0507/2026
Bericht zur Abwicklung des Großmarktbetriebes
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 05.03.2026 0507/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 05.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Liegenschaftsausschuss 28.04.2026 Bericht zur Abwicklung des Großmarktbetriebes Anlässlich der Beendigung des Großmarktbetriebes berichtet die Verwaltung zum aktuellen Sachstand der Abwicklung des Kölner Großmarktgeländes und des nördlich angrenzenden sog. „Aurelis-Geländes“ (ehem. Güterbahnhof Bonntor). Großmarktgelände Die Schließung des Großmarktes erfolgte zum 31. Dezember 2025. Dieser Tag war zugleich der letzte Verkaufstag des Kölner Großmarktes. Das rund 15 ha große Gelände bildet zukünf- tig den Kernbereich des Stadtentwicklungsprojektes Parkstadt Süd. Miet- und Pachtverträge: Alle durch die Marktverwaltung geführten Miet- und Pachtverträge wurden auf den 31. Dezem- ber 2025 befristet oder zu diesem Datum gekündigt. Die ansässigen Nutzenden wurden mehrfach schriftlich über das Betriebsende und die bis da- hin vorzunehmenden Schritte und organisatorischen Abläufe informiert. Die Räumung der Ob- jekte durch die Nutzenden erfolgte mehrheitlich zum Betriebsende am 31. Dezember 2025. Handel und Verkauf sind seit diesem Zeitpunkt eingestellt. Die Objekte wurden in den meisten Fällen vertragsgemäß hinterlassen. Die letzten Räumungen und Übergaben werden noch durchgeführt. Rückbau der Aufbauten: Für den Großteil der Objekte liegen vertraglich vereinbarte Rückbauverpflichtungen für die Nutzenden vor. Im Ergebnis konnten die meisten Rückbauverpflichtungen durch Zahlung ei- ner dem Aufwand der Niederlegungskosten angemessenen Entschädigungsleistung an die Verwaltung abgelöst werden. Dieses Vorgehen ist zielführend für beide Vertragsparteien: Die Verwaltung gelangte zeitnah in den Besitz weiter Teile des Areals und die Vertragspartner konnten durch die finanzielle Abgeltung aufwandsarm ihre Verpflichtung erfüllen. In wenigen Einzelfällen bestanden die Nutzenden auf eine Niederlegung in Eigenregie. Diese sind noch nicht in Gänze durchgeführt, werden aufgrund baulich-technischer und artenschutzrechtlicher Auflagen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Fachdienststellen durchgeführt und hin- sichtlich der Erfüllung aller erforderlichen Auflagen überprüft. Die Verwaltung setzt die Erfül- lung der vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen bis zur Übergabe der Objekte durch. In wenigen Einzelfällen bestehen bereits gerichtliche Auseinandersetzungen, welche sich jeweils 2 auf die Erfüllung der Niederlegungsverpflichtung beziehen. Vergleichbare Fälle aus der jünge- ren Vergangenheit wurden sämtlich zu Gunsten der Stadt Köln beurteilt. Räumung des Geländes: Die Einstellung des Großmarktbetriebes und die Räumung des Geländes durch die Nutzen- den erfolgte einerseits zeitgerecht, andererseits hinterließ die Mehrheit der Nutzenden ihren Gewerbemüll auf dem Gelände. Insgesamt wurden durch eine beauftragte Fachfirma auf dem Gelände des ehem. Großmarktes rund 250 Tonnen Gewerbemüll entfernt. Nächste Schritte: Das Areal ist somit aktuell frei von Nutzung und Müll. Es ist eingezäunt und wird durchgehend durch einen Wachdienst überwacht. Das Gelände des ehem. Großmarktes ist seit dem 1. Ja- nuar 2026 im Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Parkstadt Süd. Diese ist finan- ziell und rechtlich verantwortlich (3243/2025). Noch vor Ort befinden sich die Mitarbeitenden der Marktverwaltung, welche die Absicherung der leerstehenden Objekte entweder selbst durchführen oder bei größeren Maßnahmen Fachfirmen beauftragen. Zudem werden die letz- ten Räumungstätigkeiten abgestimmt und überwacht. Auch die Abwicklung der Nutzerkonten wird noch durch die Mitarbeitenden der Marktverwaltung durchgeführt. Perspektivisch sollen die letzten Aufgaben der Großmarktabwicklung in der ersten Jahreshälfte 2026 abgeschlos- sen sein. Aurelis-Gelände Miet- und Pachtverträge: Auf dem nördlich an den Großmarkt angrenzenden sogenannten „Aurelis-Gelände“, das nicht von der Marktsatzung erfasst war, befinden sich von ursprünglich 88 Mietverhältnissen noch acht laufende Mietverhältnisse. Die verbliebenen acht Verträge wurden beim Erwerb der Lie- genschaften übernommen und laufen über das Jahr 2025 hinaus und konnten rechtlich nicht analog zum Ende des Großmarktes beendet werden. Die Mieter nutzen die Hallen zur Lage- rung von Lebensmitteln und Waren sowie zum Betrieb eines Wertstoff- und Entsorgungsunter- nehmens. Die längsten Verträge laufen bis Ende 2027 und 2030, ansonsten bis Ende 2026. Alle anderen Mietverhältnisse wurden zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Gegen vier ehema- lige Mietparteien bzw. Nutzende sind Klagen auf Herausgabe der ehemaligen Mietobjekte an- hängig. Rückbau der Aufbauten: Nach Auslauf der Mietverträge werden die Gebäude sukzessive von der Verwaltung zurück- genommen und an die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Parkstadt Süd zur Beauftragung der Niederlegungen übergeben, soweit die Niederlegungen nicht bereits durch die Verwaltung betreut werden. Teilweise werden die Niederlegungen durch die Nutzenden übernommen. Zur vertraglich vereinbarten Niederlegung ihrer eigenen Aufbauten wurde zwei Nutzenden nach Beendigung ihres Vertrages zum 31. Dezember 2025 ein Räumungsaufschub bis Ende 2026 gewährt. In beiden Fällen liegt dies darin begründet, dass bauliche Zusammenhänge mit Nachbarobjekten, deren Mietverträge über den 31. Dezember 2025 hinaus bestehen, vorlie- gen und technisch gemeinsame Niederlegungen erforderlich sind. Räumung des Geländes: Das Aurelis-Gelände ist ebenfalls eingezäunt, so dass ein Zugang zum Gelände für nicht-au- torisierte Personen nicht möglich ist. Der einzige Zugang auf das Aurelis-Gelände, ebenso wie auf das ehem. Großmarktgelände, besteht über das Tor 3/ Bischofsweg. Auch die Bewachung des Aurelis-Geländes wird durch die Verwaltung noch im März 2026 beauftragt. Auf dem Ge- lände sind größere Müllansammlungen (275 Tonnen) entfernt worden. Sollten sich zukünftig erneut Müllansammlungen ergeben, werden diese kurzfristig entsorgt. Auch Beschädigungen an der Einfriedung, insbesondere im Bereich zum Sportpionierpark, werden kurzfristig repa- riert. Tier- und Artenschutzbelange Vor dem Hintergrund des Wegfalls der bisherigen Nutzungen und Strukturen auf dem ehema- ligen Großmarktgelände werden die aktuell dort freilebenden Katzen seitdem schrittweise 3 gesichert. In Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt haben Tierschutzinitia- tiven begonnen, die Tiere einzufangen, sie tierärztlich zu versorgen – einschließlich Kastration – und sie nach Möglichkeit zu vermitteln. Hierzu werden temporäre Auffangstrukturen betrie- ben. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung werden von der Stadt Köln übernommen. Die ehrenamtlich tätigen Initiativen haben hierzu weiterhin Zutritt zum umzäunten Gelände. Die Verwaltung geht nach heutigem Stand davon aus, dass die Fangaktionen bis zum Ende des ersten Halbjahres abgeschlossen sein werden. Für das laufende Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans liegt bereits eine aktu- elle Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) im Entwurf vor. In diesem Zusammenhang wurde der gesamte Vorhabenbereich des ehemaligen Großmarktes im vergangenen Jahr umfassend un- tersucht. Die ASP befindet sich derzeit in Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde. Auf- lagen für weitere Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen werden im laufenden Verfahren auf Grundlage der geprüften ASP festgelegt. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0507/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 23.02.2026 13:38