V/0248/2023
Bebauungsplan Nr. 628: Hiltrup - Nördlich Osttor - Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs
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Beschlussvorlage
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V/0248/2023
V/0248/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bebauungsplan Nr. 628:
Hiltrup -Nördlich Osttor - Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerbs
Beratungsfolge
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den zweiphasigen städtebaulich -freiraumplanerischen Realisie-
rungswettbewerb „Hiltrup – Nördlich Osttor" auf Grundlage des Entwurfs des Auslobungstextes
(vgl. Anlage 1) nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt die gesetzten 5 Bürogemeinschaften als Teilnehmende sowie
das Bewerbungsverfahren für Planungsgemeinschaften zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Besetzung des Preisgerichts zur Kenntnis.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen voraussichtlich Kosten (Preisgelder, Honorare, Modellbau)
von ca. 305.000 € brutto.
Stadtplanungsamt
17.05.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Thielemann
Telefon: 492-6174
Thielemann@stadt-
muenster.de
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Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2023 305.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Im Zuge der Umsetzung des Wohnsiedlungskonzepts 2030 wurde eine rund 61 Hektar große, bislang
überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Straße Osttor im Stadtteil Hiltrup von der
Stadt Münster angekauft. Davon stehen ca. 24 Hektar (ca. 22,5 ha Wohnbaulandentwicklung und ca.
1,5 ha Zentrumserweiterung) für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Die übrigen Flächen
sollen als Sportentwicklungsbereich sowie Ausgleichsflächen genutzt und qualifiziert werden.
Im Vorfeld des anstehenden Wettbewerbs wurde in den Jahren 2020-2022 das STEK Hiltrup-Ost1 als
strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument entwickelt, um eine Integration des Plangebiets in
den räumlichen Bestand zu gewährleisten und dabei die Potenziale und Chancen des Stadtteils zu
berücksichtigen. Das Plangebiet mit seinen voraussichtlich ca. 3.000 neuen Bewohnerinnen und Be-
wohnern stellt ein Kernthema des STEK s dar. Dabei wurde ein Rahmenplan entwickelt, welcher als
Grundlage für die weitere Konkretisierung dient.
Zu 1:
Zur Schaffung einer hohen städtebaulichen Qualität sowie zur Vorbereitung des Bebauungsplans ist
ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren in Form eines zweiphasigen interdisziplinären Realisie-
rungswettbewerbs der Fachdisziplinen Städtebau, Freiraum sowie (Stadt-) Entwässerung beabsich-
tigt. Durch diesen integralen Ansatz soll sichergestellt werden, dass ein ganzheitli ch betrachtetes,
qualitätsvolles sowie nachhaltiges Gebiet entsteht. Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung
und der verschiedenen Anforderungen bietet der zweiphasige Wettbewerb die Möglichkeit, die städ-
tebaulichen Zwischenentwürfe durch ein Fachgremium zu prüfen und Anregungen dazu abzugeben.
In der zweiten Phase erstellt dann ein ausgewählter Teilnehmerkreis einen konkreten städtebaulichen
Entwurf auf Basis ihrer Zwischenentwürfe.
Formal wird der Wettbewerb nach den geltenden Regeln der Richtlinie für Planungswettbewerbe
(RPW 2013) und gemäß den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Bei dem
Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen nichtoffenen zweiphasigen Realisierungswettbewerb
inkl. Ideenteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs
umfasst die EWR -, WTO - und GPA-Staaten. Aufgrund der Komplexität des Wettbewerbs wurde im
August 2022 das Büro „Stottrop Stadtplanung“ aus Köln mit der formalen Wettbewerbsbetreuung be-
auftragt.
Neben der Schaf fung von 1060 WE für verschiedenste Bevölkerungsgruppen soll das ca. 22,5 ha
1 vgl. https://www.stadt -muenster.de/stadtplanung/stadtteile/stadtteilentwicklungskonzept -hiltrup-ost
bzw. Vorlage Nr. V/0389/2022
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große Gebiet auch Raum für einen neuen vierzügigen Grundschulstandort inklusive Dreifachsporthal-
le, 30 Kitagruppen, drei Spielplätze und einen Stadtteilpark bieten. Das Gebiet soll als autoarmes
Quartier mit einem innovativen Verkehrskonzept für nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Ent-
wässerungstechnische Anforderungen sind im Sinne einer blau-grünen Infrastruktur zu integrieren.
Ebenfalls berücksichtigt werden soll eine Zentrumserweiterung im Bereich der St.-Marien-Kirche und
des derzeitigen Parkplatzes im Kreuzungsbereich Osttor/Loddenweg, um verschiedene mögliche
städtebauliche Konstellationen zu Verflechtungsoptionen ganzheitlich mitzudenken. In der zweiten
Wettbewerbsphase wird der Bearbeitungsradius dann auf das entstehende Wohnquartier begrenzt.
Es ist beabsichtigt, für das Zentrum und den Schulstandort separate architektonische Qualifizierungs-
verfahren durchzuführen, damit detaillierte Belegungsmöglichkeiten und konkre te Ausgestaltungen
passgenau entwickelt werden können.
Um die Öffentlichkeit bei der Entwicklung des Plangebiets von Beginn an einzubinden, soll eine Öf-
fentlichkeitsbeteiligung einen Tag vor der Preisgerichtssitzung stattfinden. Die Öffentlichkeit kann so-
mit alle eingereichten Wettbewerbsergebnisse kennenlernen und bewerten. Das Votum wird dann in
die Jurysitzung einfließen.
Das Wettbewerbsverfahren wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Unter
Würdigung der Empfehlung des Preisge richts beabsichtigt die Stadt Münster einen der Preistragen-
den (in der Regel den Siegerentwurf) gemäß § 8 (2) RPW 2013 mit den weiteren Planungsleistungen
für den städtebaulich -freiraumplanerischen Entwurf zu beauftragen. Hierfür ist ein anschließendes
VgV-Verfahren notwendig.
Der Rat der Stadt Münster erteilt der Verwaltung den Auftrag, den Wettbewerb auf Basis der in Anla-
ge 1 dargestellten Aufgabenstellung durchzuführen.
Zu 2:
Um die Aufgabenstellung zu erfüllen, sind Planungsgemeinschaften aus den Di sziplinen Städtebau,
Freiraumplanung und Entwässerungsplanung zu bilden. Zur ersten Phase des Wettbewerbs werden
insgesamt 20 Planungsgemeinschaften zum Wettbewerb zugelassen.
Folgende fünf etablierte Büros werden im Sinne einer Qualitätssicherung als Teilnehmende gesetzt:
1. BJP | bläser jansen partner GbR, Dortmund
mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln und
mit Duksa Ingenieure, Unna
2. CITYFÖRSTER architecture + urbanism, Hannover
mit nsp schonhoff schadzek depenbrock landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB, Hannover
und
mit itwh – Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, Hannover
3. ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Düsseldorf
mit MOLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf und
mit Leinfelder Ingenieure, Haan GmbH
4. Machleidt Städtebau + Stadtplanung GmbH, Berlin
mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen und
mit Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft für Wasserwirtschaft mbH, Berlin
5. Wolfgang Rintz Stadtplaner mit ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
mit bf Bauforum Berlin GmbH, Berlin und
mit ingenieurbüro obermeyer, Potsdam
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Neben den zugelassenen Teilnehmenden wurden weitere 15 Bürogemeinschaften durch ein vorge-
schaltetes Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV in einem juristisch begleite ten
Losverfahren ermittelt (vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb). Die Bekannt machung fand im Zeit-
raum 21.02. bis zum 21.03.2023 statt.
Im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung wird über die eingereichten Arbeiten beraten. Es ist vor-
gesehen, dass voraussi chtlich 5-8 Beiträge zur Konkretisierung und weiteren Qualifizierung in der
zweiten Phase des Wettbewerbs ausgewählt werden.
Alle Entwurfsergebnisse sind anonymisiert einzureichen, sodass eine unabhängige Bewertung ge-
währleistet bleibt.
Zu 3:
Das Preisgericht setzt sich entsprechend der RPW 2013 zusammen. Jede Fachdisziplin, die durch
die Teilnehmenden abgebildet wird, ist durch einen oder mehrere Fachpreisrichter vertreten. Sach-
preisrichter und -richterinnen werden aus den Bereichen Verwaltung und Politik gestellt. Zum Preisge-
richt zählen weiterhin nicht stimmberechtigte Sachverständige (vgl. Anlage 1).
Zu II. „Finanzielle Auswirkungen“:
Die Kosten für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens von ca. 305.000 € umfassen die nach
der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten.
Für die weitere Beauftragung (Überarbeitung der städtebaulichen Leistungen sowie des davon ab-
hängigen Entwässerungs- und Freiraumkonzepts gemäß der Empfehlung des Preisgerichts) werden
Folgekosten entstehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkulierbar sind.
Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der weiteren Umsetzung der Quartiersentwicklung entstehen
werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.
Der Kfz-Mehrverkehr, der durch die Baugebiete Südlich Hiltruper Straße, Hiltrup-Osttor, Westfalenge-
lände Heidestraße und York-Kaserne erzeugt wird, kann vom Albersloher Weg abgewickelt werden
und löst keinen vierstreifen Ausbau des Albersloher Wegs für den Kraftfahrzeugverkehr zwisc hen
Angelsachsenweg und Osttor aus.
Jedoch gibt es Ausbauerfordernisse wie zum Beispiel am Knotenpunkt Albersloher Weg / Am Schütt-
hock sowie am Knotenpunkt Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße. Auch der Ausbauzustand der
Nebenanlagen des Albersloher Wegs muss ertüchtigt werden, um die Fuß - und Radverkehrsmengen
aus den entsprechenden Gebieten in Richtung Innenstadt sicher und leistungsfähig abzuwickeln.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Entwurf der Auslobung
Anlage A
2128 Zeichen
Anlage A zur V/0248/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird die Verwaltung berechtigt, den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbe- werb „Münster, Hiltrup – Nördlich Osttor“ unter Berücksichtigung entwässerungstechnischer An- forderungen auf der Grundlage des Auslobungstextes durchzuführen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist es, den städtebaulichen Wettbewerb „Münster, Hiltrup – Nördlich Osttor“ durchzuführen. Das Wettbewerbsergebnis soll als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans und damit der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets die- nen. Die städtebauliche Entwicklung der Fläche eröffnet neue Chancen für den Stadtteil und bie- tet neben Wohnraum die Möglichkeit, neue Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Stadtteil zu verorten. Neben den Anforderungen an ein hochwertiges Wohnumfeld und den Wohnangeboten für ver- schiedene Bevölkerungsgruppen ist eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung eine zentrale Zielsetzung für das Quartier. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Für das Wettbewerbsverfahren entstehen voraussichtlich Kosten (Preisgelder, Honorare, Modell- bau) von ca. 305.000 € brutto. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Übergeordnete rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Kosten (Preisgelder, Honorare) basieren maßgeblich auf den nach der Richtlinie für Pla- nungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im städtebaulichen Entwurf werden die Querschnittsthemen mitgedacht, sodass ein Quartier mit Wohnangeboten für verschiedene Bevölkerungsgruppen entsteht und dabei nachhaltige und kli- maangepasste Maßnahmen berücksichtigt werden.
V-0248-2023-Anlage-1-Auslobung
139915 Zeichen
11,5 x 14 – 23 x Münster, Hiltrup - Nördlich Osttor Wettbewerbsauslobung TIM-online Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 22.03.2023 um 11:43 Uhr erstellt. Land NRW 2023 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste. Zweiphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb gem. RPW 2013 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0248/2023 Ausloberin Stadt Münster Stadtplanungsamt Albersloher Weg 33 48155 Münster Ansprechperson Vivian Thielemann Telefon: 0251/492-6174 E-Mail: thielemann@stadt-muenster.de Wettbewerbsbetreuung Stottrop Stadtplanung Marsiliusstraße 20 50937 Köln www.stottrop-stadtplanung.de Ansprechpersonen Regina Stottrop Anne Russell Telefon: 0221/1 39 61 76 E-Mail: russell@stottrop-stadtplanung.de Münster, Köln im Mai 2023 TIM-online Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 22.03.2023 um 11:43 Uhr erstellt. Land NRW 2023 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste. Baugebietsentwicklung Ideenteil (1. Phase) Wettbewerbsgebiet (© Stottrop Stadtplanung 2023 auf Luftbildgrundlage von TIM-online 2023) Seite | 4 Wettbewerbsauslobung „Münster, Hiltrup - Nördlich Osttor“ Vorbemerkung 7 Teil A - Das Verfahren 8 A.1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 9 A.2. Ausloberin 9 A.3. Wettbewerbsbetreuung 9 A.4. Wettbewerbsverfahren 9 A.5. Anlass und Zweck des Verfahrens 9 A.6. Gegenstand des Wettbewerbs 10 A.7. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs 12 A.8. Bewerbungsverfahren 12 A.8.1. Bewerbungsverfahren: 1. Stufe 12 A.8.2. Bewerbungsverfahren: 2. Stufe 13 A.9. Wettbewerbsteilnehmende 16 A.10. Preisgericht 18 A.11. Sachverständige Beratung 19 A.12. Vorprüfung 19 A.13. Wettbewerbsunterlagen 20 A.14. Wettbewerbsleistungen 20 A.14.1. Abgabeleistungen in der 1. Phase 21 A.14.2. Abgabeleistungen in der 2. Phase 22 A.15. Rückfragen, Vorbesprechung und Kolloquium 24 A.16. Abgabe der Arbeiten 24 A.17. Beteiligung der Öffentlichkeit 25 A.18. Beurteilungskriterien 26 A.19. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung 26 A.19.1. Abschluss der 1. Phase 26 A.19.2. Abschluss der 2. Phase 26 A.19.3. Ausstellung 27 A.20. Preisgelder und Aufwandsentschädigung 27 A.21. Weitere Beauftragung 27 A.22. Eigentum und Urheberrecht 28 A.23. Auftragsbedingungen 28 A.24. Terminübersicht 29 Teil B - Die Rahmenbedingungen 30 B.1. Lage und Ausgangssituation 31 B.2. Erreichbarkeit und Mobilitätsangebote 31 B.3. Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur 35 B.4. Freiraumstruktur 39 B.5. Städtebauliche Rahmenplanungen 42 5 | Seite Teil C - Die Entwurfsaufgabe 46 C.1. Planungsziele und Entwurfsinhalte 47 C.2. Städtebau und Klimaanpassung 48 C.3. Wohnnutzung 49 C.4. Soziale Infrastruktur 51 C.4.1. Grundschule 51 C.4.2. Kindertageseinrichtungen 53 C.5. Mobilität 55 C.5.1. Äußere Anbindung 55 C.5.2. Innere Erschließung 56 C.5.3. Stellplätze 59 C.5.4. Mobilstationen 62 C.5.5. Öffentlicher Personennahverkehr 63 C.6. Grün- und Freiraum 64 C.6.1. Erhaltenswerte Freiraumstrukturen 64 C.6.2. Öffentliche Grünflächen 64 C.6.3. Spielplatzflächen 65 C.6.4. Renaturierung des Erdelbaches 65 C.7. Versorgungsinfrastruktur 66 C.7.1. Energie: Strom 66 C.7.2. Energie: Wärme 66 C.7.3. Müll 67 C.7.4. Schmutzwasserentsorgung 67 C.8. Umgang mit Wasser 67 C.8.1. Entwässerung des Wettbewerbsgebietes 67 C.8.2. Hochwasserschutz 70 C.9. Ideenteil: Zentrumserweiterung (1.Phase) 70 C.10. Immissionen 72 C.10.1. Lärm 72 C.10.2. Hochspannungsleitung 73 C.11. Realisierung 73 Seite | 6 Übersicht über das Plangebiet (© Stadt Münster 2022) 7 | Seite Vorbemerkung Diesem Wettbewerbsverfahren ging ein langjähriger Prozess zur Erarbei - tung des „Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Münster Hiltrup-Ost“ voran. In unterschiedlichen digitalen und analogen Dialog- und Beteili - gungsformaten hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Hiltrup die Mög - lichkeit, sich bei der grundlegenden Ausrichtung des neuen Baugebiets in ihrem Stadtteil einzubringen. In dem strategische Planungs- und Steu- erungsinstrument STEK finden sich neben einer detaillierten Bestands- und Bedarfsanalyse des gesamten Stadtteils auch die Beschreibung einer Entwicklungsstrategie und die Formulierung von Zielen, die dazu geeignet sind, insbesondere die Planung des neuen Baugebiets positiv zu beeinflussen. Durch die rege Beteiligung im Zuge der Erarbeitung des STEK wurde die hohe Identifikation der Ortsansässigen mit ihrem Stadt - teil deutlich. Viele der erarbeiteten Ziele sind bereits in diese Auslobung eingeflossen. Dennoch ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Stadtteilentwicklungskonzept für die teilnehmenden Büros unerlässlich, um den angestoßenen bürgerorientierten Prozess zur Entwicklung des neuen Baugebiets in Hiltrup-Ost auch in dieses Wettbewerbsverfahren zu tragen. Neben den bereits vorab gesammelten Anregungen, wird den Bürgerinnen und Bürger aus Hiltrup auch im Rahmen des formellen Wett- bewerbsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Hinweise und Meinun- gen zu den eingereichten Entwürfen einzubringen. Seite | 8 Teil A - Das Verfahren 9 | Seite A.1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswett- bewerbe (RPW 2013) zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und die Teilnehmenden sowie alle übri - gen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Die Auslobung hat der Architektenkammer sowie der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen vorgelegen. Diese haben die Übereinstimmung mit der Richtlinie festgestellt und mit den Registrier - nummern W 65/22 sowie RPW – 2023/025 bestätigt. A.2. Ausloberin Ausloberin ist die Stadt Münster, vertreten durch das Stadtplanungsamt (Amt 61) der Stadt Münster. A.3. Wettbewerbsbetreuung Die Organisation und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens werden durch das Büro Stottrop Stadtplanung durchgeführt. Ansprechperson: Anne Russell Tel.: +49 221 – 1 39 61 76 Mail: russell@stottrop-stadtplanung.de A.4. Wettbewerbsverfahren Der Wettbewerb wird als interdisziplinärer, zweiphasiger, begrenzt-offe - ner, städtebaulicher Wettbewerb gem. § 3 Abs. 2 der Richtlinie für Pla - nungswettbewerbe (RPW 2013) ausgeblobt. In der ersten Wettbewerb - sphase werden die max. 20 Teilnehmende nach Beurteilung ihrer Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die zweite Phase ausge- wählt. Für die zweite Phase des Wettbewerbs wird eine Anzahl von fünf bis maximal acht angestrebt. Das Verfahren ist anonym und wird um eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der zweiten Preisgerichtssitzung ergänzt (siehe Abschnitt A.17). A.5. Anlass und Zweck des Verfahrens Die Stadt Münster gehört bundesweit zu den wachsenden Städten und dieser Trend setzt sich in Zukunft fort. Um auf die damit einhergehende steigende Nachfrage nach Wohnraum zu reagieren, beabsichtigt die Stadt Münster ein ca. 26,5 ha großes Wettbewerbsgebiet im Stadtbezirk Hiltrup gemäß den Anforderungen des Münsteraner Modells für eine so - zialgerechte Bodenordnung (SoBoMü) zu entwickeln. Gleichzeitig zielt die Stadt Münster mit der Realisierung des Neubaugebiets auf eine Trend- wende für die zunehmend alternde und schrumpfende Bevölkerungs - struktur im Stadtteil Hiltrup-Ost ab. Seite | 10 Die rund 1.060 geplanten Wohneinheiten sollen zu einem erheblichen Zuwachs und dadurch zu einer Durchmischung der Bevölkerungsstruktur führen. Neben der Schaffung von Wohnraum ist auch die planerische Integration von sozialer Infrastruktur, die in Form von Kindertageseinrichtungen und einer Grundschule vorzuhalten ist, sowie ein den Städtebau begleitendes Grün- und Freiraumkonzept – mit Aussagen zu Ausgleichsflächen und ei - ner nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung – Teil der Aufgabenstel - lung. Bestandteil der ganzheitlichen Siedlungserweiterung in Hiltrup-Ost ist auch die Erweiterung des bestehenden Stadtteilzentrums, welches die Nahversorgungsituation des gesamten Stadtteils deutlichen verbessern soll. Für die Zentrumserweiterung sollen in der ersten Phase dieses Wett- bewerbs erste konzeptionelle Ideen angestellt werden (Ideenteil). Die Konkretisierung erfolgt in einem nachgeschalteten Qualifizierungsver - fahren. Darüber hinaus sollen Anknüpfungspunkte an die westlich angrenzenden Sportflächen identifiziert werden, die in einem separaten Qualifizierungs- verfahren um moderne, attraktive und multifunktionale Angebote für Sport und Naherholung ergänzt werden. Gesucht werden richtungswei - sende Wettbewerbsbeiträge, die selbstverständlich Baukultur und Nach- haltigkeit vereinen. A.6. Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung eines neuen Baugebiets in Hiltrup-Ost. Auf einer Gesamtfläche von ca. 26,5 ha, die derzeit überwie - gend landwirtschaftlich genutzt wird, soll ein neues Baugebiet mit Wohn- nutzung und sozialer Infrastruktur entstehen. Außerdem sollen öffentli - che Grünflächen, die Renaturierung des Erdelbaches, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Sicherung des vorhandenen Baumbestan - des und erhaltenswerter Grünstrukturen berücksichtigt werden. Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in folgende Teilbereiche: • Auf einer Fläche von ca. 22,7 ha (roter Teilbereich: Bruttobauland) sollen ca. 1.060 neue Wohneinheiten in Form von Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern errichtet werden und soziale Infrastruktur in Form von sechs Kindertageseinrichtungen sowie einer Grundschu- le vorgehalten werden. Die Integration des Neubaugebiets in die be - stehende Siedlungsstruktur der näheren Umgebung ist dabei von großer Bedeutung. 11 | Seite Für das Wettbewerbsgebiet soll auch ein den Städtebau begleitendes Grün- und Freiraumkonzept sowie ein Entwässerungskonzept erar - beitet werden. • Die sog. Vinnbüsche sind mit einer Fläche von ca. 3,8 ha soweit wie möglich im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes zu erhalten. Eine verkehrliche Anbindung kann durch dieses Gebiet vorgesehen wer - den. • Im Rahmen des Wettbewerbs sind Vorschläge für eine leistungsfähi - ge Erschließung des Neubaugebiets, ausgehend von der Straße Ost - tor, zu erarbeiten. P I S S F S F S F FF S F F S F S S S S F F F F F SF S F F F S S F S SS S S S F S S F F P S F F MD S S P S S F S S S F S F S S S S S S S F S F F S F S S Rampe Emmerbachtal Rampe Rampe Rampe II IIIII I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I III II II I I I I I I I I I II II I III I I I I III III I I I I I I I I I I I I I I I I IIII I I I II I I I I II I I I I I I I I I I IIII II II II II II I II I I I I I II I I I I I II II II II II II II II II II II II I II II II I II II II II II I III II II II II II IIII II II I I II II II II II II I I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I I II I I III I I I I I I I I I I II II II I I I III II II II II II II II II II II II I I I I II I I I II I I I I II I I I II II II II I I I I II I II I II I I I II I II II I II I I II II I I I II II II I I II I II II II II II II I I II II II II II II I I II I III I II I I I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I II I I I I I II I I I I I I I I I I VI VI II I I I I I I I I II II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I II I I I I I I II I II I II I I I I I I I I III III III III III III III I I I I I II I II I I II I I I II I I II I I I I II II II II I I II I II I I I II I II I II II I I I I I I II I I I I II II II II II II I I I I II I II II I I II II II I I I II II I I II I II II II II I I I II II II I I I I I I I II I I I II II I I VI II II II I II I I I I I I I I I I I I I II II II II II I II I I II II I II II II I II II II II I II II II II I I I I I I II II II II II II II I II II II I I I II I I I I II I I I I II II II I I I I I I I I I II I I I I I I I I I I II I I I I I I II II I I I I I I I I I I I I I II II I I I I I I I I I I I II I I I I II I I I II I I I I I I III II I II II II II II II II II II II II II II II II I I II S Haus Maser Haus Soest Rubensstraße Am Roggenkamp Pfarrer-Ensink-Weg Pfarrer-Ensink-Weg Pfarrer-Ensink-Weg Loddenweg Loddenweg Marienkirchweg Zum Erlenbusch Am Blaukreuzwäldchen Schopenhauerstraße Bachstraß e Bachstraße Virchowstraße Am Sch�tthook Vogelrohrsheide Vogelrohrsheide Vogelrohrsheide Am Herzkamp Bockhorststraße Bockhorststraße Bockhorststraße Bockhorststraße Bockhorststraße Osttor Osttor Osttor Osttor Osttor Osttor Albersloher Weg Albersloher Weg Albersloher Weg Albersloher Weg Zum Kaiserbusch Zum Kaiserbu sch Peter-B�scher-Straße Peter-B�scher-Straße Peter-B�scher-Straße Peter-B�scher-Straße STOTTROP STADTPLANUNG Stand: 10.01.2023 Maßstab: 1:5.000 (A3) M�nster Hiltrup-Ost Geltungsbereich Wettbewerbsgebiet (Flächengrüßen) Zeichenerklärung Straße "Osttor" (Bestand) Quellenvermerk / Lizenz: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt M�nster (2017) - Version 2.0 Ausgleichsflächen (gesamt): ca. 13 ha Osttor Sportflächenerweiterung: ca. 15 ha (vorgelagertes Qualifizierungsverfahren) Ausgleichsfläche West Vinnb�sche: ca. 3,8 ha Bruttobauland: ca. 22,7 ha Ausgleichsfläche Nord Ausgleichsfläche Ost Wettbewerbsgebiet: ca. 26,5 ha Ideenteil: ca. 1,8 ha Erhaltenswerte Gr�nstrukturen Neubau russ.-ortho. Kirche Ideenteil: ca. 1,6 ha Zentrumserweiterung Wettbewerbsgebiet (© Stottrop Stadtplanung 2023) Seite | 12 In der ersten Phase des Wettbewerbs sollen konzeptionelle Überlegun - gen auch für den Ideenteil (blau schraffierter Teilbereich: Zentrumserwei- terung) angestellt werden. Auf ca. 1,8 ha sollen die bestehenden bauli - chen Strukturen des Katholischen Kirche St. Marien sowie der angrenzenden Bücherei sowie ein im Rahmen der ersten Phase des Wett- bewerbes neu zu planendes Nahversorgungszentrums städtebaulich neu geordnet und an das Wettbewerbsgebiet räumlich angeschlossen wer - den. Zudem sind die vorgegebenen Verknüpfungspunkte an die westlich an - grenzende Sportflächenerweiterungsplanung (ca. 15 ha) einzubeziehen. Auf den im Norden und Osten anschließenden Ausgleichsflächen (grüne Teilbereiche: Ausgleichsflächen) soll der Eingriff durch die geplanten Bau- und Versiegelungsmaßnahmen ausgeglichen sowie Regenrückhalteflä - chen für den Erdelbach vorgesehen werden. A.7. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der Wettbewerb sowie der zu vergebende Planungsauftrag werden in deutscher Sprache durchgeführt. A.8. Bewerbungsverfahren Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Be - werbergemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen und Landschafts - architekten sowie Fachplanerinnen und Fachplaner aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und ju - ristische Personen. Fünf Planungsteams werden zur Teilnahme am Wett - bewerb aufgefordert und nehmen als gesetzte Teilnehmende in der ers - ten Phase des Wettbewerbs teil (siehe Kapitel A.9). Zur ersten Phase werden maximal 15 weitere Planungsteams zugelassen, sodass insgesamt maximal 20 Teams an der ersten Phase des Wettbewerbs vorgesehen sind. Die zweite Phase soll unter Beteiligung von ca. fünf bis acht Teams durchgeführt werden. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist zwei- stufig. A.8.1. Bewerbungsverfahren: 1. Stufe In der ersten Stufe wird die fachliche Anforderung anhand der Berufszu - lassung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner geprüft. Zusätzlich werden fünf Nachrückplätze in fester Reihenfolge gelost, die im Falle einer Absage von Teilnehmenden bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungsunterla - gen nachrücken. Das Ergebnis des Losverfahrens wird den ausgewählten Teams mitgeteilt. 13 | Seite Fachliche Anforderungen der 1. Stufe – Stadtplanerinnen bzw. Stadtplaner • Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Ausschreibung bevollmächtigt sind, die Berufs - bezeichnung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeich- nung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderun - gen, wer am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. • Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe in den Bereichen Städtebau entspre- chen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung und die Verfassende bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestell - ten Anforderungen erfüllen. Folgende Nachweise sind auf der 1. Stufe einzureichen: • Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Be - scheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist; Als Stichtag gilt der Tag der Bekanntmachung (bei ausländi - schen Bewerbungen Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/ EG). • Bewerbungsformblatt mit einer Erklärung, dass die Teilnehmenden im Falle der Auslosung am Wettbewerbsverfahren verbindlich teil - nehmen werden; Sollten mehr als 15 geeignete Bewerbungen eingehen, welche die oben beschrieben fachlichen Anforderungen gleichermaßen erfüllen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Auf- sicht. A.8.2. Bewerbungsverfahren: 2. Stufe In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bewerberinnen und Be - werber aufgefordert, ihre Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchi - tektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Fachplanerinnen und Fach - planer aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft zu benennen. Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern. Seite | 14 Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen muss teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind die fe - derführende und bevollmächtigte Vertretung der Bewerbergemein - schaft. Fachliche Anforderungen der 2. Stufe – Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten: • Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Ausschreibung bevollmächtigt sind, die Berufs - bezeichnung Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimat- staat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag der Auslobung über ein Dip - lom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsaner- kennungsrichtlinie) gewährleistet ist. • Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe in den Bereichen Landschaftsarchi - tektur entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verant - wortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung und die Verfassende bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürli - che Person gestellten Anforderungen erfüllen. Fachliche Anforderungen der 2. Stufe – Fachplanerinnen bzw. Fachplaner Siedlungswasserwirtschaft • Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn die Fachplanerinnen und Fachplaner aus dem Bereich Sied - lungswasserwirtschaft – ihre berufliche Qualifikation durch eine Kopie des Abschlusses „Ingenieurin bzw. Ingenieur mit dem Schwerpunkt Siedlungswas- serwirtschaft (oder vergleichbar)“ oder – die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur durch eine Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer mit dem Nachweis eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistung „Entwässerungskonzept“ (mit Angaben zu Art der Ent - wässerungsplanung, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Pla - nungszeitraum oder Realisierungszeitraum, Plangebietsgröße; Nachweis erfolgt textlich auf max. einem DIN A4-Blatt) nachweisen können. 15 | Seite Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht ge - setzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Be - fähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtli- nie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. • Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe im Bereich Siedlungswasserwirt - schaft o. ä. entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmäch- tigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung ver - antwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung und die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestell - ten Anforderungen erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber können weitere Fachberaterinnen und Fachberater hinzuziehen. Die Fachberatung muss nicht entsprechend den genannten Kriterien teilnahmeberechtigt sein, sollte aber in der Ver- fassererklärung aufgeführt werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die als Einzelne bzw. Einzelner und/ oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen ein - reichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellte oder freie Mitar - beitende eines Bewerbers / eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind. In einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Losergebnisses sind folgende Nachweise auf der 2. Stufe einzureichen: • Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe der Bewerberinnen und Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit – Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemein- schaft (Partnerin bzw. Partner, freie Mitarbeiterin bzw. Mitarbei - ter, Angestellte bzw. Angestellter) bewirbt, und dass die Bewer - berin bzw. Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschuss und ggf. der eingereichten Arbeit füh - ren; • Unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 521 EU), • Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist); • Nachweis der beruflichen Qualifikation Ingenieurin bzw. Ingenieur (durch Abschluss-Zeugnis „Ingenieurin bzw. Ingenieur mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft“ (oder vergleichbar)“ oder Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin bzw. Inge- Seite | 16 nieur durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Ingenieurkammer, die nicht älter als ein Jahr ist) inklusive Nachweis eines Referenzprojektes über ver - gleichbare Leistung „Entwässerungskonzept“ (mit Angaben zu Art der Entwässerungsplanung, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Planungs- zeitraum oder Realisierungszeitraum, Plangebietsgröße; Nachweis erfolgt textlich auf max. einem DIN A4-Blatt). Als Stichtag gilt der Tag der Bekanntmachung (bei ausländischen Bewerbungen Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG). Zusätzlich von Bewerbergemeinschaften einzureichen: • Benennung einer bevollmächtigten Vertretung und Erklärung der Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (Formblatt 531 EU). A.9. Wettbewerbsteilnehmende Insgesamt werden maximal 20 Teams zur ersten Phase zugelassen. Hier - bei wurden fünf Teams als gesetzte Teilnehmende im Vorfeld ausgewählt (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): 1. BJP | bläser jansen partner GbR, Dortmund mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln und mit Duksa Ingenieure, Unna 2. CITYFÖRSTER architecture + urbanism, Hannover mit nsp schonhoff schadzek depenbrock landschaftsarchitekten stadtpla- ner PartGmbB, Hannover und mit itwh – Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, Hannover 3. ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Düsseldorf mit MOLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf und mit Leinfelder Ingenieure, Haan GmbH 4. Machleidt Städtebau + Stadtplanung GmbH, Berlin mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen und mit Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft für Wasserwirtschaft mbH, Berlin 5. Wolfgang Rintz Stadtplaner mit ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin mit bf Bauforum Berlin GmbH, Berlin und mit ingenieurbüro obermeyer, Potsdam Weitere 15 Teams erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen: 6. NN mit XX und mit YY 17 | Seite 7. NN mit XX und mit YY 8. NN mit XX und mit YY 9. NN mit XX und mit YY 10. NN mit XX und mit YY 11. NN mit XX und mit YY 12. NN mit XX und mit YY 13. NN mit XX und mit YY 14. NN mit XX und mit YY 15. NN mit XX und mit YY 16. NN mit XX und mit YY 17. NN mit XX und mit YY 18. NN mit XX und mit YY 19. NN mit XX und mit YY 20. NN mit XX und mit YY - Teilnehmende werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahren ergänzt - Seite | 18 A.10. Preisgericht Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzen sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter (stimmberechtigt): 1. Heiner Farwick, Stadtplaner AKNW 2. Prof. Christa Reicher; Dipl.-Ing. Stadtplanerin AKNW 3. Prof. Joachim Schultz-Granberg; Architekt AKB, Professor Städtebau 4. Prof. Ulrike Beuter; Landschaftsarchitektin AKNW 5. Bart Brands; Landschaftsarchitekt 6. Prof. Dipl.-Ing. Günter Müller-Czygan; Professor Wasser- und Energie - management Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter (stimmberechtigt): 1. Robin Denstorff; Stadtbaurat der Stadt Münster, Dezernent für Pla - nung, Bau und Wirtschaft 2. Christopher Festersen; Leiter des Stadtplanungsamts der Stadt Müns- ter 3. Christine Schulz; Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Ratsfrau, Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Fraktion 4. Wilfried Stein; Bezirksbürgermeister Münster-Hiltrup, Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Fraktion 5. Bettina Zarth; Abteilungsleitung Immobilienverkehr, Amt für Immo - bilienmanagement der Stadt Münster Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: 1. Christoph Ellermann; Stadtplaner AKNW 2. Ina-Marie Orawiec; Stadtplanerin AKNW 3. Ulrike Platz; Landschaftsarchitekten AKNW 4. Prof. Dipl.-Ing. Mathias Kaiser, Ingenieur Ing.-Kammer Bau NRW Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: 1. Astrid Bühl; Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Ratsfrau CDU-Fraktion 2. Markus Hengstmann; Fachstellenleitung Sozialgerechte Bodennut - zung, Wohnbaulandentwicklung und Vermarktung, Amt für Immobi- lienmanagement Stadt Münster 3. Jörg Krause; Dezernent für Planungs- und Baukoordination Stadt Münster 4. Christoph Kunstlewe; 1. Stellv. Bezirksbürgermeister Münster-Hiltrup, CDU-Fraktion 5. Markus Weber; Stadtplanungsamt der Stadt Münster 19 | Seite A.11. Sachverständige Beratung Folgende sachverständige Beraterinnen und Berater werden an dem Ver- fahren beteiligt: 1. Sonja Gierecker; Stadtplanungsamt der Stadt Münster (Themenfeld Stadtplanung) 2. Christoph Kuttenkeuler; Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal - tigkeit der Stadt Münster (Themenfeld Grün- und Freiraumplanung) 3. Thomas Möller; Stabstelle Energie der Stadt Münster (Themenfeld Kli- maanpassung/Energie) 4. Berthold Reloe; Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster (Themenfeld Entwässerung) 5. Björn Schilder; Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster (The- menfeld Verkehr und Mobilität) A.12. Vorprüfung Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung und der Vorprüfung werden Sachverständige beteiligt. Die Ausloberin behält sich vor, diese zu benen- nen. Bei der Vorprüfung werden beteiligt: 1. Leah Bartz; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster 2. Peter Lange; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster 3. Marius Sakautzki; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster 4. Björn Schilder; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster 5. Franka Westhues; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster 6. Christel Vissing; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster 7. Birte Raadts; Amt für Grünflächen, Umwelt, Nachhaltigkeit, Stadt Münster 8. Marco Imberge; Stabstelle Klima, Stadt Münster 9. Veit Muddemann; Stabstelle Klima, Stadt Münster 10. Alexandra Wirtz; Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick - lung, Stadt Münster 11. Elke Anfang; Bauordnungsamt, Stadt Münster 12. Vivian Thielemann; Stadtplanungsamt, Stadt Münster 13. Regina Stottrop; Stadtplanerin AKNW 14. Anne Russell; Junior-Stadtplanerin AKNW Seite | 20 A.13. Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsauslobung besteht aus: Teil A – Verfahrensteil Teil B – Rahmenbedingungen Teil C – Wettbewerbsinhalte sowie folgenden Anlagen, die den Teilnehmenden digital zur Verfügung gestellt werden: A. Plangrundlagen 1. Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes, *PDF 2. ALK/ALKIS, *DWG 3. Aufmaß (2022), *DWG 4. Luftbild, *PDF 5. Datennutzungslizenz *PDF 6. … B. Informationsmaterial 1. Boden- und Versickerungsgutachten inkl. Anlagen, *PDF 2. Stadtentwicklungskonzept Hiltrup-Ost, *PDF 3. Rahmenplan Hiltrup-Ost, *PDF 4. Pläne zum Neubau der russisch-orthodoxe Kirche, *PDF 5. Arbeitshilfe Starkregenrisikomanagement, *PDF 6. Grünsystem & Freiraumkonzept der Stadt Münster, *PDF 7. Lageplan Hochspannungsleitung, *PDF 8. Potential- und Restriktionspläne, *PDF 10. … C. Planungsvorgaben ... D. Formblätter 1. Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen – Phase 1, *XLS *PDF 2. Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen – Phase 2, *XLS *PDF 3. Verfassererklärung, *WORD *PDF-Formular Durch ihre Teilnahme verpflichten sich die Büros, die digitalen Daten aus- schließlich für die Bearbeitung des Wettbewerbes zu nutzen. A.14. Wettbewerbsleistungen Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden verlangt: - Unterlagen werden noch ergänzt - 21 | Seite A.14.1. Abgabeleistungen in der 1. Phase In der ersten Phase werden keine ausgearbeiteten Lösungen erwartet, sondern ein räumliches Strukturkonzept mit grundsätzlichen Überlegun- gen zum Städtebau, zur Entwässerung und Grünstrukturen unter dem An- spruch einer blau-grünen Stadtentwicklung. • Schwarzplan (Wettbewerbsgebiet, Ideenteil und nähere Umgebung) im Maßstab 1:5.000 als Übersicht zur Einbindung in die nähere Umge- bung; • Räumliches Strukturkonzept (Wettbewerbsgebiet und Ideenteil) im Maßstab 1:2.000 mit Darstellung der konzeptionellen Entwurfsidee mit Aussagen zur – Bebauungs- und Nutzungsstruktur; – Freiraumstruktur; – Erschließungsstruktur; – Verknüpfung mit dem Bestand. • Freie Darstellung(en) zum Thema Entwässerung; • Erläuternde Skizzen, Piktogramme, Schnitte und Isometrien (in einfacher Grafik) sind zulässig; fotorealistische Renderings sind aus - geschlossen • Schriftliche Erläuterung des Konzeptes (max. eine DIN A4-Seite); • Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen (GRZ, GFZ, Grün- und Spielplatzflächen, Erschlie-ßungsflächen etc.); ein Formblatt wird zur Verfügung gestellt; • Verfassererklärung (gem. Formblatt), ausgefüllt und unterschrieben. Die o. g. Leistungen der ersten Phase sind wie folgt einzureichen: • Präsentationsplan (max. 1), farbig, gerollt, im DIN A0-Querformat (kein Hochglanzpapier); • Präsentationsplan (max. 1) als Verkleinerung im DIN A3-Format; • Ausdruck der schriftlichen Erläuterung auf max. einer DIN A4-Seite; • Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, un - durchsichtigen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer; • Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick) – Präsentationsplan als dwg- bzw. dxf-Datei, PDF-Datei im vorgege- benen Maßstab; – Präsentationsplan als Verkleinerung im DIN A3-Format als pdf- Datei; – Formblatt zu städtebaulichen Kennzahlen und Flächengrößen im xls- und pdf-Format (siehe Formblatt 1) – Erläuterungsbericht als docx- und als pdf-Datei Seite | 22 A.14.2. Abgabeleistungen in der 2. Phase • Schwarzplan (Wettbewerbsgebiet und Ideenteil mit Umgebung) im Maßstab 1:5.000 als Übersicht zur Einbindung in die nähere Umge - bung • Städtebaulicher Rahmenplan (Wettbewerbsgebiet und nähere Um- gebung) mit Aussagen für den Wettbewerbsraum im Maßstab 1:2.500 mit Darstellung der konzeptionellen Entwurfsidee • Lageplan des eigentlichen Wettbewerbsgebiets (Wettbewerbsge - biet) im Maßstab 1:1.000 mit Aussagen zu – Bebauung (Bautypologien, Dachaufsichten, Geschosszahlen und Gebäudeerschließung, Bauabschnittsbildung); – Erschließung (Bewegungsflächen für Kfz, Fuß und Rad, Stellplät - ze, Mobilstationen, Straßenbegrünung); – Freiraum (private, öffentliche und halböffentliche Grünflächen, Spielplatzflächen der Kategorien A, B und C, Berücksichtigung be- stehender Grünstrukturen, Berücksichtigung des Erdelbaches) – Entwässerung (vorgesehene Elemente einer wassersensiblen Stadtplanung, Lage und Größe erforderlicher Flächen für öffentli- che Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung, Geländemodula - tion/Höhenplanung); • Wohnraum- und Nutzungskonzept, maßstabslos, (Wohnformen, ge- förderter Wohnungsbau, soziale Infrastruktur (Kitas, Grundschule, Sporthalle)); • Klimakonzept, maßstabslos / textlich – mit fundierten Aussagen für den gesamten Wettbewerbsraum über Möglichkeiten zu Klimaschutz und Klimaanpassung zur Nut- zung erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizient und für eine nachhaltige Mobilität, – mit Berücksichtigung der Ausrichtung und Gestaltung der Bau - körper hinsichtlich der stadtklimatischen Anforderungen; • Entwässerungskonzept, maßstabslos / textlich – mit fundierten Aussagen zum Abflussschema der ganzheitlichen Fließwege, – mit Aussagen zur Wasserbilanz (Rechnerischer Nachweis); • Zwei städtebauliche, entwurfsabhängige Schnittansichten im Maß- stab 1:1.000 durch das Wettbewerbsgebiet mit geplantem und na - türlichem Geländeverlauf; • Ein frei wählbarer Vertiefungsausschnitt im Bereich der Wohnbe - bauung im Maßstab 1:500; • Eine frei wählbare perspektivische Darstellung zur Verdeutlichung des Entwurfsansatzes (z. B. Collage, Handzeichnung; fotorealistische Renderings sind ausgeschlossen); • Zwei Straßenquerschnitte durch die innere Erschließung (einmal im 23 | Seite Bereich der Tempo-30-Straßen und einmal im Bereich eines ver - kehrsberuhigten Bereiches) im Maßstab 1:200 zur schematischen Verdeutlichung der Raumaufteilung für die unterschiedlichen Funkti- onen Aufenthalt, Mobilität, Entwässerung, Begrünung; • Weitere erläuternde Darstellungen (z. B. Skizzen, Schaubilder, Pik - togramme, perspektivische Darstel-lungen oder Schnitte) sind zuläs - sig (Darstellung auf den max. drei zulässigen DIN A0-Plänen); • Massenmodell im Maßstab 1:1.000 (unter Berücksichtigung der Ma - terial- und Farbvorgaben); • Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen (GRZ, GFZ, Wohnein- heiten, Grün- und Spielplatzflächen, Erschließungsflächen, Stellplätze etc.); ein Formblatt wird zur Verfügung gestellt; • Erläuterungsbericht auf max. zwei DIN A4-Seiten, getackert, mit Aus- sagen zur Entwurfsidee, zur Bebauungs- und Nutzungsstruktur, Frei - raumstruktur, Erschließung, Entwässerungskonzept und zum Um - gang mit den Klimaschutz-/Klimaanpassungsanforderungen. • Verfassererklärung (gemäß Formblatt), ausgefüllt und unterschrie - ben. Die o. g. Leistungen der zweiten Phase sind wie folgt einzureichen: • Präsentationspläne (max. drei), farbig, gerollt, im DIN A0-Querformat (kein Hochglanzpapier) • Präsentationspläne (max. drei) als Verkleinerung im DIN A3-Format • Massenmodell als Styrodur-Modell in weiß auf leichter Trägerplatte (KAPA o. ä.), 3D-Druck wird nicht ausgeschlossen; • Vorprüfpläne (max. drei), farbig (gem. Farbcodierung im Formblatt), gerollt, im Originalformat mit Vermaßung und Angaben der Flächen- größen aller Flächen. Die Flächengrößen müssen mit denen in dem Formblatt (s.u.) übereinstimmen. • Ausdruck des Erläuterungsberichtes auf max. vier DIN A4-Seiten • Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, un - durchsichtigen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer • Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick) – Präsentations- und Vorprüfpläne als pdf-Dateien im DIN A0-Ori - ginalformat (mit max. 20 MB) und als jpg-Dateien (mit min. 300 dpi) im DIN A3-Format – Vorprüfpläne als dwg- bzw. dxf-Dateien in den vorgegebenen Maßstäben – Lageplan im M. 1:1.000 als dwg- bzw. dxf-Datei – Formblatt zu städtebaulichen Kennzahlen und Flächengrößen im xls- und pdf-Format (siehe Formblatt 2) – Erläuterungsbericht als docx- und als pdf-Datei Seite | 24 A.15. Rückfragen, Vorbesprechung und Kolloquium Der Versand der Auslobung erfolgt voraussichtlich im Juli 2023. Zur Auslobung können schriftliche Rückfragen per E-Mail an das betreu- ende Büro gerichtet werden, an: russell@stottrop-stadtplanung.de Diese müssen bis 09.00 Uhr am 14.08.2023 vorliegen. Die Beantwortung aller eingegangenen Rückfragen erfolgt schriftlich mit dem Protokoll des Einführungskolloquiums. Am 18.08.2023 um 10 Uhr findet eine Preisgerichtsvorbesprechung statt. Ziel ist es, die Aufgabenstellung zu erläutern und Anregungen und Hinweise aus den Reihen der Preisrichterinnen und Preisrichter zu den eingegangenen Rückfragen aufzunehmen. Im Anschluss an die Preisgerichtsvorbesprechung findet am 18.08.2023 ab 15.00 Uhr voraussichtlich im Clubhaus des TuS Hiltrup das Auftakt-/ Rückfragenkolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmenden, dem Preisgericht und der Ausloberin statt. Ziel ist es, die Aufgabenstellung zu erläutern und die eingegangenen Rückfragen zu beantworten. Die Teil - nahme am Kolloquium wird den teilnehmenden Büros dringend emp - fohlen. Das Ergebnisprotokoll des Kolloquiums mit der Beantwortung der Rückfragen geht den Teilnehmenden zeitnah zu und wird Bestandteil der Auslobung. A.16. Abgabe der Arbeiten Die Planunterlagen der ersten Phase sind bis zum 18.09.2023 und für die zweite Phase bis zum 15.12.2023 ausschließlich an folgende Adresse an - onym zu senden oder dort bis jeweils 12.00 Uhr abzugeben: Stottrop Stadtplanung z. Hd. Anne Russell Marsiliusstraße 20 (Innenhof) 50937 Köln Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt: • bei persönlicher Abgabe: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, oder • bei Abgabe mit Post / Transportunternehmen: das auf dem Einliefe - rungsschein angegebene Datum, unabhängig von der Uhrzeit. 25 | Seite Die Teilnehmenden sorgen dafür, dass sie den Nachweis über die recht - zeitige Einlieferung führen können. Da der (Datums-/Post-/Tages-)Stem - pel auf dem Versandgut oder dem Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maß- gebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfah - rens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder anderen Trans - portunternehmen als Absender die Anschrift der Empfängerin zu verwen- den. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Auf- gabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von dem Teilnehmenden zu erbringendem Nachweis zeitgerechter Ein - lieferung mitbeurteilt. Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als zehn Tage nach Abgabe- termin dem wettbewerbsbetreuenden Büro zugestellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden. Empfehlung: Kopien der Einlieferungsbelege können nach Abgabe der Wettbewerbsarbeit unter Wahrung der Anonymität in einem separaten, verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl an die Verfahrensbe- treuung gesendet werden. Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder ersten Textseite (weitere Textseiten wer- den getackert der ersten Seite angefügt) sowie auf dem Umschlag der Verfassererklärung mit einer sechsstelligen Kennzahl, bestehend aus ver- schiedenen Ziffern (ca. 1 cm hoch), zu versehen. Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmenden (Geburtstag, Telefon- nummer usw.) zulassen. A.17. Beteiligung der Öffentlichkeit Bevor die Mitglieder des Preisgerichts am 02.02.2024 abschließend über die Entwurfsarbeiten entscheiden, erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit, ihre Anregungen und Hinweise zu den für die zweite Phase ausgewählten Entwürfen abzugeben. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 01.02.2024 ab voraussichtlich 18 Uhr werden die anonymisierten Beiträ- ge in Form einer objektiven Präsentation durch die Verfahrensbetreuung vorgestellt. Die Öffentlichkeit erhält im Anschluss an die Präsentation die Möglichkeit, ihre Hinweise und Anregungen zu den eingereichten Ent - würfen zu formulieren. Seite | 26 Die gesammelten Anregungen werden im Rahmen des Informations - rundganges während der Preisgerichtssitzung den Preisrichterinnen und Preisrichter zusammenfassend vorgestellt. Die Bewertung der Arbeiten ist allein dem Urteil der Preisrichterinnen und Preisrichter vorbehalten. A.18. Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgende Beurteilungskriterien zugrunde legen, ohne dass die Rei- henfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: • Erfüllung der Aufgabenstellung, insbesondere mit Blick auf den integ- ralen Planungsansatz; • Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes (Struktur und Ge - stalt); • Qualität der öffentlichen Grün- und Freiräume; • Qualität der verkehrlichen Erschließung; • Qualität des Entwässerungskonzeptes; • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bindende Vorgaben gibt es nicht. Die Meinungen aus der Bürgerschaft werden zur Kenntnis genommen. A.19. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung A.19.1. Abschluss der 1. Phase Die Verfassererklärungen der ausgeschiedenen Arbeiten werden nach der Preisgerichtsentscheidung der ersten Phase unter juristischer Auf - sicht geöffnet, die Teilnehmenden anhand ihrer Kennzahl ermittelt und darüber in Kenntnis gesetzt, ob sie für die zweite Phase ausgewählt wur - den. Die Anonymität der Teilnehmenden bleibt dabei gewahrt. Mit dem Protokoll der ersten Preisgerichtssitzung werden ggf. Hinweise des Preisgerichts für die weitere Bearbeitung versandt. Der Auslobungs - text wird ggf. nach Abschluss der ersten Phase präzisiert. Das Preisgericht wird hierzu am Ende der ersten Preisgerichtssitzung eine Empfehlung ab- geben. A.19.2. Abschluss der 2. Phase Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden unverzüglich durch Zusendung des Protokolls der zweiten Preisgerichtssitzung bekanntgege- ben. Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig. Einsprüche ge- gen die Beurteilung der Rangfolge der Arbeiten sind nicht zulässig. 27 | Seite A.19.3. Ausstellung Die Wettbewerbsarbeiten der ersten und zweiten Phase werden im An - schluss an die Preisgerichtssitzung öffentlich ausgestellt. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben. A.20. Preisgelder und Aufwandsentschädigung Für das Verfahren steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 200.000 EUR zur Verfügung. 1. Preis 64.000 € (netto) 2. Preis 40.000 € (netto) 3. Preis 24.000 € (netto) Zwei Anerkennungen à 16.000 € (netto) Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Für die teilnehmenden Teams der zweiten Phase wird eine Aufwandsent- schädigung von insgesamt 40.000 € (netto) zur Verfügung gestellt. An - spruch auf dieses (zu gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Ver- fahrensteilnehmende, die fristgerecht einen vollständigen und prüffähigen Beitrag eingereicht haben. Bei acht eingereichten Arbeiten in der zweiten Phase beträgt die Aufwandsentschädigung je Team 5.000 € (netto). Ob ein Beitrag diese Kriterien erfüllt, entscheidet das Preisge - richt. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rech - nungsstellung. A.21. Weitere Beauftragung Die Stadt Münster wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisge- richtes, einen der Preisträger bzw. eine der Preisträgerinnen – in der Regel die Gewinnerin bzw. den Gewinner – gemäß § 8 (2) RPW 2021 mit weite- ren Planungsleistungen für den Wettbewerbsraum weiter beauftragen sofern kein wichtiger Grund einer Bearbeitung entgegensteht und soweit sowie sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe weiterver- folgt werden soll. Die weiteren Planungsleistungen umfassen: • die Überarbeitung der städtebaulichen Leistungen (Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf entspre - chend dem Merkblatt 51 der AKBW, Leistungsphasen 1 bis 3), • die Überarbeitung des Entwässerungskonzeptes in Abhängigkeit zur Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs sowie Seite | 28 • die Überarbeitung des Freiraumkonzeptes in Abhängigkeit zum städ- tebaulichen Entwurf (i.S.d. Leistungsphasen 1 bis 4 gem. § 24 HOAI 2021, umfasst u.a. nicht das Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) – soweit und sobald die dem Wettbewerb zu Grun- de liegende Aufgabe weiter konkretisiert wird. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen besteht nicht. Die Planungsleistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet. Die Beauftragung erfolgt nach dem Wettbewerb. Die Ausloberin plant, ausschließlich mit dem ersten Platz über die weitere Beauftragung zu ver- handeln. Sollte ein Vertrag mit dem erstplatzierten Team nicht zustande kommen, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit dem zweitplat - zierten Team vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit dem drittplatzierten Team vor. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb be - reits erbrachte Leistungen des ausgezeichneten Teams bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbe- werbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. A.22. Eigentum und Urheberrecht Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin erstveröffentlicht wer - den. Sie dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn die Verfassenden mit der weiteren Bearbeitung beauftragt sind. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urhebergesetzt bei den Verfassenden. Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten und An - erkennungen werden Eigentum der Ausloberin. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteil - nehmenden, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden. Nicht prämierte Arbeiten und Modelle werden nur auf Anforderung der Teilnehmenden, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Proto - kolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklären die Teilnehmenden, auf ihr Eigentum an den gedruckten Planunterlagen sowie an den Modellen zu verzichten. A.23. Auftragsbedingungen Die Wettbewerbsteilnehmenden erkennen die Festlegungen und Bedin - gungen dieses städtebaulichen Wettbewerbes an. 29 | Seite A.24. Terminübersicht Versand der Unterlagen Juli 2023 Frist für Rückfragen (digital) 14.08.2023, bis 09.00 Uhr Preisgerichtsvorbesprechung 18.08.2023, ab 10.00 Uhr Auftakt- und Rückfragenkolloquium 18.08.2023, ab 15.00 Uhr Abgabe der Arbeiten der 1. Phase 18.09.2023, bis 12.00 Uhr Preisgerichtssitzung der 1. Phase 27.10.2023, ab 10.00 Uhr Benachrichtigung Teams 2. Phase bis 03.11.2023 Abgabe der Arbeiten der 2. Phase 15.12.2023, bis 12.00 Uhr Abgabe des Modells 15.01.2024, bis 17.00 Uhr Öffentlichkeitsbeteiligung 01.02.2024, ab 17.00 Uhr Preisgerichtssitzung der 2. Phase 02.02.2024, ab 10.00 Uhr Ausstellungseröffnung Februar 2024 Seite | 30 Dieses Kapitel stellt eine Zusammenfassung der zentralen Erkennt - nisse aus dem Stadtteilentwicklungskonzept dar (siehe Anlage B – Informationsmaterial). Den Wettbewerbsteilnehmenden wird eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem STEK empfohlen, um die vielschichtigen Rahmenbedingungen in Hiltrup-Ost als Basis für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe (Teil C) aufzunehmen. Teil B - Die Rahmenbedingungen 31 | Seite B.1. Lage und Ausgangssituation Hiltrup-Ost liegt im Südosten der westfälischen Studierendenstadt Müns- ter. Zusammen mit den Außenstadtteilen Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West, Berg Fidel und Amelsbüren bildet Hiltrup-Ost den gleichnamigen Stadt - bezirk Hiltrup. Flächenmäßig ist Hiltrup-Ost der zweitgrößte Stadtteil des Bezirks. Aktuell leben hier ca. 6.200 Personen (Stand: 31.12.2021, Quelle: Open Dataportal der Stadt Münster), die im Vergleich zum gesamten Be- zirk sowie der Gesamtstadt deutlich älter sind. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Nordosten des Bezirks und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Es wird im Norden durch den Erdel - bach und forstwirtschaftliche Flächen begrenzt, die sich von Westen bis Osten um das Wettbewerbsgebiet herumziehen. Im Süden befindet sich die Straße Osttor und im Westen begrenzt der Loddenweg das Wettbe - werbsgebiet. Zukünftig soll auf dieser Fläche ein durchgrüntes, klimaangepasstes und autoarmes neues Quartier für den Stadtteil Hiltrup-Ost entstehen, das sich städtebaulich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügt und an die angrenzenden Grün- sowie Sportflächen sinnvoll anknüpft. Dafür wird ein innovatives städtebauliches Konzept gesucht, das die Grün- und Freiraumstruktur sowie die Entwässerung von Beginn an mitdenkt, um als Grundlage für ein späteres Bauleitplanverfahren zu dienen. B.2. Erreichbarkeit und Mobilitätsangebote Der gesamte Stadtteil Hiltrup-Ost sowie das Wettbewerbsgebiet werden über die Straße Osttor an das (über-/regionale) Straßennetz angebunden. Sowohl über den Albersloher Weg im Osten als auch über die Bundesstra- ße B54 (Westfalenstraße / Hammer Straße über Hiltrup-Mitte) sind die Münsteraner Innenstadt und das umliegende Münsterland erreichbar. Die einzelnen Siedlungsbereiche werden über Anliegerstraßen, die vom Osttor abgehen, erschlossen. Die Straße Osttor verläuft als zentrale Achse durch den Stadtteil, die ei - nerseits eine wichtige An- und Verbindungsfunktion besitzt, andererseits als räumliche Barriere den Stadtteil in zwei Bereiche trennt. Das Osttor verbindet Hiltrup-Ost mit dem Stadtteil Hiltrup-Mitte und ist laut einer Verkehrszählung (Zählung 2015-2019, Stand: 2020) mit einer täglichen Verkehrsstärke von 13.500 bis 13.700 Fahrten pro Tag bereits stark be - lastet. Der Ausbau des Autobahnanschlusses Hiltrup an die BAB 1 im Jahr 2014 hat die Belastung subjektiv erhöht. Im STEK wird für das Osttor ein Ausbaubedarf formuliert, um die zukünftigen Verkehrsmengen durch die Neubebauung aufnehmen zu können. Lage des Wettbewerbsgebietes (© RHA 2022) Seite | 32 Während im westlichen Teil des Osttors zwischen Meinenkampstraße und Loddenweg drei Lichtsignalanlagen Querungsstellen für zu Fuß Ge - hende bieten, gibt es im weiteren Verlauf zwei weitere Überquerungs - möglichkeiten (im Kreuzungsbereich Rubensstraße und Querungsinsel am Pfarrer-Ensik-Weg). Erschließung Haus Soest Die bestehende Erschließung der Hofstelle „Osttor 161 – Haus Soest“ muss bestehen bleiben (Wegerecht). Eine Änderung des Wegeverlaufs ist unter der Voraussetzung möglich, wenn in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine öffentliche Wegefläche ausgewiesen wird, welche die Hofstelle „Haus Soest“ erschließt und die Voraussetzung zur Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Länge von 27 m Gesamt - zuglänge und einer Breite von 4,25 m durchgehend erfüllt. Analysekarte Mobilität (© RHA 2022) Erschließungsstraße zum Haus Soest (© Stadt Münster 2022) Meinenkampstr. Loddenweg Rubensstr. Pfarrer-Ensik-Weg Erschließung Haus Soest 33 | Seite Radverkehrsinfrastruktur Die Stadt Münster ist bundesweit als Fahrradstadt bekannt. Bereits heute legen die Menschen aus Münster 65 % aller Wege im Binnenverkehr per Fahrrad, mit Bus und Bahn oder zu Fuß zurück (Stand: 2019). Münster verfügt über ein hierarchisch abgestuftes, engmaschiges Rad - verkehrsnetz. Von interkommunaler Bedeutung sind die sog. vierzehn Velorouten, welche von der Münsteraner Promenade über die Stadtteile bis in die Umlandgemeinden führen werden. Östlich des Wettbewerbs - gebietes, entlang des Albersloher Weges, liegt die Veloroute 10 sowie westlich des Wettbewerbsgebietes die Veloroute 9. Die Straße Osttor ist als Hauptroute definiert, ergänzend dazu sind zwei Basisrouten definiert, die das Wettbewerbsgebiet sowohl in Nord-Süd als auch in Ost-West- Richtung kreuzen. In der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung sind die noch zu entwickelnden Fahrradnetzelemente als feste Bestandteile zu berücksichtigen. Die sog. Kanalpromenade wird in Zukunft eine wichtige Radver - kehrsverbindung in Richtung Innenstadt darstellen. Entlang des Dort - mund-Ems-Kanals werden in insgesamt sechs Abschnitten die bestehen - den Rad- und Fußwege ausgebaut. Das Fahrradnetz ist auch im digitalen Stadtplan der Stadt Münster online unter folgendem Link einsehbar: https://www.stadt-muenster.de/fahrradnetz Ausschnitt Velo- und Hauptrouten (© Stadt Münster 2022) Seite | 34 Die Straße Osttor dient im Bezirk Hiltrup auch der radverkehrstechni - schen Erschließung des Stadtteils Hiltrup-Ost. Im Bestand verlaufen im westlichen Teilbereich, bis etwa zur Einmündung Rohrkampstraße an bei- den Seiten farblich gekennzeichnete, baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege. Im weiteren Straßenverlauf, bis zur Kreuzung Albersloher Weg, steht lediglich ein gemeinsam von Rad- und Fußverkehr genutzter Strei - fen auf der südlichen Seite des Osttors zur Verfügung. In den vom Osttor abgehenden Wohnstraßen gibt es keine ausgewiesenen Radwege. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der ÖPNV mit Bus und Bahn hat einen hohen Stellenwert in der aktu - ellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Zusammen mit dem Fuß- und Radverkehr bildet der ÖPNV eine wichtige Säule des Umweltverbundes. Erklärtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Position des ÖPNV als umweltverträgliches Verkehrsmittel und als Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern, auszubauen und zu stärken. Hiltrup-Ost wird über den Regionalbahnhof „Münster-Hiltrup“ in ca. sechs Fahrminuten an den Münsteraner Hauptbahnhof angeschlossen. Hier verkehren dreimal pro Stunde die Regionalbahnen RB 69/89 und RE 7. Der Bahnhof in Hiltrup verfügt über Park-& Ride-Stellplätze sowie zwei Leezenboxen. Darüber hinaus erschließen drei StadtBus-Linien den Stadtteil. Die Lini - en 6 (Hiltrup bis Coerde) und 18 (Wolbecker Windmühle bis Alexianer Werkstätten) fahren die Haltestellen entlang des Osttors an und die Li - nie 9 (Hiltrup bis Sprakel) bedient weitere Haltestellen im Siedlungsbe - reich südlich des Osttors entlang der Rubensstraße. Die Linie 6 erschließt Hiltrup-Ost über die Achse des Albersloher Wegs und endet am Bahnhof Hiltrup. Die Linie 9 erschließt Hiltrup-West über die Achse der Hammer Straße (Westfalenstraße), verläuft entlang der Marktallee über Hiltrup Bahnhof und endet in Hiltrup-Ost. Die Linie 18 dient als tangentiale Achse zwischen Wolbeck und Amelsbüren über Hiltrup. Die Linien 6 und 9 ver - kehren tagsüber im 20‘-Takt, die Linie 18 fährt stündlich. In den Abend - stunden bzw. nachts ersetzt ein NachtBus (ab April 2023 die Linie N82) die Linie 9. Die N82 verkehrt in den Abendstunden in einem 30‘-Takt. Für Bushaltestellen wurde im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster ein Haltestelleneinzugsradius von 300 m bis 500 m beschlossen (Anlage B – Nahverkehrsplan). Diese können im Wettbewerbsgebiet mit den beste- hen-den Bushaltestellen Loddenweg, Rubensstraße und Am Herzkamp eingehalten werden. 35 | Seite Sharing-Angebote Seit September 2020 gehört Hiltrup-Ost zum Testgebiet für den sog. LO - OPmünster, einem On-Demand-Busservice der Stadtwerke Münster. Die Kleinbusse bedienen auf flexiblen Routen ländliche Siedlungsgebiete im südlichen Münster, die weniger im Linienplan des ÖPNV berücksichtigt sind. Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre angelegt. Weitere alternative Mo - bilitätsangebote, wie Bike- oder Car-Sharing, sind in Hiltrup-Ost aktuell nicht vorhanden. B.3. Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur Der Stadtteil Hiltrup-Ost ist als Stadterweiterungsgebiet in verschiedenen Phasen entstanden und wird maßgeblich durch drei Quartiere geprägt. Diese zeichnen sich überwiegend durch eine kleinteilige Wohnbebauung mit einem großen Anteil an ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern aus. In den 1950er Jahren ist die Siedlung Ringstraße nördlich des Osttors entstanden. Die Straßenzüge verlaufen als wiederkehrende Rasterstruk - tur entlang einer aufgelockerten Blockrandbebauung von Süden nach Norden. Die Grundstücke weisen die für die Nachkriegszeit typischen, großzügigen Privatgärten auf und sind überwiegend durch freistehende sowie ein- und zweiseitig angebaute Einfamilienhäuser bebaut. Im nord - westlichen Bereich lockern Stichstraßen mit Ketten- und Mehrfamilien - häusern die einheitliche Bebauungsstruktur auf (rund um den Spielplatz Fichtenweg). Die nordwestlich an die Ringstraße angrenzende Heerdesiedlung ent - stand in den 1960er bis 1970er Jahren. Auch dieses Quartier ist überwie - gend durch große Einfamilienhausgrundstücke mit großzügigen Privat - gärten geprägt. Haltestelleneinzugsradien (© Stadt Münster 2023) Seite | 36 Am Kreuzungspunkt Osttor / Loddenweg bilden die zurückgesetzten Sonderbauten der Marienschule und der St. Marienkirche eine platzähn - liche Situation aus. Daran anschließend befinden sich die Sportflächen des TuS Hiltrup. In diesem Bereich plant die russisch-orthodoxe Kirchen - gemeinde einen neuen Kirchenstandort (Ideenteil, siehe Anlage B – Neu- baupläne russ.-ortho. Kirche). Die Bebauung südlich des Osttors, das sog. Emmerbachquartier, ist di - verser strukturiert und beinhaltet neben Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken im älteren Siedlungsteil der 1960er/1970er Jahre auch kleinere Einfamilien-, Garten- und Mehrfamilienhäuser, die zwischen den 1960er und 1990er Jahren entstanden sind. Entlang der zentralen Er - schließungsstraße Rubensstraße und im Umfeld des Nahversorgers fällt die Bebauung mit Ketten- und Mehrfamilienhäusern sowie Geschoss - wohnungsbauten dichter aus. Die Straßen verlaufen in diesem zentralen Bereich ringförmig. Analysekarte Bebauungs- und Nutzungsstruktur (© RHA 2022) 37 | Seite Davon abgehend führen Stichstraßen zu freistehenden Einfamilienhäu - sern, die sich um kleinteilige Hofbereiche gruppieren (Gartenhofhäuser). Im STEK wird der Übergang der freistehenden Einfamilienhäuser am Rand des Emmerbachquartiers zur offenen Landschaft ohne deutliche Kante charakterisiert. Die Bebauung entlang des Osttors variiert in ihrem Verlauf. Im westli - chen Teilabschnitt, zwischen der Ringstraße und dem Loddenweg, wird das Osttor beidseitig baulich gefasst. Im weiteren Verlauf nach Osten sind die angrenzenden Einfamilienhäuser rückwärtig ausgerichtet, sodass die Straße nur noch einseitig gefasst wird. Die lückenhafte Bebauung bildet eine unvollständige Raumkante aus, die zusammen mit nicht ausgebil - deten Auftaktsituationen bzw. Quartierseingängen zu einer fehlenden Wahrnehmung des gesamten Stadtteils Hiltrup-Ost führt. Die Nahversorgung wird in Hiltrup-Ost über zwei Lebensmitteldiscoun - ter sichergestellt. Eine Netto-Filiale mit ca. 560 m² Verkaufsfläche ist di - rekt vom Osttor aus erreichbar und deckt den westlichen Bereich des Stadtteils ab. Ein Penny-Markt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche liegt an der Straße Am Roggenkamp innerhalb des Emmerbachquartiers. Das Einzel - handels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster (siehe Anlage B - Einzel- handels- und Zentrenkonzept) kommt in seiner Fortschreibung von 2018 zu dem Schluss, dass bei Anwendung eines 700-m-Radius in Hiltrup-Ost eine „nahezu flächendeckende Nahversorgung bereitgestellt“ wird, diese aber aufgrund eines fehlenden Lebensmittelvollsortimentes nicht ausge- wogen ist. Analysekarte Nahversorgung (© RHA 2022) Seite | 38 Weitere Einzelhandelsangebote befinden sich im westlich angrenzenden Stadtteil Hiltrup-Mitte entlang der B 54 sowie im östlich angrenzenden Stadtteil Angelmodde am Albersloher Weg. Im Osten schließt sich das Gewerbegebiet Angelmodde-Osttor an. Hier befinden sich großflächige Gewerbestrukturen, wie Autohäuser, Auto - service- sowie Werkstattbetriebe. Das Waldstück Kaiserbusch stellt eine Abgrenzung zum Wettbewerbsgebiet dar und mindert die in Teilen auf - tretenden Lärmimmissionen ab. Eine städtebauliche oder erschließungs- technische Verbindung zum Wettbewerbsgebiet besteht nicht. Im Westen grenzen die Sportflächen des TuS Hiltrup an, die im Rahmen eines separaten Qualifizierungsverfahrens aktuell neu strukturiert und er- weitert werden. Die Sportflächenerweiterungsplanung sieht moderne, attraktive und multifunktionale Angebote für Sport und Naherholung vor. Potentialplan (© Stadt Münster 2022) 39 | Seite B.4. Freiraumstruktur Hiltrup-Ost wird durch einen hohen Anteil an Grün- und naturnahen Er - holungsflächen geprägt. Auf gesamtstädtisch-freiraumplanerischer Ebene liegt das Wettbewerbs- gebiet im dritten Grünring der Grünordnung der Stadt Münster. Diesen Grünstrukturen wird eine große Bedeutung für die Stadtgliederung und weitreichende Ausgleichs- und Erholungsfunktionen zugeschrieben. Die Anbindung des Wettbewerbsgebietes an den zweiten und den dritten Grünring gilt es im Rahmen des Wettbewerbs zu qualifizieren und weiter auszubauen (siehe Anlage B – Grünordnung: Freiraumkonzept). Das Wettbewerbsgebiet ist in einen Raum eingebettet, der im Zielkon- zept Freizeit und Erholung als Landschaftspark entwickelt werden soll. Damit ist gemäß der städtischen Grünordnung das Ziel verbunden, eine sanfte Erholungs- und Freizeitnutzung innerhalb einer land- und forst - wirtschaftlich genutzten, münsterländischen Parklandschaft zu entwi - ckeln (siehe Anlage B – Grünordnung: Freizeit und Erholung). Das engere Wettbewerbsgebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und durch forstwirtschaftliche Flächen begrenzt. Die forstwirtschaft- lichen Flächen Große Lodden, Pferdebusch und Kaiserbusch fassen das Wettbewerbsgebiet von Osten bis Westen ein und bilden somit einen „grünen Rahmen“. Dabei grenzt der Kaiserbusch das Wettbewerbsge - biet von dem weiter im Osten angesiedelten Gewerbegebiet Angelmod - de-Osttor ab. Zwischen dem Wettbewerbsgebiet und dem Ideenteil liegen erhaltens- werte Grünstrukturen (siehe Kapitel A.6. – Übersichtsplan). Sie zeichnen sich durch einen besonders erhaltenswerten Altholzbestand aus, der aus Eichen (darunter eine Eiche mit einem Stammumfang von 4,40 m) und Buchen besteht. Grünordnung Stadt Münster - Freiraumkonzept (© Stadt Münster 2012) Beispielsweise sind Rugby Felder, ein Dirt Park, ein Pumptrack sowie Fuß- ballfelder geplant. Aktuell ist der Entwurf für die Sportflächenerweiterung noch in Bearbeitung. Sobald der beschlossene Entwurf vorliegt, wird er den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Die mit der Sportflächenent- wicklungsplanung beabsichtigten Wegeverbindungen sind gemäß des Potenzialplans zu berücksichtigen. Das betrifft die Anknüpfung an eine Fuß- und Radwegverbindung nördlich der Eingrünung der Sportflächen (siehe Anlage B – Potentialplan). Grünordnung Stadt Münster - Freizeit und Erholung (© Stadt Münster 2012) VEN N H EIDE-DAVERT ODDENBACH Hiltrup Wolbeck en Angelmodde Gremmendorf Vennheide Loddenheide Kanalinsel Lechtenberg Angelmodde Gremmendorf RSE HOHE WARD Seite | 40 Durch die Nutzung als Acker-, Grünland und Waldfläche wird auf dem Wettbewerbsgebiet Freiland- bzw. Waldklima ausgebildet. Dadurch bedingt kann das Wettbewerbsgebiet hinsichtlich seiner thermischen Situation als Raum mit hoher bis höchster thermischer Ausgleichsfunkti - on eingestuft werden. Diese (Teil-)Räume zeichnen sich durch eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen aus, die insbeson - dere für die südlich gelegene Bestandsbebauung wichtige klimaökologi - sche Ausgleichsräume darstellen (siehe Anlage B – Potential- und Restrik- tionsplan: Kaltluftentstehungsgebiet bzw. Kaltluftvolumenstrom). Innerhalb des Wettbewerbsgebietes befindet sich direkt angrenzend an die Straße Osttor eine kleine Gehölz- und Waldfläche mit sehr hoher öko- logischer Qualität, die sog. Vinnbüschen (siehe Kapitel C.6.1.). Im Bereich der Vinnbüschen sind gemäß der großmaßstäblichen Bodenkarte (Geo - logischer Dienst NRW) Plaggenesche vergesellschaftet, die hinsichtlich ihrer Archivfunktion und kulturgeschichtlichen Bedeutung schützens - wert und deshalb von Bebauung freizuhalten sind. Analysekarte Freiraumstruktur (© RHA 2022) 41 | Seite Außerdem deutet die Bodenkarte darauf hin, dass im Wettbewerbsge - biet Braunerden (Pseudogley-Braunerden und Gley-Braunerden) mit einer hohen Verdichtungsempfindlichkeit vergesellschaftet sind (siehe Anlage B - Bodenkarte). Das kleine Wäldchen beherbergt darüber hinaus die Vogelstange (hohe Stange mit Holzvogel zum Vogelschießen) des lo- kalen Schützenvereins „Dicke Eiche“ und wird somit regelmäßig für Feste genutzt. Die Vinnbüsche sind durch eine 110 kV-Hochspannungsleitung und aufgrund seiner Lage direkt am Osttor durch Immissionen vorbelas - tet (siehe Kapitel C.6.11 f.). Mittig durch das Wettbewerbsgebiet verläuft eine Wallhecke, die auf - grund ihrer Länge von über 100 Metern nach dem Landesnaturschutz - recht im Außenbereich geschützt ist (siehe Kapitel C.6.1.). Im Süden der Großen Lodden entspringt der Erdelbach und fließt als schmales Gewässer in Richtung Albersloher Weg. Die Analyse des STEKs hat ergeben, dass der Bach und seine Quelle durch fehlende Wegeverbin- dungen wenig erlebbar sind (siehe Kapitel C.8.). Südlich des Emmerbachquartiers verläuft der gleichnamige Emmerbach, der von landwirtschaftlichen Flächen, einem Naturschutzgebiet sowie einer Auenlandschaft gesäumt wird. Über eine Brücke erfolgt die An - bindung zum südlichen Naherholungs- und Wasserschutzgebiet „Hohe Ward“ und zum Stadtteilfriedhof. Ausschnitt großmaßstäbliche Bodenkarte (© Geologischer Dienst NRW 2023) ± 1:5.000 Datenquelle: Geologischer Dienst NRW; WMS-Server abgerufen am 14.03.2023 Karte der Schutzwürdigen Böden (3. Auflage, im Maßstab 1:5.000) Hinweis: Für das restliche Plangebiet (weiße Bereiche) hält die Bodenkarte 1:50.000 Informationen bereit (Geologischer Dienst NRW) Seite | 42 Trotz des hohen Grünanteils (Privatgärten) sind wenige öffentliche Plät- ze oder Grünflächen im Stadtteil vorhanden. Das STEK hat im südlichen Emmerbachquartier ein kleinteiliges Netz aus wohnungsnahen Grün- und Wegestrukturen identifiziert, die lückenhaft ausgebildet sind. Südlich des Osttors befinden sich neun und nördlich des Osttors drei Spielplätze. Nicht alle Spielplätze können dabei die Bedürfnisse älterer Kinder erfüllen. Die durch das später zu realisierende Bauvorhaben hervorgerufenen Eingriffe in die Natur und Landschaft müssen durch artenschutzrecht - liche und landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden. Für einen Eingriff in die Waldfläche Vinnbüsche ist ggf. zudem ein forst - rechtlicher Ausgleich erforderlich. Dafür werden im direkten Umfeld des Wettbewerbsgebietes ca. 13 ha Ausgleichsflächen bereitgestellt, die von Bebauung freizuhalten sind (siehe Kapitel A.6. – Übersichtsplan). Im Be - reich der östlichen Ausgleichsfläche sind gemäß der Bodenkarte im Maß- stab 1:5.000 schützenswerte Böden vergesellschaftet. Es handelt sich um Grundwasser- sowie Stauwasserböden mit hoher bzw. sehr hoher Funk - tionserfüllung hinsichtlich der im BBodSchG benannten natürlichen Bo - denfunktionen. Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes ist bei den naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen auch der Bodenschutz zu berücksichtigen. Das bedeutet, Eingriffe, wie Bodenaushub, Bodenauf - schüttung etc., sind möglichst zu vermeiden. Es sind Maßnahmen zu wäh- len, die dem Erhalt und der Verbesserung der Bodenfunktionen dienen (siehe Anlage B – Bodenkarte). B.5. Städtebauliche Rahmenplanungen Folgende übergeordnete Planungen und Konzepte sind bei der Entwick - lung des neuen Baugebietes zu berücksichtigen: Baulandprogramm 2022 – 2030 / Handlungskonzept Wohnen / So- zialgerechte Bodennutzung Münster Das Baulandprogramm der Stadt Münster ordnet das Wettbewerbsgebiet in Hiltrup-Ost einer hohen Prioritätsstufe zu, um eine Beschleunigung der Wohnbauentwicklung zu erreichen. Darauf aufbauend wurde 2013/2014 ein Rahmenkonzept zur Wohnungs- und Baulandpolitik beschlossen, das sog. Handlungskonzept Wohnen. Das Konzept formuliert allgemeine Zie- le für die Entwicklung von Wohngebieten in der Stadt Münster, die auch für dieses Wettbewerbsverfahren anzuwenden sind, u. a. die Verbesse - rung der Wohnsituation für einkommensschwache Haushalte, Familien, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende, sowie die Schaffung sozial gemischter Quartiere. 43 | Seite Ein zentraler Baustein des Handlungskonzeptes stellt das Münsteraner Modell „Sozialgerechte Bodennutzung“ dar. Das Modell schreibt der Stadt Münster eine aktive Rolle für einen eigenständigen Bodenerwerb, eine zeitnahe Bereitstellung von umfänglichem neuem Wohnbauland, die Verpflichtung zu gefördertem Wohnungsbau – auch bei privaten Pro- jektentwicklungen – sowie einer preisgedämpften Vergabepraxis zu, um steuernd auf den angespannten Bodenmarkt einzugreifen. Die Grund - pfeiler des Konzeptes sind sowohl die aktive Rolle der Stadt als auch die Einbeziehung privater Eigentümerinnen bzw. Eigentümer. Konzeptstudie „Klimaneutralität 2030“ Der Rat der Stadt Münster hat 2019 beschlossen, bis zum Jahr 2030 kli - maneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zeigt die Konzeptstu - die „Klimaneutralität 2030“ konkrete Maßnahmen für unterschiedliche Bereiche auf, u. a. auch für die Handlungsfelder Gebäude und Siedlungs - entwicklung. Hier werden beispielsweise eine umfangreiche Sanierung des Bestandes, die Anwendung hoher energetischer und ökologischer Standards im Neubau sowie die Bereitstellung klimafreundlicher Mobi - litätsangebote benannt, die auch für die Entwicklung des Wettbewerbs - gebietes Relevanz besitzen. Konkrete Zielvorgaben sind im Kapitel C.2. zusammengefasst. Masterplan Mobilität Münster 2035+ / Stadtregionale Velorouten Der sich in Aufstellung befindliche Masterplan Mobilität bildet die Grund- lage für die Entwicklung einer zukunftsfähigen, mobilitätsbezogenen In - frastruktur in der Stadt Münster. Ausgangssituation ist die Frage, wie das zukünftige Verkehrsgeschehen unter Berücksichtigung einer begrenzten Flächenverfügbarkeit, einer wachsenden Bevölkerung und einem stei - genden Aufkommen von Pendlerinnen und Pendlern nachhaltig und effi- zient organisiert werden kann. Dafür soll der Masterplan die Rahmenbe - dingungen darstellen, Ziele benennen und Maßnahmen ableiten. Bereits zu beachtende Zielvorgaben für das Wettbewerbsgebiet sind im Kapi - tel C.5. zusammengefasst. Darunter fällt auch die Berücksichtigung der geplanten Veloroute, die Sendenhorst mit der Münsteraner Innenstadt verbindet und über den Albersloher Weg an Hiltrup-Ost vorbeiführt. Eine geplante Zubringer-, Tangential- und Bypass-Verbindung verläuft in Form der Kanalpromenade entlang des Dortmund-Ems-Kanals westlich an Hiltrup-Ost vorbei. Die Planungen zu den stadtregionalen Velorouten wurden 2016 beschlossen mit dem Ziel, den Alltagsradverkehr in der Stadtregion zu fördern. Zubringer-, Tangential- und Bypass-Verbindun - gen verbinden die auf die sternförmig aus den Umlandgemeinden über die Außenstadtteile auf die Münsteraner Innenstadt zulaufenden Velo - routen mit weiteren wichtigen Radrouten. Seite | 44 Ausschnitt Regionalplan (© Bezirksregierung Münsterland 2013) Ausschnitt Flächennutzungsplan (© Stadt Münster 2004) Regionalplan Mit der 33. Änderung des Regionalplans Münsterland der Bezirksregie - rung Münster wird das Plangebiet nördlich des Osttors als Allgemei - ner Siedlungsbereich (ASB) sowie als Waldbereich dargestellt (Stand: 26.04.2021). Nördlich angrenzend befindet sich ein Freiraum- und Agrar- bereich, der zudem als Bereich zum Schutz der Landschaft und land - schaftsorientierte Erholung ausgewiesen ist. Die Inanspruchnahme des Waldes kann aus städtebaulichen Gründen notwendig werden, um die Option des Ausbaus der vorhandenen zentra- len Funktionen, wie Nahversorgungseinrichtungen für Hiltrup – Ost, aber auch eine verkehrliche Erschließung des künftigen Wohngebietes und der Sportanlagen, zu ermöglichen. Ergänzend wird eine Fläche von ca. 3 ha östlich des geplanten ASB erst - mals als Waldbereich festgelegt. Diese Fläche ist von der Stadt Münster bereits für Ausgleichmaßnahmen bzw. für Waldentwicklung vorgesehen und soll den naturräumlichen Verbindungskorridor zwischen den Wald - bereichen „Großer Lodden“ und dem Wald-bereich „Davert“ stärken. Flächennutzungsplan Das Plangebiet nördlich des Osttors wird im rechtswirksamen Flächen - nutzungsplan der Stadt Münster als Fläche für die Landwirtschaft sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitsporteinrichtungen dar - gestellt. Die angrenzenden Bereiche werden als Wohnbauflächen dar - gestellt, sodass das Plangebiet innerhalb eines Siedlungsschwerpunktes liegt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Flä - che für die Landwirtschaft, als Fläche für Wald, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz und Festplatz sowie als Fläche für den Ge - meinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim, Kirche und Schule dar. Die 110 KV-Leitung, die über das Plangebiet führt, ist als Kennzeich - nung, nachrichtliche Übernahme von Vermerken dargestellt. Zur Umsetzung der Planungsziele des Wettbewerbs bedarf es der Schaf - fung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorberei- tenden und verbindlichen Bauleitplanung. Die Änderung des Flächennut- zungsplanes wurde am 6. April 2022 vom Rat der Stadt Münster bereits eingeleitet (siehe V/0054/2022). 45 | Seite Angrenzende Bebauungspläne Südlich und westlich des Plangebietes befinden sich zahlreiche Bebau - ungspläne, die sowohl Reine Wohngebiete (WR) als auch Allgemeine Wohngebiete (WA) festsetzen. Die Bauleitpläne sind im digitalen Stadt - plan der Stadt Münster online unter folgendem Link einsehbar: https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/PlanenUndBauen?visible - layers=930/10114,930/10115 Übersicht angrenzende Bebauungspläne (© Stadt Münster 2023) Seite | 46 Teil C - Die Entwurfsaufgabe 47 | Seite C.1. Planungsziele und Entwurfsinhalte Übergeordnetes Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines integ - rierten städtebaulichen Gesamtkonzeptes für ein neues Baugebiet im Stadtteil Hiltrup-Ost, das als Grundlage für ein sich anschließendes Be - bauungsplanverfahren dient. Das Gesamtkonzept soll neben der Bebau - ungsstruktur und Bewegungsflächen für den Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr insbesondere ein zusammenhängendes Netz an hochwertigen, öffent - lichen Grün- und Freiräumen sowie einen innovativen Umgang mit Re - genwasser im neuen Quartier aufzeigen. Es wird ein Entwurf gesucht, der einen sinnvollen Umgang mit der knappen Ressource Boden vorsieht und zugleich den Anforderungen an die hitzeangepasste bzw. wassersensible Stadt sowie die klimaneutrale Stadt entspricht. Folgende Entwurfsziele und -inhalte sind dabei zu beachten: • Schaffung eines autoarmen Wohnquartiers; • Städtebauliche und funktionale Integration des Neubaugebietes in die bestehende Siedlungsstruktur in Hiltrup-Ost, das sich harmonisch einfügen und den Siedlungsbestand sinnvoll ergänzen soll; • Ausbildung einer Grünvernetzung sowie Verzahnung mit den an - grenzenden Landschafts- und Freiräumen (Wald, landwirtschaftliche Flächen, Sportanlagen), u.a. durch eine Qualifizierung der Fuß- und Radwegeverbindungen; • Reduzierung der Barrierewirkung der Straße Osttor durch Stärkung der Verbindungsfunktion; • Entwicklung eines inneren Grünsystems unter Berücksichtigung der Bedarfe an Spiel- und Erholungseinrichtungen und unter Einbezie - hung der erhaltenswerten Grünstrukturen; • Integration von Wasser und wassersensiblen Belangen in den Ent - wurf; • Sicherung der zukünftigen Entwässerung des Quartiers sowie Nach - weise des Überflutungsschutzes bei Starkregen für das Wettbewerbs- gebiet; • Konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im gesamten Wettbe - werbsgebiet; • Konzeptionelle Ideen zur Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums in Hiltrup-Ost (Ideenteil). Die Planungsaufgabe wird in den folgenden Kapiteln in einzelnen The - menbereichen detaillierter beschrieben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die einzelnen Themenbereiche in einem integrierten Gesamtkonzept darzustellen sind. Die Vernetzung der einzelnen Elemen- te untereinander ist nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus werden Aussagen zur gender- und generationengerechten Planung erwartet. Seite | 48 C.2. Städtebau und Klimaanpassung Ziel ist die Integration des Neubaugebiets in die bestehende Siedlungs - struktur. Das städtebauliche Konzept muss die grundsätzlichen Kli- mafunktionen der Bestandssituation (siehe Kapitel B.4.) und die allge - meinen Klimakriterien der Stadt Münster berücksichtigen (vgl. Anlage B – Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung). Dazu zählt u. a. eine gute Durchströmbarkeit zur angrenzenden Bebauung. Zur Optimierung der Ökosystemdienstleistung soll eine Vernetzung mit benachbarten Grün- und Freiflächen in Form von Grünverbindungen erreicht werden. Die günstige thermische Situation des Wettbewerbsgebietes ist durch die Neubebauung möglichst zu erhalten (vgl. Anlage B – Potential- und Re - striktionsplan: Kaltluftentstehungsgebiet bzw. Kaltluftvolumenstrom). Dies kann zum einen durch kompakte Baukörper und günstige Baukör - per-stellung sowie durch möglichst viele verdunstungsaktive Oberflä - chen erreicht werden. Außerdem soll auf eine Reduktion von „grauer Energie“ (beispielswei- se durch die Verwendung von nachwachsenden, CO 2-armen und bereits recycelten Baustoffen) geachtet und eine Umnutzbarkeit der im Rahmen des Wettbewerbs zu planenden Neubauten von Beginn an mitgedacht werden. Neben einer CO 2-armen Bauweise ist auch auf einen hohen Ge- bäudeenergiestandard zu achten. Ziel soll sein, einen baulichen Wärme- schutz zu integrieren und mindestens den Standard KfW Effizienzhaus 40 herzustellen. Die Grundfläche der Gebäude bzw. ihr „Fußabdruck“ ist zu optimieren. Zudem ist ein möglichst geringer Flächenaufwand und Versiegelungs - grad für die Erschließungs- und Stellplatzflächen anzustreben. Dabei ist das Mikroklima durch landschaftsgestaltende bzw. bauliche Maßnah - men, wie begrünte Dach- und Fassadenflächen, die offene Führung von Wasser und einen hohen Vegetationsanteil, positiv zu beeinflussen, um so dem Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken. Die in der Stadt Münster gebotene Solar- und Gründachpflicht in Neu - baugebieten ist zu berücksichtigen. Bei der Stellung und Anordnung der Baukörper sowie bei der Art der Dachflächen muss darauf geachtet wer - den, dass ihre Ausrichtung eine aktive Nutzung solarer Energien (Photo - voltaik und Solarthermie) auf Dachflächen und ggf. Fassaden zulässt. Zu vermeiden ist eine Verschattung von Dachflächen. 49 | Seite C.3. Wohnnutzung Das neue Quartier soll ein zu einem sozial und nutzungsgemischten, generationenübergreifenden sowie inklusiven Wohnquartier mit ei - nem breitgefächerten Angebot für differenzierte Haushaltsstrukturen und Nutzergruppen (Annahme zur überschlägigen Berechnung: durch - schnittlich 100 m² Bruttowohnfläche je Wohneinheit) im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ entwickelt werden. Dabei soll sich die geplante Siedlungserweiterung harmonisch einfügen und den Siedlungsbestand in Hiltrup-Ost sinnvoll ergänzen. Dafür sind ca. 1.060 Wohneinheiten zu planen, wovon ca. 700 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und ca. 300 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern, die ausschließlich in Form von Doppel- und Reihenhäusern geplant werden sollen, nachgewiesen werden. Freistehende Einfamilienhäuser sind nicht vorzusehen. Es ist ein Dichte-Richtwert von 55 bis 60 WE je Hektar zu erreichen. Von den teil - nehmenden Büros werden Vorschläge zu kompakten und zukunftswei - senden Wohnformen erwartet. Für die ca. 300 Doppel- und Reihenhäuser sind folgende Parameter zu beachten: • Doppelhaus- und Reihenhaus-Grundstücke werden nach den Verga - berichtlinien vergeben, so dass die Wohnfläche mindestens 130 m² betragen muss. • Reihenmittelhaus-Grundstücke sollen mit einer Fläche von ca.180 bis 200 m² geplant werden. • Die Grundstücksgröße bei Reiheneck- bzw. Doppelhaushälften be - trägt maximal 300 m². • Reihenhausgruppen sind mit drei bis fünf Wohneinheiten zu planen. • Bei Hausgruppen sind Dungwege zur rückwärtigen Erschließung ein - planen. Für die ca. 700 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sind fol - gende Parameter zu beachten: • Für den Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ist ein Zielwert von 60% der entstehenden Nettowohnfläche (30% gefördert, 30% förder- fähig; 40% freifinanziert) zur anteiligen Errichtung von g efördertem Mietwohnraum festgelegt. Der soziale Wohnungsbau ist gleichmäßig auf das gesamte Quartier zu verteilen und darf nicht mehr als sechs Vollgeschosse umfassen. Mindestens ein Drittel der Grundstücksflä - che muss als nutzbare Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet wer - den, davon mindestens die Hälfte als ein Begegnungsort nutzbarer Teil. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe um bis zu 20% ist möglich, wenn die fehlende Grünfläche auf andere Weise kompensiert wird, beispielsweise durch ein besonders qualitätsvolles Wohnumfeld, überdurchschnittlich große Balkone oder eine Dachbegrünung. Seite | 50 • Ein Schwerpunkt der sozialen Wohnraumversorgung in diesem Neu - baugebiet richtet sich auf die Realisierbarkeit nachfragegerechter Wohnformen für Familien mit Kindern, die sowohl im Geschosswoh- nungsbau als auch in Form von Mietreihenhäusern (20 bis 25 MRH an vier bis fünf Standorten) vorzusehen sind. • Um im geförderten Geschosswohnungsbau die Adressbildung zu för- dern und die Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der Wohnungen zu erleichtern, sind dafür vorgesehene Baukörper (ggf. auch Stellplätze) so zu platzieren, dass die Hauseingänge eine eindeutige Orientierung zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen. • Gemäß aktueller politischer Beschlusslage ist ein wesentlicher An - teil der entstehenden Nettowohnfläche im Bereich der Mehrfamili - enhausbebauung für gemeinschaftliche, genossenschaftliche oder inklusive Wohnprojekte in Form von zwei bis drei Grundstücken vorzuhalten. Die individuellen Gruppenbedürfnisse erfordern maß - geschneiderte Grundstückssituationen und Planungsräume. Dafür ist ein flexibles, anpassungsfähiges stadtplanerisches Grundkonzept er - forderlich, welches möglichst große Gestaltungsspielräume eröffnet in Hinblick auf: – die Anzahl Wohneinheiten (mindestens 30 WE), – die Ausweisung von Baufeldern, deren Bespielbarkeit durch meh- rere unterschiedliche Baugruppen / gemeinschaftliche Wohnpro- jekte im Prozess der Konzeptausschreibung noch weiter ausge - staltet werden können, – die Parzellierung, welche erst im Rahmen oder nach erfolgter Konzeptentwicklung erfolgen sollte, damit maßgeschneiderte Grundstücke und Nachbarschaften geschaffen werden können, – das Maß der baulichen Nutzung (keine Festschreibung von Min - destgebäudehöhen), – die Ermöglichung von unterschiedlichen Trauf-, First- bzw. Atti - kahöhen, – die Bauweise (offene, geschlossene oder abweichende Bauwei - se), um je nach vorliegenden Konzepten die Nachbarschaften an- gemessen ordnen zu können, – die Unterbringung von Stellplätzen (wenn möglich wirtschaftlich günstiges Parksysteme vorsehen, optional Tiefgaragen), – das Fassadenmaterial, sodass eine nachhaltige, wirtschaftliche Umsetzung möglich ist. • Es sind insgesamt 20 Wohneinheiten als altengerechte und barri - erefreie Wohnungen vorzuhalten (z. T. mit Service- und Pflegeange - boten oder als ambulante Pflege-Wohngemeinschaft). Eine erschlie - ßungsgünstige Lage ist zu favorisieren. Daran angebunden sollte ein Quartierstreffpunkt mit einer Gesamtfläche von ca. 150 bis 250 m² eingeplant werden. 51 | Seite • Es ist eine möglichst quadratisch geschnittene Fläche mit ca. 1.000 m² vorzusehen (bei 3-geschossiger Flachdachbauweise und einer GRZ von 0,4), um eine Unterkunft für Geflüchtete / Wohnungslose (mit ca. 50 Plätzen) zu errichten. Die o. g. Wohnformen sind im Bebauungskonzept zu kennzeichnen. C.4. Soziale Infrastruktur In das städtebauliche Konzept sind folgende soziale Infrastruktureinrich - tungen sinnvoll zu integrieren: C.4.1. Grundschule Im Wettbewerbsgebiet ist ein Grundschulstandort mit einem Flächenbe- darf von ca. 1,4 ha vorzuhalten. Auf dieser Fläche sind folgende Nutzun - gen unterzubringen: • ein vierzügiger Grundschulbau (ca. 6.900 m² BGF R+S), • eine ca. 2.400 m² große Schulhoffläche zzgl. Zuwegungen und Ne - benfläche für die Schule (Annahme: mindestens 5 m² pro Kind), • eine Dreifachsporthalle mit Zuschauereinrichtungen (Tribüne und Sozialräume für Sportveranstaltungen): die Größe ist entwurfsabhän- gig; es kann ein Platzhalter mit den Maßen von 44 m x 46 m darge - stellt werden, • ein Kleinspielfeld (mit den Maßen von ca. 22 m x 44 m) sowie • eine Grünfläche für eine mögliche Schulerweiterung um einen Zug (ca. 1.000 m² BGF R+S und ca. 600 m² Schulhoffläche). Die Schule wird als offene Ganztagsschule betrieben und mit multifunk - tional nutzbaren Räumen für eine offene Kinder- und Jugendarbeit, eine Musikschule sowie Kulturproduktionsräumen für den Stadtteil ausgestat- tet. Kulturproduktionsräume für den Stadtteil Die separat erschließbare Kulturproduktionsräume sollen eine Werk - statt, ein Atelier und Lagerräume mit einem Flächenbedarf von insgesamt 300 m² BGF R+S beinhalten. Offene Kinder- und Jugendarbeit Die pädagogische Angebotsfläche für die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll 330 m² BGF R+S umfassen. Das Raumkonzept der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich im Be - sonderen am Bedarf der Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 20 Jahren. Seite | 52 Die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollte über einen eigenständig definierten Bereich und separaten Zugang verfügen und ist barrierefrei zu realisieren. Zusätzliche Außenflächen werden für die Ein - richtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht benötigt, Vorausset- zung dafür ist die Mitnutzung die Schulhofflächen. In Kombination mit der offenen Ganztagsschule ist eine flexible Raumressourcennutzung durch ein entsprechendes Raumnutzungskonzept umsetzbar. Westfälische Schule für Musik Die Westfälische Schule für Musik verfügt über vier Unterrichtsräume und einen Büroraum. Im Rahmen von Kooperationen mit Schulen, finden die Unterrichte und die gewünschten Individualunterrichte in Schulräumen statt. Auch wenn diese Projekte während der Schulzeit stattfinden, benö- tigen sie neben dem Klassenraum ca. drei bis vier weitere Gruppen-/ Dif - ferenzierungsräume (ca. je 25 – 30 m²), sowie Räume zur Aufbewahrung des Instrumentariums. Durch die erwartete Nachfrage nach weiterführen- dem Musikschulunterricht und sich ändernde Angebotsformen bestehen nicht nur nach dem Ende des Ganztagsbetriebes, sondern schon ab der Mittagszeit zusätzliche Raumbedarfe. Diese 240 m² BGF könnten auch in einem möglicherweise geplanten Stadtteilkulturzentrum untergebracht werden. Bei den Fachräumen für den Musikunterricht ist im Speziellen durch bauliche Maßnahmen auf den besonderen, über die Regelnormen herausgehenden, Schallschutz zu achten. Die Räume sollten im Gebäude so verortet sein, dass die Nutzungen durch Externe problemlos möglich ist (z.B. über einen Stichflur hinter einer Eingangstür). Lage des Schulstandortes Es wird eine Lage präferiert, die im ersten Bauabschnitt des Neubauge - biets eine Errichtung der Schule erlaubt und mögliche Synergien und We- gebeziehungen in das neue Wohnquartier, zu den neuen Sportflächen im Westen sowie zum neu entstehenden Zentrum (Ideenteil) aufzeigt. Erweiterungen Bei den Erweiterungen ist zu berücksichtigen, dass diese nicht als Auf - stockungen einzuplanen sind. Alle städtischen sozialen Infrastrukturen erhalten vollflächige Gründächer inkl. Photovoltaik, welche nicht für eine Erweiterung aufwendig zurückgebaut werden sollen. Positiv ergänzend wird dadurch der Schulbetrieb durch die Erweiterungsmaßnahmen nicht gestört. 53 | Seite Verflechtung mit dem sozialen Umfeld Es sollten wechselseitige Nutzungen zwischen der sozialen Infrastruk - tur und dem Quartier gefördert werden (z.B. Aula separat vom Schul - betrieb nutzbar, Schulhof wird nach Schulschluss zur Freizeitgestaltung mitge-nutzt). Gleichzeitig muss eine soziale Kontrolle auf den frei zu - gänglichen Flächen erfolgen – es dürfen keine Angsträume entstehen. Schulhöfe stehen grundsätzlich bis auf sonntags der Allgemeinheit nach Schulschluss zur Verfügung. Z.T. sind Beschwerden und Klagen gegen die- se Art der Nutzung bekannt und eingereicht worden. Umso wichtiger ist es daher die soziale Infrastruktur so in das Quartier zu integrieren, dass durch „friedliche Nutzer und Nutzerinnen“ eine soziale Kontrolle ent - steht und Vandalismus und Ruhestörung vorgebeugt wird. Erschließung / Parkplätze Die Schule ist auf kurzen Weg über die Haupterschließung anzubinden, um Verkehrswege kurz zu halten und Mehrverkehre durch das Wohn - quartier zu vermeiden. Im näheren Umfeld der Grundschule ist eine at - traktive Hol- und Bringzone für einen potenziellen Pkw-Verkehr zum Bringen von Schülerinnen und Schülern vorzusehen. Die durch die Planung benötigten Stellplätze für das Lehr- und Betreu - ungspersonal gem. der Stellplatzsatzung der Stadt Münster (pro Klas - se ein Stellplatz, also 16 Stellplätze), inklusive der ca. 40 Stellplätze der Sporthalle, sollen in Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen integ - riert werden. Der Einzugsradius der Quartiersgarage bzw. Kfz-Sammelga- rage ist mit ca. 150 m Einzugsradius anzunehmen. Bei den nachzuwei - senden Stellplätzen ist eine Multicodierung mitzudenken, in dem diese nach Ende der Schulbetriebszeiten für externe Nutzerinnen und Nutzer der Schulsporthalle zur Verfügung stehen (siehe Kapitel C.5.3.). Davon ausgenommen sind Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sowie Lieferzonen, die barrierefrei in direkter Standortnähe zur Schule nachzu - weisen sind. C.4.2. Kindertageseinrichtungen Im Wettbewerbsgebiet sind Einrichtungen für insgesamt 30 Kitagruppen vorzuhalten. Davon sind 18 Gruppen maßnahmenbedingt zu errichten sowie weitere zwölf Gruppen, um bestehende Defizite im Bezirk auszu - gleichen. Es wird favorisiert, drei Einrichtungen mit je sechs Gruppen und drei Einrichtungen mit je vier Gruppen zu planen. Eine andere Gruppen - aufteilung ist zulässig, sofern die Mindestanzahl von 30 Kitagruppen nicht übermäßig überschritten wird. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine 4-Gruppen-Kita die Minimalgröße. Außerdem ist sicherzustellen, dass mindestens ein Kita-Standort im ersten Bauabschnitt realisierbar ist. Seite | 54 Aufgrund der unzureichenden Versorgungslage in Hiltrup ist die früh - zeitige Inbetriebnahme einer Kita bereits vor der Wohnbebauung wün - schenswert. Die maßnahmenbedingten Kitas müssen passend zur Wohn- bebauung des entsprechenden Bauabschnittes errichtet werden, um die entstehenden Betreuungsbedarfe zeitgerecht abzudecken (siehe Kapitel C.11.). Grundsätzlich sind die Kindertageseinrichtungen über das gesam- te Baugebiet verteilt zu verorten und die Flächengrößen dem jeweiligen Raumprogramm anzupassen (vgl. Anlage C – Vorgaben Kita). Folgende Flächengrößen sind zu berücksichtigen: • 4-Gruppen Kita: 715 m² Grundfläche (netto) bzw. 1.050 m² BGF R+S, 1.200 m² Außenfläche (netto) • 5-Gruppen Kita: 900 m² Grundfläche (netto) bzw. 1.300 m² BGF R+S, 1.500 m² Außenfläche (netto) • 6-Gruppen Kita: 1.060 m² Grundfläche (netto) bzw. 1.550 m² BGF R+S, 1.800 m² Außenfläche (netto) Pro Gruppe und Standort sind Erweiterungsflächen von ca. 250 m² BGF R+S und 300 m² Außenfläche (netto) vorzuhalten. Eine Erweiterung durch Aufstockung ist ausgeschlossen. Die Kindertageseinrichtungen werden nicht höher als mit zwei Geschos - sen errichtet und benötigen einen direkten Zugang zu den Außenberei - chen. Eine erschließungsgünstige Lage, die kurze Wege über die Haup - terschließung ermöglicht, ist zu berücksichtigen. Im näheren Umfeld der jeweiligen Kita sind entsprechende Hol- und Bringzonen (auch für Liefer- dienste) vorzuhalten. Die Kitas müssen barrierefrei zugänglich sein. Die 4-Gruppen-Kindertageseinrichtungen (ca. 40 - 50 % der Kitas) sind mit Wohnnutzung zu kombinieren und die Kitas ab 5-Gruppen (50 - 60 % der Kitas) nur als Solitärbauten zu planen. Dabei ist zu beachten, dass die Ki - ta-Grundstücksflächen nicht durch weitere öffentliche Nutzungen über - lagert werden dürfen. Die Kita-Grundstücke sind klar von den Flächen für die Wohnnutzung abzugrenzen und benötigen eine eigene Grünflächen- zufahrt. Auf den Grundstücksflächen dürfen keine stehenden oder flie - ßenden Gewässer vorhanden sein, die für die Kinder eine Gefahrenquelle darstellen. Auch eine Zugänglichkeit zu Mulden zur Entwässerung muss ausgeschlossen werden. Entsprechende Entwässerungs- bzw. Draina - gesysteme müssen das Absickern des Regenwassers gewährleisten. Auch bei Extremwetterlagen muss eine ganzjährige gefahrlose Bespielbarkeit der Kita-Außenspielflächen möglich sein. Auf den Flächen vorhandene giftige bzw. ungeeignete Pflanzen und Bäume, die für Kita-Kinder eine Gefahr darstellen, müssen sich problemlos entfernen lassen. 55 | Seite Darüber hinaus sind die Baufelder möglichst reckwinklig zu planen, um möglichst variabel auf sonstige Grundstücksparameter (Ausrichtung, Baumbestand etc.) in der Gebäudeplanung reagieren zu können und Potential für individuelle Planungen in der Zukunft zu bieten. Sollten Flächen in Zukunft durch veränderte Betreuungsbedarfe nicht mehr für Kita-Zwecke benötigt werden, sollten diese Flächen und Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Die durch die Planung benötigten Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Münster können ebenfalls in Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelga- ragen integriert werden. C.5. Mobilität Es ist ein externes und internes Erschließungskonzept zu entwickeln, welches eine gute Vernetzung mit der Umgebung gewährleistet. Zudem sollen insbesondere umweltgerechte Verkehrsmittel durch eine zeitge - mäße Mobilitätsinfrastruktur gefördert werden. Das Wettbewerbsgebiet soll als autoarmes Quartier entwickelt werden (Definition dieses Begriffs unter folgendem Link: https://wohnbau-mobilitaet.ch/waswarum/definitio- nen-glossar/). Ziel ist es, ebenerdige Bewegungs- und Straßenräume frei von (parkenden) Autos zu halten, um eine hohe Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen zu ermöglichen. Von den Teilnehmenden wer - den Beiträge erwartet, die die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum fördern, Maßnahmen einer blau-grünen Stadtentwicklung in die Bewe - gungsflächen integrieren und gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung bei - tragen. Grundsätzlich ist die Barrierefreiheit aller Erschließungs- und Aufent - haltsflächen im Außenraum insbesondere in Bezug auf Wegbreiten, Be - gegnungsflächen und Rampenneigungen sicherzustellen. Die Erschließung des neuen Quartiers sowie die verkehrliche Verknüp - fung mit dem Umfeld soll dabei weiterhin für alle Verkehrsarten sicherge- stellt werden. In einem innovativen Verkehrskonzept sollen Maßnahmen zur aktiven Verkehrswende integriert werden, so dass für den Standort passende sowie nachhaltige Lösungen vorgesehen werden. Diese Kon - zeptgedanken sind auf den städtebaulichen Entwurf zu übertragen. C.5.1. Äußere Anbindung Von den teilnehmenden Teams ist eine leistungsfähige Erschließung des Wettbewerbsgebietes vorzuschlagen, die ausgehend von der Straße Ost- tor zu planen ist. Hinweise zur Planung eines autoarmen Quartiers Als autoarm wird dabei verstanden, die Anzahl der Fahrzeuge und die zurückge - legten Wege im MIV zu reduzieren, um Straßenräume möglichst frei von parken - den und fließenden Kraftfahrzeugen zu halten. Dadurch können fahrzeugbeding - te Emissionen (CO 2-Emissionen, antrieb - sunabhängige Emissionen wie Reifen- und Bremsabrieb sowie Lärmemissionen) re - duziert und gleichzeitig durch eine ge - rechte Flächenverteilung neue Qualitäten in den öffentlichen Räumen geschaffen werden. Damit werden lebenswerte Be - wegungsräume ermöglicht, die die akti - ve Nahmobilität und Verkehrsmittel des Umweltverbunds fördern. Die autoarme Gestaltung bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Verkehrsraum geringer zu di - mensionieren ist. Vielmehr sind innerhalb des Verkehrsraums größere zusammen - hängende Grünflächen zu schaffen, die einen geringeren Versiegelungsgrad der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge ha- ben. Sie dienen damit einerseits den Zielen des Klimaschutzes (Baumstandorte, Blue- Green-Streets) und tragen gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bei, indem sie zum Begegnen und Verweilen einladen. Seite | 56 Für eine sichere Erschließung müssen zwei voneinander unabhängi - ge Anknüpfungsmöglichkeiten an die Straße Osttor in Form von Tem - po-30-Straßen (Dimensionierung siehe nachfolgendes Kapitel C.5.2. – Be- wegungsflächen) vorgesehen werden. Aus verkehrstechnischer Sicht sind die Haupterschließungsstraßen dort vorzusehen, wo bereits Knoten nach Süden vorhanden sind (Osttor / Rubensstraße; Osttor / Am Herzkamp; Osttor / Pfarrer-Ensink-Weg). Maßgabe ist, den Verkehrsfluss entlang des Osttors durch neue Knotenpunkte nicht übermäßig zu beeinträchtigen. Mit den gewählten Erschließungen sollen Mobilstationen, Quartiersgara- gen, Schule, KiTas sowie Sportspark optimal an das Osttor angebunden werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Beeinträchtigungen auf die erhaltenswerten Vinnbüsche so gering wie möglich zu halten sind. Auch für den Fuß- und Radverkehr soll ein attraktives und differenziertes Verkehrsnetz entstehen. Eine Verknüpfung des Fuß- und Radwegenetzes mit dem Bestand wird erwartet. C.5.2. Innere Erschließung Die innere Erschließung soll eine sichere Wege- und Straßenführung ge - währleisten. Zudem ist auf eine eindeutige Lage und Erkennbarkeit der Eingangsbereiche zu achten. Bewegungsflächen Das Wettbewerbsgebiet soll durch ein zweistufiges Hierarchiesystem von Verkehrswegen mit unterschiedlichen Anforderungen erschlossen werden. Als Haupterschließung sollen Tempo-30-Straßen dienen, die die Quartiersverkehre bündeln und eine Verbindung an das vorhandene Straßennetz zum Osttor sicherstellen. Die innere Erschließung soll über geringer dimensionierte, verkehrsberuhigte Bereiche sichergestellt wer - den. Folgende grundlegende Gestaltungsparameter sind bei Verkehrs - wegen aller Art zu berücksichtigen: • Eine Anfahrbarkeit jedes Gebäudes (mit Feuerwehr, Krankenwagen) ist notwendigerweise zu gewährleisten. Die Regelungen der „Muster- richtlinien für die Feuerwehr“ sind stets einzuhalten (siehe Anlage C – Musterrichtlinien Feuerwehr). • Eine Anfahrbarkeit für Müllfahrzeuge mit entsprechenden Schlepp - kurzen ist zu berücksichtigen. Als maßgebliches Bemessungsfahrzeug dient ein dreiachsiges Müllfahrzeug gem. RASt 06. Sofern ein Unter - flursystem geplant wird, können sich die Maße ggf. erhöhen. • Es sind Andienungszonen für das Liefern und Laden sowie für Pflege - dienste im Wohnquartier einzuplanen. 57 | Seite • Eine ausreichende Begrünung mit Baum- und Pflanzstandorten ist bei gleichzeitiger Leitungsfreiheit (d. h. keine Bäume auf Leitungstrassen) sicherzustellen. Für Baumscheiben ist ein Mindestvolumen von 12 m³ und eine Fläche von mindestens 12 m² pro Baum einzuplanen, um sowohl die nachhaltigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch Unterhaltungsprobleme, z. B. durch hochdrückende Baumwurzeln, zu vermeiden. • Offene Regenwassermulden/-gräben sind je nach Konzept neben der Fahrgasse zu platzieren und entsprechende Grundstücksüberfahrten zu berücksichtigen. Anforderungen an Tempo-30-Straßen: Für Tempo-30-Straßen ist ein Planungskorridor von bis zu 17 m Breite unter Berücksichtigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versor - gungstechnischen Anforderungen freizuhalten. Unter Berücksichtigung der Ver- und Entsorgungskonzepte (siehe Kapitel C.7. – Versorgungsinfra- struktur und Kapitel C.8. – Umgang mit Wasser) kann dieser gegebenen - falls reduziert werden. Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass die öffent - lichen Verkehrsflächen geringer zu dimensionieren sind. Stattdessen sind größere zusammenhängende Grünflächen zu schaffen, die einen gerin - geren Versiegelungsgrad der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge ha - ben und sowohl die Ziele des Klimaschutzes integrieren (Baumstandorte, Blue-Green-Streets) als auch zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen bzw. zum Begegnen und Verweilen ein- laden. Dabei ist mindestens eine Fahrgasse von 6 m Breite notwendig, um den Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw zu ermöglichen. Punktuelle Einen - gungen durch Versätze, Baumscheiben oder Querungshilfen auf Fuß- und Radwegeachsen sind im Rahmen der Verkehrsberuhigung und zur Erhö - hung der Verkehrssicherheit einzuplanen. Die Restfahrgasse muss dabei mindestens eine Breite von 4,25 m aufweisen. Parallelparkstände sind 3 m breit und können auch Fahrrad- oder Las - tenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Per - sonen oder Lieferzonen aufnehmen. Abgesehen davon ist ein Halten am Fahrbahnrand nach den Maßgaben der Straßenverkehrsordnung eben - falls möglich. Straßenbegleitende Gehwege sind bei beidseitiger Bebauung auch auf beiden Straßenseiten vorzusehen und mindestens 2,50 m breit . Bei er - warteten Haupt-Fußverkehrsrouten (z.B. zu den Sportplätzen, Schulwe - ge) sind diese auf eine Breite von mindestens 3 m zu erweitern. Seite | 58 Anforderungen an verkehrsberuhigte Bereiche: Für einen verkehrsberuhigten Bereich ist ein Planungskorridor von bis zu 11 m Breite unter Berücksichtigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versorgungstechnischen Anforderungen freizuhalten. Unter Berück - sichtigung der Ver- und Entsorgungskonzepte kann dieser gegebenenfalls reduziert werden (siehe Kapitel C.7. – Versorgungsinfrastruktur und Ab - schnitt C.8. – Umgang mit Wasser). Dabei ist mindestens eine dimensionierte Fahrgasse von 4,25 m Breite notwendig, die den Begegnungsverkehr von Pkw und Lastenrad aufneh - men kann. In regelmäßigen Abständen ist eine Aufweitung der Fahr - gasse auf 6 m notwendig , um auch den Begegnungsfall Pkw und Lkw zu ermöglichen. Das Verhältnis von engerer zu breiterer Fahrgasse wird da - bei maßgeblich durch die zu erwartende Kfz-Frequentierung bestimmt, die sich aus den geplanten städtebaulichen Nutzungen der Umgebung ergibt. Die beschriebenen Einengungen der Fahrgasse können sowohl durch Versätze des Straßenraumes, z.B. durch Baumscheiben, als auch durch Möblierungselemente, wie z.B. Sitzbänke, und Fahrrad- oder Las - tenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Per - sonen oder Lieferzonen (wo notwendig), erreicht werden. Senkrechtstellplätze am verkehrsberuhigten Bereich sind zu vermeiden, da die zum Ein- und Ausparken notwendigen Wendemanöver im selben Straßenraum stattfinden müssen, in dem auch die zu Fuß Gehenden lau - fen. Nahmobilität Zur Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsmodi sollen innerhalb des Wettbewerbsgebietes attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen im Sinne von kurzen Wegen vorgesehen werden. Das bedeutet, dass es eine möglichst straßenunabhängige Wegeerschließung für zu Fuß Gehende und Radfahrende innerhalb des neuen Quartiers geben soll. Dabei ist die Sicherheit für zu Fuß Gehende zu gewährleisten sowie die Anforderun - gen an die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen aller Altersklassen zu berücksichtigen. Innerhalb des Wettbewerbsgebietes ist direkt nördlich angrenzend an die Straße Osttor ein Fuß- und Radweg zu planen. Darüber hinaus sind Anknüpfungspunkte an den Ortsteil Hiltrup-Ost, aber auch in Richtung Angelmodde und Gremmendorf vorzusehen. Wichtige Anschlusspunkte werden im Bereich der Vinnbüsche an den Loddenweg, zur Ringstraße sowie Am Herzkamp (Hohe Ward) gesehen. Hinweise zur Nahmobilität Die Nahmobilität ist der Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima- und ressourcenschonende und nicht zuletzt bezahlbare Mobilität aller Altersgrup - pen. Die Ausgestaltung der Nahmobilität entfaltet in der städtebaulichen Quartier - sentwicklung größte Relevanz, weil durch diese maßgebend die Verkehrssicherheit, die Aufenthaltsqualität sowie die Wir - kung von Maßnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhalten (Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und Stärkung der Verkehrsträger des Umwelt- verbunds) beeinflusst werden. 59 | Seite Weitere vorhandene bzw. anzustrebende Bezugspunkte ergeben sich Am Blaukreuzwäldchen bzw. durch den Lodden bis an den Angelsachsenweg nach Gremmendorf (York-Kaserne / Heeremannsweg). Insbesondere die letztere Verbindung könnte übergeordnete stadtstrukturelle Verbin - dungsfunktion in Richtung Innenstadt erlangen. Wegeverbindungen direkt nördlich des Erdelbaches oder durch die Hofstelle Osttor 111 können derzeit aus eigentumsrechtlichen Bedin - gungen nicht vorgesehen werden. Besonders zu berücksichtigen ist die Schulwegplanung, da hier größere Fußverkehrsströme zu erwarten sind (siehe Abschnitt C.4.1.). In den Bewegungsflächen sollen attraktive Aufenthaltsflächen, wie bei - spielsweise Sitzelemente, Sportgeräte oder Grünelemente, integriert werden. Fuß- und Radverkehr Der Bewegungsraum ist grundsätzlich von außen nach innen mit den ent- sprechenden Regelbreiten für den Fuß- und Radverkehr zu planen. So soll gewährleistet werden, dass für zu Fuß Gehende und Radfahrende ein at - traktives und differenziertes Verkehrsnetz entsteht. Dabei sind ebenfalls reine Fuß- und Radverkehrsachsen zu berücksichtigen. Eine Verknüpfung des Wegenetzes mit dem Bestand wird ausdrücklich erwartet. Das Wettbewerbsgebiet soll von allen Seiten optimal für den Radverkehr erschlossen sein, damit der MIV-Anteil möglichst geringgehalten werden kann. Der radverkehrsfreundlichen Infrastruktur kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Dazu zählt auch die Vorhaltung einer ausreichenden An - zahl an Fahrradstellplätzen (siehe Abschnitt: Stellplätze). Es soll eine Radwegverbindung aus dem Plangebiet zur Straße Am Blau - kreuzwäldchen an den Albersloher Weg geplant werden. Die im Bestand verlaufende Wegeführung muss dabei nicht zwingend berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Anknüpfungspunkte an die Velorouten (Haupt- und Basisrouten) zu schaffen und entfallende Routen zu optimieren. C.5.3. Stellplätze Um der Zielvorgabe zur Errichtung eines autoarmen Quartiers Rechnung zu tragen, sind die bauordnungsrechtlich relevanten privaten Stellplät - ze sowie Besucherstellplätze für Pkw in Form von Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen zu bündeln. Seite | 60 Diese sollen, soweit möglich, als integrierte bzw. räumlich direkt an - schließende Bestandteile der Mobilstationen (siehe Abschnitt: Mobilsta - tionen) angeordnet werden. Die Vorgaben aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzt (GEIG) zum Aufbau von Stellplätzen mit E-Ladeinfrastruktur sind zu be - achten. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzt (GEIG) ist unter folgendem Link online einzusehen: https://www.gesetze-im-internet.de/geig/index.html#BJNR035400021BJ - NE000500000 Es sind auch Kombinationen aus Quartiersgaragen und weiteren Nut - zungen, wie beispielsweise Begegnungs- und Kulturproduktionsräumen, erwünscht (z. B. im Erdgeschoss Räume für Nachbarschafts- und Verein - streffen, im 2. und 3. OG Quartiersparken), sofern die Nutzungen mitein - ander verträglich sind. Wohnnutzung Bei der Standortauswahl für Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen muss berücksichtigt werden, dass private Pkws in ca. 200 m Entfernung von den jeweiligen Wohneinheiten geparkt werden sollen. Ausnahmen stellen Stellplätze für Menschen mit Behinderung, für Senioren und Seni- orinnen, Rollstuhlnutzenden sowie für Nutzer und Nutzerinnen von Ein - richtungen zur Pflege und Betreuung, (E-)Carsharing-Autos sowie Liefer - zo-nen dar, die direkt am jeweiligen Standort nachzuweisen sind. Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen mit modularer Bauweise sind dem Bau von Tiefgaragen im unmittelbaren Bereich der Wohnbebauung vorzuziehen. Die Dimensionierung der Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen ist dem entstehenden Bedarf durch die Wohneinheiten gemäß der Stell - platzsatzung der Stadt Münster anzupassen. Die Stellplatzsatzung der Stadt Münster ist unter folgendem Link online einzusehen: https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/sat - zungsnummer/63.13 Auf Basis des bestehenden ÖPNV-Angebots kann die nach der Stellplatz - satzung der Stadt Münster zu ermittelnde Anzahl an Stellplätzen für pri - vate Kraftfahrzeuge um bis zu 15 % reduziert werden. Die Anzahl der Be - sucherstellplätze bemisst sich auf 25 % der entstehenden Wohneinheiten. 61 | Seite Diese sollen ebenfalls gebündelt auf Sammelstellplatzanlagen oder in den Quartiersgaragen nachgewiesen werden. Ausnahmen stellen Parkstände für die Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung dar, die barrierefrei in direkter Standortnähe nachzuweisen sind. Trotz der Planung von Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen muss eine Anfahrbarkeit für jedes Gebäude von Pkw (u. a. für Notfälle, Umzüge, Bringen und Holen mobilitätseingeschränkter Personen) sowie für Feu - erwehr, Krankenwagen und Müllfahrzeugen sichergestellt werden (siehe Abschnitt: Innere Erschließung). Fahrradstellplätze Die Anzahl an zu errichtenden Fahrradstellplätzen richtet sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Die privat zu errichtenden Stellplät- ze sind einfach zugänglich und möglichst überdacht auf dem eigenen Grundstück, anteilig im Gebäude und anteilig auf dem Weg zwischen Ge- bäude und öffentlichem Straßenraum, nachzuweisen. Öffentliche (Las - ten-)Fahrradstellplätze für Besucher und Besucherinnen sind in angemes- senen Umfang an neuralgischen Punkten, insbesondere in der näheren Umgebung der Wohnnutzungen mit hoch eingeschätzten Radverkehr - santeilen, einzuplanen. Grundschule Der Einzugsradius der Kfz-Sammelgarage ist mit ca. 150 m Einzugsradius anzunehmen. In der Schule ist eine Multicodierung der nachzuweisenden Stellplätze berücksichtigt, in dem diese nach Ende der Schulbetriebszei - ten für die Nutzer und Nutzerinnen der Schulsporthalle zur Verfügung stehen. Hier kann eine Multicodierung der Stellplätze mit der Sportflä - chenerweiterungsplanung mitgedacht werden. Die Grundschule löst 16 und die Planung der Sporthalle weitere 40 Stellplätze aus, die in einer Kfz-Sammelgarage nachzuweisen sein. Sportflächenerweiterung Der Einzugsradius der Kfz-Sammelgarage für die Sportflächenerweiterung ist im Wettbewerbsgebiet mit einem max. 400 m Einzugsradius anzuneh- men. Hier kann eine Multicodierung der Stellplätze mit der Grundschu - le und der dazugehörigen Sporthalle mitgedacht werden (siehe Kapitel C.4.1.: Grundschule). Die Sportflächenerweiterungsplanung löst einen Stellplatzbedarf von 241 Stellplätzen aus, die in der Kfz-Sammelgarage nachzuweisen sind. Seite | 62 C.5.4. Mobilstationen Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken und inter- sowie multimodale Wegeketten zu ermöglichen, sollen an geeigneten Stellen im Wettbewerbsgebiet Mobilstationen vorgesehen werden. Ziel ist es, die Mobilitätsangebote sinnvoll zu verknüpfen, sodass auch die umlie - genden Baugebiete davon profitieren. Es wird empfohlen, mindestens drei modular aufgebaute Mobilstationen einzurichten. Darunter ist eine Mobilstation am Neuen Zentrum (Ide - enteil) unterzubringen, die insbesondere die Versorgungsnutzungen des Neuen Zentrums von Hiltrup-Ost und Freizeitnutzungen des Sport - parks berücksichtigt. Zwei weitere Mobilstationen sollen im Bereich der Wohnbebauung vorgesehen werden. Eine Mobilstation für den südlichen Wohnbereich sollte am neuen Quartierseingang entlang der Straße Ost - tor platziert werden. Bei der Positionierung der Mobilstationen sind die Haltestellenabstände zu beachten. Eine zweite Mobilstation sollte für den nördlichen Wohnbereich mit Ausrichtung zur Schule und dem Sportpark eingerichtet werden. Grundsätzlich sollen die Mobilstationen an einer Haupterschließung und (möglichst) am Fahrradnetz liegen und einer größtmöglichen sozialen Kontrolle unterliegen. Um ein Umdenken im Mobilitätsverhalten zu erwirken, sind weitere kleinere Mobilstationen im Quartier mit angepasster Ausstattung an die Nutzungsfunktionen denkbar. Die konkrete Lokalisierung der Mobilstati - onen sowie deren Ausgestaltung und Aufteilung (inkl. Anordnung weite - rer Mobilstationen) orientiert sich an der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung sowie der vorgesehenen ÖPNV-Linienführung. Die Wege für Sharing-Angebote sollten 200 m nicht übersteigen. Insgesamt sind im Rahmen der mindestens drei Mobilstationen jeweils ca. 500 m² als Bruttonutzfläche (inkl. Bewegungsfläche und Pufferfläche für Grünelemente) für die Angebote des Umweltverbundes vorzusehen. Diese Fläche umfasst alle unten aufgeführten Mobilitätsangebote und ist als Flächenvorgabe zu verstehen. Synergien mit den geplanten Quar - tiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen sind herzustellen. Darauf sind je - weils folgende Mobilitätsangebote unterzubringen: • Fahrradanlehnbügel, Lastenradstellplätze, Bike-Sharing-Stellplätze, Lastenrad-Sharing-Stellplätze sowie entsprechende Infrastruktur in Form einer Fahrrad-Reparaturstation; • New-Mobility-Sharing-Flächen zum geordneten Abstellen von E-Scootern; • Car-Sharing-Stellplätze (ausschließlich E-Car-Sharing) mit E-Ladesäu- len für Car-Sharing-Fahrzeuge; Hinweise zu Mobilstationen In Abgrenzung zu klassischen Park-&- Ride- oder Park-&-Rail-Plätzen, die aus - schließlich auf die Verknüpfung von mo - torisiertem Individualverkehr mit dem Liniennetz der Busse und Bahnen ausge - richtet sind, ist das Konzept der Mobil - stationen offener angelegt und zielt auf die Verknüpfung verschiedenster Mobi - litätsangebote ab. Unter dem Stichwort „Mobility as a Service“ (MaaS) sollen den Menschen Mobilitätangebote in Zukunft einfach und bequem zugänglich gemacht werden. Dabei geht es darum Mobilitäts - angebote bedarfsgerecht für die Nut - zungsdauer bereitzustellen, damit kein eigenes Verkehrsmittel erforderlich ist („Teilen statt besitzen“). Durch die räum - liche Konzentration und verkehrliche Integration vielfältiger und unterschied - licher Nutzungsbedarfe berücksichtigen - der Mobilitätsangebote im Rahmen von Mobilstationen können die Vorteile der einzelnen Angebote situationsabhängig kombiniert sowie deren jeweilige Nach - teile kompensiert werden. Mobilstationen können in verschiedene Größenklassen unterteilt werden. Die Anzahl, Größe und konkrete Lokalisierung der Mobilstatio - nen orientiert sich an der Struktur und Ordnung des städtebaulichen Entwurfs, der Größe des Plangebiets, der Nutzungs - mischung und der ÖPNV-Linienführung. Es gelten in Anlehnung zu Haltestellen-Er - schließungsradien anzusetzende Radien für Einzugsgebiete von Mobilstationen von 300-500 m. 63 | Seite • Parkstände für Menschen mit Behinderung; • Schließfächer / Ladeschränke; • Packstation (inkl. Liefer- und Ladezone); • Sitzelemente; • Baumscheiben, Grünelemente; • Info-Steele „Mobilstation“; • Notruf-/Infosäulen/DFI (an den Bushaltestellen); • Bushaltestellen inkl. Wartehallen sind nur bei den Mobilstationen am neuen Zentrum (Ideenteil) und am neuen Quartierseingang entlang des Osttors vorzusehen. Ergänzend hinzu kommen Stellplätze für private Pkw inkl. E-Lademöglich- keiten, die als Quartiersgaragen in die Mobilstationen integriert werden können (siehe Abschnitt: Stellplätze). Hierfür benötigte Flächen sind in der oben dargestellten Mindestfläche ausdrücklich nicht enthalten. C.5.5. Öffentlicher Personennahverkehr Da die aktuellen Haltestelleneinzugsradien (von 300 m bis 500 m) im Wettbewerbsgebiet eingehalten werden, soll auf eine Linienbusführung durch das Wettbewerbsgebiet verzichtet werden. Aus verkehrsplaneri - scher Sicht wird empfohlen, die bestehenden Linien auf den Hauptver - kehrsachsen (Albersloher Weg und Osttor) zu bündeln, um eine schnelle und direkte Linienführung zu ermöglichen. Eine weitere Einschleifung der Buslinienführung würde zu einer unverhältnismäßigen Verlängerung der Fahrtzeit und zu einem nicht im verhältnisstehenden Neu-Versiegelungs- grad durch den erforderlichen Straßenausbau (Straßenbreiten, Schlepp - kurven) führen. Über Bike-& Ride-Angebote und denkbare On-Demand Nahverkehrsmit- tel (Kleinbusse, o.ä.; siehe Abschnitt: Mobilstationen) findet die kleintei - lige Erschließung der Wohnbereiche statt. Die Haltestellen am Rande des Plangebiets können damit komfortabel und sicher erreicht werden. Die Haltestellen auf der Straße Osttor werden perspektivisch auf die Höhe der im Rahmen des Wettbewerbs vorgeschlagene Mobilstation versetzt. Die Haltestellenabstände sind zu beachten. Da in den gewachsenen Bestandsquartieren in unmittelbarer Umgebung zum Wettbewerbsgebiet bisher keine Möglichkeit für den Bus besteht, zu pausieren, eine Linie zu beenden oder zu wenden, soll eine Buswen - deanlage inkl. Bushaltestelle am Loddenweg – unter Wahrung des sehr erhaltenswerten Baumbestandes Am Loddenweg / Osttor – eingerichtet werden, um den Sportpark aus westlicher Richtung optimaler an Hiltrup anzuschließen. Lage Biotop in den Vinnbüschen (© Stadt Münster 2023) Seite | 64 C.6. Grün- und Freiraum In das städtebauliche Konzept ist ein Grün- und Freiraumkonzept zu in - tegrieren, das insbesondere der Lage des neuen Wohnquartiers im Über- gangsbereich zu den angrenzenden Waldflächen bzw. zur freien Land - schaft Rechnung trägt. C.6.1. Erhaltenswerte Freiraumstrukturen Die Vinnbüsche entlang der Straße Osttor weisen eine hohe ökologische Wertigkeit auf und werden vor allem im westlichen Teil bereits heute vielfach für die Naherholung genutzt. Die im Süden vorhandenen Wald - flächen sind zu erhalten. Hier liegt ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die Waldflächen schließen strukturell an das Waldgebiet Große Lodden an und umschließen das Wettbewerbsgebiet. Zur Sicherung der späteren Bebauung sind entsprechende Waldabstände (Vorgabe: 30 m) einzuhal - ten (siehe Potenzial- und Restriktionsplan). Insbesondere der westliche, südlich der Sportanlagen gelegene Teil weist einen schützenswerten Alt- holzbestand auf und wird bereits heute als eine Art „Waldpark“ genutzt. Die im Gebiet vorhandene Wallhecke ist gesetzlich geschützt. Sie ist zwar erhaltenswert, aber für die weitere Planung nicht unbedingt alternativlos zu berücksichtigen. Eine Erhaltung ist nur im Kontext zusammenhängen- der Grünflächen mit einer Abstandsfläche von 10 m sinnvoll. Somit ist eine naturschutzrechtliche Befreiung mit der Auflage einer Ersatzhecken- pflanzung an anderer Stelle unter Umständen möglich. Hierzu werden Aussa-gen von den teilnehmenden Teams erwartet. C.6.2. Öffentliche Grünflächen Öffentliche Räume sollen so gestaltet werden, dass eine hohe Aufent - haltsqualität mit einer anspruchsvollen Freiraumgestaltung und einer hohen ökologischen Qualität in Einklang gebracht werden. Innerhalb des 22,7 ha großen Baugebietes sind ca. 20 % für öffentliche Grünflächen vorzuhalten. Diese umfassen die innere Grünerschließung des Gebietes sowie Flächen für konkrete öffentliche Bedarfe wie Spielflä- chen, Parkanlage, etc. Die Grünflächen übernehmen zudem im Sinne einer Multicodierung Funktionen für die Förderung der Biodiversität, das Regenwassermanagement sowie als Träger des Fuß-/Radwegenet - zes. Öffentliche Grünflächen mit Wegen entlang der Waldflächen sind wünschenswert, um notwendige bauliche Abstände zum Wald sinnvoll nutzen zu können ( siehe Potenzial- und Restriktionsplan ). Neben linien- haften Elementen und Spielflächen (siehe Kapitel C 6.3.) soll jedoch auch ein zusammenhängender mindestens 4.000 m² großer öffentlicher Grün- raum mit ausreichend Aufenthaltsqualität zur Naherholung geschaffen werden. 65 | Seite Dort soll Raum für Begegnung, Stadtteiltreff und Erholung, insbesondere mit Bezug zur Mehrfamilienhausbebauung, angeboten werden. Im öffentlichen Straßenraum sind vorrangig einheimische, standortge - rechte Bäume zu wählen, das Kronenvolumen ist dem Straßentyp anzu - passen. Der Straßenraum ist entsprechend der Richtlinie zur Planung und Ausführung von Baum- und Strauchpflanzungen im Verkehrsgrün auszu - bauen. Baumstandorte im Straßenraum sind insbesondere hinsichtlich Baumarten, Größe und Wasserversorgung zukunftsfähig zu gestalten. C.6.3. Spielplatzflächen Im Wettbewerbsgebiet sind drei zentral gelegene und über das Gebiet verteilte Spielplätze vorzusehen. Einer ist in der Kategorie A (für alle Al - tersgruppen), zwei in der Kategorie B/C (für Klein-/Schulkinder) vorzu - sehen. Die Gesamtgröße der Spielplätze hat gemäß den Zielwerten der Grünordnung für Spielflächen ca. 6.000 m² (in Abhängigkeit von den tatsächlich geplanten Wohneinheiten) aufzuweisen. Einzelflächen sollen 1.500 m² nicht unterschreiten. • Der Spielplatz Typ A sollte eine Größenordnung von mindestens 2.500 bis 3.000 m² vorhalten. Eine räumliche Anbindung an Sportflä - chen und/ oder Schulflächen ist vorzusehen. • Die beiden weiteren Spielplätze Typ B/C sind in einer Größenord - nung von ca. 1.500 m² vorzusehen. Der Zuschnitt der Flächen soll eine gute Ausnutzbarkeit der Spielplätze für die Aufstellung von Spielgeräten gewährleisten. Eine gute Erschlie - ßung, möglichst mit Anbindung an das zu planende Grünsystem, ist zu berücksichtigen. Eine direkte Lage an PKW-Stellflächen soll vermieden werden. C.6.4. Renaturierung des Erdelbaches Im nördlichen Teil des Plangebietes fließt der Erdelbach. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll der Bachlauf im Bereich der städtischen Flä - chen und außerhalb der Waldflächen renaturiert werden. Der Erdelbach soll im Zuge dessen im Bereich Haus Maser nach Süden (auf städtische Flächen) verschwenkt und offengelegt werden. Der Renaturierungsbe - reich kann in einem 30 m breiten Gewässerentwicklungskorridor geplant werden (siehe Potenzial- und Restriktionsplan). Gewässerkreuzungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren, da jedes Brückenbauwerk/ jede Verrohrung einen Zwangspunkt am Gewässer darstellt, in dem es sich nicht frei entwickeln kann. Flächen für die Regenrückhaltung vor Einlei - tung in das Gewässer sind gesondert einzuplanen (siehe Kapitel C.8.2). Seite | 66 C.7. Versorgungsinfrastruktur Für das Wettbewerbsgebiet ist eine Versorgungsinfrastruktur für Energie, Müll und Wasser vorzuschlagen und im städtebaulichen Entwurf darzu - stellen. C.7.1. Energie: Strom Zur Versorgung der Wohnbebauung werden etwa 10 Ortsnetzstatio - nen (Trafo) benötigt – dabei versorgt etwa eine Ortsnetzstation ca. 100 Wohneinheiten. Der Flächenbedarf beträgt pro Stationstyp ca. 5 x 8,5 m. Für eventuelle Gewerbebetriebe, Mobilitätsstationen und Quartiersgara- gen müssen zusätzliche Standorte vorgesehen werden. C.7.2. Energie: Wärme In Abstimmungen mit dem lokalen Versorgungsträger, den Stadtwer - ken Münster, sind verschiedene Energie-versorgungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Flächen- bzw. Standortanforderungen grundsätzlich denkbar. Die Investitionsentscheidung für eine der vorgeschlagenen Möglichkeiten obliegt den Stadtwerken, so dass folgende Rahmenbedin- gungen den Stadtwerken einen Spielraum gibt: Es ist eine Energiezentrale von ca. 180 m² Gebäude-Grundfläche mit Standort im zentralen Bereich der Wohnbebauung erforderlich. Unter dieser Vorgabe könnten die Energieversorgungsarten Kombination Fern- wärme und lokale Nahwärmeversorgung; Abwasser-Wärmepumpe; Ka - nalwasser-Wärmepumpe sowie warme Nahwärme mit Geothermie rea - lisiert werden. Folgende allgemeine Anforderungen sind für die Planung der Energie - zentrale zu berücksichtigen: • Erreichbarkeit für 40 t-LKW und Auto-Kran (nicht spontan, sondern planbar), • Dauerhafte Erreichbarkeit für Service-Personal inkl. Kfz-Parkplatz (spontan), • Lage im ersten Bauabschnitt zur Versorgung des nachfolgenden Hochbaus, • Möglichst zentrale Lage bzw. nahe den Wärmequellen (z.B. Abwär - mequellen), • Nicht in verkehrsberuhigter Zone (grundsätzliche breitere Leitungs - trassen in der Nähe der Energiezentrale erforderlich), • Geringe Schallanforderungen im Umfeld, bestenfalls in der Nähe von Vorbelastungen, bauliche Trennung zu nicht vorbelasteten Gebäu - den, • Ebenerdige Verortung (nicht in Keller von Gebäuden). 67 | Seite C.7.3. Müll Es sollten möglichst kurze Fahrtwege durch wohnblockbezogene Müll - sammelstellen in Form von Unterflurcontainern oder Abfallsammelanla - gen erzeugt werden, die an der jeweiligen Haupterschließung anzuord - nen sind. Eine entsprechende Anfahrbarkeit der Müllsammelstellen im öffentlichen Raum muss gewährleistet werden. Im städtebaulichen Ent - wurf sind diese Flächen zu kennzeichnen. C.7.4. Schmutzwasserentsorgung Im Plangebiet sind Flächen für notwendige Schmutzwasserpumpwerke vorzusehen. Der Bedarf und die Verortung sind im Rahmen der Erstellung des Entwässerungskonzepts zu ermitteln. Eine zusätzliche Fläche wird für die Umsetzung des Kläranlagenkonzeptes „Erweiterung Kläranlage Hiltrup“ unmittelbar im Bereich der Straße Ost - tor benötigt. Die genannte Fläche für das Schmutzwasserpumpwerk kann beispielsweise im Zufahrtsbereich zum Wettbewerbsgebiet vorgehalten werden oder auch an einer anderen Stelle (idealerweise an der jetzigen Zufahrt). Wichtig ist die Zuwegungsmöglichkeit über einen 3,50 m brei - ten Weg. Die Fläche muss rein für die Wasserwirtschaft ca. 500 m² groß sein. Synergien mit Flächen, die für die Energieversorgung eingeplant werden, sind zu prüfen und sofern möglich, darzustellen (siehe Abschnitt C.7.1 - Energie). C.8. Umgang mit Wasser In das städtebauliche Konzept ist ein innovatives und wassersensibles Entwässerungskonzept zu integrieren, das insbesondere dem Überflu - tungs- und Hochwasserschutz Rechnung trägt, den Erhalt des natürlichen, lokalen Wasserhaushalts gewährleistet sowie Maßnahmen zur Verbesse - rung des Kleinklimas und der Verdunstungskühle beinhaltet (Stichwort „Schwammstadt“). Die Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikoma - nagement NRW“ ist zu berücksichtigen (siehe Anlage C – Arbeitshilfe Starkregenrisikomanagement). C.8.1. Entwässerung des Wettbewerbsgebietes Zur Berechnung der Entwässerung des Wettbewerbsgebiets ist die Jähr - lichkeit von mindestens einmal in fünf Jahren (T = 5) zu Grunde zu legen. Dabei sollte die Entwässerung möglichst unmittelbar vor Ort und natur - nah zurückgehalten werden (z.B. durch Gründächer, Retentionsmulden und Regenrückhaltebecken). Es gilt für Einleitungen ins Gewässer der Grundsatz: Rückhaltung vor Einleitung! Aus gewässerökologischen Grün- den ist jedoch von Regenrückhaltebecken im Dauerstau oder Stillgewäs - sern mit Überlauf ins Gewässer abzusehen. Die Rückhaltung für den neu- en B-Plan hat im Gebiet zu erfolgen. Seite | 68 Die Maßnahmen am Gewässer dienen lediglich dem Schutz der Unterlie- ger vor Überschwemmungen (HQ100). Folgende Zielgrößen zur Aufstellung der Wasserbilanz müssen beach- tet werden: • Gebietsabfluss = 3 l/(s*ha) • Gesamtniederschlag (langjähriges Mittel): 830 mm (100 %) • Abfluss = 21,5 % • Grundwasserneubildung = 16,2 % • Verdunstung = 62,3 % Restriktionsplan (© Stadt Münster 2022) 69 | Seite Darüber hinaus sind im Entwässerungskonzept Aussagen zur Wirkung der Regenwasserbewirtschaftung im Hinblick auf zu erwartende Wetterext - reme (z.B. Starkregen, Hitze/Trockenheit) und das Kleinklima zu treffen. Hierzu sind Berechnungen der Oberflächenabflüsse für starke Regener - eignisse zu erstellen (siehe Anlage C – Arbeitshilfe Starkregenrisikoma - nagement). Die Ableitung von Niederschlagswasser sollte ausschließlich mittels of - fener, oberflächennaher, naturnah gestalteter und verdunstungsstarker Elemente stattfinden. Sie sind nach Möglichkeit weitgehend seitlich der geplanten Straßenzüge vorzusehen. Die Straßenbreiten sind dement - sprechend zu dimensionieren (siehe Abschnitt C.5.2.). Die Entwässerung kann auch in Verbindung mit Grünelementen vorgesehen werden (z.B. Dach-/ Fassadenbegrünungen, Baumrigolen, multifunktional genutzte Flächen, etc.). Auf technische Anlagen mit geringem Verdunstungsfaktor ist zu verzichten. Ein Boden- bzw. Versickerungsgutachten sowie eine grobe Fließwegana - lyse des Erdelbaches ist der Anlage B beigefügt (siehe Anlage B – Versicke- rungsgutachten/ Baugrunduntersuchung; Fließweganalyse - Erdelbach). Die natürlichen oberflächlichen Fließwege sind der Planung zugrunde zu legen, um mögliche Geländemodellierung zu vermeiden. Die Vermes - sung des Bestandsgebietes dient als Grundlage (siehe Anlage A – Plan - grundlage Aufmaß). Die Geländemodellierung ist für den Starkregenfall so zu entwickeln, dass Notwasserwege das Überflutungsrisiko minimie - ren. Frei- und Verkehrsflächen sind als multifunktional nutzbare Flächen in die Konzeption der Notwasserwege mit einzubeziehen und darzustel - len. Die Notwasserwege sollen sich in Richtung Gewässer orientieren. Die städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption ist so anzule - gen, dass das Überflutungsrisiko der Bestandsbebauung durch die Neu - planung nicht steigt. Gegebenenfalls erforderliche Erdbewegungen bzw. Aufschüttungen sind möglichst gering zu halten und in den geforderten Schnittansichten durch das Plangebiet (siehe Kapitel A.14.2. – Abgabe - leistungen der 2. Phase) darzustellen. Um das im Wettbewerbsgebiet so- wie durch die Straße Osttor anfallende verschmutzte Niederschlagswas - ser der versiegelten Verkehrsflächen zu behandeln, ist abhängig von der Verkehrsbelastung eine Niederschlagswasserwasserbehandlungsanlage vorzusehen (siehe Kapitel C.7.4 – Schmutzwasserentsorgung). Aufgrund des zu erwartenden Verschmutzungsgrades ist eine hochwirksame Anla - ge in Form eines Retentionsbodenfilters vorzusehen. Eine entsprechende Fläche für diese Anlage ist innerhalb des Plangebiets im Konzept vorzu - halten. Seite | 70 C.8.2. Hochwasserschutz Zum Schutz der Unterlieger muss eine Hochwasserrückhaltung für den Erdelbach an zwei Stellen in den Ausgleichsflächen zum Wettbewerbs - gebiet berücksichtigt werden (Orientierungshilfe für Flächen siehe Res - triktionsplan). Maßgebliche Bemessungsgrundlage ist das 100-jährliche Hochwasserereignis (HQ100). Die ca. 7 ha große Fläche im Norden dient als Hauptausgleichsfläche und soll im Hochwasserfall als Polder für den Erdelbach genutzt werden. Der Erdelbach müsste in diesem Zusammenhang südöstlich des Fuß- und Radwegs an den Rand der Ausgleichsfläche verlegt und im Bereich der Hoflage Haus Maser (Osttor 111) entrohrt und in diesem Zuge ökolo - gisch verbessert werden (siehe Kapitel C.6.4). Die Offenlegung über das Wettbewerbsgebiet ist einzuplanen, eine Durchgängigkeit entsprechend der EG-Wasserrahmenrichtlinie das Ziel. In der nördlichen Ausgleichsfläche ist ein ausreichend großes, mögichst naturnahes Rückstauvolumen (Polderfläche) von bis ca. 13.500 m² vor- zuhalten: • V (100-jährlich) = 6.100 m³; Bei einem flächigen Einstau von 0,50 m ergibt sich eine erforderliche Fläche von 13.500 m², bei einem höhe - ren Einstau dementsprechend weniger. • V (extrem) = 9.150 m³; bis ca. 20.000 m² In der südöstlichen Ausgleichsfläche ist eine Polderfläche von bis zu ca. 3.500 m² vorzuhalten: • V (100-jährlich) = 990 m³ • V (extrem) = 1.560 m³ Die eingetragenen Gräben südöstlich von Haus Soest sind zurzeit keine öffentlichen Gewässer. Der Zustand ist unbekannt. Eine Ableitung von Niederschlagswasser über diese Gräben ist nicht gewünscht. C.9. Ideenteil: Zentrumserweiterung (1.Phase) Im Rahmen der ersten Phase des Wettbewerbs soll der Kreuzungsbereich Osttor / Loddenweg städtebaulich neu geordnet und als Quartierszent - rum bzw. Treffpunkt mit Identifikationsraum gestaltet werden. Dafür steht der Parkplätz am Kreuzungsbereich Osttor / Loddenweg, die angrenzenden Flächen der Bücherei/ des Pfarrheims sowie das Gebäude des TuS Hiltrup zur Verfügung. Aktuell befindet sich die Stadt in Abstim - mung mit der Kirchengemeinde, inwieweit der Kirchenbau der Katholi - schen Kirche St. Marien zu erhalten ist. 71 | Seite Der räumlich etwas abgesetzte Kirchturm ist bei der Neugestaltung zu integrieren genauso wie der aktuell in Bau befindliche Neubau der Rus - sisch-Orthodoxen Kirchengemeinde (Osttor 85b) (vgl. Anlage B – Neu - baupläne russisch-orthodoxe Kirche). Im Nordwesten grenzen das Tageshaus St. Marien, das Kita-Gemeinde - gebäude sowie die Marienschule an. Diese sind vollständig zu erhalten. Auch das Schalthaus im Zentrum (Loddenweg 2a) soll erhalten bleiben, da eine Umlegung unwirtschaftlich ist. Die hainartige Grünfläche mit wertvollem Baumbestand im Bereich der katholischen Kirche und auf der südlich gelegenen Fläche am Loddenweg wird als „grünes Entrée“ in den Siedlungsbereich nördlich des Osttors als erhaltenswert eingestuft. Sofern Waldflächen im Rahmen einer geplan - ten Zentrumserweiterung in Anspruch genommen werden, ergibt sich ein erheblicher Mehrbedarf an Ausgleichsflächen. TIM-online Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 05.04.2023 um 10:19 Uhr erstellt. Land NRW 2023 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste. Erhaltenswerte Grünstrukturen Sportflächenentwicklungsplanung Osttor Kath. Kirche St. Marien Tageshaus Bücherei/ Pfarrheim zu erhaltenes Schalthaus TuS Hiltrup Neubau russisch-orthodoxe Kirchengemeinde Wettbewerbs- gebiet Kirchturm Loddenweg Kita H H Übersichtsplan Ideenteil zur Zentrumserweiterung (© Stottrop Stadtplanung 2023 auf Luftbildgrundlage von TIM-online 2023) Seite | 72 In Hiltrup-Ost besteht Bedarf an Begegnungs- und Kulturproduktionsräu- men, die es ermöglichen, Nachbarschaftskultur zu leben. Dabei kommt der grundsätzlichen Zugänglichkeit der Erdgeschosszonen für die Öffent- lichkeit mit niederschwelligen bzw. einladenden Eingangsbereichen für Gäste und Passanten eine hohe Bedeutung zu. Unter dieser Maßgabe sind folgende Bausteine unterzubringen: • Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.800 bis 2.000 m² VKF, • optional Lebensmitteldiscounter (für den Fall, dass das Kirchenge - bäude nicht erhalten bleibt), • Drogeriemarkt, • kleinteiliger Einzelhandel / Dienstleistungen (wie bspw. Bäckerei, Flo- rist, Gastronomie, Bankfiliale etc.), • soziale Infrastruktur (mit Begegnungs- und Kulturproduktionsräu - men für Nachbarschafts- und Vereinstref-fen sowie mindestens ein 300 m² großen Multifunktionsraumes für die Kirche St. Clemens). • Mobilstation (Ausstattungselemente und Größenvorgabe siehe Ab - schnitt C.5.2.), • Aufenthaltsmöglichkeiten mit hoher Qualität, die z.B. über besonders attraktive Grünanlagen als Erho-lungs- oder Spielraum fungieren kön- nen., Folgende Bausteine können zusätzlich auch im Wohngebiet (bspw. in Kombination mit den Quartiersgaragen/ Kfz-Sammelgaragen/ Mobil - station) untergebracht werden: • kleinteiliger Einzelhandel / Dienstleistungen (wie bspw. Bäckerei), • Räume für soziale und kulturelle Infrastruktur (mit mindestens ca. 100 m² große Begegnungs- und Kultur-produktionsräumen für Nach- barschafts- und Vereinstreffen / Kursangeboten sowie mindestens ein ca. 300 m² großer Multifunktionsraum für die Kirche St. Clemens). C.10. Immissionen C.10.1. Lärm Im Nahbereich der Straße Osttor besteht eine sehr hohe Lärmvorbelas - tung durch Straßenverkehrslärm. Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens im öffentlichen Straßenraum werden noch gutachterlich be - wertet. Die anlagenbezogene Lärmvorbelastung durch die benachbarte Sportanlage ist ebenfalls noch gutachterlich zu beurteilen. Die städte - baulichen Entwürfe sollen durch geeignete konzeptionelle Maßnahmen angenehme akustische Bedingungen herstellen. Das betrifft insbesonde - re die Anordnung und Ausbildung von Freiräumen sowie von lärmsensib- len und lärmintensiven Nutzungen zueinander. 73 | Seite Lärmtechnische Konflikte können insbesondere an der westlichen Gren - ze der geplanten Wohnbebauung im Nahfeld der Straße durch den Parkplatzlärm bei Sportereignissen auftreten. Im Bereich des geplanten Parkplatzes sollte jedoch ein aus Sicht des Immissionsschutzes weniger konfliktträchtiges Nebeneinander mit der Schule vorgesehen werden. C.10.2. Hochspannungsleitung Das Wettbewerbsgebiet wird im Südwesten, im Bereich der Vinnbüsche, durch eine 110-kV-Bahnstromleitung (465 Münster – Osnabrück, Mast - feld 4663 – 4661) gekreuzt. In der Nähe der Hochspannungsleitung ist mit elektromagnetischen Beeinflussungen zu rechnen. Die Leitung ist mit einem zu beiden Seiten verlaufenden Schutzstreifen von 30 m (vgl. An - lage B – Lageplan Hochspannungsleitung) wie folgt zu berücksichtigen: • Eine Bebauung im Schutzstreifen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Sicherheitsabstände und Höhenbeschränkungen gemäß der EN 50341 / VDE 0210 gewährleistet werden (u. a. Mindestabstand für begehbare Dachflächen mit einer Dachneigung ≤ 15° min. 5 m; Min- destabstand für nicht-begehbare Dachflächen mit einer Dachneigung >15° und Anpflanzungen min. 3 m). • Die Bodenbeschaffenheit (in Form von Aufschüttungen bzw. Boden - abtragungen) darf im Umkreis von 15 m zu den jeweiligen Masten aus statischen Gründen nicht verändert werden. • Neuanpflanzungen dürfen im Schutzstreifen eine Höhe von 3,5 m nicht überschreiten. • Vermeidung öffentlicher Spielplätze im Schutzstreifen. • Private Gartenbereiche sind möglichst zu vermeiden. C.11. Realisierung Das Wettbewerbsgebiet soll in mehreren Bauabschnitten realisiert wer - den. Es ist eine logische, in sich funktionierende Bauabschnittsbildung vorzuschlagen und darzustellen. Die Abschnittsbildung muss folgende Vorgaben berücksichtigen: • Im ersten Bauabschnitt sind sowohl die Grundschule als auch eine Kita vorzusehen. • In jedem Bauabschnitt muss der maßnahmenbedingte Kitabedarf in Höhe von 0,017 Kita-Gruppen je geplanter Wohneinheit gedeckt werden. Insgesamt löst das neue Baugebiet einen Bedarf von 18 Ki - ta-Gruppen aus.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (31)
- Heidestraße
- Hiltruper Straße
- Westfalenstraße
- Hammer Straße
- Meinenkampstraße
- Rubensstraße
- Marktallee
- Albersloher Weg 33
- Angelsachsenweg
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Loddenweg 2a
- Fichtenweg
- Zum Erlenbusch
- Am Herzkamp
- Am Roggenkamp
- Am Blaukreuzwäldchen
- Schopenhauerstraße
- Wolbecker Windmühle
- Marienkirchweg
- Virchowstraße
- Vogelrohrsheide
- Bockhorststraße
- Zum Kaiserbusch
- Kanalpromenade
- Rohrkampstraße
- Loddenheide
- Bachstraße
- Promenade
- Ringstraße
- Hohe Ward
- Osttor 161
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Details
- Aktenzeichen
- V/0248/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2023
- Erstellt
- 18.04.2023 15:49