mandari

Besetzung des Jugendhilfeausschusses,hier: Besetzung des Sitzes eines Mitgliedes mit beratender Stimme gem. § 2 Abs. 3 Buchst. c) der Satzung zur Regelung der Angelegenheiten des Jugendamtes des Landkreises Rotenburg (Wümme)

Beschlussvorlage 2001-06/0735

Stand: Am 16.03.2004 im Kreistag beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 16.03.2004

    Kreistag

    TOP 12. Ergebnis: beschlossen

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