0355/2026
Sofortmaßnahmen gegen die Wohnungsnot von Studierenden - Zwischennutzung städtischer Flächen für Wohnraum und sofortiger Ausbau alternativer Wohnformen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 05.03.2026 0355/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 12.03.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Sofortmaßnahmen gegen die Wohnungsnot von Studierenden - Zwischennutzung städtischer Flächen für Wohnraum und sofortiger Ausbau alternativer Wohnformen Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 den Antrag AN/0202/2025 „Sofortmaßnah- men gegen die Wohnungsnot von Studierenden: Zwischennutzung städtischer Flächen für Wohnraum und sofortiger Ausbau alternativer Wohnformen“ beschlossen. Die Verwaltung be- richtet im Folgenden zum Umsetzungsstand dieses Ratsbeschlusses. Zur Einordnung vorangestellt wird der Hinweis, dass keinerlei rechtliche Verpflichtung für die Kommune besteht, Studierende öffentlich-rechtlich unterzubringen oder Wohnraum zur Verfü- gung zu stellen. Da es sich bei den Universitäten um Einrichtungen des Landes NRW handelt, ist ausschließlich das Land NRW zuständig, nicht etwa die finanziell stark unter Druck stehen- den Kommunen. Hierbei nehmen die 57 Studierendenwerke in Deutschland, organisiert als Anstalten des öf- fentlichen Rechts, als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge mit dem Bau und Betrieb von Stu- dierendenwohnheimen eine zentrale Rolle ein. In diesem Zusammenhang wird auch auf eine aktuelle Beantwortung einer Anfrage im Landtag NRW verwiesen: https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-17504.pdf Köln ist ein attraktiver Hochschulstandort und die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Studierende und Wissenschaftler*innen ist Teil der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+. Ein städtischer Bau von Studierendenwohnheimen wäre angesichts der auch perspektivisch herausfordernden städtischen Haushaltssituation allerdings eine zusätzliche freiwillige Auf- gabe, die die aktuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt erkennbar überfordert. Auch der Einsatz personeller Kapazitäten für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben in den unter- schiedlichen Fachbereichen der Verwaltung unterliegt aktuell intensiver einer kritischen Über- prüfung. Die Verwaltung ist im Rahmen der bestehenden Rahmenbedingungen und Ressourcen be- strebt, Studierendenwohnen in Köln zu unterstützen und zu fördern. Dabei ist es ein grund- sätzliches zentrales Ziel der Stadt Köln, bezahlbaren Wohnraum in Köln für breite Zielgrup- pen, darunter auch Studierende, zu erhalten und zu schaffen. 2 In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeiten und attraktiven Bedingungen der öffent- lichen Wohnraumförderung in NRW und Köln hingewiesen. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde für die öffentliche Wohnraumförderung wirbt für, berät und begleitet unterstützend Projekte, mit denen bezahlbarer Wohnraum, zum Beispiel auch für Studierende entsteht. Im Jahr 2025 wurden 41 Wohneinheiten (WE) für Studierende mit einem Fördervolumen in Höhe von 5.013.709,76 Euro bewilligt. Für das Jahr 2026 liegen bis- lang Anträge für 454 WE vor. Das Fördervolumen beträgt hier voraussichtlich 52,4 Millionen Euro. Zum Start des Wintersemesters 2025 hat das Amt für Wohnungswesen dem Allgemeinen Stu- dierendenausschuss (AStA) rund 80 Notschlafplätze unentgeltlich für einen befristeten Zeit- raum vom 6. Oktober bis zum 16. November 2025 in einem städtischen Objekt in Köln-Dell- brück zur Verfügung gestellt. Nach Darstellung des AStA wurden über die gesamte Laufzeit der Notschlafstelle circa 30 Personen untergebracht. Die meiste Zeit konnten Einzel- bezie- hungsweise Doppelbelegungen der Zimmer ermöglicht werden. Die größte Nachfrage kam von internationalen Studierenden, aber auch Studierende aus anderen Regionen Deutsch- lands haben das Angebot in Anspruch genommen. Der AStA geht davon aus, dass erfreuli- cherweise alle Studierenden im Anschluss an ihren Aufenthalt eine Unterkunft gefunden ha- ben. In einem städtischen Objekt zur Unterbringung Geflüchteter besteht seit dem 15. April 2021 ein Mietvertrag der Stadt Köln mit dem Studierendenwerk über die Nutzung einer ganzen Etage für studentisches Wohnen. Dort bestehen drei Zweizimmer-Einheiten mit 31 Quadrat- metern zuzüglich Badezimmer und drei Einzelzimmer mit 18 Quadratmetern zuzüglich Bade- zimmer sowie eine große Gemeinschaftsküche im Essraum. Mit dem am 13. Februar 2025 gefassten Ratsbeschluss wurde die Verwaltung mit der Prüfung einer Reihe von Punkten beauftragt. Hierbei wurden zuständigkeitshalber diverse städtische Dezernate und Ämter eingebunden. Zu den Ergebnissen der Prüfung teilt die Verwaltung das Folgende mit: 1.) Organisation eines Forums oder ähnliches bei dem gemeinsam mit den Hochschulen, den All- gemeinen Studierendenausschüssen, dem Land NRW, dem Studierendenwerk und Hostels sowie anderen Akteur*innen der Tourismus- und Hotelbranche diskutiert werden kann, wie ein temporäres Unterkunftsprogramm für Studienanfänger*innen entwickelt werden könnte. Ziel ist es, insbesondere Erstsemester, die von außerhalb kommen, bei der Überbrückung der ers- ten Wochen ihres Studiums zu unterstützen und so die studentische Wohnungsnot zu lindern. Wie dargestellt, handelt es sich bei den Universitäten um Einrichtungen des Landes NRW. Das Land NRW ist insoweit hierfür auch alleinig zuständig. Die Einrichtung eines solchen Fo- rums dürfte somit ebenso dem Land NRW obliegen, zumal hier überwiegend deren Einrich- tungen benannt wurden. Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt durch die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (früher: ZVS, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen). Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stif- tung des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, die Hochschulen bei der Durchführung der örtli- chen Zulassungsverfahren und der Durchführung von Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, und dient dazu, Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in Auswahlverfahren zu vergeben. Die Stadt Köln hat keine Kenntnis darüber, wie viele Erstsemester von außerhalb den Kölner Hochschulen zugewiesen werden und hier ein Studium aufnehmen. Ebenso wenig ist be- kannt, ob und in welcher Anzahl Studierende tatsächlich von akuter Wohnungsnot betroffen sind. 3 Bei der Einrichtung von Notschlafplätzen unterstützt die Stadt Köln gerne auch künftig den AStA, wenn solche Anfragen bei der Verwaltung eingehen und entsprechende Objekte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stehen keine städtischen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfü- gung, ein entsprechendes „Forum“ zu organisieren und zu betreuen. Sollte ein solches „Fo- rum“ vom Land NRW gewünscht und durchgeführt werden, würde die Stadt Köln beispiels- weise bei der Auswahl von Akteur*innen der Tourismus- und Hotelbranche selbstverständlich unterstützend tätig werden. 2.) Gemeinsam mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen sowie anderen relevanten Akteur*innen zu prüfen, ob in Köln verstärkt Projekte wie „Wohnen gegen Hilfe in der Pflegeeinrichtung“ an- geboten werden können. Das Projekt soll nicht nur die Wohnungsnot der Studierenden lin- dern, sondern auch zur Entlastung der Pflegeeinrichtungen in Köln beitragen. Hierbei könnten bestehende Beispiele, wie das erfolgreiche Projekt der Diakonie Michaelshoven im ehemali- gen Kinderheimgelände in Sülz oder „Zusammen anders wohnen“ in Köln Kalk, als Orientie- rung dienen. Aus Sicht des zuständigen Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ist eine Umsetzung in der stationären Pflege nicht realisierbar. Die von den Bewohnenden für die stationäre Pflege zu zahlenden Unterkunftskosten sind ak- tuell bereits sehr hoch. Sollte Wohnraum für die zu Pflegenden wegfallen, um diesen kosten- günstig an Studierende zu vermieten, bestünde die Notwendigkeit einer finanziellen Kompen- sation. Träger der stationären Einrichtungen würden diesen wirtschaftlichen Ausfall lediglich durch höhere Unterkunftskosten der zu Pflegenden kompensieren können, denn nur so könnte die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung weiter gewährleistet werden. Dazu müssten ins- besondere die jeweils bestehenden Versorgungsverträge neu verhandelt und Einigkeit zwi- schen Einrichtungsträgern, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern hergestellt werden. Für diese Subventionierung pflegefremder Aufwendungen fehlt es an entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auch bei selbstzahlenden Bewohnenden stationärer Einrichtungen ist eine Erhöhung der Miet- kosten zudem nur möglich, wenn diese angemessen ist. Inwieweit Kosten für Wohnraum für Studierende zu einer angemessenen Erhöhung führen können, ist fraglich. Eine monetäre Kompensation, der von den Studierenden zu erledigenden Tätigkeiten könnte nicht erfolgen, da diese aufgrund enger gesetzlicher Vorgaben keine pflegerischen Tätigkeiten ausführen dürfen. Eine weitere Herausforderung besteht in der Refinanzierung der Investitionskosten. Die Be- rechnung der refinanzierbaren Investitionskosten der stationären Einrichtungen erfolgt anhand der Nettogrundfläche, die für die ordnungsgemäße Durchführung einer Pflegeeinrichtung er- forderlich ist (pro Pflegeplatz maximal 53 Quadratmeter). Somit würde zumindest die Fläche, die die Studierenden bewohnen, nicht zur Nettogrundfläche gehören und wäre damit nicht refi- nanzierungsfähig. Die Kosten müssten von den Einrichtungsträgern selbst übernommen wer- den. Aufgrund des Fachkräftemangels bieten bereits einige Träger für ihr Personal (inklusive Aus- zubildende) günstigen Wohnraum an. Dies kann für Träger wirtschaftlich sinnvoll sein, insbe- sondere vor dem Hintergrund, dass bezahlbarer Wohnraum ein wichtiger Standortfaktor zur Gewinnung und Bindung von Personal ist und bei Einrichtungen mit erheblichem Personal- mangel unter Umständen Belegstopps durch die Aufsichtsbehörde nach dem Wohn- und Teil- habegesetz NRW (WTG-Behörde) verhängt werden. So dürfen Pflegeplätze nicht mehr in ih- rer festgesetzten Zahl genutzt werden, wodurch die Wirtschaftlichkeit des Einrichtungsbetriebs erheblich gefährdet werden kann. 4 Bereits heute fehlt günstiger Wohnraum für Pflegepersonal. Dies ist im Austausch mit Trägern stationärer Einrichtungen deutlich geworden. Wenn Träger von stationären Pflegeeinrichtun- gen selbst Wohnraum zur Verfügung stellen, werde hier klar priorisiert. Zur Fachkräftegewin- nung oder -bindung liege der Fokus deshalb auf der Herausforderung, Wohnraum für beste- hendes oder neues Fachpersonal und weniger für Studierende zu schaffen. Es bestehe den- noch eine Offenheit für Konzepte, bei denen Studierende in Pflegeeinrichtungen bei bestimm- ten Tätigkeiten aushelfen. 3.) Das Gespräch mit den Trägern von Krankenhäusern zu suchen, um sich für die temporäre Nutzung leerstehender oder bald freigezogener Krankenhausgebäude als Interims-Wohnraum für Studierende und Auszubildende einzusetzen. Konkrete Flächen beziehungsweise Krankenhausgebäude, die für eine mögliche Umnutzung für Studierendenwohnen zur Verfügung stehen, sind der Verwaltung nicht bekannt. Soweit eine temporäre Umnutzung im Einzelfall baurechtlich möglich ist, wäre durch das Studieren- denwerk beziehungsweise Investierende zu prüfen, ob dies in tatsächlicher und wirtschaftli- cher Hinsicht sinnvoll wäre. 4.) Das Modell der Direktvergabe von städtischen Wohnungsbaugrundstücken verstärkt für das Kölner Studierendenwerk (oder ähnlichen Investoren) anzuwenden, so dass dieses in der Lage ist, größere Studierendenwohnheime und -dörfer zu bauen. Die Direktvergabe an das Kölner Studierendenwerk und/oder Investor*innen öffentlich-geför- derten Studierendenwohnens ist seit Jahren bewährte Praxis der Stadt Köln. Exemplarisch kann hier auf die Bestellung und Erweiterung von Erbbaurechten in der Franz-Marc-Straße und den Verkauf in der Franz-Kreuter-Straße verwiesen werden. In beiden Fällen kam das Kölner Studierendenwerk in den Genuss einer Direktvergabe. Aktuell wird eine weitere Direkt- vergabe an das Kölner Studierendenwerk in der Jennerstraße vollzogen. Mit der Aachener Straße 443 und der Ludolf-Camphausen-Straße 32-40 befinden sich zwei weitere Grundstücksgeschäfte in der Umsetzung, die zu 100 Prozent gefördertem Studieren- denwohnen dienen. Im Rahmen der Erbbaurechtsbestellung an der Alpener Straße 4-6 stellt gefördertes Studierendenwohnen einen Baustein in einem insgesamt gemischten Konzept dar. Vorläufig gescheitert ist dagegen der Verkauf von Arrondierungsflächen an der Bonner Straße 536, die unter anderem zur Realisierung eines Projekts erforderlich sind, das auch über 100 geförderte Studierendenwohnungen beinhaltet. 5.) Geeignete ungenutzte Flächen zu identifizieren, die temporär für Wohnlösungen wie zum Bei- spiel Container-Wohnungen oder „Tiny Häuser“ bereitgestellt werden können. Gemeinsam mit Studierendenwerken, IHK Köln, HWK Köln, DGB Köln-Bonn, Wohnungsbaugenossenschaf- ten, dem Land und privaten Partnern sollen auf diesen Flächen Wohnanlagen errichtet wer- den, die schnell realisierbaren Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen. Die Container-Wohnungen sollen mindestens über eine Grundausstattung (Bett, Schreibtisch, Kü- chenzeile, Bad) verfügen. Eine Prüfung dieses Ansatzes ergab, dass die technischen Anforderungen bei temporären Nutzungen letztlich identisch zu den dauerhaften Nutzungen sind. Baurechtlich ermöglicht bei- spielsweise § 246 Baugesetzbuch (BauGB) temporäres Bauen jedoch nur für Geflüchtete und 5 nicht für Studierende. Ein wesentlicher Unterschied besteht auch in der Bauzeit. Vor diesem Hintergrund erscheint der Ansatz dauerhaft, aber schnell (zum Beispiel durch sequenzielles Bauen, das heißt der Nutzung vorgefertigter Bauteile) zu bauen, als zielführender und vor al- lem nachhaltiger. 6.) Leerstehende Gewerbeflächen, Bürogebäude oder Hallen zu identifizieren, die sich temporär zu studentischen Wohnheimen umfunktionieren lassen. Diese sollen in Zusammenarbeit mit Studierendenwerken, Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Partnern entsprechend als Notunterkünfte hergerichtet werden. Bei der Umnutzung gewerblicher Immobilien für Studierendenwohnen müssen erhebliche Her- ausforderungen in zeitlicher, rechtlicher, tatsächlicher und finanzieller Hinsicht bewältigt wer- den. Der damit verbundene Aufwand ist bei einer bloß temporären Nutzung für Studierenden- wohnen nicht gerechtfertigt. Exemplarisch kann auf folgende Aspekte hingewiesen werden: - Wohngebäude unterliegen strengen Brandschutzvorschriften (zum Beispiel Flucht- wege, Brandmeldeanlagen, feuerfeste Türen), die in Gewerbe- oder Bürogebäuden oft nicht erfüllt sind - Gewerbeimmobilien verfügen selten über ausreichend Sanitäranlagen oder Küchen, wie sie für Wohnzwecke erforderlich sind - Studierendenwohnheime müssen barrierefrei sein, was bei älteren Gewerbeimmobilien oft nicht der Fall ist und nicht oder nur mit hohem Aufwand nachgerüstet werden kann - Gewerbeimmobilien haben oft andere technische Standards (zum Beispiel Klimatisie- rung statt Heizung), die für Wohnzwecke angepasst werden müssen. Konkrete Immobilien, die sich unter Berücksichtigung der genannten Aspekte sinnvoll und wirtschaftlich für eine Umnutzung zu temporären Studierendenwohnheimen anbieten bezie- hungsweise eignen, sind der Verwaltung nicht bekannt. Bei städtischen Angeboten für die Ein- richtung von Notschlafplätzen für Studierende waren in der Vergangenheit seitens AStA be- ziehungsweise Studierendenwerk im Übrigen Anforderungen an die Lage (bevorzugt Universi- tätsnähe) entscheidungsleitend. 7.) Universitätsnahe Gebäude zu identifizieren, die das Studierendenwerk gemeinsam mit dem AStA für Notschlafstellen nutzen kann. Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, Mit- tel bereitzustellen, um diese Einrichtungen menschenwürdiger zu gestalten. „Universitätsnahe“ Objekte, die sich nicht im Eigentum der Universität befinden, stehen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung und richten sich grundsätzlich an alle Bevöl- kerungsgruppen. Ein Vorzugsrecht auf diese Objekte für eine bestimmte Personengruppe scheidet aus rechtlicher Sicht aus. Soweit Objekte angesprochen sind, die im Eigentum der Universität stehen, ist für diese das Land NRW der richtige Adressat und alleinig zuständig. Städtische Gebäude in Universitäts- nähe, die sich für eine temporäre oder dauerhafte Nutzung als Notschlafstellen für Studie- rende eignen, sind nur sehr begrenzt verfügbar. Es ist anzunehmen, dass künftig noch weni- ger solcher Objekte zur Verfügung stehen, weil die Anzahl der Objekte für Geflüchtete per- spektivisch verringert werden sollen und die bestehenden Objekte dichter belegt werden müs- sen. Ergänzend sei hier noch auf kommunale Gebäude hingewiesen, die auch im Katastrophenfall genutzt werden könnten. Dies betrifft insbesondere Turnhallen und Klassenräume. Mangelnde Privatsphäre und die Einschränkung der eigentlichen (Schul-)Nutzung sprechen jedoch gegen solche Nutzungen. Ebenso spricht dagegen, dass bestehende Unterbringungsgebäude für den Katastrophenfall, der in der Regel unvorhergesehen eintritt, freigehalten werden müssen. 6 Aus Sicht der Verwaltung ist eine Unterbringung zum Beispiel in Jugendherbergen, auch wenn diese sich nicht in Universitätsnähe befinden, vorzugswürdig. 8.) Die Bewerbung und Unterstützung des Programms „Wohnen für Hilfe“, das Studierende in Wohnpartnerschaften mit Senior*innen und Familien vermittelt, zu intensivieren und zu prüfen, ob das Portal zur Zimmervermittlung (mein-zuhause-in-koeln.de) des AStA genutzt werden kann oder ob es einer neuen digitalen Anwendung bedarf, um das Matching zwischen Se- nior*innen und Studierenden zu erleichtern und die Kapazitäten auszubauen. Es soll dabei auch geprüft werden, ob das Programm „Wohnen für Hilfe“ auch auf Auszubildende ausge- weitet werden kann, hier ist jedoch die begrenzte zeitliche Verfügbarkeit der Auszubildenden im Alltag zu beachten. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ vermittelt Studierende in Wohnpartnerschaften mit Senior*in- nen und Familien. Alleinige Ansprechpartnerin ist die Universität zu Köln, die für das „Mat- ching“ zwischen Senior*innen und Studierenden zuständig ist. Ebenso handelt es sich bei dem Portal "mein-zuhause-in-koeln.de" um ein Portal der Universi- tät Köln beziehungsweise des Kölner Studierendenwerkes. Die Gestaltung und der Betrieb dieser Portale obliegt insoweit alleinig dem Kölner Studierendenwerk. Eine weitere Fortent- wicklung beziehungsweise Einbindung der Stadt Köln auf diesen Portalen würde personelle Ressourcen der Verwaltung erfordern. Neben der finanziellen Bezuschussung von Personal- und Sachausgaben bewirbt die Stadt Köln das Projekt auf ihrer Homepage und übernimmt in der Regel zweimal im Jahr jeweils für zwei Wochen vor Semesterbeginn die Plakatierung mittels Mega-Lights im städtischen öffent- lichen Raum. Weiterhin wird das Projekt im Rahmen von Projektwochen für Senior*innen und durch Pressemitteilungen der Stadt Köln beworben. Der beim Amt für Wohnungswesen angesiedelte Bereich „Soziales und Innovatives Wohnen“ gibt bei Veranstaltungen im Senior*innenbereich konkrete Informationen zum Projekt. Die Flyer von „Wohnen für Hilfe“ werden dabei weitergegeben. Eine digitale Plattform wurde der Universität zu Köln von Einzelanbietenden bereits angeboten. Derlei Angebote wurden aber nicht angenommen. Der Betrieb einer solchen Plattform birgt das Risiko, dass sich aufgrund der allgemeinen Wohnungsnot alle Wohnungssuchenden dort anmelden und nicht nur die ge- wünschte Zielgruppe. Zum anderen ist der persönliche Kontakt zwingend erforderlich, um die Personen kennen zu lernen und um einschätzen zu können, welche Wohnpartnerschaften konkret passen könnten. Besonders älteren Bürger*innen ist der persönliche Kontakt und die persönliche Einschätzung sehr wichtig. Es gibt im Übrigen ausführliche Websites der Universität zu Köln und des Deutschen Studie- rendenwerkes zum Thema „Wohnen für Hilfe“ (DSW: Wohnen für Hilfe - Humanwissenschaft- liche Fakultät Universität zu Köln). Deren Bewerbung obliegt den Institutionen in eigener Zu- ständigkeit. Ferner existiert eine Info- Website der Stadt Köln (Wohnen für Hilfe - Stadt Köln): Wohnen für Hilfe - Stadt Köln 9.) Feste Ansprechpartner*innen innerhalb der Verwaltung für die Kölner Studierendenschaften und Auszubildenden zu benennen, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit und schnelle Ab- stimmungen sicherzustellen. Für Anliegen von Studierenden ist vorrangig das Land NRW zuständig. Soweit unterschiedli- che Dezernate oder Ämter der Stadt Köln für konkrete Anliegen zuständig sind (zum Beispiel Bauvorhaben, Bauaufsicht et cetera) stehen deren Mitarbeitenden als Ansprechpartner zur 7 Verfügung. Darüber hinaus erfolgt selbstverständlich eine dezernats- beziehungsweise ämter- übergreifende Abstimmung bei konkreten Bauvorhaben oder Projekten. Die Einrichtung zusätzlicher personeller Ressourcen für dieses Anliegen scheidet allerdings im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation der Stadt Köln gänzlich aus. 10.) Der Rat der Stadt Köln fordert das Studierendenwerk auf, zeitnah Kapazitäten und Strukturen zu schaffen, um die eigene Um- und Neubauaktivität signifikant zu erhöhen. Das Studieren- denwerk muss kurzfristig in der Lage sein, angebotene Flächen zu bebauen. Das Land soll dafür zum Beispiel geeignete Liegenschaften im Landesbesitz identifizieren und den Studie- rendenwerken zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um einen Auftrag an das Studierendenwerk. Diesem werden, wie auch dem AStA, die Ergebnisse der mit dem Ratsbeschluss beauftragten Prüfung zur Kenntnis ge- geben. Es obliegt der Stadt Köln nicht, dem Land NRW haushaltsrechtliche Vorgaben zur Förderung der Studierendenwerke in NRW zu machen. Den zuständigen Landesministerien sollten die besondere Wohnungsknappheit in Hochschulstädten hinlänglich bekannt sein. Die Ministerien haben jedoch - ebenso wie die Stadt Köln - auch die knappe Haushaltslage des Landes zu berücksichtigen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0355/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 14:13