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V/0873/2010

Weiterentwicklung der Berufskollegs: Neuerrichtung, Entfristung und Auflösung von Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft

Vorlagen 17.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 32

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0873/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Neuerrichtung, Entfristung und Auflösung von 
Bildungsgängen an  Berufskollegs in städtischer Trägerschaft 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Errichtung von Bildungsgängen 
 
Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2011 (Beginn des Schuljahres 
2011/2012) folgende Bildungsgänge unbefristet errichtet: 
 
1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) 
 
Fachschule für Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik gem. APO-BK Anlage E 
 
1.2 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (WEVK-BK) 
 
Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13), Fachrichtung Agrarwirtschaft – Allgemeine Hoch-
schulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler gem. APO-BK Anlage D 29 
 
2. Entfristung von Bildungsgängen 
 
Folgende Bildungsgänge werden entfristet und somit ab 01.08.2011 unbefristet eingerich-
tet: 
 
2.1 Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) 
 
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und allgemeine Hochschulreife, Fachrich-
tung Betriebsorganisation gem. APO-BK Anlage D 12  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0873/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Woltering 
Ruf: 
492 40 16 
E-Mail: 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de  
Datum: 
24.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0873/2010 
2.2 Hansa-Berufskolleg (HBK)  
 
Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal-
tung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss gem. APO-BK Anlage B 4  
 
2.3 Hansa-Berufskolleg (HBK)  
 
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung Be-
triebswirtschaft gem. APO-BK Anlage C 3 
 
3. Auflösung eines Bildungsganges 
 
Folgender Bildungsgang am Hansa-Berufskolleg wird zum 01.08.2011 aufgelöst: 
 
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung In-
formationsverarbeitung gem. APO-BK Anlage C 3 
 
4. Die durch die Neueinrichtung der unter Beschlusspunkt 1 genannten Bildungsgänge not-
wendigen zusätzlichen Mittel für Lehr- und Lernmittel (Schuletat, Schulbücher) sind in Ab-
hängigkeit von der Belegung ab dem Haushaltsjahr 2012 jährlich zur Verfügung zu stellen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Durch die Errichtung der unter Beschlusspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge und die 
Entfristung der unter Beschlusspunkt 2. genannten Bildungsgänge entstehen keine zusätz-
lichen Investitionskosten und auch keine Schülerfahrkosten.  
 
Für die unter Beschlusspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge entstehen bei einer Be-
legung mit 25 Studierenden jährliche Mehraufwendungen für Lehr- und Lernmittel in Höhe 
von 
 
• 4.870,00 € für die Fachschule für Technik, Farb- und Lackiertechnik (1.1)  
• 3.060,00 € für die Fochoberschule Klasse 13 (FOS 13), Agrarwirtschaft (1.2). 
 
Für die unter 2. genannten Bildungsgänge sind für die laufenden Aufwendungen für Lehr- 
und Lernmittel (Schuletat, Schulbuchmittel) keine zusätzlichen Mittel erforderlich. 
 
Die zusätzlichen Kosten sind in Abhängigkeit von der Belegung ab dem Jahr 2012 zusätz-
lich im Etat zur Verfügung zu stellen. Sie sind im Teilergebnisplan 03.01 „Leistungen für 
Schulen“ Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ bei den Sachkonten 
524100 „Lernmittel“ und 524110 „Lehr- und Lernmittel“ bereit zu stellen.

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V/0873/2010 
 
Sachverhalt: 
 
1.  Einführung 
 
1.1  Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten 
 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (...), für die das Land 
nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). 
Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung 
sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweite-
rung von Bildungsgängen an Berufskollegs (...) zu behandeln.  
 
Der Rat ist gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l für die Beschlussfassung zuständig. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 
Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentli-
cher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. 
 
Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 65 SchulG). 
 
2. Anlass 
 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg und das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 
haben je einen Vorschlag zur Errichtung eines neuen Bildungsganges unterbreitet. Die un-
ter Beschlussvorschlag 2 dargestellten Bildungsgänge sind befristet eingerichtet worden. 
Es ist über eine Fortführung bzw. Auflösung zu entscheiden. 
 
3.  Zu Beschlussvorschlag 1 
 
3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge 
 
3.1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) 
 
Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik gem. APO-BK, 
Anlage E 
 
Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf der beruflichen Erstaus-
bildung und Berufserfahrungen der Studierenden auf. Die Fachschule für Technik ermög-
licht den Abschluss Staatlich geprüfte/r Lacktechniker/in in der Fachrichtung Farb- und 
Lacktechnik und Fachhochschulreife. Dieser Bildungsgang ist als zweijähriger Bildungs-
gang in Vollzeit mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden konzipiert, um so die Grundlage 
für den Erwerb der Fachhochschulreife zu schaffen. Zugangsvoraussetzung ist eine abge-
schlossene Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, ein Berufsschulabschluss 
und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. 
 
Für das Land NRW gibt es noch keinen gültigen Lehrplan. In Absprache mit der Bezirksre-
gierung Münster wird ein Curriculum in modularer Form entwickelt, das auf Synergien mit 
vorhandenen Bildungsgängen (am Standort Kaiser-Wilhelm-Ring) baut und eine didakti-
sche Jahresplanung beinhaltet. In der Berufsschule werden in dem Berufsfeld Farbtechnik 
und Raumgestaltung ca. 380 Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsberufen Bauten- 
und Objektbeschichter/in, Gestalter/in für visuelles Marketing, Maler/in -und Lackierer/in, 
Raumausstatter/in und Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik unterrichtet. 
 
Die Konzeption des Adolph-Kolping-Berufskollegs orientiert sich an den inhaltlichen und 
strukturellen Arbeitsprozessen der Berufsrealität und konfrontiert die Studierenden mit mo-

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dernen Technologien und Digitalen Gestaltungsmöglichkeiten des Farb- und Lackiergewer-
bes. Viele Kompetenzen werden durch einen modularen Verbund von berufsspezifischen 
und berufsübergreifenden Lernbereichen individuell entwickelt und gefördert. Eine ausge-
reifte Exkursions- und Projektstruktur auch mit internationalen Partnern eröffnet den Absol-
vent/innen größtmögliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt.  
 
Jedes produzierende Gewerbe beschäftigt unabhängig vom Produktangebot Personal mit 
der Qualifikation in den Bereichen Beschichtungs- und Lackiertechnik, um die Erzeugnisse 
zu schützen, zu veredeln oder marktfähig zu machen. Der Bedarf an qualifiziertem Perso-
nal ist angesichts komplexer Produktionsprozesse sowie Anforderungen an Qualität, Um-
welt und Arbeitssicherheit sowie des Kostendrucks sehr hoch. Die Berufsaussichten der 
Absolventen werden als sehr gut bezeichnet, da sich gerade der Regierungsbezirk Münster 
zu einer Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsschwerpunkt im Bereich der industriellen 
Beschichtung entwickelt hat.  
 
Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt.  
 
3.1.2 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (WEVK-BK) 
 
Das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg führt u.a. im Berufsfeld Agrarwirtschaft 
viele Bezirks- und Landesfachklassen des dual en Systems. Die einjährige Fachoberschule 
(FOS 12B) in der Fachrichtung Agrarwirtschaft wird ebenfalls angeboten, um die Fach-
hochschulreife zu erwerben. Mit dem Ziel der weiteren Durchlässigkeit und als sinnvolle 
Ergänzung des bestehenden Bildungsangebotes plant das Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskolleg den Bildungsgang Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) Fachrichtung 
Agrarwirtschaft – Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler 
gem. APO-BK Anlage D 29, um in einem Jahr in Vollzeit das Abitur erlangen.  
 
Somit bildet die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) die zweite Stufe eines insgesamt 
zweijährigen vollzeitschulischen Fachoberschul-Bildungsganges (bestehende FOS 12B 
plus FOS 13), der zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führt.  
 
Zugangsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife oder eine mindestens zweijährige, er-
folgreich abgeschlossene in einem einschlägigen Ausbildungsberuf bzw. eine mindestens 
fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit. 
 
Potentielle Studierende sind Absolventen der Fachoberschule FOS 12B Agrarwirtschaft  
sowie Absolventen einer Berufsausbildung aus den Bereichen Landwirt/in, Gärtner/in, Pfer-
dewirt/in mit vorab erworbener Fachhochschulreife (ca. 50 Schülerinnen und Schüler je 
Jahrgangsstufe). Das Einzugsgebiet würde sich wie in den anderen Bildungsgängen des 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs auch über die Stadtgrenzen hinaus erstre-
cken, da es in NRW keinen vergleichbaren Bildungsgang im Berufsfeld Agrarwirtschaft gibt. 
 
Die Allgemeine Hochschulreife stellt nach wie vor die Aufnahmevoraussetzung an den wis-
senschaftlichen Hochschulen im Agrarbereich in Bonn, Göttingen, Hannover und Osna-
brück dar. Die Einrichtung dieses Bildungsganges eröffnet Interessierten die Möglichkeit, 
die Voraussetzungen zu erfüllen und leistet somit einen Beitrag dazu, dem prognostizierten 
erhöhten Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften Rechnung zu tragen. 
 
Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt.  
 
3.2  Stellungnahmen 
 
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahren hat das Amt für Schule und Weiterbildung 
Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Landwirtschaftskammer, Industrie- und Han-

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delskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung 
Münster) sowie der Nachbarkreise erbeten.  
 
Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Handwerkskam-
mer Münster bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten. 
 
Zur Einrichtung der Fachschule am Adolph-Kolping-Berufskolleg formuliert die Industrie - 
und Handelskammer Nord Westfalen, dass „diese  schulische Weiterbildung zu einer Ge-
fährdung der Pluralität der Weiterbildungsanbieter in der Region führt- erfolgt die Errichtung 
doch unter ganz anderen Finanzierungsgesichtspunkten als vergleichbare praxis- und wirt-
schaftsnahe Angebote anderer Träger und stellt damit auch die notwendige hohe Anpas-
sungsgeschwindigkeit an neue technische und organisatorische Entwicklungen in Frage. 
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Fachschulen im Bereich der schulischen Wei-
terbildung kostendeckend arbeiten sollten, um faire Mitbewerbsbedingungen zu sichern.“ 
 
Die Handwerkskammer Münster bewertet die Errichtung der Fachschule wie folgt: „Auch 
wir möchten die Fort- und Weiterbildung unseres handwerklichen Nachwuchses nach bes-
ten Kräften fördern. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Zusammen-
hang die Meisterqualifikation favorisieren und andere Qualifikationen wie z.B. den Gestalter 
im Handwerk den Vorzug vor eine Technikerausbildung geben. Dennoch wünschen wir Ih-
nen viel Erfolg bei Ihren Bemühungen, den Berufskollegstandort Münster zu stärken, insbe-
sondere unter dem Gesichtspunkt der seit vielen Jahren fruchtbaren Kooperation im Rah-
men der dualen Berufsausbildung.“ 
 
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat keine Bedenken gegen Errichtung der 
Fachoberschule 13 (FOS 13) Fachrichtung Agrarwirtschaft. 
 
Die Schulverwaltung hat mit Schulaufsicht für Berufskollegs die Errichtungsvorhaben inten-
siv besprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung 
Münster beide Errichtungen. 
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Errichtung beider Bildungsgänge. 
 
3.3  Bewertung durch die Verwaltung 
 
In der bildungspolitischen Diskussion um das lebensbegleitende bzw. lebenslange Lernen 
in der Wissens- und Informationsgesellschaft besteht die übereinstimmende Tendenz, dass 
die berufliche Bildung gleichermaßen die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung 
umfasst. So ist es geradezu logisch und konsequent, dass die Berufskollegs die Erstausbil-
dung bereits curricular auf Weiterbildung ausrichten und die Weiterbildung auf den curricu-
laren Grundlagen der Erstausbildung aufbauen kann. Besondere Vorteile für die qualitäts-
orientierte Schulentwicklung ergeben sich, wenn sich Berufsschule und Fachschule bzw. 
Fachoberschule am gleichen Lernort befinden.  
 
Mit Blick auf die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen kann 
festgestellt werden, dass die Fachschule für Technik mit der der Fachrichtung Farb- und 
Lacktechnik mit den Weiterbildungsangeboten inhaltlich und organisatorisch nur bedingt 
vergleichbar und somit auch nur bedingt substituierbar ist. Die Stellungnahme der Industrie- 
und Handelskammer Nord- Westfalen ist seit Jahren unverändert und inhaltlich bekannt. 
 
Eine prognostizierte Einzügigkeit der Fachschule am Adolph-Kolping-Berufskolleg kann am 
Gebäudestandort Kaiser-Wilhelm-Ring raumtechnisch realisiert werden und führt darum 
nicht zu Kapazitätsproblemen bzw. –engpässen.  
 
Eine ebenfalls prognostizierte Einzügigkeit der Fachoberschule Klasse 13 in der Fachrich-
tung Agrarwirtschaft am Wilhelm-Emmanuel-von -Ketteler-Berufskolleg stellt angesichts der

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V/0873/2010 
äußert knapp bemessenen Raumkapazitäten ein Problem dar, das jedoch durch den Neu-
bau von allgemeinen Unterrichtsräumen und Übergabe zum Ende des Jahres 2011 nach 
Aussage des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs stundenplantechnisch lösbar 
ist. 
 
Beide Errichtungsanträge tragen dazu bei, dass das jeweilige Profil des Berufskollegs wei-
ter geschärft wird. Die Errichtungsvorhaben sind jeweils klar begründet, plausibel und stel-
len für Studierende beider Bildungsgänge einen Mehrwert dar. Die Errichtungsvorhaben 
sind mit der Schulaufsicht abgestimmt und durch sie schulfachlich sehr unterstützt. 
 
Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der Lernmittel, variable 
Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen 
Infrastruktur. 
 
Die Verwaltung befürwortet die Errichtungsanträge. 
 
4.  Zu den Beschlussvorschlägen 2 und 3 
 
Die folgende Tabelle stellt drei Bildungsgänge dar, die jeweils befristet eingerichtet worden 
sind: 
 
Vorlage Bildungsgang 
Berufs-
kolleg 
Errichtung 
zum Befristung 
APO-
BK 
V/1035/2004 
Staatlich geprüfter kauf-
männische/r Assistent/in 
und allgemeine Hoch-
schulreife, Fachrichtung 
Betriebsorganisation 
Ludwig-
Erhard-
Berufskolleg 01.08.2005 31.07.2010 D12 
V/0893/2006 
einjährige Berufsfach-
schule, berufliche Grund-
bildung im Berufsfeld 
Wirtschaft und Verwaltung 
für Jugendliche mit Mittle-
rem Abschluss 
Hansa-
Berufskolleg 01.08.2007 31.07.2010 B04 
V/1035/2004 
Staatlich geprüfter kauf-
männische/r Assistent/in 
und Fachhochschulreife, 
Fachrichtung Betriebs-
wirtschaft 
Hansa-
Berufskolleg 01.08.2005 31.07.2010 C03 
 
Die Beschlussvorschläge zur Entfristung bzw. Auflösung dieser Bildungsgänge erfolgt nach 
dem ersten Online – Anmeldeverfahren mit Schüler Online, um auch das realistische An-
meldeverhalten durch den Wegfall von Mehrfachanmeldungen mit in die Entscheidungsvor-
schläge aufnehmen zu können. Beide Berufskollegs haben einen Erfahrungsbericht vorge-
legt. 
 
Beschlusspunkt 2.1: Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) 
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und allgemeine Hochschulreife, 
Fachrichtung Betriebsorganisation gem. APO-BK Anlage D 12  
 
Das Berufliche Gymnasium/Wirtschaftsgymnasium am Ludwig-Erhard-Berufskolleg bietet 
sowohl einen Bildungsgang mit einer schulischen Berufsausbildung nach Landesrecht 
(kaufmännische/r Assistent/in) als auch einen Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Kennt-
nisse an. Diese Struktur schafft die Grundlage für individuelle Förderung für besonders Be-
gabte und Motivierte, um eine Doppelqualifikation zu erwerben oder aber parallel ein Juni-
orstudium an der Fachhochschule Münster zu beginnen. Über die Jahre ist die Schülerzahl

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je Jahrgang zwischen 20 und 28 auf einem stabilen einzügigen Niveau. Alle Absolventen 
des Assistentenbildungsganges haben das Abitur erreicht. Diejenigen, die auch noch an 
der (freiwilligen) Berufsabschlussprüfung nach Landesrecht teilgenommen haben, haben 
gute bis sehr gute Noten erzielt. Hierbei kann festgestellt werden, dass die Ergebnisse der 
praktischen Prüfungen dokumentieren, dass in hohem Maß fachliche Erfahrungen und 
Kompetenzen erworben wurden. Bisherige Absolventen äußerten sich positiv über diesen 
Bildungsgang. 
 
Dieser Bildungsgang ist wegen der internen Durchlässigkeit sehr gut im Wirtschaftsgymna-
sium integriert und stellt für die Absolventen aufgrund der Erfahrungen aus den Prakti-
kumszeiten eine besondere Bereicherung dar. Schülerinnen und Schülern wird ein Zugang 
zum Arbeitsmarkt/Ausbildungsmarkt (10 Absolventen) erleichtert bzw. ermöglicht oder aber 
eine solide Basis für ein Studium (10 Absolventen) geboten. Der Anschluss nach Abschluss 
des Bildungsganges ist auf hohem Niveau gesichert. 
 
Zum Schuljahr 2010/11 lagen über Schüler Online 31 Anmeldungen vor. Am ersten Schul-
tag sind 26 Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgang aufgenommen worden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bildungsgang zu entfristen und unbefristet einzurichten.  
 
Beschlusspunkt 2.2: Hansa-Berufskolleg (HBK) 
Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und 
Verwaltung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss gem. APO-BK Anlage B 4  
 
Dieser Bildungsgang wird ebenso wie die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Wirt-
schaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) sowohl am Hansa-Berufskolleg als auch 
am Ludwig-Erhard-Berufskolleg angeboten. Diese Struktur ermöglicht, nach individueller 
Beratung Schülerinnen und Schülern an beiden Berufskollegs einen passgenauen Bil-
dungsgang anzubieten. 
 
Seit Einrichtung der einjährigen Berufsfachsc hule am Hansa-Berufskolleg ist am Ludwig-
Erhard-Berufskolleg die Zweizügigkeit auf eine Einzügigkeit zurück gegangen. Am Hansa-
Berufskolleg ist dieser Bildungsgang ebenfalls einzügig frequentiert. Zu Beginn des Schul-
jahres besuchen zwischen 15 und 20 Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang. Die 
Schülerzahlen verändern sich bis in den Herbst eines Jahres, weil Umschulungen zwischen 
der einjährigen Handelsschule und der zweijährigen Höheren Handelsschule nach individu-
eller Beratung, Orientierung und Entscheidung erfolgen. Die formalen Zugangsvorausset-
zungen für beide Bildungsgänge sind identisch. Weiterhin liegen unterschiedlichste private 
Gründe und Motive vor, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein Ausscheiden aus dem 
einjährigen Bildungsgang begründen (Umzug, Ausbildungsplatz angenommen, Bundes-
wehr, etc.). Ca. die Hälfte der Absolventen verlässt diesen Bildungsgang mit einem Ab-
schlusszeugnis. Der andere Teil erhält das Abschlusszeugnis mit beruflicher Grundbildung. 
Ein kleinerer Teil (ca. 5) erwirbt die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. 
 
Das Hansa-Berufskolleg stellt fest, dass vorhandene Leistungsdefizite aufgearbeitet wer-
den (Förderunterricht Mathematik und Deutsch) und soziale Kompetenzen entwickelt und 
gefördert werden (individuell und in Projekten).  
 
Grundsätzlich beurteilen die Absolventen des Bildungsganges die Möglichkeit, in einem 
Jahr Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich zu erwerben als positiv. Einige verbes-
serten ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, andere bereiteten sich auf den Besuch der 
Höheren Handelsschule vor, um dann auch er folgreich die Höhere Handelsschule abzu-
schließen. Auch die Mehrzahl der Absolventen mit einem Abschlusszeugnis bewertet den 
Besuch der einjährigen Berufsfachschule als persönliche Weiterentwicklung und Klärung 
der beruflichen Perspektive. Ca. 25 Prozent der Absolventen erhielten einen Ausbildungs-
platz; andere Absolventen wählten einen schulischen Anschlussbildungsgang.

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Zum Schuljahr 2010/11 lagen über Schüler Online 25 Anmeldungen vor. Am ersten Schul-
tag sind 17 Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgang aufgenommen worden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bildungsgang zu entfristen und unbefristet einzurichten.  
 
Beschlusspunkte 2.3 und 3: Hansa-Berufskolleg (HBK) 
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrich-
tung Betriebswirtschaft gem. APO-BK Anlage C 3 
 
Am Hansa-Berufskolleg wird in diesem Bildungsgang sowohl die Fachrichtung Informati-
onsverarbeitung als auch die Fachrichtung Betriebswirtschaft angeboten. Darum werden 
diese beiden Bildungsgänge gemeinsam betrachtet.  
 
Beide Fachrichtungen dieses Bildungsganges sind jeweils einzügig eingerichtet. Ab dem 
Schuljahr 2008/2009 sind aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen in der Fachrichtung 
Informationsverarbeitung (bis zu 7 Schülerinnen und Schüler) durch entsprechende Kurs-
bildungen beide Fachrichtungen zu größeren Lerngruppen zusammengefasst worden. Im 
Laufe der Jahre konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der Berufsabschlussprüfungen 
nach Landesrecht und Fachhochschulreife in der Fachrichtung Informationsverarbeitung 
von 16 auf 5 gesunken ist. In der Fachrichtung Betriebswirtschaft ist die Anzahl der Ab-
schlüsse relativ stabil bei ca. 15 Absolventen. 
 
Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen haben entweder eine Ausbildung begon-
nen oder ein Studium aufgenommen. Einige Absolventen haben Arbeitsplätze erhalten.  
 
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler zum Erfolg bzw. Nutzen des Bildungsganges 
hängt ganz stark vom persönlichen Abschluss bzw. Übergang ab. Absolventen empfinden 
den Bildungsgang Betriebswirtschaft als gute Vorbereitung auf eine anschließende duale 
Ausbildung in anspruchsvollen kaufmännischen Ausbildungsberufen in den Sektoren Bank, 
Versicherung und Industrie. Einen Arbeitsvertrag als kaufmännische/r Assistent/in abzu-
schließen erachten viele Absolventen als unrealistisch.  
 
Zum Schuljahr 2010/11 lagen über Schüler Online 35 Anmeldungen für die Fachrichtung 
Betriebswirtschaft und 2 Anmeldungen für die Fachrichtung Informationsverarbeitung vor. 
Am ersten Schultag sind 25 Schülerinnen und Schüler in der Fachrichtung Betriebswirt-
schaft und 2 in der Fachrichtung Informationsverarbeitung aufgenommen worden. 
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Fachrichtung Betriebswirtschaft 
deutlich mehr nachgefragt wird und sich auch die Entwicklung der Klassenstärken im Zeit-
ablauf konstanter darstellt. Die Anzahl der erfolgreichen Abschlussprüfungen in der Fach-
richtung Informationsverarbeitung zeigt einen ungünstigen Verlauf. Die Anmelde- und Auf-
nahmesituation zeigt, dass beide Bildungsgänge parallel nicht aufrecht erhalten werden 
können. Eine stabile Einzügigkeit in der Fachrichtung Betriebswirtschaft kann als gesichert 
prognostiziert werden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Bildungsgang Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assis-
tent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung Betriebswirtschaft zu entfristen und unbefris-
tet einzurichten. 
 
Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, den Bildungsgang Staatlich geprüfte/r kaufmänni-
sche/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung zum 
01.08.2011 aufzulösen.

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5. Zu Beschlussvorschlag 4: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzie-
rung 
 
Bei den vorgeschlagenen Entfristungen ist zu berücksichtigen, dass die erforderlichen Mit-
tel bereits in der Vergangenheit aufgebracht wurden und im Budget des Amtes für Schule 
und Weiterbildung berücksichtigt sind.  
Bei den neu einzurichtenden Bildungsgängen ist davon auszugehen, dass diese zu zusätz-
lichen Kosten führen, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbe-
schaffungen als auch die Schuletats orientiert an der Schülerstatistik 15.10. des jeweiligen 
Vorjahres orientiert werden, ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2012 
erforderlich. 
Im Einzelnen wird auf folgendes hingewiesen: 
 
5.1 Räumliche Ausstattung, Sachausstattung, Lehrmittel 
 
Die vorhandene Raumkapazität im Adolph-Kolping-Berufskolleg am Gebäudestandort Kai-
ser-Wilhelm-Ring ist ausreichend, um den Bildungsgang Fachschule für Technik einzurich-
ten. Die erforderliche Raumkapazität im W ilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg wird 
nach Übergabe des Erweiterungsbaus stundenplantechnisch gelöst, um den Bildungsgang 
einzurichten. Zusätzliche Investitionen fallen nicht an, da aufgrund der bereits am Adolph-
Kolping-Berufskolleg und Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg bestehenden Bil-
dungsgänge die erforderliche Sachausstattung vorhanden ist und somit die vorhandene Inf-
rastruktur genutzt wird.  
 
Folgende zusätzliche Kosten entstehen, wenn 25 Studierende die Bildungsgänge besu-
chen. Diese Kosten sinken bei geringerer Studierendenzahl und auch, wenn nicht in jedem 
Jahr Studierende aufgenommen werden. 
 
Position 
Kosten je 
SuS und 
Jahr 
Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Farb- und  
Lacktechnik  
    2011 2012 2013 2014 
Verwaltung        10,00 €       104,00 €       500,00 €        500,00 €        500,00 €  
Lehrmittel        13,50 €       140,50 €       675,00 €        675,00 €        675,00 €  
Schulbücher        73,92 €       770,00 €    3.696,00 €     3.696,00 €     3.696,00 €  
     1.014,50 €    4.871,00 €     4.871,00 €         4.871,00 €    
      
Position 
Kosten je 
SuS und 
Jahr 
FOS 13 - Agrarwirtschaft und AHR für berufserfahrene Schü-
lerinnen und Schüler 
    2011 2012 2013 2014 
Verwaltung        10,00 €       104,00 €       250,00 €        250,00 €        250,00 €  
Lehrmittel        13,50 €       140,50 €       337,50 €        337,50 €        337,50 €  
Schulbücher        99,00 €    1.030,00 €    2.475,00 €     2.475,00 €     2.475,00 €  
    1.274,50 €    3.062,50 €     3.062,50 €     3.062,50 €  
      
gesamt  2011 2012 2013 2014 
     2.298,00 €    7.933,50 €   7.933,50 €   7.933,50 €  
 
Die Raumkapazitäten am Hansa-Berufskolle g und am Ludwig-Erhard-Berufskolleg sind 
ausreichend, um die bestehenden Bildungsgänge fortzuführen. Die Kosten der unter Be-
schlusspunkt 2.1, 2.2 und 2.3 genannten Bildungsgänge sind in der Haushaltskalkulation 
enthalten und fortgeschrieben.

- 10 - 
V/0873/2010 
 
6.2 Schülerfahrkosten 
 
Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung 
(VvzSchfkVO) werden Fahrkosten für den Besuch der Bildungsgänge der Fachschule und 
Fachoberschule (§ 22 Abs. 7 und 8 SchulG) nicht übernommen.  
 
Die Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler, die die unter 2.1, 2.2 und 2.3 des Be-
schlussvorschlages genannten Bildungsgänge besuchen werden, fallen weiterhin an und 
sind in der Haushaltskalkulation enthalten und fortgeschrieben. 
 
7. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zu Beschlusspunkt 1 zustimmt, 
wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. Die 
Beschlusspunkte 2 und 3 haben für die Bezirksregierung Münster lediglich einen nachricht-
lichen Charakter. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kaiser-Wilhelm-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0873/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37