V/0819/2008
Bebauungsplan Nr. 522 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0819-2008-Anlage-Übersicht
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0819/2008 Bebauungsplan Nr. 522 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg Plangebi et Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
2796 Zeichen
V/0819/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 28.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 05.11.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich östlich Auf der Horst, südlich Bohlweg ist gem. § 2 (1) i. V. mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustel- len. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 115, Flurstücke 203-206, 743-745, 871, 894, 896, 965, 970, 971, 1006, 1009. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die Fläche des Sportplatzes „Auf der Horst“, die bisher von der Stadt Münster für den Schulsport angepachtet war, soll als Wohnbaufläche entwickelt werden. Es ist die Errichtung von familienfreundlichen Wohnungen sowohl im Geschosswohnungsbau als auch im verdichteten Einfamilienhausbau geplant. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Wegen der zu bewältigenden Konfliktlage zum östlich angrenzenden GE-Gebiet (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 127 „Niedersachsenring / Kaiser-Wilhelm-Ring“) sowie in Nachbarschaft zur Vorlagen-Nr.: V/0819/2008 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0819/2008 nördlich angrenzenden Wohnbebauung ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs- plans Nr. 522, Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg um diese Bereiche erweitert worden. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 522 tritt der Bebauungsplan Nr. 127, soweit er von dem neuen Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Der Flächennutzungsplan soll gem. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung ange- passt werden. Im Falle des angestrebten Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan wäre die Stadt Münster vor Umsetzung der Wohnungsbaumaßnahmen verpflichtet, den Rückbau der Sportplatznutzung zu betreiben und ggf. Entsorgungskosten zu finanzieren. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
- Auf der Horst
- Bohlweg
- Niedersachsenring
- Kaiser-Wilhelm-Ring
Bebauungsplan Nr. 522
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0819/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37