V/0074/2023
Münster - assistenzhundfreundliche Stadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1-Antrag KIB 16.09.2021-Assistenzhundefreundliche Kommune
2233 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0074/2023 KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter Beschluss der KIB vom 16.09.2021: Antrag der KIB an den Rat: Assistenzhundfreundliche Kommune Der Rat möge beschließen: Die Stadt Münster erklärt sich im Rahmen der Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“ zur assistenzhundfreundlichen Kommune. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Begründung: Menschen mit Beeinträchtigung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, wird mit ihrem Hilfsmittel Hund oft der Zutritt verwehrt. Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass es neben Blindenführhunden auch Assistenzhunde gibt, die zum Beispiel Menschen im Rollstuhl oder Menschen mit Anfallserkrankungen helfen. Assistenzhunde leisten praktische Hilfe, signalisieren Gesundheitskrisen, und helfen durch enge Zusammenarbeit im Team mit ihrem Menschen. Die nationale Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“ des Vereins Pfotenpiloten will die Zutrittsrechte von Assistenzhundteams verbessern, indem sie über Assistenzhunde und ihre Bedeutung informiert und sich dafür einsetzt, dass Städte, Gemeinden und Kreise im Rahmen ihrer Zuständigkeiten daran mitwirken, dass Assistenzhundteams willkommen sind. Dies kann zum Beispiel durch öffentlichkeitswirksame Aktionen erfolgen. Vorgesehen ist auch, dass die Städte an den Zugängen aller kommunalen Gebäude „Assistenzhund willkommen“-Aufkleber anbringen. Die KIB würde es begrüßen, wenn die Stadt Münster sich der Kampagne anschließt und sich dadurch dafür einsetzt, dass Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, in Münster überall gut am öffentlichen Leben teilnehmen können. Durch das Teilhabestärkungsgesetz vom 2.Juni 2021 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz geändert und die Zutrittsrechte für Assistenzhundeteams zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen wurden gestärkt. Gleichwohl ist es wichtig, für das Thema zu sensibilisieren und dadurch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Die konkreten Schritte der Umsetzung sollten in Zusammenarbeit mit der KIB bzw. einer Arbeitsgruppe der KIB entwickelt werden.
Anlage A
1151 Zeichen
Anlage A zur V/0074/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Münster sich zur assistenzhundfreundlichen Stadt erklärt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarf Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus dem Handlungsfeld „Bewusstseinsbildung“.
Beschlussvorlage
6128 Zeichen
V/0074/2023 V/0074/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Münster - assistenzhundfreundliche Stadt Beratungsfolge 22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster erklärt sich zur assistenzhundfreundlichen Stadt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um darauf hinzuwirken, dass Menschen mit ihrem Assistenzhund in allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Münster willkommen sind. II. Finanzielle Auswirkungen Keine Begründung: 1. Ausgangslage Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 den Antrag an den Rat „Assistenzhundfreundliche Kommune“ (Anlage 1) beschlossen. Der Antrag wurde vom Rat am 29.09.2021 an die Verwaltung verwiesen. Der Antrag der KIB sieht vor, dass die Stadt Münster sich zur assistenzhundfreundlichen Sozialamt 06.02.2023 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt - muenster.de - 2 - V/0074/2023 Kommune erklärt und die Verwaltung beauftragt wird, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 2. Assistenzhundfreundliche Kommune Der bundesweit tätige Verein Pfotenpiloten e.V. hat mit Unterstützung des Bundesministeri- ums für Arbeit und Soziales die Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“ ins Leben gerufen, um bundesweit über Assistenzhunde und ihre wichtige Arbeit zu informieren. Ein Anliegen von Pfotenpiloten ist es, dass Städte, Gemeinden und Kreise sich zur assistenzhundfreundlichen Kommune erklären und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten daran mitwirken, dass Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften (auch Assistenzhund-Teams genannt) willkommen sind. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Bundestag gesetzliche Regelungen zu Assistenz- hunden in Deutschland beschlossen. Die gesetzlichen Regelungen wurden in das Behinder- tengleichstellungsgesetz (BGG - §§12e – 12l) aufgenommen und sind zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung in §12e BGG dürfen Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer/-innen, Besitzer/-innen und Betreiber/-innen von beweglichen oder unbewegli- chen Anlagen und Einrichtungen Menschen mit Behinderungen den Zutritt zu ihren für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch den Assistenzhund verweigern; sie trifft insoweit eine Dul- dungspflicht. Zu Assistenzhunden im Sinne dieser Vorschrift gehören Blindenführhunde, aber unter anderem auch Hunde, die Menschen im Rollstuhl oder Menschen mit Epilepsie oder Autismus helfen. Zum 01.03.2023 tritt die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Sie konkretisiert die Regelungen des BGG zu Assistenzhunden. Die Verordnung benennt die Assistenzhunde- arten und allgemeine Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund. Ferner enthält sie Regelungen zur Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund- Gemeinschaften sowie zur Kennzeichnung von Assistenzhunden. Die gesetzliche Regelung der Zutrittsrechte ist noch nicht überall bekannt. Vor diesem Hintergrund ist die Zutrittskampagne des Pfotenpiloten e.V. weiterhin wichtig, um über die Zutrittsrechte zu informieren. Kommunen können dieses Anliegen unterstützen, indem sie sich zur assistenzhundfreundlichen Kommune erklären und dadurch vor Ort Menschen mit Assistenzhund darin unterstützen, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. 3. Umsetzung in Münster Bereits am 15.12.2021 hat der Rat der Stadt Münster aufgrund einer Bürgeranregung eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen, so dass seit dem 01.01.2022 Assistenz- hunde auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden können. Das Sozialamt hat in einem ersten Schritt zur Umsetzung des Antrages der KIB gemeinsam mit Pfotenpiloten e.V. eine Veranstaltung geplant, um über Assistenzhunde, ihre Bedeutung für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung und die Zutrittsrechte zu informieren. Diese Veranstaltung konnte insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie erst am 13. September 2022 durchgeführt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu der Veranstaltung ist die Idee entstanden, in Münster eine Selbsthilfegruppe zum Thema Assistenzhunde zu bilden. Die Gruppengründung wird durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster unterstützt. - 3 - V/0074/2023 Nach der Erklärung der Stadt Münster zur assistenzhundfreundlichen Kommune wird die Verwaltung geeignete Maßnahmen ergreifen, um über die Zutrittsrechte von Assistenzhund- Teams zu informieren. Zunächst werden folgende Maßnahmen umgesetzt: - Ausstattung der städtischen Gebäude mit „Assistenzhund willlkommen“- Aufklebern (die Aufkleber werden von Pfotenpiloten e.V. bereitgestellt.). - Information der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung über die Zutrittsrechte von Assistenzhund-Teams. - Bei Änderungen von Geschäftsanweisungen sowie von Hausordnungen für städtische Gebäude, in denen ein Hundeverbot gilt, werden Assistenzhunde von diesem Verbot ausgenommen. - Öffentlichkeitsarbeit zur assistenzhundfreundlichen Kommune – unter anderem soll eine weitere Aktion mit Pfotenpiloten e.V. durchgeführt werden. - Gespräche mit weiteren Organisationen, um das Verständnis für Assistenzhund- Teams in Münster weiter auszubauen und über die Zutrittsrechte von Assistenzhund- Teams zu informieren (unter anderem mit dem Einzelhandelsverband NRW Westfalen Münsterland-Münsterland e.V. und DEHOGA Westfalen, Kommunale Gesundheits- konferenz Münster). Das Sozialamt wird die KIB bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen und die KIB über die Umsetzung der Maßnahmen informieren. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens (Stadträtin) Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag der KIB an den Rat vom 16.09.2021: Assistenzhundfreundliche Kommune
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0074/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.02.2023
- Erstellt
- 26.01.2023 10:59