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Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag: "Bürgerräte erproben – Beteiligung von Kölner*innen stärken"

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0273/2022 vom 31.01.2022

Stand: Am 31.01.2022 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden endgültig abgelehnt.

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  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer- den Herrn Derichsweiler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.01.2022 AN/0273/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag: "Bürgerräte erproben – Beteiligung von Kölner*innen stärken" Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag: „Bürgerrä- te erproben – Beteiligung von Kölner*innen stärken“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden am 31.01.2022 aufzunehmen. Beschluss: Der Beschluss wird in den Punkten 1.-3. wie folgt ergänzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Erprobung von Bürgerräten in Köln für das Jahr 2022 zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage für die Konzeptentwicklung sollen die bundesweiten Erfahrungen und die Er- gebnisse des im Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführten Workshops zu Bür- gerräten sein. In dem zu erarbeitenden Konzept soll dargestellt werden, wie der Einsatz von Bürgerräten ermöglicht werden kann, ohne die politische Entschei- dungsfindung zu verzögern. 2. Thematisch soll der erste Bürgerrat für ein klar umrissenes Thema oder Projekt im Be- reich Mobilität eingesetzt werden, um als zeitlich befristetes Begleitgremium das städti- sche Entscheidungsgremium bzw. den Ausschuss im Hinblick auf Lösungsmöglichkeiten oder Empfehlungen zu beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Konzepter- stellung geeignete Themen zu prüfen und Alternativen im zu beschließenden Konzept vorzulegen. An der Prüfung sind die Ausschüsse des Rates zu beteiligen, die the- matisch zuständig sind. - 2 - 3. Im Hinblick auf die Besetzung der zufällig ausgewählten Gruppe des Bürgerrats soll die Verwaltung im zu erarbeitenden Konzept darstellen, wie eine entsprechende Vielfalt der Kölner Bürger*innen im Bürgerrat in geeigneter Weise zu dem Thema gewährleistet wer- den kann. Insbesondere ist sicherzustellen, dass Repräsentant*innen von Gruppen, die in den politischen Gremien unterpräsentiert sind, im Bürgerrat vertreten sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2022

    Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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