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V/0782/2024

Bebauungsplan Nr. 517 - 2. Änderung - Beschluss zur Änderung [Topraks]

Vorlagen 27.12.2024

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V-0782-2024_Anlage-1-Geltungsbereich

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0782-2024_Anlage-1-Geltungsbereich

141 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0782/2024
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Vorhabenbezogene 2. Änderung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517

Anlage A

1502 Zeichen

Anlage A zur V/0782/2024 
Kurzüberblick 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / 
Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße soll geändert werden, um das dort bisher 
festgesetzte Sondergebiet in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Änderung des Planungsrechts in einem Teilbereich des Bebauungsplans besteht die 
Möglichkeit, dass das bisher durch den Bau- und Gartenmarkt Hellweg genutzte Areal zukünftig 
durch die Fa. Topraks genutzt werden kann. Hierfür ist eine Änderung des bisher festgesetzten 
Sondergebiets in ein Gewerbegebiet erforderlich. 
Als nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten werden mit dem Vorhabenträ-
ger vertraglich geregelt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bereich der Bebauungsplanänderung ist vollständig versiegelt. Der Gebäudebestand bleibt in 
seiner heutigen Form bestehen.

Beschlussvorlage

5682 Zeichen

V/0782/2024 
V/0782/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517: Albersloher 
Weg / Egbert-Snoek-Straße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   20.02.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Lodden-
heide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 
und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich der Egbert-Snoek Straße und des Albersloher 
Wegs dahingehend zu ändern, dass das dort bisher festgesetzte Sondergebiet in ein Gewerbegebiet 
umgewandelt wird. 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 178,  
Flurstücke 54, 126, 127, 128, 129, 205, 206, 384, 575, 593, 594 und Teile des Flurstücks 436. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten wird mit dem Vorhabenträger vertrag-
lich geregelt. 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
08.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bruun 
Telefon: 492-6177 
Bruun@stadt-muenster.de 
  
Herr Geitel 
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0782/2024 
Begründung: 
Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich des Gewe rbegebiets Loddenheide. Aktuell 
wird der Bereich durch den Bau- und Gartenmarkt Hellweg genutzt. Der Betreiber des Baufachmark-
tes wird sich aufgrund einer betriebsinternen Entscheidung künftig von diesem Standort zurückzie-
hen.  
Südlich des Vorhabenbereichs wird, mit Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 
604 „Loddenheide - Albersloher Weg 198 [Mömax]“, das dortige Gastronomiecenter Topraks freige-
zogen. Durch die 2.  Änderung des Bebauungsplans Nr. 517 soll Topraks die Möglichkeit eines na-
hegelegenen Verlagerungsstandorts geboten und somit die Flächen des nicht mehr benötigten Bau- 
und Gartenmarktes Hellweg sinnvoll nachgenutzt werden. Das 2010 errichtete und 2016 umgebaute 
Gebäude bleibt bei dieser Nachnutzung in seiner heutigen Gebäudekubatur bestehen. 
Für die vorgesehene Nutzungsänderung ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts not-
wendig. Der derzeit in Kraft befindliche Bebauungsplan Nr. 517 trifft südlich der Egbert -Snoek-
Straße für den Baufachmarkt mit seinen umliegenden Bereichen ei ne Festsetzung als „Sonderge-
biet“ mit der Zweckbestimmung „SB-Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt“ mit einer maximal zweige-
schossigen Bauweise, einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6. Die maximale Bauhöhe wird mit 
15 m und eine Dachneigung von 0° bis 30° festgesetzt. Im Geltungsbereich der 1. Änderung ist ein 
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau - und Gartenmarkt / Verwaltungsgebäude mit einer 
Verkaufsfläche bis maximal 4.000 m² festgesetzt. Die Bauausführung darf bis zu sechs Vollge-
schosse mit einer Gebäudehöhe bis maximal 21 m und einer GRZ bis zu 0,8 sowie einer GFZ bis zu 
2,4 erfolgen. 
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 517 wird der gesamte Geltungsbereich als Gewerbe-
gebiet festgesetzt. Das geplante Vorhaben, sowie die bestehenbleibenden Nutzungen (Tankstelle, 
Büro- und Verwaltungsgebäude) im Geltungsbereich, werden damit planungsrechtlich gesichert. Im 
Zusammenhang der Änderung wird die GRZ mit 0,6 festgesetzt . Diese Festsetzung erfolgt auf ex-
pliziten Wunsch des Vorhabenträgers und ist städtebaul ich vertretbar. Die überbaubaren Grund-
stücksflächen, festgesetzten max. Gebäudehöhen sowie max. Geschossigkeiten des Bebauungs-
plans orientieren sich an der Bestandsbebauung.  
Mit der Anpassung des Planungsrechts werden die jüngeren ökologisch-klimatischen Festsetzungen 
zur PV -Verpflichtung und Dach - sowie Fassadenbegrünung bei Neubauten und wesentlichen 
Dacherneuerungen nun erstmalig verankert. 
Die vorhabenbezogene 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 wird gemäß 
§ 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In 
diesem Fall wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger 
öffentlicher Belange gemäß §§  3 Abs. 1 und 4 Abs.  1 BauGB verzichtet. Als nächster Ver fahrens-
schritt ist die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß §§  3 Abs. 2 und 4 Abs.  2 BauGB vorgesehen. 
Nähere Einzelheiten sind der Berichtsvorlage Nr. V/0783/2024 zu entnehmen. 
Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, 
der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Der wirksame Flächennutzungsplan 
(FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich der 2. Änderung „Sondergebiet – Bau- und 
Gartenmarkt, Verwaltung“ dar. Die Darstellung des Flä chennutzungsplans widerspricht damit den 
Zielsetzungen des Bebauungsplans. Da der Bebau ungsplan gemäß §  13a BauGB geändert wird, 
erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege einer Berichtigung . Mit dem „In-Kraft-
Treten“ der vorhabenbezogenen 2. Ä nderung des Bebauungsplans Nr. 517 treten die überlagerten

- 3 - 
V/0782/2024 
Bereiche des Bebauungsplans Nr. 517 und die 1. Änderung außer Kraft und werden durch das neue 
Planungsrecht ersetzt. 
Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2.  Änderung des Bebauungsplans Nr. 517 ist in der 
beigefügten Anlage 1 dargestellt.  
 
 
In Vertretung 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 - Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 27.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 34.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Egbert-Snoek-Straße
  • Rösnerstraße
  • Albersloher Weg 198
  • Bertha-von-Suttner-Weg
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0782/2024
Typ
Vorlagen
Datum
27.12.2024
Erstellt
09.12.2024 11:17