V/0475/2009
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2008
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Geschaeftsbericht_2008_Amt51
355089 Zeichen
Geschäftsbericht 2008
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder Jugendliche und Familien: Geschäftsbericht 2008
begleiten
fördern
schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Geschäftsbericht 2008
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Jahresthema 6
3. Amtszielreport 9
Präambel 9
Vorwort 9
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 10
Amtsziel 2 Vernetzung als Erfolgsfaktor 11
Amtsziel 3 - Prävention 13
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 15
Amtsziel 5 - Partizipation 17
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 19
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender 22
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 23
Amtsziel 9 – Ressourcenoptimierung/ Qualitätsmanagement 25
Amtsziel 10 – Flexibilität 27
Produktplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 29
4. Produktüberblicke 31
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege 38
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege 39
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit 43
060202 - Jugendverbandsarbeit 46
060301 - Jugendsozialarbeit 48
060302 - Jugendhilfe an Schulen 50
060303 - Drogenhilfe 54
060304 - Arbeitsmarktinitiativen für junge Menschen* 59
060401 - Angebote für Familien 62
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen 69
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 72
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 78
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 83
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen 88
060505 - Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht 93
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe 99
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung 103
Inhalt
5. Sozialraumreport 106
Bezirk Mitte 107
Sozialraumreport – Bezirk West 109
Sozialraumreport – Bezirk Nord 112
Sozialraumreport Bezirk Ost und Südost 114
Sozialraumreport – Bezirk Hiltrup 117
7. Jugendhilfeetat 120
8. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 126
9. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 133
10. Jugendrat 139
11. Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 141
12. Stellenplan 144
13. Organisation 146
14. Organigramme 147
15. Generaldatenblatt 156
Vorwort
5
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
familienfreundliche Investitionen werden in
Anbetracht der demografischen Entwicklung weiter
an Bedeutung gewinnen und die zukünftige Attrak-
tivität der Stadt Münster maßgeblich mit bestim-
men.
Kinder- und familienfreundliche Maßnahmen in
unserer Kommune auf unterschiedlichen Ebenen
intensiv auszubauen, neue Wege zu gehen, Fami-
lien in den Mittelpunkt aller Betrachtungen zu
rücken, all das definieren wir für unsere tägliche
Arbeit deshalb als unsere wichtigste Zukunfts-
investition. Familien in Münster sollen beste Be-
dingungen für das Aufwachsen von Kindern vorfin-
den. Daher wurde auch im Jahr 2008 besonderer
Wert auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung
und Service-Angebote für Familien gelegt:
Gute und verlässliche Kinderbetreuung ist eine
zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter und
Väter ihr Familien- und Berufsleben miteinander
in Einklang bringen können und Kinder früh ge-
fördert werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien ist deshalb intensiv bestrebt, die
Kindertagesbetreuung in Münster weiter
auszubauen und zudem flexibler zu gestalten.
Deshalb ist es besonders erfreulich, dass
Münster zum Kindergartenjahr 2008/2009
bereits insgesamt 1.517 Plätze für unter drei-
jährige Kinder vorhalten kann. Dies entspricht
einer Versorgungsquote von 21,4 Prozent. So
wurden beispielsweise in Amelsbüren erstmalig
Plätze für die ganz Kleinen eingerichtet; in
Handorf-Dorbaum wurde im August 2008 eine
neue Kindertageseinrichtung in Kombination mit
einer Einrichtung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit eröffnet.
Insgesamt liegt Münster in der Betreuung für
unter dreijährige Kinder ganz weit vorne und
deutlich über dem Durchschnitt von 6,9 Prozent
in Nordrhein Westfalen.
Erfreulicherweise konnten die Geburtenraten
der Stadt Münster in 2007 von 1,16 auf 1,23 in
2008 gesteigert werden.
In den nächsten Jahren werden wir weitere
Anstrengungen in der Kinder- und Jugendhilfe
vornehmen, um unsere Stadt noch kinder- und
familienfreundlicher zu gestalten.
Die große fachliche Unterstützung und Wert-
schätzung des Ausschusses für Kinder,
Jugendliche und Familien als auch der
engagierten Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII, ohne die diese gemeinsamen
Anstrengungen in der Weiterentwicklung nicht
hätten aufgegriffen werden können, waren
beispielhaft.
Für das gezeigte Vertrauen bedanke ich mich
herzlich.
Anna Pohl
Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien
Jahresthema
6
2. Jahresthema
Frühe Hilfen von Anfang an
Das Thema „Prävention und Kinderschutz“ ist auch
im Jahre 2008 das zentrale Thema der Kinder- und
Jugendhilfe. Die Hilfe für Kinder und Eltern muss
frühzeitig ansetzen, damit Gefährdungsrisiken
rechtzeitig erkannt werden.
Deshalb hat das Konzept der frühen Hilfen bereits
deutlich vor eventuell riskanten Entwicklungen an-
zusetzen. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist der
Aufbau tragfähiger Kooperationsbeziehungen zu
den Eltern, um neben alltagspraktischen Unter-
stützungen insbesondere deren Bindungs- und
Erziehungskompetenz frühzeitig und nachhaltig zu
stärken.
Präventionsteam Familienbesuche
Im Juni 2008 beschloss der Rat der Stadt Münster
die Einführung eines gesamtstädtischen Präven-
tionskonzeptes. Auf dieser Grundlage hat das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem
Angebot „Familienbesuche“ sein breitgefächertes
Angebot für Familien in Münster erweitert und
somit eine Lücke im primärpräventiven Bereich
geschlossen.
Eltern von Neugeborenen erfahren in Münster
frühzeitige Unterstützung. Daher ist es das
Anliegen des Amtes, jedes neugeborene Kind in
Münster willkommen zu heißen und seinen Eltern
das Informations- und Beratungsangebot
„Familienbesuche“ zur Verfügung zu stellen. Im
Rahmen des Familienbesuchs erhalten die Eltern
aussagekräftige Informationen und kompetente
Beratung zum Beispiel zu Angeboten der Familien-
bildung und -beratung, zu Möglichkeiten der
Kindertagesbetreuung oder allgemeinen Fragen
zur alltäglichen Erziehungssituation. Ergibt sich ein
weitergehender Beratungs- oder Handlungsbedarf,
werden den Eltern durch zielgerichtete Beratungs-
gespräche mögliche Hilfe- und Unterstützungs-
angebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe
erläutert und ggf. vermittelt.
Der Familienbesuch erfolgt auf freiwilliger Basis
und wird den Eltern in schriftlicher Form ange-
boten. Alle Neugeborenen und ihre Eltern in der
Stadt Münster haben Anspruch auf dieses kosten-
freie Angebot. Auf eine Vorauswahl anhand be-
stimmter Kriterien (Risikogruppen, belastete
Wohngebiete etc.) wird bewusst verzichtet, wo-
durch jede Stigmatisierung ausgeschlossen ist.
Sowohl der breite nicht fokussierte Zugang als
auch die Freiwilligkeit werden in der Fachwelt als
Optimum für ein Präventionskonzept favorisiert.
Diese gesamtstädtische Neuausrichtung der Ju-
gendhilfe im Bereich der „Frühen Hilfen“ stärkt die
Familie als Erziehungsinstanz unabhängig von der
Familienform, der gesellschaftlichen Stellung, dem
Vorhandensein einer Problemlage oder eines er-
zieherischen Bedarfs. Informationen und Unterstüt-
zungsangebote für die junge Familie werden dabei
in den Mittelpunkt gestellt. Das erklärte Ziel ist, die
bestmögliche Förderung der Gesundheit und Ent-
wicklung der Kinder zu erreichen sowie der Entste-
hung drohender Vernachlässigung so früh wie
möglich nachhaltig entgegen zu wirken.
Ganz bewusst hat das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster die Qualitätsstan-
dards für den primärpräventiven Bereich sehr an-
spruchsvoll ausgestaltet. Nur durch ein systema-
tisches und standardisiertes Verfahren und eben-
solche Handlungsschritte, in der Verantwortung
ausgeführt durch professionelle Fachkräfte des
Jugendamtes, stellen die Familienbesuche ein An-
gebot dar, das die Lücke im diesem Bereich der
Jugendhilfe in Münster zu schließen vermag. Fol-
gerichtig sind die Präventionsfachkräfte des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien Dipl. Sozial-
pädagoginnen bzw. Dipl. Sozialarbeiterinnen mit
langjähriger Berufserfahrung. Zusätzlich wurden
sie im Vorfeld ihrer neuen Tätigkeit umfangreich
geschult, um den Familienbesuch von Beginn an
optimal gestalten zu können.
Jahresthema
7
Durch die Option der Präventionsfachkräfte, bei
entsprechendem Bedarf, den Familienbesuch
gemeinsam mit einer Hebamme durchzuführen,
werden die spezifischen Kompetenzen aus den
Bereichen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe zu-
sammengeführt. Diese Verzahnung der Kinder-
und Jugendhilfe mit der Gesundheitshilfe stellt
einen weiteren wichtigen Standard dar.
Im Oktober 2008 wurde mit sieben niedergelas-
senen freiberuflich tätigen Hebammen eine Ab-
stimmung zur künftigen Kooperation im Rahmen
der Familienbesuche getroffen. Seit dem
15.10.2008 werden in den Stadtteilen Coerde,
Kinderhaus, Berg Fidel und Angelmodde die
Familienbesuche von einer Hebamme und der zu-
ständigen Präventionsfachkraft in der sogenannten
„Tandemlösung“ durchgeführt. Es handelt sich hier
um die Stadtbereiche von Münster, in denen eine
geringe Inanspruchnahmequote für mögliche Heb-
ammenleistung durch das Gesundheitsamt der
Stadt Münster nachgewiesen werden kann. Durch
die gemeinsamen Familienbesuche soll erreicht
werden, dass die Leistung und Hilfestellung der
Hebammen frühzeitig von den Familien in An-
spruch genommen wird.
Die Geburtskliniken in der Stadt Münster sollen
umfassend über die Arbeit des Präventionsteams
Familienbesuche informiert sein. Ziel ist es, zu
erreichen, dass die Eltern neugeborener Kinder
bereits in der Geburtsklinik über die Möglichkeit
des Familienbesuchs informiert werden. Mit
einigen Geburtskliniken in Münster wurde bereits
ein entsprechender Kontrakt noch in 2008
herbeigeführt.
Dies wird in 2009 mit weiteren Kliniken fortgesetzt,
mit dem Ziel, einen Kontrakt mit allen Geburts-
kliniken zu schließen.
Eine weitere Kooperationsebene stellen die in
Münster tätigen Kinderärztinnen und Kinderärzte
dar. Eine Kontaktaufnahme mit dem Vorsitzenden
des Arbeitskreises der Kinderärztinnen und Kinder-
ärzte in Münster ist bereits in 2008 erfolgt.
Das Gesundheitsamt hat sich bezogen auf die
Arbeit des Präventionsteams Familienbesuche zu
einer engen Kooperation mit dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien verpflichtet. So erfolgte
die Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung mit
den niedergelassenen Hebammen arbeitsteilig. Es
besteht ein regelmäßiger Austausch bezogen auf
Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Kin-
derärzten/innen, Geburtskliniken und Hebammen/
Familienhebammen. Auch die Kooperationsge-
spräche mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge und
Jahresthema
8
Spätaussiedler des Sozialamtes wurden gemein-
sam geführt. Somit konnte ermöglicht werden,
dass neugeborene Kinder und ihre Eltern in Flücht-
lingseinrichtungen ebenfalls einen Familienbesuch
erhalten. Dieser wird von einer Mitarbeiterin des
Sozialdienstes und einer Familienhebamme des
Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Materialien
werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien zur Verfügung gestellt. Mit der Beratungs-
stelle für Entwicklungsfragen wurden Zugangs-
wege zu deren Angeboten erörtert und Weichen
für eine gute Zusammenarbeit gestellt.
Die Schnittstellen zwischen den Präventions-
fachkräften und der Bezirkssozialarbeit wurden
vorrangig definiert. Hier wurde das für Münster
modifizierte „Ampelmodell“ zugrunde gelegt. In
diesem sind modellhaft Indikatoren für die Ein-
schätzung der Situation der Eltern mit ihrem neu-
geborenen Kind aufgezeigt. Die Schnittstellen
wurden jeweils für die drei Ampelphasen definiert
und die Handlungsschritte festgelegt.
Das neue Angebot des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien - die Familienbesuche -
wird von fast allen Familien in Münster angenom-
men. Es gibt eine hohe Akzeptanz für dieses
Angebot, das Eltern Neugeborener über die Mög-
lichkeiten und Unterstützungsangebote in der
Stadt Münster informiert und berät. Eine Tatsache,
die den Bedarf für diese Maßnahme verdeutlicht.
Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des
ungeborenen Lebens“
Für uns in Münster ist es wichtig, dass Unterstüt-
zungsleistungen bereits vor der Geburt eines Kin-
des einsetzen, weil Säuglinge und Kleinkinder
besonders schutzbedürftig sind. Die Schwanger-
schaftsberatungsstellen nehmen deshalb in dem
Gesamtkonzept „Frühe Hilfen“ eine wichtige Rolle
ein. Als zentrale Anlaufstellen sind sie prädes-
tiniert, werdenden Müttern und Vätern sowohl
praktische Hilfen als auch umfassende Beratung
von Anfang an zu vermitteln. Schwangerschafts-
beratung umfasst u. a. medizinische, soziale und
juristische Informationen. Ziel ist es dabei, prak-
tische Hilfen aufzuzeigen, die die Situation von
Mutter und Kind erleichtern. Damit besteht die
große Chance, die Entwicklung des Kindes und
eine positive Eltern-Kind-Beziehung von Anfang an
zu begleiten und zu festigen
Die Erfahrung der Beratungsstellen zeigt, dass
Frauen während der Schwangerschaft und unmit-
telbar nach der Geburt ihres Kindes besonders
aufgeschlossen für Rat und praktische Hilfe sind
und eine bestmögliche, gesunde Entwicklung ihres
Kindes wünschen.
Zudem bieten die Beratungsstellen auch materielle
Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen. Durch
den Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ zusätzlich zur Bundesstif-
tung ist es möglich, auf ein lang bewährtes Kon-
zept in dem Bereich „Frühe Hilfen“ zurückgreifen
zu können. Die Stadt stellt hierfür jährlich
255.650 € zur Verfügung.
Dieser Sonderfonds besteht seit 1977 und sieht
eine unmittelbare, schnelle und unbürokratische
materielle Hilfeleistung vor, wenn Frauen sich im
Rahmen der ersten 12 Wochen einer Schwanger-
schaft zu einer Beratung anmelden. Das Beson-
dere an diesem Sonderfonds ist, dass er nicht nur
eine Beihilfe zur Schwangerschaftsbekleidung und
Babyerstausstattung bietet, sondern darüber hin-
aus auch eine Bekleidungspauschale in den ersten
drei Lebensjahren eines Kindes beinhaltet.
Darüber hinaus stellt die Möglichkeit der Beglei-
tung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
eine effektive Form dar, den vertrauensvollen Kon-
takt zu den Familien zu halten und eine umfas-
sende Beratung über die Geburt hinaus sicher zu
stellen.
Dieser frühestmögliche Zugang der Schwanger-
schaftsberatungsstellen zu werdenden Eltern in
Verbindung mit den dadurch frühzeitig möglichen
Unterstützungsangeboten stellt in Münster einen
wertvollen und erprobten Baustein in dem Gesamt-
komplex „Frühe Hilfen“ dar.
Amtszielreport
9
3. Amtszielreport
Präambel
des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien
"Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder,
Jugendliche, Familien, Alleinlebende, ältere
und behinderte Menschen. Wir bieten oder ver-
mitteln Hilfen, Beratung und Informationen in
den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Sozi-
ales und Gesundheit. Wir arbeiten bürgernah
und stadtteilorientiert."
Die Amtsziele sind eine strategische und fachliche
Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in
Münster zum einen für die eigene praktische Arbeit
der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und
zum anderen Orientierung und gemeinsames An-
liegen für die Förderung und Kooperation mit den
freien Trägern.
Im Amtszielreport werden jeweils konkrete, prak-
tische Beispiele benannt, die deutlich machen, wie
die Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prak-
tischen Arbeit umgesetzt werden.
Vorwort
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
sich in einem kollegialen Prozess 10 Amtsziele
gegeben, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter aber auch für die Kinder- und Jugendhilfe in
Münster strategische und fachliche Orientierung
sind. Sie sind damit gleichzeitig Grundlage für die
Förderung und Kooperation mit den freien Trägern.
Zu den Geschäftsberichten des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien gehört stets auch der so
genannte Amtszielreport. In ihm werden jeweils
einige konkrete Maßnahmen und Projekte be-
schrieben, die beispielhaft zeigen, wie die einzel-
nen Ziele des Amtes im Berichtsjahr in der prak-
tischen Arbeit umgesetzt bzw. erreicht wurden.
Seit die Amtsziele erarbeitet wurden hat sich die
Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer Ausrichtung aber
auch ihren Anforderungen weiterentwickelt. Dies
macht auch eine kritische Reflexion der Amtsziele
erforderlich mit der Folge, sie bei Bedarf ebenfalls
fortzuschreiben und aktuellen Erfordernissen
anzupassen.
So hat die zunehmende Bedeutung des Themas
„Bildung“ einen Prozess in Gang gesetzt, in dem
innerhalb des Amtes auf den verschiedensten
Ebenen Antworten auf sich daraus ergebende
fachliche Fragestellungen entwickelt wurden.
Inzwischen hat dieses Thema in der konkreten
Arbeit einen festen, fachlich fundierten Platz
gefunden. Dies in den Zielen des Amtes nach-
zuvollziehen, war daher eine logische
Konsequenz.
Das bisherige Amtsziel 10 „Flexibilität“ soll danach
dem Ziel 9 „Ressourcenoptimierung / Qualitäts-
management“ zugeordnet werden und ein neues
Ziel „Bildung ermöglichen - Leben lernen“ Eingang
in die Ziele des Amtes finden. Dies wird zum Jahr
2009 vorgenommen und im nächsten Geschäfts-
bericht berücksichtigt.
Die Amtsziele für das Jahr 2008 lauten:
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor
3. Prävention
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen
5. Partizipation
6. Chancengleichheit
7. Geschlechtsspezifik
8. Individuelle Hilfen
9. Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
10. Flexibilität
Im Folgenden werden diese Ziele konkretisiert.
Ferner werden jeweils konkrete Maßnahmen und
Projekte beschrieben, die beispielhaft zeigen, wie
die einzelnen Ziele des Amtes im Berichtsjahr in
der praktischen Arbeit umgesetzt bzw. erreicht
wurden.
Amtszielreport
10
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien ist es, mit dazu beizu-
tragen, dass junge Menschen und deren Familien
in Münster frühzeitig den Zugang zu den Ange-
boten und Einrichtungen finden und sie nutzen
können, wie sie sie für ihre Entwicklung und sozi-
ale Eingebundenheit in dieser Stadt benötigen.
Immer mehr Arbeitgeber in Münster setzen auf
eine familienbewusste Personalpolitik und damit
auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für ihre Beschäftigten. So haben inzwi-
schen bereits sieben in Münster ansässige
Unternehmen, Institutionen und Hochschulen
das familienfreundliche Zertifikat als strate-
gisches Managementinstrument einer familien-
bewussten Personalpolitik erworben. Vor ca.
drei Jahren waren es gerade zwei Unternehmen
in Münster. Einige Unternehmen haben aktuell
das Grundzertifikat erhalten, viele weitere
erwägen inzwischen eine Zertifizierung oder
sind unabhängig davon bemüht, familien-
orientierte Maßnahmen wie zum Beispiel
Angebote zur Arbeitszeitgestaltung bzw.
Kinderbetreuung sowie die Vermittlung von
haushaltsnahen Dienstleistungen in ihrem
Betrieb anzustreben bzw. weiterzuentwickeln.
Wie sehr dieses Thema für Arbeitgeber an
Bedeutung gewinnt, zeigt die gute Resonanz
der Betriebe und Unternehmen, die auf Einla-
dung der Deutschen Rentenversicherung West-
falen dem ersten Vernetzungstreffen von
familienfreundlich orientierten Unternehmen und
Institutionen der Region Münster im September
2008 gefolgt sind.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
unterstützt das Anliegen betrieblicher Kinderbe-
treuungsangebote aktiv mit entsprechenden
Informations-, Beratungs- und Vermittlungsan-
geboten.
Betrieblich unterstützte Angebote der Kinder-
tagesbetreuung und die Nachfragen interes-
sierter Firmen und Unternehmen nehmen stetig
zu, so dass bereits insgesamt 169 betriebliche
Plätze der Kindertagesbetreuung in Münster ge-
schaffen werden konnten.
Ein Novum in Münster ist das Beispiel der Firma
Hengst. Das Unternehmen richtete im Sommer
2008 mit dem „Hengst-Kinderland“ eine be-
triebseigene Kindertagesstätte ein. Diese bietet
30 Kindern zwischen zehn Monaten und sechs
Jahren einen Betreuungsplatz und den Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern ideale Vorausset-
zungen, um den Anforderungen von Familie und
Beruf gerecht zu werden.
Um weitere Unternehmen für den Ausbau
betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuungs-
angebote zu gewinnen, hat die Wirtschafts-
förderung Münster GmbH in Kooperation mit
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
im November 2008 eine Veranstaltung für
Unternehmen durchgeführt. Im Mittelpunkt
standen hierbei die neuesten Ergebnisse des
Forschungszentrums für Familienbewusste Per-
Amtszielreport
11
sonalpolitik sowie die Fördermöglichkeiten zum
Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung.
Seit August 2008 sind bereits 19 Kindertages-
einrichtungen als Familienzentren definiert
und bilden damit wichtige Institutionen im Sinne
einer frühen und wohnortnahen Präventions-
und Förderungsstrategie für die ganze Familie.
Eltern werden in ihren Kompetenzen gestärkt,
bei Alltagsproblemen beraten bzw. unterstützt
und frühkindliche Bildungsprozesse werden
gezielt gefördert.
Im April 2008 hat das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien als Serviceangebot für
werdende bzw. junge Familien eine kostenlose
Hotline zum Thema Elterngeld und Elternzeit
angeboten. Eltern konnten sich an diesem Tag
darüber informieren, welche grundsätzlichen
Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht für
ihre Elternzeit vorsieht oder welche Auswir-
kungen dies auf ihre Steuer und Sozialver-
sicherung haben wird.
Ebenfalls im April wurde das Projekt „Notinsel“
gestartet. Notinsel ist ein Zeichen für Kinder-
freundlichkeit und bietet Kindern in Notsitua-
tionen eine Anlaufstelle. Alle Geschäfte mit dem
Notinsel-Zeichen an der Tür signalisieren
Kindern ihre Hilfsbereitschaft und verpflichten
sich selbst zum Hinsehen und Handeln in Notsi-
tuationen. Auch die kleinen „Wehwehchen“
werden bei den Notinsel-Partnern ernst genom-
men. Vertragspartner ist die Stadt Münster mit
dem Kinderbüro als zentraler Ansprechpartner.
Innerhalb weniger Monate wurden bereits bis
Ende des Jahres insgesamt 144 „Notinsel-
partner“ für das Projekt geworben. Damit ist
nicht nur eine stadtweite Allianz für den Schutz
von Kindern entstanden, sondern auch ein Netz-
werk für eine kinderfreundliche Stadt. Weitere
Partner aus dem Einzelhandel, öffentlichen Ein-
richtungen oder Institutionen sind jederzeit will-
kommen.
Nicht nur diese Maßnahmen, sondern gerade auch
die alltäglich praktizierten Projekte in den Kinder-
tageseinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrich-
tungen, Verbänden und Unternehmen tragen dazu
bei, dass Münster für Eltern und Kinder attraktiv
und lebenswert bleibt.
Amtsziel 2
Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch
verstärkte Kooperation und verbindliche Ab-
sprachen mit unseren Partnern. Dabei sind die
freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von
Eltern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“
Amtszielreport
12
vorzunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf
abzustimmen.
Einen Schwerpunkt bildete im Jahr 2008 die
Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Schul-
formen:
Projekttage des Fachwerks Gievenbeck mit
Schülern der Hauptschulen Gievenbeck und
Roxel
Das Fachwerk blickt bereits auf eine über fünf-
zehnjährige erfolgreiche Erfahrung im Bereich der
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
zurück.
Hierzu zählen zum einen Jugendberufshilfe-
projekte mit der Wartburg-Hauptschule, zum ande-
ren die seit 2007 bestehende Zusammenarbeit mit
der Hauptschule Roxel. Viele Schülerinnen und
Schüler dieser Schule haben ihren Wohnort in
Gievenbeck und verbringen häufig ihre Freizeit in
den Einrichtungen des Fachwerks.
Das Fachwerk entwickelte gemeinsame Projekt-
tage und ist inzwischen mit seinen Werk- und
Gruppenräumen für die Schulen ein außerschu-
lischer Lernort von besonderer Bedeutung. In 2008
führte das Fachwerk insgesamt 13 Projekttage
durch. Thematisch konnten sich die Schulklassen
mit wichtigen Themen wie Internet-Mobbing, Ge-
walt, Angst oder Lust und Frust im Jugendalter
auseinandersetzen Ergänzt werden die Projekt-
tage durch Vor- und Nachbereitungstermine in der
Schule.
Gemeinsame Klassenfahrten mit der Wartburg-
Hauptschule und der Hauptschule Roxel ergänzten
die erfolgreiche Kooperationsarbeit.
Projekt „Gesicherter Schulbesuch im
Primarbereich“
Bereits im Primarbereich bereitet ein regelmäßiger
Schulbesuch einigen Schülerinnen und Schülern
erhebliche Probleme. Mit dem Projekt „Elternkom-
petenz stärken“ wird im Rahmen des Programms
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide versucht,
diesen Problemen entgegenzuwirken und einen
regelmäßigen Schulbesuch zu sichern.
Durch je eine sozialpädagogische Fachkraft an der
Grundschule Kinderhaus-West und an der Uppen-
bergschule soll durch aufsuchende Elternarbeit
und eine verstärkte Einbeziehung der Eltern in das
Schulleben der Schulbesuch der Kinder unterstützt
werden.
Die beiden sozialpädagogischen Fachkräfte an
den Schulen sind eng mit den sozialen Diensten
und Einrichtungen in den Stadtteilen vernetzt. Dies
soll sicherstellen, dass den betroffenen Familien
bei Bedarf schnellstmöglich und auf kurzem Weg
weitergehende Hilfsangebote im Rahmen der Ju-
gendhilfe angeboten werden können.
Das Projekt ist sehr erfolgreich angelaufen. Es
sichert den regelmäßigen Schulbesuch aller Kinder
in der Grundschule Kinderhaus-West. Auch an der
Uppenbergschule ist die Zahl der Primarschüler
mit unregelmäßigem Schulbesuch deutlich zurück-
gegangen. Besonders für Kinder aus Migrations-
familien ist dieses Angebot eine große Hilfe.
Einzelnen Familien sind weitergehende Hilfen
durch den Kommunalen Sozialdienst vermittelt
worden. Für einen Großteil der Familien reichte
jedoch die Projektunterstützung aus, um das Ziel
des regelmäßigen Schulbesuches zu erreichen.
Soziale Stadt Kinderhaus
Nach dem Start der Projekte aus dem Programm
„Soziale Stadt – Kinderhaus“ im Sommer 2007
wurde 2008 besonderer Wert auf die Vernetzung
der Handlungsfelder aus der Kinder- und Jugend-
hilfe gelegt. Von Vorteil war, dass die Projektver-
antwortlichen der Handlungsfelder „Integration“
und „soziale Netze“ sich von Anfang an -aufgrund
Amtszielreport
13
der inhaltlich sehr nahen Aufgaben- als ein Netz-
werk verstanden und auch gemeinsame Aktivitäten
organisiert haben. Pro Jahr werden inzwischen
vier Netzwerktreffen und zwei öffentliche Ver--
sammlungen mit Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Daraus entwickelte sich ein großer gemeinsamer
Sporttag in 2008 oder auf Wunsch der Bürger-
schaft der geplante Familientag für 2009.
Ein solches Netzwerk bedeutet vor allem in der
Kinder- und Jugendhilfe eine wesentliche Erwei-
terung der Zugangsmöglichkeiten zu den Adres-
saten. Eine dieser Zugangsmöglichkeiten liegt in
der zielgruppenorientierten Ansprache vielfältiger
ethnischer Gruppen.
Kindertageseinrichtungen erreichen beispielweise
Erwachsene für Sprachfördermaßnahmen über
deren Kinder, die die Kindertageseinrichtung be-
suchen, die ohne diese Vernetzung nicht hätten
angesprochen werden können. Ist hierdurch der
Zugang erst einmal gefunden, ergeben sich wei-
tere Unterstützungsmöglichkeiten, die über die
bloße Sprachförderung hinausgehen.
Eine wichtige Rolle hierbei spielen Beratungs- und
Gruppenangebote sowie finanzielle Unterstüt-
zungen von Kindern und Jugendlichen zur Teil-
habe am gesellschaftlichen Leben. Durch die enge
Zusammenarbeit wird der Blick auf die individuelle
Förderung der Kinder und Jugendlichen geschärft
und neue Netzwerke und Kooperationen der Hilfe
entstehen. Im Rahmen des Programms „Soziale
Stadt“ können so beispielsweise Mitgliedsbeiträge
von Sportvereinen für bestimmte Kinder unbüro-
kratisch übernommen und eine regelmäßige Teil-
nahme an den sportlichen Vereinsaktivitäten
sichergestellt werden.
Insgesamt hat sich gezeigt, dass durch eine erfolg-
reiche Vernetzung die jeweiligen Potenziale der
pädagogischen Institutionen umfassend genutzt
werden können, um die Angebote der „Sozialen
Stadt“ auf eine breite Basis zu stellen und deutlich
mehr Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu akti-
vieren, als dieses ohne eine entsprechende
Vernetzung möglich wäre.
Wegen der zeitlich begrenzten finanziellen För-
derung aus dem Bund/Länder-Programm „Soziale
Stadt“ sind die Projekte bis 2010 befristet und die
Jahre danach ein Prüfstein, inwieweit funktionie-
rende ergänzende Netzwerke geschaffen worden
sind und welche nachhaltigen Wirkungen erzielt
werden konnten.
Amtsziel 3 - Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche
und Familien zu, um ihnen unsere
Unterstützung anzubieten. Wir wollen
Prävention statt Reaktion.“
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe einen umfassenden Angebotsrahmen mit
weitreichender Wirkung für junge Menschen und
ihre Familien.
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden
Ideen:
Prävention richtet sich auf die Verbesserung
der Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und Familien.
Prävention hat einen offenen Blick für
vorhandene aber auch für verborgene und
entwicklungsfähige Ressourcen, wie z.B.
vorhandene Netzwerke und Eigeninitiative.
Prävention darf und kann sich nicht nur auf
erkennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt
werden.
Prävention bedarf der Kooperation und
Vernetzung und ist auf die Initiative und das
Engagement aller im Themenfeld und Arbeits-
bereich tätigen Institutionen und Träger ange-
wiesen.
Nachfolgende Beispiele stehen exemplarisch für
die Präventionsarbeit im Jahr 2008:
Amtszielreport
14
Aufsuchende Arbeit in Wolbeck
Im Jahr 2008 wurde zusätzlich zu den beste-
henden institutionalisierten Angeboten der offenen
Kinder- und Jugendarbeit in Wolbeck die auf-
suchende Jugendarbeit und Cliquenarbeit
installiert.
In Wolbeck wird diese Arbeit vom Verbund sozial-
therapeutischer Einrichtungen e. V. mit zwei Fach-
kräften mit je 4 Stunden in der Woche durch- ge-
führt
Durch die aufsuchende Arbeit soll die Palette der
offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wolbeck, die
bislang im Besonderen geprägt war durch kultu-
relle und geschlechtsspezifische Angebote, ziel-
gruppenspezifisch ergänzt werden.
Das präventive Angebot hat als wichtigstes Ziel,
sich an der Lebenswelt der Kinder- und Jugend-
lichen zu orientieren. In diesem Rahmen sind die
pädagogischen Prinzipien wie Freiwilligkeit, Ano-
nymität, Vertraulichkeit und Parteilichkeit für den
Prozessverlauf von besonderer Bedeutung. Durch
die aufsuchende Arbeit soll eine parteiliche Nähe
zur Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im
Stadtteil erreicht werden. Zudem soll ihnen durch
professionelle Unterstützung die Möglichkeit gege-
ben werden, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Inter-
essen zu äußern, ohne durch abweichendes Ver-
halten auffällig zu werden.
Charakteristisch für die Angebotszielgruppe der
Kinder und Jugendlichen, die vermehrt auf Straßen
anzutreffen sind, ist ein Misstrauen gegenüber
etablierten Angeboten. Durch diese Abgrenzung
definieren sie sich über den Aufenthalt auf den
Straßen, wo sie eigene Regeln aufstellen und
befolgen können. Gleichzeitig nutzen sie öffent-
liche Plätze und machen somit auf ihre Situation
aufmerksam.
Der erste pädagogische Schritt war deshalb die
Kontaktaufnahme zu den Kindern und Jugend-
lichen an ihren Aufenthaltsorten.
Die zielgruppenspezifischen Themen, die sich
schließlich in der aufsuchenden Jugend- und
Cliquenarbeit in Wolbeck wiederfanden, waren
unter anderem:
Unterstellmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche Freizeitalternativen
Ableistung von Sozialstunden
Schulprobleme
Konflikte im Elternhaus
Fortsetzung des Präventionsprojekts Coerde
Nach der stadtweiten Ausweitung von einzelnen
Bausteinen des Präventionsprojektes Coerde im
Sommer 2008 wurde die weitere Ausgestaltung
der Präventionsarbeit im Stadtteil Coerde modi-
fiziert. Der mit dem Verbund sozialtherapeutischer
Einrichtungen (VSE) verabredete dreijährige Mo-
dellversuch wird nun in enger Kooperation mit dem
KSD Bezirk Nord fortgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2008 bildete
das gemeinsame Bemühen aller Stadtteilakteure,
im Stadtteil Coerde die Inanspruchnahme von
Unterstützungshilfen durch junge Mütter mit ihren
Kindern zu verstärken. Durch den Projektmit-
arbeiter des VSE, die örtlichen Kindertagesein-
richtungen und den Kommunalen Sozialdienst soll
im persönlichen Kontakt mit den Müttern offensiv
für die im Stadtteil vorhandenen Unterstützungs-
angebote geworben werden. Dadurch soll erreicht
werden, dass junge Mütter frühzeitig Unterstützung
erhalten, ihre Kinder angemessen fördern können
und eine altersadäquate Entwicklung sichergestellt
ist.
Projekt „Coenige“
Bereits im Jahr 2006 befasste sich eine Zukunfts-
werkstatt des Stadtteilarbeitskreises Coerde mit
dem Problem, dass der Einstieg von Kindern bzw.
Jugendlichen in straffälliges Verhalten immer
früher feststellbar ist. Für strafunmündige Kinder
wird dieses Verhalten noch nicht jugendrichterlich
sanktioniert. Um dennoch frühzeitig diesem straf-
fälligem Verhalten entgegenzuwirken, wurde nach
adäquaten pädagogischen Interventionen gesucht.
Unter dem Titel „Coenige“ entwickelten Fachleute
des Stadtteiles aus der Kinder- und Jugendarbeit,
der Sozialarbeit und der Polizei ein Programm zur
Kriminalprävention. Anhand von acht Modulen
bietet das Programm Kinder- und Jugendgruppen
Amtszielreport
15
eine Auseinandersetzung mit dem Thema
straffälliges Verhalten.
Die Programmmodule reichen von einem Tag bei
Gericht bis zum Aufzeigen von alternativen Frei-
zeitgestaltungsmöglichkeiten. Nachdem das Pro-
gramm im Jahr 2008 fertig gestellt wurde, erfolgt
im Jahr 2009 der erste Praxistest.
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und
Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig
noch stärker vor schädlichen Einwirkungen
bewahren.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder-
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungs-
anbieter.
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien.
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl
die konkrete - auch rechtliche – Jugendschutz-
beratung, indem Hinweisen aus der Bevölkerung
nachgegangen wird und Stellungnahmen zu
Jugendschutzanfragen erfolgen als auch Projekte
in Form von Gruppenangeboten, Veranstaltungen,
Fortbildungen etc. Auch im Jahr 2008 wurde
dieses Amtsziel durch vielfältige Aktivitäten
verwirklicht:
Rechtsratgeber „Alles klar?“
Mit der Veröffentlichung des Rechtsratgebers
„Alles klar?“ hat der Erzieherische Kinder- und
Jugendschutz im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien eine Broschüre herausgebracht, die Kin-
dern und vor allem Jugendlichen Antworten auf
viele Fragen rund um Paragraphen bietet. In dem
Heft sind die gängigen Regelungen zu Themen
wie Alkohol, Internet und Graffiti enthalten. Aber
auch Hinweise zu Taschengeld, Musik und
Diskobesuch sind hier zu finden.
Mit der Herausgabe diese Broschüre wird sowohl
bei Kindern und Jugendlichen selbst als auch bei
Eltern und Erziehungsberechtigten die Sensibilität
für Themen rund um den Jugendschutz erhöht. Die
Veröffentlichung regt zu einer Auseinandersetzung
mit den Themen an und stellt eine Grundlage für
die Bearbeitung dieser und angrenzender Themen
in Familien und im Freundeskreis dar.
Ganz bewusst wird die Informationsbroschüre nur
an solchen Stellen verteilt, an denen auch päda-
gogische Fachkräfte weitergehende Fragen klären
können oder im Gespräch mit Jugendlichen aktu-
elle Anlässe besprechen und weitere Unterstüt-
zung absichern können. Die große Nachfrage an
dem Ratgeber zeigt, dass ein großes Informations-
bedürfnis besteht und auch die Aufmachung
jugendgerecht gelungen ist.
Bezirkliche Ansprechpartner/innen für
Grundschulen beim Kommunalen Sozialdienst
Auf dem Hintergrund der Neuregelung des § 8a
Kinder- und Jugendhilfegesetz „Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung“ hat der Kommunale
Sozialdienst 2008 die Zusammenarbeit mit den
Münsteraner Schulen zum Thema Kinderschutz
verstärkt.
Amtszielreport
16
Da auch die Schulen gemäß § 42 Abs. 6
Schulgesetz NRW (SchG NRW) Kindeswohl
beeinträchtigende Missstände ihrer Schüler zu
beachten haben, wurde für den Bereich der Grund-
schulen eine Kooperationsvereinbarung geschlos-
sen. Die Vereinbarung regelt bei Fragen von Kin-
deswohlgefährdungen die Zusammenarbeit und
legt die gegenseitige Information und Kooperation
fest.
In diesem Rahmen wurden allen 46 Grund- und
Förderschulen in Münster bezirkliche Ansprech-
partner/innen aus den Teams des Kommunalen
Sozialdienstes benannt. Die Ansprechpartner/in-
nen stehen den Schulen für die Beratung in Kin-
derschutzfragen zur Verfügung und intensi- vieren
damit die Kooperation zu den einzelnen Schulen.
Die Ansprechpartner/innen haben folgende
Funktionen:
Kontaktpersonen zur Systematisierung der
Kommunikation zwischen der jeweiligen Grund-/
Förderschule und dem KSD
Vermittler von fallbezogenen Anfragen und ver-
lässlichen Rückmeldungen (z.B. zu Zuständig-
keiten und Abläufen) seitens des KSD in die
Grund-/Förderschule hinein
Förderer einer möglichst schwerpunktmäßigen
institutionellen Beziehungspflege zwischen dem
Lehrkörper der Grund-/Förderschule und dem
KSD
Ansprechpartner/innen für fallunspezifische
Anfragen zu Kinderschutzfragen, soweit sie den
jeweiligen Bezirk bzw. die Grund-/Förderschule
betreffen
Vermittler/Sachkundige in Fachfragen der Hilfen
zur Erziehung, soweit in der Schule fallüber-
greifende Fragen aufkommen bzw. Beratungs-
bedarf z.B. auf einem Elternabend geäußert
wird.
MOVE - Motivierende Kurzintervention bei
konsumierenden Jugendlichen
Berichte über zunehmend problematische Alkohol-
konsummuster Jugendlicher wie auch der besorg-
niserregende Anstieg der Zahlen jugendlicher
Cannabiskonsument/innen mit einer psychischen
Abhängigkeit führen zu einer Anhäufung von An-
fragen aus der Jugendhilfe an die Drogenhilfe
nach Unterstützung im Umgang mit konsumie-
renden Jugendlichen. Fachkräfte aus Jugendein-
richtungen und Angeboten der Jugendsozialarbeit
fühlen sich häufig unsicher, wie sie mit (riskant)
konsumierenden Jugendlichen umgehen sollen.
Oft halten sie sich selbst für nicht genügend quali-
fiziert, um das Thema Drogenkonsum in ihrem
Arbeitsalltag aufzugreifen und suchen den Kontakt
zur Drogenhilfe.
Jugendliche Suchtmittelkonsument/innen fühlen
sich allerdings erfahrungsgemäß solange nicht als
„beratungs- oder behandlungsbedürftig“, wie sie
selbst keine massiven gesundheitlichen oder sozi-
alen Beeinträchtigungen feststellen. So nutzen sie
die Angebote der Drogenhilfe aus eigenem Antrieb
oft erst dann, wenn die Probleme im Zusammen-
hang mit dem Drogenkonsum eskalieren und kein
anderer Ausweg gesehen wird. Viele Chancen zur
Frühintervention bleiben damit ungenutzt, wenn
diese Versorgungslücke an der Schnittstelle zwi-
schen Jugend- und Drogenhilfe nicht mit Hand-
lungskonzepten gefüllt wird, die speziell auf die
Zielgruppe der (riskant) konsumierenden Jugend-
lichen ausgerichtet sind.
An dieser Schnittstelle setzt das Fortbildungs-
konzept MOVE an, das im Auftrag des Landes
NRW von der Landeskoordinierungsstelle für
Suchtvorbeugung GINKO zusammen mit Prophy-
laxefachkräften und Fachkräften aus der Jugend-
hilfe unter wissenschaftlicher Begleitung der Uni-
versität Bielefeld erarbeitet wurde. Das Konzept
wurde von der Fachstelle für Suchtvorbeugung in
Zusammenarbeit mit der Jugendförderung adap-
tiert und auf die Bedarfe der Jugendarbeit/-
Jugendsozialarbeit in Münster angepasst.
Amtszielreport
17
In einer 3-tägigen Fortbildung bekommen die Teil-
nehmer/innen Handwerkszeug geliefert, wie sie
den Konsum legaler und illegaler Drogen in ihrem
Arbeitsalltag thematisieren können. MOVE ermög-
licht effektive Kurzinterventionen, ohne eine spezi-
fische Ausbildung in der Suchtberatung vorauszu-
setzen. Es wird sensibilisiert für die Fragestel-
lungen, welche Anstöße und konkrete Hilfestel-
lungen selbst gegeben werden können, wann pro-
fessionelle Interventionen der Drogenhilfe gefragt
sind und wie Kooperationsbezüge zur Drogenhilfe
intensiviert werden können.
MOVE ist ein Interventionskonzept, das speziell
auf die Rahmenbedingungen der offenen und
mobilen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit zuge-
schnitten ist und Kurzinterventionen außerhalb
klassischer Beratungssettings „zwischen Tür und
Angel“ ermöglicht. Theorieanteile und die Vermitt-
lung von Grundlagenwissen wechseln sich mit
praktischen Übungen ab, in denen Interventions-
formen eingeübt und im Rollenspiel erprobt
werden, um den Transfer in den Arbeitsalltag zu
erleichtern.
Aufgrund der hohen Praxisorientiertheit der
Fortbildung und der durchweg sehr positiven
Rückmeldungen der Teilnehmer/innen in der
Evaluation wurde die Fortbildung MOVE von der
Drogenhilfe bereits zum 6. Mal durchgeführt, so
dass inzwischen über 60 Fachkräfte aus Jugend-
arbeit, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit in
Münster für einen adäquaten Umgang mit sucht-
mittelkonsumierenden Jugendlichen geschult sind.
Amtsziel 5 - Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist
eine zentrale Handlungsorientierung in der Kinder-
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die
Partizipation als verpflichtende Querschnitts-
aufgabe und durchgängiges Handlungsprinzip
u.a. in den §§ 8 und 11 KJHG und im Kinder-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und
politische Begründung.
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich
an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten,
an denen sie Verantwortungsübernahme ein-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können.
Folgende Bespiele verdeutlichen, wie diese
Handlungsorientierung in die Praxis umgesetzt
wird:
Letztes Bundesmodellprojektjahr „Genera-
tionsübergreifende Freiwilligendienste“ in der
kulturellen Arbeit >kek< (kultur-engagement-
komptenz)
Zum kulturellen Angebot des Jugendinformations-
und -beratungszentrums (Jib) gehören die Jib-
Factoy (Kreativwerkstatt mit Kursen, Workshops
und Werkstätten) und das Gleis 22 (Jugend-Café
und Musikclub). Das jugendkulturelle Angebot des
Jib reicht von Konzerten, Szene-Parties über Le-
sungen, Ausstellungen und Theateraufführungen
bis zu Kultur-Sport-Events. Neben regelmäßigen
Angeboten wie Konzert- und Partyreihen haben
andere Angebote in der Regel Projektcharakter
und sind daher zeitlich befristet und organisato-
risch abgeschlossen. Im Jib engagieren sich seit
vielen Jahren ca. 90 Freiwillige im Alter von 16-45
Jahren, die sich in 10 Initiativen zusammenge-
schlossen haben. Rund 10.000 Stunden bringen
die Freiwilligen jährlich ein.
Amtszielreport
18
Mit dieser Organisationsform trägt das Jib den
unterschiedlichen Interessen und den sich daraus
ergebenden Engagementformen der Jugendlichen
Rechnung, die sich aus verschiedenen Jugend-
szenen und Jugendsubkulturen zusammensetzen.
Die >kek< Freiwilligen waren und sind als Koordi-
nator/innen in den Initiativen tätig.
Im letzten Projektjahr wurde ein qualifiziertes
Freiwilligen-Management im Jib implementiert.
Dies schließt neben einem Fortbildungs- und Qua-
lifizierungsprogramm, einer einrichtungsspezifi-
schen Anerkennungskultur auch die Sicherung
engagementfördernder Rahmenbedingungen ein.
Eine besondere Aufgabe sieht das Jib in der
Förderung von jungen Menschen, die sich kreativ
und künstlerisch betätigen. So präsentiert die
Internetplattform muensterbandnetz.de
junge Musiker und Bands aus der Region Münster
und bietet einen speziellen Service mit einer um-
fassenden Datenbank und vielen Austauschmög-
lichkeiten. Jungen Künstlern bietet das Jib im
Atelier und im Café Gleis 22 Ausstellungsmög-
lichkeiten.
Frische Ideen für die Jugendkulturarbeit im
Gleis 22
Das Gleis 22 bietet als Teil des Jugendinfor-
mations- und -beratungszentrums (Jib) viel Raum
sich kulturell zu engagieren. Tobias G., Thorsten
B., Andreas S. und Heiko S. gestalten einmal
monatlich eine Partyreihe für musikbegeisterte
Jugendliche in Münster. Die Erprobung eines
eigenen Konzeptes sowie die Freiräume im und
Anerkennung durch das Jib sind wichtige Moti-
vationsfaktoren für die jungen Männer, sich an
>kek< zu beteiligen.
Im Gleis 22 dürfen sie ihr Konzept für die Sub-
stream-Party unter dem Motto „Gepflegt um
Schlips und Kragen rocken“ seit Dezember 2005
ausprobieren.
„Genau das ist der Ansatz des Hauses! Wir wollen
gute Rahmenbedingungen für Jugendkulturarbeit
schaffen“, erklärt Bernd Moorkamp vom Jib.
Tobias ergänzt: „Das Beste ist, dass unsere Arbeit
vom Haus anerkannt wird. Das ist keinesfalls
selbstverständlich.“
Durch das Modellprojekt >kek< können neben den
projektspezifischen Erfahrungen weitere positive
Entwicklungen verbucht werden. So lässt sich
feststellen, dass sich der Kontakt zwischen den
verschiedenen Initiativen intensiviert hat und damit
der Weg für ein internes Engagement-Netzwerk
geebnet ist. Immerhin engagieren sich rund 80
Freiwillige im Gleis 22.
Jede Gruppe der >kek< Freiwilligen im Jib erhält
zudem aus dem >kek< Budget im Jahr einen
Betrag für eigene Ideen. Die Substream-Macher
haben anfangs ins Marketing investiert. Nun
möchten sie die Dekoration verbessern. „Von
Anfang an haben die Jungs ihre Kosten im Auge
behalten. Geld, das übrig war, haben sie sofort in
Platten und den Druck von 100 Plakaten, die jeden
Monat neu liebevoll gestaltet wurden, investiert“,
erläutert Bernd Moorkamp. Für ihn ist klar, dass
das Engagement der jungen Männer nicht nur am
Veranstaltungstag spürbar ist: „Die Vorbereitung
für den Abend beginnt schon Wochen zuvor. Und
die Party endet für keinen hinterm CD-Spieler
sondern mit dem Besen. Engagement bedeutet
eben auch Verantwortung.“
Amtszielreport
19
LBS-Kinderbarometer
Durch das LBS-Kinderbarometer wurden 2007 im
Stadtteil Gievenbeck 745 Kinder im Alter von 9 bis
13 Jahren zu ihrer Wohn- und Lebenssituation
befragt. Das Fachwerk hat sich 2007 und 2008 mit
dem Ergebnis auseinandergesetzt. So war unter
anderem festgestellt worden, dass der inzwischen
recht große Stadtteil für viele Kinder unübersicht-
lich geworden ist und einige Stellen bei den Kin-
dern Verunsicherungen auslösen. Darauf reagier-
te das Fachwerk in 2008 mit einer zweiten Maß-
nahme: Einem Stadtteilplan für Kinder im Grund-
schulalter. So konnte z.B. der Wunsch der Kinder
nach einer Kinderdisco kurzfristig umgesetzt
werden.
Die Vorbereitungen standen unter dem Motto „Von
Kindern für Kinder“. Der Blick der Kinder auf ihren
Stadtteil spielte dabei die entscheidende Rolle.
Was muss aus Sicht eines Kindes auf dem Plan zu
finden sein? Welche Wege und welche Grünflä-
chen sind zum Beispiel besonders wichtig? Ant-
worten auf diese Fragen fand das Fachwerk in Zu-
sammenarbeit mit den drei Grundschulen. Mehrere
Klassen befassten sich mit dem Thema „Mein
Stadtteil“. Die Schülerinnen und Schüler erhielten
dazu eine vom Fachwerk erarbeitete Arbeits-
mappe.
Auf die erste Frage, welche Vorteile ein Kinderplan
hätte antwortete Lars zum Beispiel: „Dann würde
ich mich nicht dauernd verlaufen. Dann weiß ich,
wo alles ist“. Olga findet die Idee auch super und
antwortet auf dieselbe Frage: „Ich könnte neue
Plätze zum Spielen entdecken. Ich könnte viel-
leicht neue Abkürzungen finden.“
In einen Blanko-Stadtteilplan malten die Kinder
anschließend die ihnen wichtigen Stellen und
Wege ein. Vermerkten gefährliche Stellen und ihre
Lieblingstreffpunkte. Sie wurden auch gebeten,
Symbole für Orte und Angebote zu zeichnen.
Diese finden sich heute im Stadtteilplan wieder.
Insgesamt erhielt das Fachwerk auf diese Weise
Antworten und Anregungen von über 160 Kindern.
Auch den ersten Entwurf diskutierten die Mitar-
beiter/innen wieder mit Kindern. Diese prüften ihn
mit ihren Augen und gaben letzte Anregungen,
damit er wirklich gut von Kindern gelesen werden
kann.
Damit er dann möglichst lange genutzt wird, hat
jedes Kind auf der Rückseite des „offiziellen Kin-
derstadteilplans“ die Möglichkeit, einen persön-
lichen Plan unter dem Motto „Mein Gievenbeck“ zu
gestalten.
Der Plan wurde zu Beginn der großen Ferien in
2008 an alle Grundschulkinder in Gievenbeck
verteilt.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien
gleiche Chancen haben. Wir wollen die Inte-
gration von benachteiligten Kindern und
Jugendlichen fördern.“
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel
und den Auftrag, sich besonders um die jungen
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden.
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durch-
gehend Angebote und Förderstrukturen, die ihr
besonderes Augenmerk auf diese Gruppen
richten.
Amtszielreport
20
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:
Vätersprachkurs im städtischen Familien-
zentrum Killingstraße
Nach erfolgreicher Etablierung des Müttersprach-
kurses im Familienzentrum seit dem Jahr 2007
entstand die Idee, ein vergleichbares Angebot für
Väter zu entwickeln.
Insbesondere die positiven Erfahrungen mit dem
Prinzip der Niedrigschwelligkeit und dem Lernen in
Alltagsbezügen haben im Vätersprachkurs Berück-
sichtigung gefunden. Bei der konzeptionellen Pla-
nung waren daher folgende Kriterien von
Bedeutung:
Wohnortnähe
Vertrautheit des Veranstaltungsortes und
Bezugspersonen ( KiTa-Mitarbeiter)
geringe Anzahl an wöchentlichen Unterrichts-
stunden
Lerntempo und Niveau richten sich nach den
Kenntnissen und Möglichkeiten der Teilnehmer
reine Männergruppe
männlicher Kursleiter
Einbeziehung der Kinder
Einbeziehung der Erzieherinnen
Das Angebot soll vorrangig Väter von KiTa-Kin-
dern mit unzureichenden oder fehlenden Deutsch-
kenntnissen erreichen, die aus unterschiedlichen
Gründen nicht an einem der gesetzlich geregelten
Sprachkurse teilnehmen können. Folgende Ziele
sollen den Schwerpunkt bilden:
Erlangung einer Alltagskompetenz in der deut-
schen Sprache
Ermutigung, in der deutschen Sprache zu kom-
munizieren
soziale Vernetzung
Stärkung der Familie
Stärkung der Zusammenarbeit KiTa/ Familien
mit Migrationsvorgeschichte
Stärkung des Selbstbewusstseins der Väter
Erlernen der deutschen Sprache in Wort und
Schrift
Kommunikationstraining in der deutschen
Sprache
Einbeziehung der Elternarbeit der KiTa in den
Sprachkurs ( Lesen der Elternbriefe, Vor- und
Nachbereitung von Elternabenden und Ge-
sprächen mit Erzieherinnen etc.)
sprachliche Vorbereitung familienrelevanter
Themen ( z.B. Arbeit, Wohnung, Gesundheit,
Erziehung), ggf. Einbeziehung von Fachre-
ferenten
Der Sprachkurs findet einmal wöchentlich in der
Zeit von 17:00 Uhr – 18:45 Uhr statt, die Gesamt-
dauer ist unter anderem abhängig von den Vor-
kenntnisse und der Lernfähigkeit der Teilnehmer.
Der Kurs inklusive der Materialien ist kostenlos.
Es gestaltete sich zunächst schwierig, Väter der
Einrichtung für dieses Angebot zu erreichen. Tradi-
tionell ist die Tageseinrichtung vorwiegend den
Frauen vorbehalten, die in Bring- und Abholzeiten
mit den Erziehern in Kontakt treten. Für die Väter
stellte sich dieses als hohe Hemmschwelle heraus,
so dass der Sprachkurs mit einigen Anlaufschwie-
rigkeiten zu kämpfen hatte. Mittlerweile ist der Kurs
ein fester und wichtiger Angebotsbaustein des Fa-
milienzentrums. Ziel ist, weitere Väter für dieses
Angebot zu gewinnen, die ersten Väter in einen
professionellen und täglichen Sprachkurs zu
„entlassen“, die Väter- und Männerarbeit zu inten-
sivieren und damit auch weitere Perspektiven für
den Vätersprachkurs zu schaffen.
Integrative Angebote für Kinder mit und ohne
Behinderung auf dem ABI-Südpark
Die integrative Spielgruppe auf dem betreuten
Spielplatz im Südpark in Kooperation mit der
Lebenshilfe Münster e.V. findet bei Kindern mit
und ohne Behinderung sowie deren Eltern sehr
positive Zustimmung. Rund 10 Kinder mit Behin-
derung und etwa fünf Kinder ohne Behinderung
nehmen wöchentlich an der Spielgruppe teil.
Neben jahreszeitlich orientierten Aktivitäten bei
Kreativ- und Kochangeboten, sowie in den Berei-
chen Sport und Spiel, werden auch kleinere Aus-
flüge in die Umgebung unternommen.
In den ersten Wochen der Oster- und Herbstferien
gibt es weiterhin eine integrative ganztägige Feri-
enbetreuung – ebenfalls in Kooperation mit der
Amtszielreport
21
Lebenshilfe Münster. Hieran nehmen etwa zehn
geistig oder mehrfach behinderte Kinder und 15
Kinder der Ganztagsbetreuung des ABI teil. Der
Kontakt zwischen den Kindern mit und ohne Be-
hinderung gestaltet sich sehr unkompliziert und
entwickelte in der Vergangenheit ein deutlich sicht-
bares Potential an konstruktivem Sozialverhalten
der Kinder untereinander.
Integratives Ferienprojekt im Rahmen des
Ferienabenteuers Atlantis
Mit der Lebenshilfe Münster e. V. hat das Kinder-
büro als Organisator des Ferienabenteuers Atlantis
einen kompetenten und zuverlässigen Koopera-
tionspartner gefunden. Der Bedarf an Betreuungs-
plätzen für Kinder mit Behinderungen in Atlantis ist
in der Vergangenheit mehrfach und deutlich arti-
kuliert worden.
Das Atlantisteam besteht seit der Kooperation
nunmehr aus zusätzlichem Personal, das im
Umgang mit den Kindern mit Behinderungen
besonders geschult ist. Darüber hinaus wird das
gesamte Betreuungsteam von Atlantis auf die
möglichst nachhaltige Integration der Kinder mit
Behinderungen vorbereitet. An dem integrativen
Ferienangebot nehmen an den zwei Projektwo-
chen 22 Kinder mit Behinderungen teil, die auf-
grund ihrer individuellen Einschränkungen von
11 Betreuungskräften im Atlantisabenteuer be-
gleitet und betreut werden.
Das Ziel, die Kinder mit Behinderungen in die
gesamte „Atlantis-Bürgerschaft“, die aus bis zu
600 Kindern täglich besteht, zu integrieren, ist in
der Vergangenheit sehr gut gelungen. Dies bestä-
tigen die Aussagen der Eltern, ist aber auch am
problemlosen miteinander Spielen aller Atlantis-
kinder zu beobachten.
Treff an der Trauttmansdorffstraße als Angebot
des Lorenz-Süd
Der Jugendtreff an der Trauttmansdorffstraße 83
ist ein zusätzliches Angebot für Kinder und Ju-
gendliche, die direkt vor Ort wohnen. Im Wohn-
komplex an der Trauttmansdorffstraße leben vor-
nehmlich Roma, die aus dem Kosovo nach
Deutschland geflüchtet sind. Vom Aufenthalts-
status liegen vor allem Duldungen und befristete
Aufenthaltsgenehmigungen vor. Mit diesem Ange-
bot richtet sich das Stadtteilhaus Lorenz-Süd an
eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die
zusätzlicher Integration bedürfen und mit fehlender
Chancengleichheit konfrontiert sind.
Bei einem Teil der Jugendlichen liegen sprachliche
Probleme und kulturelle Konflikte vor, wodurch das
Miteinander der Jugendlichen von einer starken
Abgrenzung nach außen geprägt ist. Den jungen
Menschen fehlen ausreichende Fähigkeiten und
Kompetenzen, um sich in der Umwelt außerhalb
der Wohnsiedlung problemlos zurecht zu finden
Dadurch sind sie sozialer Benachteiligung ausge-
setzt. Die pädagogische Arbeit im Treff an der
Trauttmansdorffstraße wirkt diesen Benachteili-
gungen und Defiziten entgegen, damit die Jugend-
lichen zur Teilnahme am öffentlichen Leben befä-
higt und somit integriert werden.
Im Rahmen einer individuellen Unterstützung
werden Sprachkompetenzen ausgebildet und ge-
fördert, eine Schularbeitenbetreuung bietet Unter-
stützung in Bildungsfragen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Stadtteilhauses Lorenz-Süd
fungieren als Interessenvertretung für die Jugend-
lichen, bieten ein ansprechendes und abwechs-
lungsreiches Angebote zur Freizeitgestaltung,
fördern die individuelle und soziale Entwicklung
und versuchen die Lebensbedingungen der Kinder
und Jugendlichen vor Ort positive zu beeinflussen.
Neben den festen Angeboten im Treff an der
Trauttmansdorffstraße erweitern verschiedene
pädagogische Projekte außerhalb des gewohnten
Amtszielreport
22
Wohnumfeldes den Blick auf die Außenwelt und
fördern ein positives Verhalten im Umgang mit
anderen Menschen und neuen Situationen.
In der Arbeit mit der Zielgruppe wirkt das Stadtteil-
haus Lorenz-Süd Defiziten, Abgrenzungen nach
außen und sozialer Benachteiligung entgegen,
treibt so den Weg in Richtung von Chancengleich-
heit für die Jugendlichen voran.
Amtsziel 7 –
Geschlechterdifferenzierung/Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren
unterschiedlichen Interessen und gehen durch
differenzierte Angebote in unserer Arbeit
darauf ein.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien en-
gagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die Um-
setzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonderes
Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw.
junge Männer und junge Frauen wirksam zu ge-
stalten und mit entsprechenden Konzepten und
Angeboten stetig weiterzuentwickeln.
Die beiden folgenden Beispiele verdeutlichen, auf
welch vielfältige Weise dieses Amtsziel realisiert
werden kann:
Gender Parcours
Mit dem Gender-Parcours „mischen is POSSIBLE“
wurde zum Abschluss des ersten Arbeitsjahres der
AG 1 „Gender – Mädchen und Jungen“ in den
Räumlichkeiten der Stadtwerke Münster eine
Ausstellung durchgeführt, die dazu beitragen
sollte, bei Mädchen und Jungen den Blick auf Ge-
schlecherrollen zu richten und die Strategie des
„Gender-Mainstreamings“ im pädagogischen Kon-
text zu bearbeiten. Die Kosten der Ausstellung
wurden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien getragen; die inhaltliche Umsetzung ging
von den Mitgliedern der AG 1 „Gender“ aus, die
sich im Rahmen ihrer Tätigkeit in Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Münster mit
Geschlechterfragen auseinandersetzen
Der „Gender – Parcours“ wurde für Mädchen und
Jungen im Alter von 13 – 15 Jahren von der
„FUMA“, der Arbeitsgemeinschaft „Gender“ NRW,
entwickelt. Er bietet in einem 2 - stündigen Pro-
gramm mit medialen, spielerischen und diskur-
siven Methoden die Möglichkeit und die Vielfäl-
tigkeit von Geschlechterrollen näher zu beleucht-
en. Ziel ist es, Geschlechterrollen und Geschlech-
terzuschreibungen aufzubrechen und zu mischen,
um Mädchen wie Jungen erweiterte Optionen und
Verhaltensmuster zu eröffnen. Oft vorhandene Kli-
schees von „typisch weiblich“ und „typisch männ-
lich“ sollten überprüft und evtl. neu definiert
werden.
Eingeladen waren Klassen der weiterführenden
Schulen in Münster und Jugendgruppen von Ju-
gendzentren aus Münster; außerdem die Mitglie-
der des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und
Familien und des Ausschusses für Gleichstellung.
In den vier Tagen der Ausstellung besuchten 90
Jungen und 85 Mädchen aus 9 Schulen aller
Schulformen und 5 Jugendzentren die Ausstellung.
Streetwork - Offener Frühstückstreff für
Mädchen
Das Frühstücksangebot der Streetwork für Mäd-
chen und junge Frauen wird als geschlechts-
spezifische, tagesstrukturierende Maßnahme für
obdachlose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte
Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 27
Jahren angeboten. Das Frühstück bietet einen
niedrigschwelligen Zugang für die Besucherinnen
sowohl zu den Hilfeangeboten der Streetwork als
auch zur Gesundheitsvorsorge. Etliche Mädchen
frequentieren mittlerweile regelmäßig das Früh-
stücksangebot unter Beteiligung einer Ärztin aus
dem Gesundheitsamt, um im geschützten Rahmen
Amtszielreport
23
mädchen- und frauenspezifische Themen zu be-
sprechen oder nutzen die Möglichkeit, einmal im
Monat unbürokratische ärztliche Beratung zu be-
kommen. Das Angebot findet einmal wöchentlich
freitags in den Räumen der städtischen Streetwork
statt und wird durch eine hauptamtliche Mitarbei-
terin betreut.
Die Erfahrungen in der Durchführung des Ange-
botes zeigen, wie wichtig ein geschlechtsspe-
zifisches Angebot insbesondere für Mädchen in
der Wohnungslosenhilfe ist. Verschiedene Mäd-
chen, die durch die offenen Angebote der Street-
work nicht erreicht werden, suchen bewusst diesen
geschlechtsspezifischen Rahmen auf. Über den
freiwilligen Zugang und den Austausch mit ande-
ren jungen Frauen mit ähnlichen Lebensbiogra-
phien dient das Angebot der Aktivierung eines be-
gleiteten Hilfeprozesses.
Nach dem gelungenen Beziehungsaufbau zu der
professionellen Hilfskraft können sich die Mädchen
und jungen Frauen auf eine individuelle Beratung
für eine adäquate Hilfe einlassen. Die gute Koope-
ration mit der Ärztin des Gesundheitsamtes bietet
einen Zugang zu individuellen Hilfeansätzen. So
wurde z.B. in der Begleitung einer Schwanger-
schaft bei einer Klientin eine kompetente Hebam-
me hinzugezogen, die die Geburtsvorbereitung, bis
hin zu Wochenbett-Untersuchungen, aufgrund der
räumlichen Möglichkeiten in der Streetwork, durch-
führen konnte.
Durch regelmäßige Arbeitstreffen, die durch die
Mitarbeiterin der Streetwork koordiniert und termi-
niert werden, findet eine enge Vernetzung mit dem
Mädchen Sleep In, dem SKM Frauentreff und dem
Mädchenkrisenhaus „mia“ statt. Angebotsstan-
dards und Hilfen werden so aufeinander abge-
stimmt.
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information
und Hilfe an und schaffen individuelle und
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir
gesellschaftliche Trends und Herausfor-
derungen frühzeitig auf.“
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung
von Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die
Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeu-
tung. Neben den bereits traditionell einzelfall-
orientierten Hilfen in den Hilfen zur Erziehung und
in den anderen individuellen Leistungsbereichen
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und Bera-
tungsangeboten wirkt sich dieser Trend auf eher
traditionell gruppen- und einzelfallunspezifische
Bereiche wie der Kinder- und Jugendarbeit und der
Betreuung in Kindertageseinrichtungen aus.
Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen
Maßnahmen im Jahr 2008 an der Verwirk-
lichung dieses Amtsziels gearbeitet wurde:
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen
jungen Drogenkonsument/innen
FreD - das neue Gruppenangebot der Drogenhilfe
als Frühintervention war auf Anhieb ein großer
Erfolg. Mit jeweils 7-9 Teilnehmern wird das neue
Regelangebot im Rahmen der Diversion im Ju-
gendgerichtsverfahren (im Vorfeld bzw. anstelle
einer Gerichtsverhandlung) gut angenommen und
bekommt äußerst positive Beurteilungen durch die
Teilnehmer/innen. Über 90 % der bisherigen Kurs-
teilnehmer/innen geben dem Angebot gute Noten,
75 % sind davon überzeugt, dass der Kurs Aus-
wirkungen auf ihr Konsumverhalten hat.
Bei dem Angebot handelt es sich um einen Kurs
für Jugendliche und junge Erwachsene, die erst-
malig wegen des Konsums illegaler Drogen bei der
Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auffällig geworden
sind. Der Kurs besteht aus 4 Abenden sowie
Amtszielreport
24
einem persönlichen Aufnahme- und einem Aus-
wertungsgespräch und ist als Auflage mit Bezug
zur Straftat eine sinnvolle Alternative zu anderen
Strafen. Angesiedelt an der Schnittstelle zwischen
Suchtprävention und Jugend(sucht)beratung ist
das Angebot eine weitere Maßnahme der Drogen-
hilfe, jugendliche Drogenkonsumenten (noch)
frühzeitiger mit den Angeboten der Drogenhilfe zu
erreichen.
In dem Kurs setzen die Jugendlichen sich intensiv
mit ihrem Konsumverhalten auseinander. Das ge-
schieht über Informationsvermittlung, Diskussi-
onen, Einzel- und Gruppenarbeit, aber auch auf
spielerische Art und Weise, um die jungen Men-
schen zur aktiven Beteiligung zu motivieren. So
stehen von den Jugendlichen selbst erarbeitete
Referate zu Drogen und deren Risiken, die Ana-
lyse des eigenen Konsumverhaltens oder auch
fundierte Informationen durch die polizeiliche Dro-
genprävention zum Thema Drogen und Recht auf
dem Stundenplan. Hintergrundwissen zu Suchtent-
stehung, persönliche Risiko- und Schutzfaktoren
und das Erarbeiten von Zielen nach dem Kurs
runden das Programm ab.
Schon jetzt zeigen sich Synergieeffekte: Jugend-
liche, die den Kurs absolviert haben, nehmen in
der Folge die Beratungsangebote der Drogenhilfe
in Anspruch. Angesichts der durchweg positiven
Erfahrungen und der hohen Nachfrage in den
ersten drei Durchläufen wird der Kurs ab 2009 in
das Regelangebot der Drogenhilfe aufgenommen.
Individuelle Beratungsangebote der
Kommunalen Schwangerschafts-
beratungsstelle
In der Kommunalen Schwangerenberatung wurden
im letzten Jahr 614 Beratungsgespräche geführt.
Häufig ist es das vorrangige Anliegen der Schwan-
geren, Gelder für die Schwangerschaftsbekleidung
und Babyerstausstattung aus dem Sonderfonds
bzw. der Bundesstiftung zu erhalten. In diesem
ersten Kontakt eröffnet sich dann jedoch der
Schwangeren die Möglichkeit, nicht nur den Antrag
auf finanzielle Beihilfen zu stellen, sondern dabei
ihre Gesamtsituation zu besprechen. Je nach Be-
darf werden gerade mit sehr jungen Frauen regel-
mäßige Gesprächstermine vereinbart, um die
gesamte soziale und wirtschaftliche persönliche
Entwicklung in der Zeit der Schwangerschaft
begleiten. Schon in diesem ersten Kontakt wird
versucht, die Basis zu schaffen, dass sich die
spätere Mutter bei Problemen an die Schwanger-
schaftsberatungsstelle wendet oder sofort Hilfen
annimmt.
Gerade belastende Biografien wie z. B. Gewalter-
fahrung oder häufige Beziehungsabbrüche,
psychische Probleme, fehlendes Erziehungs-
wissen oder unrealistische Erwartungen an das
Kind, Isolation der Schwangeren oder alleinerzie-
hend zu sein, sind Faktoren, bei denen ein kon-
stantes Gesprächsangebot und eine Zusammen-
arbeit mit anderen Fachdiensten, nach Einver-
ständnis der Klientin, sich häufig stabilisierend und
unterstützend auswirken.
Je nach der Bedarfslage kommen unterschiedliche
Hilfen in Betracht. Denkbar sind Hilfestellungen bei
der Säuglingspflege, Hebammenbetreuung, Ver-
mittlung von Wissen und Informationen über die
Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern,
Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesbe-
treuungsangeboten oder Maßnahmen zur Verbes-
serung der Eltern-Kind-Interaktion und zur Stär-
kung der Eltern-Kind-Bindung bis hin zur sozial-
pädagogischen Familienhilfe oder Betreuung in
Mutter-Kind-Einrichtungen.
Amtszielreport
25
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Eltern -
besonders beim ersten Kind – in dem Zeitfenster
um die Geburt herum besonders aufgeschlossen
für Hinweise, Empfehlungen und Hilfeangebote
bezüglich der gesunden Entwicklung und des
Schutzes vor Gefährdungen für ihr Kind sind.
Durch die Möglichkeit des Sonderfonds „Hilfen für
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ Beihilfen gewähren zu
können, ist ein langjähriger Kontakt mit den
Frauen, Familien und Kindern möglich. Mütter und
Familien können in den ersten drei Lebensjahren
des Kindes in Abhängigkeit vom Bedarf im Einzel-
fall Zuschüsse für Bekleidung, Mobiliar und die An-
mietung einer familiengerechten Wohnung erhal-
ten. Jährlich stehen 255.650 Euro zur Verfügung.
Der Kontakt in der Schwangerschaftsberatung
schon vor der Geburt des Kindes ist damit die
früheste Hilfe und Unterstützungsmöglichkeit, die
Frauen und Familien bekommen können.
Amtsziel 9 – Ressourcenoptimierung/
Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den
Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und
unsere Arbeit einer ständigen Qualitätskon-
trolle zu unterziehen.“
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und
Tätigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die
höchstmögliche Übereinstimmung mit den An-
forderungen zu erreichen, die an uns gestellt
werden.
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanage-
mentes sind Daten und Informationen, die in
verschiedenen Arbeitsprozessen entstehen und
erfasst werden. Nur die systematische Hand-
habung dieser Informationen ermöglicht es uns
beispielsweise, Fall- und Kostenentwicklungen
sowie Probleme und ihre Ursachen und Folgen zu
erkennen und richtig zu bewerten.
Ziel dieser Analyse ist es, wirksame Maßnahmen
abzuleiten, die entweder korrektiv oder präventiv
ausgerichtet sind.
Die drei folgenden Beispiele aus ganz unterschied-
lichen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Bemü-
hungen:
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe
Im Jahr 2008 wurde die Aufgabenwahrnehmung
der Jugendgerichtshilfe neu organisiert.
In den vergangenen Jahren haben wachsende
fachliche Anforderungen und steigende Fallzahlen
im Aufgabenfeld der Jugendgerichtshilfe immer
wieder Anlass gegeben, über eine Vollspeziali-
sierung nachzudenken. So stiegen allein die Fall-
zahlen innerhalb der Jugendgerichtshilfe in
Münster um 19% an.
Parallel zu dieser Entwicklung ist zu beobachten,
dass die Anforderungen an die Bezirksozialarbeit
deutlich zunehmen und eine weitere wachsende
Arbeitsbelastung zu erwarten ist. Neben anderen,
bereits in den Vorjahren umgesetzten Maßnah-
men, will die Neuausrichtung der Jugendgerichts-
hilfe diesem Umstand Rechnung tragen.
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden zu-
gunsten der notwendigen Kapazitäten für die allge-
meine bezirkliche Sozialarbeit auf einen spezi-
alisierten Fachdienst Jugendgerichtshilfe konzen-
triert und in einer intensiven Kooperation mit den
freien Trägern organisiert.
Neben einer notwendigen Entlastung der Bezirks-
sozialarbeit wird mit der Spezialisierung ein Syner-
gieeffekt erzielt, der sich als Entlastung im neu
organisierten Fachdienst Jugendgerichtshilfe aus-
wirken und dabei gleichzeitig für eine Optimierung
der Arbeitsabläufe sorgen wird.
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden zu-
künftig folgendermaßen verteilt:
Der SKM e.V. übernimmt für die Stadtteile Nord,
West und Hiltrup die Einzelfallbearbeitung.
Der „Fachdienst Jugendgerichtshilfe“ stellt für
die anderen Stadtteile die Fallarbeit sicher, ist
für Intensivtäter zuständig und übernimmt
sämtliche Aufgaben der Qualitätssicherung,
Vernetzung und des Berichtswesens.
Amtszielreport
26
Dem ViP e.V. werden sozialpädagogische Auf-
gaben wie die Konfliktschlichtung bei strafun-
mündigen Kindern, die Durchführung von sozial-
pädagogischen Wochenenden sowie die Über-
wachung von Arbeitsauflagen und Weisungen
übertragen.
Die soziale Gruppenarbeit wird in die Abteilung
Kinder- und Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit
integriert.
Die Steuerung der Aufgabenerfüllung der gesam-
ten Jugendgerichtshilfe in Münster bleibt in Verant-
wortung des öffentlichen Trägers.
Prozessstandardisierung für potenzielle
Kindeswohlgefährdungsfälle in der Drogen-
beratung
Die Beratung drogenkonsumierender Schwange-
rer, Mütter und Eltern gehört seit jeher zu den Auf-
gaben der Drogenhilfe. Mit der Neuregelung des
§ 8a SGB VIII obliegt die Verpflichtung zur Wahr-
nehmung und Sicherung des Kinderschutzes allen
Fachkräften der Jugendhilfe und damit auch der im
Jugendamt verorteten Drogenhilfe. Für die Mitar-
beiter/innen der Fachstelle Drogenhilfe bedeutet
das auch vor dem Hintergrund der besonderen
gesetzlichen Schweigepflicht eine frühzeitige und
zeitnahe Prävention potenzieller Kindeswohl-
gefährdungen sowie die einheitliche und verbind-
liche Umgehensweise im Zusammenhang mit dem
§ 8a SGB VIII in der gesamten Fachstelle sicher
zu stellen.
Aus diesem Grund wurde eine fachstelleninterne
Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung, die „QM-AG
Kindeswohl“ installiert mit der Aufgabe, das Ver-
fahren im Umgang mit Schwangeren und Eltern zu
standardisieren.
Vereinbart wurde, dass bereits im Vorfeld der
Geburt Schwangere (und ggf. deren Partner) früh-
zeitig und umfassend über die sich aus der
Schwangerschaft, der Geburt und der späteren
Mutterschaft ergebenden Risiken, Verpflichtungen
und mögliche Hilfen informiert werden. Diese Infor-
mationen werden in einer „Checkliste“ gebündelt
und als standardisierter Prozess in die Arbeits-
abläufe der Drogenhilfe integriert.
Hinsichtlich des Umgangs mit potenziellen Kindes-
wohlgefährdungen wurden verschiedene fach-
stelleninterne Verfahren (Fallberatung, Dokumen-
tation, internes Controlling u.a.) standardisiert und
verbindlich umgesetzt. Zu Übungszwecken wurden
sämtliche potenziellen Beratungsfälle (Frauen mit
Kindern) aus dem Vorjahr überprüft und dokumen-
tiert.
Darüber hinaus wird im Rahmen der psychosozi-
alen Begleitung substituierter Drogenabhängiger
eine enge Kooperation mit dem jeweiligen sub-
stituierenden Arzt, spätestens bei Bekannntwerden
einer Schwangerschaft, angestrebt. Weitere Hand-
lungsempfehlungen und Kooperationsabsprachen
werden in der AG „Kinderschutz bei elterlichem
Drogenkonsum“ unter Beteiligung aller relevanten
Einrichtungen und Institutionen entwickelt und
schriftlich fixiert.
Heranziehung im Bereich
„Unterhaltsvorschuss“
Im Zuge der Beratung und Begleitung der Stadt
Münster bei der Konsolidierung des städtischen
Haushalts im Jahr 2007 durch das Unternehmen
Rödl & Partner ist der Vorschlag „ Übernahme der
Rückforderungen der Nicht - SGB II – Empfänger
von der Einziehungsstelle des Sozialamtes“ um-
gesetzt worden.
Zum 01.03.2008 wechselten 2 Teilzeitkräfte mit
einem Stellenumfang von 1,25 Stellen (= 50 Wo-
chenstunden) vom Sozialamt zum Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Die beiden Mitarbeiterinnen haben im Jahr 2008
bei einer Fallzahl von insgesamt 533 laufenden
Fällen und Rückstandsfällen durch eine intensive
Bearbeitung Einnahmen von 176.411,09 € erzielt,
die Ausgaben betrugen 408.632 €. Dies entspricht
einer Rückholquote von 43,17 % und liegt damit
deutlich über der angestrebten Quote von 30 %.
Dieses Ergebnis beruht darauf, dass durch einen
frühzeitigen Kontakt zum Unterhaltsverpflichteten
eine Prüfung der Leistungsfähigkeit möglich war
bzw. eine behauptete Leistungsunfähigkeit vom
Schuldner bewiesen werden musste. Wenn der
Schuldner nicht hinreichend dargelegt hatte, dass
er sich um ausreichendes Einkommen bemüht
Amtszielreport
27
hatte, wurde ein fiktives Einkommen zugrunde
gelegt, das im Streitfall auch gerichtlich geltend
gemacht wurde.
Zusätzlich konnten durch die organisatorische und
räumlich enge Verzahnung zwischen UVG-Lei-
stungsbereich und UVG-Heranziehungsstelle in 18
Fällen die Unterhaltsverpflichteten zur Direktzah-
lung an die Leistungsempfänger veranlasst wer-
den. Dadurch ergeben sich Minderausgaben zu-
gunsten von Bund, Land und Stadt Münster.
Amtsziel 10 – Flexibilität
„Wir suchen nach Möglichkeiten, um bürger-
orientiert, flexibel und unbürokratisch zu
arbeiten, durch schnelle Hilfe bei kurzen
Wegen.“
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die
Umsetzung dieses Amtsziels:
Elterngeldstelle als neue Aufgabe in der
Jugendhilfe
Zum 1. Januar 2008 wurde eine Elterngeldstelle,
die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
für alle Fragen rund um das Elterngeld und die
Elternzeit kompetente Antworten gibt, eingerichtet.
Erst im Oktober 2007 hatte der nordrhein-west-
fälische Landtag beschlossen, die Aufgaben nach
dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(BEEG) von den Versorgungsämtern des Landes
auf die Kommunen zu übertragen. Der Aufgaben-
wechsel zur Stadt hat dennoch – dank intensiver
Vorbereitung – reibungslos geklappt.
Viele Eltern haben zahlreiche und vielfältige Nach-
fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Die
Elterngeldstelle ist sehr bestrebt, in angemessener
Zeit darauf einzugehen und diese zu beantworten.
Rund 8000 persönliche und telefonische Bera-
tungen wurden im Jahr 2008 durchgeführt. Parallel
konnte durchgehend eine sehr schnelle Bearbei-
tung von rund 3400 Anträgen auf Elterngeld ge-
währleistet werden. Im kommunalen Vergleich sind
damit Bestnoten erzielt worden.
Auch durch die offensive Beratung der Eltern in
Bezug auf die sogenannten Partnermonate ist ein
Väteranteil beim Elterngeld von insgesamt rund
22 % erreicht worden.
Flexible Betreuungszeiten und
Elternbeitragsgestaltung in der
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein pädagogisches Be-
treuungsangebot vorwiegend für Kinder unter drei
Jahren. Sie findet in einem familiären Umfeld statt,
bei Bedarf auch ergänzend zur Betreuung in einer
Kindertageseinrichtung. Tagesmütter und -väter
betreuen die Kinder vorwiegend in ihrem Haushalt
oder im Haushalt der Kindeseltern, manchmal
auch in anderen kindgerechten Räumlichkeiten.
Die Kindertagespflege bietet flexible Betreuungs-
zeiten, die dem individuellen Bedarf der Eltern ent-
sprechen. So können Eltern ihre Kinder bei- spiels-
weise an einzelnen Tagen in der Woche bringen
(z.B. 3 Tage anstatt 5 Tage) oder auch an man-
chen Tagen halbtags, an anderen ganztags.
Die Stadt Münster hat für die Erhebung der Eltern-
beiträge in der Kindertagespflege ein Modell ent-
wickelt, das sowohl der Flexibilität in den Betreu-
ungsbedarfen als auch einem effizienten Verwal-
tungshandeln entspricht. Die Elternbeiträge
werden mit Hilfe einer gestuften Tabelle ermittelt.
Die Elternbeiträge staffeln sich hier nach 9 Betreu-
ungszeiträumen. In der ersten Stufe beginnend
von monatlich einer Stunde bis zu 45 Stunden bis
hin zur neunten Stufe mit über 195 Stunden.
Für Kindertageseinrichtungen gibt es im Vergleich
hierzu bei den Elternbeiträgen nur 3 mögliche
Betreuungszeiten: 25 Stunden, 35 Stunden und
Amtszielreport
28
45 Stunden wöchentlich. Ebenso wie bei den Kin-
dertageseinrichtungen wird in der Kindertages-
pflege als zweiter Faktor für die Berechnung der
Elternbeiträge das Bruttojahreseinkommen der
Familie hinzugezogen. Hierbei werden sechs Ein-
kommensstufen unterschieden.
Auch an diesem Beispiel wird deutlich, dass das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien flexibel
auf Eltern und ihre Lebenssituation reagiert.
Im Einzelfall wird entsprechend des individuell
festgestellten monatlichen Betreuungsumfangs
und des Jahresbruttoeinkommens der Eltern der
monatlich zu zahlende Elternbeitrag festgesetzt.
Ändert sich der monatliche Betreuungsumfang für
das Kind oder das Jahresbruttoeinkommen der
Eltern und ändert sich damit auch die Eingrup-
pierung für den Elternbeitrag, wird der Elternbei-
trag entsprechend angepasst.
Familienbüro – kundenorientiert und flexibel
Im Jahr 2008 nahmen 5.302 Bürgerinnen und
Bürger Kontakt zum Familienbüro auf. Die kon-
tinuierlich gestiegene Zahl von Kundenkontakten in
den fünf Jahren seit Gründung des Familienbüros
ist ein Zeichen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger
das Familienbüro als Informations- und Hilfsange-
bot akzeptiert haben. Sie wissen, dass sie hier
kompetente Beratung und aktuelle Information
erhalten.
Seit Januar 2008 liegt nach der Auflösung des Ver-
sorgungsamtes die Zuständigkeit für das Eltern-
geld bei der Stadt Münster. Viele Eltern nutzen den
Besuch zwecks Antragstellung, um sich auch im
Familienbüro umfassend über „Das Leben mit Kind
in Münster“ informieren zu lassen. Viele Paare
suchen bereits zu diesem frühen Zeitpunkt das
Gespräch über Tagesbetreuungsmöglichkeiten für
ihr Kind, wenn die Elternzeit nach längstens
14 Monaten ausgelaufen ist. Diese Gespräche
sind sehr zeitintensiv und bedürfen einer freund-
lichen, ruhigen Atmosphäre.
Um die Qualität und die Tiefe der Beratungs-
gespräche in dem gewohnten Umfang sichern zu
können, haben beide Mitarbeiterinnen des Fami-
lienbüros spontan auf diesen erhöhten Beratungs-
bedarf reagiert. Sie haben die Service- und Öff-
nungszeiten des Familienbüros ausgeweitet, damit
Ratsuchende direkt und ohne lange Wartezeit ihre
Anliegen vorbringen konnten. Umfang und Qualität
der Beratung konnten so trotz gestiegener Zahl
von Kundenkontakten gehalten werden.
Amtszielreport
29
Produktplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
In den bisherigen Geschäftsberichten stellten die
sogenannten Leistungsüberblicke den Schwer-
punktteil der Berichterstattung dar. Sie sollten er-
gebnisorientiert und stärker als früher üblich Um-
fang, Kosten, Qualität und Wirkungen der erzielten
Leistungen aufzeigen. Damit gingen die Berichte
inhaltlich bereits deutlich über das hinaus, was
durch das kamerale Haushaltswesen mit seiner
rein finanziellen Ausrichtung und Darstellung ledig-
lich von städtischen Einnahmen und Ausgaben
bezogen auf die Angebote und Maßnahmen der
Kinder- und Jugendhilfe leisten konnte.
Mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2008 wird
nun die bisherige Systematik der Leistungsüber-
blicke aufgegeben. Damit folgen die Berichte des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien den
Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzma-
nagements (NKF), durch das wesentliche Inhalte
der früheren Geschäftsberichte, insbesondere die
Darstellung von fachlichen Zielen, aufgegriffen
wurden.
Der frühere Leistungskatalog des Amtes wird damit
abgelöst durch den folgenden Produktplan:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt neu
06 Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und weiteren
Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und Jugendarbeit 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
060303 Drogenhilfe
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
060304 Arbeitsmarktinitiativen für junge
Menschen
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für
Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen
und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaften,
UVG und Betreuungsbehörde
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien-,
Vormundschafts- und Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-,
Gesundheits- und Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
30
Auf den folgenden Seiten werden also erstmals
Produktüberblicke dargestellt, in denen die wesent-
lichen Arbeitsergebnisse und -daten des abgelau-
fenen Jahres zusammengefasst sind. Darin sind
die neuen Inhalte der NKF-Haushalte, wie Ziele,
Zielkennzahlen und Leistungsdaten (Output-Seite),
abgebildet. Sie werden aber ergänzt durch aus-
führlichere Beschreibungen der einzelnen Leis-
tungen des Amtes sowie durch die zum Teil tiefer
gehenden Daten der früheren Geschäftsberichte,
die der neuen Produkthierarchie zugeordnet
wurden.
Um einen schnellen Einblick in den Kern der
Produkte zu gewinnen, werden neben den Kurz-
darstellungen in den „Eckdaten/TOP-Kennzahlen“
einige der insgesamt angebotenen Produktin-
formationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt
prägen bzw. die Situation in dem betreffenden Feld
der Kinder- und Jugendhilfe charakterisieren.
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen-,
Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele sowie
die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2008“ oder
„Ausblick auf das Jahr 2009“ sind aus den bis-
herigen Berichten bekannt. Neu hingegen ist der
„Zielbericht“, der über die in den Haushaltsplänen
lediglich vorgesehene Darstellung von Rechnungs-
ergebnissen zu den Zielkennzahlen hinaus geht.
Hier wird über die Entwicklung in den Arbeits-
feldern berichtet und eine fachliche Einschätzung
angeboten, welche Schwerpunkte in den einzelnen
Fachgebieten bearbeitet wurden oder im Sinne
einer Weiterentwicklung der Produkte zur Um-
setzung anstehen.
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die
Jugendhilfeplanung, die jedoch als sogenanntes
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugend-
hilfeplanung die bisherige Berichterstattung aufge-
griffen und ein „Produktüberblick“ angeboten.
Produktüberblicke
31
4. Produktüberblicke
060101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien ent-
lasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei
besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbände,
Vereine usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und
stellen die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcenziele
Stellen: 253
Aufwendungen: 56.699.267 €
Erlöse: 26.124.638 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von Kindern
im Alter von 3-6 Jahren (in %)
103
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter
drei Jahren (in %)
8,2 9,6 14,7
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 164
Anzahl der Gruppen 414
Kinder im Alter von 3-6 Jahren 7.019
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 7.079
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sicherstellung des Rechtsanspruchs für 3-6 jährige Kinder und Ausbau der Betreuungsangebote für unter
3-jährige Kinder.
Förderung der individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreuung, Bildung, Erziehung) und Verbesserung der
Schulfähigkeit.
Verbesserung der Chancengleichheit zur gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen.
Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kindertageseinrichtungen.
Sicherung der Qualität der Kindertageseinrichtungen.
Produktüberblicke
32
Ausbau und Förderung der Familienzentren.
Ausbau und Entwicklung der betrieblichen Kindertagesbetreuung.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Umsetzung aktueller Gesetzeslagen und Herbeiführung kommunaler Regelungen.
Beratung und Zusammenarbeit mit Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern. Regelmäßige Kontrolle
und ggf. Anpassung der in Anspruch genommenen Mittel.
Erfassung der Betreuungsbedarfe von Eltern. Abstimmung mit den Interessen des Kindes und den Möglich-
keiten der Organisation zur Realisierung eines umsetzbaren Angebotes.
Planung und Umsetzung neuer Maßnahmen sowie Umstrukturierung bestehender Maßnahmen.
Ganzheitliche Förderung der körperlichen, emotionalen und geistigen Fähigkeiten der Kinder.
Zusätzliche Sprachförderung für alle Kinder in den letzten zwei Jahren vor dem Schuleintritt.
Frühzeitige Integration von Kindern mit Migrationsvorgeschichte in Kindertageseinrichtungen.
Motivation und Unterstützung zur Elternmitarbeit/-beteiligung in Kindertageseinrichtungen.
Förderung und Unterstützung verschiedener Qualitätsmanagementsysteme in Kindertageseinrichtungen.
Durchführung von Fachtagen und Qualitätszirkeln.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr
2010 mit einer Versorgungsquote von bis zu 13% in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Zielbericht
Ziel ist, den Rechtsanspruch für 3 bis 6-jährige Kinder sicherzustellen. In 2008 lag die Versorgungsquote im
stadtweiten Durchschnitt bei 102,5 %.
Ziel ist es, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen bis zum Jahr
2010 mit einer Versorgungsquote bis zu 13 % auszubauen. In 2008 lag diese Quote schon bei 14,7 % und
somit um 1,7 % über der damals geplanten Versorgungsquote für 2010. Allerdings ist mittelfristiges Ziel der
Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen bis 2013 mit einer Versorgungsquote von
23,4 %.
Wie geplant haben sich bis 2008 insgesamt 19 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiter entwickelt.
Unter Berücksichtigung der Verteilung der 12 bestehenden Familienzentren innerhalb des Stadtgebiets ergän-
zen die 7 zum Kindergartenjahr 2008/2009 neu ausgewählten Kitas gut die Gesamtverteilung der Familienzen-
tren auf die Bezirke. Auch ist die Auswahl durch eine breite Trägervielfalt gekennzeichnet.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Umsetzung des zum 01.08.2008 in Kraft getretenen NRW „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern“ (KiBiz). Ausbau von 500 neuen u3-Plätzen, so dass rd. 1.000 Plätze in Kindertageseinrichtungen
vorhanden sind. Die Versorgungsquote liegt bei 14,7 % in Kindertageseinrichtungen (insgesamt – Kinder-
tageseinrichtungen und Kindertagespflege - sind 1.500 Plätze vorhanden; die Gesamt-Versorgungsquote
liegt bei 21,4 %).
Produktüberblicke
33
Umstellung der Elternbeitragssatzung und Elternbeitragsbearbeitung auf der Grundlage des KiBiz und
Anhebung der Elternbeitragsfreistellung auf bis zu 20.000 €.
Eröffnung einer Kombi - Einrichtung (Kita und Kinder- und Jugendarbeit) in Handorf-Dorbaum
„Drei Eichen“.
Planungsbeginn für zwei weitere Einrichtungen in Sprakel (Fertigstellung Sommer 2009) und in Wolbeck
(Fertigstellung Anfang 2011).
Weiterentwicklung zu Familienzentren von sieben weiteren Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr
2008/2009, so dass es in Münster insgesamt 19 Familienzentren gibt.
Durchführung einer Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ zu den Betreuungsbedarfen unter allen
Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung: Insgesamt wurden 40 Plätze zusätzlich in Kindertagesein-
richtungen geschaffen.
Durchführung einer Informationsveranstaltung für Unternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung in
Kooperation mit der Wirtschaftsförderung.
Abstimmung der Ferienzeiten der Kindertageseinrichtungen in den jeweiligen Stadtteilen, damit Eltern für
ihre Kinder auch in den Ferien bei Bedarf und im Einzelfall eine lückenlose Betreuung haben.
Planerische und qualitative Begleitung des Kinderfördergesetzes (Kifög). Beschreibung der Auswirkungen
für die Stadt Münster und Erarbeitung von Grundlagen für die Ausweitung der Rechtsansprüche bis zum
Jahr 2013.
Begleitung und Umsetzung der Sprachstandsfeststellung (Delfin4) zwei Jahre vor der Einschulung und
Umsetzung der Sprachfördermaßnahmen.
Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf insgesamt
19 Maßnahmen im Stadtgebiet.
Abschluss des 2. Projektes „Qualitätsmanagementsystem Münster für Kindertageseinrichtungen“ –
QUAMS 2 — (2006 bis 2008) der PädQ UIS-gGmbH, Berlin, mit 12 Kitas freier Träger. Verbesserung der
Qualität insbesondere auch in bildungsrelevanten Bereichen.
Gründung der „AG Kooperation Kita – Grundschule“ in November 2008 mit Fachkräften aus den Hand-
lungsfeldern Jugendhilfe und Schule zur Qualifizierung des Übergangs zwischen Kita und Schule.
Aktualisierung der Print- und Internetmedien „Bärenstarke Sache: Tagesbetreuung für Kinder in Münster“.
Ausblick auf das Jahr 2009:
Weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Umsetzung konkreter Ausbauplanungen auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes (Kifög).
Wahrnehmung der Elternbeitragsbearbeitung für die offene Ganztagsschule, Grund- und Förderschulen
sowie Verpflegungskostenzuschüsse für alle Schulformen.
Auswertung der Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ und Beratung im Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Erarbeitung von „Grundlagen zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote für Kindertageseinrichtungen in
Münster“ in Zusammenarbeit der AG nach § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“.
Eröffnung einer neuen Kindertageseinrichtung in Sprakel im Sommer (2-gruppige Kindertageseinrichtung
und eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit).
Beginn des dritten Projektes „Qualitätsmanagementsystem Münster für Kindertageseinrichtungen“
QUAMS 3 (2009 bis 2011) mit 11 Kitas freier Träger.
Förderung anderer Qualitätsmanagementsysteme in Kindertageseinrichtungen.
Produktüberblicke
34
Eröffnung der Wanderausstellung „Sprich mit mir!“ zur Sprachentwicklung und Sprachförderung in Deutsch,
Türkisch und Russisch vom 27. April bis 14. Mai 2009 in der Stadtbücherei.
Durchführung eines Fachtags „Naturwissenschaften und Mathematik im Elementarbereich“ in Kooperation
mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Verein Eltern helfen Eltern e. V. und der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft am 06. Mai 2009.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von Kindern im Alter von
3-6 Jahren (in %)
100 103
Kinder im Alter von 3-6 Jahren 6.822 7.019
Plätze in Kindergärten für Kinder im Alter von 3-6 Jahren 7.639 7.195
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei Jahren (in
%)
10,7 14,7
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 6.582 7.079
Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen 704 1.039
Leistungsdaten
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 170 164
davon:
in katholischer Trägerschaft 50 48
in evangelischer Trägerschaft 17 15
in Trägerschaft von Elterninitiativen 52 50
in städtischer Trägerschaft 29 29
sonstiger Trägerschaft 22 22
Anzahl der Gruppen 415 414
davon:
in katholischer Trägerschaft 150 146
in evangelischer Trägerschaft 40 39
in Trägerschaft von Elterninitiativen 64 66
in städtischer Trägerschaft 90 95
sonstiger Trägerschaft 66 68
Produktüberblicke
35
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
50
29
22
48
15
Katholische Träger
Evangelische Träger
Trägerschaft von
Elterninitiativen
Städtische Trägerschaft
Sonstige Träger
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Plätze nach Gruppenformen insgesamt: 8.588 8.700 8.234
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
10
449
672
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
9
164
597
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
186
3.641
2.506
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung (Delfin4) *) 741 838 733
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern, deren
Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
7 13 19
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter Kinder
(Einzelintegration)
202 193 236
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der Plätze in Eigenbetrieben
Anzahl der Belegplätze
43
55
43
59
73
69
Anzahl der Spielgruppen 980 980 950
*) Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 wird Sprachförderung nur noch im Rahmen der Delfin 4-Förderung bezuschusst. Der Rückgang der ge-
förderten Kinder beruht darauf, dass die Kriterien für die Feststellung des Förderbedarfs enger sind und nur noch Kinder ab 4 Jahren gefördert
werden. Nach den alten Richtlinien war auch eine Förderung von jüngeren Kindern möglich.
Produktüberblicke
36
Anzahl der Gruppen in Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
66
95
68
146
39
Katholische Träger
Evangelische Träger
Trägerschaft von Elterninitiativen
Städtische Trägerschaft
Sonstiger Träger
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenformen
6.333
1.131 770
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder
unter 3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder
ab 3 Jahren
und älter (G III)
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I)
1%
59%
40%
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)
Produktüberblicke
37
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
1%
78%
21%
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)
Produktüberblicke
38
Plätze in Gruppen für Kinder
ab 3 Jahren und älter (G III)
3%
40%
57%
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)
Produktüberblicke
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege
39
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu an-
deren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster und der Verein Münsteraner Tageseltern e. V.
beraten, vermitteln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tagespflegepersonen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcenziele
Stellen: 11
Aufwendungen: 3.730.579 €
Erlöse: 847.114 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
6,8
Kinder unter 3 Jahren 7.079
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 809
davon:
für Kinder von 0 - 3 Jahren 478
für Kinder von 3 - 6 Jahren 205
für Kinder von 6 - 10 Jahren 126
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Förderung der individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreuung, Bildung, Erziehung).
Bedarfsgerechte Akquirierung von geeigneten Tagespflegepersonen.
Ausbau der Kindertagespflegeplätze um jährlich 30 neue Plätze.
Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Umsetzung aktueller Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz, KiföG).
Herbeiführung von entsprechenden kommunalen Regelungen.
Produktüberblicke
40
Tagespflegepersonen und Eltern beraten und begleiten.
Nachgefragte Plätze an Tagespflegepersonen vermitteln.
Neue Tagespflegepersonen gezielt werben und qualifizieren.
Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen ausbauen.
Die Qualität der Tagespflegeplätze überprüfen, fördern und sichern.
Die Tagespflegepersonen durch gezielte Angebote vernetzen.
Vernetzung der Beratungsstellen für Kindertagespflege innerhalb der Jugendhilfe.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2010 mit
einer Versorgungsquote bis zu 7% ausgebaut.
Die Anzahl der Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen soll von 2006 bis 2010 um jährlich 20
Teilnehmer/innen erhöht werden.
Zielbericht
Ziel ist es, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege bis zum Jahr 2010
mit einer Versorgungsquote bis zu 7% auszubauen. In 2008 lag diese Quote schon bei 6,8 % und somit nur
0,2 % unterhalb der geplanten Versorgungsquote für 2010. Allerdings ist mittelfristiges Ziel der Ausbau der
Kindertagespflege bis 2013 mit einer Versorgungsquote von 11,6 %. Die bedarfsentsprechende Anfrage (d.h.
nachgewiesener Bedarf von Vereinbarkeit von Beruf und Familie) nach u3-Plätzen in Kindertagespflege ist in
bestimmten Stadtteilen wie z.B. Innenstadt, Südviertel und Aaseestadt höher als das Angebot, obwohl die
Platzzahl schon über dem Planungsziel für 2008 liegt. D.h. trotz der erfolgreichen Zielerreichung in 2008 sind
weitere Anstrengungen in der Werbung interessierter und geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. In
2009 soll daher eine Konzeption zur Werbung von Tagespflegepersonen entwickelt werden.
Ein weiteres Ziel ist der Ausbau des qualifizierten Angebots. Die Zahl der Teilnehmer/innen in Qualifizierungs-
maßnahmen ist stetig steigend. Hier erweist sich das Modell der Kopplung von Qualifizierungsgrad und Geld-
leistung als sehr effektiv. Auch führ die Verpflichtung zur jährlichen Weiterqualifizierung von derzeit sechs
Unterrichtseinheiten im Jahr zu einer regen Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten. So besuchten in
2008 180 Tagespflegepersonen die jährlich durch die Fachberatungsstellen organisierte Fachtagung. In 2008
lag der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 3 bei 48 % und somit genau im
Zielbereich.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Umsetzung der Regelungen zur Kindertagespflege im Rahmen des zum 01.08.2008 in Kraft getretenen
NRW "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern" (KiBiz).
Entwicklung eines Konzepts zur Kooperation der Kindertagespflege im Rahmen von Familienzentren.
Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems für Tagespflegepersonen.
Organisation und Durchführung der jährlichen Fachtagung in 2008 mit erstmalig 180 Teilnehmer/innen zum
Thema der gesetzlichen Veränderungen ab 2009.
Optimierung der Geschäftsprozesse zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Weiterentwicklung der Software für den Bereich Kindertagespflege.
Umwandlung der „Halbtagsgruppen“ Apostelzwerge und Löwenmäulchen in ein Angebot der
Kindertagespflege.
Produktüberblicke
41
Installierung eines Angebots aus dem Bereich der Kindertagespflege in der KiTa St. Sebastian in
Amelsbüren und der KiTa St. Ludgeri (Innenstadt).
Entwicklung betrieblicher Kindertagespflege beim Max Planck Institut und am St. Franziskushospital.
Ausblick auf das Jahr 2009:
Umsetzung der Regelungen zur Kindertagespflege im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen
Kinderförderungsgesetzes (KiföG).
Umgang mit den Auswirkungen, die durch die Besteuerung der Einkommen und der hiermit verbundenen
Sozialversicherungspflicht von Tagespflegepersonen entstehen.
Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems für Tagespflegepersonen zum
Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege.
Optimierung der Geschäftsprozesse zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
Optimierung der PC-gestützten Schnittstelle zwischen den Beratungsstellen und der Fachstelle
Elternbeiträge.
Qualifizierung des Vorgangs zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis.
Bewerbung um die Teilnahme am Aktionsprogramm Kindertagespflege (Bundesprogramm).
Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts für ALGI im Bereich Kindertagespflege.
Entwicklung einer Konzeption zur Werbung von Tagespflegepersonen.
Ausbau der betrieblichen Kindertagespflege und der Kindertagespflege in fremden Räumen.
Überarbeitung der Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit.
Einführung des Medienpakets „Wach, neugierig, klug - Kinder unter 3“, Bildung in die Kindertagespflege.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei
Jahren in Kindertagespflege (in %)
6,2 6,8
Kinder unter 3 Jahren 6.582 7.079
Plätze in Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren 408 478
Anzahl der qualifizierten Tagespflegepersonen 470 750
Leistungsdaten
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 689 809
davon:
für Kinder von 0 - 3 Jahren 433 478
für Kinder von 3 - 6 Jahren 170 205
für Kinder von 6 - 10 Jahren 86 126
Produktüberblicke
42
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Erstberatung von Eltern 750 860 1000
Neuvermittlungen 682 769 830
Begleitete Tagesmütter-Treffen 56 66 141
Kooperationen mit Familienzentren 3 12 19
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 430 508 549
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 6.716 8.114 7.302
Kindertagespflege in anderen Räumen (Anzahl) 9
Kindertagespflege in anderen Räumen (Plätze) 69
Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen als
Großtagespflegestellen (Anzahl)
6
Betriebliche Kindertagespflege (Anzahl) 2
Betriebliche Kindertagespflege (Plätze) 14
Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege
1000
682
769 830
430
508 549
860
750
2006 2007 2008
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen
Produktüberblicke
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit
43
Kurzdarstellung
Auf Grundlage der §§ 11 und 12 SGB VIII wird Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen im Alter von
6 bis 27 Jahren organisiert. Durchgeführt werden dafür Angebote von:
Freien Trägern
Initiativen
Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
Ressourcenziele
Stellen: 40
Aufwendungen: 6.637.245 €
Erlöse: 1.412.388 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 43 43
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 45.299 47.623 50.032
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 16 19 17
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit werden in jedem Sozialraum in Münster
vorgehalten.
Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden. Dies bezieht
sich auf ganzjährige Öffnung, Öffnung an den Wochenenden und Angebote zu Tages- und Abendzeiten.
Offenheit und Vielfalt der Angebote.
Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung für den
Sozialraum.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Mindestens zehn Einrichtungen haben regelmäßig an den Wochenenden geöffnet.
In allen Sozialräumen sind mindestens fünf der neun Angebotsfelder abgedeckt.
Angebote von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Berichtswesens bezirksbezogen
abbilden.
Abstimmung der Angebote und Beratung der Träger.
Ausbau der Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule.
Planungssicherheit für Träger herstellen.
Produktüberblicke
44
Ziele aus dem NKF-Haushalt
40 % der Einrichtungen (~16 von 39), die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans finanziert werden,
haben regelmäßige Öffnungszeiten an den Wochenenden.
In den 39 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden bis 2011 mindestens 42.600 Ange-
botsstunden pro Jahr stadtweit durchgeführt.
Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei
mindestens 20 % pro Einrichtung.
In 12 (derzeit 6) von 21 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt.
Zielbericht
Die Ziele für die offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit wurden erreicht. Dabei
wurden die Ziele für die Angebots- und Öffnungsstunden, für den Anteil der Einrichtungen mit Wochenend-
öffnungszeit und für die Firmenvergünstigungen im Rahmen der Juleica nicht nur erreicht, sondern die Ziel-
kennzahlen übertroffen.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Eröffnung der Kinder- und Jugendeinrichtung in Handorf-Dorbaum.
Planung der Kinder- und Jugendeinrichtung Sprakel.
Zielvereinbarungsgespräche mit allen Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit.
Schaffung eines neuen Angebotes für Kinder in Nienberge-Häger.
Umsetzung des Konzeptes „aufsuchende und mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit“.
Ausblick auf das Jahr 2009:
Eröffnung Einrichtung Sprakel.
Konzeptionierung und Verzahnung der Angebote der sozialen Gruppenarbeit mit Angeboten im Rahmen
des Cliquenkonzeptes.
Ausbau der Angebote der offenen Ganztagsschulen.
Planung eines kinderpädagogischen Angebotes in Münster-Wolbeck.
Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 38 38
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 42.600 42.600
Anteil des Angebotsfeldes Begegnung und Kommunikation an den
Gesamtangebotsstunden im Durchschnitt pro Einrichtung (in %)
20 20
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit 12 12
Produktüberblicke
45
Leistungsdaten 2008
Ansatz
2008
Ist
Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit 4 4
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 39 39
davon:
Kath. Einrichtungen 13 13
Evangelische Einric htungen 11 11
Sonstige Einrichtungen 11 11
Städtische Einrichtungen 8 8
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 45.299 50.032
Stammbesucherinnen und -besucher insgesamt 6.184 5.224
Sonstige Besucherinnen und Besucher 22.694 22.671
Durchgeführte Qualitätszirkel 2 2
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21 21
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 43 43
davon:
im Stadtbezirk Münster-Mitte 13 13 13
in den Außenstadtbezirken 13 13 13
von freien Trägern 35 35 35
in Trägerschaft des öffentlic hen Trägers der Jugendhilfe 8 8 8
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 45.299 47.623 50.032
davon:
im Stadtbezirk Münste r-Mitte 14.920 14.519 15.108
in den Außenstadtbezirken 30.379 33.104 34.924
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 16 19 17
Ganztagsbetreuung in den Ferien (Stunden insgesamt) 16.272 21.968 22.392
Betreute Kinder 2.034 2.746 2.799
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule 1.584 1.993 2.046
Produktüberblicke
46
060202 - Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kenn-
zeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemein-
schaftlich in folgenden Organisationsformen:
Jugendverbänden
Jugendgruppen
Ressourcenziele
Stellen: 0,8
Aufwendungen: 461.544 €
Erlöse: 4.083 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Jugendverbände in Münster 23 23 23
Ausgegebene Jugendleiterkarten 62 70 74
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugendverbänden.
Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert.
Das Engagement wird anerkannt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Vergünstigungen im Rahmen der Juleica werden ausgebaut und attraktiver.
Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbildung haben einen münsterweit gültigen Standard.
Die Jugendverbände wissen um die finanzielle Förderung im Rahmen der Richtlinien.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ein Gütesiegel für 5 Qualifizierungsmaßnahmen von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern soll bis 2011
eingeführt werden.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll von 70 im Jahr 2007 auf 80
im Jahr 2011 erhöht werden.
Produktüberblicke
47
Zielbericht
Die Standards für ein Gütesiegel wurden entwickelt, die Einführung ist für das Jahr 2009 geplant. Die Anzahl
der Firmenvergünstigungen für Juleica-Inhaber/innen konnte erhöht werden.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Entwicklung eines Gütesiegels für Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Gruppenleitungen.
Durchführung einer Fetten-Dank-Party mit Qualifizierungsmodulen.
Ausblick auf das Jahr 2009:
Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes.
Neuausrichtung der Grundausbildung für ehrenamtliche Gruppenleitungen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel 0 0
Anzahl der Firmenvergünstigungen 75 74
Leistungsdaten
Jugendverbände in Münster 23 23
Kath. Jugendverbände 6 6
Evangelische Jugendverbände 3 3
Sonstige Jugendverbände 14 14
Ausgegebene Jugendleitercard 40 74
Produktüberblicke
48
060301 - Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen
aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork,
Wohnhilfen nach § 13,III SGB VIII und
Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge.
Alle Angebote richten sich an die Zielgruppe der individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen
Menschen. Die Bereiche Integrationshilfen und Wohnhilfen umfassen hier Trägerberatung und -förderung.
Ressourcenziele
Stellen: 4
Aufwendungen: 1.141.547 €
Erlöse: 224.063 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008
Hilfen der städtischen Streetwork insgesamt 213
Anzahl der Jugendlichen in den offenen Gruppenangeboten und
Sprechstunden 1.879
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Frühzeitiger Ausgleich sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Integrationsangebote für Zugewanderte organisieren.
Niedrigschwellige Zugangswege zu Hilfesystemen für sozial Benachteiligte sicherstellen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
In sechs Kinderhorten (inkl. FEEZ-Kinderhaus) wird die Versorgung mit 2.400 Stunden Lernhilfe bis zum Jahr
2010 gesichert.
Zielbericht
Im Schuljahr 2007 / 2008 wurden an den Hauptschulen insgesamt 23 % aller Schülerinnen und Schüler (2558)
durch die Beratungsangebote der Jugendhilfe erreicht.
Produktüberblicke
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
49
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Konzeption und Umsetzung des Aktionsplans „aufsuchende Cliquenarbeit - für die Arbeit mit auffälligen
Jugendcliquen in den Stadtteilen“.
Transfer des Modellprojektes zur sekundären Suchtprävention mit Jugendlichen (SeM) auf verschiedene
Stadtteile.
Weitere Etablierung des Frühstücksangebotes für Mädchen und junge Frauen verknüpft mit medizinischer
Gesundheitsvorsorge in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.
Fachveranstaltung im Bereich Integrations- und Migrationshilfen für geringfügig Beschäftigte.
Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit für Migrantinnen und Migranten an der Trauttmansdorffstraße mit der
Stadtteileinrichtung Lorenz Süd.
Ausblick für das Jahr 2009:
Ausweitung des Aktionsplans „aufsuchende Cliquenarbeit“ – für die Arbeit mit auffälligen Jugendcliquen in
den Stadtteilen.
Konkrete Umsetzung des Modellprojektes zur sekundären Suchtprävention mit Jugendlichen (SeM) in zwei
Stadtteilen in Form von Kompetenztrainings.
Erstellung und Umsetzung eines Konzepts für die soziale Gruppenarbeit an zwei Standorten.
Erstellung eines Konzepts zur vermehrten Teilnahme an den Angeboten der offenen Jugendarbeit für in
Flüchtlingseinrichtungen lebende Kinder und Jugendliche.
Schulung der Freien Träger im Rahmen von §8a SGB VIII (Teil 2).
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anzahl der dezentralen Lernhilfeförderstunden 1.200 126
Leistungsdaten
Freizeitpädagogische Angebote in den Übergangseinrichtungen (in Stunden) 2.002 2.002
Anzahl der von der Jugendförderung / Jugendsozialarbeit betreuten Kinder-
und Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen 170 150
Anzahl der sozialpädagogisch begleiteten Wohnhilfen nach § 13, 3 SGB VIII 19 33
Hilfen der städtischen Streetwork insgesamt 181 213
Anzahl der männlichen jungen Menschen im Rahmen der Streetwork 111 126
Anzahl der weiblichen jungen Mensc hen im Rahmen der Streetwork 70 87
Anzahl der Jugendlichen in den offenen Gruppenangeboten und
Sprechstunden 1.945 1.879
Anzahl der Jugendlichen, die durch das Angebot des Busses am Bahnhof
erreicht werden 426 1.144
Angebot „Wohn- und Arbeitssuche“ 445 424
Produktüberblicke
50
060302 - Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Leistung umfasst:
Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen und
der städtischen Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungs-
orientierter Beratung und gruppenorientierter, präventiver Projektarbeit.
Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schüler und Schülerinnen in
den Hauptschulen, der städtischen Förderschule sowie den Realschulen und Gymnasien.
Finanzielle und inhaltliche Förderung der Freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung.
Ressourcenziele
Stellen: 9,7
Aufwendungen: 642.263 €
Erlöse: 10.000 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Kontakte in Hauptschulen 596 517 595
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt.
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung 21 30 38
Rückführungen der städt. Förderschule für soziale und
emotionale Entwicklung 23 46 63
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Vermeidung negativer Schulkarrieren.
Reintegration in das Regelschulsystem.
Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote für benachteiligte Jugendliche.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedlichen Schulen.
Frühzeitige Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
Pflege und Ausbau des bestehenden Kooperationsnetzes Schule - Jugendhilfe.
Produktüberblicke
51
Ziele aus dem NKF-Haushalt
20 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an Hauptschulen“
erreicht.
14 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard von Weizsäcker Schule werden in Kooperation mit
der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
Die Anzahl der rückgeführten (gemeldeten) Schulverweigerer/-innen erhöht sich um 20 %.
Zielbericht
Im Schuljahr 2007 / 2008 wurden an den Hauptschulen insgesamt 23 % aller Schülerinnen und Schüler
(2.558) durch die Beratungsangebote der Jugendhilfe erreicht. Dies ist zum einen auf die sinkende Zahl der
Hauptschüler/innen und zum anderen auf das „Privjet“-Angebot in Hiltrup zurückzuführen.
Der Anteil der Schüler und Schülerinnen, die durch die Fachberatung Schulverweigerung wieder in den Schul-
alltag eingegliedert werden konnten, wurde auf 29 % gesteigert. Verantwortlich hierfür ist insbesondere eine
deutliche Etablierung des Konzepts an mehreren Schulen in Münster.
Entgegen der Planung, 14 % der Schülerinnen und Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule in das Regel-
schulsystem rückzuführen, gelang es, dieses Ziel bei 29 % der Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Dies
konnte gelingen, weil sich im letzten Jahr die vorab eingeleiteten konzeptionellen Veränderungen (z.B.
verstärkte Einzelförderung) ausgewirkt haben.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Durchführung des Werkstattgespräches Schule - Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt Vernetzung im
Sozialraum.
Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und
Weiterbildung.
Etablierung des Projektes Schulverweigerung.
Einbindung in die Entwicklung von Angeboten an Ganztagsschulen.
Durchführung von gewaltpräventiven Projekten an der Förderschule.
Konzeptionelle Verankerung von mädchenpädagogischen Angeboten an der Förderschule.
Ausblick auf das Jahr 2009:
Sozialraumorientierte Dezentralisierung des Werkstattgespräches Schule - Jugendhilfe hinsichtlich
Umsetzung und Verantwortung.
Weitere Etablierung und Verankerung der Fachberatung Schulverweigerung.
Etablierung eines Qualitätszirkels Schulsozialarbeit.
Beteiligung an dem Projekt „Kompetenzzentrum - Uppenbergschule“.
Konzeptionelle Verankerung eines jungenpädagogischen Angebotes an der Förderschule.
Produktüberblicke
52
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil der betreuten Schüler/innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 20 23
Anteil der rückgeführten Schüler/innen an der Gesamtzahl (in %) 13 29
Anteil der rückgeführten (gemeldeten) Schulverweigerer/innen (in %) 20 29
Leistungsdaten
Grundschüler/innen insgesamt 9.930 9.363
Gymnasiasten/innen insgesamt 11.711 9.823
Förderschüler/innen städtisch 1.333 1.116
Realschüler/innen insgesamt 4.652 4.490
Schüler/innen an allen Hauptschulen 3.027 2.558
Betreute Schüler/innen an den Hauptschulen 596 595
Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe 85 80
Männliche Schüler in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe 70 69
Weibliche Schülerinnen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe 15 11
Ausländische Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Primarstufe 9 8
Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe 96 98
Männliche Schüler in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe 78 81
Weibliche Schülerinnen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe 18 17
Ausländische Schüler/innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Sekundarstufe 16 19
Rückgeführte Schüler/innen der Richard-von-Weizsäcker-Schule insgesamt 39 63
Gemeldete Schulverweigerer/innen aller Schulen insgesamt 100 84
Produktüberblicke
53
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Kontakte in Hauptschulen 596 517 595
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt.
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung 7 5 5
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche 80 80 80
Stunden Präsenz an einer Realschule 5 5 5
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt.
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung 21 30 38
Schülerinnen und Schüler in der städt. Förderschule für soziale
und emotionale Entwicklung 181 198 178
AOSF- Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und
emotionale Entwicklung
42 74 67
Rückführungen der städt. Förderschule für soziale und
emotionale Entwicklung 23 46 63
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 325 322 297
Produktüberblicke
54
060303 - Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst die
Suchtprävention,
suchtbegleitende Hilfen,
ausstiegsorientierte Hilfen und
Unterstützung von Selbsthilfe.
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert,
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/innen der Stadt Münster sensibilisiert.
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motiva-
tionsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge.
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbst-
hilfepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt.
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e.V. (kommunale und Landesmittel) der städtischen
Drogenhilfe.
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge
Erwachsene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II.
Ressourcenziele
Stellen: 9,1
Aufwendungen: 894.121 €
Erlöse: 253.916 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Klientenkontakte der Beratung 5.074 5.383 5.825
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.879 5.732 6.154
Durchgeführte Fortbildungstage 29 36 53
Produktüberblicke
Zielfenster für das Jahr 2008
55
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
frühzeitiges Erreichen junger Drogenkonsumenten.
gesundheitliche Grundsicherung, soziale und berufliche Reintegration Betroffener.
Versachlichung des Themas „Sucht“ in der Öffentlichkeit.
eine kritische Einstellung zu und ein verantwortungsvoller Umgang mit Suchtmitteln.
in der Suchtprävention engagierte und qualifizierte Multiplikator/innen.
Bündelung der Ressourcen für die Suchtprävention und -hilfe in Münster.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
jugendspezifische Angebote, jugendgerechte Ansprache und Schaffung neuer Zugangswege.
Krisenintervention, Vorbereitung und Begleitung des Ausstiegsprozesses, Nachsorge.
Förderung der Selbsthilfe, u. a. durch Elternarbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen.
Präventionsberatung für Multiplikator/innen, Projektentwicklung und –begleitung, Durchführung von
Fortbildungen und Fachtagungen.
Koordination der suchtpräventiven Angebote und der Drogenhilfe in der Jugendhilfelandschaft Münsters.
Konzipierung und Umsetzung nachhaltiger und öffentlichkeitswirksamer Kampagnen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahren mit festgestelltem Hilfebedarf
münden bis 2010 in einen Hilfeprozess.
Die Abbruchquote in der laufenden niedrigschwelligen Beratung junger Menschen ist ab 2009 niedriger als
20 %.
Zielbericht
Der tatsächliche Anteil festgestellter Hilfebedarfe bei unter 21-Jährigen, die in kontinuierlichen Hilfeprozess
münden und der Anteil der durch Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse an allen Fällen der unter 21-
jährigen kann wegen EDV-Problemen bei der Erhebung erst zum Geschäftsbericht des nächsten Jahres
geliefert werden.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendsuchtberatung, Veröffentlichung eines ansprechenden
neuen Faltblatts für die Jugendsuchtberatung und gezielte persönliche Ansprache in Teams und Gremien
der Jugendarbeit und Jugendhilfe.
Installierung des neuen Gruppenangebotes FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten
als Regelangebot im Rahmen der Diversion an der Schnittstelle von Suchtprävention und Jugend-
suchtberatung.
Standardisierung von Verfahrensabläufen zum Kindesschutz in der Drogenhilfe.
Etablierung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne „VOLL ist OUT“ mit neuen
Schwerpunkten, Aktionen und Kooperationspartnern.
Produktüberblicke
56
Übertragung des Modellprojektes „SeM - Sekundäre Suchtprävention im Mehrebenenansatz auf weitere
Stadtteile in Münster.
Konzeptionelle Ausweitung der Arbeit des Vereins eve & rave Münster e.V. auf Tanzveranstaltungen
außerhalb des Technosettings in Kooperation mit Voll ist out.
Ausblick auf das Jahr 2009:
Beteiligung an der Erstellung eines Münsteraner Schutzkonzeptes für Kinder Drogen konsumierender
Eltern, u.a. Sicherstellung von Abläufen und Verfahren zur Kooperation zwischen den beteiligten Ämtern
und Einrichtungen.
Evaluation und Fortschreibung des neuen Gruppenangebots FreD - Frühintervention bei erstauffälligen
Jugendlichen an der Schnittstelle Suchtprävention/ Jugendsuchtberatung.
Umsetzungsphase des Modellprojekts „SeM – Sekundäre Suchtprävention im Mehrebenenansatz“ auf die
Stadtteile Mitte Süd und Hiltrup.
Weiterentwicklung und Fortführung der Kampagne Voll ist out / Einbindung weiterer Kooperations-
partner/innen.
Fortführung der gezielten Ansprache junger Drogenkonsumenten/innen für die Angebote der Jugendsucht-
beratung, u. a. Neugestaltung eines zielgruppenadäquaten Internetauftritts.
Eltern beraten Eltern - Weiterqualifizierung zur Selbsthilfe in den Elternkreisen und gezielte Öffentlichkeits-
arbeit.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil festgestellter Hilfebedarfe bei unter 21-Jährigen, die in kontinuierlichen
Hilfeprozess münden (in %) 60 65
Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen der
unter 21-Jährigen (in %) 30 25
Leistungsdaten
Klientenkontakte gesamt 10.953 11.000
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.879 6.154
Klientenkontakte im ausstiegsorientierten Bereich 5.074 4.850
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483 500
Anzahl der Erstgespräche unter 21 Jahren 202 175
Elternberatungen 586 550
Offene Sprechstunden 245 250
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100
Anzahl der Präventionsberatungen 166 98
Anzahl der Projektentwicklungen und -begleitungen 53 43
Anzahl durchgeführter Fortbildungstage 29 53
Produktüberblicke
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
57
2006 2007 2008
Präventionsberatungen 166 127 98
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 54 57 61
Anzahl der Projektentwicklungen und -begleitungen 53 29 29
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
„Offene Sprechstunde“ 151 151 151
„Frauensprechstunde“ 47 47 47
„Jugendsprechstunde“ 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483 442 506
davon:
männlich 370 363 397
weiblich 113 79 109
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.879 5.732 6.154
Klientenkontakte in der Beratung 5.074 5.383 5.825
davon:
männlich k. A.* 4.341 4.698
weiblich k. A.* 1.042 1.127
Klientenkontakte insgesamt 10.953 11.115 11.979
Gruppenangebotstage 159 159 168
davon:
„Cleangruppe“ (bis 2004 Dream-Team e.V.) 48 48 48
„EKS-Gruppe“ (Ehemalige Kiffe r Selbsthilfegruppe) 48 48 48
„Elternkreise“ (Cannabis und Heroin) 63 54 54
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 0 0 22
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 1.012 768 783
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 234 208 271
* k. A. = keine Angaben
Produktüberblicke
58
Anzahl der Klientenkontakte
5.8255.879 5.732 6.154
5.074 5.383
2006 2007 2008
Klientenkontakte in der Beratung Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich
Stammklientel in der Beratung
109
370 363
397
113 79
2006 2007 2008
weiblich männlich
Produktüberblicke
060304 - Arbeitsmarktinitiativen für junge Menschen*
59
*Im Jahr 2008 war die AIM organisatorisch dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zugeordnet. Seit dem 01.01.2009 ist sie
an das Amt für Schule und Weiterbildung angebunden.
Kurzdarstellung
Dieser Bereich umfasst die Jugendberufshilfe und die Förderung von Arbeitslosengeld II-Beziehenden, die bei
der Stadt Münster im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (sogenannte 1€-Jobs) beschäftigt sind.
Folgende Leistungen werden erbracht:
Förderung von Maßnahmen und Projekten zur beruflichen Integration Jugendlicher in Ausbildung und
Arbeit.
Eigene Angebote der Jugendberufshilfe (Stadtteilwerkstatt Nord).
Umsetzung von Projekten mit gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Münster.
Beratung und Betreuung der Teilnehmer/-innen an gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten.
Umsetzung von EU-, Bundes-, und Landesorgrammen zur Integration Jugendlicher in Arbeit und
Ausbildung.
Die Rechtsgrundlage sind § 13 SGB VIII und § 16 a SGB II.
Ressourcenziele
Stellen: 4,3
Aufwendungen: 1.511.294 €
Erlöse: 563.024 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Über AIM jugend+ geförderte Maßnahmeplätze 104 171 200
Teilnehmer/innen Stadtteilwerkstatt-Nord 35 57 47
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Beeinträchtigungen Jugendliche
bei der beruflichen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und sozialen Integration fördern.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die jeweiligen Maßnahmen der einzelnen Leistungsgesetze in ihrer Betreuungsintensität auf die Jugendlichen
und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Schwierigkeiten, unterschiedlichen Stärken und Betreuungs-
bedarf abstimmen. Ziel muss es in jedem Fall sein, die jeweils vorhandenen Ressourcen im Interesse einer
erfolgreichen beruflichen sozialen Eingliederung junger Menschen bestmöglich zu nutzen.
Produktüberblicke
60
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der jungen Menschen, die nach Abschluss einer Maßnahme der Jugendberufshilfe in den 1. Ar-
beitsmarkt oder eine weiterführende berufliche Qualifizierungsmaßnahme vermittelt werden, wird von 50 %
auf 55 % erhöht.
Die Besetzungsquote bei 1 Euro-Kräften soll von 70 % auf 80 % erhöht werden.
Fördermittelakquisition soll im bisherigen Umfang erhalten bleiben.
Zielbericht
Insgesamt konnte die Besetzungsquote der städtischen Arbeitsgelegenheiten deutlich erhöht werden. Dies
gelang durch eine intensive Kooperation mit der ARGE sowie durch die Ausweitung des Beratungsangebotes.
Durch die Einwerbung von Drittmitteln gelang es darüber hinaus, die Zahl der geförderten Maßnahmeplätze im
Bereich der Jugendberufshilfe zu erhöhen.
Gleichwohl ist ein Rückgang der Fördermittelakquisition zu verzeichnen. Ursächlich hierfür ist der Rückgang
der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel insgesamt sowie die Neuausrichtung der Programmstrukturen in
einigen Bereichen. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Entwicklung in der zweiten Hälfte der
laufenden Förderphase (2009 bis 2011) wieder ändert.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Erklärtes Ziel der Gesetze zur Modernisierung am Arbeitsmarkt (Hartz I –IV) ist die Überwindung der Jugend-
arbeitslosigkeit. Junge Menschen ohne Schulabschluss, Arbeit und Ausbildung haben häufig unterschiedliche
Rechtsansprüche, z.B. des SGB II und SGB III sowie des SGB VIII. Die Abgrenzung der jeweiligen Zustän-
digkeit wird von der Zielgruppe bestimmt sowie dem Auftrag und Inhalt der jeweiligen Leistungsgesetze. Dies
erfordert von den Trägern der Leistungen eine enge Kooperation, die im Jahr 2008 auf der Grundlage der im
Jahr 2007 geschlossenen Kooperationsvereinbarung ausgebaut und intensiviert wurde.
Diese Ziele werden im Jahr 2009 weiter forciert. Schwerpunktmäßig wird es darum gehen, weitere Angebote
und Maßnahmen zu entwickeln, sie mit der bestehenden Angebotsstruktur zu verzahnen, um langfristig dazu
beizutragen, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu senken. Eine wichtige Aufgabe wird es sein, die
Synergien, die durch die neue Organisationsstruktur (Bündlung der Jugendberufshilfe und AIM jugend + mit
dem Übergangsmanagement) entstehen, für eine Weiterentwicklung der Angebote zu nutzen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Der Anteil der jungen Menschen, die nach Abschluss einer Maßnahme
weitervermittelt werden (in %) 55 55
Besetzungsquote der 1 Euro-Kräfte (Verhältnis innerhalb der Stadtverwaltung
bewilligten Stellen zu besetzten Stellen) (in %) 80 75
Umfang der Fördermittelakquisition (in Euro) 500.000 501.000
Leistungsdaten
Anzahl der geförderten Maßnahmeplätze im Bereich der Jugendberufshilfe 200 200
Anzahl der Beschäftigten nach § 16 SGB II 220 369
Eingeworbene Fördermittel 500.000 501.000
Produktüberblicke
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
61
2006 2007 2008
Arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren
(Jahresdurchschnitt) 1.319 1.039 914
davon:
männlich 736 582 502
weiblich 583 457 412
Teilnehmer/innen Stadtteilwerkstatt-Nord 35 57 47
davon:
männlich 19 30 18
weiblich 16 27 29
Über AIM jugend+ geförderte Maßnahmeplätze 104 171 200
davon:
für männliche Teilnehmer 39 61 72
für weibliche Teilnehmerinnen 65 109 138
Jugend in Arbeit+ (ESF-Landesprogramm), Teilnehmer/innen 52 60 42
davon:
männlich 29 30 29
weiblich 23 30 13
Beschäftigte nach § 16 Abs. 3 SGB II 200 303 360
davon:
männlich 148 240 310
weiblich 52 63 50
Produktüberblicke
62
060401 - Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen.
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Soziale Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der
öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Die Angebote der Familienbildung dienen der frühzeitigen
Wissensvermittlung rund um Familie und Erziehung sowie der Entwicklung von Handlungs- und Bewälti-
gungskompetenzen in den Familien. Als zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unter-
stützung und Wiederherstellung der Erziehungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter
sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten beschreiben. Die Schwangerschaftsberatung ist ein produkt-
übergreifendes städtisches Angebot. Gemäß § 11 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst)
wird Schwangeren- und Mütterberatung im Gesundheitsamt angeboten.
Durch Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge
verhandelt sowie Art und Form der Kooperation geregelt.
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge:
Angesichts der wachsenden Vielfalt und Wandlung von Lebensformen und Familienstrukturen ist das
Aufwachsen von Kindern und die mit einer Trennung verbundenen Veränderungen im Alltag für Kinder und
Eltern oftmals mit großen Verunsicherungen verbunden. Aufgabe der Jugendhilfe ist es um so stärker,
Kindern und Eltern in schwierigen Veränderungsphasen unterstützend beiseite zu stehen und möglichst
früh miteinander ins Gespräch zu kommen, damit für kritische Phasen und Schwierigkeiten Lösungen erar-
beitet werden. Gegenstand der Beratung ist die gemeinsame Klärung von Problemen, Erarbeitung eines
neuen Verständnisses und die Entwicklung von Lösungs- und Veränderungsmöglichkeiten. Kinder haben
ein Recht auf beide Eltern und brauchen beide Eltern. Dabei arbeiten wir orientiert an den kindlichen Be-
dürfnissen und unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes/Jugendlichen. Das Ziel ist die
Erarbeitung einer tragfähigen Elternvereinbarung bezogen auf die Ausübung der elterlichen Sorge als auch
bei konflikthaften Umgangsregelungen.
Präventionsteam Familienbesuche:
Die Familienbesuche stellen ein neues Angebot des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zur früh-
zeitigen Unterstützung und Beratung junger Familien in Münster dar. Jedes neugeborene Kind persönlich
zu begrüßen und den Eltern von Anfang an Beratung und Informationen zur Verfügung zu stellen, ist erklär-
tes Ziel. Ab dem Jahr 2009 werden aussagekräftige Daten zum Angebot vorliegen.
Elterngeld und Elternzeit:
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust
der ökonomischen Selbständigkeit führt.
Ressourcenziele
Stellen: 12
Aufwendungen: 2.247.916 €
Erlöse: 134.198 €
Produktüberblicke
63
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildung 33.197 41.869 45.454
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach
§ 16 SGB VIII (Allg. Förderung der Erziehung in der Familie) 3.816 3.904 4.027
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach
§§ 17,18 SGB VIII (Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) 3.889 3.415 4.143
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 162 175 167
Anträge auf Elterngeld k. A.* k. A.* 3.388
Elternvereinbarungen gesamt (seit 2008 erhoben) 128
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Eine hohe Inanspruchnahme der Angebote der Familienbildung und –beratung durch die Erziehungsverant-
wortlichen zur Entwicklung, Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenz.
In der Schwangerschaftsberatung werden Frauen und Paare bei der Bewältigung von finanziellen und psycho-
sozialen Problemlagen unterstützt.
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge:
Die Eltern haben eine gemeinsame Elternvereinbarung erarbeitet.
Eltern werden unterstützt, lösungsorientiert und kindzentriert ihre bisher gemeinschaftlich verantworteten
Bereiche neu zu ordnen.
Kinder sollen zu einem schuldfreien und handlungsfähigen Umgang mit der Trennung/Scheidung ihrer
Eltern befähigt werden.
Junge Volljährige werden beraten und unterstützt zur Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Durch regelmäßigen Austausch in Form bilateraler Jahresgespräche sowie fachlicher Diskurse in Qualitäts-
zirkeln und Kooperationsgesprächen sowie durch finanzielle Zuwendungen soll die Niedrigschwelligkeit der
Angebote erhalten und ausgebaut werden.
In der Schwangerschaftsberatung wird ein familienfreundliches Angebot individueller Sprechzeiten vorge-
halten.
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge:
Beratung mit dem Ziel der Klärung/Reduzierung der Konflikt auslösenden Situation.
Vermittlung, Begleitung bei konflikthaften Umgangsregelungen.
Beratungsangebote zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Produktüberblicke
64
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Niedrigschwellige Familienbildung soll in allen Stadtteilen erhalten, ausgebaut und mit Kooperations-
partnern sichergestellt werden.
Der Anteil der Beratungen nach §§ 16 - 18 SGB VIII in den Erziehungsberatungsstellen soll erhalten
bleiben.
Bei der Beratung durch den KSD sollen in 50 % der Fälle Elternvereinbarungen abgeschlossen werden.
Zielbericht
Im Bereich der Familienbildung konnte in 2008 die Anzahl der Teilnehmer/innen nochmals gesteigert werden.
Gleichzeitig kann eine leichte Verlagerung der Angebote von der Mitte in die Außenbezirke festgestellt
werden. Eine sinnvolle und erwünschte Entwicklung hinsichtlich der Niedrigschwelligkeit der Familienbildung,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass 70 % der Familien in Münster in den Außenbezirken leben.
Eine Verschiebung des Stundenvolumens zwischen den Leistungsgruppen 1 und 2 der Erziehungsbe-
ratungsstellen ist erkennbar. Demnach nahm der Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 2 (§§ 17,
18 SGB VIII - Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) im Vergleich zum Jahr 2007 wieder zu.
In einem Zeitraum von 10 Monaten und einem Rücklauf von 21% wurde die Schwangerschaftsberatung mit
einer sehr guten Kundenzufriedenheit bewertet.
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge:
Die Zielmarke von 50% „Anteil von Elternvereinbarung“ ist fachlich zutreffend gesetzt und sollte weiterhin
verfolgt werden. Diese neue Kennziffer wurde in 2008 zunächst nur mit rd. ¼ der Fälle erreicht. Es ist von
einer statistischen Unschärfe auszugehen, da die Erfassung in der Fachstatistik über einen neuen Bogen
erfolgte. Derzeit sind folgende weitere Gründe erkennbar, die eine Zielerreichung erschweren:
Vermehrt hochstrittige Elternkonflikte zwischen Elternteilen, gekennzeichnet durch: verletzendes Agieren,
Spaltungstendenzen in „Gut“ und „Böse“, Verzweiflung und Hass, fehlende Empathie. Kinder werden zum
„Gegenstand“ der Instrumentalisierung. Kooperation und Verständigung auf niedrigem Niveau ist nicht
möglich. Eltern haben bereits etliche professionelle Instanzen konsultiert.
Nach der Unterbreitung eines Beratungsangebotes melden sich Elternteile nicht oder aber sie lehnen
gemeinsame Elterngespräche und Kooperation mit dem anderen Elternteil ab.
Das teilweise anwaltliche Polarisieren trägt vielfach nicht dazu bei, das Eltern sich ihrer Elternverantwortung
bewusst sind.
Durch das Vorrang- und Beschleunigungsgebot in familiengerichtlichen Verfahren zum Sorge- und Um-
gangsrecht unter verbindlicher Beteiligung des Jugendamtes (hinter dem frühen Anhörungstermin steht das
Konzept der Konfliktreduzierung durch Bearbeitung) wird seitens des Familiengerichtes versucht, den Eltern
vor Augen zu führen, dass sie für das Austragen ihrer Konflikte beim Familiengericht falsch sind, und sie
werden auf die Inanspruchnahme von Beratung verwiesen. Es ist zu hoffen, dass die Eltern ihre Eltern-
autonomie wieder festigen können.
Produktüberblicke
65
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Familienbildung:
Die Berichterstattung zur Familienbildung stellte in 2008 einen Schwerpunkt der Familienbildungsstätten dar.
Im September 2008 wurde der „Zweite Bericht Familienbildungsstätten in Münster 2008 - Veränderung -
Abgrenzung - Weiterentwicklung“ fertig gestellt. Die Schwerpunktthemen dieses Berichtes wurden im Rahmen
des Qualitätszirkels Familienbildungsstätten benannt und erarbeitet. Sie umfassen die Themen
Arbeit mit benachteiligten Familien
Familien vor Ort
Unterstützungssysteme
Prävention
Bedarfe berufstätiger Eltern
Migration:
Neben der Berichterstattung wurden die Themen „Familienzentren“ und „Qualitätssicherung“ als Themen des
Qualitätszirkels in 2008 benannt.
Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema „Migration“ ist für 2009 vorgesehen. Aus diesem Grunde
wurde das Thema als alleiniges Schwerpunktthema im Qualitätszirkel Familienbildungsstätten in diesem Zeit-
raum gesetzt.
Erziehungsberatung:
Die Auseinandersetzung und die Diskussion der sozialräumlichen Ausrichtung der Erziehungsberatung, auch
unter dem Aspekt knapper Ressourcen, war vorrangiges Thema in den Kooperationsgesprächen der Erzie-
hungsberatungsstellen im Jahr 2008.
In 2009 wird in den Kooperationsgesprächen der Erziehungsberatungsstellen das Thema „Psychisch kranke
Eltern“ unter den Fragestellungen Zugänge, Stützsysteme, begleitende Fallarbeit, Nachversorgung den
Schwerpunkt bilden.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Analyse der „Gründe für die Hilfegewährung“ entsprechend der Bericht-
erstattung der Erziehungsberatungsstellen dar.
Schwangerschaftsberatung:
Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in 2008 die Servicequalität und Kundenfreundlichkeit mittels
Fragebogen evaluiert. Für das Jahr 2009 ist das Schwerpunktthema „Migration“ mit dem Aspekt der inter-
kulturellen Kompetenz in der Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung vorgesehen.
Elterngeld und Elternzeit:
Die Integration der Elterngeldstelle in die Abteilung „Familien- und Erziehungshilfen“ ist gelungen. Mit nahezu
8.000 Bürgerkontakten zählt sie zu den publikumsintensivsten Stellen im Jugendamt. Anträge auf Elterngeld
wurden bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen innerhalb von 14 Tagen abschließend bearbeitet. Für das
Jahr 2009 ist angestrebt, den Anteil der Väter, die Elterngeld erhalten, durch intensive Beratung zu steigern.
Zudem sollen jährlich 2 Vorträge für Eltern mit Migrationshintergrund angeboten werden. Als eine von zwei
Kommunen in NRW wird die Elterngeldstelle an einem Bund/Länder/Kommunen-Pilotprojekt zum Bürokra-
tieabbau teilnehmen.
Produktüberblicke
66
Früherkennungsuntersuchungen:
Die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes werden im Jahr 2009 im Kontext der Früherkennungsun-
tersuchungen ein Verfahren einführen, mit dem Versäumnisse an der Teilnahme der Vorsorgeuntersuchung
überprüft werden. Dies ist durch eine Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom
10.09.2008 festgelegt worden.
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge:
Die bestehenden Dialoge mit den Kooperationspartnern im Kontext von „begleitetem Umgang“ werden fort-
gesetzt mit dem Ziel, den begleiteten Umgang in diesen hoch emotionalisierten Kindschaftssachen zu
optimieren. Es erfolgt zudem ein regelmäßig stattfindender Dialog zwischen dem Familiengericht und dem
Jugendamt zur Gewährleistung eines konstruktiven Zusammenwirkens.
Das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ vom
12.07.2008 sieht u.a. ein umfassendes Vorrang- und Beschleunigungsgebot vor in Bezug auf das Sorge- und
Umgangsrecht (§§ 50 e, 52 Abs. 3 FGG), um u.a. frühzeitig auf die Inanspruchnahme außergerichtlicher Bera-
tung hinwirken zu können sowie für Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls (§ 1696 Abs. 3 BGB sieht
vor, dass wenn das Familiengericht von Maßnahmen gemäß § 1666 BGB absieht, das Familiengericht seine
Entscheidung in angemessenem Zeitabstand überprüfen muss).
Ausblick für das Jahr 2009:
Die bestehenden Dialoge mit den Kooperationspartnern (freie Träger) im Kontext von „begleitetem Umgang“
werden fortgesetzt. Die Erfahrungen mit den Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen in Bezug auf das
Vorrang- und Beschleunigungsgebot sind zu verfolgen und auszutauschen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil der Stadtteile, in denen Familienbildung vor Ort angeboten wird (in %) 100 100
Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 1 (§ 16 SGB VIII; in %) 15 18
Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 2 (§§ 17,18 SGB VIII; in %) 20 15
Anteil der Beratungen, in denen es zu einer Elternvereinbarung kommt 50 50
Leistungsdaten
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten insgesamt 33.000 45.454
Erwachsene Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten 23.500 31.185
Minderjährige Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten 9.500 14.269
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach § 16 SGB VIII (Allg.
Förderung der Erziehung in der Familie) 3.000 4.027
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach §§ 17, 18 SGB VIII
(Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) 4.400 4.143
Produktüberblicke
67
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten ab 2007) 20 14,73 15,5
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten ab 2007) k. A.* 10,92 10,9
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten (ca.) 665 625 692
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildung 33.197 41.869 45.454
davon:
Erwachsene 23.545 28.869 31.185
Kinder 9.652 13.000 14.269
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (ca. in Mio €) 2,21 2,44 2,5
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:
im Stadtteil Mitte k. A.* 1.849 1.786
im Stadtteil West k. A.* 217 244
im Stadtteil Nord k. A.* 160 165
im Stadtteil Ost k. A.* 17 53
im Stadtteil Südost k. A.* 74 89
im Stadtteil Hiltrup k. A.* 164 148
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach
§ 16 SGB VIII (Allg. Förderung der Erziehung in der Familie) 3.816 3.904 4.027
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach
§§ 17,18 SGB VIII (Beratung bei Partnerschaft, Trennung etc.) 3.889 3.415 4.143
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 162 175 167
Kommunale Leistungsfälle aus Mitteln der Bundesstiftung 76 72 91
Produktüberblicke
68
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 668 703 751
davon:
Leistungsfälle durch die kommunale
Schwangerschaftsberatung 83 84 88
Anträge auf Elterngeld k. A.* k. A.* 3.388
Anzahl der Bürgerkontakte zum Elterngeld / zur Elternzeit k. A.* k. A.* 8.000
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und
Personensorge:
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 17 SGB VIII 273 239 246
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII 291 296 287
Elternvereinbarungen gesamt (seit 2008 erhoben) 128
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen...
Mitte
71%
Südost
4%Hiltrup
6%
Ost
2%
Nord
7%
West
10%
Produktüberblicke
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen
69
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Be-
schluss des Rates 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das „Netzwerk
für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern bereits zahl-
reiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
hierbei eine federführende Rolle; insbesondere wurden innerhalb der Handlungsfelder „ Flexible Kindertages-
betreuung“ und „Familien stärken“ bereits viele freiwillige und zusätzliche Maßnahmen im Sinne von familien-
freundlichen Zukunftsinvestitionen umgesetzt.
Ressourcenziele
Stellen: 0,3
Aufwendungen: 81.069 €
Erlöse: - keine -
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 4.136 4.887 5.302
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 88 112 156
Anzahl der Notinseln 144
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Das Netzwerk für Familien möchte kinder- und familienfreundliche Maßnahmen stärker forcieren und zu einer
ganzheitlichen Sicht auf die Familie motivieren, das ressortübergreifend als Querschnittsthema und nachhaltig
in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft Eingang findet.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Informationen und Wissen vermitteln, Kontakte herstellen und Vernetzungen fördern, Familien- und Kinder-
freundliche Maßnahmen und Projekte initiieren und verstetigen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
das "Netzwerk für Familien in Münster" (mindestens 1 Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt pro Jahr mit
übergeordnetem Charakter).
das Familienbüro (mindestens 2 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr).
Produktüberblicke
70
Mindestens vier Unternehmen und Institutionen sollen für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung
beraten werden.
Zielbericht
Im Sinne einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung konnten weitere Maßnahmen und Projekte
initiiert bzw. umgesetzt werden:
Projekt „Notinsel“: Notinsel ist ein Zeichen für Kinderfreundlichkeit und bietet Kindern in Notsituationen eine
Anlaufstelle. Alle Geschäfte mit dem Notinsel-Zeichen an der Tür signalisieren Kindern ihre Hilfsbereit-
schaft. Vertragspartnerin ist die Stadt Münster mit dem Kinderbüro. Gestartet im Frühsommer 2008,
konnten bis Ende letzten Jahres insgesamt 144 „Notinselpartner“ für das Projekt geworben werben. Damit
ist nicht nur eine stadtweite Allianz für den Schutz von Kindern entstanden, sondern auch ein Netzwerk für
ein Mehr an Kinderfreundlichkeit in der Stadt.
Im Juni 2008 wurde das Projekt „Frühe Hilfen für Familien“ durch den Rat der Stadt Münster beschlossen.
Seit August begrüßt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien alle Eltern mit Neugeborenen (in 2007
waren es 2.400 Geburten) mit einem Familienbesuch und steht ihnen mit umfangreichen Informationen von
Anfang an zur Seite.
Im April 2008 hat die Elterngeldstelle als zusätzliches Serviceangebot für werdende bzw. junge Familien
eine kostenlose Hotline zum Thema Elterngeld und Elternzeit angeboten. Eltern konnten sich an diesem
Tag darüber informieren, welche grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht für ihre
Elternzeit vorsieht oder welche Auswirkungen dies auf ihre Steuer und Sozialversicherung haben wird.
Das Familienbüro hat neben dem täglichen Informations- und Beratungsservice zwei öffentlichkeits-
wirksame Maßnahmen durchgeführt. Mit insgesamt mehr als 5.000 Ratsuchenden wurden die Erwartungen
bezogen auf die Anfragen der vergangenen Jahre übertroffen.
Insgesamt 9 Unternehmen und Institutionen haben das Informations- und Beratungsangebot für betriebliche
Formen der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen. Ein deutliches Zeichen einer zunehmenden Not-
wendigkeit, aber auch Sensibilität auf Seiten der Arbeitgeber, eine familienbewusste Personalpolitik für alle
Beteiligten als Gewinn zu begreifen. Betrieblich unterstützte Angebote der Kindertagesbetreuung und die
Nachfragen interessierter Firmen und Unternehmen nehmen insgesamt zu, so dass bereits insgesamt 156
betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung in Münster geschaffen werden konnten.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Folgende Veranstaltungen bzw. Maßnahmen und Projekte waren im vergangenen Jahr maßgeblich:
Projekt „Notinsel“
Gesamtstädtisches Präventionskonzept „Frühe Hilfen für Familien“
Hotlineaktion zum Thema Elterngeld /Elternzeit
Erstes Vernetzungstreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter Unternehmen der Region
Münster auf Initiative der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Beratung von Unternehmen für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung
Veranstaltung für Unternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung in Kooperation mit der
Wirtschaftsförderung
Produktüberblicke
Im kommenden Jahr werden folgende Themen und Schwerpunkte bestimmend sein:
71
Initiierung und Mitwirkung zur Zertifizierung der Stadtverwaltung Münster als familienfreundliches Unter-
nehmen: Erwerb des Grundzertifikats im Rahmen des „audit berufundfamilie“
Bewerbung für die 1. Europäische Auszeichnung kinderfreundlicher Städte
Aktionstag „Zeit für Familie“
Erhebung der unternehmerischen Bedarfe zur betrieblich unterstützen Kindertagesbetreuung in Kooperation
mit der Wirtschaftsförderung Münster
Verstetigung des Ausbaus betrieblicher Formen der Kindertagesbetreuung
Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur flexiblen Kindertagesbetreuung
Auswertung der Elternumfrage zu den Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anzahl der Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte des „Netzwerkes für
Familien in Münster“ 1 3
Anzahl der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Familienbüros 2 2
Anzahl der Unternehmen/Institutionen, die für die Schaffung von betrieblichen
Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden 4 9
Leistungsdaten
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Veranstaltung / Maßnahme / Projekt 150 144
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/innen im Familienbüro pro Jahr 4.000 5.302
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 4.136 4.887 5.302
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 88 112 156
Anzahl der Notinseln 144
Rundschreiben an die Netzwerkpartner 2 2 3
Produktüberblicke
72
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe,
die nach individuellen, erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden.
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden ambulante Hilfen zur Erziehung bewilligt und
begleitet in Form von (§§ des SGB VIII):
Betreuung und Versorgung in Notsituationen § 20
Ambulant betreutes Wohnen § 27 Abs. 2
Erziehungsberatung § 28
Sozialer Gruppenarbeit § 29
Erziehungsbeistandschaften § 30
Sozialpädagogischer Familienhilfe § 31
Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 (HTG)
Heilpädagogische Horte § 27 Abs. 2
Intensive sozialpädagogischer Einzelbetreuung § 35
Hilfen für junge Volljährige § 41
Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten
ambulanten Erziehungshilfen.
Ressourcenziele
Stellen: 20
Aufwendungen: 8.801.685 €
Erlöse: 412.574 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur Erziehung (in %) 57
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 29 bis 35; 27,2; 41) insgesamt 1.365
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 750
Quote der Fälle der Hilfen zur Erziehung pro 10.000 der 0- bis 21-Jährigen in Münster 259
Quote der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung, die innerhalb von 18 Monaten beendet
wurden (in %) 91
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen sollen bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt und geleistet
werden.
Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen sicher-
gestellt werden.
Produktüberblicke
73
Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen Menschen soll
verbessert werden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die individuelle Situation des Kindes durch pädagogische Maßnahmen verbessern.
In Kooperation mit freien Trägern die fachlichen Standards weiter entwickeln.
Monatliche Ermittlung des verbrauchten Stundenkontingentes in der ambulanten Erziehungshilfe und
Hochrechnung des Jahresverbrauches.
Begrenzung der Hilfedauer in der ambulanten Erziehungshilfe auf grundsätzlich längstens 18 Monate (neu
seit 2005).
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Bis 2011 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80 % (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag
ohne weitere ambulante Hilfe wieder selbst zu bewältigen.
Der Anteil der ambulanten Leistungen am Gesamtvolumen HzE soll innerhalb der kommenden 5 Jahre auf
55 % steigen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 79.000 Stunden werden eingehalten.
Zielbericht
Das zur Verfügung stehenden Stundenkontingent im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfe von 79 000
Fachleistungsstunden reichte im Jahr 2008 nicht aus. Der Jahresverbrauch betrug 88 613 Fachleistungs-
stunden. Die Ursache liegt in einem Fallanstieg von 193 auf 205 Fälle in der Erziehungsbeistandschaft und
von 229 auf 309 Fällen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe.
Eine Ursache dieses Anstiegs ist die zunehmende gesellschaftliche Sensibilität für Fragen des Kinder-
schutzes in Münster und auch bundesweit. Die Hinweise auf Gefährdungen haben sich quantitativ erhöht.
Als Folge daraus auch die Zahl der Familien, die sich zur Abwendung von Gefährdungen zur Annahme von
Erziehungshilfen entschlossen haben.
Durch den Anstieg der ambulanten Erziehungshilfe bei gleichzeitigem Rückgang stationärer Unterbrin-
gungen hat sich der Anteil ambulanter Erziehungshilfe auf 57% erhöht. Der Anteil stationärer Hilfen an allen
Hilfen zur Erziehung (100 %) sinkt damit deutlich auf rd. 44 %.
Durch die verbindliche Einführung der ressourcenorientierten Hilfeplanung hat sich die Zusammenarbeit in
der ambulanten Erziehungshilfe zwischen den Familien, den freien Trägern und dem Kommunalen Sozial-
dienst verbessert. Die strikte Zielorientierung in der Hilfeplanung erhöht die Wirksamkeit der Hilfen und hat
Auswirkungen auf die Hilfedauer. Hier wird der Zielwert (80 % aller ambulanten Hilfen sind nach spätestens
18 Monaten beendet) erreicht und übertroffen. Im Jahr 2008 endeten 91% aller ambulanten Erziehungs-
hilfen spätestens nach 18 Monaten Laufzeit. Dies basiert auf der Erkenntnis, dass die Wirksamkeit von
Hilfen mit der Dauer relativ abnimmt. Ergänzend wurden niederschwellige Hilfen für langfristig betreuungs-
bedürftige Familien als Nachsorgemodul entwickelt.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Zum Jahresende 2008 wurde der Vertrag ambulanter Erziehungshilfen mit den Trägern Caritasverband,
Arbeiterwohlfahrt, Lebenshilfe, VSE, Prokus, Evangelische Jugendhilfe Münsterland, LWL Jugendheim
Tecklenburg neu abgeschlossen. Der neue Vertrag knüpft an bestehende Strukturen an.
Produktüberblicke
74
Die freien Träger der ambulanten Erziehungshilfen werden ihre Zusammenarbeit mit dem öffentlichen
Träger durch die gemeinsame Qualitätszirkelarbeit weiter intensivieren.
Die Methode der „ressourcen- und lösungsorientierten Hilfeplanung“ wurde in Kooperation von KSD und
freien Trägern (der Erziehungshilfe) eingeführt und verpflichtend als Standard der Zusammenarbeit ver-
einbart. Intensive Anstrengungen zur fachlichen Qualifizierung der Fachkräfte im KSD und bei den freien
Trägern haben diesen Prozess begleitet und werden auch in 2009 fortgeführt (case-management für
Teamkoordinatoren).
In besonders schwierigen Einzelfällen erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im
Rahmen der Clearingstelle „Schule-Jugendhilfe“. Hier konnten im vergangenen Jahr für von disziplina-
rischen Maßnahmen betroffene Kinder und Jugendliche gute Einzelfalllösungen gefunden werden.
In 2008 wurde der mehrjährige Qualitätsentwicklungsprozess des KSD (in Kooperation mit dem Landes-
jugendamt und weiteren 9 Jugendämtern aus Westfalen-Lippe) erfolgreich abgeschlossen. Im Ergebnis
wurden sämtliche Leistungen, Verfahren und Ergebnisqualitäten des KSD überprüft und als Standards
ausgearbeitet. Sie sind in einem Qualitätshandbuch zusammengefasst. Ab 1.4.2009 werden diese Stan-
dards für die Praxis verbindlich und gelten für sämtliche Arbeitsfelder des KSD.
Die ambulante Krisenklärung vom Mädchenhaus MIA hat auch in 2008 erheblich zur Entlastung und
niederschwelligen Konfliktklärung zugunsten vieler Mädchen beigetragen, die auf diese Weise weiterhin in
ihrem Elternhaus oder anderweitig verbleiben konnten.
Die Evaluation von Hilfen zur Erziehung wird seit Herbst 2008 mit dem EDV-gestützten Verfahren „Wimes“
in zwei KSD-Bezirken im Rahmen der Leistung gem. § 30 erprobt. In 2009 soll nach ausreichendem Erfah-
rungszeitraum eine Entscheidung über die dauerhafte und systematische Einführung eines Evaluations-
verfahrens zur Messung von Zielerreichung und Hilfeverläufen trägerübergreifend getroffen werden.
Für 2009 ist die Erarbeitung eines gesonderten Berichts „Hilfen zur Erziehung“ geplant. Er soll als Fachbe-
richt dieses Arbeitsfeld näher ausleuchten und dessen fachliche und materielle Bedeutung herausstellen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil der Hilfen, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 74 91
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 50 57
Anzahl verbrauchter Stundenkontingente 79.000 88.613
Produktüberblicke
75
Leistungsdaten 2008
Ansatz
2008
Ist
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 193 205
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 229 309
Anzahl der Fälle HTG (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 90 96
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Vorbemerkungen zu den Fallzahlen:
Je nach Hilfeform wird die Zahl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bzw. der
Familiensysteme abgebildet.
Die Daten geben den Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd. Jahr, nicht jedoch
Stichtagszahlen wider.
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 10 14 15
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 16 13 7
davon junge Volljährige 15 11 7
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 63 40 66
davon junge Volljährige 0 0 0
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII 193 180 205
davon junge Volljährige 9 7 5
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (seit 2006)
Stundenkontingent (30.000 Std.) 26.776 25.496 33.965
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 13 10 7
davon junge Volljährige 2 0 0
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
(Fälle von Sozialpädagogischer Familienhilfe insgesamt) 229 231 309
Zur Hilfedauer:
Beendete Hilfen insgesamt 116 105 143
davon beendete Hilfen in l ängstens 18 Monaten 70 89 124
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer 46 16 19
davon beendete Hilfen in längs tens 18 Monaten in % 60 85 87
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in % 40 15 13
in Anspruch genommene Stunden im Jahr
Stundenkontingent (49.000 Std.) 41.065 44.674 54.801
Produktüberblicke
76
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 90 89 96
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten § 27.2 SGB XII 54 53 56
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung § 35 SGB
VIII 21 13 4
davon junge Volljährige 18 11 4
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten Hilfen zur Erziehung sowie über die Entwicklung der Fallzahlen Erziehungsbeistandschaften und
Sozialpädagogische Familienhilfe:
Aufwendungen 2008 (€)
Erziehungsberatung
548.366
Erziehungsbeistand
1.893.622
Erz. in Heilp. Horten
782.486 Sozialpäd.
Familienhilfe
3.094.929
Erz. in einer
Tagesgruppe
2.062.541
Erträge 2008 (€)
Rückzahlung
gew. Hilfen
167.814
Kostenbeitrag
18.081
Erstattung von
Ge m e inde n
226.679
Produktüberblicke
77
Entwicklung der ambulanten Hilfen nach §§ 30 un 31 SGB VIII
205
229 231
309
193 180
2006 2007 2008
Fälle Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII
Fälle Sozialpädagogische
Familienhilfe § 31 SGB VIII
Produktüberblicke
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
78
Kurzdarstellung
In diesem Produkt werden intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses bewilligt und begleitet in
Form von (§§ des SGB VIII):
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19
Vollzeit- und Verwandtenpflege § 33
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen § 34
Krisenklärung/Abklärung § 34
Hilfen für junge Volljährige § 41
Adoptionen § 51
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von
jungen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugend-
hilfe. Voraussetzung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Herkunftsfamilie allein oder durch
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten,
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit
der Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kindes ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerber/innen mit
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 27, 33-35, 41 und 51 SGB VIII.
Ressourcenziele
Stellen: 26
Aufwendungen: 17.643.226 €
Erlöse: 2.304.323 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur Erziehung (in %) 43
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 29 bis 35; 27,2; 41) insgesamt 1.365
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung 582
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung) 312
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht werden (in %) 87
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Umfassende Wahrnehmung der Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungsstellen
Rechtliche Absicherung der Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien
Produktüberblicke
79
Vermittlung von Adoptionen auch im Ersetzungsverfahren
Sicherstellung einer individuell erforderliche Erziehung und Versorgung im Einzelfall
Erarbeitung einer verantwortlichen und tragfähigen Lebensperspektive für junge Menschen und Eltern
(Mutter-Vater/Kind)
Verbindliche Klärung der Rückkehrperspektiven in die Familie
Vermittlung in Pflege- und Heimerziehung als alters- und bedarfsgerechte Alternativen
Rechtzeitige Unterstützung der Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Volljährigen
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Gewinnung, Auswahl und Schulung von Adoptiveltern
Beratung und Begleitung von Adoptiveltern
Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie für
Interessierte
Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
Individuelle Gestaltung von Hilfen orientiert an den Problemlagen und den Bedürfnissen des einzelnen
Kindes/Jugendlichen
Sicherstellung und Förderung der pädagogischen Qualität von Lebensorten und Betreuungsformen
Unterstützung der Angebotsentwicklung vor Ort, damit möglichst viele Hilfebedarfe am Lebensort Münster
angemessen abgedeckt werden können
Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere Hilfebedarf frühzeitig, d.h. 6 Monate vor Volljährigkeit, des
jungen Menschen überprüft
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 56 % der Fälle erreicht.
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll innerhalb der kommenden 5 Jahre auf 45 %
reduziert werden.
Mindestens 75 % aller neu untergebrachten Minderjährigen sollen innerhalb von Münster untergebracht
werden.
Zielbericht
Der Anteil von jungen Menschen, die aus stationärer Hilfe in ihre Familie reintegriert werden konnten, lag in
2008 bei 44 %. Das gesetzte Ziel von 56% wurde damit im laufenden Jahr deutlich unterschritten. Gründe für
Schwankungen im jährlichen Verlauf sind zum einen die Relation von Neuaufnahmen und Entwicklungen der
Laufzeiten. Hinzu kommen die sich verändernden Ausgangslagen der Familien mit struktureller Verfestigung
der sozialen und materiellen Lebenslagen.
Der Anteil stationärer Hilfen an allen HzE lag in 2008 lediglich bei 43 %. Damit wurde die Zielmarke von 50 %
deutlich unterschritten, d.h. zugunsten der ambulanten Hilfen verändert.
Der Anteil ortsnaher Unterbringungen lag insgesamt mit 87 % aller Unterbringungen (ohne Krisenklärungen
74 %) deutlich über der verankerten Größe von 75 %.
Produktüberblicke
80
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Erster Durchlauf des stationären Fallcontrollings an exemplarischen Einzelfällen gem. § 34 SGB VIII mit
einer Laufzeit über 3 Jahren
Überprüfung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistung „Bereitschaftspflege“
Gemeinsamer Abschluss der Leistungsbeschreibung für den städtischen und den Adoptiv- und Pflege-
kinderdienst des SKF e. V., Münster
Fortsetzung der jährlichen Fortbildungsreihe für Adoptiv- und Pflegeeltern
Erstellung von Sozial- und Entwicklungsberichten für das Verfahren bei Auslandsadoptionen
Recherchen für Nachforschungen ehemals Adoptierter
Fortführung des Intensivangebotes im Rahmen von Adoptionspflege sowie nachgehender
Adoptionsberatung
Ausblick auf das Jahr 2009:
Konzeptionelle Entwicklung und Aufbau von Betreuungsformen für spezielle Zielgruppen, z. B. für ältere
Kinder und Jugendliche mit hohen Aggressionsanteilen (Intensivangebote).
Weiterentwicklung der Qualitätsdialoge für den Gesamtbereich stationärer Hilfen, z. B. durch Einbeziehung
weiterer Leistungsbereiche und Entwicklung gemeinsamer Standards.
Systematische Strukturierung der Perspektivklärung von Kindern in Bereitschaftspflege (Prüfverfahren).
Ausweitung der Intensivgruppen für Adoptiv- und Pflegeeltern.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie
zurückgeführt werden (in %) 56 44
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 50 43
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht
werden (in %) 75 87
Leistungsdaten
Anzahl Fälle gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) 25 24
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 156 150
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) 370 312
Anzahl Fälle Heimerziehung in Kriseneinrichtungen (§ 34 SGB VIII) 100 120
Produktüberblicke
81
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Je nach Hilfeform wird die Zahl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bzw. der
Familiensysteme abgebildet.
Die Daten geben den Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd. Jahr, nicht jedoch
Stichtagszahlen (nur dort, wo angegeben) wider.
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 25 28 24
Vollzeitpflege § 33 156 145 150
Kurzzeitpflege 0 0 0
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 79 87 87
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 65 45 63
davon junge Volljährige 4 6 11
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 107 113 120
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII 378 326 312
davon neu begonnene Fälle 78 74
davon junge Volljährige 102 79 54
davon am 31.12. im Bestand (Stichtagszahl) 236 225 201
Neufälle in eigener Zuständigkeit (ab 2006 dokumentiert) 78 67 96
davon in Münster untergebracht 63 54 69
entspricht an Neufällen in % 81 81 72
Hier folgt eine Übersicht über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung:
Aufwendungen 2008 (€)
Erz. in einer
Tagesgruppe
2.062.541 Sozialpäd.
F amilienhilfe
3.094.929
Erz. in Heilp. Horten
782.486
Erziehungs-
beistand
1.893.622
Produktüberblicke
82
Erträge 2008 (€)
Erz. in einer
Tagesgruppe
2.062.541
Sozialpäd.
Familienhilfe
3.094.929
Erziehungsbeistand
1.893.622
Produktüberblicke
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
83
Kurzdarstellung
Beistandschaften
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten und unterstützt. Beur-
kundungen werden vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften
werden geführt, wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weiter-
geleitet wird.
Vormundschaften
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Dazu gehören folgende Tätigkeitsfelder: eigenständige und fachlich qualifizierte
Interessenvertretung für Minderjährige, Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren,
Koordination des Vormundschaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familien- und Vormund-
schaftsgericht sowie mit den freien Trägern.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem UVG sicher-
gestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich überprüft. Die Überprüfung ist in
einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden.
Betreuungsstelle
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentraler Ansprechpartner für das örtliche Betreuungswesen, wobei sie
gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine
gewinnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen. Die Fachkräfte der
Betreuungsvereine führen ebenfalls Betreuungen.
Ressourcenziele
Stellen: 16
Aufwendungen: 4.819.571 €
Erlöse: 2.128.352 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Beistandschaften 1.614 1.507 1.470
Beurkundungen 1.001 1.190 1.410
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 131 129 139
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 23 47 57
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.696 1.716 1.807
Betreuungen 4.564 5.025 4.704
Produktüberblicke
84
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Beistandschaften
Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder wird geklärt.
Der Unterhalt der Kinder wird gesichert.
Unterhaltspflichtige werden verstärkt herangezogen, um staatliche Leistungen (UVG, Sozialgeld usw.) für
die Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. zu verringern.
Vormundschaften
Weitere Qualifizierung der Arbeit des SKM durch Beratung und Unterstützung aufgrund von Personal-
wechsel
Einzelpersonen für die Aufgabe des ehrenamtlichen Vormundes oder Pflegers vorbereiten
Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen förderliche Entwicklung und Erziehung sicherstellen
Unterhaltsvorschuss
Allein stehende Mütter und Väter werden durch Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unterstützt.
Betreuungsstelle
Erfüllung der Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstellung Betreuung und Vollmachten
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Beistandschaften
Die Beratungsqualität wird sicherstellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als kompetente Ansprechpartner profiliert.
Vorliegende Fälle und Anfragen werden zeitnah bearbeitet.
Vormundschaften
Wahrnehmung der übertragenen rechtlichen Aufgaben und Unterstützung der Mündel bei der Durchsetzung
ihrer Interessen
Regelmäßige persönliche Kontakte zum Mündel sicherstellen
Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Vormundschaften koordinieren und die Zusammenarbeit mit
den anderen beteiligten Stellen intensivieren
Unterhaltsvorschuss
Es soll innerhalb eines Monats über die Leistung entschieden werden.
Betreuungsstelle
Koordination des Betreuungswesens in Münster und Unterstützung der Betreuungsvereine in ihrer Arbeit
Zeitnahe Erledigung der Vormundschaftsgerichtshilfe
Bereitstellung von Informationen für Bürger/innen und Multiplikator/innen über das Betreuungsrecht und
Vorsorgevollmachten
Produktüberblicke
Ziele aus dem NKF-Haushalt
85
Die Abstammung nichtehelicher Kinder wird in 90 % aller Fälle geklärt. Beurkundungen werden innerhalb
von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt
Es werden jährlich 55 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger (SKM Münster e.V.) geführt
Rechtzeitige und mindestens 20-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen
Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer/innen betreuten Erwachsenen steigt in den nächsten Jahren
auf über 65 %
Zielbericht
Beistandschaften
Mit 95 % der in neuen Beistandschaftsfällen geklärten Vaterschaften wurde mehr erreicht als geplant. Dies
gelang durch intensive und zeitnahe Bearbeitung. Der Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 98 %.
Vormundschaften
Der Anteil der ehrenamtlichen Vormünder/Pfleger soll in den nächsten 5 Jahren auf 10 % der Gesamtzahl der
Vormundschaften/Pflegschaften gesteigert werden.
Unterhaltsvorschuss
In der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen wurde in den Fällen mit keinem Bezug von SGB II–Leistungen
mit einer Rückholquote von 43 % die angestrebte Quote mehr als verdoppelt.
Betreuungsstelle
Eine Steigerung der ehrenamtlich geführten Betreuungen in Münster um 1 % konnte erzielt werden.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Beistandschaften
Für das Jahr 2008 war die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen im Unterhaltsrecht zum 01.01.2008
bestimmend. Im Jahr 2009 wird vor allem folgendes Thema zu behandeln sein: Umsetzung des zum
01.09.2009 in Kraft tretenden Gesetzes zur Reform des Familienverfahrensrechts.
Vormundschaften
Information von ehrenamtlichen Vormündern und Pflegern in der Verwandtenpflege zum Beratungs- und
Unterstützungsangebot durch den Fachdienst Vormundschaften und Pflegschaften.
In Zusammenarbeit mit dem Überregionalen Arbeitskreis der Vormünder NRW und den Landesjugendämtern
des LWL und LVR wurde die Fachtagung „1. Nordrhein-Westfälischer Vormundschaftstag“ geplant und erfolg-
reich durchgeführt.
In 2009 sollen die Planungen für eine weitere Fachtagung „1. Deutscher Vormundschaftstag“ beginnen. In
Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugend und Familien Heidelberg.
Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen der am 01.09.2009 in Kraft tretenden Reform des Gesetzes über die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).
Unterhaltsvorschuss
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat zum 01.03.2008 die Heranziehung nach § 7 UVG in den
Fällen übernommen, in denen –neben Leistungen nach dem UVG- nicht gleichzeitig auch Leistungen nach
Produktüberblicke
86
dem SGB II gewährt werden. Durch die Zusammenführung von Bewilligung und Heranziehung in einer Orga-
nisationseinheit sollen Optimierungspotentiale für den Bereich Heranziehung entwickelt werden. Die
Rückforderungsquote von bisher 20 % sollte erhöht werden. Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommu-
nalen Finanzmanagements (NKF) wurde die (Einnahmen-) Kontenpflege für rund 50 % aller Fälle übernom-
men. Für das Jahr 2009 wird die weitere Verbesserung im Verfahren LogoData mit der Implementierung
weiterer Vordrucke und der Einnahmeverwaltung angestrebt.
Betreuungsstelle
In 2008 prägte eine Intensivierung der Beratung zu Vollmachten und eine Steigerung der Unterbringungen die
Arbeit. In 2009 wird die Anpassung an die Neuregelungen des FGG im Vordergrund stehen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil d. geklärten Vaterschaften (freiwillige u. gerichtlich festgestellte
Vaterschaftsanerkennungen; in %) 90 95
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der drei-Wochen-Frist erledigt wurden
(in %) 100 98
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55 57
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der
bewilligten Leistung (in %) 20 21
Anzahl neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen
(in %) 63 64
Leistungsdaten
Anzahl der Beistandschaften 1.600 1.470
Anzahl der Beurkundungen 1.125 1.410
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 151 139
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche
Vormünder und freie Träger 70 84
Laufende UVG-Fälle 1.700 1.807
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.564 4.704
Produktüberblicke
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
87
2006 2007 2008
Beistandschaften 1.614 1.507 1.470
Beurkundungen 1.001 1.190 1.410
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 584 644 707
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 391 470 545
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 356 442 493
Vaterschaftsklagen 17 21 29
Unterhaltsklagen 8 8 7
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder 1,60 Mio. € 1,55 Mio. € 1,54 Mio. €
Davon eingezogen für die Unterhaltsvorschusskasse und die
Arbeitsgemeinschaft Münster bzw. das Sozialamt Münster 0,23 Mio. € k. A.* 0,21 Mio. €
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten
Unterhaltsleistungen 0,6 Mio. € 0,7 Mio. € 0,75 Mio. €
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 131 129 139
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 23 47 57
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/
Pflegschaften in %
16 17 14
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 35 42 36
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 24 31 24
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio €) 3,14 3,15 3,10
Realisierte Unterhaltsansprüche (in €) 609.741 630.878 629.283
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 769 870 854
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 763 730 756
Widersprüche Unterhaltsvorschuss 6 9 0
Klagen Unterhaltsvorschuss 1 2 1
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.696 1.716 1.807
Betreuungen 4.564 5.025 4.704
Anzahl neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche
Betreuer/innen 64 % 65 % 64 %
In 2008 neu eingerichtete Betreuungen 590 589 633
(100 %)
Davon ehrenamtlich geführt 376 380 406
(64,1 %)
Davon beruflich geführt 214 209 227
(35,9 %)
Produktüberblicke
88
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Das Produkt Schutz von Kindern und Jugendlichen gliedert sich in 3 Teilprodukte: Maßnahmen des Kinder-
schutzes, Inobhutnahmen und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
Kinderschutzmaßnahmen (§ 8a SGB VIII)
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu
schützen. Dies gilt für direkt auf den/die Minderjährige/n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung,
Misshandlung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefähr-
dender Situationen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das
erneute Entstehen gefährdender Situationen verhindern sollen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr
und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungs-
risikos. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abge-
lehnt, wird das Familiengericht angerufen.
Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten.
Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom KSD in Obhut genommen bzw. von anderen
Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung ausreichen. Hierfür stehen in
Münster alters- und geschlechtsspezifische Plätze für Inobhutnahmen und Abklärungen in drei Einrich-
tungen zur Verfügung.
Darüber hinaus werden niedrigschwellige Übernachtungsangebote für gefährdete Jugendliche und junge
Volljährige vorgehalten.
Außerhalb der Bürozeiten wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen durch die KSD-Rufbereitschaft
sichergestellt.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
Neben dem ordnungsrechtlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz ist der erzieherische, präventive
Kinder- und Jugendschutz ein zentrales Aufgabenfeld. Zu den Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene sowie Eltern, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren.
Themenschwerpunkte: Medien, Gewalt, Okkultismus, Freizeit, Konsum.
Ressourcenziele
Stellen: 4,3
Aufwendungen: 1.527.179 €
Erlöse: 18.093 €
Produktüberblicke
89
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatung im
Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 120
Anzahl der Inobhutnahmen 107 118 93
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag
d. Meldung ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %) 100
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Kindesgefährdungen werden in allen Fällen durch pädagogische Angebote, Hilfen zur Erziehung, Maßnahmen
der Inobhutnahme und durch die Anrufung des Familiengerichtes abgewendet.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Befähigung der Eltern, Erziehungsberechtigten und Multiplikatoren zum Schutz der Kinder und Jugendliche
vor gefährdenden Einflüssen.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, wird das Gefährdungsrisiko im
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abgeschätzt. Dabei werden die Personensorgeberechtigten und das
Kind/der Jugendliche einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes/des Jugendlichen
nicht in Frage gestellt wird.
Wird zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig gehalten,
werden diese den Personensorgeberechtigten angeboten.
Systematische Prüfung, mit welcher erzieherischen Hilfe verhindert werden kann, dass Kinder gefährdet
werden.
Die Erziehungsfähigkeit von Eltern stärken.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Aufgreifen aktueller Jugendschutzthemen.
Information über gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
Förderung der Elternkompetenz.
Multiplikatoren dazu anregen, sich über ihre bestehenden Konzepte auszutauschen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Hinweise auf Jugendgefährdungen im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) und
Anfragen zu aktuellen Jugendschutzthemen werden innerhalb von 3 Tagen bearbeitet.
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gem. § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige
Gefahr) findet noch am Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt.
Produktüberblicke
90
Zielbericht
Kinderschutzmaßnahmen
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist wie geplant zu 100 % erreicht worden, da in diesen Fälle nur durch sofortige Maßnahmen der
Kinderschutz gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben
erfolgt eine Überprüfung der Standards.
Inobhutnahmen
Der Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten, sind nicht nur zu 90%, sondern zu 93 %
erfüllt worden, da Kinderschutzfälle bevorzugt bearbeitet werden.
Die Anzahl der Inobhutnahmen ist von 107 im Jahr 2007 auf 94 Inobhutnahmen im Jahr 2008 gesunken.
Dieses erklärt sich u.a. damit, dass der KSD das Familiengericht bereits vor entsprechenden Maßnahmen
(Herausnahme Minderjähriger aus der Familie) anruft. Wenn zeitnah ein Beschluss des Familiengerichtes
vorliegt, kann ohne vorherige Inobhutnahme direkt eine Hilfe zur Erziehung eingerichtet werden.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
90 % der Anfragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz konnten innerhalb von maximal drei Tagen
bearbeitet werden.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Erarbeitung einer verbindlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls
gemäß § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für
Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Erarbeitung und Abschluss einer Vereinbarung zum § 8a Abs. 2 SGB VIII zwischen dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und dem Sozialamt der Stadt Münster für Personen, die in Übergangseinrich-
tungen für Flüchtlinge leben.
Erarbeitung eines Leitfadens zur Krisenintervention bei Kindeswohlgefährdung zur verbindlichen Anwen-
dung in der bezirklichen Sozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes.
Durchführung von 13 Veranstaltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der
Verwaltung als Information/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen
bei Gefährdung.
Durchführung von zwei Treffen der in § 8a Abs. 2 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ der
freien Träger zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Qualitätssicherung.
Auswertung der vorjährigen Mitteilungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a
Abs. 3 SGB VIII als Beitrag zum fachlichen Controlling.
Dialog mit den Familienrichter/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII (s. Zielbericht)
Der Arbeitskreis § 42 traf sich regelmäßig mit Vertretern der Inobhutnahmeeinrichtungen
Weiterentwicklung eines Gesamtkonzeptes „Inobhutnahme“ in Absprache mit freien Trägern der Jugend-
hilfe. Verlagerung des Angebots des ZOFF in das Blaukreuzwäldchen (DW) für Jungen von 13-17 Jahren.
Produktüberblicke
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
91
Schwerpunkte im Jahr 2008:
Weiterführung der „Voll ist out“ Kampagne in Kooperation mit der Fachstelle Suchtvorbeugung.
Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren zu aktuellen Themen.
Multiplikatorenveranstaltung zur Medienkompetenz mit dem Fokus Mediensucht.
Veröffentlichung eines Rechtsratgebers für Jugendliche und junge Erwachsene.
Beschreibung des Handlungsfeldes „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ im Rahmen des kommu-
nalen Kinder- und Jugendförderplans.
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „§ 8 a SGB VIII“.
Ausstellung zum Thema Jugendarbeitsschutz.
Ausblick auf 2009:
Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls
gemäß § 42 Abs. 6 SchulG NRW zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für Schule
und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Durchführung einer gemeinsamen Konferenz der Münsteraner Grundschulen und Vertretern des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien zum Meinungsaustausch und zur Handhabung der Vereinbarung gemäß
§ 42 Abs. 6 SchulG NRW.
Erarbeitung und Abschluss einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und der ambulanten und stationären Gesundheitshilfe, die an der Betreuung und
ärztlichen Versorgung von suchtkranken Schwangeren, Eltern und deren Kindern beteiligt ist.
Intensivierung der Perspektivklärung für Kleinkinder im Rahmen der Krisenklärung in Bereitschaftspflege-
stellen (Kinderheim St. Mauritz). Anwendung eines systematischen Clearingverfahrens in Kooperation mit
dem Pflegekinderdienst und der Bezirkssozialarbeit.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Überarbeitung des Rechtsratgebers
Vernetzung der Akteure
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Bearbeitung/Beantwortung von Hinweisen und Anfragen innerhalb von 3 Tagen
(in %) 85 85
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90 94
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag d. Meldung
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %) 100 100
Produktüberblicke
92
Leistungsdaten 2008
Ansatz
2008
Ist
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatung im Bereich
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 114 120
Anzahl der Inobhutnahmen 107 92
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3 SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB 21 34 35
Anzahl der Inobhutnahmen 107 118 93
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 92 144 171
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatung 114 87 85
Multiplikatorenberatungen 215 189 196
Herausgegebene Materialien 750 800 785
Elternbriefversand 33.944 33.720 33.771
Produktüberblicke
93
060505 - Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
Das Produkt 06.05.05 besteht aus den Teilprodukten „ Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmit-
wirkung der Jugendgerichtshilfe“ und „Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht “.
Die Teilprodukte haben unterschiedliche Schwerpunkte, so dass sie gesondert aufgeführt werden.
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht
Die Mitwirkung des Jugendamtes in gerichtlichen Verfahren gemäß § 50 Abs. 1 und 2 SGB VIII ist den
„Anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ zugeordnet. Die Anrufung des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII
(Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ist im SGB VIII dem Kapitel „Allgemeine Vorschriften“ zugeordnet.
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kin-
dern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stärkung der Erziehungssituation
der Eltern auszuschöpfen. Das Gericht erhält fachliche Hilfe von Seiten des Jugendamtes, die es kraft seiner
eigenen Sachkunde, Rolle und Funktion nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die bestmögliche
Hilfe für den Minderjährigen zu leisten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah und unter Beteiligung der Eltern und
Minderjährigen. Hierdurch soll die elterliche Verantwortung gefördert und eine kindzentrierte Regelung er-
möglicht werden. Der Vertreter des Jugendamtes nimmt an der Verhandlung vor dem Gericht sowie bei den
entsprechenden Rechtsmittelinstanzen teil. Das Jugendamt hat im Rahmen der Mitwirkung eine eigenver-
antwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe und ist nicht Erfüllungshilfe oder Ermittlungsbehörde
des Gerichtes. Es entscheidet selbst über Form, Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die Mitwirkung im gericht-
lichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten, dass eine Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird und die
Interessen und erzieherischen Belange der Minderjährigen aufgezeigt und in das Verfahren eingebracht
werden.
Das Jugendamt ruft seinerseits das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das Kindeswohl erheblich ge-
fährdet, aber eine erzieherische Hilfe nicht möglich oder nur unzureichend möglich ist – orientiert an den
Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs in das Sorgerecht. Das heißt,
andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht aus. Dies gilt auch,
wenn die Personensorge-/Erziehungsberechtigen nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des
Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Das Jugendamt kommt durch die Anrufung des Familiengerichtes im Fall
einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Verpflichtung im Rahmen des Wächteramtes der staatlichen Ge-
meinschaft (Garantenstellung) nach.
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe
Die Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht gemäß § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugend-
gerichtsgesetz (JGG) ist den „Anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ zugeordnet. Die sozialpädagogischen
Angebote werden auf der Grundlage des § 10 JGG u. ff, sowie in der Umsetzung des § 29 SGB VIII
vorgehalten.
Begleitung von älteren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staatsanwaltschaft,
vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren.
Stadtteilorientierte sozialpädagogische Gruppenangebote werden im Rahmen der Prävention vorgehalten.
Auflagen und Weisungen, wie z. B. sozialpädagogische Gruppen- und Individualangebote werden vermittelt
und überwacht.
Konfliktregelungen zwischen Opfern von Straftaten und geständigen Tätern.
Produktüberblicke
94
Informationsveranstaltungen zu Leistungen der Jugendhilfe werden an Schulen und anderen Einrichtungen
im Rahmen der Prävention durchgeführt.
Ressourcenziele
Stellen: 13
Aufwendungen: 1.057.037 €
Erlöse: 1.700 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2006 2007 2008
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 417 486 543
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB 21 34 35
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen
Verfahren) 1.196 1.423 1.367
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht
Kindorientierte Regelungen im familiengerichtlichen Verfahren und entsprechende Umgangsregelungen; die
Kindesinteressen und die Vertretung des Kindes im Laufe des gerichtlichen Verfahrens werden gewahrt.
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe
Betroffene werden mit dem Ziel unterstützt und begleitet, Alternativen zum abweichenden Verhalten zu ent-
wickeln und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und sich sozial zu integrieren. Sie erhalten
Hilfen, mit denen sie Konflikte bearbeiten können bzw. ambulante Maßnahmen, die ihre sozialen Kompe-
tenzen stärken.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht
In gerichtlichen Verfahren für die Interessen der Kinder und kindorientierter Regelungen eintreten.
Die Unterstützungspflicht des Jugendamtes betrifft alle Maßnahmen des Gerichtes, die im Interesse des
Kindes durchgeführt werden.
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe
In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und in Haft werden die Betroffenen begleitet bzw. vertreten.
Sozialpädagogische Gruppen- und Individualangebote werden in Kooperation mit städt. und freien Trägern
initiiert und weiterentwickelt.
Präventive Veranstaltungen werden in Kooperation mit Schulen und anderen Trägern organisiert.
Produktüberblicke
Ziele aus dem NKF-Haushalt
95
Mindestens einmal im laufenden familien-/vormundschaftsgerichtlichen Verfahren wird der/die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 75 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mitwirkungsaufforderung
eine Stellungnahme an das Familien-/Vormundschaftsgericht.
In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staats-
anwaltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Zielbericht
Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht
Bei 33 % der Fälle im familiengerichtlichen Verfahren konnte ein Kontakt zu den Minderjährigen hergestellt
werden. Diese in 2008 neu definierte Vorgabe lässt sich nicht zu 100 % realisieren und zum anderen trat auf-
grund der Umstellung ein Verzögerungseffekt ein, der sich in 2009 egalisieren wird. Eine Kontaktaufnahme
scheitert in jedem Fall (z.B. Krankheit), wenn Eltern dies verweigern oder aus praktischen Gründen eine Er-
reichbarkeit der Kinder verhindert ist. Eine Verständigung mit Kindern ist erst oberhalb des Kleinkindalters
möglich.
Bei 41 % der Fälle erfolgte die Stellungnahme an das Familiengericht innerhalb einer Frist von 3 Monaten
nach Aufforderung zur Mitwirkung. Diese in 2008 neu definierte Vorgabe lässt sich nur bedingt zu 75 % rea-
lisieren und zum anderen trat aufgrund der Umstellung ein statistischer Verzögerungseffekt ein, der sich in
2009 egalisieren wird. Unabhängig von der Berichterstattung innerhalb des 3-monatigen Zeitraums ist eine
Anwesenheit des zuständigen Bezirkssozialarbeiters im Verhandlungstermin gesichert.
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe
Im Haushaltsjahr 2008 wurde der Standard der Berichterstattung von drei Monaten auf 6 Wochen reduziert.
Dies konnte nicht zeitnah in allen Fällen umgesetzt werden. Teilweise wurde das Beratungsangebot von den
Jugendlichen ignoriert und häufig sind die Jugendlichen in ihrer Termingestaltung nicht zuverlässig. Unab-
hängig von der Berichterstattung innerhalb des 6-wöchigen Zeitraums ist eine Anwesenheit des zuständigen
Jugendgerichtshelfers im Verhandlungstermin gesichert.
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts-, Familiengericht
Fallübergreifender Dialog mit den Familienrichter/innen am Amtsgericht Münster. Die fallübergreifende
Zusammenarbeit zwischen dem KSD und dem Familiengericht im Rahmen von regelmäßig stattfindenden
Konferenzen erweist sich als sinnvoll und notwendig. Im Rahmen verschiedener gesetzlicher Verände-
rungen wird in den Reformvorschlägen eine intensive Kooperation vorgeschlagen, zur Gewährleistung
eines konstruktiven Zusammenwirkens.
Auswertung der vorjährigen Anrufungen des KSD an das Familiengericht gemäß § 8a Abs. 3 SGB VIII als
Beitrag zum fachlichen Controlling.
Inobhutnahmen durch das Jugendamt: die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes sind bei Inobhut-
nahmen darum bemüht – in Fällen von akuter Gefährdung und Widerspruch des Personensorgebe-
rechtigten – bei absehbarer Lage, immer zunächst das Familiengericht einzuschalten und eine richterliche
Entscheidung herbeizuführen.
Produktüberblicke
96
Mitwirkung des Jugendamtes gemäß FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts-
barkeit) bei Insolvenz der Sorgeberechtigten. Nach einer Mitteilung des Insolvenzgerichtes an das Familien-
gericht über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens prüft das Familiengericht gemäß § 1666 BGB, ob fa-
miliengerichtliche Maßnahmen zu veranlassen sind und schaltet das Jugendamt ein. Das Jugendamt wird
um eine entsprechende Stellungnahme gebeten, ob Hinweise auf Kindeswohlgefährdung für die im Haus-
halt lebenden Kinder vorliegen.
Umsetzung der am 12.07.2008 beschlossenen modifizierten bzw. neuen Regelungen im sogenannten
„Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“. Die Ände-
rungen betreffen sowohl das Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs als auch die Vorschriften zum
familiengerichtlichen Verfahren im FGG. Die Regelung zur Vorrangigkeit und Beschleunigung sorge- und
umgangsrechtlicher Verfahren aus der FGG – Reform wird vorgezogen.
Ausblick für das Jahr 2009
Am 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird in einer
einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit der Reform soll die Mög-
lichkeit verbessert werden, familiäre Auseinandersetzungen vor dem Gericht so fair und schonend wie
möglich auszutragen zum Wohl der betroffenen Kinder.
Nach heutiger Erkenntnis ist davon auszugehen, dass ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten
wird (u.a. Neuregelungen zu: Erleichterung datenschutzrelevanter Übermittlungen; verbindliche Inaugen-
scheinnahme des Kindes in Gefährdungsfällen; die Übermittlung relevanter Daten bei Zuständigkeits-
wechsel des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch Umzug der Familie).
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe
Ordnungspartnerschaften:
– Mitwirkung in den Ordnungspartnerschaften Graffiti und Bahnhof.
Prävention:
– Durchführung von präventiven Informationsveranstaltungen in Schulen
– Mitwirkung bei der Entwicklung und Durchführung von präventiven Gruppenangeboten für gefährdete
ältere Kinder u. Jugendliche in den Stadtteilen
– Offenes präventives Gruppenangebot für strafunmündige Kinder in Coerde
– Mitwirkung bei der Umsetzung des Handlungsprogramms Osthuesheide
– Offenes Boxsportangebot Handorf
– Kooperation mit der „Mobilen“ in Gremmendorf bzgl. eines Fahrradprojektes. Im Fokus stehen Kinder
und Jugendliche die durch Fahrraddiebstähle oder Fahrradunterschlagung aufgefallen sind.
– Abendsportangebot für gefährdete und straffällige Jugendliche und junge Erwachsene in der Eichen-
dorffschule und beim ESV Münster in Verbindung mit sozialer Gruppenarbeit
Graffitiprojekt:
– Vermittlung und Gestaltung von legalen Flächen, Mitwirkung im Rahmen der Prävention
– Begleitung von Jugendlichen bei der Graffitireinigung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs
– Mitarbeit in Stadtteilarbeitskreisen und Facharbeitskreisen sowie der Regionalgruppe der Deutschen
Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V.
Produktüberblicke
97
Ausblick für das Jahr 2009
Umsetzung der Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe aufgrund der Entscheidung des Rates vom
29.10.2008, insbesondere:
Umsetzung der Spezialisierung der Jugendgerichtshilfe in Trägerschaft der Stadt und des SKM -
Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V.
Weiterentwicklung der ambulanten Angebote für gefährdete ältere Kinder und Jugendliche
in den Stadtteilen mit den Kooperationspartnern SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster
e.V., dem Verein sozial-integrativer Projekte e.V. (ViP) und dem Verein sozialtherapeutischer Einrichtungen
(VSE)
Kooperation mit Justiz, Polizei und freien Trägern zur Jugendstrafrechtspflege in Münster
Weiterentwicklung eines Konzeptes zur zeitnahen Intervention bei Intensivtätern in Kooperation mit Polizei
und Justiz.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt
wurde (in %) 100 30
Anteil der Stellungnahmen an das Familien-/Vormundschaftsgericht, die
innerhalb von 3 Monaten erfolgten (in %) 75 49
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach
Anklagerhebung erfolgten (in %) 80 41
Leistungsdaten
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 417 783
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.196 1.367
Produktüberblicke
98
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschaft,- Familiengericht
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB 21 34 35
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 417 486 543
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen
Verfahren) 1.196 1.423 1.367
davon Verfahren vor dem Jugendgericht 836 946 884
davon Diversionsverfahren 360 477 483
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit 10 9 7
mit Teilnehmer/innen insgesamt 129 113 102
Sozialpädagogischen Woc henenden mit Teilnehmer/innen
insgesamt 39 34 35
Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch städt. JGH 16 11 14
Produktüberblicke
99
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkliche Sozialarbeit
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:
Informieren und zur Selbsthilfe anregen
Gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen
Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sachfragen beteiligen
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst eine ganzheitliche, familienbezogene und
problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Serviceleistungen „Soziales“
Das Produkt „Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen“ wurde zum 01.09.2008 auf das
Sozialamt übertragen. Die Zielkennzahl „Case Management (Anzahl der erreichten Bürger/innen)“ wurde in
2008 nicht erhoben.
Die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation
mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste Wohnungsnotfälle und Betreuten Wohnens für alleinstehende
wohnungslose Münsteraner Frauen und Männer nach § 67 SGB XII) ist Aufgabe der bezirklichen Sozial-
arbeit.
Eingliederungshilfen
Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist Eingliederungshilfe zu gewähren, wenn ihre seelische Ge-
sundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und
schulische / berufliche Integration gesichert werden um eine dauerhafte Sozialleistungsabhängigkeit zu
verhindern.
Ressourcenziele
Stellen: 9,2
Aufwendungen: 3.281.042 €
Erlöse: 524.069 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken 750
Anzahl der Bearbeitungsfälle gem. SGB XII bzw. Serviceleistungen 870
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 130
Produktüberblicke
100
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Bezirkliche Sozialarbeit
Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein stadtweit flächendeckendes Angebot an offener Beratung in den
Bezirken und Stadtteilen vorhalten.
Serviceleistungen „Soziales“
Familien und Alleinstehende vor Verschuldung und Obdachlosigkeit zu bewahren.
Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII soll die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen fördern.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Bezirkliche Sozialarbeit
Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rahmen seiner sozialräumlichen Aktivitäten an Stadtteilprojekten
beteiligen, die durch die Stadtteilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden.
Serviceleistungen „Soziales“
Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung in Kooperation mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfe soll dauerhafte Erwerbslosigkeit verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot bis 2011 um 10 %.
An jedem laufenden Stadtteilarbeitskreis nimmt ein Bezirkssozialarbeiter teil.
„Case-Management Pflege“ wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Diensten sichergestellt. Die Anzahl
der erreichten Bürger/-innen wird langfristig gesteigert.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Der Anteil planmäßig beendeter Hilfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit liegt über 80 %.
Zielbericht
Bezirkliche Sozialarbeit
Das Sprechstundenangebot in den Bezirken ist im Jahr 2008 unverändert vorgehalten worden. Die Inan-
spruchnahme der Sprechstunden ist in den Stadtteilen sehr unterschiedlich.
Der Kommunale Sozialdienst ist weiter in allen Stadtteilarbeitskreisen aktiv. Diese Zusammenarbeit ist ein
wichtiger Faktor in der notwendigen Vernetzung und Präsenz bezirklicher Sozialarbeit im Gemeinwesen.
Serviceleistungen „Soziales“
Das Ziel „Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit = 80 %“ wurde
erreicht.
Produktüberblicke
Eingliederungshilfen
101
Die quantitative Zielmarke von 120 Leistungsfällen wurde leicht überschritten. Es gab eine Zunahme von
Leistungsfällen von 8% (N=10 Fälle). Gründe: erstmals gesicherte datenbankgestützte Fallzahlen (Logo Data)
und neue Leistungsanforderungen (z.B. Integrationshelfer an Schulen).
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Bezirkliche Sozialarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Münsteraner Schulen unter dem Stichwort „Schutzauftrag bei Kindeswohl-
gefährdung (§ 8a SGB VIII)“ wurde in 2008 verstärkt. So ist für alle Grundschulen in Münster ein Ansprech-
partner aus dem KSD für das Thema Kinderschutz benannt.
Im Jahr 2009 wird die Zusammenarbeit des KSD mit den Schulen weiter ein wichtiges Entwicklungsfeld
bleiben. Erfahrungen der Ansprechpartner im KSD für die Grundschulen sind auszuwerten und die generelle
Zusammenarbeit auch über das Thema Kinderschutz hinaus ist zu entwickeln.
Die präventive Arbeit im KSD ist durch die Bildung eines Fachdienstes Prävention intensiviert worden. Der
Fachdienst besucht in Münster alle Familien mit Neugeborenen.
Der KSD war auch 2008 in den sozialen Arbeitskreisen der Stadtteile aktiv. Die KSD-Arbeit in den Sozial-
räumen ist eng vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe. Mit einer
Reihe von Familienzentren wurden Kooperationsvereinbarungen geschlossen.
Serviceleistungen „Soziales“
Die Aufgaben aus dem Feld Soziales wurden in das Sozialamt verlagert. Im Rahmen der Bezirkssozialarbeit
wird weiterhin die allgemeine Beratung auch zu sozialen Themen angeboten. Für die ARGE Münster werden
Stellungnahmen zu Einzelfragen der Hilfegewährung erstellt.
Die Gewährleistung einer unmittelbaren Hilfevermittlung und Hilfeplanung für Wohnungsnotfälle soll die
Folgen einer weiteren Verschuldung mildern und eines ggf. drohenden Wohnungsverlust verhindern.
Eingliederungshilfen
zeitnahe – wie vom Gesetz vorgesehen – fachlich gebotene Leistungsentscheidungen
Konzeptentwicklung für „Integrationshilfen in Regel- und Förderschulen“
Fortsetzung der Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern im Feld der Eingliede-
rungshilfe
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2008
Ansatz
2008
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken 750 750
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100 100
Case Management (Anzahl der erreichten Bürger/innen) 13 13
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 75 69
Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender
Obdachlosigkeit (in %) 80 80
Produktüberblicke
102
Leistungsdaten 2008
Ansatz
2008
Ist
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 24
Anzahl der Bearbeitungsfälle gemäß SGB XII bzw. Serviceleistungen 870 870
Anzahl der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII 120 130
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Sprechstunden 726 726
Arbeitskreise
Hilfeplanverfahren bei drohender Obdachlosigkeit 211 190 k.A.*
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt
davon junge Volljährige 130
40
Leistungen nach § 35a SGB VIII ambulant 92
Leistungen nach § 35a SGB VIII stationär 38
* keine Angabe (siehe Jahresbericht des Sozialamtes)
Produktüberblicke
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung
103
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderen die Kommunen, alles Notwendige zu planen und
vorzuhalten, das dazu beiträgt, insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren
Familien Rechnung zu tragen.
Jugendhilfeplanung trägt im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der
Jugendhilfe dazu bei, geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu
initiieren, zu planen und bereitzustellen. Die Gesamt– und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugend-
hilfeträgers ist in §§ 79, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Zielfenster für das Jahr 2008
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, mit einer frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung und
Versorgung innerhalb des gesamten Aufgabenspektrums der Kinder- und Jugendhilfe positive Lebensbe-
dingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. Zu dem Aufgabenspektrum zählen u. a. die
Förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Förderung
der Erziehung in der Familie sowie die Hilfen zur Erziehung.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Projekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler und inte-
grierter Bestandteil aller jugendhilfeplanerischen Maßnahmenplanungen und gemäß § 80 SGB VIII eine
verpflichtende Vorgabe für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie beziehen sich auf alle Handlungsfelder
der Jugendhilfe.
Die Jugendhilfeplanung ist gemäß § 4 BauGB grundsätzlich bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu betei-
ligen, so dass diese frühzeitig entsprechende Bedarfe und soziale Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigten
kann.
Die freien Träger der Jugendhilfe werden innerhalb der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen, so dass
diese ihre fachliche Perspektive mit einbringen können. In Münster erfolgt diese umfassende Beteiligung über
die Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leistungsbereichen der Jugendhilfe
entsprechen. Darüber hinaus umfassen die Kooperationsbereiche auch die frühe Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen, u. a. durch die Jugendforen in den Bezirken und den Jugendrat der Stadt Münster.
Zielbericht
Für folgende Projekt – bzw. Maßnahmenplanungen, Konzepte und Berichte wurden entsprechende Daten und
fachliche Grundlagen aufbereitet:
Gesamtstädtisches Präventionskonzept „Frühe Hilfen für Familien“
Familienzentren, Ausbaustufe 2008
Bevölkerungsentwicklung und Infrastrukturmaßnahmen für sechs Bezirkskonferenzen
Infrastrukturplanung: Kombinationseinrichtung in Sprakel und Neubau einer Einrichtung -
Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote – in Wolbeck-Nord
Produktüberblicke
104
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe in Münster
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung wurden folgende sozialraumorientierte
Infrastrukturmaßnahmen initiiert, begleitet bzw. realisiert:
Eröffnung der Kombi-Einrichtung Handorf-Dorbaum „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“; Größe der Éinrichtung: 800 qm; Zielgruppe: 1.710 Kinder und
Jugendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren
Planung und Baubeginn der Kombi-Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – „Kindertagesein-
richtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ – in Sprakel; Größe der
Einrichtung: 620 qm; Zielgruppe: lt. Bevölkerungsprognose 2015 knapp 800 Kinder und Jugendliche im
Alter von 0 – 20 Jahren
Neubau einer Einrichtung - Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote – in Wolbeck-Nord;
Größe der Einrichtung: 523 qm; Zielgruppe der kinderpädagogischen Angebote: Kinder im Alter von 0 bis
ca. 13 Jahren; lt Bevölkerungsprognose von 1.139 auf 1.488 junge Menschen
Projektmanagement:
Jugendrat der Stadt Münster: Abschluss der zweijährigen Modellphase und Überführung in die Regelstruk-
tur; Fachliche Grundlagen hierfür waren: Praxisbericht; Befragung der Mitglieder der Jugendforen in Koope-
ration mit der WWU; Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster; Zielgruppe: 9.709 wahlberechtigte
Kinder u. Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren
Netzwerk für Familien in Münster: Initiierung des Projektes „Notinsel“ – Schutzräume für Kinder in der Stadt;
Hotlineaktion Elterngeld; Mitwirkung bei der Entwicklung eines gesamtstädtischen Präventionskonzeptes;
Erstellung von Rundschreiben und Präsentationen
Familienzentren: Ausbauplanung von weiteren 7 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe in Münster; Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster
Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und Workshops:
Klausurtagung der Leitungskräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zum Thema „Migration,
Integration, Interkulturelle Kompetenz; Mitwirkung an den Veranstaltungen zum „Interkulturellen Dialog über
Grenzen hinweg“
Präsentation der Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen einer Fachtagung der Erzieher/innen der Offenen
Ganztagsgrundschulen
Präsentation des Modellprojektes „Jugendrat der Stadt Münster im Rahmen des 13. deutschen Kinder- und
Jugendhilfetags in Essen
Produktüberblicke
105
Arbeitsbericht - Schwerpunkte im Jahr 2008 / Ausblick auf das Jahr 2009
Folgende Maßnahmen und Projekte waren im vergangenen Jahr maßgeblich: Umbruch beachten
Jugendrat der Stadt Münster: Abschluss der zweijährigen Modellphase und Schwerpunkt der Präsentation
am 13. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Essen. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster wurde
der Jugendrat im Juni 2008 in eine dauerhafte Regelstruktur überführt.
Handorf-Dorbaum: Die kombinierte Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – „Kindertagesein-
richtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ – wurde realisiert und im
August eröffnet.
Sprakel: Mit der Planung der Kombi-Einrichtung wurde eine weitere wichtige Infrastrukturmaßnahme für
Kinder, Jugendliche und Familien initiiert. Das Jugendforum Nord wurde von Beginn an dem Planungs- und
Realisierungsprozess beteiligt.
Verstetigung der kinder– und familienfreundlichen Maßnahmen im Rahmen des „Netzwerks für Familien in
Münster“ (vgl. Produkt 060402)
Migration: Durchführung einer Klausurtagung für die Leitungskräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien zum Thema „Migration, Integration, Interkulturelle Kompetenz
Mitwirkung an dem Migrationsleitbild Münster und am „Interkulturellen Dialog über Grenzen hinweg
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe in Münster
In 2009 sind folgende Schwerpunkte definiert:
Realisierung der Infrastruktureinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Sprakel
Laufende Planung der Infrastruktureinrichtung in Wolbeck mit dem Schwerpunkt „Kinderpädagogische
Angebote“.
Planung und Umsetzung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Gelmer
Ausbauplanung Offene Ganztagsschulen im Primarbereich in Kooperation mit dem Amt für Schule und
Weiterbildung
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014: Fortschreibung der Handlungsfelder „Kinder- und
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“
Mitwirkung bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes „Demografischer Wandel“
Mitwirkung bei der Vorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugend-
lichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und frühe Förderung“
Sozialraumreport
106
5. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Die demografische Entwicklung sowie veränderte
gesellschaftliche Entwicklungen und Lebens-
situationen von Kindern, Jugendlichen und Fami-
lien stellen eine entscheidende Grundlage für er-
forderliche Bedarfsanpassungen und veränderte
Konzepte innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
dar und sind ein wichtiges Planungsinstrument der
Jugendhilfeplanung.
Dabei ist neben der Entwicklung des gesamten
Stadtgebietes insbesondere die demografische
Entwicklung in den jeweiligen Bezirken bzw. Stadt-
teilen von Bedeutung.
Infrastruktur- und Jugendhilfemaßnahmen müssen
die jeweiligen Bedingungen in dem jeweiligen
Stadtteil berücksichtigen und vor Ort entspre-
chende Bedarfsveränderungen feststellen und Be-
darfsanpassungen vornehmen.
Im Folgenden werden die demografische Ent-
wicklung und die Entwicklungen innerhalb der
sozialen Infrastruktur auf gesamtstädtischer Ebene
in einem kurzen Überblick dargestellt. Hieran
schließen sich die jeweiligen Entwicklungen auf
Bezirksebene an.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Stadt Münster
Demografie 2007 2008 Prognose
2015
Gesamtbevöl-
kerung 280.199 281.050 279.388
davon unter
18 Jahren 43.721 43.525 40.886
Haushalte mit
Kindern 25.912 25.896 -----------
Ausländer-
anteil
21.195
(7,6%)
20.900
(7,4%) -----------
Geburten
(NEU) 2.400 2.535
Zum 31.12.2008 lebten in Münster rund 281.000
wohnberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Auffällig
ist, dass die Einwohnerzahl insgesamt im Ver-
gleich zum Vorjahr mit der Zunahme von 851 Ein-
wohnern (0,3 %) entgegen der Annahme der aktu-
ellen Bevölkerungsprognose angestiegen ist.
Besonders deutlich wird der Zuwachs mit über 700
Einwohnern im Bezirk Mitte, gefolgt vom Bezirk
West (plus 247 Einwohner). Die Bezirke Ost (plus
80 Einwohner) und Hiltrup (plus 52) zeigen einen
leichten Anstieg, während die Stadtbezirke Südost
und Nord im Vergleich zum Vorjahr Einwohner-
rückgänge aufweisen: Nord (minus 134 Einwoh-
ner); Südost (minus 105 Einwohner).
Entsprechend der allgemeinen positiven Bevöl-
kerungsentwicklung ist auch die Anzahl der Kinder
und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr insge-
samt relativ stabil geblieben.
Zudem ist stadtweit die Anzahl der Geburten im
Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent angestiegen
Daten und Fakten 2007 2008
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.389 9.027
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder in % 15,7% 21,4%
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder in % 108,3% 102,5%
Anzahl Familienzentren 12 19
Offene Ganztagsgrundschule *1
Teilnehmer/-innen 2.024 2.281
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 39 39
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.108 1.219
ambulant 593 698
stationär 515 523
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.481 2.485
*1 nicht enthalten: Förderschulen
Sozialraumreport
107
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Für die Planung und Angebotsdurchführung inner-
halb der Leistungsfelder der Kinder- und Jugend-
hilfe wurden insbesondere die Maßnahmen umge-
setzt, die sich aus der Notwendigkeit begründen,
für veränderte Bedarfe und Lebenswirklichkeiten
von Zielgruppen entsprechende angepasste und
weiterentwickelte Angebote zur Verfügung zu
stellen.
Zu nennen ist hier beispielsweise das gesamt-
städtische Präventionsprojekt mit den aufsu-
chenden Familienbesuchen oder auch die Fachbe-
ratung für betriebliche Formen der Kindertages-
betreuung, sowie ein gesamtstädtisches Konzept
für die aufsuchende Arbeit bzw. soziale Gruppen-
arbeit mit Jugendlichen im Zusammenhang mit der
Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe.
Darüber hinaus lag ein weiterer Schwerpunkt in
dem Ausbau der sozialen Infrastruktur. So wurde
die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen von
15,7 % stadtweit auf insgesamt 21,4 % zum Kin-
dergartenjahr 2008/2009 ausgebaut.
Zudem vollziehen seit 2008 inzwischen 19
Kindertageseinrichtungen die Entwicklung zu
Familienzentren.
Die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuungs-
angebote im Primarbereich ist weiter angestiegen.
Während mit Beginn des Schuljahres 2007/2008
rund 2.000 Grundschüler die Ganztagsbetreuung
in Anspruch nahmen, steigerte sich die Inan-
spruchnahme innerhalb eines Jahres auf aktuell
insgesamt 2.281 Plätze; Tendenz steigend und
verbunden mit der Notwendigkeit, perspektivisch
weitere Ausbauplanungen vorzunehmen.
Bezirk Mitte
Charakteristika / Profil des Bezirks
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2007 2008 Prognose
2015
Gesamtbe-
völkerung 113.476 114.193 106.326
davon unter 18
Jahren 12.413 12.424 10.292
Haushalte mit
Kindern 7.949 8.025 ----------
Ausländer-
anteil
7.850
(6,9%)
7.780
(6,8%) ----------
Geburten
(NEU) 913 1.035
Zum 31.12.2008 lebten im Stadtbezirk Mitte mehr
als 114.000 wohnberechtigte Einwohner. Auffällig
ist hierbei, dass die Einwohnerzahl im Bezirk Mitte
im Vergleich zum Vorjahr mit der Zunahme von
717 Einwohnern (rd. 0,6 %) entgegen den ausge-
wiesenen Daten der Bevölkerungsprognose 2015
angestiegen ist.
Die Zunahme zeigt sich in Mitte Nordost mit einem
Einwohnerzuwachs von insgesamt 361 Einwoh-
nern (Ew.) und im Innenstadtring (plus 322 Ew.);
auch die Altstadt zeigt Zuwächse (plus 106 Ew.),
während Mitte-Süd leichte Rückgänge (minus
72 Ew.) zu verzeichnen hat.
Entsprechend der allgemeinen positiven Bevöl-
kerungsentwicklung im Bezirk Mitte ist auch die
Anzahl der Kinder und Jugendlichen bis zum 18.
Lebensjahr sehr stabil geblieben. Dies zeigt sich in
manchen Quartieren besonders deutlich: Einen
Anstieg an jungen Menschen verzeichnen bei-
spielsweise die Stadtteile Hansaplatz, Düesberg
und Uppenberg.
Insgesamt hat auch die Anzahl der Geburten im
Bezirk Mitte im Vergleich zum letzten Jahr um
rd. 120 Geburten zugenommen, welches sich
ebenfalls in der Zunahme der Haushalte mit Kin-
dern widerspiegelt.
Sozialraumreport
108
Mit knapp 31 Prozent aller Haushalte mit Kindern
in Münster ist dieser Haushaltstyp im Bezirk Mitte
sehr stabil geblieben.
Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung im Bezirk
Mitte, die von den bisherigen Prognosedaten ab-
weicht, sowie zukünftige innerstädtische Bebau-
ungsvorhaben wie z. B. das Areal des Luftwaf-
fentransportkommandos und der OSMO-Hallen,
erfordern in Bezug auf die Infrastrukturplanungen
innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe für den ge-
samten Bezirk Mitte eine aufmerksame Beob-
achtung und Planung und enge Abstimmungs-
prozesse, insbesondere mit dem Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung.
Daten und Fakten 2007 2008
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in
Tageseinrichtungen und
Tagespflege
2.854 2.772
Versorgungsquote für
unter dreijährige Kinder
in %
18,9% 23,6%
Versorgungsquote für
drei- bis sechsjährige
Kinder in %
103,6% 102,1%
Anzahl Familienzentren 2 3
Offene Ganztagsgrundschule *1
Teilnehmer/-innen 868 1.041
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 12 12
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 281 296
ambulant 143 156
stationär 138 140
Angebote der Familienbildung
Anzahl 1.849 1.786
*1 nicht enthalten: Förderschulen
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Folgende Entwicklungen innerhalb der Jugend-
hilfeleistungen sind im Bezirk Mitte herauszu-
stellen:
Zum Kindergartenjahr 2008/2009 konnte die
Versorgungsquote der unter 3-Jährigen von
18,9 % auf insgesamt 23,6 % erhöht werden.
Die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuungs-
angebote im Primarbereich ist weiter angestie-
gen. Während im vergangenen Jahr im Bezirk
Mitte knapp 870 Grundschüler mit Beginn des
Schuljahres 2007/2008 die Ganztagsbetreuung
in Anspruch nahmen, steigerte sich die Inan-
spruchnahme auf insgesamt 1.041 Ganz-
tagsplätze.
Die Anzahl der durchgeführten Angebote der
Familienbildung im Bezirk Mitte wurden leicht –
zugunsten einer Steigerung der dezentralen
Angebote in den Außenbezirken - verlagert.
Innenstadtring:
Steigende Bedarfe nach Ferienbetreuungs-
angeboten waren Anlass, die Ganztagsbetreu-
ung in den Ferien für Kinder der 5., 6. und
7. Klasse mit einem zusätzlichen Angebot vom
Bennohaus seit den Osterferien 2008 auszu-
bauen.
Mitte-Süd:
Das Südviertelbüro feierte 10-jähriges Beste-
hen. Im Rahmen des Südviertelbüro-Projektes
„Runder Tisch“ entstand die AG „Quartierstütz-
punkt im Südviertel“, in der Freie Träger und
Ehrenamtliche vertreten sind und sich mit Per-
spektiven einer sozialen Nutzung des Stand-
ortes St. Sebastian befassen. Hintergrund ist,
dass im März 2008 die Pfarrgemeinden St. Se-
bastian und Heilig Geist zusammengelegt
wurden. Das Gelände soll einer anderen Nut-
zung zugeführt werden.
Sozialraumreport
109
Mitte Nord-Ost:
Im 1. Quartal 2008 hat der Sozialdienst katho-
lischer Männer (SKM) die aufsuchende Arbeit im
Auftrag des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien im Bezirk Mitte Nord-Ost mit einer hal-
ben Stelle aufgenommen. Die aufsuchende
Arbeit erstreckt sich in diesem Bereich bis
Rumphorst/Hoppengarten und wendet sich im
Schwerpunkt an Cliquen im Bereich der Pötter-
hoekschule im Alter von ca. 12J. bis ca. 18J.,
die u. a. durch Beschädigungen auf dem Schul-
gelände auffällig wurden. Weitere Cliquen Ju-
gendlicher halten sich hier auch auf, treten
jedoch eher unauffällig auf.
Die aufsuchende Arbeit am Schlachthof,
Rjasanstrasse durch die Streetwork wurde fort-
gesetzt. Darüber hinaus gibt es Angebote für Ju-
gendliche aus diesem Sozialraum im Jugend-
zentrum „Bonni“.
Für Jugendliche aus dem Stadtteil Rumhorst
gibt es in der Kirchengemeinde St. Thomas
Morus einmal wöchentlich einen offenen Ju-
gendtreff. Die Angebotszeit für den „offenen
Treff“ wird ab 2009 um einen zweiten Termin
erweitert, da es in diesem Stadtteil keine wei-
teren Angebote für Jugendliche gibt. Eine Orien-
tierung der jungen Menschen zu Jugendein-
richtungen in der Umgebung wie z. B. Richtung
Coerde oder zum Paul-Gerhardt-Haus ist eher
selten.
Die städtische Kindertageseinrichtung Rump-
horst hat sich erfolgreich für die Weiterent-
wicklung zum Familienzentrum beworben.
Der Arbeitskreis Mitte–Ost hat sich an der
Durchführung des FH- Projekts: „Offene Kinder-
und Jugendarbeit und Kooperation mit Schulen“
– vom Sommersemester 2008 bis inkl.
Wintersemester 2008 - beteiligt. Das Ergebnis
wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 vorliegen.
Sozialraumreport – Bezirk West
Charakteristika / Profil des Bezirks
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2007 2008 Prognose
2015
Gesamtbe-
völkerung 54.178 54.419 56.505
davon unter
18 Jahren 9.876 9.872 9.772
Haushalte mit
Kindern 5.584 5.573 -----------
Ausländer-
anteil
4.792
(8,8%)
4.659
(8,6%) -----------
Geburten
(NEU) 483 514
Zum Jahresende 2008 lebten im Stadtbezirk West
rund 54.400 Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr
hat die Bevölkerung im Bezirk West wie auch be-
reits im vergangen Jahr um weitere 0,4 Prozent
zugenommen.
Insbesondere Albachten und Roxel haben inner-
halb des letzten Jahres weitere Einwohner gewin-
nen können; Nienberge und Gievenbeck hingegen
haben im Vergleich zum Vorjahr leichte Einwoh-
nerrückgange erfahren.
Die reale Bevölkerungsentwicklung im Bezirk West
bestätigt die Berechnung der Bevölkerungsprog-
nose, dass dieser Bezirk auch in den kommenden
Jahren weitere Einwohnerzuwächse zu verzeich-
nen haben wird.
Insgesamt ist die Anzahl der Kinder und Jugend-
lichen in diesem Bezirk recht stabil geblieben.
Rund 21,5 Prozent aller Haushalte aus Münster mit
Kindern leben im Bezirk West; damit ist der Bezirk
West nach dem Bezirk Mitte besonders familien–
Sozialraumreport
110
bzw. kinderreich. Dies zeigt sich auch in der Stei-
gerung der Anzahl der Geburten.
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung im
Bezirk West liegt mit 8,8 Prozent über dem städ-
tischen Durchschnitt von 7,6 Prozent.
Insgesamt 632 Kinder und Jugendliche (6,4%) im
Alter von 0 bis 18 Jahren besitzen aktuell im Bezirk
eine Zuwanderungsgeschichte.
Daten und Fakten 2007 2008
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tageseinrich-
tungen und Tagespflege 2.356 2.201
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder in % 20,6% 25,6%
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder in % 118,8% 101,8%
Anzahl Familienzentren 3 5
Offene Ganztagsgrundschule *1
Teilnehmer/-innen 288 336
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 9 9
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 239 273
ambulant 135 163
stationär 104 110
Angebote der Familienbildung
Anzahl 217 244
*nicht enthalten: Förderschulen
Vor dem Hintergrund der baulichen Entwicklung
und der damit verbundenen Bevölkerungszu-
nahme waren in den vergangenen Jahren inten-
sive Infrastrukturmaßnahmen insbesondere in den
Stadtteilen Gievenbeck, Albachten und Roxel er-
forderlich.
Inzwischen sind diese weitgehend abgeschlossen,
so dass der Bezirk West über gute Ausgangsbe-
dingungen für die frühe Förderung, Betreuung und
Begleitung von Kindern, Jugendlichen und
Familien verfügt.
Im Rahmen der Tagesbetreuung für Kinder konnte
die Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder
mit insgesamt 25,6 % u. a. durch die Realisierung
weiterer Einrichtungen bzw. Gruppen erhöht
werden.
Die freien Träger der Familienbildung sind mit
ihren Angeboten in diesem Bezirk gut aufgestellt
und haben ihre Angebote in 2008 weiter aus-
gebaut.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Gievenbeck
Insgesamt drei Kindertageseinrichtungen im
Quartier „Toppheide“ entwickeln sich im Ver-
bundsystem seit August 2008 zu Familien-
zentren:
– die Kindertageseinrichtung „Gescherweg“
des Trägers „Outlaw GmbH e.V.“
– die städtische Kindertageseinrichtung „Am
Gievenbach“
– die städtische Kindertageseinrichtung
„Legdenweg“
Das Thema „Erziehungspartnerschaften“ ist
weiterhin ein kontinuierlicher und engagierter
Bild entfernen Schwerpunkt des pädagogischen
Arbeitskreises Gievenbeck. Gemeinsames Ziel
ist es, Eltern stärker in die Arbeit der
Einrichtungen mit einzubeziehen und die
Elternkompetenz zu fördern. In 2008 wurde für
die Fachkräfte in Gievenbeck u. a. eine
Fachveranstaltung zum Thema
„Erziehungspartnerschaft“ durchgeführt.
Darüber hinaus hat sich der pädagogische Ar-
beitskreis mit weiteren kinder- und familien-
freundlichen Projekten im Stadtteil beschäftigt.
Umgesetzt wurde ein Internetportal für den
Stadtteil, welches Eltern als schnellen Service
und Orientierungshilfe gebündelte Informationen
zu den Angeboten in Gievenbeck liefert. Ein
stets aktueller Veranstaltungskalender informiert
zudem über stadtteilrelevante Termine.
Das städtische Fachwerk Gievenbeck hat einen
Kinderstadtteilplan entwickelt, um den Kindern
die Orientierung in ihrem Stadtteil zu erleichtern.
Die Entwicklung des Plans wurde unter dem
Sozialraumreport
111
Motto: „Ein Plan von Kindern für Kinder“ um-
gesetzt. Dazu arbeitete das Fachwerk eng mit
den drei Grundschulen und insgesamt 160
Schülerinnen und Schüler im Stadtteil
zusammen.
In 2008 wurde der Verein „Mutter und mehr
e. V.“ zum Mehrgenerationenhaus in Gieven-
beck. Das Mütterzentrum und Familiencafé ist
ein Ort der Begegnung, der Raum zum "Auf-
tanken" und Austauschen bietet. Zudem werden
Aktionen, Unterstützung und Beratung für Jung
und Alt, Mütter und Väter mit Kindern, Groß-
eltern und Jugendliche angeboten.
Sentrup
Als ein Schwerpunkt der ehrenamtlichen Kinder-
und Jugendarbeit in Sentrup sind die Ferien-
fahrten hervorzuheben, die sehr gut angenom-
men werden.
Albachten
Der Verein Offene Jugendarbeit Albachten
(OJAA) e. V. hat die Leistungsvereinbarung mit
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
zum Ende des Jahres 2008 gekündigt und sich
aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu-
rückgezogen. Der Träger wird sich zukünftig auf
einzelne Projekte und das Sommerferienpro-
gramm in Albachten konzentrieren. Die Ange-
botsleistung der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit in Albachten erfährt hierdurch keine Re-
duzierung, da die Mittel anteilig der offenen
Kinder- und Jugendeinrichtung „Albatros“ der
AWO und dem Jugendhilfeträger ViP e. V. für
die aufsuchende Arbeit zur Verfügung gestellt
wurden.
Roxel
Der „Initiativkreis Gesundheitsjahr Roxel“ hat
das Gesundheitsjahr zum Sommer 2008 mit
Themen wie gesunde Ernährung und Bewegung
für den Stadtteil ins Leben gerufen. Die Mitglie-
der im Stadtteilarbeitskreis Kinder- und Jugend-
hilfe Roxel, verschiedene Unternehmen,
Krankenkassen, die Fachhochschulen etc.
unterstützen die Initiatoren, die den Bürgerpreis
in Bronze für diese Aktion erhalten haben.
Die Erweiterungsbauten der Hauptschule und
der Förderschule wurden abgeschlossen, so
dass den Schülern ausreichend Räume u. a. für
den gebundenen Ganztag zur Verfügung ste-
hen. Eine gemeinsame Mensa wird noch reali-
siert.
Mecklenbeck
In Mecklenbeck fielen im vergangenen Jahr ver-
mehrt Kinder- und Jugendliche durch starken
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum auf. Pro-
blemlösungen wurden auf breiter Ebene disku-
tiert. Im Ergebnis wurde die offene Kinder- und
Jugendarbeit im Paulushof durch eine Hono-
rarkraft aus Mitteln des kriminalpräventiven
Rates verstärkt, um die hauptamtliche Fachkraft
für die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen
zu entlasten. Zudem wurde der offene Treff um
den „Freitagstreff“ erweitert.
Da es zudem Jugendliche mit auffälligem Ver-
halten aus anderen Stadtteilen nach Mecklen-
beck zieht, wird eine intensive Vernetzung mit
Fachkräften aus anderen Stadtteilen angestrebt.
Nienberge / Häger
Eine in 2007 durchgeführte Fragebogenaktion
auf Initiative des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien verdeutlichte, dass sich 91 Prozent
der Kinder und Jugendlichen in Häger konkrete
Angebote vor Ort wünschen.
Sozialraumreport
112
Seit 2008 wird nun an zwei Nachmittagen in der
Woche ein entsprechendes Angebot vor Ort im
Gemeinschaftsraum St. Aloysius durchgeführt,
welches eine gute Alternative und Ergänzung zu
den Freizeitangeboten in Nienberge ist. Die Trä-
gerschaft für die Durchführung des Angebotes hat
die Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian aus
Nienberge übernommen; die hauptamtliche päda-
gogische Stelle wurde in diesem Zusammenhang
auf eine Vollzeitstelle aufgestockt.
Sozialraumreport – Bezirk Nord
Charakteristika / Profil des Bezirks
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2007 2008 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 28.246 28.112 28.102
davon unter
18 Jahren 5.602 5.521 5.194
Haushalte mit
Kindern 3.179 3.107 -----------
Ausländer-
anteil
3.245
(11,5%)
3.189
(11,3%) -----------
Geburten
(Neu) 286 302
Zum Jahresende 2008 lebten im Stadtbezirk Nord
insgesamt rund 28.000 Einwohner.
Die leicht zurückgehende Bevölkerungsentwick-
lung der vergangenen Jahre unterstreicht die
Annahme der Bevölkerungsprognose, dass der
Bezirk Nord – insbesondere in den Stadtteilen
Kinderhaus und Coerde – perspektivisch grund-
sätzlich eher weitere Einwohnerrückgänge zu
verzeichnen haben wird. Durch die aktuelle Bau-
landentwicklung in Sprakel werden diese Einwoh-
nerrückgänge auf den gesamten Bezirk Nord
bezogen, jedoch ausgeglichen.
Der rückläufige Trend der Einwohnerzahlen wirkt
sich auf die Anzahl der Haushalte mit Kindern
insgesamt und hierbei auf die jüngeren Alters-
gruppen aus. Bei den unter 18-jährigen erwartet
die Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2015
einen Rückgang um knapp sechs Prozent. Dies
betrifft vor allem die Altersgruppen der bis unter
10-jährigen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch darauf
hinzuweisen, dass dem stadtweiten Trend entspre-
chend, auch im Bezirk Nord im Vergleich zum Vor-
jahr eine Zunahme der Geburten festzustellen ist.
Der Anteil der Bevölkerung mit Zuwanderungsge-
schichte ist im Bezirk Nord mit 11,3 Prozent im
Sozialraumreport
113
stadtweiten Vergleich weiterhin überproportional
stark vertreten und recht stabil geblieben.
Der Kommunale Sozialdienst ist in seiner täglichen
Arbeit insbesondere mit Romafamilien, Afrika-
nischen Familien und Aussiedlerfamilien konfron-
tiert. Besondere Problemlagen bzw. Themen sind
beispielsweise Bleiberechtsfragen, Geschlechter-
verhältnis, Rollen- und Erziehungsverständnis und
die fehlende Integration älterer Aussiedler.
Daten und Fakten 2007 2008
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in
Tageseinrichtungen
und Tagespflege
1.293 1.281
Versorgungsquote für
unter dreijährige Kinder
in %
13,8% 20,3%
Versorgungsquote für
drei- bis sechsjährige
Kinder in %
107,4% 117,0%
Anzahl Familienzentren 3 4
Offene Ganztagsgrundschule *1
Teilnehmer/-innen 234 255
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 6 6
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 244 252
ambulant 109 123
stationär 135 129
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Anzahl 160 165
*nicht enthalten: Förderschulen
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Coerde
Die Boxabteilung des Telekom Postsportvereins
unterstützt seit 2006 auf Initiative des Amateur-
boxers und Olympiaaspiranten Farid Vatan-
parast ein Boxkonzept, mit dem er Kindern und
Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt „fördern
und fordern“ neue Lebensperspektiven anbieten
möchte, um negative Entwicklungen (z.B. Krimi-
nalität, Drogen, Alkohol etc.) zu korrigieren. Das
Konzept verlangt von den jungen Menschen
sehr viel Selbstdisziplin als Grundvoraussetzung
für Erfolg, Respekt vor den Fähigkeiten und der
Persönlichkeit des Gegners und Trainingspart-
ners, Umgang mit Erfolg und Niederlage sowie
einen konstruktiven Umgang mit der eigenen
Aggression. Das Projekt hat innerhalb kurzer
Zeit 46 Mitglieder im Alter von 10 bis 30 Jahren
gewonnen; darunter viele Jugendliche mit einer
Migrationsvorgeschichte (76%), aber auch
Mädchen und junge Frauen (18%), die das
tägliche Angebot sehr motiviert wahrnehmen.
Seit 2008 wird das Projekt vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien unterstützt.
Schwerpunkte der Zukunftswerkstatt des
Stadtteilarbeitskreises Coerde waren 2008:
– "Frühe Hilfen"
– Vandalismus und "junge Jugendliche"
– Sport in Coerde
– Respektvoller Umgang der Generationen
Kinderhaus
Quelle: Bundestransferstelle Soziale Stadt
Im Wohnquartier Brüningheide wurden die Pro-
jekte des Bund-Länder-Programms „Soziale
Stadt“ weiter ausgebaut.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
engagiert sich in den Handlungsfeldern Inte-
gration, Bildung und soziale Sicherung.
Im Mittelpunkt der Felder Bildung und soziale
Integration stehen Sprachkurse und Förderkurse
für Schüler/innen. Weitere Inhalte sind die
Verbesserung der Elternkompetenz und die
soziale Integration von Menschen mit
Sozialraumreport
114
Migrationsvorgeschichte. Insgesamt werden
nach Einschätzung der Fachkräfte durch das
Programm der Sozialen Stadt wichtige
Ressourcen für präventive Arbeitsansätze und
individuelle Förderangebote für Kinder und
Familien ermöglicht.
Neben diesen Aspekten greift das Programm
auch grundsätzliche und drängende wohnungs-
wirtschaftliche Fragen auf. Hier zeigt sich erheb-
licher Handlungsbedarf, da eine Zunahme des
Wohnungsleerstandes bzw. ein erheblicher
Renovierungsstau von Wohnblöcken festzu-
stellen ist.
Die Kirchengemeinden und das Sozialbüro
Kinderhaus haben das Thema „Armut“ in eine
stadtteilbezogene öffentliche Diskussion
gerückt.
Sprakel
In Sprakel wurde im Zuge der Bauland- und
Bevölkerungsentwicklung mit der notwendigen
Realisierung der Infrastrukturmaßnahme für
eine kombinierte Einrichtung für Kinder, Jugend-
liche und Familien begonnen.
Zudem wurde die Entscheidung über die
zukünftige Trägerschaft im November 2008 von
den politischen Gremien beschlossen; Träger
für die komplette Einrichtung ist der Jugend-
hilfeträger „Outlaw GmbH e.V“.
Das Jugendforum Nord hat die in 2007 ge-
startete Fragebogenaktion bzgl. der Angebots-
wünsche der Kinder und Jugendlichen vor Ort
ausgewertet und der Bezirksvertretung bzw.
dem Träger präsentiert.
Die Realisierung der Einrichtung ist für August
2009 vorgesehen.
Bezirkskonferenz Nord
Die Entwicklung und Erkenntnisse des Modell-
projektes „Frühe Hilfen für Familien“ in Coerde
war das Schwerpunktthema der Bezirkskon-
ferenz Nord. Zum August 2008 wurde die erfolg-
reiche Arbeit am Modellstandort in Coerde in
das gesamtstädtische Präventions- konzept
integriert.
Sozialraumreport Bezirk Ost und Südost
Charakteristika / Profil des Bezirks
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2007 2008 Prognose
2015
Gesamtbe-
völkerung 20.600 20.680 20.935
davon unter
18 Jahren 3.672 3.734 3.505
Haushalte mit
Kindern 2.104 2.148 -----------
Ausländer-
anteil
937
(4,5%)
920
(4,5%) -----------
Geburten
(Neu) 170 186
Die Einwohnerentwicklung im Stadtbezirk Ost zeigt
sich mit insgesamt 20.680 Einwohnern gegenüber
dem Vorjahr sehr stabil mit weiterhin positiver
Tendenz.
Diese Entwicklung unterstützt die Annahme der
Bevölkerungsprognose, dass der Bezirk Ost in den
kommenden Jahren leichte Einwohnerzuwächse
erwarten kann.
Mit einem Zuwachs von ca. 145 (1,9%) Bürger-
innen und Bürgern innerhalb eines Jahres ist der
Stadtteil Handorf im Bezirk Ost aktuell der
„Demografische Gewinner“.
Sozialraumreport
115
Gelmer-Dyckburg zeigt sich relativ stabil, während
Mauritz-Ost leichte Bevölkerungsrückgänge (minus
0,8%) verzeichnet.
Vor dem Hintergrund verschiedener anvisierter
bzw. in Planung befindlicher Bebauungsvorhaben
in Mauritz-Ost ist davon auszugehen, dass dieser
Stadtteil in den kommenden Jahren spürbare Zu-
züge haben wird, so dass sehr frühzeitig die
Infrastrukturbedarfe berücksichtigt werden
müssen.
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2007 2008
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tages-
einrichtungen und
Tagespflege
592 596
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder in % 9,6% 15,4%
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder in % 96,9% 89,1%
Anzahl Familienzentren ---------- 1
Offene Ganztagsgrundschule *
Teilnehmer/-innen 151 165
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 4
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 65 68
ambulant 42 42
stationär 23 26
Angebote der Familienbildung
Anzahl 17 53
*nicht enthalten: Förderschulen
6. Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Der Schwerpunkt im Bezirk Ost war im vergan-
genen Jahr insbesondere durch den Ausbau von
Infrastrukturmaßnahmen gekennzeichnet.
Das gilt sowohl für den Ausbau innerhalb der Kin-
dertagesbetreuung als auch für die Angebote der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und Famili-
enbildung.
Mauritz-Ost
Das Johannes-Busch-Haus (Christlicher Verein
junger Menschen e. V.) hat im vergangenen
Jahr die Turnhalle, die ehemals für das Aus-
siedlerschülerwohnheim zur Verfügung stand,
für Freizeitangebote innerhalb der offenen
Kinder- und Jugendarbeit um– bzw. ausgebaut.
Handorf
Handorf war insbesondere durch die Entwick-
lung des Neubaugebietes „Drei Eichen“ und die
damit verbundenen laufenden Planungen für die
Kombi-Einrichtung, die eine Kindertagesein-
richtung und eine Kinder- und Jugendeinrich-
tung unter einem Dach vereint, geprägt. Mit der
kombinierten Einrichtung für Kinder, Jugendliche
und Familien, Eröffnung im August 2008, hat
Handorf optimale Rahmenbedingungen für die
frühe Betreuung, Förderung und Entwicklung
von Groß und Klein vor Ort.
Zum Kindergartenjahr 2008/2009 wurden die
Kindertageseinrichtungen „Städtische KiTa
„Eichenaue“ (ehem. „Am Juffernbach“), Kath.
KiTa St. Petronilla und Ev. KiTa „Kinderbrücke“
zum Familienzentrum im Verbund umgewandelt.
Mit dem Kommunalen Sozialdienst wurden ent-
sprechende Kooperationsvereinbarungen
getroffen.
Gelmer-Dyckburg
Im Zuge der Umwandlung der Astrid Lindgren-
Schule zur offenen Ganztagsgrundschule zum
Schuljahr 2006/2007 wurde die Immobilie, die
Sozialraumreport
116
direkt am Schulgelände liegt, einer Doppel-
nutzung - für die offene Ganztagsbetreuung
(OGS) der Grundschule sowie für die Zwecke
der offenen Kinder- und Jugendarbeit -
zugeführt.
Aufgrund der jeweiligen sehr unterschiedlichen
Anforderungen an die Raumausstattung und
-gestaltung für die verschiedenen Zielgruppen
sowie steigender Betreuungszahlen der OGS
ist eine Doppelnutzung nicht mehr möglich.
Die Immobilie „Westerheide“ wird inzwischen
ausschließlich für die Ganztagsbetreuung der
Astrid Lindgren-Schule genutzt, so dass alter-
native Räumlichkeiten für die Durchführung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit dringend
erforderlich sind.
Bezirk Südost
Demografie 2007 2008 Prognose
2015
Gesamtbevöl-
kerung 27.033 26.928 29.943
davon unter
18 Jahren 5.286 5.164 5.520
Haushalte mit
Kindern 3.070 3.025 -----------
Ausländeranteil 1.565
(5,8%)
1.575
(5,9%) -----------
Geburten (Neu) 216 205
Im Stadtbezirk Südost sind bezüglich der Bevöl-
kerungsentwicklung keinen nennenswerten Verän-
derungen ablesbar. Mit knapp 27.000 Einwohnern
hat der Bezirk gegenüber dem Vorjahr leichte Ein-
wohnerrückgänge zu verzeichnen. Laut Bevölke-
rungsprognose ist in den kommenden Jahren
jedoch durch die Baugebietsentwicklung davon
auszugehen, dass der Bezirk Südost in den kom-
menden Jahren deutliche Einwohnerzuwächse zu
verzeichnen haben wird. Insbesondere Wolbeck
wird im Zusammenhang mit der Wohnsiedlungs-
entwicklung mit knapp 20 Prozent deutlich wach-
sen. Dementsprechend wird der Anteil der Kinder
und Jugendlichen in diesem Bezirk steigen.
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2007 2008
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tageseinrich-
tungen und Tagespflege 976 921
Versorgungsquote für
unter dreijährige Kinder
in %
9,4% 17,9%
Versorgungsquote für
drei- bis sechsjährige
Kinder in %
111,1% 103,0%
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsgrundschule *1
Teilnehmer/-innen 197 240
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 3 3
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 114 133
ambulant 58 80
stationär 56 55
Angebote der Familienbildung
Anzahl 74 89
*nicht enthalten: Förderschulen
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Gremmendorf
Die städt. KiTa in Normannenweg und die städt.
KiTa Loddengrund haben zum Kindergartenjahr
2008/2009 zusätzliche Plätze für unter Dreijäh-
rige bereithalten können.
Angelmodde
Auch in Angelmodde wurden weitere Plätze für
die unter Dreijährigen zum Kindergartenjahr
2008/2009 in der kath. Kindertageseinrichtung
St. Bernhard geschaffen.
Wolbeck
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
beabsichtigt in 2009 die Errichtung einer Kinder-
und Jugendhilfeeinrichtung im Baugebiet
Wolbeck - Nord (Am Borggarten/ Grenkulen-
weg/Telgter Straße).
Sozialraumreport
117
Die Einrichtung soll Räume für eine Kinder-
tageseinrichtung und für kinderpädagogische
Angebote innerhalb der Kinder- und Jugend-
arbeit umfassen und voraussichtlich 2010 in
Betrieb genommen werden.
Bezirkskonferenz Ost / Südost
Der Bezirk Ost/Südost beschäftigte sich 2008 mit
zwei Schwerpunktthemen:
„Interkulturelles Profil“
Stärkung durch Rhythmik – ein Projekt in
Kooperation mit der Eichendorffgrundschule
Innerhalb der fachlichen Auseinandersetzung mit
einem interkulturellen Profil im KSD wurde deut-
lich:
dass auch in der Altenpflege bzgl. der Arbeit mit
Migranten die Anpassung an besondere Be-
darfslagen der älteren Menschen erfolgt und
sich in dem Begriff „kultursensible Altenpflege“
widerspiegelt.
dass kulturelle Verständigungsschwierigkeiten
als Auslöser für Hemmnisse auf beiden Seiten
bestehen und als solche erkannt werden
müssen.
dass niederschwellige Hilfezugänge geschaffen
werden sollten z. B. in Form der Einbeziehung
von Ehrenamtlichen mit Zuwanderungsge-
schichte, die eine Rolle als „Brückenpersonen“
im Sozialraum übernehmen könnten.
Das Projekt „Stärkung durch Rhythmik, ganzheit-
liche Förderung von Schulkindern“ ist ein gemein-
sames Projekt der Jugendhilfe mit der Eichendorff-
grundschule. Den größten Schüleranteil stellt die
Gruppe der Kinder mit Migrationsvorgeschichte
dar.
Das Konzept ist ein schulinternes heilpädago-
gisches Gruppenangebot. Die Schulkinder werden
in ihrer vertrauten Schule gefördert, Entwick-
lungsdefizite werden aufgearbeitet; es gibt inten-
sive Rückkoppelungen mit dem Elternhaus und
den zuständigen Lehrkräften.
Sozialraumreport – Bezirk Hiltrup
Charakteristika / Profil des Bezirks
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2007 2008 Prognose
2015
Gesamtbe-
völkerung 36.666 36.718 37.577
davon unter 18
Jahren 6.872 6.810 6.604
Haushalte mit
Kindern 4.026 4.018 -----------
Ausländer-
anteil
2.806
(7,7%)
2.777
(7,6%) -----------
Geburten
(Neu) 323 293
Zum Jahresende 2008 lebten im Stadtbezirk Hil-
trup insgesamt rund 37.000 Einwohner. Gegen-
über dem Vorjahr ist die Bevölkerung im Bezirk mit
leichten Zuzügen deutlich stabil geblieben. Laut
Bevölkerungsprognose wird der Bezirk Hiltrup bis
2015 weitere Einwohnerzuwächse von insgesamt
etwa 2,3% zu verzeichnen haben.
Relativ stabil in der Einwohnerentwicklung zeigen
sich Hiltrup-Ost und Hiltrup-Mitte auf dem Niveau
von heute auch in den kommenden Jahren.
Sozialraumreport
118
In Berg Fidel sind im Vergleich zum Vorjahr nur
leichte Einwohnerrückgänge (minus 30 Ew.) zu
sehen. Die Bevölkerungsprognose geht davon
aus, dass - gemessen an heute - dieser Stadtteil
bis 2015 mit Bevölkerungsabnahmen von voraus-
sichtlich insgesamt minus 425 Personen (minus
7,5%) rechnen muss. Zu berücksichtigen ist hierbei
allerdings, dass die Bevölkerungsabnahme bislang
nicht so deutlich eingetreten ist wie zunächst
prognostiziert.
Amelsbüren hat im Vergleich zum Vorjahr durch
die Baugebietsentwicklung weitere Einwohner-
zuwächse von 2,2% (plus 128 Ew.) zu verzeich-
nen. Dieser Trend wird in den kommenden Jahren
anhalten, so dass Amelsbüren gemessen an
heute, weitere Einwohner (ca. 5,7%) dazu
gewinnen wird.
Hiltrup-West zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr
recht stabil (plus 19 Ew.) bleibt aber insgesamt auf
der Grundlage der Bevölkerungsprognose ein
wenig hinter den Erwartungen, die für 2008 prog-
nostiziert wurden, zurück. Die Bevölkerungs-
prognose geht davon aus, dass Hiltrup-West bis
2015 insgesamt Einwohnerzuwächse von rund
10% haben wird.
Auffällig ist, dass der Bezirk Hiltrup neben dem
Stadtbezirk Südost insgesamt hinter den stadtweit
steigenden Geburtenzahlen zurückliegt. Bis auf
Hiltrup-Mitte sind in allen Stadtteilen Hiltrups Ge-
burtenrückgänge zu verzeichnen.
Daten und Fakten 2007 2008
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tageseinrich-
tungen und Tagespflege 1.318 1.256
Versorgungsquote für
unter dreijährige Kinder
in %
9,3% 16,3%
Versorgungsquote für
drei- bis sechsjährige
Kinder in %
106,3% 99,0%
Anzahl Familienzentren 2 4
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 203 244
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 165 197
ambulant 106 134
stationär 59 63
Angebote der Familienbildung
Anzahl 164 148
*nicht enthalten: Förderschulen
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Berg Fidel
Das 2007 vom Förderverein Alte Post begon-
nene Patenprojekt für Familien mit Migrations-
vorgeschichte konnte drei Lehrer für die Durch-
führung von Deutschkursen sowie sechs Patin-
nen für die Arbeit in und mit den Familien gewin-
nen. Inhalte der Arbeit sind: Freizeitgestaltung
mit Kindern, schulische Förderung der Kinder,
Entlastung der Eltern, Überwindung von Sprach-
problemen und Integration. Es finden regelmä-
ßige Treffen der Beteiligten statt.
Der Kommunale Sozialdienst hat im Rahmen
des Modellprojektes „Gesund aufwachsen in
Berg Fidel“ die Aufgaben und das Leistungs-
spektrum der Arbeit im Rahmen des Männer-
und Frauenfrühstücks vorgestellt, um so früh-
zeitig Zugänge zu den Angeboten zu erleichtern.
Insgesamt folgten 40 Interessierte dieser
Einladung.
Sozialraumreport
119
Amelsbüren Die Hortgruppe an der Trauttmansdorffstraße
wurde nach der baulichen Erweiterung der
städtischen Einrichtung „Lorenz-Süd“ in den
Stadtteil Berg Fidel verlagert.
Die Kindertageseinrichtung St. Sebastian der
Kath. Kirchengemeinde Amelsbüren ist seit
August 2008 im Verbund mit der städtischen
KiTa Sonnenschein Familienzentrum. Unter
Beteiligung des Kommunalen Sozialdienstes
wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet.
In der städt. KiTa Sonnentau wurden die Plätze
zur Bedarfsdeckung der u3-Betreuung und zur
Absicherung des Rechtsanspruchsbereichs
aufgestockt.
Hiltrup
Erstmalig fand 2008 der „Hiltruper Ferienspaß“
statt. Dabei handelt es sich um ein offenes An-
gebot für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren,
das in den letzten 14 Tagen der Sommerferien
stattfindet. Veranstalter sind verschiedene Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
in Hiltrup (Evangelisches Jugendzentrum
Hiltrup, Jugendheim St. Clemens, die städ-
tischen Einrichtungen 37 Grad und das Stadt-
teilhaus Lorenz-Süd) in Kooperation mit dem
TuS Hiltrup und dem Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien. An dem Ferienangebot
nahmen 2008 täglich bis zu 80 Kinder teil. Auch
zukünftig soll der Hiltruper Ferienspaß immer in
den letzten 14 Tagen der Sommerferien statt-
finden.
Nach Neugründung eines Sozialkreises Amels-
büren fanden 2008 zwei Sitzungen statt.
Beteiligt sind u. a. Fachkräfte der Altenarbeit,
Familienbildung (Anna-Krückmann-Haus),
Caritas, die Davertgrundschule, der DJK Grün-
Weiß Amelsbüren, die Kindergärten, das Ju-
gendzentrum Black Bull; der KSD, der Pfarrge-
meinderat sowie die Polizei Münster und Haus
Heidhorn. Im Vordergrund stehen Austausch
und Vernetzung der jeweiligen Aufgabenbe-
reiche und Profile der Akteure sowie die Ent-
wicklungen im sozialen Bereich bzw. im Stadt-
teil.
Die Kindertageseinrichtung St. Clemens der
Kath. Kirchengemeinde Hiltrup ist seit August
2008 Familienzentrum. Vor diesem Hintergrund
wurde eine Lenkungsgruppe gegründet. Der
Kommunale Sozialdienst ist hierbei beteiligt.
Im Jahr 2008 traf sich die große Stadtteilkon-
ferenz in Hiltrup mit ca. 50 Beteiligten. Neben
der Information zu einem Fachthema, in diesem
Jahr zur Sicherheitslage im Stadtteil Hiltrup,
dient die Konferenz dem Austausch und der
Vernetzung der Akteure vor Ort.
Jugendhilfeetat
120
7. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Zum Geschäftsjahr 2008 wurde das Haushaltswesen für
den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vollständig auf das
NKF umgestellt. Die Haushaltssystematik folgt seitdem einer
einheitlichen Produktstruktur. Hierzu wird auf das Kapitel
„Produktüberblicke“ dieses Geschäftsberichts verwiesen,
dem eine Übersicht über den Produktplan im Produkt-
bereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ vorge-
schaltet ist.
Der neue Ergebnisplan enthält nun alle erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen
Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung
entstehen. Die Erträge und Aufwendungen werden nach Arten differenziert und in einzelnen Positionen aus-
gewiesen.
Neben die rein finanzielle Betrachtung der Verwaltungstätigkeit ist mit der neuen Haushaltssystematik der
Aspekt getreten, die Ergebnisse des Verwaltungshandelns („Output“) transparenter zu machen und in den
Mittelpunkt der kommunalen Steuerung zu stellen. Dazu wurden die Produktgruppen sowie Produkte beschrie-
ben und mit Zielen und Kennzahlen ergänzt, um ergebnisorientiert steuern zu können.
Mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2008 fand die Umstellung des kommunalen Haushalts von der Kamera-
listik auf die Doppik bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Haushalt der Kinder-
und Jugendhilfe grundsätzlich ihren Abschluss. Die konkrete Arbeit der Haushaltsbewirtschaftung zeigte je-
doch, wie umfangreich und komplex die Umsetzung der neuen Haushaltsvorschriften war.
Sowohl die Finanz- wie auch die Fachverwaltung hatten in erheblichem Umfang vorher nicht absehbare
Schwierigkeiten zu bewältigen und neue Lösungen zu finden. So waren beispielsweise Handlungsanwei-
sungen für die Buchung von Erträgen und Aufwendungen mit den bisher unbekannten Sachkonten und Teil-
vorgängen zu formulieren. Auch die Etablierung schon früher in ähnlicher Form genutzter Auftrags- und
Kostenstellensysteme verursachte im Alltag häufig Erklärungs- und Nachbesserungsbedarf. Die Umsetzung
der dezentralen Buchung von früher zentral bewirtschafteten Sachkosten bedeutete schließlich Neuland für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltung und erforderte neue Herangehensweisen, die nicht
selten mit Rückschlägen für eine reibungslose Abwicklung der laufenden Verwaltungsgeschäfte einhergingen.
Insgesamt wurde deutlich, dass die tatsächlichen Anforderungen an eine Umsetzung der NKF-Vorgaben weit
umfangreicher und anspruchsvoller waren, als dies im Vorfeld abzusehen und einzuschätzen war. Auch nach
Abschluss des Geschäftsjahres 2008 wird es in einem stetigen Prozess weitere Anpassungen und Verbesse-
rungen geben müssen, bis eine routinierte und reibungslose Mittelbewirtschaftung auf der einen Seite und
eine gut strukturierte Output-Seite (Produktbeschreibungen, Ziele, Zielkennzahlen) geschaffen und etabliert
sind.
Neuaufbau von Zeitreihen
Mit dem Wechsel der Haushaltssysteme endet die in den bisherigen Geschäftsberichten des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien etablierte Berichterstattung in Form von Zeitreihen auf Basis der Kameralistik, also
durch Auswertung früherer Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte, die wiederum in Haushaltsstellen ge-
gliedert waren. Eine Fortschreibung des seinerzeit entwickelten Datenblatts war nicht mehr möglich, wie im
Jugendhilfeetat
121
Übrigen auch die Jahresrechnung in den Teilergebnis- und -finanzplänen der neuen Haushalte neu aufgebaut
werden muss.
Dennoch kann gesagt werden, dass die neue Haushaltssystematik und vor allem die SAP-basierte Haushalts-
bewirtschaftung mehr und vor allem komfortablere Auswertungen der Finanzentwicklungen ermöglicht. Einige
der ersten Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Ziel ist es, in den kommenden Jahren auch wieder
komprimierte Informationen zum Finanzstatus des Amtes in einem Datenblatt zusammenzufassen und in der
jährlichen Entwicklung abzubilden.
Der Anteil der Jugendhilfe an den Gesamtaufwendungen im Bereich der laufenden Verwaltungsausgaben der
Stadt Münster liegt nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) weiterhin über
16 %. Auch die Refinanzierungsquote - also der Anteil, zu dem die Erträge die Aufwendungen decken - ist mit
ca. 32 % praktisch gleich geblieben.
Die Aufteilung der Erträge und Aufwendungen sowie des Jahresergebnisses (früher: Zuschussbedarf) auf die
einzelnen Produktgruppen ist der folgenden Tabelle sowie der Abbildung zu entnehmen.
Teilergebnisplan
Aufwendungen Erträge Zuschuss
Kindertagesbetreuung 60.429.846 € 26.971.752 € 33.458.094 €
Kinder- und Jugendarbeit 7.098.788 € 1.417.470 € 5.681.318 €
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 4.189.225 € 1.051.003 € 3.138.222 €
Familienförderung 2.328.985 € 134.203 € 2.194.782 €
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 37.129.741 € 5.389.110 € 31.740.631 €
Gesamt 111.176.585 € 34.963.538 € 76.213.047 €
Gesamtzuschuss des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien
31.740.631 €
2.194.782 €3.138.222 €5.681.318 €
33.458.094 €
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für Familien
Jugendhilfeetat
122
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich innerhalb des
Teilergebnisplans wie folgt dar:
Verteilung nach Aufwendungsdaten
Transfer-
aufwendungen
72,1 % Personal-
aufwendungen
20,2 %
Aufwendungen
aus int. Leistbez.
3,2 %
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
2,0 %
Aufw. für Sach- und
Dienstleist.
2,5 %
Verteilung nach Aufwendungsarten
Im Gegensatz zum Vorjahr blieben die Transferaufwendungen (früher: Zuschüsse und Geldleistungen), bei
denen es in den letzten Jahren deutliche Zuwächse gab, unter 75 % der Gesamtaufwendungen. Hier gilt aber
ebenfalls, dass die weitere Entwicklung unter den neuen haushaltsrechtlichen Bedingungen in den nächsten
Jahren beobachtet werden muss, um zu klären, ob es sich dabei um einen Trend handelt. Die
Transferaufwendungen sind aber - neben den Personalaufwendungen, für die immerhin jeder 5. Euro in der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufgewendet werden muss - die alles dominierende Ausgabeposition.
Wie schon in den letzten Jahren ist es mit dem ersten NKF-Haushalt 2008 gelungen, die verfügbaren
Haushaltsansätze in den beiden wesentlichen Ausgabenbereichen, den Hilfen zur Erziehung und der
Tagesbetreuung für Kinder, durch gezielten Einsatz des Controllings insgesamt einzuhalten und unterjährige
Mittelnachforderungen zu vermeiden. Bei der nach wie vor sehr angespannten Haushaltssituation und den
weiterhin steigenden Anforderungen gerade in den beiden Bereichen ist allerdings nicht absehbar, wie lange
dies noch erreicht werden kann. Der notwendige und gleichzeitig aufwendige Ausbau des
Tagesbetreuungsangebots vor allem für unter 3-jährige Kinder sowie die erneut steigenden Fallzahlen im
Bereich der Hilfen zur Erziehung machen die Bewirtschaftung der verfügbaren Mittel aktuell erheblich
schwieriger.
Jugendhilfeetat
123
Auf der Ertragsseite fand im Jahr 2008 folgende Verteilung statt:
Verteilung nach Vertragsdaten
Zuwendungen
und allg. Umlagen
53,8 %
Sonstige Transfererträge;
10,1 %
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
4,1 %
Sonstige ordentliche
Erträge
0,3 %
Kostenerstattungen
10,4 %
Öffent.-rechtl.
Leistungsentgelte
21,4 %
Verteilung nach Ertragsarten
Wegen der grundlegenden Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen zur Gewährung von Zuschüssen
sowie Landeszuwendungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen muss die weitere Entwicklung der
Erträge beobachtet werden.
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung oder
Baumaßnahme - das Vermögen der Kommune verändern. Ebenso werden hierüber die Einzahlungen aus
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
abgewickelt.
Die Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen haben mit dem fortschreitenden Ausbau des Platzangebots für
die Tagesbetreuung für Kinder fast stetig abgenommen. Den im Jahr 2008 anstehenden bzw. begonnenen
Projekten in den Wohnbereichen Handorf und Sprakel wird nach den aktuellen Planungen zunächst nur eine
neue Einrichtung im Wohnbereich Wolbeck folgen. Nicht zuletzt um Kosten zu sparen, Synergien zu nutzen
und neue Konzepte zu entwickeln, wurden die neuen Tagesbetreuungsplätze mit Angeboten der Kinder- und
Jugendarbeit kombiniert.
Darüber hinaus werden weiterhin erhebliche Investitionsmittel für die Umstrukturierung und Erweiterung von
Kindertageseinrichtungen eingesetzt, um den Ausbau des Betreuungsangebots für unter 3-jährige Kinder
fortzusetzen. Dies wird auch in den folgenden Jahren der Fall sein. Jährliche Mittel im Teilfinanzplan von
1,0 Mio € sind dafür eingeplant, die - je nach Projekt - als Zuwendung für Investitionsmaßnahmen freier Träger
oder als Auszahlung für Baumaßnahmen (einschließlich Beschaffung) an städtischen Einrichtungen eingesetzt
werden.
In den folgenden Grafiken ist dargestellt, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen
- bezogen auf die einzelnen Produkte - aufteilen:
Jugendhilfeetat
124
Produktgruppe 0601
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
30.574.629 €
2.883.465 €
Tageseinrichtungen
für Kinder
Tagespflege
für Kinder
Produktgruppe 0602
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
457.461 €
5.223.912 €
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit
Produktgruppe 0603
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
640.205 €
948.270 €917.484 €
632.263 €
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den
Schulen
Drogenhilfe AIM
Jugendhilfeetat
125
Produktgruppe 0604
Gesamtzuschuss im Jahr 2008
2.113.717 €
81.064 €
Angebote für Familien Besondere familien-
politische Maßnahmen
Projektgruppe 0605 - Gesamtzuschuss 2008
2.691.219 € 2.756.974 €
15.338.903 €
8.389.112 €
1.509.087 € 1.055.337 €
Hilfen zur E rz.
in der Familie
u. eig. Whg.
Hilfen zur E rz.
in Einrichtungen
Beistandsch.,
Vorm undsch.,
UV G u.
Betreuungsbeh.
Schutz von
Kindern und
Jugendlichen
Mitw . b. Familien-,
Vormundsch.-
u. Jugendgericht
Bezirkl.
Sozialarbeit,
Eingliederungshilfe
u. Servicel.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
126
8. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) - sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (AG KJHG NW) geregelt.
In Münster heißt er Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster gehörten zum 31.12.2008 an:
I. Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Josef Rickfelder (Ausschussvorsitzender)
Vertr.: RH Georg Berding
2. RH Dr. Veit Christoph Baecker
Vertr.: Marie-Theres Kastner
3. RH Meik Bolte
Vertr.: RH Richard-Michael Halberstadt
4. Carmen Greefrath
Vertr.: Christiane Krüger
von der SPD
5. RF Maria Anna Hakenes
Stellv. Vorsitzende/Sprecherin
Vertr.: RF Anika Bergner
6. RF Marianne Hopmann
Vertr.: Dr. Erwin Jordan
7. Adrian Hergt
Vertr.: Gerhard Dworok
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
8. RF Jutta Möllers (Sprecherin)
Vertr.: Friedhelm Gerhard
9. Karl-Heinz Neubert
Vertr.: Eva-Maria Bähren
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Prof. Dr. Martin Heidrich
Vertr.: Johannes Röttgen
11. Stephan Degen
Vertr.: Hendrik Werbick
12. Jutta Lebkücher
Vertr.: Felix Braun
13. André Saphörster
Vertr.: Sr. Mechthild Knüwer
14. Wilfried Stein
Vertr.: Dr. Jörn Dummann
II. Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Wolfgang Rumens
Vertr.: Theo Wübbels
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Ingeborg Menke
Vertr.: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Lisa Hester
Vertr.: Wolfgang Schallenberg
Stadtdechant von Münster
7. Marike Storck-Wildoer
Vertr.: Josef Vollstedt
Superintendent des Kirchenkreises Münster
8. Pfarrer Frank Beckmann
Vertr.: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. Ruth Frankenthal
Vertr.: Lidia Belgorodskaja
Sachkundige Einwohner/innen
10. Spyros Marinos
Vertr.: Ismet Keles
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –
Kreisgruppe Münster
11. Gabriele Markerth
Vertr.: Petra Karallus
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
127
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
12. Ulrich Schindler
Vertr.: Michael Grühn
Diakonisches Werk Münster e. V.
13. Lutz Selig
Vertr.: Manfred Hardt
FDP-Fraktion
14. Dr. Karin Obst (Sprecherin)
Vertr.: Markus Piotti
Fraktion UWG-MS/ödp
15. Ute Kuchenbecker
Vertr.: Franz Pohlmann
Stadtsportbund Münster e. V./Sportjugend
16. Dietmar Wiese
Vertr.: N. N.
Jugendrat der Stadt Münster
17. Mathias Manglus
Vertr.: Henning Schneidereit
III. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 – Mächen und Jungen / Gender
18. Rita Tücking
Vertr.: Dirk Zeuner
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit
19. Dieter Schönfelder
Vertr.: Stefan Bommes
AG 3 – Jugendsozialarbeit
20. Klaus Fröse
Vertr.: Christiane Hansmann
AG 4 – Familienförderung
21. Klaus Tantow
Vertr.: Astrid-Maria Kreyerhoff
Ag 5 – Tagesbetreuung für Kinder
22. Beate Heeg
Vertr.: Felizitas Schulte
AG 6 – Hilfen zur Erziehung
23. Gerda Benien
Vertr.: Dr. Friedhlem Höfener
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien befasst sich gem. § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen
Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und
Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
der Jugendhilfeplanung und
der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster vom 04.05.1994 i. d. F. v. 10.05.2007.
Beratungsprogramm 2008
Im Jahr 2008 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 7 öffentlichen und 2 nichtöffent-
lichen Sitzungen. In der Liste auf den folgenden Seiten sind die einzelnen Beratungsvorlagen des Berichts-
jahres zusammengestellt, die vom Ausschuss beraten wurden:
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
128
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0031/2008 Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+ 28.02.2008
V/0055/2008 Neubau einer kombinierten Einrichtung für Kinder, Jugendliche und
Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach
− Ergebnis der Mehrfachbeauftragung
− Beauftragung der Architektenleistungen
28.02.2008
V/0056/2008 Einrichtung integrativer Lerngruppen an der Droste-Hauptschule Roxel ab
dem Schuljahr 2008/2009
28.02.2008
V/0074/2008 Neufassung "Allgemeine Bedingungen für den Besuch der
Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft der Stadt Münster"
28.02.2008
V/0094/2008 "Kinderhort Berg Fidel" - Weiterführung des Hortes der AWO im Stadtteil
Berg-Fidel
Errichtungsbeschluss
28.02.2008
V/0101/2008 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien zu Beginn des Jahres 2008 (Beratungsschwerpunkte,
Finanzen, Organisation, Personal)
28.02.2008
V/0104/2008 U3-Ausbau im Stadtteil Amelsbüren - Kooperationsmaßnahme von
Kindertagespflege und Kita
28.02.2008
V/0105/2008 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Münster - finanzielle
Gesamtentwicklung
28.02.2008
V/0108/2008 Umwandlung von städtischen Förderschulen in Kompetenzzentren für
sonderpädagogische Förderung
28.02.2008
V/0122/2008 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes - Personalentwicklung für die
städtischen Kindertageseinrichtungen
28.02.2008
V/0877/2007 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010 28.02.2008
V/0886/2007 Kinderhorte - ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder 28.02.2008
V/1076/2007 Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerichtet bekämpfen -
Jugendliche unterstützen; Antrag der SPD-Fraktion Nr. A- R/0026/2007
vom 05.06.2007
28.02.2008
V/0046/2008 Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Ev.
Sternkindergarten, Sternstraße 8 -10
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Investitionskostenzuschuss für den Umbau
09.04.2008
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
129
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0211/2008 Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Regenbogenkita
Wolbeck, Münsterstr. 76 b
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Investitionskostenzuschuss für den Umbau
09.04.2008
V/0212/2008 Neubau einer kombinierten Einrichtung für Kinder, Jugendliche und
Familien in Sprakel (nördlich Landwehr) - Kindertageseinrichtung und
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach
- Baubeschluss -
09.04.2008
V/0213/2008 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes - Einzelmaßnahme:
Kindertagesstätte Kinderhäuschen e.V. , Salzmannstr. 53, 48147 Münster
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Investitionskostenzuschuss für den Umbau
09.04.2008
V/0834/2007 Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Städtische
Kindertageseinrichtung Eichendorff
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Beschluss für den Umbau
09.04.2008
V/0857/2007 Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Städt.
Kindertageseinrichtung "Am Gievenbach“ (Gievenbeck)
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Beschluss für den Umbau
09.04.2008
V/0880/2007 Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahmen: Städtische
Kindertageseinrichtungen "Mecklenbeck" und "In der Alten Schule"
(Mecklenbeck)
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Beschluss für den Umbau
09.04.2008
V/0903/2007 Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Städtische
Kindertageseinrichtung Albachten
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Beschluss für den Aus- und Umbau
09.04.200
V/0026/2008 Migrationsleitbild der Stadt Münster 04.06.2008
V/0154/2008 Kinder- und Jugendpsychiatrie: Stationäre und tagesklinische Versorgung
in Münster und anderen Städten und Kreisen in NRW
04.06.2008
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
130
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0155/2008 Projekt "Gesund aufwachsen in ... Berg Fidel" - Zwischenbericht des
Modellprojektes "Besser essen. Mehr bewegen." Kinderleicht-Regionen
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV)
04.06.2008
V/0278/2008 Änderung der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote für
Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen und an offenen
Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 an
Förderschulen)"
04.06.2008
V/0308/2008 Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen/ Jugend-
hauptschöffen und Jugendhilfsschöffinnen/Jugendhilfsschöffen für die
Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013
04.06.2008
V/0346/2008 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das
Jahr 2007
04.06.2008
V/0347/2008 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide; Jahresbericht 2007/2008 04.06.2008
V/0349/2008 Auswertung des Modellprojektes "Bildung eines Jugendrates in der Stadt
Münster"
04.06.2008
V/0350/2008 Jahresbericht 2007 des Familienbüros 04.06.2008
V/0352/2008 Mittelverlagerung zwischen den Produktgruppen 0605 "Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für Familien" und 0603 "Förderung von
benachteiligten jungen Menschen" im Rahmen der Abschlussarbeiten zur
Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
04.06.2008
V/0372/2008 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren -
Umsetzung der 3. Projektphase zum Kindergartenjahr 2008/2009
04.06.2008
V/0388/2008 Frühe Hilfen für Familien- Gesamtstädtisches Präventionskonzept 04.06.2008
V/0389/2008 Familien stärken - Eltern im Fokus präventiver Angebote 04.06.2008
V/0399/2008 Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt
Münster
04.06.2008
V/0260/2008 Kindertagesbetreuungsbericht 2008 20.08.2008
V/0307/2008 Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt
Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
freier Träger
Änderung der Pos. 3.1: Personalkostenzuschüsse
20.08.2008
V/0371/2008 Handlungskonzept 'demografischer Wandel in Münster':
Demografiebericht, Demografieleitbild und Steuerungszyklus
demografieorientierte Stadtentwicklung
20.08.2008
V/0475/2008 Sach- und Finanzbericht der Regionalstelle "Frauen & Beruf" 2006 und
2007
20.08.2008
V/0487/2008 Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes 20.08.2008
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
131
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0516/2008 Jahresbericht 2007 der Stadtteilwerkstatt Nord 20.08.2008
V/0550/2008 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII -
Starter Kids
20.08.2008
V/0553/2008 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2006/2007 20.08.2008
V/0555/2008 Aufsuchende Arbeit und Angebote für Cliquen im öffentlichen Raum -
Bericht
20.08.2008
V/0558/2008 Umsetzung des § 16 Absatz 3 SGB II bei der Stadt Münster -
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
20.08.2008
V/0679/2008 Ganztagsoffensive der Landesregierung - Ganztagsangebote in Schulen
der Sekundarstufe I
17.09.2008
V/0682/2008 Weiterführung des Modellprojekts 17.09.2008
V/0711/2008 Ein Jahr Fachberatung Schulverweigerung im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien - Erfahrungsbericht
17.09.2008
V/0715/2008 Umsetzung Kinderbildungsgesetz - Einzelmaßnahme: Elterninitiative
Waldorfkindergarten
− Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebotes für Kinder unter drei
Jahren
− Investitionskostenzuschuss für Aus- und Umbau
17.09.2008
V/0549/2008 Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote - Antrag der CDU-
Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0026/2008 "Baustein
Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster ausbauen"
29.10.2008
V/0705/2008 Entscheidung über die Trägerschaft für die Kombi-Einrichtung in Sprakel -
Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit unter einem Dach
29.10.2008
V/0777/2008 Bürgerschaftliches Engagement / Neuausrichtung der Freiwilligenagentur 29.10.2008
V/0791/2008 Zweiter Bericht Familienbildungsstätten in Münster, 2008 29.10.2008
V/0806/2008 Umfrage zum "Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten -
Konzepte zur flexiblen Kindertagesbetreuung"
29.10.2008
V/0825/2008 Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der
Aufgabenwahrnehmung "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18 Jahren) gemäß § 42
SGB VIII"
29.10.2008
V/0839/2008 Neuausrichtung der Jugendgerichtshilfe in Münster 29.10.2008
V/0371/2008/1 Handlungskonzept 'demografischer Wandel in Münster':
Demografiebericht, Demografieleitbild und Steuerungszyklus
demografieorientierte Stadtentwicklung
02.12.2008
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
132
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0687/2008 Beitragsfreies Kindergartenjahr - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr.
A-R/0017/2008 " Kinder fördern, Eltern entlasten: Das letzte
Kindergartenjahr wird beitragsfrei."
Beitragsfreistellung weiterer Einkommensgruppen - Antrag der Bündnis
90/Die Grünen/GAL-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0046/2008
"Kindertagesbetreuung: weitere untere Einkommensgruppen von
Elternbeiträgen befreien."
02.12.2008
V/0888/2008 Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der
Berufskollegs in städtischer Trägerschaft
Weiterqualifizierung für Ergänzungskräfte
02.12.2008
V/0948/2008 Stiftung Generalarmenfonds: Fortführung des Flüchtlingskinderfonds 02.12.2008
V/0950/2008 Bündelung und Optimierung der Aufgaben des Amtes für Schule und
Weiterbildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
02.12.2008
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
133
9. Arbeitsgemeinschaften nach §
78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften
anstreben, in denen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe, die Träger geförderter Maß-
nahmen sowie die Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften
soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten
Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und
sich gegenseitig ergänzen.
Im Jahr 1995 hat der Rat die Bildung von sechs
Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Besonder-
heiten in Münster waren die hohe Differenzierung
der Aufgabenfelder und die Bestellung der Spre-
cherinnen und Sprecher zu beratenden Mitgliedern
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien.
Ende 1998 kam die Arbeitsgemeinschaft nach
§ 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchenförderung“, später
AG „Mädchen“ - hinzu.
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII –
AG 1 „Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung“ be-
schloss im Frühjahr des Jahres 2007 ihre Auflö-
sung. Um eine kontinuierliche und nachhaltige
Fortführung der Arbeit in diesem Bereich zu
sichern, werden die inhaltlichen Schwerpunkte in
der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII -
AG 2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verortet. In den
Jahresgesprächen mit den Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe sowie den verwaltungs-
internen Fachstellen wird das Thema Kinder-
freundlichkeit/Kinderbeteiligung gesichert. Mit dem
Jugendrat und den Jugendforen stehen darüber
hinaus weitere Kooperationspartner und ein geeig-
netes Instrument zum Ausbau der Kinderfreund-
lichkeit/Kinderbeteiligung in Münster bereit.
Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Seit dem Jahr 2007 hat sich die Arbeitsgemein-
schaft „Mädchen“ mit dem Arbeitskreis „Jungen“
zusammengeschlossen und die Arbeitsgemein-
schaft 1 „Mädchen und Jungen / Gender“ gebildet.
Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
werden von folgenden Sprecherinnen und
Sprechern, Stellvertretungen und Geschäfts-
führungen vertreten (Stand: 31.12.2008):
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
Sprecherin: Rita Tücking
Vertretung: Dirk Zeuner
Geschäftsführung: Karin Weinlich
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher: Dieter Schönfelder
Vertretung: Stefan Bommes
Geschäftsführung: Bernhard Paschert
AG 3 - Jugendsozialarbeit
Sprecher: Klaus Fröse
Vertretung: Christiane Hansmann
Geschäftsführung: Bernhard Paschert
AG 4 - Familienförderung
Sprecher: Klaus Tantow
Vertretung: Astrid-Maria Kreyerhoff
Geschäftsführung: Heiner Vogt
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
Sprecherin: Beate Heeg
Vertretung: Felizitas Schulte
Geschäftsführung: Sibylle Kratz-Trutti
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Sprecherin: Gerda Benien
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung: Heiner Vogt / Karl Materla
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
134
Seit ihrer Konstituierung arbeiten die Arbeitsge-
meinschaften gemeinsam mit der Verwaltung des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien an
vielen Themen der Kinder- und Jugendhilfe, bera-
ten den Ausschuss in spezifischen Bereichen und
transportieren Anliegen der freien Träger in die
fachliche Arbeit des Ausschusses.
Die Verwaltung übernimmt dabei die Rolle der
Geschäftsführung. Die Jahresprogramme der
Arbeitsgemeinschaften sowie übergreifende The-
men werden in regelmäßigen gemeinsamen
Sitzungen abgestimmt und gebündelt.
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen an dieser Stelle
seit einigen Jahren ihre Arbeit im Rahmen des Ge-
schäftsberichts des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien vor. Dazu folgt für jede Arbeitsge-
meinschaft eine kurze Eigendarstellung, in der sie
sich selbst und die Themen des abgelaufenen
Jahres beschreibt sowie einen Ausblick auf die
Themen des Folgejahres gibt. Hier sind diese
Kurzdarstellungen:
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3,
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. In den
Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des
Bundes, im Kinder- und Jugendhilfegesetz
(§ 9 SGB VIII) und dem dritten Ausführungsgesetz
des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW
(§§ 4, 10 KJFöG) wird u. a. ausgeführt, dass die
geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen
und Jungen zu berücksichtigen sind, die Träger
der Jugendhilfe zur Verbesserung ihrer Lebens-
lagen und zum Abbau geschlechtsspezifischer
Benachteiligung und Rollenzuschreibung beizu-
tragen haben sowie die Gleichberechtigung
zwischen Mädchen und Jungen zu fördern ist.
Gender Mainstreaming (durchgängige Gleichstel-
lungsorientierung) ist hier eine kinder- und
jugendpolitische Strategie, die die jeweiligen
Anliegen und Erfahrungen von Mädchen und
Jungen in die Planung, Durchführung, Über-
wachung und Auswertung von Maßnahmen
einbezieht. Ausgehend davon soll sie im Hinblick
auf geschlechterbezogene Sichtweisen bestehen-
de Werthaltungen und Vorgehensweisen hinter-
fragen, diese diskutieren und mit dem Ziel verän-
dern, dass sich Jungen und Mädchen durch das
andere Geschlecht in ihren Lebenswelten und im
sozialen Miteinander respektiert und angenommen
fühlen.
Diese Strategie geschlechtersensibel zu vertreten
und umzusetzen führte zu ersten Gesprächen
zwischen der AG 7 „Mädchen“ (nach
§ 78 SGB VIII) und dem Arbeitskreis Jungenarbeit
zu Beginn des Jahres 2007 und es war der
gemeinsame Wunsch, diesen Prozess in einer AG
(nach § 78 SGB VIII) gemeinsamen zu entwickeln
und gemeinsam politisch zu vertreten.
Im Amtsziel 7 - Geschlechtsspezifik - des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien heißt es: „Wir
stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschied-
lichen Interessen und gehen durch differenzierte
Angebote in unserer Arbeit darauf ein.“
Im Januar 2009 fand ein Auswertungstag der AG 1
zum Modelljahr 2008 statt. Ziel des Tages war es,
die in 2007 getroffenen gemeinsamen Verabre-
dungen und Arbeitsaufträge bezüglich der AG
Gender zu überprüfen. Dieser Fachtag wurde
wiederum moderiert.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
135
Ein Ergebnis war, die positiv erlebte Zusammen-
arbeit fortzusetzen und den sich in 2008 entwi-
ckelten Schwerpunkt, die Durchführung der Aus-
stellung „Mischen is Possible“ für Schülerinnen und
Schüler, Jugendliche aus Jugendeinrichtungen und
Politik und Verwaltung inhaltlich-thematisch weiter-
zuentwickeln. Mit dem Gender-Parcours „mischen
is Possible“ wurde zum Abschluss des ersten Ar-
beitsjahres der AG 1 „Gender - Mädchen und Jun-
gen“ in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Mün-
ster eine Ausstellung durchgeführt, die dazu beitra-
gen sollte, bei Mädchen und Jungen den Blick auf
Geschlechterrollen zu richten und die Strategie des
„Gender-Mainstreamings“ im pädagogischen Kon-
text zu bearbeiten. In den vier Tagen der Ausstel-
lung besuchten 90 Jungen und 85 Mädchen aus 9
Schulen aller Schulformen und 5 Jugendzentren
die Ausstellung.
In 2009 will die AG 1 die Arbeitstreffen unter
folgenden inhaltlichen Aspekten bzw. Zielen
gestalten:
Politische Einflussnahme für Jungen- und
Mädchenarbeit
Umsetzung SGB VIII: Berücksichtigung
besonderer Lebenslagen von Jungen und
Mädchen, Sicherstellung der Finanzierung von
Jungen- und Mädchenarbeit
Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung von
Belangen für Mädchen und Jungen
Schwerpunktthema: Kinder- und Jugendför-
derplan der Stadt Münster, Erarbeitung von
Genderaspekten
Erarbeitung von Standards für eine geschlech-
tergerechte Kinder- und Jugendhilfe
Vorstellung von Konzepten der Mädchen- und
Jungenarbeit
Austausch, Kommunikation, Kooperation
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
Im Jahr 2008 fanden insgesamt 8 Sitzungen statt.
Die Sitzungen werden überwiegend von den
hauptamtlichen Fachkräften aus der Kinder- und
Jugendarbeit genutzt. Leider nehmen wenige
Vertreter aus den Jugendverbänden an den Sit-
zungen teil. Insgesamt erfreut sich die AG 2 aber
eines regen Interesses, so dass auch in diesem
Jahr 25 - 30 Fachkräfte der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfeträgers die Sitzungen
besuchten.
Neben dem Austausch über die unten aufgeführten
Themenschwerpunkte nutzen die Fachkräfte die
AG 2 zum gegenseitigen Kennenlernen und zur
Informationsweitergabe. Die unterschiedlichen
Arbeitsfelder bekommen auf diesem Wege ein Ge-
sicht. Zur konkreten Vor- und Aufbereitung von
Themen und Projekten wurden Unterarbeits-
gruppen gebildet, zum Beispiel zur Vorbereitung
der Aktion „Fetten Dank“ für Ehrenamtliche in der
Kinder- und Jugendarbeit.
Themenschwerpunkte im Jahr 2008 waren:
Informationen zum Neuen Kommunalen Finanz-
management (NKF)
Bericht und Konzept Outdoor-Point im
Südviertel
Medienschutz von Kindern und Jugendlichen
Migration und interkulturelle Kompetenz
Auswertung des Projektes „Jugendrat und
Jugendforen“ in Münster
„Aktion Notinsel“
Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“
„Fetten Dank“
Weitere Fortbildungen § 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdung
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
136
Cliquenarbeit und aufsuchende Arbeit im
Stadtteil
Berichte und Auswertung Sommerferienpro-
gramme
Vorstellung Arbeitshilfe „Sexuelle Übergriffe bei
Jugendlichen“
Gender Parcours - Mischen is possible“
Vorstellung des neuen „Jugendtreffs in Handorf-
Dorbaum“
Reflexion der AG 2 in 2008 und Ausblick 2009
Für das Jahr 2009 wurden folgende Themen
vereinbart:
Kooperation Jugendarbeit und Schule
Ausgegrenzte Jugendliche und Zielgruppen, die
nicht erreicht werden
Aufsuchende Arbeit
Suchtmittelkonsum
Soziale Gruppenarbeit und Jugendgerichtshilfe
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Verortung des Themas Offene Ganztagsschule
in der AG 2
Neuwahl der Sprecher/in und Stellvertretung
AG 3 - Jugendsozialarbeit
Die AG 3 ist ein Zusammenschluss von etwa 20
Praktiker/innen anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe, dem öffentlichen Träger und der
Agentur für Arbeit. Die vierteljährlichen Treffen
dienen der fachlichen Positionierung, dem Infor-
mationsaustausch und der Vernetzung der Arbeit.
Die Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern,
der Verwaltung und der Geschäftsführung wird als
konstruktiv und vertrauensvoll erlebt und sehr
positiv bewertet.
Neben den in jeder Sitzung erstatteten Berichten
aus dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien und der Beiratssitzung der Arbeitsge-
meinschaft bildeten folgende Themen 2008 die
Arbeitsschwerpunkte:
Planung und Durchführung des 8. Werkstatt-
gesprächs Schule-Jugendhilfe
Jahresgespräch mit Vertreter/innen der Agentur
für Arbeit mit folgenden Inhalten:
Aktueller Stand der Jugendarbeitslosigkeit
Situation auf dem Arbeitsmarkt
Berufsvorbereitende Maßnahmen
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Migration, die GGUA stellt sich mit ihren Ange-
boten vor - Bericht Klausurtagung „Migration -
interkulturelle Kompetenz der öffentlichen Ju-
gendhilfe“ des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien
Vorstellung des Programms „Vielfalt tut gut“ ( 2.
Projektjahr )
Vorstellung der Neuorganisation der Jugendge-
richtshilfe
In 2009 sollen folgende Themen bearbeitet
werden:
Das Jahresgespräch mit der Agentur für Arbeit
zur Lehrstellensituation und zu Angeboten für
ausbildungs-/arbeitsuchende Jugendliche in
Münster
Migrantenselbstorganisationen
Suchtmittelkonsum
Psychische Erkrankung bei Jugendlichen /
jungen Erwachsenen
Beteiligung an der Planung und Durchführung
des 9. Werkstattgesprächs Schule-Jugendhilfe
Schulung anhand von Fallbeispielen zum
§ 8a SGB VIII
Neuwahl der Sprecher/in und Stellvertretung
Die AG 3 erachtet es als wichtig, dass auch nach
der Auslagerung der AIM jugend+ zum Amt für
Schule und Weiterbildung diese weiter in der AG
verankert ist.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
137
AG 4 - Familienförderung
Die AG 4 besteht derzeit aus 14 Vertreterinnen
und Vertretern freier Träger aus den unterschied-
lichen Bereichen ambulanter Beratung sowie der
Familienbildung. Die AG tagt an vier festgelegten
Sitzungsterminen im Jahr für jeweils 2 Stunden.
Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin vereinbart.
Die wesentlichen Themen des Jahres 2008 waren:
Weiterentwicklung von bzw. Perspektiven für
Familienzentren, insbesondere hinsichtlich der
Einbindung von Familienbildungs- und
-beratungsstellen.
Migration
Schulverweigerung (Vorstellung der Projekt-
stelle)
Kinderarmut, die Situation in Münster
Highlight des Jahres war eine gemeinsame Veran-
staltung der AG 4 „Familienförderung“ zusammen
mit der AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ für alle
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
Münsters zu Fragen der Familienberatung
und -bildung sowie der Kooperationsmöglichkeiten.
Die geplanten Themen für das Jahr 2009 sind:
Vorstellung des Präventionsteams „Familien-
besuche“ des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien
Weiterbearbeitung des Themas „Armut“
Bildungszugänge/Netzwerke
Umsetzung des Migrationsleitbildes
Als Querschnittsthema: Familienzentren
Als Sondertermin: Sinus-Studien (Millieuspe-
zifische Betrachtung und deren Bedeutung im
Kontext von Hilfen zur Erziehung, Familienbe-
ratung und -bildung)
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
Auch im letzten Jahr beeinflussten die vielen ge-
setzlichen und strukturellen Änderungen in der
Kindertagesbetreuung die Arbeit der AG 5
maßgeblich. Angesichts der großen Bedeutung,
die die Kindertagesbetreuung nun bereits seit
Jahren im Bereich der Jugendhilfe hat, verwundert
es nicht, dass die AG im Dezember 2008 ihre
100ste Sitzung feiern konnte. In diesem Rahmen
organisierte sie einen Festvortrag zu „Ideenent-
wicklung und gestaltendem Tätigsein als Basis für
das Lernen - auch von Mathematik“.
In den vorherigen sieben Sitzungen befasste die
AG sich mit diversen Themen wie „Soziale Früh-
warnsysteme“, der Einrichtung von Kinderhorten,
dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG), dem
Sprachstandfeststellungsverfahren und der dazu
gehörende Normierungsstudie sowie mit ver-
schiedenen Qualitätsmanagementverfahren.
Frau Menke (Gesundheitsamt) stellte die Umfrage
zur Mittagsverpflegung und das Konzept des „Be-
wegungskindergartens“ und Frau Nieuwenhuisen
ihre Studie über die „Bilinguale Erziehung in
Kindergärten“ vor. Im August berichtete Frau
Thesing (Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien) von den Projekten „Frühe Bindung fördern“
und „Frühe Hilfen für Familien“, Frau Rempe
(DKSB) referierte über das Kooperationsprojekt
„Kindliche Sexualität, sexuelle Entwicklung und
auffälliges Verhalten“. Mit Frau Berghoff (Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien) wurde der Um-
setzungsstand zum Thema Kindesschutz nach
§ 8a SGB VIII besprochen, Herr Böhm (ESPA)
stellte die Qualifizierung für Ergänzungskräfte vor
und diskutierte mit der AG die Konsequenzen für
Mitarbeiter/innen, Träger und Schulen.
Außerdem arbeiteten AG-TeilnehmerInnen in der
interdisziplinären „Arbeitsgruppe Sprachförderung“
mit und gründeten eine „Arbeitsgruppe Flexible
Betreuungszeiten“.
Gemeinsam mit der AG 4 Familienförderung gab
es erneut den „Markt der Möglichkeiten“, um die
Vernetzung zwischen interessierten Trägern zu
ermöglichen.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
138
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Die Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung nach
§ 78 SGB VIII hat auch im Jahr 2008 die
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem
öffentlichen Träger und den 24 freien Trägern der
Jugendhilfe fortgesetzt. Die verlässlichen Kommu-
nikationsstrukturen sind eine wesentliche Grund-
lage für die gute Kooperation.
Das gemeinsame Ziel, die Qualität der erziehe-
rischen Hilfen zu sichern und weiter zu entwickeln,
stand in insgesamt vier Arbeitstreffen - bei aller
Unterschiedlichkeit der Träger und Themen - im
Mittelpunkt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen:
Bundesmodellprojekt „Wirkungsorientierte Steu-
erung in der Jugendhilfe“
Zusammenarbeit Jugendhilfe und Psychiatrie
Migration - Integration – Interkulturelle Kompe-
tenz
Kooperationsvereinbarung ARGE/Stadt Münster
Migrationsleitbild der Stadt Münster
Gesamtstädtisches Präventionskonzept
Lösungs- und ressourcenorientierte Hilfepla-
nung
Qualitätsentwicklung/Qualitätsdialoge stationäre
Hilfen
Die Übersicht zeigt, dass die Kooperation von
Akteuren der Jugendhilfe mit Beteiligten aus
anderen Arbeitsfeldern (z. B. Schule, Psychiatrie,
Gesundheitswesen) einen roten Faden des ver-
gangenen Jahres bildete. Kooperation ist auf
Dialog, Verständigung und Austausch angewiesen.
Hierzu bietet die AG 6 einen guten Rahmen. Not-
wendig ist dennoch immer eine kritische Reflexion
der eigenen Arbeit. Nicht zuletzt vor diesem Hinter-
grund wird in einer der ersten Sitzungen des Jah-
res 2009 das Selbstverständnis der Arbeitsgemein-
schaft im Vordergrund stehen. Ein Ziel ist, die
Rolle der Arbeitsgemeinschaft und die damit ver-
bundenen Aufgaben zu profilieren.
Das vorläufige Arbeitsprogramm für 2009 umfasst
folgende Themen:
Selbstverständnis der Arbeitsgemeinschaft
neue Formen von Beteiligungskonzepten für
Familien
Familienzentren und Offene Ganztagsschulen:
Schnittstellen zu Hilfen zur Erziehung
Bedeutung der Sinus-Studien für die Hilfen zur
Erziehung
Weiterentwicklung des Kindesschutzes
Erfahrungsbericht über das Inobhut-
nahmesystem
Stand und Perspektiven wirkungsorientierter
Jugendhilfe
Jugendrat
139
10. Jugendrat
Der erste Jugendrat der Stadt Münster, der sich im
Juni 2007 konstituiert hatte, hielt im Jahr 2008 ins-
gesamt 8 Sitzungen ab.
Themen / Projekte
Der Jugendrat bediente übergreifende Themen
und Projekte:
Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit wie
Internetauftritt, jugendgerechte Flyer und die
Entwicklung eines eigenen Logos:
Mitentwicklung einer Geschäftsordnung für die
Jugendforen und des Jugendrates
Akquise von kostenlosen Bustickets für alle Mit-
glieder der Jugendforen um kostenfrei zu den
Sitzungen zu gelangen.
Besetzung der Jury beim Malwettbewerb des
Aktionsbündnisses „Kinderrechte in Münster“
Teilnahme am ersten Jugend-Landtag in
Düsseldorf
Teilnahme am landesweiten Treffen der Kinder-
und Jugendgremien NRW
Teilnahme am Auftakt-Hearing zum
demografischen Gleichgewicht in der Stadt
Münster gemeinsam mit der Seniorenvertretung
Werbung für die Wahl der Jugendforen/des
Jugendrates im November 2008
2. Teilnahme am 13. Deutsche Jugendhilfetag
Unter dem Motto "Gerechtes Aufwachsen ermög-
lichen! Bildung, Integration, Teilhabe" fand in
Essen im Sommer 2008 der 13. Deutsche Jugend-
hilfetag statt. Im Rahmen der Messe war das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt
Münster mit einem Stand zum Thema „Teilhabe“
vertreten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Mitglieder des Jugendrates in der Stadt Münster
informierten die Besucherinnen und Besucher über
die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
in der Stadt. Neben Informationen zum Jugendrat
wurde über die Mitgestaltung an Spielplatzpla-
nungen sowie über die Mitwirkung bei der Ange-
botsentwicklung von Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit informiert. Darüber hin-
aus wurde ein von Kindern entwickelter Stadtteil-
plan vorgestellt.
3. Auswertung des Modellprojektes
Als Grundlage zur Auswertung des Modellprojekts
fand im März 2008 eine Umfrage an alle Mitglieder
der Jugendforen/des Jugendrates statt. Die Ergeb-
nisse der 42 Rückmeldungen fielen äußerst positiv
aus. Die Motivation zur Mitarbeit im Jugendforum
wurde von insgesamt 87,5 % der befragten Kinder
und Jugendlichen als sehr gut bis befriedigend
bezeichnet.
Die gute Zusammenarbeit innerhalb der Jugend-
foren, die Konzentration in den Sitzungen, die
Regelmäßigkeit der Sitzungen und das Gefühl von
Gemeinschaft und Zusammenhalt werden von den
Jugendlichen deutlich bestätigt (77,5% bis 95,1%),
im Jugendrat zu 100%.
Zwei Drittel der befragten Mitglieder (75% der
Jungen und 77,3% der Mädchen) fühlen sich von
den Politikern ernst genommen und unterstützt.
Die Möglichkeit der politischen Einflussnahme des
Jugendrates folgt unter anderem auch aus der
regelmäßigen Teilnahme im Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien mit Antragsrecht (ohne
Stimmrecht) und die Teilnahme am Ausschuss für
Schule und Weiterbildung und am Sportausschuss.
Ferner kann der Jugendrat Anregungen nach
§ 24 GO NW an den Rat und die Bezirksver-
tretungen stellen und ist berechtigt, in spezifisch
kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten,
Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat
oder die Bezirksvertretungen zu richten und
Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen.
Jugendrat
140
Die Jugendforen können Anregungen nach
§ 24 GO NW an den Rat und die Bezirksver-
tretungen stellen. Sie sind berechtigt, Anregungen
an den Jugendrat zu stellen. Auch die Politik
schätzt den Jugendrat als ernst zu nehmende
Ansprechpartner in Sachen Kinder und Jugend in
der Stadt Münster.
Am 18. Juni 2008 beschloss der Rat, dass nach
Ablauf der zweijährigen Modellphase dauerhaft ein
Jugendrat sowie ein Jugendforum pro Stadtbezirk
gebildet werden.
Wesentliche Änderungen fanden in der Auswei-
tung der Altersspanne der Wählbarkeit, 12 bis ein-
schließlich 17 Jahren, und im Wegfall der Rege-
lung statt, dass Jugendliche mit Vollendung des
18. Lebensjahres automatisch ausscheiden.
4. Wahl der neuen Jugendforen
Über die Wahl am 19. November 2008 wurden alle
14.732 Münsteraner Kinder und Jugendliche zwi-
schen 12 und unter 18 Jahren per Post benach-
richtigt und erhielten einen Kandidatenbrief. 30 %
der 71 Kandidaten waren bereits in der Modell-
phase Mitglieder in einem Jugendforum oder im
Jugendrat. 10 % der Kandidaten hatten einen
Migrationshintergrund.
Die Wahl erfolgte in 43 weiterführenden Schulen
der Stadt Münster. Das digitale Wählerverzeichnis
ermöglichte wie bereits bei der ersten Wahl am
24.01.2007, dass die wahlberechtigten Jugend-
lichen unabhängig von ihrer Wohnadresse an ihrer
jeweiligen Schule wählen konnten.
Die Wahlbeteiligung insgesamt und in den
einzelnen Bezirken stellte sich wie folgt dar:
Wahl-
berechtigte
Wähler/
innen
Wahl-
beteiligung
Mitte 3.877 2.227 57,4 %
Nord 1.909 958 50,2 %
Ost 1.297 715 55,1 %
Südost 1.952 826 42,3 %
Hiltrup 2.454 1.602 65,3 %
West 3.243 2.005 61,8 %
Gesamt 14.732 8.333 56,6 %
5. Ausblick
Nach offizieller Verabschiedung der ehemaligen
Mitglieder der Jugendforen/des Jugendrates und
nach ersten Kennenlerntreffen der Jugendforen ist
ein Orientierungsseminar mit allen neuen Jugend-
vertretern geplant, das die Jugendlichen inhaltlich
auf ihre neuen Aufgaben und Funktionen vorbe-
reiten soll.
Während dieses Seminars Anfang Februar 2009
ist auch die Konstituierung der einzelnen Jugend-
foren und die Wahl des neuen gesamtstädtischen
Jugendrates geplant.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
141
11. Zusammenarbeit mit Trägern der
freien Jugendhilfe
I. Leitlinien der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien und den Trägern
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesondere die
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt
von Trägern und Arbeitsformen, der Vorrang der
freien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie unse-
re Gesamt- und Planungsverantwortung haben
einen hohen Stellenwert.
Die Leistungen im Bereich der Kinder- und Ju-
gendhilfe werden in der Stadt Münster dem
SGB VIII entsprechend in überwiegendem Anteil
von den Trägern der freien Jugendhilfe erbracht.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien
Träger vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien auf Grund der gesetzlichen Grundlage
Zuwendungen oder Entgelte.
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld ent-
sprechend fachlich und finanziell durch die zu-
ständige Fachabteilung unterstützt. Die Arbeits-
felder haben jeweils eigene gesetzliche Grund-
lagen, die Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung
der partnerschaftlichen Zusammenarbeit nehmen.
In diesem Jahr wird die trägerübergreifende
Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
am Beispiel der Familienzentren dargestellt. In
Münster gibt es derzeit 19 Familienzentren. In
weiteren jährlichen Ausbaustufen sollen in Münster
bis zum Jahr 2012 insgesamt 41 Tageseinrich-
tungen für Kinder zu Familienzentren ausgebaut
werden.
Die Familienzentren sind wichtige Institutionen im
Sinne einer frühen und wohnortnahen Präventions-
und Förderungsstrategie und zeichnen sich beson-
ders durch die Zusammenarbeit mit anderen Trä-
gern und Einrichtungen aus. Die Aufgaben der Fa-
milienzentren beziehen sich einerseits auf ein kon-
zeptionell verbundenes hochwertiges Angebot zur
Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern
und andererseits auf die Unterstützung von Eltern
hinsichtlich ihrer Erziehungs- und Beziehungs-
leistungen sowie der Bewältigung des Alltags.
So verschieden die Kindertageseinrichtungen in
Münster sind, so verschieden sind auch die Pro-
zesse, die die Einrichtungen im Zuge der Weiter-
entwicklung zum Familienzentrum durchlaufen
haben. Am Beispiel des Familienzentrums KiTa
Killingstraße wollen wir einen „neu“ initiierten Ko-
operationsprozess mit freien Trägern vorstellen.
II. Das Familienzentrum KiTa Killingstraße
Die Kindertageseinrichtung Killingstraße befindet
sich im Stadtteil Kinderhaus, im Einzugsgebiet der
Hochhaussiedlung Brüningheide mit ca. 2.800 Ein-
wohnern. Die Einrichtung betreut in 3 Gruppen ins-
gesamt 65 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren. Ein
sehr hoher Bevölkerungsanteil lebt von Sozialleis-
tungen. Mit Kindern aus 24 Nationen, die die Kin-
dertageseinrichtung besuchen, ist interkulturelle
Pädagogik kein Schlagwort, sondern täglich geleb-
te Praxis. Auf dem Weg zum Familienzentrum hat
die Kita Killingstraße bilanziert und offene Fragen
beantwortet:
Was haben wir schon erreicht?
Was möchten wir erhalten und sichern?
Welche zusätzlichen Angebote brauchen Fami-
lien in unserem Stadtteil?
Wie werden wir ein Knotenpunkt in einem Netz-
werk, das Familien umfassend unterstützt und
berät?
Welche Herausforderungen stellen sich an uns
in einen Wohngebiet mit besonderem
Erneuerungsbedarf?
Wie können Angebote stärker vernetzt und ge-
bündelt werden?
Gemeinsam mit freien Trägern und Einrichtungen
wurde in einer Arbeitsgruppe der Prozess der
Weiterentwicklung zum Familienzentrum gesteuert.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
142
Die Steuerungsgruppe:
Haus der Familie
Gesundheitsamt
„Caritas vor Ort“-Beratungsstelle Kinderhaus
Münsteraner Tageseltern e.V.
Bürgerhaus Kinderhaus
Internationales Begegnungszentrum
Sprickmannstraße
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
Kommunaler Sozialdienst
Grundschule Kinderhaus West
Förderverein KiTa Killingstraße
KiTa Killingstraße.
Um Eltern aktiv mit in den Prozess einzubinden, ist
eine Befragung der Eltern realisiert worden. Dabei
haben Muttersprachler im direkten Gespräch mit
den Eltern die Wünsche und Vorstellungen erfragt
und, wo erforderlich, auch Ängste abgebaut.
Bereits bestehende Kooperationsbezüge zwischen
freien Trägern und der Kindertageseinrichtung
wurden gestärkt und neue Kooperationen aufge-
baut. Aus punktuellen Kontakten entstand eine
systematische und auf Dauer angelegte Zusam-
menarbeit. Als Organisationsform hat das Fami-
lienzentrum Kita Killingstraße das Modell „Unter
einem Dach“ gewählt. Alle Hilfs- und Beratungs-
angebote werden unter dem Dach der Kinder-
tageseinrichtung bereitgestellt.
Der Blick öffnet sich über das Kind hinaus auf die
Familie und so hält das Familienzentrum für Kinder
und Eltern verschiedenste Angebote vor:
Sprachkurse für Mütter
Sprachkurse für Väter
Eltern-Kind-Kochkurse
Migranten- und Sozialberatung
Gymnastik für Frauen
ein Elterncafé
ein Tageselterntreff und Eltern-Kind-Turnen
sind nur einige der vielfältigen Angebote
„Begegnung“ im Elterncafé
Freie Träger bieten ihre Leistung in der Kinder-
tageseinrichtung an. Professionalität zeichnet die
Angebote aus. Dies wissen die Mitarbeiter und Mit-
arbeiterinnen zu schätzen.
Die Familienbildungsstätte z. B. übernimmt neben
der Durchführung im Vorfeld auch die Akquise und
bewirbt das Angebot. Dies gilt sowohl für die Koch-
kurse als auch die Sprachkurse in der Kindertages-
einrichtung. Während der Sprachkurse wird zudem
eine Betreuung für die Geschwisterkinder ange-
boten, die die Kindertageseinrichtung noch nicht
besuchen.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
143
Benötigen Eltern eine Beratung in Erziehungs-
fragen, so koordiniert die Einrichtung einen Termin
und die pädagogische Fachkraft der Erziehungs-
beratungsstelle kommt in die Einrichtung. Regel-
mäßig treffen sich Tageseltern und Tageskinder in
der Kindertageseinrichtung und Kinder lernen die
Einrichtung, die sie vielleicht einmal besuchen
werden, schon kennen.
Darüber hinaus wird durch das Gesundheitsamt
einmal wöchentlich eine Hebammensprechstunde
angeboten. Fragen rund um Schwangerschaft, Ge-
burt und Familienplanung werden durch die mehr-
sprachige Hebamme beantwortet. Die Hebammen-
versorgung von Müttern mit Neugeborenen kann
durch den frühzeitigen Kontakt ausgebaut werden.
Auch der Elternkurs „Starke Eltern - Starke Kinder“
gehört zur Angebotsstruktur und wird in der Ein-
richtung vom Kinderschutzbund durchgeführt.
Alle Angebote für Kinder, Eltern und Familien
tragen dazu bei, die Entwicklungsbedingungen von
Kindern zu verbessern.
„Bildung“ im Sprachkurs
Für die Weiterentwicklung zu einem Familien-
zentrum sind Tatkraft, Entschlossenheit und Aus-
dauer unerlässlich. Eine Investition, die sich lohnt,
denn Kinder und Eltern profitieren von der förder-
lichen Kooperation zwischen der Kita Killingstraße
und den freien Trägern und Einrichtungen.
Stellenplan
144
12. Stellenplan
Der Stellenplan der Stadt Münster (auch im Neuen
Kommunalen Finanzmanagement Anlage zum
Haushaltsplan) weist die im Haushaltsjahr erforder-
lichen Stellen der Beamten/innen und der nicht nur
vorübergehend tariflich Beschäftigten aus. Gering-
fügige Beschäftigungsverhältnisse, befristet einge-
richtete Projektstellen, eingesetzte Praktikantinnen
und Praktikanten usw. sind in diesen Zahlen nicht
enthalten.
Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die
Entwicklung des Stellenplans für den Bereich des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in Re-
lation zum Stellenplan der Stadt Münster ins-
gesamt seit 1980. Bemerkenswert ist, dass die
Zahl der Stellen im Gesamtstellenplan seit 2000
um fast 10 % gesunken ist, während die Anzahl
der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien mit sehr geringen Schwankungen fast
gleich geblieben ist. Anteil der Stellen im Bereich
der städtischen Kinder- und Jugendhilfe macht
inzwischen mehr als 13 % aus.
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien (Zahl der Stellen)
Stadt Münster Jugendamt
1980 3631 165
1990 3597 230
2000 3655 426
2002 3538 415
2004 3417 430
2006 3364 420
2007 3311 421
2008 3292 433
Anteil der Stellen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien am Gesamt
stellenplan der Stadt Münster (in Prozent)
Die vorhandenen Stellen sind von 576 Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern besetzt; der Anteil der
weiblichen Beschäftigten beträgt 81%, der Anteil
der Teilzeitbeschäftigten 41%.
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12%
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1980 1990 2000 2002 2004 2006 2007 2008
Vollzeit
84 Männlich
99 Teilzeit
15
Vollzeit
93
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
Beschäftigte
276
Weiblich
177 Teilzeit
84
Vollzeit
9 Männlich
10 Teilzeit
1
Vollzeit
151
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen
Beschäftigte
300
Weiblich
290 Teilzeit
139
Männlich
109
(19 %)
Vollzeit
337
(59 %)
Summen Beschäftigte
576 Weiblich
467
(81 %)
Teilzeit
239
(41 %)
Stellenplan
145
Der Stellenplan 2008 weist einen deutlichen Zu-
wachs an Stellen aus. Für das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien bedeutete dies nach den
einschlägigen Beschlüssen des Rates folgende
Personalveränderungen:
Durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes
hat sich die Finanzierung der Kindergartenplätze
nachhaltig verändert. Die Anzahl der finanzierten
Fachkraft- und Ergänzungskraftstellen ist abhängig
von Alter und gebuchter Betreuungszeit der
Kinder. Für die Umsetzung des Kinderbildungs-
gesetzes sind mit Beginn des Kindergartenjahres
2008/2009 insgesamt 19 zusätzliche Fachkraft-
stellen eingerichtet worden (Vorlage V/0122/2008).
Das Kinderbildungsgesetz und seine Umsetzung
hatten auch Einfluss auf den Bereich der Verwal-
tung für die Kindertagesbetreuung. So mussten
neue Teilzeitstellen eingerichtet werden für die
Beratungen zur betrieblichen Kindertagesbe-
treuung, für die Verbesserung der Versorgungs-
situation der unter 3-jährigen Kinder sowie in der
Bearbeitung der Betriebskosten bzw. der Mittel-
beantragung für städtische Kindertageseinrich-
ungen und die Einrichtungen freier Träger. Ferner
wurden weitere Stellen im Bereich Kindertages-
pflege geschaffen. Ursache war die neue Qualität
der Tagespflegeberatung und ihrer Angebote, die
verstärkte Nachfrage auf Grund der Einführung
des Elterngeldes sowie zum Ausbau des Platzan-
gebots insbesondere im Rahmen des u3-Pro-
gramms. Schließlich sind auch personelle Anpas-
sungen bei der Einziehung von Elternbeiträgen für
den Besuch von Kindertageseinrichtungen und der
Abrechnung von Verpflegungskosten vorge-
nommen worden.
2 Stellen wurden im Rahmen der Verlagerung des
Kinderhortes von der Trauttmansdorffstraße und
der Weiterführung als „Kinderhort Süd“ in Träger-
schaft der Stadt Münster eingerichtet (Vorlage
V/0886/2007 und Vorlage V/0094/2008).
Zur Übernahme der Aufgabe Unterhaltsrück-
forderungen der „Nicht-SGB-II-Empfänger“ bzw.
„Nicht-SGB-XII-Empfänger“ („reine“ UVG-Fälle) im
Rahmen der Umsetzung des Rödl-Vorschlags
Nr. 193 „Unterhaltsvorschuss“ wurden 1,25 Stellen
zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
verlagert.
Um Arbeitsspitzen und Ausfallzeiten kompensieren
zu können, wurden 2 Teilzeitstellen für Springer-
kräfte im Kommunalen Sozialdienst geschaffen.
Im Rahmen der Einführung eines gesamtstäd-
tischen Präventionskonzepts wurden 2,78 Stellen
(einschließlich Koordination) für die Einrichtung
eines Präventionsteams Familienbesuche einge-
richtet.
Hinzu kamen verschiedene 0,5-Teilzeit-Stellen,
durch die der Fortfall der Einsatzmöglichkeit von
Praktikantinnen und Praktikanten im Berufsaner-
kennungsjahr kompensiert wurden.
Organisation
146
13. Organisation
Die aktuelle Organisationsstruktur des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien (Aufbauorga-
nisation), die darstellt, welche Organisationsein-
heiten mit welchen Funktionen an der Bereitstel-
lung der Produkte mitwirken sowie die zum Jahres-
wechsel Beschäftigten sind in den folgenden Über-
sichten dargestellt.
Zum Vorjahr haben sich die folgenden wesent-
lichen Veränderungen ergeben:
Mit Auflösung der Versorgungsämter zum
31.12.2007 wurden ab dem 01.01.2008 die Auf-
gaben nach dem Bundeselterngeld- und Eltern-
zeitgesetz die Stadt Münster durch das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien übernommen.
Das Angebot wird durch die Abteilung Familien-
und Erziehungshilfen des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien gesichert.
Zum 01.08.2008 haben fünf Kolleginnen in
einem Präventionsteam Familienbesuche ihre
Arbeit aufgenommen.
Mit der Verlagerung des Kinderhortes von der
Trauttmansdorffstraße in die städtische Einrich-
tung Lorenz-Süd in Berg Fidel wurde bei der
Stadt Münster der „Kinderhort Süd“ neu
angegliedert (Vorlage 886/2007).
Das bisherige Schwerpunktsachgebiet Soziales
wurde im Kommunalen Sozialdienst (KSD)
aufgelöst. Zum 01.09.2008 wurde die Zuständig-
keit für die Leistungen zu den Hilfen für alte,
pflegebedürftige oder behinderte Menschen und
die sozialfachlichen Stellung- nahmen zum
Sozialamt verlagert. Grund war die wachsende
Komplexität der pflegefachlichen Qualifikation
im Kontext der Pflegeversicherung und des Ge-
sundheitswesens.
Wesentliche organisatorische Veränderungen
wurden im Jahr 2008 konzipiert und eine
Umsetzung zum Jahreswechsel 2008/2009
vorbereitet.
So wurde der Bereich Übergangsmanagement
Schule - Beruf mit den Bereichen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien „Kommunale
Beschäftigungsförderung AIM Jugend +“ und
„Jugendberufshilfe“ (Stadtteilwerkstatt Nord) in
der Zuständigkeit des Amtes für Schule und
Weiterbildung zusammengeführt. Um die Auf-
bau- und Ablauforganisation der Geschäftspro-
zesse im Hinblick auf die inhaltlichen Optimie-
rungsziele besser zu gestalten, wurde gleichzei-
tig eine Konzentration der Aufgaben im Bereich
der Offenen Ganztagsschulen (OGS) beim Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien vorgenom-
men, dies vor allem vor dem Hintergrund der
Zielsetzung, die Übertragung von OGS-Ange-
boten auf Träger der Jugendhilfe zu verstärken
und auszubauen.
Ebenfalls vorbereitet wurde die Neuorganisation
der Jugendgerichtshilfe. Diese Aufgaben wer-
den ab 2009 gemeinsam von dem Sozialdienst
katholischer Männer (SKM), dem Verein sozial-
integrativer Projekte (ViP e.V.) und dem Kom-
munalen Sozialdienst (KSD) der Stadt Münster
entsprechend der fachlichen Neuausrichtung
wahrgenommen. Der spezialisierte „Fachdienst
Jugendgerichtshilfe“ im KSD wird neben der ei-
genen Fallzuständigkeit für einzelne Stadtbe-
zirke insbesondere für die Fallbearbeitung bei
Intensivtätern zuständig sein und darüber hin-
aus die Qualitätssicherung, die Vernetzung mit
dem Jugendgericht, der Polizei, den freien Trä-
gern und Arbeitskreisen sicherstellen. Die sozi-
ale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII wird
zukünftig in die Abteilung Kinder- und Jugend-
arbeit/Jugendsozialarbeit integriert (Vorlage
V/0839/2008).
Darüber hinaus wurden kleinere interne organi-
satorische Veränderungen vorgenommen bzw.
zum Jahreswechsel vorbereitet. So wurden im
Bereich der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit die Verwaltungs- und Organisa-
tionsaufgaben zusammengefasst. Gleichzeitig
wurde mit Blick auf die anstehende Übernahme
der umfangreichen Aufgaben des offenen Ganz-
tags an Grund- und Förderschulen ein Teil der
betreffenden Fachstelle in einem neuen Team
Schule/Jugendhilfe separat zusammengefasst.
Schließlich wurde die Aufgabe „Sozialpädago-
gische Grundsatzfragen erzieherischer Hilfen
und Familienhilfen“ in die Abteilung „Controlling
und zentraler Service“ verlagert, um eine engere
Verzahnung mit dem Controllingbereich zu
erreichen.
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Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung 2006 2007 2008 Prognose
2015
Gesamt 280.023 280.199 281.050 279.388
männlich 132.339 132.409 132.805 130.783
weiblich 147.684 147.790 148.245 148.605
Ausländer 21.343 21.195 20.900
0 bis unter 3 Jahre 7.072 7.079 7.241 6.350
männlich 3.635 3.665 3.702 3.228
weiblich 3.437 3.414 3.539 3.122
Ausländer 426 409 378
3 bis unter 6 Jahre 7.080 7.019 6.961 6.248
männlich 3.558 3.499 3.542 3.184
weiblich 3.522 3.520 3.419 3.064
Ausländer 454 442 406
6 bis unter 10 Jahre 9.871 9.754 9.553 8.576
männlich 5.083 4.999 4.884 4.361
weiblich 4.788 4.755 4.669 4.215
Ausländer 827 718 633
10 bis unter 14 Jahre 9.764 9.721 9.905 9.402
männlich 4.923 4.922 5.043 4.749
weiblich 4.841 4.799 4.862 4.653
Ausländer 823 809 801
14 bis unter 18 Jahre 10.268 10.148 9.865 10.310
männlich 5.302 5.244 5.029 5.243
weiblich 4.966 4.904 4.836 5.067
Ausländer 831 812 829
18 bis unter 21 Jahre 11.218 10.960 10.872 11.780
männlich 4.843 4.824 4.816 4.961
weiblich 6.375 6.136 6.056 6.819
Ausländer 891 891 868
21 Jahre und älter 224.750 225.518 226.653 226.722
männlich 104.995 105.256 105.789 105.056
weiblich 119.755 120.262 120.864 121.666
Ausländer 17.091 17.114 16.985
Familien
Haushalte mit Kindern 26.109 25.912 25.897
davon: Kinder von 0 - unter 18 J. 43.671 43.331 43.187
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern 20.401 20.162 20.115
davon: Kinder von 0 - unter 18 J. 35.469 35.058 34.852
Alleinerziehende mit Kindern 5.708 5.750 5.782
davon: Kinder von 0 - unter 18 J. 8.202 8.273 8.335
% - Anteil Alleinerziehender 21,9% 22,2% 22,3%
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden 18,8% 19,1% 19,3%
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
Tageseinrichtungen für Kinder 2006 2007 2008
Versorgungsquote unter dreijährige Kinder in % 8,2 9,6 14,7
Versorgungsquote drei- bis seschsjährige Kinder in % 105,4 108,3 102,5
Versorgungsquote sechs- bis zehnjährige Kinder in % 4,2 3,9
Kitaplätze insgesamt (GTK-Bereich) 8.588 8.700 8.234
für unter dreijährige Kinder 583 673 1.039
für drei- bis sechsjährigen Kinder 7.596 7.639 7.195
für sechs- bis zehnjährige Kinder 409 388 (jetzt OGTS)
Tagespflege für Kinder
betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 672 689 809
für unter dreijährige Kinder 390 433 478
für drei- bis sechsjährigen Kinder 122 170 205
für sechs- bis vierzehnjährige Kinder 160 86 126
Tagespflegepersonen, Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII 343 241 341
Sonderkindergärten
Plätze 98 98 98
Kinder- u.Jugendeinrichtungen
Angebotsstunden insgesamt 92.342 98.568 95.972
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 16 19 17
Jugendsozialarbeit
Sozialräume mit aufsuchender Arbeit k.A. k.A. 12
Anteil in % k.A. k.A. 57
Schulen mit Angeboten der Jugendhilfe 10 10 11
Anteil in % 10 10 11
Drogenhilfe
Gesamt - Erstgespräche 512 376 265
davon männlich 408 309 208
davon weiblich 104 67 57
Erstgespräche unter 21J. 202 153 77
davon männlich 159 126 57
davon weiblich 43 27 20
Gesamt - Stammklientel 483 442 505
= mind. 3 x Beratung in Anspruch genommen
davon männlich 370 363 396
davon weiblich 113 79 109
Stammklientel unter 21J. 95 89 114
davon männlich 74 74 96
davon weiblich 21 15 18
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
sozpädagogisch begleitete Wohnformen 7 21 25
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 13 13 14
Erziehungsbeistandschaft 84 85 96
Sozialpädagogische Familienhilfe 113 126 166
Erziehung in einer Tagesgruppe 57 59 57
Heilpädagogische Horte 36 32 35
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII Satz 1 67 77 70
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII Satz 2 47 38 56
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 236 225 215
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 7 5 1
Leistungen der Eingliederungshilfe 71 73 80
weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 10 14 15
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 105 114 120
Inobhutnahme 172 118 93
Adoptionen 12 19 7
gesetzl. Amtsvormundschaft 14 12 15
bestellte Amtsvormundschaft 66 70 67
bestellte Amtspflegschaften 51 54 73
Beistandschaften 1.614 1.507 1.470
Anträge Elterngeld 3.388
Sorgerechtsentzüge 23 26 29
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 417 486 543
Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.196 1.423 1.367
Anmerkungen:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung:
Birgit Herdes
Heinz Lembeck
Heidemarie Neumair-Otto
Anna Pohl
Helmut Schnermann
Sabine Trockel
Techn.Umsetzung:
Barbara Reckers
Juli 2009, 750
Geschäftsbericht 2008
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder Jugendliche und Familien: Geschäftsbericht 2008
begleiten
fördern
schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Berichtsvorlage
2977 Zeichen
V/0475/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2008 Beratungsfolge 03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 09.09.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 22.09.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 30.09.2009 Hauptausschuss Bericht 30.09.2009 Rat Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Ge- schäftsbericht vor. Der neue Bericht baut erstmals auf der neuen Systematik des Neuen Kom- munalen Finanzmanagements (NKF) auf. Die Darstellung der Aufgaben und Angebote des Am- tes für Kinder, Jugendliche und Familien folgt der neuen Produktstruktur des Haushaltsplans und löst damit die früheren „Leistungsüberblicke“ ab. Damit waren erhebliche inhaltliche und formale Umstellungen verbunden. Nicht zuletzt deshalb wird der Bericht - abweichend von der bisherigen Praxis - erst nach der Sommerpause vorgelegt. Der Geschäftsbericht erfüllt aber weiterhin mehrere Funktionen: ― Er ist nicht nur eine Darstellung für die parlamentarischen Gremien der Stadt Münster, son- dern auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Er gibt die Informationen über die auf gesetzlichen, verwaltungsinternen und parlamentarischen Vorgaben beruhenden wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe. ― Ein großer Teil der Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Münster wird von freien Trägern vorgehalten. Dadurch ergibt sich eine enge Verzahnung und seine intensive Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dies zeigt der Bericht auf. Vorlagen-Nr.: V/0475/2009 Auskunft erteilt: Frau Pohl Herr Lembeck Ruf: 492 51 00 492 51 10 E-Mail: PohlA@stadt-muenster.de Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 28.07.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0475/2009 ― Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Geschäftsbericht differenziertere Analysen und Bewertungen der im Jahr 2008 erbrachten Leistungen anhand von Grundinfor- mationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar. Er liefert damit über den NKF-Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen, die An- regungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben können. Der Geschäftsbericht ersetzt nicht die vertieften Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzel- ner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes sowie Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien, die zu jeweils aktuellen Fragestellun- gen für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. I. V. gez. Dr. Hanke
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (23)
- Hafenstraße 30
- Killingstraße
- Trauttmansdorffstraße 83
- Rjasanstraße
- Sternstraße 8
- Münsterstraße 76b
- Salzmannstraße 53
- Sprickmannstraße
- Gescherweg
- Legdenweg
- Normannenweg
- Am Juffernbach
- Am Borggarten
- Am Gievenbach
- Telgter Straße
- Brüningheide
- Hoppengarten
- Kinderhaus
- Drei Eichen
- Hansaplatz
- Eichenaue
- Westerheide
- Düesberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0475/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37