V/0183/2024
Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken – digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen: aktueller Stand und nächste Schritte
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V_0183_2024_Anlage_1_Leitorientierungen
10830 Zeichen
Leitorientierungen für eine Gu te Öffentlichkeits-
beteiligung – Kommunikation, Partizipation und
Koproduktion in Münster
1. B
edeutung und Förderung der mitgestaltenden Beteiligung
Die Menschen, die in Münster leben, sowie die Organisationen
und die Unternehmen, die hier beheimatet sind, identifizieren
sich in besonderer Weise mit ihrer Stadt, ihren Stadtteilen und
ihren Quartieren, beobachten deren Entwicklung aufmerksam
und tragen auf vielfache Weise aktiv zu einer lebenswerten
Zukunft Münsters bei.
Es ist daher für die Stadt Münster Wunsch und Verpflichtung,
Einwohnerinnen und Einwohner in die Meinungsbildung und Ent-
scheidungsfindung zu kommunalen Vorhaben bestmöglich einzu-
beziehen und ihre aktiven Beiträge und ihr Engagement zu unter-
stützen und zu würdigen.
2. Vielfältige Möglichkeiten zur Beteiligung in Münster
Über die gesetzlich geregelte Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B.
in der Bauleitplanung) und die geregelten Verfahren nach Ge-
meindeordnung NRW (z.B. Anregungen und Einwohnerantrag1)
hinaus gibt es in Münster viele weitere Formen der Beteiligung,
die von der Stadtverwaltung initiiert, von Einwohnerinnen und
Einwohnern angeregt und/oder vom Rat der Stadt bzw. dessen
Gremien und den Bezirksvertretungen beantragt und beschlos-
sen werden.
Damit soll allen Einwohnerinnen und Einwohnern die gleichbe-
rechtigte gesellschaftliche und politische Teilhabe ermöglicht
werden. Ziel ist es, unterschiedliche Interessen, Bedarfe und Per-
spektiven mit der Erfahrung, dem Sachverstand und dem kreati-
ven Potenzial der Beteiligten aufzuzeigen und in einem dialogi-
schen Prozess Lösungswege zu identifizieren.
Dieser Prozess ist auch dann sinnvoll, wenn kein Konsens erreicht
wird, weil dadurch die unterschiedlichen Positionen sichtbar ge-
macht werden. Auch dies trägt dazu bei, die Entscheidung des
Rates und der Bezirksvertretungen vorzubereiten, um bestmögli-
che, nachvollziehbare und von vielen akzeptierte Ergebnisse zu
erzielen.
1https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung.html
Anlage 1 zu Vorlage V/0183/2024
(= Anlage 2 zu Vorlage V/0553/2021)
Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 2 von 5
Darüber hinaus ist Münster geprägt durch vielfältige ziv ilgesell-
schaftliche Gruppen und Initiativen, in denen die Einwohnerinnen
und Einwohner, Organisationen und Unternehmen sich durch tä-
tiges Engagement an der Gestaltung ihrer Stadt selbstbestimmt
beteiligen.
3. Stärkung der mitgestaltenden Beteiligung durch verfahrens-
übergreifende Leitorientierungen
Mit den folgenden »Leitorientierungen« soll verfahrensübergrei-
fend die Qualität und Weiterentwicklung der mitgestaltenden Be-
teiligung in Münster gestärkt werden2. Sie stützen sich sowohl
auf bislang in Münster gewonnene Erfahrungen als auch auf ge-
meinsame Nenner der in anderen Kommunen erarbeiteten
Grundsätze und Leitlinien sowie deren Anwendungserfahrungen.
Sie stellen einen Orientierungsrahmen dar, der schrittweise – un-
terstützt durch begleitende Evaluationen – münsterspezifisch
weiterentwickelt werden muss.
4. Verfahrensübergreifende Qualitätsstandards für Kommuni-
kation und mitgestaltende Beteiligung
Jede Situation und jeder spezielle Fall sind einzigartig. Deshalb
gibt es kein festes Ablaufschema für die Prozesskommunikation
und die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner. Jeder
Prozess benötigt ein eigenes Verfahrensdesign, das sich in sei-
nem Verlauf flexibel weiterentwickeln kann. Dazu braucht es je-
doch jeweils ein grundlegendes Beteiligungskonzept auf Basis der
folgenden Qualitätsstandards, das verdeutlicht, an welchen
Punkten welche Form von Mitgestaltung möglich ist und welche
Entscheidungs- und Gestaltungspielräume bestehen. Hier kann
auf Basis vorhandener Erfahrungswerte aus bisherigen Verfahren
mit bewährten Beteiligungsbausteinen gearbeitet werden. Den-
noch muss das jeweils geplante Vorgehen immer wieder an die
tatsächlich eintretenden Erfordernisse angepasst werden.
2 Diese Leitorientierungen
… ersetzen gegebene gesetzliche Verfahrensvorschriften nicht, sondern ergänzen sie.
… beziehen sich auf Entscheidungen und Vorhaben der Stadt Münster. Bei anderen Vorhabenträgern wirkt die Stadt
im Rahmen ihrer Möglichkeiten (§ 25 VwVfG NRW) darauf hin, dass auch sie sich daran ausrichten, s. 5. Hierzu wird
die Stadt Münster andere Vorhabenträger auch auf die VDI-Richtlinien 7000 und 7001 verweisen.
Sofern aus rechtlichen Gründen Beratungen und Entscheidungen nichtöffentlich erfolgen müssen (z.B., weil sie
Belange – insbesondere Datenschutzrechte – Dritter berühren) oder keine Entscheidungsspielräume bestehen (z.B.
durch Vorgaben anderer staatlicher Ebenen) können diese Leitorientierungen keine Anwendung finden.
Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 3 von 5
Mit den folgenden »Leitorientierungen« werden Qualitäts-
standards benannt, denen alle Beteiligungsprozesse der Stadt
gerecht werden sollen:
Die Stadt Münster
…befördert eine Beteiligungskultur, die durch Fairness und
gegenseitigen Respekt geprägt ist. Dazu gehören vor allem
sachorientierte Diskussionen, die einen gleichberechtigten Aus-
tausch ermöglichen. Sie wendet dabei eine Methodenvielfalt an,
die geeignet ist, auch die bislang bei Beteiligungsverfahren weni-
ger vertretenen Gruppen der Stadtgesellschaft einzubeziehen.
…informiert aus allen Aufgabenbereichen der Verwaltung früh-
zeitig über bedeutsame kommunale Vorhaben und den Prozess
ihrer weiteren Bearbeitung. Sie kommuniziert alle Beteiligungs-
angebote und Mitmachmöglichkeiten gut zugänglich an zentraler
Stelle im Internetangebot der Stadt.
…stellt Anlässe und Ziele der Vorhaben dar , erläutert deren
Inhalte sowie mögliche Wirkungen, weist auf Vorgaben und Rah-
menbedingungen hin und erklärt das (weitere) Verfahren.
Diese zielgruppenorientierte Kommunikation soll die Vorhaben
von Anfang bis Ende begleiten. Alle wesentlichen Informationen
werden der Öffentlichkeit, den Projektbeteiligten, den Bezirks-
vertretungen und dem Rat der Stadt gegenüber nachvollziehbar,
übersichtlich und in verständlicher Sprache dargestellt und für die
Öffentlichkeit regelmäßig aktualisiert. Hierzu werden verschie-
dene Formate und Kommunikationskanäle analoger und digitaler
Art genutzt.
…bietet Gelegenheiten zur Erörterung an und macht dabei deut-
lich, was Gegenstand des Beteiligungsprozesses ist und welche
Handlungsspielräume bestehen. Insbesondere wird darauf hin-
gewiesen, wer an Planung und Realisierung der Vorhaben betei-
ligt ist sowie welche Gesichtspunkte und Belange insgesamt (z.B.
§ 1 BauGB 3) unbedingt der Berücksichtigung bedürfen und ver-
mittelt so ein realistisches Bild von den tatsächlichen Gestal-
tungs- und Entscheidungsspielräumen.
3 Baugesetzbuch §1 (5) Grundsätze der Bauleitplanung („nachhaltige städtebauliche Entwicklung”) und §1 (6) BauGB
mit einer Reihe von besonders zu berücksichtigenden Aspekten
Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 4 von 5
…wendet geeignete, fachliche anerkannte Methoden und
Verfahren der Beteiligung an und entwickelt diese vorhaben-
spezifisch und zielgruppenorientiert weiter. Sie lässt die Prozesse
gegebenenfalls in Form externer Unterstützung begleiten oder
durchführen. Sie bietet entsprechenden Weiterbildungsangebote
für die städtischen Mitarbeitenden an.
…sieht sich in besonderer Weise verpflichtet , Bevölkerungs-
gruppen , die durch die gängigen Verfahren nicht gut erreicht
werden, auf geeignete Weise einzubeziehen (z.B. in Form auf-
suchender Beteiligung). Ziel ist es, allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern die Möglichkeit zu eröffnen, an einem Beteiligungs-
prozess teilzunehmen – unabhängig von der Zugehörigkeit zu
einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe, Alter, Geschlecht,
Bildungsgrad oder Herkunft (inklusiver Ansatz). Soweit möglich
werden auch die Perspektiven künftig Betroffener berücksichtigt.
…fördert und stärkt die Partizipation von Kindern, Jugend-
lichen und jungen Erwachsenen in öffentlichen Angelegen-
heiten, beginnend in Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitein-
richtungen der Stadt, in an ihren Belangen und Interessen
orientierten Formaten. Dabei setzt sie auf zielgruppengerechte
Beteiligungsformen und digitale Elemente für das Erlernen und
Einüben von Beteiligungskompetenzen.
…macht auf geeignete Weise deutlich , wie die aus der Öffent-
lichkeitsbeteiligung resultierenden Beiträge und neuen Infor-
mationen in den weiteren Planungsprozess (verwaltungsinterne
Abwägung, politische Beschlüsse und deren Umsetzung)
einfließen . Das Letztentscheidungsrecht verbleibt bei den ge-
wählten Vertreterinnen und Vertretern im Rat und dessen
Gremien sowie den Bezirksvertretungen.
…berät, motiviert und unterstützt Gruppen, Initiativen und Or-
ganisationen in ihrem gemeinwohlorientierten Engagement und
ihrer freiwilligen Beteiligung an der Entwicklung unserer Stadt.
...zielt darauf ab, die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt
und ihrer Quartiere zu Mitgestaltenden und Mitplanenden ihres
Lebensumfelds und ihr Erfahrungswissen zur Grundlage von
Planung zu machen.
Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 5 von 5
…verfolgt die Idee der Koproduktion mit der Stadtgesellschaft
im Sinne eines gemeinsamen Stadtmachens und einer Stadtent-
wicklung als Gemeinschaftsaufgabe. Dazu bezieht die Stadt
Münster Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft zunehmend nicht nur
in Planungs- und Entscheidungsprozesse mit ein, sondern beför-
dert auch eine kooperative und koproduktive Realisierung von
Projekten und Stadt(teil)entwicklungsvorhaben.
…wird weiter dazu lernen . Sie evaluiert die Beteiligungsprozesse
insbesondere auch aus Sicht der Teilnehmenden, wertet die Er-
fahrungen aus und entwickelt die Öffentlichkeitsbeteiligung
reflektiert weiter.
5. Anwendung bei Vorhaben Dritter
Die Stadt Münster wird sich gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsver-
fahrensgesetz NRW verstärkt dafür einsetzen, dass auch nicht-
kommunale Planungsträgerinnen und Planungsträger sowie Trä-
gerinnen und Träger von Vorhaben Dritter die zuvor genannten
Leitorientierungen beachten und die Öffentlichkeit dement-
sprechend beteiligen.
6. Beteiligungskultur und stetige Weiterentwicklung
Diese Leitorientierungen sollen die Grundlage einer wachsenden
Beteiligungskompetenz und -kultur bilden. Sie sind nicht als ab-
schließendes Dokument zu verstehen, sondern als lernendes Sys-
tem und sollen auf Basis des Austauschs aller Beteiligten und be-
gleitender Evaluation 4 einer stetigen Weiterentwicklung unter-
zogen werden.
4 Diese soll insbesondere die Umsetzung der unter 4. genannten Qualitätsstandards berücksichtigen.
V_0183_2024_Anlage_4_Pilotanwendungen_Beteiliung_NRW
1920 Zeichen
Übersicht Pilotanwendungen in Münster auf "Beteiligung NRW (Mitte 2022 - Mitte 2023) Pilotanwendungsfall Art der Beteiligung Beginn Ende Mängelmelder Stadt Münster Meldeverfahren (Meldungen) 26.06.2023 offen Weil es uns alle braucht. Diskutieren Sie hier Ihre Ideen ... Dialog (Beiträge) 05.06.2023 15.08.2023 DIGIFARM.MS Evaluation Umfrage (Formulare) 03.05.2023 17.05.2023 Fahrradstraße Schillerstraße – Fahrradstraße mit Qualität Umfrage (Formulare) 13.04.2023 28.05.2023 Evaluation Workshop Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung am 1. März 2023 Umfrage (Formulare) 03.03.2023 04.04.2023 Onlinekommentierung: Smart City Strategie 1.0 Stadt Münster Umfrage (Formulare) 27.02.2023 12.03.2023 Baumaßnahme "Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Peter-Wust- Straße, Jessingstraße und Wilhelmstraße" Umfrage (Formulare) 02.01.2023 28.02.2023 Stadtentrée Aegidiitor Umfrage (Formulare) 09.12.2022 23.12.2022 Baumaßnahme "Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen – Pater-Kolbe-Straße" Umfrage (Formulare) 01.12.2022 31.12.2022 Neue Stadtquartiere in Münsters Westen - Der Perspektivplan für MMQ2 Meldeverfahren (Meldungen) 18.10.2022 13.11.2022 Neue Stadtquartiere in Münsters Westen - Der Perspektivplan für MMQ1 Meldeverfahren (Meldungen) 18.10.2022 13.11.2022 Neue Stadtquartiere am Kanal - Der Perspektivplan Meldeverfahren (Meldungen) 28.09.2022 28.10.2022 Dein Projekt für DIGIFARM.MS Umfrage (Formulare) 07.09.2022 offen Neue Stadtquartiere am Kanal - Ihre Ideen sind gefragt! Meldeverfahren (Meldungen) 19.08.2022 18.09.2022 Häger - Entwicklungsvariante 1 "Wohnen an grünen Angern" Meldeverfahren (Meldungen) 18.07.2022 05.09.2022 Häger - Entwicklungsvariante 2 "Grüne Nachbarschaftshöfe" Meldeverfahren (Meldungen) 18.07.2022 05.09.2022 Umfrage zur Smart City Strategie Münster Umfrage (Formulare) 09.06.2022 30.06.2022 Anlage 4 zu Vorlage V/0183/2024
V_0183_2024_Anlage_2_Difu_Strukturierte_Beteiligung_Einordnung_Muenster
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Deutsches Institut für Urbanistik Dr. Bettina Reimann, Dr. Stephanie Bock Strukturierte Beteiligung: Kommunale Praxis und Einordnung des Vorgehens in Münster Berlin, Oktober 2023 Anlage 2 zu Vorlage V/0183/2024 Impressum: Auftraggeberin: Stadt Münster Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft Stadtplanungsamt Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Wissenschaftsstadt in Kooperation mit der Stabsstelle Smart City und mit Münster Marketing sowie im konstruktiven Austausch mit den teilnehmenden Kommunen Ansprechpersonen: Prof. Dr. Thomas Hauff Marc Gottwald-Kobras Ausführung: Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin Forschungsbereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales Dr. Bettina Reimann, Teamleitung Stadt und Gesellschaft Dr. Stephanie Bock, Teamleitung Stadt und Raum Fallstudie im Rahmen des Projektes „Strukturierte Beteiligung. Wie die Systematisierung und Qualifizierung kommunaler Beteiligungskonzepte gelingt: 16 Städte im Austausch“ 3 Inhalt 1. Einleitung 5 2. Kommunale Beteiligungspraxis 6 2.1 Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster 6 2.2 Einordnung des Vorgehens in Münster in die kommunale Beteiligungspraxis 9 Anhänge 17 Themen und Treffen des Projektes „ Strukturierte Beteiligung“ (Workshops) Steckbrief Münster 5 1. Einleitung Seit mehreren Jahren machen sich Städte auf den Weg, ihre Öffen tlich- keitsbeteiligung zu systematisieren und die Beteiligungspraxis neu zu or- ganisieren und zu strukturieren. Ihr Ziel ist es, einen übergreifenden Ansatz der kommunalen Bürger*innenbeteiligung zu etablieren und damit eine ver- bindende Klammer über Beteiligungsprojekte hinweg zu entwickeln. Hierzu werden die einzelnen Beteiligungsaktivitäten gebündelt und in eine über- greifende Strategie eingebunden, die perspektivisch die kommunale Betei- ligungskultur und damit auch die lokale Demokratie zu stärken vermag. Das Fundament einer solchen übergreifenden Beteiligungsstrategie bilden in der Regel Leitlinien(prozesse). Die zumeist politisch beschlossenen Leit- linien beinhalten strategisch-konzeptionelle Bausteine, wie Grundsätze und Standards der Beteiligung, die Verbindlichkeit und Transparenz in Hinblick auf Zuständigkeiten, Prozessverläufe und die Umsetzung der Beteiligungs- ergebnisse gewährleisten. Dazu gehören in vielen Kommunen Instr u- mente, die als Schnittstellen zur Öffentlichkeit wirken, wie Beteiligungspor- tale und Vorhabenlisten. Sie sind wegen ihres Projektbezugs operativ aus- gerichtet. Zusätzliche verfahrensorientierte Bausteine sind Bet eili- gungs(bei)räte, Initiativrechte für Bürger*innen und trialogisc he Gremien. Nicht zuletzt umfassen die Leitlinienprozesse auch grundsätzliche und kon- zeptionell-strategische Überlegungen, die eine gebündelte Kommunikation von Bürger*innenbeteiligung und bürgerschaftlichem Engagement, die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung oder die stärkere Verankerung der Beteiligung in der Verwaltungsstruktur betreffen. Für dieses übergreifende Konzept einer „Strukturierten Beteiligung“ gibt es keinen einheitlichen Aufbau und keine für alle Kommunen in gleicher Weise geltenden Ansätze und Vorgehensweisen. Dementsprechend haben vi ele Kommunen in den letzten Jahren eigene Wege gesucht und ausprobi ert und befinden sich mitten in einem Prozess, in dem sie aus dem Z usam- menspiel von Strategiebausteinen ein Gesamtkonzept ableiten und ausge- wählte Bausteine entwickeln und umsetzen. In dem Forschungsprojekt „Strukturierte Beteiligung: Wie die Systematisie- rung und Qualifizierung kommunaler Beteiligungskonzepte gelingt “ be- fasste sich das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) gemeins am mit 16 deutschen Städten von 2022 bis 2023 mit diesen übergreifenden K onzep- ten kommunaler Bürger*innenbeteiligung. Die Ansätze der beteiligten Kom- munen sowie ihre Erfahrungen wurden zusammengetragen und analysiert und in einem gemeinsamen Prozess diskutiert und reflektiert, um auf diese Weise einen ersten Überblick über die vorhandene Praxis, die ge wählten Schwerpunkte sowie Erfolge und Schwierigkeiten zu erhalten. 6 2. Kommunale Beteiligungspraxis Dieser Kurzbericht stellt einen Auszug der Ergebnisse des Forschungsvor- habens „Wie die Systematisierung und Qualifizierung kommunaler Beteili- gungskonzepte gelingt“ dar. Im Folgenden wird zunächst die Bete iligung1 in Münster (siehe 2.1) skizziert, anschließend wird das Vorgehen der Stadt Münster in die kommunale Beteiligungspraxis eingeordnet (siehe 2.2). Grundlage für die Einordnung ist die Beteiligungspraxis der 16 am Projekt teilnehmenden Kommunen, die hinsichtlich ihrer Strukturen, ihre s konzep- tionell-strategischen Rahmens sowie ihrer zum Einsatz gebrachte n Instru- mente und Bausteine systematisch aufbereitet wurden. Hinzugezogen wur- den zudem die Ergebnisse der im Projekt für Münster vorgenommen en Vertiefung (Modul 2), die die Stärkung der Kinder und Jugendbeteiligung in Stadtentwicklungsprozessen zum Thema hatte.2 Im Anhang finden sich ein Steckbrief der Strukturierten Beteiligung der Stadt Münster sow ie eine Übersicht der projektbezogenen Workshops. 2.1 Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung In Münster werden seit vielen Jahren über die gesetzlichen Vorgaben – z.B. des Baugesetzbuchs oder der Gemeindeordnung NRW – hinausgehend Beteiligungsprozesse und -angebote mit unterschiedlicher Reichweite und mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen in allen Bereichen der Stadt- entwicklung durchgeführt 3. Diese verschiedenen Projekte, Initiativen und Maßnahmen stoßen zivilgesellschaftliches Engagement an, unterstützen dieses und befördern Kollaboration. Beispielhaft genannt werden können die Projektfamilie „Gutes Morgen Münster“, die den Zukunftsprozess ein- geleitet und geprägt hat 4 und die Mitmachkampagne „Unser Klima 2030“ 5. Diese vielfältigen Formate der Beteiligung dienen als gute Ausg angsbasis für die Weiterentwicklung der mitgestaltenden Öffentlichkeitsbe teiligung. Gleichzeitig zeigt die Auseinandersetzung mit dem Thema Beteili gung, so u.a. die Ergebnisse einer Bürgerumfrage von 2018 6, dass die Öffentlich- keitsbeteiligung noch weiter qualifiziert und gestärkt werden sollte. Ausbau- fähig sind die frühzeitige und umfassende Information über städtische Vor- haben, die Verfahrenswege für eine möglichst breite Beteiligung unter- 1 Im Folgenden werden Beteiligung, Bürger*innenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteili- gung synonym verwendet. 2 Difu 2023: Strukturierte Beteiligung in Münster: Stärkung der Kinder- und Jugendbetei- ligung in Stadtentwicklungsprozessen. Berlin, Juli 2023. Unveröffentlichter Bericht. 3 Vgl. MünsterZukünfte Magazin No 2 MünsterBeteiligung – Gute Beteiligung und Enga- gement unter https://www.muensterzukunft.de/mission/zwischenergebnisse.html 4 Vgl. Münster Marketing, Projektbüro Gutes Morgen: https://www.gutes-morgen.ms/ 5 Mehr als 5.000 Münsteranerinnen und Münsteraner haben erklärt, dass sie im Alltag klimafreundlicher leben möchten und sind Teil der Mitmachkampagne "Unser Klima 2030" geworden. Fahrradfahren, Standby-Geräte ausschalten oder Ökostrom nutzen sind nur einige Beispiele auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2030. Die Kampagne hält Mitmachangebote, aktuelle Informationen und Veranstaltungshinweise bereit. 6 Die Bürgerumfrage 2018 wurde vom 10.4.2018 bis zum 17.5.2018 als Mehr-Themen- Umfrage zu aktuellen Themen der Stadtentwicklung durchgeführt. Ein Thema der Umfrage betraf die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung (https://www.stadt-muens- ter.de/statistik-stadtforschung/kommunale-umfragen/buergerumfrage-2018). 7 schiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie die Transparenz und klar e Kom- munikation, u.a. über Beteiligungsspielräume und den Umgang mit Ergeb- nissen der Beteiligung. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster im Februar 2022 beschlossen, die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung weit er zu stär- ken und in Richtung einer koproduktiven Zukunftsgestaltung im Sinne eines gemeinsamen Stadtmachens zu entwickeln (vgl. Öffentliche Beschlussvor- lage V/0553/2021) 7. Die verfahrensübergreifende Stärkung der Qualität und die Weiterentwicklung der mitgestaltenden Öffentlichkeitsbe teiligung ist Ziel der „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsb eteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“. Diese Leitori- entierungen streben nicht zuletzt auch die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Münster bekräftigte dies in seinem Beschluss zur Implementierung der Leitorientie- rungen in der Stadtverwaltung. Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung Der Rat der Stadt Münster hat am 9. Februar 2022 die „Leitorien tierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster" beschlossen (www.stadt-muenster.de/bue rger- beteiligung/leitorientierungen). Die Leitorientierungen geben der mitgestal- tenden Öffentlichkeitsbeteiligung einen Orientierungsrahmen, de r schritt- weise weiterentwickelt werden soll. Sie betreffen städtische Vo rhaben der gesamten Verwaltung. Bei Projekten anderer Vorhabenträger*innen will die Stadt Münster im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewirken, dass auch dort die Leitorientierungen angewendet werden. Die Leitorientierungen beinhalten Qualitätsstandards für die Be teiligungs- prozesse. Diese zielen insbesondere darauf, Transparenz für die Öffent- lichkeit herzustellen und die Verfahrensqualitäten der Öffentli chkeitsbetei- ligung zu stärken. Die Verwaltung soll beispielsweise die zeitlichen Verfah- rensabläufe, den Umfang der Gestaltungs- und Entscheidungsspiel räume der Öffentlichkeit und den weiteren Umgang mit den Ergebnissen der Öf- fentlichkeitsbeteiligung frühzeitig festlegen und fortlaufend kommunizieren. Zudem soll sie die Beteiligung bislang „stiller“ Bevölkerungsgr uppen för- dern, die Kinder- und Jugendbeteiligung stärken und digitale Be teiligungs- möglichkeiten ausbauen. 7 Der Rat der Stadt Münster hat in seinem erweiterten Beschluss den Willen bekräftigt, weitere Elemente einer strukturierten Beteiligung zu etablieren. 8 Mit den Leitorientierungen liegen verfahrensübergreifende Quali tätsstan- dards, ein deutliches Bekenntnis zur aktiven Einbindung schwer erreichba- rer Zielgruppen sowie Aufträge zum Ausbau der digitalen Beteili gung und zur strukturellen Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung insgesamt vor. Im Zuge der Umsetzung soll das Engagement der Stadtgesellschaft noch bes- ser als bislang gewürdigt und im Sinne eines „gemeinsamen Stadt ma- chens“ (Koproduktion) eingebunden werden. Ein explizites Ziel i st dabei auch die digital gestützte Stärkung der Kinder- und Jugendbetei ligung in der Stadtentwicklung, die in der Praxis insbesondere durch Proj ekte der Stabsstellen Smart City8 und „Digitale Bildung“ gefördert wird. Der Rat hat die Leitorientierungen in Kraft gesetzt. Als vorläufige Grundlage und Unterstützung dient ein Leitfaden für die Verwaltung, der als Anlage 3 den Beschluss ergänzt. Dieser Leitfaden zur Umsetzung der verfa hrens- übergreifenden „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung -– Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“ soll auf Ba- sis von Anwendungserfahrungen und Evaluationen der Beteiligungs praxis erweitert und fortgeschrieben werden. Dabei sollen Ämter und Ei nrichtun- gen aller Dezernate einbezogen werden. Seit dem Startschuss erfolgt die Umsetzung der ersten Prozesse. Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadtentwicklung Die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein explizit es Ziel der in Münster kontinuierlich weiterentwickelten analogen und digitalen Verfah- ren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Kinder- und Jugendbeteiligu ng ist in Münster kein grundsätzlich neuer Fokus. Das Kinderbüro setzt be ispiels- weise seit Jahrzehnten erfolgreich Partizipation bei der Spielp latzgestal- tung um. Kinder und Jugendliche werden in Münster zudem in viel en Vor- haben projekt- und anlassbezogen eingebunden, z.B. in Prozesse, Initiati- ven und Projekte der Nachhaltigen Entwicklung, bei der Erarbeit ung von Stadtteilentwicklungskonzepten, zu Mobilitätsthemen und bei der Innen- stadtentwicklung. Hervorzuheben ist hierbei der kürzlich abgesc hlossene INSEK-Prozess, ein Vorgehen, das unter dem Motto „Stadt. Raum. Leben – Münsters Mitte machen“ den Anspruch formulierte, die Zukunft des Stadt- zentrums gemeinsam mit Innenstadtakteuren, der Stadtgesellschaft und Gästen aktiv zu gestalten (https://www.stadt-muenster.de/mmm). Zudem wurden in den MünsterZukünften mit der App #stadtsache innovati ve Me- thoden für die crossmediale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen er- folgreich erprobt. Diese Erfahrungen fanden u. a. Eingang in laufende Pro- zesse wie das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für Berg Fidel. Um junge Menschen aktiv an gesellschaftlichen Prozessen und Entschei- dungen zu beteiligen, setzen die freie und die öffentliche Jugendhilfe in Münster seit langem offene und projektorientierte Beteiligungsformen um. Für eine zeitgemäße digitale und analoge Beteiligung junger Menschen ist nicht zuletzt das im Rahmen des Bundesförderprogramms Modellpro jekte Smart Cities geförderte Projekt ePart MS-Lab von besonderer Bed eutung. Es ist auch beispielgebend für die ämterübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel einer integriert und partnerschaftlich entwickelten Smart City. Das Projekt setzt sich aus drei Teilbausteinen zusammen, die jeweil s von un- terschiedlichen städtischen Ämtern und Einrichtungen betreut und von der 8 Die Aktivitäten zur Smart City Münster leitet sich aus dem Zukunftsprozess ab. Die auf dieser Basis gegründete Stabsstelle Smart City verortete das Thema „Beteili- gung“ in einem eigenen Handlungsfeld „Teilhabe“ und wurde 2021 ausgewählt für das Bundesförderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC). 9 Stabsstelle Smart City Münster mit Blick auf das Gesamtprojekt koordiniert und zusammengeführt werden. Die gesamte Maßnahme wurde durch ex - terne Gutachterinnen wissenschaftlich begleitet und evaluiert (https://smartcity.ms/epart-ms-lab/). Nach Abschluss einer erfolgreichen Modellphase hat der Rat der Stadt Münster im Sommer 2008 zudem beschlossen, den Jugendrat als dau er- haftes Partizipationsgremium für Kinder und Jugendliche in Münster einzu- richten. Mit dem Jugendrat bietet die Stadt Münster Kindern und Jugendli- chen die Chance zur institutionalisierten Beteiligung und aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Prozessen. Der Jugendrat vertritt die In teressen von Kindern und Jugendlichen und ist als eine wichtige Instanz im kommu- nalen Gefüge anerkannt (https://www.stadt-muenster.de/jugendamt /wir- ueber-uns/jugendrat; siehe auch die eigene Homepage des Jugendr ats: https://jugendrat-muenster.de/). Der Jugendrat ist in verschiedenen Aus- schüssen des Rates und in den Bezirksvertretungen in Münster ve rtreten. In diesen Gremien haben die Vertreter*innen des Jugendrats Rede recht – im Rat der Stadt selbst bislang zumindest ein Anregungsrecht. 2.2 Einordnung des Vorgehens in Münster in die kommunale Beteiligungspraxis Um den Status-quo der Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster in die kommu- nale Beteiligungslandschaft einordnen zu können, werden im Folg enden der aktuelle Stand der Umsetzung von Leitlinien und Konzepten sowie aus- gewählter Beteiligungsbausteine in den beteiligten 16 Städten skizziert und die Situation in Münster vergleichend beschrieben. Beteiligungskonzept / Leitlinien Unter Strukturierter Beteiligung verstehen wir einen strategisc hen, umfas- senden Beteiligungsansatz, der die vorhandenen Beteiligungsakti vitäten bündelt und strategisch ausrichtet und der Qualitätssicherung und syste- matischen Weiterentwicklung der Beteiligung dient. Durch einen politischen Beschluss sind die Leitlinien verbindlich. Für diese Strukturierung von Beteiligung haben einige Städte ein stadtwei- tes Konzept erarbeitet, das Leilinien enthält (z.B. Wolfsburg), andere Städte konzentrierten sich auf Beteiligungskonzepte für einzelne Vorhaben (z.B. Berlin, Karlsruhe – Leitlinien in Vorbereitung). Einige Städte haben zusätz- lich ein Umsetzungskonzept für ihre Leitlinien erarbeitet, das Umsetzungs- hilfen für die Verwaltung enthält (z.B. Berlin). Die Konzepte o der Leitlinien beinhalten häufig Qualitätskriterien für die Beteiligung. Diese dienen als Richtschnur und Orientierung einer „guten Beteiligung“ und sollen sicher- stellen, dass sich die Beteiligungsprozesse an Standards orient ieren, die von allen Beteiligten akzeptiert und eingehalten werden (z.B. W olfsburg, Potsdam). In der Mehrheit der Städte werden die Konzepte oder L eitlinien in einem partizipativen Prozess erarbeitet, an dem Vertreter*innen der Ver- waltung, der Bürger*innen / Zivilgesellschaft / Öffentlichkeit und der Kom- munalpolitik möglichst gleichberechtigt und paritätisch teilneh men (z.B. Wolfsburg, Marburg, Karlsruhe). Aber es gibt auch Städte (z.B. Mann- heim 9), in denen nur die Verwaltung die Leitlinien erarbeitet oder Bürger*in- 9 Die Stadt Mannheim hat nicht am Difu-Projekt teilgenommen. 10 nen eine besonders starke Rolle übernehmen (z.B. Wolfsburg). Di e Leitli- nien bzw. das Konzept werden in der Regel vom Gemeinde- bzw. Stadtrat beschlossen. Münster orientiert die eigene Beteiligung an dem Leitbild der m itgestalten- den Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Ziel der kooperativen Zukunftsge- staltung, das als konzeptioneller Rahmen fungiert, sowie an pol itisch be- schlossenen „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbe teiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion“, die unter den B edingun- gen der Corona-Pandemie 2020/21 entwickelt wurden. Mit diesen h at sich die Stadt zu verfahrensübergreifenden Qualitätsstandards verpfl ichtet und ein deutliches Bekenntnis zur inklusiven Beteiligung formuliert. Abgeleitet werden Aufträge zum Ausbau der digitalen Beteiligung und zur strukturel- len Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung insgesamt. Damit re iht sich Münster in die aktiven Städte ein, die basierend auf einem strategischen Konzept ihre Beteiligungsprozesse noch verbindlicher und transp arenter umsetzen wollen. Die Verständigung auf Standards und Leitorientierungen in Münst er geht Hand in Hand mit der Weiterqualifizierung der kommunalen Beteil igungs- praxis und gibt dieser politische Rückendeckung und inhaltliche Orientie- rung. Besonders hervorzuheben ist, dass Münster perspektivisch auf eine sozial breitere Beteiligung zielt und – praxis- und anwendungso rientiert – die in nicht wenigen Städten „textlastigen“ Leitorientierungen mit einer Handreichung flankiert, die die Anwendung und Umsetzung der Lei torien- tierungen in Münster in der Verwaltung erleichtert. In eine ähnliche, anwen- dungsorientierte Richtung gehen die diskutierten Stellschrauben zur Stär- kung der Kinder- und Jugendbeteiligung, die das Stadtplanungsamt in Ko- operation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit Unterstüt- zung des Difu identifiziert hat. Zentrale Koordinierungsstelle / Organisationseinheit Beteiligung Beteiligung ist ein Querschnittsthema der kommunalen Verwaltung. Daraus folgt, dass Beteiligung innerhalb der Verwaltung unterschiedlic h verankert wird. Die Organisationsformen reichen von zentralen Koordinieru ngs- und Stabsstellen, die entweder dem/der Oberbürgermeister*in zugeordnet sind, über Fachabteilungen in einzelnen Ämtern bis zur dezentralen Or ganisa- tion in Steuerungs- und Arbeitsgruppen. In den beteiligten Städten wird entsprechend ein breites Spektr um mögli- cher Verankerungen der Beteiligung in der Verwaltung umgesetzt. Alle Pro- jektkommunen haben – bis auf eine Ausnahme – Beteiligung als eigenstän- dige Organisationseinheit verankert. Wo diese angesiedelt ist, wie sie be- setzt ist und welche Themenbereiche sie verantwortet, untersche idet sich allerdings: 11 Sieben der Projektstädte haben eine zentrale Koordinierungs- o der Stabs- bzw. Dienststelle gegründet, die dem/der Oberbürgermeister*in zugeordnet bzw. in diesem Dezernat verortet ist (Aachen, Erlangen, Es- sen, Marburg, Potsdam, Wiesbaden, Wolfsburg). In weiteren Projektkommunen ist Beteiligung als Verwaltungsste lle dem Fachamt / der Fachdienststelle Stadtentwicklung oder Stadtplanung zu- geordnet (Berlin, Braunschweig, Karlsruhe, Leipzig, z. T. Münster). Für Münster ist darauf hinzuweisen, dass das Stadtplanungsamt die Mitwir- kung am Difu-Projekt koordiniert hat. Zudem ist hervorzuheben, dass in der Beteiligungspraxis eine enge netzwerkartige Zusammenarbeit zwi- schen Münster Marketing, Smart City Münster und dem Stadtplanungs- amt stattfindet. Alle drei Ämter gehören zum Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft. Eine Zuordnung der Beteiligung zu Querschnittsämtern gibt es i n Han- nover (Personal und Organisation) und Stuttgart (Haupt- und Personal- amt). Potsdam und Berlin haben mit einer zugleich verwaltungsinterne n und -externen Besetzung ihrer Beteiligungsstellen eine besondere Do ppel- struktur entwickelt, die die Adressierung von Verwaltung auf de r einen und Stadtgesellschaft auf der anderen Seite erleichtern soll. Auch Han- nover hat eine verbindliche Zusammenarbeit mit einem zivilgesel l- schaftlichen Partner geregelt. Nürnberg geht einen besonderen Weg, Hier ist Beteiligung inner halb der Verwaltung dezentral organisiert, die Zuständigkeit liegt b ei einem fachübergreifenden Team, das mit Personen aus zwei Fachämtern und einer Stabsstelle des Oberbürgermeisters besetzt ist. In sieben Projektkommunen gibt es konzeptionelle und organisatori- sche Schnittstellen zwischen Bürger*innen-/Öffentlichkeitsbetei ligung und bürgerschaftlichem Engagement (z.B. Erlangen, Karlsruhe, Ma r- burg, Wiesbaden). In der Praxis zeigen sich somit unterschiedliche Wege, Beteilig ung in der städtischen Verwaltungsstruktur zu verankern. Gemeinsam sind de n ver- schiedenen Ansätzen allerdings die Zielebenen, die Fachlichkeit für Beteiligung in der Verwaltung bestmöglich zu mobi- lisieren, als Dienstleister Beteiligung der Fachämter zu unterstützen un d weiter- zuentwickeln, Kommunikation in drei Richtungen (Verwaltung, Zivilgesellschaf t, Kom- munalpolitik) aufzubauen und entsprechende Vernetzungen herzust el- len, in der jeweiligen Funktion und Rolle Anstöße für eine Weiteren twicklung und eine qualitativ gute Beteiligung zu geben. 12 Wenngleich es kein Patentrezept gibt, benennen die Projektstädte beinahe übereinstimmend einen Erfolgsfaktor: Beteiligung sollte in einer eigenstän- digen Organisationseinheit verankert und Bestandteil der gesamt städti- schen Strategieentwicklung sein. So wird es möglich, Themen und Formate eigenständig aufzugreifen und diese weiterzuentwickeln sowie äm terüber- greifend zu vernetzen und zu beraten. Münster verortet die Zuständigkeit für Beteiligung (in der Stadtentwicklung) je nach Aufgabenstellung in drei Ämtern/Einrichtungen des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft. Im Zuge des Zukunftsprozesses „Mün ster- Zukünfte gemeinsam machen“ wurde ein Kernteam MünsterZukünfte i ns Leben gerufen, das die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit des Stadtplanungsamtes und von Münster Marketing sowie der Stabsste lle Smart City sichert und die Fachlichkeit unterschiedlicher Ämter für die Be- teiligungspraxis der Stadt mobilisiert. Der Schwerpunkt der Kinder- und Ju- gendbeteiligung in der Stadtentwicklung im Rahmen des Difu-Projektes festigt zudem die Zusammenarbeit zwischen Stadtplanungsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familien und entwickelt diese weiter . Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer Beteiligungspraxis, die die Eigeninitiative und Aktivierung der Zielgruppe junger Menschen wertschätzt und dieser Raum gibt und die die soziale Breite der Beteiligung im Blick behält und sichern möchte. Darüber hinaus werden damit ein Fundament geschaffen un d Er- fahrungen gesammelt für die Öffnung zur Zusammenarbeit mit weit eren Fachämtern (z.B. Sozialamt). Beteiligungsgremium In den Leitlinienkommunen wird die Mitwirkung der Stadtgesellschaft auch über die Einrichtung von Beteiligungsgremien (z.B. Beteiligungsräte, Betei- ligungsbeiräte) organisiert. Diese begleiten die Beteiligungspr ozesse der Stadt sowie die Umsetzung der Leitlinien über definierte Zeiträ ume, disku- tieren Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der lokalen Beteilig ungskultur und beraten bei der Initiierung und Konzeption (Vorbereitung), Umsetzung und Evaluation (Nachbereitung) von Beteiligungsprozessen. In de n meis- ten Städten setzen sich die Beteiligungsgremien aus Mitgliedern der Stadt- gesellschaft, der Verwaltung und der Politik zusammen. Hierbei ist die Verknüpfung mit politischen Gremien und Entsche idungs- strukturen von besonderer Bedeutung, da die Beteiligungsgremien (z.B. Beiräte) sonst Gefahr laufen, parallele Diskussionsstränge zu f ühren und „für die Schublade“ zu arbeiten. In einem trialogischen Gremium (Politik, Stadtgesellschaft, Verwaltung) können Kommunalpolitiker*innen i hr Wis- sen über Beteiligungsverfahren und die damit einhergehenden Ans ätze und Dynamiken vertiefen. Sie erlangen zudem Kenntnisse über lau fende Beteiligungsprozesse und die Positionen der Stadtgesellschaft. Münster verfügt über verschiedene Beteiligungsforen und -gremien, an de- nen Bürger*innen bzw. die Zivilgesellschaft mitwirken, mit dem Ziel, die Be- teiligungspraxis sozial breiter und inklusiver auszurichten. Di e Foren und Gremien gestaltet Münster vor allem anlassbezogen (z. B. inklusive Betei- ligung, Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030) und zielgruppenbezo- gen (z. B. Jugendrat). Diese Gremien sind sowohl temporär (z.B. Beirat für die Entwicklung eines Leitfadens Inklusive Beteiligung) als auc h dauerhaft (z. B. Jugendrat) angelegt. Münster beabsichtigt zudem, für die Weiterent- wicklung der Leitorientierungen eine trialogisch besetzte Dialo g- und Dis- kussionsveranstaltung durchzuführen, nach dem das im Frühjahr 2020 ge- plante Stadtforum „Beteiligung weiter denken“ aufgrund der Coronapande- 13 mie kurzfristig abgesagt werden musste und daraufhin die „Leitorientierun- gen für Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ auf Basis der Vorarbeiten und viel- fältigen Beteiligungsformate im Zukunftsprozess 2021/2022 polit isch be- schlossen wurden. Auf die Frage, wie die Zusammenarbeit von Bür ger*in- nen, Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik gelingen kann, gibt Müns- ter mit seinem Ansatz der koproduktiven Stadt eine klare Antwor t in Rich- tung Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft, der beispielgebend für an- dere Kommunen ist. Vorhabenliste Eng verknüpft mit dem Ziel einer Stärkung der Transparenz wird in den meisten Städten, die eine Strukturierte Beteiligung umsetzen, d as Instru- ment Vorhabenliste eingeführt. Heidelberg war 2012 die erste St adt in Deutschland, die eine Vorhabenliste erstellte und zum Einsatz b rachte. Eine Vorhabenliste ist eine definierte Zusammenstellung von Vor haben, Projekten und Planungen der Stadt oder Gemeinde, für die Beteiligung vor- gesehen ist oder die für Bürger*innenbeteiligung interessant si nd. In der Vorhabenliste werden fachliche Informationen für die Bürger*inn en aufbe- reitet und vorgesehene Beteiligungsformate angekündigt. Vorhabe nlisten sollen Transparenz über kommunale Planungs- und Entscheidungspro- zesse herstellen und das Spektrum von Beteiligungsmöglichkeiten an städ- tischen Vorhaben aufzeigen. Eine Vorhabenliste unterstützt – im Heidel- berger Verständnis – dabei, „Vertrauen zwischen Einwohnerinnen und Ein- wohnern, Verwaltung und Politik aufzubauen und eine Beteiligung skultur zu entwickeln“ (Stadt Heidelberg 2012 10, S. 3, zit. nach Zimmermann/Zöll- ner 2013, S. 1 11). Die Vorhaben-Steckbriefe enthalten u.a. Informationen zum Inhalt, zeitlichen Rahmen, zu Kosten und Art der Beteiligung. Als Ele- ment der frühzeitigen Beteiligung informiert die Vorhabenliste zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Beteiligung der interessierten Bürger*in nen noch möglich ist. Gleichzeitig dient die Vorhabenliste der verwaltun gsinternen Information. In einigen Städten bietet die Vorhabenliste in Kombination mit einem Initia- tivrecht den Bürger*innen die Möglichkeit, Beteiligungsprozesse anzure- gen. Initiativrecht bedeutet, dass Einwohner*innen bei städtischen Vorha- ben die Durchführung eines Beteiligungsprozesses anstoßen können. Dies betrifft Vorhaben auf der Vorhabenliste, bei welchen noch keine Beteiligung vorgesehen ist oder auch gänzlich neue, noch nicht auf der Vorh abenliste veröffentlichte Vorhaben. Anträge im Rahmen des Initiativrechts erfolgen in der Regel online mittels eines Formulars, welches idealerweise über eine zentrale Beteiligungsplattform zugänglich ist. Über das Formula r werden die Anregung zur Beteiligung begründet und Kontaktdaten hinterl egt. An- schließend wird der Antrag, ggf. unter Einbezug eines Beteiligu ngsgremi- ums, geprüft und eine begründete Rückmeldung gegeben. Vorhabenlisten gibt es z.B. in Bonn, Darmstadt und Erlangen (https://kom- munalwiki.boell.de/index.php/Vorhabenliste). 10 Stadt Heidelberg 2012: Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Stadt Heidelberg. Heidelberg. 11 Zimmermann, Frank und Stefan Zöllner 2013: Die Heidelberger »Vorhabenliste« – Frühzeitige Information, Transparenz und Bürgerbeteiligung, https://www.netzwerk- buergerbeteiligung.de/fileadmin/Inhalte/PDF-Dokumente/newsletter_bei- traege/nwbb_beitrag_zimmermann_zoellner_130320.pdf 14 Die Projektstädte haben umfangreiche Erfahrungen mit Vorhabenlisten: Sechs Projektstädte arbeiten mit einer Vorhabenliste: Berlin, Berlin- Lichtenberg, Erlangen, Marburg, Stuttgart, Wolfsburg. Karlsruhe und Braunschweig wollen diese im Zuge der Leitlinienent- wicklung (KA) bzw. im Rahmen der Erstellung des Grundsatzkonzep ts Beteiligung (BS) einführen. Einige der Städte mit Vorhabenliste möchten diese weiterentwickeln (z.B. Wolfsburg, wo die Vorhabenliste seit 2018 ruht). Wiesbaden hat die Vorhabenliste nach sieben Jahren wieder abge - schafft. Die Erfahrungen der Projektstädte mit der Umsetzung einer Vorha benliste sind vielfältig und zeigen ihre Vor-, aber auch Nachteile auf. Es zeigt sich, dass eine Vorhabenliste verwaltungsinterne Informationsprozesse unter- stützen und für ämterübergreifende Transparenz sorgen kann. Das Instru- ment ist aber gleichzeitig aufwändig zu erarbeiten und vor alle m zu aktua- lisieren, insbesondere für die Fachbereiche, die viele Beteiligungsverfahren durchführen (Stadtentwicklung/Stadtplanung). Dies erfordert für den Infor- mationstransfer zwischen Ämtern und Einrichtungen einen standardisierten Workflow und das Commitment aller Fachbereiche. Münster hat keine Vorhabenliste. Stattdessen wird ein zentrales Beteili- gungsportal aufgebaut, das aktuell und umfassend über die Betei ligungs- möglichkeiten bei städtischen Vorhaben informiert. Beteiligungsplattform Eine Beteiligungsplattform schafft einen virtuellen Ort für Aus tausch, Dis- kussionen und Informationen zu Projekten und Prozessen in der Stadt. Sie bietet unterschiedliche Formate zur Information und Mitgestaltu ng in digi- taler Form. Für viele Kommunen ist sie ein wichtiges Instrument im Zusam- menhang mit dem Ausbau digitaler Beteiligung und eines Ideenmanage- ments (z.B. Potsdam, Wolfsburg). Eine Beteiligungsplattform kann wesent- lich dazu beitragen, Informationen zu bündeln und die Kommunika tion in- nerhalb in Richtung der Bürger*innen / zivilgesellschaftlichen Akteure, aber auch der Verwaltung zu befördern. Zudem kann sie als Tool für Ideen und Anregungen aus der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft dienen . Auf diese Weise kann ein projektunabhängiger Dialog zwischen Verwal tung und Stadtgesellschaft (Bottom-up Beteiligung) befördert werden. Erfahrun- gen aus anderen Kommunen zeigen, dass für einen wirksamen und erfolg- reichen Einsatz eines Portals die Abläufe und die Zusammenarbei t in der Verwaltung zu überprüfen und ggf. anzupassen sind. Dies setzt e in Com- mitment der daran mitwirkenden Ämter und Fachbereiche voraus. Darüber hinaus ist die grafische und sprachliche Gestaltung des Portals eine wich- tige Stellschraube für den Zugang zu den Zielgruppen. Münster setzt bereits umfangreiche und für andere Kommunen beispielge- bende Ansätze und Instrumente der digitalen Beteiligung sowie h ybride Formate in vielfältigen Projekt- und Themengebieten ein. Die Zu sammen- arbeit von Stadtplanungsamt, Stabsstelle Smart City und Münster Marke- ting ist hierfür förderlich und gewinnbringend. Vorbereitet wir d derzeit die künftig für alle Ämter verpflichtende Nutzung des zentralen Bet eiligungs- portals durch Smart City Münster. Zwecks Erprobung und schrittweiser Ein- führung sind bereits zahlreiche Pilotanwendungen auf der vom Land NRW angebotenen Plattform „Beteiligung NRW“ durchgeführt worden. 15 Schlussbewertung In Münster sind in den letzten Jahren über die gesetzlichen Vorgaben hin- aus vielfältige Beteiligungsprozesse mit unterschiedlicher Reic hweite mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen zu allen Themen der Stadtent- wicklung durchgeführt worden. Diese Prozesse fußen auf einer kompeten- ten und versierten Arbeit der Verwaltung. So konnten vielfach B eteiligung befördert, zivilgesellschaftliches Engagement angestoßen bzw. unterstützt und kollaborative Verfahren initiiert werden. Im Rahmen des Zuk unftspro- zesses wurden die bisherigen Erfahrungen systematisch ausgewert et und weitere innovative Beteiligungsformate erprobt. Damit reiht sich Münster in das Spektrum engagierter Städte ein, die auf der Grundlage lang jähriger Erfahrungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung einen Schritt weiter gehen und ihre Beteiligung strategisch und übergreifend weiterentwickeln. Diese Prozesse unterstützen vor allem auch die Qualifizierung u nd den Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadtentwicklun g und sind beispielgebend für andere Kommunen. Der für eine zukunftsweisende Beteiligungskultur erforderliche Ausbau der ämterübergreifenden Zusam- menarbeit und die Stärkung der bestehenden und teilweise neu zu schaf- fenden Schnittstellen zwischen den für die Beteiligung von Kindern und Ju- gendlichen zuständigen Verwaltung und der Stadtentwicklung könn en in der Zusammenarbeit von Stadtplanungsamt, dem Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien sowie Smart City und Münster Marketing gelingen. Mit seinem umfassenden konzeptionell-strategischen Rahmen der „Leitori- entierungen für Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist Münster auf einem viel- versprechenden und zukunftsweisenden Weg, Beteiligungsprozesse stär- ker zu strukturieren, die Kooperation in der Verwaltung auszubauen, den Fokus auf bisher nur unzureichend erreichte Zielgruppen zu lenken und Beteiligung als Lernprozess für alle Verantwortlichen anzulegen . Münster hat sich zudem in der digitalen Beteiligung und in Smart-City-Teilhabepro- jekten in den letzten Jahren stark qualifiziert und profiliert. 17 Anhänge - Themen und Treffen des Projektes „Strukturierte Beteiligung“ (Workshops) - Steckbrief Münster Themen und Treffen des Projektes „Strukturierte Beteiligung“ (Workshops) Konzeption, Durchführung, Moderation und Dokumentation: Dr. Bettina Reimann, Dr. Stephanie Bock, Dr. Hannes Müller 7.4.2022 Auftaktworkshop, Berlin 20.6.2022 Organisationsstrukturen und Verankerung von Beteiligung in der Ver- waltung (digital) 28.9.2022 Digitale Beteiligung: Welche Gewinne bringt die Digitalisierung für Be- teiligung und wie gelingt die Verknüpfung analoger und digitaler Beteili- gung? (digital), darin: Vortrag und Diskussion: Smart City und Struktu- rierte Beteiligung (Henning Spenthoff und Marc Gottwald-Kobras, Stadt Münster) 3.11.2022 Vertiefungstermin Beteiligungsplattformen (digital, selbstorganisiert und moderiert durch Andrea Wilbertz, Stadt Essen und Marc Gottwald- Kobras, Stadt Münster) 22.11.2022 Erfolgreiche Beteiligung durch transparente Informationen über kom- munale Projekte (digital) 25.01.2023 Prozess, Evaluation und Wirkungsbewertung von Beteiligung, Braunschweig 14.3.2023 Beteiligungs-Governance und Zusammenspiel der Akteursgruppen (dgital) 25.4.2023 Abschluss-Workshop: Strukturierte Beteiligung in den teilnehmen den Städten. Resümee und Schlussfolgerungen, Nürnberg Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt Abbildung: Workshop zum Thema "Pr ozess, Evaluation und Wirkungsbewertung von Beteiligung“ im Januar 2023 in Braunschweig Münster | Nordrhein-Westfalen Auf einen Blick In Münster sind in den letzten Jahren über die ge setzlichen Vorgaben hinaus vielfältige Beteiligungs- prozesse mit unterschiedlicher Reichweite in allen Bereichen der Stadtentwicklung durchgeführt wor- den. Diese Prozesse haben vielfach auch zivilges ellschaftliches Engagement angestoßen bzw. unter- stützt oder auch kollaborative Verfahren initiiert. Im Rahmen des Zukunftsprozesses sind weitere inno- vative Beteiligungsformate erprobt, aber auch die bisherigen Erfahrungen systematisch ausgewertet worden. Auf dieser Grundlage sind die „Leitorienti erungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion“ en twickelt worden. Diese wurden am 09.02.2022 vom Rat der Stadt Münster mit der Vorlage „MünsterZukunft gemeinsam machen: Mitgestaltende Öf- fentlichkeitsbeteiligung stärken – digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen“ beschlossen. Damit lie- gen verfahrensübergreifende Qualitätsstandards, ein deutliches Bekenntnis zur inklusiven Beteiligung sowie Aufträge zum Ausbau der digitalen Beteiligun g und zur strukturellen Stärkung der Öffentlich- keitsbeteiligung insgesamt vor. Zudem wurde der Einbezug des Themenfeldes Klimaschutz / Kli- maneutralität als Querschnittsaufgabe sowie als Le itprozess in zukünftigen Beteiligungsprojekten be- schlossen. Münster strebt das Ziel an, bis 2030 klimaneutral zu werden und wird dabei von der Europä- ischen Union unterstützt. Der Prozess zur Klimastadt als eine der ausgewählten „100 Climate neutral and Smart Cities by 2030“ ist in 2022 gestartet. 320.946 Einwohnende (31.12.2022) Strukturen Verankerung in der Verwaltung Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft, hier: Kernteam „MünsterZukünfte“ aus Stadtplanungsamt; Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Wissenschaftsstadt Münster Marketing; Abteilung Strategische Kommunikation und Partizipation sowie Wissenschaftsbüro zudem Stabsstelle Smart City des Dezernats im Rahmen des Smart City Prozesses (hervorgegangen aus Zu- kunftsprozess, Leitthema „Digitalisierung findet Stadt“) Beteiligungsgremien Vom Rat der Stadt wurden am 09.02.2022 diesbezüglich e Beschlüsse getroffen: We iterentwicklung der Be- schwerdekommission zu einem Ausschuss für Beteiligung von Bürger*innen; dazu Prüfung der Einrichtung eines Beirats für Bürger*innen-Beteiligung als vorberatendes Gremium. Die partizipative Entwicklung eines „Leitfadens Inklusive Beteiligung“ wurde durch einen temporären Beirat mit entsprechenden Akteur*innen be- gleitet, das Ergebnis liegt jetzt vor. Konzeptionell-strategischer Rahmen Beteiligungskonzept / Leitlinien 2016 wurde unter dem Leitbild „MünsterZukünfte – gemeinsam machen“ ein Zukunftsprozess gestartet: Zentrale Aufgabe: integrierte, fachübergreifende Bearbeitung von Zukunftsthemen mit der Stadtgesell- schaft; Querschnittsaufgabe: das Thema Beteiligung für Münster weiterdenken und systematisieren – durch konzeptionelle Überlegungen zur systematischen Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung und durch Erproben neuer Beteiligungsformate. Den Ratsgremien wurden eine Bestandsaufnahme guter Beteiligungsformate und Vorschläge für die Zukunft vorgelegt. Am 09.02.2022 hat der Rat der Stadt Münster die Vorl age „MünsterZukunft gemeinsam machen: Mitgestal- tende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken – digitale Be teiligungsinstrumente ausbauen“ beschlossen und da- mit die „Leitorientierungen für Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduk- tion in Münster“ in Kraft gesetzt. Einordnender Artikel: https://www.muensterzukunft.de/aktuelles/beteiligung-weiter-entwickeln.html Originalvorlage: V/0553/2021 unter https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048438 Grundsätze für Beteiligung Der Rat der Stadt hat am 09.02.2022 die aus dem Zukunftsprozess heraus entwickelten "Leitorientierun- gen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Müns- ter" als Grundlage einer neuen Beteiligungskultur in Kraft gesetzt. Sie finden sich hier: https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen Die Vorschläge beinhalten eine breitere und inklusivere Beteiligung, um bislang wenig erreichte Ziel- gruppen besser einzubinden, auch mittels digitaler Angebote, wie z.B. eine Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Zudem geht es auch darum, das Engagement der Stadtgesellschaft besser zu wür- digen und zu integrieren im Sinne eines „gemeinsamen Stadtmachens“ (Koproduktion). Das Ganze ist als lernender Prozess zu verstehen, in dem eine reflektierte Evaluation die Fortschritte be- gleitet und leitet. Eine Handreichung soll die Umsetzung in der Verwaltung erleichtern. Der Rat hat darüber hinaus beschlossen, „einen verbindlichen Rahmen („Leitlinien“) für mehr Partizipa- tion zu schaffen und dazu eine Arbeitsgruppe zur Erstellung dieser Leitlinien einzusetzen“. Diese soll sich trialogisch aus Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung konstituieren. Mit Blick auf die ‚stillen‘ Gruppen der Stadtgesellschaft wurde gemeinsam mit Menschen mit Behinde- rung ein „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ erarbeitet. Ebenso wurden mit Unterstützung des Difu „Stell- schrauben“ zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung identifiziert, mit denen im zweiten Halbjahr 2023 die parlamentarischen Gremien befasst werden sollen. Evaluation Die Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist al s lernender Prozess angelegt. Ein reflektiertes Vor- gehen mittels begleitender Evaluationen ist ein konstitutives Element. Der Rat der Stadt hat dies durch seine Beschlüsse bekräftigt (auch V/0487/2021, 9.). Instrumente und Bausteine Initialrechte für Bürger*innen / Initiierung von Bürger*innenbeteiligung keine i.e.S., s. aber https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/beteiligungsrechte Informationen zu Beteiligungsrechten (Anregung, Besch werde, Fragestunde, EW-Antrag, Bürgerentscheid/ -begehren) Bürgerhaushalt und Bürger-Budget Online-Bürgerhaushalt von 2011 bis 2016; danach ausgesetzt https://www.stadt-muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/buergerhaushalt-muenster.html aktuell Prüfung zu einer Fortführung in veränderter Form Vorhabenliste keine, geplant ist ein zentrales Beteiligungsportal. Digitale Beteiligung (Verknüpfung analog / digital) auch coronabedingt Ausbau digitaler und hybrider Formate; Erprobung mobiler digitaler Beteiligung im Stadtteil von Kindern und Jugendlichen durch die App #stadtsache (crossmediale Plattform); verfahrensabhängig Erprobung weiterer digitaler Beteiligungsformate wie Beteiligung per Smartphone (Geo Targeting) am Bremer Platz, Radwegenetzplanung per freiwilligem GPS Tracking; Szenario-Analyse – Online-Beteiligung der MünsterZukünfte 20I30I50; Webforum Beteiligung Weiter denken: Die Online-Veranstaltung von Smart City Münster und den Müns- terZukünften bildet den Auftakt einer Reihe von Webforen, die den Beitrag von Bürgerinnen und Bür- gern, den Part der Stadtgesellschaft in Münsters Weg zur Smart City zum Thema machen … in jeweils 100 Minuten; div. weitere Formate und Foren in verschiedenen Teilen der Verwaltung; Handlungsfeld „Teilhabe“ im Rahmen der Smart City Strategie mit verschiedenen Maßnahmen, insbe- sondere „Modellprojekt Smart Cities“ im Rahmen der Bundesförderung: Kinder- und Jugend-Projekt „ePart MS-Lab“ als Labor zur jungen digitalen Beteiligung wurde Mitte 2023 abgeschlossen; Pilotbetrieb der Beteiligungsplattform Beteiligung NRW; in Vorbereitung ist ein zentrales Beteiligungsportal. Kontinuierliche Beteiligungsangebote Münsters Stadtforen zu Zukunftsthemen, zuletzt 15.06.2023: Stadtforum Klimastadt; eingebettet in mittelfristigen Klimastadt-Prozess mit vielfältigen analogen und digitalen Beteiligungs- möglichkeiten (s.o.); Beteiligungsangebote im Rahmen der Stadtteilentwicklung und des Quartiersmanagements, ausge- spielt über muensterzukunft.de; Angebote der Fachämter: z.B. Spielplatzbeteiligung, Das 3.000-Fahrradstellplätze-Programm, digifarm.ms, weitere; weitere in Planung, so Ideenmelder für Kinder- und Jugendliche. Informationen Webseite Zukunftsportal „Münster Zukunft gemeinsam machen“ unter https://www.muensterzukunft.de/ Informationen zu Projekten, Terminen, Formaten und Zielen Grundlegendes: https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung Portal Münster unter Beteiligung NRW: https://beteiligung.nrw.de/portal/muenster/startseite Ratsvorlage zur systematischen Weiterentwicklung: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048438 Newsletter Newsletter des Zukunftsportals zu abonnieren unter https://www.muensterzukunft.de/newsletter.html Kontakt / Zuständigkeit Prof. Dr. Thomas Hauff HauffTho@stadt-muenster.de Marc Gottwald-Kobras gottwald-kobras@stadt-muenster.de
Anlage A
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Anlage A zur V/0183/2024 Kurzüberblick Die Berichtsvorlage gibt einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand der Beschlüsse zur Vorlage V/0553/2021 „Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken – digitale Beteili- gungsinstrumente ausbauen“ und leitet hieraus Themenschwerpunkte für das geplante Stadtfo- rum „Lokale Demokratie stärken – Beteiligung weiterentwickeln“ ab“. Hier sollen in einem trialogi- schen Verfahren konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Beteiligung erarbeitet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Beschluss zu V/0609/2022 hat der Rat der Stadt folgende stadtstrategische Handlungs- schwerpunkte benannt: Klimaneutralität Leistbares, nachhaltiges Wohnen Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung Im Sinne einer Stadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe kommt es bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der v. g. stadtstrategischen Ziele sehr wesentlich auf den Einbezug und die Mitwirkungsbereitschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Akteurinnen und Ak- teure der Stadtgesellschaft an. Es gilt, verfahrensübergreifende Standards für eine „Gute Öffent- lichkeitsbeteiligung“ umzusetzen und entsprechende Möglichkeiten zur Mitgestaltung zu eröffnen (vgl. V/0553/2021 in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 09.02.2022). Die mit der Vorlage V/0553/2021 beschlossenen Leitorientierungen für „Gute Öffentlichkeitsbetei- ligung“ verstehen sich als „lernendes System“ und sollen auf der Grundlage der Beschlüsse zur Vorlage V/0553/2021 mit dem geplanten Stadtforum „Lokale Demokratie stärken – Beteiligung weiterentwickeln“ in Richtung der strukturierten Beteiligung fortgeschrieben werden. Damit wird insbesondere ein Beitrag zum Handlungsfeld „Soziale Teilhabe und Antidiskriminie- rung“ geleistet. Zugleich ist eine „Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ eine wesentliche Vorausset- zung, Demokratieverdrossenheit und Vertrauensverlusten entgegenzuwirken und die lokale De- mokratie zu stärken. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Im Rahmen zahlreicher Fachgesetze (z.B. Baugesetzbuch) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. auch von Kindern und Jugendlichen (z.B. SGB VIII) vorgeschrieben. Ebenso ist die Beteili- gung der Öffentlichkeit zwingende Voraussetzung für die Einwerbung von Fördermitteln, insbe- sondere für Städtebauförderungsmittel. Auch die Gemeindeordnung NRW macht entsprechende Vorgaben (§ 23 GO NRW). Hinzu kommen Handlungsfelder, in denen eine Öffentlichkeitsbeteili- gung fachlich erforderlich und nach den Grundsätzen von Good Governance geboten, aber nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung sind in dem Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gestaltbar, sollten sich aber an den Grundsätzen „Guter Öf- fentlichkeitsbeteiligung“ orientieren, um nicht die lokale Demokratie zu schwächen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die „Leitorientierungen für Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ verfolgen explizit einen inklusiven An- satz und damit das Ziel einer „breiten und vielfältigen“ Beteiligung. Dabei ist auch das Prinzip des Gender Mainstreamings grundlegend. Die vielfältige Beteiligung bezieht selbstverständlich auch Menschen mit Migrationsvorgeschichte ausdrücklich ein, die in der Regel bei Beteiligungsprozes- sen unterrepräsentiert sind. Die vorgeschlagene Stärkung der mitgestaltenden Öffentlichkeitsbe- teiligung ist auf verschiedene konkrete Handlungsfelder der Stadtentwicklung anwendbar. Hierzu gehören Innenstadtentwicklung, stadtverträgliche Mobilität und Klimaneutralität.
Berichtsvorlage
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V/0183/2024
V/0183/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken – digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen:
aktueller Stand und nächste Schritte
Beratungsfolge
16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
17.04.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing Bericht
18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
24.04.2024 Hauptausschuss Bericht
24.04.2024 Rat Bericht
Bericht:
1. Beschlusslage, Inhalte dieser Berichtsvorlage und geplantes Stadtforum
Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0553/2021 „MünsterZukunft gemeinsam machen: Mitgestaltende
Öffentlichkeitsbeteiligung stärken – digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen“ hat der Rat am
09.02.2022 die „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizi-
pation und Koproduktion in Münster“ in Kraft gesetzt (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus wurden weiter-
gehende Aufträge zur strukturellen und instrumentellen Stärkung der analogen und digitalen Öffent-
lichkeitsbeteiligung erteilt.
Mit der vorliegenden Berichtsvorlage wird dargestellt, wie diese Aufträge bisher bearbeitet wurden,
welche Ergebnisse vorliegen, welche Fragen sich stellen und welche nächsten Schritte vorgesehen
Stadtplanungsamt,
Stabsstelle Smart City,
Münster Marketing
27.03.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Prof. Dr. Hauff
Telefon: 492-6135
HauffTho@stadt-
muenster.de
Herr Gottw ald-Kobras
Telefon: 492-6137
Gottw ald-Kobras@stadt-
muenster.de
Herr Dr. Wolf
Telefon: 492-7074
Wolf@stadt-muenster.de
Frau Spinnen
Telefon: 492-2700
Spinnen@stadt-muenster.de
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V/0183/2024
sind. Die Verwaltung plant zur Erörterung der in dieser Vorlage benannten Themen und offenen Fra-
gen die Durchführung eines Stadtforums „Lokale Demokratie stärken – Beteiligung weiterentwickeln“
(terminiert für den 20.06.2024). Hier sollen im Austausch von Stadtgesellschaft, Politik und Verwal-
tung im Sinne eines Trialogverfahrens konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Beteiligung
erarbeitet werden.
Auf Basis der Beschlüsse zur Vorlage V/0553/2021 und der zwischenzeitlichen Bearbeitungsergeb-
nisse sind für das Stadtforum folgende Themenbereiche geplant:
Strukturierte Beteiligung weiterentwickeln
Digitale Beteiligung weiterentwickeln
Gemeinsam Stadtmachen weiterentwickeln
Losbasiert + intensiv: Chancen und Grenzen von Bürger*innen-Räten und verwandten Zufallsver-
fahren
Die Stillen hören – Beteiligung zugänglicher und vielfältiger machen
Auf Basis der Ergebnisse des Stadtforums und der bisherigen Arbeitsschritte sollen dann im Herbst
2024 in einer Vorlage an den Rat Beschlussvorschläge zur weiteren strukturellen und instrumentellen
Stärkung der analogen und digitalen Beteiligung vorgelegt werden.
In die Bearbeitung der Beschlusspunkte der Vorlage V/0553/2021 ist ein umfangreicher „Erfahrungs-
schatz“ aus der kommunalen Beteiligungspraxis eingeflossen. Einen guten Überblick gibt das „Maga-
zin Münster Beteiligung“ (V/0553/2021, Anlage 1). Auch in den Jahren 2022 und 2023 sind von allen
Dezernaten der Stadtverwaltung wieder vielfältige Beteiligungsprozesse mit unterschiedlicher räumli-
cher Reichweite und verschiedenen Prozessdesigns durchgeführt worden. Hinzuweisen ist beispiels-
weise auf:
Klimastadt-Prozess mit unterschiedlichen Formaten und für unterschiedliche Zielgruppen
Beteiligungsprozesse zur Entwicklung der Münster Modell Quartiere (Busso-Peus-Straße, Steinfur-
ter Straße, neue Stadtquartiere am Kanal) mit unterschiedlichen Verfahren
Erarbeitung des „Integrierten Flächenkonzeptes Münster“ mit unterschiedlichen Verfahren
Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten wie z. B. Angelmodde, Häger, Gremmendorf,
Berg-Fidel und Hiltrup-Ost
Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an Quartiersentwicklungsprozessen für „altenge-
rechte, inklusive Quartiere“
„Stadt. Raum. Leben: Münsters Mitte Machen“: Verschiedene Formate zur gemeinsamen Arbeit an
der Innenstadt der Zukunft
Erarbeitung eines Handlungskonzeptes „Barrierefreie Innenstadt“ in Zusammenarbeit mit der
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einigen weiteren
Personen mit Behinderungen
Werkstattverfahren zum Sprickmannplatz in Kinderhaus mit verschiedenen Formaten, Beteiligung
„Neuer Quartiersplatz“ am Markweg und Begleitung der Umsetzungsschritte zur Neugestaltung
des Hamannplatzes in Coerde
Smart City Münster: Verschiedene Beteiligungsformate wie z. B. Hackathon für Jugendliche,
MÜNSTERHACK, DIGIFARM.MS und Beteiligung zur Smart City Strategie
Erarbeitung des Masterplans Mobilität 2035+ mit unterschiedlichen Beteiligungsverfahren und für
unterschiedliche Zielgruppen
Fahrradnetz 2.0: Verschiedene Beteiligungsformate zum Mitreden
Reallabore wie z. B. Wolbecker Straße mit experimenteller Umgestaltung des Straßenraums
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V/0183/2024
Erarbeitung Integriertes Freiraumkonzept Kinderbachtal mit verschiedenen Beteiligungsverfahren
Beteiligungs- und Planungsworkshops zur neuen Bike-Anlage an der Steinfurter Straße/Ecke Vor-
bergweg und zur Sanierung des Dirt Parks in Berg Fidel sowie die Zusammenarbeit von Jugendli-
chen und Verwaltung bei der Entwicklung und Gestaltung der Dirtpark-Anlage am Rand des neuen
York-Quartiers in Gremmendorf
Konzeption und Durchführung des „Erinnerungsjahres 375 Jahre Westfälischer Friede“ als stadt-
gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe (V/0709/2023)
Viele Beteiligungsangebote wurden in Kombination von analogen und digitalen Verfahren durchge-
führt. Zugleich wurde im Rahmen von Pilotanwendungen die vom Land NRW kostenlos zur Verfü-
gung gestellte Beteiligungsplattform „Beteiligung NRW“ erprobt (vgl. dazu Punkt 3).
Im Folgenden werden ein Überblick zur Bearbeitung der Beschlüsse zur Vorlage V/0553/2021 gege-
ben und hieraus Themen bzw. Fragen für das geplante Stadtforum abgeleitet. Die Gliederung der
vorliegenden Berichtsvorlage orientiert sich an einer thematischen Bündelung der jeweiligen Be-
schlüsse des Rates vom 09.02.2022 zur Vorlage V/0553/2021.
2. Stärkung „strukturierte Beteiligung“: Schaffung eines verbindlichen Rahmens („Leitlinien“),
Einrichtung von spezifischen Gremienstrukturen und organisatorische Verankerung in der
Verwaltung
Mit dem Ziel der Stärkung der „strukturierten Beteiligung“ beziehen sich mehrere Beschlüsse des Ra-
tes zur Vorlage V/0553/2021 auf die Erstellung eines verbindlichen Rahmens („Leitlinien“) für Partizi-
pation, deren organisatorische Verankerung in der Verwaltung und die Einrichtung von spezifischen
Gremien des Rates.
Wichtige inhaltliche Grundlagen zur Bearbeitung der Beschlüsse der Vorlage V/0553/2021 hat das
aktuelle Forschungsprojekt des Deutschen Institutes für Urbanistik (Difu) „Strukturierte Beteiligung“
geliefert. Unter der Leitung des Difu (Dr. Bettina Reimann/Dr. Stephanie Bock) haben sich 16 Kom-
munen in einer Workshopreihe mit der Frage beschäftigt, wie die Systematisierung und Qualifizierung
kommunaler Beteiligungskonzepte gelingen kann (https://difu.de/projekte/strukturierte-beteiligung).
Der Abschlussbericht soll im Frühjahr 2024 erscheinen.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Münster einerseits von dem Erfahrungsaustausch mit den
anderen Kommunen profitiert, andererseits hat das Difu vor dem Hintergrund der Projektergebnisse
eine Einordnung der Münsteraner Beteiligungspraxis im Hinblick auf eine strukturierte Beteiligung
vorgenommen (vgl. Anlage 2). Diese Einordnung des Difu wird im Folgenden zur Beschreibung und
Einschätzung des aktuellen Standes in Münster und zur Ableitung der nächsten Schritte herangezo-
gen.
2.1 Schaffung eines verbindlichen Rahmens („Leitlinien“)
Mit dem Beschluss des Rates zur Vorlage V/0553/2021 wurden die „Leitorientierungen für eine Gute
Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“ beschlossen
(V/0553/2021, Anl. 2) (vgl. Anlage 1). Diese Leitorientierungen schreiben verfahrensübergreifende
Qualitätsstandards für Kommunikation und mitgestaltende Beteiligung fest. Im Sinne eines inklusiven
Ansatzes wurden die Leitorientierungen auch in Leichte Sprache „übersetzt“ (vgl.
https://www.muensterzukunft.de/_Resources/Persistent/3/2/4/d/324d8bd87a801f03d363f66543b6d64
f729e95de/Leitorientierungen14032022_end.pdf).
Es war geplant, zur Erörterung der Leitorientierungen ein öffentliches Stadtforum am 10.03.2020
durchzuführen. Dieses musste jedoch coronabedingt mehrfach verschoben werden1. Mit Fokus auf
1 Weitere Informationen zu dem am 10.03.2020 abgesagten und in der Folge mehrfach verschobenen Stadtfo-
rum „Beteiligung weiter de nken“ unter https://www.muensterzukunft.de/aktuelles/beteiligung -weiter-denken.html
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V/0183/2024
die digitale Beteiligung wurde dann am 17.11.2020 das Webforum „Beteiligung in der Stadtentwick-
lung digitaler denken“ durchgeführt2. Daher wurden die Leitorientierungen zunächst auf Basis der
Erfahrungen aus der Münsteraner Beteiligungspraxis, der Auswertung von Leitlinienprozessen aus
anderen Städten und der Nutzung einer diesbezüglichen Metastudie mit fachlicher Beratung von
Herrn Prof. Dr. Klaus Selle erarbeitet und verabschiedet.
Mit den Leitorientierungen liegen – wie am 09.02.2022 vom Rat beauftragt – „verbindliche Standards
für eine transparente, verlässliche und stetige Bürger*innen-Beteiligung“ in Münster vor. Dies bestä-
tigt auch die Einordnung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zum Vorgehen in Münster im
Hinblick auf eine strukturierte Beteiligung (vgl. Anlage 2). Da mit den Leitorientierungen bereits ein
umfassender programmatisch-strategischer Rahmen für strukturierte Beteiligung mit entsprechenden
verfahrensübergreifenden Standards beschlossen worden ist, erscheint das Einsetzen einer trialogi-
schen Arbeitsgruppe (Bürgerinnen und Bürger, Ratspolitik, Verwaltung) zur Erarbeitung der vom Rat
geforderten verbindlichen Standards wenig zielführend. Vielmehr ist in einem trialogischen Verfahren
zu klären, in welchen Punkten bei den vorliegenden Leitorientierungen münsterspezifischer Weiter-
entwicklungsbedarf besteht.
Eine wichtige Weiterentwicklung der Leitorientierungen ist bereits durch den „Leitfaden Inklusive Be-
teiligung“ erfolgt (V/0653/2023). Dieser Leitfaden wurde in einem partizipativen Prozess mit Men-
schen mit Behinderung („Beteiligungspilot*innen“) und einem begleitenden temporären Beirat entwi-
ckelt (vgl. Punkt 4.1). Die Vorlage V/0653/2023 „Münster gemeinsam machen – mit dem Leitfaden
Inklusive Beteiligung die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken“ befindet sich parallel zu
dieser Berichtsvorlage im Beratungsgang.
Die Einordnung des Difu zur strukturierten Beteiligung in Münster hat vor dem Hintergrund der Erfah-
rungen aus den anderen 15 Projektkommunen deutlich gemacht, dass eine Weiterentwicklung der
vorliegenden Leitorientierungen im Hinblick auf drei zusätzliche Instrumente diskutiert werden sollte:
Initiativrechte für Beteiligung, Vorhabenliste zur Erhöhung der Transparenz, Einrichtung einer Beteili-
gungsplattform.
Hierzu sieht der aktuelle Stand folgendermaßen aus:
Initiativrechte: Über eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO
NRW) besteht grundsätzlich bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit, ein Projekt bzw. ein Han-
deln gegenüber Rat und Verwaltung anzuregen. Hierzu würde auch die Anregung zur Durchfüh-
rung einer Beteiligung zu einem bestimmten Gegenstand gehören.
Beteiligungsplattform: Die Einführung einer digitalen Beteiligungsplattform in Münster hat mehr als
20 unterschiedliche Pilotanwendungen erfolgreich durchlaufen. Sie wird seit Februar 2024 als
Standardplattform verwendet (https://beteiligung.nrw.de/portal/muenster/startseite). Ein Portal im
städtischen Internetangebot für alle Beteiligungsmöglichkeiten und -angebote ist in Vorbereitung.
Dies wird unter Punkt 3 weitergehend erläutert.
Vorhabenliste: Mit einer Vorhabenliste sollen Einwohnerinnen und Einwohner über laufende und
neue Projekte der Stadt Münster informiert werden, um Transparenz für eine mitgestaltende Öf-
fentlichkeitsbeteiligung zu schaffen. Vor dem Hintergrund des großen Umfangs vorhandener Listen
in anderen Kommunen (z. B. Heidelberg mit über 100 Projekten digital, Konstanz mit 64 Projekt-
steckbriefen auf insgesamt 96 Seiten in der Printfassung) stellt sich die Frage, ob auf diese Weise
die erforderliche Transparenz für die Öffentlichkeit geschaffen werden kann, wie die Aktualität der
Vorhabenlisten sicherzustellen ist und wie die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden
können.
Daher präferiert die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, auf Basis der v. g. Beteiligungsplatt-
form aktuell, niedrigschwellig und gut auffindbar über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren.
2 Weitere Informationen zum Webforum „Beteiligung in der Stadtentwicklung digitaler denken“ unter
https://www.muensterzukunft.de/aktuelles/webforum -beteiligung -digitaler-denken.html
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V/0183/2024
Diese Einschätzung der Verwaltung basiert auch auf Erkenntnissen aus dem o. g. Difu-Projekt, wo
in dem Austausch mit den Projektkommunen deutlich wurde, dass mit der Erstellung einer Vorha-
benliste und deren Aktualisierung erheblicher Aufwand verbunden ist, während die Vorhabenliste
selber nur bei kleineren Kreisen der Stadtgesellschaft Beachtung findet.
2.2 Einrichtung spezifischer Gremienstrukturen (Beteiligungsgremien)
Zur strukturierten Beteiligung gehören auch spezifische Beteiligungsgremien, die Beteiligungsprozes-
se und die Umsetzung der Leitorientierungen/Leitlinien begleiten sowie Ratsentscheidungen vorberei-
ten. Nach den Beschlüssen zur Vorlage V/0553/2021 soll in Münster die bisherige „Beschwerdekom-
mission“ zum „Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ weiterentwickelt werden.
Aufgrund dieser Beschlusslage wurde eine diesbezügliche Recherche in anderen Kommunen durch-
geführt und der Austausch im o. g. Difu-Projekt genutzt. Im Folgenden werden beispielhaft Köln und
Bonn herangezogen, um die Arbeitsweise entsprechender Gremien zu verdeutlichen. So wurde in
Köln die Beratungszuständigkeit des „Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be-
schwerden“ erweitert. Neben der Vorbereitung der Erledigung von Anregungen und Beschwerden
gemäß § 24 GO NRW von gesamtstädtischer Bedeutung ist der Ausschuss nun vorberatend in
Grundsatzfragen der Beteiligungskultur, der strategischen Förderung des bürgerschaftlichen Enga-
gements sowie der Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zu
beteiligen. In Bonn existiert mit dem Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen („Bür-
ger*innenausschuss“) ebenfalls ein Gremium, das für Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO
NRW mit gesamtstädtischer Bedeutung (im Rahmen der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung),
für die Ausgestaltung und Empfehlung von Beteiligungsverfahren an den Rat sowie die Evaluation
und Weiterentwicklung der Leitlinien Bürgerbeteiligung zuständig ist.
Zugleich soll nach dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Vorlage V/0553/2021 die Einrich-
tung eines „Beirats für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung“ geprüft werden, der als vorberatendes
Gremium eines „Ausschusses für Bürgerinnen und Bürger“ arbeiten würde. Dies wäre dann auch der
Ort des organisierten Austausches von Bürgerinnen/Bürger, Politik und Verwaltung. Beispiele hierfür
finden sich etwa in Bonn, Köln und Wuppertal.
Der Bericht des Difu zur strukturierten Beteiligung in Münster zeigt auf, dass Münster bereits über
verschiedene Beteiligungsgremien verfügt. Diese Gremien sind vor allem anlassbezogen (z. B. tem-
poräre Beiräte für inklusive Beteiligung und für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030).
Münster verfügt allerdings bisher nicht über spezifische Beteiligungsgremien, die Teil der strukturier-
ten Beteiligung sind und die Beteiligungsprozesse und die Umsetzung der Leitorientierungen bzw.
Leitlinien begleiten sowie Rats- und Ausschussentscheidungen vorbereiten.
Die Ausgestaltung der diesbezüglichen Beschlüsse aus der Ratsentscheidung zur Vorlage
V/0553/2021 ist im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Leitorientierungen als weiterer
struktureller Baustein zu klären. Als Zeitpunkt zur Umsetzung bietet sich der Beginn der nächsten
Ratsperiode an, wenn bei der Bildung der Ausschüsse und Festlegungen von Zuständigkeiten der
Ausschüsse oder durch die Festschreibung in den örtlichen Bestimmungen (Hauptsatzung) entspre-
chende Entscheidungen zu treffen sind. Von einer Umsetzung im Laufe dieser Wahlperiode ist drin-
gend abzuraten, da die Bildung eines neuen Ausschusses zur Folge hat, dass das Verfahren über die
Verteilung der Ausschussvorsitze zu wiederholen ist (§ 58 Abs. 6 i. V. m. Abs. 5 GO NRW).
2.3 Verankerung in der Verwaltung
Die Beschlüsse des Rates zur Vorlage V/0553/2021 umfassen auch die Einrichtung einer dezernats-
übergreifenden Struktur zur Entwicklung, Steuerung und Kommunikation von Beteiligungsprojekten.
Der Bericht des Difu zur strukturierten Beteiligung macht deutlich, dass Beteiligung ein Querschnitts-
thema der Verwaltung ist und dass Beteiligung in den Projektkommunen sehr unterschiedlich veran-
kert wird.
Bei den Projektkommunen waren zentrale Koordinierungsstellen häufig im Dezernat der Oberbürger-
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V/0183/2024
meisterin/des Oberbürgermeisters oder in Fachdienststellen für Stadtentwicklung/Stadtplanung ver-
ankert. In der bundesweit anerkannten und häufig als Referenz herangezogenen Kommune Heidel-
berg, die nicht Teil des Difu-Projektes war, ist die Abteilung Bürgerbeteiligung mit einem sehr umfas-
senden Aufgabenspektrum („alle Fragen der Bürgerbeteiligung“) Teil des Amtes für Stadtentwicklung
und Statistik.
Für Münster stellt der Difu-Bericht fest, dass eine enge netzwerkartige Zusammenarbeit zwischen
dem Stadtplanungsamt, Smart City Münster und Münster Marketing stattfindet. Diese hat sich durch
das Kernteam der MünsterZukünfte entwickelt, gefestigt und verstetigt. Ausgehend von diesem Netz-
werkknoten im Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft bestehen entsprechend den jeweiligen Be-
teiligungsaufgaben enge Bezüge zu weiteren Fachämtern (z. B. Mobilität und Tiefbau, KonvOY,
Vermessung- und Katasteramt, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Gesundheits-
amt). Insgesamt macht der Difu-Bericht deutlich, dass mit der engen Kooperation der vorgenannten
Ämter in Münster bereits ein erfolgreicher Weg für eine zukunftsweisende Beteiligungskultur einge-
schlagen wird.
3. Stärkung der digitalen Beteiligung: Einführung einer digitalen Beteiligungsplattform und
Einbindung in den städtischen Internetauftritt („Partizipationsportal“)
Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0553/2021 wurde die Verwaltung beauftragt, neben den analogen
Beteiligungsverfahren auch die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch weiter auszubauen.
Konkret sollen dazu die vorhandenen Informationsseiten der Stadt Münster zu einem Partizipations-
portal weiterentwickelt werden. Hier sollen alle Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten, zu aktuel-
len Beteiligungsprojekten und zu zukünftigen Beteiligungsangeboten gebündelt werden.
Hierfür sollten die Potenziale von bestehenden Beteiligungsplattformen wie „Beteiligung NRW“ und
„CONSUL“ geprüft werden. Die Aufgabe, Münster noch besser online zugänglich zu machen sowie
umfassende und niedrigschwellige Online-Beteiligung zu ermöglichen, ist auch Teil der im September
2023 vom Rat beschlossenen Smart City Strategie Münster (V/0243/2023, Maßnahme 6.2 a).
3.1 Einführung und Nutzung des Beteiligungsplattform „Beteiligung NRW“ als Standardplatt-
form
Zur Umsetzung dieser Beschlusslage haben die Stabsstelle Smart City und das Stadtplanungsamt
die vom Land NRW kostenlos zur Verfügung gestellte Beteiligungsplattform „Beteiligung NRW“, die
Beteiligungsplattform CONSUL (Open Source) sowie die Beteiligungsplattform „Stuttgart meine Stadt“
als Beispiel für eine Eigenentwicklung auf Umsetzung bzw. Adaption für Münster geprüft. Die 18 Prüf-
kriterien waren u.a.: Funktionalität, Datenschutz/-sicherheit, personeller Aufwand, aktueller techni-
scher Stand (vgl. Anlage 3).
Im Ergebnis zeigt sich, dass die vom Land bereitgestellte Plattform „Beteiligung NRW“ alle notwendi-
gen Werkzeuge beinhaltet und als geeignetste Lösung angesehen werden kann, um den Anforderun-
gen gelungener Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster gerecht zu werden. Besonders hervorzuheben
ist, dass die Daten sicher auf Servern beim Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW)
verarbeitet werden, so dass keine kommunalen Ressourcen gebunden werden. „Beteiligung NRW“
wird bereits von zahlreichen, auch größeren Kommunen erfolgreich genutzt (z.B. Aachen, Bielefeld,
Duisburg, Krefeld, Oberhausen). Auch in Münster wurden in einer Testphase von Juni 2022 bis Juni
2023 unterschiedliche Beteiligungsprozesse erfolgreich über die Plattform durchgeführt (vgl. Anlage
4).
Im Juli 2023 wurde zudem der Mängelmelder der Stadt Münster über „Beteiligung NRW“ neu abgebil-
det und kann nun über den Internetauftritt der Stadt komfortabel genutzt werden (https://www.stadt-
muenster.de/service/maengelmelder). Er erfreut sich guter Akzeptanz und intensiver Nutzung (bisher
rd. 3.100 Meldungen; Stand Anfang März 2024).
Für die Nutzung von „Beteiligung NRW“ fallen weder Lizenzgebühren noch anderweitige Anschaf-
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fungs- oder Betriebskosten an. IT.NRW entwickelt die Plattform im Verbund mit den kommunalen
Partnern stetig nutzerinnen- und nutzerorientiert weiter. Ebenfalls kostenfrei sind fachliche Schulun-
gen für alle einzelnen Anwenderinnen und Anwender im Stadtkonzern. Damit entfallen die bisherigen
Kosten für die Nutzung von Beteiligungsportalen externer Anbieterinnen und Anbieter und in der Ver-
waltung wird zunehmend eigene Expertise aufgebaut.
Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen aus dem Testbetrieb von „Beteiligung NRW“ in Münster,
dem erfolgreichen Start des auf Münster angepassten Mängelmelders und der kostenfreien Imple-
mentierung, Weiterentwicklung und Schulungsangebote etabliert die Verwaltung seit Februar 2024
„Beteiligung NRW“ als Standardplattform für digitale Öffentlichkeitsbeteiligung. In explizit begründba-
ren Einzelfällen (z.B. Erfordernis besonderer Leistungen) können gegebenenfalls auch andere Betei-
ligungsplattformen zum Einsatz kommen.
Für die Einführung und Nutzung von „Beteiligung NRW“ sind entsprechende organisatorische Rege-
lungen bereits durch die Verwaltungsführung getroffen worden. So fungiert die Stabsstelle Smart City
als interner Dienstleister für die Beteiligungsplattform. Sie koordiniert insbesondere das verwaltungs-
interne Anwender*innen-Treffen, das sich im Zuge des Testbetriebes etabliert hat, und die lokale Nut-
zer*innen-Verwaltung (z.B. Kontenerstellung, Rollen, Rechte). Die Inhalte der jeweiligen Beteili-
gungsmaßnahmen sind aufgrund der Fachlichkeit aus den jeweiligen Ämtern bereitzustellen und die
jeweiligen Projekte von diesen auf der Beteiligungsplattform zu betreuen. Die Stabsstelle Smart City
unterstützt auch hierbei die Ämter und Einrichtungen.
Der Bericht des Difu zur strukturierten Beteiligung weist darauf hin, dass für einen wirksamen und
erfolgreichen Einsatz einer Beteiligungsplattform die Abläufe und Zusammenarbeit in der Verwaltung
zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sind. Ebenso wird auf ein Commitment (Verpflichtung)
der daran mitwirkenden Ämter und Fachbereiche verwiesen. Durch den bereits erfolgreich absolvier-
ten Testbetrieb zu „Beteiligung NRW“ wurden in der Stadtverwaltung bereits entsprechende Routinen
und Strukturen etabliert, die inzwischen auch durch Beschluss des Verwaltungsvorstands formell be-
stätigt wurden.
3.2 Erstellung und Aufbau einer Beteiligungs-Landingpage (Landeseite/Ankunftsseite) im städ-
tischen Internetauftritt („Partizipationsportal“)
Weil die Beteiligungsplattform „Beteiligung NRW“ vom Land NRW bereitgestellt wird, bedarf es im
Rahmen des Internetauftritts der Stadt Münster einer attraktiven und gut kommunizierbaren „Landing-
page“ (Landeseite/Ankunftsseite) im Sinne eines Partizipationsportals.
Ziel ist eine ansprechend gestaltete Bündelung aller analogen und digitalen Beteiligungsmöglichkei-
ten für Bürgerinnen und Bürger auf einer Internetseite (vgl. V/0553/2021, „Kommunikation aller Betei-
ligungsangebote an zentraler Stelle im Internetangebot der Stadt Münster“). Neben Online-
Beteiligungsmöglichkeiten sollen hier auch Hintergründe und Termine analoger Beteiligungsprozesse
hinterlegt werden. Zudem soll die Seite Informationen zu weiteren Möglichkeiten der Bürgerinnen-
und Bürgerbeteiligung bündeln (z.B. Möglichkeiten nach §§ 24 - 26 GO NRW).
Bislang sind viele Beteiligungsprozesse zwar auch auf den Internetseiten der Stadt Münster zu fin-
den, sie sind jedoch nicht gebündelt, sondern oftmals nur über Unterseiten der verantwortlichen Äm-
ter auffindbar. Dies wird mit einer zentralen Landingpage zur Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich ver-
bessert.
Ausgangsbasis soll dabei die bisherige, derzeit noch im „Drei-Spalten-Format“ bestehende Seite
„Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung“ (www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung) sein, die somit
aktualisiert in das moderne Panoramaformat überführt wird. Für eine bessere Kommunikation dieses
neuen Angebotes soll die Landingpage künftig unter einem eingängigen Titel geführt werden. Beteili-
gung in Münster bekommt so perspektivisch eine zentrale virtuelle Adresse (Kurz-URL).
Sowohl für die Beteiligungsplattform als auch für die Landingpage soll frühzeitig die Perspektive von
Nutzerinnen und Nutzern einbezogen werden. Daher sollen Funktionalitäten auf dem für den
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20.06.2024 geplanten Stadtforum „Lokale Demokratie stärken – Öffentlichkeitsbeteiligung weiterent-
wickeln“ diskutiert werden. Die zu entwickelnde Landingpage kann voraussichtlich nach den Sommer-
ferien NRW in Betrieb gehen.
4. Weitere Instrumente/Ansätze zur Stärkung der mitgestaltenden Beteiligung
4.1 Inklusive Beteiligungsansätze ausbauen – Zugänglichkeit von Beteiligung und Vielfalt in
der Beteiligung stärken
Im Sinne eines inklusiven Ansatzes ist es klares Ziel der „systematischen Weiterentwicklung der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung“, die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in Münster zu ermöglichen,
unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe, Alter, Bildungs-
grad, Geschlecht, Gesundheit, Herkunft oder anderen Merkmalen. Dies dient auch der Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. des Aktionsplans Münster „Münster auf dem Weg zur in-
klusiven Stadt (V/0125/2013) sowie der Beschlüsse zu einer partizipativen und inklusiven Beteiligung
und Stadtentwicklung im Rahmen der MünsterZukünfte (V/0487/2021, TOP 9).
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0553/2023 ist die Verwaltung beauftragt worden, dafür zu sorgen,
„dass im Sinne eines inklusiven Ansatzes analoge und digitale Beteiligungsangebote so gestaltet
werden, dass sie grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar und zugänglich sind“.
In Umsetzung dieses Beschlusses ist der „Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und
weitere Empfehlungen“ erarbeitet worden (V/0653/2023). Dieser Leitfaden wurde in einem partizipati-
ven Prozess mit Menschen mit Behinderung („Beteiligungspilot*innen“) und einem begleitenden tem-
porären Beirat entwickelt. Mit dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ liegt nun erstmals ein münster-
spezifischer Kriterienkatalog vor, der nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für Alle die
Zugänglichkeit von Beteiligungsangeboten strukturell verbessern soll.
Der „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ stellt zugleich eine wichtige münsterspezifische Weiterentwick-
lung der „Leitorientierungen für Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ dar, die in dieser Form bei den ande-
ren Kommunen des Difu-Projektes „Strukturierte Beteiligung“ nicht zu finden ist. Die Vorlage
V/0653/2023 „Münster gemeinsam machen – mit dem Leitfaden Inklusive Beteiligung die mitgestal-
tende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken“ befindet sich parallel zu dieser Berichtsvorlage im Bera-
tungsgang.
Auch wenn hiermit bereits wichtige Grundlagen für eine inklusivere Zugänglichkeit von Beteiligungs-
angeboten und damit die Voraussetzung für eine vielfältigere Beteiligung geschaffen werden, bleibt
„das Hören der Stillen“, die Verbesserung der Zugänglichkeit von Beteiligung und die Verbreiterung
der Beteiligung eine zentrale Aufgabe. Daher soll auch diese Thematik beim geplanten Stadtforum
„Lokale Demokratie stärken – Öffentlichkeitsbeteiligung weiterentwickeln“ (20.06.2024) weiter vertieft
werden.
4.2 Weitere Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadtentwicklung
Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0553/2021 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen in der Stadtentwicklung systematisch und strukturell weiterzuentwi-
ckeln und hierzu auch die Möglichkeiten aus dem erfolgreichen Smart City-Förderantrag zu nutzen.
Wie bereits in der Begründung zur Vorlage V/0553/2021 ausgeführt, hat die Verwaltung zur Umset-
zung des Beschlusses zwei Vorhaben initiiert und umgesetzt:
Zur strukturellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung wurde diese Thematik als
Vertiefungsmodul der Stadt Münster im Difu-Projekt „Strukturierte Beteiligung – wie gelingt es?“
verankert und in Kooperation von Stadtplanungsamt und dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien durchgeführt.
Zur Stärkung der digitalen Beteiligung wurde im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte
Smart Cities“ von der Stabsstelle Smart City das Projekt „ePart MS-LAB | Digitale Kinder- und Ju-
gendbeteiligung findet Stadt“ entwickelt und koordiniert.
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Das Projekt „ePart MS-LAB“ setzte sich aus drei Teilbausteinen zusammen, die jeweils von unter-
schiedlichen Ämtern betreut und von Smart City Münster im Hinblick auf das Gesamtprojekt zusam-
mengeführt wurden. Diese Teilbausteine sind:
VOTE Jugendrat – Strategisch beteiligen (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien)
DEIN Gievenbeck – kreativ begeistern (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Jugendsozialar-
beit Gievenbeck, Amt für Schule und Weiterbildung/Stabsstelle „Digitale Bildung“, Stadtplanungs-
amt)
CODE Jugend hackt – Digital befähigen (Amt für Schule und Weiterbildung/Stabsstelle „Digitale
Bildung“)
Zu beiden Projekten liegen mittlerweile Abschlussberichte vor, die nach fachlicher Auswertung mit
entsprechenden Schlussfolgerungen in die jeweiligen Ausschüsse und in den Jugendrat eingebracht
werden sollen.
Im Bericht des Difu zur Einordnung des Vorgehens in Münster wird die ämterübergreifende und part-
nerschaftliche Zusammenarbeit der beteiligten Ämter und Stabsstellen bei der Stärkung der Kinder-
und Jugendbeteiligung in der Stadtentwicklung ausdrücklich gewürdigt.
4.3 Weitere Stärkung der dialogorientierten Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Konzeption
von losbasierten Bürger*innen-Räten für Fragestellungen der Stadtentwicklung
Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0553/2021 wurde die Verwaltung zur Konzeption von losbasierten
Bürger*innen-Räten für Fragestellungen der Stadtentwicklung beauftragt. Charakteristische Merkmale
von Bürger*innen-Räten sind eine zufallsgestützte Auswahl der Teilnehmenden, um eine statistische
Repräsentativität sicherzustellen, und ein intensiver Dialog in einer definierten Gruppe mit dem Ziel,
Empfehlungen für die parlamentarischen Gremien (Rat) zu erarbeiten.
Diese Beschlusslage wurde durch den Ratsbeschluss zum Haushaltsbegleitantrag „Beteiligungsmög-
lichkeiten der Einwohner*innen Münsters an der kommunalpolitischen Meinungsbildung und Ent-
scheidung stärken – Bürger*innenrat erproben“ (Rat 14.12.2022) weiter konkretisiert. Dieser Be-
schluss umfasst die Konzeption eines losbasierten und projektorientierten Bürger*innen-Rates mit
beratender Funktion. Die Ergebnisse sollen als Entscheidungshilfen den politischen Gremien vorge-
legt werden (Rat als demokratisch legitimierte Entscheidungsinstanz). Für ein Pilotprojekt soll ein strit-
tiges Thema der Stadtentwicklung ausgewählt und extern begleitet werden.
In Umsetzung dieser Beschlüsse hat sich die Verwaltung intensiv mit Bürger*innen-Räten anderer
Städte beschäftigt und deren Erfahrungen im Hinblick auf thematische Schwerpunkte, Ergebnisse,
Organisation und Aufwand ausgewertet. Hierüber hat die Verwaltung am 14.09.2023 im Ausschuss
für Stadtplanung und Stadtentwicklung berichtet.
Aus der Auswertung von Bürger*innen-Räten anderer Städte bleiben folgende Punkte festzuhalten:
Bürger*innen-Räte erfordern einen hohen methodischen Aufwand für eine annähernd repräsentati-
ve Zusammensetzung des Bürger*innen-Rates, eine sehr sorgfältige Prozessgestaltung und eine
entsprechende kommunikative Begleitung.
Es werden ausreichende Vorbereitungs-, Durchführungs- und Umsetzungszeiträume benötigt, um
zu einem qualitativ guten Verfahren zu kommen.
In den Erfahrungs- und Evaluationsberichten wird immer wieder betont, dass die Fragestellung für
einen Bürger*innen-Rat nicht zu allgemein formuliert werden darf, sondern konkretisiert werden
muss.
Von hoher Bedeutung sind die Wertschätzung der Empfehlungen des Bürger*innen-Rates durch
Politik und Verwaltung sowie eine nachvollziehbare Verarbeitung der Empfehlungen durch das po-
litisch-administrative System.
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Als Ergebnisse der Arbeit von Bürger*innen-Räten mit dem Schwerpunkt „Klimaneutralität“ finden
sich häufig inhaltlich bereits (weitgehend) bekannte Empfehlungen auf relativ abstraktem Niveau,
die mit einem hohen Ressourcenaufwand (finanziell, personell) erarbeitet wurden.
Die Verwaltung hat auf Basis dieser Erkenntnisse Eckpunkte für einen möglichen Bürger*innen-Rat in
Münster entwickelt. In einem interfraktionellen Arbeitskreis Anfang November 2023, bei dem alle
Fraktionen und die Ratsgruppe vertreten waren, wurden die Möglichkeiten für einen Bürger*innen-Rat
in Münster weitergehend erörtert. Es wurde insbesondere diskutiert, an welchen Themen der Stadt-
entwicklung, zu denen noch keine Beteiligungsergebnisse vorliegen, ein Bürger*innen-Rat ansetzen
kann und welche Art von Empfehlungen erarbeitet werden können.
Festzuhalten bleibt, dass im interfraktionellen Arbeitskreis keine konsensfähige Fragestellung für ei-
nen Bürger*innen-Rat identifiziert werden konnte. Es bestand weitreichender Konsens, dass das In-
strument des Bürger*innen-Rates dann einzusetzen ist, wenn es für eine sachgerechte Bearbeitung
bzw. Beantwortung einer spezifischen Fragestellung geeignet ist.
Im Hinblick auf das methodische Vorgehen bleibt anzumerken, dass in der Verwaltung bereits um-
fangreiche Erfahrungen zu losbasierten Beteiligungsverfahren vorliegen (z. B. langjährige Durchfüh-
rung von zufallsgestützten Bürger*innen-Umfragen und die Arbeit mit einer Zufallsjury beim „Wettbe-
werb Vielfalt“ im Rahmen der MünsterZukünfte). Insofern wäre die Verwaltung methodisch in der La-
ge, bei einer geeigneten Fragestellung das Instrument des Bürger*innen-Rates einzusetzen.
Die Diskussionen in dem interfraktionellen Arbeitskreis haben noch einmal unterstrichen, dass zentra-
les Ziel der mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung die Stärkung der lokalen Demokratie ist. Damit
stellt sich auch an Bürger*innen-Räte die Frage, wie dieses Instrument zur Stärkung der lokalen De-
mokratie beitragen und wie eine synergetische Verbindung mit der repräsentativen Demokratie aus-
sehen kann. Daher ist bei dem geplanten Stadtforum im Hinblick auf Bürger*innen-Räte einerseits zu
diskutieren, welche Chancen sich für die Demokratieentwicklung ergeben würden, andererseits ist zu
erörtern, mit welchen Kriterien sich geeignete Fragestellungen für einen Bürger*innen-Rat in Münster
identifizieren lassen.
4.4 Aufbau eines zufallsgestützten Bürger*innen-Panels für regelmäßige Befragungen
Mit Hilfe eines zufallsgestützten Bürger*innen-Panels können feste Teilnehmendengruppen für re-
gelmäßige Onlinebefragungen aufgebaut werden. Das Panel bietet die Möglichkeit, dieselben Perso-
nen zu verschiedenen Zeitpunkten zu befragen. Damit würde das Panel als kontinuierliches Reso-
nanzorgan für aktuelle kommunale Stadtentwicklungsfragen dienen sowie kurze und niedrigschwelli-
ge Befragungen zu aktuellen Themen ermöglichen.
Gegenwärtig findet die konzeptionelle Entwicklung des Instrumentes statt: Dies umfasst die Konzepti-
on eines Datenschutzkonzeptes, einer Akquisestrategie für die Befragten und eines Anreizsystems
zur Teilnahme am Befragungspanel. Zur Vorbereitung fand ebenfalls ein intensiver fachlicher Aus-
tausch mit Städten statt, die bereits ein Panel etabliert haben bzw. gerade aufbauen (Koblenz, Stutt-
gart). Die Verwaltung plant, nach Klärung der relevanten inhaltlichen, organisatorischen und ressour-
cenbezogenen Fragen einen Verfahrensvorschlag mit Aufwandsschätzung vorzulegen.
4.5 Partizipatorische Verfahren für die Evaluation der Prozesse mitgestaltender Öffentlich-
keitsbeteiligung
Die Beschlüsse zur Vorlage V/0553/2021 umfassen die Entwicklung partizipatorischer Verfahren zur
Evaluation der mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies unterstützt noch einmal ausdrücklich
Intentionen der Leitorientierungen für „Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“, die deren Anwendung als „ler-
nendes System“ verstehen (vgl. Anlage 1, Punkt 3 in Verbindung mit den Punkt 4/letzter Absatz und
Punkt 6).
Die Verwaltung hat im ersten Schritt einen Evaluationsfragebogen für Beteiligungsveranstaltungen
entwickelt. Beim Stadtforum „Münster wird Klimastadt“ wurde dieses Instrument eingesetzt und wird
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V/0183/2024
auch bei künftigen Stadtforen wieder Verwendung finden. Perspektivisch soll eine Befragung von
Teilnehmenden auf möglichst viele Veranstaltungen der mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung
ausgedehnt werden.
Beim Projekt „ePart MS-LAB | Digitale Kinder- und Jugendbeteiligung findet Stadt“ wurden mit exter-
ner Unterstützung verschiedene Evaluationsverfahren erprobt (vgl. Punkt 4.2). Dies schließt Frage-
bögen für die Teilnehmenden des Jugendrat-Workshops und Leitfäden für Spontaninterviews ein.
Auch beim Projekt „Leitfaden für Inklusive Beteiligung“ fand eine regelmäßige Rückkopplung zu den
Beteiligungspilot*innen statt. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation wichtiger Beteili-
gungsverfahren analog zum Vorgehen beim Projekt „ePart MS-LAB“ wäre grundsätzlich wünschens-
wert. Allerdings werden der hierfür erforderliche verwaltungsinterne Aufwand und eine dafür notwen-
dige externe Beauftragung nur in ausgewählten Fällen leistbar sein. Die Evaluation zu „ePart MS-LAB
konnte aus Fördermitteln finanziert werden.
5. Geplantes Stadtforum „Lokale Demokratie stärken – Beteiligung weiterentwickeln
(20.06.2024)
Die Verwaltung plant auf der Basis der hier dargestellten Arbeitsstände und skizzierten Themen bzw.
offenen Fragen die Durchführung eines Stadtforums „Lokale Demokratie stärken – Beteiligung wei-
terentwickeln“ (20.06.2024). Hier sollen im Austausch von Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung
für einzelne Themenbereiche im Sinne eines Trialogverfahrens Empfehlungen zur Weiterentwicklung
der Beteiligung erarbeitet werden.
Auf Basis der Beschlüsse zur Vorlage V/0553/2021 und der zwischenzeitlichen Bearbeitungsergeb-
nisse sind für das Stadtforum folgende Themenschwerpunkte geplant. Diese Themenschwerpunkte
sollen anhand von Leitfragen in parallelen und moderierten Workshops durch Einwohnerinnen und
Einwohner, Akteurinnen und Akteure der Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung bearbeitet werden:
Strukturierte Beteiligung weiterentwickeln
Auf der Basis der Einordnung des Difu zum Stand der strukturierten Beteiligung ist hier zu diskutie-
ren, welche zusätzlichen Instrumente die Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster weiter qualifizieren
können, indem sie die Transparenz erhöhen oder Anträge auf Beteiligungsverfahren standardisie-
ren. In diesem Kontext sind auch die Rolle von Beteiligungsgremien und die Verankerung in der
Verwaltung zu thematisieren (vgl. Kap. 2.1 – 2.3).
Digitale Beteiligung weiterentwickeln
Für die Einführung eines „Partizipationsportals“ sind schon weitgehende Vorarbeiten geleistet wor-
den. Die Plattform „Beteiligung NRW“ wird bereits genutzt. In die nächsten Schritte soll möglichst
früh die Perspektive der Nutzer*innen einbezogen werden. Daher sollen auf dem Forum Empfeh-
lungen erarbeitet werden, welche Funktionen notwendig und sinnvoll sind und wie diese Funktio-
nen niederschwellig sowie nutzerinnen- und nutzerorientiert gebündelt in Internetangebot der Stadt
Münster an zentraler Stelle angeboten werden können (vgl. Kap. 3.1 – 3.2).
Gemeinsam Stadtmachen weiterentwickeln
Die MünsterZukünfte, der Klimastadt-Prozess und nicht zuletzt auch die Konzeption des „Erinne-
rungsjahres 375 Jahre Westfälischer Friede“ haben gezeigt, dass Münster durch vielfältiges zivil-
gesellschaftliches Engagement geprägt ist, in dem sich Einwohnerinnen und Einwohner, Gruppen,
Initiativen, Organisationen und Unternehmen selbstbestimmt, nicht-kommerziell und gemeinwohl-
orientiert an der Gestaltung der Stadt beteiligen. Damit besteht ein großes Potenzial, mitgestalten-
de Öffentlichkeitsbeteiligung in Richtung einer koproduktiven Stadtentwicklung im Sinne eines ge-
meinschaftlichen „Stadtmachens“ zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
Im Stadtforum soll erarbeitet werden, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, um das gemein-
schaftliche „Stadtmachen“ zu fördern, welche Themen sich hierfür besonders eignen und wie Pro-
zesse des „gemeinsam Stadtmachens“ erfolgreich zu gestalten sind. Im Hinblick auf die Frage
möglicher Instrumente enthält die Vorlage V/0553/2021 schon erste Vorschläge wie z. B. Koopera-
tionsvereinbarungen, stadtentwicklungspolitische Willensbekundungen zur Legitimation der Arbeit
von Stadtmacher*innen sowie strukturelle Instrumente (notwendige Ressourcen etc.).
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V/0183/2024
Losbasiert + intensiv: Chancen und Grenzen von Bürger*innen-Räten und verwandten Zufallsver-
fahren
Vor dem Hintergrund der Beschlusslage und der Diskussionsergebnisse im Interfraktionellen Ar-
beitskreis „Bürger*innen-Rat für Münster“ ist einerseits zu diskutieren, wie dieses Instrument zur
Stärkung der lokalen Demokratie beitragen und wie eine synergetische Verbindung mit der reprä-
sentativen Demokratie aussehen kann. Andererseits soll sehr konkret erörtert werden, mit welchen
Kriterien sich geeignete Fragestellungen für einen Bürger*innen-Rat in Münster identifizieren las-
sen (vgl. Kap. 4.3).
Die Stillen hören – Beteiligung zugänglicher und vielfältiger machen
Mit dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ liegt erstmals ein münsterspezifischer Kriterienkatalog
vor, der nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für Alle die Zugänglichkeit von Beteili-
gungsangeboten strukturell verbessern soll. Auch wenn hiermit bereits wichtige Grundlagen für ei-
ne inklusivere Zugänglichkeit von Beteiligungsangeboten und damit die Voraussetzung für eine
vielfältigere Beteiligung geschaffen werden, bleibt „das Hören der Stillen“ und die Verbreiterung
der Beteiligung eine zentrale Aufgabe. Es ist zu diskutieren, wie eine niedrigschwellige Kommuni-
kation unterstützt und die „stillen Bevölkerungsgruppen“ besser erreicht werden können (vgl. Kap.
4.1). Als Informationsgrundlage könnten auch noch einmal die Ergebnisse der Bürger*innen-
Umfrage 2018 mit dem Schwerpunkt „Bürger*innen-Beteiligung“ handlungsorientiert herangezogen
werden (V/0674/2018).
Den Bogen für diese Themenbereiche soll eine Keynote zum Thema „Demokratie wirksam fördern –
Handlungsempfehlungen für eine demokratische Praxis“ aufspannen. In der gleichnamigen aktuellen
Veröffentlichung der Stiftung Mitarbeit skizziert Roland Roth sechs Handlungsbereiche einer vielfälti-
gen Demokratie. Diese würden nicht nur einen guten demokratiepolitischen Rahmen für das Stadtfo-
rum bilden, sondern auch die sehr aktuelle Frage adressieren, wie die repräsentative Demokratie
durch „partizipative Innovationen“ vor Ort gestärkt werden kann.
Um den Kreis der Teilnehmenden am geplanten Stadtforum zu verbreitern und möglichst vielfältig zu
gestalten, ist geplant, bis zu 500 zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner anzuschreiben
und zum Stadtforum einzuladen. Je nach Höhe des Rücklaufs wären aus dem Kreis der Zusagen
gegebenenfalls dann die entsprechenden Teilnehmenden auszulosen.
Auf Basis der im Stadtforum erarbeiteten Empfehlungen und der in dieser Vorlage dargestellten Ar-
beitsergebnisse sollen dann im Herbst 2024 in einer Vorlage an den Rat Beschlussvorschläge zur
weiteren Stärkung der strukturellen und instrumentellen Beteiligung vorgelegt werden.
I.V.
gez. gez.
Markus Lewe Robin Denstorff
Oberbürgermeister Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipati-
on und Koproduktion in Münster (= V/0553/2021, Anlage 2)
Anlage 2: Deutsches Institut für Urbanistik/Difu (Dr. Bettina Reimann/Dr. Stephanie Bock): Struktu-
rierte Beteiligung: Kommunale Praxis und Einordnung des Vorgehens in Münster. Berlin.
Anlage 3: Vergleichstabelle der Beteiligungsplattformen „Beteiligung NRW“, CONSUL und „Stutt-
gart – meine Stadt“ als Beispiel für eine Eigenentwicklung
Anlage 4: Übersicht der Pilotanwendungen auf „Beteiligung NRW“ (Mitte 2022 - Mitte 2023)
V_0183_2024_Anlage_3_Beteiligungsplattformen_Vergleich
2514 Zeichen
Vergleichspunkt Beteiligung.nrw.de CONSUL Eigenentwicklung (Beispiel Stuttgart) Vergleichskategorie Funktionalität Kartentools ✔ (X) ✔ Befragungen ✔ ✔ ✔ Ideen melden ✔ ✔ ✔ Veranstaltungs- management ✔ X X Login-Funktion ✔ ✔ ✔ Dokumentation der Ergebnisse ✔ ✔ (X) Vergleichskategorie Datenschutz- und sicherheit Wo liegen Daten, wer ist verantwortlich für Datensicherung / Archivierung? ✔ IT.NRW (X) citeq (zusätzlicher Aufwand) (X) citeq (zusätzlicher Aufwand), ggf. Dienstleister Wer ist für IT- Sicherheit verantwortlich? ✔ IT.NRW (X) citeq (zusätzlicher Aufwand) (X) citeq (zusätzlicher Aufwand), ggf. Dienstleister Wer ist für Datenschutz verantwortlich? ✔ Sachbearbeiter*in + IT.NRW (X) SachbearbeiterIn + citeq (zusätzlicher Aufwand) (X) SachbearbeiterIn + citeq (zusätzlicher Aufwand), ggf. Dienstleister Wie verlässlich ist das System? ✔ Seit 2015 produktiv (X) seit 2015 produktiv in Madrid (u.v.a.), aber zusätzlicher Aufwand bei der citeq (X) Betrieb Stuttgart seit 2015; aktuell (Beschluss 06/2023) umfassender Relaunch geplant Vergleichskategorie personeller Aufwand Wie aufwändig ist Adaption oder Weiterentwicklung? (X) bedingt möglich über open.nrw / IT.NRW (X) etablierte open-source- Software: flexibel möglich, aber aufwändig X flexibel möglich, aber sehr aufwändig (Relaunch in Stuttgart sehr kostenintensiv) Systembereitstellung und -pflege ✔ kostenfrei über IT.NRW (X) citeq (zusätzlicher Aufwand) (X) citeq (zusätzlicher Aufwand), ggf. Dienstleister Schulungen ✔ kostenfrei über IT.NRW (X) evtl. im deutschsprachigen Raum verfügbar, sonst selbst zu organisieren X komplett selbst zu organisieren Vergleichskategorie aktueller technischer Stand Testsystem verfügbar ✔ ✔ X Produktivsystem verfügbar ✔ X X Produktivsystem bereits genutzt ✔ X X inhaltliche Bespielung Aufwand in Fachämtern für alle drei Beteiligungswerkzeuge vergleichbar Erforderlich: Gesamt-Koordination durch ein Redaktionsteam Beteiligungsportal / Landing Page unabhängig von Entscheidung für eins der drei Beteiligungswerkzeuge gesondert nötig Vorschlag: Panorama-Webseite, erarbeitet durch Redaktionsteam Legende ✔ = vorhanden / keine Probleme zu erwarten (X) = nicht vorhanden, ggf. mit vertretbarem Aufwand nachrüstbar X = nicht vorhanden, nur mit sehr hohem Aufwand nachrüstbar (wenn überhaupt) Anlage 3 zu Vorlage V/0183/2024 Vergleichstabelle der Beteiligungsplattformen "Beteiligung NRW", "CONSUL" und "Stuttgart"
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0183/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2024
- Erstellt
- 06.03.2024 19:02