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V/0787/2020

Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren

Vorlagen 04.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 46.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 V-787-2020

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Beschlussvorlage

9903 Zeichen

V/0787/2020 
V/0787/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   28.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   28.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für die bauliche Erweiterung des 
Standortes Davertschule Amelsbüren abgeschlossen ist. 
 
2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Dreifachsporthalle auf der Fläche 
der Sportanlage Zum Häpper nach dem in Anlage 1 dargestellten Raumprogramm. Der Rat 
beauftragt die Verwaltung, in den weiteren Planungsschritten bis zum Errichtungsbeschluss als 
mögliche Alternative die ergänzenden Bedarfe einer über die Sportnutzung hinausgehenden 
Versammlungsstätte zu berücksichtigen, um eine multifunktionale Nutzbarkeit zu ermöglichen 
und dem Rat diese beiden Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
3. Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des ergebnisoffenen 
und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 613 Amelsbüren – Sportanlage Zum 
Häpper. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen 
Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für 
den Neubau der Sporthalle mit Elementen für die Nutzung als Versammlungsstätte einschließ-
lich VgV-Verfahren (auch Tragwerksplanung und die haustechnische Planung) durchzuführen 
und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Die Kosten 
für die erweiterte Nutzung als Versammlungsstätte sind gesondert auszuweisen. Es ist zu prü-
fen, ob und wie die erarbeiteten Planungen für in der Zukunft liegende gleichartige Gebäude 
als Grundlage dienen können. 
 
Sportamt 
 
07.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zerbe 
Telefon: 492-5224 
Zerbe@stadt-muenster.de

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V/0787/2020 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 350.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem 
Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagungen 
hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung zu Ziffer 4. (Planungskosten für den Neubau der Dreifachsporthalle ) ist wie 
folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und -stätten 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4450 Mehrzweckhalle Amelsbü-
ren 
   
Auszahlungen   2020  100.000  
   2021  250.000  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0801 unter der Investitionsmaßnahme 4450 „Mehrzweckhalle Amelsbü-
ren“, teilweise veranschlagt. Die im Jahr 2021 zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen in Höhe 
von 250.000 Euro werden zum Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet. Die Verwaltung ist angehal-
ten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2.  
 
Bisherige Beschlusslage 
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde die bauliche Erweiterung der Davertschule Amelsbüren zur 4-
Zügigkeit beschlossen. Mit der Erweiterung der Zügigkeiten entsteht ein zusätzlicher Bedarf an 
Sporthallenkapazitäten. Neben der Beibehaltung der bestehenden Einfachsporthalle auf dem Schul-
grundstück wurde auf dem Grundstück Zum Häpper 24 eine Fläche für eine neue Zweifachsporthalle 
außerhalb des Schulgeländes identifiziert. Daher wurde die Verwaltung in der Vorlage V/0705/2018/2 
zugleich beauftragt, im Rahmen eines standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung der 
Sporthallenbedarfe die Voraussetzungen für eine zusätzliche Zweifachsporthalle auf dem Grundstück 
Zum Häpper 24 zu schaffen. Die Stadtverwaltung wurde weiterhin beauftragt, in einer Planungsalter-
native die Sporthalle – ergänzend zu einer ausschließlichen Nutzung für sportliche Belange – nach 
multifunktionalen Anforderungen zu planen und für diese Alternativplanung ebenfalls eine Kosten-
schätzung vorzulegen. Dabei sollen die Anforderungen der lokalen Vereine berücksichtigt werden und 
ergänzende Fördermöglichkeiten dargestellt werden.  
 
Sporthallenbedarf 
Die Schulerweiterung der Davertschule zur vollen 4-Zügigkeit bedingt den Nachweis von mindestens 
2 Sporthallensegmenten. Am Standort selbst befindet sich eine nicht normgerechte Einfachsporthalle 
aus dem Jahr 1967. In der o.g. Vorlage V/0705/2018/2 hat die Verwaltung bereits auf Grundlage aller 
vorliegenden Sachverhalte die Empfehlung zum Neubau einer Zweifachsporthalle gegeben.

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V/0787/2020 
Zur Überprüfung der lokalen Sporthallenbedarfe wurde der Verein DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 
e.V. gebeten, seine Bedarfe darzulegen und zu begründen. Der Verein hat ein Konzept verfasst, das 
ausführlich die Mitgliederentwicklung im wachsenden Stadtteil darstellt. Wie in anderen Stadtteilen 
auch wächst die Nachfrage in den Bereichen Yoga, Motopädie, autogenem Training und Rehasport 
immer weiter. Darüber hinaus besteht eine Unterdeckung im Jugendsportbereich in den gängigen 
Sportarten wie Basketball, Handball und Fußball. Hieraus kann der Bedarf eines weiteren Hallenseg-
ments abgeleitet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Dreifachsporthalle vorzusehen. 
Die Stadt Münster hat derzeit 105 Sporthallen in Betrieb, hiervon sind 31 geeignet für den Wet t-
kampfsport. Lediglich 11 der für den Wettkampfsport geeigneten Sporthallen verfügen über eine Z u-
schauertribüne. Die hier zu planende Sporthalle lieg t im Stadtteil Amelsbüren in ca. 4 km Entfe rnung 
zur nächsten wettkampftauglichen Sporthalle im Stadtteil Hiltrup. Da die Bedarfe vor Ort die Möglic h-
keiten des Bestandes derzeit übersteigen, schlägt die Verwaltung vor, zur Beseitigung der Defizite die 
Sporthalle mindestens nach dem beigefügten Raum programm herzurichten und somit auch eine Z u-
schauertribüne vorzusehen.  
 
Alternativplanung als Versammlungsstätte 
Des Weiteren bestehen im Stadtteil Bedarfe für eine Versammlungsstätte bzw. für eine multifunktio-
nale Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle. Daher war die Verwaltung mit Beschluss der Vorlage 
V/0705/2018/2 beauftragt worden, die entsprechenden Anforderungen als Alternativplanung vorzuse-
hen. Um die vom Rat geforderten Kostenschätzungen der beiden Alternativen zu erlangen, schlägt 
die Verwaltung nun vor, die nächsten Planungsschritte sowohl mit dem beigefügten Raumprogramm 
als auch mit der Alternative des Ausbaus als Versammlungsstätte voranzutreiben, um eine über die 
Nutzung zu rein sportlichen Zwecken zu ermöglichen. Die Kosten der zusätzlichen Einrichtungs-
merkmale sowie der höheren baulichen Anforderungen aufgrund der Herrichtung einer Versamm-
lungsstätte sind ergänzend zu den Kosten einer Dreifachsporthalle für den ausschließlichen Sportge-
brauch im Errichtungsbeschluss darzustellen. 
 
Zu 3. 
 
Die Verwaltung war beauftragt worden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung 
der Sporthalle zu schaffen. Mit Beschluss der Vorlage V/0256/2020 hat der Rat am 13.05.2020 den 
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 613: Amelsbüren – Sportanlage Zum Häpper ge-
fasst. Das Planungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dieser Grundsatzbeschluss kann daher 
nur unter dem Vorbehalt des ergebnisoffenen weiteren Planungsprozesses bis zum Satzungsb e-
schluss erfolgen.  
 
Zu 4. 
 
Die Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbs zur Erlangung des Planungskonzep-
tes einschl. Kostenermittlung  soll gemäß der Beschlusslage zur Vorlage V/0705/2018/2 die beiden 
Alternativen reine Sporthalle und Ausbau als Versammlungsstätte ber ücksichtigen, damit auf der 
Grundlage der beiden Kostenschätzungen eine Entscheidung über den Ausbaustandard im Rahmen 
des Errichtungsbeschlusses gefällt werden kann.  
Da in Zukunft an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet der Bau von Dreifachsporthallen no twendig 
werden wird, soll bei den Planungen dieser Dreifachsporthalle geprüft werden, ob und wie die Pl a-
nungen als Planungsgrundlage für weitere Dreifachsporthallen dienen können. Auch wenn standor t-
abhängige Anpassungen notwendig werden können, so könnte h iermit die Möglichkeit geschaffen 
werden, zukünftige Projekte zielgerichteter und effizienter umsetzen zu können. 
 
Zu 5. 
 
Für die Beauftragung des Architektenwettbewerbes für den Neubau der Sporthalle fallen zunächst 
Planungskosten in Höhe von rund 350.000 Euro an. 100.000 Euro stehen bereits im Haushaltsplan 
2020 zur Verfügung. Die weiteren benötigten 250.000 Euro werden zum Haushaltsplanentwurf 2021 
für das Jahr 2021 angemeldet. Die Investitionsmittel für die Baumaßnahme werden im Hinblick auf 
den Errichtungsbeschluss auf der Grundlage des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung zum

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V/0787/2020 
nächstmöglichen Haushaltsplan angemeldet. Dabei wird anhand der kalkulierten Gesamtkosten um-
fassend geprüft, welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.  
Neben Fördermöglichkeiten aus Bundes- und Landesmitteln des Sportstättenbaus sowie der Unter-
stützung der NRW.Bank bei Neubau-, Umbau-, und Erweiterungsmaßnahmen prüft die Verwaltung 
auch im Hinblick auf den möglichen Ausbau als Versammlungsstätte, welche Fördermöglichkeiten es 
aufgrund der erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der Halle geben könnte, die mögliche Mehrkosten 
kompensieren können.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez.   
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Raumprogramm

Anlage A

1733 Zeichen

Anlage A zur V/0787/2020 
Kurzüberblick 
Zur Deckung der Bedarfe des Schulsports und des Vereinssports ist der Bau einer Dreifachsport-
halle im Stadtteil Amelsbüren notwendig. Die Verwaltung schlägt mit dieser Vorlage vor, den 
Grundsatzbeschluss hierfür zu fassen und die nächsten Planungsschritte zu beauftragen. Als 
Alternativplanung ist der Ausbau als Multifunktionshalle vorgesehen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Maßnahme dient der Sportstättenentwicklung und Sportförderung und deckt ebenso Bedarfe 
der Schulen. Somit wird das folgende stadtstrategische Ziel verfolgt: 
 „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Zum Entwurf des Haushaltsplans 2021 angemeldet? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Deckung der Schulsportbedarfe ist eine pflichtige Aufgabe. Durch diese ist die Maßnahme 
ausgelöst. Die ergänzende Deckung der Vereinssportbedarfe ist eine freiwillige Aufgabe.. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Anlage 1 V-787-2020

1544 Zeichen

Raumprogramm Dreifach-Sporthalle Anzahl  gesamt qm 
Halle
Sportfläche Dreifachsporthalle 27 x 45 m 3 1.215,00    
Summe qm 1.215,00    
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00          
Garderobe 1 7,00            
WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 8,00            
WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 8,00            
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00            
Summe qm 58,00          
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt
3 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 3 69,00          
3 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 3 69,00          
Summe qm 138,00        
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern 
getrennt
Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00          
Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00          
2 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00          
Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w)
Summe qm 117,00        
Übungsleiterraum / Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 2 30,00          
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00          
Summe qm 45,00          
5 Sportgeräteräume à 41 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 9,00 Länge, 2,50 m Höhe) 5 205,00        
Summe qm 205,00        
Sonstigeräume
Zuschaueranlage ausziehbar oder über den Geräteräumen
für max. 199 Zuschauer 1 120,00        
Technikraum 1 25,00          
Putzmittelraum 1 5,00            
Magazinraum 1 12,00          
Summe qm 162,00        
Summe Nutzfläche gesamt 1.940,00

Beratungsverlauf (5)

13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Sportausschuss
TOP 3.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 52.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 46.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zum Häpper 24

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Details

Aktenzeichen
V/0787/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37