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Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer und eine Lärche auf dem Grundstück Landgrabenweg 15, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 40169/2021 BG)

Beschlussvorlage 05.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Beuel, Sitzung am 02.02.2022, TOP 6.15

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2570 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
212390 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer und eine 
Lärche auf dem Grundstück Landgrabenweg 15, 
53227 Bonn im Rahmen eines 
Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 40169/2021 
BG) 
 
Beratungsfolge 
Baumkommission 24.01.2022 Empfehlung 
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer und eine Lärche auf dem 
Grundstück Landgrabenweg 15, 53227 Bonn im Rahmen eines 
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird 
wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung. 
 
Begründung 
Auf dem Grundstück soll nach Abriss des Bestandsgebäudes ein 
Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage errichtet werden.  
Für die Realisierung der Bauvorhabens wurde die Fällung von insgesamt 
vier satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon zwei Bäume einen 
Stammumfang von mehr als 200 cm aufweisen.  
Nr. 1)  Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra nigra) weist einen Stammumfang 
von 208 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 18 
m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht 
unmittelbar an der Zufahrt des Grundstücks und der geplanten 
Tiefgaragenzufahrt des Bauvorhabens. 
Nr. 2)  Die Lärche (Larix decidua) weist einen Stammumfang von 205 
cm, einen Kronendurchmesser von 7 m und eine Höhe von 21 m auf. 
Der Zustand wurde mit befriedigend beurteilt. Der Standort der Lärche 
befindet sich in der südlichen Grundstücksecke, unmittelbar neben der 
Grundstückszufahrt des Nachbarhauses Nr. 17 und dem notwendigen 
Arbeitsbereich für das Bauvorhaben. 
Seite 1 von 2

Seite 2  
——
Die beiden Bäume Nr. 1 und Nr. 2 sowie zwei weitere 
satzungsgeschützte Bäume mit Stammumfängen unter 200 cm, eine 
Birke  und eine Lärche, können wegen des Standorts am Baufeld und an 
der Zufahrt zur geplanten Tiefgarage nicht erhalten bleiben.  
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. 
Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum 
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die 
Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen 
Maßnahme zu erteilen.  
Als Ersatzpflanzungen für die beiden Bäume werden zwei 
standortgerechte Laubbäume  mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 
cm gefordert. Auch für die beiden weiteren satzungsgeschützten Bäume, 
die zur Realisierung des Bauvorhabens entfernt werden müssen, werden 
Ersatzpflanzungen gefordert. 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
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Beratungsverlauf (2)

24.01.2022 Baumkommission
TOP 6.7 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2022 Bezirksvertretung Beuel
TOP 6.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Landgrabenweg 15

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Details

Vorlagen-Nr.
212390
Typ
Beschlussvorlage
Datum
05.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40