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0080/2024

Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, Anfrage der Grünen aus der Sitzung der BV 5 am 19.10.2023 (AN 1809/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4087 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0080/2024 
Freigabedatum 09.01.2024  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen, Anfrage der Grünen aus der Sitzung der BV 5 am 19.10.2023 
(AN/1809/2023) 
Baugebot o.ä. möglich bei Gelände Xantener Straße (Südseite)? 
 
1) Kann die Stadt Köln bzw. die Verwaltung mir den Eigentümern verhandeln, um diese 
dazu zu bewegen, den Bau von Wohnungen und Einzelhandel zu veranlassen oder zu 
dulden? 
 
2) Falls Punkt 1) nicht erfolgreich ist: Kann man dort die rechtliche Möglichkeit des Bau-
gebots (§176 BauGB) anwenden? 
 
3) Welche weiteren rechtlichen (oder sonstigen) Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dort 
den Bau von Wohnungen und Einzelhandel zu forcieren? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1):  
Die Entwicklung des angesprochenen Grundstücks sollte idealerweise zusammen mit den bei-
den östlich bzw. westlich angrenzenden städtischen Grundstücken erfolgen. Die auf den städ-
tischen Grundstücken stehenden Sozialhäuser sind abgängig und nutzen die jeweiligen 
Grundstücke nur unzureichend aus. Die Verwaltung hat daher in den letzten Jahren eine 
ganze Reihe von Gesprächen mit Bestandshaltern, geführt, um sie für eine ganzheitliche Neu-
entwicklung zu gewinnen. Ansatz war und ist dabei, dass die Stadt demjenigen, der das mitt-
lere private Grundstück mitbringt, die beiden äußeren, städtischen Grundstücke veräußert 
(vorrangig in Form von Erbbaurechten, 30% gefördert, 20% preisgedämpft, 60 Jahre Begren-
zung von Mietsteigerungen). Alle in den letzten Jahren angesprochenen Bestandshalter ist es 
jedoch leider nicht gelungen den Eigentümer des Garagenhofs für ein gemeinsames Projekt 
zu gewinnen.   
Aktuell finden erneut Gespräche zwischen einem potentiellen Investor (Bestandshalter) und 
dem Eigentümer des Garagenhofs statt. Erste Rückmeldungen sind vielversprechend. Ansatz-
punkt scheint die Offenheit/das Interesse des Privateigentümers für eine gemeinwohlorien-
tierte Nutzung zu sein.  
 
zu 2):  
Nach §176 Abs 1 BauGB können Gemeinden eine*n Eigentümer*in durch Bescheid verpflich-
ten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist ein Grundstück entsprechend den 
Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Fest-

2 
 
setzungen des Bebauungsplans anzupassen. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein teil-
weise bebautes Grundstück. Eine rechtlich bindende Definition, ob die Mindernutzung des 
Grundstücks dergestalt ist, dass ein Baugebot ausgesprochen werden kann, wäre auf Grund-
lage eines ggf. neuen B-Plans (wie vorgeschlagen) rechtlich zu klären. Darüber hinaus wären 
grundsätzlich im Verlauf eines solchen Verfahrens weitere rechtliche, für eine Umsetzung we-
sentliche Fragen, zu klären, wie z. B. Prüfung der Zumutbarkeit und der Gleichbehandlung.  
Aus den hier genannten Gründen (vgl. auch Antwort zum Frage 1) und der aktuell – auch im 
Hinblick auf die Zumutbarkeit eines Baugebots – kritischen Marksituation, schlägt die Verwal-
tung vor, weiterhin das Prinzip der kooperativen Aktivierung von Baurechten zu verfolgen und 
die unter Frage 1) anstehenden Gespräche zunächst abzuwarten. 
 
zu 3):   
Der Standort liegt gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) außerhalb der 
zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) und in einer städtebaulich nicht integrierten Lage. Das 
EHZK empfiehlt für den Stadtteil Nippes die Sicherung und Stärkung der Versorgung inner-
halb der ZVB, dem würde die Errichtung eines großflächigen (> 800 m² Verkaufsfläche) Ein-
zelhandelsangebots mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten an der Xantener 
Str. 76-84 entgegenstehen. 
Insbesondere in Verbindung mit Wohnungsbau und zur wohnortnahen Versorgung der beste-
henden Bevölkerung wäre jedoch die Ansiedlung eines Einzelhandelsangebots auch mit zen-
tren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten mit <800 m² Verkaufsfläche gemäß EHZK 
möglich.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Xantener Straße 76
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
0080/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.01.2024
Erstellt
05.01.2024 11:34