V/0506/2009
Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege
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Beschlussvorlage
3713 Zeichen
V/0506/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 02.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 30.09.2009 Hauptausschuss Vorberatung 30.09.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 521: Kinder- haus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 521 wird wie folgt geändert: 1.1.1 Die überbaubare Grundstücksfläche nördlich des Wohnhauses Wilkinghege 104 wird gestrichen. (Anlage 1, Punkt 1) 1.1.2 Die textliche Festsetzung Nr. 2.6 (Zuordnung der Ausgleichsflächen) wird gestri- chen. (Anlage 1, Punkt 1) 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan- der wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 521 nicht gefolgt: 1.2.1 Das anstelle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nun ein Angebotsbe- bauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung schaffen soll. (Anlage 1, Punkt 2) 1.2.2 Im Bebauungsplan aufgrund ggf. möglicher zusätzlicher Wohneinheiten weitere Besucherstellplätze festzusetzen. (Anlage 1, Punkt 4) 1.2.3 Das durch zusätzliche Wohneinheiten ein weiterer Bedarf an Kinder-, Jugend- und sonstigen sozialen Einrichtungen und Schulen entstehe. (Anlage 1, Punkt 4) 1.2.4 Das durch zusätzliche Wohneinheiten die Ver- und Entsorgung sowie die Bereit- stellung der Müllgefäße nicht gewährleistet sei. (Anlage 1, Punkt 4) Vorlagen-Nr.: V/0506/2009 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 06.08.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0506/2009 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 521: Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 521 wird ebenfalls beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 521 treten Teilflächen der Bebauungspläne Nr. 106 XXVII und Nr. 185, soweit sie vom Bebauungsplan Nr. 521 überlagert werden, außer Kraft. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster aufgrund der vorstehenden Beschluss- vorschläge keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 521 hat 02.06. bis 02.07.2009 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetra- gen, über die entsprechend der Beschlussvorschläge 1.1.1 bis 1.2.4 Beschluss gefasst werden soll. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 521 soll aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1.1 und 1.1.2 geringfügig geändert werden. Da sich diese Änderungen auf das Plangebiet und die Nachbarbereiche nicht auswirken ist eine erneute Offenlegung sowie ein erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich. Die Eigentümer wurden von den beabsichtigten Änderungen unterrichtet. Während dieser eingeschränkten Beteiligung wur- den keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. Somit kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. textl. Festsetzungen 4. geänderter Plan (Verkleinerung)
V-0506-2009-Anlage-4-Planverkleinerung
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Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0506/2009 Bebauungsplan Nr. 521 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Planverkleinerung ST ADT M TÜNS ER
V-0506-2009-Anlage-2- Begründung
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Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 2
zur Vorlage Nr. 506/2009
1
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 521:
Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege
1.
Planungsanlass / Planungsgrundlagen............................................................................................ 2
2. Geltungsbereich ............................................................................................................................... 2
3. Planungsrechtliche Situation............................................................................................................ 2
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................2
3.2 Bestehendes Planungsrecht......................................................................................................3
3.2.1 Landschaftsschutzgebiet..............................................................................................3
4. Räumliche und strukturelle Situation ............................................................................................... 3
5. Planungsziele................................................................................................................................... 4
6. Inhalte des Bebauungsplans............................................................................................................ 4
6.1 Grundzüge der Planung.............................................................................................................4
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung .......................................................................................4
6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte .......................................................................................4
6.2.2 Bebaubare Fläche, Bauhöhe .......................................................................................5
6.2.3 Bauweise und Bauform ................................................................................................6
6.2.4 Stellplätze, Nebenanlagen ...........................................................................................6
6.2.5 Freiflächen, Begrünung................................................................................................6
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................7
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur........................................................................7
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur.........................................................................................8
6.6 Grünflächen ...............................................................................................................................8
6.6.1 Öffentliche Grünflächen ...............................................................................................8
6.6.2 Ausgleichsflächen (siehe Umweltbericht) ....................................................................8
6.7 Immissionsschutz ......................................................................................................................8
6.8 Altlasten / Altstandorte / Bodenschutz.......................................................................................9
6.9 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................10
7. Flächenbilanz ................................................................................................................................. 10
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB............................................... 10
8.1 Rahmen der Umweltprüfung....................................................................................................10
8.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................11
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................11
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose.........................................12
8.4.1 Menschen.................................................................................................................. 12
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt................................................................... 14
8.4.3 Boden ........................................................................................................................ 16
8.4.4 Wasser ...................................................................................................................... 16
8.4.5 Klima / Luft ................................................................................................................ 17
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild ......................................................................................... 18
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter.......................................................................... 19
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter.......................................................................... 19
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.................. 19
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)......................................................19
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten......................................................................................19
8.7 Überwachung (Monitoring) ......................................................................................................20
8.8 Zusammenfassung ..................................................................................................................20
9. Durchführungsmaßnahmen ........................................................................................................... 20
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Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Bebauungsplan Nr. 521
Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege
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1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Bereits im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Fläc hennutzungsplanes wurde im Bereich
westlich der Gasselstiege / nördlich Wilkinghege ei ne Wohnbaufläche dargestellt. Die sensible
Ortsrandlage erforderte eine Abwägung der Belange z wischen der städtebaulichen Ver-
träglichkeit einer Wohnbauflächenarrondierung zur D eckung des weiteren Wohnbauflächenbe-
darfs im Stadtteil Kinderhaus und dem geltenden Lan dschaftsschutz. Das Ergebnis der Abwä-
gung führte dazu, die Wohnbauflächenarrondierung au f einen schmalen Streifen parallel zur
Gasselstiege zu begrenzen.
Mit der Zielsetzung, auf der Fläche in unmittelbare r Nähe zu einem Altenheim und in enger
Nachbarschaft zu weiteren Einfamilienhausgebieten i nnovatives Wohnen mit hoher stadtge-
stalterischer und architektonischer Qualität in ein er maßvollen Bebauung zu realisieren, wurde
ein städtebaulicher Wettbewerb mit architektonischer Vertiefung durchgeführt.
Der vorliegende Bebauungsplan ist aus dem zur weite ren Bearbeitung empfohlenen Entwurf
entwickelt worden. Der Plan sieht vier Wohnnachbars chaften vor, die typologisch aus der klas-
sischen Münsterländer Hofstelle abgeleitet wurden.
Es gruppieren sich jeweils bis zu sechs Einfamilien häuser um einen gemeinsamen Platz - die
„Hofstelle“ - der direkt von der Gasselstiege aus erschlossen wird.
Zwischen den Wohnnachbarschaften ist eine Vernetzun g der freien Landschaft mit den Haus-
gärten bis zum Gehölzstreifen an der Gasselstiege vorgesehen.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 521: Ki nderhaus – Westlich Gasselstiege /
Nördlich Wilkinghege liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Kinderhaus angrenzend an
ein Landschaftsschutzgebiet. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 20.343 qm.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs werden wie folgt gebildet:
- Im Nordosten von der Gasselstiege
- Im Südosten von der Straße Wilkinghege
- Im Südwesten von einer gedachten Linie, die von der Straße Wilkinghege zu einem land-
wirtschaftlichen Weg im Norden führt
- Im Nordwesten von einem landwirtschaftlichen Weg
Innerhalb dieser Grenzen liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster, Flur 77
Flurstücke: 496, 498, 531-536, Teile der Flurstücke 168, 524, 527
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan es sind im Plan durch einen grauen
Farbstreifen gekennzeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan enthält für das Pl angebiet folgende Darstellungen: Wohn-
bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspre chen den Zielsetzungen des Bebau-
ungsplanes.
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3.2 Bestehendes Planungsrecht
Der Bebauungsplan überplant z. T. die Geltungsberei che der Bebauungspläne Nr. 106 Teilab-
schnitt XXVII: Kinderhaus – Östlich des Idenbrockwe ges und Nr. 185: Gasselstiege – Iden-
brockweg. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 521 treten diese Pläne, soweit sie vom
neuen Bebauungsplan überplant werden, außer Kraft.
3.2.1 Landschaftsschutzgebiet
Das Plangebiet westlich der Gasselstiege liegt im G eltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2
„Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ und zudem im Landschaftsschutzgebiet „Altenberger
Rücken“.
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 521 treten die widersprechenden Darstellungen
und Festsetzungen des Landschaftsplans Nr. 2 "Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel" außer
Kraft. Die Voraussetzung dafür wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Fort-
schreibung des FNP geschaffen. Der gesetzliche Hintergrund dazu findet sich in § 29 Abs. 4 LG
NRW
4. Räumliche und strukturelle Situation
– Lage und visuelle Prägung –
Der Stadtteil Kinderhaus liegt ca. 4,5 km nördlich der Innenstadt Münsters (Altstadtzentrum bis
Ortsteilmitte). Das Plangebiet liegt an der Südwest grenze des Ortsteiles im Übergang zur freien
Landschaft.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird durch einen Gehölzstreifen geprägt, die entlang der
Nordostgrenze des Plangebietes parallel zur Gasselstiege verläuft.
Die im südlichen Abschnitt des Plangebietes vorhand enen Wohngrundstücke sind mit Einfamili-
enhäusern bebaut und stark eingegrünt.
– Nutzungsstruktur im Gesamtkontext zur näheren Umgebung –
Der Stadtteil Kinderhaus hat etwa 15.400 Einwohner. Für die vielen jungen Familien, die hier
leben, gibt es ein breites Angebot an Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen.
Die Gasselstiege, ehemals eine wichtige Verkehrsver bindung zwischen Münster und den Nie-
derlanden, wird heute intensiv von Fahrradfahrern, Inlineskatern und Joggern für sportliche Ak-
tivitäten genutzt; sie ist für Fahrradfahrer die sc hnellste verkehrsberuhigte Wegeverbindung in
die Innenstadt. Das Stadtteilzentrum liegt in etwa 900 m Entfernung vom Plangebiet. In etwa 1
km Entfernung wird die Steinfurter Straße erreicht, die eine wichtige Verkehrverbindung zwi-
schen der Innenstadt und der BAB A1 darstellt.
– Nutzungsstruktur im Plangebiet –
Das Plangebiet wird gegenwärtig zum größten Teil al s Weideland genutzt. Lediglich im südli-
chen Abschnitt befinden sich 3 Wohnbaugrundstücke, auf denen Einfamilienhäuser errichtet
sind.
– Nutzungsstruktur im näheren Umfeld –
Nördlich und östlich des Plangebietes befinden sich Einfamilienhausgebiete mit 1- 2-geschossi-
gen Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern.
Im Süden und Westen schließen landwirtschaftliche N utzflächen an, in die im Westen das ehe-
malige Missionskloster St. Josef und im weiteren Ve rlauf das aus dem Mittelalter stammende
und zum Hotel umgebaute Schloss Wilkinghege eingebettet liegen.
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5. Planungsziele
Die Ziele des Bebauungsplanes beinhalten die beabsi chtigte städtebauliche Entwicklung und
Ordnung auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes
– Übergeordnete Ziele –
- Die Wohnbauflächen des Ortsteils Kinderhaus sollen im Westen arrondiert werden.
- Im Übergang zum Landschaftsraum soll ein der sensib len Ortsrandlage angemessenes
Siedlungsbild entstehen.
– Konkrete Zielsetzungen –
- Zur Arrondierung der Einfamilienhausgebiete im West en des Ortsteils Kinderhaus sollen ca.
20 Wohngebäude als Einzel- oder Doppelhäuser entstehen.
- Der bestehende Gehölzstreifen am Ostrand des Plange bietes soll als prägendes Element
weitestgehend erhalten und gesichert werden.
- Die Erschließung des neuen Wohnquartiers soll durch Erschließungsstiche von der Gas-
selstiege aus erfolgen. Eine Querverbindung durch d as Wohnquartier soll auch für den Fuß-
gängerverkehr vermieden werden.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Für die Realisierung der Ziele des Bebauungsplanes sind Festsetzungen bezüglich der Grund-
züge der Planung erforderlich.
Die Festsetzungen betreffen im einzelnen folgende Planungsbereiche:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Darstellung der überbaubaren Flächen
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Begrünung
- Umweltschutz
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte
– Art der baulichen Nutzung –
Die Baugebiete sind dem Wohnen vorbehalten, damit s ich das neue Wohngebiet dem Charak-
ter der angrenzenden Wohnquartiere entsprechend ent wickelt. Die Bereiche A und B sind als
Allgemeine Wohngebiete festgesetzt, damit sich das neue Wohngebiet dem Charakter der an-
grenzenden Wohnquartiere entsprechend entwickelt. V orrangig soll die bauliche Nutzung durch
das Wohnen im Einfamilienhaus als Einzelgebäude ode r als Doppelhaus angestrebt werden.
Aufgrund der benachbarten Wohngebiete und der Fußwe gentfernung vom Ortszentrum einer-
seits und der Lage am Landschaftsschutzgebiet ander erseits sind die gem. § 4 (3) 2, 4 und 5
BauNVO ausnahmsweise zulässigen sonstigen nicht stö renden Gewerbebetriebe, Tankstellen
und Gartenbaubetriebe nicht zulässig.
Für den Bereich der bestehenden Bebauung, Bereich C , wird ein Allgemeines Wohngebiet fest-
gesetzt, um die vorhandene Hofstelle und die vorhan dene Wohnbebauung in ihrem Bestand zu
schützen und die Ansiedlung störender Betriebe in d iesem Bereich zu verhindern. Aufgrund der
benachbarten Wohngebiete und der Fußwegeentfernung vom Ortszentrum einerseits und der
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Lage am Landschaftsschutzgebiet andererseits sind – wie in den Bereichen A und B – die gem.
§ 4 (3) 2, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen sonstigen nicht störenden Gewerbebe-
triebe, Tankstellen und Gartenbaubetriebe nicht zulässig.
– Maß der baulichen Nutzung –
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf allen Baufläche n auf 0,4 festgesetzt. Die GFZ wird in den
Bereichen A und B auf 0,8 und im Baugebiet C mit 0, 6 festgesetzt. Diese Festsetzungen be-
rücksichtigen den der örtlichen Situation angemesse nen sparsamen und schonenden Umgang
mit Grund und Boden und die sensible Ortsrandlage im Landschaftsschutzgebiet. Im Plange-
biet C entsprechen die Festsetzungen zum Maß der ba ulichen Nutzung zudem der Bestands-
situation.
6.2.2 Bebaubare Fläche, Bauhöhe
– Überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der Gebäude –
Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen defi niert. In den Bereichen A und B sind die
Baufenster so angeordnet, dass das Bild einer hofar tigen Bebauung mit giebel- und traufständi-
gen Gebäuden in lockerer Folge ermöglicht wird. Bei der zukünftigen Aufteilung der Grundstü-
cke soll mit dieser Darstellung der gewünschten, ho fbildenden Stellung der Gebäude in diesen
Bereichen Rechnung getragen werden. Bei der Festset zung der Baugrenzen ist der Mindestab-
stand von den Entwässerungsgräben von 3 m berücksichtigt.
Im Bereich C wurde auf die zusätzlich ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche im Be-
reich nördlich des Gebäudes Wilkinghege 104 aufgrun d einer vorgetragenen Stellungnahme
verzichtet.
– Zahl der Vollgeschosse –
Bezug nehmend auf das städtebauliche und bauliche E ntwurfskonzept wird für die Bereiche A
und B eine typologisch am bäuerlichen Gehöft orient ierte Bebauung mit Einzel- und Doppel-
häusern festgesetzt. Die Festsetzungen unterscheide n sich nach den Bereichen A und B. Im
Bereich A wird eine maximal II- geschossige Bauweis e, im Bereich B eine I- geschossige Bau-
weise festgesetzt.
Um eine familiengerechte Wohnungsgröße zu gewährlei sten, darf im Bereich B das Dachge-
schoss bei I- geschossiger Bebauung als Vollgeschos s ausgebaut werden, wenn die festge-
setzte Geschossflächenzahl eingehalten wird.
– Bauhöhen –
Die Höhe der baulichen Anlagen in den Baugebieten A und B ist für alle Gebäude in Abhängig-
keit zur Zahl der Vollgeschosse, der festgesetzten Trauf- und Firsthöhen, der zulässigen Dach-
neigung und der zulässigen Bautiefe unter Bezugnahm e auf die angrenzenden Einfamilien-
hausgebiete festgesetzt.
Dementsprechend ist auf den Grundstücken, die beste henden Wohnbaugrundstücken zuge-
wandt sind, Bereich B, eine I- geschossige Bebauung festgesetzt. Die Trauf- und Firsthöhen
sind in Anlehnung an die Bestandsgebäuden mit TH 4,80 m bzw. mit FH 9,80 m festgesetzt. Auf
den übrigen Bauflächen – Bereich A – ist eine maxim al II- geschossige Bebauung festgesetzt
und die Traufhöhe mit 6,50 m und die Firsthöhe mit 11,30 m. Die Höhe der Oberkante Fertig-
fußboden wird in den Bereichen A und B auf 0,30 m f estgesetzt, um in diesen Baugebieten Re-
genwasserrückstauprobleme auf den privaten Grundstücken auszuschließen.
Bei der Festsetzung der Traufhöhen sind die für das Wohnen erforderlichen Geschosshöhen
berücksichtigt worden; bei der I- geschossigen Beba uung ist für den Ausbau des Dachgeschos-
ses ein ausreichend hoher Drempel berücksichtigt.
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Die Festsetzungen sollen gewährleisten, dass das Si edlungsbild insgesamt und insbesondere
zum Landschaftsraum eine eher lockere Bebauung zeig t, während die Bebauung auf den der
Gasselstiege zugewandten Grundstücken stärker den G esichtspunkt des flächensparenden
Bauens berücksichtigt; der Spielraum zwischen den T rauf- und Firsthöhen soll individuelle Ges-
taltungsmöglichkeiten im begrenzten Rahmen offen halten.
Um auch die Abmessungen der Gebäude dem Standort un d dem gewünschten Siedlungsbild
entsprechend einzuschränken, werden die Dächer als Satteldächer im Bereich A mit einer
Dachneigung von 38° -46° , und im Bereich B mit einer Dachneigung von 42° -48° festgesetzt.
Im Bereich C wird die Traufhöhe mit 4,00 m und die Firsthöhe mit 9,00 m festgesetzt; das ent-
spricht der bestehenden Situation. Die Dächer werde n dem Bestand entsprechend als Nei-
gungsdächer mit max. 45 ° festgesetzt.
Auf allen Bauflächen ist der Bezugspunkt für die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen und für die
Oberkante Fertigfußboden jeweils die Oberkante der fertig gestellten Erschließungsstraßen,
von denen aus das Grundstück erschlossen wird, geme ssen in der Mitte der Fassadenlänge
des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils.
6.2.3 Bauweise und Bauform
Für die Allgemeinen Wohngebiete wird die offene Bau weise mit Einzel- und Doppelhäusern
festgesetzt. Damit wird in den Bereichen A und B di e Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs
gewährleistet und Bauweisen ausgeschlossen, die dem Ziel der städtebaulichen Planung wi-
dersprechen. Ebenso wird die Möglichkeit gegeben, j e nach Wunsch des Bauherrn marktge-
recht reagieren zu können. Im Bereich C gilt die Be standssituation; die Festsetzung der Bau-
weise ist daher nicht erforderlich.
Auf den Bauflächen wird festgesetzt, dass nicht meh r als 2 Wohneinheiten je Hauseinheit zu-
lässig sind; diese Beschränkung soll eine ökologisc h verträgliche Haushaltsdichte gewährleis-
ten.
6.2.4 Stellplätze, Nebenanlagen
Zur Sicherung des gewünschten locker bebauten und d urchgrünten Siedlungsbildes wird fest-
gesetzt, dass in allen Bereichen Stellplätze und Ga ragen sowie Nebenanlagen nur innerhalb
der überbaubaren Flächen und auf den für diesen Zwe ck gekennzeichneten Flächen zulässig
sind.
Nebenanlagen, außer als rückwärtige Anbauten an Gar agen, sind nur innerhalb der überbauba-
ren Grundstücksflächen zulässig. Sie dürfen eine Fl äche von 7,5 qm nicht überschreiten. Ne-
benanlagen dürfen als rückwärtige Anbauten an Garag en unter Beachtung der max. Grundflä-
che von 7,5 qm die Baugrenze geringfügig überschre iten. Der Abstand zu den Gräben für die
Ableitung der Oberflächenwasser darf 3 m nicht unterschreiten.
In den Bereichen A und B sind Nebenanlagen außer Ei nhausungen für Mülltonnen in den Vor-
gartenbereichen nicht zulässig.
Die gebäudeartigen Nebenanlagen sollen außerhalb de r überbaubaren Grundstücksflächen auf
die notwendigen, das Wohnen ergänzende Nebenanlagen beschränkt werden. Diese Festset-
zung soll gewährleisten, dass sich auch die neben d en Hauptgebäuden angeordneten Neben-
anlagen in das geplante Orts- und Straßenbild einfügen.
Im Bereich C gilt der Bestandschutz.
6.2.5 Freiflächen, Begrünung
In den Bereichen A und B sind Einfriedungen der Vor gärten als standortheimische Hecken oder
als Ziegelmauerwerk im gleichen Material wie das Ha uptgebäude bis zu einer Höhe von max.
1,20 m zulässig. Diese Höhenbegrenzung soll gewährl eisten, dass das locker bebaute Sied-
lungsbild auch von den Erschließungsstraßen aus erl ebbar wird. Als Vorgarten gilt die Grund-
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stücksfläche, die zwischen der Erschließungsstraße und der Gebäudevorderfront sowie deren
seitlicher Verlängerung bis zur seitlichen Grundstücksgrenze liegt.
Im Bereich C gilt der Bestandschutz
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
Die Wohnbauflächen werden durch 3 geplante 5,00 m b reite private Wohnwege, die von der
Gasselstiege aus in das Plangebiet führen, erschlos sen. Die am Nordwestrand des Baugebie-
tes liegenden Grundstücke werden von dem zur 5,60 m breiten Anliegerstraße ausgebauten
privaten Wirtschaftsweg aus erschlossen.
Für Besucher sind Stellplätze in ausreichender Zahl jeweils im Einmündungsbereich der Stich-
straße in die Gasselstiege vorgesehen.
Der parallel zur Gasselstiege vorhandene Fuß- und Radweg bleibt erhalten.
Die Wohnwege werden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegt.
– Öffentlicher Personennahverkehr –
Die Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Bus haltestelle Wilkinghege, die sich in unmit-
telbarer Nähe an der Einmündung zur Wilkinghege bef indet; weitere Haltestellen sind nicht vor-
gesehen.
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niedersch lagswassers erfolgt im Trennsystem.
Die Entwässerung der Oberflächenwasser (Dach-, Fass aden- und unbebaute Grundstücksflä-
chen) in den Bereicheichen A und B erfolgt über Mul den als offene Vorflut, die zwischen den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen angeordnet sind und im Bereich des Gehölzstreifens unterir-
disch abgeleitet dem Regenwasserkanal in der Gassel stiege zugeführt werden. Im Bereich B
werden die Oberflächenwasser der südlichsten Grunds tücke über den vorgelagerten privaten
Wohnweg abgeleitet.
Das Schmutzwasser wird über Kanäle, die in den Ersc hließungsstraßen angeordnet werden,
dem neu anzulegenden Schmutzwassersammler in der Gasselstiege zu geführt.
Da das Befahren der privaten Wohnwege durch dreiach sige Abfallsammelfahrzeugen nicht vor-
gesehen ist, müssen die Grundstücksbesitzer ihre Ab fallgefäße zur nächsten, vom Abfallfahr-
zeug befahrenen Straße (Gasselstiege) transportieren.
Im Bereiche C gilt Bestandsschutz.
–-Versorgungsanlagen –
Durch die bereits vorhandene Bebauung im Umfeld des Plangebietes sind die Grundnetze und
Medien der Versorgungsunternehmen in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Durch das Plangebiet verläuft im südlichen Bereich C eine unterirdische Hauptwasserversor-
gungsleitung DN 600 der Stadtwerke Münster Netzgese llschaft mbH. Für die Leitung wird ein
Schutzstreifen von 8,00 m beidseitig von der Leitungsachse gemessen festgesetzt.
– Versorgungseinrichtungen –
Einzelhandelseinrichtungen und Dienstleistungen sin d im Plangebiet wegen der Nähe zum Ort-
teilzentrum (ca. 900 m) nicht vorgesehen und aufgru nd der geringen Einwohnerzahl nicht erfor-
derlich.
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6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur
Der Zuwachs von ca. 18 Wohneinheiten in den Bereich en A und B erfordert keine notwendige
Erweiterung des vorhandenen Angebotes an Kinder-, J ugend- und sonstigen sozialen Einrich-
tungen und Schulen.
Der Bedarf an Einrichtungen für Sport, Freizeit und Erholung wird weitgehend im übrigen Stadt-
gebiet gedeckt.
6.6 Grünflächen
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
Der zwischen den Wohnbauflächen und der Gasselstieg e verlaufende Gehölzstreifen stellt ein
prägendes Landschaftsmerkmal dar; er soll in den du rch die Erschließungsstraßen und die Re-
genwasserkanalführung gebildeten Abschnitten wieder hergestellt und dauerhaft gesichert wer-
den.
6.6.2 Ausgleichsflächen (siehe Umweltbericht)
Die Planung sieht in den Bereichen A und B die Real isierung von freistehenden Einfamilienhäu-
sern und Doppelhäusern in vornehmlich zweigeschossi ger Bauweise vor. Durch vier Anknüp-
fungspunkte wird das Wohngebiet mit Erschließungsstraßen an die Gasselstiege angebunden.
Die Umweltauswirkungen entstehen durch die Neuversi egelung landwirtschaftlich genutzter
Böden und den Verlust von Teilbereichen einer Hecke an der Gasselstiege.
Die entstehenden Auswirkungen auf die Schutzgüter k önnen in erforderlichem Umfang vermie-
den oder vollständig kompensiert werden, es entsteht nach dem Bewertungsverfahren der Stadt
Münster eine rechnerische Aufwertung des Geländes.
6.7 Immissionsschutz
Im Bebauungsplan sind in den Bereichen A, B und C d ie Belange des Immissionsschutzes an-
gemessen zu berücksichtigen. Vorbereitend für die N utzung des Geländes als Wohngebiet
wurde das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, M ünster, mit der Erstellung einer schall-
technischen Untersuchung beauftragt.
Die Schalltechnische Untersuchung kann im Stadthaus 3 der Stadt Münster eingesehen wer-
den.
Von Bedeutung sind die von den vorhandenen Verkehrs wegen, der K7 (Wilkinghege), und der
B54 ausgehenden Lärmemissionen und damit die zu erw artende Lärmbelastung an den im Pla-
nungsbereich vorhandenen und geplanten Gebäuden.
Der Prognosehorizont der schalltechnischen Untersuchung wurde auf das Bezugsjahr 2020 fes-
tegelegt. Die maximalen Beurteilungspegel durch den zukünftigen Straßenverkehrslärm sind im
Verlauf der Wilkinghege K7 mit 63 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts an der südwestlichen Sei-
te der vorhandenen Bebauung (Wilkinghege 100-104) u nd mit 57 dB(A) tags und 48 dB(A)
nachts an der südöstlichen Seite in den rückwärtigen Grun dstücksbereichen der geplanten Be-
bauung zu erwarten. Damit beträgt die Überschreitun g der Orientierungswerte, die für die all-
gemeinen Wohngebiete mit 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts berücksichtigt wurden, bis zu 8
dB(A) tags und 9 dB(A) nachts beim Gebäudebestand und 2 dB(A) tags und 3 dB(A) nachts
an den südlichen Baugrenzen der geplanten Bebauung.
An den untersuchten Immissionsarten der geplanten W A-Flächen innerhalb des Geltungsberei-
ches ist festzustellen, dass die Überschreitungen f ür beide Beurteilungszeiträume nur in einem
geringfügigen Umfang auftreten. Die Überschreitunge n sind im Bereich der Neubebauung auch
nur für die südliche Baugrenze festzustellen.
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Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierun gswerte ist wünschenswert, um die mit der
Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betr effenden Baufläche verbundene Erwartung
des angemessenen Schutzes vor Lärmbelastungen zu erfüllen.
Die von der Steinfurter Straße – B54 – ausgehenden Lärmbelastungen sind für den Geltungs-
bereich des Bebauungsplans Nr. 521 „Westlich Gassel stiege/ Nördlich Wilkinghege“ nicht rele-
vant.
Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientieru ngswerte nach DIN 18005/07.02 von 55/45
bzw. 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm
sind zum Schutz gegen den Außenlärm die Anforderung en an die Luftschalldämmung von Au-
ßenbauteilen nach DIN 4109/11.89 zu beachten.
Aktive Lärmschutzmaßnahmen kommen nicht in Betracht , da in Verbindung mit der geringen
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 der Aufwand für einen aktiven Lärm-
schutz außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzwec k steht. Aufgrund der Erschließung der
vorhandenen Bebauung im Zuge der Wilkinghege ist ei n aktiver Lärmschutz auch nicht in der
Anordnung möglich, wie es die RLS-90 (Richtlinie fü r den Lärmschutz an Straßen) fordert. Not-
wendige Überstandslängen lassen sich nicht realisie ren und im Bereich der Zufahrten würden
schalltechnisch unangenehme Lücken entstehen.
Da das Plangebiet durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht geschützt werden kann, werden
Lärmpegelbereiche festgesetzt, in denen passive Lär mschutzmaßnahmen an der Wohnbebau-
ung vorgeschrieben sind:
- Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung
oder Nutzungsänderung von Gebäuden die nach außen a bschließenden Umfassungsbau-
teile in den nicht nur zum vorübergehenden Aufentha lt von Menschen vorgesehenen Räu-
men die Anforderungen an das resultierende Schalldä mm-Maß gemäß den ermittelten und
ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 / 11 ,89 – Schallschutz im Hochbau –
Tabelle 8 erfüllen.
- In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mi t Fenstern in den Bereichen der ge-
kennzeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbereiche) s ind schallgedämmte Lüftungen vor-
zusehen, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zu m Schutz gegen Außenlärm nur
voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen bleiben.
Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in einem Auf-
enthaltsraum an Außenwänden vorgesehen sind, die ke ine Überschreitung der Orientie-
rungswerte aufweisen.
6.8 Altlasten / Altstandorte / Bodenschutz
Im Zuge der geplanten Wohnbebauung an der Gasselsti ege wurde das Ingenieurbüro Borchert
+ Lange, Essen mit der Baugrundvoruntersuchung beau ftragt, um die Gründungsverhältnisse
der geplanten Bebauung sowie die Wasserverhältnisse im Hinblick auf eine Versickerung zu
prüfen.
Das Baugrundgutachten kann im Stadthaus 3 der Stadt Münster eingesehen werden.
Die festgestellten Böden der Klasse 4 sind wasser- und bewegungsempfindlich. Dies ist bei den
Erdarbeiten zu berücksichtigen. Bei einer Unterkell erung der Wohnhäuser wird die konstruktiv
erforderliche Gründungsebene etwa in 2,0 bis 3,0 m Tiefe unter derzeitiger Geländeoberfläche
liegen.
Die genannten Bodenarten sind für die Ausführung ei ner konventionellen Flachgründung im
Hinblick auf die zu erwartenden Gebäudelasten grund sätzlich ausreichend tragfähig. Örtlich
können jedoch stark verformbare weiche bindige Böde n vorliegen. Diese sind ggf. bis auf aus-
reichend tragfähigen Baugrund durch den Beton der S auberkeitsschicht zu ersetzen. Alternativ
ist auch ein teilweiser Bodenaustausch mit jederzei t verdichtungsfähigem Material möglich. Die
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örtlich anstehenden Schluffe sind im wassergesättig ten Zustand fließfähig. Im Hinblick auf die
zu erwartenden erdbautechnischen Probleme ist gegen über einer Gründung mit Streifen- und
Einzelfundamenten die Herstellung einer elastisch gebetteten Bodenplatte zu bevorzugen.
Die Unterkellerungen liegen im Einflussbereich des Stauwasserbereiches, so dass erhöhte
Aufwendungen für die Trockenhaltung erforderlich si nd. Grundsätzlich kann die Trockenhaltung
über eine kombinierte Ring- und Flächendränung vorg enommen werden. Für die Ableitung des
Dränwassers ist jedoch eine ausreichende Vorflut bz w. eine Hebeanlage erforderlich. Wegen
der Genehmigungspflicht und den laufenden Gebühren ist daher die Herstellung einer wasser-
druckhaltenden Wanne zu bevorzugen. Neben einer abg eklebten „schwarzen Wanne“ oder ei-
ner „braunen Wanne“ kommt vor allem eine „weiße Wanne“ aus wasserdichtem Beton in Frage.
Bei hochwertiger Nutzung sind außerdem Dampfsperren sinnvoll.
Eine Versickerung von nicht mit Schadstoffen belast etem Niederschlagswasser ist nach dem
Ergebnis der Baugrunderkundung innerhalb der oberfl ächennah anstehenden Böden nicht an-
zuraten. Es wird aus gutachtlicher Sicht empfohlen, das Plangebiet an den in der Gasselstiege
vorhandenen Regenwasserkanal anzuschließen.
Im Altlastenkataster der Stadt Münster mit Stand Au gust 2002 sind im Planungsbereich keine
Altlasten / Verdachtsflächen eingetragen. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurden in
keiner der durchgeführten Aufschlussstellen Hinweis e auf das Vorhandensein von Anschüttun-
gen festgestellt. Da durchweg natürlich gewachsene organoleptisch unauffällige Böden ange-
schnitten wurden, wurde auf eine chemische Analyse der anfallenden Aushubböden verzichtet.
6.9 Denkmalschutz / Archäologie
– Bodendenkmale –
Derzeit liegen keine Erkenntnisse über Bodenkmäler im Plangebiet vor. Da im Zuge von Bo-
deneingriffen jedoch jederzeit archäologische Funde oder Befunde auftreten können, wurde der
Hinweis zur Benachrichtigung der Stadt Münster oder der Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe, Archäologie für Westfalen, Münster, aufgenommen (Hinweis 3.1).
– Baudenkmale –
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des De nkmalschutzgesetzes NRW im Plange-
biet. Nähere Auskünfte der städtischen Denkmalbehör de erfolgen ggf. im Zuge des Bebau-
ungsplanverfahrens.
7. Flächenbilanz
Plangebietsgröße 2,03 ha 100,0 %
Allgemeines Wohngebiet 1,42 ha 70,0 %
Verkehrsfläche 0,04 ha 2,0 %
Mit Gehrechten, Fahrrechten, Leitungsrechten zu belastende Flächen 0,13 ha 6,4 %
Öffentliche Grünfläche 0,07 ha 3,4 %
Flächen für die Ableitung von Oberflächenwasser 0,0 4 ha 2,0 %
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen 0,33 ha 16,3 %
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht wurde auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2 a in der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches erstellt.
Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandtei l der Begründung zur Aufstellung des Be-
bauungsplanes Nr. 521: Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege.
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Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und auf Grund von Geländeerhebun-
gen durchgeführt. Zusätzlich wurden folgende Gutach ten beauftragt und zur Beurteilung der
Umweltauswirkungen herangezogen:
- Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005, Plan ungsbüro für Lärmschutz Alten-
berge, Münster August 2008
- Landschaftspflegerisches Fachgutachten zum Bebauung splan Nr. 521; Ing. ges. nts, Müns-
ter, September 2008
Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die
Planung vornehmen zu können.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus – Westlich Ga sselstiege / Nördlich Wilkinghege ver-
folgt das Ziel, an der Gasselstiege im Ortsteil Kin derhaus die Erschließung neuer Wohnbauflä-
chen zu ermöglichen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha.
Die Planung sieht die Realisierung von freistehende n Einfamilienhäusern und Doppelhäusern in
vornehmlich zweigeschossiger Bauweise vor. Durch vi er Anknüpfungspunkte wird das Wohn-
gebiet mit Erschließungsstraßen an die Gasselstiege angebunden (Bereiche A + B).
In einem weiteren Bereich C soll der vorhandene bau liche Bestand einbezogen und als Wohn-
baufläche ausgewiesen werden.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetze n und Fachplänen festgelegten und für
den Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dar gestellt. Hierfür wurden die Fachge-
setze und -pläne berücksichtigt, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7g insbesondere zu berück-
sichtigen sind. Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt
sich aus der nachfolgenden Beschreibung und Bewertu ng der in der Umweltprüfung ermittelten
Umweltauswirkungen, die in der Abwägung berücksichtigt werden.
Fachgesetze
Als wesentliche Fachgesetze sind im vorliegenden Pl anfall relevant: Baugesetzbuch, Bundes-
immissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen sowie DIN 18005, Bundesnaturschutzgesetz sowie
Landschaftsgesetz NRW, Bundesbodenschutzgesetz sowie das Landesbodenschutzgesetz.
Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien bas ierenden Vorgaben für den Untersu-
chungsraum werden je nach Planungsrelevanz inhaltli ch bei der Betrachtung der einzelnen
Schutzgüter abgehandelt.
Fachplanungen und Schutzausweisungen
Im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan ist das ne u zu bebauende Gebiet schon als Wohn-
baufläche dargestellt.
Der seit 1998 rechtskräftige Landschaftsplan „Nördl iches Aatal und Vorbergs Hügel“ weist das
weitere Plangebiet noch vollständig als unbebauten Außenbereich aus. Als zentrales Entwick-
lungsziel ist die Erhaltung des abwechslungsreichen Mosaiks der Münsterländischen Parkland-
schaft genannt.
Die zu verändernde Grenze des ausgewiesenen Landsch aftsschutzgebietes „Altenberger Rü-
cken“ entspricht in weiten Bereichen der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be-
bauungsplanes zur Gasselstiege. Weitere besonders g eschützte Bestandteile von Natur und
Landschaft sind nicht vorhanden.
Im Planwerk Grünsystem – Freiraumkonzept – der Stad t Münster mit Stand 2005 ist das Plan-
gebiet südwestlich der Gasselstiege im Grünzug Hopp egarten – Edelbach als Siedlungsbereich
ausgewiesen.
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Eine Anfrage bei der städtischen Denkmalbehörde bez üglich Bodendenkmäler ist gestellt 1. Ggf.
vorhandene Bodendenkmäler werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-
Zustands der Umwelt sowie der potentiellen Auswirku ngen des geplanten Wohngebietes. Ge-
eignete Kompensationsmaßnahmen werden in den jeweil igen Kapiteln genannt. Die erhebli-
chen nachteiligen Umweltauswirkungen werden in eine m gesonderten Kapitel zusammenge-
fasst. Anschließend werden die Nullvariante sowie d ie in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten thematisiert.
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst , wie Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter zu erwarten sind.
8.4.1 Menschen
Derzeitige Umweltsituation
Heutige Nutzung des Plangebietes und der Umgebung
Das Plangebiet ist insgesamt als landwirtschaftlich genutzte Fläche im Übergangsraum zur frei-
en Landschaft zu bezeichnen. Es handelt sich hier z um einen um die direkt an die Gehölzreihe
der Gasselstiege angrenzende intensiv als Acker gen utzte Fläche und zum anderen um die
weniger intensiv als Mähwiese genutzte Grünlandfläc he, die zu den Bereichen des Missi-
onsklosters überleiten.
Zwischen dem Acker und der Gasselstiege befindet si ch eine relativ schmale Gehölzreihe aus
schnellwüchsigen Arten wie Birken, Eschen, Erlen, H asel und Hainbuchen auf einer ca. 1 m
hohen Geländeböschung.
Nach Norden und Südosten grenzten Privatgärten an die Planungsbereiche an.
Die vorhandenen Bebauungen im Südosten mit den Priv atgärten zeigen sich als extensiv ge-
nutzte Gärten mit Zierrasenflächen und größeren Gehölzbereichen, die zum Teil allerdings auch
als standortfremd zu bezeichnen sind.
Erholung
Der Planbereich ist für die Erholungsnutzung kaum e rschlossen. Über den nördlich angrenzen-
den unbefestigten Wirtschaftsweg, der lediglich die Anliegerflurstücke erschließt, bestehen je-
doch fußläufige Wegebeziehungen in die Bereiche zum Kloster, zu Haus Wilkinghege und
durch den Papenbusch. Die Nutzungsintensität ist je doch nicht sehr hoch, die eigentliche Neu-
baufläche weist auch keine Hinweise auf unreglementierte Freizeittätigkeiten auf.
Die Zugänglichkeit des Planungsraumes ist aufgrund des Charakters der landwirtschaftlichen
Fläche nicht gegeben.
Weiter südöstlich des Vorhabengebietes befindet sic h das Missionskloster St. Josef und Haus
Wilkinghege.
Vorbelastung durch Lärmimmissionen
Auf das geplante Baugebiet wirken verkehrliche Immi ssionen der Wilkinghege (Kreisstraße 7;
DTV 2020 11.700 Kfz/24h) und der Bundesstraße 54 (Steinfurt er Straße; DTV 2020 bis 51.900
Kfz/24h) ein.
Während die B 54 mit einem Abstand von ca. 600 m zu m Plangebiet nicht relevant zu den Be-
urteilungspegeln beiträgt, ist durch die Immissione n des Straßenverkehrs auf der K 7 mit einem
Beurteilungspegel von bis zu 63 dB(A) tags und 54 d B(A) nachts an der vorhandenen Bebau-
ung (Wilkinghege 100-104) zu rechnen.
1 Nachfrage per E-Mail am 28.07.2008
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Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete ( WA) werden für die der K 7 zugewandten
Gebäudeseiten der geplanten ersten Gebäudereihe an der südöstlichen Baugrenze ohne
Schallschutzmaßnahmen um 3 dB(A) nachts und 2 dB(A) tags überschritten.
Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete ( WA) werden für die der K 7 zugewandten
Gebäudeseiten der Bestandsbebauung (Wilkinghege 100 -104) ohne Schallschutzmaßnahmen
um maximal 9 dB(A) nachts und 8 dB(A) tags überschritten.
Vorbelastung durch Staubimmissionen
Während der Kartierungen für den landschaftspfleger ischen Fachbeitrag wurden keine Staub-
emissionen festgestellt. Jahreszeitlich sind durch die landwirtschaftliche Nutzung bei sehr tro-
ckenen Böden und entsprechender Windrichtung kurzze itig Staubverwehungen von den Acker-
flächen nicht aus zu schließen.
Vorbelastung durch Geruchsimmissionen
Die aktuellen Nutzungen im Umkreis des Planungsgebi etes führen zu keiner Geruchsimmis-
sion, die im Planverfahren zu berücksichtigen ist.
Vorbelastung durch Altlasten
Im Altlastenkataster der Stadt Münster mit Stand Au gust 2002 sind im Planungsbereich keine
Altlasten / Verdachtsflächen eingetragen 2.
Auswirkungen der Planung
Nutzungsänderungen
Die zurzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen we rden durch Wohnnutzung und Hausgärten
ersetzt.
Die Inanspruchnahme der Biotoptypen durch die vorge sehene Nutzungsänderung wird unter
dem Schutzgut Pflanzen und Tiere bewertet.
Erhebliche Auswirkungen auf das Umfeld sind nicht zu erwarten.
Erholung
Die vorhandene Landschaftskulisse wird durch die Pl anungen in Richtung des Landschaftsrau-
mes zu Haus Wilkinghege / zum Missionskloster nicht beeinträchtigt; vielmehr werden neue
Sichtachsen aus dem Planungsgebiet auf die angegebe nen Bereiche geschaffen. Durch den
Erhalt der Gehölzreihe an der Gasselstiege und eine Neuanpflanzung kann die Abgrenzung
Wohnen - freie Landschaft aufrechterhalten werden, bzw. wird eine neue Grenze geschaffen.
Mit der Anlage der Wohnhäuser wird der Bedarf an Fl ächen für die Naherholung und Freizeit-
gestaltung weiter steigen, aufgrund der Lage des Wo hngebietes, der geplanten Durchgrünung
und der angrenzenden Freiflächen jedoch in geringem Maße.
Lärmimmissionen
Innerhalb des Plangebietes werden nur Anliegerverke hre festzustellen sein; auf der Gas-
selstiege wird deren Fahrzeugaufkommen verträglich abzuwickeln sein.
Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete ( WA) werden nach den lärmtechnischen
Berechnungen ohne Schallschutzmaßnahmen um 3 dB(A) nachts für die südwestlichen Ge-
bäudeseiten der geplanten ersten Gebäudereihe an de r Neubaugebietsgrenze und um 9 dB(A)
nachts für die den Straßen zugewandten Gebäudeseiten der Bestandsbebauung überschritten.
Durch die im Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelb ereiche II-IV, welche als passive Maß-
nahmen die notwendigen Bauschalldämmmaße der Hausfa ssaden sicher stellen, werden die
Belastungen auf verträgliche Maße gesenkt (siehe auch Kapitel 6.7).
Insgesamt ist somit unter dem Schutzgut Mensch mit keinen erheblich nachteiligen Umwelt-
auswirkungen zu rechnen.
2 http://ukat.stadt-muenster.de ; Abrufdatum 25.06.2008
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Weitere für den Menschen relevante Aspekte werden im Folgenden thematisiert.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Grundlage der Darstellung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist die im Mai 2008 durchge-
führte Erfassung der Biotoptypen, anhand derer Rück schlüsse auf die Artenzusammensetzung
und die Bedeutung der Lebensräume gezogen werden kö nnen. Darüber hinaus wurden weitere
Kartierungen aufgrund der vorliegenden Biotoptypens truktur nicht durchgeführt. Aufgrund des
gesetzlichen Artenschutzes wurde das faunistische Potential analysiert.
Biotope und Pflanzen
Das Spektrum der Biotoptypen ist, wie unter dem Kap itel Nutzungen bereits beschrieben, durch
die Lage auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Übergang zur freien Landschaft geprägt.
Gehölzreihe, Einzelbäume
Die Gasselstiege wird mittels einer schmalen Gehölz reihe (3-5 m breit) von der offenen Land-
schaft abgetrennt. Hier stehen auf einer ca. 1,0 m hohen Böschung hauptsächlich schnell
wachsende Gehölze (Stammumfänge 0,1 - 0,2 m) aus La ubbaumarten wie Weide, Erle, Ahorn,
Birke. Im Kreuzungsbereich mit dem Idenbrockweg ste ht eine einzelne Stieleiche (Stammum-
fang 0,3 m), in Teilbereichen des Beetes ist darunt er ein Bodendecker angepflanzt. Die Gehölz-
reihe weist insgesamt einen dichten Unterwuchs aus den v. g. Arten auf, der zum Fußweg re-
gelmäßig zurück geschnitten wird. Auf der abgewandt en Seite wird bis unter die Kronentraufbe-
reiche beackert. Die Gehölze weisen keine Stammschäden auf.
An der Grenze zwischen Acker und Mähwiese findet si ch eine zweite, jedoch nur noch frag-
mentarisch vorhandene lückige Gehölzreihe.
Acker
Der größte Teil des Plangebietes wird von der Acker fläche bestimmt. Es handelt sich um eine
Intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche, die zurzeit dem Getreideanbau dient.
Mähwiese
Südwestlich der Ackerfläche liegt eine als Mähwiese genutzte Grünlandparzelle (Fettwiese), die
mittels eines Weidezauns und einer fragmentarisch n och vorhandenen weiteren Gehölzreihe
vom Acker abgegrenzt ist.
Privatgärten
In den von der Gasselstiege und der Wilkinghege beg renzten Flächen, angrenzend an die Ag-
rarflächen, befindet sich ein neueres Gebäude mit F lachdach und ein älteres (Doppel-) Haus
mit Satteldach. Beide Gebäude sind gut eingegrünt, die Gärten weisen mit älteren Bäumen,
Rasenbereichen und Zierbeeten eine hohe Strukturvielfalt auf.
Tiere und Biotopverbund
Insgesamt stellen die Biotoptypen des Planungsraume s vor allem landwirtschaftliche Betriebs-
flächen mit unterschiedlicher Nutzungsintensität da r. Ergänzt werden diese Flächen von zwei
Gehölzreihen.
Aufgrund der Biotopstruktur und der intensiven Nutz ung ist davon auszugehen, dass das Plan-
gebiet hauptsächlich durch Siedlungs- (Rand) arten und Kulturfolger besiedelt ist. Die Ortsbe-
gehungen haben diese Einschätzung bestätigt.
Nach der Potentialanalyse zur Fauna und dem landsch aftspflegerischen Fachbeitrag ist eine
essentielle Betroffenheit geschützter Arten aus zu schließen.
Biotopverbund
Unter dem Aspekt des Biotopverbundes ist das Planun gsgelände von eher untergeordneter
Funktion. Lediglich die Gehölzbereiche an der Gasse lstiege können als Vernetzungselemente
für die Avifauna gewertet werden. Sie bleiben größt enteils erhalten. Von größerer Bedeutung
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sind die weniger intensiv genutzten Mähwiesen und H eckenstrukturen außerhalb des Pla-
nungsgebietes.
Auswirkungen der Planung
Biotope
Baubedingte Eingriffe
, die über die anlagebedingten hinausgehen, sind ni cht zu erwarten bzw.
vermeidbar. Im Bauablauf wird durch eine fachgerech te Sicherung eine Gefährdung und Be-
schädigung der zu erhaltenden Gehölze an der Gassel stiege, insbesondere der Eiche ausge-
schlossen. Die Überläufe der Sickermulden müssen an das vorhandene Kanalnetz angeschlos-
sen werden. Daher ist hier eine Inanspruchnahme der Hecke notwendig. Die Bereiche oberhalb
der Entwässerungsleitungen werden - soweit möglich - neu nachgepflanzt.
Anlagebedingt kommt es (durch die Zufahrten zum Baugebiet) zu ei ner Inanspruchnahme von
einzelnen Bereichen der Hecke.
Um die Raumwirksamkeit der Hecke nicht durch die In anspruchnahmen zu zerstören, wird die
gesamte Hecke im Planungsbereich gepflegt, landscha ftsfremde Nadelgehölze werden ent-
nommen (vgl. Landschaftsbild).
Hauptsächlich erfolgt die Inanspruchnahme auf landw irtschaftlich intensiv genutzter Ackerflä-
che.
Die geplante Siedlung grenzt an eine geplante Extensivwiese mit Obsthochstämmen.
Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Ackerfl ächen und der geplanten Bebauung in
der Nähe von Leitstrukturen (Hecke an der Gasselsti ege) wären potentielle Jagdgebiete bzw.
Nahrungshabitate von Fledermäusen und Vögeln betrof fen. Die Tiere werden vorwiegend in
den Privatgärten und in den angrenzenden Bereichen jagen, so dass die Habitatqualität hier
gegenüber der Ackerfläche nicht beeinträchtigt wird ; für die als Kulturfolger bezeichneten Arten
wird das Nahrungsangebot verbessert. Als weitere Au sweichräume stehen genügend Bereiche
zwischen Uppenberg und Papenbusch zur Verfügung. Du rch die Ausweisung und Gestaltung
der Flächen wird insgesamt die Qualität des Jagd-/ Nahrungshabitates deutlich angehoben, so
dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht prognostiziert werden kann.
Die Abgrenzungshecke und die geplanten Obstbäume we rden als neue Leitlinie wahrgenom-
men werden.
Wesentlich neue betriebsbedingte Belastungen der fr eien Landschaft sind mit der Anlage der
Siedlung nicht verbunden. Die vorhandenen Wege und Bereiche werden durch die Siedlungs-
verdichtung in unerheblichem Maße stärker frequentiert werden.
Insgesamt ist die Inanspruchnahme der landwirtschaf tlichen Flächen als Eingriff in anthropogen
geprägte Biotoptypen ein zu stufen. Die Konfliktsit uationen können ausreichend vermieden,
gemindert oder ausgeglichen werden.
Eingriffsbilanzierung
Nach der im Landschaftspflegerischen Fachgutachten vorgenommenen Gegenüberstellung von
Bestand und Planung entsprechend dem Bewertungsverf ahren der Stadt Münster, hier „Be-
wertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 4 LG im Stadtgebiet von Münster“ ergibt
sich zusammen mit Aufwertungen aus weiteren Vorhabe n
3 eine rechnerisch nachweisbare Auf-
wertung des Planungsraumes für Natur und Landschaft:
Im Bestand werden für die Bereiche A + B 57.893 We rteinheiten und für den Bereich C 9.899
Werteinheiten erreicht.
Im Bereich A + B werden durch die Neubauflächen und die Kompensationsmaßnahmen künftig
55.872 Werteinheiten erreicht. Zusammen mit dem Übe rschuss (3.685 Werteinheiten) aus dem
3 vgl. Landschaftspflegerisches Fachgutachten
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bebauungsplan Nr. 500 (Sudmühle) ergibt sich ein Au sgleich der Belastungen durch die Neu-
planung.
Für die Flächen des Bereiches C ergibt sich durch d en verzicht auf die zusätzliche Bebau-
ungsmöglichkeit eine rein rechnerische Aufwertung u m 229 auf 10.128 Werteinheiten gegen-
über dem Planungszustand. Ein Eingriff findet nicht statt.
8.4.3 Boden
Derzeitige Umweltsituation
Die natürlicherweise anstehenden Böden des Bearbeit ungsgebietes bestehen hauptsächlich
aus Braunerde-Pseudogley.
Ingesamt weisen die natürlicherweise anstehenden Bö den des Plangebietes eine mittlere Er-
tragszahl um 60 auf, es handelt sich um gut landwir tschaftlich nutzbare Böden, eine Schutz-
würdigkeit wird ihnen jedoch nicht zugewiesen.
Die Böden werden vom Umweltkataster Münster „mittel“ bezüglich der Filter- und Pufferfunktion
eingestuft. Auch der Nährstoff- und der Wasserhaushalt sind als „mittel“ zu bezeichnen.
Auswirkungen der Planung
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zu-
sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssper rklausel). Die generelle Notwendig-
keit des Nachweises weiterer Wohnflächen in Münster wird in der Begründung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes dargelegt. Diesbe züglich wird auf diese Ausführungen
verwiesen.
Durch die geplante Nutzung kommt es zu Versiegelung en durch Bebauung, Verkehrsflächen
und Flächenbefestigung in Form von Nebenanlagen und somit zu einer Reduzierung der Bo-
denfunktionen wie z.B. der Biotopentwicklung.
Mit weitergehenden baubedingten
Eingriffen ist unter Beachtung geltender Gesetze u nd Regeln
der Technik zum Schutz des Bodens nicht zu rechnen, da sich die Baustelleneinrichtungen
kleinteilig innerhalb der späteren Bebauung verteilen werden.
Anlagebedingt ist mit einer Inanspruchnahme der Lebensraumfunkti on des Bodens von 4.450
m² (für das Neubaugebiet) zu rechnen. Für das Umwid mungsgebiet ist mit der GRZ 0,4 eine
Versiegelung von 1.168 m² zulässig.
Es kommt somit zu einer Inanspruchnahme potentieller Biotopstandorte.
Die nicht befestigten oder überbauten Flächen werden zukünftig als Gartenland oder Entwässe-
rungsmulden genutzt. Somit wird es betriebsbedingt zu einer Anreicherung der Auflageschicht
eines Gartenbodens kommen. Im Bereich der neuen Ver kehrstrassen wird es in geringem Um-
fang zu einer Schadstoffanreicherung durch den Kfz-Verkehr kommen.
Insgesamt ist der Eingriff in das Schutzgut Boden als erheblich einzustufen.
8.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Oberflächengewässer
Im Plangebiet liegen keine natürlichen Oberflächeng ewässer. Südlich des Planungsbereiches
verläuft das Gewässer 33.28.000.98 an der K 7, welc hes aus der Gräfte von Haus Wilkinghege
zusammen mit dem Igelbach in den Kinderbach entwässert.
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Grundwasser
Das Grundwasser wird in dem Geschiebelehm /-mergelb ereich bei Tiefen im Mittel bei 2 m un-
ter Geländeoberkante an zu treffen sein und in west licher bis nordwestlicher Richtung Kinder-
bach fließen. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei 200 bis 300 mm je Jahr.
Aufgrund der Versickerungsfähigkeit der Bodenschich ten ist eine Versickerung anfallenden
Niederschlages nicht vorgesehen.
Eine besondere Funktion im Landschaftswasserhaushal t mit dem Entwicklungspotential was-
sergeprägter Biotoptypen ist nicht gegeben.
Auswirkungen der Planung
Bei einem Grundwasserflurabstand um 2 m unter Gelän deoberkante ist mit einem baubeding-
ten , zeitlich befristeten Eingriff durch Wasserhaltung smaßnahmen in das Grundwasser auszu-
gehen, sofern Kellerbauten vorgesehen sind. Die nur bauzeitlich abzupumpenden Wasser kön-
nen unschädlich abgeführt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden sich die vo rhandenen Grundwasserverhältnisse
wieder einstellen.
Durch die anlagebedingte Versiegelung von Boden kom mt es zu Eingriffen in die Grundwasser-
neubildung. Das anfallende Niederschlagswasser wird über Mulden der Ableitung zugeführt.
Die Folge ist eine Reduzierung der natürlichen Infiltration durch die Ableitung in die Kanalisation
und durch die größere Verweildauer an der Geländeob erfläche und die damit einhergehende
Erhöhung der Verdunstungsrate.
Das Schmutzwasser wird über eine Kanalisation im Tr ennsystem dem vorhandenen Kanal in
der Gasselstiege zugeführt.
Von weiteren bau- oder betriebsbedingten Gefährdung en des Grund- oder Oberflächenwassers
durch die Planung ist nicht auszugehen.
Insgesamt stellt die veränderte Grundwasserneubildu ng durch Bodenversiegelung einen ge-
ringfügigen Eingriff in das Schutzgut Wasser dar.
8.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Die zu beplanende Fläche liegt innerhalb des Belüft ungskorridors, der den Luftaustausch zwi-
schen dem inneren Stadtgebiet und dem umgebenden Fr eiland sichert bzw. verbessert. Als
Kaltluftentstehungsgebiet oder -leitbahn fungiert d ie Fläche nicht. Sie ist jedoch als Randbe-
reich des klimaökologischen Ausgleichsraumes zu bezeichnen und trägt insoweit zur Minderung
der städtischen Wärmeinsel bei.
Die Fläche ist kaum durch Hausbrand und Kleingewerb e der umliegenden Siedlungsräume vor-
belastet. Bei der insgesamt eher im Übergang von lä ndlichen Gebieten zu städtischen Berei-
chen liegenden Fläche ist die autochtone Gesamtbela stung durch Luftschadstoffe als gering zu
bewerten. Belastungen der Luft durch Kfz-Verkehr, i m Besonderen durch Kohlenwasserstoffe
und Stickoxide, sind in nur geringem Maße durch die Gasselstiege und die Wilkinghege vor-
handen. Belastungen durch lokale Emittenten sind nicht gegeben.
Auswirkungen der Planung
Baubedingt
kann es kurzfristig zu einer geringfügig erhöhten Belastung der Luft durch Bauma-
schinen und Baustellenbetrieb kommen, die jedoch zu vernachlässigen ist.
Die Veränderungen des Mikroklimas durch anlagebedin gte Erhöhung der Versiegelung sind
aufgrund des bioklimatisch unproblematischen Raumes nachrangig. Auch wenn anhand der
geplanten Erhöhung des Versiegelungsgrades theoreti sch Temperaturerhöhungen von ca. 1 ° C
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auftreten können 4, werden diese durch die Lage im Landschaftsraum be i geringer Flächenaus-
dehnung praktisch nicht wahrnehmbar sein. Auswirkun gen auf die bestehende Bebauung kön-
nen ausgeschlossen werden. Die anlagebedingte Zunah me von Luftschadstoffen ist mit dem
Betrieb der Heizungen von Wohnhäusern untergeordnet verbunden. Ebenso ist aufgrund der
geringen Gebäudehöhen (Firsthöhe an der Gasselstieg e max. 11 m) und der Vermeidung von
komplexen Gebäuderiegeln von keinen wesentlichen Au swirkungen auf die lokalen Windver-
hältnisse auszugehen.
Es ist mit zu vernachlässigenden betriebsbedingten
Auswirkungen durch verstärkte Verkehrs-
ströme zu rechnen. Bei dem insgesamt gut durchlüfte ten Raum und dem Fehlen von dichten
Straßenschluchten ist nicht mit Schadstoff- und Fei nstaubbelastungen in Grenzwertnähe zu
rechnen 5.
Eine aktive Solarenergienutzung ist möglich und wir d in der weiteren Planung durch den Inves-
tor geprüft. Die Einhaltung von Wärmedämmstandards gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV) wird gewährleistet.
Insgesamt ist mit keinen erheblichen Auswirkungen a uf das Schutzgut Klima und Luft zu rech-
nen.
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild
Derzeitige Umweltsituation
Der Planungsraum stellt einen typischen Ausschnitt der münsterländischen Parklandschaft dar.
Es handelt sich um einen mittel strukturierten, mäß ig reliefierten, zum großen Teil landwirt-
schaftlich intensiv genutzten Raum, der durch Einzelbäume (außerhalb des Planungsbereiches)
gegliedert und von Gehölzstreifen an der Gasselstie ge bzw. außerhalb des Planungsgebietes
durch Waldbereiche begrenzt wird.
Als Besonderheiten im Osten des Stadtteiles Kinderh aus sind die Gebäude des Missionsklos-
ters St. Josef und die gut eingegrünten Bereiche vo n Haus Wilkinghege mit der Gräfte an zu
führen.
Sämtliche Gehölzstrukturen stellen gliedernde oder belebende Strukturen dar, denen je nach
Geschlossenheit und Höhe zusätzlich eine abschirmende Funktion zukommt.
Insgesamt ist im Umkreis des Bauvorhabens von einer geringen Störintensität auszugehen, le-
diglich die verkehrlichen Immissionen der K 7 (Wilk inghege) bzw. in geringerem Umfang der B
54 stellen einen limitierenden Faktor dar.
Auswirkungen der Planung
Die bau- und anlagebedingte Gefährdung der Gehölzgr uppen als Elemente des Orts- und
Landschaftsbildes ist bereits unter 8.4.2 erfasst.
Erhebliche negative anlagebedingte
Auswirkungen der Planung sind kaum zu befürchten. Die
Überbauung der bisherigen Ackerflächen stellt durch die private Grünflächen, die Gärten und
die ortsbildgerechte Gestaltung der Häuser (zweiges chossige Einfamilienhäuser, Höhe max. 11
m) keine deutliche Beeinträchtigung des Landschafts raumes dar. Es werden umfangreiche
neue Sichtbezüge geschaffen. Die nordöstlichen Teilbereiche der neuen Siedlung bleiben durch
den weitgehenden Erhalt der markanten Gehölzreihe a n der Gasselstiege eingegrünt, bzw. die
südwestlichen Gebäudereihen werden durch die geplan ten landschaftsgerechten Gehölzpflan-
zungen zur freien Landschaft abgegrenzt.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beschrän kt sich auf die Entnahme von kleinen Ge-
hölzbereichen aus der Hecke an der Gasselstiege; di e raumbildende Hecke wird hierdurch be-
4 nach Stadtklima-Fibel Baden-Württemberg
5 APUG, NRW 2005
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einträchtigt. Die Leitlinie als visuelle Grenze ble ibt jedoch durch die Länge der vorhandenen
Hecke erhalten. Soweit möglich, soll die Hecke inne rhalb der Baubereiche für die Entsor-
gungsleitungen nachgepflanzt werden. Um die einheit liche Raumwirkung weiterhin zu erhalten,
wird an der gesamten Hecke im Planungsbereich eine Pflegemaßnahme durchgeführt und orts-
fremde Nadelgehölze werden entnommen.
Baubedingt
ist mit einer kurzfristigen unerheblichen Belastun g angrenzender Bereiche durch
Baulärm zu rechnen.
Darüber hinausgehende, betriebsbedingte
Auswirkungen sind nicht zu befürchten.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des De nkmalschutzgesetzes NRW im Plange-
biet. Eine Anfrage bei der städtischen Denkmalbehör de bezüglich des Vorkommens von Bo-
dendenkmälern ist gestellt; nähere Auskünfte erfolgen ggf. im Zuge des Verfahrens.
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
Mit entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwisch en den Schutzgütern ist nicht zu rech-
nen.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung du rchzuführende Ermittlung der Beeinträch-
tigung von Natur und Landschaft wurde in einem land schaftspflegerischen Fachgutachten nach
dem Münsteraner Modell erarbeitet.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eingriffsv ermeidung und Eingriffsverringerung
bleiben bei Planungen wie der vorliegenden durch de n Verlust von landwirtschaftlich geprägten
Lebens- und Teillebensräumen kaum Beeinträchtigunge n des Naturhaushalts bestehen. Im
Hinblick auf die Sicherung der natürlichen Lebensgr undlagen ist die Überbauung von produkti-
ven Böden zu vermerken.
Hinsichtlich des Bodenschutzes und des Schutzes der Hecke verbleiben in die Abwägung ein-
zustellende Umweltauswirkungen.
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante)
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen
fortgeführt worden wäre.
Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes des Ge ländes ohne weitere Maßnahmen ist
nicht zu erwarten.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Auf der Ebene des Bebauungsplanes kommen keine grun dsätzlichen anderweitigen Planungs-
möglichkeiten in Betracht.
Hinsichtlich der Wahl des Standortes kämen angesich ts der geringen Größe des Plangebietes
zwar Alternativen in Betracht. Im Hinblick darauf, dass mit der Planung eine Arrondierung des
Stadtteils angestrebt wird, die an vorhandene Ersch ließungsstrukturen anknüpft, werden jedoch
keine Alternativen zur vorliegenden Planung befürwortet.
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Innerhalb des Plangebietes wurde die Ausrichtung de r Häuser auf eine gute Sonnenorientie-
rung und der Abstand der geplanten Baukörper zu den Gehölzbeständen entlang der Gas-
selstiege optimiert.
Der Unterbrechung der Hecke wurde in der Gesamtabwä gung aller Belange der Vorzug vor ei-
ner umfangreichen Parallelerschließung gegeben.
Weitere Planungsalternativen werden bei Bedarf im E rgebnis der frühzeitigen Beteiligung erar-
beitet und geprüft, bzw. sind im Rahmen des städteb aulichen Wettbewerbes schon verworfen
worden.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswir kungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachtei-
lige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in de r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die genannten Maßnahmen sowie die Informationen
der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen.
Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Flächen ist in Zusammenarbeit mit dem
Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Müns ter als Untere Landschaftsbehörde zu
realisieren und so eine Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen.
Durch die Detailschärfe der vorliegenden Planung, d ie in Auftrag gegebenen Fachgutachten
bestehen gegenwärtig nur geringe Prognoseunsicherhe iten. Bezüglich unvorhergesehener
nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durch führung des Bebauungsplanes ist ge-
mäß BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Kommune über ihre diesbezüglichen Erkennt-
nisse informieren.
8.8 Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus – Westlich Ga sselstiege / Nördlich Wilkinghege ver-
folgt das Ziel, an der Gasselstiege im Ortsteil Kin derhaus die Erschließung neuer Wohnbauflä-
chen zu ermöglichen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. zwei Hektar.
Die Planung sieht die Realisierung von freistehende n Einfamilienhäusern und Doppelhäusern in
vornehmlich zweigeschossiger Bauweise vor. Durch vi er Anknüpfungspunkte wird das Wohn-
gebiet mit Erschließungsstraßen an die Gasselstiege angebunden. Zudem sollen die planungs-
rechtlichen Ausweisungen einiger angrenzender Fläch en den tatsächlichen Nutzungen ange-
passt werden.
Die Umweltauswirkungen entstehen hauptsächlich durch die Neuversiegelung landwirtschaftlich
genutzter Böden und den Verlust von Teilbereichen einer Hecke an der Gasselstiege.
Die entstehenden Auswirkungen auf die Schutzgüter k önnen in erforderlichem Umfang vermie-
den oder vollständig kompensiert werden, es entsteht nach dem Bewertungsverfahren der Stadt
Münster eine rechnerische Aufwertung des Geländes.
9. Durchführungsmaßnahmen
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be-
lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche
Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zust ändigen Ämter, Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh-
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksich tigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl-
kerungsgruppen erkennen lassen.
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Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozia-
ler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder-
lich.
In einem städtebaulichen Vertrag werden zwischen de r Stadt und dem Grundeigentümer für die
Realisierung der Planung weiterführende Regelungen getroffen, z. B. die architektonischen
Gestaltungsvorstellungen für I-eingeschossige und II-geschossige Musterentwürfe sowie zu den
Kosten und der Durchführung der Erschließung.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu
dem durch den Rat der Stadt Münster am als Satzung be-
schlossenen Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus – Wes tlich Gas-
selstiege / Nördlich Wilkinghege
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
V-0506-2009-Anlage 1 - Stellungnahmen
9311 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 506/2009 Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wil- kinghege Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 521 hat in der Zeit vom 02.06. – 02.07.2009 öf- fentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die folgenden Stellungnahmen vorgetragen: 1. Die Eigentümer des Flurstücks 536 haben gegenüber der Verwaltung erklärt, dass sie die zusätzliche Bebauungsmöglichkeit auf dem Grundstück Wilkinghege 104 – verbunden mit der Pflicht zur anteiligen Bereitstellung von Ausgleichsflächen hierfür – nicht wünschen. Stellungnahme: Die überbaubare Fläche sollte als Angebotsplanung die bestehende Bebauung im Eckbe- reich Wilkinghege / Gasselstiege ergänzen. Da keine städtebaulichen Bedenken bestehen sollten den Eigentümerwünschen entsprochen werden. Damit besteht auch kein Erfordernis mehr für die Zuordnungsfestsetzung (TF Nr. 2.6) für die anteilige Bereitstellung von Aus- gleichsflächen. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan 521 und die Eingriffsbilanzie- rung wurden unter Berücksichtigung der geringeren Versiegelungsmöglichkeiten aktualisiert mit dem Ergebnis, dass im Teilbereich C kein Eingriff stattfindet. (Beschlussvorschläge 1.1.1 und 1.1.2) 2. Die Hausgemeinschaft Gasselstiege 431 weist dara uf hin, dass statt eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes jetzt ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden solle. Zur Begründung heiße es, dass die Planung allein der Bereitstellung baureifer Grundstü- cke diene und nicht die Realisierung der Bebauung umfasse. In der öffentlichen Be- schlussvorlage für Rat und BV-Nord und im Rahmen der Bürgeranhörung sei dagegen noch ausgeführt worden, dass dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - bei feststehendem Vorhabenträger - durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ge- folgt werden solle. Es ist nicht erkennbar, dass sich die Rahmenbedingungen / Planvorstellungen seit der Er- stellung der ursprünglichen Beschlussvorlage geändert haben. Die Notwendigkeit der jetzt angestrebten Verfahrensänderung erschließe sich daher nicht. Stellungnahme: Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung von Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ha- ben die Gerichte in jüngster Zeit klarstellende Anforderungen für die Aufstellung von Vorha- benbezogenen Bebauungsplänen getroffen. Dabei wurde insbesondere auf die rechtliche Anforderung, dass der Vorhabenträger in der Lage sein muss (Verfügung über die Grundstü- cke) und bereit sein muss das Vorhaben selbst zu realisieren. Wenn die Realisierung – wie für das hier geplante Wohngebiet – durch Dritte erfolgen soll, ist der Vorhabenbezogene Be- bauungsplan demnach nicht das richtige Instrument zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sondern der Angebotsbebauungsplan. Daher hat der Rat der Stadt Müns- ter am 25.03.2009 einen geänderten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 521 (Verfahrenswechsel) gefasst. Der Stellungnahme sollte aus diesen Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.1) 3. Unklar sei, ob und wenn ja in welchem Umfang für die Hausgemeinschaft Gasselstiege 431 als direkt angrenzende Eigentümer Kosten oder Folgekosten durch die Erschließung der Flächen erwachsen können. Die Hausgemeinschaft behalte sich insoweit jedwede Einwendung gegen Grund und Höhe derartiger Kosten und Folgekosten vor. Stellungnahme: Das Grundstück Gasselstiege 431 ist von der Straße Gasselstiege erschlossen. Dieser Be- reich der Gasselstiege war zum Zeitpunkt seiner bautechnischen Herstellung keine abre- chenbare Erschließungsanlage. Für die bereits ausgebaute Gasselstiege werden daher we- der Erschließungsbeiträge nach dem BauGB noch Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben. Das angrenzend geplante Wohngebiet wird durch den Investor erschlossen. Ein Beschluss im Rahmen der Bauleitplanung erübrigt sich. 4. Die Hausgemeinschaft Gasselstiege 431 weist dar auf hin, dass nach dem Bebauungs- planentwurf statt der geplanten ca. 20 Einfamilienhäuser nunmehr auch 20 Doppelhäuser errichtet werden könnten. Dies entspräche 40 Wohneinheiten, sodass unter den geänder- ten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen davon ausgegangen werden müsse, dass der Vorhabenträger keine Einfamilienhäuser sondern Doppelhäuser erstellen wird. Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende Einwende gegen den Bebauungsplanent- wurf: An den Stichstraßen sind max. zwei Stellplätze für Besucher vorgesehen. Insgesamt im Planbereich sieben. Diese Anzahl ist angesichts der zu erwartenden 40 WE und schon heute schwierigen Parkplatzsituation völlig unzureichend. Der Zuwachs von ca. 18 WE erfordere zwar keine Erweiterung des vorhandenen Angebo- tes an Kinder-, Jugend- und sonstigen sozialen Einrichtungen und Schulen. Es bedürfe aber einer Prüfung, ob dies auch bei einem Zuwachs von 40 Wohneinheiten zutreffe. Bei der Ver- und Entsorgung sei zu prüfen, ob sie auch bei 40 WE noch ausreichend ist. Bei der Bewertung ist sind 18 WE zugrunde gelegt worden. Eine nochmalige Überprüfung scheint insoweit von Nöten. Es sei nicht vorstellbar, wo bei der vorgesehenen Planung von 40 WE auf der Gasselstie- ge die Abfallgefäße zwecks Abholung bereitgestellt werden können. Stellungnahme: Der städtebauliche Entwurf, der dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegt, sieht ca. 18 Wohnhäuser vor. Wegen der Lagegunst am Stadtteilrand im Übergang zur freien Landschaft, geht der Investor von einer überwiegenden Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern aus. Doppelhäuser sollen als Ergänzung auch möglich sein. Um flexibel in der Standortwahl zu sein werden die Doppelhausstandorte nicht von vorn herein festgelegt, sondern allgemein im Plangebiet zugelassen. Abweichend von der städtebaulichen Planung, einer aufgelocker- ten Bebauung mit Einfamilienhäusern und prägendem Freiflächenanteil, wären somit ca. 36 Wohneinheiten als Doppelhaushälften realisierbar. Diese „worst case“- Betrachtung entsprä- che zwar einer Verdoppelung der Wohneinheiten, in absoluten Zahlen jedoch lediglich einem Anstieg um ca. 18 Wohneinheiten. Aufgrund des geringen potenziellen Anstiegs der Wohneinheiten wären auch hierfür keine Erweiterungen der bestehenden Angebote im Bereich der Kindertagesbetreuung bzw. der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich. Die separat ausgewiesenen Besucherstellplätze sind bezogen auf die geplanten ca. 18 Ein- familienhäuser erfolgt. Für zusätzliche Wohneinheiten müssten auch zusätzliche Besucher- stellplätze im Plangebiet nachgewiesen werden. Dies wäre entlang der Erschließungsstiche zwischen den jeweiligen Grundstückszufahrten in begrenztem Umfang möglich. Für den Fall einer Abweichung vom zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept wird mit dem Investor eine entsprechende Regelung getroffen wonach zusätzliche Besucherstellplätze in Abhän- gigkeit von den tatsächlich realisierten Wohneinheiten in den Erschließungsstichen zu schaf- fen sind. Dies wird im Städtebaulichen Vertrag zu der vorliegenden Planung geregelt. Eine Festsetzung im Bebauungsplan sollte unterbleiben. Die möglichen zusätzlichen ca. 18 Wohneinheiten würden weder für die Versorgung des Plangebietes mit Strom, Wasser noch für die Abwasserentsorgung ein Problem darstellen. Auch die zusätzlichen Abfallgefäße müssten zur Gasselstiege gebracht werden. Der Stellungnahme sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschläge 1.2.2-1.2.4) 5. Eine Eingeberin weist daraufhin, dass der Entwur f des Bebauungsplanes eine Bebauung mit ein- oder zweigeschossigen Wohnhäusern vorsehe. Da aber das Plangebiet abschüs- sig zu den Grundstücken der Eingeberin (Bereich C) verlaufe, welche am tiefsten Punkt liegen, bestehen Bedenken, dass eine zweigeschossige Bebauung in direkter Nachbar- schaft einen zu starken Höhenkontrast bilde. Es wird angeregt, auf den direkt an den Bereich C angrenzenden Grundstücken nur eine eingeschossige Bebauung vorzusehen. Stellungnahme: Die Anregung wurde im Bebauungsplanentwurf bereits berücksichtigt. Der Bebauungsplan- entwurf sieht für den Bereich „B“, nordwestlich der Grundstücke Wilkinghege 100, 102 und 104, nur eine zwingend, eingeschossige Bauweise mit steiler Dachneigung vor. Erst weiter nördlich, im Bereich „A“ steigt die Höhe der Gebäude auf zwei Vollgeschosse an. Insofern nimmt die Geschossausweisung auf den südlich angrenzenden Bestand Rücksicht und führt nicht zu einer störenden Überhöhung der Nachbarbebauung. Die Stellungnahme wurde bereits berücksichtigt. Ein Beschluss erübrigt sich. 6. In einer Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass sich hinter den Grundstücken Wil- kinghege 100, 102 und 104 ein Wassergraben befinde der das Oberflächenwasser ablei- te, das vom höherliegenden Acker auf die Grundstücke zulaufe. Es wird angeregt, dass der Wassergraben weiterhin bestehen bleibt. Stellungnahme: Der vorhandene Wassergraben befindet sich zwischen den im Bebauungsplanentwurf ge- kennzeichneten Bereichen „B“ und „C“. Die ursprünglich im nördlichen Teil des Bereiches „C“ geplante überbaubare Fläche wird nicht weiterverfolgt (siehe Beschlusspunkt 1.). Dadurch halten alle überbaubaren Flächen künftig einen ausreichenden Abstand zum Wassergraben, so dass seinem Erhalt nichts entgegen steht. Ein Beschluss erübrigt sich.
V-0506-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
6104 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT MUN STER Anlage 3 zur Vorlage Nr. 506/2009 Bebauungsplan Nr. 521 Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 2 1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 1.1 Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird für die „All- gemeinen Wohngebiete“ festgesetzt, dass die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahms- weise zulässigen Arten von Nutzungen nur teilweise Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Folgende Nutzungsarten sind unzu- lässig: - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe - Gartenbaubetriebe und - Tankstellen. 1.2 Die Höhe der Oberkante des Erdgeschoss- fertigfußbodens (OKFF) von Gebäuden wird auf mind. 0,30 m festgesetzt. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Oberfläche Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhe ist je- weils die fertige Oberkante der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäu- des (§§ 16 und 18 BauNVO). 1.3 Im Bereich B ist bei 1-geschossiger Bau- weise ausnahmsweise der Ausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss zulässig, sofern die festgesetzte Geschossflächen- zahl eingehalten wird (§ 31 (1) BauGB). 1.4 In den Bereichen A, B und C sind Stell- plätze, überdachte Stellplätze und Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen und in den dafür gekenn- zeichneten Flächen zulässig (§ 12 BauNVO). 1.5 In den Bereichen A und B sind Nebenanla- gen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen zulässig, wenn sie auf den rückwärtigen Grundstücksflächen als Anbauten an Garagen errichtet werden. Nebenanlagen dürfen eine Fläche von 7,5 qm nicht überschreiten und müssen einen Mindestabstand von 3,00m einhalten. Im Vorgartenbereich sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Einhausungen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 14 Abs. 1 BauNVO). 1.6 Je Hauseinheit sind nicht mehr als 2 Wohn- einheiten zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.7 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Erweiterung, Ände- rung oder Nutzungsänderung von Gebäu- den in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultie- rende Schall-Dämm-Maß gemäß den er- mittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbe- reichen nach DIN 4109/11.89 - Schallschutz im Hochbau - Tabelle 8 erfüllt werden. Nach außen abschließende Umfassungs- bauteile sind so auszuführen, dass sie ent- sprechend den Lärmpegelbereichen fol- gende Schalldämm-Maße aufweisen: Erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß der Außenbauteile erf. R’w, res. [dB(A)] Lärmpegel- bereich nach DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel La [db(A)] Wohnräume Büroräume II 56-60 30 30 III 61-64 35 30 IV 65-70 40 35 In den überwiegend zum Schlafen genutz- ten Räumen mit Fenstern in den gekenn- zeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbe- reiche) sind schallgedämmte Lüftungen vor- zusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 2.1 Im Plangebiet sind die Fassaden von zu- sammenhängenden Gebäudekörpern (anei- nandergebaute Doppelhäuser) mit einheitlichen Sockel-, Trauf- und Firsthöhen zu errichten und in Material und Farbe einheitlich zu gestalten. Die Außenwände der Einzel- und Doppelhäuser sind in Ziegelverblendmauerwerk im Farbspektrum ‚rot-blau-bunt' auszuführen. Untergeordnet können auch Holz, Putz und Glas vorgesehen werden. 2.2 Im Plangebiet sind die Dachflächen der Ge- bäude einheitlich mit nicht glänzenden Dachziegeln im Farbspektrum ‚braunrot bis rot' einzudecken. Zusätzlich können Solar- paneele auf die Dachhaut montiert oder in die Dachhaut integriert zugelassen werden. Metalleindeckungen sind nicht zulässig. 2.3 Dachgauben sind so zu errichten, dass sowohl vom Ortgang als auch vom First ein Mindestabstand von 1,00 m eingehalten wird. Dachgauben dürfen eine Länge von 50% der Trauflänge des Hauptgebäudes nicht überschreiten. Die Bekleidung und die Dacheindeckung der Gauben ist nur mit Zinkblech oder mit Kupfer zulässig. 2.4 Für Garagen sind geneigte Dächer zulässig. Die Dachflächen sind in Material und Farbe Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT MUN STER Bebauungsplan Nr. 521 Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2 dem jeweiligen Dach des Hauptgebäudes anzupassen. Aneinandergebaute Garagen sind nur mit gleicher Dachneigung und Firstrichtung sowie überdachte Stellplätze in Stahl- oder Holzbauweise zulässig. 2.5 Im Plangebiet sind Einfriedungen in den Vorgärten als standortheimische Hecken oder als Ziegelmauerwerk im gleichen Ma- terial des Hauptgebäudes in einer Höhe bis max. 1,20 m zulässig. 3. Hinweise 3.1 Gemäß § 15 DSchG ist die Entdeckung ei- nes Bodendenkmals unverzüglich der Stadt (Tel. 0251/ 4926148) oder der LWL - Ar- chäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Münster, anzuzeigen. Die Fundstelle ist gem. § 16 DSchG unverändert zu erhal- ten. Der Baubeginn ist spätestens 2 Wo- chen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. 3.2 Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung lie- gen zurzeit nicht vor. Die Durchführung aller bodeneingreifenden Baumaßnahmen sollte mit der gebotenen Vorsicht erfolgen, da ein Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausge- schlossen werden kann. Sofern der Ver- dacht auf Kampfmittel aufkommt, ist die Ar- beit sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu benachrichtigen. 3.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vor- schriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum "Planen- Bauen-Umwelt" im Erdgeschoss des Stadt- hauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.4 Zur Realisierung dieses Bebauungsplanes wurden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Investor abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Bebauungsplan Nr. 521 (amtlicher Umring) amtlich
- Steinfurter Straße
- Idenbrockweg
- Bröderichweg 35
- Albersloher Weg 33
- Vorbergs Hügel
- Gasselstiege 431
- Wilkinghege 104
- Kinderhaus
- Edelbach
- Papenbusch
Bebauungsplan Nr. 521
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0506/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37