Mandari Insight

V/0312/2023

Energienutzungsplan (ENP)

Vorlagen 11.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 14

V_2023_0312_Anlage1_A-R-0001-2023-kommunale-WP

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_2023_0312_Anlage_A

· application/pdf

Ansehen

V_2023_0312_Anlage1_A-R-0001-2023-kommunale-WP

4390 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2023
RATSANTRAG zur sofortigen Beschlussfassung
Münster, 7. Februar 2023
Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster eine 
ganzheitliche kommunale Wärmeplanung (öffentliche und gewerbliche Wärme) zu erstellen. 
Ziel dieses Strategieplans ist, die Wärmewende in Münster schneller voranzubringen, das 
heißt Wärme- und Kälteenergie in erheblichem Maße einzusparen und den verbleibenden 
Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien und damit treibhausgasneutral zu 
decken. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Münster soll die von der Deutschen 
Energie Agentur (Dena) festgeschriebenen Schritte berücksichtigen.1
2. Um die fossilfreie Wärmeerzeugung in Münster möglichst schnell, kostengünstig und 
effektiv zu etablieren, wird die Strategie zur kommunalen Wärmeplanung künftig 
kontinuierlich überprüft und angepasst. Dabei werden bereits getroffene Ratsbeschlüsse 
(z.B. Tiefe Geothermie, grüner Wasserstoff, kalte Nahwärme etc.) ebenso mit einbezogen 
wie die derzeit dynamischen Preisentwicklungen auf dem Energiemarkt.
3. Zur Finanzierung wird noch im Jahre 2023 ein Förderantrag an das Bundesministerium für 
Wirtschaft und Klimaschutz für das entsprechende Förderprogramm der Kommunalrichtlinie 
der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt.
4. Die kommunale Wärmeleitplanung ist den relevanten Gremien zur Beschlussfassung 
vorzulegen. Der Ausschuss wird außerdem regelmäßig über den aktuellen Stand der 
kommunalen Wärmeplanung auf dem Laufenden gehalten.
Begründung:
Die Studien zur Frage, wie und bis wann Münster klimaneutral werden kann, haben gezeigt, 
dass gerade die Dekarbonisierung des Wärmebereiches eine erhebliche Herausforderung 
darstellt. Die im Jahr 2021 erstellte Wärmestrategie der Stadtwerke zur Dekarbonisierung 
der Fernwärme fußt auf vielen Säulen. Inzwischen gibt es neue Erkenntnisse und politische 
Entwicklungen, die eine strategische Überprüfung und Anpassung wünschenswert machen.
1 https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2021/dena- 
Factsheet_Kompetenzzentrum_Kommunale_Waermewende.pdf
Anlage 1 zu V/0312/2023

[Hier eingeben]
Wärme macht in Deutschland mehr als die Hälfte des Energieverbrauches aus. Ein Großteil 
davon wird noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. In Münster entfallen rund 40 % der 
CO2 Emissionen auf die Wärmegewinnung. Das Ziel einer treibhausgasneutralen 
Wärmeversorgung des Gebäudebestands lässt sich nur dann sinnvoll erreichen, wenn der 
Wärmebedarf der Gebäude mittels Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt und 
zugleich der verbleibende Wärmebedarf effizient und umweltfreundlich erzeugt wird. Die 
Umstellung auf treibhausgasneutrale Energieträger und die energetische Gebäudesanierung 
bzw. hohe Effizienzstandards im Neubaubereich sind dabei kein „entweder oder“ sondern 
miteinander verknüpft und bedingen einander.
Die kommunale Wärmeplanung greift diese Problematik auf und kann damit den Grundstein 
für eine nachhaltige Wärmeversorgung legen. Sie zeigt nicht nur, wo Energie zur 
Wärmegewinnung benötigt wird, sondern auch, wo welche erzeugt wird. Diese Potentiale zu 
heben ist nur ein Baustein eines ganzheitlichen Strategiekonzepts für eine kommunale 
Wärmeplanung. Mit diesem Instrument können bestehende Potentiale für erneuerbare 
Energien und Energieeffizienz strategisch erschlossen, Investitionsentscheidungen 
koordiniert und quartiersbezogene Sanierungsprojekte zielgerichtet und effizient 
ausgerichtet werden.
Ebenso wichtig ist es, die hohe Forschungs- und Preisdynamik im Bereich der erneuerbaren 
Energien in die Wärmeplanung der Stadt Münster mit einzubeziehen. Auch hier kann eine 
kommunale Wärmeplanung helfen. In Zukunft wird zudem auch der Gegenpol, das Thema 
Kühlung, immer wichtiger werden. Auch dieser energieintensive Sektor sollte daher in den 
Planungen mitberücksichtigt werden.
Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der 
Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis 
31.12.2023 mit bis zu 90 Prozent, je nach Voraussetzungen der Kommune. Deshalb gilt es, 
zügig die entsprechenden Anträge zu stellen.
gez. Stefan Weber und Fraktion gez. Dr. Leandra Praetzel, Dr. Robin Korte
und Fraktion
gez. Lia Kirsch und Fraktion     gez. Helene Goldbeck und Gruppe

Beschlussvorlage

11857 Zeichen

V/0312/2023 
V/0312/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Energienutzungsplan (ENP) / kommunaler Wärmeplan – Energieverbrauch, -erzeugung und -
versorgung in Münster zukunftsfähig und zuverlässig ermöglichen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität der CO 2-
Ausstoß der Energie- und Wärmeversorgung in Münster so schnell wie möglich reduziert wer-
den muss. Die Aufstellung eines Energienutzungsplans (ENP) ist dabei eines der strategisch 
wichtigsten Instrumente des kommunalen Klimaschutzes zur Dekarbonisierung/Sicherstellung 
der Energieversorgung und schafft notwendige Planungssicherheit für langfristige Investiti-
onsentscheidungen. 
 
2. Der Rat stimmt dem vorge schlagenen Vorgehen zur Aufstellung eines Energienutzungsplans 
(ENP) zu und nimmt zur Kenntnis, dass eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung relevanter 
Fachämter sowie der Stadtwerke und Stadtnetze Münster eingerichtet wird.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Aufstellung des ENP 200.000 € über beste-
hende Haushaltsmittel einerseits für die konzeptionelle Begleitung und Beteiligung und ande-
rerseits für die inhaltliche Erarbeitung gebunden werden . Die Verwaltung informiert im Aus-
schuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen  über die entsprechenden Vergaben 
dieser Aufträge an Fachbüros. 
 
4. Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der 
SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0001/2023 „Münster bekommt eine kommu-
nale Wärmeplanung“ ist mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage formal erledigt. 
 
Dezernat OB/Stabsstelle 
Klima 
 
26.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Reinhardt/ Herr 
Imberge 
Telefon: 492-7151/ -7158 
Reinhardt@stadt-
muenster.de / 
Imberge@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0312/2023 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufstellung des ENP ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz,  
Klima, Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2023 
2024 
2025 
50.000 € 
100.000 € 
50.000 € 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.  
 
Die Stadt Münster hat mit Ratsbeschluss vom 11.12.2019 (V/0770/2019/E1) beschlossen, möglichst 
bis 2030 klimaneutral zu werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen zeitnah Maßnah-
men realisiert werden, die hohe Mengen CO2 einsparen und langfristig vermeiden können.  
 
Auf die Wärmeversorgung von Gebäuden entfallen in Münster aktuell etwa 40% der CO2-Emissionen. 
Gleichzeitig wird der Wärmebedarf aktuell zu 80% durch individuelle fossilbefeuerte Zentralheizungen 
bereitgestellt (Erdgas, Heizöl) und der Anteil erneuerbare Energien ist mit 3% äußerst gering. Die 
Umstellung auf erneuerbare Wärme ist neben der Energieverbrauchsreduktion durch energetische 
Gebäudesanierung für den Klimaschutz von daher dringend erforderlich.  
 
Hierzu bedarf es eines stadtweit koordinierten und zielgerichteten Vorgehens anstelle unkoordinierter 
Einzelmaßnahmen. Dies ist eine der wichtigsten strategischen Aufgabe von Kommunen im Rahmen 
der Wärmewende hin zur Umsetzung einer zukunftsfähigen, wirtschaftlichen und emissionsarmen 
Wärmeversorgung. Das Herzstück bildet dabei die Aufstellung eines Energienutzungsplans (ENP). 
Ein ENP beinhaltet eine kommunale Wärmeplanung, es werden aber darüber hinaus auch andere 
Themen wie Strom, Wasserstoff und Kälte betrachtet, die eine zunehmend wichtigere Rolle in diesem 
Zusammenhang einnehmen und von daher integral betrachtet werden sollten. Eine bundesweite und 
entsprechend landesspezifische gesetzliche Regelung zur verpflichtenden kommunalen Wärmepla-
nung wird zum Jahresende erwartet, die Stadt Münster möchte jedoch zusammen mit anderen Städ-
ten wie Dortmund, Essen, Köln oder Düsseldorf, eine Vorreiterrolle einnehmen und den Prozess pro-
aktiv gestalten. 
 
Der ENP dient als Instrument, um ein räumlich und zeitlich gestuftes Vorgehen bei der Umsetzung 
einer nachhaltigen Wärmeversorgung in der Kommune zu ermöglichen. Dabei hat die Kommune eine 
Koordinierungsfunktion, mit der sie für das gesamte Stadtgebiet einen ENP unter Berücksichtigung 
der aktuellen und voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt sowie der Klimaschutzerfordernisse erstellt. 
Die Eignungsbereiche dienen als planerische Leitplanken für die nachfolgenden Planungsebenen. Es 
ist wichtig, dass die Eignungsbereiche als flexible Leitplanken verstanden werden, die nicht zu starren 
Grenzen für die Umsetzung führen. Die Umsetzung soll nicht auf einer rein datengetriebenen Analyse 
beruhen, sondern auch die Erfahrung und das Wissen der lokalen Akteure berücksichtigen. Klein-
räumige oder detaillierte Planungen sind nicht Teil eines ENP. Der ENP kann jedoch Hinweise bzw.

- 3 - 
V/0312/2023 
Suchfelder für den entsprechenden Vertiefungsbedarf liefern und als Grundlage zur Sicherung von 
Flächen oder zur Auswahl von Gebieten dienen, für die energetische Quartierskonzepte (s. auch 
KfW-Programm 432) erstellt werden.  
 
 
Abbildung 1: Exemplarische kartografisch Darstellung der Zonierung aus einem ENP  
 
 
Der ENP stellt nach seiner erstmaligen Erstellung kein abgeschlossenes Planwerk dar, sondern ist 
vielmehr hinsichtlich der Entwicklung von Rahmenbedingungen, Parametern und verfügbaren Fachin-
formationen iterativ zu aktualisieren und fortzuschreiben, um seiner Rolle als strategische Planungs-
grundlage dauerhaft gerecht zu werden. Diese regelmäßige Anpassung wird auch gesetzlich vorge-
geben werden. 
 
Auch unabhängig vom zu erstellenden ENP arbeiten Stadtwerke und Stadtnetze Münster bereits an 
der klimafreundlichen Gestaltung der Energieversorgung (z.B. BEW-Transformationsplan für das 
Fernwärmenetz). Diese Erkenntnisse und Ergebnisse daraus fließen in den Energienutzungsplan ein 
und werden zur zielgerichteten Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Münster mitei-
nander verbunden. 
 
 
Zu 2. 
Unter Federführung der Stabsstelle Klima wird eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe (AG) unter 
Beteiligung der Stadtwerke und Stadtnetze Münster und ggf. weiterer externer Akteure eingerichtet 
werden, die die Erstellung des Energienutzungsplans (ENP)  ausgestaltet und die relevanten Ent-
scheidungen vorbereitet. Folgendes Vorgehen wird dabei von der Stadtverwaltung vorgeschlagen:

- 4 - 
V/0312/2023 
 Im ersten Schritt soll im Rahmen der AG eine Verständigung auf Projektstruktur und gemein-
same Datengrundlage, das Zusammentragen und die Harmonisierung von Daten über geeig-
nete Schnittstellen erfolgen.  
 Des Weiteren ist einerseits die Ausschreibung von begleitender Koordination und Moderation 
des Prozesses der ENP-Erarbeitung über ein Fachbüro geplant. Hierzu fanden bereits Ge-
spräche mit der FH Münster statt, die deutschlandweit eine Vorreiterrolle im Bereich der ENP 
einnimmt. Andererseits soll eine Auftragsvergabe an ein weiteres Fachbüro für die konkrete 
inhaltliche Erarbeitung vergeben werden. 
 Abstimmung der Zielszenarien und Annahmen zwischen AG und Fachbüros 
 Erstellung eines kartenbasierten ENP durch die Fachbüros auf Grundlage einer Bestandsauf-
nahme durch: Wie hoch ist der Verbrauch? Wie ist es um die Infrastruktur bestellt? Welches 
Potenzial hat das Gebiet? 
 Abgleich des ENP mit der Stadtentwicklungsplanung 
 kartografische Darstellung mit Zonierung, die zwischen leitungsgebundener und dezentraler 
Wärmeversorgung differenziert  
 Politischer Beschluss über ENP-Aufstellung als rechtlich verbindliche Wärmewendestrategie 
mit mögl. Handlungsstrategien und Maßnahmen  
 
Anschließend erfolgt die Integration des ENP in laufende Stadtplanung und Klimaaktivitäten  unter 
Beteiligung lokaler Akteure mit dem Ziel, die Umsetzung des ENP (z.B. Netzausbau)  anzustoßen. 
Anschließend erfolgt die konkrete Umsetzung im Rahmen von Projekten und Bauvorhaben durch 
Marktakteure. 
Auf Grundlage der Erfahrung in anderen Kommunen wird davon ausgegangen, dass die Erstellung 
des ENP ca. eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird, sodass der ENP Ende des Jahres 2024 vor-
liegen kann. 
Begleitet wird der Prozess durch ein Monitoring mit einer laufenden Anpassung der Datengrundlagen 
und Annahmen, sodass der ENP zeitnah an sich verändernde Rahmenbedingungen und Erfordernis-
se angepasst werden kann. 
 
Zu 3. 
Die Kosten der Energienutzungsplanung setzten sich zusammen aus den Kosten für fachkundige 
externe Dienstleister*innen zur Planerstellung und der Organisation und Durchführung der Beteiligung 
von Akteur*innen sowie begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grundlage von Erfahrungen anderer 
Kommunen und einer vorbereitenden Marktrecherche werden die Kosten für die erstmalige Erstellung 
des ENP auf rund 200.000 € abgeschätzt. Diese Kosten sind über den bestehenden Mittelansatz ab-
deckbar. 
 
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) wird die Erstellung von 
kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Nach eingehen-
der Prüfung der Fördermodalitäten und Rücksprache mit verschiedenen externen Fachbüros, emp-
fiehlt die Verwaltung, aus folgenden Gründen keine Förderung für die ENP-Erstellung zu beantragen: 
 
 Der Bearbeitungszeitraum von Förderanträgen beträgt derzeit ca. ein halbes Jahr, vor Bewilli-
gungsbescheid darf jedoch keine Auftragsvergabe erfolgen. Insofern würde sich der Gesamt-
prozess um mindestens diesen Zeitraum nach hinten verschieben. 
 Eine während des Antragsverfahrens eingeführte gesetzliche Verpflichtung würde voraussicht-
lich zum weiteren Förderausschluss führen. 
 Die aufwendige Administration des Förderverfahrens und Einhaltung starrer inhaltlicher Vor-
gaben würden den zeitlichen Ablauf weiter verzögern. 
 Bei Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung werden aller Voraussicht nach sehr viele 
Kommunen innerhalb kurzer Zeit auf den Markt drängen und die Kapazitäten der wenigen

- 5 - 
V/0312/2023 
spezialisierten Fachbüros überfordern. Dies wird voraussichtlich zu Bearbeitungsengpässen 
und erheblichen Kostensteigerungen führen. 
 
Die Stadt Münster setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten d afür ein, dass Kommunen möglichst 
dauerhaft bei der Erfüllung dieser Aufgaben durch die Bundesebene unterstützt werden. 
 
Zusammenfassung 
 
Mithilfe des Energienutzungsplans (ENP) wird der langfristig zu erwartende Energiebedarf in Münster 
mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Daraus 
ergeben sich weitere Schlussfolgerungen für Maßnahmen (Ausweisung von Sanierungsgebieten, 
gezielte Ansprachen und Unterstützungsangebote (KfW432), etc.) und den Ausbau von erneuerbaren 
Energien und der Elektrizitätsinfrastruktur. Somit kann Planungs- und Investitionssicherheit für alle 
Akteur*innen in Münster geschaffen werden. 
 
Durch den integralen Ansatz des ENP, neben einer kommunalen Wärmeplanung auch Themen wie 
Strom, Wasserstoff und Kälte zu betrachten, geht die Stadt Münster über die erwarteten gesetzlichen 
Regelungen zur verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung hinaus und wird damit ihrer Vorreiterrol-
le im Bereich Klimaneutralität gerecht. 
 
Das vorgeschlagene Vorgehen ist mit den Stadtwerken und den Stadtnetzen Münster besprochen 
und abgestimmt worden. 
 
 
Gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage 1:  Ratsantrag Nr: A-R/0001/2023 Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung

V_2023_0312_Anlage_A

1607 Zeichen

Anlage A zur V/0312/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Aufstellung eines Energienutzungsplans (ENP) soll ein stadtweit koordiniertes und ziel-
gerichtetes Vorgehen im Rahmen der lokalen Wärmewende hin zur Umsetzung einer zukunfts-
fähigen, wirtschaftlichen und emissionsarmen Wärmeversorgung ermöglicht werden. Eine bun-
desweite und entsprechend landesspezifische gesetzliche Regelung zur verpflichtenden kom-
munalen Wärmeplanung wird zum Jahresende erwartet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030. Die Umstellung auf er-
neuerbare Wärme ist neben der Energieverbrauchsreduktion durch energetische Gebäudesan-
ierung für den Klimaschutz von daher dringend erforderlich. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, 
Immission, Boden, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Grundlage: Ratsbeschluss zur Klimaneutralität V/0770/2019 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema. Mit Beschluss der Vor-
lage werden die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt.

Beratungsverlauf (4)

31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0312/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2023
Erstellt
11.05.2023 16:44