V/0782/2024
Bebauungsplan Nr. 517 - 2. Änderung - Beschluss zur Änderung [Topraks]
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V-0782-2024_Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0782/2024 Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Vorhabenbezogene 2. Änderung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517
Anlage A
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Anlage A zur V/0782/2024 Kurzüberblick Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße soll geändert werden, um das dort bisher festgesetzte Sondergebiet in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Änderung des Planungsrechts in einem Teilbereich des Bebauungsplans besteht die Möglichkeit, dass das bisher durch den Bau- und Gartenmarkt Hellweg genutzte Areal zukünftig durch die Fa. Topraks genutzt werden kann. Hierfür ist eine Änderung des bisher festgesetzten Sondergebiets in ein Gewerbegebiet erforderlich. Als nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten werden mit dem Vorhabenträ- ger vertraglich geregelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Bereich der Bebauungsplanänderung ist vollständig versiegelt. Der Gebäudebestand bleibt in seiner heutigen Form bestehen.
Beschlussvorlage
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V/0782/2024 V/0782/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.02.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Lodden- heide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich der Egbert-Snoek Straße und des Albersloher Wegs dahingehend zu ändern, dass das dort bisher festgesetzte Sondergebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt wird. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 178, Flurstücke 54, 126, 127, 128, 129, 205, 206, 384, 575, 593, 594 und Teile des Flurstücks 436. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten wird mit dem Vorhabenträger vertrag- lich geregelt. Stadtplanungsamt 08.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bruun Telefon: 492-6177 Bruun@stadt-muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0782/2024 Begründung: Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich des Gewe rbegebiets Loddenheide. Aktuell wird der Bereich durch den Bau- und Gartenmarkt Hellweg genutzt. Der Betreiber des Baufachmark- tes wird sich aufgrund einer betriebsinternen Entscheidung künftig von diesem Standort zurückzie- hen. Südlich des Vorhabenbereichs wird, mit Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604 „Loddenheide - Albersloher Weg 198 [Mömax]“, das dortige Gastronomiecenter Topraks freige- zogen. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 517 soll Topraks die Möglichkeit eines na- hegelegenen Verlagerungsstandorts geboten und somit die Flächen des nicht mehr benötigten Bau- und Gartenmarktes Hellweg sinnvoll nachgenutzt werden. Das 2010 errichtete und 2016 umgebaute Gebäude bleibt bei dieser Nachnutzung in seiner heutigen Gebäudekubatur bestehen. Für die vorgesehene Nutzungsänderung ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts not- wendig. Der derzeit in Kraft befindliche Bebauungsplan Nr. 517 trifft südlich der Egbert -Snoek- Straße für den Baufachmarkt mit seinen umliegenden Bereichen ei ne Festsetzung als „Sonderge- biet“ mit der Zweckbestimmung „SB-Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt“ mit einer maximal zweige- schossigen Bauweise, einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6. Die maximale Bauhöhe wird mit 15 m und eine Dachneigung von 0° bis 30° festgesetzt. Im Geltungsbereich der 1. Änderung ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau - und Gartenmarkt / Verwaltungsgebäude mit einer Verkaufsfläche bis maximal 4.000 m² festgesetzt. Die Bauausführung darf bis zu sechs Vollge- schosse mit einer Gebäudehöhe bis maximal 21 m und einer GRZ bis zu 0,8 sowie einer GFZ bis zu 2,4 erfolgen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 517 wird der gesamte Geltungsbereich als Gewerbe- gebiet festgesetzt. Das geplante Vorhaben, sowie die bestehenbleibenden Nutzungen (Tankstelle, Büro- und Verwaltungsgebäude) im Geltungsbereich, werden damit planungsrechtlich gesichert. Im Zusammenhang der Änderung wird die GRZ mit 0,6 festgesetzt . Diese Festsetzung erfolgt auf ex- pliziten Wunsch des Vorhabenträgers und ist städtebaul ich vertretbar. Die überbaubaren Grund- stücksflächen, festgesetzten max. Gebäudehöhen sowie max. Geschossigkeiten des Bebauungs- plans orientieren sich an der Bestandsbebauung. Mit der Anpassung des Planungsrechts werden die jüngeren ökologisch-klimatischen Festsetzungen zur PV -Verpflichtung und Dach - sowie Fassadenbegrünung bei Neubauten und wesentlichen Dacherneuerungen nun erstmalig verankert. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In diesem Fall wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Als nächster Ver fahrens- schritt ist die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Nähere Einzelheiten sind der Berichtsvorlage Nr. V/0783/2024 zu entnehmen. Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich der 2. Änderung „Sondergebiet – Bau- und Gartenmarkt, Verwaltung“ dar. Die Darstellung des Flä chennutzungsplans widerspricht damit den Zielsetzungen des Bebauungsplans. Da der Bebau ungsplan gemäß § 13a BauGB geändert wird, erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege einer Berichtigung . Mit dem „In-Kraft- Treten“ der vorhabenbezogenen 2. Ä nderung des Bebauungsplans Nr. 517 treten die überlagerten - 3 - V/0782/2024 Bereiche des Bebauungsplans Nr. 517 und die 1. Änderung außer Kraft und werden durch das neue Planungsrecht ersetzt. Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 517 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Egbert-Snoek-Straße
- Rösnerstraße
- Albersloher Weg 198
- Bertha-von-Suttner-Weg
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0782/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.12.2024
- Erstellt
- 09.12.2024 11:17