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V/0388/2008

Frühe Hilfen für Familien- Gesamtstädtisches Präventionskonzept

Vorlagen 05.05.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 22

Anlage 3 - CDU-Antrag

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Ansehen

Anlage 4 - SPD-Antrag

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Ansehen

Anlage 2 - Personalschlüssel Geburten 2007

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Ansehen

Anlage 5 - GAL-Antrag

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Ansehen

Anlage 1 - Gesamtstädtische Prävention - Ausdruck

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 - CDU-Antrag

3572 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0060/2007  
 
 
 
 
 
 
            10.12.2007  
 
       
 
Antrag 
 
"Kinderschutzarbeit als Präventionsaufgabe " 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung erarbeitet ein "Gesamtkonzept" zur Kinderschutzarbeit als Präventions- 
aufgabe wie sie sich in Anlehnung an § 8 a SGB VIII, § 42 SGB VIII und § 42 VI Schulge- 
setz NRW ergibt. 
 
• Dazu erstellt sie einen umfassenden Bericht über s chon bestehende bzw. durchge- 
führte Projekte zum Thema Kinderschutz. 
 
• Daraus ist eine städtische Gesamtstrategie für den  Kinderschutz zu entwickeln und 
den zuständigen Ausschüssen zur Beschlusslage vorzulegen. 
 
• In diese Konzeption sind insbesondere auch die Sch ulen und die freien Träger ein- 
zubinden. 
 
 
Begründung: 
 
 
Bereits seit mehreren Jahren wachsen bundesweit die Warnsignale, die auf eine immer 
riskantere Kindheit (z.B. zunehmende Vernachlässigungstendenzen und sinkende Erzie- 
hungskompetenz von Eltern) hindeuten. Durch einige spektakuläre Fälle von Kindestötung 
zusätzlich stimuliert, ist in der bundesdeutschen Jugendhilfe eine Phase eingeleitet wor- 
den, die unter den Programmsätzen wie "frühe Hilfen, Präventionsarbeit und Hilfen von 
Anfang an" eines gemeinsam haben: 
Jugendämter sollen ihre fachlichen und organisatorischen Kompetenzen zur Vermeidung 
von Kindeswohlgefährdung weiter ausbauen, die vorbeugenden Angebote intensivieren 
und durch aufsuchende, niedrigschwellige Arbeitsansätze den neuen Familienrealitäten 
begegnen. 
 
Auch die Fallzahlen in Münster sind gravierend:  
Lt. Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien stieg die Zahl der 
Inobhutnahmen von 2003 auf 2005 von gefährdeten Minderjährigen von 110 auf 126 Fälle. 
Die Fallzahl der Aufnahmen in Kriseneinrichtungen stieg auf 107 in 2006 an. Im Jahres- 
schnitt wird rd. 30 x jährlich das Familiengericht angerufen, um den Entzug der elterlichen 
Sorge wegen Kindeswohlgefährdung anzuregen.

Bereits im vergangenen Jahr ist in einem münsterschen Stadtteil erprobt worden, wie Fa- 
milien in Kooperation zwischen dem Jugendamt und der Gesundheitshilfe durch aufsu- 
chende Gespräche von Hilfsangeboten in ihrem Stadtteil Kenntnis bekommen und diese 
im Bedarfsfall auch annehmen. 
 
Die Erfahrungen aus dieser Erprobung sollten nun für die Entwicklung eines Präventions- 
konzeptes "Gesamtstrategie für den Kinderschutz" für die Stadt Münster genutzt werden.  
Aufgrund des Schulgesetzes NRW haben auch Schulen im Bereich des präventiven Kin- 
derschutzes ihre Aufgabe. Deswegen sind in die Erarbeitung dieses Konzeptes auch die 
Schulen einzubeziehen. 
 
Bei der Erarbeitung einer städtischen Gesamtstrategie für den Kinderschutz ist  
• eine Vernetzung aller beteiligten Akteure herzuste llen 
• eine Einbeziehung der Schulen zu erreichen 
• auf stadtteilbezogene Besonderheiten zu achten 
• auf Risikogruppen besonders einzugehen. 
 
Das Konzept soll insgesamt ein Schwergewicht auf eine präventive Ausrichtung legen. 
 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Elfriede Dalla Riva-Hanning 
Edgar Dr üge 
Dr. Dietmar Erber 
Richard M. Halberstadt 
 
 
Eleonore Heyne 
Christoph Jahn 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
Dieter Maager 
Josef Messing 
Ursula M öllers 
 
Andreas Nicklas 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Ursula Schaffstein 
Günter Schulze Blasum 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Anlage 4 - SPD-Antrag

12714 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2008  
 
 1 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
30.01.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
 
Eltern stärken - Kinder schützen! Aktionsplan für e inen 
besseren Schutz von Kindern in Münster  
 
Kinderschutz als zentrale gesellschaftliche Aufgabe 
Gleiche Lebenschancen für jedes Kind sind das Grund versprechen einer 
demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Die Zukunftschancen unserer Kinder 
werden jedoch noch in einem viel zu großen Maße dur ch ihre soziale Herkunft 
bestimmt, ausgleichende Angebote stehen nicht in ausreichendem Maße bereit. 
 
Besonders ein verbesserter Kinderschutz gehört für die SPD in den Mittelpunkt des 
allgemeinen, politischen und fachlichen Interesses.  Hier ist die Politik auf allen 
staatlichen Verantwortungsebenen - Bund, Länder und  Kommunen - gefordert, 
weitergehende Anstrengungen zu unternehmen, um Vern achlässigung, 
Verwahrlosung und Misshandlung von Kindern vorzubeu gen und schnell und 
wirksam Hilfen für Kinder in Not und überforderte E ltern bereitzustellen. Wir 
brauchen hier eine Kultur des Hinsehens und eine hohe Achtsamkeit für Kinder. 
 
Kinderarmut bekämpfen 
Wer den Schutz für Kinder in unserer Gesellschaft v erbessern will, muss auch 
soziale Zusammenhänge berücksichtigen und Kinderarm ut abwenden. Von den 17 
Mio. Kindern in Deutschland unter 18 Jahren lebt je des siebte Kind in Armut. Das ist 
eine Situation, mit der sich unsere Gesellschaft ni cht abfinden darf. Daher ist die 
Bekämpfung der Kinderarmut eine zentrale Aufgabe de r Familien- und Kinderpolitik 
in den nächsten Jahren. Fehlende und unzulängliche Lebenschancen für Kinder und 
Kinderarmut verweisen sehr zentral auf das Thema de r sozialen Gerechtigkeit. 
Zudem kann es sich unsere Gesellschaft im eigenen I nteresse nicht leisten, die 
Talente und Potenziale, die in unseren Kindern stec ken, zu verschwenden. Dabei 
geht es nicht nur um materielle Armut, also um fehl ende finanzielle Mittel, um am 
sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben zu kö nnen. Genauso wichtig sind die 
fehlenden und zu sichernden Teilhabechancen im Bild ungssystem und in anderen 
wichtigen sozialen Zusammenhängen (Vereine, Nachbarschaften etc.). 
 
Kinderarmut hat auch Auswirkungen, die häufig übers ehen werden: Viele Kinder aus 
sozial benachteiligten Familien sind häufig einem e rhöhten Gesundheitsrisiko 
ausgesetzt. Ihre Ernährung ist häufig mangelhaft un d sie kommen nicht selten ohne 
Frühstück in die Kindertagesstätte oder zur Schule.  Bedeutsam ist auch der Aspekt 
der Bildungsarmut. Noch immer verlassen 8 % der Jug endlichen die Schule ohne 
einen Abschluss - und sind damit gesellschaftlich a bgehängt. Von den Jugendlichen 
mit Migrationshintergrund hat jeder dritte keine Au sbildung. Dabei hat Bildungsarmut

2 
gravierende Auswirkungen auf die Lebensperspektiven  der Menschen. Die 
Arbeitslosenquote von gering Qualifizierten ist meh r als doppelt so hoch wie die 
allgemeine Arbeitslosenquote. Wer eine schlechte Bildung hat, bleibt häufiger arm. 
 
Die Auswirkungen von Armut auf die sozialen Kontakt e der Kinder sind ebenfalls 
nicht zu unterschätzen. Wer sich einen Zoo- oder Ki nobesuch mit Eltern oder 
Freunden nicht leisten kann, Urlaub immer zuhause v erbringen muss, wird leicht 
ausgegrenzt und auf sein eigenes enges Umfeld zurückgeworfen. 
 
Überforderte Eltern – gefährdete Kinder 
Zur Lebenswirklichkeit von Kindern in Deutschland g ehört auch, dass zu viele von 
ihnen von Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt b etroffen sind. Auch wenn dies 
kein neues Phänomen ist, so ist doch jedes betroffe ne Kind eines zu viel. Und es ist 
gut, dass die Frage eines verbesserten Kindesschutz es endlich die Aufmerksamkeit 
erhält, die sie verdient.  
 
Soll die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch 
oder Misshandlung auch in Münster gelingen, so beda rf es dazu eines umfassenden 
Gesamtkonzeptes, das alle Stufen der Vor- und Fürso rge umfasst. Dies bedeutet für 
die SPD-Fraktion vor allem, dass es hier nicht nur um die Kriseninterventionen gehen 
kann und darf, sondern auch Aspekte einer allgemeinen und zielgruppenspezifischen 
Prävention einschließen muss. Entscheidend für eine n funktionierenden 
Kinderschutz ist daher ein abgestuftes und abgestim mtes System der Förderung von 
Kindern und Eltern, ihrer Unterstützung und der ang emessenen und 
problemlösenden staatlichen Intervention. 
 
Geschlossenes Gesamtkonzept realisieren 
Statt isolierter und punktuell angelegter Einzelakt ionen ist für einen besseren 
Kinderschutz ein geschlossenes Gesamtkonzept notwen dig. Zu diesem 
Gesamtkonzept gehören aus Sicht der SPD-Fraktion vor allem: 
 
1. Passgenaue Hilfen für Eltern von Anfang an 
Familien, die durch besondere Risiken belastet sind , müssen früh erkannt und 
erreicht werden. Sie brauchen passgenaue, verlässli che und kontinuierliche 
Unterstützung, Begleitung und Hilfen - am besten sc hon während der 
Schwangerschaft. Hierfür wird auch ein flächendecke ndes System 
aufsuchender Hilfen benötigt. Einen wichtigen Beitr ag hierzu haben die in 
Nordrhein-Westfalen schon seit dem Jahre 2001 erpro bten und inzwischen in 
vielen Kommunen eingeführten "Sozialen Frühwarnsysteme" geleistet.  
 
2. Starke inderdisziplinäre Netze für Kinder und Eltern aufspannen 
Um Familien in riskanten Lebenssituationen erfolgre ich helfen zu können, ist 
eine engere Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten im 
Gesundheitswesen, in der Kinder- und Jugendhilfe, i m Schulbereich, den 
Sozialämtern, der Justiz (Familiengerichte) und der  Polizei erforderlich. Eine 
verlässliche und berechenbare Zusammenarbeit aller für das gesunde 
Aufwachsen unserer Kinder Verantwortung Tragender m uss 
personenunabhängig sichergestellt werden. 
 
3. Ausbau bedarfsgerechter Leistungen zur Förderung  der 
Erziehungsfähigkeit von Familien  
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind schon heute e ine Vielzahl von 
familienfördernden Leistungen (Beratung, Familienbi ldung, Familienfreizeiten

3 
und Familienerholung, Entlastung bei Betreuung und Versorgung des Kindes 
in Notsituationen etc.) verankert. Zu Unrecht führe n jedoch diese Hilfen heute 
im Gesamtspektrum der Kinder- und Jugendhilfe eher ein "Schattendasein". 
Nur ein verschwindend geringer Teil der rd. 20 Mill iarden Euro Ausgaben für 
die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland kommen d iesen wichtigen 
präventiven Leistungen zugute. 
 
4. Bereitstellung eines ausreichenden und bedarfsge rechten Angebotes an 
Bildung und Betreuung  
Kinder brauchen die beste Förderung von Anfang an u nd unabhängig von 
ihrem Elternhaus. Kindertageseinrichtungen sind die  erste Bildungsinstitution 
der Kinder. Sie bieten Raum und Zeit, um Kinder frü h und individuell zu 
fördern und elternhausbedingte Nachteile auszugleic hen. Gerade auch für 
überforderte Eltern sind sie eine dringend benötigt e Entlastung und 
Unterstützung. Dies bedeutet vor allem, das Angebot  an Ganztagsplätzen 
zügig deutlich auszubauen und hochwertig auszugestalten und diese nicht nur 
dann zur Verfügung zu stellen, wenn dies aufgrund d er Berufstätigkeit der 
Eltern zwingend erforderlich ist.  
 
5. Verankerung des Kinderschutzes an den Schulen 
Im Zusammenwirken mit der Jugendhilfe muss die Schu le den Auftrag von 
Prävention und Schutz der Kinder vor Vernachlässigu ng und Gewalt 
wahrnehmen. Durch eine stärkere Präsenz der Jugendh ilfe v.a. an den 
Grundschulen und durch die Qualifizierung der Lehrk räfte wird die 
Verantwortungsgemeinschaft aus Schule und Jugendhil fe zum Wohl der 
Kinder gestärkt. Hierzu sind verbindliche Vereinbar ungen erforderlich. 
Präventiver Schutz von Kindern wird zudem auch durc h den Ausbau des 
Ganztagsschulangebotes und die Sicherstellung einer  preiswerten 
Übermittagverpflegung verbessert. 
 
6. Gute und handlungsfähige Ausstattung des Amtes f ür Kinder, 
Jugendliche und Familien und der freien Träger der Jugendhilfe 
Das Jugendamt und die freien Träger der Jugendhilfe  brauchen weitere 
fachliche Kompetenz und eine angemessene personelle  Ausstattung, damit 
sie frühzeitig und präventiv handeln können. Deshal b soll zunächst der 
Personalbedarf für ein flächendeckendes Konzept frü her Hilfen und sozialer 
Frühwarnsysteme ermittelt werden. Damit die Jugendä mter und die freien 
Träger der Kinder- und Jugendhilfe diesen anspruchs vollen Schutzauftrag 
umsetzen können, brauchen sie neben einer entsprech enden 
Personalausstattung fachliche Unterstützung (Fortbi ldungen, 
Informationsmaterial etc.). Zudem wird in den fachl ichen und medialen 
Erörterungen prekärer Fälle (Kindeswohlgefährdung) häufig nach dem 
individuellen Fehlverhalten gesucht, aber in einem noch viel zu geringen Maße 
die Frage eines möglichen "Organisationsversagens" geprüft. Deshalb 
müssen auch die Organisationsstrukturen und die Org anisationskultur im 
städtischen Jugendamt auf den Prüfstand. Dabei gilt  es jedoch zu beachten, 
dass ein guter Kinderschutz sich immer in einer Bal ance von Dienstleistung 
(Förderung) und Schutzauftragauftrag (bei Kindeswoh lgefährdung) realisiert. 
Eine Verkürzung des Schutzauftrages auf Interventio n und Eingriff wäre nicht 
nur fachpolitisch ein Rückschritt gegenüber dem bis her Erreichten, es würde 
auch die Bereitschaft von hilfsbedürftigen Eltern b eeinträchtigen, sich

4 
frühzeitig an die Kinder- und Jugendhilfe zu wenden , weil die Angst vor dem 
Eingriff und dem Verlust der elterlichen Autonomie überwiegen könnte.  
 
 
Begründung:  
Auch in Münster ist auf politischer und fachlicher Ebene, in den Konzepten der 
öffentlichen Jugendhilfe und denen von freien Träge rn in der zurückliegenden Zeit 
das Thema "Kinderschutz" verstärkt in den Blick ger aten und hat auch schon zu 
vielfältigen Entwicklungen und Verbesserungen gefüh rt. Hierzu gehören u. a. die 
Vereinbarungen zum Kinderschutz zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern 
der Kinder- und Jugendhilfe, die Vereinbarungen mit  den Schulen in Münster, 
Qualifizierungsangebote und entsprechenden Organisationsentwicklungen. 
 
Insbesondere in dem Beschlussvorschlag "Entwicklung  und Ausbau frühzeitiger 
Präventionsangebote" vom November 2006 werden viele  der bislang schon 
angesprochenen Hilfsangebote aufgegriffen. So werde n zu Recht (Seite 5) als 
Ansatzpunkte eines umfassenden Präventionskonzeptes angesehen: 
- Entwicklung bedarfsgerechter und frühzeitiger Prä ventionsangebote für Kinder 
und deren Familien, die aufgrund nachgewiesener Bel astungsfaktoren einer 
erhöhten Wahrscheinlichkeit ausgesetzt sind, Erziehungshilfen zu benötigen, 
- der Ausbau präventiver Angebote für Kinder im Sin ne einer bedarfsgerechten 
und qualitativ hochwertigen institutionellen Tagesb etreuung (Kita-Zeit ist 
Bildungszeit), die Durchführung von Maßnahmen der E lternberatung und 
Elternbildung zur Stärkung von Familien,  
- das Erkennen riskanter Problemlagen und die Entwi cklung angemessener 
Handlungsschritte im Sinne eines sozialen Frühwarnsystems, 
- die Koordination und Vernetzung von bereits exist ierenden Angeboten sowie 
Anregung und Unterstützung von "neuen Initiativen". 
Die auf diese Ziele bezogenen Konzeptbausteine (Baustein I bis Baustein IV) werden 
in der bereits genannten Schlussvorlage im Weiteren ausgeführt. 
 
Eine entscheidende Schwäche dieses Präventionskonze ptes besteht allerdings 
darin, dass es zunächst regional begrenzt (Stadttei l Coerde) angelegt ist und damit 
der Anspruch, allen Kindern in Münster, unabhängig davon in welcher Region sie 
leben, ein verbessertes Angebot der Förderung und d amit einen verbesserten 
Kinderschutz zu ermöglichen, noch nicht eingelöst w ird. Dabei verfügen wir in der 
Stadt Münster zwischenzeitlich über eine Vielzahl e rprobter und nachgewiesen 
wirkungsvoller Angebote für Kinder und Familien in Belastungssituationen. Neben 
dem sehr wirkungsvollen Unterstützungsangebot der F amilienhebammen sind dies 
Angebote der "Elternschule", Elternbriefe, Hausbesu che durch Hebammen sowie 
Angebote der Gesundheitshilfen. Aber auch positive Erfahrungen mit dem 
erweiterten Leistungsspektrum der Familienzentren i n Münster und sozialräumlichen 
Vernetzungsstrukturen fordern dazu auf, diese hilfr eichen Angebote jetzt auch 
stadtweit und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Anne Hakenes   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Anne Schulze Win tzler 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson   
Philipp Gabriel    Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Anlage 5 - GAL-Antrag

5085 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2008 
 
1 
 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Ein umfassendes Konzept zur Einführung eines flä chendeckenden 
sozialen Frühwarnsystems, des Angebots früher Hilfen von der 
Schwangerschaft/ Geburt, frühe Kindheit bis hin zur Schulzeit unter Einbeziehung 
des Bausteins Prävention von Kinderarmut zu erstellen.  
Dabei werden die Vorschläge aus den mit den Nr. 1-3 und 5 in der Begründung des 
Antrags aufgeführten Anträgen mit einbezogen. 
 
2. Die Akteure im Sozialraum, freie und öffentliche  Träger der Jugendhilfe, 
Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Familienbildung, Schulen, Kirchen, 
Gesundheitshilfe, u.a. Geburtskliniken, Kinderärzte, (Familien-) Hebammen in die 
Konzepterarbeitung und Umsetzung mit einzubeziehen und ein Zusammenwirken 
der Akteure mit zu befördern. 
 
3. Den Personalbedarf für ein flächendeckendes Konz ept früher Hilfen und sozialer 
Frühwarnsysteme – bei den freien Trägern der Jugendhilfe wie ggf. bei der Stadt 
Münster – zu ermitteln und zu quantifizieren. 
 
 
Begründung: 
 
Seit Mai 2005 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anträge sowohl zu den 
Sozialen Frühwarnsystemen und den frühen Hilfen, dem Schutzauftrag bei 
Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und zum neuen § 42, Abs. 6 Schulgesetz NRW 
nebst Auswirkungen auf die personellen Ressourcen sowie zum Thema Prävention von 
Kinderarmut gestellt. Diese sind bis heute nur teilweise aufgegriffen (z.B. Modellprojekt in 
Coerde) und nur teilweise bearbeitet worden. Eine systematische Bearbeitung hat es 
bisher nicht gegeben. 
 
(1) Ratsantrag vom 01.05.2005 
„Alle Chancen für Kinder von Anfang an!“  
 
(2)  Antrag im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom ^ 
 11.04.2006 
Zur organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung des § 8a SGB VIII 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag Neufassung 
„Ein sicherer Start ins Kinderleben! 
Einführung eines flächendeckenden 
sozialen Frühwarnsystems und „früher 
Hilfen“ – jetzt!“
 
18.12.2007

2 
 
 
(3) Antrag vom 15.11.2006 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und  
Familien und im Auschuss für Schule und Weiterbildung 
Zum § 42, Abs. 6 SchulG NRW 
 
(4) Haushaltsantrag vom 19.02.2007  
Flächendeckende Einführung Sozialer Frühwarnsysteme, früher Hilfen sowie 
Präventionsangebote (abgelehnt) 
 
(5) Ratsantrag vom 01.05.2007 
„Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung,  
Gesundheit und früher Förderung sichern“  
 
 
Münster verfügt über ein ausdifferenziertes System an Hilfen für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Durch die sozialräumliche Ausrichtung des KSD wurde ein wichtiger Schritt 
getan. Münster ist, den Schutz von Kindern betreffend, konzeptionell gut aufgestellt.  
 
Die frühe Erkennung riskanter Lebenssituationen und Entwicklungen ist eine 
verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe. Die Erfahrung in vielen Kommunen zeigt, 
dass der Weg vom Erkennen von Risiken zum verbindlichen Handeln nur durch ein 
abgestimmtes Risikomanagement zu erreichen ist. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass 
angesichts der medialen Aufbereitung von Fällen von Kindesmissbrauch, -
vernachlässigung und Kindstötungen Eltern nicht unter einen Generalverdacht geraten. 
 
Ein soziales Frühwarnsystem zeichnet sich durch eine strukturierte und verlässliche 
Kooperation von Fachkräften in den jeweiligen Sozialräumen aus, mit denen Risiken für 
Kinder frühzeitig erkannt und entsprechende frühe Hilfen angeboten werden können: 
 
•  Frühe Hilfen für Kinder und Familien müssen vor bzw. mit der Geburt ansetzen 
 (s. Dormagener Modell). 
•  Frühe Hilfen müssen im Alltag der Familien veran kert sein. 
•  Frühe Hilfen verlangen die Auflösung der Versäul ung von Unterstützungssystemen 
und die Zusammenarbeit von Gesundheits-, Bildungs- und Kinder- und 
Jugendhilfesystem. 
•  Frühe Hilfen verlangen von der Stadtgesellschaft  durch ausgleichende 
Maßnahmen, dem Risikofaktor Kinderarmut vorzubeugen, damit die Kinder eine 
faire Chance erhalten, gesund aufzuwachsen, ihre individuellen Fähigkeiten zu 
entwickeln, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und so eine gute 
Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive 
zu erhalten (s. MoKi, Monheim). 
 
Soziale Frühwarnsysteme und „Frühe Hilfen“ bedürfen finanzieller und personeller 
Ressourcen. Sie stellen jedoch eine Investition in die Zukunft dar, da hierdurch langfristig 
 
eine neu gestaltete Aufwachsenskultur von Kindern und Jugendlichen gefördert wird und 
die eingriffs- und kostenintensiven Hilfen zur Erziehung gesenkt werden können. 
 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beschlussvorlage

17612 Zeichen

V/0388/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Frühe Hilfen für Familien- Gesamtstädtisches Präventionskonzept 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
10.06.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
12.06.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat beschließt die Einführung eines gesamtstädtischen Präventionskonzeptes ab dem 
01.08.2008. 
 
2. Für die notwendigen Sachkosten wird jährlich aus dem vorhandenen Budget eine Gesamt-
summe von 90.000 € bereitgestellt. Entsprechende Personalkosten wurden bereits im Stel-
lenplan in der Ratssitzung vom 12.03.2008 beschlossen. 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind die Anliegen folgender Anträge aufgegrif-
fen worden: 
• Antrag der CDU vom 10.12.2007 „ Kinderschutzarbeit als Präventionsaufgabe“    
      (Anlage 3) 
• Antrag Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 18.12.2007 „ Ein sicherer Start ins Kinderle-
ben! Einführung eines flächendeckenden sozialen Frühwarnsystems und „Früher Hil-
fen“ –jetzt! (Anlage 5) 
• Antrag der SPD vom 30.01.2008 „ Eltern stärken- Kinder schützen! Aktionsplan für ei-
nen besseren Schutz von Kindern in Münster“. (Anlage 4) 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0388/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Thesing 
Frau Landenberger 
Ruf: 
492-5157 
492-5876 
E-Mail: 
ThesingS@stadt-muenster.de  
Landenberger@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0388/2008 
 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung    
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen 2008 37.500 
   2009 ff. 90.000 
 
 
   
 
Die Sachkosten werden für Informationsmaterialien, Honorarkosten für Hebammen, Fahrtkosten 
etc. benötigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern
 liegt in gemeinsamer Verantwortung von Familie 
und Gesellschaft. Für das Aufwachsen von Kindern, für ihre Erziehung und Persönlichkeitsentwick-
lung, für Vertrauensbildung und Bindungsfähigkeit stehen zuallererst die Eltern in der Verantwor-
tung. Kommunale Familienpolitik ist damit in der Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für das 
Aufwachsen von Kindern zu schaffen. Kommunale Kinder- und Jugendhilfe ist dann erfolgreich, 
wenn sie die Verantwortung übernimmt, tragfähige soziale Infrastrukturen zu schaffen sowie kin-
der- und familienfreundliche Lebensbedingungen zu erzeugen. Insbesondere die Unterstützung 
von Familien bei der Erfüllung ihrer erzieherischen Aufgaben gehört in diesen Bereich. Parallel 
dazu sind auch der Schutz und das Wohl von Kindern unverändert stark im Blickpunkt des öffentli-
chen Interesses.  
 
Das Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendhilfe erstreckt sich demzufolge von der aktiven Gestal-
tung der Lebensbedingungen bis zur Reaktion auf soziale Problemlagen. Hier zeigt sich die kon-
zeptionelle Bandbreite der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei kommt den Gesichtspunkten „Kindes-
wohl“ und „Kinderschutz“ eine besondere Bedeutung zu. Das Kindeswohl und der Kinderschutz 
sind die Richtschnur für das tägliche Handeln.  
 
Neue Wege, dieser gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden, eröffnen sich insbesondere 
über präventives Handeln. Dabei rückt die Bedeutung der frühen Kindheit für Gesundheit und Bil-
dung und die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe das Thema der frühkindlichen Prävention in 
das Zentrum der Betrachtung.

- 3 - 
V/0388/2008 
 
1.1 Ansatzpunkt – Präventionsebenen 
 
Aufgrund der Vielschichtigkeit von Prävention werden im Folgenden für die Handlungsfelder im 
Kontext von Kindeswohl drei Bereiche dargestellt. Es wird unterschieden zwischen
 Primär-, Se-
kundär- und Tertiärprävention.  
Primäre Prävention umfasst eine Orientierung auf lebenswerte, stabile Verhältnisse und gelin-
gendes Erziehungsgeschehen. Dieser Bereich der „Frühen Hilfen“ für Familien beinhaltet die 
Förderung der Erziehung in der Familie sowie die Förderung von Kindern in Kindertageseinrich-
tungen und Tagespflege. Hier geht es um Angebote unterhalb des Erziehungshilfebedarfs.  
 
Sekundäre Prävention ist eine vorbeugende Hilfe in Situationen, die belastend sind und die sich 
zu Krisen auswachsen können. Dieser Bereich umfasst Leistungen im Erziehungshilfebedarf gem. 
§ 27 ff SGB VIII. Hilfen zur Erziehung sind ein fachlich qualifiziertes Leistungsangebot für Familien 
mit dem Ziel, dem individuellen erzieherischen Bedarf mit geeigneten Hilfen zu begegnen.  
 
Tertiäre Prävention ist eine Hilfe in Situationen, die bereits durch Krisen gekennzeichnet sind. Der 
dritte Bereich bildet den Bereich des „Kinderschutzes“ und entsprechender Verfahren zur Siche-
rung desselben ab. Gemeint sind damit interne Verfahren sowie weitere Maßnahmen des Kinder- 
und Jugendschutzes in Münster.  
 
Zum bildhaften Verständnis können diese drei Präventionsebenen auf ein „Ampelmodell“
1 übertra-
gen werden (siehe Anlage 1 „Handlungsfelder im Kontext von Kindeswohl“). 
 
Das Thema dieser Vorlage ist die Neuausrichtung und Stärkung der Primärprävention. 
 
 
 
2. Frühe Hilfe für Familien- Ausgangslage in Münster 
Im Hinblick auf die Ausrichtung einer gesamtstädtischen Präventionsstrategie wird im Folgenden 
der Bereich der „Frühen Hilfen“ in Münster dargestellt.  
„Frühe Hilfen“ sind alle Maßnahmen für Kinder, Eltern und Familien, die dazu beitragen, die Ent-
wicklungsbedingungen von Kindern zu verbessern. 
 
2.1  Angebote im präventiven Bereich 
 
Für den Bereich der „Frühe Hilfen“ gibt es unterschiedliche und vielfältige Maßnahmen und Projek-
te. In Münster gehören „Frühe Hilfen“ für Familien zu einer selbstverständlichen Angebotspalette. 
Beispielhaft werden hier die Angebote der Familienbildung und Erziehungsberatung in allen Stadt-
teilen, die Angebote der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege, die Allgemeine Bera-
tung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, insbesondere den Kommunalen Sozial-
dienst, die verstärkte Kooperation zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe, der Ausbau der U-3 
Betreuung, oder auch das Projekt „Familien stärken – Eltern im Fokus präventiver Angebote“ so-
wie der Aufbau und Ausbau der Familienzentren genannt.  
 
Das Präventionsprojekt Coerde als Modellstandort für einen sozialräumlich ausgerichteten Präven-
tionsansatz bietet erste Erfahrungen, die einen Transfer der Strukturen und Inhalte in andere 
Stadtteile unter Berücksichtigung sozialräumlicher Unterschiede und Bedarfe ermöglichen. 
 
 
 
                                                
 
1 „Grün“ umfasst den Bereich der Angebote ,  
  „Gelb“ umfasst den Bereich der Leistungen ,  
  „Rot“ umfasst den Bereich des Kinderschutzes.

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2.2 Familienbildung und Familienberatung 
 
Hinsichtlich der Kooperation mit freien Trägern in den Bereichen der Familienbildung und Famili-
enberatung kann auf eine langjährige, fachlich fundierte Zusammenarbeit verwiesen werden. Über 
Jahresgespräche, Jahresthemen und Qualitätszirkel werden kontinuierlich fachliche Herausforde-
rungen bearbeitet und entsprechende Weiterentwicklungen vollzogen. Die Bedeutung der sozial-
räumlichen Verortung, die Entwicklung neuer Zugangswege für Familien, die den Weg in die Fami-
lienbildung und Erziehungsberatung noch nicht finden, gehört zur fachlichen Weiterentwicklung. 
 
2.3 Kindertageseinrichtungen/ Familienzentren 
 
Kindertageseinrichtunge
n sind als Lebensraum ei n wichtiges Setting für präventive Maßnahmen. 
Der umfassende Förderauftrag (Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes) ermöglicht gesell-
schaftliche Teilhabe. Entwicklungsverläufe von Kindern werden aktiv und positiv gestaltet. Eltern 
werden in ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung unterstützt. Die Kindertageseinrichtung hat 
damit im Netzwerk der „Frühen Hilfen“ einen besonderen Stellenwert. Gerade auch die Entwick-
lung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ist beispielhaft dafür, wie Kindertagesein-
richtungen über ihren Förderauftrag hinaus als Ort der Familienförderung wirken. 
 
2.4  Jugendhilfe und Gesundheitshilfe 
 
Auch die Kooperation zwischen der Kinder- und  Jugendhilfe und der städtischen Gesundheitshilfe 
ist vielfältig. Beispielhaft ist hier die gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung des Präventi-
onsprojektes Coerde oder auch ein psychomotori sches Präventionsprojekt mit Kindertageseinrich-
tungen. Auch die Zusammenarbeit mit der Familienhebamme und die Nutzung der Schuleingangs-
untersuchung als planungsrelevante Größe für Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zeigt die ge-
lingende Zusammenarbeit im Interesse von Familien. 
 
 
 
3. Handlungsbedarf – Ziel der Neuausrichtung 
Das Hilfe- und Unterstützungssystem für Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Müns-
ter weist ein breites Spektrum adäquater Angebote und Leistungen für Familien auf. Sowohl der 
Leistungsbereich „Hilfe zur Erziehung“ als auch der Bereich „Kinderschutz“ sind ausdifferenziert 
aufgestellt. Gleichwohl gibt es im Hinblick auf „Frühe Hilfen“  für Familien eine Lücke. Es fehlt an 
einem systematischen, abgestimmten institutionellen Verfahren und entsprechender Handlungs-
schritte für die Einleitung von „Frühen Hilfen“. Der unter Punkt 4 beschriebene Beratungs- und In-
formationsbesuch von Eltern und ihrem neugeborenen Kind kann diese Lücke schließen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt die gesamtstädtisc he Neuausrichtung, um Familien generell in ihrer 
Funktion als Erziehungsinstanz zu stärken, unabhängig von der Familienform, der gesellschaftli-
chen Stellung, dem Vorhandensein einer Problemlage oder eines erzieherischen Bedarfs. Im Um-
gang mit Familien sollte der Fokus darauf liegen, Informationen und Unterstützung in den Mittel-
punkt zu stellen und keineswegs nur die Verhaltensauffälligkeit eines Kindes oder die Risikolage 
der Eltern. Es gilt, gute Voraussetzungen dafür zu entwickeln, aus einem positiven zwischen-
menschlichen Bezug heraus entstehende Kontakte zu schaffen, die es den Familien ermöglicht, 
Hilfen anzunehmen, ohne diese als Eingriff zu erleben. Damit folgt diese Empfehlung ebenso der 
bundesweiten, fachlichen Orientierung (siehe auch "Nationales Zentrum Frühe Hilfen" in Träger-
schaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Deutsche Jugendinstituts).

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Das Zusammenspiel von Fachleuten und Institutionen, die mit Familienförderung betraut sind, er-
öffnet im Interesse von Kindern neue Chancen des Aufwachsens in gemeinsamer Verantwortung.  
Die Verbesserung und positive Gestaltung der Entwicklungsverläufe von Kindern stellt eine explizi-
te Herausforderung für die interdisziplinäre Zusammenarbeit  unterschiedlicher Akteure dar. Dabei 
ist die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der notwendigen Kooperationsbeziehungen ein we-
sentliches Ziel. Eine verbindliche Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe ist als 
erfolgversprechend für „Frühe Hilfen“ einzuschätzen. Gerade die Schnittstelle zur Familienhe-
bamme des Gesundheitsamtes und zur Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und 
Jugendalter können als planungsrelevante Aspekte eingestuft werden. Auf der Grundlage der be-
reits bestehenden Kooperation zwischen der Jugendhilfe und Gesundheitshilfe kann ein integrier-
tes Handlungskonzept aufgebaut werden, um die Schnittstellen sinnvoll miteinander zu bedienen. 
Dies umfasst auch die Vernetzung mit Gynäkologen, Geburtskliniken und Kinderärzten. 
 
Grundsätzlich gilt das Prinzip, auf bereits bestehende Angebote sowie entwickelte und bewährte 
Instrumentarien zurückzugreifen, um ein tragfähi ges Gesamtsystem „Früher Hilfen“ im kommuna-
len Raum aufbauen. Dabei ist ein breit angelegtes Programm, das allen Kindern zu Gute kommt, 
Diskriminierungen vermeidet und dadurch den Zugang zu Familien in belastenden Lebenslagen 
erleichtert, zu favorisieren. 
 
 
 
4. Professionelles Tandem und Ausgestaltung der Familienbesuche 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien möchte jedes neugeborene Kind in Münster will-
kommen heißen und seinen Eltern ein Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung stellen. 
Heute sind viele Eltern verunsichert in Fragen der Erziehung, Unterstützung und Förderung ihrer 
Kinder. Manche Eltern sind auch überfordert, z.B. hat das Familienbüro des Amtes im Jahr 2007 
fast 5000 Familien beraten, die Fragen rund um die Familie, Elternschaft und Erziehung hatten. 
Die Nachfrage erhöhte sich zum Vorjahr um 18,2 %. Vor diesem Hintergrund wird das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien ein niedrigschwelliges Beratungs- und Informationsangebot für El-
tern von Neugeborenen in Münster aufbauen. Dieses Angebot ergänzt sinnvoll die bereits beste-
henden guten Beratungs- und Bildungsangebote der freien Träger in dieser Stadt. 
 
Die Präventionsfachkräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien besuchen je nach Be-
darf gemeinsam mit einer Hebamme jede Fam ilie eines neugeborenen Kindes, um die bestmögli-
che Förderung der Gesundheit und Entwicklung der Kinder von Beginn an zu erreichen. Ausge-
hend von 2474 Geburten in 2006, die auch in 2007 fast gleichbleibend sind (siehe Anlage 2), wur-
den sechs Teilzeitstellen zum Stellenplan 2008 eingerichtet. Ziel ist es, Mütter und Väter in ihren 
Fragen rund um die Entwicklung ihres Kindes zu unterstützen. Sie erhalten eine zielgerichtete Be-
ratung und werden ggf. an Kooperationspartner der freien Kinder- und Jugendhilfe vermittelt. 
 
Anspruch auf dieses kostenfreie Angebot haben alle Neugeborenen und ihre Eltern in der Stadt 
Münster. Auf eine Vorauswahl anhand bestimmter Kriterien wird bewusst verzichtet. Somit ist jede 
Stigmatisierung ausgeschlossen. Der Familienbesuch erfolgt auf freiwilliger Basis und wird 
schriftlich angeboten. Sowohl der breite nicht fokussierte Zugang als auch die Freiwilligkeit 
werden in der Fachwelt als Optimum für ein Präventionskonzept favorisiert.  Auch wenn sich 
alle Fachleute einig sind, dass es ein lückenloses Hilfesystem nicht geben wird, so ist doch unum-
stritten, dass der Aufbau eines Präventionskonzeptes gesamtstädtisch angelegt sein muss. Es darf 
sich nicht nur auf belastete Wohngebiete begrenzen, denn es geht eben nicht darum Verdachts-
momente zu sammeln oder Risikogruppen zu spezifizieren. Das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien schließt mit diesem Angebot eine Lücke im primärpräventiven Bereich der Jugendhilfe, 
um Familien zu unterstützen und den Schutz von Kindern in Münster zu vergrößern. Viele Städte 
in der Bundesrepublik unterhalten bereits entsprechende Familienbesuchsdienste.

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Eine Präventionsfachkraft des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und bei Bedarf eine 
niedergelassene Hebamme bilden das Team für den Begrüßungs- und Informationsbesuch. Die 
Aufgaben der Präventionsfachkraft umfassen Informations- und Beratungsgespräche zum Beispiel 
zu Angeboten der Familienbildung im jeweiligen Stadtteil, zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreu-
ung oder allgemeinen Fragen zur alltäglichen Erziehungssituation. Ebenso muss sie Belastungen 
und Ressourcen der Familien differenziert abschätzen, um die Familie zielgerichtet hinsichtlich der 
Hilfe- und Unterstützungsangebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu beraten. Bei der 
Auswahl der Professionen der Fachkräfte werden die spezifischen Kompetenzen aus den Berei-
chen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe zusammengeführt. Um Wissensbestände aus beiden Be-
reichen zu nutzen, ist diese Multidisziplinarität notwendig. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt 
wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitnah mit den niedergelassenen Hebammen 
in der Stadt Münster eine Kooperationsvereinbarung herbeiführen. 
 
Dieses Professionstandem gewährleistet im Bedarfsfall den Einstieg in die Präventionskette „Frühe 
Hilfen“ in der Stadt Münster. In dem überwiegenden Teil der Familienbesuche wird es bei einem 
Begrüßungs- und Informationsbesuch bleiben. Ergibt sich jedoch ein weitergehender Beratungs- 
oder Handlungsbedarf, so werden entsprechende Beratungsangebote vermittelt. Neben den breit-
gefächerten Angeboten des Amtes sind hier auch die umfassenden Angebote freier Träger der 
Jugendhilfe, wie z.B. Familienbildung und Erziehungsberatung sowie der Gesundheitshilfe zu nen-
nen. So sollen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt und der Entstehung drohender 
Vernachlässigung so früh wie möglich nachhaltig entgegengewirkt werden. 
 
 
 
5. Fazit 
Mit der Einführung des „Gesamtstädtischen Präventionskonzeptes“ stärkt das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien insbesondere die präventiven Arbeitsansätze in der Stadt Münster. Gerade 
der primärpräventive Bereich bedarf des Ausbaus und der besonderen Fokussierung. Dem trägt 
das Jugendamt mit dem vorliegenden Konzept Rechnung. 
 
 
 
I.V.  
gez.  
 
 
Dr. Hanke 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  Handlungsfelder im Kontext von Kindeswohl 
Anlage 2  Geburten in Münster 
Anlage 3  Antrag CDU vom 10.12.2007 „ Kinderschutzarbeit als Präventionsaufgabe“ 
Anlage 4 Antrag SPD vom 30.01.2008 „ Eltern stärken- Kinder schützen! Aktionsplan für     
                       einen besseren Schutz von Kindern in Münster“ 
Anlage 5 Antrag Die Grünen / GAL „ Ein sicherer Start ins Kinderleben! Einführung eines     
                       flächendeckenden sozialen Frühwarnsystems und „Früher Hilfen“ –jetzt!

Beratungsverlauf (5)

04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münzstraße 15
  • Bremer Straße 54

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0388/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37