V/0787/2020
Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren
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Beschlussvorlage
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V/0787/2020 V/0787/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren Beratungsfolge 13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 28.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 28.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für die bauliche Erweiterung des Standortes Davertschule Amelsbüren abgeschlossen ist. 2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Dreifachsporthalle auf der Fläche der Sportanlage Zum Häpper nach dem in Anlage 1 dargestellten Raumprogramm. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in den weiteren Planungsschritten bis zum Errichtungsbeschluss als mögliche Alternative die ergänzenden Bedarfe einer über die Sportnutzung hinausgehenden Versammlungsstätte zu berücksichtigen, um eine multifunktionale Nutzbarkeit zu ermöglichen und dem Rat diese beiden Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des ergebnisoffenen und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 613 Amelsbüren – Sportanlage Zum Häpper. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für den Neubau der Sporthalle mit Elementen für die Nutzung als Versammlungsstätte einschließ- lich VgV-Verfahren (auch Tragwerksplanung und die haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Die Kosten für die erweiterte Nutzung als Versammlungsstätte sind gesondert auszuweisen. Es ist zu prü- fen, ob und wie die erarbeiteten Planungen für in der Zukunft liegende gleichartige Gebäude als Grundlage dienen können. Sportamt 07.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zerbe Telefon: 492-5224 Zerbe@stadt-muenster.de - 2 - V/0787/2020 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 350.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagungen hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung zu Ziffer 4. (Planungskosten für den Neubau der Dreifachsporthalle ) ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten Investitionsmaß- nahme 4450 Mehrzweckhalle Amelsbü- ren Auszahlungen 2020 100.000 2021 250.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0801 unter der Investitionsmaßnahme 4450 „Mehrzweckhalle Amelsbü- ren“, teilweise veranschlagt. Die im Jahr 2021 zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 250.000 Euro werden zum Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet. Die Verwaltung ist angehal- ten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. Begründung: Zu 1. und 2. Bisherige Beschlusslage Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde die bauliche Erweiterung der Davertschule Amelsbüren zur 4- Zügigkeit beschlossen. Mit der Erweiterung der Zügigkeiten entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallenkapazitäten. Neben der Beibehaltung der bestehenden Einfachsporthalle auf dem Schul- grundstück wurde auf dem Grundstück Zum Häpper 24 eine Fläche für eine neue Zweifachsporthalle außerhalb des Schulgeländes identifiziert. Daher wurde die Verwaltung in der Vorlage V/0705/2018/2 zugleich beauftragt, im Rahmen eines standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe die Voraussetzungen für eine zusätzliche Zweifachsporthalle auf dem Grundstück Zum Häpper 24 zu schaffen. Die Stadtverwaltung wurde weiterhin beauftragt, in einer Planungsalter- native die Sporthalle – ergänzend zu einer ausschließlichen Nutzung für sportliche Belange – nach multifunktionalen Anforderungen zu planen und für diese Alternativplanung ebenfalls eine Kosten- schätzung vorzulegen. Dabei sollen die Anforderungen der lokalen Vereine berücksichtigt werden und ergänzende Fördermöglichkeiten dargestellt werden. Sporthallenbedarf Die Schulerweiterung der Davertschule zur vollen 4-Zügigkeit bedingt den Nachweis von mindestens 2 Sporthallensegmenten. Am Standort selbst befindet sich eine nicht normgerechte Einfachsporthalle aus dem Jahr 1967. In der o.g. Vorlage V/0705/2018/2 hat die Verwaltung bereits auf Grundlage aller vorliegenden Sachverhalte die Empfehlung zum Neubau einer Zweifachsporthalle gegeben. - 3 - V/0787/2020 Zur Überprüfung der lokalen Sporthallenbedarfe wurde der Verein DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e.V. gebeten, seine Bedarfe darzulegen und zu begründen. Der Verein hat ein Konzept verfasst, das ausführlich die Mitgliederentwicklung im wachsenden Stadtteil darstellt. Wie in anderen Stadtteilen auch wächst die Nachfrage in den Bereichen Yoga, Motopädie, autogenem Training und Rehasport immer weiter. Darüber hinaus besteht eine Unterdeckung im Jugendsportbereich in den gängigen Sportarten wie Basketball, Handball und Fußball. Hieraus kann der Bedarf eines weiteren Hallenseg- ments abgeleitet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Dreifachsporthalle vorzusehen. Die Stadt Münster hat derzeit 105 Sporthallen in Betrieb, hiervon sind 31 geeignet für den Wet t- kampfsport. Lediglich 11 der für den Wettkampfsport geeigneten Sporthallen verfügen über eine Z u- schauertribüne. Die hier zu planende Sporthalle lieg t im Stadtteil Amelsbüren in ca. 4 km Entfe rnung zur nächsten wettkampftauglichen Sporthalle im Stadtteil Hiltrup. Da die Bedarfe vor Ort die Möglic h- keiten des Bestandes derzeit übersteigen, schlägt die Verwaltung vor, zur Beseitigung der Defizite die Sporthalle mindestens nach dem beigefügten Raum programm herzurichten und somit auch eine Z u- schauertribüne vorzusehen. Alternativplanung als Versammlungsstätte Des Weiteren bestehen im Stadtteil Bedarfe für eine Versammlungsstätte bzw. für eine multifunktio- nale Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle. Daher war die Verwaltung mit Beschluss der Vorlage V/0705/2018/2 beauftragt worden, die entsprechenden Anforderungen als Alternativplanung vorzuse- hen. Um die vom Rat geforderten Kostenschätzungen der beiden Alternativen zu erlangen, schlägt die Verwaltung nun vor, die nächsten Planungsschritte sowohl mit dem beigefügten Raumprogramm als auch mit der Alternative des Ausbaus als Versammlungsstätte voranzutreiben, um eine über die Nutzung zu rein sportlichen Zwecken zu ermöglichen. Die Kosten der zusätzlichen Einrichtungs- merkmale sowie der höheren baulichen Anforderungen aufgrund der Herrichtung einer Versamm- lungsstätte sind ergänzend zu den Kosten einer Dreifachsporthalle für den ausschließlichen Sportge- brauch im Errichtungsbeschluss darzustellen. Zu 3. Die Verwaltung war beauftragt worden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Sporthalle zu schaffen. Mit Beschluss der Vorlage V/0256/2020 hat der Rat am 13.05.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 613: Amelsbüren – Sportanlage Zum Häpper ge- fasst. Das Planungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dieser Grundsatzbeschluss kann daher nur unter dem Vorbehalt des ergebnisoffenen weiteren Planungsprozesses bis zum Satzungsb e- schluss erfolgen. Zu 4. Die Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbs zur Erlangung des Planungskonzep- tes einschl. Kostenermittlung soll gemäß der Beschlusslage zur Vorlage V/0705/2018/2 die beiden Alternativen reine Sporthalle und Ausbau als Versammlungsstätte ber ücksichtigen, damit auf der Grundlage der beiden Kostenschätzungen eine Entscheidung über den Ausbaustandard im Rahmen des Errichtungsbeschlusses gefällt werden kann. Da in Zukunft an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet der Bau von Dreifachsporthallen no twendig werden wird, soll bei den Planungen dieser Dreifachsporthalle geprüft werden, ob und wie die Pl a- nungen als Planungsgrundlage für weitere Dreifachsporthallen dienen können. Auch wenn standor t- abhängige Anpassungen notwendig werden können, so könnte h iermit die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftige Projekte zielgerichteter und effizienter umsetzen zu können. Zu 5. Für die Beauftragung des Architektenwettbewerbes für den Neubau der Sporthalle fallen zunächst Planungskosten in Höhe von rund 350.000 Euro an. 100.000 Euro stehen bereits im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung. Die weiteren benötigten 250.000 Euro werden zum Haushaltsplanentwurf 2021 für das Jahr 2021 angemeldet. Die Investitionsmittel für die Baumaßnahme werden im Hinblick auf den Errichtungsbeschluss auf der Grundlage des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung zum - 4 - V/0787/2020 nächstmöglichen Haushaltsplan angemeldet. Dabei wird anhand der kalkulierten Gesamtkosten um- fassend geprüft, welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Neben Fördermöglichkeiten aus Bundes- und Landesmitteln des Sportstättenbaus sowie der Unter- stützung der NRW.Bank bei Neubau-, Umbau-, und Erweiterungsmaßnahmen prüft die Verwaltung auch im Hinblick auf den möglichen Ausbau als Versammlungsstätte, welche Fördermöglichkeiten es aufgrund der erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der Halle geben könnte, die mögliche Mehrkosten kompensieren können. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Raumprogramm
Anlage A
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Anlage A zur V/0787/2020 Kurzüberblick Zur Deckung der Bedarfe des Schulsports und des Vereinssports ist der Bau einer Dreifachsport- halle im Stadtteil Amelsbüren notwendig. Die Verwaltung schlägt mit dieser Vorlage vor, den Grundsatzbeschluss hierfür zu fassen und die nächsten Planungsschritte zu beauftragen. Als Alternativplanung ist der Ausbau als Multifunktionshalle vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Maßnahme dient der Sportstättenentwicklung und Sportförderung und deckt ebenso Bedarfe der Schulen. Somit wird das folgende stadtstrategische Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein X teilw. Zum Entwurf des Haushaltsplans 2021 angemeldet? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Deckung der Schulsportbedarfe ist eine pflichtige Aufgabe. Durch diese ist die Maßnahme ausgelöst. Die ergänzende Deckung der Vereinssportbedarfe ist eine freiwillige Aufgabe.. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
Anlage 1 V-787-2020
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Raumprogramm Dreifach-Sporthalle Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Dreifachsporthalle 27 x 45 m 3 1.215,00 Summe qm 1.215,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00 Garderobe 1 7,00 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 8,00 WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 8,00 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 58,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt 3 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 3 69,00 3 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 3 69,00 Summe qm 138,00 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00 Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00 2 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00 Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w) Summe qm 117,00 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 2 30,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 45,00 5 Sportgeräteräume à 41 m² (mind. 4,50 Tiefe, 9,00 Länge, 2,50 m Höhe) 5 205,00 Summe qm 205,00 Sonstigeräume Zuschaueranlage ausziehbar oder über den Geräteräumen für max. 199 Zuschauer 1 120,00 Technikraum 1 25,00 Putzmittelraum 1 5,00 Magazinraum 1 12,00 Summe qm 162,00 Summe Nutzfläche gesamt 1.940,00
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Zum Häpper 24
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Details
- Aktenzeichen
- V/0787/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37