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V/0929/2014

Bebauungsplan Nr. 571 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 01.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2015, TOP 24.1.1

V-0929-2014-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0929-2014-Anlage-Plangebiet

230 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0929/2014 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
STADT M TÜNS ER Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 571 
Goerdelerstraße / Delpstraße / Von-Witzleben-Straße 
Plangebiet - Maßstab 1:2000

Beschlussvorlage

4064 Zeichen

V/0929/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 571: Goerdelerstraße / Delpstraße / Von-Witzleben-
Straße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.02.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
 
Für den nördlichen Teilbereich des Aaseemarktes zwischen Goerdelerstraße, Delpstraße und Von-
Witzleben-Straße ist gemäß §  2 (1) i.  V. m. §§  12 und 13  a Baugesetzbuch (BauGB) ein 
vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung u.  a. zur Festsetzung von Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläch en und der Verkehrsflächen 
aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 208, Teil des Flurstücks 376,  
Flur 209, Flurstücke 120, 125, 319, Teile der Flurstücke 499, 505,  
Flur 210, Flurstück 252, Teile der Flurstücke 201, 251.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Planungsanlass ist der beabsichtigte Abriss des Bestandsgebäudes, das zurzeit vorwiegend durch 
Geschäftsflächen und Arztpraxen genutzt wird. Wegen begrenzter Entwicklungsfl ächen und damit 
verbundenem eingeschränktem Sortiment entsprechen die Handelsflächen nicht mehr dem von 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0929/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.12.2014  
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0929/2014 
Kunden erwarteten Angebot. Durch Errichtung eines Neubaukomplexes an gleicher Stelle soll ein 
attraktiver, großflächiger Lebensmittelmarkt mit ca.  1.400 m² Verkaufsfläche entstehen, der durch 
verbesserte, fußläufig oder per Fahrrad gut erreichbare Grundversorgung strukturell positiv auf das 
gesamte Aaseeviertel wirken wird.  
 
Vor Abriss des Bestandsgebäudes ist die Sanierung und I -geschossige Aufstockung des südlich 
an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzenden Gebäudes vorgesehen. Diese 
Maßnahme soll  auf Grundlage des rechtskräftigen B ebauungsplans Nr.  43 „Aasee-Stadt“ bei 
Befreiung von der Geschossa nzahl genehmigt werden. Damit können den heutigen durch Abriss 
betroffenen Nutzern – insbesondere Arztpraxen und Apotheke  – ohne Vakanzzeiten neue 
Räumlichkeiten bei demselben Vermi eter angeboten werden und diese somit vor Ort gehalten 
werden.  
 
Die umlaufenden öffentlichen Verkehrsflächen bleiben erhalten. Da aber mit der 
Hochbaumaßnahme eine funktionale und gestalterische Aufwertung der Grundstücksfreiflä chen 
vorgesehen ist, werden die angrenzenden öffentlichen Flächen mit in den Geltungsbereich des 
Aufstellungsbeschlusses einbezogen.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) wird das Plangebiet derzeit als Gemischte Baufläche 
dargestellt. Diese Darstellung kollidiert mit der zukünftig geplanten großflächigen 
Einzelhandelsnutzung. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  571 wird daher gemäß §  13 a 
Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung erfolgen.  
 
Der neu aufzustellende Bebauungsplan überplant einen Teilbereich der 1.  Änderung des 
Bebauungsplans Nr.  43 „Aasee -Stadt“, in Kraft getreten am 05.12.1963. Nach Rechtskraft des 
neuen Bebauungsplans wird der alte Plan im überlagerten Bereich außer Kraft treten.  
 
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist aus dem beigefügten 
Übersichtsplan ersichtlich.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

27.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2015 Rat
TOP 24.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Goerdelerstraße
  • Delpstraße
  • Von-Witzleben-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0929/2014
Typ
Vorlagen
Datum
01.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37