V/0875/2018
Haushaltsplan 2018
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Beschlussvorlage
6318 Zeichen
V/0875/2018
V/0875/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Haushaltsplan 2018
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Münster in der Produktgruppe
0605
Beratungsfolge
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.10.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Gemeindeordnung Nordrhein -
Westfalen (GO NRW) im Teilergebnisplan der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien“ (Zeile 15 „Transferaufwendungen“) in Höhe von in sgesamt 5,7 Mio. Euro zu. Die
haushaltsrechtliche Deckung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen bei der G e-
werbesteuer im Teilergebnisplan der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (Zeile 01
„Steuern und ähnliche Abgaben“).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Mehrbedarf
Produktgruppe 06 05 Erzieherische und wirtschaft -
liche Hilfen für Familien
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 5,7 Mio.
Deckung
Produktgruppe 16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 01 Steuern und ähnliche Abgaben 2018 5,7 Mio. Gewerbesteuer
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
27.09.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Volmering
Telefon: 492 20 37
Volmering@stadt-
muenster.de
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V/0875/2018
Begründung:
Gegenüber dem vom Rat am 13.12.2017 beschlossenen Haushaltplan 2018 besteht die Notwendig-
keit der Bereitstellung zusätzlicher Aufwandsermächtigungen, die von der Höhe her den Zuständi g-
keitsbereich des Stadtkämmerers übersteigen und daher der Zustimmung des Rates bedürfen.
Da die Deckung der Mehraufwendungen in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftli-
che Hilfen für Familien“ durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in der Produktgruppe 16 01 „All-
gemeine Finanzwirtschaft“ gewährleistet ist, schlägt die Verwaltung den Weg der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor.
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wird nicht gesehen. Gemäß §
81 GO NRW ist eine Nachtragssatzung (mit Haushaltsplan) zwingend zu erl assen, wenn sich zeigt,
dass u.a. der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfallen wird als geplant oder zusätzliche Aufwen-
dungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden
müssen. Dies ist offensichtlich für den Haushaltsplan 2018 nicht der Fall.
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhil-
fe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung (HzE) zu gewähren. Es handelt sich um Leistungen, die als
Pflichtaufgabe zu erfüllen si nd (Rechtsanspruch). Im laufenden Haushaltsjahr stehen keine ausre i-
chenden Mittel zur Verfügung, um die Gewährung dieser Leistungen ganzjährig sicherstellen zu kön-
nen. Bis zum Jahresende wird mit einem Mehrbedarf von 5,7 Mio. Euro gerechnet.
Der Mehrbedarf ergibt sich wie folgt:
Ansatz 2018
(fortgeschrieben)
Mehrbedarf Neuer
Ansatz 2018
Gesamtbetrag
52,7 Mio EUR 5,7 Mio EUR 58,4 Mio EUR
davon:
HzE
41,1 Mio EUR 5,7 Mio EUR 46,8 Mio EUR
davon:
HzE für umA
10,3 Mio EUR 0,0 Mio EUR 10,3 Mio EUR
HzE ohne umA 19,2 Mio EUR 5,7 Mio EUR 24,9 Mio EUR
davon:
Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII
1,0 Mio EUR
Eingliederungshilfen
nach § 35a SGB VIII
1,0 Mio EUR
Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII
(Reguläre Heimerziehung)
0,8 Mio EUR
Hilfen nach § 33 (Satz 1 und 2)
SGB VIII (Vollzeitpflege)
0,6 Mio EUR
einzelfallübergreifende
Aufwendungen im Rahmen von HzE
2,3 Mio EUR
UVG
10,1 Mio EUR 0,0 Mio EUR 10,1 Mio EUR
Zuschüsse an übrige Bereiche
(insbes. „Zentrale Trägerförderung“)
1,5 Mio EUR 0,0 Mio EUR 1,5 Mio EUR
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V/0875/2018
Es wird deutlich, dass Mehrbedarfe sich nicht durch Kostensteigerungen nur bei einzelnen Hilfearten
ergeben. Vielmehr sind die Ursachen in verschiedenen Zusammenhängen zu sehen:
Die Heimträger haben im Zuge der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
(umA) ihre Kapazitäten ausgeweitet und nahezu vollständig erschöpft. Dadurch wurden zum Teil
notwendige stationäre Hilfen zur Erziehung in anderer Form erbracht, z.B . durch ambulante Hi l-
fen und/oder teilstationäre Hilfen.
Die Steigerung der Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII basiert auf
den zu erbringenden Leistungen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung b e-
drohte Kinder und Jugendliche an Schulen. Der Bedarf nimmt trotz Steuerungsanstrengungen
und klassenbezogenen Poolmodellen weiter zu.
Die Anzahl der überdurchschnittlich aufwendigen und kostenintensiven Fälle ist erheblich gesti e-
gen (sog. „Systemsprenger“). Diese Entwi cklung ist kein münsterspezifisches Phänomen, so n-
dern belastet auch andere Kommunen in vergleichbarer Weise. Eine Steuerung dieser Entwic k-
lung im Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings ist nur bedingt möglich.
Darüber hinaus können Kostensteigerungen dur ch jährliche Entgeltverhandlungen und Z u-
schusserhöhungen, die im Rahmen von Etatberatungen beschlossen wurden, nicht mehr
budgetneutral erbracht werden.
Bei den einzelfallübergreifenden Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Kosten, die
nicht grundsätzlich einem Einzelfall zugerechnet werden können. Hierunter fallen u.a. Kosten für
das Vorhalten von Plätzen für Inobhutnahmen, Leistungen im Bereich Vormundschaften, J u-
gendgerichtshilfe, Abrechnung von Gesundheitskarten, Aufwendungen für den Einsatz von städ-
tischen Integrationshelfern an Offenen Ganztagsschulen.
Zur Deckung des Mehrbedarfs aus der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
Zur haushaltsrechtlich erforderlichen Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von
5,7 Mio. Euro können Mehrerträge bei der Gewerbesteuer herangezogen werden. Gegenüber dem
Ansatz aus der Haushaltsplanung von 290 Mio. Euro lässt die unterjährige Entwicklung der Gewerbe-
steuererträge im Jahr 2018 ein Ergebnis von 320 Mio. Euro erwarten.
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlage A
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Anlage A zur V/0875/2018 Kurzüberblick Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage sollen gemäß § 83 Gemeindeordnung NRW in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ insgesamt 5,7 Mio Euro überplanmäßig bereitgestellt werden, um die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben bis zum Jahresende weiterhin gewährleisten zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die überplanmäßig bereitgestellten Mittel werden für Zwecke eingesetzt, die dem ISM-Leitziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln.“ Rechnung tragen. Durch die Gewährung von Hilfen zur Erziehung auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) wird das Recht junger Menschen (bis 18 Jahre) auf Erziehung in ihrer Familie durch ambulante Maßnahmen gesichert, wenn Eltern bzw. Personen- sorgeberechtigte diese Aufgabe aus eigener Kraft ganz oder teilweise nicht leisten können. Grei- fen ambulante oder teilstationäre Maßnahmen nicht, wird das Recht der jungen Menschen auf Erziehung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch stationäre Hilfen gewährleistet, damit sie zeitlich befristet oder dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden können. Dabei bleibt gleichzeitig die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungs- gewährung. Finanzierung Produktgrup- pen: 06 05 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen ist durch diese Vorlage nicht gegeben.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0875/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37