V/0952/2020
Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Beschlussvorlage
4584 Zeichen
V/0952/2020 V/0952/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt (Anlagen 2 - 6). Begründung: Berechnung der Abwassergebühren für 2021 (Anlagen 2 - 6) Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung kostend e- ckende Gebühren erhoben. Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2021 sowie die Grundsätze der Berechnungen sind in den Anlagen 2 - 6 dargestellt. Auf dieser Grundlage ergeben sich für 2021 folgende Gebührensätze: - Schmutzwassergebühr 2,24 €/m³ - Niederschlagswassergebühr 0,77 €/m². Damit steigt die Schmutzwassergebühr um 14 Cent und die Niederschlagswassergebühr um 4 Cent im Vergleich zum Vorjahr an. Gegenüber dem Jahr 2020 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m3 Frischwasserverbrauch und 130 m 2 befestigter Entwässerungsfläche) die Abwassergebühren insgesamt jährlich von 514,90 € um 33,20 € auf 548,10 €. Das entspricht einer Amt für Mobilität und Tiefbau 25.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0952/2020 Steigerung von 6,4 %. Diese Steig erung basiert auf wesentliche Veränderungen sowohl auf der Au f- wands- als auch auf der Ertragsseite. Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2020 erhöht sich der Gesamtaufwand der Abwas- serbeseitigung um rund 2,8 Mio. € (= +4,8 %, s. Anlage 2). Zurückzu führen ist dieser Anstieg vor a l- lem auf erhöhte kalkulatorische Abschreibungen (nach Wiederbeschaffungszeitwerten) i. H. v. rund 1,7 Mio. € infolge der steigenden Baupreisindizes (realer Preisanstieg alleine in 2019 von 6,2% -Pkt. bei den Kanälen) sowie des generellen Vermögenszuwachses im Zusammenhang mit dem Investit i- onsvolumen. Zudem wird mit einem Anstieg bei den Aufwendungen für Betriebsstoffe (+0,4 Mio. €) sowie für die Abwasserabgabe (+0,3 Mio. €) gerechnet. Des Weiteren kann auf der Erlösseite keine Inanspruchnahme des Sonderpostens für den Gebühren- ausgleich mehr stattfinden, da dieser inzwischen aufgezehrt ist (im Vorjahr standen hier noch 1,1 Mio. € zur Gebührenstabilisierung zur Verfügung). Im Ergebnis steigt der durch Gebühren zu deckende Gesamtb etrag um insgesamt 6,4 % gege nüber dem Vorjahr an, welcher vollständig an den Gebührenzahler weitergegeben wird. Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der Landesdurc h- schnitt in NRW im Jahr 2020 liegt bei 726,49 €. In der Rangliste aller Städte in NRW über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz vier hinter Düsseldorf, Köln und Hamm. Insgesamt ergeben sich bei den Abwassergebühren 2021 nachfolgende Änderungen: Gebühr bisher Gebühr 2021 Schmutzwassergebühr (s. Anlage 2-3) Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,10 € 2,24 € (nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,29 €/m³ verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 0,95 €/m³) Niederschlagswassergebühr (s. Anlage 2-3) Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche und Jahr 0,73 € 0,77 € Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein Rück- haltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird oder auf der sich Ökopflaster befindet 0,37 € 0,39 € Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (s. Anlage 4 ) für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m³ 1,22 € 1,29 € für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 0,97 € 1,03 € Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen und die Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Abfahrens und des Beseitigens des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers (s. Anlage 5) eine Grundgebühr je Entleerung von 48,40 € 48,60 € und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ - für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 7,93 € 8,45 € - für Abwasser aus geschlossenen Gruben 5,48 € 5,80 € Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch abbaubaren Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm (s. Anlage 6) 2,11 € 2,19 € I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat - 3 - V/0952/2020 Anlagen
Rat_V_0952_2020_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1_6
15539 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS)
Aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 19.12.2019 (GV.NRW, S. 1029), der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 29.09.2020 (GV.NRW, S. 916), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch
Art. 10 des Gesetzes vom 29.05.2020 (GV.NRW, S. 376) und der §§ 1, 2 und 5 des Nordrhein-
Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 08.07.2016
(GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 02.07.2019 (GV.NRW, S. 341) hat der
Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 09.12.2020 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif werden
nachfolgende Gebührensätze geändert:
1. Schmutzwassergebühr
1.1 Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,24 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,29 €/m ³
verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 0,95 €/ m³)
2. Niederschlagswassergebühr
2.1 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche und
Jahr 0,77 €
2.3 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorg ehalten wird oder auf der sich Ökopflaster
befindet = 50 % von 2.1 0,39 €
3. Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Gru ndwasser, Spülwasser und
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1.2 und 1.3 AGS
3.1 für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwass erkanalisation je m³ (nicht verschmutzungs-
abhängige Gebühr G1 gem. Punkt 1.1) 1,29 €
3.2 für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,03 €
4. Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus priva ten Kleinkläranlagen und die
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Ab fahrens und des Beseitigens
des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers
eine Grundgebühr je Entleerung von 48,60 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,45 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 5,80 €
5. Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstig en biologisch abbaubaren
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm 2,19 €
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Anlage 2
Seite 1/2
Gebührenbedarfsberechnung 2021
Abwasserbeseitigung
Angaben in €
absolut prozentual
Kosten 1 2 3 4 = 3 - 2 5 = 4 / 2
1 Personalaufwendungen 11.067.100 12.593.120 12.590.290 -2.830 -0,0%
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 9.106.616 9.6 46.520 10.186.670 +540.150 +5,6%
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.130.968 1.065.24 0 1.513.420 +448.180 +42,1%
4 Kalkulatorische Abschreibungen 25.702.402 25.081.030 26.753.620 +1.672.590 +6,7%
5 Kalkulatorische Zinsen 8.053.928 7.932.900 8.021.720 +88.820 +1,1%
6 Interne Leistungsverrechnungen 2.687.015 2.928.650 3. 009.670 +81.020 +2,8%
57.748.029 59.247.460 62.075.390 +2.827.930 +4,8%
Erträge
7 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 21.376 - - - -
8 Privatrechtliche Leistungsentgelte 50.181 70.000 70.0 00 - -
9 Kostenerstattungen und -umlagen 332.932 374.570 374.5 70 - -
10 Sonstige Erträge 36.225 5.000 1.000 -4.000 -
11 Aktivierte Eigenleistungen 667.189 920.000 1.275.000 +355.000 +38,6%
12 Interne Leistungsverrechnungen 130.870 133.030 136.1 30 +3.100 +2,3%
13 Auflösung von Sonderposten für Gebührenausgleich 1 .655.000 1.124.000 - -1.124.000 -100,0%
2.893.773 2.626.600 1.856.700 -769.900 -29,3%
+ Umlagefähige Kosten 57.748.029 59.247.460 62.075.390 +2.827.930 +4,8%
./. sonstige Erträge 2.893.773 2.626.600 1.856.700 -769.900 -29,3%
=
Gebührenbedarf 54.854.256 56.620.860 60.218.690 +3.597.830 +6,4%
./. Benutzungsgebühren 54.076.830 56.620.860 60.218.690 +3.597.830 +6,4%
= Ergebnis Gebührenhaushalt PG 1101 -777.425 - - - -
Gebührenbedarf
Ansatz GBR
2021
Ansatz GBR
2020
Veränderung
2021 zu 2020Ist 2019
Summe Kosten
Summe Erträge ohne Gebühren
Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Die Gesamtkosten in dieser Position erhöhen sich ge genüber dem Vorjahr um rd. 0,5 Mio. € (+5,6%). Urs a-
che für diesen Anstieg sind insbesondere erhöhte Aufwendungen für Betriebsstoffe.
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Im Planjahr erhöht sich diese Kostenposition vergli chen mit 2020 um ca. 0,4 Mio. € (+42,1%). Kostentre iber
ist dabei eine um 0,3 Mio. € erhöhte Abwasserabgabe.
Pos. 4: Kalkulatorische Abschreibungen
Die Planansätze erhöhen sich im Vergleich zur GBR 2 020 um 6,7% (+1,7 Mio. €). Neben den jährlichen
Vermögenszugängen schlagen hier insbesondere die de rzeit stark steigenden Indexwerte im Zusammen-
gang mit der Fortschreibung der Wiederbeschaffungsw erte durch. Der Anstieg der Indexwerte wiederum
basiert auf den momentan sehr hohen Teuerungsraten bei den Baupreisen (z.B. betrug der reale Preisan-
stieg 2019 bei den Kanälen 6,2%-Pkt.).
Pos. 5: Kalkulatorische Zinsen
Der zugrunde liegende Zinssatz reduziert sich im Pl anjahr von 6,0 % auf 5,9%. Trotzdem steigt der Zins auf-
wand infolge des Vermögenszuwachses um rund 1,1% (+0,1 Mio. €) an.
Pos. 13: Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich
Zum 31.12.2019 wies der Bestand der Sonderposten de r Abwasserbeseitigung einen Wert von rund
1,1 Mio. € aus. Dieser Betrag wird durch die Inanspruchnahmen der Gebührenrechnung 2020 aufgebraucht.
Anlage 2
Gebührenermittlung 2021
1. Berechnungsdaten
I. Kostenaufteilung
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 62.075.390 €
Sonstige Erträge 1.856.700 €
Verteilerschlüssel der Kosten und der sonstigen Erträge:
- Niederschlagswasserbeseitigung 36,1%
- Schmutzwasserbeseitigung 63,9%
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,7%
verschmutzungsabhängig 42,3%
II. Bemessungsmaßstäbe
Schmutzwassergebühr und Starkverschmutzerzuschlag (SVZ)
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m²) 17.156.742 m
3
+ hochgerechnete schmutzfrachtbezogene Wassermenge 25.223 m3
Schmutzwassermenge für verschmutzungsabhängige Kosten 17.181.966 m3
Niederschlagswassergebühr Bruttofläche (m²) gewichtete Fläche (m²) Gewichtungsfaktor
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen 17.930.895 17.930.895 100%
Grundstücksflächen mit Ökopflaster und Zisternen 237.076 118.538 50%
(wg. Ermäßigung 50%)
Dauerhaft begrünte Dachflächen 143.742 28.748 20% (wg. Ermäßigung 80%)
Summe private bebaute Grundstücksflächen 18.311.713 18.078.181
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.188.403 10.188.403 100%
Gesamtfläche in m
2 28.500.116 28.266.584
2. Gebührenermittlung
Wertbezeichnung Kosten/Erträge
insgesamt
Niederschlags-
wasser
Schmutzwasser o.
SVZ
Angaben in € 36,1% 63,9%
Kosten insgesamt 62.075.390 22.409.220 39.666.170 netto: 38.429.740
./. sonstige Erträge 1.856.700 670.270 1.186.430 57,7% 42,3%
./. übrige Gebühren (Schlammabfuhr + sonstiges) 150.000 100.000 50.000
./. Rücklagen 0 0 0
Summe Gebührenbedarf 60.068.690 21.638.950 38.429.740
durch Abwassergebühren zu deckende
Beträge 60.068.690 21.638.950 38.429.740 22.173.960 16.255.780
Gebührenmaßstäbe:
Niederschlagswasser:
Private Grundstücksflächen (gewichtet) 18.078.181
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.188.403
Summe bebaute/befestigte
Grundstücksflächen in m² 28.266.584
Schmutzwasser:
Frischwasserbezug
a. Schmutzwassermaßstab m³ 17.156.742 17.156.742
(für Gebühr G1 - nicht ver-
schmutzungsabhängig)
b. zzgl. hochgerechnete schmutz-
frachtbezogene Wassermenge m³ 25.223
somit Gesamtmaßstab
(für Gebühr G2) m³ 17.181.966
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m³) 17.156.742
Gebührensätze somit für 2021 RW-Gebühr
fiktive SW-Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2
ungerundet 0,7655 2,2399 1,2924 0,9461
gerundet 0,77 €/m² 2,24 €/m³ 1,29 €/m³ 0,95 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser G1 + G2: 2,24 m³
(Kostenverhältnis aus 2019)
Getrennte Gebührenberechnung einschließlich SVZ
Ermittlung Gebühr SVZ und
Schmutzwasser
Nicht
verschmutzungs-
abhängig
Verschmutzungs-
abhängig
Seite 2/2
Anlage 3
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2021
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in Schmutz-
frachtanteil Gebührenaufkommen 2021
BSB5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2021 G1 G2
BSB5 = 330 1,29 0,95 2,24 2,24 1,22 0,88
m³ CSB = 660 m3 € / m3 € / a € / a € / a € / m3
CSB BSB Verhältnis
[mind. Faktor 1]
1 2 3 4 5 = 3 / 4 6 = 3 * 4 8 = 2 * 2,03 9 = 2 * 2,04 10 = 2 * 7 12 = 2 * 11 13 = 10 - 12
Einleiter A 8.961 2.100 792 2,65 8.292 4,31 20.073 20.073 38.646 4,02 36.023 2.623
Einleiter B 28.031 1.600 322 4,97 16.932 3,59 62.789 62.789 100.716 3,35 93.997 6.719
1. Wasserverbrauch
1.1 Starkverschmutzer m³ 36.992 25.223 3,77 82.862 82.862 139.363 3,51 130.021 9.342
Zuschlagswert 56.501
1.2 Normalverschmutzer 17.119.750 17.156.742 2,23 38.348.240 38.348.240 38.177.043 2,10 35.951.475 2.225.568
Summe 17.156.742 17.181.966 38.431.102 38.431.102 38.316.405 36.081.496 2.234.910
2. Anteilige SW-Kosten nicht ver- 38.429.740 34.396.590
schmutzungabhängig in € 22.173.960
verschmutzungsabhängig in € 16.255.780 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.geb.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,29 €/m³ G2 = 0,95 €/m³ G1/1,29 + G2/0,95 = G1/1,22 + G2/0,88 =
nachrichtlich Kosten SW in € 38.429.740 2,24 €/m³ 2,1 €/m³
Gebühr ohne SVZ 2,24 €/m³
Ansatz: 2020Ansatz: 2021
Gebührenaufkommen
ohne
Veränderung
der
Gebührensätze
durch
Veränderung
der
Gebührensätze
€ / a €
11 = G1 + (G2 * 5)7 = G1 + (G2 * 5)
Gebührensatz bei
SVZ -Vorjahr-
Gebührensatz
bei SVZ
Anlage 4
Berechnung der Gebühr
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal
für das Jahr 2021
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä-
chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³)
1. Berechnung:
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit-
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlagswas-
ser von bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² erfolgen. Im Durchschnitt der
letzten 25 Jahre ist in Münster auf jeden Quadratme ter Fläche ein Niederschlag von
0,751 m³/Jahr gefallen.
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³
0,77 € x m²
= 1,0253 €/m³ / gerundet: 1,03 €/m³
0,751 m³ x m²
2.
Gebührenvorschlag:
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus-
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und
1.3) in den Regenwasserkanal je m³ wird von 0,97 €/m³ um 0,06 € (+ 6,2 %) auf
1,03 €/m³ erhöht.
3.
Begründung
Da die vorgenannte Gebühr in Abhängigkeit von der N iederschlagswassergebühr (= er-
höht auf 0,77 €/m²) ermittelt wird (vgl. Gebührenta rif Ziffer 2.1), steigt auch zwangsläufig
die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser und Spülwasser aus
Trinkwasserleitungen.
Anlage 5
1. Berechnung der Kosten
Kostenart Menge
in m³
Kosten /
Preis in €
Anteil
%
Ausfuhr-
kosten in €
Personalaufwand 32.800 10 3.280
Transportaufwand 12.200 100 12.200
Summe Abfuhrleistungen 15.480
1.2 Verwaltungsaufwand 2.000
Zwischensumme Fixkosten 17.480
Schlamm aus Kleinkläranlgen 1.170 2,24 3 2.600
Wasser aus geschlossenen Gruben 1.300 2,24 1 2.900
Wassermenge insgesamt 2.470 4 5.500
Personalaufwand 32.800 90 29.520
Zwischensumme variable Kosten 35.020
Kosten insgesamt 52.500
Ist 2019: 51.014
Veränderung: +1.486 2,9%
2. Gebührenermittlung
Gebührenart Anzahl /
Menge
Gebühr
2020 in €
Gebühr
2021 in €
Veränderung Kostenanteil
in €
2.1 Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Grubenabfuhren/KKA 360
Anteil der Fahrtkosten (Fixkostenanteil) 48,40 48,60 0,20 17.500
0,4%
2.2 Arbeitsgebühr -Klärschlamm aus Kleinkläranlagen-
Prognostizierte Schlammmenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.170 15,86 16,90 1,04 19.770
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 7,93 8,45 0,52
6,6%
2.3 Arbeitsgebühr -Abwasser aus geschlossenen Gruben-
Geschätzte Abwassermenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.300 10,96 11,60 0,64 15.080
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 5,48 5,80 0,32
5,8%
Summen 2.470 52.350
3. Gebührenvorschlag
Infolge des allgemeinen Kostenantiegs ist eine Gebührenanpassung angezeigt. Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr für die
Abfuhren von 48,40 € auf 48,60 € zu erhöhen. Des Weiteren sollten die Arbeitspreise je halben m³ erhöht werden auf 8,45 € für den
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie auf 5,80 € für Abwassermengen aus abflusslosen Gruben.
Berechung der Gebühr für die Abfuhr von Schlämmen aus Kleinkläranlagen und abschlusslosen Gruben für das Jahr 2021
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.3 Aufwand Schlammbehandlung auf der Kläranlage
1.1 Abfuhrleistungen
Anlage 6
Berechnung der Gebühr
für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch
abbaubaren Schlämmen an der Hauptkläranlage
für das Jahr 2021
(Ziffer 5 Gebührentarif)
1. Grundlagen
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsgesetzes
ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kl einkläranlagen und geschlossenen
Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Die Stadt M ünster versteht unter den Schlämmen,
die der Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbaubare Rückstände aus
Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern un d ähnliches. Alle anderen Schlämme,
z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen.
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Kosten der Kläranlagen und andererseits der
Frischwasserverbrauch als Maßstab des eingeleiteten Schmutzwassers zugrunde gelegt.
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der letzten B etriebsabrechnung
„Abwasserbeseitigung“ aus dem Jahr 2019. Für die Be rechnung 2021 wird der damalige
abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwäss erung der öffentlichen Verkehrsflächen
von 11,9 % in Abzug gebracht.
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmutzungsgrad
haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusliches Schmu tzwasser (ca. 300 mg BSB 5/l), kann
der für die Reinigung von 1 m³ Schmutzwasser benöti gte Betrag auch bis zum dreifachen
Wert erhöht werden.
2. Berechnung
Ansatz aus der Betriebsabrechnung 2019
Kosten Kläranlagen 2019 14.033.136 €
abzgl. Stadtanteil für Oberflächenentwässerung 11,9% -1.669.943 €
anrechnungsfähige Kosten 12.363.193 €
Schmutzwassermenge 2019 (Ist) 16.957.323 m³
Kostensatz je m³ 0,7291 €
max. dreifacher Satz je m³ 2,19 €
Gebühr 2021 je m³ 2,19 €
3. Gebührenvorschlag
Grundlage der neuen Gebührenberechnung ist die Betr iebsabrechnung 2019 mit
Reinigungskosten von rund 0,73 €/m³ Schmutzwasser. Die Gebührensteigerung von ca.
3,7 % ist insgesamt auf die Kostensteigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten der
Kläranlagen zu begründen. Daher wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2021 auf
2,19 €/m³ festzusetzen.
Anlage A
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Anlage A zur V/0952/2020 Kurzüberblick Neufestsetzung der Abwassergebühren für 2021. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftli- che Ableitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Abwassergebühren 2021“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0952/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2020
- Erstellt
- 02.11.2020 08:10