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V/0511/2013

Selbstverpflichtung gegen neue Haushaltsbelastungen

Vorlagen 26.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.11.2013, TOP 13.1

Beschlussvorlage

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511_Anl1

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Ansehen

Beschlussvorlage

12203 Zeichen

V/0511/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Selbstverpflichtung gegen neue Haushaltsbelastungen 
(Antrag Nr. A-R/0051/2012 der FDP-Fraktion vom 26.11.2012 an den Rat) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Erläuterungen, insbesondere zum komm u-
nalen Haushaltsrecht in Verbindung mit der städtischen Zuständigkeitsordnung, zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat stimmt dem Grund anliegen des Antrags zu, Mehrbelastungen, die durch ungeplante 
Ausgaben außerhalb der Haushaltsberatungen entstehen, zu vermeiden. Zur konkreten Umset-
zung wird die nachfolgende Verfahrensregelung beschlossen: 
 
2.1 Im Rahmen seiner regelmäßigen Kenntnisnahm e der über - und außerplanmäßigen Au f-
wendungen und Auszahlungen teilt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften der Verwaltung mit, bei welchen Positionen ein alternativer Deckungsvorschlag 
gewünscht wird. 
 
2.2 Bei der Aufstellung des jeweiligen Folgehaushalts benennt die Verwaltung für diese Positio-
nen anderweitige Deckungsvorschläge, die Ausgabenreduzierungen oder auch anderweit i-
ge Haushaltsverbesserungseffekte zum Gegenstand haben. Der Rat beschließt über die 
Realisierung dieser Vorschläge im Gesamtzusammenhang der Verabschiedung des Hau s-
haltsplans. 
 
2.3 Die vorgenannten Verpflichtungen beziehen sich auch auf den Zeitraum der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung, sofern es sich bei der über - oder außerplanmäßigen Ausga-
be nicht lediglich um einen Einjahreseffekt handelt. 
 
3. Der Antrag  A-R/0051/2012 der FDP-Fraktion „Selbstverpflichtung gegen neue Haushaltsbela s-
tungen“ (Anlage) ist damit erledigt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0511/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0511/2013 
 
Begründung: 
 
Aktuelle Haushaltssituation 
 
Trotz vielfältiger Sparbemühungen ist der Haushalt weiterhin weder im Haushaltsjahr 2013 noch in 
der mittelfristigen Planung originär ausgeglichen. Zwar zeichnen sich derzeit gering ere Defizite 
beim Jahresergebnis 2012 und beim laufenden Haushalt 2013 im Vergleich zur jeweiligen Planung 
ab. Gleichwohl muss nach heutigem Kenntnisstand in den Jahren 2014 – 2017 mit weiteren Defizi-
ten von rund 103 Mio. € gerechnet werden. 
 
Die vom Rat gesetzten Ziele, die Haushaltssicherung zu vermeiden und das Haushaltsdefi zit im 
Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen, erscheinen aus heutiger Sicht zwar erreichbar. 
Gleichwohl setzt sich der Verzehr von städtisc hem Eigenkapital unvermindert fort. Die sog. Au s-
gleichsrücklage, mittels derer ein fiktiver Haushaltsausgleich trotz eines origin ären Defizits herbei 
geführt werden kann, wird voraussichtlich mit dem Ergebnis für das Haushaltsjahr 2012 aufgezehrt 
sein. Damit muss zukünftig darauf g eachtet werden, dass das verbliebene bilanzielle Eigenkapital 
in Form der sog. Allgemeinen Rücklage in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren jeweils um 
nicht mehr als 5% in Anspruch genommen wird, um die Verpflichtung zur Auf stellung eines Haus-
haltssicherungskonzeptes zu verme iden. Die finanziellen Spielräume werden damit mittelfristig 
weiterhin äußerst begrenzt bleiben. 
 
 
Genehmigung des Haushalts 2013 durch die Bezirksregierung und Verfügung des Kämm erers 
zum Haushalt 2013 
 
Weil die Ausgleichsrücklage für einen Haushaltsausgleich 2013 erstmals nicht mehr zur Verfügung 
steht, bedurfte der Haushalt 2013 einer Genehmigung der Bezirksregierung. Diese Genehmigung 
ist bekanntlich erteilt worden. Gleichzeitig wurden der Stadt Münste r zusätzliche Berichtspflichten 
aufgegeben, mit denen erkennbare Risiken und unterjährige Entwic klungen frühzeitig zu berichten 
sind. Auf dieser Grundlage wird die Bezirksregierung ggf. aufsichtlich geeignete Maßnahmen pr ü-
fen, um den städtischen Konsolidierungskurs zu unterstützen. 
 
Der Kämmerer behält sich in seiner verwaltungsinternen Verfügung zur Ausführung des Hau s-
haltsplans 2013 vor, bei sich abzeichnenden Etatverschlechterungen durch geeignete Konsolidi e-
rungsmaßnahmen aktiv in die laufende Haushaltswirtschaft einzugreifen. 
 
Diese Schritte verdeutlichen die schwierige und angespannte Situation, in der sich der stä dtische 
Haushalt 2013 befindet. Verfahrensvorschläge wie der vorliegende FDP-Antrag (vgl. Anlage 1), die 
auf eine Verbesserung der haushaltsw irtschaftlichen Verhältnisse abzielen, sind daher grundsät z-
lich zu unterstützen. 
 
 
Kommunales Haushaltsrecht und Zuständigkeitsordnung 
 
Im § 9 der Satzung zum Haushalt 2013 hat die Stadt Münster – wie in den Vorjahren auch  – die 
Grundlagen einer flexiblen Haushaltsführung geregelt. Damit werden Erträge und Au fwendungen 
innerhalb einer Produktgruppe zu Budgets verbunden und zur eigenverantwortlichen Bewirtscha f-
tung auf die Ämter übertragen. Die Budgetverantwortlichen erhalten damit die Möglichkeit, ung e-
plante Mehrausgaben im Rahmen ihres Budgets durch anderweitige Minderausgaben oder durch 
Mehreinnahmen auszugleichen. Belastungen für das Haushaltsergebnis entstehen daraus nicht. 
 
Erst durch einen ungeplanten B edarf oberhalb des Summenbetrags eines Budgets ent steht ein 
zusätzlicher Regelungs- und Genehmigungsbedarf für die sog. über- oder außerplanmäßigen Auf-
wendungen und Auszahlung en. Haushaltsrechtliche Voraussetzung für die G enehmigung solcher 
Ausgaben ist die Feststellung einer dringenden sachlichen Notwendigkeit bzw. Eilbedürftigkeit der

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V/0511/2013 
 
Umsetzung einer Maßnahme im Haushaltsjahr, bei der eine Ve rschiebung auf einen späteren 
Zeitpunkt nicht möglich ist oder  wirtschaftlich u nzweckmäßig wäre.  Ferner muss eine Deckung 
durch anderweitige Minderausgaben oder durch Mehreinnahmen gewährleistet sein, so dass auch 
diese Ausgaben nicht zu negativen Effekten beim Haushaltsergebnis führen.  
 
Die Entscheidungszuständigkeiten des Kämmerers und des Rates für über- oder außerplanmäßi-
gen Aufwendungen und Auszahlungen  sind in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster fes t-
gelegt. Danach entscheidet der Kämmerer bei Ausgaben bis zu 125.000 € bzw. bei gesetzlichen / 
tarifvertraglichen Grundlagen bis 250.000  €. Gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW werden 
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die in der Zuständigkei t des 
Kämmerers entschieden werden, anschließ end dem Rat zur Kenn tnis gegeben, zuletzt mit der 
Vorlage V/0105/2013 zur Sitzung am 13.03.2013. Bei Beträgen oberhalb der genannten Wertgren-
zen sowie in Einzelfällen mit grundsätzlicher Bedeutung entscheidet de r Rat unmittelbar über die 
vorgeschlagene über- oder außerplanmäßige Ausgabe und deren Deckung. 
 
Die unterjährige Bereitstellung von Finanzmitteln zur Deckung über - und außerplanmäßiger Au s-
gaben unterliegt somit strengen haushaltsrechtlichen Vorgaben. 
 
Die Verwendung der im vorliegenden FDP-Antrag genannten „Allgemeinen Deckungsreserve“ zum 
Ausgleich ungeplanter Mehrausgaben ist dagegen nicht zulässig. Im früheren, kameralen Hau s-
haltsrecht konnte eine Deckungsreserve als pauschaler Erhöhungsbetrag für Ausga ben vera n-
schlagt werden, die nicht im Rahmen der Haushaltsplanung, sondern erst in der Ausführung  ent-
sprechend der dann entst andenen tatsächlichen Verwendung einer Haushaltsposition zugeordnet 
werden mussten. Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement würde eine  solche Deckungsreser-
ve im Widerspruch zu den elementaren Grundsä tzen der Haushaltswahrheit und -klarheit sowie 
zum Budgetrecht des Rates stehen und kommt deshalb nicht in Betracht. 
 
 
Über das Haushaltsrecht hinausgehende freiwillige Beschränkung zur Verme idung neuer Hau s-
haltsbelastungen 
 
Der vorliegende Antrag geht insoweit über die gerade beschriebene Umsetzung des gelte nden 
Haushaltsrechts hinaus, als eine Deckung ungeplanter Mehrausgaben ausschließlich durch Ei n-
sparungen an anderer Stelle im Haushalt er reicht werden soll. Bei konsequenter Umsetzung wird 
damit eine Erhöhung des Ausgabevolumens für den Gesamthaushalt vermieden. Mehreinnahmen, 
die nicht im Zusammenhang mit einer Mehrausgabe stehen, führen dann zu Verbesserungen beim 
Jahresergebnis. 
 
Dabei i st zu beachten, dass den Budgetverantwortlichen grundsätzlich die Möglichkeit erha lten 
bleiben sollte, Deckungsvorschläge auch in Form von Mehreinnahmen zu machen. Z.B. sollten 
zweckgebundene Drittmittel, die für die vollständige Finanzierung einer ung eplanten Maßnahme 
angeboten werden, dann auch in dieser Form zur Deckung genutzt werden können. 
 
Für ein Controlling der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Rahmen des gelten-
den Haushaltsrechts bietet sich ein Verfahren an, bei dem der Rat in die Lage versetzt wird, alte r-
native Deckungsvorschläge einzufordern. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu gewäh r-
leisten, kann dies jedoch nicht im laufenden Geschäftsbetrieb erfolgen. Statt dessen bietet es sich 
an, das regelmäßige, haushaltsrechtli ch vorgegebene Berichtswesen zu nutzen, mit dem der Rat 
über die entstandenen über - und außerplanmäßigen Ausgaben informiert wird, sh. nac hfolgendes 
Beispiel aus der Vorlage V/0105/2013.

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V/0511/2013 
 
 
 
 
Als Verfahrensschritte bieten sich an: 
 Bei der Vorberatung dieser turnusmäßigen Vorlagen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligu n-
gen und Liegenschaften teilen die Gremienvertreterinnen und -vertreter zukünftig mit, bei wel-
chen Positionen eine anderweitige Deckung gewünscht wird.  
 Die Verwaltung wird damit beauftragt,  für diese Positionen im Rahmen der Vorbere itung des 
Haushaltsplans für das Folgejahr alternative Deckungsvorschläge zu entwickeln. 
 Der Rat beschließt über die Realisierung der alternativen Deckungsvorschläge im Gesamtz u-
sammenhang  des Haushaltsplans. 
 
Auf diese Weise können durch eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Verwaltung und Rat 
Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt infolge über- und außerplanmäßiger Belastungen in 
den Folgejahren kompensiert werden. 
 
 
Haushaltsbelastungen im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung 
 
Ein Vorschlag zur Deckung einer ungeplanten Mehrausgabe ist haushaltsrechtlich immer nur für 
das jeweils laufende Haushaltsjahr erforderlich. Häufig entstehen aber Effekte für Folg ejahre, die 
dann zu einer Belastung der geplanten Ergebnisse in der mittelfristigen Finanzplanung, z.B. aktuell 
2014 bis 2016, führen. Auf diese Weise wird das auszugleichende Ausgabevolumen für Folgejahre 
„auf stillem Wege“ kontinuierlich erhöht.  
 
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, kann das oben beschriebene Verfahren auch auf den 
Zeitraum über das laufende Haushaltsjahr hinaus bezogen werden. Damit wären auch für mehrjäh-
rige und dauerhafte Haushaltsbelastungen in den Folgejahren Deckungsmöglichkeiten aufzuze i-
gen. 
 
 
Fazit und Empfehlung 
 
Das intendierte Ziel des vorliegenden Antrags, ungeplante, unterjährige Belastungen des städt i-
schen Haushalts zu vermeiden, ist uneingeschränkt zu unterstützen. Die aktuelle Haushaltssituat i-
on bietet nur noch einen geringen Spielraum, um ungeplante Verschlecht erungen auffangen zu 
können, ohne unmittelbar in die Haushaltssicherung zu geraten. De r Intention des  Antrags sollte 
deshalb grundsätzlich gefolgt werden.  
 
Negative Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis infolge unterjähriger Mehrausgaben we rden 
durch das  geltende Haushaltsrecht verhindert. Durch ein geeignetes Co ntrolling-Verfahren zu 
über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann der Rat zusätzlich in die Lage versetzt werden, a l-
ternative Deckungsvorschläge ex post zu beschließen und damit in nachfolgenden Haushaltsja h-
ren zu Ergebnisverbesserungen zu kommen.

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V/0511/2013 
Um negativen Effekten entgegen zu wirken, die in späteren Jahren in Folge von Mehrausg aben 
des laufenden Haushaltsjahres en tstehen, sollte das beschriebene Verfahren auch auf den Zei t-
raum der mittelfristigen Finanzplanung bezogen werden.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage

511_Anl1

1751 Zeichen

Huloge A

Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2012

FDP - Ratsfraktion

Geringhoffstraße 48
48163 Münster
- Tel.: 0251 - 987 30 60
Ratsfraktion Fax: 0251 - 987 30 61
. Email: fraktion@fdp-ms.de

Münster, 26.11.2012

Antrag

Selbstverpflichtung gegen neue Haushaltsbelastungen

"= Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung verpflichtet sich, für jede von ihr vorgeschlagene unterjährige
Mehrausgabe einen Einsparvorschlag in entsprechender Höhe aus dem laufenden
Haushalt zu machen. Der Verweis auf die allgemeine Deckungsreserve ist dazu nicht
ausreichend. Der Rat und seine Ausschüsse verpflichten sich, zu jeder von ihnen
initiierten unterjährigen Mehrausgabe über einen entsprechenden von der Verwaltung
erarbeiteten Sparvorschlag in n entsprechender Höhe aus dem laufenden Haushalt zu
beschließen.

Begründung:

Die unterjährigen Mehrausgaben und die Veränderungen im Haushalt außerhalb der
Haushaltsberatungen haben in den letzten Jahren immer wieder zu gravierenden
Verschlechterungen des Haushaltsergebnisses geführt.

. Um dieser Tendenz wirkungsvoll entgegenzusteuern, müssen die Verwaltung und der Rat
mit seinen Ausschüssen dafür sorgen, dass als Ausgleich für entstehende Mehrausgaben
an anderer Stelle im Haushalt tatsächliche Einsparungen vorgenommen werden. Es ist
nicht ausreichend, hier auf die allgemeine Deckungsreserve zu verweisen. Nur

) \ „tatsächliche Streichungen von geplanten Ausgaben vermögen es, in hinreichendem Maß
° für einen entsprechenden Haushaltsausgleich zu sorgen. \

gez.

Carola Möllemann-Appelhoff . Gisela Geschkewitz
Hans Varnhagen : Jens Lenski

Jürgen Reuter Sandra Wübken

Dr. Karin Obst

FDP- RATSFRAKTION MÜNSTER — DIE LIBERALEN
Die FDP - Fraktion im Internet: http://\www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de

Beratungsverlauf (3)

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
13.11.2013 Hauptausschuss
TOP 7.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.11.2013 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0511/2013
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37