V/0453/2024
Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward“
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Anlage 1: Übersichtskarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward
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m 0500Maßstab1.000 Legende:StadtgrenzePlangebiet Hinweis:Der Geltungsbereich des Landschaftsplanserstreckt sich gem. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRWauf den Außenbereich im Sinne desBauplanungsrechts. ÜbersichtskartePlangebiet LP 4 "Davert und Hohe Ward"Anlage 1Stand: 07.06.2024 / Druck: 07.06.2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0453/2024 Kurzüberblick Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes 4 „Davert und Hohe Ward“ gem. Landesnatur- schutzgesetz NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward“ soll das Verfahren für den letzten gem. Landesnaturschutzgesetz NRW aufzustellenden Landschaftsplan auf dem Stadtgebiet Münster begonnen werden. Finanzierung Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Kreise und kreisfreien Städte (Träger der Landschaftsplanung) haben für ihr Gebiet Land- schaftspläne aufzustellen. Der Landschaftsplan ist als Satzung zu beschließen. vgl. § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Umsetzung der Landschaftsplanung ist von grundsätzlicher Relevanz für den Klimaschutz.
Anlage 3: Übersicht - Stand der Landschaftsplanung auf dem Stadtgebiet von Münster
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LP1 "Werse"(Inkrafttreten27.03.1987) LP2 "Nördliches Aatalund Vorbergshügel"(Inkrafttreten 20.02.1998) LP3 "Roxeler Riedel"(Inkrafttreten19.09.2014) LP4 "Davert und Hohe Ward"(Entwurf Plangebiet) ÜbersichtStand der Landschaftsplanung aufdem Stadtgebiet von MünsterAnlage 3Stand: 28.08.2024 / Druck: 28.08.2024 Legende:StadtgrenzeLP 1-3 Geltungsbereiche inkl. ÄnderungenLP 4 Entwurf PlangebietHinweis: Der zukünftige Geltungsbereich ist imVerfahren zu erarbeiten. Er wird sich auf denAußenbereich erstrecken. Im Plangebiet befindlicheGewerbe-, Industrie- und Siedlungsbereiche werdendurch den Landschaftsplan nicht überplant.
Beschlussvorlage
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V/0453/2024 V/0453/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward„ Beratungsfolge 05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster beschließt die Aufstellung des Landschaftsplanes 4 "Davert und Hohe Ward" gemäß den Vorgaben des Landesnatur schutzgesetzes NRW in dem in de n Anlagen 1 (Übersichtskarte) und 2 (Detailkarte nur digital) dargestellten Plangebiet. Der zukünftige Geltungsbereich des Landschaftsplans wird sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts erstrecken (vgl. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW). II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Sachentscheidung zu I. entstehen keine unmittelbaren Kosten. Auch werden noch keine Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen getroffen. Hierüber ist viel- mehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen zu entscheiden. Begründung: Die Kreise und kreisfreien Städte haben unter Beachtung der Ziele und unter Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustel- len, die als Satzung zu beschließen sind (vgl. § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW). Darzustellen und rechts- Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 20.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Winter Telefon: 492-6705 WinterN@stadt-muenster.de - 2 - V/0453/2024 verbindlich festzusetzen sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Zie- le des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität (vgl. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW). Mit dem Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward“ ist der vierte und letzte Landschaftsplan auf dem Stadtgebiet von Münster aufzustellen (vgl. Anlage 3). Dazu soll zunächst der Aufstellungsbeschluss aus 1995 erneuert werden mi t dem Ziel, die notwendige Anstoßwirkung zu gewährleisten. Parallel überarbeitet die Verwaltung den Vorentwurf. Das Plangebiet umfasst den Süden der Stadt Münster im Umfeld von Hiltrup und Amelsbüren. Es erstreckt sich südlich der A 43 und der zwischen Mecklenbeck und Gremmendorf verlaufenden Bahn- linie sowie westlich des Albersloher Wegs bis hin zur Stadtgrenze (vgl. Anlage 1). Prägende Bestandteile sind neben landwirtschaftlichen Bereichen mit vielerorts typischen Elementen der Münsterländer Parklandschaft insbesondere die teils großen zusammenhängenden Wälder. Her- vorzuheben sind dabei das FFH - und Vogelschutzgebiet Davert sowie die auf dem Münsterländer Kiessandzug stockenden Wälder der Hohen Ward. Für die Davert wird seitens der Höheren Natur- schutzbehörde derzeit eine neue Naturschutzgebietsverordnung erarbeitet. Nachfolgende Verfahrensschritte zur Aufstellung des Landschaftsplans sollen sein: - Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses - Abfragen gem. § 8 Abs. 2 der Durchführungsverordnung des Landesnaturschutzgesetzes - Beteiligung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung (SUP) gem. § 39 Abs. 4 UVPG - Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatSchG NRW - Öffentliche Auslegung gem. § 17 LNatSchG NRW - Offenlagebeschluss - Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss gem. § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW - Anzeige bei der höheren Naturschutzbehörde gem. § 18 LNatSchG NRW - Ortsübliche Bekanntmachung des Anzeigeverfahrens gem. § 19 LNatSchG und damit - Inkrafttreten des Landschaftsplans In Vertretung gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Übersichtskarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward Anlage 2: Detailkarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward“ (nur digital) Anlage 3: Übersicht - Stand der Landschaftsplanung auf dem Stadtgebiet von Münster
Anlage 2: Detailkarte - Plangebiet LP4 „Davert und Hohe Ward“ (nur digital)
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m0 500Maßstab1.000 Legende:StadtgrenzePlangebiet Hinweis:Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sichgem. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW auf den Außenbereichim Sinne des Bauplanungsrechts. Plan Nr.:Anlage: Druck: Abteilungsleitung: Amtsleitung: Driesch Schumann Bearbeitet: Gezeichnet: IndexGeändert:DatumInhalt Bearbeiter Winter 2 Niesing Stand:07.06.202427.06.2024 DetailkartePlangebiet LP 4"Davert und Hohe Ward"Anlage 2
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hohe Ward
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0453/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2024
- Erstellt
- 22.07.2024 13:06