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1623/2026

Weiterentwicklung BIC, Teilbereich Schulbau und Budgetierung Schulmieten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.06.2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
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Beschlussvorlage Rat

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Dezernat, Dienststelle  
II/202/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1623/2026 
Freigabedatum 
 26.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterentwicklung BIC, Teilbereich Schulbau und Budgetierung Schulmieten  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt: 
 
1. Für die aus den mittelbar haushaltswirksamen Schulbaumaßnahmen der Gebäu-
dewirtschaft resultierenden haushaltswirksamen Schulmieten soll ab dem Haus-
haltsjahr 2027 eine Budgetierung eingeführt werden. Der Rat nimmt dabei zur 
Kenntnis, dass die aus beschlossenen Bauprojekten resultierenden Schulmieten 
bis zum Jahr 2036 voraussichtlich ein Volumen von rund 659,39 Mio. Euro errei-
chen und daraus eine hohe Belastung des Haushaltes entstehen wird.  
 
2. Das Budget für die Schulmieten wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rah-
menbedingungen für die Jahre 2027 ff. auf folgende Maximalwerte vom Rat festge-
legt: 
 
Haushaltsjahr Budget für Schulmieten 
2027 335.402.339 € 
2028 389.187.339 € 
2029 442.287.339 € 
2030 488.487.339 € 
2031 548.307.339 € 
2032 600.117.339 € 
2033 614.437.339 € 
2034 614.437.339 € 
2035 636.917.339 € 
2036 659.387.339 € 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den beschlossenen Baumaßnahmen, mit 
denen noch nicht begonnen worden ist, eine Revision vorzunehmen, welche dieser 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Maßnahmen zwingend innerhalb des Budgets realisiert werden sollen. Neue Maß-
nahmen sind über Depriorisierung anderer Maßnahmen innerhalb des Schulmie-
tenbudgets zu realisieren.  
 
4. Die städtischen Gremien werden über das Ergebnis der Revision sowie über die 
wesentlichen Ergebnisse des laufenden Budgetcontrollings unterrichtet. Zu Letzte-
rem wird seitens der Verwaltung ein regelmäßiges Berichtsformat ausgearbeitet 
und den Gremien vorgestellt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Management Summary: 
 
Der Rat hat am 12.05.2026 ein Konzept zur Optimierung des Bauinvestitionscontrol-
lings (BIC) einschließlich eines Investitionskorridors beschlossen. Dieser Korridor be-
zieht sich auf die unmittelbar im Haushalt veranschlagten baulichen Investitionen. 
 
Für den Haushalt und die Gesamtsteuerung sind des Weiteren die sog. mittelbaren In-
vestitionen von großer Bedeutung, die von der Gebäudewirtschaft vorfinanziert und 
nach Fertigstellung durch Mieten aus dem städtischen Haushalt refinanziert werden. 
Im Fokus stehen dabei insbesondere die Schulbauinvestitionen. 
 
Die Schulmieten sind bereits in den vergangenen zehn Jahren deutlich um 146% auf 
rd. 267 Mio. € gestiegen. Durch bereits beschlossene Maßnahmen werden die Schul-
mieten bis zum Jahr 2036 mit rund 659 Mio. € auf mehr als das Doppelte anwachsen. 
Hinzu kommen weitere Maßnahmen, die noch nicht beschlossen worden sind.

4 
 
Unter Beratung von Partnerschaften Deutschland (PD) hat sich die Verwaltung im 
letzten Jahr intensiv mit dieser Entwicklung und möglichen Gegensteuerungsmaßnah-
men befasst. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, eine verbindliche Budgetierung für die 
zukünftige Entwicklung der Schulmieten einzuführen. Damit sollen die Schulmieten bis 
zum Jahr 2036 auf die sich sukzessiv entwickelnde Höhe der bereits beschlossenen 
Maßnahmen begrenzt werden. Neue Maßnahmen dürfen ausschließlich innerhalb des 
festgelegten Finanzrahmens realisiert werden. Damit neue Maßnahmen beschlossen 
und finanziert werden können, ist eine Revision bereits beschlossener, aber noch 
nicht begonnener Maßnahmen erforderlich, um Priorisierungen anzupassen und Fi-
nanzierungsspielräume z.B. für die Umsetzung von neuen Maßnahmen zu schaffen. 
Der Umfang der bereits beschlossenen, aber noch nicht im Bau befindlichen Maßnah-
men beläuft sich auf 52 Schulbaumaßnahmen mit einem Mietvolumen von rd. 265 
Mio. € im Jahr 2036. 
 
Die Schulverwaltung soll künftig die Aufgabe der Priorisierung innerhalb des vorgege-
benen Budgetrahmens übernehmen und die Gebäudewirtschaft die wirtschaftliche 
Umsetzung sowie die Einhaltung von Termin- und Kostenrahmen der Maßnahme ver-
antworten. 
 
Zur Sicherstellung der finanziellen Steuerung soll ein Lenkungsausschuss Schulbau 
eingerichtet werden, der sich aus dem Dezernat IV (Leitung), der Schulverwaltung, 
dem Dezernat VI, der Gebäudewirtschaft sowie dem Dezernat II zusammensetzt und 
die Aufgaben der Prüfung, Bewertung, Priorisierung und Entscheidung von Schulbau-
maßnahmen innerhalb des verfügbaren Budgetrahmens übernimmt. Die Schulbauge-
sellschaft wird beratend eingebunden. Ergänzend werden ein verbindliches Budget- 
und Projektcontrolling sowie Mechanismen für den Umgang mit Kostenabweichungen 
eingeführt. Künftig sind Kostenüberschreitungen innerhalb der jeweiligen Maßnahme 
oder des Gesamtbudgets zu kompensieren.  
 
 
1. Ausgangssituation 
 
Das Bauinvestitionscontrolling (BIC) übernimmt eine zentrale Steuerungsfunktion 
für bauliche Investitionen mit unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf 
den städtischen Haushalt. Vor dem Hintergrund steigender Investitionsbedarfe 
und zunehmender Haushaltsbelastungen besteht die Notwendigkeit, die Wirk-
samkeit und Steuerungsfähigkeit des BIC gezielt zu verbessern. Hierzu hat der 
Rat am 12.05.2026 ein Konzept zur Optimierung des BIC beschlossen. 
 
Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist die Einführung eines verbindlichen 
Investitionskorridors für die Maßnahmen des Kernhaushalts als zentrales Steue-
rungsinstrument. Dieser definiert einen finanziellen Rahmen im investiven Kern-
haushalt für bauliche Investitionen über einen Zeitraum von mindestens zehn 
Jahren und schafft damit Planungssicherheit sowie Verbindlichkeit. Ab dem Jahr 
2027 ist ein jährliches Investitionsvolumen von 350 Mio. € vorgesehen, ergänzt 
um zusätzliche 50 Mio. € für ad-hoc-Maßnahmen.  
 
Der beschlossene Investitionskorridor gilt dabei jedoch ausschließlich für unmit-
telbare Investitionen, die im Haushaltsplan abgebildet sind. Im Beratungsprozess 
ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass eine Gesamtpriorisierung der In-
vestitionen auch die Schulbauinvestitionen erfassen muss. Wegen der Schulbau-
initiative kommt diesen inzwischen eine besondere Bedeutung für den Haushalt 
der Stadt zu. Die Schulbauinvestitionen erfolgen überwiegend als mittelbare In-

5 
vestitionen über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudewirtschaft, wel-
che die Maßnahmen vorfinanziert und über Mietzahlungen (sog. Flächenverrech-
nungspreis (FVP)) aus dem allgemeinen Haushalt refinanziert. Im Rahmen der 
Erarbeitung des Investitionskorridors ist die Verwaltung zu dem Schluss gekom-
men, dass der Schulbau wegen des großen Finanzvolumens und der damit ver-
bundenen Komplexität vertiefend untersucht und separat geregelt werden muss. 
Bei der Untersuchung sind im Wesentlichen folgende Aspekte betrachtet wor-
den: 
 
 Analyse der Schulbauinvestitionen im Hinblick auf die Mietbelastungen aus 
bereits beschlossenen und noch nicht beschlossenen Schulmieten bis zum 
Haushaltsjahr 2036 
 Entwicklung einer Budgetierung der im Kernhaushalt veranschlagten Schul-
mieten  
 Prozesse zur Klärung des Bedarfs für eine neue Investition hinsichtlich Vali-
dität und Aktualität der Bedarfsprognose sowie zur Festlegung von Grundla-
gen und Anforderungen für eine neue Investition 
 Festlegung baulicher und technischer Standards 
 Untersuchung der Kostenintensität des Schulbaus 
 Zusammenarbeit der beteiligten Dienststellen und Dezernate 
 
Wesentliche Erkenntnisse und daraus entwickelte Maßnahmen bzgl. der Budge-
tierung werden nachfolgend dargestellt.  
 
 
2. Weiterentwicklung des BIC, Teilbereich Schulbau und Budgetierung der Schul-
mieten 
 
2.1. Projektion der Schulmieten bis 2036  
 
Zur Projektion der Mietentwicklung (und der Ermittlung des Schulmietenbudgets) 
wird zwischen beschlossenen Schulmieten und noch nicht beschlossenen Schul-
mieten differenziert. Beschlossene Schulmieten resultieren aus den bereits be-
schlossenen Schulbaumaßnahmen, d.h. aus Baumaßnahmen, für die ein Baube-
schluss vorliegt oder bei Projekten mit Investor, bei denen bereits eine Beauftra-
gung zur Ausschreibung bzw. ein Anmietungsbeschluss vorliegt. Ebenfalls dazu 
zählen Schulmieten aus bereits laufenden und abgeschlossenen Baumaßnah-
men.  
 
Der städtische Haushalt wird schon durch die Schulmieten der bereits beschlos-
senen Maßnahmen erheblich und langfristig belastet. In den vergangenen zehn 
Jahren sind die Schulmieten um 146 % gestiegen. Ein besonders hoher Anstieg 
ist seit dem Haushaltsjahr 2022 festzustellen. Nach aktueller Prognose werden 
sich die Schulmieten der bereits beschlossenen Schulbaumaßnahmen bis zum 
Jahr 2036 mehr als verdoppeln und im Jahr 2036 ein Gesamtvolumen von rund 
659,39 Mio. Euro erreichen. 
Darüberhinausgehende Mietkosten aus weiteren, noch nicht beschlossenen 
Baumaßnahmen können derzeit nur eingeschränkt quantifiziert werden.  
 
Die bereits beschlossenen Baumaßnahmen umfassen nach aktuellem Stand ein 
Investitionsvolumen in Höhe von rund 4.681 Mio. Euro. Hinzu kommen rund 65 
Mio. Euro für bereits beschlossene Anmietungen. Für noch nicht beschlossene 
Baumaßnahmen liegen hingegen überwiegend keine belastbaren Investitions-
kostenschätzungen vor.

6 
 
2.2. Budgetierung der Schulmieten für noch nicht beschlossene Schulbaumaßnah-
men  
 
Die Projektion der Schulmieten bis zum Jahr 2036 verdeutlicht die erheblichen 
finanziellen Belastungen für die kommenden Haushaltsjahre, die durch die be-
reits beschlossenen Schulbaumaßnahmen entstehen werden. Vor dem Hinter-
grund dieser gravierenden Belastung ist die Begrenzung der Schulmieten zwin-
gend erforderlich, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des städtischen 
Haushaltes zu gewährleisten. 
 
Zielsetzung ist es, einen noch weiteren Anstieg der Schulmieten und damit zu-
sätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden.  
 
Die Budgetierung sieht daher vor, die Schulmieten bis zum Jahr 2036 auf das Ni-
veau der bereits beschlossenen Maßnahmen zu begrenzen. Unter Berücksichti-
gung der derzeitigen Rahmenbedingungen wird das maximale Budget für die 
Schulmieten für die Jahre ab 2027 wie folgt festgelegt: 
 
Haushalts-
jahr 
Budget für Schulmie-
ten 
2027 335.402.339 € 
2028 389.187.339 € 
2029 442.287.339 € 
2030 488.487.339 € 
2031 548.307.339 € 
2032 600.117.339 € 
2033 614.437.339 € 
2034 614.437.339 € 
2035 636.917.339 € 
2036 659.387.339 € 
 
Für den Haushalt gehen mit diesem Budget entsprechende Mehraufwendungen 
einher.  
 
2.3. Umgang mit neuen, noch nicht beschlossenen Schulbaumaßnahmen  
 
Die aktuelle Schulbauliste umfasst insgesamt 141 Maßnahmen, die sich derzeit 
noch nicht im Bau befinden. Davon ist bei 52 Maßnahmen der Bau bereits be-
schlossen, während für 89 Maßnahmen bislang keine entsprechenden Baube-
schlüsse vorliegen. 
 
Die 52 bereits beschlossenen, aber noch nicht im Bau befindlichen Maßnahmen 
verursachen bis zum Jahr 2036 prognostizierte Schulmieten in Höhe von rund 
265,25 Mio. € jährlich. Dieser Betrag ist in der obigen Projektion enthalten. Um 
neue Maßnahmen finanzieren zu können, ist zunächst eine kritische Überprü-
fung dieser 52 bereits beschlossenen, jedoch noch nicht im Bau befindlichen 
Maßnahmen erforderlich (Revision), um Spielräume für weitere Maßnahmen zu 
gewinnen. 
 
Von den genannten Maßnahmen entfallen Mietbelastungen von rund 233,01 
Mio. Euro auf Vorhaben, die bislang nicht durch GU/TU/Investor-Beauftragungen 
vertraglich gebunden sind und damit grundsätzlich einer erneuten Bewertung 
und Priorisierung zugänglich bleiben.

7 
 
Die noch nicht beschlossenen Maßnahmen sollen nur bei hoher Priorität und in-
nerhalb des festgelegten o.g. Budgets realisiert werden und kein zusätzliches 
Mietvolumen oberhalb der definierten Budgetgrenze auslösen. 
 
Im Rahmen der Prozessanalyse wurde zudem festgestellt, dass Baubeschlüsse 
derzeit häufig zu einem Zeitpunkt gefasst werden, zu dem noch keine belastbare 
Kostenbasis vorliegt (Kostenstand in einem frühen Planungsstadium, LPH 3). Da 
die wesentlichen Kostenbindungen bereits in frühen Projektphasen entstehen, ist 
eine stärkere finanzielle Steuerung und Priorisierung bereits vor der Beschluss-
fassung geplant.  
 
Die Schulverwaltung soll künftig die Aufgabe der Priorisierung innerhalb des vor-
gegebenen Budgetrahmens übernehmen und die Gebäudewirtschaft die wirt-
schaftliche Umsetzung sowie die Einhaltung von Termin- und Kostenrahmen der 
Maßnahme verantworten. 
 
2.4. Steuerungskonzept für die Budgeteinhaltung und -controlling  
 
Zur Sicherstellung der finanziellen Steuerung richtet die Verwaltung einen Len-
kungsausschuss Schulbau ein. Dieser setzt sich aus Dezernat IV, Dezernat VI, 
der Gebäudewirtschaft, der Schulverwaltung sowie dem Dezernat II zusammen. 
Die Schulbaugesellschaft wird beratend eingebunden. Die Federführung liegt bei 
Dezernat IV; der*die fachlich zuständige Beigeordnete übernimmt den Vorsitz 
des Lenkungsausschusses.  
 
Der Lenkungsausschuss übernimmt die Aufgaben der Prüfung, Bewertung, Prio-
risierung und Entscheidung von Schulbaumaßnahmen innerhalb des verfügba-
ren Budgetrahmens. 
 
Ergänzend wird ein strukturiertes Budget- und Projektcontrolling aufgebaut.  
Auf Grundlage dieses Berichtscontrollings obliegt dem Lenkungsausschuss das 
laufende Budgetcontrolling. Zur einheitlichen Steuerung wird ein standardisiertes 
Controllinginstrument eingeführt, das insbesondere folgende Inhalte umfasst: 
 
 Beschreibung der Maßnahme 
 Aktuelle Kostenprognose 
 Auswirkungen auf das Gesamtbudget 
 Darstellung von Kostenabweichungen 
 Vorgeschlagene Gegensteuerungsmaßnahmen 
 
Durch die Steuerung des Lenkungsausschusses und das regelmäßige Control-
ling soll die Einhaltung des definierten Finanzrahmens sichergestellt werden. 
 
2.5. Mechanismen für Über- und Unterschreitung des Budgetrahmens  
 
Die Analyse der Schulbaumieten zeigt erhebliche Plan-Ist-Abweichungen in den 
vergangenen Jahren. Insbesondere in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 sowie 
im Finanzplanungszeitraum wurden deutliche Überschreitungen der ursprüngli-
chen Ansätze festgestellt. Besonders hohe Auswirkungen ergeben sich dabei bei 
Maßnahmen im Bereich der Gymnasien und Gesamtschulen, da hiervon eine 
große Anzahl an Schulstandorten sowie erhebliche Flächen betroffen sind. 
 
Vor diesem Hintergrund ist ein verbindlicher Mechanismus zum Umgang mit

8 
Kostenüberschreitungen erforderlich. Ziel ist es, die Auswirkungen auf das Ge-
samtbudget frühzeitig transparent zu machen und eine Finanzierung innerhalb 
des festgelegten Mietbudgets sicherzustellen, indem mögliche Kompensations-
maßnahmen geprüft und dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt 
werden, z. B. durch: 
 
 Anpassungen des Umfangs, der Standards oder der Ausstattung inner-
halb der Maßnahme oder 
 Priorisierungsentscheidungen oder Anpassungen anderer Maßnahmen 
 
Der Lenkungsausschuss übernimmt die Verantwortung für die Bewertung und 
Entscheidung über erforderliche Ausgleichsmaßnahmen. Die Politik soll regelmä-
ßig über die Controlling Ergebnisse sowie etwaige Anpassungen informiert wer-
den. 
 
Für Unterschreitungen des Kostenrahmens gilt, dass freiwerdende Budgetspiel-
räume ausschließlich für priorisierte Schulbaumaßnahmen und nur nach Zustim-
mung der Stadtkämmerin für anderweitige Maßnahmen verwendet werden dür-
fen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Einsparungen im Schulbaubereich 
verbleiben und unter Berücksichtigung der aktuellen Budgetprognosen für zu-
sätzliche oder priorisierte Maßnahmen eingesetzt werden können. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Mit Blick auf die Gesamtpriorisierung von Investitionen wurde seitens der Politik eine 
möglichst zeitnahe Beratung des Schulmietenbudgets im Rat, möglichst noch in der 
letzten Ratssitzung am 02.07.2026 vor der Sommerpause eingefordert. 
Aufgrund des engen Zeitplanes konnten die verwaltungsinternen Abstimmungen nicht 
früher abgeschlossen werden. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.33 Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1623/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.06.2026
Erstellt
02.06.2026 14:23