V/0888/2008
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft, Weiterqualifizierung für Ergänzungskräfte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
14395 Zeichen
V/0888/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft; Weiterqualifizierung für Ergänzungskräfte Beratungsfolge 18.11.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.11.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 02.12.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 10.12.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Errichtung eines Bildungsganges Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG wird zum 01.02.2009 (Beginn des 2. Halbjahres im Schuljahr 2008/2009) oder spätestens am 01.08.2009 (Beginn des Schuljahres 2009/2010) folgender Bildungsgang errichtet: Anne-Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster Weiterqualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte mit langjähriger Berufserfahrung in Tageseinrichtungen für Kinder zur Staatlich geprüften Erzieherin bzw. zum Staatlich geprüf- ten Erzieher (Anlage E APO-BK) Kosten/Folgekosten 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - durch die Errichtung des Bildungsganges keine Investitionskosten und - Gesamtkosten in Höhe von 1.650 € p.a. entstehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für Verwaltung und Unterricht werden aus den zur Verfügung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert. Vorlagen-Nr.: V/0888/2008 Auskunft erteilt: Thomas Woltering Ruf: 492 40 16 E-Mail: WolteringThomas@stadt- muenster.de Datum: 27.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0888/2008 Sachverhalt: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (...), für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweite- rung von Bildungsgängen an Berufskollegs (...) zu behandeln. Der Rat ist gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentli- cher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 65 SchulG). 2. Anlass Das Anne-Frank-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung eines neuen Bildungs- ganges unterbreitet. 3. Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges Weiterqualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte mit langjähriger Berufserfah- rung in Tageseinrichtungen für Kinder zum/zur Staatlich geprüfte/n Erzieher/in (An- lage E APO-BK) Das Ausbildungskonzept „Verkürzte integrierte Erzieherausbildung unter verstärkter Einbe- ziehung der vorhandenen Praxiserfahrungen“ richtet sich an Ergänzungskräfte, die in aner- kannten sozialpädagogischen Einrichtungen ein hohes Maß an Vorerfahrungen in der Ar- beit mit Kindern und Jugendlichen in Form von einschlägiger Berufserfahrung von mindes- tens fünf Jahren (bei Vollzeit, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechende Verlängerung) er- worben haben und diese in die Ausbildung einbringen können. Aufnahmevoraussetzungen sind darüber hinaus der Hauptschulabschluss und ein Berufsabschluss in Form einer Aus- bildung als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger oder Staat- lich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer. Folgende Organisationsmodelle sind denkbar: Modell A Modell B Stundenumfang Fachschule 2400 h 2400 h Stundenumfang Praktikum 600 h 600 h Wochenstunden 14,40 h 12,00 h Unterrichtsabende/Woche 3 2-3 Dauer 2,5 Jahre 3,0 Jahre Beginn der Maßnahme 01.02.2009 01.08.2009 Ende der Maßnahme 31.07.2011 31.07.2012 - 3 - V/0888/2008 Der Unterricht findet in beiden Modellen abends berufsbegleitend statt. Weitere Unter- richtseinheiten werden als begleitete Selbstlern- und Praxisphasen gestaltet, so dass der theoretische Teil der Ausbildung insgesamt 2400 Unterrichtsstunden umfasst. Das Berufs- praktikum ist integraler Bestandteil der Ausbildung. In jedem Fall endet die Ausbildung zum Ende eines Schuljahres und wird zeitgleich und möglichst inhaltsgleich mit der Abschluss- prüfung der Fachschule für Sozialpädagogik durchgeführt. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich somit an den Lehrplänen der Fachschule für Sozial- wesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Die konkreten Unterrichtszeiten und –tage werden in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und auch in Absprache mit dem ESPA-Berufskolleg vereinbart. Die Abschlussprüfung vermittelt den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Erziehe- rin/Staatlich anerkannter Erzieher. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist nicht möglich. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 12.09.2008 zuge- stimmt. 3.2 Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der Agentur für Arbeit sowie der Nachbarkreise und der Stadt Rheine er- beten. Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine be- stehen keine Bedenken, den geplanten Bildungsgang einzurichten. Der Bildungsgang Weiterqualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte mit langjähriger Berufserfahrung in Tageseinrichtungen für Kinder zum/zur Staatlich geprüfte/n Erzieher/in (Anlage E APO-BK) ist im Vorfeld zwischen der Schulleitung und der Schulaufsicht auf der Basis des bestehenden Schulprogramms intensiv schulfachlich besprochen und abge- stimmt worden. Die Schulverwaltung hat mit Schulaufsicht das Errichtungsvorhaben inten- siv besprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster die Errichtung. Die Agentur für Arbeit unterstützt die Errichtung dieses Bildungsganges. Die politischen Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen des Arbeitskreises „Weiterent- wicklung der Berufskollegs“ unterstützen die Errichtung des Bildungsganges, sofern auf- grund der Einrichtung kein zusätzlicher Raumbedarf geltend gemacht wird. 3.3 Kontext zum Errichtungsvorhaben und Bewertung durch die Verwaltung Das Errichtungsvorhaben ist im Kontext des KinderBildungsgesetz (KiBiz) zu sehen und zu bewerten. Das KiBiz ist am 01. August 2008 in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Ein- führung von drei Gruppenformen: Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung, Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren, Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter, mit ausgewiesenen Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden, an denen sich die Per- sonalausstattung einer Kindertageseinrichtung orientieren soll. Nur in der Gruppenform III ist der Einsatz von Ergänzungskräften ausdrück lich vorgesehen, wobei im Rahmen der in - 4 - V/0888/2008 den Gruppenformen I und II ausgewiesenen sonstigen Fachkraftstunden oder aus den ver- fügbaren Mitteln aus der Summe der Kindpauschalen Ergänzungskräfte eingesetzt werden können. In der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personal-schlüssel zum KiBiz sind Übergangsregelungen beschrieben. Danach ist der Einsatz von Ergän- zungskräften in den Gruppenformen I und II auf Fachkraftstunden bis zum 31. Juli 2011 möglich, sofern sie über eine einschlägige Ausbildung (z.B. zur Kinderpflegerin/ Kinderpfle- ger) oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und mindestens seit dem 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig sind. Über den 31. Juli 2011 hinaus ist ein Einsatz in den Grup- penformen I und II auf den Fachkraftstunden nur noch möglich, wenn sich Ergänzungskräf- te zu einer sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifiziert oder mit einer solchen Weiter- qualifizierung begonnen haben. Der Bedarf für die Gruppenform III wird wegen des sukzes- siv vorgezogenen Einschulungsalters kontinuierlich sinken. Diese neuen Zugangsvoraussetzungen können in unterschiedlicher Weise erworben wer- den: I. Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik: Erzieher/in und Fach- hochschulreife oder Berufliches Gymnasium: Erzieher/in und Allgemeine Hochschul- reife II. Externenprüfung III. Weiterqualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte mit langjähriger Berufserfah- rung in Tageseinrichtungen für Kinder zum/zur Staatlich geprüfte/n Erzieher/in (Anla- ge E der APO-BK) Das Regelsystem (I) umfasst Angebote in Vollzeit, die auch den Erwerb höherer Schulab- schlüsse zum Ziel haben. Die Vorbereitung auf die Externenprüfung (II) findet in eigener Verantwortung der Interessenten statt. Neben einem Nachweis der beruflichen Qualifikation ist auch der Nachweis des mittleren Schulabschlusses erforderlich. Für Ergänzungskräfte, deren Berufsabschluss und auch der Schulbesuch schon längere Zeit zurückliegen, jedoch über einen Hauptsch ulabschluss und Berufserfahrung verfügen, fehlt ein Qualifizierungsangebot, um die neuen fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen und damit die Grundlage zur Existenzsicherung zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) eine Wei- terqualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte mit langjähriger Berufserfahrung mit dem Ziel entwickelt, sie zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ zu qualifizieren und dadurch ihren Einsatz in jeder Gruppenform zu ermöglichen (III). In Form eines Schulversuches hat die Bezirksregierung Münster in Absprache mit dem MSW je Bezirk fünf Standorte (regionale Streuung zur Optimierung der Anfahrtswege unter Berücksichtigung der Schulprofile) festgelegt. Im Regierungsbezirk Münster sind die Stand- orte Gelsenkirchen, Recklinghausen, Beckum, Steinfurt, Bocholt und Münster ausgewählt worden. Als kirchlicher Träger für die Region ist das ESPA-Berufskolleg ausgewählt wor- den. Ohne Weiterqualifizierung sind Ergänzungskräfte von Kündigungen bedroht. Dieser neue Bildungsgang schließt die Bildungsangebotslücke für Ergänzungskräfte in Beschäftigungs- verhältnissen. Weiterhin bietet er eine Chance, die Tageseinrichtungen und die Träger in ihrem Bemühen um die Verbesserung des Bildungs- und Betreuungsangebotes zu unter- stützen, indem passgenaue Angebote zur weiteren Qualifikation des Personals beitragen. - 5 - V/0888/2008 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat in Form einer Abfrage das Interesse und den Bedarf in den Tageseinrichtungen erhoben. Ergebnis ist, dass sehr viele Ergänzungs- kräfte angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen hoch sensibilisiert sind und aus un- terschiedlichen Motiven wie z.B. Existenzsicherung durch Weiterqualifizierung, Wunsch nach zusätzlicher fachlicher Qualifikation etc. ein sehr großes Interesse an detaillierten In- formationen zum neuen Bildungsangebot besteht und auch an einer konkreten Teilnahme. Ebenso ist ein fachlicher Austausch zwischen der Abteilung Tagesbetreuung für Kinder und den Fachschulen über die Lerninhalte der Weiterqualifizierungsmaßnahme abgesprochen. Im Anne-Frank-Berufskolleg werden mehrfach wöchentlich Beratungsgespräche und Tele- fonate mit Ergänzungskräften zum Thema Weiterqualifizierung geführt. Angesichts der Mehrfachbelastungen durch Beruf, Familie und Weiterbildung wird auch gleichzeitig realistisch eingeschätzt, dass bei einer Teilnahme an der Weiterqualifizierung ein hohes Maß an Engagement, Motivation und Organisation des Alltags, Belastbarkeit und Durchhaltevermögen gefordert ist. Eine Auswertung und Bewertung einer konkreten Befragung in Kindertageseinrichtungen durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat zum Ergebnis, dass allein aus dem Stadtgebiet Münster ca. 95 Ergänzungskräfte zuzüglich der Ergänzungskräfte aus dem Umland wegen der guten verkehrstechnischen Anbindung Weiterqualifizierung ein Interes- se bekundet haben. Die Kapazität am Anne-Frank-Berufskolleg umfasst eine Eingangsstufe für 31 Personen (Frequenzhöchstwert). Im Ergebnis bewertet die Verwaltung die Erweiterung des Angebotes als dringend erforder- lich und unstrittig wichtig für die Stadt Münster und die Region. Die Verwaltung befürwortet den Errichtungsantrag. 4. Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzie- rung 4.1 Räumliche Ausstattung und Sachausstattung Die vorhandene Raumkapazität im Anne-Frank -Berufskolleg ist ausreichend, um den Bil- dungsgang einzurichten. Zusätzliche Investitionen fallen nicht an, da aufgrund der bereits am Anne-Frank-Berufskolleg bestehenden Bildungsgänge die erforderliche Sachausstat- tung vorhanden ist und somit die vorhandene Infrastruktur in den Abendstunden genutzt wird. Durch die Erweiterung des Bildungsangebotes entstehen Kosten in Höhe von ca. 150 € für Aufwendungen im Anne-Frank-Berufskolleg in der Schulverwaltung und für den Unter- richt (Betrag für 30 Personen) 4.2 Schülerfahrkosten Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VvzSchfkVO) werden Fahrkosten für den Besuch der Bildungsgänge der Fachschule (§ 22 Abs. 8 SchulG) nicht übernommen. 4.3 Lernmittel Die Sonderregelung, dass Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder vergleichbarer Vorschriften erhalten, von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen sind, ist mit dem Schuljahr 2007/2008 ausgelaufen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 gilt wieder der Schulträgeranteil von zwei Drittel des Durchschnittsbetrages. Für den Bildungsgang Fach- - 6 - V/0888/2008 schule sind nach § 3 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge bis zu 224 € vorgese- hen, so dass für Lernmittel ca. 1.500 € p.a. anfallen. 5. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zustimmt, wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0888/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37