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V/0090/2023

Entwicklung Quartier Theodor-Scheiwe-Straße - 130. Änderung FNP - Bebauungsplan 642

Vorlagen 15.02.2023

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V-0090-2023-Anlage-1-FNP-110_BPL-618

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Ansehen

V-0090-2023-Anlage-2-FNP-130_BPL-642

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Ansehen

V-0090-2023-Anlage-3-Satzung_V114

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0090-2023-Anlage-1-FNP-110_BPL-618

135 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0090/2023
verbleibendes Plangebiet Maßstab 1:5000110. Änderung des FlächennutzungsplansBebauungsplan Nr. 618

V-0090-2023-Anlage-2-FNP-130_BPL-642

120 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0090/2023
PlangebietMaßstab 1:5000130. Änderung des FlächennutzungsplansBebauungsplan Nr. 642

V-0090-2023-Anlage-3-Satzung_V114

2754 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0090/2023 
 
 
Seite 1 von 3 
Satzung   
der Stadt Münster über die Teilaufhebung der Veränderungssperre Nr. 114  
für den Bereich Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / 
Bundesstraße B 51  
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung N RW (GO NRW) die 
nachstehende Satzung beschlossen: 
§ 1 - Teilaufhebung der Veränderungssperre 
Die  
„Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr.114 für den Bereich Bundesstraße 
B51/ Dortmund-Ems-Kanal/ Lütkenbecker Weg/ Albersloher Weg/ Theodor-Scheiwe-Straße/ 
Nieberdingstraße/ Eulerstraße“ 
beschlossen am 19.05.2021 durch den Hauptausschuss der Stadt Münster anst elle des Rates 
gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) 
[epidemische Lage] und in Kraft getreten am 29.05.2021, am Tage nach ihrer Bekanntmachung 
im Amtsblatt der Stadt Münster 
sowie die 
"Satzung der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die 
Veränderungssperre Nr. 114 für den Bereich Bundesstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / 
Lütkenbecker Weg / Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße / 
Eulerstraße " 
beschlossen am 18.05.2022 vom Rat der Stadt Münster und in Kraft getreten am 07.06.2022, am 
Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster 
werden hiermit teilweise aufgehoben. 
§ 2 - Geltungsbereich 
Diese Satzung umfasst den Bereich östlich des Albersloher Wegs zwischen dem Dortmund-Ems-
Kanal, dem Lütkenbecker Weg und der Bundesstraße B 51.  
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 149,

Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 114 
für den Bereich Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal /  
Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 
 
Seite 2 von 3 
Flurstücke 55, 67, 70, 76, 120, 122, 123, 124, 128, 158, 159, 160, 161, 164, 165, 168, 170, 171, 
172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 
200, 201, 202, 204, 205, 206, 207, 208, 209,  
Teil des Flurstücks 96,  
Flur 150,  
Flurstücke 87, 169, 220, 221, 222, 223, 279, 280, 281, 282,  
Teil des Flurstücks 274,  
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.  
§ 3 - Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 114 
für den Bereich Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal /  
Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 
 
Seite 3 von 3 
Übersichtsplan – Maßstab 1:5.000 
Aufzuhebender Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 114.

Beschlussvorlage

19923 Zeichen

V/0090/2023 
V/0090/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des Quartiers Theodor-Scheiwe-Straße 
Hier: bauleitplanerische Beschlüsse zum Verfahrensfortgang 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung der Quartiere südlich des Dortmund -Ems-
Kanals in getrennten Verfahren weiterzuführen.  
2. Dazu trifft er im Einzelnen die folgenden bauleitplanerischen Beschlüsse 
2.1. Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 2 6.08.2020 zur 110. Änderung des Flä-
chennutzungsplans im Bereich zwischen der Umgehungsstraße B51, dem Dortmund -Ems-
Kanal und dem Lütkenbecker Weg wird für den Teilbereich östlich des Albersloher Wegs für 
den Bereich der Überschneidung mit der neu aufzustellenden 
130. Flächennutzungsplanänderung aufgehoben. 
2.2. Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 2 6.08.2020 zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 618: Umgehungsstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg wird 
für den Bereich der Überschneidung mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr.  642 
aufgehoben.  
Innerhalb des verbleibenden Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 179,  
Stadtplanungsamt 
 
16.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Fiegen /  
Herr Geitel 
Telefon: 492-6121 /  
492-6193 
Fiegen@stadt-muenster.de /  
Geitel@stadt-muenster.de

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V/0090/2023 
Flurstücke 50, 98, 99, 100, 104, 189, 194, 195, 196, 214, 216, 217, 289, 292, 299, 303, 304, 
310, 312, 314, 315, 319, 336, 381, 382, 384, 403, 407, 409, 410, 412, 414, 416, 418, 420, 
442, 446, 460,  
Teile der Flurstücke 140, 305.  
2.3. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §  2 Abs.  1 und §  1 Abs.  8 Baugesetzbuch 
(BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf im Bereich zwischen dem 
Albersloher Weg, dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Lütkenbecker Weg und der Umgehungs-
straße B51 zu ändern (130. Änderung des FNP).  
2.4. Für den Bereich zwischen dem Albersloher Weg, dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Lütkenbe-
cker Weg und der Umgehungsstraße B  51 ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan 
im Sin ne des §  30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Be bauungsplan 
Nr. 642).  
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 149,  
Flurstücke 55, 67, 70, 76, 120, 122, 123, 124, 128, 158, 159, 160, 161, 164, 165, 168, 170, 
171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 194, 195, 196, 197, 
198, 199, 200, 201, 202, 204, 205, 206, 207, 208, 209,  
Teil des Flurstücks 96,  
Flur 150,  
Flurstücke 87, 169, 220, 221, 222, 223, 279, 280, 281, 282,  
Teil des Flurstücks 274,  
3. Die dieser Vorlage anliegende „Satzung der Stadt Münster über die Teilaufhebung der Verände-
rungssperre Nr. 114 für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 
B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße“ wird beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Bauleitplanung entstehen die üblichen Verfahrenskosten, insb. für die Erstellung der not-
wendigen Gutachten. Diese sind im Haushalt des Amtes 61 eingestellt. Im Rahmen des Letters of 
Intent (LOI, s.u.) sind Regelungen zur anteiligen Kostentragung des beteiligten Grundstückseigen-
tümers vorgesehen.  
 
 
Begründung: 
 
Mit der parallel laufenden Berichtsvorlage V/0105/2023 werden die zuständigen Bezirksvertretungen 
sowie der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung über die Ergebnisse des Wer kstattver-
fahrens für die neuen Stadtquartiere am Dortmund -Ems-Kanal informiert. In einem breit angelegten, 
partizipativen Prozess sind damit die grundlegenden Ziele und Handlungsfelder zur Entwicklung des 
Hafenbereiches neu definiert worden. Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen sind in bauleitplanerischer 
Sicht verschiedene Planverfahren erforderlich, die mit dieser Vorlage angestoßen werden sollen.  
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens hat die  Verwaltung mit den Grundstückseigentümern des 
Plangebiets östlich des Albersloher Wegs intensiv reflektiert, um in diesem Bereich die präferierte 
kooperative Baulandentwicklung umzusetzen (vgl. V/0435/2020 und V/0629/2020).

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V/0090/2023 
Zur Realisierung des beabsichtigten Konzepts eines urbanen Stadtquartiers mit Wohnen und Arbeiten 
im Bereich der Theodor -Scheiwe-Straße wurde seitens der Stadt zunächst beabsichtigt, die 
bestehenden Gewerbebetriebe an andere Standorte außerhalb des Plangebiets zu verlagern. Dazu 
wurden den Grundstückseigentümern entsprechende Alternativstandorte vorgeschlagen.  
Mit einem der beiden Grundstückseigentümer konnten die Gespräche insoweit abgeschlossen 
werden, dass eine Absichtserklärung (LOI) zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt 
Münster unterzeichnet werden konnte . Mit den weiteren  Grundstückseigentümern konnte ein 
grundsätzlicher Konsens über die beabsichtigten Planungsziele erzielt werden . Eine schriftliche 
Fixierung in Form eines LOI steht dazu noch aus.  
In dem vereinbarten LOI wurde die Vereinbarung getroffen, dass die im Plangebiet befindliche 
gewerbliche Nutzung auf den Grundstücken dieses Eigentümer s im Plangebiet verbleibt, di e 
zugehörigen Gebäude jedoch teilweise an die südöstliche Plangebietsgrenze verlagert werden. Damit 
kann dem Unternehmen eine zukunftsgerichtete Modernisieru ng der baulichen Anlagen ermöglicht 
werden. Dadurch kann auch eine Optimierung der inneren Abläufe erreicht werden, die die 
vorhandenen Arbeitsplätze nachhaltig im Plangebiet sichert. Somit wird entlang der B 51 zwischen 
dem Lütkenbecker Weg und dem Baumarkt „Bauhaus“ sowie zudem entlang des Lütkenbecker Wegs 
eine Zone der „gewerblichen Produktion“ entstehen. Nördlich daran angrenzend wird als Übergang 
eine Zone mit „Dienstleistungen und Verwaltungen“, damit mit wohnverträglichem Gewerbe, 
entstehen. Im Weit eren wird sich daran nördlich bis zum Kanal ein urbanes Stadtquartier , 
entsprechend dem ursprünglichen Planungsziel, mit urbanem Wohnen und Arbeiten, anschließen. Mit 
dieser Lösung kann die Schaffung eines urbanen Gebietes am Kanalufer im Kern weiterhin er reicht 
werden. Die Zahl der realisierungsfähigen Wohnungen beträgt nach erster Einschätzung etwa 1.300. 
Darüber hinaus bleibt die als Verlagerungsstandort ursprünglich vorgesehene Gewerbefläche von 
etwa 13 ha am Hessenweg in Gelmer für andere Betriebsansiedlungen als Potenzial erhalten.

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V/0090/2023 
Anhand der Ergebnisse des Werkstattverfahrens, der erfolgten Gespräche und Verhandlungen sowie 
den im LOI festgehaltenen Vereinbarungen konnte die Planungsabsicht des alten 
Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 618 sowie der 110. Flächennutzungsplanänderung 
für den Bereich östlich des Albersloher Wegs der Vorlage V/0629/2020, in welchem das gesamte 
Plangebiet in der Typik eines nutzungsgemischten urbanen Gebietes vorgesehen war, im Rahmen 
einer konsensualen und mit  dem Perspektivplan übereinstimmenden Weise weiter entwickelt und 
modifiziert werden. Dabei stellt insbesondere die Zone der „gewerblichen Produktion“ an der südöstli-
chen Plangebietsgrenze eine neue Nutzungsstruktur dar, die mit dem alten Aufstellungsbesch luss 
bisher nicht vorgesehen war.  
Das ca. 28 ha große Plangebiet liegt in direkter räumlicher Nähe zur Innenstadt, wird im Norden 
durch den Dortmund-Ems-Kanal begrenzt und im Süden durch die Umgehungs straße B51. Der Al-
bersloher Weg als hochwertige Anbindungsmöglichkeit sowohl in Richtung Innenstadt als auch an 
das überörtliche Verkehrsnetz, begrenzt das Plangebiet in westlicher Richtung, der Lütkenbecker 
Weg in östlicher Richtung. 
Innerhalb des neuaufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 642 stellen sich unter Beachtung der grund-
legenden Zielsetzung der Schaffung eines urbanen Gebietes (für das urbane Stadtquartier) im nord-
westlichen Teil des Geltungsbereiches, eines Gewerbegebietes mit einer Übergangszone im südöstli-
chen Teil des Geltungsbereiches (für die zu v erlagernden Gewerbebetriebe), eines Sondergebietes 
für die planungsrechtliche Bestandssicherung des Baumarktes „Bauhaus“ sowie einer Fläche für Ge-
meinbedarf (für die planungsrechtliche Bestandssicherung der Feuerwehr) folgende differenzierte 
Planungsziele im Hinblick auf die Art der Nutzung dar:  
Im südöstlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans soll entlang der Umgehungsstraße B51 ein 
Gewerbeband für gewerbliche Produktion entstehen, welches zum einen als Standortalternative für 
die zu verlagernden Gewerbebetriebe des einen Grundstückseigentümers dient und zum anderen 
Potenzial für weitere Gewerbebetrieb sansiedlungen in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt birgt. In 
diesem Bereich sind produzierende Betriebe vorstellbar. Im Übergangsbereich „Dienstleistungen und 
Verwaltungen“ sind ebenfalls gewerbliche Nutzungen wie bspw. Dienstleistungsbetriebe/Büros und 
wohnverträgliche urbane Produktion und Einzelhandelsnutzungen möglich. Im nordwestlichen Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans soll eine der Typik eines urbanen Gebietes entsprechende eigene 
Nutzungsmischung sowohl von Wohnen als auch von gewerblichen Nutzungen vorgesehen werden, 
ergänzt um Flächen für soziale und kulturelle Infrastruktur. Dabei soll der Schwerpunkt im Bereich der 
Wohnnutzung liegen. Gewerbliche Nutzungsanteile sind im urbanen Gebiet in Form von Dienstleis-
tungsbetrieben und wohnverträglicher, urbaner Produktion  sowie Einzelhandelsnutzungen zur Ver-
sorgung des Gebietes und freizeitorientierter Nutzungen vorstellbar. Für den bestehenden Baumarkt 
ist eine Sondergebietsfestsetzung vorgesehen. Der im Bereich des Albersloher Wegs bestehende 
Feuerwehrstandort soll als F läche für den Gemeinbedarf in die Planungen integriert und in seinem 
Bestand gesichert werden.  
Die modifizierte Plankonzeption für den Bereich Theodor-Scheiwe-Straße birgt, genauso wie die bis-
herigen Planungsabsichten, die Möglichkeiten zur Schaffung eines städtebaulich hochwertigen Quar-
tiers. Durch das Gewerbeband können lärmunempfindliche Nutzungen innenstadtnah angesiedelt 
werden, die zugleich als Lärmschutz für das übrige Quartier dienen können. Zudem können die vor-
handenen Gewerbebetriebe im Plangebiet verbleiben und zugleich ergeben sich Potenziale für weite-
re gewerbliche Ansiedlungen. Das urbane Quartier kann seinen Schwerpunkt an der Kanalkante ent-
wickeln und das Quartier beleben. Es ergibt sich folglich eine sinnvolle Gliederung, die ein innen-
stadtnahes urbanes Stadtquartier entstehen lässt.  
Der zu der Vorlage V/0435/2020 bereits vorhandene städtebauliche Entwurf sah eine überwiegend 3-
5 geschossige, in besonderen Lagen auch bis zu 8-geschossige Bebauung vor, die sich an den ma-
ximalen Dichtewerten für urbane Gebiete in § 17 BauNVO orientiert (GRZ 0,8, GFZ 3,0). Diese Plan-
konzeption wird in ihrer grundsätzlichen Zielsetzung beibehalten, jedoch auf den neuen Zuschnitt des

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V/0090/2023 
urbanen Gebietes modifiziert werden. Die Zone der „gewerblichen Produktion“ sowi e die Übergang-
zone mit Dienstleistungen und Verwaltungen wird sich an den Dichtewerten eines Gewerbegebiets 
gem. § 17 BauNVO (GRZ 0,8, GFZ 2,4 ) orientieren. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt 
und auch aufgrund des dringenden Bedarfs an entsprechen den Flächen soll eine möglichst hohe 
städtebauliche Dichte generiert werden, ohne dabei die interne (Nutzungs-)Qualität der neu geplanten 
und entstehenden Stadtareale zu beeinträchtigen. Die Feuerwache sowie der Baumarkt werden ent-
sprechend einer Bestandssicherung festgesetzt.  
Neben baulichen Nutzungen soll der Bebauungsplan auch wichtige freiraumplanerische Zielsetzun-
gen berücksichtigen und qualitativ vorbereiten. Hierzu gehören die Freiraumflächen am Lütkenbecker 
Weg, die geplanten Freiraumbereiche inner halb der einzelnen Quartiere und insbesondere das ge-
plante Freiraumband entlang des Kanalufers, das eine hochwertige und allgemein zugängliche Auf-
wertung des Uferbereiches, sowohl für die Stadtgesellschaft als auch für die in den neuen urbanen 
Gebieten künftig Wohnenden und Arbeitenden, bewirken soll. Der vorhandene Ruderverein soll eben-
falls im Bebauungsplan gesichert werden. Auch die bereits vorhandene blau -grüne Infrastruktur der 
Entwässerungsanlagen soll in die Festsetzungen integriert werden.  
Die Ersc hließung des Plangebietes wird grundsätzlich über den Albersloher Weg und die von dieser 
abzweigenden Theodor-Scheiwe-Straße erfolgen. Der hier heute vorhanden P+R Parkplatz soll auch 
zukünftig Mobilitätsaufgaben im Quartier übernehmen. Insgesamt soll das Quartier gemäß den Vor-
gaben aus dem Mobilitätskonzept Stadthäfen möglichst autofrei gehalten werden und damit auch 
weniger PKW-Verkehr erzeugen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs soll schwerpunktmäßig 
in mobility-hubs erfolgen, die Verknüpfungsangebote für verschiedene Verkehrsträger anbieten. Die 
Dimensionierung und Gestaltung der öffentlichen Räume soll im Wesentlichen den Ansprüchen von 
Fußgängern und Radfahrern Rechnung tragen. Die Erreichbarkeit des Quartiers von Norden über den 
Lütkenbecker Weg soll ebenfalls gesichert werden, wobei eine Durchfahrbarkeit vom Albersloher 
Weg zum Lütkenbecker Weg für den motorisierten Verkehr in jedem Fall vermieden werden soll. 
Ein qualifizierendes Verfahren für den der Bauleitplanung zugrunde zulegenden städtebaulichen Ent-
wurf soll zeitnah erfolgen und Grundlage des Bebauungsplanentwurfes werden. Damit soll sicherge-
stellt werden, dass die im Rahmen des vorangegangenen Werkstattverfahrens entwickelten Inhalte 
auf die städtebauliche Betrachtungsebene detailliert werden und dann integriert in die Planung über-
nommen werden können (vgl. V/0105/2023).  
Die Umsetzung der üblicherweise per Vertrag gesicherten Münsteraner Planungsstandards sind 
durch den bereits unterzeichneten LOI generell anerkannt worden. Auch für die we iteren Teile des 
Plangebietes wird die Verwaltung während des Verfahrens weiterhin ebenfalls mit dem Ziel einer ver-
traglichen Regelung Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen Diese laufen derzeit kon-
sensual. Eine schriftliche Fixierung steht noch a us. Um die betrieblichen Entwicklung des LOI -
Partners zu ermöglichen, soll das Planverfahren dennoch bereits jetzt aufgenommen werden. Sollte 
dies nicht gelingen, werden die Allgemeinwohlinteressen unter Ausschöpfung der hoheitlichen, öffent-
lich-rechtlichen Möglichkeiten durchgesetzt werden, z. B. in detaillierten Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes oder im Rahmen der Anwendung von Instrumentarien des besonderen Städtebaurechts. 
Zu den Beschlusspunkten 2.1 und 2.2:  
Zur Verfahrensbereinigung sollen die bisher  laufenden Änderungs- bzw. Verfahren der Bauleitpla-
nung mit der nicht mehr weiterzuverfolgenden Zielsetzung für den überlappenden Bereich des Quar-
tiers an der Theodor -Scheiwe-Straße aufgehoben werden. Somit werden der Aufstellungsbeschluss 
zum Bebauungsplan Nr. 618 sowie der Beschluss zur 110. FNP -Änderung im Bereich, in dem sich 
diese mit den neu aufzustellenden oben beschriebenen Planverfahren überlagern, aufgehoben und 
damit um diesen Bereich verkleinert. Im Ergebnis werden diese beiden Verfahren somit f ür den ver-
bleibenden Teil des Geltungsbereiches südwestlich des Albersloher Weges (Nieberdingstraße) wei-
tergeführt (s. Anlage 1).

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V/0090/2023 
Zu den Beschlusspunkten 2.3 und 2.4:  
Zur Umsetzung der oben beschriebenen überarbeiteten Zielsetzung ist die Aufstellung eines neuen 
Bebauungsplanes und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese 
Verfahren sollen sich mit ihren Geltungsbereichen zwischen der Umgehungsstraße B51, dem Dort-
mund-Ems-Kanal, dem Albersloher Weg und dem Lütkenbecker Weg, gemäß der Anlage 2, orientie-
ren. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt werden.  
Der Flächennutzungsplan stellt derzeit das Plangebiet im Anschluss an den Albersloher Weg als 
Mischbaufläche und im Anschluss daran als gewerbli che Baufläche dar. Ziel ist hier in Abhängigkeit 
der weiteren Detaillierungsergebnisse die Darstellung einer Mischbaufläche im nordwestlichen und 
einer gewerblichen Baufläche im südöstlichen Teilbereich. Der Standort des bestehenden Baumarkts 
soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Fachmarkt“, der Standort der Feuerwache als 
Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ dargestellt werden. 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 642 ist etwa 28 ha groß und über-
lagert Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 142 Teilabschnitt I: Albersloher Weg (von Dort-
mund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg), welcher den Albersloher Weg sowie die bestehende Park-
platzfläche als Verkehrsfläche festsetzt  und Nr. 348: Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Lüt-
kenbecker Weg / Umgehungsstraße, welcher für das Plangebiet Gewerbegebiete, Industriegebiete 
sowie Kerngebiete festsetzt.  Ziel des neuen Bebauungsplans ist die Festsetzung eines gegliederten 
Gewerbegebietes im südöstlichen Teil des Plangebietes sowie eines urbanen Gebietes in nordwestli-
chen Teil des Geltungsbereiches. Zudem wird beabsichtigt den Standort des Baumarktes als Sonder-
gebiet mit der Zweckbestimmung „Baumarkt“ sowie den Standort der Feuerwehr als Fläche für Ge-
meinbedarf „Feuerwehr“ festz usetzen. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  642 werden 
diese beiden Pläne in den überlagerten Teilflächen außer Kraft treten.  
 
Die obenstehende Abbildung soll die räumlichen Auswirkungen der Beschlussfassung verdeutlichen: 
Links der bestehende Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 618 und 110. FNP -Änderung, mittig der 
reduzierte Geltungsbereich nach Teilaufhebung (Beschlusspunkte 2.1 und 2.2) und rechts der Zu-
stand nach Teilung in zwei Verfahren, in Gelb hier der neue Geltungsbereich des Bebauungspl anes 
Nr. 642 und der 130. FNP-Änderung. 
Zu dem Beschlusspunkt 3:  
Zur Sicherung der vormals angedachten Planung hatte der Rat am 19.05.2021 die Satzung über die 
Veränderungssperre Nr. 114 für den Bereich Bundesstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbe-
cker Weg / Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße / Eulerstraße des Bebau-

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V/0090/2023 
ungsplanes Nr. 618 beschlossen (V/0251/2021), um Vorhaben, die diese Planung erschwerten oder 
unmöglich machten, entsprechend ablehnen zu können.  
Aufgrund der im Ra hmen des LOI getroffenen Vereinbarung soll nun aber der Weg für die zeitnahe 
bauliche Neustrukturierung des Gewerbebetriebs im Rahmen der oben beschriebenen Zielsetzungen 
freigemacht werden. Daher soll die Veränderungssperre, auch im Sinne der Verfahrensbe reinigung, 
im entsprechenden Teilbereich aufgehoben werden (s. Anlage 3) und gilt im reduzierten Geltungsbe-
reich für den Teilbereich um die Nieberdingstraße weiter. Aufgrund der derzeit konstruktiv geführten 
Gespräche sieht die Verwaltung derzeit kein Erfordernis, Sicherungsmittel anzuwenden. Im Bedarfs-
fall wäre aber eine entsprechende Anwendung aufgrund des neuen Aufstellungsbeschlusses möglich.  
 
Die aus dem Partizipationsprozess entwickelte Perspektive, die im Rahmen der Gespräche mit den 
Eigentümern konstruktiv weiterentwickelt werden konnte, ermöglicht nun eine Weiterentwicklung für 
den Bereich rund um die Theodor-Scheiwe-Straße.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Verbleibende Geltungsbereiche bei Beibehaltung bestehender Änderungs- und Aufstel-
lungsbeschlüsse (verbleibendes Plangebiet) 
Anlage 2: Geltungsbereich des Änderungs- und Aufstellungsbeschlusses / 
 (Beschlussvorschläge 1 bis 4) 
Anlage 3: Satzung über die Teilaufhebung der Veränderungssperre Nr. 114 /  
(Beschlussvorschlag 5)

Anlage A

3275 Zeichen

Anlage A zur V/0090/2023 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne (Flächen-
nutzungsplan und Bebauungsplan) für den Bereich zwischen der Umgehungsstraße B51, dem 
Dortmund-Ems-Kanal und dem Lütkenbecker Weg. Hierzu werden auch die für diesen Bereich in 
der Vergangenheit gefassten Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlüsse sowie eine bestehende 
Veränderungssperre teilweise aufgehoben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südöstlich des Dortmund-Ems-Kanals, 
beiderseits des Albersloher Weges. Zur Realisierung des beabsichtigten Konzepts eines urbanen 
Stadtquartiers mit Wohnen und Arbeiten im Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße wurde seitens 
der Stadt zunächst beabsichtigt, die bestehenden Gewerbebetriebe an andere Standorte 
außerhalb des Plangebiets zu verlagern. Dazu wurden den Grundstückseigentümern 
entsprechende Alternativstandorte vorgeschlagen.  
Aufgrund der Ergebnisse eines Werkstattverfahrens, der erfolgten Gespräche und Verhandlungen 
sowie den mit einem Eigentümer in einem Letter of Intent (LOI) festgehaltenen Vereinbarungen 
soll die Planungsabsicht des alten Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 618 sowie 
der 110. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich östlich des Albersloher Wegs, nicht auf-
rechterhalten werden. Dabei stellt insbesondere die Zone der nun beabsichtigten „gewerblichen 
Produktion“ an der südöstlichen Plangebietsgrenze eine neue Nutzungsstruktur dar, die mit dem 
alten Aufstellungsbeschluss nicht vorgesehen war.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im 
weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der 
abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Beschluss des Be-
bauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch die Bauleitplanung als Angebotsplan entstehen die üblichen Verfahrenskosten, insb. für die 
Erstellung der notwendigen Gutachten. Diese sind im Haushalt des Amtes 61 eingestellt. Im Rah-
men des LOI sind Regelungen zur anteiligen Kostentragung des beteiligten Grundstückseigentü-
mers vorgesehen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da Münster als  
wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für 
den Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss.  
 
Die Vorlage hat ebenso Einfluss auf klimaschutzrelevante Aspekte, da die Entwicklung der neuen 
urbanen Stadtquartiere einhergehen wird mit einer Versiegelung und Bebauung der Fläche, wel-
che sich auf das lokale Klima auswirken kann. Dabei ist zu beachten, dass große Bereiche des 
Plangebiets bereits heute schon überbaut und versiegelt sind.  
 
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren 
Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.

Beratungsverlauf (4)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 28.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 36.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Theodor-Scheiwe-Straße 130
  • Nieberdingstraße
  • Eulerstraße
  • Lütkenbecker Weg
  • Albersloher Weg
  • Hessenweg
  • Drolshagenweg
  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0090/2023
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2023
Erstellt
06.02.2023 16:19