V/0873/2010
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Neuerrichtung, Entfristung und Auflösung von Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
27571 Zeichen
V/0873/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Neuerrichtung, Entfristung und Auflösung von
Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft
Beratungsfolge
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Errichtung von Bildungsgängen
Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2011 (Beginn des Schuljahres
2011/2012) folgende Bildungsgänge unbefristet errichtet:
1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK)
Fachschule für Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik gem. APO-BK Anlage E
1.2 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (WEVK-BK)
Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13), Fachrichtung Agrarwirtschaft – Allgemeine Hoch-
schulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler gem. APO-BK Anlage D 29
2. Entfristung von Bildungsgängen
Folgende Bildungsgänge werden entfristet und somit ab 01.08.2011 unbefristet eingerich-
tet:
2.1 Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK)
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und allgemeine Hochschulreife, Fachrich-
tung Betriebsorganisation gem. APO-BK Anlage D 12
Vorlagen-Nr.:
V/0873/2010
Auskunft erteilt:
Herr Woltering
Ruf:
492 40 16
E-Mail:
WolteringThomas@stadt-
muenster.de
Datum:
24.11.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0873/2010
2.2 Hansa-Berufskolleg (HBK)
Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal-
tung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss gem. APO-BK Anlage B 4
2.3 Hansa-Berufskolleg (HBK)
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung Be-
triebswirtschaft gem. APO-BK Anlage C 3
3. Auflösung eines Bildungsganges
Folgender Bildungsgang am Hansa-Berufskolleg wird zum 01.08.2011 aufgelöst:
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung In-
formationsverarbeitung gem. APO-BK Anlage C 3
4. Die durch die Neueinrichtung der unter Beschlusspunkt 1 genannten Bildungsgänge not-
wendigen zusätzlichen Mittel für Lehr- und Lernmittel (Schuletat, Schulbücher) sind in Ab-
hängigkeit von der Belegung ab dem Haushaltsjahr 2012 jährlich zur Verfügung zu stellen.
Kosten/Folgekosten
Durch die Errichtung der unter Beschlusspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge und die
Entfristung der unter Beschlusspunkt 2. genannten Bildungsgänge entstehen keine zusätz-
lichen Investitionskosten und auch keine Schülerfahrkosten.
Für die unter Beschlusspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge entstehen bei einer Be-
legung mit 25 Studierenden jährliche Mehraufwendungen für Lehr- und Lernmittel in Höhe
von
• 4.870,00 € für die Fachschule für Technik, Farb- und Lackiertechnik (1.1)
• 3.060,00 € für die Fochoberschule Klasse 13 (FOS 13), Agrarwirtschaft (1.2).
Für die unter 2. genannten Bildungsgänge sind für die laufenden Aufwendungen für Lehr-
und Lernmittel (Schuletat, Schulbuchmittel) keine zusätzlichen Mittel erforderlich.
Die zusätzlichen Kosten sind in Abhängigkeit von der Belegung ab dem Jahr 2012 zusätz-
lich im Etat zur Verfügung zu stellen. Sie sind im Teilergebnisplan 03.01 „Leistungen für
Schulen“ Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ bei den Sachkonten
524100 „Lernmittel“ und 524110 „Lehr- und Lernmittel“ bereit zu stellen.
- 3 -
V/0873/2010
Sachverhalt:
1. Einführung
1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (...), für die das Land
nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG).
Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung
sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweite-
rung von Bildungsgängen an Berufskollegs (...) zu behandeln.
Der Rat ist gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l für die Beschlussfassung zuständig.
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81
Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentli-
cher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen.
Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 65 SchulG).
2. Anlass
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg und das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
haben je einen Vorschlag zur Errichtung eines neuen Bildungsganges unterbreitet. Die un-
ter Beschlussvorschlag 2 dargestellten Bildungsgänge sind befristet eingerichtet worden.
Es ist über eine Fortführung bzw. Auflösung zu entscheiden.
3. Zu Beschlussvorschlag 1
3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge
3.1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK)
Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik gem. APO-BK,
Anlage E
Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf der beruflichen Erstaus-
bildung und Berufserfahrungen der Studierenden auf. Die Fachschule für Technik ermög-
licht den Abschluss Staatlich geprüfte/r Lacktechniker/in in der Fachrichtung Farb- und
Lacktechnik und Fachhochschulreife. Dieser Bildungsgang ist als zweijähriger Bildungs-
gang in Vollzeit mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden konzipiert, um so die Grundlage
für den Erwerb der Fachhochschulreife zu schaffen. Zugangsvoraussetzung ist eine abge-
schlossene Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, ein Berufsschulabschluss
und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr.
Für das Land NRW gibt es noch keinen gültigen Lehrplan. In Absprache mit der Bezirksre-
gierung Münster wird ein Curriculum in modularer Form entwickelt, das auf Synergien mit
vorhandenen Bildungsgängen (am Standort Kaiser-Wilhelm-Ring) baut und eine didakti-
sche Jahresplanung beinhaltet. In der Berufsschule werden in dem Berufsfeld Farbtechnik
und Raumgestaltung ca. 380 Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsberufen Bauten-
und Objektbeschichter/in, Gestalter/in für visuelles Marketing, Maler/in -und Lackierer/in,
Raumausstatter/in und Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik unterrichtet.
Die Konzeption des Adolph-Kolping-Berufskollegs orientiert sich an den inhaltlichen und
strukturellen Arbeitsprozessen der Berufsrealität und konfrontiert die Studierenden mit mo-
- 4 -
V/0873/2010
dernen Technologien und Digitalen Gestaltungsmöglichkeiten des Farb- und Lackiergewer-
bes. Viele Kompetenzen werden durch einen modularen Verbund von berufsspezifischen
und berufsübergreifenden Lernbereichen individuell entwickelt und gefördert. Eine ausge-
reifte Exkursions- und Projektstruktur auch mit internationalen Partnern eröffnet den Absol-
vent/innen größtmögliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Jedes produzierende Gewerbe beschäftigt unabhängig vom Produktangebot Personal mit
der Qualifikation in den Bereichen Beschichtungs- und Lackiertechnik, um die Erzeugnisse
zu schützen, zu veredeln oder marktfähig zu machen. Der Bedarf an qualifiziertem Perso-
nal ist angesichts komplexer Produktionsprozesse sowie Anforderungen an Qualität, Um-
welt und Arbeitssicherheit sowie des Kostendrucks sehr hoch. Die Berufsaussichten der
Absolventen werden als sehr gut bezeichnet, da sich gerade der Regierungsbezirk Münster
zu einer Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsschwerpunkt im Bereich der industriellen
Beschichtung entwickelt hat.
Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt.
3.1.2 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (WEVK-BK)
Das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg führt u.a. im Berufsfeld Agrarwirtschaft
viele Bezirks- und Landesfachklassen des dual en Systems. Die einjährige Fachoberschule
(FOS 12B) in der Fachrichtung Agrarwirtschaft wird ebenfalls angeboten, um die Fach-
hochschulreife zu erwerben. Mit dem Ziel der weiteren Durchlässigkeit und als sinnvolle
Ergänzung des bestehenden Bildungsangebotes plant das Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskolleg den Bildungsgang Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) Fachrichtung
Agrarwirtschaft – Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler
gem. APO-BK Anlage D 29, um in einem Jahr in Vollzeit das Abitur erlangen.
Somit bildet die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) die zweite Stufe eines insgesamt
zweijährigen vollzeitschulischen Fachoberschul-Bildungsganges (bestehende FOS 12B
plus FOS 13), der zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führt.
Zugangsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife oder eine mindestens zweijährige, er-
folgreich abgeschlossene in einem einschlägigen Ausbildungsberuf bzw. eine mindestens
fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Potentielle Studierende sind Absolventen der Fachoberschule FOS 12B Agrarwirtschaft
sowie Absolventen einer Berufsausbildung aus den Bereichen Landwirt/in, Gärtner/in, Pfer-
dewirt/in mit vorab erworbener Fachhochschulreife (ca. 50 Schülerinnen und Schüler je
Jahrgangsstufe). Das Einzugsgebiet würde sich wie in den anderen Bildungsgängen des
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs auch über die Stadtgrenzen hinaus erstre-
cken, da es in NRW keinen vergleichbaren Bildungsgang im Berufsfeld Agrarwirtschaft gibt.
Die Allgemeine Hochschulreife stellt nach wie vor die Aufnahmevoraussetzung an den wis-
senschaftlichen Hochschulen im Agrarbereich in Bonn, Göttingen, Hannover und Osna-
brück dar. Die Einrichtung dieses Bildungsganges eröffnet Interessierten die Möglichkeit,
die Voraussetzungen zu erfüllen und leistet somit einen Beitrag dazu, dem prognostizierten
erhöhten Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften Rechnung zu tragen.
Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt.
3.2 Stellungnahmen
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahren hat das Amt für Schule und Weiterbildung
Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Landwirtschaftskammer, Industrie- und Han-
- 5 -
V/0873/2010
delskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung
Münster) sowie der Nachbarkreise erbeten.
Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Handwerkskam-
mer Münster bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten.
Zur Einrichtung der Fachschule am Adolph-Kolping-Berufskolleg formuliert die Industrie -
und Handelskammer Nord Westfalen, dass „diese schulische Weiterbildung zu einer Ge-
fährdung der Pluralität der Weiterbildungsanbieter in der Region führt- erfolgt die Errichtung
doch unter ganz anderen Finanzierungsgesichtspunkten als vergleichbare praxis- und wirt-
schaftsnahe Angebote anderer Träger und stellt damit auch die notwendige hohe Anpas-
sungsgeschwindigkeit an neue technische und organisatorische Entwicklungen in Frage.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Fachschulen im Bereich der schulischen Wei-
terbildung kostendeckend arbeiten sollten, um faire Mitbewerbsbedingungen zu sichern.“
Die Handwerkskammer Münster bewertet die Errichtung der Fachschule wie folgt: „Auch
wir möchten die Fort- und Weiterbildung unseres handwerklichen Nachwuchses nach bes-
ten Kräften fördern. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Zusammen-
hang die Meisterqualifikation favorisieren und andere Qualifikationen wie z.B. den Gestalter
im Handwerk den Vorzug vor eine Technikerausbildung geben. Dennoch wünschen wir Ih-
nen viel Erfolg bei Ihren Bemühungen, den Berufskollegstandort Münster zu stärken, insbe-
sondere unter dem Gesichtspunkt der seit vielen Jahren fruchtbaren Kooperation im Rah-
men der dualen Berufsausbildung.“
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat keine Bedenken gegen Errichtung der
Fachoberschule 13 (FOS 13) Fachrichtung Agrarwirtschaft.
Die Schulverwaltung hat mit Schulaufsicht für Berufskollegs die Errichtungsvorhaben inten-
siv besprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung
Münster beide Errichtungen.
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Errichtung beider Bildungsgänge.
3.3 Bewertung durch die Verwaltung
In der bildungspolitischen Diskussion um das lebensbegleitende bzw. lebenslange Lernen
in der Wissens- und Informationsgesellschaft besteht die übereinstimmende Tendenz, dass
die berufliche Bildung gleichermaßen die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung
umfasst. So ist es geradezu logisch und konsequent, dass die Berufskollegs die Erstausbil-
dung bereits curricular auf Weiterbildung ausrichten und die Weiterbildung auf den curricu-
laren Grundlagen der Erstausbildung aufbauen kann. Besondere Vorteile für die qualitäts-
orientierte Schulentwicklung ergeben sich, wenn sich Berufsschule und Fachschule bzw.
Fachoberschule am gleichen Lernort befinden.
Mit Blick auf die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen kann
festgestellt werden, dass die Fachschule für Technik mit der der Fachrichtung Farb- und
Lacktechnik mit den Weiterbildungsangeboten inhaltlich und organisatorisch nur bedingt
vergleichbar und somit auch nur bedingt substituierbar ist. Die Stellungnahme der Industrie-
und Handelskammer Nord- Westfalen ist seit Jahren unverändert und inhaltlich bekannt.
Eine prognostizierte Einzügigkeit der Fachschule am Adolph-Kolping-Berufskolleg kann am
Gebäudestandort Kaiser-Wilhelm-Ring raumtechnisch realisiert werden und führt darum
nicht zu Kapazitätsproblemen bzw. –engpässen.
Eine ebenfalls prognostizierte Einzügigkeit der Fachoberschule Klasse 13 in der Fachrich-
tung Agrarwirtschaft am Wilhelm-Emmanuel-von -Ketteler-Berufskolleg stellt angesichts der
- 6 -
V/0873/2010
äußert knapp bemessenen Raumkapazitäten ein Problem dar, das jedoch durch den Neu-
bau von allgemeinen Unterrichtsräumen und Übergabe zum Ende des Jahres 2011 nach
Aussage des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs stundenplantechnisch lösbar
ist.
Beide Errichtungsanträge tragen dazu bei, dass das jeweilige Profil des Berufskollegs wei-
ter geschärft wird. Die Errichtungsvorhaben sind jeweils klar begründet, plausibel und stel-
len für Studierende beider Bildungsgänge einen Mehrwert dar. Die Errichtungsvorhaben
sind mit der Schulaufsicht abgestimmt und durch sie schulfachlich sehr unterstützt.
Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der Lernmittel, variable
Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen
Infrastruktur.
Die Verwaltung befürwortet die Errichtungsanträge.
4. Zu den Beschlussvorschlägen 2 und 3
Die folgende Tabelle stellt drei Bildungsgänge dar, die jeweils befristet eingerichtet worden
sind:
Vorlage Bildungsgang
Berufs-
kolleg
Errichtung
zum Befristung
APO-
BK
V/1035/2004
Staatlich geprüfter kauf-
männische/r Assistent/in
und allgemeine Hoch-
schulreife, Fachrichtung
Betriebsorganisation
Ludwig-
Erhard-
Berufskolleg 01.08.2005 31.07.2010 D12
V/0893/2006
einjährige Berufsfach-
schule, berufliche Grund-
bildung im Berufsfeld
Wirtschaft und Verwaltung
für Jugendliche mit Mittle-
rem Abschluss
Hansa-
Berufskolleg 01.08.2007 31.07.2010 B04
V/1035/2004
Staatlich geprüfter kauf-
männische/r Assistent/in
und Fachhochschulreife,
Fachrichtung Betriebs-
wirtschaft
Hansa-
Berufskolleg 01.08.2005 31.07.2010 C03
Die Beschlussvorschläge zur Entfristung bzw. Auflösung dieser Bildungsgänge erfolgt nach
dem ersten Online – Anmeldeverfahren mit Schüler Online, um auch das realistische An-
meldeverhalten durch den Wegfall von Mehrfachanmeldungen mit in die Entscheidungsvor-
schläge aufnehmen zu können. Beide Berufskollegs haben einen Erfahrungsbericht vorge-
legt.
Beschlusspunkt 2.1: Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK)
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und allgemeine Hochschulreife,
Fachrichtung Betriebsorganisation gem. APO-BK Anlage D 12
Das Berufliche Gymnasium/Wirtschaftsgymnasium am Ludwig-Erhard-Berufskolleg bietet
sowohl einen Bildungsgang mit einer schulischen Berufsausbildung nach Landesrecht
(kaufmännische/r Assistent/in) als auch einen Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Kennt-
nisse an. Diese Struktur schafft die Grundlage für individuelle Förderung für besonders Be-
gabte und Motivierte, um eine Doppelqualifikation zu erwerben oder aber parallel ein Juni-
orstudium an der Fachhochschule Münster zu beginnen. Über die Jahre ist die Schülerzahl
- 7 -
V/0873/2010
je Jahrgang zwischen 20 und 28 auf einem stabilen einzügigen Niveau. Alle Absolventen
des Assistentenbildungsganges haben das Abitur erreicht. Diejenigen, die auch noch an
der (freiwilligen) Berufsabschlussprüfung nach Landesrecht teilgenommen haben, haben
gute bis sehr gute Noten erzielt. Hierbei kann festgestellt werden, dass die Ergebnisse der
praktischen Prüfungen dokumentieren, dass in hohem Maß fachliche Erfahrungen und
Kompetenzen erworben wurden. Bisherige Absolventen äußerten sich positiv über diesen
Bildungsgang.
Dieser Bildungsgang ist wegen der internen Durchlässigkeit sehr gut im Wirtschaftsgymna-
sium integriert und stellt für die Absolventen aufgrund der Erfahrungen aus den Prakti-
kumszeiten eine besondere Bereicherung dar. Schülerinnen und Schülern wird ein Zugang
zum Arbeitsmarkt/Ausbildungsmarkt (10 Absolventen) erleichtert bzw. ermöglicht oder aber
eine solide Basis für ein Studium (10 Absolventen) geboten. Der Anschluss nach Abschluss
des Bildungsganges ist auf hohem Niveau gesichert.
Zum Schuljahr 2010/11 lagen über Schüler Online 31 Anmeldungen vor. Am ersten Schul-
tag sind 26 Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgang aufgenommen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bildungsgang zu entfristen und unbefristet einzurichten.
Beschlusspunkt 2.2: Hansa-Berufskolleg (HBK)
Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und
Verwaltung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss gem. APO-BK Anlage B 4
Dieser Bildungsgang wird ebenso wie die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Wirt-
schaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) sowohl am Hansa-Berufskolleg als auch
am Ludwig-Erhard-Berufskolleg angeboten. Diese Struktur ermöglicht, nach individueller
Beratung Schülerinnen und Schülern an beiden Berufskollegs einen passgenauen Bil-
dungsgang anzubieten.
Seit Einrichtung der einjährigen Berufsfachsc hule am Hansa-Berufskolleg ist am Ludwig-
Erhard-Berufskolleg die Zweizügigkeit auf eine Einzügigkeit zurück gegangen. Am Hansa-
Berufskolleg ist dieser Bildungsgang ebenfalls einzügig frequentiert. Zu Beginn des Schul-
jahres besuchen zwischen 15 und 20 Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang. Die
Schülerzahlen verändern sich bis in den Herbst eines Jahres, weil Umschulungen zwischen
der einjährigen Handelsschule und der zweijährigen Höheren Handelsschule nach individu-
eller Beratung, Orientierung und Entscheidung erfolgen. Die formalen Zugangsvorausset-
zungen für beide Bildungsgänge sind identisch. Weiterhin liegen unterschiedlichste private
Gründe und Motive vor, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein Ausscheiden aus dem
einjährigen Bildungsgang begründen (Umzug, Ausbildungsplatz angenommen, Bundes-
wehr, etc.). Ca. die Hälfte der Absolventen verlässt diesen Bildungsgang mit einem Ab-
schlusszeugnis. Der andere Teil erhält das Abschlusszeugnis mit beruflicher Grundbildung.
Ein kleinerer Teil (ca. 5) erwirbt die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Das Hansa-Berufskolleg stellt fest, dass vorhandene Leistungsdefizite aufgearbeitet wer-
den (Förderunterricht Mathematik und Deutsch) und soziale Kompetenzen entwickelt und
gefördert werden (individuell und in Projekten).
Grundsätzlich beurteilen die Absolventen des Bildungsganges die Möglichkeit, in einem
Jahr Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich zu erwerben als positiv. Einige verbes-
serten ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, andere bereiteten sich auf den Besuch der
Höheren Handelsschule vor, um dann auch er folgreich die Höhere Handelsschule abzu-
schließen. Auch die Mehrzahl der Absolventen mit einem Abschlusszeugnis bewertet den
Besuch der einjährigen Berufsfachschule als persönliche Weiterentwicklung und Klärung
der beruflichen Perspektive. Ca. 25 Prozent der Absolventen erhielten einen Ausbildungs-
platz; andere Absolventen wählten einen schulischen Anschlussbildungsgang.
- 8 -
V/0873/2010
Zum Schuljahr 2010/11 lagen über Schüler Online 25 Anmeldungen vor. Am ersten Schul-
tag sind 17 Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgang aufgenommen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bildungsgang zu entfristen und unbefristet einzurichten.
Beschlusspunkte 2.3 und 3: Hansa-Berufskolleg (HBK)
Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrich-
tung Betriebswirtschaft gem. APO-BK Anlage C 3
Am Hansa-Berufskolleg wird in diesem Bildungsgang sowohl die Fachrichtung Informati-
onsverarbeitung als auch die Fachrichtung Betriebswirtschaft angeboten. Darum werden
diese beiden Bildungsgänge gemeinsam betrachtet.
Beide Fachrichtungen dieses Bildungsganges sind jeweils einzügig eingerichtet. Ab dem
Schuljahr 2008/2009 sind aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen in der Fachrichtung
Informationsverarbeitung (bis zu 7 Schülerinnen und Schüler) durch entsprechende Kurs-
bildungen beide Fachrichtungen zu größeren Lerngruppen zusammengefasst worden. Im
Laufe der Jahre konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der Berufsabschlussprüfungen
nach Landesrecht und Fachhochschulreife in der Fachrichtung Informationsverarbeitung
von 16 auf 5 gesunken ist. In der Fachrichtung Betriebswirtschaft ist die Anzahl der Ab-
schlüsse relativ stabil bei ca. 15 Absolventen.
Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen haben entweder eine Ausbildung begon-
nen oder ein Studium aufgenommen. Einige Absolventen haben Arbeitsplätze erhalten.
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler zum Erfolg bzw. Nutzen des Bildungsganges
hängt ganz stark vom persönlichen Abschluss bzw. Übergang ab. Absolventen empfinden
den Bildungsgang Betriebswirtschaft als gute Vorbereitung auf eine anschließende duale
Ausbildung in anspruchsvollen kaufmännischen Ausbildungsberufen in den Sektoren Bank,
Versicherung und Industrie. Einen Arbeitsvertrag als kaufmännische/r Assistent/in abzu-
schließen erachten viele Absolventen als unrealistisch.
Zum Schuljahr 2010/11 lagen über Schüler Online 35 Anmeldungen für die Fachrichtung
Betriebswirtschaft und 2 Anmeldungen für die Fachrichtung Informationsverarbeitung vor.
Am ersten Schultag sind 25 Schülerinnen und Schüler in der Fachrichtung Betriebswirt-
schaft und 2 in der Fachrichtung Informationsverarbeitung aufgenommen worden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Fachrichtung Betriebswirtschaft
deutlich mehr nachgefragt wird und sich auch die Entwicklung der Klassenstärken im Zeit-
ablauf konstanter darstellt. Die Anzahl der erfolgreichen Abschlussprüfungen in der Fach-
richtung Informationsverarbeitung zeigt einen ungünstigen Verlauf. Die Anmelde- und Auf-
nahmesituation zeigt, dass beide Bildungsgänge parallel nicht aufrecht erhalten werden
können. Eine stabile Einzügigkeit in der Fachrichtung Betriebswirtschaft kann als gesichert
prognostiziert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bildungsgang Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assis-
tent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung Betriebswirtschaft zu entfristen und unbefris-
tet einzurichten.
Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, den Bildungsgang Staatlich geprüfte/r kaufmänni-
sche/r Assistent/in und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung zum
01.08.2011 aufzulösen.
- 9 -
V/0873/2010
5. Zu Beschlussvorschlag 4: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzie-
rung
Bei den vorgeschlagenen Entfristungen ist zu berücksichtigen, dass die erforderlichen Mit-
tel bereits in der Vergangenheit aufgebracht wurden und im Budget des Amtes für Schule
und Weiterbildung berücksichtigt sind.
Bei den neu einzurichtenden Bildungsgängen ist davon auszugehen, dass diese zu zusätz-
lichen Kosten führen, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbe-
schaffungen als auch die Schuletats orientiert an der Schülerstatistik 15.10. des jeweiligen
Vorjahres orientiert werden, ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2012
erforderlich.
Im Einzelnen wird auf folgendes hingewiesen:
5.1 Räumliche Ausstattung, Sachausstattung, Lehrmittel
Die vorhandene Raumkapazität im Adolph-Kolping-Berufskolleg am Gebäudestandort Kai-
ser-Wilhelm-Ring ist ausreichend, um den Bildungsgang Fachschule für Technik einzurich-
ten. Die erforderliche Raumkapazität im W ilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg wird
nach Übergabe des Erweiterungsbaus stundenplantechnisch gelöst, um den Bildungsgang
einzurichten. Zusätzliche Investitionen fallen nicht an, da aufgrund der bereits am Adolph-
Kolping-Berufskolleg und Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg bestehenden Bil-
dungsgänge die erforderliche Sachausstattung vorhanden ist und somit die vorhandene Inf-
rastruktur genutzt wird.
Folgende zusätzliche Kosten entstehen, wenn 25 Studierende die Bildungsgänge besu-
chen. Diese Kosten sinken bei geringerer Studierendenzahl und auch, wenn nicht in jedem
Jahr Studierende aufgenommen werden.
Position
Kosten je
SuS und
Jahr
Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Farb- und
Lacktechnik
2011 2012 2013 2014
Verwaltung 10,00 € 104,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 €
Lehrmittel 13,50 € 140,50 € 675,00 € 675,00 € 675,00 €
Schulbücher 73,92 € 770,00 € 3.696,00 € 3.696,00 € 3.696,00 €
1.014,50 € 4.871,00 € 4.871,00 € 4.871,00 €
Position
Kosten je
SuS und
Jahr
FOS 13 - Agrarwirtschaft und AHR für berufserfahrene Schü-
lerinnen und Schüler
2011 2012 2013 2014
Verwaltung 10,00 € 104,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 €
Lehrmittel 13,50 € 140,50 € 337,50 € 337,50 € 337,50 €
Schulbücher 99,00 € 1.030,00 € 2.475,00 € 2.475,00 € 2.475,00 €
1.274,50 € 3.062,50 € 3.062,50 € 3.062,50 €
gesamt 2011 2012 2013 2014
2.298,00 € 7.933,50 € 7.933,50 € 7.933,50 €
Die Raumkapazitäten am Hansa-Berufskolle g und am Ludwig-Erhard-Berufskolleg sind
ausreichend, um die bestehenden Bildungsgänge fortzuführen. Die Kosten der unter Be-
schlusspunkt 2.1, 2.2 und 2.3 genannten Bildungsgänge sind in der Haushaltskalkulation
enthalten und fortgeschrieben.
- 10 -
V/0873/2010
6.2 Schülerfahrkosten
Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung
(VvzSchfkVO) werden Fahrkosten für den Besuch der Bildungsgänge der Fachschule und
Fachoberschule (§ 22 Abs. 7 und 8 SchulG) nicht übernommen.
Die Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler, die die unter 2.1, 2.2 und 2.3 des Be-
schlussvorschlages genannten Bildungsgänge besuchen werden, fallen weiterhin an und
sind in der Haushaltskalkulation enthalten und fortgeschrieben.
7. Weiteres Verfahren
Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zu Beschlusspunkt 1 zustimmt,
wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. Die
Beschlusspunkte 2 und 3 haben für die Bezirksregierung Münster lediglich einen nachricht-
lichen Charakter.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kaiser-Wilhelm-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0873/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37