V/0312/2023
Energienutzungsplan (ENP)
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V_2023_0312_Anlage1_A-R-0001-2023-kommunale-WP
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2023 RATSANTRAG zur sofortigen Beschlussfassung Münster, 7. Februar 2023 Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster eine ganzheitliche kommunale Wärmeplanung (öffentliche und gewerbliche Wärme) zu erstellen. Ziel dieses Strategieplans ist, die Wärmewende in Münster schneller voranzubringen, das heißt Wärme- und Kälteenergie in erheblichem Maße einzusparen und den verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien und damit treibhausgasneutral zu decken. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Münster soll die von der Deutschen Energie Agentur (Dena) festgeschriebenen Schritte berücksichtigen.1 2. Um die fossilfreie Wärmeerzeugung in Münster möglichst schnell, kostengünstig und effektiv zu etablieren, wird die Strategie zur kommunalen Wärmeplanung künftig kontinuierlich überprüft und angepasst. Dabei werden bereits getroffene Ratsbeschlüsse (z.B. Tiefe Geothermie, grüner Wasserstoff, kalte Nahwärme etc.) ebenso mit einbezogen wie die derzeit dynamischen Preisentwicklungen auf dem Energiemarkt. 3. Zur Finanzierung wird noch im Jahre 2023 ein Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für das entsprechende Förderprogramm der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt. 4. Die kommunale Wärmeleitplanung ist den relevanten Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss wird außerdem regelmäßig über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung auf dem Laufenden gehalten. Begründung: Die Studien zur Frage, wie und bis wann Münster klimaneutral werden kann, haben gezeigt, dass gerade die Dekarbonisierung des Wärmebereiches eine erhebliche Herausforderung darstellt. Die im Jahr 2021 erstellte Wärmestrategie der Stadtwerke zur Dekarbonisierung der Fernwärme fußt auf vielen Säulen. Inzwischen gibt es neue Erkenntnisse und politische Entwicklungen, die eine strategische Überprüfung und Anpassung wünschenswert machen. 1 https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2021/dena- Factsheet_Kompetenzzentrum_Kommunale_Waermewende.pdf Anlage 1 zu V/0312/2023 [Hier eingeben] Wärme macht in Deutschland mehr als die Hälfte des Energieverbrauches aus. Ein Großteil davon wird noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. In Münster entfallen rund 40 % der CO2 Emissionen auf die Wärmegewinnung. Das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands lässt sich nur dann sinnvoll erreichen, wenn der Wärmebedarf der Gebäude mittels Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt und zugleich der verbleibende Wärmebedarf effizient und umweltfreundlich erzeugt wird. Die Umstellung auf treibhausgasneutrale Energieträger und die energetische Gebäudesanierung bzw. hohe Effizienzstandards im Neubaubereich sind dabei kein „entweder oder“ sondern miteinander verknüpft und bedingen einander. Die kommunale Wärmeplanung greift diese Problematik auf und kann damit den Grundstein für eine nachhaltige Wärmeversorgung legen. Sie zeigt nicht nur, wo Energie zur Wärmegewinnung benötigt wird, sondern auch, wo welche erzeugt wird. Diese Potentiale zu heben ist nur ein Baustein eines ganzheitlichen Strategiekonzepts für eine kommunale Wärmeplanung. Mit diesem Instrument können bestehende Potentiale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz strategisch erschlossen, Investitionsentscheidungen koordiniert und quartiersbezogene Sanierungsprojekte zielgerichtet und effizient ausgerichtet werden. Ebenso wichtig ist es, die hohe Forschungs- und Preisdynamik im Bereich der erneuerbaren Energien in die Wärmeplanung der Stadt Münster mit einzubeziehen. Auch hier kann eine kommunale Wärmeplanung helfen. In Zukunft wird zudem auch der Gegenpol, das Thema Kühlung, immer wichtiger werden. Auch dieser energieintensive Sektor sollte daher in den Planungen mitberücksichtigt werden. Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis 31.12.2023 mit bis zu 90 Prozent, je nach Voraussetzungen der Kommune. Deshalb gilt es, zügig die entsprechenden Anträge zu stellen. gez. Stefan Weber und Fraktion gez. Dr. Leandra Praetzel, Dr. Robin Korte und Fraktion gez. Lia Kirsch und Fraktion gez. Helene Goldbeck und Gruppe
Beschlussvorlage
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V/0312/2023 V/0312/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Energienutzungsplan (ENP) / kommunaler Wärmeplan – Energieverbrauch, -erzeugung und - versorgung in Münster zukunftsfähig und zuverlässig ermöglichen Beratungsfolge 31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität der CO 2- Ausstoß der Energie- und Wärmeversorgung in Münster so schnell wie möglich reduziert wer- den muss. Die Aufstellung eines Energienutzungsplans (ENP) ist dabei eines der strategisch wichtigsten Instrumente des kommunalen Klimaschutzes zur Dekarbonisierung/Sicherstellung der Energieversorgung und schafft notwendige Planungssicherheit für langfristige Investiti- onsentscheidungen. 2. Der Rat stimmt dem vorge schlagenen Vorgehen zur Aufstellung eines Energienutzungsplans (ENP) zu und nimmt zur Kenntnis, dass eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung relevanter Fachämter sowie der Stadtwerke und Stadtnetze Münster eingerichtet wird. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Aufstellung des ENP 200.000 € über beste- hende Haushaltsmittel einerseits für die konzeptionelle Begleitung und Beteiligung und ande- rerseits für die inhaltliche Erarbeitung gebunden werden . Die Verwaltung informiert im Aus- schuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen über die entsprechenden Vergaben dieser Aufträge an Fachbüros. 4. Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0001/2023 „Münster bekommt eine kommu- nale Wärmeplanung“ ist mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage formal erledigt. Dezernat OB/Stabsstelle Klima 26.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Reinhardt/ Herr Imberge Telefon: 492-7151/ -7158 Reinhardt@stadt- muenster.de / Imberge@stadt-muenster.de - 2 - V/0312/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufstellung des ENP ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immis- sion, Boden, Abfall Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2023 2024 2025 50.000 € 100.000 € 50.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Zu 1. Die Stadt Münster hat mit Ratsbeschluss vom 11.12.2019 (V/0770/2019/E1) beschlossen, möglichst bis 2030 klimaneutral zu werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen zeitnah Maßnah- men realisiert werden, die hohe Mengen CO2 einsparen und langfristig vermeiden können. Auf die Wärmeversorgung von Gebäuden entfallen in Münster aktuell etwa 40% der CO2-Emissionen. Gleichzeitig wird der Wärmebedarf aktuell zu 80% durch individuelle fossilbefeuerte Zentralheizungen bereitgestellt (Erdgas, Heizöl) und der Anteil erneuerbare Energien ist mit 3% äußerst gering. Die Umstellung auf erneuerbare Wärme ist neben der Energieverbrauchsreduktion durch energetische Gebäudesanierung für den Klimaschutz von daher dringend erforderlich. Hierzu bedarf es eines stadtweit koordinierten und zielgerichteten Vorgehens anstelle unkoordinierter Einzelmaßnahmen. Dies ist eine der wichtigsten strategischen Aufgabe von Kommunen im Rahmen der Wärmewende hin zur Umsetzung einer zukunftsfähigen, wirtschaftlichen und emissionsarmen Wärmeversorgung. Das Herzstück bildet dabei die Aufstellung eines Energienutzungsplans (ENP). Ein ENP beinhaltet eine kommunale Wärmeplanung, es werden aber darüber hinaus auch andere Themen wie Strom, Wasserstoff und Kälte betrachtet, die eine zunehmend wichtigere Rolle in diesem Zusammenhang einnehmen und von daher integral betrachtet werden sollten. Eine bundesweite und entsprechend landesspezifische gesetzliche Regelung zur verpflichtenden kommunalen Wärmepla- nung wird zum Jahresende erwartet, die Stadt Münster möchte jedoch zusammen mit anderen Städ- ten wie Dortmund, Essen, Köln oder Düsseldorf, eine Vorreiterrolle einnehmen und den Prozess pro- aktiv gestalten. Der ENP dient als Instrument, um ein räumlich und zeitlich gestuftes Vorgehen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wärmeversorgung in der Kommune zu ermöglichen. Dabei hat die Kommune eine Koordinierungsfunktion, mit der sie für das gesamte Stadtgebiet einen ENP unter Berücksichtigung der aktuellen und voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt sowie der Klimaschutzerfordernisse erstellt. Die Eignungsbereiche dienen als planerische Leitplanken für die nachfolgenden Planungsebenen. Es ist wichtig, dass die Eignungsbereiche als flexible Leitplanken verstanden werden, die nicht zu starren Grenzen für die Umsetzung führen. Die Umsetzung soll nicht auf einer rein datengetriebenen Analyse beruhen, sondern auch die Erfahrung und das Wissen der lokalen Akteure berücksichtigen. Klein- räumige oder detaillierte Planungen sind nicht Teil eines ENP. Der ENP kann jedoch Hinweise bzw. - 3 - V/0312/2023 Suchfelder für den entsprechenden Vertiefungsbedarf liefern und als Grundlage zur Sicherung von Flächen oder zur Auswahl von Gebieten dienen, für die energetische Quartierskonzepte (s. auch KfW-Programm 432) erstellt werden. Abbildung 1: Exemplarische kartografisch Darstellung der Zonierung aus einem ENP Der ENP stellt nach seiner erstmaligen Erstellung kein abgeschlossenes Planwerk dar, sondern ist vielmehr hinsichtlich der Entwicklung von Rahmenbedingungen, Parametern und verfügbaren Fachin- formationen iterativ zu aktualisieren und fortzuschreiben, um seiner Rolle als strategische Planungs- grundlage dauerhaft gerecht zu werden. Diese regelmäßige Anpassung wird auch gesetzlich vorge- geben werden. Auch unabhängig vom zu erstellenden ENP arbeiten Stadtwerke und Stadtnetze Münster bereits an der klimafreundlichen Gestaltung der Energieversorgung (z.B. BEW-Transformationsplan für das Fernwärmenetz). Diese Erkenntnisse und Ergebnisse daraus fließen in den Energienutzungsplan ein und werden zur zielgerichteten Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Münster mitei- nander verbunden. Zu 2. Unter Federführung der Stabsstelle Klima wird eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe (AG) unter Beteiligung der Stadtwerke und Stadtnetze Münster und ggf. weiterer externer Akteure eingerichtet werden, die die Erstellung des Energienutzungsplans (ENP) ausgestaltet und die relevanten Ent- scheidungen vorbereitet. Folgendes Vorgehen wird dabei von der Stadtverwaltung vorgeschlagen: - 4 - V/0312/2023 Im ersten Schritt soll im Rahmen der AG eine Verständigung auf Projektstruktur und gemein- same Datengrundlage, das Zusammentragen und die Harmonisierung von Daten über geeig- nete Schnittstellen erfolgen. Des Weiteren ist einerseits die Ausschreibung von begleitender Koordination und Moderation des Prozesses der ENP-Erarbeitung über ein Fachbüro geplant. Hierzu fanden bereits Ge- spräche mit der FH Münster statt, die deutschlandweit eine Vorreiterrolle im Bereich der ENP einnimmt. Andererseits soll eine Auftragsvergabe an ein weiteres Fachbüro für die konkrete inhaltliche Erarbeitung vergeben werden. Abstimmung der Zielszenarien und Annahmen zwischen AG und Fachbüros Erstellung eines kartenbasierten ENP durch die Fachbüros auf Grundlage einer Bestandsauf- nahme durch: Wie hoch ist der Verbrauch? Wie ist es um die Infrastruktur bestellt? Welches Potenzial hat das Gebiet? Abgleich des ENP mit der Stadtentwicklungsplanung kartografische Darstellung mit Zonierung, die zwischen leitungsgebundener und dezentraler Wärmeversorgung differenziert Politischer Beschluss über ENP-Aufstellung als rechtlich verbindliche Wärmewendestrategie mit mögl. Handlungsstrategien und Maßnahmen Anschließend erfolgt die Integration des ENP in laufende Stadtplanung und Klimaaktivitäten unter Beteiligung lokaler Akteure mit dem Ziel, die Umsetzung des ENP (z.B. Netzausbau) anzustoßen. Anschließend erfolgt die konkrete Umsetzung im Rahmen von Projekten und Bauvorhaben durch Marktakteure. Auf Grundlage der Erfahrung in anderen Kommunen wird davon ausgegangen, dass die Erstellung des ENP ca. eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird, sodass der ENP Ende des Jahres 2024 vor- liegen kann. Begleitet wird der Prozess durch ein Monitoring mit einer laufenden Anpassung der Datengrundlagen und Annahmen, sodass der ENP zeitnah an sich verändernde Rahmenbedingungen und Erfordernis- se angepasst werden kann. Zu 3. Die Kosten der Energienutzungsplanung setzten sich zusammen aus den Kosten für fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung und der Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen sowie begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grundlage von Erfahrungen anderer Kommunen und einer vorbereitenden Marktrecherche werden die Kosten für die erstmalige Erstellung des ENP auf rund 200.000 € abgeschätzt. Diese Kosten sind über den bestehenden Mittelansatz ab- deckbar. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Nach eingehen- der Prüfung der Fördermodalitäten und Rücksprache mit verschiedenen externen Fachbüros, emp- fiehlt die Verwaltung, aus folgenden Gründen keine Förderung für die ENP-Erstellung zu beantragen: Der Bearbeitungszeitraum von Förderanträgen beträgt derzeit ca. ein halbes Jahr, vor Bewilli- gungsbescheid darf jedoch keine Auftragsvergabe erfolgen. Insofern würde sich der Gesamt- prozess um mindestens diesen Zeitraum nach hinten verschieben. Eine während des Antragsverfahrens eingeführte gesetzliche Verpflichtung würde voraussicht- lich zum weiteren Förderausschluss führen. Die aufwendige Administration des Förderverfahrens und Einhaltung starrer inhaltlicher Vor- gaben würden den zeitlichen Ablauf weiter verzögern. Bei Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung werden aller Voraussicht nach sehr viele Kommunen innerhalb kurzer Zeit auf den Markt drängen und die Kapazitäten der wenigen - 5 - V/0312/2023 spezialisierten Fachbüros überfordern. Dies wird voraussichtlich zu Bearbeitungsengpässen und erheblichen Kostensteigerungen führen. Die Stadt Münster setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten d afür ein, dass Kommunen möglichst dauerhaft bei der Erfüllung dieser Aufgaben durch die Bundesebene unterstützt werden. Zusammenfassung Mithilfe des Energienutzungsplans (ENP) wird der langfristig zu erwartende Energiebedarf in Münster mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Daraus ergeben sich weitere Schlussfolgerungen für Maßnahmen (Ausweisung von Sanierungsgebieten, gezielte Ansprachen und Unterstützungsangebote (KfW432), etc.) und den Ausbau von erneuerbaren Energien und der Elektrizitätsinfrastruktur. Somit kann Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen in Münster geschaffen werden. Durch den integralen Ansatz des ENP, neben einer kommunalen Wärmeplanung auch Themen wie Strom, Wasserstoff und Kälte zu betrachten, geht die Stadt Münster über die erwarteten gesetzlichen Regelungen zur verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung hinaus und wird damit ihrer Vorreiterrol- le im Bereich Klimaneutralität gerecht. Das vorgeschlagene Vorgehen ist mit den Stadtwerken und den Stadtnetzen Münster besprochen und abgestimmt worden. Gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage 1: Ratsantrag Nr: A-R/0001/2023 Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung
V_2023_0312_Anlage_A
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Anlage A zur V/0312/2023 Kurzüberblick Mit der Aufstellung eines Energienutzungsplans (ENP) soll ein stadtweit koordiniertes und ziel- gerichtetes Vorgehen im Rahmen der lokalen Wärmewende hin zur Umsetzung einer zukunfts- fähigen, wirtschaftlichen und emissionsarmen Wärmeversorgung ermöglicht werden. Eine bun- desweite und entsprechend landesspezifische gesetzliche Regelung zur verpflichtenden kom- munalen Wärmeplanung wird zum Jahresende erwartet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030. Die Umstellung auf er- neuerbare Wärme ist neben der Energieverbrauchsreduktion durch energetische Gebäudesan- ierung für den Klimaschutz von daher dringend erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Grundlage: Ratsbeschluss zur Klimaneutralität V/0770/2019 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema. Mit Beschluss der Vor- lage werden die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0312/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2023
- Erstellt
- 11.05.2023 16:44