aufwendungen werden nach Arten differenziert und in einzelnen Positionen aus-
gewiesen. 
Neben die rein finanzielle Betrachtung der Verwaltungstätigkeit ist mit der neuen Haushaltssystematik der 
Aspekt getreten, die Ergebnisse des Verwaltungshandelns („Output“) transparenter zu machen und in den 
Mittelpunkt der kommunalen Steuerung zu stellen. Dazu wurden die Produktgruppen sowie Produkte beschrie-
ben und mit Zielen und Kennzahlen ergänzt,  um ergebnisorientiert steuern zu können.  
Mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2008 fand die Umstellung des kommunalen Haushalts von der Kamera-
listik auf die Doppik bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Haushalt der Kinder- 
und Jugendhilfe grundsätzlich ihren Abschluss. Die konkrete Arbeit der Haushaltsbewirtschaftung zeigte je-
doch, wie umfangreich und komplex die Umsetzung der neuen Haushaltsvorschriften war. 
Sowohl die Finanz- wie auch die Fachverwaltung hatten in erheblichem Umfang vorher nicht absehbare 
Schwierigkeiten zu bewältigen und neue Lösungen zu finden. So waren beispielsweise Handlungsanwei-
sungen für die Buchung von Erträgen und Aufwendungen mit den bisher unbekannten Sachkonten und Teil-
vorgängen zu formulieren. Auch die Etablierung schon früher in ähnlicher Form genutzter Auftrags- und 
Kostenstellensysteme verursachte im Alltag häufig Erklärungs- und Nachbesserungsbedarf. Die Umsetzung 
der dezentralen Buchung von früher zentral bewirtschafteten Sachkosten bedeutete schließlich Neuland für 
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltung und erforderte neue Herangehensweisen, die nicht 
selten mit Rückschlägen für eine reibungslose Abwicklung der laufenden Verwaltungsgeschäfte einhergingen. 
Insgesamt wurde deutlich, dass die tatsächlichen Anforderungen an eine Umsetzung der NKF-Vorgaben weit 
umfangreicher und anspruchsvoller waren, als dies im Vorfeld abzusehen und einzuschätzen war. Auch nach 
Abschluss des Geschäftsjahres 2008 wird es in einem stetigen Prozess weitere Anpassungen und Verbesse-
rungen geben müssen, bis eine routinierte und reibungslose Mittelbewirtschaftung auf der einen Seite und 
eine gut strukturierte Output-Seite (Produktbeschreibungen, Ziele, Zielkennzahlen) geschaffen und etabliert 
sind. 
Neuaufbau von Zeitreihen 
Mit dem Wechsel der Haushaltssysteme endet die in den bisherigen Geschäftsberichten des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien etablierte Berichterstattung in Form von Zeitreihen auf Basis der Kameralistik, also 
durch Auswertung früherer Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte, die wiederum in Haushaltsstellen ge-
gliedert waren. Eine Fortschreibung des seinerzeit entwickelten Datenblatts war nicht mehr möglich, wie im

Jugendhilfeetat 
 
121 
Übrigen auch die Jahresrechnung in den Teilergebnis- und -finanzplänen der neuen Haushalte neu aufgebaut 
werden muss. 
Dennoch kann gesagt werden, dass die neue Haushaltssystematik und vor allem die SAP-basierte Haushalts-
bewirtschaftung mehr und vor allem komfortablere Auswertungen der Finanzentwicklungen ermöglicht. Einige 
der ersten Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Ziel ist es, in den kommenden Jahren auch wieder 
komprimierte Informationen zum Finanzstatus des Amtes in einem Datenblatt zusammenzufassen und in der 
jährlichen Entwicklung abzubilden. 
Der Anteil der Jugendhilfe an den Gesamtaufwendungen im Bereich der laufenden Verwaltungsausgaben der 
Stadt Münster liegt nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) weiterhin über 
16 %. Auch die Refinanzierungsquote - also der Anteil, zu dem die Erträge die Aufwendungen decken - ist mit 
ca. 32 % praktisch gleich geblieben. 
Die Aufteilung der Erträge und Aufwendungen sowie des Jahresergebnisses (früher: Zuschussbedarf) auf die 
einzelnen Produktgruppen ist der folgenden Tabelle sowie der Abbildung zu entnehmen. 
Teilergebnisplan 
  Aufwendungen Erträge Zuschuss 
Kindertagesbetreuung 60.429.846 €  26.971.752 €  33.458.094 €  
Kinder- und Jugendarbeit 7.098.788 €  1.417.470 €  5.681.318 €  
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 4.189.225 €  1.051.003 €  3.138.222 €  
Familienförderung 2.328.985 €  134.203 €  2.194.782 €  
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 37.129.741 €  5.389.110 €  31.740.631 €  
Gesamt 111.176.585 €  34.963.538 €  76.213.047 €  
Gesamtzuschuss des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien
31.740.631 €
2.194.782 €3.138.222 €5.681.318 €
33.458.094 €
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für Familien

Jugendhilfeetat 
 
122 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich innerhalb des 
Teilergebnisplans wie folgt dar:  
Verteilung nach Aufwendungsdaten
Transfer-
aufwendungen
72,1 % Personal-
aufwendungen
20,2 %
Aufwendungen
aus int. Leistbez.
3,2 %
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
2,0 %
Aufw. für Sach- und 
Dienstleist.
 2,5 %
 
Verteilung nach Aufwendungsarten 
Im Gegensatz zum Vorjahr blieben die Transferaufwendungen (früher: Zuschüsse und Geldleistungen), bei 
denen es in den letzten Jahren deutliche Zuwächse gab, unter 75 % der Gesamtaufwendungen. Hier gilt aber 
ebenfalls, dass die weitere Entwicklung unter den neuen haushaltsrechtlichen Bedingungen in den nächsten 
Jahren beobachtet werden muss, um zu klären, ob es sich dabei um einen Trend handelt. Die 
Transferaufwendungen sind aber - neben den Personalaufwendungen, für die immerhin jeder 5. Euro in der 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufgewendet werden muss - die alles dominierende Ausgabeposition. 
Wie schon in den letzten Jahren ist es mit dem ersten NKF-Haushalt 2008 gelungen, die verfügbaren 
Haushaltsansätze in den beiden wesentlichen Ausgabenbereichen, den Hilfen zur Erziehung und der 
Tagesbetreuung für Kinder, durch gezielten Einsatz des Controllings insgesamt einzuhalten und unterjährige 
Mittelnachforderungen zu vermeiden. Bei der nach wie vor sehr angespannten Haushaltssituation und den 
weiterhin steigenden Anforderungen gerade in den beiden Bereichen ist allerdings nicht absehbar, wie lange 
dies noch erreicht werden kann. Der notwendige und gleichzeitig aufwendige Ausbau des 
Tagesbetreuungsangebots vor allem für unter 3-jährige Kinder sowie die erneut steigenden Fallzahlen im 
Bereich der Hilfen zur Erziehung machen die Bewirtschaftung der verfügbaren Mittel aktuell erheblich 
schwieriger.

Jugendhilfeetat 
 
123 
Auf der Ertragsseite fand im Jahr 2008 folgende Verteilung statt:  
Verteilung nach Vertragsdaten
Zuwendungen 
und allg. Umlagen
53,8 %
Sonstige Transfererträge; 
10,1 %
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte
4,1 %
Sonstige ordentliche 
Erträge
0,3 %
Kostenerstattungen
10,4 %
Öffent.-rechtl. 
Leistungsentgelte
 21,4 %
 
Verteilung nach Ertragsarten 
Wegen der grundlegenden Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen zur Gewährung von Zuschüssen 
sowie Landeszuwendungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen muss die weitere Entwicklung der 
Erträge beobachtet werden. 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung oder 
Baumaßnahme - das Vermögen der Kommune verändern. Ebenso werden hierüber die Einzahlungen aus 
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 
abgewickelt. 
Die Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen haben mit dem fortschreitenden Ausbau des Platzangebots für 
die Tagesbetreuung für Kinder fast stetig abgenommen. Den im Jahr 2008 anstehenden bzw. begonnenen 
Projekten in den Wohnbereichen Handorf und Sprakel wird nach den aktuellen Planungen zunächst nur eine 
neue Einrichtung im Wohnbereich Wolbeck folgen. Nicht zuletzt um Kosten zu sparen, Synergien zu nutzen 
und neue Konzepte zu entwickeln, wurden die neuen Tagesbetreuungsplätze mit Angeboten der Kinder- und 
Jugendarbeit kombiniert. 
Darüber hinaus werden weiterhin erhebliche Investitionsmittel für die Umstrukturierung und Erweiterung von 
Kindertageseinrichtungen eingesetzt, um den Ausbau des Betreuungsangebots für unter 3-jährige Kinder 
fortzusetzen. Dies wird auch in den folgenden Jahren der Fall sein. Jährliche Mittel im Teilfinanzplan von 
1,0 Mio € sind dafür eingeplant, die - je nach Projekt - als Zuwendung für Investitionsmaßnahmen freier Träger 
oder als Auszahlung für Baumaßnahmen (einschließlich Beschaffung) an städtischen Einrichtungen eingesetzt 
werden. 
In den folgenden Grafiken ist dargestellt, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen  
- bezogen auf die einzelnen Produkte - aufteilen:

Jugendhilfeetat 
 
124 
Produktgruppe 0601 
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
30.574.629 €
2.883.465 €
Tageseinrichtungen
für Kinder
Tagespflege
für Kinder
 
Produktgruppe 0602
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
457.461 €
5.223.912 €
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit
 
Produktgruppe 0603
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
640.205 €
948.270 €917.484 €
632.263 €
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den
Schulen
Drogenhilfe AIM

Jugendhilfeetat 
 
125 
Produktgruppe 0604
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
2.113.717 €
81.064 €
Angebote für Familien Besondere familien-
politische Maßnahmen
 
Projektgruppe 0605 - Gesamtzuschuss 2008
2.691.219 € 2.756.974 €
15.338.903 €
8.389.112 €
1.509.087 € 1.055.337 €
Hilfen zur E rz.
in der Familie
u. eig. Whg.
Hilfen zur E rz.
in Einrichtungen
Beistandsch.,
Vorm undsch.,
UV G u.
Betreuungsbeh.
Schutz von
Kindern und
Jugendlichen
Mitw . b. Familien-,
Vormundsch.-
u. Jugendgericht
Bezirkl.
Sozialarbeit,
Eingliederungshilfe
u. Servicel.

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
126 
8. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch 
(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) - sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster heißt er Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster gehörten zum 31.12.2008 an: 
I. Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Josef Rickfelder (Ausschussvorsitzender) 
Vertr.: RH Georg Berding 
2. RH Dr. Veit Christoph Baecker 
Vertr.: Marie-Theres Kastner 
3. RH Meik Bolte 
Vertr.: RH Richard-Michael Halberstadt 
4. Carmen Greefrath 
Vertr.: Christiane Krüger 
von der SPD 
5. RF Maria Anna Hakenes 
Stellv. Vorsitzende/Sprecherin 
Vertr.: RF Anika Bergner 
6. RF Marianne Hopmann 
Vertr.: Dr. Erwin Jordan 
7. Adrian Hergt 
Vertr.: Gerhard Dworok 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
8. RF Jutta Möllers (Sprecherin) 
Vertr.: Friedhelm Gerhard 
9. Karl-Heinz Neubert 
Vertr.: Eva-Maria Bähren 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Prof. Dr. Martin Heidrich 
Vertr.: Johannes Röttgen 
11. Stephan Degen 
Vertr.: Hendrik Werbick 
12. Jutta Lebkücher 
Vertr.: Felix Braun 
13. André Saphörster 
Vertr.: Sr. Mechthild Knüwer 
14. Wilfried Stein 
Vertr.: Dr. Jörn Dummann 
 
II. Beratende Mitglieder 
 
Stadt Münster 
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien) 
 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze 
Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Wolfgang Rumens 
Vertr.: Theo Wübbels 
Bezirksregierung Münster als obere 
Schulaufsichtsbehörde 
5. Ingeborg Menke 
Vertr.: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Lisa Hester 
Vertr.: Wolfgang Schallenberg 
Stadtdechant von Münster 
7. Marike Storck-Wildoer 
Vertr.: Josef Vollstedt 
Superintendent des Kirchenkreises Münster 
8. Pfarrer Frank Beckmann 
Vertr.: Rolf Grieskamp 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. Ruth Frankenthal 
Vertr.: Lidia Belgorodskaja 
Sachkundige Einwohner/innen 
10. Spyros Marinos 
Vertr.: Ismet Keles 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – 
Kreisgruppe Münster 
11. Gabriele Markerth 
Vertr.: Petra Karallus

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
127 
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband 
Münster 
12. Ulrich Schindler 
Vertr.: Michael Grühn 
Diakonisches Werk Münster e. V. 
13. Lutz Selig 
Vertr.: Manfred Hardt 
FDP-Fraktion 
14. Dr. Karin Obst (Sprecherin) 
Vertr.: Markus Piotti 
Fraktion UWG-MS/ödp 
15. Ute Kuchenbecker 
Vertr.: Franz Pohlmann 
Stadtsportbund Münster e. V./Sportjugend 
16. Dietmar Wiese 
Vertr.: N. N. 
Jugendrat der Stadt Münster 
17. Mathias Manglus 
Vertr.: Henning Schneidereit 
III. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 – Mächen und Jungen / Gender 
18. Rita Tücking 
Vertr.: Dirk Zeuner 
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit 
19. Dieter Schönfelder 
Vertr.: Stefan Bommes 
AG 3 – Jugendsozialarbeit 
20. Klaus Fröse 
Vertr.: Christiane Hansmann 
AG 4 – Familienförderung 
21. Klaus Tantow 
Vertr.: Astrid-Maria Kreyerhoff 
Ag 5 – Tagesbetreuung für Kinder 
22. Beate Heeg 
Vertr.: Felizitas Schulte 
AG 6 – Hilfen zur Erziehung 
23. Gerda Benien 
Vertr.: Dr. Friedhlem Höfener 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien befasst sich gem. § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen 
Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit 
ƒ der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und 
Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
ƒ der Jugendhilfeplanung und 
ƒ der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster vom 04.05.1994 i. d. F. v. 10.05.2007. 
Beratungsprogramm 2008 
Im Jahr 2008 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 7 öffentlichen und 2 nichtöffent-
lichen Sitzungen. In der Liste auf den folgenden Seiten sind die einzelnen Beratungsvorlagen des Berichts-
jahres zusammengestellt, die vom Ausschuss beraten wurden:

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
128 
 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0031/2008  Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+  28.02.2008 
V/0055/2008  Neubau einer kombinierten Einrichtung für Kinder, Jugendliche und 
Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und 
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach 
− Ergebnis der Mehrfachbeauftragung 
− Beauftragung der Architektenleistungen 
28.02.2008 
V/0056/2008  Einrichtung integrativer Lerngruppen an der Droste-Hauptschule Roxel ab 
dem Schuljahr 2008/2009  
28.02.2008 
V/0074/2008  Neufassung "Allgemeine Bedingungen für den Besuch der 
Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft der Stadt Münster"  
28.02.2008 
V/0094/2008  "Kinderhort Berg Fidel" - Weiterführung des Hortes der AWO im Stadtteil 
Berg-Fidel 
Errichtungsbeschluss 
28.02.2008 
V/0101/2008  Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien zu Beginn des Jahres 2008 (Beratungsschwerpunkte, 
Finanzen, Organisation, Personal)  
28.02.2008 
V/0104/2008  U3-Ausbau im Stadtteil Amelsbüren - Kooperationsmaßnahme von 
Kindertagespflege und Kita  
28.02.2008 
V/0105/2008  Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Münster - finanzielle 
Gesamtentwicklung  
28.02.2008 
V/0108/2008  Umwandlung von städtischen Förderschulen in Kompetenzzentren für 
sonderpädagogische Förderung  
28.02.2008 
V/0122/2008  Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes - Personalentwicklung für die 
städtischen Kindertageseinrichtungen  
28.02.2008 
V/0877/2007  Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010  28.02.2008 
V/0886/2007  Kinderhorte - ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder  28.02.2008 
V/1076/2007  Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerichtet bekämpfen - 
Jugendliche unterstützen; Antrag der SPD-Fraktion Nr. A- R/0026/2007 
vom 05.06.2007   
28.02.2008 
V/0046/2008  Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Ev. 
Sternkindergarten, Sternstraße 8 -10  
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Investitionskostenzuschuss für den Umbau 
09.04.2008

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
129 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0211/2008  Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Regenbogenkita 
Wolbeck, Münsterstr. 76 b 
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Investitionskostenzuschuss für den Umbau 
09.04.2008 
V/0212/2008  Neubau einer kombinierten Einrichtung für Kinder, Jugendliche und 
Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und 
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach 
- Baubeschluss - 
09.04.2008 
V/0213/2008  Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes - Einzelmaßnahme: 
Kindertagesstätte Kinderhäuschen e.V. , Salzmannstr. 53, 48147 Münster 
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Investitionskostenzuschuss für den Umbau 
09.04.2008 
V/0834/2007  Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Städtische 
Kindertageseinrichtung Eichendorff 
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Beschluss für den Umbau  
09.04.2008 
V/0857/2007  Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Städt. 
Kindertageseinrichtung "Am Gievenbach“ (Gievenbeck) 
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Beschluss für den Umbau  
09.04.2008 
V/0880/2007  Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahmen: Städtische 
Kindertageseinrichtungen "Mecklenbeck" und "In der Alten Schule" 
(Mecklenbeck) 
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Beschluss für den Umbau  
09.04.2008 
V/0903/2007  Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Städtische 
Kindertageseinrichtung Albachten 
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Beschluss für den Aus- und Umbau  
09.04.200 
V/0026/2008  Migrationsleitbild der Stadt Münster  04.06.2008 
V/0154/2008  Kinder- und Jugendpsychiatrie: Stationäre und tagesklinische Versorgung 
in Münster und anderen Städten und Kreisen in NRW  
04.06.2008

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
130 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0155/2008  Projekt "Gesund aufwachsen in ... Berg Fidel" - Zwischenbericht des 
Modellprojektes "Besser essen. Mehr bewegen." Kinderleicht-Regionen 
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (BMELV)  
04.06.2008 
V/0278/2008  Änderung der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote für 
Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen und an offenen 
Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 an 
Förderschulen)"  
04.06.2008 
V/0308/2008  Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen/ Jugend-
hauptschöffen und Jugendhilfsschöffinnen/Jugendhilfsschöffen für die 
Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013  
04.06.2008 
V/0346/2008  Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das 
Jahr 2007  
04.06.2008 
V/0347/2008  Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide; Jahresbericht 2007/2008  04.06.2008 
V/0349/2008  Auswertung des Modellprojektes "Bildung eines Jugendrates in der Stadt 
Münster"  
04.06.2008 
V/0350/2008  Jahresbericht 2007 des Familienbüros  04.06.2008 
V/0352/2008  Mittelverlagerung zwischen den Produktgruppen 0605 "Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für Familien" und 0603 "Förderung von 
benachteiligten jungen Menschen" im Rahmen der Abschlussarbeiten zur 
Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement 
04.06.2008 
V/0372/2008  Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren - 
Umsetzung der 3. Projektphase zum Kindergartenjahr 2008/2009  
04.06.2008 
V/0388/2008  Frühe Hilfen für Familien- Gesamtstädtisches Präventionskonzept  04.06.2008 
V/0389/2008  Familien stärken - Eltern im Fokus präventiver Angebote  04.06.2008 
V/0399/2008  Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt 
Münster  
04.06.2008 
V/0260/2008  Kindertagesbetreuungsbericht 2008  20.08.2008 
V/0307/2008  Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
freier Träger 
Änderung der Pos. 3.1: Personalkostenzuschüsse  
20.08.2008 
V/0371/2008  Handlungskonzept 'demografischer Wandel in Münster': 
Demografiebericht, Demografieleitbild und Steuerungszyklus 
demografieorientierte Stadtentwicklung  
20.08.2008 
V/0475/2008  Sach- und Finanzbericht der Regionalstelle "Frauen & Beruf" 2006 und 
2007  
20.08.2008 
V/0487/2008  Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes  20.08.2008

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
131 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0516/2008  Jahresbericht 2007 der Stadtteilwerkstatt Nord  20.08.2008 
V/0550/2008  Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - 
Starter Kids 
20.08.2008 
V/0553/2008  Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2006/2007  20.08.2008 
V/0555/2008  Aufsuchende Arbeit und Angebote für Cliquen im öffentlichen Raum - 
Bericht  
20.08.2008 
V/0558/2008  Umsetzung des § 16 Absatz 3 SGB II bei der Stadt Münster - 
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung  
20.08.2008 
V/0679/2008  Ganztagsoffensive der Landesregierung - Ganztagsangebote in Schulen 
der Sekundarstufe I  
17.09.2008 
V/0682/2008  Weiterführung des Modellprojekts  17.09.2008 
V/0711/2008  Ein Jahr Fachberatung Schulverweigerung im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien - Erfahrungsbericht  
17.09.2008 
V/0715/2008  Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Elterninitiative 
Waldorfkindergarten 
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei 
Jahren 
− Investitionskostenzuschuss für Aus- und Umbau  
17.09.2008 
V/0549/2008  Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote - Antrag der CDU-
Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0026/2008 "Baustein 
Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster ausbauen"  
29.10.2008 
V/0705/2008  Entscheidung über die Trägerschaft für die Kombi-Einrichtung in Sprakel - 
Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit unter einem Dach  
29.10.2008 
V/0777/2008  Bürgerschaftliches Engagement / Neuausrichtung der Freiwilligenagentur  29.10.2008 
V/0791/2008  Zweiter Bericht Familienbildungsstätten in Münster, 2008  29.10.2008 
V/0806/2008  Umfrage zum "Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten - 
Konzepte zur flexiblen Kindertagesbetreuung"  
29.10.2008 
V/0825/2008  Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der 
Aufgabenwahrnehmung "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von 
Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18 Jahren) gemäß § 42 
SGB VIII"  
29.10.2008 
V/0839/2008  Neuausrichtung der Jugendgerichtshilfe in Münster  29.10.2008 
V/0371/2008/1  Handlungskonzept 'demografischer Wandel in Münster': 
Demografiebericht, Demografieleitbild und Steuerungszyklus 
demografieorientierte Stadtentwicklung  
02.12.2008

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
132 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0687/2008  Beitragsfreies Kindergartenjahr - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 
A-R/0017/2008 " Kinder fördern, Eltern entlasten: Das letzte 
Kindergartenjahr wird beitragsfrei." 
Beitragsfreistellung weiterer Einkommensgruppen - Antrag der Bündnis 
90/Die Grünen/GAL-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0046/2008 
"Kindertagesbetreuung: weitere untere Einkommensgruppen von 
Elternbeiträgen befreien." 
02.12.2008 
V/0888/2008  Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der 
Berufskollegs in städtischer Trägerschaft 
Weiterqualifizierung für Ergänzungskräfte  
02.12.2008 
V/0948/2008  Stiftung Generalarmenfonds: Fortführung des Flüchtlingskinderfonds  02.12.2008 
V/0950/2008  Bündelung und Optimierung der Aufgaben des Amtes für Schule und 
Weiterbildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien  
02.12.2008

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
133 
9. Arbeitsgemeinschaften nach § 
78 SGB VIII 
Aufgaben und Bildung 
Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentlichen 
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften 
anstreben, in denen die anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe, die Träger geförderter Maß-
nahmen sowie die Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften 
soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten 
Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und 
sich gegenseitig ergänzen. 
Im Jahr 1995 hat der Rat die Bildung von sechs 
Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Besonder-
heiten in Münster waren die hohe Differenzierung 
der Aufgabenfelder und die Bestellung der Spre-
cherinnen und Sprecher zu beratenden Mitgliedern 
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien. 
Ende 1998 kam die Arbeitsgemeinschaft nach  
§ 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchenförderung“, später 
AG „Mädchen“ - hinzu. 
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII –  
AG 1 „Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung“ be-
schloss im Frühjahr des Jahres 2007 ihre Auflö-
sung. Um eine kontinuierliche und nachhaltige 
Fortführung der Arbeit in diesem Bereich zu 
sichern, werden die inhaltlichen Schwerpunkte in 
der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII -  
AG 2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verortet. In den 
Jahresgesprächen mit den Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendhilfe sowie den verwaltungs-
internen Fachstellen wird das Thema Kinder-
freundlichkeit/Kinderbeteiligung gesichert. Mit dem 
Jugendrat und den Jugendforen stehen darüber 
hinaus weitere Kooperationspartner und ein geeig-
netes Instrument zum Ausbau der Kinderfreund-
lichkeit/Kinderbeteiligung in Münster bereit. 
Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
Seit dem Jahr 2007 hat sich die Arbeitsgemein-
schaft „Mädchen“ mit dem Arbeitskreis „Jungen“ 
zusammengeschlossen und die Arbeitsgemein-
schaft 1 „Mädchen und Jungen / Gender“ gebildet. 
Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
werden von folgenden Sprecherinnen und 
Sprechern, Stellvertretungen und Geschäfts-
führungen vertreten (Stand: 31.12.2008): 
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
Sprecherin:  Rita Tücking 
Vertretung: Dirk Zeuner 
Geschäftsführung:  Karin Weinlich  
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher:  Dieter Schönfelder 
Vertretung: Stefan Bommes  
Geschäftsführung:  Bernhard Paschert  
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
Sprecher:  Klaus Fröse 
Vertretung: Christiane Hansmann  
Geschäftsführung:  Bernhard Paschert  
AG 4 - Familienförderung 
Sprecher:  Klaus Tantow 
Vertretung: Astrid-Maria Kreyerhoff  
Geschäftsführung:  Heiner Vogt  
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecherin:  Beate Heeg 
Vertretung: Felizitas Schulte  
Geschäftsführung:  Sibylle Kratz-Trutti 
AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Sprecherin:  Gerda Benien 
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener  
Geschäftsführung:  Heiner Vogt / Karl Materla

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
134 
Seit ihrer Konstituierung arbeiten die Arbeitsge-
meinschaften gemeinsam mit der Verwaltung des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien an 
vielen Themen der Kinder- und Jugendhilfe, bera-
ten den Ausschuss in spezifischen Bereichen und 
transportieren Anliegen der freien Träger in die 
fachliche Arbeit des Ausschusses. 
Die Verwaltung übernimmt dabei die Rolle der 
Geschäftsführung. Die Jahresprogramme der 
Arbeitsgemeinschaften sowie übergreifende The-
men werden in regelmäßigen gemeinsamen 
Sitzungen abgestimmt und gebündelt. 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen an dieser Stelle 
seit einigen Jahren ihre Arbeit im Rahmen des Ge-
schäftsberichts des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien vor. Dazu folgt für jede Arbeitsge-
meinschaft eine kurze Eigendarstellung, in der sie 
sich selbst und die Themen des abgelaufenen 
Jahres beschreibt sowie einen Ausblick auf die 
Themen des Folgejahres gibt. Hier sind diese 
Kurzdarstellungen: 
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, 
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der 
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. In den 
Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des 
Bundes, im Kinder- und Jugendhilfegesetz 
(§ 9 SGB VIII) und dem dritten Ausführungsgesetz 
des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW 
(§§ 4, 10 KJFöG) wird u. a. ausgeführt, dass die 
geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen 
und Jungen zu berücksichtigen sind, die Träger 
der Jugendhilfe zur Verbesserung ihrer Lebens-
lagen und zum Abbau geschlechtsspezifischer 
Benachteiligung und Rollenzuschreibung beizu-
tragen haben sowie die Gleichberechtigung 
zwischen Mädchen und Jungen zu fördern ist. 
Gender Mainstreaming (durchgängige Gleichstel-
lungsorientierung) ist hier eine kinder- und 
jugendpolitische Strategie, die die jeweiligen 
Anliegen und Erfahrungen von Mädchen und 
Jungen in die Planung, Durchführung, Über-
wachung und Auswertung von Maßnahmen 
einbezieht. Ausgehend davon soll sie im Hinblick 
auf geschlechterbezogene Sichtweisen bestehen-
de Werthaltungen und Vorgehensweisen hinter-
fragen, diese diskutieren und mit dem Ziel verän-
dern, dass sich Jungen und Mädchen durch das 
andere Geschlecht in ihren Lebenswelten und im 
sozialen Miteinander respektiert und angenommen 
fühlen. 
Diese Strategie geschlechtersensibel zu vertreten 
und umzusetzen führte zu ersten Gesprächen 
zwischen der AG 7 „Mädchen“ (nach 
§ 78 SGB VIII) und dem Arbeitskreis Jungenarbeit 
zu Beginn des Jahres 2007 und es war der 
gemeinsame Wunsch, diesen Prozess in einer AG 
(nach § 78 SGB VIII) gemeinsamen zu entwickeln 
und gemeinsam politisch zu vertreten.  
Im Amtsziel 7 - Geschlechtsspezifik - des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien heißt es: „Wir 
stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschied-
lichen Interessen und gehen durch differenzierte 
Angebote in unserer Arbeit darauf ein.“ 
Im Januar 2009 fand ein Auswertungstag der AG 1 
zum Modelljahr 2008 statt. Ziel des Tages war es, 
die in 2007 getroffenen gemeinsamen Verabre-
dungen und Arbeitsaufträge bezüglich der AG 
Gender zu überprüfen. Dieser Fachtag wurde 
wiederum moderiert.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
135 
Ein Ergebnis war, die positiv erlebte Zusammen-
arbeit fortzusetzen und den sich in 2008 entwi-
ckelten Schwerpunkt, die Durchführung der Aus-
stellung „Mischen is Possible“ für Schülerinnen und 
Schüler, Jugendliche aus Jugendeinrichtungen und 
Politik und Verwaltung inhaltlich-thematisch weiter-
zuentwickeln. Mit dem Gender-Parcours „mischen 
is Possible“ wurde zum Abschluss des ersten Ar-
beitsjahres der AG 1 „Gender - Mädchen und Jun-
gen“ in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Mün-
ster eine Ausstellung durchgeführt, die dazu beitra-
gen sollte, bei Mädchen und Jungen den Blick auf 
Geschlechterrollen zu richten und die Strategie des 
„Gender-Mainstreamings“ im pädagogischen Kon-
text zu bearbeiten. In den vier Tagen der Ausstel-
lung besuchten 90 Jungen und 85 Mädchen aus 9 
Schulen aller Schulformen und 5 Jugendzentren 
die Ausstellung. 
In 2009 will die AG 1 die Arbeitstreffen unter 
folgenden inhaltlichen Aspekten bzw. Zielen 
gestalten: 
ƒ Politische Einflussnahme für Jungen- und 
Mädchenarbeit 
ƒ Umsetzung SGB VIII: Berücksichtigung 
besonderer Lebenslagen von Jungen und 
Mädchen, Sicherstellung der Finanzierung von 
Jungen- und Mädchenarbeit 
ƒ Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung von 
Belangen für Mädchen und Jungen 
ƒ Schwerpunktthema: Kinder- und Jugendför-
derplan der Stadt Münster, Erarbeitung von 
Genderaspekten 
ƒ Erarbeitung von Standards für eine geschlech-
tergerechte Kinder- und Jugendhilfe 
ƒ Vorstellung von Konzepten der Mädchen- und 
Jungenarbeit 
ƒ Austausch, Kommunikation, Kooperation 
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
Im Jahr 2008 fanden insgesamt 8 Sitzungen statt. 
Die Sitzungen werden überwiegend von den 
hauptamtlichen Fachkräften aus der Kinder- und 
Jugendarbeit genutzt. Leider nehmen wenige 
Vertreter aus den Jugendverbänden an den Sit-
zungen teil. Insgesamt erfreut sich die AG 2 aber 
eines regen Interesses, so dass auch in diesem 
Jahr 25 - 30 Fachkräfte der freien Träger und des 
kommunalen Jugendhilfeträgers die Sitzungen 
besuchten. 
Neben dem Austausch über die unten aufgeführten 
Themenschwerpunkte nutzen die Fachkräfte die 
AG 2 zum gegenseitigen Kennenlernen und zur 
Informationsweitergabe. Die unterschiedlichen 
Arbeitsfelder bekommen auf diesem Wege ein Ge-
sicht. Zur konkreten Vor- und Aufbereitung von 
Themen und Projekten wurden Unterarbeits-
gruppen gebildet, zum Beispiel zur Vorbereitung 
der Aktion „Fetten Dank“ für Ehrenamtliche in der 
Kinder- und Jugendarbeit. 
Themenschwerpunkte im Jahr 2008 waren: 
ƒ Informationen zum Neuen Kommunalen Finanz-
management (NKF) 
ƒ Bericht und Konzept Outdoor-Point im 
Südviertel 
ƒ Medienschutz von Kindern und Jugendlichen 
ƒ Migration und interkulturelle Kompetenz 
ƒ Auswertung des Projektes „Jugendrat und 
Jugendforen“ in Münster 
ƒ „Aktion Notinsel“ 
ƒ Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ 
ƒ „Fetten Dank“ 
ƒ Weitere Fortbildungen § 8a SGB VIII 
Kindeswohlgefährdung

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
136 
ƒ Cliquenarbeit und aufsuchende Arbeit im 
Stadtteil 
ƒ Berichte und Auswertung Sommerferienpro-
gramme 
ƒ Vorstellung Arbeitshilfe „Sexuelle Übergriffe bei 
Jugendlichen“ 
ƒ Gender Parcours - Mischen is possible“ 
ƒ Vorstellung des neuen „Jugendtreffs in Handorf-
Dorbaum“ 
ƒ Reflexion der AG 2 in 2008 und Ausblick 2009 
Für das Jahr 2009 wurden folgende Themen 
vereinbart: 
ƒ Kooperation Jugendarbeit und Schule 
ƒ Ausgegrenzte Jugendliche und Zielgruppen, die 
nicht erreicht werden 
ƒ Aufsuchende Arbeit 
ƒ Suchtmittelkonsum 
ƒ Soziale Gruppenarbeit und Jugendgerichtshilfe 
ƒ Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 
ƒ Verortung des Themas Offene Ganztagsschule 
in der AG 2 
ƒ Neuwahl der Sprecher/in und Stellvertretung 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
Die AG 3 ist ein Zusammenschluss von etwa 20 
Praktiker/innen anerkannter Träger der freien 
Jugendhilfe, dem öffentlichen Träger und der 
Agentur für Arbeit. Die vierteljährlichen Treffen 
dienen der fachlichen Positionierung, dem Infor-
mationsaustausch und der Vernetzung der Arbeit. 
Die Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern, 
der Verwaltung und der Geschäftsführung wird als 
konstruktiv und vertrauensvoll erlebt und sehr 
positiv bewertet. 
Neben den in jeder Sitzung erstatteten Berichten 
aus dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien und der Beiratssitzung der Arbeitsge-
meinschaft bildeten folgende Themen 2008 die 
Arbeitsschwerpunkte: 
ƒ Planung und Durchführung des 8. Werkstatt-
gesprächs Schule-Jugendhilfe 
ƒ Jahresgespräch mit Vertreter/innen der Agentur 
für Arbeit mit folgenden Inhalten: 
ƒ Aktueller Stand der Jugendarbeitslosigkeit 
ƒ Situation auf dem Arbeitsmarkt 
ƒ Berufsvorbereitende Maßnahmen 
ƒ Außerbetriebliche Berufsausbildung 
ƒ Migration, die GGUA stellt sich mit ihren Ange-
boten vor - Bericht Klausurtagung „Migration - 
interkulturelle Kompetenz der öffentlichen Ju-
gendhilfe“ des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
ƒ Vorstellung des Programms „Vielfalt tut gut“ ( 2. 
Projektjahr ) 
ƒ Vorstellung der Neuorganisation der Jugendge-
richtshilfe  
In 2009 sollen folgende Themen bearbeitet 
werden: 
ƒ Das Jahresgespräch mit der Agentur für Arbeit 
zur Lehrstellensituation und zu Angeboten für 
ausbildungs-/arbeitsuchende Jugendliche in 
Münster  
ƒ Migrantenselbstorganisationen  
ƒ Suchtmittelkonsum 
ƒ Psychische Erkrankung bei Jugendlichen / 
jungen Erwachsenen 
ƒ Beteiligung an der Planung und Durchführung 
des 9. Werkstattgesprächs Schule-Jugendhilfe 
ƒ Schulung anhand von Fallbeispielen zum  
§ 8a SGB VIII 
ƒ Neuwahl der Sprecher/in und Stellvertretung 
Die AG 3 erachtet es als wichtig, dass auch nach 
der Auslagerung der AIM jugend+ zum Amt für 
Schule und Weiterbildung diese weiter in der AG 
verankert ist.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
137 
AG 4 - Familienförderung 
Die AG 4 besteht derzeit aus 14 Vertreterinnen 
und Vertretern freier Träger aus den unterschied-
lichen Bereichen ambulanter Beratung sowie der 
Familienbildung. Die AG tagt an vier festgelegten 
Sitzungsterminen im Jahr für jeweils 2 Stunden. 
Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin vereinbart. 
Die wesentlichen Themen des Jahres 2008 waren: 
ƒ Weiterentwicklung von bzw. Perspektiven für 
Familienzentren, insbesondere hinsichtlich der 
Einbindung von Familienbildungs- und  
-beratungsstellen. 
ƒ Migration 
ƒ Schulverweigerung (Vorstellung der Projekt-
stelle) 
ƒ Kinderarmut, die Situation in Münster 
Highlight des Jahres war eine gemeinsame Veran-
staltung der AG 4 „Familienförderung“ zusammen 
mit der AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ für alle 
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren 
Münsters zu Fragen der Familienberatung 
und -bildung sowie der Kooperationsmöglichkeiten. 
Die geplanten Themen für das Jahr 2009 sind: 
ƒ Vorstellung des Präventionsteams „Familien-
besuche“ des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
ƒ Weiterbearbeitung des Themas „Armut“ 
ƒ Bildungszugänge/Netzwerke 
ƒ Umsetzung des Migrationsleitbildes 
ƒ Als Querschnittsthema: Familienzentren 
ƒ Als Sondertermin: Sinus-Studien (Millieuspe-
zifische Betrachtung und deren Bedeutung im 
Kontext von Hilfen zur Erziehung, Familienbe-
ratung und -bildung) 
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
Auch im letzten Jahr beeinflussten die vielen ge-
setzlichen und strukturellen Änderungen in der 
Kindertagesbetreuung die Arbeit der AG 5 
maßgeblich. Angesichts der großen Bedeutung, 
die die Kindertagesbetreuung nun bereits seit 
Jahren im Bereich der Jugendhilfe hat, verwundert 
es nicht, dass die AG im Dezember 2008 ihre 
100ste Sitzung feiern konnte. In diesem Rahmen 
organisierte sie einen Festvortrag zu „Ideenent-
wicklung und gestaltendem Tätigsein als Basis für 
das Lernen - auch von Mathematik“. 
In den vorherigen sieben Sitzungen befasste die 
AG sich mit diversen Themen wie „Soziale Früh-
warnsysteme“, der Einrichtung von Kinderhorten, 
dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG), dem 
Sprachstandfeststellungsverfahren und der dazu 
gehörende Normierungsstudie sowie mit ver-
schiedenen Qualitätsmanagementverfahren. 
Frau Menke (Gesundheitsamt) stellte die Umfrage 
zur Mittagsverpflegung und das Konzept des „Be-
wegungskindergartens“ und Frau Nieuwenhuisen 
ihre Studie über die „Bilinguale Erziehung in 
Kindergärten“ vor. Im August berichtete Frau 
Thesing (Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien) von den Projekten „Frühe Bindung fördern“ 
und „Frühe Hilfen für Familien“, Frau Rempe 
(DKSB) referierte über das Kooperationsprojekt 
„Kindliche Sexualität, sexuelle Entwicklung und 
auffälliges Verhalten“. Mit Frau Berghoff (Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien) wurde der Um-
setzungsstand zum Thema Kindesschutz nach      
§ 8a SGB VIII besprochen, Herr Böhm (ESPA) 
stellte die Qualifizierung für Ergänzungskräfte vor 
und diskutierte mit der AG die Konsequenzen für 
Mitarbeiter/innen, Träger und Schulen. 
Außerdem arbeiteten AG-TeilnehmerInnen in der 
interdisziplinären „Arbeitsgruppe Sprachförderung“ 
mit und gründeten eine „Arbeitsgruppe Flexible 
Betreuungszeiten“. 
Gemeinsam mit der AG 4 Familienförderung gab 
es erneut den „Markt der Möglichkeiten“, um die 
Vernetzung zwischen interessierten Trägern zu 
ermöglichen.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
138 
AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Die Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung nach 
§ 78 SGB VIII hat auch im Jahr 2008 die 
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem 
öffentlichen Träger und den 24 freien Trägern der 
Jugendhilfe fortgesetzt. Die verlässlichen Kommu-
nikationsstrukturen sind eine wesentliche Grund-
lage für die gute Kooperation. 
Das gemeinsame Ziel, die Qualität der erziehe-
rischen Hilfen zu sichern und weiter zu entwickeln, 
stand in insgesamt vier Arbeitstreffen - bei aller 
Unterschiedlichkeit der Träger und Themen - im 
Mittelpunkt. 
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen: 
ƒ Bundesmodellprojekt „Wirkungsorientierte Steu-
erung in der Jugendhilfe“ 
ƒ Zusammenarbeit Jugendhilfe und Psychiatrie 
ƒ Migration - Integration – Interkulturelle Kompe-
tenz  
ƒ Kooperationsvereinbarung ARGE/Stadt Münster 
ƒ Migrationsleitbild der Stadt Münster 
ƒ Gesamtstädtisches Präventionskonzept  
ƒ Lösungs- und ressourcenorientierte Hilfepla-
nung 
ƒ Qualitätsentwicklung/Qualitätsdialoge stationäre 
Hilfen 
Die Übersicht zeigt, dass die Kooperation von 
Akteuren der Jugendhilfe mit Beteiligten aus 
anderen Arbeitsfeldern (z. B. Schule, Psychiatrie, 
Gesundheitswesen) einen roten Faden des ver-
gangenen Jahres bildete. Kooperation ist auf 
Dialog, Verständigung und Austausch angewiesen. 
Hierzu bietet die AG 6 einen guten Rahmen. Not-
wendig ist dennoch immer eine kritische Reflexion 
der eigenen Arbeit. Nicht zuletzt vor diesem Hinter-
grund wird in einer der ersten Sitzungen des Jah-
res 2009 das Selbstverständnis der Arbeitsgemein-
schaft im Vordergrund stehen. Ein Ziel ist, die 
Rolle der Arbeitsgemeinschaft und die damit ver-
bundenen Aufgaben zu profilieren.  
Das vorläufige Arbeitsprogramm für 2009 umfasst 
folgende Themen: 
ƒ Selbstverständnis der Arbeitsgemeinschaft 
ƒ neue Formen von Beteiligungskonzepten für 
Familien  
ƒ Familienzentren und Offene Ganztagsschulen: 
Schnittstellen zu Hilfen zur Erziehung 
ƒ Bedeutung der Sinus-Studien für die Hilfen zur 
Erziehung 
ƒ Weiterentwicklung des Kindesschutzes 
ƒ Erfahrungsbericht über das Inobhut-
nahmesystem 
ƒ Stand und Perspektiven wirkungsorientierter 
Jugendhilfe

Jugendrat 
 
139 
10. Jugendrat 
Der erste Jugendrat der Stadt Münster, der sich im 
Juni 2007 konstituiert hatte, hielt im Jahr 2008 ins-
gesamt 8 Sitzungen ab.  
Themen / Projekte 
Der Jugendrat bediente übergreifende Themen 
und Projekte: 
ƒ Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit wie 
Internetauftritt, jugendgerechte Flyer und die 
Entwicklung eines eigenen Logos: 
ƒ Mitentwicklung einer Geschäftsordnung für die 
Jugendforen und des Jugendrates  
ƒ Akquise von kostenlosen Bustickets für alle Mit-
glieder der Jugendforen um kostenfrei zu den 
Sitzungen zu gelangen. 
ƒ Besetzung der Jury beim Malwettbewerb des 
Aktionsbündnisses „Kinderrechte in Münster“ 
ƒ Teilnahme am ersten Jugend-Landtag in 
Düsseldorf 
ƒ Teilnahme am landesweiten Treffen der Kinder- 
und Jugendgremien NRW 
ƒ Teilnahme am Auftakt-Hearing zum 
demografischen Gleichgewicht in der Stadt 
Münster gemeinsam mit der Seniorenvertretung 
ƒ Werbung für die Wahl der Jugendforen/des 
Jugendrates im November 2008 
2. Teilnahme am 13. Deutsche Jugendhilfetag 
Unter dem Motto "Gerechtes Aufwachsen ermög-
lichen! Bildung, Integration, Teilhabe" fand in 
Essen im Sommer 2008 der 13. Deutsche Jugend-
hilfetag statt. Im Rahmen der Messe war das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster mit einem Stand zum Thema „Teilhabe“ 
vertreten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 
Mitglieder des Jugendrates in der Stadt Münster 
informierten die Besucherinnen und Besucher über 
die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten 
in der Stadt. Neben Informationen zum Jugendrat 
wurde über die Mitgestaltung an Spielplatzpla-
nungen sowie über die Mitwirkung bei der Ange-
botsentwicklung von Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit informiert. Darüber hin-
aus wurde ein von Kindern entwickelter Stadtteil-
plan vorgestellt. 
3. Auswertung des Modellprojektes 
Als Grundlage zur Auswertung des Modellprojekts 
fand im März 2008 eine Umfrage an alle Mitglieder 
der Jugendforen/des Jugendrates statt. Die Ergeb-
nisse der 42 Rückmeldungen fielen äußerst positiv 
aus. Die Motivation zur Mitarbeit im Jugendforum 
wurde von insgesamt 87,5 % der befragten Kinder 
und Jugendlichen als sehr gut bis befriedigend 
bezeichnet. 
Die gute Zusammenarbeit innerhalb der Jugend-
foren, die Konzentration in den Sitzungen, die 
Regelmäßigkeit der Sitzungen und das Gefühl von 
Gemeinschaft und Zusammenhalt werden von den 
Jugendlichen deutlich bestätigt (77,5% bis 95,1%), 
im Jugendrat zu 100%.  
Zwei Drittel der befragten Mitglieder (75% der 
Jungen und 77,3% der Mädchen) fühlen sich von 
den Politikern ernst genommen und unterstützt. 
Die Möglichkeit der politischen Einflussnahme des 
Jugendrates folgt unter anderem auch aus der 
regelmäßigen Teilnahme im Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien mit Antragsrecht (ohne 
Stimmrecht) und die Teilnahme am Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung und am Sportausschuss.  
Ferner kann der Jugendrat Anregungen nach  
§ 24 GO NW an den Rat und die Bezirksver- 
tretungen stellen und ist berechtigt, in spezifisch 
kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten, 
Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat 
oder die Bezirksvertretungen zu richten und 
Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen.

Jugendrat 
 
140 
Die Jugendforen können Anregungen nach  
§ 24 GO NW an den Rat und die Bezirksver- 
tretungen stellen. Sie sind berechtigt, Anregungen 
an den Jugendrat zu stellen. Auch die Politik 
schätzt den Jugendrat als ernst zu nehmende 
Ansprechpartner in Sachen Kinder und Jugend in 
der Stadt Münster. 
Am 18. Juni 2008 beschloss der Rat, dass nach 
Ablauf der zweijährigen Modellphase dauerhaft ein 
Jugendrat sowie ein Jugendforum pro Stadtbezirk 
gebildet werden. 
Wesentliche Änderungen fanden in der Auswei-
tung der Altersspanne der Wählbarkeit, 12 bis ein-
schließlich 17 Jahren, und im Wegfall der Rege-
lung statt, dass Jugendliche mit Vollendung des 
18. Lebensjahres automatisch ausscheiden. 
4. Wahl der neuen Jugendforen 
Über die Wahl am 19. November 2008 wurden alle 
14.732 Münsteraner Kinder und Jugendliche zwi-
schen 12 und unter 18 Jahren per Post benach-
richtigt und erhielten einen Kandidatenbrief. 30 % 
der 71 Kandidaten waren bereits in der Modell-
phase  Mitglieder in einem Jugendforum oder im 
Jugendrat. 10 % der Kandidaten hatten einen 
Migrationshintergrund. 
Die Wahl erfolgte in 43 weiterführenden Schulen 
der Stadt Münster. Das digitale Wählerverzeichnis 
ermöglichte wie bereits bei der ersten Wahl am 
24.01.2007, dass die wahlberechtigten Jugend-
lichen unabhängig von ihrer Wohnadresse an ihrer 
jeweiligen Schule wählen konnten. 
Die Wahlbeteiligung insgesamt und in den 
einzelnen Bezirken stellte sich wie folgt dar: 
 Wahl-
berechtigte 
Wähler/ 
innen 
Wahl- 
beteiligung 
Mitte 3.877 2.227 57,4 % 
Nord 1.909 958 50,2 % 
Ost 1.297 715 55,1 % 
Südost 1.952 826 42,3 % 
Hiltrup 2.454 1.602 65,3 % 
West 3.243 2.005 61,8 % 
Gesamt 14.732 8.333 56,6 % 
5. Ausblick 
Nach offizieller Verabschiedung der ehemaligen 
Mitglieder der Jugendforen/des Jugendrates und 
nach ersten Kennenlerntreffen der Jugendforen ist 
ein Orientierungsseminar mit allen neuen Jugend-
vertretern geplant, das die Jugendlichen inhaltlich 
auf ihre neuen Aufgaben und Funktionen vorbe-
reiten soll. 
Während dieses Seminars Anfang Februar 2009 
ist auch die Konstituierung der einzelnen Jugend-
foren und die Wahl des neuen gesamtstädtischen 
Jugendrates geplant.

Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 
 
141 
11. Zusammenarbeit mit Trägern der 
freien Jugendhilfe 
I. Leitlinien der Zusammenarbeit 
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien und den Trägern 
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII 
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesondere die 
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome 
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt 
von Trägern und Arbeitsformen, der Vorrang der 
freien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie unse-
re Gesamt- und Planungsverantwortung haben 
einen hohen Stellenwert. 
Die Leistungen im Bereich der Kinder- und Ju-
gendhilfe werden in der Stadt Münster dem 
SGB VIII entsprechend in überwiegendem Anteil 
von den Trägern der freien Jugendhilfe erbracht. 
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien 
Träger vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien auf Grund der gesetzlichen Grundlage 
Zuwendungen oder Entgelte.  
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld ent-
sprechend fachlich und finanziell durch die zu-
ständige Fachabteilung unterstützt. Die Arbeits-
felder haben jeweils eigene gesetzliche Grund-
lagen, die Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung 
der partnerschaftlichen Zusammenarbeit nehmen. 
In diesem Jahr wird die trägerübergreifende 
Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe 
am Beispiel der Familienzentren dargestellt. In 
Münster gibt es derzeit 19 Familienzentren. In 
weiteren jährlichen Ausbaustufen sollen in Münster 
bis zum Jahr 2012 insgesamt 41 Tageseinrich-
tungen für Kinder zu Familienzentren ausgebaut 
werden.  
Die Familienzentren sind wichtige Institutionen im 
Sinne einer frühen und wohnortnahen Präventions- 
und Förderungsstrategie und zeichnen sich beson-
ders durch die Zusammenarbeit mit anderen Trä-
gern und Einrichtungen aus. Die Aufgaben der Fa-
milienzentren beziehen sich einerseits auf ein kon-
zeptionell verbundenes hochwertiges Angebot zur 
Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern 
und andererseits auf die Unterstützung von Eltern 
hinsichtlich ihrer Erziehungs- und Beziehungs-
leistungen sowie der Bewältigung des Alltags. 
So verschieden die Kindertageseinrichtungen in 
Münster sind, so verschieden sind auch die Pro-
zesse, die die Einrichtungen im Zuge der Weiter-
entwicklung zum Familienzentrum durchlaufen 
haben. Am Beispiel des Familienzentrums KiTa 
Killingstraße wollen wir einen „neu“ initiierten Ko-
operationsprozess mit freien Trägern vorstellen. 
II. Das Familienzentrum KiTa Killingstraße 
Die Kindertageseinrichtung Killingstraße befindet 
sich im Stadtteil Kinderhaus, im Einzugsgebiet der 
Hochhaussiedlung Brüningheide mit ca. 2.800 Ein-
wohnern. Die Einrichtung betreut in 3 Gruppen ins-
gesamt 65 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren. Ein 
sehr hoher Bevölkerungsanteil lebt von Sozialleis-
tungen. Mit Kindern aus 24 Nationen, die die Kin-
dertageseinrichtung besuchen, ist interkulturelle 
Pädagogik kein Schlagwort, sondern täglich geleb-
te Praxis. Auf dem Weg zum Familienzentrum hat 
die Kita Killingstraße bilanziert und offene Fragen 
beantwortet: 
ƒ Was haben wir schon erreicht? 
ƒ Was möchten wir erhalten und sichern? 
ƒ Welche zusätzlichen Angebote brauchen Fami-
lien in unserem Stadtteil? 
ƒ Wie werden wir ein Knotenpunkt in einem Netz-
werk, das Familien umfassend unterstützt und 
berät? 
ƒ Welche Herausforderungen stellen sich an uns 
in einen Wohngebiet mit besonderem 
Erneuerungsbedarf? 
ƒ Wie können Angebote stärker vernetzt und ge-
bündelt werden? 
Gemeinsam mit freien Trägern und Einrichtungen 
wurde in einer Arbeitsgruppe der Prozess der 
Weiterentwicklung zum Familienzentrum gesteuert.

Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 
 
142 
Die Steuerungsgruppe: 
ƒ Haus der Familie 
ƒ Gesundheitsamt 
ƒ „Caritas vor Ort“-Beratungsstelle Kinderhaus  
ƒ Münsteraner Tageseltern e.V. 
ƒ Bürgerhaus Kinderhaus 
ƒ Internationales Begegnungszentrum 
Sprickmannstraße  
ƒ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Kommunaler Sozialdienst 
ƒ Grundschule Kinderhaus West 
ƒ Förderverein KiTa Killingstraße 
ƒ KiTa Killingstraße. 
 
Um Eltern aktiv mit in den Prozess einzubinden, ist 
eine Befragung der Eltern realisiert worden. Dabei 
haben Muttersprachler im direkten Gespräch mit 
den Eltern die Wünsche und Vorstellungen erfragt 
und, wo erforderlich, auch Ängste abgebaut. 
Bereits bestehende Kooperationsbezüge zwischen 
freien Trägern und der Kindertageseinrichtung 
wurden gestärkt und neue Kooperationen aufge-
baut. Aus punktuellen Kontakten entstand eine 
systematische und auf Dauer angelegte Zusam-
menarbeit. Als Organisationsform hat das Fami-
lienzentrum Kita Killingstraße das Modell „Unter 
einem Dach“ gewählt. Alle Hilfs- und Beratungs-
angebote werden unter dem Dach der Kinder-
tageseinrichtung bereitgestellt. 
Der Blick öffnet sich über das Kind hinaus auf die 
Familie und so hält das Familienzentrum für Kinder 
und Eltern verschiedenste Angebote vor:  
ƒ Sprachkurse für Mütter  
ƒ Sprachkurse für Väter  
ƒ Eltern-Kind-Kochkurse  
ƒ Migranten- und Sozialberatung  
ƒ Gymnastik für Frauen  
ƒ ein Elterncafé  
ƒ ein Tageselterntreff und Eltern-Kind-Turnen  
sind nur einige der vielfältigen Angebote  
„Begegnung“ im Elterncafé 
Freie Träger bieten ihre Leistung in der Kinder-
tageseinrichtung an. Professionalität zeichnet die 
Angebote aus. Dies wissen die Mitarbeiter und Mit-
arbeiterinnen zu schätzen. 
Die Familienbildungsstätte z. B. übernimmt neben 
der Durchführung im Vorfeld auch die Akquise und 
bewirbt das Angebot. Dies gilt sowohl für die Koch-
kurse als auch die Sprachkurse in der Kindertages-
einrichtung. Während der Sprachkurse wird zudem 
eine Betreuung für die Geschwisterkinder ange-
boten, die die Kindertageseinrichtung noch nicht 
besuchen.

Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 
 
143 
Benötigen Eltern eine Beratung in Erziehungs-
fragen, so koordiniert die Einrichtung einen Termin 
und die pädagogische Fachkraft der Erziehungs-
beratungsstelle kommt in die Einrichtung. Regel-
mäßig treffen sich Tageseltern und Tageskinder in 
der Kindertageseinrichtung und Kinder lernen die 
Einrichtung, die sie vielleicht einmal besuchen 
werden, schon kennen. 
Darüber hinaus wird durch das Gesundheitsamt 
einmal wöchentlich eine Hebammensprechstunde 
angeboten. Fragen rund um Schwangerschaft, Ge-
burt und Familienplanung werden durch die mehr-
sprachige Hebamme beantwortet. Die Hebammen-
versorgung von Müttern mit Neugeborenen kann 
durch den frühzeitigen Kontakt ausgebaut werden. 
Auch der Elternkurs „Starke Eltern - Starke Kinder“ 
gehört zur Angebotsstruktur und wird in der Ein-
richtung vom Kinderschutzbund durchgeführt. 
Alle Angebote für Kinder, Eltern und Familien 
tragen dazu bei, die Entwicklungsbedingungen von 
Kindern zu verbessern. 
 
„Bildung“ im Sprachkurs 
Für die Weiterentwicklung zu einem Familien-
zentrum sind Tatkraft, Entschlossenheit und Aus-
dauer unerlässlich. Eine Investition, die sich lohnt, 
denn Kinder und Eltern profitieren von der förder-
lichen Kooperation zwischen der Kita Killingstraße 
und den freien Trägern und Einrichtungen.

Stellenplan 
 
144 
12. Stellenplan 
Der Stellenplan der Stadt Münster (auch im Neuen 
Kommunalen Finanzmanagement Anlage zum 
Haushaltsplan) weist die im Haushaltsjahr erforder-
lichen Stellen der Beamten/innen und der nicht nur 
vorübergehend tariflich Beschäftigten aus. Gering-
fügige Beschäftigungsverhältnisse, befristet einge-
richtete Projektstellen, eingesetzte Praktikantinnen 
und Praktikanten usw. sind in diesen Zahlen nicht 
enthalten. 
Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die 
Entwicklung des Stellenplans für den Bereich des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in Re-
lation zum Stellenplan der Stadt Münster ins-
gesamt seit 1980. Bemerkenswert ist, dass die 
Zahl der Stellen im Gesamtstellenplan seit 2000 
um fast 10 % gesunken ist, während die Anzahl 
der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien mit sehr geringen Schwankungen fast 
gleich geblieben ist. Anteil der Stellen im Bereich 
der städtischen Kinder- und Jugendhilfe macht 
inzwischen mehr als 13 % aus.  
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien (Zahl der Stellen) 
 Stadt Münster Jugendamt 
1980 3631 165 
1990 3597 230 
2000 3655 426 
2002 3538 415 
2004 3417 430 
2006 3364 420 
2007 3311 421 
2008 3292 433 
Anteil der Stellen des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien am Gesamt 
stellenplan der Stadt Münster (in Prozent) 
Die vorhandenen Stellen sind von 576 Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern besetzt; der Anteil der 
weiblichen Beschäftigten beträgt 81%, der Anteil 
der Teilzeitbeschäftigten 41%. 
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1980 1990 2000 2002 2004 2006 2007 2008
Vollzeit 
84 Männlich 
99 Teilzeit 
15 
Vollzeit 
93 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen 
Beschäftigte  
276 
Weiblich 
177 Teilzeit 
84 
Vollzeit 
9 Männlich 
10 Teilzeit 
1 
Vollzeit 
151 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen 
Beschäftigte 
300 
Weiblich 
290 Teilzeit 
139 
Männlich 
109 
(19 %) 
Vollzeit 
337 
(59 %) 
Summen Beschäftigte 
576 Weiblich 
467 
(81 %) 
Teilzeit 
239 
(41 %)

Stellenplan 
 
145 
Der Stellenplan 2008 weist einen deutlichen Zu-
wachs an Stellen aus. Für das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien bedeutete dies nach den 
einschlägigen Beschlüssen des Rates folgende 
Personalveränderungen: 
Durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes 
hat sich die Finanzierung der Kindergartenplätze 
nachhaltig verändert. Die Anzahl der finanzierten 
Fachkraft- und Ergänzungskraftstellen ist abhängig 
von Alter und gebuchter Betreuungszeit der 
Kinder. Für die Umsetzung des Kinderbildungs-
gesetzes sind mit Beginn des Kindergartenjahres 
2008/2009 insgesamt 19 zusätzliche Fachkraft-
stellen eingerichtet worden (Vorlage V/0122/2008). 
Das Kinderbildungsgesetz und seine Umsetzung 
hatten auch Einfluss auf den Bereich der Verwal-
tung für die Kindertagesbetreuung. So mussten 
neue Teilzeitstellen eingerichtet werden für die 
Beratungen zur betrieblichen Kindertagesbe-
treuung, für die Verbesserung der Versorgungs-
situation der unter 3-jährigen Kinder sowie in der 
Bearbeitung der Betriebskosten bzw. der Mittel-
beantragung für städtische Kindertageseinrich-
ungen und die Einrichtungen freier Träger. Ferner 
wurden weitere Stellen im Bereich Kindertages-
pflege geschaffen. Ursache war die neue Qualität 
der Tagespflegeberatung und ihrer Angebote, die 
verstärkte Nachfrage auf Grund der Einführung 
des Elterngeldes sowie zum Ausbau des Platzan-
gebots insbesondere im Rahmen des u3-Pro-
gramms. Schließlich sind auch personelle Anpas-
sungen bei der Einziehung von Elternbeiträgen für 
den Besuch von Kindertageseinrichtungen und der 
Abrechnung von Verpflegungskosten vorge-
nommen worden. 
2 Stellen wurden im Rahmen der Verlagerung des 
Kinderhortes von der Trauttmansdorffstraße und 
der Weiterführung als „Kinderhort Süd“ in Träger-
schaft der Stadt Münster eingerichtet (Vorlage  
V/0886/2007 und Vorlage V/0094/2008).   
Zur Übernahme der Aufgabe Unterhaltsrück-
forderungen der „Nicht-SGB-II-Empfänger“ bzw. 
„Nicht-SGB-XII-Empfänger“ („reine“ UVG-Fälle) im 
Rahmen der Umsetzung des Rödl-Vorschlags 
Nr. 193 „Unterhaltsvorschuss“ wurden 1,25 Stellen 
zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
verlagert. 
Um Arbeitsspitzen und Ausfallzeiten kompensieren 
zu können, wurden 2 Teilzeitstellen für Springer-
kräfte im Kommunalen Sozialdienst geschaffen. 
Im Rahmen der Einführung eines gesamtstäd-
tischen Präventionskonzepts wurden 2,78 Stellen 
(einschließlich Koordination) für die Einrichtung 
eines Präventionsteams Familienbesuche einge-
richtet. 
Hinzu kamen verschiedene 0,5-Teilzeit-Stellen, 
durch die der Fortfall der Einsatzmöglichkeit von 
Praktikantinnen und Praktikanten im Berufsaner-
kennungsjahr kompensiert wurden.

Organisation 
 
146 
13. Organisation 
Die aktuelle Organisationsstruktur des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien (Aufbauorga-
nisation), die darstellt, welche Organisationsein-
heiten mit welchen Funktionen an der Bereitstel-
lung der Produkte mitwirken sowie die zum Jahres-
wechsel Beschäftigten sind in den folgenden Über-
sichten dargestellt.  
Zum Vorjahr haben sich die folgenden wesent-
lichen Veränderungen ergeben: 
ƒ Mit Auflösung der Versorgungsämter zum 
31.12.2007 wurden ab dem 01.01.2008 die Auf-
gaben nach dem Bundeselterngeld- und Eltern-
zeitgesetz die Stadt Münster durch das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien übernommen. 
Das Angebot wird durch die Abteilung Familien- 
und Erziehungshilfen des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien gesichert. 
ƒ Zum 01.08.2008 haben fünf Kolleginnen in 
einem Präventionsteam Familienbesuche ihre 
Arbeit aufgenommen.  
ƒ Mit der Verlagerung des Kinderhortes von der 
Trauttmansdorffstraße in die städtische Einrich-
tung Lorenz-Süd in Berg Fidel wurde bei der 
Stadt Münster der „Kinderhort Süd“ neu 
angegliedert (Vorlage 886/2007). 
ƒ Das bisherige Schwerpunktsachgebiet Soziales 
wurde im Kommunalen Sozialdienst (KSD) 
aufgelöst. Zum 01.09.2008 wurde die Zuständig-
keit für die Leistungen zu den Hilfen für alte, 
pflegebedürftige oder behinderte Menschen und 
die sozialfachlichen Stellung- nahmen zum 
Sozialamt verlagert. Grund war die wachsende 
Komplexität der pflegefachlichen Qualifikation 
im Kontext der Pflegeversicherung und des Ge-
sundheitswesens. 
ƒ Wesentliche organisatorische Veränderungen 
wurden im Jahr 2008 konzipiert und eine 
Umsetzung zum Jahreswechsel 2008/2009 
vorbereitet.  
So wurde der Bereich Übergangsmanagement 
Schule - Beruf mit den Bereichen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien „Kommunale 
Beschäftigungsförderung AIM Jugend +“ und 
„Jugendberufshilfe“ (Stadtteilwerkstatt Nord) in 
der Zuständigkeit des Amtes für Schule und 
Weiterbildung zusammengeführt. Um die Auf-
bau- und Ablauforganisation der Geschäftspro-
zesse im Hinblick auf die inhaltlichen Optimie-
rungsziele besser zu gestalten, wurde gleichzei-
tig eine Konzentration der Aufgaben im Bereich 
der Offenen Ganztagsschulen (OGS) beim Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien vorgenom-
men, dies vor allem vor dem Hintergrund der 
Zielsetzung, die Übertragung von OGS-Ange-
boten auf Träger der Jugendhilfe zu verstärken 
und auszubauen.  
Ebenfalls vorbereitet wurde die Neuorganisation 
der Jugendgerichtshilfe. Diese Aufgaben wer-
den ab 2009 gemeinsam von dem Sozialdienst 
katholischer Männer (SKM), dem Verein sozial-
integrativer Projekte (ViP e.V.) und dem Kom-
munalen Sozialdienst (KSD) der Stadt Münster 
entsprechend der fachlichen Neuausrichtung 
wahrgenommen. Der spezialisierte „Fachdienst 
Jugendgerichtshilfe“ im KSD wird neben der ei-
genen Fallzuständigkeit für einzelne Stadtbe-
zirke insbesondere für die Fallbearbeitung bei 
Intensivtätern zuständig sein und darüber hin-
aus die Qualitätssicherung, die Vernetzung mit 
dem Jugendgericht, der Polizei, den freien Trä-
gern und Arbeitskreisen sicherstellen. Die sozi-
ale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII wird 
zukünftig in die Abteilung Kinder- und Jugend-
arbeit/Jugendsozialarbeit integriert (Vorlage 
V/0839/2008). 
ƒ Darüber hinaus wurden kleinere interne organi-
satorische Veränderungen vorgenommen bzw. 
zum Jahreswechsel vorbereitet. So wurden im 
Bereich der offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit die Verwaltungs- und Organisa-
tionsaufgaben zusammengefasst. Gleichzeitig 
wurde mit Blick auf die anstehende Übernahme 
der umfangreichen Aufgaben des offenen Ganz-
tags an Grund- und Förderschulen ein Teil der 
betreffenden Fachstelle in einem neuen Team 
Schule/Jugendhilfe separat zusammengefasst. 
Schließlich wurde die Aufgabe „Sozialpädago-
gische Grundsatzfragen erzieherischer Hilfen 
und Familienhilfen“ in die Abteilung „Controlling 
und zentraler Service“ verlagert, um eine engere 
Verzahnung mit dem Controllingbereich zu 
erreichen.

	



	

	
	




	
	
	

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Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung 2006 2007 2008 Prognose
2015
Gesamt 280.023 280.199 281.050 279.388
männlich 132.339 132.409 132.805 130.783
weiblich 147.684 147.790 148.245 148.605
Ausländer 21.343 21.195 20.900
0 bis unter 3 Jahre 7.072 7.079 7.241 6.350
männlich 3.635 3.665 3.702 3.228
weiblich 3.437 3.414 3.539 3.122
Ausländer 426 409 378
3 bis unter 6 Jahre 7.080 7.019 6.961 6.248
männlich 3.558 3.499 3.542 3.184
weiblich 3.522 3.520 3.419 3.064
Ausländer 454 442 406
6 bis unter 10 Jahre 9.871 9.754 9.553 8.576
männlich 5.083 4.999 4.884 4.361
weiblich 4.788 4.755 4.669 4.215
Ausländer 827 718 633
10 bis unter 14 Jahre 9.764 9.721 9.905 9.402
männlich 4.923 4.922 5.043 4.749
weiblich 4.841 4.799 4.862 4.653
Ausländer 823 809 801
14 bis unter 18 Jahre 10.268 10.148 9.865 10.310
männlich 5.302 5.244 5.029 5.243
weiblich 4.966 4.904 4.836 5.067
Ausländer 831 812 829
18 bis unter 21 Jahre 11.218 10.960 10.872 11.780
männlich 4.843 4.824 4.816 4.961
weiblich 6.375 6.136 6.056 6.819
Ausländer 891 891 868
21 Jahre und älter 224.750 225.518 226.653 226.722
männlich 104.995 105.256 105.789 105.056
weiblich 119.755 120.262 120.864 121.666
Ausländer 17.091 17.114 16.985
Familien 
Haushalte mit Kindern 26.109 25.912 25.897
davon: Kinder von 0 - unter 18 J. 43.671 43.331 43.187
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern 20.401 20.162 20.115
davon: Kinder von 0 - unter 18 J. 35.469 35.058 34.852
Alleinerziehende mit Kindern 5.708 5.750 5.782
davon: Kinder von 0 - unter 18 J. 8.202 8.273 8.335
% - Anteil Alleinerziehender 21,9% 22,2% 22,3%
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden 18,8% 19,1% 19,3%

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
Tageseinrichtungen für Kinder 2006 2007 2008
Versorgungsquote unter dreijährige Kinder in % 8,2 9,6 14,7
Versorgungsquote drei- bis seschsjährige Kinder in % 105,4 108,3 102,5
Versorgungsquote sechs- bis zehnjährige Kinder in % 4,2 3,9
Kitaplätze insgesamt (GTK-Bereich) 8.588 8.700 8.234
für unter dreijährige Kinder 583 673 1.039
für drei- bis sechsjährigen Kinder  7.596 7.639 7.195
für sechs- bis zehnjährige Kinder 409 388 (jetzt OGTS)
Tagespflege für Kinder
betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 672 689 809
für unter dreijährige Kinder 390 433 478
für drei- bis sechsjährigen Kinder 122 170 205
für sechs- bis vierzehnjährige Kinder 160 86 126
Tagespflegepersonen, Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII 343 241 341
Sonderkindergärten
Plätze 98 98 98
Kinder- u.Jugendeinrichtungen 
Angebotsstunden insgesamt 92.342 98.568 95.972
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 16 19 17
Jugendsozialarbeit
Sozialräume mit aufsuchender Arbeit k.A. k.A. 12
Anteil in % k.A. k.A. 57
Schulen mit Angeboten der Jugendhilfe 10 10 11
Anteil in % 10 10 11
Drogenhilfe 
Gesamt - Erstgespräche 512 376 265
davon männlich 408 309 208
davon weiblich 104 67 57
Erstgespräche unter 21J. 202 153 77
davon männlich 159 126 57
davon weiblich 43 27 20
Gesamt - Stammklientel 483 442 505
 = mind. 3 x Beratung in Anspruch genommen
davon männlich 370 363 396
davon weiblich 113 79 109
Stammklientel unter 21J. 95 89 114
davon männlich 74 74 96
davon weiblich 21 15 18
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
sozpädagogisch begleitete Wohnformen 7 21 25
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 13 13 14
Erziehungsbeistandschaft 84 85 96
Sozialpädagogische Familienhilfe 113 126 166
Erziehung in einer Tagesgruppe 57 59 57
Heilpädagogische Horte 36 32 35
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII Satz 1 67 77 70
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII Satz 2 47 38 56
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 236 225 215
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 7 5 1
Leistungen der Eingliederungshilfe 71 73 80
weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 10 14 15
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 105 114 120
Inobhutnahme 172 118 93
Adoptionen  12 19 7
gesetzl. Amtsvormundschaft  14 12 15
bestellte Amtsvormundschaft 66 70 67
bestellte Amtspflegschaften 51 54 73
Beistandschaften 1.614 1.507 1.470
Anträge Elterngeld 3.388
Sorgerechtsentzüge  23 26 29
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 417 486 543
Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.196 1.423 1.367
Anmerkungen: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

Impressum 
Herausgeberin:   Stadt Münster 
   Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
   Zusammenstellung:  
Birgit Herdes 
Heinz Lembeck 
Heidemarie Neumair-Otto 
Anna Pohl 
Helmut Schnermann 
Sabine Trockel 
   Techn.Umsetzung: 
      Barbara Reckers 
Juli 2009, 750

Geschäftsbericht 2008
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder Jugendliche und Familien:  Geschäftsbericht 2008
begleiten
      fördern
    schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien

Berichtsvorlage

2977 Zeichen

V/0475/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2008 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
09.09.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
22.09.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
30.09.2009 Hauptausschuss Bericht
30.09.2009 Rat Bericht 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Ge-
schäftsbericht vor. Der neue Bericht baut erstmals auf der neuen Systematik des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements (NKF) auf. Die Darstellung der Aufgaben und Angebote des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien folgt der neuen Produktstruktur des Haushaltsplans und 
löst damit die früheren „Leistungsüberblicke“ ab. Damit waren erhebliche inhaltliche und formale 
Umstellungen verbunden. Nicht zuletzt deshalb wird der Bericht - abweichend von der bisherigen 
Praxis - erst nach der Sommerpause vorgelegt. 
 
 Der Geschäftsbericht erfüllt aber weiterhin mehrere Funktionen: 
 
― Er ist nicht nur eine Darstellung für die parlamentarischen Gremien der Stadt Münster, son-
dern auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Er 
gibt die Informationen über die auf gesetzlichen, verwaltungsinternen und parlamentarischen 
Vorgaben beruhenden wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und 
Jugendhilfe.  
 
― Ein großer Teil der Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt 
Münster wird von freien Trägern vorgehalten. Dadurch ergibt sich eine enge Verzahnung und 
seine intensive Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dies zeigt der Bericht auf. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0475/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492 51 00 
492 51 10 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de 
Lembeck@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.07.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0475/2009 
 
― Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Geschäftsbericht differenziertere 
Analysen und Bewertungen der im Jahr 2008 erbrachten Leistungen anhand von Grundinfor-
mationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar. Er liefert damit über den NKF-Haushalt hinaus 
steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen, die An-
regungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben können. 
 
Der Geschäftsbericht ersetzt nicht die vertieften Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzel-
ner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes sowie Vorlagen und Berichte an den Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien, die zu jeweils aktuellen Fragestellun-
gen für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke

Beratungsverlauf (6)

03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.09.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2009 Hauptausschuss
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2009 Rat
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Bericht

Orte (23)

  • Hafenstraße 30
  • Killingstraße
  • Trauttmansdorffstraße 83
  • Rjasanstraße
  • Sternstraße 8
  • Münsterstraße 76b
  • Salzmannstraße 53
  • Sprickmannstraße
  • Gescherweg
  • Legdenweg
  • Normannenweg
  • Am Juffernbach
  • Am Borggarten
  • Am Gievenbach
  • Telgter Straße
  • Brüningheide
  • Hoppengarten
  • Kinderhaus
  • Drei Eichen
  • Hansaplatz
  • Eichenaue
  • Westerheide
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0475/2009
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37