V/1099/2016
Bebauungsplan Nr. 577 - Beschluss zur Aufstellung
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V-1099-2016-Anlage
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Anlage zur Vorlage Nr. V/1099/2016Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 577 Hiltrup - Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
3432 Zeichen
V/1099/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 577: Hiltrup - Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.02.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich südlich der Straße Zur Vogelstange, westlich der Bestandsbebauun g an der Westfalenstraße im Stadtteil Hiltrup ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festse tzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 13, Flurstück 168, Teile der Flurstücke 75, 2127. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräußerung der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten. Begründung: Das Plangebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 11.0 5.2016 beschlossenen „Fortschreibung des Baulandprogramms 2016-2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0153/2016). Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung neuer, ortsteilnaher Wohnbauflächen schaffen. Zudem soll eine Option sfläche für einen Kindergarten vorgehalten und gesichert werden. Vorlagen-Nr.: V/1099/2016 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 19.12.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1099/2016 Für die Verwirklichung der vorgenannten Bau - und Investitionsabsichten ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Am 28.04.2016 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um eine Fläche in stadträumlich integrierter Lage und fußläufiger Entfernung zur Marktallee. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 577 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Der Bereich der Neuaufstellung überlagert einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 272 „Hiltrup – Westfalenstraße / Malteserstraße (Bezirkssportanlage – Süd)“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan im überlagerten Bereich an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Die Kenntnisnahme des Entwurfs des Bebauungsplans zur Offenlegung durch die zuständigen politischen Gremien erfolgt parallel zu dieser Vorlage (Berichtsvorlage Nr. V/1116/2016 an die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup und den Auss chuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen). Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 577 ist in der beigefügten Anlage dargestellt. i. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Westfalenstraße
- Marktallee
- Malteserstraße
- Zur Vogelstange
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Details
- Aktenzeichen
- V/1099/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37