Mandari Insight

V/1099/2016

Bebauungsplan Nr. 577 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 29.11.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 28.2.2

V-1099-2016-Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-1099-2016-Anlage

212 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. V/1099/2016Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 577
Hiltrup - Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße
Plangebiet - Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

3432 Zeichen

V/1099/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 577: Hiltrup - Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.02.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich südlich der Straße Zur Vogelstange, westlich der Bestandsbebauun g an der 
Westfalenstraße im Stadtteil Hiltrup ist gemäß §  2 (1) i.  V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des §  30 BauGB zur Festse tzung von Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen 
aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Hiltrup, Flur 13, Flurstück 168, Teile der Flurstücke 75, 2127.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Das 
Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräußerung der 
Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten.  
 
 
Begründung: 
 
Das Plangebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 11.0 5.2016 beschlossenen 
„Fortschreibung des Baulandprogramms 2016-2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0153/2016).  
 
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung neuer, 
ortsteilnaher Wohnbauflächen schaffen. Zudem soll eine Option sfläche für einen Kindergarten 
vorgehalten und gesichert werden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1099/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.12.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1099/2016 
 
Für die Verwirklichung der vorgenannten Bau - und Investitionsabsichten ist die Schaffung von 
Planungsrecht erforderlich.  
 
Am 28.04.2016 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt.  
 
Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um eine Fläche in stadträumlich integrierter Lage und 
fußläufiger Entfernung zur Marktallee.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der 
Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §  2 Abs.  4 BauGB aufgestellt. 
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.  577 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans 
im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
Der Bereich der Neuaufstellung überlagert einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  272 
„Hiltrup – Westfalenstraße / Malteserstraße (Bezirkssportanlage  – Süd)“. Nach seiner Rechtskraft 
tritt der neue Bebauungsplan im überlagerten Bereich an die Stelle des bisherigen Planungsrechts.  
 
Die Kenntnisnahme des Entwurfs des Bebauungsplans zur Offenlegung durch die zuständigen 
politischen Gremien erfolgt parallel zu dieser Vorlage (Berichtsvorlage Nr.  V/1116/2016 an die 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup und den Auss chuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen).  
 
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  577 ist in der beigefügten Anlage 
dargestellt.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Peck  
Stadtrat  
 
Anlagen:  
 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 28.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Westfalenstraße
  • Marktallee
  • Malteserstraße
  • Zur Vogelstange

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1099/2016
Typ
Vorlagen
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37