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V/0060/2016

Geschwister-Scholl-Gymnasium, Verlängerung der Teilnahme an dem Schulversuch "Abitur nach 12 oder 13 Jahren"

Vorlagen 27.01.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 21

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7772 Zeichen

V/0060/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 
Verlängerung der Teilnahme an dem Schulversuch "Abitur nach 12 oder 13 Jahren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
23.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Verlängerung der Teilnahme des Geschwister-Scholl-Gymnasiums am 
Schulversuch „Abitur nach 12 oder 13 Jahren“ um drei Jahre bis zum Schuljahr 2020/2021 
unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen zu. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die Bezirksregierung Münster fristgerecht bis 
spätestens 31.03.2016 einzureichen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Eine Verlängerung des Schulversuches über den bisher geplanten Zeitraum hinaus führt bis auf 
die durch Schülerzahlen bedingten üblichen Schwankungen beim Schuletat, den Schülerfahrkos-
ten, Schulbüchern und Sekretariatsstunden zu keinen zusätzlichen Kosten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0060/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Meyering 
Ruf: 
492-4056 
E-Mail: 
Meyering@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0060/2016 
Begründung: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0885/2010 hat der Rat der Stadt Münster am 08.12.2010 die Teilnah-
me des Geschwister-Scholl-Gymnasiums an dem Schulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 
oder 13 Jahren“ in Form eines reinen G-9-Gymnasiums beschlossen. Seit dem Schuljahr 
2011/2012 nimmt das Geschwister-Scholl-Gymnasium an diesem Versuch teil. Seitens des Minis-
teriums für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) war vorgesehen, dass die Schule innerhalb 
dieses Schulversuchs zum Schuljahr 2017/2018  letztmalig einen Jahrgang 5 aufnehmen kann, der 
nach 9 Jahren zum Abitur am Ende des Schuljahres 2025/2026 geführt wird. 
 
Das MSW bietet den derzeit im Schulversuch befindlichen Schulträgern an, eine einmalige Verlän-
gerung des Versuchs um drei Jahre zu beantragen. Hintergrund dieser Entscheidung sei laut MSW 
die Möglichkeit, einen vollständigen G-9-Durchlauf (einschließlich erstem G-9-Abiturjahrgang in 
2020) in den Blick nehmen und mit dem entsprechenden G-8-Korrespondenzjahrgang vergleichen 
zu können. 
 
Sofern die Stadt Münster als Schulträgerin im Einvernehmen mit dem Geschwister-Scholl-
Gymnasium eine Verlängerung wünscht, sieht der Antragsweg wie folgt aus: 
 
1. Votum der Lehrer- und Schulkonferenz 
2. Entscheidung des Schulträgers unter Berücksichtigung des Schulvotums sowie Antrag des 
Schulträgers an die Bezirksregierung Münster bis spätestens 31.03.2016 
3. Prüfung bei der Bezirksregierung Münster und Weiterleitung mit Votum an das MSW 
4. Endgültige Entscheidung durch das MSW 
 
Die Lehrerkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums hat sich am 01.12.2015 mit der Verlän-
gerung des Schulversuchs befasst und sich mit 48 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen für eine Ver-
längerung ausgesprochen. Die Schulkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 15.12.2015 mit 18 Ja-
Stimmen einstimmig für die Weiterführung entschieden. 
 
Die Aufnahmekapazität des Geschwister-Scholl-Gymnasiums ist auf 4 Eingangsklassen begrenzt 
worden. Im Schuljahr 2010/2011 wurden mit 42 Schülerinnen und Schülern lediglich 2 Eingangs-
klassen gebildet. Seit der Teilnahme des Gymnasiums an dem Schulversuch konnten durchgängig 
3 Klassen im 5. Jahrgang eingerichtet werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der 
Sekundarstufe I ist seit der Einführung des Schulversuchs „Abitur nach 12 oder 13 Jahren“ gestie-
gen. Insgesamt hat sich die Anzahl vor allem aufgrund des Wegfalls des 13. Jahrgangs nach dem 
Schuljahr 2012/2013 verringert. 
 
Inwieweit sich das Auslaufen des Versuchs auf die Anmeldezahlen auswirken würde, kann nicht 
vorhergesagt werden. Jedoch wird davon ausgegangen, dass das Angebot des G-9-
Bildungsgangs eine Steigerung der Attraktivität des Geschwister-Scholl-Gymnasiums bewirkt und 
dazu beiträgt, dass die Entscheidung eher zugunsten der wohnortnahen Schule getroffen wird.

- 3 - 
V/0060/2016 
Die Entwicklung der Sekundarstufen I und II seit dem Schuljahr 2010/2011 stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Schuljahr 
 
Schülerinnen und Schüler 
 
Sekundarstufe I Sekundarstufe II Gesamt 
2010/2011 344 385 729 
2011/2012 350 365 715 
2012/2013 381 320 701 
2013/2014 393 274 667 
2014/2015 373 255 628 
2015/2016 386 254 640 
 
Ab dem Schuljahr 2019/2020 wird das Geschwister-Scholl-Gymnasium wieder einen 13. Jahrgang 
bilden und damit einen auf den Schulversuch zurückzuführenden erhöhten Raumbedarf haben.  
Dieser erhöhte Bedarf wird durch eine Verlängerung des Versuchs über das Schuljahr 2025/2026 
hinaus 3 Jahre länger bestehen bleiben.  
 
Das Raumkonzept für das Schulzentrum Kinderhaus wird derzeit unter Beteiligung der Grundschu-
le am Kinderbach, der Geschwister-Scholl-Realschule und des Geschwister-Scholl-Gymnasiums 
insgesamt geprüft und aktualisiert. Planungsmittel für eine Erweiterung des Schulzentrums in Höhe 
von 50.000 EURO sind im Haushaltsplan 2016 enthalten. Der über den bereits bekannten Bedarf 
für eine größere Mensa hinausgehende Baubedarf muss zunächst ermittelt werden. Dabei ist der 
erhöhte Bedarf aufgrund des im Rahmen des Schulversuchs zu bildenden 13. Jahrgangs zu be-
rücksichtigen. 
 
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler am Geschwister-Scholl-Gymnasium steigt durch den zu-
künftigen 13. Jahrgang bereits im Rahmen des laufenden Schulversuchs und löst in gewissem 
Umfang ergänzende Kosten zum aktuell erforderlichen Aufwand aus. Ob bei einer Verlängerung 
des Schulversuchs die Zahl der Schülerinnen und Schüler am Geschwister-Scholl-Gymnasium 
darüber hinaus steigen wird, kann nicht verlässlich prognostiziert werden. Angenommen, durch 
den zusätzlichen Jahrgang erhöht sich die Schülerzahl während eines Zeitraums von 6 Schuljah-
ren (2023/2024 bis 2028/2029) um bis zu 80 Schülerinnen und Schüler je Schuljahr, könnten zu-
sätzliche Ausgaben von insgesamt knapp 100.000 € für den gesamten Zeitraum entstehen. Der 
größte Anteil in Höhe von rund 66.000 € entfällt auf die Schülerfahrkosten, auf die übrigen Positio-
nen jeweils rund 10.000 €. Die Kosten sind auf der Basis der Schülerzahlen der aktuellen Schul-
statistik hochgerechnet und sind deshalb nur grobe Schätzwerte. 
 
Der doppelte Abiturjahrgang wird bei einer Verlängerung des Schulversuchs nicht am Ende des 
Schuljahres 2025/2026, sondern am Ende des Schuljahres 2028/2029 entlassen. Dies führt zu 
einer Verschiebung von Ausgabepositionen.

- 4 - 
V/0060/2016 
Nach Einschätzung der Schulleitung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums handelt es sich bei den 
Schülerinnen und Schülern um eine ausgesprochen heterogene Gruppe. Eine Verlängerung der 
Schulzeit um ein Jahr biete der Schule eine wesentlich bessere Grundlage zur individuellen Förde-
rung der Schülerinnen und Schüler. Diese hätten am Ende der Sekundarstufe I eine größere Reife 
erlangt, was sich neben dem Zeitgewinn positiv auf die Qualität von Projektarbeiten auswirke. 
 
Vor allem aufgrund der befürwortenden Haltung und der positiven Erfahrungen sowohl des Lehrer-
kollegiums als auch der Eltern, welche sich in den Voten der Konferenzen widerspiegeln, sollte die 
Verlängerung des Schulversuchs aus Sicht der Verwaltung unterstützt und beantragt werden.  
 
Die erforderlichen Beschlüsse der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz liegen vor. Sofern der 
Rat der Stadt Münster die Verlängerung des Schulversuchs „Abitur nach 12 oder 13 Jahren“ be-
schließt, wird die Verwaltung den Antrag fristgerecht bis zum 31.03.2016 bei der Bezirksregierung 
Münster einreichen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0060/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37