V/0230/2017
Freigabe des Entwurfes zur 2. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster für die Öffentlichkeitsbeteiligung und das weitere Bearbeitungsverfahren
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Anlage 1 zur Vorlage V_0230_2017
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• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Lebensmitteldiscounter Lebensmittelsupermarkt Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus Kleinteiliger Nahversorger 700 m – Radius Blau: innerhalb ZVB Orange: außerhalb ZVB Lebensmitteldiscounter Lebensmittelsupermarkt Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus Kleinteiliger Nahversorger 700 m – Radius Blau: innerhalb ZVB Orange: außerhalb ZVB 2 km – Radius o () X () X () () () (X) () (X) () ()
Anlage 2 zur Vorlage V_0230_2017
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Aulaga zZ ur Vorlage vV/lo238/Lo77 A-S/0004/2015 CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion FDP Piraten Bündnis 90 / Die Grünen/GAL _ Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung Münster-Südost Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Am Steintor 50 48167 Münster Münster, den 13.01.2015 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster Antrag: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster das Gebiet, das den zentralen Versorgungsbereich Wolbeck Mitte beschreibt, an der Münsterstraße nach Norden erweitert werden kann, so dass auch der K+K Markt (Klaas & Kock) von diesem Bereich erfasst wird. Begründung: Im Süden ist der Zentrale Versorgungsbereich Wolbecks durch den Edeka Markt als Vollsortimenter und den Disco- unter Lidl, die in jüngerer Zeit großflächige moderne Verkaufsflächen entwickelt und gebaut haben, gut abgedeckt. m Norden Wolbecks ist bislang eine entsprechende Entwicklung unterblieben. Zwar konnte der Discounter Aldi mit seinem Neubau an der Münsterstraße eine Verbesserung dieser Situation herbeiführen, der Vollsortimenter Klaas & Kock, der sich außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs befindet, jedoch nicht. Um die notwendige Erweiterung der Verkaufsflächen auf ca. 1500 qm zu ermöglichen, müsste der Bereich, der den zentralen Versorgungsbereich umfasst, an der Münsterstraße nach Norden erweitert werden. Die Einwohnerzahl Wolbecks ist durch das Wohngebiet Goldbrink/Lerschmehr auf der westlichen Seite der Müns- erstraße und dem Baugebiet Wolbeck Nord auf der gegenüberliegenden nördlichen Seite deutlich angewachsen, wobei das Baugebiet Wolbeck Nord noch nicht abgeschlossen ist. Diese Wohngebiete liegen im unmittelbaren Ein- zugsbereich der beiden Märkte. Durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße wird darüber hinaus das Entwicklungskonzept Wolbeck Zentrum, das im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Aktive Stadt und Ortsteilzentren‘ begonnen worden ist, die At- raktivität diese Stadtteils weiter verbessern. Ein Neubau, wie er von Klaas & Kock beabsichtigt ist, würde sicher auch Anreize schaffen, die in der Nachbarschaft befindlichen Immobilien aufzuwerten. Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten. Für die CDU-Fraktion Fürdie SPD-Fraktion Für die Fraktion Für die FDP Für die Piraten Bündnis 90 / Die Grünen Franz-Josef Ruwe Kurt Pölling Reiner Borchert Willi Schriek Birgit Hemecker
Beschlussvorlage
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V/0230/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Freigabe des Entwurfes zur 2. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster für die Öffentlichkeitsbeteiligung und das weitere Bearbeitungsverfahren Beratungsfolge 27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 03.05.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 10.05.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Entwurf des fortzuschreibenden Einzelhandels - und Zentrenkonzepts (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Gr undlage dieses Konzeptentwurfes und nach Ma ßgabe des Vorschlags unter Punkt 2 der Begründung das weitere Beteiligungs - und Beratungsverfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes durchzuführen. 3. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Mün ster-Südost Nr. A - S/0004/2015 (Anlage 2) und der Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL im Rat der Stadt Münster „Prüfantrag Einzelhandel Sentrup Nord“ an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (Anlage 3) sind damit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0230/2017 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 492 61 17 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 27.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0230/2017 Begründung: Zu Beschlusspunkt 1. Auftragsgrundlage: Im März 2015 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster fortzuschreiben (vgl. Vorlage V/0144/2015). Anlass für die Fortschreibung des bestehenden und bewährten Konzepts aus dem Jahr 2009 sind die Aktualisie- rung der veralteten Bestands - und Prognosegrundlagen (z. B. der Einwohner - und Kaufkraftentwick- lung), die Einbeziehung zwischenzeitlich realisierter Einzelhandelsprojekte, die Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowie die Bewertung der Auswirkungen und Herausforderungen des wac h- senden Online-Handels. Zielsetzung ist die Gewinnung einer rechtssicheren, grundlegenden und stra- tegischen Arbeitsbasis für die zukünftige Einzelhandels - und Stadtentwicklung sowie deren baulei t- planerische Umsetzung. Bisheriger Erarbeitungsprozess: Die Verwaltung wurde bei der Erarbeitung des Entwurfes zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzpets durch das Büro Stadt und Handel aus Dortmund unterstützt. Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Regelungen des Konzepts wurden alle wichtigen Arbeitsschritte und Konzep t- bausteine in einem begleitenden Arbeitskreis mit den relevante n Behörden und Org anisationen des Einzelhandels erörtert und die Kerninhalte weitgehend abgestimmt. Der Arbeitskreis setzt sich, neben Vertretern der Stadtverwaltung, der Wirtschaftsförderung Münster GmbH und Münster Marketing, aus Vertretern der Industrie - und Handelskammer Nord Westfalen, der Han dwerkskammer Münster, des Handelsverbandes NRW Westfalen -Münsterland e.V. und der Bezirksregierung Münster sowie, w e- gen der besonderen Bedeutung der City/Innenstadt für das Oberzentrum und den Einzelhandel s- standort Münster, der „ISI - Initiative Starke Innenstadt Münster“ zusammen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) sowie der Au s- schuss für Liegenschaften und strategisches Flächenmanagement (ALWF) wurden mehrfach, zuletzt mit dem Zwischenbericht zur Konzeptfortschreibung im November 2016, über die Arbeit sschritte und über den e rreichten Bearbeitungsstand informiert. Zudem wurde auch die interessierte Öffentlichkeit über die Auftaktveranstaltung im April 2016 eingebunden ( vgl. Dokumentation der Auftaktveransta l- tung am 5. April 2016, www.stadt-muenster.de/fortschreibung-des-einzelhandels-und- zentrenkonzepts). Anregungen Dritter Im Zeitraum der bisherigen Entwurfserarbeitung sind bei der Verwaltung folgende Hinweise und A n- regungen Dritter mit Bezug auf die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster eingegangen: Unternehmen der Lebensmittelbranche aus Münster: Überlegungen und Anregungen zu Einze l- handelsentwicklungen an unterschiedlichen Standorten im Stad tgebiet (mehrere der Anr egungen wurden berücksichtigt, so z. B. die Ausweisung einer Nahversorgungslage im Stadtteil Sentrup, Standort Wartburgschule, vgl. Anlage 1, Kapitel 7) Einwohner am Horstmarer Landweg in Gievenbeck: Wunsch nach Verbesserung der w ohnungs- nahen Grundversorgung im Wohngebiet Horstmarer Landweg, Vorlage Unterschriftenliste mit 100 Unterschriften (diese Anregung wurde durch die Ausweisung einer Nahversorgungslage an der Austermannstraße berücksichtigt, vgl. Anlage 1, Kapitel 7) Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V.: Wunsch nach Einbindung der Ergebnisse der Mitgliederbefragung zum Thema „Weiterentwicklung des Einzelhandelskonzepts“ im Sommer 2016 (die Positionen und Umfrageergebnisse betreffen vielfältige Themen im Aktionsu mfeld des Handels, z. B. bessere Auslastung des Wochenmarktes auf dem Domplatz am Mit twoch und sind z. T. bereits maßnahmenorientiert, haben aber überwiegend keine Relevanz für die Kernthemen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts; eine Würdigung erfolgt im Zu sammenhang mit der A b- - 3 - V/0230/2017 wägung der eingehenden Anregungen und Hinweise im Zuge der anstehenden Öffentlichkeitsb e- teiligung zum vorliegenden Entwurf ) Handorfer Kaufmannsgilde e.V.: Wunsch nach Streichung des Entwicklungsstandortes zur A n- siedlung von Nahversorgungseinrichtungen östlich des Kreisverkehrs zwischen Handorf und Do r- baum i. V. mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster (dieser A nregung wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Handorf Rechnung getragen, vgl. B e- gründung weiter unten und Anlage 1, Kapitel 7). Der vorliegende Entwurf für die 2. Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster wurde somit in Kenntnis und Reflexion der oben aufgeführten Hinweise und Vorschläge Dritter era r- beitet, denen im vorliegenden Entwurf tlw. Rechnung getragen werden konnte. Förmlich werden diese Vorschläge jedoch, nach Freigabe des Entwurfes im Zuge der Beratung und Beschlussfassung dieser Vorlage, als Anregungen im Zuge der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl . Begründung zu Beschlusspunkt 2) aufgenommen und bewertet. Grundsätzlich besteht für die Eingeber die Möglic h- keit, ihre Anregungen auf der Grundlage des Entwurfes für die Öffentlichkeitsb eteiligung zu erneuern oder ggf. zu ergänzen. Kernbausteine und wesentliche Veränderungen gegenüber dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept 2009 Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung nunmehr einen umfassenden, auf der Grundlage der Erört e- rungsergebnisse des begleitenden Arbeitskreises basierenden und die Anregungen aus d er Auftakt- veranstaltung und den Zwischenpräsentationen im ASSVW und ALWF aufgreifenden Entwurf für die anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentre nkonzepts Münster vor. Die Kernbausteine orientieren sich am Grundg erüst des bestehenden Ko nzepts 2009 und werden auf der Basis aktueller Grundlagen und Anforderungen an eine zukunftsfähige und stad t- verträgliche Einzelhandelsentwicklung sowie -steuerung fortgeschrieben. Innerhalb der Kernbauste i- ne sind schlagwortartig die folgenden Aktualisierungen und Veränderungen gegenüber dem best e- henden Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2009 zu nennen: Rechtliche Rahmenbedingungen (vgl. Anlage1, Kapitel 2) Fokussierung auf aktualisierte Rechtsgrundlagen zum Schutz zentraler Versorgun gsbereiche: Landesentwicklungsplan NRW, Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel und laufende Rechtsprechungen Markt- und Standortanalyse (vgl. Anlage 1, Kapitel 4) Analyse der Angebots- und Nachfragestrukturen des Einzelhandels unter Berücksichtigung der Einzelhandels- und Einwohnerentwicklung seit 2009. Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen bis 2025 (vgl. Anlage 1 Kapitel 5). Unter Berücksichtigung der Effekte des Strukturwandels im Einzelhandel, der prognostizie rten Einwohner- und Kaufkraft entwicklung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen des Online - Handels ergibt sich für den stationären Einzelhandel in Münster bis 2025 ein Entwicklungsp o- tenzial von bis zu 51.000 m² Verkaufsfläche für Ansiedlungen und Erweiterungen mit Schwe r- punkten in den Bereichen des kurzfristigen und langfristigen Bedarfs (Nahrungs - und Genuss- mittel, Möbel). Zentrenkonzept (vgl. Anlage 1, Kapitel 6) Das Grundgerüst der Zentren - und Standorthierarchie des Konzepts von 2009 wird beibehal- ten, aber hinsichtlich einer ve rbesserten planerischen Feinsteuerung der Einzelhandelsen t- wicklungen weiterentwickelt. Aufgrund der großen Spreizung der Angebotsstrukturen in den zentralen Versorgungsbere i- chen der Stufe C, bisher „Grundversorgungszentren“, wird zur besseren planerische n Steue- rung eine Feindifferenzierung in C 1 “Stadtteilzentrum“ (z. B. Wolbeck) und C 2 „Nahverso r- gungszentrum“ (z. B. Sprakel) vorgenommen. - 4 - V/0230/2017 Die Bewertung der aktuellen Einzelhandelsstrukturen i. V. mit den konzeptionellen und plan e- rischen Entwicklungsziel en führt zu Umstufungen einiger zentraler Versorgungsbereiche i n- nerhalb der Zentrenhierarchie und zu tlw. geänderten räumlichen Abgrenzungen der jeweil i- gen Bereiche. Nahversorgungskonzept (vgl. Anlage 1, Kapitel 7) Die beiden bisherigen Standortkategorien „Nahbereichszentrum“ und „Solitärstandort der Nahversorgung“ in städtebaulich integrierter Lage, die zwar die rechtlichen Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche nicht vollumfänglich erfüllen, aber eine besondere Bedeutung für die Nahversorgung habe n, werden zu einer gemeinsamen Kategorie D „Nahversorgung s- lage“ zusammengefasst. Dabei werden alle integriert gelegenen Lebensmittelmarktstandorte (z. B. Nienberge, Waltruper Weg) mit dem Ziel einer Funktionssicherung in das Konzept ei n- bezogen und kartog rafisch dargestellt. Im Konzept von 2009 wurde das Ziel der Funktionss i- cherung für die Solitärstandorte der Nahversorgung lediglich textlich erwähnt. Zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung in räumlicher sowie quantitativer und/oder qual i- tativer Hinsicht in bisher nicht bzw. nicht ausreichend versorgten Siedlungsbereichen werden drei Nahversorgungslagen neu dargestellt: Coerde – Kiesekampweg, Sentrup – Von- Esmarch-Straße und Austermannstraße (vgl. Begründung zu Beschlusspunkt 3). Die Bewertung der aktuellen Einzelhandelsstrukturen führt aufgrund der in den letzten Ja hren teilweise eingetretenen Verschlechterung der Angebotsstrukturen dazu, dass einige, im Ko n- zept von 2009 noch als Nahbereichszentren ausgewiesene Standorte, zukünftig entfallen (z. B. Angelmodde-Waldsiedlung, Clemens-August-Platz). Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Siedlungsflächen - und Einwohnerentwicklung in Münster werden die Nahversorgungsstrukturen insbesondere in den Außenstadtteilen darauf- hin überprüft und eingeschätzt, ob und wie sie den jeweiligen Wachstumsperspektiven gerecht werden können. Ergänzende Standortbereiche / Sonderstandorte (vgl. Anlage 1 Kapitel 8) Im Gegensatz zum Konzept von 2009 entfallen die Sonderstandorte Robert -Bosch- Straße/DEK (Standortkennzeichnung „E 5 “ im Konzept von 2009) und Mersmannstiege (Standortkennzeichnung E 8 im Konzept von 2009). Beide Standorte werden vor dem Hinte r- grund begrenzter Entwicklungspotenziale für den großflächigen nicht zentrenrelevanten Ei n- zelhandel in Münster und dort bereits e ingetretener Nutzungsänderungen durch Aufgabe ehemaliger großflächiger Einzelhandelsnutzungen nicht mehr benötigt und dementspr echend nicht mehr als Sonderstandorte dargestellt: Standort Mersmannstiege Der ehemalige Baumarktstandort Max Bahr an der Mersm annstiege wird bereits dauerhaft durch eine für diesen Standort stadtstrukturell sinnvolle gewerbliche Nutzung, entspr e- chend der planungsrechtlichen Festsetzung als GE-Gebiet, durch das Unternehmen Brillux genutzt. Robert-Bosch-Straße Der aufgegebene Fa chmarkt Möbel Boss im nördlichen Abschnitt an der Robert -Bosch- Straße (Standortkennzeichnung „E 5“ im Konzept von 2009) wird seit Anfang 2017 zu e i- nem Indoors pielplatz umgebaut. Die auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf den Flächen des ehemaligen Betonwerks PEBÜSO investorenseitig beabsichtigte Realisierung des großflächigen Sportfachmarktes Decathlon scheiterte aufgrund des innenstadtunve r- träglichen Ansiedlungskonzepts an den planungsrechtlichen Vorgaben des für diesen B e- reich rechtswirksamen Bebauun gsplans. Diese Entwicklungen zeigen, dass dauerhaft e r- folgreiche Betriebskonzepte des Einzelhandels und die gebotene deutliche Begrenzung des innenstadt- bzw. zentrenrelevanten Randsortiments an diesem Standort bisher nicht umsetzbar waren. - 5 - V/0230/2017 Aufgrund der umfangreichen Erweiterungsplanung (Antrag auf Vorbescheid) eines vo r- handenen großflächigen Fahrradfachmarkts im südlichen Abschnitt der Robert -Bosch- Straße (Standortkennzeichnung „E 4“ im Konzept von 2009) wurde Anfang 2016 für den Bereich des Bebauungspla ns Nr. 434: Siemensstraße / Robert -Bosch-Straße ein Änd e- rungsbeschluss gefasst (vgl. Vorlage V/0176/2016). Intention ist die Anpassung der ei n- zelhandelsbezogenen Bebauungsplanfestsetzungen an die Zielsetzungen des in For t- schreibung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster. Münsteraner Sortimentsliste (vgl. Anlage 1, Kapitel 9) Mit Matratzen, Kinderwagen, Reitsportartikeln (ohne Reitbekleidung und -schuhe), Sportgroß- geräten und Erotikartikeln werden fünf bisher nicht einzeln berücksichtigte Sortimente geson- dert bzw. neu aufgeführt und als nicht zentrenrelevante Sortimente in die Münsteraner Sort i- mentsliste eingeordnet. Aus Praktikabilitätsgründen werden die Sortimente Badeinrichtungen, Bauelemente, Baustoffe (inkl. Fliesen), Blockhäuser, Wintergärten, Zäune, Bodenbeläge, Herde/Öfen/Kamine, Installa- tionsbedarf für Gas, Sanitär und Heizung, Kleineisenwaren, Werkzeuge, Rollläden, Rollos, Markisen, Tapeten, Lacke in einem Sortiment „Baumarktsortimente i. e. S.“ zusammengelegt. Auf die Ausweisung des bisher geführten Sortiments Geschenkartikel wird aufgrund fe hlender Bestimmtheit verzichtet. Die bisher nur als Oberbegriffe geführten Kurzbeschreibungen der Sortimente werden en t- sprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Statistisches Bunde samt, WZ 2008) we i- ter differenziert. Ansiedlungsleitsätze für Einzelhandelsvorhaben (vgl. Anlage 1 Kapitel 10) Die Ansiedlungsleitsätze für Einzelhandelsentwicklung (bisher strategisch -planerische Grundsätze) werden konkretisiert und mit einem betriebstyp en- und standortbezogenen Prüf- schema für die besonders sensibel zu handhabende Ansiedlung von Lebensmittelmärkten hin- terlegt. Sondersituation Handorf In keinem anderen Stadtteil von Münster steht die Zukunft und weitere Entwicklung der Nahverso r- gung unter vergleichbarem Veränderungsdruck wie in Handorf. Dort ist die dauerhafte Sich erung der Nahversorgung vor dem Hintergrund privater Entwicklungsabsichten mit drohendem Verlust des ei n- zigen Lebensmittelmarktes im zentralen Versorgungsbereich an der Handorfe r Straße gefährdet. Durch ein Ausscheiden dieses Marktes mit seiner Frequenz erzeugenden Fun ktion für die anderen kleinteiligen Nutzungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs bzw. Stadtteilzen trums von Handorf würde dessen generelle Funktionsfähigke it und auch städtebaurechtliche Schutzwürdigkeit grundsätzlich in Frage gestellt. Zur Sicherung der Zentrenfunktion und Steuerung der weiteren En t- wicklung hat der Rat der Stadt Münster die Änderung des Bebauungsplans für den Bereich des L e- bensmittelmarktes mit der Möglichkeit zum Einsatz von Planungssicherungsinstrumenten beschlo s- sen (vgl. Vorlage V/0118/2017, 14. Änderung des Bebauungsplans HAN 3: Handorf – Ortslage, Be- schluss zur Änderung). Die Verwaltung führt bereits seit 2015 mit Unterstützung der Wirtschaftsförde- rung Münster GmbH Gespräche mit Eigentümern und Marktakteuren, um den daue rhaften Verbleib eines zukunftsfähigen Lebensmittelmarktes im zentralen Versorgungsbereich sicherz ustellen. Diese Aktivitäten werden von Seiten der Verwaltung zielgerichtet und konstruktiv weitergeführt. Um die Fokussierung möglicher Investoreninteressen auf den zentralen Versorgungsbereich von Handorf nicht zu gefährden und die hierfür erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisten, wird die Ausweisung der ursprüngli ch intendierten Nahversorgungslage östlich des Kreisverkehrs zw ischen Handorf und Dorbaum (vgl. V/0080/2016, 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Ost, Stadtteil Handorf, beiderseits der Hobbeltstraße) nicht weitergeführt. Sollte sic h die S i- cherung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches von Handorf durch den Verbleib mindestens eines zukunftsfähigen Nahversorgungsmarktes als nicht umsetzbar erweisen, könnten - 6 - V/0230/2017 alternative Konzepte zur möglichst flächendeckenden Gewähr leistung der Nahversorgung neu era r- beitet und unter Beteiligung der relevanten Akteure und der Bevölkerung von Handorf diskutiert we r- den. Berücksichtigung der weiteren Wohnsiedlungsflächenentwicklung Vor dem Hintergrund der laufenden Aktivitäten zur Wohn baulandentwicklung (vgl. Vorlagen V/0153/2016 „Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025“, V/0945/2016 „Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen und Em pfehlungen der Planungswerkstatt 2030 sowie geplante Öffentlichkeitsbeteiligung“ und aktuelle Vo rlage V/0215/2017 „Baulandprogramm 2017 -2025“) mit derzeit nach Lage und Umfang (Anzahl Wohneinheiten bzw. Einwohnerpotenzial) nicht abschließender Konkretisierung zusätzlicher neuer Wohnsiedlungsflächen müssen die Festlegungen des fortzuschreibenden Einzelhandels - und Zentrenkonzepts ggf. ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere das Thema Nahversorgung. Sollte die zukünftige Ausweisung neuer Wohnbauflächen auch die Entwicklung zusätzlicher neuer Nahversorgun gsangebote bzw. - lagen bedingen, kann eine nachträgliche Anpassung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts erfor- derlich werden. Diese könnte dann durch separate Änderungsverfahren oder im Zuge der nächsten turnusmäßigen Fortschreibung erfolgen. Exemplarische Ausarbeitung zum Onlinehandel am Beispiel Hiltrup Im Anhang zum Entwurf des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster ist unter Anlage II eine exemplarische Ausarbeitung zu den „Herausforderungen für das Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte (Marktallee) durch die Umsatzdynamik im Onlinehandel“ beigefügt. Die am Beispiel Hiltrup herausg e- arbeiteten Handlungsansätze sind so formuliert, dass sie auch auf andere Einzelhandel sstandorte in Münster (insbesondere gewachsene Stadtbereichszentren) übertragen und d ort j eweils individuell und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden können. Zu Beschlusspunkt 2. Für die verfahrensmäßige Abwicklung der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes gibt es keine rechtlich bindenden Vorgaben. Die berührten Behör den und Organisationen des Einzel- handels wurden bereits, wie unter Punkt 1 dargestellt, intensiv bei der Erarbeitung des Konzepten t- wurfes einbezogen. Der Einzelhandelserlass für das Land Nordrhein -Westfalen em pfiehlt darüber hinaus, mit Blick auf die mit Rechtswirkungen versehene Festlegung der zentralen Versorgungsberei- che, eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Es ist jedoch auch ohne diese Empfehlung ein zentraler A n- spruch an das Münsteraner Einzelhandels - und Zentrenkonzept, das Fortschre ibungsverfahren offen und transparent zu gestalten und für eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit zu sorgen. Daher ist vorgesehen, die vom Rat beschlossene Entwurfsfassung für die Fortschreibung des Einze l- handels- und Zentrenkonzepts Münster vor den Sommerferien in NRW für einen Monat, mit der Mög- lichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen (mündlich, per E -Mail, auf dem Postweg), im Stad thaus 3 öffentlich auszulegen. Zudem ist zu Beginn der Offenlegungsphase bereits eine Inform ations- und Diskussionsveranstaltung mit Präsentation des Konzeptentwurfes für den 31. Mai 2017, um 19:00 Uhr im Rathausfestsaal, geplant. Über den Zeitraum der Offenlegung und den Termin für die Öffentlic h- keitsveranstaltung wird frühzeitig über die Medien informiert bzw. eingeladen. Der Entwurf wir d en relevanten Behörden und Organisationen des Einzelhandels, ebenso wie den Mi tgliedskommunen der Stadtregion Münster sowie den Landräten und Kreisverwaltungen der Münsterlandkreise (Ware n- dorf, Coesfeld, Borken und Steinfurt), im Sinne einer freiwilligen i nterkommunalen Abstimmung mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zugleitet. Die Beteiligungsergebnisse werden für die weitere parlamentarische Beratung aufbereitet. Das abschließend erarbeitete Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll dem Rat möglichst im 3. Quar- tal 2017 in einer erneuten Vorlage, unter Darstellung und Abwägung der Beteiligungserge bnisse und nach Vorberatung in den Bezirksvertretungen und dem ASSVW sowie ALWF zum Beschluss vorg e- legt werden. - 7 - V/0230/2017 Zu Beschlusspunkt 3. Anträge an die Verwaltung Im Zuge der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wurden folgende an die Verwal- tung gerichtete Prüfanträge bearbeitet: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der Bezirksve rtretung Münster-Südost Nr. A-S/0004/2015 vom 15.01.2015: „ Die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster das Gebiet, das den zentralen Versorgungsbereich Wolbeck Mitte beschreibt, an der Münsterstr. nach Norden erweitert werden kann, so dass auch der K+K Markt (Klaas & Kock) von diesem Bereich erfasst wird“ (Anlage 2). Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster „Prüfantrag Einzelhandel Sentrup Nord“ vom 02.02.2017 an den ASSVW:“ D ie Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen , welche exakten Flächen für Einzelhandel / Nahversorgung im nördlichen Teil des Stadtbezirks Sentrup festgelegt werden können. Die ermittelten Flächen sind dann in die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster zu übernehmen“ (Anlage 3). Auf der Grundlage einer entsprechenden strukturellen Prüfung konnte beiden o. g. Anträgen im vo r- liegenden Entwurf zur 2. Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Rechnung getr a- gen werden (vgl. hierzu Anlage 1, Kapitel 7 un d Anlagenverzeichnis I „Nahversorgungsl agen“). Die Anträge sind damit erledigt. Noch offen ist der Antrag Nr. A -R/0017/2015 der SPD-Fraktion an den Rat „Münster - Einkaufsstadt 4.0“. Der Prozess der zunehmenden Digitalisierung mit seinen tlw. tiefgreifend en Auswirkungen auf den Handel und die Stadtentwicklung ist komplex und als Daueraufgabe für alle handel nden Akteure zu verstehen. Die im April 2016 durchgeführte Auftaktveranstaltung hat mit dem Vortrag von Dr. A n- dreas Brill „Revolution Onlinehandel: Herausforderungen durch die Digitalisierung im Hande l“ bereits einen Schwerpunkt auf dieses Thema gelegt. Auch für die geplante zweite Öffentlichkeitsveransta l- tung am 31. Mai 2017 (s. o.) ist ein fachlicher Beitrag zum Onlinehandel vo rgesehen. Daher ist es sinnvoll, die Diskussionsbeiträge und Stellungnahmen aus der anstehenden weiteren Öffentlichkeit s- beteiligung zum Konzeptentwurf in die abschließende Antragsbearbeitung einzubeziehen. I. V. gez. Denstorff Anlagen: 1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster (Entwurf) 2. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster-Südost Nr. A-S/0004/ 2015 vom 15.01.2015 „Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster“ 3. Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster „Prüfantrag Einzelhandel Sentrup Nord“ vom 02.02.2017 an den ASSVW
Anlage 3 zur Vorlage V_0230_2017
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Anlage 3 zur Vorlage V/0230/2017
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Münsterstraße
- Austermannstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Siemensstraße
- Hobbeltstraße
- Marktallee
- Horstmarer Landweg
- Waltruper Weg
- Kiesekampweg
- Clemens-August-Platz
- Am Steintor 50
- Umgehungsstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Goldbrink
- Lerschmehr
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0230/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37