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V/1038/2015/1

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Weitere Umsetzung des Flüchtlingskonzepts und neue temporäre Einrichtungen

Vorlagen 10.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 28

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

22479 Zeichen

V/1038/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen;  
hier: Weitere Umsetzung des Flüchtlingskonzepts und neue temporäre Einrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.02.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
16.02.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
 und E-Government Vorberatung 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Gemäß der Entscheidung  des Rates zur Vorlage V/0705/2014 werden sukzessive dauerha fte 
Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen entwickelt. An den folgenden Standorten wird 
nach dem bestehenden Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen jeweils ei-
ne Einrichtung für bis zu 50 Flüchtlinge errichtet: 
 
 Bahlmannstraße 9 - 19, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Uppenberg (Anlage 1) 
 Willingrott 49a, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Handorf (Anlage 2) 
 Wangeroogeweg 9 - 19, Stadtbezirk Nord, Stadtteil Kinderhaus (Anlage 3) 
 Deermannstraße 24, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Amelsbüren (Anlage 4) 
 Langestraße / Malteserstraße, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Hiltrup-West (Anlage 5) 
 
2. Eine weitere dauerhafte Flüchtlingseinrichtung nach dem bestehenden Konzept für bis zu 50 
Personen wird a m Standort Dingbängerweg, Stadtbezirk West, Stadtteil Mecklenbeck (Anla-
ge 6) errichtet. 
 
3. Die Gebäude werden durch die Wohn+Stadtbau GmbH bzw. durch einen Investor schlüsselfer-
tig zur Verfügung gestellt und von der Stadt Münster angemietet. Die Miet- und Betriebskosten 
der Flüchtlingseinrichtung en, die erforderlichen Personal - bzw. Transfer aufwendungen, die 
Auszahlungen und Aufwendungen für die Ausstattung mit Mobiliar und Einrichtungsgege n-
ständen sowie weitere Aufwendungen sind Gegenstand der konkreten Plan ung und werden in 
gesonderten Vorlagen dargestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1038/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-5998 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
10.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/1038/2015/1 
 
4. An den folgenden beiden Standorten werden temporäre Einrichtungen mit zunächst jeweils 
100 bzw. 200 Plätzen errichtet, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und planungsrechtli-
chen sowie sonstigen Voraussetzungen geschaffen werden können: 
 Havixbecker Straße, Stadtbezirk West, Stadtteil Roxel (Anlage 7), 100 Plätze 
 Meesenstiege/Hünenburg, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Hiltrup-West (Anlage 8), 200 100 
Plätze 
 
5. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0027/2015 (Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden 
Flüchtlingszahlen; hier: Errichtung einer weiteren temporären Flüchtlingseinrichtung am Dahl-
weg) wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt 
(Anlage 9). 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenn tnis, dass die Gebäude am Buldernweg 42 (vgl. Vorlage 
V/0945/2015) sowie an der Borkstraße 13a (vgl. Vorlage V /1002/2015) zur Nutzung als 
Flüchtlingseinrichtung mit 50 bzw. 100 Plätzen angemietet wurden (Anlage 10). 
 
7. Die neu geschaffenen temporären Unterbringungskapazitäten zu den Ziffern 4 bis 6 werden mit 
dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen 
ausgestattet. 
 
8. Die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtungen wird gemäß des Ratsbeschlusses 
zur Vorlage V/0909/2015/1 vorrangig an geeignete freie Träger vergeben. Dabei wird der übli-
che Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze 
zugrunde gelegt. Sofern eine Betreuung durch freie Träger nicht zweckmäßig oder realisierbar 
ist, sind ab Inbetriebnahme der Flüchtlingseinrichtungen dem Betreuungsschlüssel entspr e-
chend zusätzliche städtische Mitarbeiter/-innen im Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst 
jeweils zeitnah einzusetzen. 
 
9. Mit Inbetriebnahme der neuen Standorte werden freizeitpädagogische Angebote für Ki nder 
und Jugendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtungen etablierten 
Angebote durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Den Berechnungen der laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die Unter-
bringungskapazitäten in den beiden neuen Einrichtungen zu Beschlusspunkt 4 voraussichtlich ab 
Ende August 2016 in Betrieb genommen werden können, der zweite Standort am Dahlweg (Be-
schlusspunkt 5) voraussichtlich ab Mai bezugsfertig ist und die Einrichtungen zu Beschlusspunkt 
6 ab Januar (Buldernweg 42) bzw. April 2016 (Borkstraße 13a) genutzt werden können. 
 
 
 
 
Zu den einzelnen Beschlusspunkten entstehen folgende Haushaltsbelastungen: 
 
Zu 4.: Für die Erstellung der temporären Einrichtungen ist je 100 Plätze mit investiven Kosten in 
Höhe von ca. 2.200.000 € zu rechnen. Es wird derzeit eine Rahmenvereinbarung über die Liefe-
rung und Errichtung von schlüsselfertig zu erstellenden temporären Flüchtlingseinrichtungen vor-
bereitet (vgl. Vorlage V/1016/2015), über die diese Projekte realisiert werden sollen. Die erforderli-
chen Mittel zur Errichtung von Einrichtungen mit insgesamt bis zu 500 Plätzen sowie für deren 
Ausstattung mit Küchen (ca. 55.000 € je 100 Plätze) wurden bereitgestellt. Mögliche besondere 
standortbezogene Kosten (insbesondere in Bezug auf die Erschließung, Gründung oder die Au-
ßenanlagen) sind hier jedoch noch nicht abgedeckt und sind ggf. noch separat bereitzustellen.

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Zu 7.: Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegen-
stände der Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtun-
gen. Für den Standort Borkstraße 13a sind aufgrund der Unterbringung in einzelnen Appartements 
in entsprechender Anzahl Küchen zu installieren, anders als bei Unterbringungen mit Gemein-
schaftsküchen. Hier sind entsprechend dem Ausstattungsstandard in den temporären Einrichtun-
gen je 100 Plätze ca. 25.000 € zusätzlich anzusetzen. 
 
Zu 8.: Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 50 Plätze 0,5 VZÄ EGr. S 12 für 
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,5 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst einge-
setzt. Die laufenden Personalaufwendungen sind zunächst für einen Betrieb in städtischer Regie 
auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgesehene Ein-
gruppierung ermittelt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt 
werden, wenn entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - ori-
entiert am kalkulierten städtischen Aufwand - getroffen werden können. 
 
Zu 9.: Für die freizeitpädagogischen Angebote ist je Einrichtung mit Aufwendungen in Höhe von 
11.000 € jährlich zu rechnen. Anteilige Finanzierung je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der 
Einrichtung. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des 
Lebensunterhalts 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 330.240 Zuschüsse an 
freie Träger; 
Integrationshilfen    2017 ff. 545.220 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 342.740 Mobiliar/ 
Einrichtung 
< 410 € 
      
Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit    
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 28.420 Freizeitpäd.  
Angebote 
   2017 ff. 44.000 
Insgesamt:   2016 701.400

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Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des 
Lebensunterhalts 
  Durch Mittelverla-
gerung aus der 
PG 0503 
Investitions-
maßnahme 
0020 Einrichtung Asylbewerber/ 
Flüchtlinge 
   
Auszahlungen  .. für den Erwerb von  
beweglichem Anlagever-
mögen 
2016 253.500 Mobiliar/ 
Einrichtung 
> 410 €, Küchen 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 
   
Investitions-
maßnahme 
4061 Flüchtlingseinrichtungen in 
Holzrahmenbauweise 
2016 17.978.000 Gesamtansatz 
    
 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat die im Beratungsgang beschlossenen Änderungen geprüft. Im Folgenden wer-
den die Änderungsbeschlüsse der Gremien sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Ver-
waltung dargestellt. Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Änderungsvorschlag der Verwaltung er-
läutert. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Bezirksvertretung Münster-Ost am 28.01.2016 
 
1. Gemäß der Entscheidung des Rates zur Vorlage V/0705/2014 werden sukzessive dauerhaf-
te Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen entwickelt. An den folgenden Standorten 
wird nach dem bestehenden Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen je-
weils eine Einrichtung für bis zu 50 Flüchtlinge errichtet: 
 
 Bahlmannstraße 9 - 19, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Uppenberg (Anlage 1) 
 Willingrott 49a, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Handorf (Anlage 2) 
 Wangeroogeweg 9 - 19, Stadtbezirk Nord, Stadtteil Kinderhaus (Anlage 3) 
 Deermannstraße 24, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Amelsbüren (Anlage 4) 
 Langestraße / Malteserstraße, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Hiltrup-West (Anlage 5) 
 
Dem Änderungsantrag der Bezirksvertretung Münster-Ost soll nicht gefolgt werden. Die dauer-
haften Standorte wurden im Rahmen des Mediationsprozesses 2014 ausgewählt und vom Rat der 
Stadt am 10.12.2014 beschlossen. Vor dem Hintergrund, dass etwa 80 Prozent der Plätze in städ-
tischen Unterbringungseinrichtungen nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen, ist die zügige 
Realisierung der geplanten dauerhaften Standorte weiterhin dringend erforderlich.

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V/1038/2015/1 
Zu Beschlusspunkt 4: 
 
 
Bezirksvertretung Münster-West am 21.01.2016 
 
In Satz 1 wird ‚zunächst‘ gestrichen. 
 
4. An den folgenden beiden Standorten werden temporäre Einrichtungen mit zunächst 100 
bzw. 200 Plätzen errichtet, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und planungsrechtli-
chen sowie sonstigen Voraussetzungen geschaffen werden können: 
 
Die ursprünglich gewählte Formulierung sollte deutlich machen, dass die Standorte aufgrund ihrer 
Größe grundsätzlich höhere Kapazitäten bieten könnten. Mit der Vorlage wird jedoch nur über die 
genannte Platzzahl entschieden. Insofern verändert die Streichung des Wortes ‚zunächst‘ den In-
halt des Beschlusspunktes im Grundsatz nicht. 
 
 
Vorschlag der Verwaltung 
 
4. An den folgenden beiden Standorten werden temporäre Einrichtungen mit zunächst je-
weils 100 bzw. 200 Plätzen errichtet, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und pla-
nungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen geschaffen werden können: 
 Havixbecker Straße, Stadtbezirk West, Stadtteil Roxel (Anlage 7), 100 Plätze 
 Meesenstiege/Hünenburg, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Hiltrup-West (Anlage 8), 200 
100 Plätze 
 
Mit der Vorlage V/1038/2015 wurde vorgeschlagen, an der Meesenstiege eine temporäre Flücht-
lingseinrichtung mit bis zu 200 Plätzen zu errichten, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und 
planungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen geschaffen werden können. In der De-
tailprüfung hat sich herausgestellt, dass die Errichtung mehrerer Gebäude aufgrund der Bodenbe-
schaffenheit in Bezug auf die Gründung und Erschließung des Grundstückes technisch schwierig 
und nur mit erheblichem finanziellem Mehraufwand möglich wäre. Die Verwaltung schlägt daher 
vor, an dem Standort Meesenstiege lediglich ein Gebäude mit 100 Plätzen zu errichten und den 
Beschlusspunkt entsprechend zu verändern. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-West am 21.01.2016 
 
4. … 
 Havixbecker Straße, Stadtbezirk West, Stadtteil Roxel (Anlage 7), 100 Plätze 
Hinsichtlich des genauen Mikro-Standorts der temporären Flüchtlingseinrichtung auf 
dem 15.000 m² großen städtischen Grundstück in Roxel (exakte Lage und Ausrich-
tung der temporären Flüchtlingseinrichtung) erfolgt eine gesonderte Vorlage. Die 
Verwaltung prüft, wie eine angemessene städtebauliche Einbindung der temporären 
Flüchtlingseinrichtung auch unter dem Gesichtspunkt von weiterer Wohnbebauung 
auf dem städtischen Grundstück erfolgen kann. 
 
Dem Ergänzungsantrag der Bezirksvertretung Münster-West soll nicht gefolgt werden. Es ist 
nach jetzigem Planungsstand beabsichtigt, das Gebäude aus erschließungstechnischen Gründen 
im südlichen Bereich des Grundstückes, mit der Giebelseite zur Havixbecker Straße, zu errichten. 
Die Detailplanungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit keine konkreten Pläne 
vorgelegt werden können. Sofern die Errichtung der Einrichtung von einer erneuten Vorlage ab-
hängig gemacht würde, könnte die entsprechende Beschlussfassung nicht vor Mai 2016 erfolgen. 
Dies hätte eine deutliche Verzögerung des Bauvorhabens zur Folge. Es wird alternativ vorge-

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schlagen, die Detailplanungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der Bezirksvertretung Münster-
West vorzustellen. 
 
Die aktuellen Erleichterungen im Baurecht für die Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen ermögl i-
chen hier, im planungsrechtlichen Außenbereich, die Realisierung einer temporären Einrichtung. 
Diese wäre nach aktueller Gesetzeslage auf bis zu drei Jahre zu befristen. Für eine weitere Wohn-
bebauung liegen zum jetzigen Zeitpunkt die erforderlichen planungsr echtlichen Grundlagen nicht 
vor. 
 
Bei der Platzierung der temporären Flüchtlingseinrichtung an der Havixbecker Straße wird die 
Verwaltung dennoch darauf achten, dass eine städtebaulich sinnvolle Strukturierung und Er-
schließung möglicher Wohngebietsflächen auf dem städtischen Grundstück nicht behindert wird. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 14.01.2016, Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 20.01.2016 und Integrationsrat am 
27.01.2016: 
 
 
4. … 
 Meesenstiege/Hünenburg, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Hiltrup-West (Anlage 8), 200 
Plätze. 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup empfiehlt dem Rat, dass die Verwaltung mög-
lichst konkrete Aussagen zu den Themen Schule/Schulentwicklung, Kindertagesein-
richtungen, Sicherheit und Ordnung und künftige Bebauung und Gestaltung für den 
Standort Meesenstiege/Hünenburg spätestens zur Sitzung des Rates am 17.02.2016 
vorlegen soll. 
 
Die Ausführungen der Ursprungsvorlage werden auf der Grundlage des aktuellen Sachstands 
konkretisiert. Aufgrund des hohen Zeitdrucks bei der Schaffung von Unterbringungskapazitäten 
können die erforderlichen Infrastrukturplanungen leider nicht zeitgleich mit den Errichtungsbe-
schlüssen vorgelegt werden. Die beteiligten Ämter arbeiten intensiv daran, möglichst zeitnah ent-
sprechende Planungen vorzulegen. 
 
Schule / Schulentwicklung 
 
Unabhängig von den hohen Flüchtlingszahlen deuten die Prognosen auf künftig steigende Schü-
lerzahlen hin, sodass absehbar die Ludgerusschule Hiltrup mit aktuell vier Zügen an Grenzen sto-
ßen wird. 
 
Aktuell hat die Grundschule (unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzhöchstwertes von 29 
Schülerinnen und Schülern pro Klasse) in allen Jahrgangsstufen noch Restplätze. Bei der Klas-
senbildung in der 1. Klasse gilt bei einer vierzügigen Grundschule die Obergrenze von 26 Schüle-
rinnen und Schülern pro Klasse, bei vier Zügen mithin 104 Schülerinnen und Schüler. Die Anmel-
dungen zum kommenden Schuljahr übersteigen mit 117 diese Aufnahmekapazität, sodass ge-
meinsam mit der unteren Schulaufsicht aktuell im Rahmen der Klassenbildung unter Berücksichti-
gung der kommunalen Klassenrichtzahl die Bildung von fünf Eingangsklassen geprüft wird. 
 
Diese einmalige Entscheidung zur Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse ist nicht gleichbe-
deutend mit einer Anhebung der Zügigkeit. Die Bildung von fünf Eingangsklassen ist nach Ein-
schätzung der Schule deshalb im Raumbestand möglich, weil im aktuellen 1. Jahrgang nur drei 
Klassen gebildet worden sind. Unter dem Gesichtspunkt des Erhalts von Aufnahmekapazitäten in 
allen Jahrgangsstufen ist die Bildung einer weiteren Klasse auch aus Sicht der Schulverwaltung 
sinnvoll, dies steht aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt der o.a. Entscheidung zur Klassenbil-
dung.

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V/1038/2015/1 
 
Eine generelle Anhebung der Zügigkeit der Ludgerusschule auf fünf Züge ist einerseits aus päda-
gogischer Sicht zu beurteilen, zumal bislang generell aus pädagogischen Gründen die Obergrenze 
in der Primarstufe bei vier Zügen lag. Eine Erhöhung der Zügigkeit kann daher nur dann in Be-
tracht kommen, wenn als Ergebnis eines fachlichen Diskurses eine entsprechende Entwicklung zu 
befürworten ist. Andererseits ist die Anhebung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Schü-
lerzahlen in Hiltrup-Mitte zu sehen. Von den 117 Anmeldungen zur 1. Klasse stammen 95 aus 
Hiltrup-West, 17 aus Hiltrup-Mitte. Dort existieren in zwei Grundschulen insgesamt vier Züge, eine 
Anhebung der Kapazität ist innerhalb des Raumbestandes unter Nutzung der Räume der ehemali-
gen Johannisschule möglich und voraussichtlich auch erforderlich. Im Übrigen ist auch in diesem 
Kontext auf die Ausführungen in der Vorlage V/0759/2015 zur Situation in den Grundschulen und 
zur Beschulung von Seiteneinsteigern zu verweisen. Auch hier können unter Umständen vorläufige 
Maßnahmen erforderlich machen, dass nicht die nächstgelegene Schule besucht werden kann; 
hierbei entstehen für die Stadt Schülerfahrtkosten. 
 
Für die Grund- und weiterführenden Schulen der Stadt Münster insgesamt bereitet die Schulver-
waltung für die Ratssitzung im Mai eine Beschlussvorlage vor. Ziel ist es, an definierten Standorten 
Ausbau- und Erweiterungsplanungen anzustoßen. 
 
Neben der Beschulung der Flüchtlingskinder erfordern ebenso die absehbaren demografischen 
Veränderungen wie auch die mit der Umsetzung der Inklusion an Schule erforderlichen Raum-
standards Maßnahmen an zahlreichen Standorten. Dabei sind zusätzlich die aus möglichen Erwei-
terungen resultierenden Anforderungen an Nebenflächen (Ganztag, Küche, Verwaltung) zu be-
rücksichtigen. 
 
Kindertageseinrichtungen 
 
Die Kindertagesbetreuungssituation im Kitajahr 2015/2016 für den Stadtbezirk Hiltrup, Wohnbe-
reich 95-97 Hiltrup, zeichnet sich durch eine Versorgungsquote im u3-Bereich von 45,2 % und im 
ü3-Bereich mit 104,5 % aus. Entsprechend der kleinteiligen Bevölkerungsprognose ist von weiter-
hin steigenden Bedarfen auszugehen. 
 
Für den dauerhaften Standort zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich Langestraße / Malte-
serstraße können die Bedarfe durch die Kitaoption Malteserstraße mit dem Bau einer 5 gruppigen 
Kita aufgefangen werden. Eine Fertigstellung dieser Kita ist zum 01.08.2017 vorgesehen. Für die 
geplante temporäre Einrichtung an der Meesenstiege können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine 
Optionen für eine ausreichende Kindertagesbetreuung benannt werden. Hier ist eine Ausweitung 
des bestehenden Angebotes erforderlich. Die Verwaltung wird dazu eine gesonderte Beschluss-
vorlage vorlegen. Dies gilt entsprechend auch für die Standorte Bahlmannstraße, Wangeroogeweg 
und Deermannstraße. 
 
Sicherheit und Ordnung 
 
In den Beratungen wurden insbesondere Sorgen bezüglich einer möglichen Gefährdung durch das 
nahegelegene Imam-Mahdi-Zentrum geäußert, das laut Verfassungsschutzbericht NRW eine 
„Plattform und Begegnungsstätte für Hizb Allah-Anhänger“ darstellt. In den ämterübergreifenden 
Beratungen zum geplanten Standort einer Flüchtlingseinrichtung an der Meesenstiege / Hünen-
burg wurde diese Frage erörtert. 
 
Die Tatsache einer verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung lässt für sich genommen noch kei-
nen Rückschluss auf eine tatsächliche Gefährdungslage zu. Eine aktuelle Bedrohungssituation 
durch das Imam-Mahdi-Zentrum ist nicht bekannt. Auch seitens der bereits bestehenden Flücht-
lingseinrichtung in Hiltrup-West an der Böttcherstraße wurden keine Schwierigkeiten berichtet. Die 
Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit der Polizei und wird die weitere Entwicklung der 
Situation genau beobachten.

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V/1038/2015/1 
Künftige Bebauung und Gestaltung 
 
Die Detailplanungen für den Standort sind noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand ist 
die Platzierung des Baukörpers aus erschließungstechnischen Gründen im südlichen Teil des 
Grundstücks, parallel zur Straße Meesenstiege geplant.  
 
Zur Frage der konkreten baulichen Gestaltung können derzeit noch keine Aussagen getroffen wer-
den, da diese von dem Ergebnis des noch ausstehenden Ausschreibungsverfahrens abhängig ist. 
Mit der Vorlage V/1016/2015 wurde beschlossen, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung 
und Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften abzuschließen.  
 
Es sollen zunächst Einrichtungen mit insgesamt ca. 500 Plätzen – in Gebäudeeinheiten mit 50, 75 
oder 100 Plätzen - fest beschafft werden. Darüber hinaus soll die Rahmenvereinbarung eine 
Vergabeoption für weitere Einrichtungen mit bis zu ca. 2.000 weiteren Plätzen enthalten. Die Ein-
richtungen können dann jeweils nach Bedarf zu Festpreisen und festen Lieferterminen geordert 
werden. 
 
Zwischenzeitlich wurde das Bewerbungsverfahren abgeschlossen. Unter den geeigneten 
Bewerbern wird nun das weitere Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Auftragsvergabe ist 
für März / April 2016 geplant. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Ost am 28.01.2016 
 
4. … 
 
Zu den beiden ‚temporären‘ Standorten wird der Standort ‚Willingrott‘ hinzugefügt. Die 
Anzahl der Plätze ist für diesen Standort auf 50 zu begrenzen. Ebenso ist eine solche 
Einrichtung in fester, ortsüblicher Bauweise mit maximal 1 1/2 Geschossen zu errich-
ten. Auf eine Kita an diesem Standort wird verzichtet. 
 
Dem Ergänzungsantrag der Bezirksvertretung Münster-Ost sollte nicht gefolgt werden, da drin-
gend zeitnah dauerhafte Einrichtungen benötigt werden. Die Realisierung einer temporären Ein-
richtung in fester Bauweise lässt sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht darstellen. Die Planung 
des Bauvorhabens durch die Wohn+Stadtbau GmbH liegt bereits detailliert vor. Der Bebauungs-
plan Nr. 414 gibt für das als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesene Grundstück zwingend 
zwei Vollgeschosse vor. Die geplante Flüchtlingseinrichtung mit zwei Geschossen und einem aus-
gebauten geneigten Dach entspricht hinsichtlich ihrer Baukörperform den Häusern südlich am Wil-
lingrott. 
 
Auf den geplanten Kita-Standort soll nicht verzichtet werden. Die Einrichtung ist sowohl für die 
Flüchtlingseinrichtung als auch für den Wohnbereich erforderlich. Auf die entsprechende Vorlage 
V/1060/2015 wird verwiesen. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

16.02.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Bahlmannstraße 9
  • Deermannstraße 24
  • Langestraße
  • Malteserstraße
  • Havixbecker Straße
  • Borkstraße 13a
  • Böttcherstraße
  • Wangeroogeweg 9
  • Buldernweg 42
  • Dahlweg
  • Willingrott 49a
  • Dingbängerweg
  • Meesenstiege
  • Kinderhaus
  • Hünenburg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1038/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37