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V/0248/2023

Bebauungsplan Nr. 628: Hiltrup - Nördlich Osttor - Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs

Vorlagen 27.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 32.2.1.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0248-2023-Anlage-1-Auslobung

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Ansehen

Beschlussvorlage

10206 Zeichen

V/0248/2023 
V/0248/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 628:  
Hiltrup -Nördlich Osttor - Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen 
Realisierungswettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den zweiphasigen städtebaulich -freiraumplanerischen Realisie-
rungswettbewerb „Hiltrup – Nördlich Osttor" auf Grundlage des Entwurfs des Auslobungstextes 
(vgl. Anlage 1) nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt die gesetzten 5  Bürogemeinschaften als Teilnehmende sowie 
das Bewerbungsverfahren für Planungsgemeinschaften zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Besetzung des Preisgerichts zur Kenntnis. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen voraussichtlich Kosten (Preisgelder, Honorare, Modellbau) 
von ca. 305.000 € brutto.  
 
Stadtplanungsamt 
 
17.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thielemann 
Telefon: 492-6174 
Thielemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0248/2023 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2023 305.000  
 
Die zur  Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Umsetzung des Wohnsiedlungskonzepts 2030 wurde eine rund 61 Hektar große, bislang 
überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Straße Osttor im Stadtteil Hiltrup von der 
Stadt Münster angekauft. Davon stehen ca. 24 Hektar (ca. 22,5 ha Wohnbaulandentwicklung und ca. 
1,5 ha Zentrumserweiterung) für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Die übrigen Flächen 
sollen als Sportentwicklungsbereich sowie Ausgleichsflächen genutzt und qualifiziert werden. 
 
Im Vorfeld des anstehenden Wettbewerbs wurde in den Jahren 2020-2022 das STEK Hiltrup-Ost1 als 
strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument entwickelt, um eine Integration des Plangebiets in 
den räumlichen Bestand zu gewährleisten und dabei die Potenziale und Chancen des Stadtteils zu 
berücksichtigen. Das Plangebiet mit seinen voraussichtlich ca. 3.000 neuen Bewohnerinnen und Be-
wohnern stellt ein Kernthema des STEK s dar. Dabei wurde ein Rahmenplan entwickelt, welcher als 
Grundlage für die weitere Konkretisierung dient. 
 
 
Zu 1: 
 
Zur Schaffung einer hohen städtebaulichen Qualität sowie zur Vorbereitung des Bebauungsplans ist 
ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren in Form eines zweiphasigen interdisziplinären Realisie-
rungswettbewerbs der Fachdisziplinen Städtebau, Freiraum sowie (Stadt-) Entwässerung beabsich-
tigt. Durch diesen integralen Ansatz soll sichergestellt werden, dass ein ganzheitli ch betrachtetes, 
qualitätsvolles sowie nachhaltiges Gebiet entsteht. Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung 
und der verschiedenen Anforderungen bietet der zweiphasige Wettbewerb die Möglichkeit, die städ-
tebaulichen Zwischenentwürfe durch ein Fachgremium zu prüfen  und Anregungen dazu abzugeben. 
In der zweiten Phase erstellt dann ein ausgewählter Teilnehmerkreis einen konkreten städtebaulichen 
Entwurf auf Basis ihrer Zwischenentwürfe. 
 
Formal wird der Wettbewerb nach den geltenden Regeln der Richtlinie  für Planungswettbewerbe 
(RPW 2013) und gemäß den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Bei dem 
Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen nichtoffenen zweiphasigen Realisierungswettbewerb 
inkl. Ideenteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs 
umfasst die EWR -, WTO - und GPA-Staaten. Aufgrund der Komplexität des Wettbewerbs wurde im 
August 2022 das Büro „Stottrop Stadtplanung“ aus Köln mit der formalen Wettbewerbsbetreuung be-
auftragt. 
 
Neben der Schaf fung von 1060 WE für verschiedenste Bevölkerungsgruppen soll das ca. 22,5  ha 
                                                 
1 vgl. https://www.stadt -muenster.de/stadtplanung/stadtteile/stadtteilentwicklungskonzept -hiltrup-ost  
bzw. Vorlage Nr. V/0389/2022

- 3 - 
V/0248/2023 
große Gebiet auch Raum für einen neuen vierzügigen Grundschulstandort inklusive Dreifachsporthal-
le, 30  Kitagruppen, drei Spielplätze und einen Stadtteilpark bieten. Das Gebiet soll als autoarmes 
Quartier mit einem innovativen Verkehrskonzept für nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Ent-
wässerungstechnische Anforderungen sind im Sinne einer blau-grünen Infrastruktur zu integrieren. 
 
Ebenfalls berücksichtigt werden soll eine Zentrumserweiterung im Bereich der St.-Marien-Kirche und 
des derzeitigen Parkplatzes im Kreuzungsbereich Osttor/Loddenweg, um verschiedene mögliche 
städtebauliche Konstellationen zu Verflechtungsoptionen ganzheitlich mitzudenken. In der zweiten 
Wettbewerbsphase wird der Bearbeitungsradius dann auf das entstehende Wohnquartier begrenzt. 
Es ist beabsichtigt, für das Zentrum und den Schulstandort separate architektonische Qualifizierungs-
verfahren durchzuführen, damit detaillierte Belegungsmöglichkeiten und konkre te Ausgestaltungen 
passgenau entwickelt werden können. 
 
Um die Öffentlichkeit bei der Entwicklung des Plangebiets von Beginn an einzubinden, soll eine Öf-
fentlichkeitsbeteiligung einen Tag vor der Preisgerichtssitzung stattfinden. Die Öffentlichkeit kann so-
mit alle eingereichten Wettbewerbsergebnisse kennenlernen und bewerten. Das Votum wird dann in 
die Jurysitzung einfließen.  
 
Das Wettbewerbsverfahren wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Unter 
Würdigung der Empfehlung des Preisge richts beabsichtigt die Stadt Münster einen der Preistragen-
den (in der Regel den Siegerentwurf) gemäß § 8 (2) RPW 2013 mit den weiteren Planungsleistungen 
für den städtebaulich -freiraumplanerischen Entwurf zu beauftragen. Hierfür ist ein anschließendes 
VgV-Verfahren notwendig. 
 
Der Rat der Stadt Münster erteilt der Verwaltung den Auftrag, den Wettbewerb auf Basis der in Anla-
ge 1 dargestellten Aufgabenstellung durchzuführen. 
 
 
Zu 2: 
 
Um die Aufgabenstellung zu erfüllen, sind Planungsgemeinschaften aus den Di sziplinen Städtebau, 
Freiraumplanung und Entwässerungsplanung zu bilden. Zur ersten Phase des Wettbewerbs werden 
insgesamt 20 Planungsgemeinschaften zum Wettbewerb zugelassen. 
 
Folgende fünf etablierte Büros werden im Sinne einer Qualitätssicherung als Teilnehmende gesetzt: 
 
1. BJP | bläser jansen partner GbR, Dortmund 
mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln und 
mit Duksa Ingenieure, Unna 
 
2. CITYFÖRSTER architecture + urbanism, Hannover 
mit nsp schonhoff schadzek depenbrock landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB, Hannover 
und 
mit itwh – Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, Hannover 
 
3. ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Düsseldorf 
mit MOLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf und 
mit Leinfelder Ingenieure, Haan GmbH 
 
4. Machleidt Städtebau + Stadtplanung GmbH, Berlin 
mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen und 
mit Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft für Wasserwirtschaft mbH, Berlin 
 
5. Wolfgang Rintz Stadtplaner mit ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin 
mit bf Bauforum Berlin GmbH, Berlin und 
mit ingenieurbüro obermeyer, Potsdam

- 4 - 
V/0248/2023 
 
Neben den zugelassenen Teilnehmenden wurden weitere 15  Bürogemeinschaften durch ein vorge-
schaltetes Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV in einem juristisch begleite ten 
Losverfahren ermittelt (vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb). Die Bekannt machung fand im Zeit-
raum 21.02. bis zum 21.03.2023 statt. 
 
Im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung wird über die eingereichten Arbeiten beraten. Es ist vor-
gesehen, dass voraussi chtlich 5-8 Beiträge zur Konkretisierung und weiteren Qualifizierung in der 
zweiten Phase des Wettbewerbs ausgewählt werden. 
 
Alle Entwurfsergebnisse sind anonymisiert einzureichen, sodass eine unabhängige Bewertung ge-
währleistet bleibt. 
 
 
Zu 3: 
 
Das Preisgericht setzt sich entsprechend der RPW 2013 zusammen. Jede Fachdisziplin, die durch 
die Teilnehmenden abgebildet wird, ist durch einen oder mehrere Fachpreisrichter vertreten. Sach-
preisrichter und -richterinnen werden aus den Bereichen Verwaltung und Politik gestellt. Zum Preisge-
richt zählen weiterhin nicht stimmberechtigte Sachverständige (vgl. Anlage 1). 
 
Zu II. „Finanzielle Auswirkungen“: 
 
Die Kosten für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens von ca. 305.000 € umfassen die nach 
der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten. 
 
Für die weitere Beauftragung (Überarbeitung der städtebaulichen Leistungen sowie des davon ab-
hängigen Entwässerungs- und Freiraumkonzepts gemäß der Empfehlung des Preisgerichts) werden 
Folgekosten entstehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkulierbar sind. 
 
Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der weiteren Umsetzung der Quartiersentwicklung entstehen 
werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. 
 
Der Kfz-Mehrverkehr, der durch die Baugebiete Südlich Hiltruper Straße, Hiltrup-Osttor, Westfalenge-
lände Heidestraße und York-Kaserne erzeugt wird, kann vom Albersloher Weg abgewickelt werden 
und löst keinen vierstreifen Ausbau des Albersloher Wegs für den Kraftfahrzeugverkehr zwisc hen 
Angelsachsenweg und Osttor aus. 
 
Jedoch gibt es Ausbauerfordernisse wie zum Beispiel am Knotenpunkt Albersloher Weg / Am Schütt-
hock sowie am Knotenpunkt Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße. Auch der Ausbauzustand der 
Nebenanlagen des Albersloher Wegs muss ertüchtigt werden, um die Fuß - und Radverkehrsmengen 
aus den entsprechenden Gebieten in Richtung Innenstadt sicher und leistungsfähig abzuwickeln. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Entwurf der Auslobung

Anlage A

2128 Zeichen

Anlage A zur V/0248/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird die Verwaltung berechtigt, den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbe-
werb „Münster, Hiltrup – Nördlich Osttor“ unter Berücksichtigung entwässerungstechnischer An-
forderungen auf der Grundlage des Auslobungstextes durchzuführen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist es, den städtebaulichen Wettbewerb „Münster, 
Hiltrup – Nördlich Osttor“ durchzuführen. Das Wettbewerbsergebnis soll als Grundlage für die 
Aufstellung eines Bebauungsplans und damit der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets die-
nen. Die städtebauliche Entwicklung der Fläche eröffnet neue Chancen für den Stadtteil und bie-
tet neben Wohnraum die Möglichkeit, neue Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Stadtteil zu 
verorten. 
Neben den Anforderungen an ein hochwertiges Wohnumfeld und den Wohnangeboten für ver-
schiedene Bevölkerungsgruppen ist eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung eine 
zentrale Zielsetzung für das Quartier. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen voraussichtlich Kosten (Preisgelder, Honorare, Modell-
bau) von ca. 305.000 € brutto.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Übergeordnete rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. 
Die Kosten (Preisgelder, Honorare) basieren maßgeblich auf den nach der Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im städtebaulichen Entwurf werden die Querschnittsthemen mitgedacht, sodass ein Quartier mit 
Wohnangeboten für verschiedene Bevölkerungsgruppen entsteht und dabei nachhaltige und kli-
maangepasste Maßnahmen berücksichtigt werden.

V-0248-2023-Anlage-1-Auslobung

139915 Zeichen

11,5 x
14  –  23  x
Münster, Hiltrup - Nördlich Osttor
Wettbewerbsauslobung
TIM-online
Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 22.03.2023 um 11:43 Uhr erstellt.
Land NRW 2023 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste.
Zweiphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer  
Wettbewerb gem. RPW 2013
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0248/2023

Ausloberin 
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Ansprechperson
Vivian Thielemann
Telefon: 0251/492-6174
E-Mail: thielemann@stadt-muenster.de
Wettbewerbsbetreuung
Stottrop Stadtplanung
Marsiliusstraße 20
50937 Köln
www.stottrop-stadtplanung.de
Ansprechpersonen 
Regina Stottrop
Anne Russell
Telefon: 0221/1 39 61 76
E-Mail: russell@stottrop-stadtplanung.de
Münster, Köln im Mai 2023

TIM-online
Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 22.03.2023 um 11:43 Uhr erstellt.
Land NRW 2023 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste.
Baugebietsentwicklung
Ideenteil (1. Phase)
Wettbewerbsgebiet (© Stottrop Stadtplanung 2023 auf Luftbildgrundlage von TIM-online 2023)

Seite | 4
Wettbewerbsauslobung „Münster, Hiltrup - Nördlich Osttor“ 
Vorbemerkung 7
Teil A - Das Verfahren 8
A.1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen  9
A.2. Ausloberin 9
A.3. Wettbewerbsbetreuung 9
A.4. Wettbewerbsverfahren 9
A.5. Anlass und Zweck des Verfahrens 9
A.6. Gegenstand des Wettbewerbs 10
A.7. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs  12
A.8. Bewerbungsverfahren  12
 A.8.1.  Bewerbungsverfahren: 1. Stufe 12
 A.8.2.  Bewerbungsverfahren: 2. Stufe 13
A.9. Wettbewerbsteilnehmende 16
A.10. Preisgericht 18
A.11. Sachverständige Beratung 19
A.12. Vorprüfung 19
A.13. Wettbewerbsunterlagen 20
A.14. Wettbewerbsleistungen 20
 A.14.1. Abgabeleistungen in der 1. Phase  21
 A.14.2. Abgabeleistungen in der 2. Phase 22
A.15. Rückfragen, Vorbesprechung und Kolloquium 24
A.16. Abgabe der Arbeiten 24
A.17. Beteiligung der Öffentlichkeit 25
A.18. Beurteilungskriterien 26
A.19. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung 26
 A.19.1.  Abschluss der 1. Phase 26
 A.19.2. Abschluss der 2. Phase 26
 A.19.3. Ausstellung 27
A.20. Preisgelder und Aufwandsentschädigung 27
A.21. Weitere Beauftragung  27
A.22. Eigentum und Urheberrecht 28
A.23. Auftragsbedingungen 28
A.24. Terminübersicht  29
Teil B - Die Rahmenbedingungen 30
B.1. Lage und Ausgangssituation 31
B.2. Erreichbarkeit und Mobilitätsangebote 31
B.3. Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur 35
B.4. Freiraumstruktur 39
B.5. Städtebauliche Rahmenplanungen 42

5 | Seite
Teil C - Die Entwurfsaufgabe 46
C.1. Planungsziele und Entwurfsinhalte  47
C.2. Städtebau und Klimaanpassung 48
C.3.  Wohnnutzung 49
C.4. Soziale Infrastruktur  51
 C.4.1. Grundschule  51
 C.4.2. Kindertageseinrichtungen 53
C.5. Mobilität  55
 C.5.1.  Äußere Anbindung  55
 C.5.2.  Innere Erschließung 56
 C.5.3.  Stellplätze 59
 C.5.4.  Mobilstationen 62
 C.5.5.  Öffentlicher Personennahverkehr 63
C.6.  Grün- und Freiraum 64
 C.6.1.  Erhaltenswerte Freiraumstrukturen  64
 C.6.2.  Öffentliche Grünflächen 64
 C.6.3.  Spielplatzflächen  65
 C.6.4.  Renaturierung des Erdelbaches  65
C.7. Versorgungsinfrastruktur    66
 C.7.1.  Energie: Strom 66
 C.7.2.  Energie: Wärme 66
 C.7.3.  Müll  67
 C.7.4.  Schmutzwasserentsorgung 67
C.8.  Umgang mit Wasser  67
 C.8.1. Entwässerung des Wettbewerbsgebietes  67
 C.8.2. Hochwasserschutz 70
C.9. Ideenteil: Zentrumserweiterung (1.Phase) 70
C.10. Immissionen  72
 C.10.1. Lärm 72
 C.10.2. Hochspannungsleitung 73
C.11.  Realisierung   73

Seite | 6
Übersicht über das Plangebiet (© Stadt Münster 2022)

7 | Seite
Vorbemerkung
Diesem Wettbewerbsverfahren ging ein langjähriger Prozess zur Erarbei -
tung des „Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Münster Hiltrup-Ost“ 
voran. In unterschiedlichen digitalen und analogen Dialog- und Beteili -
gungsformaten hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Hiltrup die Mög -
lichkeit, sich bei der grundlegenden Ausrichtung des neuen Baugebiets 
in ihrem Stadtteil einzubringen. In dem strategische Planungs- und Steu-
erungsinstrument STEK finden sich neben einer detaillierten Bestands- 
und Bedarfsanalyse des gesamten Stadtteils auch die Beschreibung 
einer Entwicklungsstrategie und die Formulierung von Zielen, die dazu 
geeignet sind, insbesondere die Planung des neuen Baugebiets positiv 
zu beeinflussen. Durch die rege Beteiligung im Zuge der Erarbeitung des 
STEK wurde die hohe Identifikation der Ortsansässigen mit ihrem Stadt -
teil deutlich. Viele der erarbeiteten Ziele sind bereits in diese Auslobung 
eingeflossen. Dennoch ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem 
Stadtteilentwicklungskonzept für die teilnehmenden Büros unerlässlich, 
um den angestoßenen bürgerorientierten Prozess zur Entwicklung des 
neuen Baugebiets in Hiltrup-Ost auch in dieses Wettbewerbsverfahren 
zu tragen. Neben den bereits vorab gesammelten Anregungen, wird den 
Bürgerinnen und Bürger aus Hiltrup auch im Rahmen des formellen Wett-
bewerbsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Hinweise und Meinun-
gen zu den eingereichten Entwürfen einzubringen.

Seite | 8
Teil A - 
Das Verfahren

9 | Seite
A.1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswett-
bewerbe (RPW 2013) zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der 
RPW 2013 ist für die Ausloberin und die Teilnehmenden sowie alle übri -
gen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich 
davon abweicht. Die Auslobung hat der Architektenkammer sowie der 
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen vorgelegen. Diese haben die 
Übereinstimmung mit der Richtlinie festgestellt und mit den Registrier -
nummern W 65/22 sowie RPW – 2023/025 bestätigt.
A.2. Ausloberin
Ausloberin ist die Stadt Münster, vertreten durch das Stadtplanungsamt 
(Amt 61) der Stadt Münster.  
A.3. Wettbewerbsbetreuung
Die Organisation und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens werden 
durch das Büro Stottrop Stadtplanung durchgeführt. 
 Ansprechperson:
 Anne Russell 
 Tel.: +49 221 – 1 39 61 76
 Mail: russell@stottrop-stadtplanung.de
A.4. Wettbewerbsverfahren
Der Wettbewerb wird als interdisziplinärer, zweiphasiger, begrenzt-offe -
ner, städtebaulicher Wettbewerb gem. § 3 Abs. 2 der Richtlinie für Pla -
nungswettbewerbe (RPW 2013) ausgeblobt. In der ersten Wettbewerb -
sphase werden die max. 20 Teilnehmende nach Beurteilung ihrer 
Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die zweite Phase ausge-
wählt. Für die zweite Phase des Wettbewerbs wird eine Anzahl von fünf 
bis maximal acht angestrebt. Das Verfahren ist anonym und wird um eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung vor der zweiten Preisgerichtssitzung ergänzt 
(siehe Abschnitt A.17). 
A.5. Anlass und Zweck des Verfahrens
Die Stadt Münster gehört bundesweit zu den wachsenden Städten und 
dieser Trend setzt sich in Zukunft fort. Um auf die damit einhergehende 
steigende Nachfrage nach Wohnraum zu reagieren, beabsichtigt die 
Stadt Münster ein ca. 26,5 ha großes Wettbewerbsgebiet im Stadtbezirk 
Hiltrup gemäß den Anforderungen des Münsteraner Modells für eine so -
zialgerechte Bodenordnung (SoBoMü) zu entwickeln. Gleichzeitig zielt 
die Stadt Münster mit der Realisierung des Neubaugebiets auf eine Trend-
wende für die zunehmend alternde und schrumpfende Bevölkerungs -
struktur im Stadtteil Hiltrup-Ost ab.

Seite | 10
Die rund 1.060 geplanten Wohneinheiten sollen zu einem erheblichen 
Zuwachs und dadurch zu einer Durchmischung der Bevölkerungsstruktur 
führen. 
Neben der Schaffung von Wohnraum ist auch die planerische Integration 
von sozialer Infrastruktur, die in Form von Kindertageseinrichtungen und 
einer Grundschule vorzuhalten ist, sowie ein den Städtebau begleitendes 
Grün- und Freiraumkonzept – mit Aussagen zu Ausgleichsflächen und ei -
ner nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung – Teil der Aufgabenstel -
lung. 
Bestandteil der ganzheitlichen Siedlungserweiterung in Hiltrup-Ost ist 
auch die Erweiterung des bestehenden Stadtteilzentrums, welches die 
Nahversorgungsituation des gesamten Stadtteils deutlichen verbessern 
soll. Für die Zentrumserweiterung sollen in der ersten Phase dieses Wett-
bewerbs erste konzeptionelle Ideen angestellt werden (Ideenteil). Die 
Konkretisierung erfolgt in einem nachgeschalteten Qualifizierungsver -
fahren. 
Darüber hinaus sollen Anknüpfungspunkte an die westlich angrenzenden 
Sportflächen identifiziert werden, die in einem separaten Qualifizierungs-
verfahren um moderne, attraktive und multifunktionale Angebote für 
Sport und Naherholung ergänzt werden. Gesucht werden richtungswei -
sende Wettbewerbsbeiträge, die selbstverständlich Baukultur und Nach-
haltigkeit vereinen. 
A.6. Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung eines neuen Baugebiets in 
Hiltrup-Ost. Auf einer Gesamtfläche von ca. 26,5 ha, die derzeit überwie -
gend landwirtschaftlich genutzt wird, soll ein neues Baugebiet mit Wohn-
nutzung und sozialer Infrastruktur entstehen. Außerdem sollen öffentli -
che Grünflächen, die Renaturierung des Erdelbaches, Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen sowie die Sicherung des vorhandenen Baumbestan -
des und erhaltenswerter Grünstrukturen berücksichtigt werden.
Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in folgende Teilbereiche: 
•	 Auf einer Fläche von ca. 22,7 ha (roter Teilbereich: Bruttobauland) 
sollen ca. 1.060 neue Wohneinheiten in Form von Doppel-, Reihen- 
und Mehrfamilienhäusern errichtet werden und soziale Infrastruktur 
in Form von sechs Kindertageseinrichtungen sowie einer Grundschu-
le vorgehalten werden. Die Integration des Neubaugebiets in die be -
stehende Siedlungsstruktur der näheren Umgebung ist dabei von 
großer Bedeutung.

11 | Seite
 Für das Wettbewerbsgebiet soll auch ein den Städtebau begleitendes 
Grün- und Freiraumkonzept sowie ein Entwässerungskonzept erar -
beitet werden. 
•	 Die sog. Vinnbüsche sind mit einer Fläche von ca. 3,8 ha soweit wie 
möglich im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes zu erhalten. Eine 
verkehrliche Anbindung kann durch dieses Gebiet vorgesehen wer -
den. 
•	 Im Rahmen des Wettbewerbs sind Vorschläge für eine leistungsfähi -
ge Erschließung des Neubaugebiets, ausgehend von der Straße Ost -
tor, zu erarbeiten. 
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Haus Maser
Haus Soest
Rubensstraße
Am Roggenkamp
Pfarrer-Ensink-Weg
Pfarrer-Ensink-Weg
Pfarrer-Ensink-Weg
Loddenweg
Loddenweg
Marienkirchweg
Zum Erlenbusch
Am Blaukreuzwäldchen
Schopenhauerstraße
Bachstraß
e
Bachstraße
Virchowstraße
Am Sch�tthook
Vogelrohrsheide Vogelrohrsheide
Vogelrohrsheide
Am Herzkamp
Bockhorststraße
Bockhorststraße
Bockhorststraße
Bockhorststraße
Bockhorststraße
Osttor
Osttor
Osttor
Osttor
Osttor
Osttor
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Zum 
Kaiserbusch
Zum Kaiserbu
sch
Peter-B�scher-Straße
Peter-B�scher-Straße
Peter-B�scher-Straße
Peter-B�scher-Straße
STOTTROP
STADTPLANUNG
Stand: 10.01.2023
Maßstab: 1:5.000 (A3)
M�nster Hiltrup-Ost
Geltungsbereich
Wettbewerbsgebiet
(Flächengrüßen)
Zeichenerklärung
Straße "Osttor" (Bestand)
Quellenvermerk / Lizenz:
Datenlizenz Deutschland -
Land NRW /
Stadt M�nster (2017) -
Version 2.0
Ausgleichsflächen (gesamt): ca. 13 ha
Osttor
Sportflächenerweiterung: ca. 15 ha
(vorgelagertes Qualifizierungsverfahren)
Ausgleichsfläche West
Vinnb�sche: ca. 3,8 ha
Bruttobauland: ca. 22,7 ha
Ausgleichsfläche Nord
Ausgleichsfläche Ost
Wettbewerbsgebiet: ca. 26,5 ha Ideenteil: ca. 1,8 ha
Erhaltenswerte Gr�nstrukturen
Neubau russ.-ortho. Kirche
Ideenteil: ca. 1,6 ha
Zentrumserweiterung
Wettbewerbsgebiet (© Stottrop Stadtplanung 2023)

Seite | 12
In der ersten Phase des Wettbewerbs sollen konzeptionelle Überlegun -
gen auch für den Ideenteil (blau schraffierter Teilbereich: Zentrumserwei-
terung) angestellt werden. Auf ca. 1,8 ha  sollen die bestehenden bauli -
chen Strukturen des Katholischen Kirche St. Marien sowie der 
angrenzenden Bücherei sowie ein im Rahmen der ersten Phase des Wett-
bewerbes neu zu planendes Nahversorgungszentrums städtebaulich neu 
geordnet und an das Wettbewerbsgebiet räumlich angeschlossen wer -
den. 
Zudem sind die vorgegebenen Verknüpfungspunkte an die westlich an -
grenzende Sportflächenerweiterungsplanung (ca. 15 ha) einzubeziehen. 
Auf den im Norden und Osten anschließenden Ausgleichsflächen (grüne 
Teilbereiche: Ausgleichsflächen) soll der Eingriff durch die geplanten Bau- 
und Versiegelungsmaßnahmen ausgeglichen sowie Regenrückhalteflä -
chen für den Erdelbach vorgesehen werden.
A.7. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs 
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen 
Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des 
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). 
Der Wettbewerb sowie der zu vergebende Planungsauftrag werden in 
deutscher Sprache durchgeführt. 
A.8. Bewerbungsverfahren 
Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Be -
werbergemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen und Landschafts -
architekten sowie Fachplanerinnen und Fachplaner aus dem Bereich 
Siedlungswasserwirtschaft. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und ju -
ristische Personen. Fünf Planungsteams werden zur Teilnahme am Wett -
bewerb aufgefordert und nehmen als gesetzte Teilnehmende in der ers -
ten Phase des Wettbewerbs teil (siehe Kapitel A.9). Zur ersten Phase 
werden maximal 15 weitere Planungsteams zugelassen, sodass insgesamt 
maximal 20 Teams an der ersten Phase des Wettbewerbs vorgesehen 
sind. Die zweite Phase soll unter Beteiligung von ca. fünf bis acht Teams 
durchgeführt werden.  Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist zwei-
stufig. 
A.8.1.  Bewerbungsverfahren: 1. Stufe
In der ersten Stufe wird die fachliche Anforderung anhand der Berufszu -
lassung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner geprüft. Zusätzlich werden fünf 
Nachrückplätze in fester Reihenfolge gelost, die im Falle einer Absage von 
Teilnehmenden bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungsunterla -
gen nachrücken. Das Ergebnis des Losverfahrens wird den ausgewählten 
Teams mitgeteilt.

13 | Seite
Fachliche Anforderungen der 1. Stufe – 
Stadtplanerinnen bzw. Stadtplaner
•	 Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, 
wenn sie am Tag der Ausschreibung bevollmächtigt sind, die Berufs -
bezeichnung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner nach geltendem Recht 
des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder 
GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeich-
nung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderun -
gen, wer am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis 
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung 
nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) 
gewährleistet ist. 
•	 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, 
sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen 
ausgerichtet ist, die der Aufgabe in den Bereichen Städtebau entspre-
chen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu 
benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die 
bevollmächtigte Vertretung und die Verfassende bzw. der Verfasser 
der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestell -
ten Anforderungen erfüllen.
Folgende Nachweise sind auf der 1. Stufe einzureichen: 
•	 Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerin bzw. 
Stadtplaner durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Be -
scheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein 
Jahr ist; Als Stichtag gilt der Tag der Bekanntmachung (bei ausländi -
schen Bewerbungen Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/
EG). 
•	 Bewerbungsformblatt mit einer Erklärung, dass die Teilnehmenden 
im Falle der Auslosung am Wettbewerbsverfahren verbindlich teil -
nehmen werden; 
Sollten mehr als 15 geeignete Bewerbungen eingehen, welche die oben 
beschrieben fachlichen Anforderungen gleichermaßen erfüllen, wird die 
Auswahl durch Los getroffen. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Auf-
sicht.
A.8.2.  Bewerbungsverfahren: 2. Stufe
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bewerberinnen und Be -
werber aufgefordert, ihre Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchi -
tektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Fachplanerinnen und Fach -
planer aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft zu benennen. 
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von 
Nachunternehmern.

Seite | 14
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen 
muss teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und 
juristische Personen. Die Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind die fe -
derführende und bevollmächtigte Vertretung der Bewerbergemein -
schaft.
Fachliche Anforderungen der 2. Stufe – 
Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten:
•	 Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, 
wenn sie am Tag der Ausschreibung bevollmächtigt sind, die Berufs -
bezeichnung Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt nach 
geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des 
EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimat-
staat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die 
fachlichen Anforderungen, wer am Tag der Auslobung über ein Dip -
lom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, 
dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsaner-
kennungsrichtlinie) gewährleistet ist. 
•	 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, 
sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen 
ausgerichtet ist, die der Aufgabe in den Bereichen Landschaftsarchi -
tektur entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte 
Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verant -
wortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung und die Verfassende 
bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürli -
che Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen der 2. Stufe – Fachplanerinnen bzw. 
Fachplaner Siedlungswasserwirtschaft
•	 Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, 
wenn die Fachplanerinnen und Fachplaner aus dem Bereich Sied -
lungswasserwirtschaft 
– ihre berufliche Qualifikation durch eine Kopie des Abschlusses 
„Ingenieurin bzw. Ingenieur mit dem Schwerpunkt Siedlungswas-
serwirtschaft (oder vergleichbar)“ oder
– die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin 
bzw. Ingenieur durch eine Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer 
mit dem Nachweis eines Referenzprojektes über vergleichbare 
Leistung „Entwässerungskonzept“ (mit Angaben zu Art der Ent -
wässerungsplanung, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Pla -
nungszeitraum oder Realisierungszeitraum, Plangebietsgröße; 
Nachweis erfolgt textlich auf max. einem DIN A4-Blatt)
 nachweisen können.

15 | Seite
 Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht ge -
setzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag 
der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Be -
fähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtli-
nie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
•	 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, 
sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen 
ausgerichtet ist, die der Aufgabe im Bereich Siedlungswasserwirt -
schaft o. ä. entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmäch-
tigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung ver -
antwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung und die Verfassenden 
der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestell -
ten Anforderungen erfüllen.
Bewerberinnen und Bewerber können weitere Fachberaterinnen und 
Fachberater hinzuziehen. Die Fachberatung muss nicht entsprechend 
den genannten Kriterien teilnahmeberechtigt sein, sollte aber in der Ver-
fassererklärung aufgeführt werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen 
sind Bewerberinnen und Bewerber, die als Einzelne bzw. Einzelner und/
oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen ein -
reichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellte oder freie Mitar -
beitende eines Bewerbers / eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft 
sind.
In einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Losergebnisses 
sind folgende Nachweise auf der 2. Stufe einzureichen: 
•	 Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe der Bewerberinnen 
und Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit 
– Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemein-
schaft (Partnerin bzw. Partner, freie Mitarbeiterin bzw. Mitarbei -
ter, Angestellte bzw. Angestellter) bewirbt, und dass die Bewer -
berin bzw. Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum 
nachträglichen Ausschuss und ggf. der eingereichten Arbeit füh -
ren;
•	 Unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 
124 GWB (Formblatt 521 EU), 
•	 Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin 
bzw. Landschaftsarchitekt (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung 
oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht 
älter als ein Jahr ist); 
•	 Nachweis der beruflichen Qualifikation Ingenieurin bzw. Ingenieur 
(durch Abschluss-Zeugnis „Ingenieurin bzw. Ingenieur mit dem 
Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft“ (oder vergleichbar)“ oder 
Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin bzw. Inge-

Seite | 16
nieur durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder   
eine Bescheinigung der jeweiligen Ingenieurkammer, die nicht älter 
als ein Jahr ist) inklusive Nachweis eines Referenzprojektes über ver -
gleichbare Leistung „Entwässerungskonzept“ (mit Angaben zu Art der 
Entwässerungsplanung, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Planungs-
zeitraum oder Realisierungszeitraum, Plangebietsgröße; Nachweis 
erfolgt textlich auf max. einem DIN A4-Blatt). Als Stichtag gilt der Tag 
der Bekanntmachung (bei ausländischen Bewerbungen Nachweis 
entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG). 
Zusätzlich von Bewerbergemeinschaften einzureichen: 
•	 Benennung einer bevollmächtigten Vertretung und Erklärung der 
Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (Formblatt 531 
EU).
A.9. Wettbewerbsteilnehmende
Insgesamt werden maximal 20 Teams zur ersten Phase zugelassen. Hier -
bei wurden fünf Teams als gesetzte Teilnehmende im Vorfeld ausgewählt 
(jeweils in alphabetischer Reihenfolge):  
1. BJP | bläser jansen partner GbR, Dortmund
mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln und
mit Duksa Ingenieure, Unna
2. CITYFÖRSTER architecture + urbanism, Hannover
mit nsp schonhoff schadzek depenbrock landschaftsarchitekten stadtpla-
ner PartGmbB, Hannover und
mit itwh – Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, 
Hannover
3. ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Düsseldorf
mit MOLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf und
mit Leinfelder Ingenieure, Haan GmbH
4. Machleidt Städtebau + Stadtplanung GmbH, Berlin
mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen und
mit Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft für Wasserwirtschaft mbH, 
Berlin
5. Wolfgang Rintz Stadtplaner mit ARQ Architekten Rintz und Quack 
GmbH, Berlin 
mit bf Bauforum Berlin GmbH, Berlin und
mit ingenieurbüro obermeyer, Potsdam
Weitere 15 Teams erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen: 
6. NN
mit XX und
mit YY

17 | Seite
7. NN
mit XX und
mit YY
8. NN
mit XX und
mit YY
9. NN
mit XX und
mit YY
10. NN
mit XX und
mit YY
11. NN
mit XX und
mit YY
12. NN
mit XX und
mit YY
13. NN
mit XX und
mit YY
14. NN
mit XX und
mit YY
15. NN
mit XX und
mit YY
16. NN
mit XX und
mit YY
17. NN
mit XX und
mit YY
18. NN
mit XX und
mit YY
19. NN
mit XX und
mit YY
20. NN
mit XX und
mit YY
- Teilnehmende werden nach Abschluss des 
Bewerbungsverfahren ergänzt -

Seite | 18
A.10. Preisgericht
Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzen sich 
aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
1. Heiner Farwick, Stadtplaner AKNW 
2. Prof. Christa Reicher; Dipl.-Ing. Stadtplanerin AKNW
3. Prof. Joachim Schultz-Granberg; Architekt AKB, Professor Städtebau 
4. Prof. Ulrike Beuter; Landschaftsarchitektin AKNW 
5. Bart Brands; Landschaftsarchitekt 
6. Prof. Dipl.-Ing. Günter Müller-Czygan; Professor Wasser- und Energie -
management 
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
1. Robin Denstorff; Stadtbaurat der Stadt Münster, Dezernent für Pla -
nung, Bau und Wirtschaft
2. Christopher Festersen; Leiter des Stadtplanungsamts der Stadt Müns-
ter
3. Christine Schulz; Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, 
Ratsfrau, Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Fraktion
4. Wilfried Stein; Bezirksbürgermeister Münster-Hiltrup, Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL-Fraktion
5. Bettina Zarth; Abteilungsleitung Immobilienverkehr, Amt für Immo -
bilienmanagement der Stadt Münster
Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: 
1. Christoph Ellermann; Stadtplaner AKNW 
2. Ina-Marie Orawiec; Stadtplanerin AKNW 
3. Ulrike Platz; Landschaftsarchitekten AKNW 
4. Prof. Dipl.-Ing. Mathias Kaiser, Ingenieur Ing.-Kammer Bau NRW
Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
1.  Astrid Bühl; Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung,  
Ratsfrau CDU-Fraktion 
2. Markus Hengstmann; Fachstellenleitung Sozialgerechte Bodennut -
zung, Wohnbaulandentwicklung und Vermarktung, Amt für Immobi-
lienmanagement Stadt Münster
3. Jörg Krause; Dezernent für Planungs- und Baukoordination Stadt 
Münster
4. Christoph Kunstlewe; 1. Stellv. Bezirksbürgermeister Münster-Hiltrup, 
CDU-Fraktion
5. Markus Weber; Stadtplanungsamt der Stadt Münster

19 | Seite
A.11. Sachverständige Beratung
Folgende sachverständige Beraterinnen und Berater werden an dem Ver-
fahren beteiligt: 
1. Sonja Gierecker; Stadtplanungsamt der Stadt Münster (Themenfeld 
Stadtplanung)
2. Christoph Kuttenkeuler; Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal -
tigkeit der Stadt Münster (Themenfeld Grün- und Freiraumplanung)
3. Thomas Möller; Stabstelle Energie der Stadt Münster (Themenfeld Kli-
maanpassung/Energie)
4. Berthold Reloe; Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster 
(Themenfeld Entwässerung)
5. Björn Schilder; Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster (The-
menfeld Verkehr und Mobilität)
A.12. Vorprüfung
Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung und der Vorprüfung werden 
Sachverständige beteiligt. Die Ausloberin behält sich vor, diese zu benen-
nen.
Bei der Vorprüfung werden beteiligt:
1.  Leah Bartz; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster
2.  Peter Lange; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster
3.  Marius Sakautzki; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster
4.  Björn Schilder; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster
5.  Franka Westhues; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster
6.  Christel Vissing; Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster
7.  Birte Raadts; Amt für Grünflächen, Umwelt, Nachhaltigkeit, Stadt 
Münster
8.  Marco Imberge; Stabstelle Klima, Stadt Münster
9.  Veit Muddemann; Stabstelle Klima, Stadt Münster
10.  Alexandra Wirtz; Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick -
lung, Stadt Münster
11.  Elke Anfang; Bauordnungsamt, Stadt Münster
12.  Vivian Thielemann; Stadtplanungsamt, Stadt Münster
13.  Regina Stottrop; Stadtplanerin AKNW
14.  Anne Russell; Junior-Stadtplanerin AKNW

Seite | 20
A.13. Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsauslobung besteht aus:
Teil A – Verfahrensteil
Teil B – Rahmenbedingungen 
Teil C – Wettbewerbsinhalte 
sowie folgenden Anlagen, die den Teilnehmenden digital zur Verfügung 
gestellt werden: 
A. Plangrundlagen
 1. Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes, *PDF
 2. ALK/ALKIS, *DWG
 3. Aufmaß (2022), *DWG
 4. Luftbild, *PDF
 5. Datennutzungslizenz *PDF
 6. …
B. Informationsmaterial
 1. Boden- und Versickerungsgutachten inkl. Anlagen, *PDF
 2. Stadtentwicklungskonzept Hiltrup-Ost, *PDF
 3. Rahmenplan Hiltrup-Ost, *PDF
 4. Pläne zum Neubau der russisch-orthodoxe Kirche, *PDF
 5. Arbeitshilfe Starkregenrisikomanagement, *PDF
 6. Grünsystem & Freiraumkonzept der Stadt Münster, *PDF
 7. Lageplan Hochspannungsleitung, *PDF 
 8. Potential- und Restriktionspläne, *PDF
 10. …
C. Planungsvorgaben
 ...
D. Formblätter
 1. Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen – Phase 1,   
 *XLS *PDF
 2. Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen – Phase 2,   
 *XLS *PDF
 3. Verfassererklärung, *WORD *PDF-Formular
Durch ihre Teilnahme verpflichten sich die Büros, die digitalen Daten aus-
schließlich für die Bearbeitung des Wettbewerbes zu nutzen.
A.14. Wettbewerbsleistungen
Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden verlangt: 
- Unterlagen werden noch ergänzt -

21 | Seite
A.14.1. Abgabeleistungen in der 1. Phase 
In der ersten Phase werden keine ausgearbeiteten Lösungen erwartet, 
sondern ein räumliches Strukturkonzept mit grundsätzlichen Überlegun-
gen zum Städtebau, zur Entwässerung und Grünstrukturen unter dem An-
spruch einer blau-grünen Stadtentwicklung. 
•	 Schwarzplan (Wettbewerbsgebiet, Ideenteil und nähere Umgebung) 
im Maßstab 1:5.000 als Übersicht zur Einbindung in die nähere Umge-
bung;
•	 Räumliches Strukturkonzept (Wettbewerbsgebiet und Ideenteil) im 
Maßstab 1:2.000 mit Darstellung der konzeptionellen Entwurfsidee 
mit Aussagen zur 
 – Bebauungs- und Nutzungsstruktur; 
 – Freiraumstruktur;
 – Erschließungsstruktur;
 – Verknüpfung mit dem Bestand.
•	 Freie Darstellung(en) zum Thema Entwässerung; 
•	 Erläuternde Skizzen, Piktogramme, Schnitte und Isometrien  (in 
einfacher Grafik) sind zulässig; fotorealistische Renderings sind aus -
geschlossen
•	 Schriftliche Erläuterung des Konzeptes (max. eine DIN A4-Seite); 
•	 Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen  (GRZ, GFZ, Grün- 
und Spielplatzflächen, Erschlie-ßungsflächen etc.); ein Formblatt wird 
zur Verfügung gestellt; 
•	 Verfassererklärung (gem. Formblatt), ausgefüllt und unterschrieben. 
Die o. g. Leistungen der ersten Phase sind wie folgt einzureichen: 
•	 Präsentationsplan (max. 1), farbig, gerollt, im DIN A0-Querformat 
(kein Hochglanzpapier);
•	 Präsentationsplan (max. 1) als Verkleinerung im DIN A3-Format;
•	 Ausdruck der schriftlichen Erläuterung auf max. einer DIN A4-Seite; 
•	 Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, un -
durchsichtigen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer;
•	 Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick)
– Präsentationsplan als dwg- bzw. dxf-Datei, PDF-Datei im vorgege-
benen Maßstab;
– Präsentationsplan als Verkleinerung im DIN A3-Format als pdf- 
Datei;
– Formblatt zu städtebaulichen Kennzahlen und Flächengrößen im 
xls- und pdf-Format (siehe Formblatt 1)
– Erläuterungsbericht als docx- und als pdf-Datei

Seite | 22
A.14.2. Abgabeleistungen in der 2. Phase
•	 Schwarzplan (Wettbewerbsgebiet und Ideenteil mit Umgebung) im 
Maßstab 1:5.000 als Übersicht zur Einbindung in die nähere Umge -
bung
•	 Städtebaulicher Rahmenplan (Wettbewerbsgebiet und nähere Um-
gebung) mit Aussagen für den Wettbewerbsraum im Maßstab 1:2.500 
mit Darstellung der konzeptionellen Entwurfsidee 
•	 Lageplan des eigentlichen Wettbewerbsgebiets (Wettbewerbsge -
biet) im Maßstab 1:1.000 mit Aussagen zu
– Bebauung (Bautypologien, Dachaufsichten, Geschosszahlen und 
Gebäudeerschließung, Bauabschnittsbildung);  
– Erschließung (Bewegungsflächen für Kfz, Fuß und Rad, Stellplät -
ze, Mobilstationen, Straßenbegrünung); 
– Freiraum (private, öffentliche und halböffentliche Grünflächen, 
Spielplatzflächen der Kategorien A, B und C, Berücksichtigung be-
stehender Grünstrukturen, Berücksichtigung des Erdelbaches) 
– Entwässerung (vorgesehene Elemente einer wassersensiblen 
Stadtplanung, Lage und Größe erforderlicher Flächen für öffentli-
che Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung, Geländemodula -
tion/Höhenplanung);
•	 Wohnraum- und Nutzungskonzept, maßstabslos, (Wohnformen, ge-
förderter Wohnungsbau, soziale Infrastruktur (Kitas, Grundschule, 
Sporthalle)); 
•	 Klimakonzept, maßstabslos / textlich
– mit fundierten Aussagen für den gesamten Wettbewerbsraum 
über Möglichkeiten zu Klimaschutz und Klimaanpassung zur Nut-
zung erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizient 
und für eine nachhaltige Mobilität,
– mit Berücksichtigung der Ausrichtung und Gestaltung der Bau -
körper hinsichtlich der stadtklimatischen Anforderungen; 
•	 Entwässerungskonzept, maßstabslos / textlich
– mit fundierten Aussagen zum Abflussschema der ganzheitlichen 
Fließwege,
– mit Aussagen zur Wasserbilanz (Rechnerischer Nachweis);
•	 Zwei städtebauliche, entwurfsabhängige Schnittansichten im Maß-
stab 1:1.000 durch das Wettbewerbsgebiet mit geplantem und na -
türlichem Geländeverlauf;
•	 Ein frei wählbarer Vertiefungsausschnitt  im Bereich der Wohnbe -
bauung im Maßstab 1:500;
•	 Eine frei wählbare perspektivische Darstellung  zur Verdeutlichung 
des Entwurfsansatzes (z. B. Collage, Handzeichnung; fotorealistische 
Renderings sind ausgeschlossen); 
•	 Zwei Straßenquerschnitte durch die innere Erschließung (einmal im

23 | Seite
Bereich der Tempo-30-Straßen und einmal im Bereich eines ver -
kehrsberuhigten Bereiches) im Maßstab 1:200 zur schematischen 
Verdeutlichung der Raumaufteilung für die unterschiedlichen Funkti-
onen Aufenthalt, Mobilität, Entwässerung, Begrünung; 
•	 Weitere erläuternde Darstellungen  (z. B. Skizzen, Schaubilder, Pik -
togramme, perspektivische Darstel-lungen oder Schnitte) sind zuläs -
sig (Darstellung auf den max. drei zulässigen DIN A0-Plänen); 
•	 Massenmodell im Maßstab 1:1.000 (unter Berücksichtigung der Ma -
terial- und Farbvorgaben); 
•	 Städtebauliche Kenndaten und Flächengrößen (GRZ, GFZ, Wohnein-
heiten, Grün- und Spielplatzflächen, Erschließungsflächen, Stellplätze 
etc.); ein Formblatt wird zur Verfügung gestellt; 
•	 Erläuterungsbericht auf max. zwei DIN A4-Seiten, getackert, mit Aus-
sagen zur Entwurfsidee, zur Bebauungs- und Nutzungsstruktur, Frei -
raumstruktur, Erschließung, Entwässerungskonzept und zum Um -
gang mit den Klimaschutz-/Klimaanpassungsanforderungen. 
•	 Verfassererklärung (gemäß Formblatt), ausgefüllt und unterschrie -
ben.  
Die o. g. Leistungen der zweiten Phase sind wie folgt einzureichen:
 
•	 Präsentationspläne (max. drei), farbig, gerollt, im DIN A0-Querformat 
(kein Hochglanzpapier)
•	 Präsentationspläne (max. drei) als Verkleinerung im DIN A3-Format
•	 Massenmodell als Styrodur-Modell in weiß auf leichter Trägerplatte 
(KAPA o. ä.), 3D-Druck wird nicht ausgeschlossen; 
•	 Vorprüfpläne (max. drei), farbig (gem. Farbcodierung im Formblatt), 
gerollt, im Originalformat mit Vermaßung und Angaben der Flächen-
größen aller Flächen. Die Flächengrößen müssen mit denen in dem 
Formblatt (s.u.) übereinstimmen. 
•	 Ausdruck des Erläuterungsberichtes auf max. vier DIN A4-Seiten 
•	 Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, un -
durchsichtigen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer
•	 Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick)
– Präsentations- und Vorprüfpläne als pdf-Dateien im DIN A0-Ori -
ginalformat (mit max. 20 MB) und als jpg-Dateien (mit min. 300 
dpi) im DIN A3-Format 
– Vorprüfpläne als dwg- bzw. dxf-Dateien in den vorgegebenen 
Maßstäben
– Lageplan im M. 1:1.000 als dwg- bzw. dxf-Datei 
– Formblatt zu städtebaulichen Kennzahlen und Flächengrößen im 
xls- und pdf-Format (siehe Formblatt 2)
– Erläuterungsbericht als docx- und als pdf-Datei

Seite | 24
A.15. Rückfragen, Vorbesprechung und Kolloquium
Der Versand der Auslobung erfolgt voraussichtlich im Juli 2023.  
Zur Auslobung können schriftliche Rückfragen per E-Mail an das betreu-
ende Büro gerichtet werden, an: 
 
 russell@stottrop-stadtplanung.de 
Diese müssen bis 09.00 Uhr am 14.08.2023 vorliegen. Die Beantwortung 
aller eingegangenen Rückfragen erfolgt schriftlich mit dem Protokoll des 
Einführungskolloquiums.
Am 18.08.2023 um 10 Uhr findet eine Preisgerichtsvorbesprechung 
statt. Ziel ist es, die Aufgabenstellung zu erläutern und Anregungen und 
Hinweise aus den Reihen der Preisrichterinnen und Preisrichter zu den 
eingegangenen Rückfragen aufzunehmen.
Im Anschluss an die Preisgerichtsvorbesprechung findet am 18.08.2023 
ab 15.00 Uhr voraussichtlich im Clubhaus des TuS Hiltrup das Auftakt-/ 
Rückfragenkolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmenden, dem 
Preisgericht und der Ausloberin statt. Ziel ist es, die Aufgabenstellung zu 
erläutern und die eingegangenen Rückfragen zu beantworten. Die Teil -
nahme am Kolloquium wird den teilnehmenden Büros dringend emp -
fohlen. Das Ergebnisprotokoll des Kolloquiums mit der Beantwortung der 
Rückfragen geht den Teilnehmenden zeitnah zu und wird Bestandteil der 
Auslobung.
A.16. Abgabe der Arbeiten
Die Planunterlagen der ersten Phase sind bis zum 18.09.2023 und für die 
zweite Phase bis zum 15.12.2023 ausschließlich an folgende Adresse an -
onym zu senden oder dort bis jeweils 12.00 Uhr abzugeben:
 Stottrop Stadtplanung
 z. Hd. Anne Russell
 Marsiliusstraße 20 (Innenhof)
 50937 Köln
Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt:
•	 bei persönlicher Abgabe: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte 
Datums- und Zeitangabe, oder
•	 bei Abgabe mit Post / Transportunternehmen: das auf dem Einliefe -
rungsschein angegebene Datum, unabhängig von der Uhrzeit.

25 | Seite
Die Teilnehmenden sorgen dafür, dass sie den Nachweis über die recht -
zeitige Einlieferung führen können. Da der (Datums-/Post-/Tages-)Stem -
pel auf dem Versandgut oder dem Begleitzettel ein Datum aufweisen 
kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maß-
gebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfah -
rens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der 
Anonymität ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder anderen Trans -
portunternehmen als Absender die Anschrift der Empfängerin zu verwen-
den. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Auf-
gabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen 
Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des 
von dem Teilnehmenden zu erbringendem Nachweis zeitgerechter Ein -
lieferung mitbeurteilt. 
Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als zehn Tage nach Abgabe-
termin dem wettbewerbsbetreuenden Büro zugestellt werden, sind zur 
Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber 
endgültig zu entscheiden.
Empfehlung: Kopien der Einlieferungsbelege können nach Abgabe der 
Wettbewerbsarbeit unter Wahrung der Anonymität in einem separaten, 
verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl an die Verfahrensbe-
treuung gesendet werden.
Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen 
Ecke jeder Zeichnung und jeder ersten Textseite (weitere Textseiten wer-
den getackert der ersten Seite angefügt) sowie auf dem Umschlag der 
Verfassererklärung mit einer sechsstelligen Kennzahl, bestehend aus ver-
schiedenen Ziffern (ca. 1 cm hoch), zu versehen. Die Kennzahl darf keine 
Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmenden (Geburtstag, Telefon-
nummer usw.) zulassen.
A.17. Beteiligung der Öffentlichkeit
Bevor die Mitglieder des Preisgerichts am 02.02.2024 abschließend über 
die Entwurfsarbeiten entscheiden, erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit, 
ihre Anregungen und Hinweise zu den für die zweite Phase ausgewählten 
Entwürfen abzugeben. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 
01.02.2024 ab voraussichtlich 18 Uhr werden die anonymisierten Beiträ-
ge in Form einer objektiven Präsentation durch die Verfahrensbetreuung 
vorgestellt. Die Öffentlichkeit erhält im Anschluss an die Präsentation die 
Möglichkeit, ihre Hinweise und Anregungen zu den eingereichten Ent -
würfen zu formulieren.

Seite | 26
Die gesammelten Anregungen werden im Rahmen des Informations -
rundganges während der Preisgerichtssitzung den Preisrichterinnen und 
Preisrichter zusammenfassend vorgestellt. Die Bewertung der Arbeiten 
ist allein dem Urteil der Preisrichterinnen und Preisrichter vorbehalten. 
A.18. Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und 
hierbei folgende Beurteilungskriterien zugrunde legen, ohne dass die Rei-
henfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
•	 Erfüllung der Aufgabenstellung, insbesondere mit Blick auf den integ-
ralen Planungsansatz;   
•	 Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes (Struktur und Ge -
stalt);  
•	 Qualität der öffentlichen Grün- und Freiräume; 
•	 Qualität der verkehrlichen Erschließung;  
•	 Qualität des Entwässerungskonzeptes; 
•	 Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.  
Bindende Vorgaben gibt es nicht. Die Meinungen aus der Bürgerschaft 
werden zur Kenntnis genommen. 
A.19. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung
A.19.1.  Abschluss der 1. Phase
Die Verfassererklärungen der ausgeschiedenen Arbeiten werden nach 
der Preisgerichtsentscheidung der ersten Phase unter juristischer Auf -
sicht geöffnet, die Teilnehmenden anhand ihrer Kennzahl ermittelt und 
darüber in Kenntnis gesetzt, ob sie für die zweite Phase ausgewählt wur -
den. Die Anonymität der Teilnehmenden bleibt dabei gewahrt. 
Mit dem Protokoll der ersten Preisgerichtssitzung werden ggf. Hinweise 
des Preisgerichts für die weitere Bearbeitung versandt. Der Auslobungs -
text wird ggf. nach Abschluss der ersten Phase präzisiert. Das Preisgericht 
wird hierzu am Ende der ersten Preisgerichtssitzung eine Empfehlung ab-
geben. 
A.19.2. Abschluss der 2. Phase
Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden unverzüglich durch 
Zusendung des Protokolls der zweiten Preisgerichtssitzung bekanntgege-
ben. Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig. Einsprüche ge-
gen die Beurteilung der Rangfolge der Arbeiten sind nicht zulässig.

27 | Seite
A.19.3. Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten der ersten und zweiten Phase werden im An -
schluss an die Preisgerichtssitzung öffentlich ausgestellt. Ort und Zeit 
werden rechtzeitig bekannt gegeben.
A.20. Preisgelder und Aufwandsentschädigung
Für das Verfahren steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 
200.000 EUR zur Verfügung. 
 1. Preis  64.000 € (netto)
 2. Preis  40.000 € (netto)
 3. Preis  24.000 € (netto)
 Zwei Anerkennungen à 16.000 € (netto) 
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung 
der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
Für die teilnehmenden Teams der zweiten Phase wird eine Aufwandsent-
schädigung von insgesamt 40.000 € (netto) zur Verfügung gestellt. An -
spruch auf dieses (zu gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Ver-
fahrensteilnehmende, die fristgerecht einen vollständigen und 
prüffähigen Beitrag eingereicht haben. Bei acht eingereichten Arbeiten in 
der zweiten Phase beträgt die Aufwandsentschädigung je Team 5.000 € 
(netto). Ob ein Beitrag diese Kriterien erfüllt, entscheidet das Preisge -
richt. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach 
Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rech -
nungsstellung. 
A.21. Weitere Beauftragung 
Die Stadt Münster wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisge-
richtes, einen der Preisträger bzw. eine der Preisträgerinnen – in der Regel 
die Gewinnerin bzw. den Gewinner – gemäß § 8 (2) RPW 2021 mit weite-
ren Planungsleistungen für den Wettbewerbsraum weiter beauftragen 
sofern kein wichtiger Grund einer Bearbeitung entgegensteht und soweit 
sowie sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe weiterver-
folgt werden soll. 
Die weiteren Planungsleistungen umfassen:
•	 die Überarbeitung der städtebaulichen Leistungen (Überarbeitung 
des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf entspre -
chend dem Merkblatt 51 der AKBW, Leistungsphasen 1 bis 3),
•	 die Überarbeitung des Entwässerungskonzeptes in Abhängigkeit zur 
Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs sowie

Seite | 28
•	 die Überarbeitung des Freiraumkonzeptes in Abhängigkeit zum städ-
tebaulichen Entwurf (i.S.d. Leistungsphasen 1 bis 4 gem. § 24 HOAI 
2021, umfasst u.a. nicht das Bearbeiten der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung) – soweit und sobald die dem Wettbewerb zu Grun-
de liegende Aufgabe weiter konkretisiert wird. 
Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster 
Leistungsphasen besteht nicht. Die Planungsleistungen werden nach den 
Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Die Beauftragung erfolgt nach dem Wettbewerb. Die Ausloberin plant, 
ausschließlich mit dem ersten Platz über die weitere Beauftragung zu ver-
handeln. Sollte ein Vertrag mit dem erstplatzierten Team nicht zustande 
kommen, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit dem zweitplat -
zierten Team vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, 
behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit dem drittplatzierten Team 
vor.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb be -
reits erbrachte Leistungen des ausgezeichneten Teams bis zur Höhe des 
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbe-
werbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren 
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
A.22. Eigentum und Urheberrecht
Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin erstveröffentlicht wer -
den. Sie dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn die 
Verfassenden mit der weiteren Bearbeitung beauftragt sind. Ansonsten 
verbleiben alle Rechte nach dem Urhebergesetzt bei den Verfassenden. 
Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten und An -
erkennungen werden Eigentum der Ausloberin. Urheberrechtlich und 
wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteil -
nehmenden, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden 
sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden. 
Nicht prämierte Arbeiten und Modelle werden nur auf Anforderung der 
Teilnehmenden, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Proto -
kolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung 
innerhalb dieser Frist, erklären die Teilnehmenden, auf ihr Eigentum an 
den gedruckten Planunterlagen sowie an den Modellen zu verzichten.
A.23. Auftragsbedingungen
Die Wettbewerbsteilnehmenden erkennen die Festlegungen und Bedin -
gungen dieses städtebaulichen Wettbewerbes an.

29 | Seite
A.24. Terminübersicht 
Versand der Unterlagen  Juli 2023
Frist für Rückfragen (digital)      14.08.2023, bis 09.00 Uhr
Preisgerichtsvorbesprechung     18.08.2023, ab 10.00 Uhr
Auftakt- und Rückfragenkolloquium  18.08.2023, ab 15.00 Uhr
Abgabe der Arbeiten der 1. Phase   18.09.2023, bis 12.00 Uhr
Preisgerichtssitzung der 1. Phase   27.10.2023, ab 10.00 Uhr
Benachrichtigung Teams 2. Phase   bis 03.11.2023
Abgabe der Arbeiten der 2. Phase   15.12.2023, bis 12.00 Uhr
Abgabe des Modells     15.01.2024, bis 17.00 Uhr 
Öffentlichkeitsbeteiligung    01.02.2024, ab 17.00 Uhr
Preisgerichtssitzung der 2. Phase   02.02.2024, ab 10.00 Uhr
Ausstellungseröffnung   Februar 2024

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Dieses Kapitel stellt eine Zusammenfassung der zentralen Erkennt -
nisse aus dem Stadtteilentwicklungskonzept dar (siehe Anlage B – 
Informationsmaterial). Den Wettbewerbsteilnehmenden wird eine 
detaillierte Auseinandersetzung mit dem STEK empfohlen, um die 
vielschichtigen Rahmenbedingungen in Hiltrup-Ost als Basis für die 
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe (Teil C) aufzunehmen.  
Teil B - 
Die Rahmenbedingungen

31 | Seite
B.1.  Lage und Ausgangssituation
Hiltrup-Ost liegt im Südosten der westfälischen Studierendenstadt Müns-
ter. Zusammen mit den Außenstadtteilen Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West, 
Berg Fidel und Amelsbüren bildet Hiltrup-Ost den gleichnamigen Stadt -
bezirk Hiltrup. Flächenmäßig ist Hiltrup-Ost der zweitgrößte Stadtteil des 
Bezirks. Aktuell leben hier ca. 6.200 Personen (Stand: 31.12.2021, Quelle: 
Open Dataportal der Stadt Münster), die im Vergleich zum gesamten Be-
zirk sowie der Gesamtstadt deutlich älter sind. 
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Nordosten des Bezirks und wird 
aktuell landwirtschaftlich genutzt. Es wird im Norden durch den Erdel -
bach und forstwirtschaftliche Flächen begrenzt, die sich von Westen bis 
Osten um das Wettbewerbsgebiet herumziehen. Im Süden befindet sich 
die Straße Osttor und im Westen begrenzt der Loddenweg das Wettbe -
werbsgebiet. 
Zukünftig soll auf dieser Fläche ein durchgrüntes, klimaangepasstes und 
autoarmes neues Quartier für den Stadtteil Hiltrup-Ost entstehen, das 
sich städtebaulich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügt und an 
die angrenzenden Grün- sowie Sportflächen sinnvoll anknüpft. Dafür 
wird ein innovatives städtebauliches Konzept gesucht, das die Grün- und 
Freiraumstruktur sowie die Entwässerung von Beginn an mitdenkt, um als 
Grundlage für ein späteres Bauleitplanverfahren zu dienen.  
B.2.  Erreichbarkeit und Mobilitätsangebote
Der gesamte Stadtteil Hiltrup-Ost sowie das Wettbewerbsgebiet werden 
über die Straße Osttor an das (über-/regionale) Straßennetz angebunden. 
Sowohl über den Albersloher Weg im Osten als auch über die Bundesstra-
ße B54 (Westfalenstraße / Hammer Straße über Hiltrup-Mitte) sind die 
Münsteraner Innenstadt und das umliegende Münsterland erreichbar. 
Die einzelnen Siedlungsbereiche werden über Anliegerstraßen, die vom 
Osttor abgehen, erschlossen. 
Die Straße Osttor verläuft als zentrale Achse durch den Stadtteil, die ei -
nerseits eine wichtige An- und Verbindungsfunktion besitzt, andererseits 
als räumliche Barriere den Stadtteil in zwei Bereiche trennt. Das Osttor 
verbindet Hiltrup-Ost mit dem Stadtteil Hiltrup-Mitte und ist laut einer 
Verkehrszählung (Zählung 2015-2019, Stand: 2020) mit einer täglichen 
Verkehrsstärke von 13.500 bis 13.700 Fahrten pro Tag bereits stark be -
lastet. Der Ausbau des Autobahnanschlusses Hiltrup an die BAB 1 im Jahr 
2014 hat die Belastung subjektiv erhöht. Im STEK wird für das Osttor ein 
Ausbaubedarf formuliert, um die zukünftigen Verkehrsmengen durch die 
Neubebauung aufnehmen zu können. 
Lage des Wettbewerbsgebietes
(© RHA 2022)

Seite | 32
Während im westlichen Teil des Osttors zwischen Meinenkampstraße 
und Loddenweg drei Lichtsignalanlagen Querungsstellen für zu Fuß Ge -
hende bieten, gibt es im weiteren Verlauf zwei weitere Überquerungs -
möglichkeiten (im Kreuzungsbereich Rubensstraße und Querungsinsel 
am Pfarrer-Ensik-Weg). 
Erschließung Haus Soest
Die bestehende Erschließung der Hofstelle „Osttor 161 – Haus Soest“ 
muss bestehen bleiben (Wegerecht). Eine Änderung des Wegeverlaufs 
ist unter der Voraussetzung möglich, wenn in einem rechtsverbindlichen 
Bebauungsplan eine öffentliche Wegefläche ausgewiesen wird, welche 
die Hofstelle „Haus Soest“ erschließt und die Voraussetzung zur Nutzung 
durch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Länge von 27 m Gesamt -
zuglänge und einer Breite von 4,25 m durchgehend erfüllt.
Analysekarte Mobilität (© RHA 2022)
Erschließungsstraße zum Haus Soest
(© Stadt Münster 2022)
Meinenkampstr.
Loddenweg
Rubensstr.
Pfarrer-Ensik-Weg
Erschließung
Haus Soest

33 | Seite
Radverkehrsinfrastruktur 
Die Stadt Münster ist bundesweit als Fahrradstadt bekannt. Bereits heute 
legen die Menschen aus Münster 65 % aller Wege im Binnenverkehr per 
Fahrrad, mit Bus und Bahn oder zu Fuß zurück (Stand: 2019). 
Münster verfügt über ein hierarchisch abgestuftes, engmaschiges Rad -
verkehrsnetz. Von interkommunaler Bedeutung sind die sog. vierzehn 
Velorouten, welche von der Münsteraner Promenade über die Stadtteile 
bis in die Umlandgemeinden führen werden. Östlich des Wettbewerbs -
gebietes, entlang des Albersloher Weges, liegt die Veloroute 10 sowie 
westlich des Wettbewerbsgebietes die Veloroute 9. Die Straße Osttor ist 
als Hauptroute definiert, ergänzend dazu sind zwei Basisrouten definiert, 
die das Wettbewerbsgebiet sowohl in Nord-Süd als auch in Ost-West-
Richtung kreuzen. In der entstehenden städtebaulichen Struktur und 
Ordnung sind die noch zu entwickelnden Fahrradnetzelemente als feste 
Bestandteile zu berücksichtigen.
Die sog. Kanalpromenade wird in Zukunft eine wichtige Radver -
kehrsverbindung in Richtung Innenstadt darstellen. Entlang des Dort -
mund-Ems-Kanals werden in insgesamt sechs Abschnitten die bestehen -
den Rad- und Fußwege ausgebaut. 
Das Fahrradnetz ist auch im digitalen Stadtplan der Stadt Münster online 
unter folgendem Link einsehbar:
https://www.stadt-muenster.de/fahrradnetz
Ausschnitt Velo- und Hauptrouten
(© Stadt Münster 2022)

Seite | 34
Die Straße Osttor dient im Bezirk Hiltrup auch der radverkehrstechni -
schen Erschließung des Stadtteils Hiltrup-Ost. Im Bestand verlaufen im 
westlichen Teilbereich, bis etwa zur Einmündung Rohrkampstraße an bei-
den Seiten farblich gekennzeichnete, baulich von der Fahrbahn getrennte 
Radwege. Im weiteren Straßenverlauf, bis zur Kreuzung Albersloher Weg, 
steht lediglich ein gemeinsam von Rad- und Fußverkehr genutzter Strei -
fen auf der südlichen Seite des Osttors zur Verfügung. In den vom Osttor 
abgehenden Wohnstraßen gibt es keine ausgewiesenen Radwege. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der ÖPNV mit Bus und Bahn hat einen hohen Stellenwert in der aktu -
ellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Zusammen 
mit dem Fuß- und Radverkehr bildet der ÖPNV eine wichtige Säule des 
Umweltverbundes. Erklärtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Position 
des ÖPNV als umweltverträgliches Verkehrsmittel und als Bestandteil des 
Umweltverbundes zu sichern, auszubauen und zu stärken. 
Hiltrup-Ost wird über den Regionalbahnhof „Münster-Hiltrup“ in ca. 
sechs Fahrminuten an den Münsteraner Hauptbahnhof angeschlossen. 
Hier verkehren dreimal pro Stunde die Regionalbahnen RB 69/89 und RE 
7. Der Bahnhof in Hiltrup verfügt über Park-& Ride-Stellplätze sowie zwei 
Leezenboxen. 
Darüber hinaus erschließen drei StadtBus-Linien den Stadtteil. Die Lini -
en 6 (Hiltrup bis Coerde) und 18 (Wolbecker Windmühle bis Alexianer 
Werkstätten) fahren die Haltestellen entlang des Osttors an und die Li -
nie 9 (Hiltrup bis Sprakel) bedient weitere Haltestellen im Siedlungsbe -
reich südlich des Osttors entlang der Rubensstraße. Die Linie 6 erschließt 
Hiltrup-Ost über die Achse des Albersloher Wegs und endet am Bahnhof 
Hiltrup. Die Linie 9 erschließt Hiltrup-West über die Achse der Hammer 
Straße (Westfalenstraße), verläuft entlang der Marktallee über Hiltrup 
Bahnhof und endet in Hiltrup-Ost. Die Linie 18 dient als tangentiale Achse 
zwischen Wolbeck und Amelsbüren über Hiltrup. Die Linien 6 und 9 ver -
kehren tagsüber im 20‘-Takt, die Linie 18 fährt stündlich. In den Abend -
stunden bzw. nachts ersetzt ein NachtBus (ab April 2023 die Linie N82) 
die Linie 9. Die N82 verkehrt in den Abendstunden in einem 30‘-Takt.
Für Bushaltestellen wurde im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster ein 
Haltestelleneinzugsradius von 300 m bis 500 m beschlossen (Anlage B 
– Nahverkehrsplan). Diese können im Wettbewerbsgebiet mit den beste-
hen-den Bushaltestellen Loddenweg, Rubensstraße und Am Herzkamp 
eingehalten werden.

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Sharing-Angebote
Seit September 2020 gehört Hiltrup-Ost zum Testgebiet für den sog. LO -
OPmünster, einem On-Demand-Busservice der Stadtwerke Münster. Die 
Kleinbusse bedienen auf flexiblen Routen ländliche Siedlungsgebiete im 
südlichen Münster, die weniger im Linienplan des ÖPNV berücksichtigt 
sind. Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre angelegt. Weitere alternative Mo -
bilitätsangebote, wie Bike- oder Car-Sharing, sind in Hiltrup-Ost aktuell 
nicht vorhanden. 
B.3.  Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur
Der Stadtteil Hiltrup-Ost ist als Stadterweiterungsgebiet in verschiedenen 
Phasen entstanden und wird maßgeblich durch drei Quartiere geprägt. 
Diese zeichnen sich überwiegend durch eine kleinteilige Wohnbebauung 
mit einem großen Anteil an ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern 
aus. 
In den 1950er Jahren ist die Siedlung Ringstraße  nördlich des Osttors 
entstanden. Die Straßenzüge verlaufen als wiederkehrende Rasterstruk -
tur entlang einer aufgelockerten Blockrandbebauung von Süden nach 
Norden. Die Grundstücke weisen die für die Nachkriegszeit typischen, 
großzügigen Privatgärten auf und sind überwiegend durch freistehende 
sowie ein- und zweiseitig angebaute Einfamilienhäuser bebaut. Im nord -
westlichen Bereich lockern Stichstraßen mit Ketten- und Mehrfamilien -
häusern die einheitliche Bebauungsstruktur auf (rund um den Spielplatz 
Fichtenweg).  
Die nordwestlich an die Ringstraße angrenzende Heerdesiedlung ent -
stand in den 1960er bis 1970er Jahren. Auch dieses Quartier ist überwie -
gend durch große Einfamilienhausgrundstücke mit großzügigen Privat -
gärten geprägt. 
Haltestelleneinzugsradien 
(© Stadt Münster 2023)

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Am Kreuzungspunkt Osttor / Loddenweg  bilden die zurückgesetzten 
Sonderbauten der Marienschule und der St. Marienkirche eine platzähn -
liche Situation aus. Daran anschließend befinden sich die Sportflächen 
des TuS Hiltrup. In diesem Bereich plant die russisch-orthodoxe Kirchen -
gemeinde einen neuen Kirchenstandort (Ideenteil, siehe Anlage B – Neu-
baupläne russ.-ortho. Kirche). 
Die Bebauung südlich des Osttors, das sog. Emmerbachquartier, ist di -
verser strukturiert und beinhaltet neben Einfamilienhäusern mit großen 
Grundstücken im älteren Siedlungsteil der 1960er/1970er Jahre auch 
kleinere Einfamilien-, Garten- und Mehrfamilienhäuser, die zwischen den 
1960er und 1990er Jahren entstanden sind. Entlang der zentralen Er -
schließungsstraße Rubensstraße und im Umfeld des Nahversorgers fällt 
die Bebauung mit Ketten- und Mehrfamilienhäusern sowie Geschoss -
wohnungsbauten dichter aus. Die Straßen verlaufen in diesem zentralen 
Bereich ringförmig. 
Analysekarte Bebauungs- und Nutzungsstruktur (© RHA 2022)

37 | Seite
Davon abgehend führen Stichstraßen zu freistehenden Einfamilienhäu -
sern, die sich um kleinteilige Hofbereiche gruppieren (Gartenhofhäuser). 
Im STEK wird der Übergang der freistehenden Einfamilienhäuser am Rand 
des Emmerbachquartiers zur offenen Landschaft ohne deutliche Kante 
charakterisiert. 
Die Bebauung entlang des Osttors  variiert in ihrem Verlauf. Im westli -
chen Teilabschnitt, zwischen der Ringstraße und dem Loddenweg, wird 
das Osttor beidseitig baulich gefasst. Im weiteren Verlauf nach Osten sind 
die angrenzenden Einfamilienhäuser rückwärtig ausgerichtet, sodass die 
Straße nur noch einseitig gefasst wird. Die lückenhafte Bebauung bildet 
eine unvollständige Raumkante aus, die zusammen mit nicht ausgebil -
deten Auftaktsituationen bzw. Quartierseingängen zu einer fehlenden 
Wahrnehmung des gesamten Stadtteils Hiltrup-Ost führt. 
Die Nahversorgung wird in Hiltrup-Ost über zwei Lebensmitteldiscoun -
ter sichergestellt. Eine Netto-Filiale mit ca. 560 m² Verkaufsfläche ist di -
rekt vom Osttor aus erreichbar und deckt den westlichen Bereich des 
Stadtteils ab. Ein Penny-Markt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche liegt an der 
Straße Am Roggenkamp innerhalb des Emmerbachquartiers. Das Einzel -
handels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster (siehe Anlage B - Einzel-
handels- und Zentrenkonzept) kommt in seiner Fortschreibung von 2018 
zu dem Schluss, dass bei Anwendung eines 700-m-Radius in Hiltrup-Ost 
eine „nahezu flächendeckende Nahversorgung bereitgestellt“ wird, diese 
aber aufgrund eines fehlenden Lebensmittelvollsortimentes nicht ausge-
wogen ist. 
Analysekarte Nahversorgung
(© RHA 2022)

Seite | 38
Weitere Einzelhandelsangebote befinden sich im westlich angrenzenden 
Stadtteil Hiltrup-Mitte entlang der B 54 sowie im östlich angrenzenden 
Stadtteil Angelmodde am Albersloher Weg.
Im Osten schließt sich das Gewerbegebiet Angelmodde-Osttor an. Hier 
befinden sich großflächige Gewerbestrukturen, wie Autohäuser, Auto -
service- sowie Werkstattbetriebe. Das Waldstück Kaiserbusch stellt eine 
Abgrenzung zum Wettbewerbsgebiet dar und mindert die in Teilen auf -
tretenden Lärmimmissionen ab. Eine städtebauliche oder erschließungs-
technische Verbindung zum Wettbewerbsgebiet besteht nicht. 
Im Westen grenzen die Sportflächen des TuS Hiltrup an, die im Rahmen 
eines separaten Qualifizierungsverfahrens aktuell neu strukturiert und er-
weitert werden. Die Sportflächenerweiterungsplanung sieht moderne, 
attraktive und multifunktionale Angebote für Sport und Naherholung vor.
Potentialplan (© Stadt Münster 2022)

39 | Seite
B.4.  Freiraumstruktur
Hiltrup-Ost wird durch einen hohen Anteil an Grün- und naturnahen Er -
holungsflächen geprägt. 
Auf gesamtstädtisch-freiraumplanerischer Ebene liegt das Wettbewerbs-
gebiet im dritten Grünring der Grünordnung der Stadt Münster. Diesen 
Grünstrukturen wird eine große Bedeutung für die Stadtgliederung und 
weitreichende Ausgleichs- und Erholungsfunktionen zugeschrieben. Die 
Anbindung des Wettbewerbsgebietes an den zweiten und den dritten 
Grünring gilt es im Rahmen des Wettbewerbs zu qualifizieren und weiter 
auszubauen (siehe Anlage B – Grünordnung: Freiraumkonzept). 
Das Wettbewerbsgebiet ist in einen Raum eingebettet, der im Zielkon-
zept Freizeit und Erholung  als Landschaftspark entwickelt werden soll. 
Damit ist gemäß der städtischen Grünordnung das Ziel verbunden, eine 
sanfte Erholungs- und Freizeitnutzung innerhalb einer land- und forst -
wirtschaftlich genutzten, münsterländischen Parklandschaft zu entwi -
ckeln (siehe Anlage B – Grünordnung: Freizeit und Erholung). 
Das engere Wettbewerbsgebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt 
und durch forstwirtschaftliche Flächen begrenzt. Die forstwirtschaft-
lichen Flächen Große Lodden, Pferdebusch und Kaiserbusch fassen das 
Wettbewerbsgebiet von Osten bis Westen ein und bilden somit einen 
„grünen Rahmen“. Dabei grenzt der Kaiserbusch das Wettbewerbsge -
biet von dem weiter im Osten angesiedelten Gewerbegebiet Angelmod -
de-Osttor ab.  
Zwischen dem Wettbewerbsgebiet und dem Ideenteil liegen erhaltens-
werte Grünstrukturen (siehe Kapitel A.6. – Übersichtsplan). Sie zeichnen 
sich durch einen besonders erhaltenswerten Altholzbestand aus, der aus 
Eichen (darunter eine Eiche mit einem Stammumfang von 4,40 m) und 
Buchen besteht. 
Grünordnung Stadt Münster - 
Freiraumkonzept  
(© Stadt Münster 2012)
Beispielsweise sind Rugby Felder, ein Dirt Park, ein Pumptrack sowie Fuß-
ballfelder geplant. Aktuell ist der Entwurf für die Sportflächenerweiterung 
noch in Bearbeitung. Sobald der beschlossene Entwurf vorliegt, wird er 
den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Die mit der Sportflächenent-
wicklungsplanung beabsichtigten Wegeverbindungen sind gemäß des 
Potenzialplans zu berücksichtigen. Das betrifft die Anknüpfung an eine 
Fuß- und Radwegverbindung nördlich der Eingrünung der Sportflächen 
(siehe Anlage B – Potentialplan).
Grünordnung Stadt Münster - 
Freizeit und Erholung  
(© Stadt Münster 2012)
VEN
N
H
EIDE-DAVERT
ODDENBACH
Hiltrup Wolbeck
en
Angelmodde
Gremmendorf
Vennheide
Loddenheide
Kanalinsel
Lechtenberg
Angelmodde
Gremmendorf
RSE
HOHE WARD

Seite | 40
Durch die Nutzung als Acker-, Grünland und Waldfläche wird auf dem 
Wettbewerbsgebiet Freiland- bzw. Waldklima  ausgebildet. Dadurch 
bedingt kann das Wettbewerbsgebiet hinsichtlich seiner thermischen 
Situation als Raum mit hoher bis höchster thermischer Ausgleichsfunkti -
on eingestuft werden. Diese (Teil-)Räume zeichnen sich durch eine hohe 
Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen aus, die insbeson -
dere für die südlich gelegene Bestandsbebauung wichtige klimaökologi -
sche Ausgleichsräume darstellen (siehe Anlage B – Potential- und Restrik-
tionsplan: Kaltluftentstehungsgebiet bzw. Kaltluftvolumenstrom).
Innerhalb des Wettbewerbsgebietes befindet sich direkt angrenzend an 
die Straße Osttor eine kleine Gehölz- und Waldfläche mit sehr hoher öko-
logischer Qualität, die sog. Vinnbüschen (siehe Kapitel C.6.1.). Im Bereich 
der Vinnbüschen sind gemäß der großmaßstäblichen Bodenkarte (Geo -
logischer Dienst NRW) Plaggenesche vergesellschaftet, die hinsichtlich 
ihrer Archivfunktion und kulturgeschichtlichen Bedeutung schützens -
wert und deshalb von Bebauung freizuhalten sind. 
Analysekarte Freiraumstruktur (© RHA 2022)

41 | Seite
Außerdem deutet die Bodenkarte darauf hin, dass im Wettbewerbsge -
biet Braunerden (Pseudogley-Braunerden und Gley-Braunerden) mit 
einer hohen Verdichtungsempfindlichkeit vergesellschaftet sind (siehe 
Anlage B - Bodenkarte). Das kleine Wäldchen beherbergt darüber hinaus 
die Vogelstange (hohe Stange mit Holzvogel zum Vogelschießen) des lo-
kalen Schützenvereins „Dicke Eiche“ und wird somit regelmäßig für Feste 
genutzt. Die Vinnbüsche sind durch eine 110 kV-Hochspannungsleitung 
und aufgrund seiner Lage direkt am Osttor durch Immissionen vorbelas -
tet (siehe Kapitel C.6.11 f.).   
Mittig durch das Wettbewerbsgebiet verläuft eine Wallhecke, die auf -
grund ihrer Länge von über 100 Metern nach dem Landesnaturschutz -
recht im Außenbereich geschützt ist (siehe Kapitel C.6.1.). 
Im Süden der Großen Lodden entspringt der Erdelbach und fließt als 
schmales Gewässer in Richtung Albersloher Weg. Die Analyse des STEKs 
hat ergeben, dass der Bach und seine Quelle durch fehlende Wegeverbin-
dungen wenig erlebbar sind (siehe Kapitel C.8.).  
Südlich des Emmerbachquartiers verläuft der gleichnamige Emmerbach, 
der von landwirtschaftlichen Flächen, einem Naturschutzgebiet sowie 
einer Auenlandschaft gesäumt wird. Über eine Brücke erfolgt die An -
bindung zum südlichen Naherholungs- und Wasserschutzgebiet „Hohe 
Ward“ und zum Stadtteilfriedhof. 
Ausschnitt großmaßstäbliche 
Bodenkarte
(© Geologischer Dienst NRW 2023)
±
1:5.000
Datenquelle: Geologischer Dienst NRW; WMS-Server abgerufen am 14.03.2023
Karte der Schutzwürdigen Böden (3. Auflage, im Maßstab 1:5.000)
Hinweis:
Für das restliche Plangebiet (weiße Bereiche) hält die Bodenkarte 1:50.000 
Informationen bereit (Geologischer Dienst NRW)

Seite | 42
Trotz des hohen Grünanteils (Privatgärten) sind wenige öffentliche Plät-
ze oder Grünflächen im Stadtteil vorhanden. Das STEK hat im südlichen 
Emmerbachquartier ein kleinteiliges Netz aus wohnungsnahen Grün- und 
Wegestrukturen identifiziert, die lückenhaft ausgebildet sind. 
Südlich des Osttors befinden sich neun und nördlich des Osttors drei 
Spielplätze. Nicht alle Spielplätze können dabei die Bedürfnisse älterer 
Kinder erfüllen. 
Die durch das später zu realisierende Bauvorhaben hervorgerufenen 
Eingriffe in die Natur und Landschaft müssen durch artenschutzrecht -
liche und landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden. 
Für einen Eingriff in die Waldfläche Vinnbüsche ist ggf. zudem ein forst -
rechtlicher Ausgleich erforderlich. Dafür werden im direkten Umfeld des 
Wettbewerbsgebietes ca. 13 ha Ausgleichsflächen bereitgestellt, die von 
Bebauung freizuhalten sind (siehe Kapitel A.6. – Übersichtsplan). Im Be -
reich der östlichen Ausgleichsfläche sind gemäß der Bodenkarte im Maß-
stab 1:5.000 schützenswerte Böden vergesellschaftet. Es handelt sich um 
Grundwasser- sowie Stauwasserböden mit hoher bzw. sehr hoher Funk -
tionserfüllung hinsichtlich der im BBodSchG benannten natürlichen Bo -
denfunktionen. Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes ist bei den 
naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen auch der Bodenschutz zu 
berücksichtigen. Das bedeutet, Eingriffe, wie Bodenaushub, Bodenauf -
schüttung etc., sind möglichst zu vermeiden. Es sind Maßnahmen zu wäh-
len, die dem Erhalt und der Verbesserung der Bodenfunktionen dienen 
(siehe Anlage B – Bodenkarte).
B.5. Städtebauliche Rahmenplanungen
Folgende übergeordnete Planungen und Konzepte sind bei der Entwick -
lung des neuen Baugebietes zu berücksichtigen: 
Baulandprogramm 2022 – 2030 / Handlungskonzept Wohnen / So-
zialgerechte Bodennutzung Münster
Das Baulandprogramm der Stadt Münster ordnet das Wettbewerbsgebiet 
in Hiltrup-Ost einer hohen Prioritätsstufe zu, um eine Beschleunigung der 
Wohnbauentwicklung zu erreichen. Darauf aufbauend wurde 2013/2014 
ein Rahmenkonzept zur Wohnungs- und Baulandpolitik beschlossen, das 
sog. Handlungskonzept Wohnen. Das Konzept formuliert allgemeine Zie-
le für die Entwicklung von Wohngebieten in der Stadt Münster, die auch 
für dieses Wettbewerbsverfahren anzuwenden sind, u. a. die Verbesse -
rung der Wohnsituation für einkommensschwache Haushalte, Familien, 
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende, sowie die 
Schaffung sozial gemischter Quartiere.

43 | Seite
Ein zentraler Baustein des Handlungskonzeptes stellt das Münsteraner 
Modell „Sozialgerechte Bodennutzung“ dar. Das Modell schreibt der 
Stadt Münster eine aktive Rolle für einen eigenständigen Bodenerwerb, 
eine zeitnahe Bereitstellung von umfänglichem neuem Wohnbauland, 
die Verpflichtung zu gefördertem Wohnungsbau – auch bei privaten Pro-
jektentwicklungen – sowie einer preisgedämpften Vergabepraxis zu, um 
steuernd auf den angespannten Bodenmarkt einzugreifen. Die Grund -
pfeiler des Konzeptes sind sowohl die aktive Rolle der Stadt als auch die 
Einbeziehung privater Eigentümerinnen bzw. Eigentümer. 
Konzeptstudie „Klimaneutralität 2030“
Der Rat der Stadt Münster hat 2019 beschlossen, bis zum Jahr 2030 kli -
maneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zeigt die Konzeptstu -
die „Klimaneutralität 2030“ konkrete Maßnahmen für unterschiedliche 
Bereiche auf, u. a. auch für die Handlungsfelder Gebäude und Siedlungs -
entwicklung. Hier werden beispielsweise eine umfangreiche Sanierung 
des Bestandes, die Anwendung hoher energetischer und ökologischer 
Standards im Neubau sowie die Bereitstellung klimafreundlicher Mobi -
litätsangebote benannt, die auch für die Entwicklung des Wettbewerbs -
gebietes Relevanz besitzen. Konkrete Zielvorgaben sind im Kapitel C.2. 
zusammengefasst.  
Masterplan Mobilität Münster 2035+ / Stadtregionale Velorouten
Der sich in Aufstellung befindliche Masterplan Mobilität bildet die Grund-
lage für die Entwicklung einer zukunftsfähigen, mobilitätsbezogenen In -
frastruktur in der Stadt Münster. Ausgangssituation ist die Frage, wie das 
zukünftige Verkehrsgeschehen unter Berücksichtigung einer begrenzten 
Flächenverfügbarkeit, einer wachsenden Bevölkerung und einem stei -
genden Aufkommen von Pendlerinnen und Pendlern nachhaltig und effi-
zient organisiert werden kann. Dafür soll der Masterplan die Rahmenbe -
dingungen darstellen, Ziele benennen und Maßnahmen ableiten. Bereits 
zu beachtende Zielvorgaben für das Wettbewerbsgebiet sind im Kapi -
tel C.5. zusammengefasst.  Darunter fällt auch die Berücksichtigung der 
geplanten Veloroute, die Sendenhorst mit der Münsteraner Innenstadt 
verbindet und über den Albersloher Weg an Hiltrup-Ost vorbeiführt. 
Eine geplante Zubringer-, Tangential- und Bypass-Verbindung verläuft in 
Form der Kanalpromenade entlang des Dortmund-Ems-Kanals westlich 
an Hiltrup-Ost vorbei. Die Planungen zu den stadtregionalen Velorouten 
wurden 2016 beschlossen mit dem Ziel, den Alltagsradverkehr in der 
Stadtregion zu fördern. Zubringer-, Tangential- und Bypass-Verbindun -
gen verbinden die auf die sternförmig aus den Umlandgemeinden über 
die Außenstadtteile auf die Münsteraner Innenstadt zulaufenden Velo -
routen mit weiteren wichtigen Radrouten.

Seite | 44
Ausschnitt Regionalplan 
(© Bezirksregierung Münsterland 2013)
Ausschnitt Flächennutzungsplan 
(© Stadt Münster 2004)
Regionalplan
Mit der 33. Änderung des Regionalplans Münsterland der Bezirksregie -
rung Münster wird das Plangebiet nördlich des Osttors als Allgemei -
ner Siedlungsbereich (ASB) sowie als Waldbereich dargestellt (Stand: 
26.04.2021). Nördlich angrenzend befindet sich ein Freiraum- und Agrar-
bereich, der zudem als Bereich zum Schutz der Landschaft und land -
schaftsorientierte Erholung ausgewiesen ist. 
Die Inanspruchnahme des Waldes kann aus städtebaulichen Gründen 
notwendig werden, um die Option des Ausbaus der vorhandenen zentra-
len Funktionen, wie Nahversorgungseinrichtungen für Hiltrup – Ost, aber 
auch eine verkehrliche Erschließung des künftigen Wohngebietes und 
der Sportanlagen, zu ermöglichen. 
Ergänzend wird eine Fläche von ca. 3 ha östlich des geplanten ASB erst -
mals als Waldbereich festgelegt. Diese Fläche ist von der Stadt Münster 
bereits für Ausgleichmaßnahmen bzw. für Waldentwicklung vorgesehen 
und soll den naturräumlichen Verbindungskorridor zwischen den Wald -
bereichen „Großer Lodden“ und dem Wald-bereich „Davert“ stärken.
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet nördlich des Osttors wird im rechtswirksamen Flächen -
nutzungsplan der Stadt Münster als Fläche für die Landwirtschaft sowie 
Grünflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitsporteinrichtungen dar -
gestellt. Die angrenzenden Bereiche werden als Wohnbauflächen dar -
gestellt, sodass das Plangebiet innerhalb eines Siedlungsschwerpunktes 
liegt.  
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Flä -
che für die Landwirtschaft, als Fläche für Wald, als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Sportplatz und Festplatz sowie als Fläche für den Ge -
meinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim, Kirche und Schule 
dar. Die 110 KV-Leitung, die über das Plangebiet führt, ist als Kennzeich -
nung, nachrichtliche Übernahme von Vermerken dargestellt. 
Zur Umsetzung der Planungsziele des Wettbewerbs bedarf es der Schaf -
fung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorberei-
tenden und verbindlichen Bauleitplanung. Die Änderung des Flächennut-
zungsplanes wurde am 6. April 2022 vom Rat der Stadt Münster bereits 
eingeleitet (siehe V/0054/2022).

45 | Seite
Angrenzende Bebauungspläne
Südlich und westlich des Plangebietes befinden sich zahlreiche Bebau -
ungspläne, die sowohl Reine Wohngebiete (WR) als auch Allgemeine 
Wohngebiete (WA) festsetzen. Die Bauleitpläne sind im digitalen Stadt -
plan der Stadt Münster online unter folgendem Link einsehbar: 
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/PlanenUndBauen?visible -
layers=930/10114,930/10115
Übersicht angrenzende Bebauungspläne
(© Stadt Münster 2023)

Seite | 46
Teil C - 
Die Entwurfsaufgabe

47 | Seite
C.1. Planungsziele und Entwurfsinhalte 
Übergeordnetes Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines integ -
rierten städtebaulichen Gesamtkonzeptes für ein neues Baugebiet im 
Stadtteil Hiltrup-Ost, das als Grundlage für ein sich anschließendes Be -
bauungsplanverfahren dient. Das Gesamtkonzept soll neben der Bebau -
ungsstruktur und Bewegungsflächen für den Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr 
insbesondere ein zusammenhängendes Netz an hochwertigen, öffent -
lichen Grün- und Freiräumen sowie einen innovativen Umgang mit Re -
genwasser im neuen Quartier aufzeigen. Es wird ein Entwurf gesucht, der 
einen sinnvollen Umgang mit der knappen Ressource Boden vorsieht und 
zugleich den Anforderungen an die hitzeangepasste bzw. wassersensible 
Stadt sowie die klimaneutrale Stadt entspricht.  
Folgende Entwurfsziele und -inhalte sind dabei zu beachten:  
•	 Schaffung eines autoarmen Wohnquartiers; 
•	 Städtebauliche und funktionale Integration des Neubaugebietes in 
die bestehende Siedlungsstruktur in Hiltrup-Ost, das sich harmonisch 
einfügen und den Siedlungsbestand sinnvoll ergänzen soll;
•	 Ausbildung einer Grünvernetzung sowie Verzahnung mit den an -
grenzenden Landschafts- und Freiräumen (Wald, landwirtschaftliche 
Flächen, Sportanlagen), u.a.  durch eine Qualifizierung der Fuß- und 
Radwegeverbindungen; 
•	 Reduzierung der Barrierewirkung der Straße Osttor durch Stärkung 
der Verbindungsfunktion;  
•	 Entwicklung eines inneren Grünsystems unter Berücksichtigung der 
Bedarfe an Spiel- und Erholungseinrichtungen und unter Einbezie -
hung der erhaltenswerten Grünstrukturen; 
•	 Integration von Wasser und wassersensiblen Belangen in den Ent -
wurf;
•	 Sicherung der zukünftigen Entwässerung des Quartiers sowie Nach -
weise des Überflutungsschutzes bei Starkregen für das Wettbewerbs-
gebiet; 
•	 Konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen 
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im gesamten Wettbe -
werbsgebiet; 
•	 Konzeptionelle Ideen zur Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums in 
Hiltrup-Ost (Ideenteil). 
Die Planungsaufgabe wird in den folgenden Kapiteln in einzelnen The -
menbereichen detaillierter beschrieben. Es wird ausdrücklich darauf 
hingewiesen, dass die einzelnen Themenbereiche in einem integrierten 
Gesamtkonzept darzustellen sind. Die Vernetzung der einzelnen Elemen-
te untereinander ist nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus werden 
Aussagen zur gender- und generationengerechten Planung erwartet.

Seite | 48
C.2. Städtebau und Klimaanpassung
Ziel ist die Integration des Neubaugebiets in die bestehende Siedlungs -
struktur. Das städtebauliche Konzept muss die grundsätzlichen Kli-
mafunktionen der Bestandssituation (siehe Kapitel B.4.) und die allge -
meinen Klimakriterien der Stadt Münster berücksichtigen (vgl. Anlage 
B – Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung). Dazu zählt u. a. eine gute 
Durchströmbarkeit zur angrenzenden Bebauung. Zur Optimierung der 
Ökosystemdienstleistung soll eine Vernetzung mit benachbarten Grün- 
und Freiflächen in Form von Grünverbindungen erreicht werden. Die 
günstige thermische Situation des Wettbewerbsgebietes ist durch die 
Neubebauung möglichst zu erhalten (vgl. Anlage B – Potential- und Re -
striktionsplan: Kaltluftentstehungsgebiet bzw. Kaltluftvolumenstrom). 
Dies kann zum einen durch kompakte Baukörper und günstige Baukör -
per-stellung sowie durch möglichst viele verdunstungsaktive Oberflä -
chen erreicht werden. 
Außerdem soll auf eine Reduktion von „grauer Energie“  (beispielswei-
se durch die Verwendung von nachwachsenden, CO 2-armen und bereits 
recycelten Baustoffen) geachtet und eine Umnutzbarkeit der im Rahmen 
des Wettbewerbs zu planenden Neubauten von Beginn an mitgedacht 
werden. Neben einer CO 2-armen Bauweise ist auch auf einen hohen Ge-
bäudeenergiestandard zu achten. Ziel soll sein, einen baulichen Wärme-
schutz zu integrieren und mindestens den Standard KfW Effizienzhaus 40 
herzustellen. 
Die Grundfläche der Gebäude bzw. ihr „Fußabdruck“ ist zu optimieren. 
Zudem ist ein möglichst geringer Flächenaufwand und Versiegelungs -
grad für die Erschließungs- und Stellplatzflächen anzustreben. Dabei ist 
das Mikroklima durch landschaftsgestaltende bzw. bauliche Maßnah -
men, wie begrünte Dach- und Fassadenflächen, die offene Führung von 
Wasser und einen hohen Vegetationsanteil, positiv zu beeinflussen, um 
so dem Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken. 
Die in der Stadt Münster gebotene Solar- und Gründachpflicht  in Neu -
baugebieten ist zu berücksichtigen. Bei der Stellung und Anordnung der 
Baukörper sowie bei der Art der Dachflächen muss darauf geachtet wer -
den, dass ihre Ausrichtung eine aktive Nutzung solarer Energien (Photo -
voltaik und Solarthermie) auf Dachflächen und ggf. Fassaden zulässt. Zu 
vermeiden ist eine Verschattung von Dachflächen.

49 | Seite
C.3.  Wohnnutzung
Das neue Quartier soll ein zu einem sozial und nutzungsgemischten, 
generationenübergreifenden sowie inklusiven Wohnquartier mit ei -
nem breitgefächerten Angebot für differenzierte Haushaltsstrukturen 
und Nutzergruppen  (Annahme zur überschlägigen Berechnung: durch -
schnittlich 100 m² Bruttowohnfläche je Wohneinheit) im Sinne einer 
„Stadt der kurzen Wege“ entwickelt werden. Dabei soll sich die geplante 
Siedlungserweiterung harmonisch einfügen und den Siedlungsbestand 
in Hiltrup-Ost sinnvoll ergänzen. Dafür sind ca. 1.060 Wohneinheiten zu 
planen, wovon ca. 700 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und ca. 
300 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern, die ausschließlich in Form 
von Doppel- und Reihenhäusern geplant werden sollen, nachgewiesen 
werden. Freistehende Einfamilienhäuser sind nicht vorzusehen. Es ist ein 
Dichte-Richtwert von 55 bis 60 WE je Hektar zu erreichen. Von den teil -
nehmenden Büros werden Vorschläge zu kompakten und zukunftswei -
senden Wohnformen erwartet. 
Für die ca. 300 Doppel- und Reihenhäuser sind folgende Parameter 
zu beachten: 
•	 Doppelhaus- und Reihenhaus-Grundstücke werden nach den Verga -
berichtlinien vergeben, so dass die Wohnfläche mindestens 130 m² 
betragen muss.  
•	 Reihenmittelhaus-Grundstücke sollen mit einer Fläche von ca.180 bis 
200 m² geplant werden. 
•	 Die Grundstücksgröße bei Reiheneck- bzw. Doppelhaushälften be -
trägt maximal 300 m². 
•	 Reihenhausgruppen sind mit drei bis fünf Wohneinheiten zu planen. 
•	 Bei Hausgruppen sind Dungwege zur rückwärtigen Erschließung ein -
planen.
Für die ca. 700 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sind fol -
gende Parameter zu beachten: 
•	 Für den Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ist ein Zielwert von 
60% der entstehenden Nettowohnfläche (30% gefördert, 30% förder-
fähig; 40% freifinanziert) zur anteiligen Errichtung von g efördertem 
Mietwohnraum festgelegt. Der soziale Wohnungsbau ist gleichmäßig 
auf das gesamte Quartier zu verteilen und darf nicht mehr als sechs 
Vollgeschosse umfassen. Mindestens ein Drittel der Grundstücksflä -
che muss als nutzbare Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet wer -
den, davon mindestens die Hälfte als ein Begegnungsort nutzbarer 
Teil. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe um bis zu 20% ist möglich, 
wenn die fehlende Grünfläche auf andere Weise kompensiert wird, 
beispielsweise durch ein besonders qualitätsvolles Wohnumfeld, 
überdurchschnittlich große Balkone oder eine Dachbegrünung.

Seite | 50
•	 Ein Schwerpunkt der sozialen Wohnraumversorgung in diesem Neu -
baugebiet richtet sich auf die Realisierbarkeit nachfragegerechter 
Wohnformen für Familien mit Kindern, die sowohl im Geschosswoh-
nungsbau als auch in Form von Mietreihenhäusern (20 bis 25 MRH an 
vier bis fünf Standorten) vorzusehen sind.
•	 Um im geförderten Geschosswohnungsbau die Adressbildung zu för-
dern und die Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der Wohnungen zu 
erleichtern, sind dafür vorgesehene Baukörper (ggf. auch Stellplätze) 
so zu platzieren, dass die Hauseingänge eine eindeutige Orientierung 
zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen. 
•	 Gemäß aktueller politischer Beschlusslage ist ein wesentlicher An -
teil der entstehenden Nettowohnfläche im Bereich der Mehrfamili -
enhausbebauung für gemeinschaftliche, genossenschaftliche oder 
inklusive Wohnprojekte in Form von zwei bis drei Grundstücken  
vorzuhalten. Die individuellen Gruppenbedürfnisse erfordern maß -
geschneiderte Grundstückssituationen und Planungsräume. Dafür ist 
ein flexibles, anpassungsfähiges stadtplanerisches Grundkonzept er -
forderlich, welches möglichst große Gestaltungsspielräume eröffnet 
in Hinblick auf: 
– die Anzahl Wohneinheiten (mindestens 30 WE),
– die Ausweisung von Baufeldern, deren Bespielbarkeit durch meh-
rere unterschiedliche Baugruppen / gemeinschaftliche Wohnpro-
jekte im Prozess der Konzeptausschreibung noch weiter ausge -
staltet werden können,
– die Parzellierung, welche erst im Rahmen oder nach erfolgter 
Konzeptentwicklung erfolgen sollte, damit maßgeschneiderte 
Grundstücke und Nachbarschaften geschaffen werden können,
– das Maß der baulichen Nutzung (keine Festschreibung von Min -
destgebäudehöhen),
– die Ermöglichung von unterschiedlichen Trauf-, First- bzw. Atti -
kahöhen,
– die Bauweise (offene, geschlossene oder abweichende Bauwei -
se), um je nach vorliegenden Konzepten die Nachbarschaften an-
gemessen ordnen zu können,
– die Unterbringung von Stellplätzen (wenn möglich wirtschaftlich 
günstiges Parksysteme vorsehen, optional Tiefgaragen), 
– das Fassadenmaterial, sodass eine nachhaltige, wirtschaftliche 
Umsetzung möglich ist.
•	 Es sind insgesamt 20 Wohneinheiten  als altengerechte und barri -
erefreie Wohnungen vorzuhalten (z. T. mit Service- und Pflegeange -
boten oder als ambulante Pflege-Wohngemeinschaft). Eine erschlie -
ßungsgünstige Lage ist zu favorisieren. Daran angebunden sollte ein 
Quartierstreffpunkt mit einer Gesamtfläche von ca. 150 bis 250 m² 
eingeplant werden.

51 | Seite
•	 Es ist eine möglichst quadratisch geschnittene Fläche mit ca. 1.000 m² 
vorzusehen (bei 3-geschossiger Flachdachbauweise und einer GRZ 
von 0,4), um eine Unterkunft für Geflüchtete / Wohnungslose  (mit 
ca. 50 Plätzen) zu errichten. 
Die o. g. Wohnformen sind im Bebauungskonzept zu kennzeichnen.
C.4. Soziale Infrastruktur 
In das städtebauliche Konzept sind folgende soziale Infrastruktureinrich -
tungen sinnvoll zu integrieren: 
C.4.1. Grundschule 
Im Wettbewerbsgebiet ist ein Grundschulstandort mit einem Flächenbe-
darf von ca. 1,4 ha vorzuhalten. Auf dieser Fläche sind folgende Nutzun -
gen unterzubringen: 
•	 ein vierzügiger Grundschulbau (ca. 6.900 m² BGF R+S), 
•	 eine ca. 2.400 m² große Schulhoffläche zzgl. Zuwegungen und Ne -
benfläche für die Schule (Annahme: mindestens 5 m² pro Kind), 
•	 eine Dreifachsporthalle mit Zuschauereinrichtungen (Tribüne und 
Sozialräume für Sportveranstaltungen): die Größe ist entwurfsabhän-
gig; es kann ein Platzhalter mit den Maßen von 44 m x 46 m darge -
stellt werden, 
•	 ein Kleinspielfeld (mit den Maßen von ca. 22 m x 44 m) sowie
•	 eine Grünfläche für eine mögliche Schulerweiterung um einen Zug 
(ca. 1.000 m² BGF R+S und ca. 600 m² Schulhoffläche).
Die Schule wird als offene Ganztagsschule betrieben und mit multifunk -
tional nutzbaren Räumen für eine offene Kinder- und Jugendarbeit, eine 
Musikschule sowie Kulturproduktionsräumen für den Stadtteil ausgestat-
tet. 
Kulturproduktionsräume für den Stadtteil  
Die separat erschließbare Kulturproduktionsräume sollen eine Werk -
statt, ein Atelier und Lagerräume mit einem Flächenbedarf von insgesamt 
300 m² BGF R+S beinhalten. 
Offene Kinder- und Jugendarbeit  
Die pädagogische Angebotsfläche für die Einrichtung der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit soll 330 m² BGF R+S umfassen. Das Raumkonzept der 
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich im Be -
sonderen am Bedarf der Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 
20 Jahren.

Seite | 52
Die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollte über einen 
eigenständig definierten Bereich und separaten Zugang verfügen und ist 
barrierefrei zu realisieren. Zusätzliche Außenflächen werden für die Ein -
richtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht benötigt, Vorausset-
zung dafür ist die Mitnutzung die Schulhofflächen. In Kombination mit 
der offenen Ganztagsschule ist eine flexible Raumressourcennutzung 
durch ein entsprechendes Raumnutzungskonzept umsetzbar.
Westfälische Schule für Musik  
Die Westfälische Schule für Musik verfügt über vier Unterrichtsräume und 
einen Büroraum. Im Rahmen von Kooperationen mit Schulen, finden die 
Unterrichte und die gewünschten Individualunterrichte in Schulräumen 
statt. Auch wenn diese Projekte während der Schulzeit stattfinden, benö-
tigen sie neben dem Klassenraum ca. drei bis vier weitere Gruppen-/ Dif -
ferenzierungsräume (ca. je 25 – 30 m²), sowie Räume zur Aufbewahrung 
des Instrumentariums. Durch die erwartete Nachfrage nach weiterführen-
dem Musikschulunterricht und sich ändernde Angebotsformen bestehen 
nicht nur nach dem Ende des Ganztagsbetriebes, sondern schon ab der 
Mittagszeit zusätzliche Raumbedarfe. Diese 240 m² BGF könnten auch in 
einem möglicherweise geplanten Stadtteilkulturzentrum untergebracht 
werden. Bei den Fachräumen für den Musikunterricht ist im Speziellen 
durch bauliche Maßnahmen auf den besonderen, über die Regelnormen 
herausgehenden, Schallschutz zu achten. Die Räume sollten im Gebäude 
so verortet sein, dass die Nutzungen durch Externe problemlos möglich 
ist (z.B. über einen Stichflur hinter einer Eingangstür).
Lage des Schulstandortes
Es wird eine Lage präferiert, die im ersten Bauabschnitt des Neubauge -
biets eine Errichtung der Schule erlaubt und mögliche Synergien und We-
gebeziehungen in das neue Wohnquartier, zu den neuen Sportflächen im 
Westen sowie zum neu entstehenden Zentrum (Ideenteil) aufzeigt. 
Erweiterungen
Bei den Erweiterungen ist zu berücksichtigen, dass diese nicht als Auf -
stockungen einzuplanen sind. Alle städtischen sozialen Infrastrukturen 
erhalten vollflächige Gründächer inkl. Photovoltaik, welche nicht für eine 
Erweiterung aufwendig zurückgebaut werden sollen. Positiv ergänzend 
wird dadurch der Schulbetrieb durch die Erweiterungsmaßnahmen nicht 
gestört.

53 | Seite
Verflechtung mit dem sozialen Umfeld
Es sollten wechselseitige Nutzungen zwischen der sozialen Infrastruk -
tur und dem Quartier gefördert werden (z.B. Aula separat vom Schul -
betrieb nutzbar, Schulhof wird nach Schulschluss zur Freizeitgestaltung 
mitge-nutzt). Gleichzeitig muss eine soziale Kontrolle auf den frei zu -
gänglichen Flächen erfolgen – es dürfen keine Angsträume entstehen. 
Schulhöfe stehen grundsätzlich bis auf sonntags der Allgemeinheit nach 
Schulschluss zur Verfügung. Z.T. sind Beschwerden und Klagen gegen die-
se Art der Nutzung bekannt und eingereicht worden. Umso wichtiger ist 
es daher die soziale Infrastruktur so in das Quartier zu integrieren, dass 
durch „friedliche Nutzer und Nutzerinnen“ eine soziale Kontrolle ent -
steht und Vandalismus und Ruhestörung vorgebeugt wird.    
Erschließung / Parkplätze
Die Schule ist auf kurzen Weg über die Haupterschließung anzubinden, 
um Verkehrswege kurz zu halten und Mehrverkehre durch das Wohn -
quartier zu vermeiden. Im näheren Umfeld der Grundschule ist eine at -
traktive Hol- und Bringzone für einen potenziellen Pkw-Verkehr zum 
Bringen von Schülerinnen und Schülern vorzusehen. 
Die durch die Planung benötigten Stellplätze für das Lehr- und Betreu -
ungspersonal gem. der Stellplatzsatzung der Stadt Münster (pro Klas -
se ein Stellplatz, also 16 Stellplätze), inklusive der ca. 40 Stellplätze der 
Sporthalle, sollen in Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen integ -
riert werden. Der Einzugsradius der Quartiersgarage bzw. Kfz-Sammelga-
rage ist mit ca. 150 m Einzugsradius anzunehmen. Bei den nachzuwei -
senden Stellplätzen ist eine Multicodierung mitzudenken, in dem diese 
nach Ende der Schulbetriebszeiten für externe Nutzerinnen und Nutzer 
der Schulsporthalle zur Verfügung stehen (siehe Kapitel C.5.3.). Davon 
ausgenommen sind Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sowie 
Lieferzonen, die barrierefrei in direkter Standortnähe zur Schule nachzu -
weisen sind. 
C.4.2. Kindertageseinrichtungen
Im Wettbewerbsgebiet sind Einrichtungen für insgesamt 30 Kitagruppen 
vorzuhalten. Davon sind 18 Gruppen maßnahmenbedingt zu errichten 
sowie weitere zwölf Gruppen, um bestehende Defizite im Bezirk auszu -
gleichen. Es wird favorisiert, drei Einrichtungen mit je sechs Gruppen und 
drei Einrichtungen mit je vier Gruppen zu planen. Eine andere Gruppen -
aufteilung ist zulässig, sofern die Mindestanzahl von 30 Kitagruppen nicht 
übermäßig überschritten wird. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist 
eine 4-Gruppen-Kita die Minimalgröße. Außerdem ist sicherzustellen, 
dass mindestens ein Kita-Standort im ersten Bauabschnitt realisierbar ist.

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Aufgrund der unzureichenden Versorgungslage in Hiltrup ist die früh -
zeitige Inbetriebnahme einer Kita bereits vor der Wohnbebauung wün -
schenswert. Die maßnahmenbedingten Kitas müssen passend zur Wohn-
bebauung des entsprechenden Bauabschnittes errichtet werden, um die 
entstehenden Betreuungsbedarfe zeitgerecht abzudecken (siehe Kapitel 
C.11.). Grundsätzlich sind die Kindertageseinrichtungen über das gesam-
te Baugebiet verteilt zu verorten und die Flächengrößen dem jeweiligen 
Raumprogramm anzupassen (vgl. Anlage C – Vorgaben Kita).
Folgende Flächengrößen sind zu berücksichtigen: 
•	 4-Gruppen Kita: 715 m² Grundfläche (netto) bzw. 1.050 m² BGF R+S, 
1.200 m² Außenfläche (netto)
•	 5-Gruppen Kita: 900 m² Grundfläche (netto) bzw. 1.300 m² BGF R+S, 
1.500 m² Außenfläche (netto)
•	 6-Gruppen Kita: 1.060 m² Grundfläche (netto) bzw. 1.550 m² BGF 
R+S, 1.800 m² Außenfläche (netto)
Pro Gruppe und Standort sind Erweiterungsflächen von ca. 250 m² BGF 
R+S und 300 m² Außenfläche (netto) vorzuhalten. Eine Erweiterung 
durch Aufstockung ist ausgeschlossen.  
Die Kindertageseinrichtungen werden nicht höher als mit zwei Geschos -
sen errichtet und benötigen einen direkten Zugang zu den Außenberei -
chen. Eine erschließungsgünstige Lage, die kurze Wege über die Haup -
terschließung ermöglicht, ist zu berücksichtigen. Im näheren Umfeld der 
jeweiligen Kita sind entsprechende Hol- und Bringzonen (auch für Liefer-
dienste) vorzuhalten. Die Kitas müssen barrierefrei zugänglich sein.
Die 4-Gruppen-Kindertageseinrichtungen (ca. 40 - 50 % der Kitas) sind mit 
Wohnnutzung zu kombinieren und die Kitas ab 5-Gruppen (50 - 60 % der 
Kitas) nur als Solitärbauten zu planen. Dabei ist zu beachten, dass die Ki -
ta-Grundstücksflächen nicht durch weitere öffentliche Nutzungen über -
lagert werden dürfen. Die Kita-Grundstücke sind klar von den Flächen für 
die Wohnnutzung abzugrenzen und benötigen eine eigene Grünflächen-
zufahrt. Auf den Grundstücksflächen dürfen keine stehenden oder flie -
ßenden Gewässer vorhanden sein, die für die Kinder eine Gefahrenquelle 
darstellen. Auch eine Zugänglichkeit zu Mulden zur Entwässerung muss 
ausgeschlossen werden. Entsprechende Entwässerungs- bzw. Draina -
gesysteme müssen das Absickern des Regenwassers gewährleisten. Auch 
bei Extremwetterlagen muss eine ganzjährige gefahrlose Bespielbarkeit 
der Kita-Außenspielflächen möglich sein. Auf den Flächen vorhandene 
giftige bzw. ungeeignete Pflanzen und Bäume, die für Kita-Kinder eine 
Gefahr darstellen, müssen sich problemlos entfernen lassen.

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Darüber hinaus sind die Baufelder möglichst reckwinklig zu planen, um 
möglichst variabel auf sonstige Grundstücksparameter (Ausrichtung, 
Baumbestand etc.) in der Gebäudeplanung reagieren zu können und 
Potential für individuelle Planungen in der Zukunft zu bieten. Sollten 
Flächen in Zukunft durch veränderte Betreuungsbedarfe nicht mehr für 
Kita-Zwecke benötigt werden, sollten diese Flächen und Gebäude einer 
anderen Nutzung zugeführt werden können.
Die durch die Planung benötigten Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der 
Stadt Münster können ebenfalls in Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelga-
ragen integriert werden.
C.5. Mobilität 
Es ist ein externes und internes Erschließungskonzept zu entwickeln, 
welches eine gute Vernetzung mit der Umgebung gewährleistet. Zudem 
sollen insbesondere umweltgerechte Verkehrsmittel durch eine zeitge -
mäße Mobilitätsinfrastruktur gefördert werden. Das Wettbewerbsgebiet 
soll als autoarmes Quartier  entwickelt werden (Definition dieses Begriffs 
unter folgendem Link: https://wohnbau-mobilitaet.ch/waswarum/definitio-
nen-glossar/). Ziel ist es, ebenerdige Bewegungs- und Straßenräume frei 
von (parkenden) Autos zu halten, um eine hohe Aufenthaltsqualität in 
den öffentlichen Räumen zu ermöglichen. Von den Teilnehmenden wer -
den Beiträge erwartet, die die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum 
fördern, Maßnahmen einer blau-grünen Stadtentwicklung in die Bewe -
gungsflächen integrieren und gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung bei -
tragen. 
Grundsätzlich ist die Barrierefreiheit aller Erschließungs- und Aufent -
haltsflächen im Außenraum insbesondere in Bezug auf Wegbreiten, Be -
gegnungsflächen und Rampenneigungen sicherzustellen.
Die Erschließung des neuen Quartiers sowie die verkehrliche Verknüp -
fung mit dem Umfeld soll dabei weiterhin für alle Verkehrsarten sicherge-
stellt werden. In einem innovativen Verkehrskonzept sollen Maßnahmen 
zur aktiven Verkehrswende integriert werden, so dass für den Standort 
passende sowie nachhaltige Lösungen vorgesehen werden. Diese Kon -
zeptgedanken sind auf den städtebaulichen Entwurf zu übertragen. 
C.5.1.  Äußere Anbindung 
Von den teilnehmenden Teams ist eine leistungsfähige Erschließung des 
Wettbewerbsgebietes vorzuschlagen, die ausgehend von der Straße Ost-
tor zu planen ist. 
Hinweise zur Planung eines 
autoarmen Quartiers
Als autoarm wird dabei verstanden, die 
Anzahl der Fahrzeuge und die zurückge -
legten Wege im MIV zu reduzieren, um 
Straßenräume möglichst frei von parken -
den und fließenden Kraftfahrzeugen zu 
halten. Dadurch können fahrzeugbeding -
te Emissionen (CO 2-Emissionen, antrieb -
sunabhängige Emissionen wie Reifen- und 
Bremsabrieb sowie Lärmemissionen) re -
duziert und gleichzeitig durch eine ge -
rechte Flächenverteilung neue Qualitäten 
in den öffentlichen Räumen geschaffen 
werden. Damit werden lebenswerte Be -
wegungsräume ermöglicht, die die akti -
ve Nahmobilität und Verkehrsmittel des 
Umweltverbunds fördern. Die autoarme 
Gestaltung bedeutet ausdrücklich nicht, 
dass der Verkehrsraum geringer zu di -
mensionieren ist. Vielmehr sind innerhalb 
des Verkehrsraums größere zusammen -
hängende Grünflächen zu schaffen, die 
einen geringeren Versiegelungsgrad der 
öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge ha-
ben. Sie dienen damit einerseits den Zielen 
des Klimaschutzes (Baumstandorte, Blue-
Green-Streets) und tragen gleichzeitig zur 
Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung 
der Aufenthaltsqualität bei, indem sie zum 
Begegnen und Verweilen einladen.

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Für eine sichere Erschließung müssen zwei voneinander unabhängi -
ge Anknüpfungsmöglichkeiten an die Straße Osttor in Form von Tem -
po-30-Straßen (Dimensionierung siehe nachfolgendes Kapitel C.5.2. – Be-
wegungsflächen) vorgesehen werden. Aus verkehrstechnischer Sicht sind 
die Haupterschließungsstraßen dort vorzusehen, wo bereits Knoten nach 
Süden vorhanden sind (Osttor / Rubensstraße; Osttor / Am Herzkamp; 
Osttor / Pfarrer-Ensink-Weg). Maßgabe ist, den Verkehrsfluss entlang des 
Osttors durch neue Knotenpunkte nicht übermäßig zu beeinträchtigen. 
Mit den gewählten Erschließungen sollen Mobilstationen, Quartiersgara-
gen, Schule, KiTas sowie Sportspark optimal an das Osttor angebunden 
werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Beeinträchtigungen auf 
die erhaltenswerten Vinnbüsche so gering wie möglich zu halten sind. 
Auch für den Fuß- und Radverkehr soll ein attraktives und differenziertes 
Verkehrsnetz entstehen. Eine Verknüpfung des Fuß- und Radwegenetzes 
mit dem Bestand wird erwartet. 
C.5.2.  Innere Erschließung
Die innere Erschließung soll eine sichere Wege- und Straßenführung ge -
währleisten. Zudem ist auf eine eindeutige Lage und Erkennbarkeit der 
Eingangsbereiche zu achten. 
Bewegungsflächen
Das Wettbewerbsgebiet soll durch ein zweistufiges Hierarchiesystem 
von Verkehrswegen mit unterschiedlichen Anforderungen erschlossen 
werden. Als Haupterschließung sollen Tempo-30-Straßen dienen, die 
die Quartiersverkehre bündeln und eine Verbindung an das vorhandene 
Straßennetz zum Osttor sicherstellen. Die innere Erschließung soll über 
geringer dimensionierte, verkehrsberuhigte Bereiche sichergestellt wer -
den. 
Folgende grundlegende Gestaltungsparameter sind bei Verkehrs -
wegen aller Art zu berücksichtigen:  
•	 Eine Anfahrbarkeit jedes Gebäudes (mit Feuerwehr, Krankenwagen) 
ist notwendigerweise zu gewährleisten. Die Regelungen der „Muster-
richtlinien für die Feuerwehr“ sind stets einzuhalten (siehe Anlage C 
– Musterrichtlinien Feuerwehr).
•	 Eine Anfahrbarkeit für Müllfahrzeuge mit entsprechenden Schlepp -
kurzen ist zu berücksichtigen. Als maßgebliches Bemessungsfahrzeug 
dient ein dreiachsiges Müllfahrzeug gem. RASt 06. Sofern ein Unter -
flursystem geplant wird, können sich die Maße ggf. erhöhen. 
•	 Es sind Andienungszonen für das Liefern und Laden sowie für Pflege -
dienste im Wohnquartier einzuplanen.

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•	 Eine ausreichende Begrünung mit Baum- und Pflanzstandorten ist bei 
gleichzeitiger Leitungsfreiheit (d. h. keine Bäume auf Leitungstrassen) 
sicherzustellen. Für Baumscheiben ist ein Mindestvolumen von 12 m³ 
und eine Fläche von mindestens 12 m² pro Baum einzuplanen, um 
sowohl die nachhaltigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch 
Unterhaltungsprobleme, z. B. durch hochdrückende Baumwurzeln, 
zu vermeiden. 
•	 Offene Regenwassermulden/-gräben sind je nach Konzept neben der 
Fahrgasse zu platzieren und entsprechende Grundstücksüberfahrten 
zu berücksichtigen. 
Anforderungen an Tempo-30-Straßen: 
Für Tempo-30-Straßen ist ein Planungskorridor von bis zu 17 m Breite 
unter Berücksichtigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versor -
gungstechnischen Anforderungen freizuhalten. Unter Berücksichtigung 
der Ver- und Entsorgungskonzepte (siehe Kapitel C.7. – Versorgungsinfra-
struktur und Kapitel C.8. – Umgang mit Wasser) kann dieser gegebenen -
falls reduziert werden. Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass die öffent -
lichen Verkehrsflächen geringer zu dimensionieren sind. Stattdessen sind 
größere zusammenhängende Grünflächen zu schaffen, die einen gerin -
geren Versiegelungsgrad der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge ha -
ben und sowohl die Ziele des Klimaschutzes integrieren (Baumstandorte, 
Blue-Green-Streets) als auch zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung 
der Aufenthaltsqualität beitragen bzw. zum Begegnen und Verweilen ein-
laden.
Dabei ist mindestens eine Fahrgasse von 6 m Breite notwendig, um den 
Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw zu ermöglichen. Punktuelle Einen -
gungen durch Versätze, Baumscheiben oder Querungshilfen auf Fuß- und 
Radwegeachsen sind im Rahmen der Verkehrsberuhigung und zur Erhö -
hung der Verkehrssicherheit einzuplanen. Die Restfahrgasse muss dabei 
mindestens eine Breite von 4,25 m aufweisen. 
Parallelparkstände sind 3 m breit  und können auch Fahrrad- oder Las -
tenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Per -
sonen oder Lieferzonen aufnehmen. Abgesehen davon ist ein Halten am 
Fahrbahnrand nach den Maßgaben der Straßenverkehrsordnung eben -
falls möglich. 
Straßenbegleitende Gehwege sind bei beidseitiger Bebauung auch auf 
beiden Straßenseiten vorzusehen und mindestens 2,50 m breit . Bei er -
warteten Haupt-Fußverkehrsrouten (z.B. zu den Sportplätzen, Schulwe -
ge) sind diese auf eine Breite von mindestens 3 m zu erweitern.

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Anforderungen an verkehrsberuhigte Bereiche:
Für einen verkehrsberuhigten Bereich ist ein Planungskorridor von bis zu 
11 m Breite  unter Berücksichtigung der verkehrlichen, entwässerungs- 
und versorgungstechnischen Anforderungen freizuhalten. Unter Berück -
sichtigung der Ver- und Entsorgungskonzepte kann dieser gegebenenfalls 
reduziert werden (siehe Kapitel C.7. – Versorgungsinfrastruktur und Ab -
schnitt C.8. – Umgang mit Wasser). 
Dabei ist mindestens eine dimensionierte Fahrgasse von 4,25 m Breite  
notwendig, die den Begegnungsverkehr von Pkw und Lastenrad aufneh -
men kann. In regelmäßigen Abständen ist eine Aufweitung der Fahr -
gasse auf 6 m notwendig , um auch den Begegnungsfall Pkw und Lkw zu 
ermöglichen. Das Verhältnis von engerer zu breiterer Fahrgasse wird da -
bei maßgeblich durch die zu erwartende Kfz-Frequentierung bestimmt, 
die sich aus den geplanten städtebaulichen Nutzungen der Umgebung 
ergibt. Die beschriebenen Einengungen der Fahrgasse können sowohl 
durch Versätze des Straßenraumes, z.B. durch Baumscheiben, als auch 
durch Möblierungselemente, wie z.B. Sitzbänke, und Fahrrad- oder Las -
tenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Per -
sonen oder Lieferzonen (wo notwendig), erreicht werden. 
Senkrechtstellplätze am verkehrsberuhigten Bereich sind zu vermeiden, 
da die zum Ein- und Ausparken notwendigen Wendemanöver im selben 
Straßenraum stattfinden müssen, in dem auch die zu Fuß Gehenden lau -
fen. 
Nahmobilität
Zur Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsmodi sollen innerhalb 
des Wettbewerbsgebietes attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen im 
Sinne von kurzen Wegen vorgesehen werden. Das bedeutet, dass es eine 
möglichst straßenunabhängige Wegeerschließung für zu Fuß Gehende 
und Radfahrende innerhalb des neuen Quartiers geben soll. Dabei ist die 
Sicherheit für zu Fuß Gehende zu gewährleisten sowie die Anforderun -
gen an die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen aller 
Altersklassen zu berücksichtigen. 
Innerhalb des Wettbewerbsgebietes ist direkt nördlich angrenzend an 
die Straße Osttor ein Fuß- und Radweg zu planen. Darüber hinaus sind 
Anknüpfungspunkte an den Ortsteil Hiltrup-Ost, aber auch in Richtung 
Angelmodde und Gremmendorf vorzusehen. Wichtige Anschlusspunkte 
werden im Bereich der Vinnbüsche an den Loddenweg, zur Ringstraße 
sowie Am Herzkamp (Hohe Ward) gesehen. 
Hinweise zur Nahmobilität
Die Nahmobilität ist der Grundbaustein 
für eine effiziente, gesunde, klima- und 
ressourcenschonende und nicht zuletzt 
bezahlbare Mobilität aller Altersgrup -
pen. Die Ausgestaltung der Nahmobilität 
entfaltet in der städtebaulichen Quartier -
sentwicklung größte Relevanz, weil durch 
diese maßgebend die Verkehrssicherheit, 
die Aufenthaltsqualität sowie die Wir -
kung von Maßnahmen zur Veränderung 
des Mobilitätsverhalten (Verringerung 
des motorisierten Individualverkehrs und 
Stärkung der Verkehrsträger des Umwelt-
verbunds) beeinflusst werden.

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Weitere vorhandene bzw. anzustrebende Bezugspunkte ergeben sich Am 
Blaukreuzwäldchen bzw. durch den Lodden bis an den Angelsachsenweg 
nach Gremmendorf (York-Kaserne / Heeremannsweg). Insbesondere die 
letztere Verbindung könnte übergeordnete stadtstrukturelle Verbin -
dungsfunktion in Richtung Innenstadt erlangen. 
Wegeverbindungen direkt nördlich des Erdelbaches oder durch die 
Hofstelle Osttor 111 können derzeit aus eigentumsrechtlichen Bedin -
gungen nicht vorgesehen werden.
Besonders zu berücksichtigen ist die Schulwegplanung, da hier größere 
Fußverkehrsströme zu erwarten sind (siehe Abschnitt C.4.1.). 
In den Bewegungsflächen sollen attraktive Aufenthaltsflächen, wie bei -
spielsweise Sitzelemente, Sportgeräte oder Grünelemente, integriert 
werden. 
Fuß- und Radverkehr
Der Bewegungsraum ist grundsätzlich von außen nach innen mit den ent-
sprechenden Regelbreiten für den Fuß- und Radverkehr zu planen. So soll 
gewährleistet werden, dass für zu Fuß Gehende und Radfahrende ein at -
traktives und differenziertes Verkehrsnetz entsteht. Dabei sind ebenfalls 
reine Fuß- und Radverkehrsachsen zu berücksichtigen. Eine Verknüpfung 
des Wegenetzes mit dem Bestand wird ausdrücklich erwartet.
Das Wettbewerbsgebiet soll von allen Seiten optimal für den Radverkehr 
erschlossen sein, damit der MIV-Anteil möglichst geringgehalten werden 
kann. Der radverkehrsfreundlichen Infrastruktur kommt dabei eine hohe 
Bedeutung zu. Dazu zählt auch die Vorhaltung einer ausreichenden An -
zahl an Fahrradstellplätzen (siehe Abschnitt: Stellplätze). 
Es soll eine Radwegverbindung aus dem Plangebiet zur Straße Am Blau -
kreuzwäldchen an den Albersloher Weg geplant werden. Die im Bestand 
verlaufende Wegeführung muss dabei nicht zwingend berücksichtigt 
werden.
Darüber hinaus sind Anknüpfungspunkte an die Velorouten (Haupt- und 
Basisrouten) zu schaffen und entfallende Routen zu optimieren.
C.5.3.  Stellplätze
Um der Zielvorgabe zur Errichtung eines autoarmen Quartiers Rechnung 
zu tragen, sind die bauordnungsrechtlich relevanten privaten Stellplät -
ze sowie Besucherstellplätze für Pkw in Form von Quartiersgaragen bzw. 
Kfz-Sammelgaragen zu bündeln.

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Diese sollen, soweit möglich, als integrierte bzw. räumlich direkt an -
schließende Bestandteile der Mobilstationen (siehe Abschnitt: Mobilsta -
tionen) angeordnet werden. 
Die Vorgaben aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzt 
(GEIG) zum Aufbau von Stellplätzen mit E-Ladeinfrastruktur sind zu be -
achten. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzt (GEIG) ist 
unter folgendem Link online einzusehen: 
https://www.gesetze-im-internet.de/geig/index.html#BJNR035400021BJ -
NE000500000
Es sind auch Kombinationen aus Quartiersgaragen und weiteren Nut -
zungen, wie beispielsweise Begegnungs- und Kulturproduktionsräumen, 
erwünscht (z. B. im Erdgeschoss Räume für Nachbarschafts- und Verein -
streffen, im 2. und 3. OG Quartiersparken), sofern die Nutzungen mitein -
ander verträglich sind.
Wohnnutzung
Bei der Standortauswahl für Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen 
muss berücksichtigt werden, dass private Pkws in ca. 200 m Entfernung 
von den jeweiligen Wohneinheiten geparkt werden sollen. Ausnahmen 
stellen Stellplätze für Menschen mit Behinderung, für Senioren und Seni-
orinnen, Rollstuhlnutzenden sowie für Nutzer und Nutzerinnen von Ein -
richtungen zur Pflege und Betreuung, (E-)Carsharing-Autos sowie Liefer -
zo-nen dar, die direkt am jeweiligen Standort nachzuweisen sind. 
Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen mit modularer Bauweise sind 
dem Bau von Tiefgaragen im unmittelbaren Bereich der Wohnbebauung 
vorzuziehen. 
Die Dimensionierung der Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen ist 
dem entstehenden Bedarf durch die Wohneinheiten gemäß der Stell -
platzsatzung der Stadt Münster anzupassen. Die Stellplatzsatzung der 
Stadt Münster ist unter folgendem Link online einzusehen: 
https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/sat -
zungsnummer/63.13
Auf Basis des bestehenden ÖPNV-Angebots kann die nach der Stellplatz -
satzung der Stadt Münster zu ermittelnde Anzahl an Stellplätzen für pri -
vate Kraftfahrzeuge um bis zu 15 % reduziert werden. Die Anzahl der Be -
sucherstellplätze bemisst sich auf 25 % der entstehenden Wohneinheiten.

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Diese sollen ebenfalls gebündelt auf Sammelstellplatzanlagen oder in den 
Quartiersgaragen nachgewiesen werden. Ausnahmen stellen Parkstände 
für die Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung dar, die barrierefrei in 
direkter Standortnähe nachzuweisen sind.
Trotz der Planung von Quartiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen muss 
eine Anfahrbarkeit für jedes Gebäude von Pkw (u. a. für Notfälle, Umzüge, 
Bringen und Holen mobilitätseingeschränkter Personen) sowie für Feu -
erwehr, Krankenwagen und Müllfahrzeugen sichergestellt werden (siehe 
Abschnitt: Innere Erschließung). 
Fahrradstellplätze
Die Anzahl an zu errichtenden Fahrradstellplätzen richtet sich nach der 
Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Die privat zu errichtenden Stellplät-
ze sind einfach zugänglich und möglichst überdacht auf dem eigenen 
Grundstück, anteilig im Gebäude und anteilig auf dem Weg zwischen Ge-
bäude und öffentlichem Straßenraum, nachzuweisen. Öffentliche (Las -
ten-)Fahrradstellplätze für Besucher und Besucherinnen sind in angemes-
senen Umfang an neuralgischen Punkten, insbesondere in der näheren 
Umgebung der Wohnnutzungen mit hoch eingeschätzten Radverkehr -
santeilen, einzuplanen. 
Grundschule
Der Einzugsradius der Kfz-Sammelgarage ist mit ca. 150 m Einzugsradius 
anzunehmen. In der Schule ist eine Multicodierung der nachzuweisenden 
Stellplätze berücksichtigt, in dem diese nach Ende der Schulbetriebszei -
ten für die Nutzer und Nutzerinnen der Schulsporthalle zur Verfügung 
stehen. Hier kann eine Multicodierung der Stellplätze mit der Sportflä -
chenerweiterungsplanung mitgedacht werden. Die Grundschule löst 16 
und die Planung der Sporthalle weitere 40 Stellplätze aus, die in einer 
Kfz-Sammelgarage nachzuweisen sein. 
Sportflächenerweiterung
Der Einzugsradius der Kfz-Sammelgarage für die Sportflächenerweiterung 
ist im Wettbewerbsgebiet mit einem max. 400 m Einzugsradius anzuneh-
men. Hier kann eine Multicodierung der Stellplätze mit der Grundschu -
le und der dazugehörigen Sporthalle mitgedacht werden (siehe Kapitel 
C.4.1.: Grundschule). Die Sportflächenerweiterungsplanung löst einen 
Stellplatzbedarf von 241 Stellplätzen aus, die in der Kfz-Sammelgarage 
nachzuweisen sind.

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C.5.4.  Mobilstationen
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken und inter- sowie 
multimodale Wegeketten zu ermöglichen, sollen an geeigneten Stellen 
im Wettbewerbsgebiet Mobilstationen vorgesehen werden. Ziel ist es, 
die Mobilitätsangebote sinnvoll zu verknüpfen, sodass auch die umlie -
genden Baugebiete davon profitieren.
Es wird empfohlen, mindestens drei modular aufgebaute Mobilstationen 
einzurichten. Darunter ist eine Mobilstation am Neuen Zentrum (Ide -
enteil) unterzubringen, die insbesondere die Versorgungsnutzungen 
des Neuen Zentrums von Hiltrup-Ost und Freizeitnutzungen des Sport -
parks berücksichtigt. Zwei weitere Mobilstationen sollen im Bereich der 
Wohnbebauung vorgesehen werden. Eine Mobilstation für den südlichen 
Wohnbereich sollte am neuen Quartierseingang entlang der Straße Ost -
tor platziert werden. Bei der Positionierung der Mobilstationen sind die 
Haltestellenabstände zu beachten. Eine zweite Mobilstation sollte für den 
nördlichen Wohnbereich mit Ausrichtung zur Schule und dem Sportpark 
eingerichtet werden. Grundsätzlich sollen die Mobilstationen an einer 
Haupterschließung und (möglichst) am Fahrradnetz liegen und einer 
größtmöglichen sozialen Kontrolle unterliegen. 
Um ein Umdenken im Mobilitätsverhalten zu erwirken, sind weitere 
kleinere Mobilstationen im Quartier mit angepasster Ausstattung an die 
Nutzungsfunktionen denkbar. Die konkrete Lokalisierung der Mobilstati -
onen sowie deren Ausgestaltung und Aufteilung (inkl. Anordnung weite -
rer Mobilstationen) orientiert sich an der entstehenden städtebaulichen 
Struktur und Ordnung sowie der vorgesehenen ÖPNV-Linienführung. Die 
Wege für Sharing-Angebote sollten 200 m nicht übersteigen.
Insgesamt sind im Rahmen der mindestens drei Mobilstationen jeweils 
ca. 500 m² als Bruttonutzfläche (inkl. Bewegungsfläche und Pufferfläche 
für Grünelemente) für die Angebote des Umweltverbundes vorzusehen. 
Diese Fläche umfasst alle unten aufgeführten Mobilitätsangebote und 
ist als Flächenvorgabe zu verstehen. Synergien mit den geplanten Quar -
tiersgaragen bzw. Kfz-Sammelgaragen sind herzustellen. Darauf sind je -
weils folgende Mobilitätsangebote unterzubringen:
•	 Fahrradanlehnbügel, Lastenradstellplätze, Bike-Sharing-Stellplätze, 
Lastenrad-Sharing-Stellplätze sowie entsprechende Infrastruktur in 
Form einer Fahrrad-Reparaturstation;
•	 New-Mobility-Sharing-Flächen zum geordneten Abstellen von 
E-Scootern;
•	 Car-Sharing-Stellplätze (ausschließlich E-Car-Sharing) mit E-Ladesäu-
len für Car-Sharing-Fahrzeuge;
Hinweise zu Mobilstationen
In Abgrenzung zu klassischen Park-&- 
Ride- oder Park-&-Rail-Plätzen, die aus -
schließlich auf die Verknüpfung von mo -
torisiertem Individualverkehr mit dem 
Liniennetz der Busse und Bahnen ausge -
richtet sind, ist das Konzept der Mobil -
stationen offener angelegt und zielt auf 
die Verknüpfung verschiedenster Mobi -
litätsangebote ab. Unter dem Stichwort 
„Mobility as a Service“ (MaaS) sollen den 
Menschen Mobilitätangebote in Zukunft 
einfach und bequem zugänglich gemacht 
werden. Dabei geht es darum Mobilitäts -
angebote bedarfsgerecht für die Nut -
zungsdauer bereitzustellen, damit kein 
eigenes Verkehrsmittel erforderlich ist 
(„Teilen statt besitzen“). Durch die räum -
liche Konzentration und verkehrliche 
Integration vielfältiger und unterschied -
licher Nutzungsbedarfe berücksichtigen -
der Mobilitätsangebote im Rahmen von 
Mobilstationen können die Vorteile der 
einzelnen Angebote situationsabhängig 
kombiniert sowie deren jeweilige Nach -
teile kompensiert werden. Mobilstationen 
können in verschiedene Größenklassen 
unterteilt werden. Die Anzahl, Größe und 
konkrete Lokalisierung der Mobilstatio -
nen orientiert sich an der Struktur und 
Ordnung des städtebaulichen Entwurfs, 
der Größe des Plangebiets, der Nutzungs -
mischung und der ÖPNV-Linienführung. 
Es gelten in Anlehnung zu Haltestellen-Er -
schließungsradien anzusetzende Radien 
für Einzugsgebiete von Mobilstationen 
von 300-500 m.

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•	 Parkstände für Menschen mit Behinderung;
•	 Schließfächer / Ladeschränke;
•	 Packstation (inkl. Liefer- und Ladezone);
•	 Sitzelemente;
•	 Baumscheiben, Grünelemente;
•	 Info-Steele „Mobilstation“;
•	 Notruf-/Infosäulen/DFI (an den Bushaltestellen); 
•	 Bushaltestellen inkl. Wartehallen sind nur bei den Mobilstationen am 
neuen Zentrum (Ideenteil) und am neuen Quartierseingang entlang 
des Osttors vorzusehen.
Ergänzend hinzu kommen Stellplätze für private Pkw inkl. E-Lademöglich-
keiten, die als Quartiersgaragen in die Mobilstationen integriert werden 
können (siehe Abschnitt: Stellplätze). Hierfür benötigte Flächen sind in 
der oben dargestellten Mindestfläche ausdrücklich nicht enthalten. 
C.5.5.  Öffentlicher Personennahverkehr
Da die aktuellen Haltestelleneinzugsradien (von 300 m bis 500 m) im 
Wettbewerbsgebiet eingehalten werden, soll auf eine Linienbusführung 
durch das Wettbewerbsgebiet verzichtet werden. Aus verkehrsplaneri -
scher Sicht wird empfohlen, die bestehenden Linien auf den Hauptver -
kehrsachsen (Albersloher Weg und Osttor) zu bündeln, um eine schnelle 
und direkte Linienführung zu ermöglichen. Eine weitere Einschleifung der 
Buslinienführung würde zu einer unverhältnismäßigen Verlängerung der 
Fahrtzeit und zu einem nicht im verhältnisstehenden Neu-Versiegelungs-
grad durch den erforderlichen Straßenausbau (Straßenbreiten, Schlepp -
kurven) führen. 
Über Bike-& Ride-Angebote und denkbare On-Demand Nahverkehrsmit-
tel (Kleinbusse, o.ä.; siehe Abschnitt: Mobilstationen) findet die kleintei -
lige Erschließung der Wohnbereiche statt. Die Haltestellen am Rande des 
Plangebiets können damit komfortabel und sicher erreicht werden. Die 
Haltestellen auf der Straße Osttor werden perspektivisch auf die Höhe 
der im Rahmen des Wettbewerbs vorgeschlagene Mobilstation versetzt. 
Die Haltestellenabstände sind zu beachten. 
Da in den gewachsenen Bestandsquartieren in unmittelbarer Umgebung 
zum Wettbewerbsgebiet bisher keine Möglichkeit für den Bus besteht, 
zu pausieren, eine Linie zu beenden oder zu wenden, soll eine Buswen -
deanlage inkl. Bushaltestelle am Loddenweg – unter Wahrung des sehr 
erhaltenswerten Baumbestandes Am Loddenweg / Osttor – eingerichtet 
werden, um den Sportpark aus westlicher Richtung optimaler an Hiltrup 
anzuschließen.
Lage Biotop in den Vinnbüschen
(© Stadt Münster 2023)

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C.6.  Grün- und Freiraum
In das städtebauliche Konzept ist ein Grün- und Freiraumkonzept zu in -
tegrieren, das insbesondere der Lage des neuen Wohnquartiers im Über-
gangsbereich zu den angrenzenden Waldflächen bzw. zur freien Land -
schaft Rechnung trägt.  
C.6.1.  Erhaltenswerte Freiraumstrukturen 
Die Vinnbüsche entlang der Straße Osttor weisen eine hohe ökologische 
Wertigkeit auf und werden vor allem im westlichen Teil bereits heute 
vielfach für die Naherholung genutzt. Die im Süden vorhandenen Wald -
flächen sind zu erhalten. Hier liegt ein gesetzlich geschütztes Biotop.  Die 
Waldflächen schließen strukturell an das Waldgebiet Große Lodden an 
und umschließen das Wettbewerbsgebiet. Zur Sicherung der späteren 
Bebauung sind entsprechende Waldabstände (Vorgabe: 30 m) einzuhal -
ten (siehe Potenzial- und Restriktionsplan). Insbesondere der westliche, 
südlich der Sportanlagen gelegene Teil weist einen schützenswerten Alt-
holzbestand auf und wird bereits heute als eine Art „Waldpark“ genutzt. 
Die im Gebiet vorhandene Wallhecke ist gesetzlich geschützt. Sie ist zwar 
erhaltenswert, aber für die weitere Planung nicht unbedingt alternativlos 
zu berücksichtigen. Eine Erhaltung ist nur im Kontext zusammenhängen-
der Grünflächen mit einer Abstandsfläche von 10 m sinnvoll. Somit ist 
eine naturschutzrechtliche Befreiung mit der Auflage einer Ersatzhecken-
pflanzung an anderer Stelle unter Umständen möglich. Hierzu werden 
Aussa-gen von den teilnehmenden Teams erwartet. 
C.6.2.  Öffentliche Grünflächen
Öffentliche Räume sollen so gestaltet werden, dass eine hohe Aufent -
haltsqualität mit einer anspruchsvollen Freiraumgestaltung und einer 
hohen ökologischen Qualität in Einklang gebracht werden. 
Innerhalb des 22,7 ha großen Baugebietes sind ca. 20 % für öffentliche 
Grünflächen vorzuhalten. Diese umfassen die innere Grünerschließung 
des Gebietes sowie Flächen für konkrete öffentliche Bedarfe wie Spielflä-
chen, Parkanlage, etc. Die Grünflächen übernehmen zudem im Sinne 
einer Multicodierung Funktionen für die Förderung der Biodiversität, 
das Regenwassermanagement sowie als Träger des Fuß-/Radwegenet -
zes. Öffentliche Grünflächen mit Wegen entlang der Waldflächen sind 
wünschenswert, um notwendige bauliche Abstände zum Wald sinnvoll 
nutzen zu können ( siehe Potenzial- und Restriktionsplan ). Neben linien-
haften Elementen und Spielflächen (siehe Kapitel C 6.3.) soll jedoch auch 
ein zusammenhängender mindestens 4.000 m² großer öffentlicher Grün-
raum mit ausreichend Aufenthaltsqualität zur Naherholung geschaffen 
werden.

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Dort soll Raum für Begegnung, Stadtteiltreff und Erholung, insbesondere 
mit Bezug zur Mehrfamilienhausbebauung, angeboten werden.
Im öffentlichen Straßenraum sind vorrangig einheimische, standortge -
rechte Bäume zu wählen, das Kronenvolumen ist dem Straßentyp anzu -
passen. Der Straßenraum ist entsprechend der Richtlinie zur Planung und 
Ausführung von Baum- und Strauchpflanzungen im Verkehrsgrün auszu -
bauen. Baumstandorte im Straßenraum sind insbesondere hinsichtlich 
Baumarten, Größe und Wasserversorgung zukunftsfähig zu gestalten.
C.6.3.  Spielplatzflächen 
Im Wettbewerbsgebiet sind drei zentral gelegene und über das Gebiet 
verteilte Spielplätze vorzusehen. Einer ist in der Kategorie A (für alle Al -
tersgruppen), zwei in der Kategorie B/C (für Klein-/Schulkinder) vorzu -
sehen. Die Gesamtgröße der Spielplätze hat gemäß den Zielwerten der 
Grünordnung für Spielflächen ca. 6.000 m² (in Abhängigkeit von den 
tatsächlich geplanten Wohneinheiten) aufzuweisen. Einzelflächen sollen 
1.500 m² nicht unterschreiten. 
•	 Der Spielplatz Typ A  sollte eine Größenordnung von mindestens 
2.500 bis 3.000 m² vorhalten. Eine räumliche Anbindung an Sportflä -
chen und/ oder Schulflächen ist vorzusehen. 
•	 Die beiden weiteren Spielplätze Typ B/C  sind in einer Größenord -
nung von ca. 1.500 m² vorzusehen. 
Der Zuschnitt der Flächen soll eine gute Ausnutzbarkeit der Spielplätze 
für die Aufstellung von Spielgeräten gewährleisten. Eine gute Erschlie -
ßung, möglichst mit Anbindung an das zu planende Grünsystem, ist zu 
berücksichtigen. Eine direkte Lage an PKW-Stellflächen soll vermieden 
werden.
C.6.4.  Renaturierung des Erdelbaches 
Im nördlichen Teil des Plangebietes fließt der Erdelbach. Im Rahmen des 
Wettbewerbsverfahrens soll der Bachlauf im Bereich der städtischen Flä -
chen und außerhalb der Waldflächen renaturiert werden. Der Erdelbach 
soll im Zuge dessen im Bereich Haus Maser nach Süden (auf städtische 
Flächen) verschwenkt und offengelegt werden. Der Renaturierungsbe -
reich kann in einem 30 m breiten Gewässerentwicklungskorridor geplant 
werden (siehe Potenzial- und Restriktionsplan). Gewässerkreuzungen 
sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren, da jedes Brückenbauwerk/ jede 
Verrohrung einen Zwangspunkt am Gewässer darstellt, in dem es sich 
nicht frei entwickeln kann. Flächen für die Regenrückhaltung vor Einlei -
tung in das Gewässer sind gesondert einzuplanen (siehe Kapitel C.8.2).

Seite | 66
C.7. Versorgungsinfrastruktur   
Für das Wettbewerbsgebiet ist eine Versorgungsinfrastruktur für Energie, 
Müll und Wasser vorzuschlagen und im städtebaulichen Entwurf darzu -
stellen. 
C.7.1.  Energie: Strom
Zur Versorgung der Wohnbebauung werden etwa 10 Ortsnetzstatio -
nen (Trafo) benötigt – dabei versorgt etwa eine Ortsnetzstation ca. 100 
Wohneinheiten. Der Flächenbedarf beträgt pro Stationstyp ca. 5 x 8,5 m.
Für eventuelle Gewerbebetriebe, Mobilitätsstationen und Quartiersgara-
gen müssen zusätzliche Standorte vorgesehen werden.
C.7.2.  Energie: Wärme
In Abstimmungen mit dem lokalen Versorgungsträger, den Stadtwer -
ken Münster, sind verschiedene Energie-versorgungsmöglichkeiten mit 
unterschiedlichen Flächen- bzw. Standortanforderungen grundsätzlich 
denkbar. Die Investitionsentscheidung für eine der vorgeschlagenen 
Möglichkeiten obliegt den Stadtwerken, so dass folgende Rahmenbedin-
gungen den Stadtwerken einen Spielraum gibt:
Es ist eine Energiezentrale von ca. 180 m² Gebäude-Grundfläche mit 
Standort im zentralen Bereich der Wohnbebauung erforderlich. Unter 
dieser Vorgabe könnten die Energieversorgungsarten Kombination Fern-
wärme und lokale Nahwärmeversorgung; Abwasser-Wärmepumpe; Ka -
nalwasser-Wärmepumpe sowie warme Nahwärme mit Geothermie rea -
lisiert werden. 
Folgende allgemeine Anforderungen sind für die Planung der Energie -
zentrale zu berücksichtigen: 
•	 Erreichbarkeit für 40 t-LKW und Auto-Kran (nicht spontan, sondern 
planbar),
•	 Dauerhafte Erreichbarkeit für Service-Personal inkl. Kfz-Parkplatz 
(spontan),
•	 Lage im ersten Bauabschnitt zur Versorgung des nachfolgenden 
Hochbaus,
•	 Möglichst zentrale Lage bzw. nahe den Wärmequellen (z.B. Abwär -
mequellen),
•	 Nicht in verkehrsberuhigter Zone (grundsätzliche breitere Leitungs -
trassen in der Nähe der Energiezentrale erforderlich),
•	 Geringe Schallanforderungen im Umfeld, bestenfalls in der Nähe von 
Vorbelastungen, bauliche Trennung zu nicht vorbelasteten Gebäu -
den,
•	 Ebenerdige Verortung (nicht in Keller von Gebäuden).

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C.7.3.  Müll 
Es sollten möglichst kurze Fahrtwege durch wohnblockbezogene Müll -
sammelstellen in Form von Unterflurcontainern oder Abfallsammelanla -
gen erzeugt werden, die an der jeweiligen Haupterschließung anzuord -
nen sind. Eine entsprechende Anfahrbarkeit der Müllsammelstellen im 
öffentlichen Raum muss gewährleistet werden. Im städtebaulichen Ent -
wurf sind diese Flächen zu kennzeichnen. 
C.7.4.  Schmutzwasserentsorgung
Im Plangebiet sind Flächen für notwendige Schmutzwasserpumpwerke 
vorzusehen. Der Bedarf und die Verortung sind im Rahmen der Erstellung 
des Entwässerungskonzepts zu ermitteln.
Eine zusätzliche Fläche wird für die Umsetzung des Kläranlagenkonzeptes 
„Erweiterung Kläranlage Hiltrup“ unmittelbar im Bereich der Straße Ost -
tor benötigt. Die genannte Fläche für das Schmutzwasserpumpwerk kann 
beispielsweise im Zufahrtsbereich zum Wettbewerbsgebiet vorgehalten 
werden oder auch an einer anderen Stelle (idealerweise an der jetzigen 
Zufahrt). Wichtig ist die Zuwegungsmöglichkeit über einen 3,50 m brei -
ten Weg. Die Fläche muss rein für die Wasserwirtschaft ca. 500 m² groß 
sein. Synergien mit Flächen, die für die Energieversorgung eingeplant 
werden, sind zu prüfen und sofern möglich, darzustellen (siehe Abschnitt 
C.7.1 - Energie). 
C.8.  Umgang mit Wasser 
In das städtebauliche Konzept ist ein innovatives und wassersensibles 
Entwässerungskonzept zu integrieren, das insbesondere dem Überflu -
tungs- und Hochwasserschutz Rechnung trägt, den Erhalt des natürlichen, 
lokalen Wasserhaushalts gewährleistet sowie Maßnahmen zur Verbesse -
rung des Kleinklimas und der Verdunstungskühle beinhaltet (Stichwort 
„Schwammstadt“). Die Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikoma -
nagement NRW“ ist zu berücksichtigen (siehe Anlage C – Arbeitshilfe 
Starkregenrisikomanagement). 
C.8.1. Entwässerung des Wettbewerbsgebietes 
Zur Berechnung der Entwässerung des Wettbewerbsgebiets ist die Jähr -
lichkeit von mindestens einmal in fünf Jahren (T = 5) zu Grunde zu legen. 
Dabei sollte die Entwässerung möglichst unmittelbar vor Ort und natur -
nah zurückgehalten werden (z.B. durch Gründächer, Retentionsmulden 
und Regenrückhaltebecken). Es gilt für Einleitungen ins Gewässer der 
Grundsatz: Rückhaltung vor Einleitung! Aus gewässerökologischen Grün-
den ist jedoch von Regenrückhaltebecken im Dauerstau oder Stillgewäs -
sern mit Überlauf ins Gewässer abzusehen. Die Rückhaltung für den neu-
en B-Plan hat im Gebiet zu erfolgen.

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Die Maßnahmen am Gewässer dienen lediglich dem Schutz der Unterlie-
ger vor Überschwemmungen (HQ100).
Folgende Zielgrößen zur Aufstellung der Wasserbilanz müssen beach-
tet werden:
•	 Gebietsabfluss = 3 l/(s*ha)
•	 Gesamtniederschlag (langjähriges Mittel): 830 mm (100 %)
•	 Abfluss = 21,5 %
•	 Grundwasserneubildung = 16,2 %
•	 Verdunstung = 62,3 %
Restriktionsplan (© Stadt Münster 2022)

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Darüber hinaus sind im Entwässerungskonzept Aussagen zur Wirkung der 
Regenwasserbewirtschaftung im Hinblick auf zu erwartende Wetterext -
reme (z.B. Starkregen, Hitze/Trockenheit) und das Kleinklima zu treffen. 
Hierzu sind Berechnungen der Oberflächenabflüsse für starke Regener -
eignisse zu erstellen (siehe Anlage C – Arbeitshilfe Starkregenrisikoma -
nagement). 
Die Ableitung von Niederschlagswasser sollte ausschließlich mittels of -
fener, oberflächennaher, naturnah gestalteter und verdunstungsstarker 
Elemente stattfinden. Sie sind nach Möglichkeit weitgehend seitlich der 
geplanten Straßenzüge vorzusehen. Die Straßenbreiten sind dement -
sprechend zu dimensionieren (siehe Abschnitt C.5.2.). Die Entwässerung 
kann auch in Verbindung mit Grünelementen vorgesehen werden (z.B. 
Dach-/ Fassadenbegrünungen, Baumrigolen, multifunktional genutzte 
Flächen, etc.). Auf technische Anlagen mit geringem Verdunstungsfaktor 
ist zu verzichten.
Ein Boden- bzw. Versickerungsgutachten sowie eine grobe Fließwegana -
lyse des Erdelbaches ist der Anlage B beigefügt (siehe Anlage B – Versicke-
rungsgutachten/ Baugrunduntersuchung; Fließweganalyse - Erdelbach). 
Die natürlichen oberflächlichen Fließwege sind der Planung zugrunde zu 
legen, um mögliche Geländemodellierung zu vermeiden. Die Vermes -
sung des Bestandsgebietes dient als Grundlage (siehe Anlage A – Plan -
grundlage Aufmaß). Die Geländemodellierung ist für den Starkregenfall 
so zu entwickeln, dass Notwasserwege das Überflutungsrisiko minimie -
ren. Frei- und Verkehrsflächen sind als multifunktional nutzbare Flächen 
in die Konzeption der Notwasserwege mit einzubeziehen und darzustel -
len. Die Notwasserwege sollen sich in Richtung Gewässer orientieren. 
Die städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption ist so anzule -
gen, dass das Überflutungsrisiko der Bestandsbebauung durch die Neu -
planung nicht steigt. Gegebenenfalls erforderliche Erdbewegungen bzw. 
Aufschüttungen sind möglichst gering zu halten und in den geforderten 
Schnittansichten durch das Plangebiet (siehe Kapitel A.14.2. – Abgabe -
leistungen der 2. Phase) darzustellen. Um das im Wettbewerbsgebiet so-
wie durch die Straße Osttor anfallende verschmutzte Niederschlagswas -
ser der versiegelten Verkehrsflächen zu behandeln, ist abhängig von der 
Verkehrsbelastung eine Niederschlagswasserwasserbehandlungsanlage 
vorzusehen (siehe Kapitel C.7.4 – Schmutzwasserentsorgung). Aufgrund 
des zu erwartenden Verschmutzungsgrades ist eine hochwirksame Anla -
ge in Form eines Retentionsbodenfilters vorzusehen. Eine entsprechende 
Fläche für diese Anlage ist innerhalb des Plangebiets im Konzept vorzu -
halten.

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C.8.2. Hochwasserschutz
Zum Schutz der Unterlieger muss eine Hochwasserrückhaltung für den 
Erdelbach an zwei Stellen in den Ausgleichsflächen zum Wettbewerbs -
gebiet berücksichtigt werden (Orientierungshilfe für Flächen siehe Res -
triktionsplan). Maßgebliche Bemessungsgrundlage ist das 100-jährliche 
Hochwasserereignis (HQ100).   
Die ca. 7 ha große Fläche im Norden dient als Hauptausgleichsfläche und 
soll im Hochwasserfall als Polder für den Erdelbach genutzt werden. Der 
Erdelbach müsste in diesem Zusammenhang südöstlich des Fuß- und 
Radwegs an den Rand der Ausgleichsfläche verlegt und im Bereich der 
Hoflage Haus Maser (Osttor 111) entrohrt und in diesem Zuge ökolo -
gisch verbessert werden (siehe Kapitel C.6.4). Die Offenlegung über das 
Wettbewerbsgebiet ist einzuplanen, eine Durchgängigkeit entsprechend 
der EG-Wasserrahmenrichtlinie das Ziel. 
In der nördlichen Ausgleichsfläche ist ein ausreichend großes, mögichst 
naturnahes Rückstauvolumen (Polderfläche) von bis ca. 13.500 m² vor-
zuhalten: 
•	 V (100-jährlich) = 6.100 m³; Bei einem flächigen Einstau von 0,50 m 
ergibt sich eine erforderliche Fläche von 13.500 m², bei einem höhe -
ren Einstau dementsprechend weniger. 
•	 V (extrem) = 9.150 m³; bis ca. 20.000 m²
In der südöstlichen Ausgleichsfläche ist eine Polderfläche von bis zu ca. 
3.500 m² vorzuhalten: 
•	 V (100-jährlich) = 990 m³ 
•	 V (extrem) = 1.560 m³ 
Die eingetragenen Gräben südöstlich von Haus Soest sind zurzeit keine 
öffentlichen Gewässer. Der Zustand ist unbekannt. Eine Ableitung von 
Niederschlagswasser über diese Gräben ist nicht gewünscht.
C.9. Ideenteil: Zentrumserweiterung (1.Phase)
Im Rahmen der ersten Phase des Wettbewerbs soll der Kreuzungsbereich 
Osttor / Loddenweg städtebaulich neu geordnet und als Quartierszent -
rum bzw. Treffpunkt mit Identifikationsraum gestaltet werden. 
Dafür steht der Parkplätz am Kreuzungsbereich Osttor / Loddenweg, die 
angrenzenden Flächen der Bücherei/ des Pfarrheims sowie das Gebäude 
des TuS Hiltrup zur Verfügung. Aktuell befindet sich die Stadt in Abstim -
mung mit der Kirchengemeinde, inwieweit der Kirchenbau der Katholi -
schen Kirche St. Marien zu erhalten ist.

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Der räumlich etwas abgesetzte Kirchturm ist bei der Neugestaltung zu 
integrieren genauso wie der aktuell in Bau befindliche Neubau der Rus -
sisch-Orthodoxen Kirchengemeinde (Osttor 85b) (vgl. Anlage B – Neu -
baupläne russisch-orthodoxe Kirche). 
Im Nordwesten grenzen das Tageshaus St. Marien, das Kita-Gemeinde -
gebäude sowie die Marienschule an. Diese sind vollständig zu erhalten. 
Auch das Schalthaus im Zentrum (Loddenweg 2a) soll erhalten bleiben, 
da eine Umlegung unwirtschaftlich ist.
Die hainartige Grünfläche mit wertvollem Baumbestand im Bereich der 
katholischen Kirche und auf der südlich gelegenen Fläche am Loddenweg 
wird als „grünes Entrée“ in den Siedlungsbereich nördlich des Osttors als 
erhaltenswert eingestuft. Sofern Waldflächen im Rahmen einer geplan -
ten Zentrumserweiterung in Anspruch genommen werden, ergibt sich 
ein erheblicher Mehrbedarf an Ausgleichsflächen. 
TIM-online
Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 05.04.2023 um 10:19 Uhr erstellt.
Land NRW 2023 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste.
Erhaltenswerte 
Grünstrukturen
Sportflächenentwicklungsplanung
Osttor
Kath. Kirche
St. Marien
Tageshaus
Bücherei/ 
Pfarrheim
zu erhaltenes 
Schalthaus
TuS Hiltrup
Neubau russisch-orthodoxe 
Kirchengemeinde
Wettbewerbs-
gebiet
Kirchturm
Loddenweg
Kita
H
H
Übersichtsplan Ideenteil zur Zentrumserweiterung (© Stottrop Stadtplanung 2023 auf Luftbildgrundlage von TIM-online 2023)

Seite | 72
In Hiltrup-Ost besteht Bedarf an Begegnungs- und Kulturproduktionsräu-
men, die es ermöglichen, Nachbarschaftskultur zu leben. Dabei kommt 
der grundsätzlichen Zugänglichkeit der Erdgeschosszonen für die Öffent-
lichkeit mit niederschwelligen bzw. einladenden Eingangsbereichen für 
Gäste und Passanten eine hohe Bedeutung zu.
Unter dieser Maßgabe sind folgende Bausteine unterzubringen: 
•	 Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.800 
bis 2.000 m² VKF,
•	 optional Lebensmitteldiscounter (für den Fall, dass das Kirchenge -
bäude nicht erhalten bleibt), 
•	 Drogeriemarkt, 
•	 kleinteiliger Einzelhandel / Dienstleistungen (wie bspw. Bäckerei, Flo-
rist, Gastronomie, Bankfiliale etc.), 
•	 soziale Infrastruktur (mit Begegnungs- und Kulturproduktionsräu -
men für Nachbarschafts- und Vereinstref-fen sowie mindestens ein 
300 m² großen Multifunktionsraumes für die Kirche St. Clemens).
•	 Mobilstation (Ausstattungselemente und Größenvorgabe siehe Ab -
schnitt C.5.2.), 
•	 Aufenthaltsmöglichkeiten mit hoher Qualität, die z.B. über besonders 
attraktive Grünanlagen als Erho-lungs- oder Spielraum fungieren kön-
nen., 
Folgende Bausteine können zusätzlich auch im Wohngebiet (bspw. in 
Kombination mit den Quartiersgaragen/ Kfz-Sammelgaragen/ Mobil -
station) untergebracht werden: 
•	 kleinteiliger Einzelhandel / Dienstleistungen (wie bspw. Bäckerei),
•	 Räume für soziale und kulturelle Infrastruktur (mit mindestens ca. 
100 m² große Begegnungs- und Kultur-produktionsräumen für Nach-
barschafts- und Vereinstreffen / Kursangeboten sowie mindestens ein 
ca. 300 m² großer Multifunktionsraum für die Kirche St. Clemens).
C.10. Immissionen 
C.10.1. Lärm
Im Nahbereich der Straße Osttor besteht eine sehr hohe Lärmvorbelas -
tung durch Straßenverkehrslärm. Die verkehrlichen Auswirkungen des 
Vorhabens im öffentlichen Straßenraum werden noch gutachterlich be -
wertet. Die anlagenbezogene Lärmvorbelastung durch die benachbarte 
Sportanlage ist ebenfalls noch gutachterlich zu beurteilen. Die städte -
baulichen Entwürfe sollen durch geeignete konzeptionelle Maßnahmen 
angenehme akustische Bedingungen herstellen. Das betrifft insbesonde -
re die Anordnung und Ausbildung von Freiräumen sowie von lärmsensib-
len und lärmintensiven Nutzungen zueinander.

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Lärmtechnische Konflikte können insbesondere an der westlichen Gren -
ze der geplanten Wohnbebauung im Nahfeld der Straße durch den 
Parkplatzlärm bei Sportereignissen auftreten. Im Bereich des geplanten 
Parkplatzes sollte jedoch ein aus Sicht des Immissionsschutzes weniger 
konfliktträchtiges Nebeneinander mit der Schule vorgesehen werden. 
C.10.2. Hochspannungsleitung
Das Wettbewerbsgebiet wird im Südwesten, im Bereich der Vinnbüsche, 
durch eine 110-kV-Bahnstromleitung (465 Münster – Osnabrück, Mast -
feld 4663 – 4661) gekreuzt. In der Nähe der Hochspannungsleitung ist 
mit elektromagnetischen Beeinflussungen zu rechnen. Die Leitung ist mit 
einem zu beiden Seiten verlaufenden Schutzstreifen von 30 m (vgl. An -
lage B – Lageplan Hochspannungsleitung) wie folgt zu berücksichtigen: 
•	 Eine Bebauung im Schutzstreifen ist grundsätzlich zulässig, sofern 
die Sicherheitsabstände und Höhenbeschränkungen gemäß der EN 
50341 / VDE 0210 gewährleistet werden (u. a. Mindestabstand für 
begehbare	Dachflächen	mit	einer	Dachneigung	≤	15°	min.	5	m;	Min-
destabstand für nicht-begehbare Dachflächen mit einer Dachneigung 
>15°	und	Anpflanzungen	min.	3	m).	
•	 Die Bodenbeschaffenheit (in Form von Aufschüttungen bzw. Boden -
abtragungen) darf im Umkreis von 15 m zu den jeweiligen Masten aus 
statischen Gründen nicht verändert werden. 
•	 Neuanpflanzungen dürfen im Schutzstreifen eine Höhe von 3,5 m 
nicht überschreiten. 
•	 Vermeidung öffentlicher Spielplätze im Schutzstreifen.
•	 Private Gartenbereiche sind möglichst zu vermeiden.
C.11.  Realisierung  
Das Wettbewerbsgebiet soll in mehreren Bauabschnitten realisiert wer -
den. Es ist eine logische, in sich funktionierende Bauabschnittsbildung 
vorzuschlagen und darzustellen. Die Abschnittsbildung muss folgende 
Vorgaben berücksichtigen: 
•	 Im ersten Bauabschnitt sind sowohl die Grundschule als auch eine 
Kita vorzusehen. 
•	 In jedem Bauabschnitt muss der maßnahmenbedingte Kitabedarf 
in Höhe von 0,017 Kita-Gruppen je geplanter Wohneinheit gedeckt 
werden. Insgesamt löst das neue Baugebiet einen Bedarf von 18 Ki -
ta-Gruppen aus.

Beratungsverlauf (4)

25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 22.1.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 32.2.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (31)

  • Heidestraße
  • Hiltruper Straße
  • Westfalenstraße
  • Hammer Straße
  • Meinenkampstraße
  • Rubensstraße
  • Marktallee
  • Albersloher Weg 33
  • Angelsachsenweg
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Loddenweg 2a
  • Fichtenweg
  • Zum Erlenbusch
  • Am Herzkamp
  • Am Roggenkamp
  • Am Blaukreuzwäldchen
  • Schopenhauerstraße
  • Wolbecker Windmühle
  • Marienkirchweg
  • Virchowstraße
  • Vogelrohrsheide
  • Bockhorststraße
  • Zum Kaiserbusch
  • Kanalpromenade
  • Rohrkampstraße
  • Loddenheide
  • Bachstraße
  • Promenade
  • Ringstraße
  • Hohe Ward
  • Osttor 161

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Details

Aktenzeichen
V/0248/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2023
Erstellt
18.04.2023 15:49