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V/0074/2023

Münster - assistenzhundfreundliche Stadt

Vorlagen 03.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 33

Anlage 1-Antrag KIB 16.09.2021-Assistenzhundefreundliche Kommune

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1-Antrag KIB 16.09.2021-Assistenzhundefreundliche Kommune

2233 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0074/2023 
 
KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION  
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) 
Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter 
Beschluss der KIB vom 16.09.2021: 
Antrag der KIB an den Rat: 
Assistenzhundfreundliche Kommune  
Der Rat möge beschließen: 
Die Stadt Münster erklärt sich im Rahmen der Zutrittskampagne 
„Assistenzhund willkommen“ zur assistenzhundfreundlichen Kommune. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 
Begründung: 
Menschen mit Beeinträchtigung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, wird 
mit ihrem Hilfsmittel Hund oft der Zutritt verwehrt. Vielen Menschen ist nicht bekannt, 
dass es neben Blindenführhunden auch Assistenzhunde gibt, die zum Beispiel 
Menschen im Rollstuhl oder Menschen mit Anfallserkrankungen helfen. 
Assistenzhunde leisten praktische Hilfe, signalisieren Gesundheitskrisen, und helfen 
durch enge Zusammenarbeit im Team mit ihrem Menschen. 
Die nationale Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“ des Vereins 
Pfotenpiloten will die Zutrittsrechte von Assistenzhundteams verbessern, indem sie 
über Assistenzhunde und ihre Bedeutung informiert und sich dafür einsetzt, dass 
Städte, Gemeinden und Kreise im Rahmen ihrer Zuständigkeiten daran mitwirken, 
dass Assistenzhundteams willkommen sind. Dies kann zum Beispiel durch 
öffentlichkeitswirksame Aktionen erfolgen. Vorgesehen ist auch, dass die Städte an 
den Zugängen aller kommunalen Gebäude „Assistenzhund willkommen“-Aufkleber 
anbringen.  
Die KIB würde es begrüßen, wenn die Stadt Münster sich der Kampagne anschließt 
und sich dadurch dafür einsetzt, dass Menschen mit Behinderung, die auf einen 
Assistenzhund angewiesen sind, in Münster überall gut am öffentlichen Leben 
teilnehmen können. Durch das Teilhabestärkungsgesetz vom 2.Juni 2021 wurde das 
Behindertengleichstellungsgesetz geändert und die Zutrittsrechte für 
Assistenzhundeteams zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen wurden gestärkt. 
Gleichwohl ist es wichtig, für das Thema zu sensibilisieren und dadurch die Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung zu fördern. 
Die konkreten Schritte der Umsetzung sollten in Zusammenarbeit mit der KIB bzw. 
einer Arbeitsgruppe der KIB entwickelt werden.

Anlage A

1151 Zeichen

Anlage A zur V/0074/2023 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Münster sich zur  
assistenzhundfreundlichen Stadt erklärt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität 
weiterentwickeln: 
 
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarf 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus dem  
Handlungsfeld „Bewusstseinsbildung“.

Beschlussvorlage

6128 Zeichen

V/0074/2023 
  
V/0074/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münster - assistenzhundfreundliche Stadt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen  
Vorberatung 
   08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
1. Die Stadt Münster erklärt sich zur assistenzhundfreundlichen Stadt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um darauf  
hinzuwirken, dass Menschen mit ihrem Assistenzhund in allen Bereichen des  
öffentlichen Lebens in Münster willkommen sind. 
II. Finanzielle Auswirkungen 
Keine  
Begründung:  
1. Ausgangslage 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) hat in 
ihrer Sitzung am 16.09.2021 den Antrag an den Rat „Assistenzhundfreundliche Kommune“ 
(Anlage 1) beschlossen. Der Antrag wurde vom Rat am 29.09.2021 an die Verwaltung  
verwiesen.  
Der Antrag der KIB sieht vor, dass die Stadt Münster sich zur assistenzhundfreundlichen 
Sozialamt 
 
06.02.2023 
 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0074/2023 
Kommune erklärt und die Verwaltung beauftragt wird, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 
2. Assistenzhundfreundliche Kommune 
Der bundesweit tätige Verein Pfotenpiloten e.V. hat mit Unterstützung des Bundesministeri-
ums für Arbeit und Soziales die Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“ ins Leben 
gerufen, um bundesweit über Assistenzhunde und ihre wichtige Arbeit zu informieren.  
Ein Anliegen von Pfotenpiloten ist es, dass Städte, Gemeinden und Kreise sich zur  
assistenzhundfreundlichen Kommune erklären und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten daran 
mitwirken, dass Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften (auch Assistenzhund-Teams  
genannt) willkommen sind. 
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Bundestag gesetzliche Regelungen zu Assistenz-
hunden in Deutschland beschlossen. Die gesetzlichen Regelungen wurden in das Behinder-
tengleichstellungsgesetz (BGG - §§12e – 12l) aufgenommen und sind zum 1. Juli 2021 in 
Kraft getreten. Mit der neuen Regelung in §12e BGG dürfen Träger öffentlicher Gewalt sowie 
Eigentümer/-innen, Besitzer/-innen und Betreiber/-innen von beweglichen oder unbewegli-
chen Anlagen und Einrichtungen Menschen mit Behinderungen den Zutritt zu ihren für den 
allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen 
nicht wegen der Begleitung durch den Assistenzhund verweigern; sie trifft insoweit eine Dul-
dungspflicht. Zu Assistenzhunden im Sinne dieser Vorschrift gehören Blindenführhunde, aber 
unter anderem auch Hunde, die Menschen im Rollstuhl oder Menschen mit Epilepsie oder  
Autismus helfen.  
Zum 01.03.2023 tritt die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Sie konkretisiert die  
Regelungen des BGG zu Assistenzhunden. Die Verordnung benennt die Assistenzhunde-
arten und allgemeine Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund. Ferner enthält sie 
Regelungen zur Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-
Gemeinschaften sowie zur Kennzeichnung von Assistenzhunden. 
Die gesetzliche Regelung der Zutrittsrechte ist noch nicht überall bekannt. Vor diesem  
Hintergrund ist die Zutrittskampagne des Pfotenpiloten e.V. weiterhin wichtig, um über die 
Zutrittsrechte zu informieren. Kommunen können dieses Anliegen unterstützen, indem sie 
sich zur assistenzhundfreundlichen Kommune erklären und dadurch vor Ort Menschen mit 
Assistenzhund darin unterstützen, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu 
können.  
3. Umsetzung in Münster 
Bereits am 15.12.2021 hat der Rat der Stadt Münster aufgrund einer Bürgeranregung eine 
Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen, so dass seit dem 01.01.2022 Assistenz-
hunde auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden können. 
Das Sozialamt hat in einem ersten Schritt zur Umsetzung des Antrages der KIB gemeinsam 
mit Pfotenpiloten e.V. eine Veranstaltung geplant, um über Assistenzhunde, ihre Bedeutung 
für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung und die Zutrittsrechte zu  
informieren. Diese Veranstaltung konnte insbesondere aufgrund der Auswirkungen der 
Corona-Pandemie erst am 13. September 2022 durchgeführt werden.  
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu der Veranstaltung ist die Idee entstanden, in Münster 
eine Selbsthilfegruppe zum Thema Assistenzhunde zu bilden. Die Gruppengründung wird 
durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster unterstützt.

- 3 - 
V/0074/2023 
Nach der Erklärung der Stadt Münster zur assistenzhundfreundlichen Kommune wird die 
Verwaltung geeignete Maßnahmen ergreifen, um über die Zutrittsrechte von Assistenzhund-
Teams zu informieren. Zunächst werden folgende Maßnahmen umgesetzt:  
- Ausstattung der städtischen Gebäude mit „Assistenzhund willlkommen“- Aufklebern 
(die Aufkleber werden von Pfotenpiloten e.V. bereitgestellt.). 
- Information der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung über die Zutrittsrechte von  
Assistenzhund-Teams.  
- Bei Änderungen von Geschäftsanweisungen sowie von Hausordnungen für städtische 
Gebäude, in denen ein Hundeverbot gilt, werden Assistenzhunde von diesem Verbot 
ausgenommen. 
- Öffentlichkeitsarbeit zur assistenzhundfreundlichen Kommune – unter anderem soll 
eine weitere Aktion mit Pfotenpiloten e.V. durchgeführt werden. 
- Gespräche mit weiteren Organisationen, um das Verständnis für Assistenzhund-
Teams in Münster weiter auszubauen und über die Zutrittsrechte von Assistenzhund-
Teams zu informieren (unter anderem mit dem Einzelhandelsverband NRW Westfalen 
Münsterland-Münsterland e.V. und DEHOGA Westfalen, Kommunale Gesundheits-
konferenz Münster). 
Das Sozialamt wird die KIB bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen und die 
KIB über die Umsetzung der Maßnahmen informieren. 
In Vertretung 
gez. 
Cornelia Wilkens 
(Stadträtin) 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: 
Antrag der KIB an den Rat vom 16.09.2021: Assistenzhundfreundliche Kommune

Beratungsverlauf (4)

22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0074/2023
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2023
Erstellt
26.01.2023 10:59