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V/0819/2008

Bebauungsplan Nr. 522 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 29.09.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2008, TOP 21.1.1

V-0819-2008-Anlage-Übersicht

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Beschlussvorlage

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V-0819-2008-Anlage-Übersicht

202 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0819/2008 
Bebauungsplan Nr. 522 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg    Plangebi et Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

2796 Zeichen

V/0819/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich östlich Auf der Horst, südlich Bohlweg ist gem. § 2 (1) i. V. mit § 13 a BauGB ein 
Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustel-
len. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 115, Flurstücke 203-206, 743-745, 871, 894, 896, 965, 970, 971, 1006, 
1009. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Die Fläche des Sportplatzes „Auf der Horst“, die bisher von der Stadt Münster für den Schulsport 
angepachtet war, soll als Wohnbaufläche entwickelt werden. 
Es ist die Errichtung von familienfreundlichen Wohnungen sowohl im Geschosswohnungsbau als 
auch im verdichteten Einfamilienhausbau geplant. 
 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen 
Entwicklung in diesem Bereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
 
Wegen der zu bewältigenden Konfliktlage zum östlich angrenzenden GE-Gebiet (rechtskräftiger 
Bebauungsplan Nr. 127 „Niedersachsenring / Kaiser-Wilhelm-Ring“) sowie in Nachbarschaft zur 
Vorlagen-Nr.: 
V/0819/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0819/2008 
nördlich angrenzenden Wohnbebauung ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs-
plans Nr. 522, Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg um diese Bereiche erweitert worden. 
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 522 tritt der Bebauungsplan Nr. 127, soweit er von 
dem neuen Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. 
 
Der Flächennutzungsplan soll gem. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung ange-
passt werden. 
 
Im Falle des angestrebten Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan wäre die Stadt Münster vor 
Umsetzung der Wohnungsbaumaßnahmen verpflichtet, den Rückbau der Sportplatznutzung zu 
betreiben und ggf. Entsorgungskosten zu finanzieren. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

28.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 15.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 21.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
  • Auf der Horst
  • Bohlweg
  • Niedersachsenring
  • Kaiser-Wilhelm-Ring

Bebauungsplan Nr. 522

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0819/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37