V/0488/2011
Dezernatsgliederung, Ausschreibung von Beigeordnetenstellen
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Anlage 1
2940 Zeichen
Anlage1
Dezernatsverteilungsplan Stadtverwaltung Münster
vorgeschlagene Änderungen - fett
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Lewe
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Schultheiß
Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Dezernat des
Oberbürgermeisters
Dezernat für Bürgerservice,
Ordnung , Personal und Organi-
sation
Dezernat für Finanzen,
Beteiligungs- und Vermögens-
management
Dezernat für Planung, Bau
Wirtschaft und Marketing
Dezernat für Bildung, Familie,
Jugend, Kultur und Sport
Dezernat für Recht, Soziales, Integra-
tion, Gesundheit, Umwelt- und
Verbraucherschutz
Oberbürgermeister
Lewe
Vertreter:
Stadtdirektor Schultheiß
zugeordnet:
OB/1 Dezernent OB
Stadtrat/Stadrätin
NN
Vertreter/-in:
NN
Stadtkäm-
mer/Stadtkämmerin
NN
Vertreter:
NN
Stadtdirektor
Schultheiß
Vertreter/in:
NN
zugeordnet:
III/1 Dezernent für
Planungs- und
Baukoordination
Stadträtin
Dr. Hanke
Vertreter:
Stadtrat Paal
Stadtrat
Paal
Vertreterin:
Stadträtin Dr. Hanke
zugeordnet:
V/MIA Dezernent für Migration
und Interkulturelle Angelegenhei-
ten
01 Amt des Rates
und des Ober-
bürgermeisters
13 Presse- und
Informationsamt
14 Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung und Revisi-
on 1
16 Justiziariat Verwal-
tungsführung*
17 Frauenbüro
10 Personal- und
Organisationsamt
32 Ordnungsamt
33 Amt für Bürger-
angelegenheiten
34 Standesamt
2
37 Feuerwehr
citeq
3
20 Amt für Finanzen
und Beteiligungen
23 Amt für Immobilien-
management
AWM Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster
3
61 Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
62 Vermessungs- und
Katasteramt
63 Bauordnungsamt
66 Tiefbauamt
MM
Münster Marketing
3
40 Amt für Schule und
Weiterbildung
41 Kulturamt
42 Stadtbücherei
44 Westf. Schule für Musik
45 Stadtmuseum
47 Stadtarchiv
51 Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien
52 Sportamt
Städtische Bühnen
3
15 Zentrales Justiziariat
36 Amt für Ausländerange-
legenheiten
39 Veterinär- und
Lebensmittelüber-
wachungsamt
2
50 Sozialamt
53 Gesundheitsamt
2
64 Amt für Wohnungswesen
67 Amt für Grünflächen und
Umweltschutz
nachrichtlich:
Jobcenter Münster
1
In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW)
2
In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden
3
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der EigVO NRW
*
als behördl. Datenschutzbeauftragte und Ansprechstelle in Korruptionsfragen weisungsfrei
Beschlussvorlage
16242 Zeichen
V/0488/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat Oberbürgermeister Betrifft Dezernatsgliederung, Ausschreibung von Beigeordnetenstellen Beratungsfolge 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister beabsichtigt, die als Anlage (Anla- ge 1) beigefügte Dezernatsgliederung mit dem Dienstantritt der / des Beigeordneten für das Dezernat I in Kraft zu setzen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunter- nehmens die Stelle der / des Beigeordneten für das Dezernat II, Dezernat für Finanzen, Be- teiligungs- und Vermögensmanagement, derzeitige Amtsinhaberin: Frau Stadtkämmerin Hel- ga Bickeböller, und der / des Beigeordneten für das Dezernat I, Dezernat für Bürgerservice, Ordnung, Personal und Organisation, derzeitiger Stelleninhaber: Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs, gem. § 71 Abs. 2 Satz 3 GO NRW öffentlich - gemäß den Eckpunkten der Anlagen 2 und 3 - auszuschreiben und dem Rat für die Sitzung des Rates am 19.10.2011 geeignete Bewerbe- rinnen und Bewerber für diese beiden Ämter vorzuschlagen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister im Rahmen seines Organisations- rechtes nach § 62 Abs. 1 GO NRW und orientiert an den Beschlüssen des Rates zum Haus- haltsplan 2011 (Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung) konkrete Vorschläge und Maß- nahmen zur weiteren Straffung des Verwaltungsaufbaus mit den beteiligten Stellen in der Verwaltung erarbeiten und die Umsetzung vorbereiten wird. Der Oberbürgermeister wird die jeweils zuständigen Gremien zeitnah informieren. Vorlagen-Nr.: V/0488/2011 Auskunft erteilt: Herr Lewe Herr Dr. Heinrichs Ruf: 492 6000 492 7010 E-Mail: Lewe@stadt-muenster.de Heinrichs@stadt-muenster.de Datum: 30.06.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0488/2011 Begründung: Zu 1. 1.1 Anlass Frau Stadtkämmerin Helga Bickeböller hat gem. § 33 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes NRW (Antragsruhestand) mit Schreiben vom 21.06.2011 beantragt, sie zum 31.12.2011 in den Ruhestand zu versetzen. Nach § 33 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes NRW kann ei- ne Beamtin/ein Beamter ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Frau Stadtkäm- merin Helga Bickeböller ist mit Beschluss des Rates vom 11.02.2009 (V/0062/2009) mit Wir- kung vom 01.08.2009 als Beigeordnete der Stadt Münster wiedergewählt worden. Die Wahl- zeit von Frau Bickeböller endet mit Ablauf des Monats, in dem Frau Bickeböller die Alters- grenze erreicht. Über den Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand entscheidet der Oberbürger- meister. Der Oberbürgermeister wird entsprechend den Vorgaben des Landesbeamtenge- setzes den Antrag von Frau Bickeböller annehmen und Frau Bickeböller mit Ablauf des Jah- res 2011 in den Ruhestand versetzen. Herr Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs ist vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 17.03.2010 (V/0191/2010) mit Wirkung vom 15.07.2010 als Beigeordneter der Stadt Münster wiedergewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden. Die Wahlzeit von Herrn Dr. Heinrichs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem Herr Dr. Heinrichs die Alters- grenze erreicht (März 2012). Auf Grund des Antrages von Frau Stadtkämmerin Bickeböller gem. § 33 Abs. 3 Landesbe- amtengesetz NRW und der Beendigung der Wahlzeit von Herrn Stadtrat Dr. Heinrichs durch Erreichen der Altersgrenze werden beide Stellen zum Ende des Jahres bzw. zu Ende März 2012 frei und sollen wiederbesetzt werden. 1.2 Derzeitige Dezernatsgliederung/Änderungen der Dezernatsgliederung Die derzeitige Dezernatsgliederung hat der Rat in seiner Sitzung am 08.11.2006 (V/ 0802/2006) zur Kenntnis genommen. Sie ist mit Dienstantritt des Beigeordneten (die Stelle ist durch Beschluss des Rates am 08.11.2006 ausgeschrieben worden) des Dezernates für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz, Herrn Stadtrat Paal, in Kraft getreten. Die Dezernatsgliederung hat sich bewährt. Grund für die seinerzeitig vorgenommene Redu- zierung der Zahl der Dezernate von sechs auf fünf (vgl. V/0802/2006) war: „die weiterhin sehr angespannte Finanzlage und die damit einhergehenden Konsolidierungsnotwendigkei- ten im Personalbereich, die auch auf der Ebene der Verwaltungsführung eine Beschränkung auf die personell unabdingbar zur Führung der Stadtverwaltung notwendigen Beigeordneten- funktionen erfordern“ (s. Seite 4 Abs. 2 der Begründung zur Vorlage V/0802/2006). Die Haushaltslage der Stadt Münster ist weiterhin äußerst angespannt. Nur durch ein neuer- liches Konsolidierungsprogramm mit einem Konsolidierungsvolumen von rd. 40 Mio. €, dass der Rat in seiner Sitzung am 08.12.2010 beschlossen hat, konnte die drohende Haushaltssi- cherung vermieden werden. Auf Grund der genannten finanziellen Restriktionen wird - trotz der gestiegenen Arbeitsbelas- tung - eine Ausweitung der Dezernate nicht vorgeschlagen; denn alleine die Personalmehr- kosten (Beigeordnete/Beigeordneter, Sekretariat, Referent/Referentin) würden jährlich zwi- - 3 - V/0488/2011 schen 230.000 € und 250.000 € (durchschnittliche Personalkosten einschl. Versorgungszu- schläge und allgemeine Zuschläge) betragen. Daher ist es – nach den derzeitigen Rahmen- bedingungen – nicht angezeigt und notwendig die Dezernatsverteilung grundlegend neu zu strukturieren. Die den Dezernaten derzeit zugewiesenen Aufgaben und die Zuordnung der Ämter und Ein- richtungen zu den Dezernaten haben sich grundsätzlich bewährt. Da aus den genannten Gründen eine Beschränkung auf fünf Dezernate angeraten ist und wegen der sachlichen Aufgabenzusammenhänge in den Dezernaten (Zuordnung der Ämter und Einrichtungen) werden mit dieser Vorlage nur geringe Anpassungen vorgeschlagen. Mit dem Ausscheiden der Beigeordneten des Dezernates I (derzeit Dezernat für Recht, Ord- nung, Personal und Organisation) und des Dezernates II (derzeit Dezernat für Finanzen, Be- teiligungs- und Vermögensmanagement) werden zwei für Rat und Verwaltung wichtige „Querschnittsdezernate“ frei. Die Aufgaben im Handlungsfeld Finanzen (Stichworte: Haus- haltskonsolidierung, Optimierung des Beteiligungs- und Vermögensportfolios) und im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung (Stichworte: Organisationsoptimierung, Hebung von Potenzialen im Bereich Organisationsentwicklung für die Haushaltskonsolidierung, Demogra- fie und Personalentwicklung), um nur einige prägnante Beispiele zu nennen, zeigen, dass eine fachlich qualifizierte Wiederbesetzung der absehbar freiwerdenden Stellen dringend ge- boten ist. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass selbstverständlich die Dezer- natsgliederung auch zukünftig, wenn sich die Rahmenbedingungen oder Aufgaben ändern sollten, angepasst werden kann. Dies ist auch in der Vergangenheit regelmäßig geschehen. Zum rechtlichen Rahmen ist festzuhalten, dass für die Festlegung der Dezernatsverteilung der Oberbürgermeister im Rahmen seines Geschäftsverteilungsrecht (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig ist, es sei denn, der Rat nimmt nach § 73 Abs. 1 GO NRW die Möglichkeit in An- spruch, selbst den Geschäftskreis der Beigeordneten festzulegen. Mit dem als Anlage 1 beigefügten Dezernatsverteilungsplan, der mit Dienstantritt des Beige- ordneten des Dezernates I nach Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Heinrichs Ende März des Jahres 2012 in Kraft treten soll, wird aus den vorgenannten kurz skizzierten Gründen und Überlegungen der bisherige Dezernatsaufbau im Großen und Ganzen - bis auf die nach- folgend benannten Anpassungen - nicht verändert: Folgende Veränderungen/Anpassungen werden vorgenommen: Dezernat OB – Dezernat des Oberbürgermeisters Das Dezernat des Oberbürgermeisters bleibt in der bisherigen Aufgabenstellung grundsätz- lich bestehen. Lediglich die bisher dem Dezernat I fachlich und dienstlich zugeordneten Auf- gaben „ 16 – Justiziariat Verwaltungsführung“ (Stelleninhaberin ist Frau Michaela Heuer) soll dem Dezernat OB zugeordnet werden. Frau Heuer bearbeitet als Volljuristin übergreifende Fragestellungen, u.a. im Bereich Korruptionsvorbeugung, Datenschutz (Frau Heuer ist be- hördliche Datenschutzbeauftragte), Angelegenheiten des Informationsfreiheitsgesetzes so- wie Dienstaufsichtsbeschwerden. Diese Aufgaben beziehen sich letztlich immer auf die Funktion des Oberbürgermeisters als Leiter der Verwaltung. Es macht daher Sinn, diese Aufgaben dem Dezernat OB organisatorisch zuzuweisen. Die fachliche Verbindung zum Beigeordneten, dem der Bereich Recht zugeordnet ist (Rechtsdezernent), wird bei grund- sätzlichen Fragestellungen durch eine fachliche Abstimmung sichergestellt. Dezernat I Das Dezernat I bleibt im Kern im derzeitigen Aufgabenzuschnitt erhalten. Der Aufgabenbe- reich „Recht – 15 Zentrales Justiziariat“ wird zum Dezernat V verlagert (Begründung siehe dort). Auf Grund der Weiterentwicklung, insbesondere im Bereich des Bürgerservices, soll in - 4 - V/0488/2011 der Bezeichnung des Dezernates dieser Aufgabenbereich benannt werden. Die Dezernats- bezeichnung soll daher zukünftig lauten: Dezernat für Bürgerservice, Ordnung, Personal und Organisation. Dezernat II Die dem Dezernat zugeordneten Ämter und Einrichtungen und die Bezeichnung (Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement) bleiben unverändert. Dezernat III Die dem Dezernat zugeordneten Ämter und Einrichtungen des Dezernates III bleiben eben- falls unverändert. Die Dezernatsbezeichnung soll zukünftig lauten: Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft und Marketing. Begründung: Im Dezernat III bestehen bereits jetzt vielfältige Verbindungen zum Aufgabenbereich Wirt- schaft/Wirtschaftsförderung. Insbesondere die Frage der Stadtentwicklung, der Gewerbeflä- chenvorsorge, aber auch konkrete Planungs- u nd Bauvorhaben im wirtschaftlichen, gewerb- lichen Bereich gehören zu den Aufgaben, die im Dezernat von Herrn Stadtdirektor Schult- heiß bearbeitet werden. Außerdem ist Herr Stadtdirektor Schultheiß als Vertreter des Ober- bürgermeisters im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft der zuständige Beigeordnete. In diesem Fachausschuss des Rates werden die übergreifen- den wirtschaftlichen Themenstellungen beraten. Diese, durch die Aufgabenzuweisung im Dezernat III und die Festlegung der Zuständigkeiten des Ausschusses (Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft) vorgenommene „Profilbildung“, soll auch in der Bezeichnung des Dezernates III, da die De- zernate die oberste Ebene der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung sind, zum Ausdruck kommen. Dezernat IV Die dem Dezernat zugeordneten Ämter und Einrichtungen und die Bezeichnung des Dezer- nates (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport) werden nicht verändert. Dezernat V Die Aufgaben und die Ämterzuordnung des Dezernates V, Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz, werden im Bestand nicht verändert. Dem De- zernat wird der Aufgabenbereich „15 Zentrales Justiziariat“ zugeordnet. Die Zuordnung die- ses Aufgabenbereiches ist aus folgenden Gründen sinnvoll: - Die dem Dezernat V derzeit zugewiesenen Aufgaben sind (z.B. Ausländerrecht, Umwelt- recht - Sonderordnungsbehörden im Umweltbereich -, Verbraucherschutz) auch stark rechtlich geprägt. - Herr Stadtrat Paal ist Volljurist und war während seiner Tätigkeit als Erster Beigeordneter der Stadt Bad Salzuflen u.a. für den Aufgabenbereich „Recht“ verantwortlich. - 5 - V/0488/2011 Zu 2. Nach § 71 Abs. 2 Satz 3 GO NRW sind die Stellen von Beigeordneten öffentlich auszuschreiben (Eckpunkte für die Ausschreibung – siehe Anlagen 2 und 3). Die Dienstzeiten der beiden Beigeordneten (Frau Stadtkämmerin Bickeböller, Herrn Stadtrat Dr. Heinrichs) werden in einem Zeitraum, der nur drei Monate auseinander liegt, enden. Es ist daher sinnvoll, beide Stellen in einem zeitlich gekoppelten Verfahren, das unter Hinzuziehung eines Per- sonalberatungsunternehmens durchgeführt wird, auszuschreiben. Nach § 71 Abs. 2 GO NRW darf die Wahl oder Wiederwahl eines Beigeordneten frühestens 6 Mo- nate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Damit ist, bei einem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Heinrichs Ende März 2011 die Wiederbesetzung der Stelle frühestens in der Oktobersitzung des Rates möglich (§ 71 Abs. 2 GO NRW). Daher soll das Auswahlverfahren so gestaltet werden, dass der Rat in seiner Sitzung am 19.10.2011 über die Wiederbesetzung beider Stellen entscheiden kann. Diese Verfahrensweise ist auch sinnvoll um das Personalauswahlverfahren konzentriert durchzu- führen und um die erforderlichen Zeitvorläufe für die notwendigen Arbeitsschritte zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr die Sommerferien vom 25.07. bis zum 06.09. dauern, so dass mit einer Wahl in der Ratssitzung am 19.10.2011 auch noch genügend Zeit nach Ende der Som- merferien für das Auswahlverfahren (Vorstellung in Ratsgremien etc.) gegeben ist. Der angestrebte Dienstantritt für den/die neu zu wählende Beigeordnete für das Dezernat II ist der 01.01.2012, für das Dezernat I der 01.04.2012. Dies hat auch den Vorteil, dass dann die Haus- haltsberatungen für den Haushalt 2012, die Verabschiedung des Haushaltes ist für die Sitzung des Rates am 14.12.2011 vorgesehen, abgeschlossen sind. Zu 3. Wie bereits mehrfach angemerkt, ist die Haushalts- und Finanzlage der Stadt Münster weiterhin sehr angespannt. Die durch den Rat beschlossenen, auf der Verwaltungsvorlage V/0438/2010 „Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonsolidierung“ beruhenden Maßnahmen und Vorgaben beinhalten u.a. (Ratsbeschluss vom 08.12.2010) einen Konsolidie- rungsbeitrag durch Organisationsentwicklung in Höhe von 2,75 Mio. € bis 2014 (sogenannte Säule 1) und eine pauschale Mittelkürzung von 1,75 % (sogenannte Säule 3). Die Maßnahmen, insbe- sondere der Säule 1, sind zu entwickeln und umzusetzen. Eine möglichst schlanke und effiziente Aufbauorganisation ist eine Daueraufgabe im Rahmen der Organisationsentwicklung der Stadtverwaltung Münster. Die Gliederung in Ämter, Eigenbetriebe und sonstige Einrichtungen soll die Geschäftsprozesse unterstützen und handlungs- und umset- zungsorientierte Arbeits- und Entscheidungsstrukturen gewährleisten. Nach § 62 Abs. 1 GO NRW ist der (Ober)-Bürgermeister für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung verantwortlich. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Damit räumt die Gemeindeordnung dem Oberbürgermeister ein umfassendes Organisationsrecht ein. Dies umfasst auch die Aufgabenzuordnungen zu den Ämtern und Einrichtungen und die Auf- bauorganisation auf Amtsebene, d. h., ob ein bestimmtes Amt Bestand hat, getrennt oder auch mit anderen Ämtern zusammengelegt wird. - 6 - V/0488/2011 Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden, wie bislang, unter Maßgabe der Kriterien ● Effizienz, ● Bürger-/Kundenorientierung, ● Zielorientierung, ● Hebung möglichst umfassender Synergien, die Aufbauorganisation im Rahmen eines kontinuierlichen Veränderungsprozesses (Masterplan Stadtverwaltung 2020) überprüfen und ggf. unter Abwägung der vorgenannten Zielkriterien verän- dern. Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass angesichts der Vorgaben des öffentlichen Dienstrechtes und der tarifvertraglichen Best immungen Änderungen mit der Personalentwicklung im Rahmen der sogenannten „natürliche Fluktuation“ abgeglichen und abgestimmt sein müssen, um tatsächlich zu nachhaltigen und dauerhaften Einsparungen zu kommen. Daher ist es sinnvoll, diesen Prozess als fortlaufenden, den jeweiligen (sich verändernden) Rahmenbedingungen ange- passten kontinuierlichen „Veränderungsprozess“ zu gestalten. Der Oberbürgermeister wird in Rückkopplung und Abstimmung mit den Beigeordneten und dem Personalrat entsprechende Vorschläge und Maßnahmen erarbeiten und die Umsetzung vorberei- ten. Die zuständigen Gremien werden zeitnah informiert. gez. Markus Lewe
Anlagen 2 und 3
5057 Zeichen
Anlage 2 Eckpunkte für eine Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat I Besetzungstermin: zum 01.04.2012 Bezeichnung: Beigeordnete/n für das Dezernat für B ürgerservice, Ordnung, Personal- und Organisation Zugeordnete Personal- und Organisationsamt Orga.einheiten citeq (IT-Dienstleister in der Recht sform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung) : Ordnungsamt Amt für Bürgerangelegenheiten Standesamt Feuerwehr Vertretung in Gremien verschiedener Gesellschaften , Verbände und Vereine, an denen die Stadt Münster beteiligt ist. Arbeits- Moderne Personalpolitik für eine Großstadt verwaltung mit 3.800 schwerpunkte: planmäßigen Stellen und über 5.000 M itarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere Personalentwicklung vor dem Hintergrun d schwindender finanzieller Mittel, demografischer Verschiebungen und einer konse- quenten Familienorientierung im Rahmen einer Zertif izierung, Integra- tion und Inklusion Ausbau der Informationstechnik für Bürgerinnen und Bürger und effi- ziente Aufgabenerledigung in der Verwaltung Bürgerservice im Bereich Sicherheit und Ordnung nac h unterschiedli- chen Lebenslagen, Prävention und auch in der klassi schen Gefahren- abwehr Eine Änderung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten. Persönliche geeignetes Hochschulstudium Anforderungen: entsprechende berufliche Praxiserfah rung Fähigkeit, die vielschichtigen Aufgabenfelder des D ezernates zielge- richtet zu koordinieren und weiter zu entwickeln Protagonist für die Veränderungs- und Optimierungsp rozesse der Stadtverwaltung. Wahlzeit 8 Jahre Besoldung B 5 Die Stellenanzeigen enthalten immer die nachfolgenden Aussagen: Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbun- gen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von Behinde- rung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Rel igion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Frauen werden bei gleiche r Eignung, Befähi- gung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichti gt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Hinweis: Es handelt sich hier um die Eckpunkte für eine öffentliche Ausschreibung. Wie bei der Einschaltung einer Beratungsunternehmens üblich, wird der Ausschreibun gstext im Detail mit dem noch zu beauftragenden Beratungsunternehmen abgestimmt. Anlage 3 Eckpunkte für eine Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten für das Dezer- nat II (Stadtkämmerin / Stadtkämmerer) Besetzungstermin: 01.01.2012 Bezeichnung: Beigeordnete/n für das Dezernat für Fi nanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement – Städtkämmerer/in Zugeordnete Amt für Finanzen und Beteiligungen Orga. Einheiten: Amt für Immobilienmanagement Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (in der Rechtsfor m einer eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung) Arbeits- Professionelles Finanz- und Investitionsm anagement für eine schwerpunkte: Großstadt mit einer Bilanzsumme von r und 3,5 Milliarden Euro und einem laufenden Aufwandsvolumen von rund 750 Millionen Euro Haushaltskonsolidierung mit den Zielen, die Haushal tssicherung zu vermeiden, das laufende Defizit bis 2014 auf maxima l 20 Mio € zu re- duzieren und bis 2020 vollständig abzubauen Beteiligungsmanagement und –controlling bezogen auf die vielfältigen Gesellschaften, Betriebe und sonstigen Rechtskörper schaften (mehr als 30), Vertretung in zahlreichen Gremien verschie dener Gesellschaf- ten, Verbände und Vereine. Einführung einer an Zielen und Ergebnissen orientie rten neuen Steue- rung im Finanzmanagement sowie eines Bürgerhaushaltes Weiterentwicklung einer Abfallwirtschaft unter glei chwertiger Beach- tung von ökologischen und ökonomischen Belangen Eine Änderung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten. Persönliche geeignetes Hochschulstudium Anforderungen: entsprechende berufliche Praxiserfah rung Fähigkeit, die vielschichtigen Aufgabenfelder des D ezernates zielge- richtet zu koordinieren und weiter zu entwickeln Wahlzeit: 8 Jahre Besoldung B 5 Die Stellenanzeigen enthalten immer die nachfolgenden Aussagen: Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbun- gen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von Behinde- rung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Rel igion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Frauen werden bei gleiche r Eignung, Befähi- gung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichti gt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Hinweis: Es handelt sich hier um die Eckpunkte für eine öffentliche Ausschreibung. Wie bei der Einschaltung einer Beratungsunternehmens üblich, wird der Ausschreibun gstext im Detail mit dem noch zu beauftragenden Beratungsunternehmen abgestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0488/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37