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V/0875/2018

Haushaltsplan 2018

Vorlagen 24.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 12

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6318 Zeichen

V/0875/2018 
V/0875/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Haushaltsplan 2018 
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Münster in der Produktgruppe 
0605 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Gemeindeordnung Nordrhein -
Westfalen (GO NRW) im Teilergebnisplan der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien“ (Zeile 15 „Transferaufwendungen“) in Höhe von in sgesamt 5,7 Mio. Euro zu. Die 
haushaltsrechtliche Deckung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen bei der G e-
werbesteuer im Teilergebnisplan der Produktgruppe  16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“  (Zeile 01 
„Steuern und ähnliche Abgaben“). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Mehrbedarf      
Produktgruppe 06 05 Erzieherische und wirtschaft -
liche Hilfen für Familien 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 5,7 Mio.  
      
Deckung      
Produktgruppe 16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 01 Steuern und ähnliche Abgaben 2018 5,7 Mio. Gewerbesteuer 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
27.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Volmering 
Telefon: 492 20 37 
Volmering@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0875/2018 
Begründung: 
 
Gegenüber dem vom Rat am 13.12.2017 beschlossenen Haushaltplan 2018 besteht die Notwendig-
keit der Bereitstellung zusätzlicher Aufwandsermächtigungen, die von der Höhe her den Zuständi g-
keitsbereich des Stadtkämmerers übersteigen und daher der Zustimmung des Rates bedürfen.  
 
Da die Deckung der Mehraufwendungen in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftli-
che Hilfen für Familien“ durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in der Produktgruppe  16 01 „All-
gemeine Finanzwirtschaft“ gewährleistet ist, schlägt die Verwaltung den Weg der überplanmäßigen 
Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor.  
 
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wird nicht gesehen. Gemäß § 
81 GO NRW ist eine Nachtragssatzung (mit Haushaltsplan) zwingend zu erl assen, wenn sich zeigt, 
dass u.a. der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfallen wird als geplant  oder zusätzliche Aufwen-
dungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden 
müssen. Dies ist offensichtlich für den Haushaltsplan 2018 nicht der Fall. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ 
 
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhil-
fe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung (HzE) zu gewähren. Es handelt sich um Leistungen, die als 
Pflichtaufgabe zu erfüllen si nd (Rechtsanspruch). Im laufenden Haushaltsjahr stehen keine ausre i-
chenden Mittel zur Verfügung, um die Gewährung dieser Leistungen ganzjährig sicherstellen zu kön-
nen. Bis zum Jahresende wird mit einem Mehrbedarf von 5,7 Mio. Euro gerechnet. 
 
Der Mehrbedarf ergibt sich wie folgt: 
 
 Ansatz 2018  
(fortgeschrieben) 
 
Mehrbedarf Neuer  
Ansatz 2018 
Gesamtbetrag 
 
52,7 Mio EUR 5,7 Mio EUR 58,4 Mio EUR 
davon:    
HzE 
 
41,1 Mio EUR 5,7 Mio EUR 46,8 Mio EUR 
davon:    
HzE für umA 
 
10,3 Mio EUR 0,0 Mio EUR 10,3 Mio EUR 
HzE ohne umA 19,2 Mio EUR 5,7 Mio EUR 24,9 Mio EUR 
davon:    
Sozialpädagogische Familienhilfe 
nach § 31 SGB VIII  
 1,0 Mio EUR  
Eingliederungshilfen  
nach § 35a SGB VIII 
 1,0 Mio EUR  
Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII  
(Reguläre Heimerziehung) 
 0,8 Mio EUR  
Hilfen nach § 33 (Satz 1 und 2)  
SGB VIII (Vollzeitpflege) 
 0,6 Mio EUR  
einzelfallübergreifende  
Aufwendungen im Rahmen von HzE 
 2,3 Mio EUR 
 
 
UVG 
 
10,1 Mio EUR 0,0 Mio EUR 10,1 Mio EUR 
Zuschüsse an übrige Bereiche 
(insbes. „Zentrale Trägerförderung“) 
1,5 Mio EUR 0,0 Mio EUR 1,5 Mio EUR

- 3 - 
V/0875/2018 
Es wird deutlich, dass Mehrbedarfe sich nicht durch Kostensteigerungen nur bei einzelnen Hilfearten 
ergeben. Vielmehr sind die Ursachen in verschiedenen Zusammenhängen zu sehen: 
 
 Die Heimträger haben im Zuge der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern 
(umA) ihre Kapazitäten ausgeweitet und nahezu vollständig erschöpft. Dadurch wurden zum Teil 
notwendige stationäre Hilfen zur Erziehung in anderer Form erbracht, z.B . durch ambulante Hi l-
fen und/oder teilstationäre Hilfen. 
 
 Die Steigerung der Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII basiert auf 
den zu erbringenden Leistungen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung b e-
drohte Kinder und Jugendliche an Schulen. Der Bedarf nimmt trotz Steuerungsanstrengungen 
und klassenbezogenen Poolmodellen weiter zu. 
 
 Die Anzahl der überdurchschnittlich aufwendigen und kostenintensiven Fälle ist erheblich gesti e-
gen (sog. „Systemsprenger“). Diese Entwi cklung ist kein münsterspezifisches Phänomen, so n-
dern belastet auch andere Kommunen in vergleichbarer Weise. Eine Steuerung dieser Entwic k-
lung im Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings ist nur bedingt möglich. 
 
 Darüber hinaus können Kostensteigerungen dur ch jährliche Entgeltverhandlungen und Z u-
schusserhöhungen, die im Rahmen von Etatberatungen beschlossen wurden, nicht mehr 
budgetneutral erbracht werden. 
 
 Bei den einzelfallübergreifenden Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Kosten, die 
nicht grundsätzlich einem Einzelfall zugerechnet werden können. Hierunter fallen u.a. Kosten für 
das Vorhalten von Plätzen für Inobhutnahmen, Leistungen im Bereich Vormundschaften, J u-
gendgerichtshilfe, Abrechnung von Gesundheitskarten, Aufwendungen für den Einsatz von städ-
tischen Integrationshelfern an Offenen Ganztagsschulen. 
 
Zur Deckung des Mehrbedarfs aus der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ 
 
Zur haushaltsrechtlich erforderlichen Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 
5,7 Mio. Euro können Mehrerträge bei der Gewerbesteuer herangezogen werden. Gegenüber dem 
Ansatz aus der Haushaltsplanung von 290 Mio. Euro lässt die unterjährige Entwicklung der Gewerbe-
steuererträge im Jahr 2018 ein Ergebnis von 320 Mio. Euro erwarten.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Anlage A

2237 Zeichen

Anlage A zur V/0875/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage sollen gemäß § 83 Gemeindeordnung NRW in der 
Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ insgesamt 5,7 Mio 
Euro überplanmäßig bereitgestellt werden, um die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben bis zum 
Jahresende weiterhin gewährleisten zu können. 
  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die überplanmäßig bereitgestellten Mittel werden für Zwecke eingesetzt, die dem ISM-Leitziel  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität  mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln.“ 
Rechnung tragen. 
Durch die Gewährung von Hilfen zur Erziehung auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs – Achtes 
Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) wird das Recht junger Menschen (bis 18 Jahre) auf 
Erziehung in ihrer Familie durch ambulante Maßnahmen gesichert, wenn Eltern bzw. Personen-
sorgeberechtigte diese Aufgabe aus eigener Kraft ganz oder teilweise nicht leisten können. Grei-
fen ambulante oder teilstationäre Maßnahmen nicht, wird das Recht der jungen Menschen auf 
Erziehung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch stationäre Hilfen gewährleistet, damit 
sie zeitlich befristet oder dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden können. Dabei bleibt 
gleichzeitig die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungs-
gewährung. 
 
Finanzierung 
Produktgrup-
pen: 
06 05 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen ist durch diese Vorlage nicht 
gegeben.

Beratungsverlauf (2)

10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0875/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37