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Baugebot o.ä. möglich bei Gelände Xantener Straße (Südseite)?
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) AN/1809/2023 vom 12.10.2023
Stand: Am 25.01.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.10.2023 AN/1809/2023 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Baugebot o.ä. möglich bei Gelände Xantener Straße (Südseite)? - Anfrage der Grünen zur Sitzung am 19.10.2023 - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir haben folgende Anfrage an die Verwaltung: An der Xantener Straße (Südseite), zwischen den Hausnummern 76 und 84, befindet sich ein Gelände, welches als Pkw-Parkplatzfläche genutzt wird. (Es scheinen mehrere Grundstü- cke zu sein, die so genutzt werden. Die Eigentumsverhältnisse sind der BV derzeit nicht be- kannt). Diese Nutzung als Parkplatz ist augenscheinlich sehr gering. Seit Jahren stehen dort nur ei- nige wenige Pkw. Der weitaus größte Teil der Fläche ist nicht genutzt. In Hinblick auf die große Wohnungsnot in Köln wäre es aber sehr wünschenswert, wenn diese Fläche zur Wohnungsbau zur Verfügung stehen würde. Darüber hinaus wäre es ebenso wünschenswert, dort eine Kombination von Einzelhandel und Wohnungsbau durch- zuführen, da dieser Standort weiter als 700 Meter vom nächsten Einzelhandelszentrum ent- fernt ist und durch den starken Zuzug in das anliegende Gebiet (z.B. Clouth-Gelände) auch eine starke Nachfragenentwicklung festzustellen ist. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Daher gibt es folgende Fragen an die Verwaltung (unter der Voraussetzung, dass der Be- bauungsplan passend geändert wird): (1) Kann die Stadt Köln bzw. die Verwaltung mit den Eigentümern verhandeln, um diese dazu zu bewegen, den Bau von Wohnungen und Einzelhandel zu veranlassen oder zu dulden. (2) Falls Punkt (1) nicht erfolgreich ist: Kann man dort die rechtliche Möglichkeit des Bauge- bot (§176 BauGB) anwenden? (3) Welche weiteren rechtlichen (oder sonstigen) Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dort den Bau von Wohnungen und Einzelhandel zu forcieren? gez: Spieß gez: Vogel
Beratungsverlauf
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