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V/0292/2017

Bebauungsplan Nr. 509 - Beschluss über Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 05.04.2017

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V-0292-2017-Anlage-2-Begruendung

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Beschlussvorlage

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509_Plan_Satzungsentwurf

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V-0292-2017-Anlage-2-Begruendung

102492 Zeichen

Begründung  
zum Bebauungsplan Nr. 509:  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Inhalt Seite 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3 Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5 Planungsziele und Planungskonzept ..................................................................................................... 4 
6 Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 5 
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................. 5 
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................... 6 
6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen ................................................................................. 7 
6.2.5 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 7 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 8 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................ 10 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 10 
6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 11 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 11 
6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft ............................................................................. 11 
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 11 
6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz........................................................................................ 12 
6.7 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 12 
6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ........................................................................................ 14 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 15 
7 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 15 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .................................................. 15 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 15 
8.2 Kurzdarstellung der Planung..................................................................................................... 16 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 16 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 17 
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 17 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 18 
8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 23 
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 25 
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 26 
8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 27 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 27 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 28 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 28 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 28 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 28 
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 29 
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 29 
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 30 
9.1 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................................................... 30 
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 32 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0292/2017 
Begründung / Seite 1 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren 
Der Bebauungsplan Nr.  509 „Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm “ soll die pl a-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer 
Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen.  
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn-  und Lebensqualität sowie 
steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen 
Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die S icherung eines vielfäl-
tigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmischung unterschiedlicher Wohnfor-
men ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung.  
Ziel der Umnutzung der Gewer bebrache, einschließlich der vorgehaltenen Betriebserwei te-
rungsflächen, ist die Entwicklung eines Wohngebietes.  Das geplante städtebauliche Konzept 
umfasst die Errichtung von ca. 200 - 240 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienhäusern im 
Norden und Nordwesten sowie Doppel-, Reihenhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern 
südlich anschließend (s. Pkt. 5).  
Für die Verwirklichung des Wohngebietes ist die Schaffung von Planungsrecht er forderlich. Der 
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 „Wolbeck -  Am Steintor / Petersheide 
/ Petersdamm” wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 gefasst.  
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren 
entsprechend der Planungskonzeption von „Gewerbliche Baufläche” in „Wohnbaufläche”  geän-
dert (siehe Pkt. 3.1). 
2 Geltungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  509 liegt am südöstlichen Rand des 
Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha. Er wird begrenzt  
• im Nordwesten und Norden durch Wohnnutzungen, einen Autohandel sowie ein Jugend-
zentrum, 
• im Osten durch die WLE und die Straße Am Steintor sowie  
• im Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen.  
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
- Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstücke: 362, 366, 368, 443, 488, 491, 493, 849, 850, 
851, 852,  853, 993, 994, 995, 2532,  2717, 3138, 3139, 3140, 3433, Teile der Flurstücke 
1189, 1205, 1206, 3413 sowie  
- Gemarkung Wolbeck -Kirchspiel, Flur 12,  Flurstücke: 93, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 102, 103, 
104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 122, 125, 127, 132, 133, 134, 135, 634, 635, 
636, 2343, 2344, ein Teil des Flurstücks 118.  
Die Grenzen des Plangebiets sind in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen ge-
kennzeichnet.  
3 Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich des 
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 509 überwiegend „Gewerbegebiet“ dar. Im Süden sind 
zudem „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“  sowie im Norden „Gemischte 
Bauflächen“ sowie „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Für den Bereich der angestrebten 
Begründung / Seite 2 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Wohnnutzung widersprechen die Darstellungen des Flächennutzungsplans den Zielsetzungen 
des Bebauungsplans. 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert 
(52. Änderung ). Der Bebauungsplan wird damit im Zuge des Änderungsverfahrens im Sinne 
des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) enthält für das gesamte Plangebiet die 
Darstellung als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Damit ist die allgemeine landesplaner i-
sche Zielsetzung hinsichtlich einer Wohnbauflächenentwicklung im Südosten von Wolbeck g e-
geben. 
Die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Bereiche sind ebenfalls als „Allgemeine Sied-
lungsbereiche“ dar gestellt, von denen die nördlichen und östlichen Flächen bereits durch 
Wohnnutzungen geprägt sind. D ie südlichen Bereiche des Plangebietes sind derzeit noch 
landwirtschaftlich genutzt. 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Bebauungspläne  
Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 509 überplant den seit 1990 rechtskräftigen B e-
bauungsplan Nr. 344 „Wolbeck -  Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Peter s-
damm)“. 
Dieser setzt ein Gewerbegebiet, mit einer zweigeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl 
von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 1,6 sowie Abstandsklassen fest. 
NATURA 2000 
Östlich des Plangebietes beginnt in einer Entfernung von ca. 150 m das FFH -Gebiet DE-4012-
301 „Wolbecker Tiergarten“. 
Landschaftsplan 
Der südliche Bereich des Bebauungsplans grenzt bis an den Geltungsbereich des Land-
schaftsplans „Werse“. Eine Überschneidung der Planung mit dem Landschaftsplan besteht j e-
doch nicht, so dass sich keine Vorgaben für die Planung ergeben. 
4 Räumliche und strukturelle Situation 
Das ca. 11 ha große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im Südos-
ten der Ortslage Wolbeck . Es liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung sowie angren-
zend an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. 
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nordwestlich und nördlich grenzt unmit-
telbar an das Plangebiet ein Wohngebiet  an, das insbesondere durch Ein-  und Zweifamilien-
häuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise sowie einen Einzelhändler geprägt ist. Im Osten 
verläuft parallel zur Straße „Am Steintor“ eine Bahntrasse, die derzeit nur von Güterverk ehr 
(vier Fahrten/ Tag)  genutzt wird.  Daran schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen  sowie 
weiter östlich der Wolbecker Tiergarten (Naturschutz-, FFH-Gebiet) an. Im Süden und Südwes-
ten umgeben ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen das Plangebiet. 
 
Das Plangebiet zeigt sich  im Norden und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte Gewerbe-
brache mit einem leerstehenden ehemaligen Bürogebäude. Nordöstlich daran angrenzend be-
finden sich zwei Wohngebäude, ein Gebäude, das durch Wohn- und gewerbliche Nutzung ge-
prägt ist sowie eine Lager- bzw. Montagehalle. Im Nordosten bestehen ferner zwei  Wohnhäu-
ser, die von der Straße Am Steintor erschlossen werden. 
Begründung / Seite 3 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die frühere gewerbliche Nutzung umfasste den nördlichen Teil des Plangebietes des Bebau-
ungsplanes Nr. 344. D er südliche Teil war als Erweiterungsfläche des Betriebes gedacht. Hier 
befinden sich derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen ( Grünland, Acker), Kleingärten und 
anderweitige, ungenutzte Freiflächen.  Dazu gehören entlang  der westlichen und südlichen 
Plangebietsgrenze Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusammensetzung 
(Einzelbäume, Baumgruppen, Fichtenwald). Für eine detaillierte Analyse der bestehenden Bi o-
toptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht (s. Pkt. 8 der Begründung) verwiesen.  
Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind im näheren Umfeld an der Hiltr u-
per Straße vorhanden. D as Plangebiet ist über die Straßen Petersheide und Petersdamm an 
das übergeordnete Straßen- und Busliniennetz angeschlossen. 
5 Planungsziele und Planungskonzept 
Ziel des Bebauungsplans ist es, Wohnbauflächen zur Deckung des weiterhin bestehenden 
Wohnraumbedarfs zu schaffen bzw. zu sichern.  Dazu soll eine derzeit brachliegende Fläche 
am Rande  des Ortsteils Wolbeck einer Wohnnutzung zugeführt  werden. Städtebaulich wird 
dadurch der im Westen,  Norden und Nordosten bestehende Siedlungsbereich ergänzt. Die ge-
plante Bebauungsstruktur  soll sich in das Bild der angrenzenden Wohngebiete einfügen und 
deren Maßstab aufgreifen.  
Das städtebauliche Konzept für insgesamt ca. 200 - 240 Wohneinheiten ermöglicht unter-
schiedliche Wohnformen in zwei geschossiger Bauweise mit Angeboten für verschiedene Nut-
zergruppen.  
Aufgrund der Nachfrage nach Eigenheimen erhält überwiegend der südliche Teil  des Plange-
bietes eine relativ gleichmäßige,  max. zweiges chossige Dichte für Einzel -, Doppel- und Rei-
henhäuser auf Grundstücken zwischen 200 qm (Reihenhaus) und 600 qm (Einzelhaus) . Diese 
Struktur wird insbesondere im nördlichen und nordwestlichen Bereich durch ein Angebot von 
Geschosswohnungsbau ergänzt, der in der Höhenentwicklung  (zweigeschossig mit flachem 
Dach [0-30°]) optisch der nordwestlich bestehenden Einfamilienhausbebauung entspricht.  
Das ehemalige Bürogebäude der Firma Lancier am Petersdamm  wird aufgestockt, für G e-
schosswohnungen umgebaut und in den Bereich der anzubietenden Mehrfamilienhäuser inte-
griert. Die weiteren Bestandsgebäude (s. Pkt. 4) werden ebenfalls in die Planung integriert  und 
planungsrechtlich gesichert. 
Im nördlichen Bereich soll eine Kindertagesstätte (drei bis fünf Gruppen) mit nach Süden aus-
gerichteter Außenfläche errichtet  werden, um sowohl  den sich durch die Planung des neuen 
Wohnquartiers ergebenden Bedarf an Einrichtungen der Kinderbetreuung als auch einen sich 
abzeichnenden Bedarf in den angrenzenden Wohngebieten zu decken.  Durch die Lage im 
Norden des Plangebietes können die Hol- und Bringverkehre zügig abgewickelt werden. 
Eine Grünfläche, welche über drei Zuwegungen erschlossen ist,  bildet in zentraler Lage den 
Mittelpunkt des Wohngebietes. Die Freifläche nimmt bestehende Gehölzstrukturen auf und bie-
tet Raum für die Naherholung sowie die Aufnahme eines Kinderspielplatzes. Ergänzt wird die-
ses Angebot durch eine öffentliche Grünfläche („Parkanlage“) im Süden der Plangebietes , im 
Übergang zur freien Landschaft. 
Die Erschließung (s. Pkt. 6.3) des Plangebietes erfolgt vom Petersdamm, welcher an die Str a-
ße Am Steintor im Osten sowie an die Petersheide im Westen anschließt. Eine ringartige Str a-
ßenführung umfasst die Wohnquartiere, die durch Wohnstraßen untereinander verbunden wer-
den. Zudem verläuft von Norden kommend bis zum Quartierplatz zentral im Plangebiet ein Fuß- 
und Radweg. 
Die erforderlichen Flächen für ein dezentrales Regenwasserkonzept (Regenrüc khalteanlagen, 
S. Pkt. 6.4) und vorhandene Gräben mit bestehenden Gehölzen im Süden und Südwesten des 
Begründung / Seite 4 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Plangebietes unterstützen eine wirksame Einbindung des Baugebietes in den Landschaft s-
raum.  
6 Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um di e beabsichtigte städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung zu gewährleisten stellen die Festsetzungen bezüglich 
- der Nutzungsart und des Maßes der baulichen Nutzung, 
- der Bauweise sowie überbaubaren Flächen und 
- der öffentlichen Verkehrsflächen 
die Grundzüge der Planung dar. 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung 
• Allgemeines Wohngebiet 
Im Großteil des Plangebietes wird ein „Allgemeines Wohngebiet” gemäß § 4 BauNVO festg e-
setzt, um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umg e-
bungsstruktur zu sichern. 
Die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 4 (3) Bau NVO (Betriebe des Beher-
bergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gar tenbaubetriebe, Tankstellen, sonstige nicht 
störende Gewerbebetriebe) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Für derartige Ei n-
richtungen wird im neuen Wohngebiet keine Standortgunst gesehen.  
Für die Parzellen entlang der Bahnlinie im O sten (Gemarkung Wolbeck -Kirchspiel, Flur 12,  
Flurstücke 96, 97, 98, 99, 111, 112,  634, 635, 636 und Gemarkung Wolbeck -Stadt, Flur 1, 
Flurstück 443),  die bisher  als Gewerbegebiet festgesetzt waren, wird nach Aufgabe der g e-
werblichen Nutzung ebenfalls Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um die bestehende Wohn-
nutzung planungsrechtlich abzusichern und zu ergänzen. 
• Mischgebiet 
Im Norden des Plangebietes wird nördlich der Straße Petersdamm entsprechend den beste-
henden Nutzungen ein „Mischgebiet” gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Dies umfasst die teils 
gewerblich genutzten Gebäude südlich der Bahntrasse. 
Ausgeschlossen werden im Mischgebiet die Nutzungen gem. § 6 (2) Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO 
sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 6 (3) BauNVO  (siehe textliche Fes t-
setzung 1.2) . Eine Entwicklung mit diesen Nutzungen ( Einzelhandelsbetriebe, Schank - und 
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen 
und Vergnügungsstätten) widerspricht dem städtebaulichen Ziel für  die Entwicklung eines a t-
traktiven Wohnstandortes. Zudem wird für diese Nutzungen keine Standortgunst gesehen. 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise 
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grund-  und Geschossflächen-
zahl, die zulässige Anzahl der Vollgeschosse und die zulässige Gebäudehöhe definiert. 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Allgemeinen Wohngebiet im Sinne eines sparsamen Bau-
landverbrauchs und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke entsprechend der Ober-
grenze gemäß § 17 BauNVO mit 0,4 f estgesetzt. Im Mischgebiet  wird ebenfalls die zulässige 
Obergrenze lt. BauNVO mit 0,6 festgesetzt. 
Die Überschreitung der Grundflächenzahl gem. § 19 (4) BauNVO bleibt zudem zulässig, um bei 
kleinen Grundstücken eine entsprechende Ausnutzung zu ermöglichen. 
Begründung / Seite 5 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Zudem kann die festgesetzte Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 BauNVO für Tief garagen bis 
zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden, um für die geplante Wohnbebauung das notwendi-
ge Stellplatzangebot sowie die Unterbringung der Nebenanlagen (Müllsammelplätze, Fahr-
radabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können. Die Oberflächenversiegelung wird durch die im 
Bebauungsplan festgesetzte Begrünung der Tiefgarage, die sich insbesondere positiv auf das 
Kleinklima auswirkt, gemindert. 
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird entsprechend dem sich aus der Kombination von Grund-
flächenzahl und Geschossigkeit (s.u.) ergebenden Maß im Allgemeinen Wohngebiet auf 0,8 
und im Mischgebiet auf 1,2 begrenzt. Für das Bestandsgebäude Petersheide 37 wird im Hi n-
blick auf die größere Geschossigkeit (III) ebenfalls eine GFZ von 1,2 festgesetzt. 
Geplant ist eine Wohnbebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung 
einfügen soll. Für die Mehrfamilienhäuser im nördlichen Plangebiet werden eine maximale Ge-
bäudehöhe von 11,00 m und eine zwingend zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Eine Aus-
nahme bildet das Mischgebiet sowie ein Bestandsgebäude am Petersdamm im Norden, für das 
aufgrund der bestehenden Bebauung  eine maximal zweigeschossige Bebauung  festgesetzt 
wird, sowie das ehemalige Verwaltungsgebäude des  Gewerbebetriebs, das als Wohngebäude 
umgenutzt werden soll und daher mit einer Höhe von 12,50 m und einer maximal dreigeschos-
sigen Bauweise planungsrechtlich gesichert wird. 
Für die Wohnbebauung im südlichen Teil des Plangebietes, die überwiegend für Einz el- und 
Doppelhausbebauung vorgesehen ist, ist  eine maximale Gebäudehöhe von 9,50 m  und eine 
maximal zweigeschossige Bauweise zulässig.  
Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe der 
Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des Bebau-
ungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch Interpolat i-
on zu ermitteln. Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche maßgeblich, zu 
der die Gebäude traufständig stehen.  
Für das Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine in Anknüpfung an die an-
grenzenden Bebauungsstrukturen aufgelockerte Bebauungsstruktur zu gewährleisten. In ei n-
zelnen Teilbereichen, insbesondere an den Rändern des Q uartieres zur freien Landschaft, wird 
die Bauweise auf eine Einzel-  bzw. Einzel- und Doppelhausbebauung beschränkt. 
Das städtebauliche Konzept sieht entsprechend der Nachfrage eine Mischung aus Einzel - und 
Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern vor.  Um gemäß den wohnungspolitischen Zielen 
der Stadt Münster ein Angebot an Geschosswohnungsbau vorzuhalten, wird im Norden sowie 
zentral im Plangebiet Geschosswohnungsbau ermöglicht. 
Als Regulativ zur baulichen Ausnutzung und Dichte wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB  festge-
setzt, dass für die Einfamilienhausbebauung (WA
1) maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude 
(Einzelhaus- und Doppelhaushälfte) zulässig sind. Mit dieser Festsetzung soll eine uner-
wünschte zusätzliche Verdichtung der Grundstücke verhindert werden, um  negative städtebau-
liche Auswirkungen durch Kleinstwohnungen, mit nicht regelbarem, zusätzlichem Stellplatzbe-
darf, zu vermeiden. Für die Baufelder, in denen auch anderen Bauformen zulässig sind, gilt 
diese Beschränkung nicht.  
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans zu überbaubaren Flächen, wie auch zur Bauweise 
(siehe Punkt 6.2.2) und Baugestaltung (siehe Punkt 6.2.5) zielen darauf ab, ein städtebaulich 
homogenes Siedlungsbild zu sichern und das neue Baugebiet als Ergänzung  der bestehenden 
Bebauung angemessen in die vorhandene Struktur einzupassen. 
Begründung / Seite 6 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen relativ großzügig festgesetzt, um eine 
flexible Realisierung von Grundstückszuschnitten zu ermöglichen. Ein städtebauliches Erfor-
dernis für weiter einengende Festsetzungen durch Baulinien besteht nicht. 
6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen 
Stellplätze und Carports müssen einen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentl ichen Flächen 
(öffentlichen Verkehrsflächen, öffentliche Grünfläc hen, Flächen für die Wasserwirtschaft ) ein-
halten und sind einzugrünen. Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren 
Grundstücksfläche oder im seitlichen Grenzabstand zulässig.  Sie müssen einen seitlichen A b-
stand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einhalten und sind einzugrünen.  
Tiefgaragen können auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, um für die 
geplante Wohnbebauung das notwendige Stellplatzangebot sowie die Unterbringung der N e-
benanlagen (Müllsammelplätze, Fahrradabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können. 
Damit wird eine möglichst konfliktfreie Unterbringung der Stellplätze gewährleistet. 
Die Zulässigkeit von Nebenanlagen – wie z.B. Gartenhäusern – wird geregelt, um die Erric h-
tung dieser Anlagen im Plangebiet  verträglich zu steuern. Nebenanlagen im Sinne des § 14 
BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine 
Grundfläche von max. 8 m² und eine Höhe von max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgar-
tenbereichen – Bereich zwis chen straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche –  
sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und  Fahrradabstellanlagen unzu-
lässig, um ein geordnetes städtebauliches Gesamterscheinungsbild zu gewährleisten. 
Zu den festgesetzten Verkehr sflächen, „Öffentlichen Grünflächen“ sowie den „Fl ächen für die 
Wasserwirtschaft“ ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten, da an den Nahtstellen zw i-
schen den Baugrundstücken und den Erschließungsflächen bzw. öffentlichen Grünflächen die 
Grüngestaltung dominieren soll (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 
Abs. 1 BauNVO). 
6.2.5 Bauliche Gestaltung 
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen erwünschter gestalterischer Vielfalt und notwendiger 
gestalterischer Ordnung ist allgemeines städtebauliches Ziel. Für das Wohnquartier sollen bau-
gestalterische Festsetzungen gem. § 86 Bau O NRW i.V.m. § 9 (4) BauGB getroffen werden, 
um einige grundsätzliche Leitlinien für eine homogene Gestaltung des Plangebietes zu sichern.  
Als wichtiges städtebauliches Gestaltelement werden Aussagen zur Material- und Farbwahl der 
Außenwand und der Dacheindeckung getroffen. Die Gestaltungsvorschriften sollen hier ein wei-
tes Feld dessen, was orts - und regionaltypisch ist, zulassen, jedoch eine uneingeschränkte i n-
dividuelle Freiheit hinsichtlich regionaluntypischer Gestaltung ausschließen, wo diese in öffent-
liche und private/  nachbarliche Belange einwirkt, indem sie das Ortsbild negativ prägt. Damit 
leisten gestalterische Vorschriften auch einen wichti gen Beitrag zum Vertrauensschutz der 
Nachbarn untereinander. Vor diesem Hintergrund werden Klinker und weißer Putz als ident i-
tätsstiftende Leitmaterialien für das Quartier vorgegeben. 
Für die maximal zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäuser sowie das Bestandsgebäude an 
der Petersheide werden eine Dachneigung von 30-45° festgesetzt. Für die Einzel- und Doppel-
häuser entlang der Bahntrasse sowie im Süden zum freien Landschaftsraum wird eine Firstrich-
tung festgesetzt . Durch die Festsetzung der Firstrichtung wird der Gesamteindruck des Str a-
ßenraumes gesichert und g leichzeitig im Sinne des nachbarlichen Vertrauensschutzes die I n-
formation sichergestellt, ob oder wie mögliche Verschattung oder Einsicht in das Nachbar-
grundstück durch die Baukörperstellung entstehen kann.  
Dort wo M ehrfamilienhäuser planungsrechtlich ermöglicht werden sollen, wird eine Dachnei-
gung von 0-30° festgesetzt, um so auch Flachdächer und damit eine bessere Ausnutzbarkeit 
des oberen Geschosses zu ermöglichen.  
Begründung / Seite 7 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Da Krüppelwalmdächer in der regionalen Bautraditi on wesensfremd sind und Mansarddächer 
die gewünschte Trennung von Normalgeschoss und Dach verunklaren sind diese ausgeschlos-
sen.  
Weiterer Regelungsbedarf besteht für Doppel - und Reihenhäuser. Hier werden für Fassade 
und Dach ein einheitliches Material sow ie eine gleiche Dachneigung und Dachform vorge-
schrieben, um den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden zu 
lassen.  
Zudem sind die Vorschriften zur Grundstücks einfriedigung für die Ausprägung des öffentlichen 
Raumes von besonderer Bedeutung. Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgar-
tens (zwischen der Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Gren-
zen zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstück s-
grenze zugewandten Eingrünung z ulässig. Dahinterliegende Zäune und Mauern dürfen 1,20 m 
Höhe nicht überschreiten.  
Mülltonnen dür fen in Vor gärten nur unter gebracht wer den, wenn aus reichender Sichtschutz 
vorgesehen wird.  
Insgesamt sind die baugestalterischen Festsetzungen hinsichtlich ihres Regelungsumfanges so 
gefasst, dass bei Sicherung eines "Mindestniveaus" an gestalterischer Einheitlichkeit eine Viel-
zahl von individuellen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet wird.  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung  
Die bisherige Erschließung des Gewerbegebietes erfolgte vom Knotenpunkt Hiltruper Straße 
(K 37) / Zum buschstraße (K 36) über die Straße Petersheide von Nordwesten. Allerdings wird 
bereits im Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990 davon ausg egangen, dass bei einer Er-
weiterung des Gewerbebetriebes Lancier in der planungsrechtlich angebotenen Größenor d-
nung eine Neuanbindung an die Straße Am Steintor er forderlich wird. Die vorhandene Anbin-
dung (Straße Petersdamm) inkl. Querung der Bahnlinie wurde somit berei ts im Bebauungsplan 
Nr. 344 planungsrechtlich gesichert.  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein Verkehrs gutachten (IGS, Ingeni-
eurgesellschaft Stolz: Verkehrliche Untersuchung zum BP Nr. 509 in Münster -Wolbeck, Neuss, 
15.01.2016) erstellt, welches neben der Berechnung des zukünftigen Verkehrsaufkommens, 
die Erschließung von der östlich das Plangebiet tangierenden Straße Am Steintor / Peter s-
damm sowie von der nordwestlich angrenzenden Petersheide untersucht und die Auswirkungen 
aufzeigt.  
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die neue Wohnbebauung mit  ca. 200 - 
240 Wohneinheiten ein Verkehrsaufkommen von 565 Kfz/24h im Quell-  und im Zielverkehr er-
zeugt wird. Während der Spitzenstunde am Nachmittag sind 53 einfahrende und 31 ausfahren-
de Fahrzeuge zu erwarten.  
Zusätzlich zu der Wohnbebauung ist der im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehene Ki n-
dergarten zu berücksichtigen. Für die Berechnung des Verkehrsaufkommens sind fünf Grup-
pen mit einer Gruppenstärke von jeweils 20 Kindern angenommen worden. Insgesamt wird 
durch den Kindergarten ein tägliches Verkehrsaufkommen von 134 Fahrten im Quell - sowie 
Zielverkehr ausgelöst, welches sich aus den Verkehren durch Mitarbeiter (14 Fahrten im Quell - 
sowie Zielverkehr) und den Hol - und Bringverkehren der Eltern (120 Fahrten im Quell - sowie 
Zielverkehr) zusammensetzt. Bezogen auf die Einrichtung einer Kindertagesstätte ist in der 
Spitzenstunde am Nachmittag mit 19 Fahrten im Quellverkehr und 22 Fahrten im Zielverkehr zu 
rechnen. 
Begründung / Seite 8 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die verkehrliche Untersuchung bestätigt, dass das durch das geplante Wohngebiet hervorgeru-
fene Verkehrsaufkommen über die vorhandenen Anbindungspunkte P etersheide / Petersdamm  
problemlos abgewickelt werden kann.  
Im Anbindungsbereich an die Straße Am Steintor  wird die für einen verkehrsfunktional ausrei-
chenden Knotenausbau notwendige Verkehrsfläche gesichert. Der schienengleiche Bahnüber-
gang muss mit einer technischen Sicherung (Teilsignalisierung) ausgestattet werden.  
Der Straßenknotenpunkt Am Steintor / Petersdamm ist so umzugestalten, dass bei Schranken-
schließung wartende Fahrzeuge vom Bahnübergang auf die Straße Am Steintor abfahren kön-
nen. Auf der Straße am Steintor muss durch Abbiegespuren gewährleistet sein, dass der Gera-
deausverkehr bei Schrankenschließung durch wartende Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird.  
Näheres regelt die spätere Ausbauplanung. 
• Internes Erschließungsnetz  
Das Wohnstraßennetz entwickelt sich von den Straßen Petersdamm und Petersheide nach Sü-
dosten über eine westlich und östlich als Ring geführte Straße mit Quer verbindungen. Um 
Durchgangs- bzw. Schleichverkehre zu minimieren,  wird eine gradlinige Verbindung von der 
Straße Am Steintor zur Petersheide unterbunden.  Die Wohnsammelstraße verschwenkt hier in 
einer Schleife nach Süden. 
Während für die Hauptzufahrten über die Straßen Petersdamm und Am Steintor eine Gesamt-
breite von 11,0 m vorgesehen ist, gliedert sich die Ringstraße in zwei Abschnitte, mit unte r-
schiedlichen Breiten:  
Die Ringstraße  weist bis südlich des Quartier platzes sowie südlich des  Kindergartens auf 
Grund der starken Zufahrtsfunktion eine Breite von 9,50 m auf . Hier werden zur Verkehrsberu-
higung sowie temporeduzierenden Gestaltung zusätzlich ein einseitiger Fußweg  sowie Par k-
streifen angelegt. Da sich der Verkehr im Plangebiet  nach Süden hin deutlich reduziert , weist 
die Ringstraße im südlichen Verlauf eine Breite von 7,50 m  auf, die ebenfalls einseitig Par k-
streifen ermöglicht. 
Die kurzen Wohnstraßen erhalten eine Breite von 6,50 m. Parkstreifen und Baumstandorte zur 
Gestaltung sowie Temporeduzierung sind bei dieser Breite ebenfalls möglich und im Bebau-
ungsplan eingetragen.  
Da die südwestlich angrenzende, derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche im Regionalplan 
Münster (s. Pkt.  3.1) als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt ist  und dort in Zukunft eine 
Wohnentwicklung erfolgen könnte, wird die nordwestliche Einfahrtssituation in das Plangebiet 
sowie die zentral im Plangebiet gelegene Verkehrsfläche südlich des Regenrückhaltebeckens  
planungsrechtlich so gesichert, dass bei Bedarf ein Anschluss gewährleistet werden kann. 
• Rad- und Fußwegenetz 
Der Fuß- und Radwegeverkehr erfolgt weitgehend über die Wohnstraßen. Rückgrat des Weg-
esystems ist eine Nord- Süd-Fußwegachse bis zum zentralen Quartiersplatz/ Spielbereich. D a-
mit wird eine Vernetzung mit dem nordwestlich angrenzenden Baugebiet über die Straße An 
der Vogelrute in Richtung Schulzentrum, Versorgungseinrichtungen etc. hergestellt.  
• Ruhender Verkehr 
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze (siehe Punkt  6.2.4) sind auf den privaten 
Grundstücken unterzubringen.  
Für Besucher ist  im Straßenraum des Plangebiets eine ausreichende Anzahl an Öffentlichen 
Stellplätzen vorgesehen. 
• Öffentlicher Personennahverkehr 
Die Haltestelle „Von-Holte-Straße” der Stadtbuslinie 8 in 250 - 600 m Entfernung (je nach Lage 
im Plangebiet) sowie die Haltestelle  „Juffernkamp” der Regionalbusl inie R32 (Münster -  Sen-
denhorst) in 80 - 550 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) bieten eine gute Anbindung 
an den Hauptbahnhof Münster.  
Begründung / Seite 9 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die Bahnlinie der West fälischen-Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Wolbeck -  Münster (Haupt-
bahnhof) tangiert das Plangebiet im Osten und ist als „Bahnanlage“ nachrichtlich übernommen. 
Eine Wiederaufnahme bzw. Weiterführung des Pers onennahverkehrs in Richtung Sendenhorst 
(20 Minutentakt zu den Hauptverkehrszeiten) ist geplant.  
Derzeit wird die Bahnstrecke täglich von ca. 4 Güterzügen pro Tag befahren.  
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
• Gas-, Strom- und Wasserversorgung 
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser kann von den zuständigen Trägern über die Erwei-
terung bestehender Netze sichergestellt werden. 
• Löschwasserversorgung 
Eine ausreichende Löschwasserversorgung für den Grundschutz ist über das öffentliche Trink-
wassernetz herzustellen. 
• Abwasserentsorgung 
Die Entwässerung des Plangebietes wird im Trennsystem erfolgen: 
Schmutzwasser 
Die Schmutzwasserentsorgung soll an das bestehende Schmutzwassernetz in der Petersheide 
angebunden werden. Auf die Errichtung eines Pumpwerks kann verzichtet werden, stattdessen 
sollen die Kanalhauptstränge der Neuplanung mit g eringem Gefälle verlegt werden.  Aufgrund 
des nach Süden abfallenden Geländeniveaus werden Geländeaufhöhungen erforderlich, um 
eine ausreichende Tiefenlage der Kanäle zu gewährleisten. 
Niederschlagswasser 
Eine Versickerung des Regenwassers ist wegen der undurchlässigen Bodenbeschaffenheit 
nicht möglich. Die Regenwasserentsorgung erfolgt über das Fließgewässer Nr. 3289900.2. Das 
Gewässer fließt aus südwestlicher Richtung in das Plangebiet. Im Bereich des ehemaligen G e-
werbestandortes ist das System heute auf einer Länge von ca. 220 m verrohrt, bevor es am 
nördlichen Gebietsrand wieder als offene Vorflut auftritt. Das Gewässer soll freigelegt und im 
naturnahen Zustand an den nordwestlichen Plangebietsrand verlegt werden. D ie Trasse der 
Gewässerneugestaltung wird im Bebauungsplan als „Fläche für die Wasserwirtschaft” festge-
setzt. 
Das Regenwasser soll über zwei Teilnetze –  Nord und Süd –  mittels Regenrückhaltebecken 
gedrosselt in das Gewässer eingeleitet werden. Die Rückhaltungen sind als Trockenbecken in 
offener Erdbauweise konzipiert. Die Drosselwassermenge soll dem natürlichen Abfluss ent-
sprechen.  
Der Bebauungsplan setzt aufgrund des vorliegenden Entwässerungskonzeptes „Flächen für die 
Wasserwirtschaft” sowie zwei „Regenrückhaltebecken“ gem. § 9 (1) Nr. 16 BauGB fest.  
Die Regenrückhaltebecken liegen am Nordrand und am Südwestrand des Plangebietes.  
Die am Südrand des Plangebietes bestehende Grabensituation dient nicht der Entwässerung 
des Plangebietes, sondern der angrenzenden Verkehrsflächen (Bahnlinie, Landesstraße) und 
ist nicht als Gewässer eingestuft. Die Grabensituation wird in der „Öffentlichen  Grünfläche” ge-
sichert. 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 
Durch die Planung des neuen Wohnquartiers sowie einen sich abzeichnenden Bedarf in den 
angrenzenden Wohngebieten, ergibt sich der Bedarf einer drei - bis fünfzügigen Kindertages-
stätte (KITA), die mit einem entsprechenden Außenbereich im Norden des Plangebiet es reali-
siert wird.  
Begründung / Seite 10 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
6.6 Grünflächen / Begrünung 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 
Wesentliches grüngestalterisches Element innerhalb des Plangebietes  ist eine zentrale Grün-
fläche, welche das Wohngebiet gliedert und als Spielbereich und Aufenthaltsfläche zur Verf ü-
gung steht. Die in diesem Bereich stockenden Gehölze können im Rahmen der Detailplanung 
erhalten werden, Vorgaben hierzu trifft der Bebauungsplan jedoc h nicht. Über eine Fuß- und 
Radwegverbindung ist die Grünfläche auch an die im Norden bereits bestehenden Wohngebie-
te angebunden. 
Der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird zentral im Plang e-
biet durch die Festsetzung einer öf fentlichen Grünfläche mit der Zwec kbestimmung „Spielplatz” 
gedeckt. 
In den südlichen und südwestlichen Randbereichen soll das Wohngebiet  in die angrenzende 
freie Landschaft eingebunden werden. Um dies  zu gewährleisten, werden einige der im Süden 
bestehenden ökologisch und kulturhistorisch bedeutenden Gehölze (Schneitelhainbuchen) 
durch entsprechende Festsetzungen erhalten.  
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplans wird zwischen der Straße Am Steintor und der 
nachrichtlich dargestellten „Fläche für Bahnanlagen“ ein Bereich für „Verkehrsgrün“ festgesetzt.  
6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft 
Der im Süden des Plangebietes bestehende Fichtenbestand ist bereits teilweise im Bebauungs-
plan aus dem Jahr 1990 überplant  worden. Hierfür wurde seinerzeit die Aufweitung eines süd-
lich des Plangebietes vorhandenen Windschutzstreifens als Ersatzmaßnahme durchgeführt. 
Durch die Realisierung des Wohngebietes ist in Teilen ein Verlust landwirtschaftlich genutzter 
Flächen, die der Produktion von Nahrungsmitteln bzw. regenerativen Energieträgern dienen 
verbunden. Eine genauere Betrachtung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes (s. Kap. 8). 
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
• Parkanlage 
Die innerhalb der südlichen/ südwestlichen öffentlichen Grünfläche mit der Zwec kbestimmung 
„Parkanlage“ bestehende Hainbuchen-Wallhecke ist dauerhaft zu erhalten.  
 
• Allgemeines Wohngebiet 
Die im nördlichen Bereich des Bebauungsplans im allgemeinen Wohngebiet südlich der Straße 
Petersdamm festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten.  
• Straßenverkehrsflächen 
Zwecks Durchgrünung des Gebietes ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen Bauman-
pflanzungen auf den Straßenverkehrsflächen vorzunehmen. Die festgesetzten Bäume sind als 
einheimische, standortgerechte klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu 
erhalten. Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00 m herzustellen 
und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. Eine Konkretisierung der Standorte erfolgt im 
Rahmen der Ausbauplanung.  
Begründung / Seite 11 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
• Rechtskräftiger Bebauungsplan 
Der Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990 setzt großflächig Gewerbegebiet mit einer ent-
sprechend hohen Flächenversiegelung  (GRZ 0,8) fest. Bei einer heutigen Umsetzung des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 344 und der damit verbundenen großflächigen Versieg e-
lung würde planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §§ 14 ff BNatSchG 
entstehen. Ein Ausgleich wäre in diesem Fall nicht erforderlich. 
• Planung 
Mit der jetzt festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 für das Wohngebiet –  bzw. kleinflächig für 
das Mischgebiet mit 0,6 – wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum rechtskräftigen Bebau-
ungsplan Nr. 344 selbst bei Berücksichtigung der möglichen Überschreitung gem. § 19 (4) 
BauNVO deutlich unterschritten, so dass mit Realisierung des Wohngebietes kein weiterge-
hender Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt  als er bereits nach geltendem Planungsrecht 
(Bebauungsplan Nr. 344) zulässig wäre.  
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu erhaltenden Gehölze im südlichen Plangebiet 
können in Abwägung mit der baulichen Ausnutzbarkeit nur teilweise übernommen werden. Es 
werden jedoch zusätzliche Grünflächen und Einzel bäume festgesetzt; darüber hinaus ist ein 
naturnaher Ausbau der Gewässer im nördlichen und westlichen Bereich des Plangebietes vo r-
gesehen.  
Ausgleichsflächen zur Kompensation werden aufgrund der o.g. Sachverhalte nicht erforderlich.  
6.7 Immissionsschutz 
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten (Uppenkamp + P artner: Schal-
limmissionsgutachten 05 1119 15, Ahaus, März 2016) bewertet, welches die auf das Plangebiet 
einwirkenden Verkehrs- und Freizeitlärmimmissionen ermittelt und bewertet.  
• Verkehrslärm Straße / Schiene  
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsic htlich der Gesamtverkehrslärmeinwirkungen zu 
dem Ergebnis, dass bei freier Schallausbreitung die Orientierungswerte für Allgemeine Wohn-
gebiete gem. DIN 18005 im Nahbereich der  Straße Am Steintor bzw. der Bahntrasse sowie im 
Bereich des Bahnüberganges übers chritten werden. Die Orientierungswerte für Mischgebiete 
werden eingehalten. 
Zur Einhaltung des gebietsspezifischen Orientierungswertes im Bereich der Erdgeschosse wird 
entlang der Bahntrasse eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN erforderl ich. 
Dies entspricht einer Höhe von ca. 3 m über der geplanten Straßenverkehrsfläche im Plang e-
biet. Die Schallschutzwand muss den Anforde rungen der ZTV -LSW 06 entsprechen und ist zu  
den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen.  
Da eine höhere Lärmsc hutzwand aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen nicht zu 
vertreten ist, wird zusätzlich passiver Lärmschutz erforderlich.  
Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Bau-
grenzen sind zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen-  und Schienenverkehr die 
Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erfor-
derlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten. 
Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Bau-
grenzen sind die Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen 
resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w, res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches 
mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten. 
Begründung / Seite 12 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Da bereits bei Außengeräuschpegeln über 45 dB(A) bei teilweise geöffnetem Fenster ein ung e-
störter Schlaf häufig ni cht mehr möglich ist , ist in den Bereichen des Plangebietes, in denen 
nachts diese Pegel vorliegen, bei Räumen ab dem 1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, 
der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftungen erforderlich, sofern die Fassaden zur 
Lärmquelle hin ausgerichtet sind. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die Gesamtschal l-
dämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinric h-
tungen/ Rolladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes 
R'w,res zu berücksichtigen. 
Die schalltechnische Untersuchung der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre aus dem 
Straßenverkehr für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung hat 
ergeben, dass aufgrund der aktuell sehr geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der  
Straße Petersheide künftig Pegelerhöhungen von bis zu 8 dB(A) zu prognostizieren sind. Mit 
dieser Pegelerhöhung werden die bis dato eingehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine 
Wohngebiete um bis zu 1 dB am Tag und bis zu 3 dB im Nachtzeitraum ü berschritten. Die Ori-
entierungswerte für Mischgebiete werden jedoch eingehalten, sodass weiterhin gesundes 
Wohnen möglich ist.  
Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung  (16. BIm-
SchV) von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A), die als Grenze zur erheblichen Belästigung 
durch Verkehrsgeräusche im Rahmen des Neubaus oder der wesentlichen Änderung von Str a-
ßen herangezogen werden, werden an den untersuchten Immissionsorten ebenso eing ehalten 
wie die sog. „Zumutbarkeitsschwelle”, die nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der 
städtebaulichen Planung in Wohngebiet en bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) im Nachtzei t-
raum liegt.  
Aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwand) scheiden im Bereich der Petersheide 
auf Grund der bestehenden städtebaulichen Situation aus. Alternative Erschließungsmöglich-
keiten über die gew ählten Anbindungen für das Baugebiet (Petersheide und Peter s-
damm/Steintor) hinaus bestehen nicht. Die Anbindung an das Steintor wurde durch den Ausbau 
der Bahnquerung in ihrer Lei stungsfähigkeit optimiert, so dass die Verkehrsbelastung für den 
Straßenzug Petersheide soweit als möglich minimiert werden konnte.  
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auf Grundlage des 
bisherigen Planungsrechtes (Gewerbegebiet) eine vergleichbare oder auch höhere Verkehrsbe-
lastung mit einem höheren Anteil an Schwerlastverkehr im Bereich Petersheide möglich wäre, 
wird die mit der Planung verbundene Lärmbelastung in der Abwägung der verschiedenen B e-
lange als hinnehmbar eingestuft. Ein Anspruch auf Durchführung passiver Lärmschutzmaß-
nahmen ist aufgrund der Höhe der Lärmbelastung und der Tatsache, dass es sich im vorli e-
genden Fall nicht um den Neubau oder die wesentliche Änderung einer Straße handelt, nicht 
gegeben. 
Im Einwirkungsbereich der Straße Am Steintor ist der Einfluss der Zusatzverkehre aufgrund der 
bereits höheren Verkehrsvorbelastung geringer und führt lediglich zu Pegelerhöhungen in der 
Größenordnung von 0,2 bis 0,4 dB(A). Damit wird die bestehende Immissionssituation in Hin-
blick auf die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht wesentlich ve r-
schlechtert. Ein Anspruch auf passi ve Lärmschutzmaßnahmen an der betroffenen Wohnbe-
bauung besteht  auch in diesem Fall nicht. 
• Freizeitlärm 
Neben den Verkehrslärmimmissionen wurden ebenso die Freizeitlärmeinwirkungen durch das 
nördlich angrenzende Jugendzentrum „Bahnhof Wolbeck“ beurteilt“ (Grundlage: Schalltechni-
scher Bericht über die Geräuschsituation in der Nachbar schaft des Jugendzentrums „Bahnhof 
Wolbeck“, Kötter Consulting Engineers KG, Rheine, 13.01.2012).  
Begründung / Seite 13 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass an der geplanten Wohnnutzung innerhalb des Plan-
gebietes südlich der Anbindung Petersdamm die gebietsspezifischen I mmissionsrichtwerte der 
Freizeitlärmrichtlinie NRW in der lautesten Nachstunde eingehalten werden. 
Anders stellt sich dies für die westlich der Bahnlinie dem Jugendzentrum gegenüberliegende 
geplante Mischgebietsnutzung dar. Hier werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der 
nordöstlichen Baugrenze deutlich überschritten. Im Rahmen des Bebauungsplanes werden da-
her für diese Grundstücke Festsetzungen getroffen, um bei Neubau, der baulichen Änderung 
oder Erweiterung einen schalltechnischen Konflikt zu vermeiden. 
Grundsätzlich sind abschirmende Maßnahmen in Form einer Lärmschutzwand besonders an 
der Quelle effektiv. Mit zunehmendem Abstand einer potentiellen Lärmschutzwand zu der Quel-
le erhöht sich die erforderliche Schirmkantenhöhe. Im vorliegenden Fall wäre die Höhe einer 
Lärmschutzwand, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen wäre, mindes-
tens so hoch wie der zu schützende Immissionsort (jedes Vollgeschoss müsste demnach voll 
geschützt werden). Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung einer Lärmschutzwand aus städ-
tebaulichen Gründen nicht zielführend. Es sind daher Vorkehrungen zum passiven Immiss ions-
schutz erforderlich. 
An den betroffenen Fassaden der Gebäude in Ausrichtung zum Jugendz entrum ist der Immis-
sionsschutz der geplanten Wohnnutzung daher durch folgende technische/ grundrisstechnische 
Maßnahmen oder eine Kombination der genannten Maßnahmen sicherzustellen: 
- Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 (Ausgabe Novem-
ber 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung, 
- Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht  
zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder 
- Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhal tung  
der  Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gewähr-
leistet werden. 
Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. 
• Gewerbelärm 
Hinsichtlich der bestehenden gewerblichen Nutzungen im Norden des Plangebietes sind keine 
Immissionsprobleme zu erwarten. Nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes sind hier 
auch künftig nur mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzungen zulässig. 
6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel 
Hinsichtlich möglicher Altlasten auf dem ehemaligen Gewerbegelände wurde eine Gefähr-
dungsabschätzung (Baugrund Ingenieure: Gefährdungsabschätzung, B etriebsgelände Lancier, 
Münster, 28.01.2003) durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt , dass aufgrund eines Hei z-
ölschadens und eines Ölschadens in den Jahren 1991 und 1992 im Nordosten des  ehemaligen 
Betriebsgeländes erhöhte Belastungen im Grundwasser festgestellt wurden.  
Nach abschließendem Prüfbericht (Wessling GmbH, Prüfbericht Untersuchungen ehem. Lan-
ciergelände Münster -Wolbeck, Altenberge, 04.09.2014) sind die Untersuchungen im Bereich 
der ehemaligen Tauchbecken abgeschlossen. Bis auf einen geringf ügig erhöhten PAK -Befund 
in einer der beiden neuen Messstellen wurden keine Besonderheiten bezüglich der Schadstof f-
untersuchungen festgestellt. Das Konzept zur Sanierungsbegleitung im Bereich der „ehem. 
Gebäude 2 und 4” wurde von der Stadt Münster genehmig t, so dass hier unter gutachterlicher 
Begleitung die Bodenplatten aufgenommen werden konnten. Beim Rückbau der Bodenplatten 
traten keine auffällig en Geruchsbildungen (Heizöl  / Diesel-Lösemittelgerüche) bzw. Verfärbun-
gen auf.  
Sowohl die Analyseergebnisse der Untersuchungen im Bereich des ehem. Farbl agers als auch 
die organoleptischen Befunde ergaben bei den Feldarbeiten (Rammkernsondierungen) keine 
Besonderheiten.  
Begründung / Seite 14 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Mit Sanierung der Altlast wird das Gelände altlastenfrei für die Bebauung zur Verfügung g e-
stellt.  Eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen des Bebauungsplanes gem. § 9 (5) BauGB be-
steht demnach nicht. 
Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. Da-
her ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf 
Kampfmittelfreiheit zu prüfen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun-
de auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den 
Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern 
regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
7 Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 11,24 ha 100,00 % 
Allgemeines Wohngebiet 7,43 ha 66,10 % 
Mischgebiet 0,63 ha 5,60 % 
Fläche für Gemeinbedarf 0,22 ha 1,96%  
Öffentliche Verkehrsfläche 1,65 ha 14,68 % 
Verkehrsgrün 0,06 ha 0,53 % 
Fläche für die Wasserwirtschaft 0,61 ha 5,43 % 
Öffentliche Grünfläche 0,51 ha 4,54 % 
Bahnanlage 0,13 ha 1,16 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i .V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB 
durchzuführenden Umweltprüfung zusam men, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden 
Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet 
wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die 
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im  wesentlichen das Plangebiet des 
Bebauungsplans. Je nach Er fordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden 
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. 
Für das Plangebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 344 zugrunde. Dieser setzt der-
zeit großflächig „Gewerbegebiet“ für das Plangebiet mit einer GRZ von 0,8 fest. Zusätzlich sind 
Begründung / Seite 15 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
entlang der Grenzen zur freien Landschaft, zu dem bestehenden Wohngebiet im Norden und 
entlang der Landesstraße Eingrünungen festgesetzt. Bezüglich des Immissionsschutzes wur-
den Nutzungsgrenzen festgesetzt und die zulässigen Betriebsarten gem. damals geltender A b-
standsliste geregelt. 
Demnach sind großflächige Versiegelungen innerhalb der Baugrenzen zulässig. Ebenso wäre 
eine Überplanung der aktuell vorhandenen Biotops trukturen und landwirtschaftlichen Flächen 
zulässig. Die Entwicklung gemäß den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans würde kein 
Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG darstellen.  
Die folgende Bestandsbeschreibung berücksichtigt den derzeit planungsrechtlichen Zustand. 
Zudem werden auch Aussagen zum aktuellen Bestand gemacht, um der tatsächlichen Situation 
Rechnung tragen zu können.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Die Planung sieht vor, im Süden von Wolbeck auf einer Fläche von rund 11 ha, neue Wohn-
buflächen zu schaffen, um der N achfrage nach Geschosswohnungen und Einfamilienhäusern 
nachzukommen. Die hierfür in Anspruch zu nehmende Fläche ist bereits mit dem  rechtskräfti-
gen Bebauungsplan Nr. 344 mit Planungsrecht belegt. Dieser setzt jedoch Gewerbegebiet für 
das Plangebiet fest, s o dass durch den Bebauungsplan Nr. 509 die planungsrechtlichen V o-
raussetzungen für die Entwicklung des neuen Wohngebietes geschaffen werden soll en. Die 
geplante Erschließung des Plangebietes erfolgt von den Straßen Petersheide und Peter s-
damm. Die Details der Planung können auch dem städtebaulichen Konzept (Pkt. 5 der Begrün-
dung) entnommen werden. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die auf den im fol genden genannten Gesetzen bzw. Richt linien basierenden Vorgaben für das 
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen 
Schutzgüter konkretisiert. 
Umweltschutzziele 
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Im -
missionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn-  und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Bauge-
setzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Frei zeitgestaltung sind Vorgaben im Baugeset z-
buch (Bildung, Sport, Frei zeit und Er holung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Er holung 
in Natur und Landschaft) enthalten. 
Biotopty-
pen, 
Tiere und 
Pflanzen,  
Biologische 
Vielfalt, Ar-
ten- und 
Bio-
topschutz 
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem 
Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in 
den ent sprechenden Para graphen des Baugesetzbuches (u.a. zur Si cherung der Lei s-
tungs- und Funk tionsfähigkeit des Natur haushalts und der Tier - und Pflanzen welt ein-
schließlich ihrer Lebensstätten und Lebens räume sowie Erhalt des Walds wegen seiner 
Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funkt i-
on) sowie der Bundesartenschutzverordnung vor gegeben. Weitere Auskünfte ge ben die 
Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
(LANUV). 
Boden und 
Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesboden-
schutzgesetzes (u.a. zum spar samen und schonenden Um gang mit Grund und Boden, 
zur nachhal tigen Si cherung oder Wieder herstellung der Bodenfunktionen), der Bundes-
bodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vor gaben des Baugesetzbuches 
(z.B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswasserge-
Begründung / Seite 16 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Umweltschutzziele 
setz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der All gemeinheit und als Le bensraum 
für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. 
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bund esnaturschutzgesetz, dem 
Landschaftsgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des 
Erholungswerts der Landschaft) und in den ent sprechenden Para graphen des Bauge-
setzbuches vorgegeben. 
Luft und 
Klima 
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Ver meidung von schädlichen Um-
welteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschut z-
gesetzes und der TA Luft zu beachten. Indi rekt enthalten über den Schutz von Biotopen 
das Bundes naturschutzgesetz und di rekt das Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den 
Klimaschutz. 
Kultur- und  
Sachgüter 
Bau- oder Bodendenk male sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. 
Der Schutz eines bedeutenden, hi storischen Orts - und Landschaftsbilds ist in den ent -
sprechenden Para graphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes 
vorgegeben. 
Tabelle 2: Beschreibung der Umweltschutzziele 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des 
„Kernmünsterlandes“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich von Wolbeck bis 
nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht. 
Kennzeichnend für die „ Wolbecker Ebene“ sind die Sandlößebenen mit geringen Höhenunter-
schieden – das Plangebiet liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m ü. NHN. Es 
überwiegen sandige, nährstoffarme Braun-  und Parabraunerden aus Flugsand auf  Schichten 
aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der 
Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert. 
Laut Grünordnungsplan Münster würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund 
vorwiegend artenarmer Eichen- Hainbuchenwald mit Buchen- Eichen-Durchdringung als „poten-
ziell natürliche Vegetation“ etablieren. 
Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist als Gewerbestandort gemäß den Vorgaben des 
Bebauungsplans Nr. 344 mit den entsprechenden Versiegelungen realisiert worden. Inzwischen 
sind jedoch die damals errichteten Gebäude größtenteils  mit entsprechender Genehmigung 
abgerissen worden.  
Das südliche Plangebiet wird als intensiv genutzter Acker wie  auch Grünland bewirt schaftet. 
Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich auch einige Gehölzbestände mit z.T. kulturhistorischer 
Bedeutung (Wallhecke, Schneitelhainbuchen). Im Norden rahmt der bestehende Siedlungskör-
per Wolbecks Teile des Plangebietes ein. Im Osten schließen sich die weitläufigen Waldbe-
stände des Wolbecker Tiergartens an, die als Naturschutz- und FFH-Gebiet ausgewiesen sind.  
8.4.1 Menschen 
• Bestandsbeschreibung 
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der 
Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (E rholung) aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. 
Begründung / Seite 17 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die Festsetzungen des  rechtskräftigen Bebauungsplans lassen derzeit eine Belastung des 
Schutzgutes zu. So ist beispielsweise durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes eine er-
höhte Immissionsbelastung des Plangebietes und des Umfeldes möglich. Der Immission s-
schutz wurde über die Abstandsl iste des so genannten Abstandserlasses gewährleistet. Da r-
über hinaus verläuft entlang der östlichen Grenze die Straße „Am Steintor“  und die Bahnlinie 
Münster - Sendenhorst, die zukünftig neben Güterverkehr auch wieder für Personennahverkehr 
geöffnet werden soll. Hierdurch bestehen Vorbelastungen auf das Plangebiet. 
Die derzeitig vorhandene Nutzung innerhalb des Plangebietes stellt sich jedoch an ders dar. So 
ist das Gewerbegebiet nur im nördlichen Teilbereich entwickelt worden und der südliche Teilbe-
reich wird für landwirtschaftliche Zwecke, d.h. auch zur Produktion von Nahrungsmitteln,  ge-
nutzt. 
Weiter finden sich im östlichen Bereich Kleingartenstrukturen, die der Erholung snutzung dienen 
sowie zwei Wohnhäuser (nordöstlich).  
• Umweltauswirkungen 
Mit der Planung werden die bisher (planungsrechtlich) zulässigen Auswirkungen auf das 
Schutzgut zurückgenommen. Die Festsetzung eines Wohn- , bzw. Misch gebietes hat deutlich 
geringere Auswirkungen auf die angrenzenden Nutzungen. Gleichzeitig werden höhere A n-
sprüche an den Immissionsschutz gestellt. So wurde der Immissionsschutz gegenüber der 
Landesstraße und der Bahnlinie gutachterlich geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, 
dass entlang der östlichen Plangebietsgrenze eine Schallschutzwand in einer Höhe von 3 m  zu 
errichten ist. Zusätzlich sind passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Obergeschosse 
der Gebäude erforderlich. Im Bebauungsplan werden die erforderlichen  Maßnahmen durch 
entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Der erforderliche Immissionsschutz u nd somit 
gesunde Wohnverhältnisse können so sichergestellt werden.  
Die bestehende Wohnnutzung kann in der Planung erhalten werden. Eine Erschließung des 
Gebietes durch Fuß-  und Radwege ist vorgesehen. Hierdurch kann die Erholungsnutzung im 
Plangebiet gesteigert werden und es ist ein Anschluss an die freie Landschaft sowie den Wol-
becker Tiergarten gegeben. 
Die Funktion als Arbeitsplatz im Gewerbegebiet wurde bereits aufgegeben. Ebenso geht die 
Funktion als Arbeitsplatz auf den Landwirtschaftsflächen verloren.  
Unter Beachtung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen werden mit der Planung 
keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
• Bestandsbeschreibung 
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Plangebiet ein Gewerbegebiet mit einer Grundfl ä-
chenzahl von 0,8 fest. Weiter sind randliche Eingrünungen als private Grünfläche in einer Breite 
zwischen 5 m im Westen, 10 m entlang der nördlichen und südlichen Grenze und bis zu 50 m 
in dem breiten Streifen im Südosten festgesetzt. Im Süden sind Teile dieser privaten Grünfl ä-
che mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert. Ebenso ist im Norden des Bebauungsplans ei-
ne private Grünfläche mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert.  
Der rechtsk räftige Bebauungsplan dient als Grundlage für die folgende Bewertung der Bi o-
toptypen und für die Eingriffsregelung.  
Begründung / Seite 18 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
 Private Grünfläche mit Erhaltungsfestsetzung 
An der südlichen Grenze findet sich ein Gehölzbestand, der mit einem Erhaltungsgebot belegt ist. 
Die Gehölze setzen sich, nach aktueller Prüfung, vorwiegend aus Fichten zusammen. Inner halb 
der Erhaltungsfestsetzung findet sich hier auch eine alte Wallhecke mit Schneitelhainbuchen.  
Die Fläche mit Erhaltungsfestsetzung im Norden setzt sich vorwiegend aus Birken zusammen 
und bildet einen dichten Gehölzbestand.  
 Seltenheit  selten und nur langfristig ersetzbar , kulturhistorisch bedeutsam (Schneitel-
hainbuchen), mittlere Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit (Fichten- , Birken be-
stand) 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der S i-
cherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung. 
Die bestehenden Schneitel hainbuchen haben im Zusammenhang mit den 
umgebenden Biotopstrukturen eine hohe ökologische Qualität 
Struktur- und Ar-
tenvielfalt 
Natürliche (hohe) Strukturvielfalt . Im rechtskräftigen Bebauungsplan wird die 
Struktur- und Artenvielfalt durch die großzügigen Grünfestsetzungen gesichert 
Artenschutzwert Fichten und Birkenbestand v on mittlerer Funktionserfüllung. Die bestehenden 
Schneitelhainbuchen im südlichen Bereich des Plangebietes haben im Ko n-
text der angrenzenden Biotopstrukturen einen hohen Wert für den Arten-
schutz u.a. als potenzieller Lebensraum für planungsrelevante Arten 
Biotopverbund  Funktion im Zusammenhang mit der angrenzenden offenen Landschaft im 
Süden gegeben, Birkenbestand im Norden mit nachrangiger Funktion, da 
mehr oder weniger solitär gelegen 
Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet , Gleise 
und Straßen 
 Private Grünfläche mit Pflanzgebot 
Fast das gesamte Plangebiet ist von einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot umgeben. Das 
Pflanzgebot sieht laut textlicher Festsetzung standortgerechte Flurgehölze (z.B. Hainbuche, H a-
selnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball) vor. 
 Seltenheit  Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der S i-
cherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung  
Struktur- und Ar-
tenvielfalt 
mittel 
Artenschutzwert Im Verbund von mittlerer bis hoher Funktionserfüllung 
Biotopverbund  Funktion für häufige Kulturfolger (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kaninchen) 
Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet 
 Namenloses Gewässer 
Im Norden des Plangebietes verläuft ein namenloses Gewässer. Es wird im Norden nur in einem 
kurzen Teilstück als offenes Gewässer geführt. Danach verläuft es im verrohrten Zustand weiter. 
Dieser Bereich ist mit einem Leitungsrecht belegt.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Anthropogen stark beeinflusst und begradigt als Graben ausgebaut, Gehöl ze 
in der Böschung mit einer mittleren naturnahen Entwicklung 
Struktur- und Ar-
tenvielfalt 
Gewässer begradigt und ohne Struktur, Gehölze mit einer mittleren Struktur-
vielfalt 
Artenschutzwert Mittlere Funktionserfüllung  
Begründung / Seite 19 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Biotopverbund  Keine besondere Funktion, da nur in Teilen offen geführt 
Vorbelastung Durch den Ausbau und das  angrenzende Gewerbegebiet deutlich anthropo-
gen vorbelastet 
 Versiegelte Fläche / Gewerbegebiet 
Der zentrale Bereich des Bebauungsplans lässt eine großflächige Versiegelung von max. 80 % 
der vorhandenen Fläche zu.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und Ar-
tenvielfalt 
Sehr gering 
Artenschutzwert Nachteilig  
Biotopverbund  Keine Funktion 
 Versiegelter Weg / Verkehrsfläche 
Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft der Petersdamm über den das Plangebiet im 
rechtskräftigen Bebauungsplan erschlossen wurde.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit / 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und Ar-
tenvielfalt 
Sehr gering 
Artenschutzwert Nachteilig / Barrierewirkung 
Biotopverbund  Keine Funktion 
 Fläche für Bahnanlagen 
Entlang der nordöstlichen Plangebiets grenze verläuft eine Bahnlinie, die im nördlichen Bereich 
innerhalb des Bebauungsplans liegt. 
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit / 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und Ar-
tenvielfalt 
Im Verbund mit anderen Biot optypen kann eine hohe Strukturvielfalt entst e-
hen, die insbesondere für Reptilien von Bedeutung sein kann 
Artenschutzwert Als Habitatkomplex u.U. hoch 
Biotopverbund  Keine besondere Funktion 
 Stellplatzanlage 
Im nördlichen Bereich des Plangebietes sind Stellplatzanlagen festgesetzt.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit / 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und Ar-
tenvielfalt 
Sehr gering 
Artenschutzwert nachteilig 
Biotopverbund  Keine Funktion 
Tabelle 3: Bewertung der Biotoptypen  
 
Begründung / Seite 20 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die folgende Bestandsbeschreibung wird zusätzlich zum rechtskräftigen Bebauungsplan aufg e-
führt, um den real-faktischen Gegebenheiten im Plangebiet Rechnung zu tragen. Hierzu erfol g-
te im Sommer 2014 sowie im Frühjahr 2015 eine B estandserfassung, um Art und Zustand der 
Biotoptypen in den noch nicht als Gewerbegebiet entwickelten Flächen beschreiben zu können. 
Es wird auf den Bestandsplan im Anhang und die dort verwendeten Biotoptypenkürzel verwi e-
sen. 
Der nördliche Teilbereich ist bereits großflächig versiegelt  (HW5). Von den zum Zeitpunkt der 
Bestandserfassung noch erhaltenen Gewerbegebäuden soll nur das Bürogebäude im Nordwes-
ten des Plangebietes zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die übrigen Hallen sind bereits ab-
gerissen. Es bestehen schmale randliche Eingrünungen entlang der Plangebietsgrenzen (BD3).  
Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes finden sich neben einigen Wohnhäusern (SB0) mit 
angegliederten Gärten (HJ1) zusätzliche Kleingärten (HS0). Die Gärten sind teilweise mit Obs t-
gehölzen bestanden. In diesem Bereich liegt auch ein Birkenbestand (AD1a), der im rechtkräf-
tigen Bebauungsplan mit einer Erhaltungsfestsetzung belegt ist. Dieser Birkenbestand wird in 
der vorliegenden Planung jedoch nicht berücksichtigt , da hier die Erschließungs straße für das 
Plangebiet vorgesehen ist.  
Im Nordwesten verläuft ein offenes Gewässer (FN0), welches von einem dichten Gehölzstreifen 
(BD3) umgeben ist. Das Gewässer ist  im weiteren Verlauf verrohrt und wird unterirdisch weiter 
geführt. Im zentralen Bereich des Plangebietes finden sich zwei größere Gehölzbestände 
(BA1), die einige markante und erhaltenswerte Einzelbäume (z.B. Solitäreichen, Weiden) auf-
weisen.  
Der südliche Bereich ist landwirtschaftlich geprägt. Neben den ackerbaulich genut zten Flächen 
(HA0) verlauf en Gehölzstrukturen entlang der Grenzen ( AJ0, BB1, BD3, BE2), die z.T.  eine 
hochwertige ökologische Qualität aufweisen. Es befinden sich einige alte Eichen (BF1) an der 
westlichen Plangebietsgrenze und etwas weiter südlich davon liegt ein erhaltenswertes S chle-
hengebüsch (BB1).  
An der südwestlichen Grenze besteht ein kleiner, lichter Fichtenbestand (AJ0), an dessen östl i-
cher Seite sich einige hochwertige Schneitel hainbuchen (BG1) und Eichen in Form einer Wal l-
hecke (BD1b) befinden. An der westlichen Seite des Fichtenbestandes verläuft ein erhaltens-
wertes Weidengebüsch (BB1). 
Entlang der südlichen Grenze verläuft ein Graben (FN0), der von Erlen, Weiden (BE2) aber 
auch Fichten (AJ0) begleitet wird. 
Zu den hochwertigen Gehölzstrukturen zählen neben den Schneitel hainbuchen (BG1) und den 
Eichen (BF1), vor allem die Schlehen-  und Weidengebüsche (BB1) an der westlichen Plang e-
bietsgrenze, aber auch die Gehölze entlang des Gewässers im Norden (BE0) haben eine höhe-
re ökologische Qualität.  
• Umweltauswirkungen 
Die Planung sieht vor, das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet zu überführen, wodurch die GRZ 
und das Maß der planungsrechtlich zulässigen Emissionen reduziert werden. 
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten randlichen Eingrünungen bleiben nur teil-
weise erhalten. Die Eingrünungen nach Süden und Südwesten sollen in der Planung Berück-
sichtigung finden (öffentliche Grünfläche) , wurden jedoch  - mit Ausnahme der Schneitelhai n-
buchen - nicht eingemessen und dementsprechend auch nicht festgesetzt.  
Begründung / Seite 21 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Im Bereich des zukünftigen Quartierplatzes, der im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt ist , besteht die Möglichkeit , einige Gehölze 
aus dem Bestand zu erhalten. 
Das Gewässer im Norden wird entlang der nordwestlichen Plang ebietsgrenzen naturnah aus-
gebaut und durch zwei  Regenrückhaltebecken (eins im Norden, eins im Westen)  ergänzt. Die 
angrenzenden Gehölze können, soweit das technisch und aufgrund der durchzuführenden Er d-
bewegungen möglich sein wird, erhalten bleiben.  
Die Schneitelhainbuchen der Wallhecke werden durch entsprechende Festsetzungen gesichert.  
Nach Osten hin erfolgt der Bau einer Lärmschutzwand.  
Mit der Planung werden auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans im Ver-
gleich zu der vorliegenden Planung einige der bestehenden Grünstrukturen entfernt. 
Aufgrund der Reduktion der Versiegelungsrate erfolgt jedoch keine voraussichtlich er-
hebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. 
• Artenschutz 
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe I 1 erstellt. Diese schließt mit 
dem Ergebnis, dass unter Beachtung eines Zeitfensters für die Gehölzbeseitigung en mit der  
Realisierung des Wohngebietes voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Konflikte verbun-
den sind.  
Für die Realisierung des Wohngebietes  liegt eine Artenschutzprüfung , Stufe II „Avifauna & 
Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere“ 2 aus dem Jahr 2014 vor . Das Gutachten bestätigt 
die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, Stufe I (WoltersPartner, 2014), so dass 
mit Planumsetzung – unter Beachtung des § 39 BNatSchG (keine Gehölzentfernungen zw i-
schen dem 01.03 und 30.09 eines jeden Jahres) –  keine artenschutzrechtlichen Verbote g e-
genüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind. Da ein Nistplatz der 
nicht planungsrelevanten Art Mauersegler  am bestehenden Gebäude festgestellt  wurde, wird 
gutachterlich empfohlen,  nach dem Gebäudeumbau bzw. der Sanierung eine geeignete Nis t-
möglichkeit für diese „Gebäude-brütende“ Art anzubringen. 
• Natura 2000-Gebiete 
Durch die Planung wi rd eine bestehende, teils als Gewerbegebiet und teils landwirtschaftlich 
genutzte Fläche in Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet umgewandelt. Das bestehende Gewerbe-
gebiet liegt auch heute schon in einem Abstand von ca. 150 m zum FFH -Gebiet „Wolbecker 
Tiergarten“ (DE-4012-301) und stellt demnach eine zulässige Vorbelastung des FFH -Gebietes 
dar.  
Durch die vorgesehene Änderung wird die bisher zulässige großflächige Versiegelung zurüc k-
genommen. Zusätzlich erfolgen durch die Ausweisung eines Wohn-  bzw. Mischgebietes weni-
ger Immissionen in dem FFH-Gebiet. 
Durch diese Änderung ist mit einer Zunahme der Besucherzahlen im Wolbecker Tiergarten zu 
rechnen, da im Plangebiet eine Vielzahl von neuen Wohneinheiten entstehen werden. Jedoch 
besteht im Wolbecker Tiergarten bereits  heute eine zulässige Nutzung und damit auch Vorbe-
lastung durch Erholungssuchende.  
1 Wolters Partner, Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 509 „Steintor / Petersheide. Coesfeld, 10 .09.2014. 
2 Schwartze, M., Artenschutzprüfung Avifauna (ASP) & Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere zum Bebauungs-
plan Nr. 509 Wolbeck – Steintor/Petersheide. Warendorf, Sept. 2014.  
Begründung / Seite 22 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Gemäß der Arbeitshilfe für FFH -Verträglichkeitsuntersuchungen3 und dem Absatz 4.1.4.2 der 
VV-Habitatschutz4 stellen Freizeit - und Erholungstätigkeiten in der freien Landschaft und im 
Wald, soweit keine Rechtsvorschriften entgegenstehen, in der Regel keine erheblichen  Beein-
trächtigungen der Erhaltungsziele der Lebensräume sowie der Tier - und Pflanzenarten von 
gemeinschaftlichem Interesse dar.  
Durch die Planung werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf 
das FFH-Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) ausgelöst.  
8.4.3 Boden 
• Bestandsbeschreibung 
Es sind durch den Bebauungsplan bereits großflächige Versiegelungen bis zu 80 % zulässig 
(GRZ 0,8). In den Randbereichen sind durch Grünfestsetzungen Versiegelungen des Bodens 
nicht zulässig. Ein kurzes Stück des Gewässers ist im nördlichen Bereich im offenen Verlauf 
festgesetzt.  
Der nördliche Teil des Plangebietes ist bereits großflächig versiegelt. Der südliche Teil wird 
derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Hier bestehen auch „ungenutzte“ bzw. höchstens 
forstwirtschaftlich Bereiche. 
 
Abb. 1: Böden im Untersuchungsraum (ohne Maßstab) Quelle: Umweltkataster der Stadt Münster. 
 
 
3 Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in NRW, Beeinträchtigungen, Erhaltungs - und Entwicklungsmaßnah-
men sowie Bewertung von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in NRW, Ministerium für Umwelt und N a-
turschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW. Düsseldorf, 2004. 
4 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH -
RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz, Rd.Erl. des MUNLV NRW, 2010. 
Begründung / Seite 23 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Braunerde-Pseudogley  
Lage/  
Seltenheit 
- Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im Plangebiet Braun-
erde-Pseudogleye (grau) vor, der aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über toni-
gen Lehmen aus dem Altpleistozän bzw. Mittelpleistozän besteht.  
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere che-
misch-physikalische Funktion Filterfunktion auf. Die Fähigkeit Stoffe zu speichern (Sor p-
tionsfähigkeit) ist von mittlerer Funktionserfüllung.  
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Mit 30-50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. 
 
 
Vorbelastungen/ 
Entwicklungspo-
tenzial 
- Vorbelastungen des Bodens sind durch eine großflächige Versiegelung und die acker-
bauliche Nutzung gegeben. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffl i-
che Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) 
durch die Bewirtschaftung verändert. Bei Aufgabe der intensiven Nutzung und einer Ent-
siegelung bestünde jedoch ein hohes Entwicklungspo tenzial. 
Gley-Pseudogley  
Lage/  
Seltenheit 
- Am südwestlichen Rand ragt ein grund- und stauwasserbeeinflusster Boden (Gley-
Pseudogley, braun) in das Plangebiet. Diese grund- und stauwasserbeeinflussten Böden 
kommen hier auf lehmigen Sand aus Talsanden und Terrassenablagerungen über S an-
den der Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän vor. 
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Laut Bodenkarte besteht eine geringe Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere che-
misch-physikalische Filterfunktion . Die Fähigkeit , Stoffe zu speichern (Sorptionsfähi g-
keit) ist von geringer Funktionserfüllung.  
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Mit 25-45 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit.  
Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. 
Vorbelastungen/ 
Entwicklungspo-
tenzial 
- Vorbelastungen des Bodens bestehen in Randbereichen durch die ackerbauliche Nut-
zung. So ist die obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (B e-
wirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) der landwirtschaftl i-
chen Nutzung verändert. Der größte Teil ist jedoch mit Gehölzen bestanden.  
- Bei potenzieller Aufgabe der intensiven Nutzung besteht ein hohes Entwicklungspoten-
zial.  
Typischer Pseudogley  
Lage/  
Seltenheit 
- Am südlichen Plangebietsrand erstreckt sich entlang des sich dort befindlichen Gr abens 
ein stauwasserbeeinflusster Pseudogley  (weiss). Dieser Boden besteht aus lehmigen 
Sandböden der Grundmoräne über tonigen Lehmen aus dem Alt - bzw. Mittelpleistozän.  
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Das Substrat weist eine hohe Pufferfunktion und mittlere Speicher - und Reglerfunktionen 
auf. 
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30-50 Bodenwertpunkte beziffert, jedoch ist der 
Ertrag aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher ei nzustufen. 
Schutzwürdigkeit - Der Boden ist als besonders schutzwürdiger Staunässeboden mit Biotopentwicklungspo-
tenzial für Extremstandorte ausgewiesen.  
Vorbelastungen/ 
Entwicklungspo-
tenzial 
- Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen der ackerbauli chen 
Nutzungen beeinflusst. 
Tabelle 4: Böden  
Begründung / Seite 24 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
• Umweltauswirkungen 
Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 11 ha eine Überbauung eines bisher planung s-
rechtlich schon überbaubaren Bodens zulässig. Die vorliegende Planung lässt jedoch eine 
deutlich geringere Versiegelungsrate (GRZ 0,4-0,6 bzw. für Tiefgaragen 0,8) im Vergleich zu m 
rechtskräftigen Bebauungsplan (GRZ 0,8) zu. 
Der schutzwürdige Boden im Süden des Plangebietes kann zum größten Teil durch überl a-
gernde Grünfestsetzungen vor einer Bebauung bewahrt werden. Folglich sind nur nicht schut z-
würdige Böden von einer zukünftigen Bebauung betroffen.  
Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es, wie es bisher auch schon zulässig ist, in diesen 
Bereichen zu Bodenabtrag, Neuauffüllung und Anschnitt des Bodenprofils kommen, so dass 
die Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich 
dauerhaft einer anderweitigen Nutzung (land-, forstwirtschaftlich) entzogen wird. 
Durch die herabgesetzte Grundflächenzahl ergibt  sich insgesamt eine positive Entwick-
lung, so dass mit der Planung voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf 
das Schutzgut vorbereitet werden.  
8.4.4 Wasser 
• Bestandsbeschreibung 
Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Bereich eine Fläche für die Wasserwirtschaft fest. 
Gem. dem Umweltkataster der Stadt Münster verläuft hierdurch von Süden kommend und nach 
Nordwesten abknickend ein namenloses Gewässer durch das Plangebiet. Das Gewässer ist 
derzeit vorwiegend verrohrt. Nur im Bereich der benannten Fläche für die Wasserwirtschaft ver-
läuft es offen. 
Dem Untersuchungsgebiet unterliegt großräumig die Grundwassereinheit „Profiltyp 4“. Der 
Grundwasserleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/  -lehm unterla-
gert wird. In Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. 
Die Grundwasserneubildungsrate ist flächig im Plangebiet mit 200 - 300 mm / Jahr beziffert. Es 
liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als 
Wasserschutzgebiet besteht nicht.  
Im Süden des Plangebietes befindet sich ein wassergefüllter Graben, der nicht im Kataster der 
Stadt Münster geführt wird. Er dient zur E ntwässerung der Landesstraße und der Bahnlinie im 
Osten. Der Bebauungsplan setzt hier eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
„Parkanlage“ fest. 
• Umweltauswirkungen 
Das namenlose Gewässer wird in der Planung berücksichtigt und an die Plang ebietsgrenze im 
Norden bzw. Westen verlegt. Es wird offen und naturnah ausgebaut. Hierfür wird parallel zum 
Bebauungsplan ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt.  
Das unbelastete Niederschlagswasser wird über zwei Regenrückhaltebecken gesammelt und 
gedrosselt in das Gewässer eingeleitet. Durch die Verringerung der zulässigen Versiegelung s-
rate wird dauerhaft sichergestellt, dass mehr Niederschlagswasser direkt vor Ort für die 
Grundwasserneubildung zur Verfügung steht.  
Die Schmutzwässer werden über Kanäle, die an das bestehende Netz angeschlossen werden, 
abgeführt.  
Begründung / Seite 25 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die Aufgabe der gewerblichen Nutzung hat zur Folge, dass keine Verunreinigungen durch G e-
fahrgüter oder sonstige belastende Stoffe mehr im Plangebiet zulässig sind.  
Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf 
das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.5 Klima / Luft 
• Bestandsbeschreibung 
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro-  
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. 
– Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch.  
– Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) sind Kaltluft ent-
stehungsgebiete mit mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu 
ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe Funktion für die 
Kaltluftproduktion auf. 
Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan setzt eine hohe Versiegelungsrate (GRZ 0,8) fest und 
lässt ein Gewerbegebiet mit einer entsprechenden Emissionsbelastung für die angrenzenden 
Bereiche zu. Der nördliche Teilbereich ist bereits dementsprechend großflächig versiegelt. 
Demnach ist derzeit planungsrechtlich eine deutliche Vorbelastung auf das Schutzgut zulässig . 
Diese wird nur durch die randlichen Eingrünungen abgemildert.  
Der südliche Bereich ist jedoch noch in landwirtschaftlicher  Nutzung mit einer Wirkung als Kal t-
luftentstehungsbereich und die bestehenden Gehölze haben eine positive Wirkung auf die Luf t-
hygiene.  
Aufgrund der Lage im südlichen Bereich von Wolbeck besteht vorwiegend eine indirekte Funk-
tion im Rahmen des thermischen Luftaustausches. Für einzelne Grundstücke überni mmt die 
Fläche in Hauptwindrichtung gelegen auch eine direkte Funk tion im lufthygienischen Ausgleich. 
Allerdings bestehen/ bestanden durch die großflächigen Versiegelungen eher negative Rüc k-
kopplungen.  
Im Hinblick auf die Hauptwindrichtung um Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine di-
rekte (in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung/  thermischer Luftaustausch) Funkti-
on für den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im Umwel t-
kataster der Stadt Münster sind für das Plangebiet keine Funktionen als klimaökologischer 
Ausgleichsraum, Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbah-
nen dargestellt. 
• Umweltauswirkungen 
Mit der Planung ergibt sich durch die Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate, der  vo-
raussichtlichen Anlage von Grünstrukturen in den Gärten der Wohnbaufläche und der Verände-
rung der Nutzung planungsrechtlich eine positive Auswirkung auf das Schutzgut.  
In dem künftigen Wohngebiet ist im Vergleich zu dem bisher festgesetzten Gewerbegebiet mit 
niedrigeren Temperaturen, geringeren Tag- und Nachttemperaturunterschieden und geringeren 
Belastungen durch Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen zu rechnen. 
In den zusätzlichen randlichen Eingrünungen und den Grünflächen könnten bestehende Bäume 
und Gehölze erhalten werden, die aufgrund ihres Alters und der Größe eine deutlich höhere Fil-
terfunktion übernehmen, als Neuanpflanzungen.  
Begründung / Seite 26 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Ortslagen ist aufgrund der Lage in der überwiegend 
windabgewandten Seite und der großräumig klimatisch positiven Wirkungen im Rahmen ther-
mischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden freien Landschaft nicht zu erwarten. 
Mit der vorgesehenen Anordnung der Gebäude mit überwiegender Süd- , Südwest-Ausrichtung 
besteht zudem die Möglichkeit zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Son-
nenenergie (Photovoltaikanlagen). Somit wird insbesondere der Zielsetzung des Baugeset z-
buchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes gefolgt. 
Unter Berücksichtigung der Lage und der Nutzung als Wohngebiet sind v oraussichtlich 
keine erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse angrenzender 
oder geplanter Siedlungsfläche zu erwarten. 
8.4.6 Landschaft 
• Bestandsbeschreibung 
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt: 
– Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen, wider.  
– Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d.h der Ausstattung der 
Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. 
– Das Bedürfnis nach Heimat wir d durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das Vorhan-
densein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des 
Menschen über Generationen, befriedigt. 
Im rechtskräftigen Bebauungsplan wurde keine konkrete Höhenfestsetzung für die Gebäude-
höhe vorgenommen, er setzt allerdings eine Eingrünung entlang der Plangebietsgrenzen fest.  
Der südliche Bereich stellt sich als kleinteiliges Mosaik aus Ackerflächen und Gehölzbe ständen 
dar.  
• Umweltauswirkungen 
Die Planung sieht eine Eingrünung des P langebietes - ähnlich dem derzeit rechtskräftigen Be-
bauungsplan - vor. Gleichwohl wird der Anteil an öffentlichen/ privaten Grünflächen, insbeson-
dere im südlichen und östlichen Bereich des Plangebietes deutlich zurückgenommen.  
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung für die geplanten Baukörper 
aufgenommen, so dass von der freien Landschaft her zukünftig keine negativen Sichtbezi e-
hungen auf das Plangebiet zu erwarten sind.  
Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beei nträchtigungen auf 
das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
• Bestandsbeschreibung 
An der südlichen Plangebietsgrenze befindet sich eine alte Wallhecke aus Hainbu chen. Durch 
die historische Nutzungsform (schneiteln)  haben sich besonders erhaltenswerte Bäume von 
kulturhistorischer Bedeutung, sog. Schneitelhainbuchen entwickelt. Der Bebauungsplan sichert 
diese durch eine Erhaltungsfestsetzung.  
Begründung / Seite 27 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Die Wallhecke setzt sich in nördlicher Richtung fort. Hier finden sich anstelle der Schneitelhain-
buchen Eichen. 
Es liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Kultur- und Sachgüter vor. 
• Umweltauswirkungen 
Die Wallhecke mit den Schneitelhainbuchen wird in der Planung durch entsprechende Festset-
zungen gesichert. Die Eichen werden planungsrechtlich nicht gesichert, sollten jedoch bei Pl a-
nungen der „öffentlichen Grünfläche“ berücksichtigt werden.  
Weitere Kultur- und Sachgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.  
Durch den weitgehenden Erhalt der Wallhecke sind von der Planung voraussichtlich kei-
ne Kultur- und Sachgüter in erheblichem Maß betroffen. 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung . 
Dominierend wirkte und wirkt die gewerbliche Nutzung im nördlichen Teilbereich und die land-
wirtschaftliche Nutzung im südlichen Plangebiet. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die 
Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüs se auf den Boden- und Was-
serhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosys-
temaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbei-
tung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet . Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die 
in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.B. extreme Boden-  und Wasserverhäl t-
nisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Mit der Planung sind keine voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen ver-
bunden. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffs regelung 
erfasst und bil anziert worden. Jedoch wird i n der Summe bei Realisierung des Wohngebietes 
planungsrechtlich kein Eingriff- in Natur und Landschaft vorbereitet. 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Die Flächen im nördlichen Bereich des Plangebietes würden voraussichtlich weiterhin als G e-
werbebrache ohne eine spezifische Nutzung bestehen bleiben. Im südlichen Teilbereich würde 
die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung weiter fortgeführt. Planungsrechtlich ist im Plangebiet 
bereits eine gewerbliche Nutzung möglich.  
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeit en bestehen nicht. Durch die Neuauf stellung des 
Bebauungsplans im Bereich der vorliegenden Gewerbebrache wird dem § 1a (2) BauGB Rec h-
nung getragen und kein unbeplanter Grund und Boden für die Planung in Anspruch genom-
men.  
Als Grundlage für die städtebauli chen Entwicklungsziele wurde das „Baulandpr ogramm 2013-
2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte Wohnbau-
entwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen ist auch 
eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden. 
Das Baulandprogramm der Stadt Münster sieht hier die optimale Entwicklungsmög lichkeit, um 
flächensparend der Nachfrage an Wohnbedarf nachzukommen, gegeben. 
Begründung / Seite 28 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkun-
gen von den Gemeinden zu über wachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für 
den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.  
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen die Überpr ü-
fung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet. 
8.8 Zusammenfassung 
Der Bebauungsplan Nr.  509 „Wolbeck –  Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm“ soll die pl a-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwic klung eines neuen Wohngebiets auf einer 
Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Ziel der Umnut-
zung der Gewerbebrache, einschließlich der vorgehaltenen Betriebserweiterungsflächen, ist die 
Entwicklung eines Wohngebietes.  
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  509 liegt am südöstlichen Rand des 
Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha.  
Mit der Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgt eine Inanspruchnahme einer derzeit pla-
nungsrechtlich/ faktisch gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzten Fläche.  Der Umweltb e-
richt fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung voraus-
sichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden: 
Erheblich nachteilige Beeinträchtigungen wer den bei Durchführung des Planvorha bens auf die 
Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden, Wasser,  
Klima / Luft, Landschaft, Kultur / Sachgüter nicht vorbereitet, da 
– die in Gesetzen bzw. Fachplanungen genannten relev anten Umweltschutzziele beachtet 
werden bzw. nicht betroffen sind, 
– Immissionskonflikte hinsichtlich der bestehenden Wohngebiete nicht hervorgerufen 
werden und Immissionskonflikte durch die angrenzede Bahnlinie und Landesstraße 
durch entsprechende Festsetzungen vermieden werden,  
– die ökologisch hochwertigen Strukturen in die Planung integriert werden können und 
keine weiteren ökologisch wertvollen Biotoptypen beansprucht bzw. in den 
angrenzenden Flächen beeinträchtigt werden, 
– Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet „Wolbecker Tiergarten“  aufgrund der 
zukünftig zulässigen Immissionsbelastung nicht gegeben sind und die absehbare 
erhöhte Erholungsnutzung keine Beeinträchtigung auf das FFH-Gebiet darstellt, 
– eine Kartierung der planungsrelevanten Arten vorgenommen wurde und gemäß 
Gutachten bei Einhaltung der angegebenen Maßnahmen (Gehölzfällungen nicht 
während der Zeit vom 01.03. -  30.09.) keine Verbotstatbestände gem. § 44 (1) 
BNatSchG vorbereitet werden, 
– mit der  Durchführung des Planvorhabens planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und 
Landschaft verbunden ist. 
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhe bungen bzw. 
Bestandskartierungen des städtebaulichen und ökologischen Zustands der Umgebung. Dar-
über hinausgehende technis che Verfahren wurden im Rahmen verschiedener Gutachten zum 
Bebauungsplan (Immissionen, Verkehr, Boden/Altlasten, Wasser/Entwässerung) angewandt 
und sind diesen im Detail zu entnehmen.  
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderl ichen Angaben traten nicht auf. Maß-
nahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der baurechtlichen 
Zulassungsverfahren.  
Begründung / Seite 29 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
9 Gesamtabwägung 
9.1 Eingriff in Natur und Landschaft  
Mit der vorliegenden Planung wird der zulässige Grad der Versiegelung gegenüber den Fes t-
setzungen des bestehenden Bebauungsplans deutlich reduziert. 
Im Ergebnis ergibt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unter Verwendung des Münsteraner B e-
wertungsmodells einen Biotopwertüberschuss von rund 69.436 Biotopwertpunkten: 
Biotopwert „Ist-Zustand“ 218.268 BWP 
Biotopwert „Planungszustand“ 287.704 BWP 
Biotopwertdifferenz 69.436 BWP 
Tabelle 5: Biotopwertdifferenz  
 
 
Tabelle 6: Ausgangszustand  
Begründung / Seite 30 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
 
Tabelle 7: Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung  
Begründung / Seite 31 von 32

Bebauungsplan Nr. 509  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
Somit wird durch die Planung planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und Landschaft ausgelöst.  
Die Stadt Münster hat im Vorfeld der vorliegenden Planung eine Alternativenprüfung für das 
gesamte Stadtgebiet durchgeführt und damit Bedarf und Flächeninanspruchnahme gegen-
übergestellt. Zudem werden im Sinne des § 1a (2) BauGB mit der Lage und der sinnvoll en 
Ausnutzung des Plangebietes auch eine flächensparende Ausnutzung des Gebietes im Sinne 
des Bodenschutzes beachtet.  
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Der wesentliche Teil des Plangebietes  befindet sich im Eigentum eines Investors. Wei tere Par-
zellen im Norden und Nordosten am Petersdamm und entlang der Straße Am Steintor liegen im 
Eigentum einzelner Privater. Um die Planung realisieren zu können, erfolgen vertragliche Ver-
einbarungen zwischen dem Erschließungsträger und den Dritteigentümern.  
Außerdem ist der Abschluss eines städtebaulichen V ertrages gem. § 11 BauGB zwischen dem 
Erschließungsträger und der Stadt Münster erforderlich, der u.a. maßnahmenbedingte Kosten 
zur technischen und sozialen Infrastruktur, Verpflichtung zu gefördertem  Wohnungsbau, etc. 
regelt. 
 
 
Die Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) als Anl a-
ge zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Sat-
zung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / 
Petersheide / Petersdamm.  
 
Münster, den  
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister  
 
 
 
 
 
Gutachten 
- Uppenkamp + Partner, Schallimmissionsgutachten 536702, Ahaus, 15.03.2016 
- IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Verkehrliche Untersuchung zum B ebauungsplan 
Nr. 509 in Münster-Wolbeck, Neuss, 15.01.2016 
- Gnegel GmbH, Entwässerungskonzept, Sendenhorst, 03.07.2014 
- Wessling, GmbH, Prüfbericht Untersuchungen ehem. Lanciergelände Münster-Wolbeck, 
Altenberge, 04.09.2014 
- Dipl.-Geogr. Michael Schwartze, Artenschutzprüfung Avifauna (ASP) & Kontrolle poten-
zieller Fledermausquartiere, Warendorf, 09.2014 
- Wolters Partner, Artenschutzprüfung  zum Bebauungsplan Nr. 509 „Steintor / Petershei-
de, Coesfeld, 10.09.2014 
Begründung / Seite 32 von 32

V-0292-2017-Anlage-1-Stellungnahmen

60401 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0292/2017  
Stellungnahmen  
zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509:  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / 
Petersdamm 
 
Inhalt Seite 
1 Stellungnahmen von Behörden und Einrichtungen ......................................................................... 1 
1.1  Münster Netz GmbH ............................................................................................................................. 1 
1.2 Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH ............................................................................................... 2 
1.3 Telekom Deutschland GmbH: ............................................................................................................... 3 
1.4 Kirchengemeinde St. Nikolaus .............................................................................................................. 4 
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ............................................................................... 4 
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt ............................................................. 4 
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Erschließung .......................................................................... 7 
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Fuß- und Radwegenetz ....................................................... 12 
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umwelt- und Freiflächen ...................................................... 14 
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Entwässerung ...................................................................... 16 
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex KiTa-Standort ....................................................................... 17 
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Immissionsschutz ................................................................. 19 
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanumsetzung .................................................. 20 
Anhang I:  Geänderte überbaubare Grundstücksfläche (unmaßstäblich, zu 2.1.1) ................................... 22 
Anhang II:  Geänderte Straßenausbauhöhen (2 Blatt, unmaßstäblich, zu 2.8.3) ....................................... 23 
 
 
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.  509 wurden insgesamt 9  Stellungnahmen von 
Bürgerinnen und Bürgern sowie 4 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange 
eingereicht.  
 
1 Stellungnahmen von Behörden und Einrichtungen  
1.1  Münster Netz GmbH  
Die Münster Netz GmbH lehnt zwei geplante Baumstandorte (Höhe Peters heide Nr.  37 bzw. 
Petersdamm Nr. 6) ab. In diesem Bereich befinde sich ein Mittelspannungskabel. Weiterhin 
weist die Münster Netz GmbH auf eine mögliche Verschiebung aller geplanten Baumstandorte 
im Neubaugebiet hin,  um die Mindestabstände zu den geplanten Versorgungsleitungen zu 
gewährleisten. Die Münster Netz GmbH empfiehlt, im Bebauungsplan deutlich zu machen, dass 
alle geplanten Baumstandorte während der Detailplanung im Einzelnen überprüft werden und 
ggf. ver ändert werden müssen. Die Münster Netz GmbH teilt weiterhin mit, dass es eine 
Verpflichtung zur Verlegung von Gasversorgungsleitungen in Neubauge bieten nicht gebe und 
dass insofern die Aussage unter Pkt. 6.4. der Begründung unzutreffend sei.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die im Bebauungsplan enthaltenen Baumstandorte dokumentieren das städtebauliche Ziel 
eines durchgrünten Straßenraums, das im Grundsatz beibehalten werden sollte.  
Die angesprochenen Baumstandorte sind in der Planlegende ausdrücklich als „vorgeschlagene 
Standorte“ bezeichnet . Die genaue Positionierung der Bäume erfolgt  im Rahmen der 
Ausbauplanung. Dabei werden die Belange von Münster Netz entsprechend berücksichtigt.  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Hinsichtlich der energetischen Versorgung des Baugebietes  wird der Hinweis der Eingeberin in 
die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken hinsichtlich der Festlegung von Baumstandorten wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.1).  
Die Begründung  zum Thema Energieversorgung w ird entsprechend angepasst. Eine 
Beschlussfassung ist zur Änderung der Begründung nicht erforderlich.  
 
1.2 Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH  
Die WLE weist daraufhin, dass die die Erschließung des Wohngebietes auch über  den 
Bahnübergang Petersdamm erfolge. Dieser sei aus  Gründen der Verkehrssicherheit mit einer 
technischen Bahnübergangssicherung auszurüsten.  
Zudem habe die Konzessionsurkunde zum Betreiben der Eisenbahnstrecke keinerlei 
Einschränkungen, sodass der Eisenbahnbetrieb auch im Nachtzeitrau m stattfinden könne. Der 
erforderliche Immissionsschutz müsse in jedem Fall sichergestellt sein.  
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die geplante Schallschutzwand den örtlichen 
Gegebenheiten angepasst werden müss e und dabei im Bereich des Bahnüberg anges 
Petersdamm die Signalstandorte der technischen Sicherungsanlage zu berücksichtigen seien.  
Der bestehende Entwässerungsgraben zwischen Eisenbahntrasse und geplanter 
Lärmschutzwand dürfe in seinem Querschnitt durch Errichtung von Fundamenten etc. nich t 
beeinträchtigt werden.  
Es wird angeregt, dass  für die südl. des Plangebietes liegenden landwirtschaftlich genutzten 
Flächen eine neue Zuwegung anzulegen sei, da der heutige Bahnübergang in E -km 26,655 
südlich der Lärmschutzwand aufgrund mangelhafter Sichtverhältnisse entfallen müsse.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Hinweis, dass die geplanten Wohnbauflächen unmittelbar an der Eisenbahnstrecke 
Neubeckum-Münster der WLE liegen und der geplante Bahnübergang  aus Gründen der 
Verkehrssicherheit mit einer technischen Bahnübergangssicherung auszurüsten ist, wird  zur 
Kenntnis genommen . In Abstimmung mit der WLE wurde daher im Rahmen der 
Erschließungsplanung des Baugebietes eine Teilsignalisierung des Bahnübergangs  
vorgesehen, die in einem gesonderten eisenbahnrechtlichen Verfahren konkretisiert und geprüft 
wird. Der Bebauungsplan kann hierzu keine weiteren Festlegungen enthalten.  
Die Hinweise bzgl. der von dem Schienenbetrieb auch zur Nachtzeit ausgehenden 
Schallimmissionen werden zur Kenntnis  genommen. Diese sind in dem , dem Bebauungsplan 
zu Grunde liegenden Schallgutachten vollumfänglich berücksichtigt  worden. Entsprechend 
wurde eine Kombination von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan 
festgesetzt, um den Schallschutz gegenüber dem Schienenverkehr zu gewährleisten.  
Der Hinweis  auf die erforderliche Anpassung der Schallschutzwand an die örtlichen 
Gegebenheiten und insbesondere darauf, dass im Bereich des Bahnüberganges Petersdamm 
bei Erricht ung der Schallschutzwand die neuen Signalstandorte der technischen 
Sicherungsanlage zu berücksichtigen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die festgesetzte Lage 
der Lärmschutzwand berücksichtigt diese Anforderungen bereits.  
Der Hinweis, dass der heutige Ent wässerungsgraben zwischen Eisenbahntrasse und geplanter 
Lärmschutzwand in seinem Querschnitt durch Errichtung von Fundamenten etc. nicht 
beeinträchtigt werden dürfe, wird im Rahmen der Umset zung der Planung  entsprechend 
berücksichtigt.  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Der Hinweis, dass d er heutige Bahnübergang in E -km 26,655 südlich der Lärmschutzwand 
aufgrund künftig mangelhafter Sichtverhältnisse wegen der heranrückenden geplanten 
Lärmschutzwand entfallen muss , wird zur Kennt nis genommen. Eine Neuanlage des 
Bahnübergangs an anderer Stelle ist jedoch nicht erforderlich, da die betroffenen 
landwirtschaftlichen Flächen nach Rücksprache mit dem Eigentümer auch aus östlicher 
Richtung erschlossen sind.  
Beschlussvorschlag:  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
Eine Beschlussfass ung erübrigt sich , da die Hinweise bereits berücksichtigt sind oder in 
nachfolgenden Verfahren berücksichtigt werden.  
 
1.3 Telekom Deutschland GmbH:  
In Bezug auf die im Osten des Plangebietes gelegenen Grundstücke, die nicht direkt von der 
öffentlichen Verkehrsfläche,  sondern lediglich über Flächen, die mit Geh- , Fahr - und 
Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger gesichert sind, erschlossen 
werden, wei st die Telekom daraufhin, dass für diese Grundstücke nur dann 
Telekommunikationslinien verlegt werden, wenn zuvor eine persönliche Dienstbar keit im 
Grundbuch zu Gunsten der Telekom  eingetragen wurde. Es wird angeregt, den Eigentümern 
die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit aufzuerlegen.  
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass  das Neubaugebiet voraussichtlich mit der FTTH -
Technologie (Glasfaser bis ins Haus) versorgt werde und es sich in diesem Zusammenhang 
anbiete, die bestehenden und an das Kupfernetz angeschlossenen Gebäude Petersdamm 1, 4, 
6 und 8 im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes ebenfalls an das FTTH -Netz 
anzubinden.  
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des 
Neubaugebietes mit Telekommunikationsin frastruktur bei Ausnutzung aller Vorteile einer 
koordinierten Erschließung erfolgen sollte.  
Es wird angeregt , die Telekom mindestens drei Monate vor Baubeginn über den Beginn und  
den Ablauf der Erschließungsmaßnahmen zu informieren.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Anregung,  den Grundstückseigentümer n, deren Grundstück über eine durch ein Geh- , 
Fahr- und Leitungsrecht gesicherte Fläche erschlossen wird, aufzuerlegen, die Eintragung einer 
beschränkten persönl ichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten der Tel ekom zu 
veranlassen, wird nicht berücksichtigt, da es sich hier um privatrechtliche 
Grundstücksbindungen handelt, die öffentlich- rechtlich nicht abschließend geregelt werden 
können.  
Die Hinweise bzgl. der  technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden zur 
Kenntnis genommen , können jedoch nicht  die Regelungsinhalte des  Bebauungsplanes 
betreffen.  
Beschlussvorschlag:  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
Eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erübrigt sich.  
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
1.4 Kirchengemeinde St. Nikolaus  
Die Kirchengemeinde St.  Nikolaus regt an, für das Flurstück 112 der Kirchengemeinde die 
Festsetzungen insbesondere durch Aufweitung der Baugrenzen derart zu ändern, dass dort die 
Errichtung einer dauerhaften stationären Flüchtlingsunterkunft ermöglicht werden könne.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das genannte Baugrundstück befindet sich am östlichen Rand des Plangebietes unmittelbar an 
der Bahnstrecke der WLE und wir d lediglich über eine mit Geh-  Fahr- und Leitungsrecht 
festgesetzte Fläche erschlossen. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich aufgrund der 
eingeschränkten Erschließungssituation lediglich eine Wohnbebauung reduzierter Dichte mit 
Einzel- und Doppelhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten vor.  
Die Anordnung einer Flüchtlingsunterkunft setzt demgegenüber eine deutlich höhere 
Verdichtung voraus, die an dieser Stelle des Plangebietes städtebaulich nicht gewünscht ist. 
Außerdem ergäben sich Gleichbehandlungspr obleme hinsichtlich vergleichbar gelegener 
Grundstücke. Zudem ist  der Erschließungsträger grundsätzlich bereit, die Errichtung ei ner 
Flüchtlingsunterkunft im Plangebiet an anderer S telle im räumlichen Zusammenhang mit dem  
geplanten Geschosswohnungsbau vorzusehen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, im Bereich des Flur stücks Nr. 112 die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur 
Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zu schaffen, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.2).  
 
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern  
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt  
2.1.1  
Ein Gruppe von Eingebern rügt, dass sich die Planung negativ auf Ihre Grundstücke auswirke, 
indem die Grundstücksgrenz en der Flurstücke zu Ihren Lasten verschoben werden, eine 
Lärmschutzwand mit  Versorgungsweg festgesetzt werde sowie die verkehr liche und 
abwassertechnische E rschließung geändert werden soll e, ohne dass  ein verbindlicher 
Vorschlag des Erschließungs trägers zum Lastenausgleich (Tausch von Teilflächen)  in Form 
eines notariellen Vertrages vorliege. Der Umsetzung der auf Ihren Grundstücken geplanten 
Maßnahmen stimmen die Eingeber ohne notariell aufgesetzte Verträge nicht zu.  
In einer ergänzenden Anregung präzisiert eine Gruppe von Eingebern die o.g. abstrakte 
Anregung, Grundstücksgrenzen würden zu ihren Lasten verschoben, dahingehend, dass für 
das Flurstück Nr. 443 im Norden des Plangebietes eine Veränderung der Baugrenzen 
vorgeschlagen wird, die zum einen eine Rücknahme bzw. Verschmälerung des bisherigen 
Baufensters zum Inhalt hat, zum anderen eine Ausweitung bzw. Vergrößerung des Baufensters 
in Richtung der neuen Erschließungsstraße des Baugebietes vorsieht  (zeichnerische 
Darstellung: vgl. Anhang I). 
(Eingeber 8, 10)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Grundstücke der Eingeber werden planungsrechtlich im Zuge der Bebauungsplanung aus 
dem Baugebietstyp Gewerbegebiet (GE) in die eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) 
transferiert. Hiermit verbunden sind eine deutliche Wertsteigerung, ein verbesserter 
Schallschutz gegenüber Schienen- und Verkehrslärm sowie eine verbesserte Lagequalität der 
Grundstücke.  
Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen durch Festsetzung eines durchgehenden aktiven 
Schallschutzes samt Unterhaltungszone/ -weg ist Grundvoraussetzung der Abwägung und der 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
verträglichen Realisierung von Wohnbauvorhaben im künftigen Baugebiet. Diese „schützenden“ 
Festsetzungen rechtfertigen erst die vorgesehenen sonstigen Festsetzungen für die 
Grundstücke der Eingeber, die zu einer deutlich verbesserten Nutzung und Ausnutzung ihrer 
Grundstücke zu Wohnbauzwecken führen.  
Die aus Sicht der Eingeber geschilderten Abhängigkeiten zu Erschließungsfragen und 
Einigungsgesichtspunkten mit dem Erschließungsträger und Haupt -Investor des Baugebietes 
sind im Übrigen nicht Gegenstand der Inhalte der Planung und des Bebauungsplans, sondern 
der Realisierung der Planung.  
Unabhängig hiervon muss der private Erschließungsträger und Haupt -Investor der gesamten 
Baugebietsentwicklung der Stadt Münster – vor Ratsbeschluss – nachweisen, dass er zur  
durchgängigen Realisierung und künftigen Unterhaltung von Lärmschutzwand und – wall in der 
Lage ist (vgl. auch Begründung zur Vorlage).  Bis zum Satzungsbeschluss durch den Rat 
müssen insofern entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen dem 
Erschließungsträger und den Eigentümern abgeschlossen sein.  
Die bezüglich der Baugrenzen präzisierte Anregung für das Flurstück  Nr. 443 ist städtebaulich 
nachvollziehbar und sinnvoll . Es wird  keine wesentliche Vergrößerung des Baufeldes 
vorgeschlagen, sondern (kompensatorisch) eine andere Form und Anordnung auf dem 
Grundstück. Mit der Veränderung des Baufensters wird zum einen der bauliche Bestand 
(bestehendes Wohngebäude) planungsrechtlich gesichert, zum anderen eine, auch gemessen 
an den südöstlich angrenzenden Grundstücken und Baufeldern, analoge zusätzliche Bebauung 
in erster und zweiter Reihe ermöglicht. Der Straßenraum wird somit stärker gefasst ; die 
Neubebauung auf den südöstlich angrenzenden Grundstücken wird stärker „freigestellt“ . Die  
dann mögliche Straßenrandbebauung fügt sich nahtlos in die die Haupterschließungsstraße des 
Baugebietes begleitende Neubebauung ein: Die Firstrichtung ist  in diesem Bereich, in 
konsequenter Fortführung der nördlich der Erschließungsstraße gelegenen übrigen Baufelder, 
parallel zur Straße auszurichten. 
Beschlussvorschlag:  
Der (abstrakten) Anregung, dass sich die Festsetzungen negativ auf die Grundstücke der 
Eingeber auswirken, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.3).  
Der präzisierten Anregung z ur Veränderung des Baufensters für das Flurstück Nr. 443 in L -
Form wird gefolgt. Im erweiterten Baufenster entlang der Erschließungsstraße wird die 
Hauptfirstrichtung parallel zur Straßen trasse festgesetzt; die bisherigen Festsetzungen zu 
schallgedämmten Lüftungen werden im nördlichen, bahnlinienzugewandten Baufensterbereich 
geringfügig verschoben (Beschlussvorschlag 1.1.1). Siehe hierzu auch Anhang I.  
 
2.1.2  
Ein Eingeber regt an, dass sich die neue Bebauung maßstäblich in das Orts - und 
Landschaftsbild einfügen solle und die vorhandene Bebauung nicht überrage.  
(Eingeber 5)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Anregung, die Festsetzungen für die geplante Bebauung so  zu gestalten, dass sich die 
Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild einfügt, wird durch die gewählten Festsetzungen  
zur maximal zulässigen Geschoss igkeit und Baukörperhöhe gewährleis tet. Die zulässige Höhe 
wird in der Regel auf  9,50 m bzw.  11,00 m bei einer zweigeschossigen Bebauung begrenzt.  
Insgesamt handelt es sich um ein städtebaulich sti mmiges Konzept, das sich verträglich in sein 
Umfeld einfügt: Die geplanten Geschossigkeiten, Trauf - und Firsthöhen im Plangebiet stellen 
unter den Belangen der heutigen Wohnraumversorgung, der gegebenen Baulandknappheit und 
den aktuellen Dichtevorgaben der Stadt Münster für die Entwicklung von Wohnbaugebieten zur 
Erfüllung der Ziele des aktuellen Baulandprogramms ein geringes Maß dar. Wesentliche oder 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
unverträgliche Maßstabssprünge zur Bestandsbebauung oder gegenseitige Beeinträchtigungen 
sind insofern nicht erkennbar.  
Beschlussvorschlag:  
Die Anregung, die Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Geschossigkeit verträglich für  das 
Orts- und Landschaftsbild zu gestalten,  wurde im Bebauungsplan berücksichtigt . Sollte die 
Anregung auf eine Reduzierung der Geschossigkeit, Trauf - und Firsthöhen im 
Bebauungsplangebiet abzielen, wird dieser Anregung nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.4).  
 
2.1.3  
Ein Eingeber regt an, dass eine Bebauung mit Eigenheim - bzw. Doppelhausbebauung mit nach 
Süden auslaufender Mehrfamilienhausbebauung im Fokus stehen solle.  
(Eingeber 5)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die städtebauliche Planung sieht aufgrund der Lage des Plangebietes am Ortsrand ein 
ausgewogenes Verhältnis von Ei genheimen und Geschosswohnungsbau vor. E ine alleinige 
Schwerpunktsetzung der Planung im Bereich von Eigenheim -/ Doppelhausbebauung  würde 
jedoch den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Münster hinsichtlich einer ausreichenden 
Versorgung der Bevölkerung mit Wohn raum in Bezug auf die Verdichtung im Plangebi et nicht 
gerecht werden.  
Die Anordnung der Mehrfamilienhäuser erfolgt im Rahmen des städtebaulichen Konzep tes 
überwiegend im nördlichen Teil des Plangebietes, um eine optimale Anbindung dies er Flächen 
an das äußere Erschl ießungsnetz zu gewährleisten und damit die baugebietsinterne 
Verkehrsbelastung soweit als möglich zu minimieren.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, dass eine Bebauung mit E igenheimen und Doppelhäusern im Fokus stehen 
solle und Mehrfamilienhäuser zum Bebauungsende hin angeordnet werden sollen, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.5).  
 
2.1.4  
Ein Eingeber regt an, dass die Gestaltung der entstehenden Häuser  mit rotem Klinker und 
anthrazitfarbenen Dachziegeln an die bestehende Bebauung anknüpfen solle.  
(Eingeber 5)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur Gestaltung der Außenwandflächen der 
geplanten Bebauung. Demnach sind Außenwandflächen als rotes, rotbraunes oder 
anthrazitfarbenes Sicht -/ Verblendmauerwerk oder als weißer Putzbau auszuführen. Damit 
werden Klinker und weißer Putz als identitätsstiftende Leitmaterialien für das Quartier 
vorgegeben. Eine darüber hinausgehende Beschränkung der Materialien nur auf Klinker oder 
die verbindliche Vorgabe einer Dachfarbe ist für ein geordnetes städtebauliches Gesamtbild des 
Quartiers nicht erforderlich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung,  im Plangebiet  für die G estaltung nur roten Klinker und anthrazitfarbene 
Dachziegel vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.6).  
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
2.1.5  
Ein Eingeber regt an, dass bezahlbarer, energieeffizienter, barrierefreier Wohnraum nach 
ökologischen Standards geschaffen wird.  
(Eingeber 5) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Fragen der konkreten Bauausführung betreffen nicht die Festsetzungen des 
Bebauungsplanes. Allerdings wird eine angemessene Umsetzung der städtischen 
Zielsetzungen zur Wohnraumversorgung und zum Klimaschutz im mit dem Erschließungsträger 
abzuschließenden, städtebaulichen Vertrag geregelt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrages gefolgt.  Eine Beschlussfassung 
erübrigt sich.  
 
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Erschließung  
2.2.1  
Ein Eingeber äußert Bedenken, dass die Spange zwischen Petersheide und „Am Steintor“ als 
Schleichweg genutzt werden könnte. Er regt an, dass alternativ eine U -förmige 
Ringerschließung um den Quartiersplatz geschaffen wird, von der Stichstraßen in die Quartiere 
abgehen.  
(Eingeber 1)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Den Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Straßenverbindung von  „Am Steintor“ 
zur Petersheide als „Schleichweg” wurden im Rahmen der Planung Rechnung getragen. Die 
Straßenführung wurde dahingehend verändert, dass die Hauptstraßenführung ausgehend von 
„Am Steintor“ in Richtung Süden verschwenkt . Die gradlinige Durchfahrt wird durch eine 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich”, die eine 
entsprechende temporeduzierende Gestaltung erhält, erschwert.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung wird mit der vorliegenden Planung  im Grundsatz entsprochen.  Eine 
Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.2.2  
Ein Eingeber regt an, dass es eine Durchfahrt zwischen der Hiltruper Straße und „Am Steintor“ 
lediglich für Radfahrer und Fußgänger geben darf.  
(Eingeber 5)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Anregung, zwischen Hiltruper Straße und „Am Steintor” nur eine Verbindung für Radfahrer 
und Fußgänger zu ermöglichen, wird mangels Erfordernis nicht gefolgt. Ausweislich des 
verkehrstechnischen Gutachtens können die mit der Planung verbundenen 
Verkehrsbewegungen über das gewählte Erschließungsnetz leistungsfähig abgewickelt werden, 
ohne dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen der b etroffenen Anwohner kommt . Ein 
Erfordernis, bestimmte Wegebeziehungen planerisch auszuschließen, ist daher nicht gegeben.  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Beschlussvorschlag:  
Die Anregung , im Plangebiet eine Durchfahrt zwischen Hiltruper Straße und „Am Steintor“ 
lediglich für Radfahrer und Fußgänger  vorzusehen, wird nicht berücksichtigt  
(Beschlussvorschlag 1.2.7).  
 
2.2.3  
Drei Eingeber äußern Bedenken, dass die Verdichtung der Wohneinheiten zu massiven 
Auswirkungen, z.B. einer zusätzlichen Verkehrsbelastung, führt. Sie sind der Auffas sung, dass 
die zusätzliche Verkehrsbelastung auf die beiden Straßen Petersheide und „ Am Steintor“ 
jeweils zur Hälfte gerecht aufgeteilt werden sollte.  
(Eingeber 4, 5, 6)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verteilung der künftigen Verkehrsmengen im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung 
wurde im Hinblick auf die Prüfung der Leistungsfähigkeit  der betroffenen Knotenpunkte unter 
Berücksichtigung möglicher Ziele der Fahrten aus dem Plangebiet festgelegt. Es wurde die 
Annahme getroffen, dass ein Großteil der durch das Plangebiet entstehenden Neuverkehre auf 
das Kerngebiet von Münster und weitere i m Westen liegende Ziele (Hiltrup, A1 etc.) 
ausgerichtet sind. Zudem ist mit der Westumgehung Wolbeck eine wichtige Straße freigegeben 
worden. Alle diese Ziele sind über die Hiltruper Straße, und damit vom Plangebiet über den 
Anschluss Petersheide leichter erreichbar. Somit wurde über diese Anbindung eine etwas 
höhere Verteilung (65%) angesetzt.  
Eine veränderte Festlegung würde somit der aus gutachterlicher Sicht  mit hoher 
Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Verkehrsverteilung nicht entsprechen.  
Insgesamt bewegen sich die zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsmengen im verträglichen 
Rahmen und können über die ausreichend leistungsfähigen Anschlüsse abgewickelt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken hinsichtlich der mit der Planung verbundenen zusätzlichen V erkehrsbelastung 
und -verteilung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.8).  
 
2.2.4  
Ein Eingeber regt an, dass der südöstliche Teil des neuen Wohngebietes über eine Anbindung 
zur Straße „Am Steintor“ im Bereich südlich des Flurstückes 96 erschlossen werden solle.  
(Eingeber 5)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Zur Anbindung des Plangebietes an die Straße „Am Steintor” ist jeweils die Querung der Trasse 
der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) erforderlich. Eine weitere niveaugleiche Querung 
der Bahntrass e neben der bestehenden Querung im Bereich Petersdamm ist vor dem 
Hintergrund der geplanten Intensivierung des Bahnverkehrs auf dieser Strecke aus technischen 
und aus Gründen der Sicherheit ausgeschlossen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, den südöstlichen Teil des neuen Wohngebietes über eine Anbindung zur Straße 
„Am Steintor“ im Bereich südlich des Flurstückes 96 zu erschließen, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.9).  
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
2.2.5  
Ein Eingeber ist der Auf fassung, dass der Verkehr zu mehr als  50% über die Straße „Am 
Steintor” abgewickelt werden könnte, da diese als Landesstraße (L585) die Kriterien dazu 
erfülle.  
(Eingeber 7)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die zu erwartende Verkehrsverteilung wird auf Grundlage der Erschließungsmöglichkeiten 
durch den Verkehrsgutachter entsprechend abgeschätzt. Demnach wird das Plangebiet an zwei 
Stellen an das umgebende Straßennetz angebunden, wobei die Anbindung „Petersheide“ eine 
höhere Lagegunst aufweist (vgl. Pkt.  2.2.3.). Die Frage der Leistungsfähigkeit  der Straße „ Am 
Steintor” für sich betrachtet spielt in diesem Zusammenhang nur eine untergeordnete Rolle.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.2.6  
Drei Eingeber regen an, dass Aussagen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 344 aus 
dem Jahr 1990, nach denen den Bewohnern der Petersheide Mehrverkehre nicht zugemutet 
werden können, auf die aktuelle Planung zu übertragen sind.  
(Eingeber 4, 5, 6)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahre 1990 bezieht sich auf die Auswei sung eines 
Gewerbegebietes und nicht auf ein Wohngebiet und somit hinsichtlich der Verkehrserzeugung 
auf andere Voraussetzungen, wie beispielsweise Schwerlastverkehr.  
Im Rahmen des zu dem vorliegenden Bebauungsplan erstellten Verkehrs gutachtens wurde 
deutlich herausgearbeitet, dass das Ver kehrsaufkommen ohne verkehrliche Veränderungen 
über den Knotenpunkt Hiltruper Str aße / Zumbuschstr aße / Petersheide sowie über die 
Anbindung Petersdamm / Am Steintor problemlos abgewickelt werden kann. Daher besteht kein 
Grund, die im Jahre 1990 getroffenen Formulierungen auf die heutige Situation zu übertragen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Aussagen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 
1990 auf die aktuelle Planung zu übertragen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.10).  
 
2.2.7  
Vier Eingeber regen an, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen im und um das Plangebiet 
durchgeführt werden sollten, um die Verkehrssicherheit zu steigern.  
(Eingeber 3, 4, 5, 9) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es liegt  ein Verkehrsgutachten vor, dass zu dem Ergebnis  gekommen ist, dass das 
Verkehrsaufkommen ohne grundsätzliche bauliche und verkehrliche Veränderun gen 
abgewickelt werden kann. Im Bebauungsplan sind zwei Straßenteilflächen als 
verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, verkehrsberuhigende Maßnahmen im und um das Plangebiet durchzuführen , ist 
teilweise entsprochen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
 
2.2.8  
Sechs Eingeber äußern Bedenken, dass nicht genügend Pkw-Stellplätze im Plangebiet geplant 
würden. Es wird die Anregung gegeben, dass die Anzahl der P kw-Stellplätze neu überdacht  
werden solle.  
(Eingeber 3, 4, 5, 6, 7, 9)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es Aufgabe der privaten Bauherren ist, die 
bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf dem jeweiligen Privatgrundstück 
vorzuhalten. Die Anzahl der im Baugenehmigungsverfahren nach zuweisenden privaten 
Stellplätze ergibt sich aus der Richtlinie zur Ermittlung des Stellplatz- und Fahrradabstellbedarfs 
der Stadt Münster und richtet sich nach der Größe der Wohneinheit.  
Unabhängig davon wird im Rahmen der Bauleitplanung der Nachweis gef ührt, dass ein 
ausreichender Anteil an Stellplätzen für Besucher des Gebietes im öffentlichen Straßenraum 
vorgehalten werden kann. Dieser Nachweis wurde in der Planzeichnung des Bebauungsplanes 
zeichnerisch geführt. Die für Münster  geltenden Richtlinien wurden dabei eingehalten.  Ein 
darüber hinaus gehendes Erfordernis zum Bau weiterer Stellplätze im öffentlichen Straßenraum 
besteht nicht.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Zahl der Stellplätze neu zu dimensionieren, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.11).  
 
2.2.9  
Drei Eingeber äußern Bedenken, dass , verursacht durch Schwerlastverkehr und zusätzlichen 
Pkw-Verkehr, die Straße Petersheide saniert werden muss  und regen an, dass die Anwohner 
zugesichert bekommen, an einer etwaigen Straßensanierung nicht finanziell beteiligt zu werden.  
(Eingeber 3, 5, 7)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Fragen der Kostenbeteiligung von Anliegern werden nicht durch ein Bebauungsplanverfahren, 
sondern durch die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt. Schäden 
infolge von Baustellenverkehr werden vom Verursacher getragen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, den Anwohnern zu bestätigen, dass diese nicht an Sanierungskosten der Straße 
Petersheide beteiligt werden, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.12).  
 
2.2.10  
Drei Eingeber regen an, dass die Erschließung der zweiten Zufahrt über die Straße „Am 
Steintor“ bereits zu Baubeginn erfolgt.  
(Eingeber 4, 5, 9)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Anregung, die Erschließung über die Straße „Am Steintor“ bereits mit Baubeginn zu 
aktivieren, ist seitens des Erschließungsträgers so vorgesehen.  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Zufahrt über die Straße „Am Steintor“ bereits zu Baubeginn zu aktivieren, 
wird im Rahmen der Umsetzung der Planung gefolgt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.2.11  
Ein Eingeber ist der Auffassung, dass der Straßenquerschnitt am Ende der Petersheide vor  der 
Zu- und Abfahrt zu eng sei und eine Verbreiterung benötigt.  
(Eingeber 3)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Verkehrsgutachten, welches im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt 
wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Bereich 
Petersheide ohne baul iche und verkehrliche Änderungen abgewickelt werden kann. Darüber 
hinaus ist die Straße Petersheide bereits heute in der Art  ausgebaut, dass sich hier zwei 
Lastkraftwagen ohne Probleme begegnen könnten. Eine Notwendigkeit zum Ausbau der Straße 
wird daher nicht gesehen. 
Unabhängig davon, ist festzustellen, dass  sich der angesprochene Straßenabschnitt außerhalb 
des Plangebietes befindet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Straße Petersheide zu verbreitern, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.13).  
 
2.2.12  
Zwei Eingeber lehnen ab, dass der Hol - und Bringverkehr zur Kindertagesstätte ausschließlich 
über die Petersheide geführt werden soll.  
(Eingeber 5, 7)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es ist nicht zutreff end, dass der Verkehr zur und von der  KiTa ausschließlich über die 
Petersheide geführt werden soll.  
Ein Großteil der künftigen Nutzer der KiTa wird aus dem Baugebiet selbst kommen  oder sich 
aus den westlich / nordwestlich gelegenen Wohngebieten rekrutieren.  Ein Teil der Nutzer wird 
dementsprechend die KiTa über den Petersdamm anfahren.  
Beschlussvorschlag:  
Die Annahme der Eingeber trifft nicht zu. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.2.13  
Ein Eingeber regt an, dass der Bahnübergang der WLE mit einer Lichtzeichenanlage 
auszustatten sei.  
(Eingeber 5) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Sicherung des Bahnübergangs erfolgt entsprechend den bestehenden 
eisenbahnrechtlichen Vorschriften. Dazu gehört eine entsprechende Signalisierung.  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Beschlussvorschlag:  
Die Anregung, den Bahnübergang der  WLE mit einer Signalisierung auszustatten, wird im 
Rahmen der erforderlichen Ertüchtigung des Bahnübergangs gefolgt.  Eine Beschlussfassung 
zum Bebauungsplan erübrigt sich.  
 
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Fuß- und Radwegenetz 
2.3.1  
Ein Eingeber regt an, die Verbindung / den Anschluss an das bereits bestehende Wohngebiet 
Vogelrute / Petersheide durch den geplanten Fuß- und Radweg unbedingt beizubehalten. Damit 
könne der motorisierte Verkehr reduziert werden.  
(Eingeber 1) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Anbindung des zentralen Fußweges ist Gegenstand des Bebauungsplans. Dieser entspricht 
damit den Vorstellungen des Eingebers.  
Beschlussvorschlag:  
Die Anregung, eine Fußwegeanbindung in Richtung der Straße „An der Vogelrute“  aus dem 
Wohngebiet beizubehalten, ist in der Planung bereits berücksichtigt.  Eine Beschlussfassung 
erübrigt sich.  
 
2.3.2  
Fünf Eingeber sind der Auffassung, dass die Anbindung des Neubaugebietes mit einem Fuß-  
und Radweg über die Straße An der Vogelrute an die Hiltruper Straße nicht sinnvoll und nicht 
zumutbar ist und auf ihn verzichtet werden solle, da dies in Verbindung mit den Zu-  und 
Abfahrten der an der Hiltruper Str aße gelegenen Einzelhandelsbetriebe zu problematischen  
Querungssituationen führe.  
(Eingeber 2, 3, 4, 5, 6)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Anbindung des zentralen Fußweges aus dem Plangebiet an das nördliche Wohnquartier im 
Bereich Vogelrute dient zunächst der Anbindung des dort südlich der Vogelrute bestehenden 
Spielplatzes und seiner Verknüpfung mit der zentral im Plangebiet gelegenen Spielfläche.  
Das Plangebiet über mehrere Fußwegverbindungen in Richtung Norden mit den bestehenden 
Quartieren zu vernetzen, ist vor dem Hintergrund der Größe des geplanten Wohnquartiers  
sinnvoll, um alternative Wegebeziehungen anzubieten. Die Bedenken hinsichtlich ei ner 
Querung der Hiltruper Straße können nicht nachvollzogen werden. Im Übrigen war  eine 
entsprechende Festset zung bereits Gegenstand der Festsetzungen des rechtskräftigen 
Bebauungsplanes Nr. 344.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, auf eine Anbindung des zentralen Fuß-  und Radweges aus dem Plangebiet an 
die Straße An der Vogelrute zu verzichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.14).  
 
2.3.3  
Ein Eingeber regt an,  am Ende des Baugebietes  eine Anbindung an den Fuß-  und Radweg 
„Tiergartenheide“ sowie den Tiergart en selbst als Ausgleich zu den bebaut en Flächen und zur 
Steigerung des Naherholungswertes zu planen.  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
(Eingeber 3) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, bezieht sich allerdings auf Flächen außerhalb des 
Plangebietes und kann damit im Rahmen dieser Planung nicht aufgegriffen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.3.4  
Vier Eingeber äuße rn Bedenken zur Funktion des zentralen, geplanten Fuß- und Radweges, 
zumal seine Umsetzung fraglich sei , da dieser im Nordteil  über Privatgrund ver laufe und die 
Eigentümer nicht veräußerungsbereit seien.  
(Eingeber 2, 4, 5, 6)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes dienen der Anbindung des neuen Baugebietes an 
den südlich „An der Vogelrute“ gelegenen, städtischen Spielplatz. Dieser Weg ist funktional von 
hoher Bedeutung. Die liegenschaftliche Verfügbarkeit ist noch herzustellen. Dies ändert jedoch 
nichts an der Sinnhaftigkeit dieses Planungsziels.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken zur Funktion des geplanten Fuß-  und Radweg s  wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.15).  
 
2.3.5  
Drei Eingeber äußern Bedenken zur Wirtschaftlichk eit (Erwerb , Herstellung der Oberfläche, 
Straßenbeleuchtung, Betriebs - und Instandsetzungskosten) des geplanten Fuß-  und 
Radweges, da ein bestehender Weg entlang der Gleistrasse als Alternative dienen kann, der 
erst vor ein paar Jahren neu erstellt wurde.  
(Eingeber 4, 5, 6) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Grund für die Festsetzung der angesprochenen Wegeflächen ist die fußläufige Verknüpfung 
des südlich der Straße An der Vogelrute gelegenen Spielplatzes mit dem Plangebiet. Die 
angesprochene, alternative Weg everbindung kann diese Funktion nicht erfül len, sondern stellt 
die Verbindung zu den Nahversorgungseinrichtungen an der Hiltruper Straße her.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Fuß-  und Radweg s wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.16).  
 
2.3.6  
Fünf Eingeber äußern bei einer Realisierung des geplanten Fuß - und Radweges Bedenken 
hinsichtlich einer verminderten Verkehrssicherheit (erhöhter Radverkehr an der Einmündung 
Vogelrute, Begegnungsverkehr, Nichtbeachtung Straßenverkehrsregeln). Es wird der Hinweis 
gegeben, dass die zwei Einfah rten zum Lebensmittelmarkt  bereits heute schon ein erhöhtes 
Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Radfahrer darstellen.  
(Eingeber 2, 3, 4, 5, 6)  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Wegeverbindung im Bebauungsplan sichert zunächst eine direkte Verbindung vom 
Plangebiet zu dem südlich der Straße An der Vogelrute gelegenen Spielplatz.  
Um die bestehenden Versorgungseinrichtungen an der Hiltruper Str. zu erreichen, stehen 
westlich(Petersheide) und östlich(Wege entlang Bahn) alternative Wegeverbindungen zur 
Verfügung, so dass davon auszugehen ist, das der Fuß-  und Radverkehr sich gleichmäßig auf 
diese Alternativen verteilen wird und damit erhöhte Verkehrsgefährdungen nicht zu besorgen 
sind . Die Bedenken, diese Wegeverbindung würde zu zusätzlichen Konflikten im Bereich  
Hiltruper Straße (Zufahrten zum Einzelhandel) führen, können nicht nachvollzogen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken hinsichtlich einer verminderten Verkehrssicher heit bei einer Realisierung des 
geplanten Fuß- und Radwegs wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.17).  
 
2.3.7  
Zwei Eingeber äußern Bedenken, dass die zentrale Wegeverbindung nicht  als reiner Geh- und 
Radweg fungieren kann, da eine Zufahrt auch mit P kw weiterhin gewährleistet sein muss. Es 
werden Bedenken geäußert, dass der Weg zukünftig als Schleichweg und für den Bring - und 
Abholverkehr der geplanten KiTa genutzt werden könnte.  
(Eingeber 2, 6) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der festgesetzte W eg dient der fußläufigen Erschließung des südlich der Vogelrute gelegenen 
Spielplatzes aus dem Plangebiet heraus. Durch die Festsetzung als Fuß-  und Radweg ist eine 
Nutzung für Bring - und Abholverkehr der KiTA ausgeschlossen und durch entsprechende 
bauliche Vork ehrungen(z.B. Sperrpfosten) auch umsetzbar . Die Befahrbarkeit des nördlich 
gelegenen Teilstücks für die Anlieger bleibt weiterhin erhalten. An dieser Stelle greift der 
Bebauungsplan lediglich die ursprünglichen Fests etzungen des rechtskräftigen  
Bebauungsplanes Nr. 344 auf.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken, dass die zentrale Wegeverbindung nicht als reiner Geh- und Radweg fungieren 
kann, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.18). 
 
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umwelt- und Freiflächen  
2.4.1  
Drei Eingeber regen an, dass der im Bestand „An der Vogelrute“ bereits vorhandene 
Kinderspielplatz nach Süden hin vergrößert werden sollte.  
(Eingeber 1, 5, 9)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Südlich unmittelbar angrenzend verläuft ein bisher verrohrtes Gewässer, das renaturiert werden 
soll und einen zwingenden Bestandteil des naturnahen 
Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes für das gesamte Baugebiet bildet. Die Fläche ist im 
Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt und steht für andere Nutzungen 
nicht zur Verfügung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung , den nördlich des Plangebietes gelegenen Kinderspielplatz in das Plangebiet 
hinein zu erweitern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.19).  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
 
2.4.2  
Ein Eingeber ist der Auffassung, dass ein Spielplatz v or allem im Bereich der 
Mehrfamilienhäuser benötigt wird.  
(Eingeber 1) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die zentrale Grünfläche mit Spielplatz im Plangebiet  befindet sich südlich der geplanten 
Mehrfamilienhausbebauung. Der Spielplatz südlich der Straße „An der Vogelrute befindet sich 
unmittelbar nördlich dieser Bereiche. Insofern sind beide Standorte im Sinne des Eingebers 
optimal gelegen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, dass öffentliche Spielflächen v orrangig im Bereich der Mehrfamilienhäus er 
vorzusehen sind, ist in der Planung bereits entsprochen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.4.3  
Vier Eingeber regen an,  weitere Begegnungsräume im Plangebiet  zu schaffen , bzw. die 
geplanten Aufenthaltsräume anders zu nutzen (statt Spielplatz besser Multifunktionsplatz).  
(Eingeber 1, 3, 7, 9) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit der Ausweisung einer zentralen Freifläche als Quartiersplatz und - spielplatz besitzt das 
Gebiet eine für die zukünftige Einwohnerzahl ausreic hende Aus stattung mit Grün - und 
Freiflächen. Die konkrete Gestaltung und Nutzung dieser Fläche wird im Rahmen der weiteren 
Umsetzung der Planung festgelegt.  Dabei kann auch den Anforderungen an 
Multifunktionsflächen entsprochen werden.  Weitere, öffentliche Platzflächen wären unter 
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten problematisch.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung weitere, öffentliche  Begegnungsräume zu schaffen, wird nicht  gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.20).  
 
2.4.4  
Zwei Eingeber sind der Auffassung, dass die Ecke Petersheide / An der Vogelrute als 
Treffpunkt von Jung und Alt und zum Bolzen genutzt wird und dieser Treffpunkt aufgrund der 
zukünftigen Verkehrsentwicklung entfällt. Sie regen an, dass alternativ im Plangebiet eine 
Ersatzfläche sowie ein Bolzplatz in räumlicher Nähe geschaffen werden.  
(Eingeber 3, 7) 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine zurzeit  untergenutzte 
Verkehrsfläche. Das Plangebiet ist ausreichend mit  öffentlichen Spielangeboten versorgt.  
Insofern besteht kein Erfordernis im Rahmen der Planung eine „Ausgleichsfläche”  hierfür zu 
schaffen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, eine weitere Spielfläche im Plangebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.21).  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
 
2.4.5  
Ein Eingeber regt an , dass die weitere Planung einer südlich gelegenen Bebauung eingestellt 
werden sollte, da der Landschaftsschutz im Bereich Tiergarten Vorrang haben muss und die 
Belastung der Petersheide mit der jetz igen Planung schon ihre Grenzen zeige.  Ein weiterer 
Eingeber regt an, dass das anschließende Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben solle und 
nicht als etwaige Reservefläche für Planungen über das Baulandprogramm 2020 hinaus 
genutzt werde.  
(Eingeber 3, 5)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planung weiterer Bauflächen im Anschluss an das neue Baugebiet „Lancier“  ist nicht 
Gegenstand des vorliegenden Planverfahrens.  Die Abwägung mit  den dort bestehenden 
Belangen zum Natur - und Landschaftsschutz hat in den jeweilig dafür vorgesehenen 
Planverfahren zu erfolgen.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
2.4.6  
Ein Eingeber äußert  Bedenken, dass eine Vermüllung  und Kont amination mit Hundekot  der 
Umgebung, der öffentlichen Grünf lächen und der Nachbargrundstücke zum  Neubaugebiet 
eintreten könnte und regt an, Hinweisschilder zu installieren.  
(Eingeber 3)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Hinweise bzgl. der Vermüllung und Kontamination von Grünflächen durch Hundekot und zur 
Aufstellung von entsprechenden Hinweisschildern werden zur Kenntnis genommen . Diese 
betreffen jedoch nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Entwässerung  
2.5.1  
Ein Eingeber ist der Auffassung, dass die Wasserrückhalteflächen  / Graben, wie auch das 
Regenrückhaltebecken in den tiefer gelegenen Süden des Baugebietes gelegt werden sollten, 
da dort aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der Bodenbeschaffenheit ein größerer 
Bedarf bestehe. Darüber hinaus könne der westlich gelegene  Graben in eine 
Grünflächengestaltung miteinbezogen werden.  
(Eingeber 1)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt , erfolgt die gedrosselte Einleitung des 
anfallenden Niederschlagswassers in das im Plangebiet verlaufende Gewässer  im Norden des 
Plangebietes. Daraus resultierend befinden sich die notwendigen „Übergabepunkte i m Westen 
bzw. Norden des Gebietes. Eine Verlagerung der geplanten Grabenflächen in die südlichen 
Randbereiche des Plangebietes wäre daher nicht geeignet, die Entwässerung des Plangebietes 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
sicherzustellen, da hier die erforderliche Vorflut nicht gegeben ist . Alle wasserwirtschaftlichen 
Flächen gemäß Bebauungsplan werden naturnah gestaltet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Entwässerung  sowie das Regenrückhaltebecken in den Süden des 
Plangebietes zu verlegen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.22).  
 
2.5.2  
Ein Eingeber äußert Bedenken zur  Überflutungssicherheit des gemäß Planung zukünftig offen 
geführten Gewässers im Westen  und Norden des Plangebietes  bei zunehmenden 
Starkregenereignissen mit Blick  auf die angrenzenden Grundstü cke. Außerdem befürchtet er 
eine Anhebung des Grundwasserspiegels.  
(Eingeber 6)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit der Planung werden für die  anfallenden Niederschlags wassermengen ausreichende 
Rückhalteflächen planungsrechtlich gesichert. Gemeinsam mit den für die Renaturierung des 
Gewässers (Fließgewässer Nr. 3289900.2)  ausgewiesenen Flächen für die Was serwirtschaft, 
ist eine nach dem Stand der Technik geordnete Grundstücksentwässerung gewährleistet.  
Ein Anstieg des Grundwasserstandes ist nicht zu erwarten, da der Gr undwasserstand 
großräumig beeinflusst wird.  Hinzu kommt der Umstand, dass  der Versiegelungsgrad im 
Plangebiet gegenüber dem Ist-Zustand nur geringfügig ansteigen wird.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken hinsichtlich der Überflutungssicherheit der Planung und der Auswirkungen der 
Planung auf den Grundwasserstand wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.23).  
 
2.5.3  
Ein Eingeber äußert  Bedenken, ob der Anschluss des Schmutz - und Regenwassers des 
Baugebietes an die Petersheide überhaupt möglich ist.  
(Eingeber 3)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt durch Anschluss an das in der Petersheide 
vorhandene Kanalisationsnetz, das hierfür eine ausreichende Kapazität besitzt. Das 
Niederschlagswasser wird gedrosselt über das Fließgewässer Nr. 3289900.2 abgeleitet. Durch 
die Festsetzung der Retentionsflächen im Plangebiet erfolgt eine den bestehenden technischen 
Vorgaben entsprechende Ableitung des Niederschlagswassers . Damit ist ein geordneter 
Anschluss an die bestehenden Leitungsnetze gewährleistet.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex KiTa-Standort  
2.6.1  
Vier Einwender sind der Auffassung, dass es sinnvoller sei , die KiTa angrenzend an den 
Quartiersplatz zu platzieren (gleichmäßiger und gerechter Abfluss des  Verkehrs, Schaffung  
konzentrischer Wegebeziehungen, Bündelung Lärm mit Quartiersplatz , optimalere Verteilung 
von Spielmöglichkeiten ). Darüber hinaus wird die Auffassung vertreten, dass die KiTa  im 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Zentrum des Plangebiets strategisch günstiger läge, falls zukünftig nach Südwesten hin weitere 
Wohngebiete entstehen sollten.  
(Eingeber 4, 5, 6, 7)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Standortwahl  der Kindertagesstätte ist das neue Wohngebiet  nicht isoliert, sondern im 
Kontext mit den umliegenden Bestandsquartieren zu betrachten. So ist zukünftig ein 
wachsender Bedarf auch in den nördlich des Plangebietes gelegenen Quartieren aufgrund des 
einsetzenden Generationenwechsels zu erwarten. Von daher bietet die Kinder tagesstätte an 
ihrem geplanten Standort eine bessere Erreichbarkeit auch für von außerhalb des Plangebietes 
kommende Familien als läge sie weiter südlich.  
Die potenzielle Entwicklung weiterer Wohnbauflächen südwestlich des Plangebietes ist für die 
vorliegende Planung nicht maßgeblich,  da diese Planungsüberlegungen noch keinen 
Konkretisierungsgrad aufweisen, der eine alleinige Ausrichtung der Standortplanung des 
Kindergartens auf diesen Umstand  rechtfertigen würde.  Unabhängig davon wäre der derzeit 
geplante KiTa-Standort auch unter diesem Gesichtspunkt leicht zu erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, den KiTa-Standort nach Süden an den Quartiersplatz zu verlegen, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.24).  
 
2.6.2  
Ein Eingeber regt an, dass die KiTa  nordöstlich des ehemaligen Verwaltungsg ebäudes der 
Fa. Lancier errichtet werden solle (höhere Nachfrage aufgrund der Mehrfamilienhäuser, 
ähnliche Entfernung zu Einfamilienhäusern, zukünftig weiterer Bedarf aus dem Quartier 
Vogelrute und Petersheide).  
(Eingeber 1)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der nunmehr vorgeschlagene Standort der KiTa stellt einen sinnvollen Kompromiss hinsichtlich 
einer klaren Zuordnung des Standortes zum geplanten Baugebiet einerseits und einer guten 
Erreichbarkeit für Eltern aus anderen Teilen Wolbecks andererseits dar. Ein weiteres „an den 
Rand rücken” der Kindertagesstätte würde demgegenüber die städtebauliche Integration der 
KiTa in das Baugebiet erschweren. Außerdem wäre ohne Inanspruchnahme des benachbarten 
Regenrückhaltebeckens das verfügbare Grundstück viel zu klein. Vor diesem Hintergrund sollte 
an dem geplanten Standort festgehalten werden. 
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, den  KiTa-Standort nach Norden zu verschieben, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.25).  
 
2.6.3  
Ein Eingeber regt an, die KiTa nach Osten, jenseits des Fuß- und Radweges zu verlegen, damit 
eine gleichmäßigere Verteilung der Zufahrtsverkehre über beide Erschließungsstraßen erfolgen 
kann.  
(Eingeber 9)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die angeregte Verlagerung der KiTa würde diese angrenzend an bereits bebaute 
Grundstücke angeordnet, Eine wesentlich veränderte Ver kehrsverteilung wäre durch diese 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Maßnahme nicht zu erwarten, da an Stelle des bisherigen KiTa  Standortes eine 
Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen werden würde.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, den KiTa-Standort nach Osten zu verschieben, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.26).  
 
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Immissionsschutz  
2.7.1  
Vier Eingeber äußern Bedenken, dass durch die Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten die 
Belastungen für die Anwohner der Vogelrute und Petersheide in nicht unerheblichem Maße 
zunehmen werde. Eine Überschreitung der Orientierungswerte um 1 dB(A) tags bzw. 3 dB(A) 
nachts sei unzulässig und diese Zunahme der Lärmimmissionen daher nicht hinnehmbar. Die 
Eingeber sind der Auffassung, dass der B ebauungsplan fälschlicherweise die Grenzwerte für 
ein Mischgebiet und nicht  die Werte eines Reinen Wohngebietes annehme und somit 
Anspruchsvoraussetzungen für passive Schutzmaßnahmen gegeben seien.  
(Eingeber 5, 6, 7, 9)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die schalltechnische Untersuchung der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre aus dem 
Straßenverkehr für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung hat 
ergeben, dass aufgrund der aktuell sehr geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der 
Straße Petersheide künftig Pegelerhöhungen von bis zu 8 dB(A) zu prognostizieren sind. Mit 
dieser Pegelerhöhung werden die bis dato ei ngehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine 
Wohngebiete um bis zu 1 dB am Tag und bis zu 3 dB im Nachtzeitraum überschritten.  
Wie in der Begründung ausgeführt , werden die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für reine und allgemeine Wohngebiete von tags 
59 dB(A) und nachts 49 dB(A), die als Grenze zur erheblichen Belästigung durch 
Verkehrsgeräusche im Rahmen des Neubaus oder der wesentlichen Änderung von Straßen 
herangezogen werden, an den untersuchten I mmissionsorten ebenso eingehalten bzw. 
unterschritten. Daraus ergibt sich, dass  die sog. „Zumutbarkeitsschwelle”, die nach st ändiger 
Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 dB(A) am 
Tag und 60  dB(A) im Nachtzeitraum liegt , bei weitem nicht erreicht wird. Aktive 
Schallschutzmaßnahmen (z.B. eine Lärmschutzwand) scheiden in der gegebenen vollständig 
bebauten Situation aus städtebaulichen Gründen aus. Ein rechtlicher Anspruch auf passive 
Lärmschutzmaßnahmen an der betroffenen Wohnbebauung besteht  aufgrund der 
prognostizierten Lärmbelastungen nicht.  
Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen 
planungsrechtlichen Festsetzung des Plangebietes  als Gewerbegebiet eine zumindest 
vergleichbare, wenn nicht sogar auch deutlich höhere Verkehrsbelastung mit einem höheren 
Anteil an Schwerlastverkehr im Bereich Petersheide möglich wäre, wird die mit der Planung 
verbundene Lärmbelastung in der Abwägung als hinnehmbar eingestuft.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken zur vermeintlich fehlerhaften Beurteilung der  Lärmbelastung wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.27).  
 
2.7.2  
Zwei Eingeber äußern Bedenken gegen die restriktive Haltung der Stadt Münster bzgl. der 
zulässigen Höhe des Heckenschnitts an Gehwegen (Freihaltung von Lichtraumprofilen) , da  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Hecken und Sträucher einen konstruktiven Beitrag zum Lärmschutz  und Schutz vor 
verkehrsbedingten Schadstoffeintrag darstellen würden.  
(Eingeber 5, 7)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Frage der Reglementierung von Heckenpflanzungen entlang von öffentlichen 
Verkehrsflächen im baulichen Bestand ist weder räumlich noch inhaltlich Gegenstand der 
vorliegenden Bauleitplanung. Unabhängig davon is t die schallreduzierende Wirkung von 
Grünstrukturen in Bezug auf Straßenverkehrslärmimmissionen objektiv messtechnisch kaum 
nachweisbar.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanumsetzung  
2.8.1  
Zwei Eingeber regen an, dass die Bauphase des Baugebietes auf fünf Jahre begrenzt werden 
sollte, um die Belastungen der Anwohner der Vogelrute und Petersheide zeitlich zu 
komprimieren.  
(Eingeber 5, 6)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage von Bauinteressierten für das neue Wohngebiet ist 
ohnehin davon auszugehen, dass das Gebiet innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums 
bebaut werden wird. Außerdem werden dem Erschließungs- und Bauträger für die Realisierung 
des öffentlich geförderten Wohnungsbaus verbindliche Realisierungsverpflichtungen und -zeiten 
auferlegt.  
Unabhängig davon wird sich der Erschließungs träger darum bemühen, die Baustellenverkehre 
so nachbarschaftsverträglich wie möglich abzuwickeln.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich, da der Intention der Eingeber bereits entsprochen ist.  
2.8.2  
Ein Eingeber ist der Auffassung, dass bei erforderlichen Erweiterungs - sowie 
Modernisierungsmaßnahmen der Infrastruktureinrichtungen für die Altanlieger keine Kosten 
entstehen dürften.  
(Eingeber 5)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Fragen der Kostenbeteiligung von Anliegern sind nicht Gegenstand des  
Bebauungsplanverfahrens. Die Kosten für m aßnahmebedingte infrastrukturelle Anpassungen 
trägt der Erschließungsträger.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.8.3  
Im Rahmen der konkretisierten Straßenausbauplanung durch den Erschließungsträger hat sich 
herausgestellt, dass die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Ausbauhöhen der Planstraßen 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
im südlichen Teilbereich infolge der kanalbautechnisch erforderlichen 
Mindestüberdeckungshöhen geändert werden müssen.  
Die festgesetzten Ausbauhöhen sind als Bezugspunkte für die im Bebauungsplan enthaltenen 
Gebäudehöhenfestsetzungen definiert und insofern Bestandteil der Festsetzungen.  
Die geänderten Höhen sind den  im Anhang II beigefügten Ausschnitten der geänderten 
Planzeichnung zu entnehmen. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung  nicht berühren 
und nur den Grundstückseigentümer betreffen, konnte eine eingeschränkte Beteiligung gem äß 
§ 4 a (3) Satz  4 BauGB durchgeführt werden.  Der betroffene Eigentümer  hat den in der 
Planzeichnung eingetragenen, neuen Straßenausbauhöhen zugestimmt.  
Beschlussvorschlag:  
Der geänderten Planung (s. Anhang II) wird zugestimmt.  
Die in der Planzeichnung festgesetzten Ausbauhöhen der Planstraßen werden im südlichen 
Teilbereich geändert (Beschlussvorschlag 1.1.2).  
  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Anhang I:  Geänderte überbaubare Grundstücksfläche (unmaßstäblich, zu 2.1.1)  
 
 
 
  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Anhang II:  Geänderte Straßenausbauhöhen (2 Blatt, unmaßstäblich, zu 2.8.3)  
Blatt 1 
  
  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 24

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
Anhang II Blatt 2 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 24

V-0292-2017-Anlage-4-Planverkleinerung

96 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 509 – Planverkleinerung – unmaßstäblich  
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0292/2017

Beschlussvorlage

10311 Zeichen

V/0292/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
1. Beschluss über Stellungnahmen   
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
 Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan s Nr.  509: Wolbeck – 
Am Steintor / Petersheide / Petersdamm wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
1.1 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:  
 
1.1.1 Im Bereich des Grundstücks Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 443 wird 
die überbau bare Grundstücksfläche geändert . Im erweiterten Baufenster entlang 
der Erschließungsstraße wird die Hauptfirstrichtung parallel zur Straßentrasse 
festgesetzt; die bisherigen Festsetzungen zu schallgedämmten Lüftungen werden 
im nördlichen, bahnlini enzugewandten Baufensterbereich geringfügig verschoben 
(Anlage 1, Punkt 2.1.1).  
 
1.1.2 Die in der Planzeichnung festgesetzten Ausbauhöhen der Planstraßen werden im 
südlichen Teilbereich geändert (Anlage 1, Punkt 2.8.3).  
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und priv aten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungs plans Nr.  509 nicht 
gefolgt:  
 
1.2.1 Den Bedenken hinsichtlich der Festlegung von Baumstandorten  (Anlage 1, 
Punkt 1.1).  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0292/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0292/2017 
1.2.2 Der Anregung, im Bereich des Flu rstücks Nr.  112 die planungsrechtlichen Mö g-
lichkeiten zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zu schaffen  (Anlage 1, 
Punkt 1.4).  
 
1.2.3 Der Anregung, dass sich die Festsetzungen negativ auf die Grundstücke der Ei n-
geber auswirken (Anlage 1, Punkt 2.1.1).  
 
1.2.4 Der Anregung einer Reduzierung der Geschossigkeit, Trauf - und Firsthöhen im 
Bebauungsplangebiet (Anlage 1, Punkt 2.1.2).  
 
1.2.5 Der Anregung, dass eine Bebauung mit Eigenheimen und Doppelhäusern im F o-
kus stehen solle und Mehrfamilienhäuser zum Bebauungsende hin a ngeordnet 
werden sollen (Anlage 1, Punkt 2.1.3).  
 
1.2.6 Der Anregung, im Plangebiet für die Gestaltung nur roten Klinker und anthrazitfa r-
bene Dachziegel vorzusehen (Anlage 1, Punkt 2.1.4).  
 
1.2.7 Der Anregung, im Plangebiet eine Durchfahrt zwischen Hiltruper Straße und „Am 
Steintor“ lediglich für Radfahrer und Fußgänger vorzusehen  (Anlage 1, 
Punkt 2.2.2).  
 
1.2.8 Den Bedenken hinsichtlich der mit der Planung verbundenen zusätzlichen Ve r-
kehrsbelastung und -verteilung (Anlage 1, Punkt 2.2.3).  
 
1.2.9 Der Anregung, den südöstlichen  Teil des neuen Wohngebietes über eine Anbi n-
dung zur Straße „Am Steintor“ im Bereich südlich des Flurstückes 96 zu erschli e-
ßen (Anlage 1, Punkt 2.2.4).  
 
1.2.10 Der Anregung, die Aussagen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 344 
aus dem Jahr 1990 auf die aktu elle Planung zu übertragen  (Anlage 1, 
Punkt 2.2.6).  
 
1.2.11 Der Anregung, die Zahl der Stellplätze neu zu dimensionieren  (Anlage 1, 
Punkt 2.2.8).  
 
1.2.12 Der Anregung, den Anwohnern zu bestätigen, dass diese nicht an Sanierungsko s-
ten der Straße Petersheide beteiligt werden (Anlage 1, Punkt 2.2.9).  
 
1.2.13 Der Anregung, die Straße Petersheide zu verbreitern (Anlage 1, Punkt 2.2.11).  
 
1.2.14 Der Anregung, auf eine Anbindung des zentralen Fuß - und Radweges aus dem 
Plangebiet an die Straße An der Vogelrute zu verzichten (Anlage 1, Punkt 2.3.2).  
 
1.2.15 Den Bedenken zur Funktion des geplanten Fuß - und Radweg s (Anlage  1, 
Punkt 2.3.4).  
 
1.2.16 Den Bedenken zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Fuß- und Radwegs (Anlage 1, 
Punkt 2.3.5).  
 
1.2.17 Den Bedenken hinsichtlich einer verminderten Verkehrssicherheit b ei einer Real i-
sierung des geplanten Fuß- und Radwegs (Anlage 1, Punkt 2.3.6).  
 
1.2.18 Den Bedenken, dass die zentrale Wegeverbindung nicht als reiner Geh - und Rad-
weg fungieren kann (Anlage 1, Punkt 2.3.7).

- 3 - 
V/0292/2017 
1.2.19 Der Anregung, den nördlich des Plangebietes gelegenen Kinderspielplatz in das 
Plangebiet hinein zu erweitern (Anlage 1, Punkt 2.4.1).  
 
1.2.20 Der Anregung weitere, öffentliche Begegnungsräume zu schaffen  (Anlage 1, 
Punkt 2.4.3).  
 
1.2.21 Der Anregung, eine weitere Spielfläche im Plangebiet auszuweisen  (Anlage 1, 
Punkt 2.4.4).  
 
1.2.22 Der Anregung, die Entwässerung sowie das Regenrückhaltebecken in den Süden 
des Plangebietes zu verlegen (Anlage 1, Punkt 2.5.1).  
 
1.2.23 Den Bedenken hinsichtlich der Überflutungssicherheit der Planung und der Au s-
wirkungen der Planung auf den Grundwasserstand (Anlage 1, Punkt 2.5.2).  
 
1.2.24 Der Anregung, den KiTa -Standort nach Süden an den Quartiersplatz zu verlegen  
(Anlage 1, Punkt 2.6.1).  
 
1.2.25 Der Anregung, den KiTa -Standort nach Norden zu verschieben  (Anlage 1, 
Punkt 2.6.2).  
 
1.2.26 Der Anregung, den KiTa -Standort na ch Osten zu verschieben  (Anlage 1, 
Punkt 2.6.3).  
 
1.2.27 Den Bedenken zur vermeintlich fehlerhaften Beurteilung der Lärmbelastung  (Anla-
ge 1, Punkt 2.7.1).  
 
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / P e-
tersdamm wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 509 wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Bebauungsplan Nr.  509 „Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm“ soll die planung s-
rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer Gewerbebrache 
am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen.  
Das geplante städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 200 - 240 Wohneinheiten in 
Form von Mehrfamilienhäusern im Norden und Nordwesten sowie Doppel -, Reihenhäusern und fre i-
stehenden Einfamilienhäusern südlich anschließend.  
 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 „Wolbeck - Am Steintor / Peter sheide / 
Petersdamm” wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 gefasst (Vorlage Nr. V/0925/2013).  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 02.09.2015 in Form einer Bürgeranhörung statt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 
15.04 bis zum 17.05.2016. Die öffentliche Auslegung des Plan entwurfs erfolgte ab dem 21.11.2016 
für den Zeitraum eines Monats. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange wiederum beteiligt.  
Die zu den Beteiligungen seitens der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Anlage  1 dargestellt. Über sie soll entspr e-

- 4 - 
V/0292/2017 
chend den Beschlussvorschlägen 1 und 2 Beschluss gefasst werden.  
 
Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Änderung der überbaubaren Grun dstücksfläche 
berührt nicht die Grundzüge der Planung und entspricht der Anregung der Eingeber. Da der vorg e-
brachten Anregung die Zustimmungserklärung der von der Planänderung ausschließlich betroffenen 
Nachbareigentümer beigefügt ist, kann auf eine erneut e Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet we r-
den.  
Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.2 vorgesehenen Änderungen der festgesetzten Straßenausba u-
höhen berühren ebenfalls nicht die Grundzüge der Planung und betreffen nur den Grundstückseigen-
tümer. Daher konnte eine eingeschränkte Beteiligung gem äß § 4 a (3) Satz  4 BauGB durchgeführt 
werden. Der betroffene Eigentümer hat den neuen Straßenausbauhöhen zugestimmt.  
Also kann auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen (Beschlussvorschlag 2).  
 
Der bestehende Flächennutzungsplan (FNP) wird im Parallelverfahren geändert (52.  Änderung des 
FNP). Hierzu hat der Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 bereits den abschließenden Beschluss 
gefasst (Vorlage Nr. V/0130/2017). Die FNP-Änderung befindet sich zurzeit zur Genehmigung bei der 
Bezirksregierung. Der Bebauungsplan wird damit im Zuge des Änderungsverfahrens aus dem Fl ä-
chennutzungsplan entwickelt sein.  
 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 überplant Teilbereiche der Bebauungspläne Nr.  344: „Wol-
beck – Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“ und Wolbeck 6: „Molkenbuer“. 
Nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans werden die alten Pläne in den überlagerten Bereichen 
außer Kraft treten.  
 
Unabhängig von einvernehmlich verhandelten Themenfeldern im  den Bebauungsplan flankierenden 
Städtebaulichen Vertrag mit dem privaten Erschließungsträger und Haupt -Investor der gesamten 
Baugebietsentwicklung (Stichworte „SoBoMünster“, KiTa, Kinderspielplatz, technische Erschli e-
ßungsanforderungen und -lasten, Realisierung aktiver Schallschutz, Wärmedämmstandards, zeitliche 
Realisierungsverpflichtungen, etc.) muss dieser der Stadt – vor abschließendem Ratsbeschluss über 
die Anregungen und den Bebauungsplan – nachweisen, dass er zur durchgängigen Realisierung des 
bahntrassenbegleitenden und wohngebietsschützenden Lärmschutzes (Wand bzw. Wall) in der Lage 
ist (vgl. hierzu auch Anlage  1 zur Vorlage, Punkt  2.1.1). Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage 
konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Der Erschließungsträger  und Haupt -Investor des 
Baugebietes ist nach wie vor sehr bemüht, dieses in privatrechtlichen Regelungen mit anderen 
Grundstückseigentümern im Plangebiet zeitnah und zeitgerecht zu erreichen und der Stadt vorzul e-
gen. Sollte dies bis zum Tage nach dem ASSVW  nicht erfolgt sein, wird die Verwaltung die B e-
schlussfassung von HFA und Rat zu dieser Vorlage aussetzen (müssen).  
 
 
i. V. 
 
gez.  
Thomas Paal  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung

V-0292-2017-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

8978 Zeichen

Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan Nr. 509:  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
1.  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB  
1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO 
(Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 
Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) unzulässig (§  1 Abs. 6 
BauNVO).  
1.2 Im Mischgebiet sind die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO zulässigen Nutzungen 
(Einzelhandelsbetriebe, Schank - und Speisewirtschaften sowie Betriebe des 
Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten) 
unzulässig.  
Außerdem ist die gem. §  6 Abs.  3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung 
(Vergnügungsstätten) unzulässig (§ 1 Abs. 5+6 BauNVO).  
1.3 In den Allgemeinen Wohngebieten mit der Fußnote 1 sind maximal 2 Wohneinheiten je 
Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).  
1.4  Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe 
der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des 
Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch 
Interpolation zu ermitteln.  
Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die 
Gebäude traufständig stehen. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.5 Die Oberkante Erdgeschoss-Fertigfußboden muss mindestens 30  cm über der geplanten 
Straßenverkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.6  Die festgesetzte Grundflächenzahl kann für Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 
überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO).  
1.7 Stellplätze und Carports müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den 
öffentlichen Flächen (öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen) einhalten (§ 12 
Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen.  
1.8 Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im 
seitlichen Grenzabstand zulässig. Sie müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50  m 
zu den öffentlichen Flächen einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen.  
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.  
1.9 Nebenanlagen im Sinne des §  14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m2 und eine Höhe 
von max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgartenbereichen – Bereich zwischen 
straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche –  sind Nebenanlagen mit 
Ausnahme von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzulässig.  
Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für 
die Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten (§  9 Abs.  1 Nr.  4 
BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO).  
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0292/2017 
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 3

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von 
Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß 
(erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.11 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von 
Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß 
(erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.12 Entlang den entsprechend gekennzeichneten Baugrenzen ist bei Räumen ab dem 
1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit 
schallgedämmten Lüftungen erforderlich. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die 
Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß 
von Lüftungseinrichtungen / Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden 
Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.13 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch das bestehende Jugendzentrum ist i m Bereich 
der gekennzeichneten Baugrenze der Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung 
durch folgende technische / grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der 
genannten Maßnahmen sicherzustellen:  
- Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN  4109 (Ausgabe 
November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete 
Grundrissgestaltung,  
- Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht 
zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder  
- Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der 
Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen 
gewährleistet wird.  
Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen.  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.14 Entlang der Bahntrasse ist eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN zu 
errichten. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV -LSW 06 entsprechen 
und ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen.  
Gestalterische Anforderungen zur Ausführung der Lärmschutzwand regelt der 
städtebauliche Vertrag. 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
1.15 Die Dachflächen der Tiefgaragen sind mit einem Flächenanteil von mindestens 75  % 
(bezogen auf die jeweilige Dachfläche) mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe 
von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).  
1.16 Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, standortgerechte klein-  bis mittelkronige 
Bäume zu pflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind 
zu ersetzen. Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00  m 
herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 3

Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
 
2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW  
2.1 Die Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, rotbraunes oder 
anthrazitfarbenes Sicht -/ Verblendmauerwerk (unglasiert) oder als weißer Putzbau 
auszuführen. Für untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil) können auch 
andere Materialien verwendet werden.  
2.2  Mansard- und Krüppelwalmdächer sowie glasierte Dacheindeckungen sind unzulässig.  
2.3  Innerhalb einer Hausgruppe (Reihenhäuser) und bei Doppelhäusern sind für 
Außenwandflächen und Dächer einheitliche Materialien hinsichtlich Art, Format und 
Farbton zu verwenden. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig.  
2.4 Hausgruppen und Doppelhäuser sind profilgleich (d.h. Trauf - und Firsthöhe) in gleicher 
Dachneigung und Dachform zu errichten.  
2.5 Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgartens (zwischen der 
Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Grenzen zu den 
öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze 
zugewandten Eingrünung von mind. 0,30 m Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune und 
Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten.  
Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender 
Sichtschutz durch Anpflanzung oder Holzblenden bzw. feste Schränke im Wandmaterial 
des Hauptbaukörpers vorgesehen wird.  
3.  Hinweise  
3.1 Artenschutz  
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut - und 
Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen.  
3.2 Denkmalschutz  
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist 
unverzüglich der Stadt Münster  / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen- Lippe / LWL -Archäologie für Westfalen, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).  
3.3  Kampfmittel  
Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet 
ausgewiesen. Daher ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender 
Maßnahmen auf Kampfmittelfreiheit zu prüfen.  
3.4 Einsichtnahme in Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.  
3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und einem privaten Investor abgeschlossen 
(Städtebaulicher Vertrag).  
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 3

509_Plan_Satzungsentwurf

19356 Zeichen

Kronenaußenkante
Kronenaußenkante
Gehölz
Kronenaußenkante
Graben (hoher Wasserstand)
Kronenaußenkante
Kronenaußenkante
Kronenaußenkante
Kronenaußenkante
Nadelholz
Tor
Tor
Stromleitung
Gleistrasse
Gleistrasse
Gleistrasse
Gleistrasse
0,4
II
ED
0,8
WA1
30-45°
GH max. 9,50 m
F + R
F + R
F + R
F + R
F + R
F + R
K
Lärmschutzwand H.= 57,8 m ü. NHN
GFL
A/E
R
R
S+T
54,02
55,10
54,90
54,70
54,80
54,80
55,00
54,80
54,70
54,60
54,70
55,00
55,10
54,80
54,60
54,15
54,35
54,15
54,45
54,05
54,40
55,00
54,95
5,0
9,5
16,0
5,0
9,5
16,0
5,0
9,5
14,0
3,0
7,5
7,53,014,0
3,5
9,5
5,0
6,5
3,5
6,5
7,0
14,0
5,0
9,5
3,0
14,0
14,0
3,0
7,5
GFL
A/E
GFL
A/E
GFL
A/E
3,5
GFL
A/E
GFL
A/E
GFL
A/E
16,0
0,40,8
II
30-45°
GH max. 9,50 m
E
WA1
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
0,4
II
ED
0,8
WA1
30-45°
GH max. 9,50 m
0,4
II
ED
0,8
WA1
30-45°
GH max. 9,50 m
0,4
II
ED
0,8
WA1
30-45°
GH max. 9,50 m
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
MI
0,61,2
0-30°
II
o
GH max. 11,00 m
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
0,4
II
ED
0,8
WA1
30-45°
GH max. 9,50 m
WA 
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
0,41,2
III
30-45°
GH max. 13,00 m
WA
o
0,40,8
II
30-45°
GH max. 9,50 m
E
WA1
WA
0,40,8
II
0-30°
GH max. 11,00 m
o
0,4
II
ED
0,8
WA1
30-45°
GH max. 9,50 m
WA
0,40,8
II
0-30°
GH max. 9,50 m
o
WA
0,40,8
II
0-30°
GH max. 9,50 m
o
MI
w
16,0
5,0
9,5
5,0
16,0
5,0
6,5
5,0
16,0
14,0
3,0
7,5
3,0
14,0
S+T
3,5
14,0
3,0
7,5
14,0
3,0
3,5
3,5
H
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
55,05
54,95
55,10
55,05
55,00
55,00
54,80
54,95
55,05
55,00
55,00
54,80
54,60
54,80
54,50
54,60
54,75
54,70
54,55
54,40
54,60
54,60
2713
981
1010
1026
1133
1008
1009
1073
1074
1131
1132
1113
1116
829
1117
679
681
413
416
417
418
419
420
426
427
407
428
408
409
410
433
675
105
92
93
94
96
110
97
111
98
112
127
134
135
1152
115
116
102
118
86
47
1150
136
2343
2344
119
120
122
125
1118
1151
634
635
636
677
411
104
106
107
108
109
99
101
103
132
133
680
725
3077
3029
3365
3415
3416
3419
3164
3138
3139
3140
3165
3422
3412
3397
3220
3290
3291
3293
3294
2880
2895
2896
2905
2906
2907
2885
2888
2890
2891
2892
2893
2894
3295
2933
3326
3327
1851
993
994
1365
1367
1368
2563
14941501
1499
1502
2611
1503
1486
2612
1487
1505
1488
15061507
1492
1651
1622
2712
2753
2717
2714
2715
2741
2743
1728
2811
995
1092
1129
1130
1133
2314
1138
2315
1139
2316
350
274
275
1091
362
364
366
1162
1177
1163
1179
1165
1180
392
433
368
343
385
11691170
1156
1172
1158
1157
1173 1174
2328
1159
1175
2329
1176
435
436
443
1181
1182
2317
1141
2318
1142
2319
1143
1144
1188
1208
1189
1210
1211
1197
1199
401
1200
2390
1201
2391
1202
2392
1203
1253
2393
1204
2394
1205
2395
1206
1183
1184
1185
1187
1268
1258
1261
1262
1306
1291
1307
2451
1292
1293
2453
1294
2454
1295
2455
2456
2398
2086
2087
491493
611
612
613
614
1321
1327
1350
1328
1329 1352
1330
643
2088
2089
2458
1320
1319
1354
1332
1337
13571358
1361
1362
1322
1323
1324
1326
779
1842
1867
2545
1383
2530
1384
2532
756
849
850
851
852
853
1090
1493
14902396
1186
1164
1267
2457
1353
1325
3421
488
2452
1296
3414
1366
1457
1500
1504
1489
1351
1355
1356
1359
1360
1840
3413
2658
2659
3158
3215
2710
2752
2887
2889
3292
33283329
351
342
2908
376
2324
2325
2326
2327
1161
2332
1178
434
116711681140
1191
1212
1198
3425
3431
3433
13
14
15
1
271
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70
10
16
8
9
I
II
II
II
II
II
II
II
I
I
I
II
II
II
II
II
I
V-72
I
I
I
I
I
I
I
II
K 36
L 585
Neubeckum - Münster
Neubeckum - Münster
L 585
II
II
II
II
I
I
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I
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I
I
II
II
I
II
II
Jugendzentrum
I
I
II
I
I
I
I
K 36
   Hiltruper Straße
Weg
Markenweg
Spielplatz
Neubeckum - Münster
Markenweg
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F
I
S
I
F
I
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S
I
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F
I
L 585
Sp.-
Pl.
platz
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(1)
25
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(1)
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(1)
(P11)
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(1)
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(P6)
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(1)
(2)
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6
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10
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12
(1)
(2)
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63
(1)
Zumbuschstraße
Am Steintor
Am Steintor
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13
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4
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19
17
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(1)
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(1)
13
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(1)
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24
12
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(1)
(1)
1
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27
25
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(1)
11
10
(1)
(1)
(1)
31
29
(1)
(2)
27
29
30
31
(1)
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39
43
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(1)
34
(1)
2
4
(1)
33
47
(1)
49
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33a
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(1)
(1)
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(1) 24
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(1)
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(1)
(4)
(1)
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58
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(1)
1
60
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(1)
35
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Von-Holte-Stra
ße
Bürenstraße
Von-Holte-Straße
Petersheide
Am Steintor
Juffernkamp
Petersheide
An der VogelruteAn der Vogelrute
Petersdamm
Juffernkamp
(1)
20 a
(4)
9
(1)
11
An der Vogelrute
(1)
I
I
(1)
I
I 39
(2)
II
43
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II
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17
19
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(P5)
(P4)
(P3)
(1)
I
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(P6)
(P7)
(1)
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29
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(P10)
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K 36
   Hiltruper Straße
Markenweg
Markenweg
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I
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I
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(4)
9
I
(1)
FI
11
S
I
Gemarkung: Wolbeck-Kspl.
Flur 12
Gemarkung Wolbeck-St.
Flur 1
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ zu den vom 21.11. bis zum 21.12.2016 öffentlich ausgelegenen Entwurf des 
Bebauungsplans Nr. 509 Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die insgesamt durch diese Planung wiedergegeben werden. 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt am __________  als Satzung 
beschlossen worden. 
Münster, den __________ 
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. _____ vom __________  in 
Kraft getreten.
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 12
Maßstab:  1:1000 
STADTMTÜNS ER
STADTMTÜNS ER
Amt für Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Stadtplanung
Wolbeck - 
Bebauungsplan Nr. 509
Bebauungsplan
Wolbeck - 
Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm
Nr. 509
Daruper  Straße
GmbH 
15 D-48653  Coesfeld
Telefon +49 (0)2541 9408-0 Fax  6088
W oltersPartner
Architekten & Stadtplaner
info@wolterspartner.de
Planverfasser:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), 
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I 
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06 2013 (BGBI. I S. 1548)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz vom 20.05.2014 
(GV. NRW. S. 294).
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des 
Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496).
Rechtsgrundlagen:Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von 
Vergrößerungen oder 
Verkleinerungen sind verboten 
und werden aufgrund des 
Urheberschutzgesetzes 
gerichtlich verfolgt.
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl0,4
Zahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßII
Allgemeine WohngebieteWA 
Geschossflächenzahl0,8
Bauweise
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
nur Einzelhäuser zulässigE
ED
MischgebieteMI
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Zahl der Vollgeschosse, zwingendII
offene Bauweiseo
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Bäume
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,
zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,
der Erschließungsträger E
GFL
A/E
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Bäume (Standort vorgeschlagen)
Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Lärmschutzwand
Lärmpegelbereich III nach DIN 4109
Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen
Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109
Schallgedämmte Lüftungen (siehe textl. Festsetzung 
Nr. 1.12)
Bestandsangaben
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Wohngebäude 
(hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Wirtschaftsgebäude
Öffentliche Gebäude
I
10
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, 
Grundstücke, Gebäude)
Höhe geplante Straßenverkehrsfläche in Meter über 
NHN
54,80
Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen (siehe textl. Festsetzung Nr. 1.13)
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft,
den Hochwasserschutz und die Reglung des
Wasserabflusses
Wasser, Wasserwirtschaft
RegenrückhaltebeckenR
HaltestelleH
Fuß- und RadwegF+R
Gemeinbedarf
Flächen für den Gemeinbedarf
Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Bahnanlagen
Nachrichtliche Übernahme
Straßenbegrenzungslinie
KindergartenK
Verkehrsgrün
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Verkehrsberuhigter Bereich
Bauvorschriften
Hauptfirstrichtung
Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze30 - 45°
Gebäudehöhe, als HöchstmaßGH max. 9,50 m
öffentliche Grünflächen
Grünflächen
Parkanlage
SpielplatzS+TSchutz- und Trenngrün
Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen
Ver- und Entsorgung
Elektrizität
WA1Fußnote (siehe textliche Festsetzung Nr. 1.3)
Textliche Festsetzungen 
1.      Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 
1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO (Betriebe 
des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für 
Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) unzulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO).
1.2 Im Mischgebiet sind die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO zulässigen Nutzungen 
(Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des 
Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten) unzulässig.
Außerdem ist die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung 
(Vergnügungsstätten) unzulässig (§ 1 Abs. 5 und 6 BauNVO).
1.3 In den Allgemeinen Wohngebieten mit der Fußnote 1 sind maximal 2 Wohneinheiten je 
Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 
1.4 Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe 
der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des 
Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch 
Interpolation zu ermitteln. 
Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die 
Gebäude traufständig stehen. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO)
1.5 Die Oberkante Erdgeschoss-Fertigfußboden muss mindestens 30 cm über der geplanten 
Straßenverkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).
1.6 Die festgesetzte Grundflächenzahl kann für Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 
überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO).
1.7 Stellplätze und Carports müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den 
öffentlichen Flächen (öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen) einhalten 
(§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen.
1.8 Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im 
seitlichen Grenzabstand zulässig. Sie müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu 
den öffentlichen Flächen einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen.
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
1.9 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m
2 und eine Höhe von 
max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgartenbereichen – Bereich zwischen 
straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche – sind Nebenanlagen mit Ausnahme 
von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzulässig.
Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für die 
Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB 
i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO). 
 
1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen 
und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 
30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
1.11 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen 
und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 
35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.12 Entlang den entsprechend gekennzeichneten Baugrenzen ist bei Räumen ab dem 1. 
Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten 
Lüftungen erforderlich. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die Gesamtschalldämmung 
der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen / 
Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes R'w,res zu 
berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
1.13 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch das bestehende Jugendzentrum ist im Bereich der 
gekennzeichneten Baugrenze der Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung durch 
folgende technische/ grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der genannten 
Maßnahmen sicherzustellen:
- Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 (Ausgabe 
November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung,
- Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht zu 
öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder
- Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der  
Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gewährleistet 
wird.
Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
1.14 Entlang der Bahntrasse ist eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN zu 
errichten. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW 06 entsprechen und 
ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen.
Gestalterische Anforderungen zur Ausführung der Lärmschutzwand regelt der städtebauliche 
Vertrag. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
1.15 Die Dachflächen der Tiefgaragen sind mit einem Flächenanteil von mindestens 75 % 
(bezogen auf die jeweilige Dachfläche) mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von 
mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).
1.16 Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, standortgerechte klein- bis mittelkronige 
Bäume zu pflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu 
ersetzen. Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00 m 
herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen.
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 
2.1 Die Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, rotbraunes oder anthrazitfarbenes 
Sicht-/ Verblendmauerwerk (unglasiert) oder als weißer Putzbau auszuführen. Für 
untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil) können auch andere Materialien 
verwendet werden.
2.2 Mansard- und Krüppelwalmdächer sowie glasierte Dacheindeckungen sind unzulässig.
2.3 Innerhalb einer Hausgruppe (Reihenhäuser) und bei Doppelhäusern sind für 
Außenwandflächen und Dächer einheitliche Materialien hinsichtlich Art, Format und Farbton 
zu verwenden. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig.
2.4 Hausgruppen und Doppelhäuser sind profilgleich (d.h. Trauf- und Firsthöhe) in gleicher 
Dachneigung und Dachform zu errichten. 
2.5 Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgartens (zwischen der 
Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Grenzen zu den 
öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze 
zugewandten Eingrünung von mind. 0,30 m Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune und 
Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten.
Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender Sichtschutz 
durch Anpflanzung oder Holzblenden bzw. feste Schränke im Wandmaterial des 
Hauptbaukörpers vorgesehen wird.
3. Hinweise 
3.1 Artenschutz 
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, 
d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 
3.2 Denkmalschutz 
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist 
unverzüglich der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.3 Kampfmittel
Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. 
Daher ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf 
Kampfmittelfreiheit zu prüfen. 
3.4 Einsichtnahme in Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-Bauen-Umwelt“ 
im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und einem privaten Investor abgeschlossen 
(Städtebaulicher Vertrag).

Beratungsverlauf (4)

02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 28.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Hiltruper Straße
  • Zumbuschstraße
  • Von-Holte-Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Petersdamm 1
  • Juffernkamp
  • Am Steintor 1c
  • An der Vogelrute
  • Bürenstraße
  • Buschstraße
  • Petersheide 37
  • Markenweg
  • Tiergarten
  • Ringstraße
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0292/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37