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V/0453/2024

Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward“

Vorlagen 23.07.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 45

Anlage 1: Übersichtskarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward

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Anlage A

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Anlage 3: Übersicht - Stand der Landschaftsplanung auf dem Stadtgebiet von Münster

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Detailkarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward“ (nur digital)

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Anlage 1: Übersichtskarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward

290 Zeichen

m 0500Maßstab1.000
Legende:StadtgrenzePlangebiet
Hinweis:Der Geltungsbereich des Landschaftsplanserstreckt sich gem. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRWauf den Außenbereich im Sinne desBauplanungsrechts.
ÜbersichtskartePlangebiet LP 4 "Davert und Hohe Ward"Anlage 1Stand: 07.06.2024 / Druck: 07.06.2024

Anlage A

1431 Zeichen

Anlage A zur V/0453/2024 
Kurzüberblick 
 
Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes 4 „Davert und Hohe Ward“ gem. Landesnatur-
schutzgesetz NRW. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe 
Ward“ soll das Verfahren für den letzten gem. Landesnaturschutzgesetz NRW aufzustellenden 
Landschaftsplan auf dem Stadtgebiet Münster begonnen werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Kreise und kreisfreien Städte (Träger der Landschaftsplanung) haben für ihr Gebiet Land-
schaftspläne aufzustellen. Der Landschaftsplan ist als Satzung zu beschließen.  
vgl. § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Umsetzung der Landschaftsplanung ist von grundsätzlicher Relevanz für den Klimaschutz.

Anlage 3: Übersicht - Stand der Landschaftsplanung auf dem Stadtgebiet von Münster

624 Zeichen

LP1 "Werse"(Inkrafttreten27.03.1987)
LP2 "Nördliches Aatalund Vorbergshügel"(Inkrafttreten 20.02.1998)
LP3 "Roxeler Riedel"(Inkrafttreten19.09.2014)
LP4 "Davert und Hohe Ward"(Entwurf Plangebiet)
ÜbersichtStand der Landschaftsplanung aufdem Stadtgebiet von MünsterAnlage 3Stand: 28.08.2024 / Druck: 28.08.2024
Legende:StadtgrenzeLP 1-3 Geltungsbereiche inkl. ÄnderungenLP 4 Entwurf PlangebietHinweis: Der zukünftige Geltungsbereich ist imVerfahren zu erarbeiten. Er wird sich auf denAußenbereich erstrecken. Im Plangebiet befindlicheGewerbe-, Industrie- und Siedlungsbereiche werdendurch den Landschaftsplan nicht überplant.

Beschlussvorlage

4283 Zeichen

V/0453/2024 
V/0453/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   14.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt die Aufstellung des Landschaftsplanes 4 "Davert und Hohe 
Ward" gemäß den Vorgaben des Landesnatur schutzgesetzes NRW in dem in de n Anlagen 1 
(Übersichtskarte) und 2 (Detailkarte nur digital) dargestellten Plangebiet. Der zukünftige 
Geltungsbereich des Landschaftsplans wird sich auf den Außenbereich im Sinne des 
Bauplanungsrechts erstrecken (vgl. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW).  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Sachentscheidung zu I. entstehen keine unmittelbaren Kosten. Auch werden noch keine 
Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen getroffen. Hierüber ist viel-
mehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen zu entscheiden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Kreise und kreisfreien Städte haben unter Beachtung der Ziele und unter Berücksichtigung der 
Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustel-
len, die als Satzung zu beschließen sind (vgl. § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW). Darzustellen und rechts-
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
20.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Winter 
Telefon: 492-6705 
WinterN@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0453/2024 
verbindlich festzusetzen sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Zie-
le des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität (vgl. § 7 Abs. 1 
LNatSchG NRW).  
 
Mit dem Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward“ ist der vierte und letzte Landschaftsplan auf dem 
Stadtgebiet von Münster aufzustellen (vgl. Anlage 3). Dazu soll zunächst der Aufstellungsbeschluss 
aus 1995 erneuert werden mi t dem Ziel, die notwendige Anstoßwirkung zu gewährleisten. Parallel 
überarbeitet die Verwaltung den Vorentwurf.  
 
Das Plangebiet umfasst den Süden der Stadt Münster im Umfeld von Hiltrup und Amelsbüren. Es 
erstreckt sich südlich der A 43 und der zwischen Mecklenbeck und Gremmendorf verlaufenden Bahn-
linie sowie westlich des Albersloher Wegs bis hin zur Stadtgrenze (vgl. Anlage 1).  
 
Prägende Bestandteile sind neben landwirtschaftlichen Bereichen mit vielerorts typischen Elementen 
der Münsterländer Parklandschaft insbesondere die teils großen zusammenhängenden Wälder. Her-
vorzuheben sind dabei das FFH - und Vogelschutzgebiet Davert sowie die auf dem Münsterländer 
Kiessandzug stockenden Wälder der Hohen Ward. Für die Davert wird seitens der Höheren Natur-
schutzbehörde derzeit eine neue Naturschutzgebietsverordnung erarbeitet. 
 
Nachfolgende Verfahrensschritte zur Aufstellung des Landschaftsplans sollen sein: 
- Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 
- Abfragen gem. § 8 Abs. 2 der Durchführungsverordnung des Landesnaturschutzgesetzes  
- Beteiligung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung 
(SUP) gem. § 39 Abs. 4 UVPG  
- Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW 
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatSchG NRW 
- Öffentliche Auslegung gem. § 17 LNatSchG NRW 
- Offenlagebeschluss  
- Öffentliche Bekanntmachung  
- Öffentliche Auslegung  
- Satzungsbeschluss gem. § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW 
- Anzeige bei der höheren Naturschutzbehörde gem. § 18 LNatSchG NRW 
- Ortsübliche Bekanntmachung des Anzeigeverfahrens gem. § 19 LNatSchG und damit 
- Inkrafttreten des Landschaftsplans 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Übersichtskarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward 
Anlage 2: Detailkarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward“ (nur digital) 
Anlage 3: Übersicht - Stand der Landschaftsplanung auf dem Stadtgebiet von Münster

Anlage 2: Detailkarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward“ (nur digital)

427 Zeichen

m0 500Maßstab1.000
Legende:StadtgrenzePlangebiet
Hinweis:Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sichgem. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW auf den Außenbereichim Sinne des Bauplanungsrechts.
Plan Nr.:Anlage: Druck:
Abteilungsleitung:
Amtsleitung:
Driesch
Schumann
Bearbeitet:
Gezeichnet:
IndexGeändert:DatumInhalt Bearbeiter
Winter
2
Niesing
Stand:07.06.202427.06.2024
DetailkartePlangebiet LP 4"Davert und Hohe Ward"Anlage 2

Beratungsverlauf (7)

05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hohe Ward
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0453/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2024
Erstellt
22.07.2024 13:06