V/0292/2017
Bebauungsplan Nr. 509 - Beschluss über Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0292-2017-Anlage-2-Begruendung
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Inhalt Seite 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3 Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5 Planungsziele und Planungskonzept ..................................................................................................... 4 6 Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 5 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................. 5 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................... 6 6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen ................................................................................. 7 6.2.5 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 7 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 8 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................ 10 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 10 6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 11 6.6.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 11 6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft ............................................................................. 11 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 11 6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz........................................................................................ 12 6.7 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 12 6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ........................................................................................ 14 6.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 15 7 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 15 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .................................................. 15 8.1. Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 15 8.2 Kurzdarstellung der Planung..................................................................................................... 16 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 16 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 17 8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 17 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 18 8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 23 8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 25 8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 26 8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 27 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 27 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 28 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 28 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 28 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 28 8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 29 8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 29 9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 30 9.1 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................................................... 30 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 32 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0292/2017 Begründung / Seite 1 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren Der Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm “ soll die pl a- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die S icherung eines vielfäl- tigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmischung unterschiedlicher Wohnfor- men ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. Ziel der Umnutzung der Gewer bebrache, einschließlich der vorgehaltenen Betriebserwei te- rungsflächen, ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Das geplante städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 200 - 240 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienhäusern im Norden und Nordwesten sowie Doppel-, Reihenhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern südlich anschließend (s. Pkt. 5). Für die Verwirklichung des Wohngebietes ist die Schaffung von Planungsrecht er forderlich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 „Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm” wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 gefasst. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren entsprechend der Planungskonzeption von „Gewerbliche Baufläche” in „Wohnbaufläche” geän- dert (siehe Pkt. 3.1). 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 509 liegt am südöstlichen Rand des Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha. Er wird begrenzt • im Nordwesten und Norden durch Wohnnutzungen, einen Autohandel sowie ein Jugend- zentrum, • im Osten durch die WLE und die Straße Am Steintor sowie • im Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: - Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstücke: 362, 366, 368, 443, 488, 491, 493, 849, 850, 851, 852, 853, 993, 994, 995, 2532, 2717, 3138, 3139, 3140, 3433, Teile der Flurstücke 1189, 1205, 1206, 3413 sowie - Gemarkung Wolbeck -Kirchspiel, Flur 12, Flurstücke: 93, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 122, 125, 127, 132, 133, 134, 135, 634, 635, 636, 2343, 2344, ein Teil des Flurstücks 118. Die Grenzen des Plangebiets sind in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen ge- kennzeichnet. 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 509 überwiegend „Gewerbegebiet“ dar. Im Süden sind zudem „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ sowie im Norden „Gemischte Bauflächen“ sowie „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Für den Bereich der angestrebten Begründung / Seite 2 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Wohnnutzung widersprechen die Darstellungen des Flächennutzungsplans den Zielsetzungen des Bebauungsplans. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert (52. Änderung ). Der Bebauungsplan wird damit im Zuge des Änderungsverfahrens im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe- zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) enthält für das gesamte Plangebiet die Darstellung als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Damit ist die allgemeine landesplaner i- sche Zielsetzung hinsichtlich einer Wohnbauflächenentwicklung im Südosten von Wolbeck g e- geben. Die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Bereiche sind ebenfalls als „Allgemeine Sied- lungsbereiche“ dar gestellt, von denen die nördlichen und östlichen Flächen bereits durch Wohnnutzungen geprägt sind. D ie südlichen Bereiche des Plangebietes sind derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Bebauungspläne Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 509 überplant den seit 1990 rechtskräftigen B e- bauungsplan Nr. 344 „Wolbeck - Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Peter s- damm)“. Dieser setzt ein Gewerbegebiet, mit einer zweigeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 1,6 sowie Abstandsklassen fest. NATURA 2000 Östlich des Plangebietes beginnt in einer Entfernung von ca. 150 m das FFH -Gebiet DE-4012- 301 „Wolbecker Tiergarten“. Landschaftsplan Der südliche Bereich des Bebauungsplans grenzt bis an den Geltungsbereich des Land- schaftsplans „Werse“. Eine Überschneidung der Planung mit dem Landschaftsplan besteht j e- doch nicht, so dass sich keine Vorgaben für die Planung ergeben. 4 Räumliche und strukturelle Situation Das ca. 11 ha große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im Südos- ten der Ortslage Wolbeck . Es liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung sowie angren- zend an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nordwestlich und nördlich grenzt unmit- telbar an das Plangebiet ein Wohngebiet an, das insbesondere durch Ein- und Zweifamilien- häuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise sowie einen Einzelhändler geprägt ist. Im Osten verläuft parallel zur Straße „Am Steintor“ eine Bahntrasse, die derzeit nur von Güterverk ehr (vier Fahrten/ Tag) genutzt wird. Daran schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen sowie weiter östlich der Wolbecker Tiergarten (Naturschutz-, FFH-Gebiet) an. Im Süden und Südwes- ten umgeben ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen das Plangebiet. Das Plangebiet zeigt sich im Norden und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte Gewerbe- brache mit einem leerstehenden ehemaligen Bürogebäude. Nordöstlich daran angrenzend be- finden sich zwei Wohngebäude, ein Gebäude, das durch Wohn- und gewerbliche Nutzung ge- prägt ist sowie eine Lager- bzw. Montagehalle. Im Nordosten bestehen ferner zwei Wohnhäu- ser, die von der Straße Am Steintor erschlossen werden. Begründung / Seite 3 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die frühere gewerbliche Nutzung umfasste den nördlichen Teil des Plangebietes des Bebau- ungsplanes Nr. 344. D er südliche Teil war als Erweiterungsfläche des Betriebes gedacht. Hier befinden sich derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen ( Grünland, Acker), Kleingärten und anderweitige, ungenutzte Freiflächen. Dazu gehören entlang der westlichen und südlichen Plangebietsgrenze Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusammensetzung (Einzelbäume, Baumgruppen, Fichtenwald). Für eine detaillierte Analyse der bestehenden Bi o- toptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht (s. Pkt. 8 der Begründung) verwiesen. Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind im näheren Umfeld an der Hiltr u- per Straße vorhanden. D as Plangebiet ist über die Straßen Petersheide und Petersdamm an das übergeordnete Straßen- und Busliniennetz angeschlossen. 5 Planungsziele und Planungskonzept Ziel des Bebauungsplans ist es, Wohnbauflächen zur Deckung des weiterhin bestehenden Wohnraumbedarfs zu schaffen bzw. zu sichern. Dazu soll eine derzeit brachliegende Fläche am Rande des Ortsteils Wolbeck einer Wohnnutzung zugeführt werden. Städtebaulich wird dadurch der im Westen, Norden und Nordosten bestehende Siedlungsbereich ergänzt. Die ge- plante Bebauungsstruktur soll sich in das Bild der angrenzenden Wohngebiete einfügen und deren Maßstab aufgreifen. Das städtebauliche Konzept für insgesamt ca. 200 - 240 Wohneinheiten ermöglicht unter- schiedliche Wohnformen in zwei geschossiger Bauweise mit Angeboten für verschiedene Nut- zergruppen. Aufgrund der Nachfrage nach Eigenheimen erhält überwiegend der südliche Teil des Plange- bietes eine relativ gleichmäßige, max. zweiges chossige Dichte für Einzel -, Doppel- und Rei- henhäuser auf Grundstücken zwischen 200 qm (Reihenhaus) und 600 qm (Einzelhaus) . Diese Struktur wird insbesondere im nördlichen und nordwestlichen Bereich durch ein Angebot von Geschosswohnungsbau ergänzt, der in der Höhenentwicklung (zweigeschossig mit flachem Dach [0-30°]) optisch der nordwestlich bestehenden Einfamilienhausbebauung entspricht. Das ehemalige Bürogebäude der Firma Lancier am Petersdamm wird aufgestockt, für G e- schosswohnungen umgebaut und in den Bereich der anzubietenden Mehrfamilienhäuser inte- griert. Die weiteren Bestandsgebäude (s. Pkt. 4) werden ebenfalls in die Planung integriert und planungsrechtlich gesichert. Im nördlichen Bereich soll eine Kindertagesstätte (drei bis fünf Gruppen) mit nach Süden aus- gerichteter Außenfläche errichtet werden, um sowohl den sich durch die Planung des neuen Wohnquartiers ergebenden Bedarf an Einrichtungen der Kinderbetreuung als auch einen sich abzeichnenden Bedarf in den angrenzenden Wohngebieten zu decken. Durch die Lage im Norden des Plangebietes können die Hol- und Bringverkehre zügig abgewickelt werden. Eine Grünfläche, welche über drei Zuwegungen erschlossen ist, bildet in zentraler Lage den Mittelpunkt des Wohngebietes. Die Freifläche nimmt bestehende Gehölzstrukturen auf und bie- tet Raum für die Naherholung sowie die Aufnahme eines Kinderspielplatzes. Ergänzt wird die- ses Angebot durch eine öffentliche Grünfläche („Parkanlage“) im Süden der Plangebietes , im Übergang zur freien Landschaft. Die Erschließung (s. Pkt. 6.3) des Plangebietes erfolgt vom Petersdamm, welcher an die Str a- ße Am Steintor im Osten sowie an die Petersheide im Westen anschließt. Eine ringartige Str a- ßenführung umfasst die Wohnquartiere, die durch Wohnstraßen untereinander verbunden wer- den. Zudem verläuft von Norden kommend bis zum Quartierplatz zentral im Plangebiet ein Fuß- und Radweg. Die erforderlichen Flächen für ein dezentrales Regenwasserkonzept (Regenrüc khalteanlagen, S. Pkt. 6.4) und vorhandene Gräben mit bestehenden Gehölzen im Süden und Südwesten des Begründung / Seite 4 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Plangebietes unterstützen eine wirksame Einbindung des Baugebietes in den Landschaft s- raum. 6 Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um di e beabsichtigte städtebauliche Ent- wicklung und Ordnung zu gewährleisten stellen die Festsetzungen bezüglich - der Nutzungsart und des Maßes der baulichen Nutzung, - der Bauweise sowie überbaubaren Flächen und - der öffentlichen Verkehrsflächen die Grundzüge der Planung dar. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Art der baulichen Nutzung • Allgemeines Wohngebiet Im Großteil des Plangebietes wird ein „Allgemeines Wohngebiet” gemäß § 4 BauNVO festg e- setzt, um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umg e- bungsstruktur zu sichern. Die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 4 (3) Bau NVO (Betriebe des Beher- bergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gar tenbaubetriebe, Tankstellen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Für derartige Ei n- richtungen wird im neuen Wohngebiet keine Standortgunst gesehen. Für die Parzellen entlang der Bahnlinie im O sten (Gemarkung Wolbeck -Kirchspiel, Flur 12, Flurstücke 96, 97, 98, 99, 111, 112, 634, 635, 636 und Gemarkung Wolbeck -Stadt, Flur 1, Flurstück 443), die bisher als Gewerbegebiet festgesetzt waren, wird nach Aufgabe der g e- werblichen Nutzung ebenfalls Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um die bestehende Wohn- nutzung planungsrechtlich abzusichern und zu ergänzen. • Mischgebiet Im Norden des Plangebietes wird nördlich der Straße Petersdamm entsprechend den beste- henden Nutzungen ein „Mischgebiet” gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Dies umfasst die teils gewerblich genutzten Gebäude südlich der Bahntrasse. Ausgeschlossen werden im Mischgebiet die Nutzungen gem. § 6 (2) Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 6 (3) BauNVO (siehe textliche Fes t- setzung 1.2) . Eine Entwicklung mit diesen Nutzungen ( Einzelhandelsbetriebe, Schank - und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten) widerspricht dem städtebaulichen Ziel für die Entwicklung eines a t- traktiven Wohnstandortes. Zudem wird für diese Nutzungen keine Standortgunst gesehen. 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grund- und Geschossflächen- zahl, die zulässige Anzahl der Vollgeschosse und die zulässige Gebäudehöhe definiert. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Allgemeinen Wohngebiet im Sinne eines sparsamen Bau- landverbrauchs und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke entsprechend der Ober- grenze gemäß § 17 BauNVO mit 0,4 f estgesetzt. Im Mischgebiet wird ebenfalls die zulässige Obergrenze lt. BauNVO mit 0,6 festgesetzt. Die Überschreitung der Grundflächenzahl gem. § 19 (4) BauNVO bleibt zudem zulässig, um bei kleinen Grundstücken eine entsprechende Ausnutzung zu ermöglichen. Begründung / Seite 5 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Zudem kann die festgesetzte Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 BauNVO für Tief garagen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden, um für die geplante Wohnbebauung das notwendi- ge Stellplatzangebot sowie die Unterbringung der Nebenanlagen (Müllsammelplätze, Fahr- radabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können. Die Oberflächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan festgesetzte Begrünung der Tiefgarage, die sich insbesondere positiv auf das Kleinklima auswirkt, gemindert. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird entsprechend dem sich aus der Kombination von Grund- flächenzahl und Geschossigkeit (s.u.) ergebenden Maß im Allgemeinen Wohngebiet auf 0,8 und im Mischgebiet auf 1,2 begrenzt. Für das Bestandsgebäude Petersheide 37 wird im Hi n- blick auf die größere Geschossigkeit (III) ebenfalls eine GFZ von 1,2 festgesetzt. Geplant ist eine Wohnbebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung einfügen soll. Für die Mehrfamilienhäuser im nördlichen Plangebiet werden eine maximale Ge- bäudehöhe von 11,00 m und eine zwingend zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Eine Aus- nahme bildet das Mischgebiet sowie ein Bestandsgebäude am Petersdamm im Norden, für das aufgrund der bestehenden Bebauung eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt wird, sowie das ehemalige Verwaltungsgebäude des Gewerbebetriebs, das als Wohngebäude umgenutzt werden soll und daher mit einer Höhe von 12,50 m und einer maximal dreigeschos- sigen Bauweise planungsrechtlich gesichert wird. Für die Wohnbebauung im südlichen Teil des Plangebietes, die überwiegend für Einz el- und Doppelhausbebauung vorgesehen ist, ist eine maximale Gebäudehöhe von 9,50 m und eine maximal zweigeschossige Bauweise zulässig. Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des Bebau- ungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch Interpolat i- on zu ermitteln. Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die Gebäude traufständig stehen. Für das Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine in Anknüpfung an die an- grenzenden Bebauungsstrukturen aufgelockerte Bebauungsstruktur zu gewährleisten. In ei n- zelnen Teilbereichen, insbesondere an den Rändern des Q uartieres zur freien Landschaft, wird die Bauweise auf eine Einzel- bzw. Einzel- und Doppelhausbebauung beschränkt. Das städtebauliche Konzept sieht entsprechend der Nachfrage eine Mischung aus Einzel - und Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern vor. Um gemäß den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Münster ein Angebot an Geschosswohnungsbau vorzuhalten, wird im Norden sowie zentral im Plangebiet Geschosswohnungsbau ermöglicht. Als Regulativ zur baulichen Ausnutzung und Dichte wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB festge- setzt, dass für die Einfamilienhausbebauung (WA 1) maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude (Einzelhaus- und Doppelhaushälfte) zulässig sind. Mit dieser Festsetzung soll eine uner- wünschte zusätzliche Verdichtung der Grundstücke verhindert werden, um negative städtebau- liche Auswirkungen durch Kleinstwohnungen, mit nicht regelbarem, zusätzlichem Stellplatzbe- darf, zu vermeiden. Für die Baufelder, in denen auch anderen Bauformen zulässig sind, gilt diese Beschränkung nicht. 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen Die Festsetzungen des Bebauungsplans zu überbaubaren Flächen, wie auch zur Bauweise (siehe Punkt 6.2.2) und Baugestaltung (siehe Punkt 6.2.5) zielen darauf ab, ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild zu sichern und das neue Baugebiet als Ergänzung der bestehenden Bebauung angemessen in die vorhandene Struktur einzupassen. Begründung / Seite 6 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen relativ großzügig festgesetzt, um eine flexible Realisierung von Grundstückszuschnitten zu ermöglichen. Ein städtebauliches Erfor- dernis für weiter einengende Festsetzungen durch Baulinien besteht nicht. 6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen Stellplätze und Carports müssen einen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentl ichen Flächen (öffentlichen Verkehrsflächen, öffentliche Grünfläc hen, Flächen für die Wasserwirtschaft ) ein- halten und sind einzugrünen. Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im seitlichen Grenzabstand zulässig. Sie müssen einen seitlichen A b- stand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einhalten und sind einzugrünen. Tiefgaragen können auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, um für die geplante Wohnbebauung das notwendige Stellplatzangebot sowie die Unterbringung der N e- benanlagen (Müllsammelplätze, Fahrradabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können. Damit wird eine möglichst konfliktfreie Unterbringung der Stellplätze gewährleistet. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen – wie z.B. Gartenhäusern – wird geregelt, um die Erric h- tung dieser Anlagen im Plangebiet verträglich zu steuern. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m² und eine Höhe von max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgar- tenbereichen – Bereich zwis chen straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche – sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzu- lässig, um ein geordnetes städtebauliches Gesamterscheinungsbild zu gewährleisten. Zu den festgesetzten Verkehr sflächen, „Öffentlichen Grünflächen“ sowie den „Fl ächen für die Wasserwirtschaft“ ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten, da an den Nahtstellen zw i- schen den Baugrundstücken und den Erschließungsflächen bzw. öffentlichen Grünflächen die Grüngestaltung dominieren soll (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO). 6.2.5 Bauliche Gestaltung Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen erwünschter gestalterischer Vielfalt und notwendiger gestalterischer Ordnung ist allgemeines städtebauliches Ziel. Für das Wohnquartier sollen bau- gestalterische Festsetzungen gem. § 86 Bau O NRW i.V.m. § 9 (4) BauGB getroffen werden, um einige grundsätzliche Leitlinien für eine homogene Gestaltung des Plangebietes zu sichern. Als wichtiges städtebauliches Gestaltelement werden Aussagen zur Material- und Farbwahl der Außenwand und der Dacheindeckung getroffen. Die Gestaltungsvorschriften sollen hier ein wei- tes Feld dessen, was orts - und regionaltypisch ist, zulassen, jedoch eine uneingeschränkte i n- dividuelle Freiheit hinsichtlich regionaluntypischer Gestaltung ausschließen, wo diese in öffent- liche und private/ nachbarliche Belange einwirkt, indem sie das Ortsbild negativ prägt. Damit leisten gestalterische Vorschriften auch einen wichti gen Beitrag zum Vertrauensschutz der Nachbarn untereinander. Vor diesem Hintergrund werden Klinker und weißer Putz als ident i- tätsstiftende Leitmaterialien für das Quartier vorgegeben. Für die maximal zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäuser sowie das Bestandsgebäude an der Petersheide werden eine Dachneigung von 30-45° festgesetzt. Für die Einzel- und Doppel- häuser entlang der Bahntrasse sowie im Süden zum freien Landschaftsraum wird eine Firstrich- tung festgesetzt . Durch die Festsetzung der Firstrichtung wird der Gesamteindruck des Str a- ßenraumes gesichert und g leichzeitig im Sinne des nachbarlichen Vertrauensschutzes die I n- formation sichergestellt, ob oder wie mögliche Verschattung oder Einsicht in das Nachbar- grundstück durch die Baukörperstellung entstehen kann. Dort wo M ehrfamilienhäuser planungsrechtlich ermöglicht werden sollen, wird eine Dachnei- gung von 0-30° festgesetzt, um so auch Flachdächer und damit eine bessere Ausnutzbarkeit des oberen Geschosses zu ermöglichen. Begründung / Seite 7 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Da Krüppelwalmdächer in der regionalen Bautraditi on wesensfremd sind und Mansarddächer die gewünschte Trennung von Normalgeschoss und Dach verunklaren sind diese ausgeschlos- sen. Weiterer Regelungsbedarf besteht für Doppel - und Reihenhäuser. Hier werden für Fassade und Dach ein einheitliches Material sow ie eine gleiche Dachneigung und Dachform vorge- schrieben, um den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden zu lassen. Zudem sind die Vorschriften zur Grundstücks einfriedigung für die Ausprägung des öffentlichen Raumes von besonderer Bedeutung. Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgar- tens (zwischen der Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Gren- zen zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstück s- grenze zugewandten Eingrünung z ulässig. Dahinterliegende Zäune und Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten. Mülltonnen dür fen in Vor gärten nur unter gebracht wer den, wenn aus reichender Sichtschutz vorgesehen wird. Insgesamt sind die baugestalterischen Festsetzungen hinsichtlich ihres Regelungsumfanges so gefasst, dass bei Sicherung eines "Mindestniveaus" an gestalterischer Einheitlichkeit eine Viel- zahl von individuellen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet wird. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Die bisherige Erschließung des Gewerbegebietes erfolgte vom Knotenpunkt Hiltruper Straße (K 37) / Zum buschstraße (K 36) über die Straße Petersheide von Nordwesten. Allerdings wird bereits im Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990 davon ausg egangen, dass bei einer Er- weiterung des Gewerbebetriebes Lancier in der planungsrechtlich angebotenen Größenor d- nung eine Neuanbindung an die Straße Am Steintor er forderlich wird. Die vorhandene Anbin- dung (Straße Petersdamm) inkl. Querung der Bahnlinie wurde somit berei ts im Bebauungsplan Nr. 344 planungsrechtlich gesichert. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein Verkehrs gutachten (IGS, Ingeni- eurgesellschaft Stolz: Verkehrliche Untersuchung zum BP Nr. 509 in Münster -Wolbeck, Neuss, 15.01.2016) erstellt, welches neben der Berechnung des zukünftigen Verkehrsaufkommens, die Erschließung von der östlich das Plangebiet tangierenden Straße Am Steintor / Peter s- damm sowie von der nordwestlich angrenzenden Petersheide untersucht und die Auswirkungen aufzeigt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die neue Wohnbebauung mit ca. 200 - 240 Wohneinheiten ein Verkehrsaufkommen von 565 Kfz/24h im Quell- und im Zielverkehr er- zeugt wird. Während der Spitzenstunde am Nachmittag sind 53 einfahrende und 31 ausfahren- de Fahrzeuge zu erwarten. Zusätzlich zu der Wohnbebauung ist der im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehene Ki n- dergarten zu berücksichtigen. Für die Berechnung des Verkehrsaufkommens sind fünf Grup- pen mit einer Gruppenstärke von jeweils 20 Kindern angenommen worden. Insgesamt wird durch den Kindergarten ein tägliches Verkehrsaufkommen von 134 Fahrten im Quell - sowie Zielverkehr ausgelöst, welches sich aus den Verkehren durch Mitarbeiter (14 Fahrten im Quell - sowie Zielverkehr) und den Hol - und Bringverkehren der Eltern (120 Fahrten im Quell - sowie Zielverkehr) zusammensetzt. Bezogen auf die Einrichtung einer Kindertagesstätte ist in der Spitzenstunde am Nachmittag mit 19 Fahrten im Quellverkehr und 22 Fahrten im Zielverkehr zu rechnen. Begründung / Seite 8 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die verkehrliche Untersuchung bestätigt, dass das durch das geplante Wohngebiet hervorgeru- fene Verkehrsaufkommen über die vorhandenen Anbindungspunkte P etersheide / Petersdamm problemlos abgewickelt werden kann. Im Anbindungsbereich an die Straße Am Steintor wird die für einen verkehrsfunktional ausrei- chenden Knotenausbau notwendige Verkehrsfläche gesichert. Der schienengleiche Bahnüber- gang muss mit einer technischen Sicherung (Teilsignalisierung) ausgestattet werden. Der Straßenknotenpunkt Am Steintor / Petersdamm ist so umzugestalten, dass bei Schranken- schließung wartende Fahrzeuge vom Bahnübergang auf die Straße Am Steintor abfahren kön- nen. Auf der Straße am Steintor muss durch Abbiegespuren gewährleistet sein, dass der Gera- deausverkehr bei Schrankenschließung durch wartende Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird. Näheres regelt die spätere Ausbauplanung. • Internes Erschließungsnetz Das Wohnstraßennetz entwickelt sich von den Straßen Petersdamm und Petersheide nach Sü- dosten über eine westlich und östlich als Ring geführte Straße mit Quer verbindungen. Um Durchgangs- bzw. Schleichverkehre zu minimieren, wird eine gradlinige Verbindung von der Straße Am Steintor zur Petersheide unterbunden. Die Wohnsammelstraße verschwenkt hier in einer Schleife nach Süden. Während für die Hauptzufahrten über die Straßen Petersdamm und Am Steintor eine Gesamt- breite von 11,0 m vorgesehen ist, gliedert sich die Ringstraße in zwei Abschnitte, mit unte r- schiedlichen Breiten: Die Ringstraße weist bis südlich des Quartier platzes sowie südlich des Kindergartens auf Grund der starken Zufahrtsfunktion eine Breite von 9,50 m auf . Hier werden zur Verkehrsberu- higung sowie temporeduzierenden Gestaltung zusätzlich ein einseitiger Fußweg sowie Par k- streifen angelegt. Da sich der Verkehr im Plangebiet nach Süden hin deutlich reduziert , weist die Ringstraße im südlichen Verlauf eine Breite von 7,50 m auf, die ebenfalls einseitig Par k- streifen ermöglicht. Die kurzen Wohnstraßen erhalten eine Breite von 6,50 m. Parkstreifen und Baumstandorte zur Gestaltung sowie Temporeduzierung sind bei dieser Breite ebenfalls möglich und im Bebau- ungsplan eingetragen. Da die südwestlich angrenzende, derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche im Regionalplan Münster (s. Pkt. 3.1) als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt ist und dort in Zukunft eine Wohnentwicklung erfolgen könnte, wird die nordwestliche Einfahrtssituation in das Plangebiet sowie die zentral im Plangebiet gelegene Verkehrsfläche südlich des Regenrückhaltebeckens planungsrechtlich so gesichert, dass bei Bedarf ein Anschluss gewährleistet werden kann. • Rad- und Fußwegenetz Der Fuß- und Radwegeverkehr erfolgt weitgehend über die Wohnstraßen. Rückgrat des Weg- esystems ist eine Nord- Süd-Fußwegachse bis zum zentralen Quartiersplatz/ Spielbereich. D a- mit wird eine Vernetzung mit dem nordwestlich angrenzenden Baugebiet über die Straße An der Vogelrute in Richtung Schulzentrum, Versorgungseinrichtungen etc. hergestellt. • Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze (siehe Punkt 6.2.4) sind auf den privaten Grundstücken unterzubringen. Für Besucher ist im Straßenraum des Plangebiets eine ausreichende Anzahl an Öffentlichen Stellplätzen vorgesehen. • Öffentlicher Personennahverkehr Die Haltestelle „Von-Holte-Straße” der Stadtbuslinie 8 in 250 - 600 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) sowie die Haltestelle „Juffernkamp” der Regionalbusl inie R32 (Münster - Sen- denhorst) in 80 - 550 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) bieten eine gute Anbindung an den Hauptbahnhof Münster. Begründung / Seite 9 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die Bahnlinie der West fälischen-Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Wolbeck - Münster (Haupt- bahnhof) tangiert das Plangebiet im Osten und ist als „Bahnanlage“ nachrichtlich übernommen. Eine Wiederaufnahme bzw. Weiterführung des Pers onennahverkehrs in Richtung Sendenhorst (20 Minutentakt zu den Hauptverkehrszeiten) ist geplant. Derzeit wird die Bahnstrecke täglich von ca. 4 Güterzügen pro Tag befahren. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur • Gas-, Strom- und Wasserversorgung Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser kann von den zuständigen Trägern über die Erwei- terung bestehender Netze sichergestellt werden. • Löschwasserversorgung Eine ausreichende Löschwasserversorgung für den Grundschutz ist über das öffentliche Trink- wassernetz herzustellen. • Abwasserentsorgung Die Entwässerung des Plangebietes wird im Trennsystem erfolgen: Schmutzwasser Die Schmutzwasserentsorgung soll an das bestehende Schmutzwassernetz in der Petersheide angebunden werden. Auf die Errichtung eines Pumpwerks kann verzichtet werden, stattdessen sollen die Kanalhauptstränge der Neuplanung mit g eringem Gefälle verlegt werden. Aufgrund des nach Süden abfallenden Geländeniveaus werden Geländeaufhöhungen erforderlich, um eine ausreichende Tiefenlage der Kanäle zu gewährleisten. Niederschlagswasser Eine Versickerung des Regenwassers ist wegen der undurchlässigen Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Die Regenwasserentsorgung erfolgt über das Fließgewässer Nr. 3289900.2. Das Gewässer fließt aus südwestlicher Richtung in das Plangebiet. Im Bereich des ehemaligen G e- werbestandortes ist das System heute auf einer Länge von ca. 220 m verrohrt, bevor es am nördlichen Gebietsrand wieder als offene Vorflut auftritt. Das Gewässer soll freigelegt und im naturnahen Zustand an den nordwestlichen Plangebietsrand verlegt werden. D ie Trasse der Gewässerneugestaltung wird im Bebauungsplan als „Fläche für die Wasserwirtschaft” festge- setzt. Das Regenwasser soll über zwei Teilnetze – Nord und Süd – mittels Regenrückhaltebecken gedrosselt in das Gewässer eingeleitet werden. Die Rückhaltungen sind als Trockenbecken in offener Erdbauweise konzipiert. Die Drosselwassermenge soll dem natürlichen Abfluss ent- sprechen. Der Bebauungsplan setzt aufgrund des vorliegenden Entwässerungskonzeptes „Flächen für die Wasserwirtschaft” sowie zwei „Regenrückhaltebecken“ gem. § 9 (1) Nr. 16 BauGB fest. Die Regenrückhaltebecken liegen am Nordrand und am Südwestrand des Plangebietes. Die am Südrand des Plangebietes bestehende Grabensituation dient nicht der Entwässerung des Plangebietes, sondern der angrenzenden Verkehrsflächen (Bahnlinie, Landesstraße) und ist nicht als Gewässer eingestuft. Die Grabensituation wird in der „Öffentlichen Grünfläche” ge- sichert. 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur Durch die Planung des neuen Wohnquartiers sowie einen sich abzeichnenden Bedarf in den angrenzenden Wohngebieten, ergibt sich der Bedarf einer drei - bis fünfzügigen Kindertages- stätte (KITA), die mit einem entsprechenden Außenbereich im Norden des Plangebiet es reali- siert wird. Begründung / Seite 10 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Wesentliches grüngestalterisches Element innerhalb des Plangebietes ist eine zentrale Grün- fläche, welche das Wohngebiet gliedert und als Spielbereich und Aufenthaltsfläche zur Verf ü- gung steht. Die in diesem Bereich stockenden Gehölze können im Rahmen der Detailplanung erhalten werden, Vorgaben hierzu trifft der Bebauungsplan jedoc h nicht. Über eine Fuß- und Radwegverbindung ist die Grünfläche auch an die im Norden bereits bestehenden Wohngebie- te angebunden. Der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird zentral im Plang e- biet durch die Festsetzung einer öf fentlichen Grünfläche mit der Zwec kbestimmung „Spielplatz” gedeckt. In den südlichen und südwestlichen Randbereichen soll das Wohngebiet in die angrenzende freie Landschaft eingebunden werden. Um dies zu gewährleisten, werden einige der im Süden bestehenden ökologisch und kulturhistorisch bedeutenden Gehölze (Schneitelhainbuchen) durch entsprechende Festsetzungen erhalten. Im nördlichen Bereich des Bebauungsplans wird zwischen der Straße Am Steintor und der nachrichtlich dargestellten „Fläche für Bahnanlagen“ ein Bereich für „Verkehrsgrün“ festgesetzt. 6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft Der im Süden des Plangebietes bestehende Fichtenbestand ist bereits teilweise im Bebauungs- plan aus dem Jahr 1990 überplant worden. Hierfür wurde seinerzeit die Aufweitung eines süd- lich des Plangebietes vorhandenen Windschutzstreifens als Ersatzmaßnahme durchgeführt. Durch die Realisierung des Wohngebietes ist in Teilen ein Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen, die der Produktion von Nahrungsmitteln bzw. regenerativen Energieträgern dienen verbunden. Eine genauere Betrachtung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes (s. Kap. 8). 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote • Parkanlage Die innerhalb der südlichen/ südwestlichen öffentlichen Grünfläche mit der Zwec kbestimmung „Parkanlage“ bestehende Hainbuchen-Wallhecke ist dauerhaft zu erhalten. • Allgemeines Wohngebiet Die im nördlichen Bereich des Bebauungsplans im allgemeinen Wohngebiet südlich der Straße Petersdamm festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten. • Straßenverkehrsflächen Zwecks Durchgrünung des Gebietes ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen Bauman- pflanzungen auf den Straßenverkehrsflächen vorzunehmen. Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, standortgerechte klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. Eine Konkretisierung der Standorte erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung. Begründung / Seite 11 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz • Rechtskräftiger Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990 setzt großflächig Gewerbegebiet mit einer ent- sprechend hohen Flächenversiegelung (GRZ 0,8) fest. Bei einer heutigen Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 344 und der damit verbundenen großflächigen Versieg e- lung würde planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §§ 14 ff BNatSchG entstehen. Ein Ausgleich wäre in diesem Fall nicht erforderlich. • Planung Mit der jetzt festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 für das Wohngebiet – bzw. kleinflächig für das Mischgebiet mit 0,6 – wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum rechtskräftigen Bebau- ungsplan Nr. 344 selbst bei Berücksichtigung der möglichen Überschreitung gem. § 19 (4) BauNVO deutlich unterschritten, so dass mit Realisierung des Wohngebietes kein weiterge- hender Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt als er bereits nach geltendem Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 344) zulässig wäre. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu erhaltenden Gehölze im südlichen Plangebiet können in Abwägung mit der baulichen Ausnutzbarkeit nur teilweise übernommen werden. Es werden jedoch zusätzliche Grünflächen und Einzel bäume festgesetzt; darüber hinaus ist ein naturnaher Ausbau der Gewässer im nördlichen und westlichen Bereich des Plangebietes vo r- gesehen. Ausgleichsflächen zur Kompensation werden aufgrund der o.g. Sachverhalte nicht erforderlich. 6.7 Immissionsschutz Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten (Uppenkamp + P artner: Schal- limmissionsgutachten 05 1119 15, Ahaus, März 2016) bewertet, welches die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Freizeitlärmimmissionen ermittelt und bewertet. • Verkehrslärm Straße / Schiene Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsic htlich der Gesamtverkehrslärmeinwirkungen zu dem Ergebnis, dass bei freier Schallausbreitung die Orientierungswerte für Allgemeine Wohn- gebiete gem. DIN 18005 im Nahbereich der Straße Am Steintor bzw. der Bahntrasse sowie im Bereich des Bahnüberganges übers chritten werden. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden eingehalten. Zur Einhaltung des gebietsspezifischen Orientierungswertes im Bereich der Erdgeschosse wird entlang der Bahntrasse eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN erforderl ich. Dies entspricht einer Höhe von ca. 3 m über der geplanten Straßenverkehrsfläche im Plang e- biet. Die Schallschutzwand muss den Anforde rungen der ZTV -LSW 06 entsprechen und ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen. Da eine höhere Lärmsc hutzwand aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen nicht zu vertreten ist, wird zusätzlich passiver Lärmschutz erforderlich. Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Bau- grenzen sind zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erfor- derlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten. Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Bau- grenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w, res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten. Begründung / Seite 12 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Da bereits bei Außengeräuschpegeln über 45 dB(A) bei teilweise geöffnetem Fenster ein ung e- störter Schlaf häufig ni cht mehr möglich ist , ist in den Bereichen des Plangebietes, in denen nachts diese Pegel vorliegen, bei Räumen ab dem 1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftungen erforderlich, sofern die Fassaden zur Lärmquelle hin ausgerichtet sind. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die Gesamtschal l- dämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinric h- tungen/ Rolladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen. Die schalltechnische Untersuchung der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre aus dem Straßenverkehr für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung hat ergeben, dass aufgrund der aktuell sehr geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der Straße Petersheide künftig Pegelerhöhungen von bis zu 8 dB(A) zu prognostizieren sind. Mit dieser Pegelerhöhung werden die bis dato eingehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete um bis zu 1 dB am Tag und bis zu 3 dB im Nachtzeitraum ü berschritten. Die Ori- entierungswerte für Mischgebiete werden jedoch eingehalten, sodass weiterhin gesundes Wohnen möglich ist. Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BIm- SchV) von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A), die als Grenze zur erheblichen Belästigung durch Verkehrsgeräusche im Rahmen des Neubaus oder der wesentlichen Änderung von Str a- ßen herangezogen werden, werden an den untersuchten Immissionsorten ebenso eing ehalten wie die sog. „Zumutbarkeitsschwelle”, die nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebiet en bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) im Nachtzei t- raum liegt. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwand) scheiden im Bereich der Petersheide auf Grund der bestehenden städtebaulichen Situation aus. Alternative Erschließungsmöglich- keiten über die gew ählten Anbindungen für das Baugebiet (Petersheide und Peter s- damm/Steintor) hinaus bestehen nicht. Die Anbindung an das Steintor wurde durch den Ausbau der Bahnquerung in ihrer Lei stungsfähigkeit optimiert, so dass die Verkehrsbelastung für den Straßenzug Petersheide soweit als möglich minimiert werden konnte. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auf Grundlage des bisherigen Planungsrechtes (Gewerbegebiet) eine vergleichbare oder auch höhere Verkehrsbe- lastung mit einem höheren Anteil an Schwerlastverkehr im Bereich Petersheide möglich wäre, wird die mit der Planung verbundene Lärmbelastung in der Abwägung der verschiedenen B e- lange als hinnehmbar eingestuft. Ein Anspruch auf Durchführung passiver Lärmschutzmaß- nahmen ist aufgrund der Höhe der Lärmbelastung und der Tatsache, dass es sich im vorli e- genden Fall nicht um den Neubau oder die wesentliche Änderung einer Straße handelt, nicht gegeben. Im Einwirkungsbereich der Straße Am Steintor ist der Einfluss der Zusatzverkehre aufgrund der bereits höheren Verkehrsvorbelastung geringer und führt lediglich zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von 0,2 bis 0,4 dB(A). Damit wird die bestehende Immissionssituation in Hin- blick auf die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht wesentlich ve r- schlechtert. Ein Anspruch auf passi ve Lärmschutzmaßnahmen an der betroffenen Wohnbe- bauung besteht auch in diesem Fall nicht. • Freizeitlärm Neben den Verkehrslärmimmissionen wurden ebenso die Freizeitlärmeinwirkungen durch das nördlich angrenzende Jugendzentrum „Bahnhof Wolbeck“ beurteilt“ (Grundlage: Schalltechni- scher Bericht über die Geräuschsituation in der Nachbar schaft des Jugendzentrums „Bahnhof Wolbeck“, Kötter Consulting Engineers KG, Rheine, 13.01.2012). Begründung / Seite 13 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass an der geplanten Wohnnutzung innerhalb des Plan- gebietes südlich der Anbindung Petersdamm die gebietsspezifischen I mmissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie NRW in der lautesten Nachstunde eingehalten werden. Anders stellt sich dies für die westlich der Bahnlinie dem Jugendzentrum gegenüberliegende geplante Mischgebietsnutzung dar. Hier werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der nordöstlichen Baugrenze deutlich überschritten. Im Rahmen des Bebauungsplanes werden da- her für diese Grundstücke Festsetzungen getroffen, um bei Neubau, der baulichen Änderung oder Erweiterung einen schalltechnischen Konflikt zu vermeiden. Grundsätzlich sind abschirmende Maßnahmen in Form einer Lärmschutzwand besonders an der Quelle effektiv. Mit zunehmendem Abstand einer potentiellen Lärmschutzwand zu der Quel- le erhöht sich die erforderliche Schirmkantenhöhe. Im vorliegenden Fall wäre die Höhe einer Lärmschutzwand, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen wäre, mindes- tens so hoch wie der zu schützende Immissionsort (jedes Vollgeschoss müsste demnach voll geschützt werden). Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung einer Lärmschutzwand aus städ- tebaulichen Gründen nicht zielführend. Es sind daher Vorkehrungen zum passiven Immiss ions- schutz erforderlich. An den betroffenen Fassaden der Gebäude in Ausrichtung zum Jugendz entrum ist der Immis- sionsschutz der geplanten Wohnnutzung daher durch folgende technische/ grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der genannten Maßnahmen sicherzustellen: - Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 (Ausgabe Novem- ber 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung, - Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder - Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhal tung der Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gewähr- leistet werden. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. • Gewerbelärm Hinsichtlich der bestehenden gewerblichen Nutzungen im Norden des Plangebietes sind keine Immissionsprobleme zu erwarten. Nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes sind hier auch künftig nur mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzungen zulässig. 6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel Hinsichtlich möglicher Altlasten auf dem ehemaligen Gewerbegelände wurde eine Gefähr- dungsabschätzung (Baugrund Ingenieure: Gefährdungsabschätzung, B etriebsgelände Lancier, Münster, 28.01.2003) durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt , dass aufgrund eines Hei z- ölschadens und eines Ölschadens in den Jahren 1991 und 1992 im Nordosten des ehemaligen Betriebsgeländes erhöhte Belastungen im Grundwasser festgestellt wurden. Nach abschließendem Prüfbericht (Wessling GmbH, Prüfbericht Untersuchungen ehem. Lan- ciergelände Münster -Wolbeck, Altenberge, 04.09.2014) sind die Untersuchungen im Bereich der ehemaligen Tauchbecken abgeschlossen. Bis auf einen geringf ügig erhöhten PAK -Befund in einer der beiden neuen Messstellen wurden keine Besonderheiten bezüglich der Schadstof f- untersuchungen festgestellt. Das Konzept zur Sanierungsbegleitung im Bereich der „ehem. Gebäude 2 und 4” wurde von der Stadt Münster genehmig t, so dass hier unter gutachterlicher Begleitung die Bodenplatten aufgenommen werden konnten. Beim Rückbau der Bodenplatten traten keine auffällig en Geruchsbildungen (Heizöl / Diesel-Lösemittelgerüche) bzw. Verfärbun- gen auf. Sowohl die Analyseergebnisse der Untersuchungen im Bereich des ehem. Farbl agers als auch die organoleptischen Befunde ergaben bei den Feldarbeiten (Rammkernsondierungen) keine Besonderheiten. Begründung / Seite 14 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Mit Sanierung der Altlast wird das Gelände altlastenfrei für die Bebauung zur Verfügung g e- stellt. Eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen des Bebauungsplanes gem. § 9 (5) BauGB be- steht demnach nicht. Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. Da- her ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittelfreiheit zu prüfen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun- de auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel- funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7 Flächenbilanz Plangebiet gesamt 11,24 ha 100,00 % Allgemeines Wohngebiet 7,43 ha 66,10 % Mischgebiet 0,63 ha 5,60 % Fläche für Gemeinbedarf 0,22 ha 1,96% Öffentliche Verkehrsfläche 1,65 ha 14,68 % Verkehrsgrün 0,06 ha 0,53 % Fläche für die Wasserwirtschaft 0,61 ha 5,43 % Öffentliche Grünfläche 0,51 ha 4,54 % Bahnanlage 0,13 ha 1,16 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i .V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB durchzuführenden Umweltprüfung zusam men, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. 8.1. Rahmen der Umweltprüfung Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im wesentlichen das Plangebiet des Bebauungsplans. Je nach Er fordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Für das Plangebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 344 zugrunde. Dieser setzt der- zeit großflächig „Gewerbegebiet“ für das Plangebiet mit einer GRZ von 0,8 fest. Zusätzlich sind Begründung / Seite 15 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm entlang der Grenzen zur freien Landschaft, zu dem bestehenden Wohngebiet im Norden und entlang der Landesstraße Eingrünungen festgesetzt. Bezüglich des Immissionsschutzes wur- den Nutzungsgrenzen festgesetzt und die zulässigen Betriebsarten gem. damals geltender A b- standsliste geregelt. Demnach sind großflächige Versiegelungen innerhalb der Baugrenzen zulässig. Ebenso wäre eine Überplanung der aktuell vorhandenen Biotops trukturen und landwirtschaftlichen Flächen zulässig. Die Entwicklung gemäß den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans würde kein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG darstellen. Die folgende Bestandsbeschreibung berücksichtigt den derzeit planungsrechtlichen Zustand. Zudem werden auch Aussagen zum aktuellen Bestand gemacht, um der tatsächlichen Situation Rechnung tragen zu können. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Die Planung sieht vor, im Süden von Wolbeck auf einer Fläche von rund 11 ha, neue Wohn- buflächen zu schaffen, um der N achfrage nach Geschosswohnungen und Einfamilienhäusern nachzukommen. Die hierfür in Anspruch zu nehmende Fläche ist bereits mit dem rechtskräfti- gen Bebauungsplan Nr. 344 mit Planungsrecht belegt. Dieser setzt jedoch Gewerbegebiet für das Plangebiet fest, s o dass durch den Bebauungsplan Nr. 509 die planungsrechtlichen V o- raussetzungen für die Entwicklung des neuen Wohngebietes geschaffen werden soll en. Die geplante Erschließung des Plangebietes erfolgt von den Straßen Petersheide und Peter s- damm. Die Details der Planung können auch dem städtebaulichen Konzept (Pkt. 5 der Begrün- dung) entnommen werden. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die auf den im fol genden genannten Gesetzen bzw. Richt linien basierenden Vorgaben für das Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter konkretisiert. Umweltschutzziele Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Im - missionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Bauge- setzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau). Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Frei zeitgestaltung sind Vorgaben im Baugeset z- buch (Bildung, Sport, Frei zeit und Er holung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Er holung in Natur und Landschaft) enthalten. Biotopty- pen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Ar- ten- und Bio- topschutz Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den ent sprechenden Para graphen des Baugesetzbuches (u.a. zur Si cherung der Lei s- tungs- und Funk tionsfähigkeit des Natur haushalts und der Tier - und Pflanzen welt ein- schließlich ihrer Lebensstätten und Lebens räume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funkt i- on) sowie der Bundesartenschutzverordnung vor gegeben. Weitere Auskünfte ge ben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesboden- schutzgesetzes (u.a. zum spar samen und schonenden Um gang mit Grund und Boden, zur nachhal tigen Si cherung oder Wieder herstellung der Bodenfunktionen), der Bundes- bodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vor gaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswasserge- Begründung / Seite 16 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Umweltschutzziele setz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der All gemeinheit und als Le bensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bund esnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den ent sprechenden Para graphen des Bauge- setzbuches vorgegeben. Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Ver meidung von schädlichen Um- welteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschut z- gesetzes und der TA Luft zu beachten. Indi rekt enthalten über den Schutz von Biotopen das Bundes naturschutzgesetz und di rekt das Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenk male sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, hi storischen Orts - und Landschaftsbilds ist in den ent - sprechenden Para graphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. Tabelle 2: Beschreibung der Umweltschutzziele 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des „Kernmünsterlandes“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich von Wolbeck bis nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht. Kennzeichnend für die „ Wolbecker Ebene“ sind die Sandlößebenen mit geringen Höhenunter- schieden – das Plangebiet liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m ü. NHN. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun- und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert. Laut Grünordnungsplan Münster würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend artenarmer Eichen- Hainbuchenwald mit Buchen- Eichen-Durchdringung als „poten- ziell natürliche Vegetation“ etablieren. Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist als Gewerbestandort gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 344 mit den entsprechenden Versiegelungen realisiert worden. Inzwischen sind jedoch die damals errichteten Gebäude größtenteils mit entsprechender Genehmigung abgerissen worden. Das südliche Plangebiet wird als intensiv genutzter Acker wie auch Grünland bewirt schaftet. Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich auch einige Gehölzbestände mit z.T. kulturhistorischer Bedeutung (Wallhecke, Schneitelhainbuchen). Im Norden rahmt der bestehende Siedlungskör- per Wolbecks Teile des Plangebietes ein. Im Osten schließen sich die weitläufigen Waldbe- stände des Wolbecker Tiergartens an, die als Naturschutz- und FFH-Gebiet ausgewiesen sind. 8.4.1 Menschen • Bestandsbeschreibung Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (E rholung) aber auch mögliche Funktionen als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. Begründung / Seite 17 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans lassen derzeit eine Belastung des Schutzgutes zu. So ist beispielsweise durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes eine er- höhte Immissionsbelastung des Plangebietes und des Umfeldes möglich. Der Immission s- schutz wurde über die Abstandsl iste des so genannten Abstandserlasses gewährleistet. Da r- über hinaus verläuft entlang der östlichen Grenze die Straße „Am Steintor“ und die Bahnlinie Münster - Sendenhorst, die zukünftig neben Güterverkehr auch wieder für Personennahverkehr geöffnet werden soll. Hierdurch bestehen Vorbelastungen auf das Plangebiet. Die derzeitig vorhandene Nutzung innerhalb des Plangebietes stellt sich jedoch an ders dar. So ist das Gewerbegebiet nur im nördlichen Teilbereich entwickelt worden und der südliche Teilbe- reich wird für landwirtschaftliche Zwecke, d.h. auch zur Produktion von Nahrungsmitteln, ge- nutzt. Weiter finden sich im östlichen Bereich Kleingartenstrukturen, die der Erholung snutzung dienen sowie zwei Wohnhäuser (nordöstlich). • Umweltauswirkungen Mit der Planung werden die bisher (planungsrechtlich) zulässigen Auswirkungen auf das Schutzgut zurückgenommen. Die Festsetzung eines Wohn- , bzw. Misch gebietes hat deutlich geringere Auswirkungen auf die angrenzenden Nutzungen. Gleichzeitig werden höhere A n- sprüche an den Immissionsschutz gestellt. So wurde der Immissionsschutz gegenüber der Landesstraße und der Bahnlinie gutachterlich geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass entlang der östlichen Plangebietsgrenze eine Schallschutzwand in einer Höhe von 3 m zu errichten ist. Zusätzlich sind passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Obergeschosse der Gebäude erforderlich. Im Bebauungsplan werden die erforderlichen Maßnahmen durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Der erforderliche Immissionsschutz u nd somit gesunde Wohnverhältnisse können so sichergestellt werden. Die bestehende Wohnnutzung kann in der Planung erhalten werden. Eine Erschließung des Gebietes durch Fuß- und Radwege ist vorgesehen. Hierdurch kann die Erholungsnutzung im Plangebiet gesteigert werden und es ist ein Anschluss an die freie Landschaft sowie den Wol- becker Tiergarten gegeben. Die Funktion als Arbeitsplatz im Gewerbegebiet wurde bereits aufgegeben. Ebenso geht die Funktion als Arbeitsplatz auf den Landwirtschaftsflächen verloren. Unter Beachtung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen werden mit der Planung keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt • Bestandsbeschreibung Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Plangebiet ein Gewerbegebiet mit einer Grundfl ä- chenzahl von 0,8 fest. Weiter sind randliche Eingrünungen als private Grünfläche in einer Breite zwischen 5 m im Westen, 10 m entlang der nördlichen und südlichen Grenze und bis zu 50 m in dem breiten Streifen im Südosten festgesetzt. Im Süden sind Teile dieser privaten Grünfl ä- che mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert. Ebenso ist im Norden des Bebauungsplans ei- ne private Grünfläche mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert. Der rechtsk räftige Bebauungsplan dient als Grundlage für die folgende Bewertung der Bi o- toptypen und für die Eingriffsregelung. Begründung / Seite 18 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Private Grünfläche mit Erhaltungsfestsetzung An der südlichen Grenze findet sich ein Gehölzbestand, der mit einem Erhaltungsgebot belegt ist. Die Gehölze setzen sich, nach aktueller Prüfung, vorwiegend aus Fichten zusammen. Inner halb der Erhaltungsfestsetzung findet sich hier auch eine alte Wallhecke mit Schneitelhainbuchen. Die Fläche mit Erhaltungsfestsetzung im Norden setzt sich vorwiegend aus Birken zusammen und bildet einen dichten Gehölzbestand. Seltenheit selten und nur langfristig ersetzbar , kulturhistorisch bedeutsam (Schneitel- hainbuchen), mittlere Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit (Fichten- , Birken be- stand) Natürlichkeit/ Hemerobie Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der S i- cherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung. Die bestehenden Schneitel hainbuchen haben im Zusammenhang mit den umgebenden Biotopstrukturen eine hohe ökologische Qualität Struktur- und Ar- tenvielfalt Natürliche (hohe) Strukturvielfalt . Im rechtskräftigen Bebauungsplan wird die Struktur- und Artenvielfalt durch die großzügigen Grünfestsetzungen gesichert Artenschutzwert Fichten und Birkenbestand v on mittlerer Funktionserfüllung. Die bestehenden Schneitelhainbuchen im südlichen Bereich des Plangebietes haben im Ko n- text der angrenzenden Biotopstrukturen einen hohen Wert für den Arten- schutz u.a. als potenzieller Lebensraum für planungsrelevante Arten Biotopverbund Funktion im Zusammenhang mit der angrenzenden offenen Landschaft im Süden gegeben, Birkenbestand im Norden mit nachrangiger Funktion, da mehr oder weniger solitär gelegen Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet , Gleise und Straßen Private Grünfläche mit Pflanzgebot Fast das gesamte Plangebiet ist von einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot umgeben. Das Pflanzgebot sieht laut textlicher Festsetzung standortgerechte Flurgehölze (z.B. Hainbuche, H a- selnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball) vor. Seltenheit Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit Natürlichkeit/ Hemerobie Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der S i- cherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung Struktur- und Ar- tenvielfalt mittel Artenschutzwert Im Verbund von mittlerer bis hoher Funktionserfüllung Biotopverbund Funktion für häufige Kulturfolger (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kaninchen) Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet Namenloses Gewässer Im Norden des Plangebietes verläuft ein namenloses Gewässer. Es wird im Norden nur in einem kurzen Teilstück als offenes Gewässer geführt. Danach verläuft es im verrohrten Zustand weiter. Dieser Bereich ist mit einem Leitungsrecht belegt. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit/ Hemerobie Anthropogen stark beeinflusst und begradigt als Graben ausgebaut, Gehöl ze in der Böschung mit einer mittleren naturnahen Entwicklung Struktur- und Ar- tenvielfalt Gewässer begradigt und ohne Struktur, Gehölze mit einer mittleren Struktur- vielfalt Artenschutzwert Mittlere Funktionserfüllung Begründung / Seite 19 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Biotopverbund Keine besondere Funktion, da nur in Teilen offen geführt Vorbelastung Durch den Ausbau und das angrenzende Gewerbegebiet deutlich anthropo- gen vorbelastet Versiegelte Fläche / Gewerbegebiet Der zentrale Bereich des Bebauungsplans lässt eine großflächige Versiegelung von max. 80 % der vorhandenen Fläche zu. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit/ Hemerobie Naturfern Struktur- und Ar- tenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert Nachteilig Biotopverbund Keine Funktion Versiegelter Weg / Verkehrsfläche Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft der Petersdamm über den das Plangebiet im rechtskräftigen Bebauungsplan erschlossen wurde. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern Struktur- und Ar- tenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert Nachteilig / Barrierewirkung Biotopverbund Keine Funktion Fläche für Bahnanlagen Entlang der nordöstlichen Plangebiets grenze verläuft eine Bahnlinie, die im nördlichen Bereich innerhalb des Bebauungsplans liegt. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern Struktur- und Ar- tenvielfalt Im Verbund mit anderen Biot optypen kann eine hohe Strukturvielfalt entst e- hen, die insbesondere für Reptilien von Bedeutung sein kann Artenschutzwert Als Habitatkomplex u.U. hoch Biotopverbund Keine besondere Funktion Stellplatzanlage Im nördlichen Bereich des Plangebietes sind Stellplatzanlagen festgesetzt. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern Struktur- und Ar- tenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert nachteilig Biotopverbund Keine Funktion Tabelle 3: Bewertung der Biotoptypen Begründung / Seite 20 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die folgende Bestandsbeschreibung wird zusätzlich zum rechtskräftigen Bebauungsplan aufg e- führt, um den real-faktischen Gegebenheiten im Plangebiet Rechnung zu tragen. Hierzu erfol g- te im Sommer 2014 sowie im Frühjahr 2015 eine B estandserfassung, um Art und Zustand der Biotoptypen in den noch nicht als Gewerbegebiet entwickelten Flächen beschreiben zu können. Es wird auf den Bestandsplan im Anhang und die dort verwendeten Biotoptypenkürzel verwi e- sen. Der nördliche Teilbereich ist bereits großflächig versiegelt (HW5). Von den zum Zeitpunkt der Bestandserfassung noch erhaltenen Gewerbegebäuden soll nur das Bürogebäude im Nordwes- ten des Plangebietes zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die übrigen Hallen sind bereits ab- gerissen. Es bestehen schmale randliche Eingrünungen entlang der Plangebietsgrenzen (BD3). Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes finden sich neben einigen Wohnhäusern (SB0) mit angegliederten Gärten (HJ1) zusätzliche Kleingärten (HS0). Die Gärten sind teilweise mit Obs t- gehölzen bestanden. In diesem Bereich liegt auch ein Birkenbestand (AD1a), der im rechtkräf- tigen Bebauungsplan mit einer Erhaltungsfestsetzung belegt ist. Dieser Birkenbestand wird in der vorliegenden Planung jedoch nicht berücksichtigt , da hier die Erschließungs straße für das Plangebiet vorgesehen ist. Im Nordwesten verläuft ein offenes Gewässer (FN0), welches von einem dichten Gehölzstreifen (BD3) umgeben ist. Das Gewässer ist im weiteren Verlauf verrohrt und wird unterirdisch weiter geführt. Im zentralen Bereich des Plangebietes finden sich zwei größere Gehölzbestände (BA1), die einige markante und erhaltenswerte Einzelbäume (z.B. Solitäreichen, Weiden) auf- weisen. Der südliche Bereich ist landwirtschaftlich geprägt. Neben den ackerbaulich genut zten Flächen (HA0) verlauf en Gehölzstrukturen entlang der Grenzen ( AJ0, BB1, BD3, BE2), die z.T. eine hochwertige ökologische Qualität aufweisen. Es befinden sich einige alte Eichen (BF1) an der westlichen Plangebietsgrenze und etwas weiter südlich davon liegt ein erhaltenswertes S chle- hengebüsch (BB1). An der südwestlichen Grenze besteht ein kleiner, lichter Fichtenbestand (AJ0), an dessen östl i- cher Seite sich einige hochwertige Schneitel hainbuchen (BG1) und Eichen in Form einer Wal l- hecke (BD1b) befinden. An der westlichen Seite des Fichtenbestandes verläuft ein erhaltens- wertes Weidengebüsch (BB1). Entlang der südlichen Grenze verläuft ein Graben (FN0), der von Erlen, Weiden (BE2) aber auch Fichten (AJ0) begleitet wird. Zu den hochwertigen Gehölzstrukturen zählen neben den Schneitel hainbuchen (BG1) und den Eichen (BF1), vor allem die Schlehen- und Weidengebüsche (BB1) an der westlichen Plang e- bietsgrenze, aber auch die Gehölze entlang des Gewässers im Norden (BE0) haben eine höhe- re ökologische Qualität. • Umweltauswirkungen Die Planung sieht vor, das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet zu überführen, wodurch die GRZ und das Maß der planungsrechtlich zulässigen Emissionen reduziert werden. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten randlichen Eingrünungen bleiben nur teil- weise erhalten. Die Eingrünungen nach Süden und Südwesten sollen in der Planung Berück- sichtigung finden (öffentliche Grünfläche) , wurden jedoch - mit Ausnahme der Schneitelhai n- buchen - nicht eingemessen und dementsprechend auch nicht festgesetzt. Begründung / Seite 21 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Im Bereich des zukünftigen Quartierplatzes, der im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt ist , besteht die Möglichkeit , einige Gehölze aus dem Bestand zu erhalten. Das Gewässer im Norden wird entlang der nordwestlichen Plang ebietsgrenzen naturnah aus- gebaut und durch zwei Regenrückhaltebecken (eins im Norden, eins im Westen) ergänzt. Die angrenzenden Gehölze können, soweit das technisch und aufgrund der durchzuführenden Er d- bewegungen möglich sein wird, erhalten bleiben. Die Schneitelhainbuchen der Wallhecke werden durch entsprechende Festsetzungen gesichert. Nach Osten hin erfolgt der Bau einer Lärmschutzwand. Mit der Planung werden auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans im Ver- gleich zu der vorliegenden Planung einige der bestehenden Grünstrukturen entfernt. Aufgrund der Reduktion der Versiegelungsrate erfolgt jedoch keine voraussichtlich er- hebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. • Artenschutz Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe I 1 erstellt. Diese schließt mit dem Ergebnis, dass unter Beachtung eines Zeitfensters für die Gehölzbeseitigung en mit der Realisierung des Wohngebietes voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Konflikte verbun- den sind. Für die Realisierung des Wohngebietes liegt eine Artenschutzprüfung , Stufe II „Avifauna & Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere“ 2 aus dem Jahr 2014 vor . Das Gutachten bestätigt die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, Stufe I (WoltersPartner, 2014), so dass mit Planumsetzung – unter Beachtung des § 39 BNatSchG (keine Gehölzentfernungen zw i- schen dem 01.03 und 30.09 eines jeden Jahres) – keine artenschutzrechtlichen Verbote g e- genüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind. Da ein Nistplatz der nicht planungsrelevanten Art Mauersegler am bestehenden Gebäude festgestellt wurde, wird gutachterlich empfohlen, nach dem Gebäudeumbau bzw. der Sanierung eine geeignete Nis t- möglichkeit für diese „Gebäude-brütende“ Art anzubringen. • Natura 2000-Gebiete Durch die Planung wi rd eine bestehende, teils als Gewerbegebiet und teils landwirtschaftlich genutzte Fläche in Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet umgewandelt. Das bestehende Gewerbe- gebiet liegt auch heute schon in einem Abstand von ca. 150 m zum FFH -Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) und stellt demnach eine zulässige Vorbelastung des FFH -Gebietes dar. Durch die vorgesehene Änderung wird die bisher zulässige großflächige Versiegelung zurüc k- genommen. Zusätzlich erfolgen durch die Ausweisung eines Wohn- bzw. Mischgebietes weni- ger Immissionen in dem FFH-Gebiet. Durch diese Änderung ist mit einer Zunahme der Besucherzahlen im Wolbecker Tiergarten zu rechnen, da im Plangebiet eine Vielzahl von neuen Wohneinheiten entstehen werden. Jedoch besteht im Wolbecker Tiergarten bereits heute eine zulässige Nutzung und damit auch Vorbe- lastung durch Erholungssuchende. 1 Wolters Partner, Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 509 „Steintor / Petersheide. Coesfeld, 10 .09.2014. 2 Schwartze, M., Artenschutzprüfung Avifauna (ASP) & Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere zum Bebauungs- plan Nr. 509 Wolbeck – Steintor/Petersheide. Warendorf, Sept. 2014. Begründung / Seite 22 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Gemäß der Arbeitshilfe für FFH -Verträglichkeitsuntersuchungen3 und dem Absatz 4.1.4.2 der VV-Habitatschutz4 stellen Freizeit - und Erholungstätigkeiten in der freien Landschaft und im Wald, soweit keine Rechtsvorschriften entgegenstehen, in der Regel keine erheblichen Beein- trächtigungen der Erhaltungsziele der Lebensräume sowie der Tier - und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse dar. Durch die Planung werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) ausgelöst. 8.4.3 Boden • Bestandsbeschreibung Es sind durch den Bebauungsplan bereits großflächige Versiegelungen bis zu 80 % zulässig (GRZ 0,8). In den Randbereichen sind durch Grünfestsetzungen Versiegelungen des Bodens nicht zulässig. Ein kurzes Stück des Gewässers ist im nördlichen Bereich im offenen Verlauf festgesetzt. Der nördliche Teil des Plangebietes ist bereits großflächig versiegelt. Der südliche Teil wird derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Hier bestehen auch „ungenutzte“ bzw. höchstens forstwirtschaftlich Bereiche. Abb. 1: Böden im Untersuchungsraum (ohne Maßstab) Quelle: Umweltkataster der Stadt Münster. 3 Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in NRW, Beeinträchtigungen, Erhaltungs - und Entwicklungsmaßnah- men sowie Bewertung von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in NRW, Ministerium für Umwelt und N a- turschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW. Düsseldorf, 2004. 4 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH - RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz, Rd.Erl. des MUNLV NRW, 2010. Begründung / Seite 23 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Braunerde-Pseudogley Lage/ Seltenheit - Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im Plangebiet Braun- erde-Pseudogleye (grau) vor, der aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über toni- gen Lehmen aus dem Altpleistozän bzw. Mittelpleistozän besteht. Speicher- und Reglerfunktion - Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere che- misch-physikalische Funktion Filterfunktion auf. Die Fähigkeit Stoffe zu speichern (Sor p- tionsfähigkeit) ist von mittlerer Funktionserfüllung. Natürliche Ertragsfähigkeit - Mit 30-50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. Vorbelastungen/ Entwicklungspo- tenzial - Vorbelastungen des Bodens sind durch eine großflächige Versiegelung und die acker- bauliche Nutzung gegeben. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffl i- che Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die Bewirtschaftung verändert. Bei Aufgabe der intensiven Nutzung und einer Ent- siegelung bestünde jedoch ein hohes Entwicklungspo tenzial. Gley-Pseudogley Lage/ Seltenheit - Am südwestlichen Rand ragt ein grund- und stauwasserbeeinflusster Boden (Gley- Pseudogley, braun) in das Plangebiet. Diese grund- und stauwasserbeeinflussten Böden kommen hier auf lehmigen Sand aus Talsanden und Terrassenablagerungen über S an- den der Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän vor. Speicher- und Reglerfunktion - Laut Bodenkarte besteht eine geringe Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere che- misch-physikalische Filterfunktion . Die Fähigkeit , Stoffe zu speichern (Sorptionsfähi g- keit) ist von geringer Funktionserfüllung. Natürliche Ertragsfähigkeit - Mit 25-45 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit. Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. Vorbelastungen/ Entwicklungspo- tenzial - Vorbelastungen des Bodens bestehen in Randbereichen durch die ackerbauliche Nut- zung. So ist die obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (B e- wirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) der landwirtschaftl i- chen Nutzung verändert. Der größte Teil ist jedoch mit Gehölzen bestanden. - Bei potenzieller Aufgabe der intensiven Nutzung besteht ein hohes Entwicklungspoten- zial. Typischer Pseudogley Lage/ Seltenheit - Am südlichen Plangebietsrand erstreckt sich entlang des sich dort befindlichen Gr abens ein stauwasserbeeinflusster Pseudogley (weiss). Dieser Boden besteht aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über tonigen Lehmen aus dem Alt - bzw. Mittelpleistozän. Speicher- und Reglerfunktion - Das Substrat weist eine hohe Pufferfunktion und mittlere Speicher - und Reglerfunktionen auf. Natürliche Ertragsfähigkeit - Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30-50 Bodenwertpunkte beziffert, jedoch ist der Ertrag aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher ei nzustufen. Schutzwürdigkeit - Der Boden ist als besonders schutzwürdiger Staunässeboden mit Biotopentwicklungspo- tenzial für Extremstandorte ausgewiesen. Vorbelastungen/ Entwicklungspo- tenzial - Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen der ackerbauli chen Nutzungen beeinflusst. Tabelle 4: Böden Begründung / Seite 24 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm • Umweltauswirkungen Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 11 ha eine Überbauung eines bisher planung s- rechtlich schon überbaubaren Bodens zulässig. Die vorliegende Planung lässt jedoch eine deutlich geringere Versiegelungsrate (GRZ 0,4-0,6 bzw. für Tiefgaragen 0,8) im Vergleich zu m rechtskräftigen Bebauungsplan (GRZ 0,8) zu. Der schutzwürdige Boden im Süden des Plangebietes kann zum größten Teil durch überl a- gernde Grünfestsetzungen vor einer Bebauung bewahrt werden. Folglich sind nur nicht schut z- würdige Böden von einer zukünftigen Bebauung betroffen. Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es, wie es bisher auch schon zulässig ist, in diesen Bereichen zu Bodenabtrag, Neuauffüllung und Anschnitt des Bodenprofils kommen, so dass die Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich dauerhaft einer anderweitigen Nutzung (land-, forstwirtschaftlich) entzogen wird. Durch die herabgesetzte Grundflächenzahl ergibt sich insgesamt eine positive Entwick- lung, so dass mit der Planung voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet werden. 8.4.4 Wasser • Bestandsbeschreibung Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Bereich eine Fläche für die Wasserwirtschaft fest. Gem. dem Umweltkataster der Stadt Münster verläuft hierdurch von Süden kommend und nach Nordwesten abknickend ein namenloses Gewässer durch das Plangebiet. Das Gewässer ist derzeit vorwiegend verrohrt. Nur im Bereich der benannten Fläche für die Wasserwirtschaft ver- läuft es offen. Dem Untersuchungsgebiet unterliegt großräumig die Grundwassereinheit „Profiltyp 4“. Der Grundwasserleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ -lehm unterla- gert wird. In Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Die Grundwasserneubildungsrate ist flächig im Plangebiet mit 200 - 300 mm / Jahr beziffert. Es liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als Wasserschutzgebiet besteht nicht. Im Süden des Plangebietes befindet sich ein wassergefüllter Graben, der nicht im Kataster der Stadt Münster geführt wird. Er dient zur E ntwässerung der Landesstraße und der Bahnlinie im Osten. Der Bebauungsplan setzt hier eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest. • Umweltauswirkungen Das namenlose Gewässer wird in der Planung berücksichtigt und an die Plang ebietsgrenze im Norden bzw. Westen verlegt. Es wird offen und naturnah ausgebaut. Hierfür wird parallel zum Bebauungsplan ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt. Das unbelastete Niederschlagswasser wird über zwei Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt in das Gewässer eingeleitet. Durch die Verringerung der zulässigen Versiegelung s- rate wird dauerhaft sichergestellt, dass mehr Niederschlagswasser direkt vor Ort für die Grundwasserneubildung zur Verfügung steht. Die Schmutzwässer werden über Kanäle, die an das bestehende Netz angeschlossen werden, abgeführt. Begründung / Seite 25 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die Aufgabe der gewerblichen Nutzung hat zur Folge, dass keine Verunreinigungen durch G e- fahrgüter oder sonstige belastende Stoffe mehr im Plangebiet zulässig sind. Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.5 Klima / Luft • Bestandsbeschreibung Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro- bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. – Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch. – Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) sind Kaltluft ent- stehungsgebiete mit mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe Funktion für die Kaltluftproduktion auf. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan setzt eine hohe Versiegelungsrate (GRZ 0,8) fest und lässt ein Gewerbegebiet mit einer entsprechenden Emissionsbelastung für die angrenzenden Bereiche zu. Der nördliche Teilbereich ist bereits dementsprechend großflächig versiegelt. Demnach ist derzeit planungsrechtlich eine deutliche Vorbelastung auf das Schutzgut zulässig . Diese wird nur durch die randlichen Eingrünungen abgemildert. Der südliche Bereich ist jedoch noch in landwirtschaftlicher Nutzung mit einer Wirkung als Kal t- luftentstehungsbereich und die bestehenden Gehölze haben eine positive Wirkung auf die Luf t- hygiene. Aufgrund der Lage im südlichen Bereich von Wolbeck besteht vorwiegend eine indirekte Funk- tion im Rahmen des thermischen Luftaustausches. Für einzelne Grundstücke überni mmt die Fläche in Hauptwindrichtung gelegen auch eine direkte Funk tion im lufthygienischen Ausgleich. Allerdings bestehen/ bestanden durch die großflächigen Versiegelungen eher negative Rüc k- kopplungen. Im Hinblick auf die Hauptwindrichtung um Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine di- rekte (in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung/ thermischer Luftaustausch) Funkti- on für den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im Umwel t- kataster der Stadt Münster sind für das Plangebiet keine Funktionen als klimaökologischer Ausgleichsraum, Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbah- nen dargestellt. • Umweltauswirkungen Mit der Planung ergibt sich durch die Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate, der vo- raussichtlichen Anlage von Grünstrukturen in den Gärten der Wohnbaufläche und der Verände- rung der Nutzung planungsrechtlich eine positive Auswirkung auf das Schutzgut. In dem künftigen Wohngebiet ist im Vergleich zu dem bisher festgesetzten Gewerbegebiet mit niedrigeren Temperaturen, geringeren Tag- und Nachttemperaturunterschieden und geringeren Belastungen durch Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen zu rechnen. In den zusätzlichen randlichen Eingrünungen und den Grünflächen könnten bestehende Bäume und Gehölze erhalten werden, die aufgrund ihres Alters und der Größe eine deutlich höhere Fil- terfunktion übernehmen, als Neuanpflanzungen. Begründung / Seite 26 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Eine erhebliche Beeinträchtigung der Ortslagen ist aufgrund der Lage in der überwiegend windabgewandten Seite und der großräumig klimatisch positiven Wirkungen im Rahmen ther- mischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden freien Landschaft nicht zu erwarten. Mit der vorgesehenen Anordnung der Gebäude mit überwiegender Süd- , Südwest-Ausrichtung besteht zudem die Möglichkeit zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Son- nenenergie (Photovoltaikanlagen). Somit wird insbesondere der Zielsetzung des Baugeset z- buchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes gefolgt. Unter Berücksichtigung der Lage und der Nutzung als Wohngebiet sind v oraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse angrenzender oder geplanter Siedlungsfläche zu erwarten. 8.4.6 Landschaft • Bestandsbeschreibung Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land- schaft gestellt: – Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen, wider. – Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d.h der Ausstattung der Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. – Das Bedürfnis nach Heimat wir d durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das Vorhan- densein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Menschen über Generationen, befriedigt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan wurde keine konkrete Höhenfestsetzung für die Gebäude- höhe vorgenommen, er setzt allerdings eine Eingrünung entlang der Plangebietsgrenzen fest. Der südliche Bereich stellt sich als kleinteiliges Mosaik aus Ackerflächen und Gehölzbe ständen dar. • Umweltauswirkungen Die Planung sieht eine Eingrünung des P langebietes - ähnlich dem derzeit rechtskräftigen Be- bauungsplan - vor. Gleichwohl wird der Anteil an öffentlichen/ privaten Grünflächen, insbeson- dere im südlichen und östlichen Bereich des Plangebietes deutlich zurückgenommen. Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung für die geplanten Baukörper aufgenommen, so dass von der freien Landschaft her zukünftig keine negativen Sichtbezi e- hungen auf das Plangebiet zu erwarten sind. Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beei nträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter • Bestandsbeschreibung An der südlichen Plangebietsgrenze befindet sich eine alte Wallhecke aus Hainbu chen. Durch die historische Nutzungsform (schneiteln) haben sich besonders erhaltenswerte Bäume von kulturhistorischer Bedeutung, sog. Schneitelhainbuchen entwickelt. Der Bebauungsplan sichert diese durch eine Erhaltungsfestsetzung. Begründung / Seite 27 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die Wallhecke setzt sich in nördlicher Richtung fort. Hier finden sich anstelle der Schneitelhain- buchen Eichen. Es liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Kultur- und Sachgüter vor. • Umweltauswirkungen Die Wallhecke mit den Schneitelhainbuchen wird in der Planung durch entsprechende Festset- zungen gesichert. Die Eichen werden planungsrechtlich nicht gesichert, sollten jedoch bei Pl a- nungen der „öffentlichen Grünfläche“ berücksichtigt werden. Weitere Kultur- und Sachgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Durch den weitgehenden Erhalt der Wallhecke sind von der Planung voraussichtlich kei- ne Kultur- und Sachgüter in erheblichem Maß betroffen. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung . Dominierend wirkte und wirkt die gewerbliche Nutzung im nördlichen Teilbereich und die land- wirtschaftliche Nutzung im südlichen Plangebiet. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüs se auf den Boden- und Was- serhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosys- temaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbei- tung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet . Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.B. extreme Boden- und Wasserverhäl t- nisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Mit der Planung sind keine voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen ver- bunden. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffs regelung erfasst und bil anziert worden. Jedoch wird i n der Summe bei Realisierung des Wohngebietes planungsrechtlich kein Eingriff- in Natur und Landschaft vorbereitet. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Flächen im nördlichen Bereich des Plangebietes würden voraussichtlich weiterhin als G e- werbebrache ohne eine spezifische Nutzung bestehen bleiben. Im südlichen Teilbereich würde die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung weiter fortgeführt. Planungsrechtlich ist im Plangebiet bereits eine gewerbliche Nutzung möglich. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige alternative Planungsmöglichkeit en bestehen nicht. Durch die Neuauf stellung des Bebauungsplans im Bereich der vorliegenden Gewerbebrache wird dem § 1a (2) BauGB Rec h- nung getragen und kein unbeplanter Grund und Boden für die Planung in Anspruch genom- men. Als Grundlage für die städtebauli chen Entwicklungsziele wurde das „Baulandpr ogramm 2013- 2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte Wohnbau- entwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen ist auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden. Das Baulandprogramm der Stadt Münster sieht hier die optimale Entwicklungsmög lichkeit, um flächensparend der Nachfrage an Wohnbedarf nachzukommen, gegeben. Begründung / Seite 28 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkun- gen von den Gemeinden zu über wachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen die Überpr ü- fung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet. 8.8 Zusammenfassung Der Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm“ soll die pl a- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwic klung eines neuen Wohngebiets auf einer Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Ziel der Umnut- zung der Gewerbebrache, einschließlich der vorgehaltenen Betriebserweiterungsflächen, ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 509 liegt am südöstlichen Rand des Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha. Mit der Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgt eine Inanspruchnahme einer derzeit pla- nungsrechtlich/ faktisch gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der Umweltb e- richt fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung voraus- sichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden: Erheblich nachteilige Beeinträchtigungen wer den bei Durchführung des Planvorha bens auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur / Sachgüter nicht vorbereitet, da – die in Gesetzen bzw. Fachplanungen genannten relev anten Umweltschutzziele beachtet werden bzw. nicht betroffen sind, – Immissionskonflikte hinsichtlich der bestehenden Wohngebiete nicht hervorgerufen werden und Immissionskonflikte durch die angrenzede Bahnlinie und Landesstraße durch entsprechende Festsetzungen vermieden werden, – die ökologisch hochwertigen Strukturen in die Planung integriert werden können und keine weiteren ökologisch wertvollen Biotoptypen beansprucht bzw. in den angrenzenden Flächen beeinträchtigt werden, – Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ aufgrund der zukünftig zulässigen Immissionsbelastung nicht gegeben sind und die absehbare erhöhte Erholungsnutzung keine Beeinträchtigung auf das FFH-Gebiet darstellt, – eine Kartierung der planungsrelevanten Arten vorgenommen wurde und gemäß Gutachten bei Einhaltung der angegebenen Maßnahmen (Gehölzfällungen nicht während der Zeit vom 01.03. - 30.09.) keine Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG vorbereitet werden, – mit der Durchführung des Planvorhabens planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden ist. Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhe bungen bzw. Bestandskartierungen des städtebaulichen und ökologischen Zustands der Umgebung. Dar- über hinausgehende technis che Verfahren wurden im Rahmen verschiedener Gutachten zum Bebauungsplan (Immissionen, Verkehr, Boden/Altlasten, Wasser/Entwässerung) angewandt und sind diesen im Detail zu entnehmen. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderl ichen Angaben traten nicht auf. Maß- nahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der baurechtlichen Zulassungsverfahren. Begründung / Seite 29 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 9 Gesamtabwägung 9.1 Eingriff in Natur und Landschaft Mit der vorliegenden Planung wird der zulässige Grad der Versiegelung gegenüber den Fes t- setzungen des bestehenden Bebauungsplans deutlich reduziert. Im Ergebnis ergibt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unter Verwendung des Münsteraner B e- wertungsmodells einen Biotopwertüberschuss von rund 69.436 Biotopwertpunkten: Biotopwert „Ist-Zustand“ 218.268 BWP Biotopwert „Planungszustand“ 287.704 BWP Biotopwertdifferenz 69.436 BWP Tabelle 5: Biotopwertdifferenz Tabelle 6: Ausgangszustand Begründung / Seite 30 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Tabelle 7: Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung Begründung / Seite 31 von 32 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Somit wird durch die Planung planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und Landschaft ausgelöst. Die Stadt Münster hat im Vorfeld der vorliegenden Planung eine Alternativenprüfung für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt und damit Bedarf und Flächeninanspruchnahme gegen- übergestellt. Zudem werden im Sinne des § 1a (2) BauGB mit der Lage und der sinnvoll en Ausnutzung des Plangebietes auch eine flächensparende Ausnutzung des Gebietes im Sinne des Bodenschutzes beachtet. 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Der wesentliche Teil des Plangebietes befindet sich im Eigentum eines Investors. Wei tere Par- zellen im Norden und Nordosten am Petersdamm und entlang der Straße Am Steintor liegen im Eigentum einzelner Privater. Um die Planung realisieren zu können, erfolgen vertragliche Ver- einbarungen zwischen dem Erschließungsträger und den Dritteigentümern. Außerdem ist der Abschluss eines städtebaulichen V ertrages gem. § 11 BauGB zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Münster erforderlich, der u.a. maßnahmenbedingte Kosten zur technischen und sozialen Infrastruktur, Verpflichtung zu gefördertem Wohnungsbau, etc. regelt. Die Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) als Anl a- ge zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Sat- zung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm. Münster, den Markus Lewe Oberbürgermeister Gutachten - Uppenkamp + Partner, Schallimmissionsgutachten 536702, Ahaus, 15.03.2016 - IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Verkehrliche Untersuchung zum B ebauungsplan Nr. 509 in Münster-Wolbeck, Neuss, 15.01.2016 - Gnegel GmbH, Entwässerungskonzept, Sendenhorst, 03.07.2014 - Wessling, GmbH, Prüfbericht Untersuchungen ehem. Lanciergelände Münster-Wolbeck, Altenberge, 04.09.2014 - Dipl.-Geogr. Michael Schwartze, Artenschutzprüfung Avifauna (ASP) & Kontrolle poten- zieller Fledermausquartiere, Warendorf, 09.2014 - Wolters Partner, Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 509 „Steintor / Petershei- de, Coesfeld, 10.09.2014 Begründung / Seite 32 von 32
V-0292-2017-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0292/2017 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Inhalt Seite 1 Stellungnahmen von Behörden und Einrichtungen ......................................................................... 1 1.1 Münster Netz GmbH ............................................................................................................................. 1 1.2 Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH ............................................................................................... 2 1.3 Telekom Deutschland GmbH: ............................................................................................................... 3 1.4 Kirchengemeinde St. Nikolaus .............................................................................................................. 4 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ............................................................................... 4 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt ............................................................. 4 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Erschließung .......................................................................... 7 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Fuß- und Radwegenetz ....................................................... 12 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umwelt- und Freiflächen ...................................................... 14 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Entwässerung ...................................................................... 16 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex KiTa-Standort ....................................................................... 17 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Immissionsschutz ................................................................. 19 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanumsetzung .................................................. 20 Anhang I: Geänderte überbaubare Grundstücksfläche (unmaßstäblich, zu 2.1.1) ................................... 22 Anhang II: Geänderte Straßenausbauhöhen (2 Blatt, unmaßstäblich, zu 2.8.3) ....................................... 23 Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 wurden insgesamt 9 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 4 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht. 1 Stellungnahmen von Behörden und Einrichtungen 1.1 Münster Netz GmbH Die Münster Netz GmbH lehnt zwei geplante Baumstandorte (Höhe Peters heide Nr. 37 bzw. Petersdamm Nr. 6) ab. In diesem Bereich befinde sich ein Mittelspannungskabel. Weiterhin weist die Münster Netz GmbH auf eine mögliche Verschiebung aller geplanten Baumstandorte im Neubaugebiet hin, um die Mindestabstände zu den geplanten Versorgungsleitungen zu gewährleisten. Die Münster Netz GmbH empfiehlt, im Bebauungsplan deutlich zu machen, dass alle geplanten Baumstandorte während der Detailplanung im Einzelnen überprüft werden und ggf. ver ändert werden müssen. Die Münster Netz GmbH teilt weiterhin mit, dass es eine Verpflichtung zur Verlegung von Gasversorgungsleitungen in Neubauge bieten nicht gebe und dass insofern die Aussage unter Pkt. 6.4. der Begründung unzutreffend sei. Stellungnahme der Verwaltung: Die im Bebauungsplan enthaltenen Baumstandorte dokumentieren das städtebauliche Ziel eines durchgrünten Straßenraums, das im Grundsatz beibehalten werden sollte. Die angesprochenen Baumstandorte sind in der Planlegende ausdrücklich als „vorgeschlagene Standorte“ bezeichnet . Die genaue Positionierung der Bäume erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung. Dabei werden die Belange von Münster Netz entsprechend berücksichtigt. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Hinsichtlich der energetischen Versorgung des Baugebietes wird der Hinweis der Eingeberin in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Beschlussvorschlag: Den Bedenken hinsichtlich der Festlegung von Baumstandorten wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.1). Die Begründung zum Thema Energieversorgung w ird entsprechend angepasst. Eine Beschlussfassung ist zur Änderung der Begründung nicht erforderlich. 1.2 Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH Die WLE weist daraufhin, dass die die Erschließung des Wohngebietes auch über den Bahnübergang Petersdamm erfolge. Dieser sei aus Gründen der Verkehrssicherheit mit einer technischen Bahnübergangssicherung auszurüsten. Zudem habe die Konzessionsurkunde zum Betreiben der Eisenbahnstrecke keinerlei Einschränkungen, sodass der Eisenbahnbetrieb auch im Nachtzeitrau m stattfinden könne. Der erforderliche Immissionsschutz müsse in jedem Fall sichergestellt sein. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die geplante Schallschutzwand den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden müss e und dabei im Bereich des Bahnüberg anges Petersdamm die Signalstandorte der technischen Sicherungsanlage zu berücksichtigen seien. Der bestehende Entwässerungsgraben zwischen Eisenbahntrasse und geplanter Lärmschutzwand dürfe in seinem Querschnitt durch Errichtung von Fundamenten etc. nich t beeinträchtigt werden. Es wird angeregt, dass für die südl. des Plangebietes liegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eine neue Zuwegung anzulegen sei, da der heutige Bahnübergang in E -km 26,655 südlich der Lärmschutzwand aufgrund mangelhafter Sichtverhältnisse entfallen müsse. Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis, dass die geplanten Wohnbauflächen unmittelbar an der Eisenbahnstrecke Neubeckum-Münster der WLE liegen und der geplante Bahnübergang aus Gründen der Verkehrssicherheit mit einer technischen Bahnübergangssicherung auszurüsten ist, wird zur Kenntnis genommen . In Abstimmung mit der WLE wurde daher im Rahmen der Erschließungsplanung des Baugebietes eine Teilsignalisierung des Bahnübergangs vorgesehen, die in einem gesonderten eisenbahnrechtlichen Verfahren konkretisiert und geprüft wird. Der Bebauungsplan kann hierzu keine weiteren Festlegungen enthalten. Die Hinweise bzgl. der von dem Schienenbetrieb auch zur Nachtzeit ausgehenden Schallimmissionen werden zur Kenntnis genommen. Diese sind in dem , dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Schallgutachten vollumfänglich berücksichtigt worden. Entsprechend wurde eine Kombination von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt, um den Schallschutz gegenüber dem Schienenverkehr zu gewährleisten. Der Hinweis auf die erforderliche Anpassung der Schallschutzwand an die örtlichen Gegebenheiten und insbesondere darauf, dass im Bereich des Bahnüberganges Petersdamm bei Erricht ung der Schallschutzwand die neuen Signalstandorte der technischen Sicherungsanlage zu berücksichtigen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die festgesetzte Lage der Lärmschutzwand berücksichtigt diese Anforderungen bereits. Der Hinweis, dass der heutige Ent wässerungsgraben zwischen Eisenbahntrasse und geplanter Lärmschutzwand in seinem Querschnitt durch Errichtung von Fundamenten etc. nicht beeinträchtigt werden dürfe, wird im Rahmen der Umset zung der Planung entsprechend berücksichtigt. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Der Hinweis, dass d er heutige Bahnübergang in E -km 26,655 südlich der Lärmschutzwand aufgrund künftig mangelhafter Sichtverhältnisse wegen der heranrückenden geplanten Lärmschutzwand entfallen muss , wird zur Kennt nis genommen. Eine Neuanlage des Bahnübergangs an anderer Stelle ist jedoch nicht erforderlich, da die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen nach Rücksprache mit dem Eigentümer auch aus östlicher Richtung erschlossen sind. Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfass ung erübrigt sich , da die Hinweise bereits berücksichtigt sind oder in nachfolgenden Verfahren berücksichtigt werden. 1.3 Telekom Deutschland GmbH: In Bezug auf die im Osten des Plangebietes gelegenen Grundstücke, die nicht direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche, sondern lediglich über Flächen, die mit Geh- , Fahr - und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger gesichert sind, erschlossen werden, wei st die Telekom daraufhin, dass für diese Grundstücke nur dann Telekommunikationslinien verlegt werden, wenn zuvor eine persönliche Dienstbar keit im Grundbuch zu Gunsten der Telekom eingetragen wurde. Es wird angeregt, den Eigentümern die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit aufzuerlegen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass das Neubaugebiet voraussichtlich mit der FTTH - Technologie (Glasfaser bis ins Haus) versorgt werde und es sich in diesem Zusammenhang anbiete, die bestehenden und an das Kupfernetz angeschlossenen Gebäude Petersdamm 1, 4, 6 und 8 im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes ebenfalls an das FTTH -Netz anzubinden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsin frastruktur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung erfolgen sollte. Es wird angeregt , die Telekom mindestens drei Monate vor Baubeginn über den Beginn und den Ablauf der Erschließungsmaßnahmen zu informieren. Stellungnahme der Verwaltung: Der Anregung, den Grundstückseigentümer n, deren Grundstück über eine durch ein Geh- , Fahr- und Leitungsrecht gesicherte Fläche erschlossen wird, aufzuerlegen, die Eintragung einer beschränkten persönl ichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten der Tel ekom zu veranlassen, wird nicht berücksichtigt, da es sich hier um privatrechtliche Grundstücksbindungen handelt, die öffentlich- rechtlich nicht abschließend geregelt werden können. Die Hinweise bzgl. der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden zur Kenntnis genommen , können jedoch nicht die Regelungsinhalte des Bebauungsplanes betreffen. Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erübrigt sich. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1.4 Kirchengemeinde St. Nikolaus Die Kirchengemeinde St. Nikolaus regt an, für das Flurstück 112 der Kirchengemeinde die Festsetzungen insbesondere durch Aufweitung der Baugrenzen derart zu ändern, dass dort die Errichtung einer dauerhaften stationären Flüchtlingsunterkunft ermöglicht werden könne. Stellungnahme der Verwaltung: Das genannte Baugrundstück befindet sich am östlichen Rand des Plangebietes unmittelbar an der Bahnstrecke der WLE und wir d lediglich über eine mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht festgesetzte Fläche erschlossen. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich aufgrund der eingeschränkten Erschließungssituation lediglich eine Wohnbebauung reduzierter Dichte mit Einzel- und Doppelhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten vor. Die Anordnung einer Flüchtlingsunterkunft setzt demgegenüber eine deutlich höhere Verdichtung voraus, die an dieser Stelle des Plangebietes städtebaulich nicht gewünscht ist. Außerdem ergäben sich Gleichbehandlungspr obleme hinsichtlich vergleichbar gelegener Grundstücke. Zudem ist der Erschließungsträger grundsätzlich bereit, die Errichtung ei ner Flüchtlingsunterkunft im Plangebiet an anderer S telle im räumlichen Zusammenhang mit dem geplanten Geschosswohnungsbau vorzusehen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, im Bereich des Flur stücks Nr. 112 die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zu schaffen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.2). 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt 2.1.1 Ein Gruppe von Eingebern rügt, dass sich die Planung negativ auf Ihre Grundstücke auswirke, indem die Grundstücksgrenz en der Flurstücke zu Ihren Lasten verschoben werden, eine Lärmschutzwand mit Versorgungsweg festgesetzt werde sowie die verkehr liche und abwassertechnische E rschließung geändert werden soll e, ohne dass ein verbindlicher Vorschlag des Erschließungs trägers zum Lastenausgleich (Tausch von Teilflächen) in Form eines notariellen Vertrages vorliege. Der Umsetzung der auf Ihren Grundstücken geplanten Maßnahmen stimmen die Eingeber ohne notariell aufgesetzte Verträge nicht zu. In einer ergänzenden Anregung präzisiert eine Gruppe von Eingebern die o.g. abstrakte Anregung, Grundstücksgrenzen würden zu ihren Lasten verschoben, dahingehend, dass für das Flurstück Nr. 443 im Norden des Plangebietes eine Veränderung der Baugrenzen vorgeschlagen wird, die zum einen eine Rücknahme bzw. Verschmälerung des bisherigen Baufensters zum Inhalt hat, zum anderen eine Ausweitung bzw. Vergrößerung des Baufensters in Richtung der neuen Erschließungsstraße des Baugebietes vorsieht (zeichnerische Darstellung: vgl. Anhang I). (Eingeber 8, 10) Stellungnahme der Verwaltung: Die Grundstücke der Eingeber werden planungsrechtlich im Zuge der Bebauungsplanung aus dem Baugebietstyp Gewerbegebiet (GE) in die eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) transferiert. Hiermit verbunden sind eine deutliche Wertsteigerung, ein verbesserter Schallschutz gegenüber Schienen- und Verkehrslärm sowie eine verbesserte Lagequalität der Grundstücke. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen durch Festsetzung eines durchgehenden aktiven Schallschutzes samt Unterhaltungszone/ -weg ist Grundvoraussetzung der Abwägung und der Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm verträglichen Realisierung von Wohnbauvorhaben im künftigen Baugebiet. Diese „schützenden“ Festsetzungen rechtfertigen erst die vorgesehenen sonstigen Festsetzungen für die Grundstücke der Eingeber, die zu einer deutlich verbesserten Nutzung und Ausnutzung ihrer Grundstücke zu Wohnbauzwecken führen. Die aus Sicht der Eingeber geschilderten Abhängigkeiten zu Erschließungsfragen und Einigungsgesichtspunkten mit dem Erschließungsträger und Haupt -Investor des Baugebietes sind im Übrigen nicht Gegenstand der Inhalte der Planung und des Bebauungsplans, sondern der Realisierung der Planung. Unabhängig hiervon muss der private Erschließungsträger und Haupt -Investor der gesamten Baugebietsentwicklung der Stadt Münster – vor Ratsbeschluss – nachweisen, dass er zur durchgängigen Realisierung und künftigen Unterhaltung von Lärmschutzwand und – wall in der Lage ist (vgl. auch Begründung zur Vorlage). Bis zum Satzungsbeschluss durch den Rat müssen insofern entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Erschließungsträger und den Eigentümern abgeschlossen sein. Die bezüglich der Baugrenzen präzisierte Anregung für das Flurstück Nr. 443 ist städtebaulich nachvollziehbar und sinnvoll . Es wird keine wesentliche Vergrößerung des Baufeldes vorgeschlagen, sondern (kompensatorisch) eine andere Form und Anordnung auf dem Grundstück. Mit der Veränderung des Baufensters wird zum einen der bauliche Bestand (bestehendes Wohngebäude) planungsrechtlich gesichert, zum anderen eine, auch gemessen an den südöstlich angrenzenden Grundstücken und Baufeldern, analoge zusätzliche Bebauung in erster und zweiter Reihe ermöglicht. Der Straßenraum wird somit stärker gefasst ; die Neubebauung auf den südöstlich angrenzenden Grundstücken wird stärker „freigestellt“ . Die dann mögliche Straßenrandbebauung fügt sich nahtlos in die die Haupterschließungsstraße des Baugebietes begleitende Neubebauung ein: Die Firstrichtung ist in diesem Bereich, in konsequenter Fortführung der nördlich der Erschließungsstraße gelegenen übrigen Baufelder, parallel zur Straße auszurichten. Beschlussvorschlag: Der (abstrakten) Anregung, dass sich die Festsetzungen negativ auf die Grundstücke der Eingeber auswirken, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.3). Der präzisierten Anregung z ur Veränderung des Baufensters für das Flurstück Nr. 443 in L - Form wird gefolgt. Im erweiterten Baufenster entlang der Erschließungsstraße wird die Hauptfirstrichtung parallel zur Straßen trasse festgesetzt; die bisherigen Festsetzungen zu schallgedämmten Lüftungen werden im nördlichen, bahnlinienzugewandten Baufensterbereich geringfügig verschoben (Beschlussvorschlag 1.1.1). Siehe hierzu auch Anhang I. 2.1.2 Ein Eingeber regt an, dass sich die neue Bebauung maßstäblich in das Orts - und Landschaftsbild einfügen solle und die vorhandene Bebauung nicht überrage. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Der Anregung, die Festsetzungen für die geplante Bebauung so zu gestalten, dass sich die Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild einfügt, wird durch die gewählten Festsetzungen zur maximal zulässigen Geschoss igkeit und Baukörperhöhe gewährleis tet. Die zulässige Höhe wird in der Regel auf 9,50 m bzw. 11,00 m bei einer zweigeschossigen Bebauung begrenzt. Insgesamt handelt es sich um ein städtebaulich sti mmiges Konzept, das sich verträglich in sein Umfeld einfügt: Die geplanten Geschossigkeiten, Trauf - und Firsthöhen im Plangebiet stellen unter den Belangen der heutigen Wohnraumversorgung, der gegebenen Baulandknappheit und den aktuellen Dichtevorgaben der Stadt Münster für die Entwicklung von Wohnbaugebieten zur Erfüllung der Ziele des aktuellen Baulandprogramms ein geringes Maß dar. Wesentliche oder Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm unverträgliche Maßstabssprünge zur Bestandsbebauung oder gegenseitige Beeinträchtigungen sind insofern nicht erkennbar. Beschlussvorschlag: Die Anregung, die Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Geschossigkeit verträglich für das Orts- und Landschaftsbild zu gestalten, wurde im Bebauungsplan berücksichtigt . Sollte die Anregung auf eine Reduzierung der Geschossigkeit, Trauf - und Firsthöhen im Bebauungsplangebiet abzielen, wird dieser Anregung nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.4). 2.1.3 Ein Eingeber regt an, dass eine Bebauung mit Eigenheim - bzw. Doppelhausbebauung mit nach Süden auslaufender Mehrfamilienhausbebauung im Fokus stehen solle. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Die städtebauliche Planung sieht aufgrund der Lage des Plangebietes am Ortsrand ein ausgewogenes Verhältnis von Ei genheimen und Geschosswohnungsbau vor. E ine alleinige Schwerpunktsetzung der Planung im Bereich von Eigenheim -/ Doppelhausbebauung würde jedoch den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Münster hinsichtlich einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Wohn raum in Bezug auf die Verdichtung im Plangebi et nicht gerecht werden. Die Anordnung der Mehrfamilienhäuser erfolgt im Rahmen des städtebaulichen Konzep tes überwiegend im nördlichen Teil des Plangebietes, um eine optimale Anbindung dies er Flächen an das äußere Erschl ießungsnetz zu gewährleisten und damit die baugebietsinterne Verkehrsbelastung soweit als möglich zu minimieren. Beschlussvorschlag: Der Anregung, dass eine Bebauung mit E igenheimen und Doppelhäusern im Fokus stehen solle und Mehrfamilienhäuser zum Bebauungsende hin angeordnet werden sollen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.5). 2.1.4 Ein Eingeber regt an, dass die Gestaltung der entstehenden Häuser mit rotem Klinker und anthrazitfarbenen Dachziegeln an die bestehende Bebauung anknüpfen solle. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur Gestaltung der Außenwandflächen der geplanten Bebauung. Demnach sind Außenwandflächen als rotes, rotbraunes oder anthrazitfarbenes Sicht -/ Verblendmauerwerk oder als weißer Putzbau auszuführen. Damit werden Klinker und weißer Putz als identitätsstiftende Leitmaterialien für das Quartier vorgegeben. Eine darüber hinausgehende Beschränkung der Materialien nur auf Klinker oder die verbindliche Vorgabe einer Dachfarbe ist für ein geordnetes städtebauliches Gesamtbild des Quartiers nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Anregung, im Plangebiet für die G estaltung nur roten Klinker und anthrazitfarbene Dachziegel vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.6). Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 2.1.5 Ein Eingeber regt an, dass bezahlbarer, energieeffizienter, barrierefreier Wohnraum nach ökologischen Standards geschaffen wird. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Die Fragen der konkreten Bauausführung betreffen nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Allerdings wird eine angemessene Umsetzung der städtischen Zielsetzungen zur Wohnraumversorgung und zum Klimaschutz im mit dem Erschließungsträger abzuschließenden, städtebaulichen Vertrag geregelt. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrages gefolgt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Erschließung 2.2.1 Ein Eingeber äußert Bedenken, dass die Spange zwischen Petersheide und „Am Steintor“ als Schleichweg genutzt werden könnte. Er regt an, dass alternativ eine U -förmige Ringerschließung um den Quartiersplatz geschaffen wird, von der Stichstraßen in die Quartiere abgehen. (Eingeber 1) Stellungnahme der Verwaltung: Den Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Straßenverbindung von „Am Steintor“ zur Petersheide als „Schleichweg” wurden im Rahmen der Planung Rechnung getragen. Die Straßenführung wurde dahingehend verändert, dass die Hauptstraßenführung ausgehend von „Am Steintor“ in Richtung Süden verschwenkt . Die gradlinige Durchfahrt wird durch eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich”, die eine entsprechende temporeduzierende Gestaltung erhält, erschwert. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird mit der vorliegenden Planung im Grundsatz entsprochen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.2.2 Ein Eingeber regt an, dass es eine Durchfahrt zwischen der Hiltruper Straße und „Am Steintor“ lediglich für Radfahrer und Fußgänger geben darf. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Der Anregung, zwischen Hiltruper Straße und „Am Steintor” nur eine Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zu ermöglichen, wird mangels Erfordernis nicht gefolgt. Ausweislich des verkehrstechnischen Gutachtens können die mit der Planung verbundenen Verkehrsbewegungen über das gewählte Erschließungsnetz leistungsfähig abgewickelt werden, ohne dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen der b etroffenen Anwohner kommt . Ein Erfordernis, bestimmte Wegebeziehungen planerisch auszuschließen, ist daher nicht gegeben. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Beschlussvorschlag: Die Anregung , im Plangebiet eine Durchfahrt zwischen Hiltruper Straße und „Am Steintor“ lediglich für Radfahrer und Fußgänger vorzusehen, wird nicht berücksichtigt (Beschlussvorschlag 1.2.7). 2.2.3 Drei Eingeber äußern Bedenken, dass die Verdichtung der Wohneinheiten zu massiven Auswirkungen, z.B. einer zusätzlichen Verkehrsbelastung, führt. Sie sind der Auffas sung, dass die zusätzliche Verkehrsbelastung auf die beiden Straßen Petersheide und „ Am Steintor“ jeweils zur Hälfte gerecht aufgeteilt werden sollte. (Eingeber 4, 5, 6) Stellungnahme der Verwaltung: Die Verteilung der künftigen Verkehrsmengen im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung wurde im Hinblick auf die Prüfung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte unter Berücksichtigung möglicher Ziele der Fahrten aus dem Plangebiet festgelegt. Es wurde die Annahme getroffen, dass ein Großteil der durch das Plangebiet entstehenden Neuverkehre auf das Kerngebiet von Münster und weitere i m Westen liegende Ziele (Hiltrup, A1 etc.) ausgerichtet sind. Zudem ist mit der Westumgehung Wolbeck eine wichtige Straße freigegeben worden. Alle diese Ziele sind über die Hiltruper Straße, und damit vom Plangebiet über den Anschluss Petersheide leichter erreichbar. Somit wurde über diese Anbindung eine etwas höhere Verteilung (65%) angesetzt. Eine veränderte Festlegung würde somit der aus gutachterlicher Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Verkehrsverteilung nicht entsprechen. Insgesamt bewegen sich die zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsmengen im verträglichen Rahmen und können über die ausreichend leistungsfähigen Anschlüsse abgewickelt werden. Beschlussvorschlag: Den Bedenken hinsichtlich der mit der Planung verbundenen zusätzlichen V erkehrsbelastung und -verteilung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.8). 2.2.4 Ein Eingeber regt an, dass der südöstliche Teil des neuen Wohngebietes über eine Anbindung zur Straße „Am Steintor“ im Bereich südlich des Flurstückes 96 erschlossen werden solle. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Zur Anbindung des Plangebietes an die Straße „Am Steintor” ist jeweils die Querung der Trasse der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) erforderlich. Eine weitere niveaugleiche Querung der Bahntrass e neben der bestehenden Querung im Bereich Petersdamm ist vor dem Hintergrund der geplanten Intensivierung des Bahnverkehrs auf dieser Strecke aus technischen und aus Gründen der Sicherheit ausgeschlossen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, den südöstlichen Teil des neuen Wohngebietes über eine Anbindung zur Straße „Am Steintor“ im Bereich südlich des Flurstückes 96 zu erschließen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.9). Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 2.2.5 Ein Eingeber ist der Auf fassung, dass der Verkehr zu mehr als 50% über die Straße „Am Steintor” abgewickelt werden könnte, da diese als Landesstraße (L585) die Kriterien dazu erfülle. (Eingeber 7) Stellungnahme der Verwaltung: Die zu erwartende Verkehrsverteilung wird auf Grundlage der Erschließungsmöglichkeiten durch den Verkehrsgutachter entsprechend abgeschätzt. Demnach wird das Plangebiet an zwei Stellen an das umgebende Straßennetz angebunden, wobei die Anbindung „Petersheide“ eine höhere Lagegunst aufweist (vgl. Pkt. 2.2.3.). Die Frage der Leistungsfähigkeit der Straße „ Am Steintor” für sich betrachtet spielt in diesem Zusammenhang nur eine untergeordnete Rolle. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.2.6 Drei Eingeber regen an, dass Aussagen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990, nach denen den Bewohnern der Petersheide Mehrverkehre nicht zugemutet werden können, auf die aktuelle Planung zu übertragen sind. (Eingeber 4, 5, 6) Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahre 1990 bezieht sich auf die Auswei sung eines Gewerbegebietes und nicht auf ein Wohngebiet und somit hinsichtlich der Verkehrserzeugung auf andere Voraussetzungen, wie beispielsweise Schwerlastverkehr. Im Rahmen des zu dem vorliegenden Bebauungsplan erstellten Verkehrs gutachtens wurde deutlich herausgearbeitet, dass das Ver kehrsaufkommen ohne verkehrliche Veränderungen über den Knotenpunkt Hiltruper Str aße / Zumbuschstr aße / Petersheide sowie über die Anbindung Petersdamm / Am Steintor problemlos abgewickelt werden kann. Daher besteht kein Grund, die im Jahre 1990 getroffenen Formulierungen auf die heutige Situation zu übertragen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Aussagen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990 auf die aktuelle Planung zu übertragen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.10). 2.2.7 Vier Eingeber regen an, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen im und um das Plangebiet durchgeführt werden sollten, um die Verkehrssicherheit zu steigern. (Eingeber 3, 4, 5, 9) Stellungnahme der Verwaltung: Es liegt ein Verkehrsgutachten vor, dass zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Verkehrsaufkommen ohne grundsätzliche bauliche und verkehrliche Veränderun gen abgewickelt werden kann. Im Bebauungsplan sind zwei Straßenteilflächen als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, verkehrsberuhigende Maßnahmen im und um das Plangebiet durchzuführen , ist teilweise entsprochen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 2.2.8 Sechs Eingeber äußern Bedenken, dass nicht genügend Pkw-Stellplätze im Plangebiet geplant würden. Es wird die Anregung gegeben, dass die Anzahl der P kw-Stellplätze neu überdacht werden solle. (Eingeber 3, 4, 5, 6, 7, 9) Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist festzustellen, dass es Aufgabe der privaten Bauherren ist, die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf dem jeweiligen Privatgrundstück vorzuhalten. Die Anzahl der im Baugenehmigungsverfahren nach zuweisenden privaten Stellplätze ergibt sich aus der Richtlinie zur Ermittlung des Stellplatz- und Fahrradabstellbedarfs der Stadt Münster und richtet sich nach der Größe der Wohneinheit. Unabhängig davon wird im Rahmen der Bauleitplanung der Nachweis gef ührt, dass ein ausreichender Anteil an Stellplätzen für Besucher des Gebietes im öffentlichen Straßenraum vorgehalten werden kann. Dieser Nachweis wurde in der Planzeichnung des Bebauungsplanes zeichnerisch geführt. Die für Münster geltenden Richtlinien wurden dabei eingehalten. Ein darüber hinaus gehendes Erfordernis zum Bau weiterer Stellplätze im öffentlichen Straßenraum besteht nicht. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Zahl der Stellplätze neu zu dimensionieren, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.11). 2.2.9 Drei Eingeber äußern Bedenken, dass , verursacht durch Schwerlastverkehr und zusätzlichen Pkw-Verkehr, die Straße Petersheide saniert werden muss und regen an, dass die Anwohner zugesichert bekommen, an einer etwaigen Straßensanierung nicht finanziell beteiligt zu werden. (Eingeber 3, 5, 7) Stellungnahme der Verwaltung: Fragen der Kostenbeteiligung von Anliegern werden nicht durch ein Bebauungsplanverfahren, sondern durch die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt. Schäden infolge von Baustellenverkehr werden vom Verursacher getragen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, den Anwohnern zu bestätigen, dass diese nicht an Sanierungskosten der Straße Petersheide beteiligt werden, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.12). 2.2.10 Drei Eingeber regen an, dass die Erschließung der zweiten Zufahrt über die Straße „Am Steintor“ bereits zu Baubeginn erfolgt. (Eingeber 4, 5, 9) Stellungnahme der Verwaltung: Der Anregung, die Erschließung über die Straße „Am Steintor“ bereits mit Baubeginn zu aktivieren, ist seitens des Erschließungsträgers so vorgesehen. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Zufahrt über die Straße „Am Steintor“ bereits zu Baubeginn zu aktivieren, wird im Rahmen der Umsetzung der Planung gefolgt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.2.11 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass der Straßenquerschnitt am Ende der Petersheide vor der Zu- und Abfahrt zu eng sei und eine Verbreiterung benötigt. (Eingeber 3) Stellungnahme der Verwaltung: Das Verkehrsgutachten, welches im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Bereich Petersheide ohne baul iche und verkehrliche Änderungen abgewickelt werden kann. Darüber hinaus ist die Straße Petersheide bereits heute in der Art ausgebaut, dass sich hier zwei Lastkraftwagen ohne Probleme begegnen könnten. Eine Notwendigkeit zum Ausbau der Straße wird daher nicht gesehen. Unabhängig davon, ist festzustellen, dass sich der angesprochene Straßenabschnitt außerhalb des Plangebietes befindet. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Straße Petersheide zu verbreitern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.13). 2.2.12 Zwei Eingeber lehnen ab, dass der Hol - und Bringverkehr zur Kindertagesstätte ausschließlich über die Petersheide geführt werden soll. (Eingeber 5, 7) Stellungnahme der Verwaltung: Es ist nicht zutreff end, dass der Verkehr zur und von der KiTa ausschließlich über die Petersheide geführt werden soll. Ein Großteil der künftigen Nutzer der KiTa wird aus dem Baugebiet selbst kommen oder sich aus den westlich / nordwestlich gelegenen Wohngebieten rekrutieren. Ein Teil der Nutzer wird dementsprechend die KiTa über den Petersdamm anfahren. Beschlussvorschlag: Die Annahme der Eingeber trifft nicht zu. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.2.13 Ein Eingeber regt an, dass der Bahnübergang der WLE mit einer Lichtzeichenanlage auszustatten sei. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Die Sicherung des Bahnübergangs erfolgt entsprechend den bestehenden eisenbahnrechtlichen Vorschriften. Dazu gehört eine entsprechende Signalisierung. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Beschlussvorschlag: Die Anregung, den Bahnübergang der WLE mit einer Signalisierung auszustatten, wird im Rahmen der erforderlichen Ertüchtigung des Bahnübergangs gefolgt. Eine Beschlussfassung zum Bebauungsplan erübrigt sich. 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Fuß- und Radwegenetz 2.3.1 Ein Eingeber regt an, die Verbindung / den Anschluss an das bereits bestehende Wohngebiet Vogelrute / Petersheide durch den geplanten Fuß- und Radweg unbedingt beizubehalten. Damit könne der motorisierte Verkehr reduziert werden. (Eingeber 1) Stellungnahme der Verwaltung: Die Anbindung des zentralen Fußweges ist Gegenstand des Bebauungsplans. Dieser entspricht damit den Vorstellungen des Eingebers. Beschlussvorschlag: Die Anregung, eine Fußwegeanbindung in Richtung der Straße „An der Vogelrute“ aus dem Wohngebiet beizubehalten, ist in der Planung bereits berücksichtigt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.3.2 Fünf Eingeber sind der Auffassung, dass die Anbindung des Neubaugebietes mit einem Fuß- und Radweg über die Straße An der Vogelrute an die Hiltruper Straße nicht sinnvoll und nicht zumutbar ist und auf ihn verzichtet werden solle, da dies in Verbindung mit den Zu- und Abfahrten der an der Hiltruper Str aße gelegenen Einzelhandelsbetriebe zu problematischen Querungssituationen führe. (Eingeber 2, 3, 4, 5, 6) Stellungnahme der Verwaltung: Die Anbindung des zentralen Fußweges aus dem Plangebiet an das nördliche Wohnquartier im Bereich Vogelrute dient zunächst der Anbindung des dort südlich der Vogelrute bestehenden Spielplatzes und seiner Verknüpfung mit der zentral im Plangebiet gelegenen Spielfläche. Das Plangebiet über mehrere Fußwegverbindungen in Richtung Norden mit den bestehenden Quartieren zu vernetzen, ist vor dem Hintergrund der Größe des geplanten Wohnquartiers sinnvoll, um alternative Wegebeziehungen anzubieten. Die Bedenken hinsichtlich ei ner Querung der Hiltruper Straße können nicht nachvollzogen werden. Im Übrigen war eine entsprechende Festset zung bereits Gegenstand der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 344. Beschlussvorschlag: Der Anregung, auf eine Anbindung des zentralen Fuß- und Radweges aus dem Plangebiet an die Straße An der Vogelrute zu verzichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.14). 2.3.3 Ein Eingeber regt an, am Ende des Baugebietes eine Anbindung an den Fuß- und Radweg „Tiergartenheide“ sowie den Tiergart en selbst als Ausgleich zu den bebaut en Flächen und zur Steigerung des Naherholungswertes zu planen. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm (Eingeber 3) Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, bezieht sich allerdings auf Flächen außerhalb des Plangebietes und kann damit im Rahmen dieser Planung nicht aufgegriffen werden. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.3.4 Vier Eingeber äuße rn Bedenken zur Funktion des zentralen, geplanten Fuß- und Radweges, zumal seine Umsetzung fraglich sei , da dieser im Nordteil über Privatgrund ver laufe und die Eigentümer nicht veräußerungsbereit seien. (Eingeber 2, 4, 5, 6) Stellungnahme der Verwaltung: Die Festsetzungen des Bebauungsplanes dienen der Anbindung des neuen Baugebietes an den südlich „An der Vogelrute“ gelegenen, städtischen Spielplatz. Dieser Weg ist funktional von hoher Bedeutung. Die liegenschaftliche Verfügbarkeit ist noch herzustellen. Dies ändert jedoch nichts an der Sinnhaftigkeit dieses Planungsziels. Beschlussvorschlag: Den Bedenken zur Funktion des geplanten Fuß- und Radweg s wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.15). 2.3.5 Drei Eingeber äußern Bedenken zur Wirtschaftlichk eit (Erwerb , Herstellung der Oberfläche, Straßenbeleuchtung, Betriebs - und Instandsetzungskosten) des geplanten Fuß- und Radweges, da ein bestehender Weg entlang der Gleistrasse als Alternative dienen kann, der erst vor ein paar Jahren neu erstellt wurde. (Eingeber 4, 5, 6) Stellungnahme der Verwaltung: Grund für die Festsetzung der angesprochenen Wegeflächen ist die fußläufige Verknüpfung des südlich der Straße An der Vogelrute gelegenen Spielplatzes mit dem Plangebiet. Die angesprochene, alternative Weg everbindung kann diese Funktion nicht erfül len, sondern stellt die Verbindung zu den Nahversorgungseinrichtungen an der Hiltruper Straße her. Beschlussvorschlag: Den Bedenken zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Fuß- und Radweg s wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.16). 2.3.6 Fünf Eingeber äußern bei einer Realisierung des geplanten Fuß - und Radweges Bedenken hinsichtlich einer verminderten Verkehrssicherheit (erhöhter Radverkehr an der Einmündung Vogelrute, Begegnungsverkehr, Nichtbeachtung Straßenverkehrsregeln). Es wird der Hinweis gegeben, dass die zwei Einfah rten zum Lebensmittelmarkt bereits heute schon ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Radfahrer darstellen. (Eingeber 2, 3, 4, 5, 6) Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Stellungnahme der Verwaltung: Die Wegeverbindung im Bebauungsplan sichert zunächst eine direkte Verbindung vom Plangebiet zu dem südlich der Straße An der Vogelrute gelegenen Spielplatz. Um die bestehenden Versorgungseinrichtungen an der Hiltruper Str. zu erreichen, stehen westlich(Petersheide) und östlich(Wege entlang Bahn) alternative Wegeverbindungen zur Verfügung, so dass davon auszugehen ist, das der Fuß- und Radverkehr sich gleichmäßig auf diese Alternativen verteilen wird und damit erhöhte Verkehrsgefährdungen nicht zu besorgen sind . Die Bedenken, diese Wegeverbindung würde zu zusätzlichen Konflikten im Bereich Hiltruper Straße (Zufahrten zum Einzelhandel) führen, können nicht nachvollzogen werden. Beschlussvorschlag: Den Bedenken hinsichtlich einer verminderten Verkehrssicher heit bei einer Realisierung des geplanten Fuß- und Radwegs wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.17). 2.3.7 Zwei Eingeber äußern Bedenken, dass die zentrale Wegeverbindung nicht als reiner Geh- und Radweg fungieren kann, da eine Zufahrt auch mit P kw weiterhin gewährleistet sein muss. Es werden Bedenken geäußert, dass der Weg zukünftig als Schleichweg und für den Bring - und Abholverkehr der geplanten KiTa genutzt werden könnte. (Eingeber 2, 6) Stellungnahme der Verwaltung: Der festgesetzte W eg dient der fußläufigen Erschließung des südlich der Vogelrute gelegenen Spielplatzes aus dem Plangebiet heraus. Durch die Festsetzung als Fuß- und Radweg ist eine Nutzung für Bring - und Abholverkehr der KiTA ausgeschlossen und durch entsprechende bauliche Vork ehrungen(z.B. Sperrpfosten) auch umsetzbar . Die Befahrbarkeit des nördlich gelegenen Teilstücks für die Anlieger bleibt weiterhin erhalten. An dieser Stelle greift der Bebauungsplan lediglich die ursprünglichen Fests etzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 344 auf. Beschlussvorschlag: Den Bedenken, dass die zentrale Wegeverbindung nicht als reiner Geh- und Radweg fungieren kann, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.18). 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umwelt- und Freiflächen 2.4.1 Drei Eingeber regen an, dass der im Bestand „An der Vogelrute“ bereits vorhandene Kinderspielplatz nach Süden hin vergrößert werden sollte. (Eingeber 1, 5, 9) Stellungnahme der Verwaltung: Südlich unmittelbar angrenzend verläuft ein bisher verrohrtes Gewässer, das renaturiert werden soll und einen zwingenden Bestandteil des naturnahen Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes für das gesamte Baugebiet bildet. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt und steht für andere Nutzungen nicht zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Anregung , den nördlich des Plangebietes gelegenen Kinderspielplatz in das Plangebiet hinein zu erweitern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.19). Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 2.4.2 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass ein Spielplatz v or allem im Bereich der Mehrfamilienhäuser benötigt wird. (Eingeber 1) Stellungnahme der Verwaltung: Die zentrale Grünfläche mit Spielplatz im Plangebiet befindet sich südlich der geplanten Mehrfamilienhausbebauung. Der Spielplatz südlich der Straße „An der Vogelrute befindet sich unmittelbar nördlich dieser Bereiche. Insofern sind beide Standorte im Sinne des Eingebers optimal gelegen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, dass öffentliche Spielflächen v orrangig im Bereich der Mehrfamilienhäus er vorzusehen sind, ist in der Planung bereits entsprochen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.4.3 Vier Eingeber regen an, weitere Begegnungsräume im Plangebiet zu schaffen , bzw. die geplanten Aufenthaltsräume anders zu nutzen (statt Spielplatz besser Multifunktionsplatz). (Eingeber 1, 3, 7, 9) Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Ausweisung einer zentralen Freifläche als Quartiersplatz und - spielplatz besitzt das Gebiet eine für die zukünftige Einwohnerzahl ausreic hende Aus stattung mit Grün - und Freiflächen. Die konkrete Gestaltung und Nutzung dieser Fläche wird im Rahmen der weiteren Umsetzung der Planung festgelegt. Dabei kann auch den Anforderungen an Multifunktionsflächen entsprochen werden. Weitere, öffentliche Platzflächen wären unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten problematisch. Beschlussvorschlag: Der Anregung weitere, öffentliche Begegnungsräume zu schaffen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.20). 2.4.4 Zwei Eingeber sind der Auffassung, dass die Ecke Petersheide / An der Vogelrute als Treffpunkt von Jung und Alt und zum Bolzen genutzt wird und dieser Treffpunkt aufgrund der zukünftigen Verkehrsentwicklung entfällt. Sie regen an, dass alternativ im Plangebiet eine Ersatzfläche sowie ein Bolzplatz in räumlicher Nähe geschaffen werden. (Eingeber 3, 7) Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine zurzeit untergenutzte Verkehrsfläche. Das Plangebiet ist ausreichend mit öffentlichen Spielangeboten versorgt. Insofern besteht kein Erfordernis im Rahmen der Planung eine „Ausgleichsfläche” hierfür zu schaffen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, eine weitere Spielfläche im Plangebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.21). Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 2.4.5 Ein Eingeber regt an , dass die weitere Planung einer südlich gelegenen Bebauung eingestellt werden sollte, da der Landschaftsschutz im Bereich Tiergarten Vorrang haben muss und die Belastung der Petersheide mit der jetz igen Planung schon ihre Grenzen zeige. Ein weiterer Eingeber regt an, dass das anschließende Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben solle und nicht als etwaige Reservefläche für Planungen über das Baulandprogramm 2020 hinaus genutzt werde. (Eingeber 3, 5) Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung weiterer Bauflächen im Anschluss an das neue Baugebiet „Lancier“ ist nicht Gegenstand des vorliegenden Planverfahrens. Die Abwägung mit den dort bestehenden Belangen zum Natur - und Landschaftsschutz hat in den jeweilig dafür vorgesehenen Planverfahren zu erfolgen. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.4.6 Ein Eingeber äußert Bedenken, dass eine Vermüllung und Kont amination mit Hundekot der Umgebung, der öffentlichen Grünf lächen und der Nachbargrundstücke zum Neubaugebiet eintreten könnte und regt an, Hinweisschilder zu installieren. (Eingeber 3) Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise bzgl. der Vermüllung und Kontamination von Grünflächen durch Hundekot und zur Aufstellung von entsprechenden Hinweisschildern werden zur Kenntnis genommen . Diese betreffen jedoch nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Entwässerung 2.5.1 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass die Wasserrückhalteflächen / Graben, wie auch das Regenrückhaltebecken in den tiefer gelegenen Süden des Baugebietes gelegt werden sollten, da dort aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der Bodenbeschaffenheit ein größerer Bedarf bestehe. Darüber hinaus könne der westlich gelegene Graben in eine Grünflächengestaltung miteinbezogen werden. (Eingeber 1) Stellungnahme der Verwaltung: Wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt , erfolgt die gedrosselte Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in das im Plangebiet verlaufende Gewässer im Norden des Plangebietes. Daraus resultierend befinden sich die notwendigen „Übergabepunkte i m Westen bzw. Norden des Gebietes. Eine Verlagerung der geplanten Grabenflächen in die südlichen Randbereiche des Plangebietes wäre daher nicht geeignet, die Entwässerung des Plangebietes Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm sicherzustellen, da hier die erforderliche Vorflut nicht gegeben ist . Alle wasserwirtschaftlichen Flächen gemäß Bebauungsplan werden naturnah gestaltet. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Entwässerung sowie das Regenrückhaltebecken in den Süden des Plangebietes zu verlegen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.22). 2.5.2 Ein Eingeber äußert Bedenken zur Überflutungssicherheit des gemäß Planung zukünftig offen geführten Gewässers im Westen und Norden des Plangebietes bei zunehmenden Starkregenereignissen mit Blick auf die angrenzenden Grundstü cke. Außerdem befürchtet er eine Anhebung des Grundwasserspiegels. (Eingeber 6) Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Planung werden für die anfallenden Niederschlags wassermengen ausreichende Rückhalteflächen planungsrechtlich gesichert. Gemeinsam mit den für die Renaturierung des Gewässers (Fließgewässer Nr. 3289900.2) ausgewiesenen Flächen für die Was serwirtschaft, ist eine nach dem Stand der Technik geordnete Grundstücksentwässerung gewährleistet. Ein Anstieg des Grundwasserstandes ist nicht zu erwarten, da der Gr undwasserstand großräumig beeinflusst wird. Hinzu kommt der Umstand, dass der Versiegelungsgrad im Plangebiet gegenüber dem Ist-Zustand nur geringfügig ansteigen wird. Beschlussvorschlag: Den Bedenken hinsichtlich der Überflutungssicherheit der Planung und der Auswirkungen der Planung auf den Grundwasserstand wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.23). 2.5.3 Ein Eingeber äußert Bedenken, ob der Anschluss des Schmutz - und Regenwassers des Baugebietes an die Petersheide überhaupt möglich ist. (Eingeber 3) Stellungnahme der Verwaltung: Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt durch Anschluss an das in der Petersheide vorhandene Kanalisationsnetz, das hierfür eine ausreichende Kapazität besitzt. Das Niederschlagswasser wird gedrosselt über das Fließgewässer Nr. 3289900.2 abgeleitet. Durch die Festsetzung der Retentionsflächen im Plangebiet erfolgt eine den bestehenden technischen Vorgaben entsprechende Ableitung des Niederschlagswassers . Damit ist ein geordneter Anschluss an die bestehenden Leitungsnetze gewährleistet. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex KiTa-Standort 2.6.1 Vier Einwender sind der Auffassung, dass es sinnvoller sei , die KiTa angrenzend an den Quartiersplatz zu platzieren (gleichmäßiger und gerechter Abfluss des Verkehrs, Schaffung konzentrischer Wegebeziehungen, Bündelung Lärm mit Quartiersplatz , optimalere Verteilung von Spielmöglichkeiten ). Darüber hinaus wird die Auffassung vertreten, dass die KiTa im Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Zentrum des Plangebiets strategisch günstiger läge, falls zukünftig nach Südwesten hin weitere Wohngebiete entstehen sollten. (Eingeber 4, 5, 6, 7) Stellungnahme der Verwaltung: Für die Standortwahl der Kindertagesstätte ist das neue Wohngebiet nicht isoliert, sondern im Kontext mit den umliegenden Bestandsquartieren zu betrachten. So ist zukünftig ein wachsender Bedarf auch in den nördlich des Plangebietes gelegenen Quartieren aufgrund des einsetzenden Generationenwechsels zu erwarten. Von daher bietet die Kinder tagesstätte an ihrem geplanten Standort eine bessere Erreichbarkeit auch für von außerhalb des Plangebietes kommende Familien als läge sie weiter südlich. Die potenzielle Entwicklung weiterer Wohnbauflächen südwestlich des Plangebietes ist für die vorliegende Planung nicht maßgeblich, da diese Planungsüberlegungen noch keinen Konkretisierungsgrad aufweisen, der eine alleinige Ausrichtung der Standortplanung des Kindergartens auf diesen Umstand rechtfertigen würde. Unabhängig davon wäre der derzeit geplante KiTa-Standort auch unter diesem Gesichtspunkt leicht zu erreichen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, den KiTa-Standort nach Süden an den Quartiersplatz zu verlegen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.24). 2.6.2 Ein Eingeber regt an, dass die KiTa nordöstlich des ehemaligen Verwaltungsg ebäudes der Fa. Lancier errichtet werden solle (höhere Nachfrage aufgrund der Mehrfamilienhäuser, ähnliche Entfernung zu Einfamilienhäusern, zukünftig weiterer Bedarf aus dem Quartier Vogelrute und Petersheide). (Eingeber 1) Stellungnahme der Verwaltung: Der nunmehr vorgeschlagene Standort der KiTa stellt einen sinnvollen Kompromiss hinsichtlich einer klaren Zuordnung des Standortes zum geplanten Baugebiet einerseits und einer guten Erreichbarkeit für Eltern aus anderen Teilen Wolbecks andererseits dar. Ein weiteres „an den Rand rücken” der Kindertagesstätte würde demgegenüber die städtebauliche Integration der KiTa in das Baugebiet erschweren. Außerdem wäre ohne Inanspruchnahme des benachbarten Regenrückhaltebeckens das verfügbare Grundstück viel zu klein. Vor diesem Hintergrund sollte an dem geplanten Standort festgehalten werden. Beschlussvorschlag: Der Anregung, den KiTa-Standort nach Norden zu verschieben, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.25). 2.6.3 Ein Eingeber regt an, die KiTa nach Osten, jenseits des Fuß- und Radweges zu verlegen, damit eine gleichmäßigere Verteilung der Zufahrtsverkehre über beide Erschließungsstraßen erfolgen kann. (Eingeber 9) Stellungnahme der Verwaltung: Durch die angeregte Verlagerung der KiTa würde diese angrenzend an bereits bebaute Grundstücke angeordnet, Eine wesentlich veränderte Ver kehrsverteilung wäre durch diese Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Maßnahme nicht zu erwarten, da an Stelle des bisherigen KiTa Standortes eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen werden würde. Beschlussvorschlag: Der Anregung, den KiTa-Standort nach Osten zu verschieben, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.26). 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Immissionsschutz 2.7.1 Vier Eingeber äußern Bedenken, dass durch die Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten die Belastungen für die Anwohner der Vogelrute und Petersheide in nicht unerheblichem Maße zunehmen werde. Eine Überschreitung der Orientierungswerte um 1 dB(A) tags bzw. 3 dB(A) nachts sei unzulässig und diese Zunahme der Lärmimmissionen daher nicht hinnehmbar. Die Eingeber sind der Auffassung, dass der B ebauungsplan fälschlicherweise die Grenzwerte für ein Mischgebiet und nicht die Werte eines Reinen Wohngebietes annehme und somit Anspruchsvoraussetzungen für passive Schutzmaßnahmen gegeben seien. (Eingeber 5, 6, 7, 9) Stellungnahme der Verwaltung: Die schalltechnische Untersuchung der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre aus dem Straßenverkehr für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung hat ergeben, dass aufgrund der aktuell sehr geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der Straße Petersheide künftig Pegelerhöhungen von bis zu 8 dB(A) zu prognostizieren sind. Mit dieser Pegelerhöhung werden die bis dato ei ngehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete um bis zu 1 dB am Tag und bis zu 3 dB im Nachtzeitraum überschritten. Wie in der Begründung ausgeführt , werden die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für reine und allgemeine Wohngebiete von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A), die als Grenze zur erheblichen Belästigung durch Verkehrsgeräusche im Rahmen des Neubaus oder der wesentlichen Änderung von Straßen herangezogen werden, an den untersuchten I mmissionsorten ebenso eingehalten bzw. unterschritten. Daraus ergibt sich, dass die sog. „Zumutbarkeitsschwelle”, die nach st ändiger Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) im Nachtzeitraum liegt , bei weitem nicht erreicht wird. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. eine Lärmschutzwand) scheiden in der gegebenen vollständig bebauten Situation aus städtebaulichen Gründen aus. Ein rechtlicher Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen an der betroffenen Wohnbebauung besteht aufgrund der prognostizierten Lärmbelastungen nicht. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen planungsrechtlichen Festsetzung des Plangebietes als Gewerbegebiet eine zumindest vergleichbare, wenn nicht sogar auch deutlich höhere Verkehrsbelastung mit einem höheren Anteil an Schwerlastverkehr im Bereich Petersheide möglich wäre, wird die mit der Planung verbundene Lärmbelastung in der Abwägung als hinnehmbar eingestuft. Beschlussvorschlag: Den Bedenken zur vermeintlich fehlerhaften Beurteilung der Lärmbelastung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.27). 2.7.2 Zwei Eingeber äußern Bedenken gegen die restriktive Haltung der Stadt Münster bzgl. der zulässigen Höhe des Heckenschnitts an Gehwegen (Freihaltung von Lichtraumprofilen) , da Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Hecken und Sträucher einen konstruktiven Beitrag zum Lärmschutz und Schutz vor verkehrsbedingten Schadstoffeintrag darstellen würden. (Eingeber 5, 7) Stellungnahme der Verwaltung: Die Frage der Reglementierung von Heckenpflanzungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen im baulichen Bestand ist weder räumlich noch inhaltlich Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Unabhängig davon is t die schallreduzierende Wirkung von Grünstrukturen in Bezug auf Straßenverkehrslärmimmissionen objektiv messtechnisch kaum nachweisbar. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanumsetzung 2.8.1 Zwei Eingeber regen an, dass die Bauphase des Baugebietes auf fünf Jahre begrenzt werden sollte, um die Belastungen der Anwohner der Vogelrute und Petersheide zeitlich zu komprimieren. (Eingeber 5, 6) Stellungnahme der Verwaltung: Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage von Bauinteressierten für das neue Wohngebiet ist ohnehin davon auszugehen, dass das Gebiet innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums bebaut werden wird. Außerdem werden dem Erschließungs- und Bauträger für die Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus verbindliche Realisierungsverpflichtungen und -zeiten auferlegt. Unabhängig davon wird sich der Erschließungs träger darum bemühen, die Baustellenverkehre so nachbarschaftsverträglich wie möglich abzuwickeln. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich, da der Intention der Eingeber bereits entsprochen ist. 2.8.2 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass bei erforderlichen Erweiterungs - sowie Modernisierungsmaßnahmen der Infrastruktureinrichtungen für die Altanlieger keine Kosten entstehen dürften. (Eingeber 5) Stellungnahme der Verwaltung: Fragen der Kostenbeteiligung von Anliegern sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Kosten für m aßnahmebedingte infrastrukturelle Anpassungen trägt der Erschließungsträger. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.8.3 Im Rahmen der konkretisierten Straßenausbauplanung durch den Erschließungsträger hat sich herausgestellt, dass die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Ausbauhöhen der Planstraßen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm im südlichen Teilbereich infolge der kanalbautechnisch erforderlichen Mindestüberdeckungshöhen geändert werden müssen. Die festgesetzten Ausbauhöhen sind als Bezugspunkte für die im Bebauungsplan enthaltenen Gebäudehöhenfestsetzungen definiert und insofern Bestandteil der Festsetzungen. Die geänderten Höhen sind den im Anhang II beigefügten Ausschnitten der geänderten Planzeichnung zu entnehmen. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und nur den Grundstückseigentümer betreffen, konnte eine eingeschränkte Beteiligung gem äß § 4 a (3) Satz 4 BauGB durchgeführt werden. Der betroffene Eigentümer hat den in der Planzeichnung eingetragenen, neuen Straßenausbauhöhen zugestimmt. Beschlussvorschlag: Der geänderten Planung (s. Anhang II) wird zugestimmt. Die in der Planzeichnung festgesetzten Ausbauhöhen der Planstraßen werden im südlichen Teilbereich geändert (Beschlussvorschlag 1.1.2). Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Anhang I: Geänderte überbaubare Grundstücksfläche (unmaßstäblich, zu 2.1.1) Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Anhang II: Geänderte Straßenausbauhöhen (2 Blatt, unmaßstäblich, zu 2.8.3) Blatt 1 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 24 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Anhang II Blatt 2 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 24
V-0292-2017-Anlage-4-Planverkleinerung
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Bebauungsplan Nr. 509 – Planverkleinerung – unmaßstäblich Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0292/2017
Beschlussvorlage
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V/0292/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1. Beschluss über Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan s Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Im Bereich des Grundstücks Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 443 wird die überbau bare Grundstücksfläche geändert . Im erweiterten Baufenster entlang der Erschließungsstraße wird die Hauptfirstrichtung parallel zur Straßentrasse festgesetzt; die bisherigen Festsetzungen zu schallgedämmten Lüftungen werden im nördlichen, bahnlini enzugewandten Baufensterbereich geringfügig verschoben (Anlage 1, Punkt 2.1.1). 1.1.2 Die in der Planzeichnung festgesetzten Ausbauhöhen der Planstraßen werden im südlichen Teilbereich geändert (Anlage 1, Punkt 2.8.3). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und priv aten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungs plans Nr. 509 nicht gefolgt: 1.2.1 Den Bedenken hinsichtlich der Festlegung von Baumstandorten (Anlage 1, Punkt 1.1). Vorlagen-Nr.: V/0292/2017 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 61 30 / 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0292/2017 1.2.2 Der Anregung, im Bereich des Flu rstücks Nr. 112 die planungsrechtlichen Mö g- lichkeiten zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zu schaffen (Anlage 1, Punkt 1.4). 1.2.3 Der Anregung, dass sich die Festsetzungen negativ auf die Grundstücke der Ei n- geber auswirken (Anlage 1, Punkt 2.1.1). 1.2.4 Der Anregung einer Reduzierung der Geschossigkeit, Trauf - und Firsthöhen im Bebauungsplangebiet (Anlage 1, Punkt 2.1.2). 1.2.5 Der Anregung, dass eine Bebauung mit Eigenheimen und Doppelhäusern im F o- kus stehen solle und Mehrfamilienhäuser zum Bebauungsende hin a ngeordnet werden sollen (Anlage 1, Punkt 2.1.3). 1.2.6 Der Anregung, im Plangebiet für die Gestaltung nur roten Klinker und anthrazitfa r- bene Dachziegel vorzusehen (Anlage 1, Punkt 2.1.4). 1.2.7 Der Anregung, im Plangebiet eine Durchfahrt zwischen Hiltruper Straße und „Am Steintor“ lediglich für Radfahrer und Fußgänger vorzusehen (Anlage 1, Punkt 2.2.2). 1.2.8 Den Bedenken hinsichtlich der mit der Planung verbundenen zusätzlichen Ve r- kehrsbelastung und -verteilung (Anlage 1, Punkt 2.2.3). 1.2.9 Der Anregung, den südöstlichen Teil des neuen Wohngebietes über eine Anbi n- dung zur Straße „Am Steintor“ im Bereich südlich des Flurstückes 96 zu erschli e- ßen (Anlage 1, Punkt 2.2.4). 1.2.10 Der Anregung, die Aussagen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990 auf die aktu elle Planung zu übertragen (Anlage 1, Punkt 2.2.6). 1.2.11 Der Anregung, die Zahl der Stellplätze neu zu dimensionieren (Anlage 1, Punkt 2.2.8). 1.2.12 Der Anregung, den Anwohnern zu bestätigen, dass diese nicht an Sanierungsko s- ten der Straße Petersheide beteiligt werden (Anlage 1, Punkt 2.2.9). 1.2.13 Der Anregung, die Straße Petersheide zu verbreitern (Anlage 1, Punkt 2.2.11). 1.2.14 Der Anregung, auf eine Anbindung des zentralen Fuß - und Radweges aus dem Plangebiet an die Straße An der Vogelrute zu verzichten (Anlage 1, Punkt 2.3.2). 1.2.15 Den Bedenken zur Funktion des geplanten Fuß - und Radweg s (Anlage 1, Punkt 2.3.4). 1.2.16 Den Bedenken zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Fuß- und Radwegs (Anlage 1, Punkt 2.3.5). 1.2.17 Den Bedenken hinsichtlich einer verminderten Verkehrssicherheit b ei einer Real i- sierung des geplanten Fuß- und Radwegs (Anlage 1, Punkt 2.3.6). 1.2.18 Den Bedenken, dass die zentrale Wegeverbindung nicht als reiner Geh - und Rad- weg fungieren kann (Anlage 1, Punkt 2.3.7). - 3 - V/0292/2017 1.2.19 Der Anregung, den nördlich des Plangebietes gelegenen Kinderspielplatz in das Plangebiet hinein zu erweitern (Anlage 1, Punkt 2.4.1). 1.2.20 Der Anregung weitere, öffentliche Begegnungsräume zu schaffen (Anlage 1, Punkt 2.4.3). 1.2.21 Der Anregung, eine weitere Spielfläche im Plangebiet auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2.4.4). 1.2.22 Der Anregung, die Entwässerung sowie das Regenrückhaltebecken in den Süden des Plangebietes zu verlegen (Anlage 1, Punkt 2.5.1). 1.2.23 Den Bedenken hinsichtlich der Überflutungssicherheit der Planung und der Au s- wirkungen der Planung auf den Grundwasserstand (Anlage 1, Punkt 2.5.2). 1.2.24 Der Anregung, den KiTa -Standort nach Süden an den Quartiersplatz zu verlegen (Anlage 1, Punkt 2.6.1). 1.2.25 Der Anregung, den KiTa -Standort nach Norden zu verschieben (Anlage 1, Punkt 2.6.2). 1.2.26 Der Anregung, den KiTa -Standort na ch Osten zu verschieben (Anlage 1, Punkt 2.6.3). 1.2.27 Den Bedenken zur vermeintlich fehlerhaften Beurteilung der Lärmbelastung (Anla- ge 1, Punkt 2.7.1). 2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / P e- tersdamm wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 509 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm“ soll die planung s- rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Das geplante städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 200 - 240 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienhäusern im Norden und Nordwesten sowie Doppel -, Reihenhäusern und fre i- stehenden Einfamilienhäusern südlich anschließend. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 „Wolbeck - Am Steintor / Peter sheide / Petersdamm” wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 gefasst (Vorlage Nr. V/0925/2013). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 02.09.2015 in Form einer Bürgeranhörung statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 15.04 bis zum 17.05.2016. Die öffentliche Auslegung des Plan entwurfs erfolgte ab dem 21.11.2016 für den Zeitraum eines Monats. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wiederum beteiligt. Die zu den Beteiligungen seitens der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entspr e- - 4 - V/0292/2017 chend den Beschlussvorschlägen 1 und 2 Beschluss gefasst werden. Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Änderung der überbaubaren Grun dstücksfläche berührt nicht die Grundzüge der Planung und entspricht der Anregung der Eingeber. Da der vorg e- brachten Anregung die Zustimmungserklärung der von der Planänderung ausschließlich betroffenen Nachbareigentümer beigefügt ist, kann auf eine erneut e Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet we r- den. Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.2 vorgesehenen Änderungen der festgesetzten Straßenausba u- höhen berühren ebenfalls nicht die Grundzüge der Planung und betreffen nur den Grundstückseigen- tümer. Daher konnte eine eingeschränkte Beteiligung gem äß § 4 a (3) Satz 4 BauGB durchgeführt werden. Der betroffene Eigentümer hat den neuen Straßenausbauhöhen zugestimmt. Also kann auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen (Beschlussvorschlag 2). Der bestehende Flächennutzungsplan (FNP) wird im Parallelverfahren geändert (52. Änderung des FNP). Hierzu hat der Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 bereits den abschließenden Beschluss gefasst (Vorlage Nr. V/0130/2017). Die FNP-Änderung befindet sich zurzeit zur Genehmigung bei der Bezirksregierung. Der Bebauungsplan wird damit im Zuge des Änderungsverfahrens aus dem Fl ä- chennutzungsplan entwickelt sein. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 überplant Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 344: „Wol- beck – Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“ und Wolbeck 6: „Molkenbuer“. Nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans werden die alten Pläne in den überlagerten Bereichen außer Kraft treten. Unabhängig von einvernehmlich verhandelten Themenfeldern im den Bebauungsplan flankierenden Städtebaulichen Vertrag mit dem privaten Erschließungsträger und Haupt -Investor der gesamten Baugebietsentwicklung (Stichworte „SoBoMünster“, KiTa, Kinderspielplatz, technische Erschli e- ßungsanforderungen und -lasten, Realisierung aktiver Schallschutz, Wärmedämmstandards, zeitliche Realisierungsverpflichtungen, etc.) muss dieser der Stadt – vor abschließendem Ratsbeschluss über die Anregungen und den Bebauungsplan – nachweisen, dass er zur durchgängigen Realisierung des bahntrassenbegleitenden und wohngebietsschützenden Lärmschutzes (Wand bzw. Wall) in der Lage ist (vgl. hierzu auch Anlage 1 zur Vorlage, Punkt 2.1.1). Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Der Erschließungsträger und Haupt -Investor des Baugebietes ist nach wie vor sehr bemüht, dieses in privatrechtlichen Regelungen mit anderen Grundstückseigentümern im Plangebiet zeitnah und zeitgerecht zu erreichen und der Stadt vorzul e- gen. Sollte dies bis zum Tage nach dem ASSVW nicht erfolgt sein, wird die Verwaltung die B e- schlussfassung von HFA und Rat zu dieser Vorlage aussetzen (müssen). i. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0292-2017-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) unzulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO). 1.2 Im Mischgebiet sind die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO zulässigen Nutzungen (Einzelhandelsbetriebe, Schank - und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten) unzulässig. Außerdem ist die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung (Vergnügungsstätten) unzulässig (§ 1 Abs. 5+6 BauNVO). 1.3 In den Allgemeinen Wohngebieten mit der Fußnote 1 sind maximal 2 Wohneinheiten je Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.4 Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch Interpolation zu ermitteln. Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die Gebäude traufständig stehen. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.5 Die Oberkante Erdgeschoss-Fertigfußboden muss mindestens 30 cm über der geplanten Straßenverkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.6 Die festgesetzte Grundflächenzahl kann für Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO). 1.7 Stellplätze und Carports müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen (öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen) einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen. 1.8 Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im seitlichen Grenzabstand zulässig. Sie müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 1.9 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m2 und eine Höhe von max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgartenbereichen – Bereich zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche – sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzulässig. Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für die Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO). Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0292/2017 Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 3 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.11 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.12 Entlang den entsprechend gekennzeichneten Baugrenzen ist bei Räumen ab dem 1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftungen erforderlich. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen / Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.13 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch das bestehende Jugendzentrum ist i m Bereich der gekennzeichneten Baugrenze der Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung durch folgende technische / grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der genannten Maßnahmen sicherzustellen: - Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung, - Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder - Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gewährleistet wird. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.14 Entlang der Bahntrasse ist eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN zu errichten. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV -LSW 06 entsprechen und ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen. Gestalterische Anforderungen zur Ausführung der Lärmschutzwand regelt der städtebauliche Vertrag. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 1.15 Die Dachflächen der Tiefgaragen sind mit einem Flächenanteil von mindestens 75 % (bezogen auf die jeweilige Dachfläche) mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.16 Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, standortgerechte klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 3 Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Die Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, rotbraunes oder anthrazitfarbenes Sicht -/ Verblendmauerwerk (unglasiert) oder als weißer Putzbau auszuführen. Für untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil) können auch andere Materialien verwendet werden. 2.2 Mansard- und Krüppelwalmdächer sowie glasierte Dacheindeckungen sind unzulässig. 2.3 Innerhalb einer Hausgruppe (Reihenhäuser) und bei Doppelhäusern sind für Außenwandflächen und Dächer einheitliche Materialien hinsichtlich Art, Format und Farbton zu verwenden. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig. 2.4 Hausgruppen und Doppelhäuser sind profilgleich (d.h. Trauf - und Firsthöhe) in gleicher Dachneigung und Dachform zu errichten. 2.5 Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgartens (zwischen der Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Grenzen zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung von mind. 0,30 m Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune und Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten. Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender Sichtschutz durch Anpflanzung oder Holzblenden bzw. feste Schränke im Wandmaterial des Hauptbaukörpers vorgesehen wird. 3. Hinweise 3.1 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut - und Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 3.2 Denkmalschutz Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe / LWL -Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.3 Kampfmittel Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. Daher ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittelfreiheit zu prüfen. 3.4 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und einem privaten Investor abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag). Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 3
509_Plan_Satzungsentwurf
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Kronenaußenkante Kronenaußenkante Gehölz Kronenaußenkante Graben (hoher Wasserstand) Kronenaußenkante Kronenaußenkante Kronenaußenkante Kronenaußenkante Nadelholz Tor Tor Stromleitung Gleistrasse Gleistrasse Gleistrasse Gleistrasse 0,4 II ED 0,8 WA1 30-45° GH max. 9,50 m F + R F + R F + R F + R F + R F + R K Lärmschutzwand H.= 57,8 m ü. NHN GFL A/E R R S+T 54,02 55,10 54,90 54,70 54,80 54,80 55,00 54,80 54,70 54,60 54,70 55,00 55,10 54,80 54,60 54,15 54,35 54,15 54,45 54,05 54,40 55,00 54,95 5,0 9,5 16,0 5,0 9,5 16,0 5,0 9,5 14,0 3,0 7,5 7,53,014,0 3,5 9,5 5,0 6,5 3,5 6,5 7,0 14,0 5,0 9,5 3,0 14,0 14,0 3,0 7,5 GFL A/E GFL A/E GFL A/E 3,5 GFL A/E GFL A/E GFL A/E 16,0 0,40,8 II 30-45° GH max. 9,50 m E WA1 WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o 0,4 II ED 0,8 WA1 30-45° GH max. 9,50 m 0,4 II ED 0,8 WA1 30-45° GH max. 9,50 m 0,4 II ED 0,8 WA1 30-45° GH max. 9,50 m WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o MI 0,61,2 0-30° II o GH max. 11,00 m WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o 0,4 II ED 0,8 WA1 30-45° GH max. 9,50 m WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o 0,41,2 III 30-45° GH max. 13,00 m WA o 0,40,8 II 30-45° GH max. 9,50 m E WA1 WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 11,00 m o 0,4 II ED 0,8 WA1 30-45° GH max. 9,50 m WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 9,50 m o WA 0,40,8 II 0-30° GH max. 9,50 m o MI w 16,0 5,0 9,5 5,0 16,0 5,0 6,5 5,0 16,0 14,0 3,0 7,5 3,0 14,0 S+T 3,5 14,0 3,0 7,5 14,0 3,0 3,5 3,5 H 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 55,05 54,95 55,10 55,05 55,00 55,00 54,80 54,95 55,05 55,00 55,00 54,80 54,60 54,80 54,50 54,60 54,75 54,70 54,55 54,40 54,60 54,60 2713 981 1010 1026 1133 1008 1009 1073 1074 1131 1132 1113 1116 829 1117 679 681 413 416 417 418 419 420 426 427 407 428 408 409 410 433 675 105 92 93 94 96 110 97 111 98 112 127 134 135 1152 115 116 102 118 86 47 1150 136 2343 2344 119 120 122 125 1118 1151 634 635 636 677 411 104 106 107 108 109 99 101 103 132 133 680 725 3077 3029 3365 3415 3416 3419 3164 3138 3139 3140 3165 3422 3412 3397 3220 3290 3291 3293 3294 2880 2895 2896 2905 2906 2907 2885 2888 2890 2891 2892 2893 2894 3295 2933 3326 3327 1851 993 994 1365 1367 1368 2563 14941501 1499 1502 2611 1503 1486 2612 1487 1505 1488 15061507 1492 1651 1622 2712 2753 2717 2714 2715 2741 2743 1728 2811 995 1092 1129 1130 1133 2314 1138 2315 1139 2316 350 274 275 1091 362 364 366 1162 1177 1163 1179 1165 1180 392 433 368 343 385 11691170 1156 1172 1158 1157 1173 1174 2328 1159 1175 2329 1176 435 436 443 1181 1182 2317 1141 2318 1142 2319 1143 1144 1188 1208 1189 1210 1211 1197 1199 401 1200 2390 1201 2391 1202 2392 1203 1253 2393 1204 2394 1205 2395 1206 1183 1184 1185 1187 1268 1258 1261 1262 1306 1291 1307 2451 1292 1293 2453 1294 2454 1295 2455 2456 2398 2086 2087 491493 611 612 613 614 1321 1327 1350 1328 1329 1352 1330 643 2088 2089 2458 1320 1319 1354 1332 1337 13571358 1361 1362 1322 1323 1324 1326 779 1842 1867 2545 1383 2530 1384 2532 756 849 850 851 852 853 1090 1493 14902396 1186 1164 1267 2457 1353 1325 3421 488 2452 1296 3414 1366 1457 1500 1504 1489 1351 1355 1356 1359 1360 1840 3413 2658 2659 3158 3215 2710 2752 2887 2889 3292 33283329 351 342 2908 376 2324 2325 2326 2327 1161 2332 1178 434 116711681140 1191 1212 1198 3425 3431 3433 13 14 15 1 271 71 70 10 16 8 9 I II II II II II II II I I I II II II II II I V-72 I I I I I I I II K 36 L 585 Neubeckum - Münster Neubeckum - Münster L 585 II II II II I I II I I I I II II I I I II II II II -I II II II II II II II -I II II II II I II II II II II II I II II II II II II II II II II II II II I I II II I II II II II II II I I I I I I II II I II II I II I I I I I II II II I I I I I I II II I I I I I I I I II I I I I II II I II I II I I II II I II II Jugendzentrum I I II I I I I K 36 Hiltruper Straße Weg Markenweg Spielplatz Neubeckum - Münster Markenweg Lagerplatz F I S I F I I FI S I F I F I L 585 Sp.- Pl. platz Lager- (1) 25 27 29 (1) 31 33 35 37 (1) (P11) (P10) (P9) (1) 39 (2) 43 41 15 17 19 39 23 P (P1) (P5) (P4) (P3) (1) 66 (P6) (P7) (1) (2) 49 (1)(1) 6 8 (1) (3) 10 (2) 12 (1) (2) 14 (1) 63 (1) Zumbuschstraße Am Steintor Am Steintor 1c 3 36 (2) (3) 13 15 (1) 41 39 37 33a 7 (1) 29 (1) 1 3 5 30 31 (1) 28 (2) (2) (4) (2) 26 1b 1a 30 28 2 1 (1) (2) 32 32a 2a 3 11 (1) 13 30a 30 (1) 32 34 (1) (2) 5 4 9 15 19 17 21 28 11 25 26 15 (2) 36 13 9 7 6 (1) (1) 5 7 27 28 (1) (1) 13 (1) 35 (1) 31 33 26 24 12 8 9 (1) (1) 1 3 29 27 25 (1) (1) (1)23 (1) 11 10 (1) (1) (1) 31 29 (1) (2) 27 29 30 31 (1) 41 39 43 35 37 32 33 (1) (1) 34 (1) 2 4 (1) 33 47 (1) 49 53 (4) 35 (1) 6 (1) 8 33a (1) 10 12 14 (1) (1) (1) 18 16 51 (1) 20 (1) 22 (1) 24 26 (1) (1) (1) 28 (1) (1) 30 21f 8 (3) 6 (3) 23 54c (1) 21g 2 54b 52 (2) (1) (4) (1) (2) 4 54a 56a 58 56 (1) 1 60 31a (1) 35 33 Von-Holte-Stra ße Bürenstraße Von-Holte-Straße Petersheide Am Steintor Juffernkamp Petersheide An der VogelruteAn der Vogelrute Petersdamm Juffernkamp (1) 20 a (4) 9 (1) 11 An der Vogelrute (1) I I (1) I I 39 (2) II 43 II 41 II 15 17 19 (P9) P (P1) (P5) (P4) (P3) (1) I 66 (P6) (P7) (1) (2) I 49 (1)(1) I 6 I 8 (1) (3) I 10 (2) I 12 (1) II 39 II 23 II 25 II 27 II 29 (1) II 31 II 33 II 35 II 37 (1) (P11) (P10) (2) I 14 (1) I 63 (1) II 3 36 (2) -I(4) (2) II 26 II 30 II 2 II 1 -I (1) (2) II 32 II 32a 2a (1) II 3 II 11 (1) 13 I I 9 II 15 II 19 II 17 II 21 II 28 (2) II 5 II 4 II 11 II 25 II 26 15 (2) II 13 II 9 II 7 II 6 (1) (1) I 5 I 7 (1) II 27 II 28 (1) (1) 13 II 12 II 8 II 9 (1) (1) I 1 I 3 I 29 I 27 I 35 (1) II 31 II 33 II 26 24 I 25 (1) (1) (1) I 23 I 29 II 30 (1) (1) II 11 I 41 I 39 I 43 II 10 (1) (1) (1) I 31 II 29 (1) (2) II 27 (1) II 34 (1) I 2 I 4 (1) I 33 35 I I 37 II 32 II 33 (1) (4)II 35 (1) I 6 (1) I 8 I 33a (1) I 47 (1) I 49 II 53 (1) (1) (1) I 10 I 12 I 14 I 18 I 16 II 51 (1) I 20 (1) F I (1) I 24 I 26 (1) (1) (1) II 28 (1) (1) II 30 I 21f (3) (3) I 23 II 54c (1) I 21g (2) (1) (4) (1) (2) 4 I I 2 II 54b 52 II 54a Jugendzentrum 58 I I II 56 II 56a II I 60 (1) I 1 (1) I 35 (2) (3) I 13 I 15 (1) 41 II I 39 I 37 33a (1) (1) I 7 Spielplatz Sp.- Pl. K 36 Hiltruper Straße Markenweg Markenweg Weg Lagerplatz platz Lager- I 5 I 29 I 31 30 (1) I 28 (2) II 32 II 28 II 1c II 1a II 1b II 34 II 36 II II 30a II 30 (1) II II I 31 I 22 II 8 F I II6 31a II II I 33 II 1 II 3 II S I 20 a (1) F I F I (4) 9 I (1) FI 11 S I Gemarkung: Wolbeck-Kspl. Flur 12 Gemarkung Wolbeck-St. Flur 1 Der Rat der Stadt Münster hat am __________ zu den vom 21.11. bis zum 21.12.2016 öffentlich ausgelegenen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die insgesamt durch diese Planung wiedergegeben werden. Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, den __________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. _____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, den __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1 Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 12 Maßstab: 1:1000 STADTMTÜNS ER STADTMTÜNS ER Amt für Stadtentwicklung Verkehrsplanung Stadtplanung Wolbeck - Bebauungsplan Nr. 509 Bebauungsplan Wolbeck - Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Nr. 509 Daruper Straße GmbH 15 D-48653 Coesfeld Telefon +49 (0)2541 9408-0 Fax 6088 W oltersPartner Architekten & Stadtplaner info@wolterspartner.de Planverfasser: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06 2013 (BGBI. I S. 1548) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496). Rechtsgrundlagen:Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Vergrößerungen oder Verkleinerungen sind verboten und werden aufgrund des Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Zeichenerklärung Festsetzungen des Bebauungsplans Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl0,4 Zahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßII Allgemeine WohngebieteWA Geschossflächenzahl0,8 Bauweise nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig nur Einzelhäuser zulässigE ED MischgebieteMI Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Zahl der Vollgeschosse, zwingendII offene Bauweiseo Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Bäume Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GFL A/E Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Bäume (Standort vorgeschlagen) Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmschutzwand Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 Schallgedämmte Lüftungen (siehe textl. Festsetzung Nr. 1.12) Bestandsangaben Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude Öffentliche Gebäude I 10 Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Grundstücke, Gebäude) Höhe geplante Straßenverkehrsfläche in Meter über NHN 54,80 Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (siehe textl. Festsetzung Nr. 1.13) Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Reglung des Wasserabflusses Wasser, Wasserwirtschaft RegenrückhaltebeckenR HaltestelleH Fuß- und RadwegF+R Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf Straßenverkehrsflächen Verkehr Bahnanlagen Nachrichtliche Übernahme Straßenbegrenzungslinie KindergartenK Verkehrsgrün Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter Bereich Bauvorschriften Hauptfirstrichtung Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze30 - 45° Gebäudehöhe, als HöchstmaßGH max. 9,50 m öffentliche Grünflächen Grünflächen Parkanlage SpielplatzS+TSchutz- und Trenngrün Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Ver- und Entsorgung Elektrizität WA1Fußnote (siehe textliche Festsetzung Nr. 1.3) Textliche Festsetzungen 1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) unzulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO). 1.2 Im Mischgebiet sind die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO zulässigen Nutzungen (Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten) unzulässig. Außerdem ist die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung (Vergnügungsstätten) unzulässig (§ 1 Abs. 5 und 6 BauNVO). 1.3 In den Allgemeinen Wohngebieten mit der Fußnote 1 sind maximal 2 Wohneinheiten je Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.4 Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch Interpolation zu ermitteln. Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die Gebäude traufständig stehen. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO) 1.5 Die Oberkante Erdgeschoss-Fertigfußboden muss mindestens 30 cm über der geplanten Straßenverkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.6 Die festgesetzte Grundflächenzahl kann für Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO). 1.7 Stellplätze und Carports müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen (öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen) einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen. 1.8 Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im seitlichen Grenzabstand zulässig. Sie müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 1.9 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m 2 und eine Höhe von max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgartenbereichen – Bereich zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche – sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzulässig. Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für die Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO). 1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.11 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.12 Entlang den entsprechend gekennzeichneten Baugrenzen ist bei Räumen ab dem 1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftungen erforderlich. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen / Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.13 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch das bestehende Jugendzentrum ist im Bereich der gekennzeichneten Baugrenze der Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung durch folgende technische/ grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der genannten Maßnahmen sicherzustellen: - Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung, - Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder - Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gewährleistet wird. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 1.14 Entlang der Bahntrasse ist eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN zu errichten. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW 06 entsprechen und ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen. Gestalterische Anforderungen zur Ausführung der Lärmschutzwand regelt der städtebauliche Vertrag. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 1.15 Die Dachflächen der Tiefgaragen sind mit einem Flächenanteil von mindestens 75 % (bezogen auf die jeweilige Dachfläche) mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.16 Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, standortgerechte klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Die Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, rotbraunes oder anthrazitfarbenes Sicht-/ Verblendmauerwerk (unglasiert) oder als weißer Putzbau auszuführen. Für untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil) können auch andere Materialien verwendet werden. 2.2 Mansard- und Krüppelwalmdächer sowie glasierte Dacheindeckungen sind unzulässig. 2.3 Innerhalb einer Hausgruppe (Reihenhäuser) und bei Doppelhäusern sind für Außenwandflächen und Dächer einheitliche Materialien hinsichtlich Art, Format und Farbton zu verwenden. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig. 2.4 Hausgruppen und Doppelhäuser sind profilgleich (d.h. Trauf- und Firsthöhe) in gleicher Dachneigung und Dachform zu errichten. 2.5 Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgartens (zwischen der Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Grenzen zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung von mind. 0,30 m Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune und Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten. Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender Sichtschutz durch Anpflanzung oder Holzblenden bzw. feste Schränke im Wandmaterial des Hauptbaukörpers vorgesehen wird. 3. Hinweise 3.1 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 3.2 Denkmalschutz Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.3 Kampfmittel Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. Daher ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittelfreiheit zu prüfen. 3.4 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und einem privaten Investor abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (15)
- Hiltruper Straße
- Zumbuschstraße
- Von-Holte-Straße
- Albersloher Weg 33
- Petersdamm 1
- Juffernkamp
- Am Steintor 1c
- An der Vogelrute
- Bürenstraße
- Buschstraße
- Petersheide 37
- Markenweg
- Tiergarten
- Ringstraße
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0292/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37