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APS/053/2025

Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 01/017 - Kennedydamm 55

Beschlussvorlage 14.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.05.2025, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8441 Zeichen

APS/053/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 
01/017 - Kennedydamm 55 
Fachbereich: 
61 - Stadtplanungsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 06.05.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 19.05.2025 Vorberatung 
Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Anhörung 
Rat 28.05.2025 Entscheidung

Seite 2 
 
 
 
Sitzung des APS am 06.05.2025 Vorlage Nr. APS/053/2025 
 
Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) 
Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 –  
 
 
 
 
Beschlussvorlage 
 
Betrifft: 
 
Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch 
BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 
01/017 (Kennedydamm 55)  
 
 
Beschlussentwurf: 
 
 
BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der 
Bezirkssatzung zu den in der Sachdarstellung aufgeführten, 
wesentlichen Inhalten des zu schließenden Durchführungsvertrages 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 
01/017 Kennedydamm 55 - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt 
eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat 
der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der 
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im 
Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
Rat Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss des Durchführungsvertrages 
nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) 
Nr. 01/017 Kennedydamm 55 – mit der Vorhabenträgerin ABROS EINS 
GmbH & Co. KG mit den in der Sachdarstellung aufgeführten 
wesentlichen Inhalten zu.

Seite 3 
Sachdarstellung: 
Die Fa. ABROS Eins GmbH & Co. KG (im Folgenden Vorhabenträgerin genannt) ist 
Eigentümerin des Grundstückes Kennedydamm 55, das durch den Entwurf des 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/017 – Kennedydamm 55 (Twist)-, 
einer planungsrechtlichen Neuordnung unterliegen wird.  
Bevor der Vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf (im Folgenden Bebauungsplan 
genannt) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden kann, ist 
zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag nach § 12 
BauGB zu schließen. Ein endverhandelter und für die Vorhabenträgerin bindender 
Durchführungsvertrag liegt vor. In diesem verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, auf 
eigene Kosten ohne finanzielle Beteiligung der Stadt im Wesentlichen zu folgenden 
Maßnahmen: 
 
1) Schaffung eines Bürohochhauses mit maximal 28 Vollgeschossen inklusive 
einer Tiefgarage mit Zufahrt sowohl über den Kennedydamm als auch über die 
Roßstraße, das innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des 
Bebauungsplans fertiggestellt werden soll. 
2) Verpflichtung zur Abstimmung und Umsetzung der städtebaulich-
architektonischen Gestaltung entsprechend dem Fassadenkonzept 
(Fassadenbeschreibung) einschließlich Materialität. Die komplexe schlanke 
Kubatur wird zusätzlich durch drei unterschiedliche Fassadentypen (Entrée-, 
Photovoltaik- und Grünfassade) hervorgehoben. Mit der strukturiert mit 
überlappenden Elementen gestalteten Entrée-Fassade präsentiert sich das 
Gebäude den aus Richtung Norden (Flughafen) kommenden Besuchern der 
Stadt. Durch die Verwendung versetzt angeordneter Fassaden- bzw. 
Fensterelemente, insbesondere der vorgeschlagenen Kastenfenster, erhält die 
Fassade eine plastische Erscheinung und strukturiert diese in ihrer 
Maßstäblichkeit. Dabei werden die Fassadenelemente gerastert und mit 
unregelmäßigen Tiefen angeordnet, um den Eindruck einer konkav gestalteten 
Fläche zu unterstützen. Die Photovoltaikfassade an den Südwest-, Südost- 
und der Ostseite des Gebäudes ergänzt das architektonische Erscheinungsbild 
durch das Zurückspringen von einzelnen Geschossen und Wandversprünge 
sowie durch gegliederte, elegant geschwungene, profilierte Lisenen, welche 
schräg über die Fassaden verlaufen und den Effekt des Verdrehens und die 
Vertikalität des Gebäudes zusätzlich unterstreichen. Als gestalterischer 
Kontrast fungiert eine Begrünung der unteren nach Westen bzw. Süden 
ausgerichteten Fassadenbereiche. Das Fassadenraster wird durch die 
unregelmäßig verteilten begrünten Fassadenpaneele strukturiert. Mit 
zunehmender Höhe des Twists werden grüne Fassadenelemente aus

Seite 4 
Leichtmetall oder Keramik unregelmäßig in die Verteilung eingestreut, sodass 
sich die Grünfassade bis zum 22. Obergeschoss verjüngt. 
3) Schaffung eines städtebaulich architektonischen Mehrwerts für die 
Gesamtstadt. Der Büroturm soll durch Nutzungen (Gastronomieeinheit und 
Einzelhandel) ergänzt werden, die einen quartiersweiten Mehrwert schaffen. 
Geplant ist, das Erdgeschoss des Twists sowohl durch seine Gestaltung als 
auch Nutzung zum öffentlichen Raum hin zu öffnen. Ausgehend vom 
Kreuzungsbereich im Norden wird das Erdgeschoss in südlicher Richtung an 
die den Kennedydamm begleitenden Geh- und Radwege und damit in den 
öffentlichen Verkehrsraum durch verglaste Fassaden eingebunden und mit 
einem intensiv begrünten Arkadenbereich akzentuiert.  
Vorgesehen ist eine Aussichtsplattform („Dachterrasse“) für die Allgemeinheit 
auf der Gebäudeebene 25, die einen attraktiven Ausblick in drei 
Himmelsrichtungen über Düsseldorf und die Umgebung ermöglicht. Des 
Weiteren wird ein begleitendes gastronomisches Angebot in Form einer 
„Skybar“ geschaffen. Die Schaffung der Skybar und die Zugänglichkeit zur 
Dachterrasse werden gesichert u.a. mit einer Dienstbarkeit. 
4) Umsetzung der durch das Vorhaben entstehenden Änderungsmaßnahmen im 
öffentlichen Straßenraum durch die Landeshauptstadt auf Kosten der 
Vorhabenträgerin. Durch das Vorhaben entstehende zusätzliche 
Verkehrsaufkommen sollen ferner durch die Schaffung eines öffentlichen Fuß- 
und Radwege-Brückensystems zur Querung des Kennedydamms kompensiert 
und entlastet werden. Die Vorhabenträgerin beteiligt sich anteilig an den 
entstehenden Kosten. Als Beitrag zu einer zukunftsorientierten Mobilität 
umfasst das Bauvorhaben optional die Errichtung eines Luftlandeplatzes 
(Vertiport), um die Landung von elektrisch betriebenen Flugtaxen bzw. 
Lastendrohnen auf dem Dach des Gebäudes zu ermöglichen. 
5) Stellung einer unbefristeten Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) zur 
Sicherung der Erschließungsmaßnahmen und der sonstigen Vertragsinhalte. 
6) Verzicht auf alle Schadensersatz-, Entschädigungs-, Erstattungs- und 
Aufwendungsersatzansprüche, die sich aus einer Einstellung der Planung 
durch die Stadt, einem Nichteintritt der Rechtswirksamkeit des 
Bebauungsplanes oder eines Standes nach § 33 BauGB bzw. einer Anfechtung 
des Bauungsplanes oder eines oder mehrerer Bauvorhaben im Plangebiet oder 
sonstige Rechtsmittel Dritter gegen das Vorhaben ergeben können. 
7) Berechtigung der Stadt, ein Verfahren zur Änderung oder Aufhebung des 
Bebauungsplanes einzuleiten und durchzuführen, falls die Vorhabenträgerin 
ihren Bauverpflichtungen nicht nachkommt, ohne dass sie hieraus

Seite 5 
Schadensersatz-, Entschädigungs- oder Erstattungsansprüche geltend machen 
kann. 
8) Der Wechsel eines Vorhabenträgers bedarf nach § 12 Absatz 5 BauGB der 
vorherigen Zustimmung der Landeshauptstadt. Die Vorhabenträgerin 
verpflichtet sich, die Landeshauptstadt über jeden beabsichtigten Fall der 
Rechtsnachfolge im Rahmen von asset deals oder im Rahmen des Verkaufs 
von Firmenanteilen als share deals von mehr als 25 % frühzeitig und 
umfassend vor jedem notariellen Beurkundungstermin in schriftlicher Form zu 
informieren und eine Zustimmung der Landeshauptstadt einzuholen.   
 
Die Darstellung in dieser Vorlage bezieht sich auf die wesentlichen Inhalte des 
Durchführungsvertrages. Der Durchführungsvertrag nebst aller Vertragsanlagen 
kann bzw. konnte in der Zeit vom 22. April bis einschließlich 2. Mai 2025 in den 
Räumen des Stadtplanungsamtes, TVG II, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, 
nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Telefon 0211-8996660 oder 
michel.baumann@duesseldorf.de) eingesehen werden. Insoweit wird auch auf das im 
Vorfeld an die Bezirksvertretung 1 und an die Ratsfraktionen, die Ratsgruppen und 
die nicht einer Ratsfraktion oder Ratsgruppe angehörenden Ratsmitglieder 
übersandte Schreiben verwiesen.

Beratungsverlauf (4)

06.05.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.05.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2025 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/053/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
14.04.2025
Erstellt
14.04.2025 09:17