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V/0080/2017

Schulentwicklungsplanung Berufskollegs

Vorlagen 31.01.2017

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30.01.2017_Auszug aus dem Ratsbeschluss zum Rahmenkonzept der SEP vom 16.02.2011

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Beschlussvorlage

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30.01.2017_Auszug aus dem Ratsbeschluss zum Rahmenkonzept der SEP vom 16.02.2011

908 Zeichen

Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 16.02.2011 zum Rahmenkonzept 
der Schulentwicklungsplanung (Vorlage V/0678/2010/1) 
‚Auszug‘ 
 
„(…) 
 
2.  Die formulierten Leitlinien, 
 
 2.1  ein Schulangebot vorzuhalten, das dem Anspruch Münsters als Bildungs - 
und Wissenschaftsstadt gerecht wird, 
 
 2.2  Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten, 
sein individuelles Bildungspotenzial auszuschöpfen und einen von seiner 
sozialen Herkunft unabhängigen optimalen Bildungsabschluss zu erre i-
chen, 
 
 2.3  ein Schulangebot vorzuhalten, das gesellschaftliche Veränderungen und  
differenzierte Lebenssituationen berücksichtigt, 
 
 2.4  das Schulangebot so weiter zuentwickeln, dass das Prinzip der Inklusion 
von Menschen mit Behinderungen als leitendes Prinzip verwirklicht ist, 
 
werden als handlungsleitend für den Prozess der Schulentwicklungsplanung b e-
schlossen. 
 
(…)“

Beschlussvorlage

17630 Zeichen

V/0080/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplanung Berufskollegs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
07.03.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz un d 
Arbeitsförderung Vorberatung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster befürwortet den Einstieg in eine dialogische Schulentwicklungspl a-
nung für die städtischen Berufskollegs (SEP BK’s). 
 
2. Die inhaltliche Ausgestaltung soll unter Einbeziehung der Berufskollegs selbst sowie unter B e-
teiligung der relevanten Partner des Netzwerkes Schule/Wirtschaft (u.a. Kammern, Bezirksr e-
gierung, Agentur für Arbeit) erfolgen. 
 
3. Für die Schulentwicklungsplanung der städtischen Berufskollegs gelten die 2011 beschloss e-
nen Leitlinien der Schulentwicklungsplanung (Anlage 1) mit folgenden Konkretisierungen und 
Akzentuierungen. 
 
 Die zukunftsfähige Ausrichtung der städtischen Berufskollegs, in der Bildungsstadt Müns-
ter verfolgt die Vielfalt des Angebotes als Standortfaktor sowie die Profilschärfung jedes 
einzelnen Berufskollegs; 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0080/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0080/2017 
 Im Sinne der Weiterentwicklung einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla-
nung sind gelingende Bildungsbiografien auch im Blick der SEP-BK’s. Diese hat daher si-
cherzustellen, dass alle Schüler*innen wie auch junge Erwachsene bei Übergä ngen nach 
der Sekundarstufe I ins Übergangssystem der Berufskollegs wie auch dann folgender 
Übergänge (z.B. nach der Ausbildungsvorbereitung) im Blick gehalten werden. Instrumen-
tarien zur Unterstützung dieser Übergänge, wie sie auch durch das Landesprogramm 
KAoA bereitgestellt werden, sind weiterzuentwickeln. 
 
 eine optimierte und wirtschaftliche Raumnutzung durch Ausschöpfung  möglicher Syner-
gien (incl. Erstellung einer Konzeption für die Entwicklung des Areals der Fürstenber g-
schule nach Auszug der Gesamtschule Münster-Ost) 
 
 eine modernen technischen wie auch lerndidaktischen Anforderungen entsprechende 
räumliche und technische Ausstattung; 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der vorgesehene Projektverlauf 2017 - 2019 vorsieht, Ergeb-
nisse spätestens im 1. Halbjahr 2019 vorzulegen. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zu diesem Zweck eingerichtete 0,5 Persona lstelle (EG 
12) für die Projektsteuerung und -durchführung für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 zeit-
nah besetzt wird. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, Interimslösungen für die Unterbringung der ausgelagerten 
Klassen des Anne -Frank-Berufskollegs, des Hans -Böckler-Berufskollegs und des Wilhelm -
Emmanuel-Ketteler Berufskollegs zu entwickeln, da die aktuellen Dependancen (Areal ehem. 
Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Realschule sowie ehem. Josefschule) nur noch 
begrenzt zur Verfügung stehen.  
 
7. Der Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0067/2015 vom 26.10.2015 „Berufskollegs stärken - den 
wachsenden Aufgaben gerecht werden“ ist damit aufgegriffen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 Mit der letzten Schulentwicklungsplanung Berufskollegs 1999/2001 wurden als Ergebnis eines 
breit angelegten und wissenschaftlich begleiteten Prozesses Bildungsgänge zwischen Beruf s-
kollegs neu verortet. Das Ergebnis waren klare und erkennbare Schulprofile ohne Überschne i-
dungen in den Angeboten. 
 Diese Zuordnung von Schwerpunkten stellt bis heute die Grundlage für die Profile und Bi l-
dungsgänge der städtischen Berufskollegs dar. 
 
 Aktuell stehen die Berufskollegs wie auch die Schulträger vor veränderten Rahmenbedingungen 
und neuen Herausforderungen. Stichworte sind hier die demografische Entwi cklung, Inklusion, 
das Landesprogramm KAoA („Kein Abschluss ohne Anschluss“) wie auch das Thema Zuwa n-
derung. 
 
 Berufskollegs sind gleichzeitig Abbild von und Seismograph für Entwicklungen auf dem Ausbi l-
dungs- und Arbeitsmarkt einer kompletten Wirtschaftsre gion, die sich eben nicht an den G e-
meindegrenzen orientiert. Wirtschaft und Kammern als Partner der Berufskollegs agieren i.d.R. 
nicht kommunal, sondern mindestens in regionalen Kontexten. Die von Auszubildenden und Ar-
beitskräften zu erwartende Flexibilitä t und auch Mobilität spiegelt sich zudem in den Schüle r-
strömen der Berufskollegs: Über 60 % der Schüler*innen kommen nicht aus Münster.

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V/0080/2017 
 Schulentwicklungsplanung für Berufskollegs ist deshalb keine lokale, sondern eine 
regionale Planung.

- 4 - 
V/0080/2017 
 Wie kein anderes  Schulsystem ist das Berufskolleg verwoben und vernetzt mit Betrieben, U n-
ternehmen, Kammern; es stellt sich gerade bei den Angeboten in der Ausbildungsvorb ereitung 
einer verantwortungsvollen sozialen und gesellschaftlichen Aufgabe, indem es gerade für die 
Schüler*innen, die es in dieser entscheidenden Lebensphase des Übergangs schwer haben, 
Wege bereitet und Anschlüsse findet.  
 
 Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs ist deshalb nicht nur bildungspoli-
tisch, sondern in gleicher Weise wirtschafts -, standort-, sozial- und gesellschafts-
politisch von hoher Relevanz. 
 
 Die Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs berücksichtigt deshalb 
 
 die demographische Entwicklung und die Wanderungssalden (Schülerinnen und Schüler 
von außerhalb Münsters, die städtische Berufskollegs besuchen und umgekehrt); 
 
 die erkennbare und perspektivische Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktsitua-
tion in der Wirtschaftsregion Münster/Münsterland im Hinblick auf die Fachkräftesich e-
rung; 
 
 den Stellenwert der beruflichen Bildung in der Wirtschaftsregion Münster im Verhältnis zu 
den allgemeinbildenden Schulen des 1. und 2. Bildungsweges; 
 
 neue Herausforderungen für die Berufskollegs infolge der Zuwanderung (u.a. internationa-
le Förderklassen, Programm „Fit für mehr“ (FFM) des Ministeriums für Schule und Weiter-
bildung) 
 
 besondere Unterstützungsbedarfe im Übergang aus der Sekundarstufe I 
 
 die geografische und wirtschaftliche Verortung und auch Anbindung von Branchen und  
Ausbildungsschwerpunkten in der Region; 
 
 den regionalen Abgleich von frequenten und minderfrequenten Bildungsgängen sowie 
Bezirksfachklassen unter Berücksichtigung der Funktion Münsters als Oberzentrum in der 
Region; 
 
 die technischen Ausstattungserfordernisse auch im Hinblick auf IT -Unterstützung / Medi-
enpädagogik. 
 
 
2. Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen im Überblick 
 
 Die Bildungsgänge des Berufskollegs unterteilen sich in berufsspezifische Fachbereiche, B e-
rufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte. Der Unterricht in den einzelnen Bi l-
dungsgängen verteilt sich auf: 
 
 einen berufsbezogenen Lernbereich, 
der im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifikation dient. 
 
 einen berufsübergreifenden Lernbereich, 
der die berufliche Qualifizierung ergänzt und zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen, 
religiösen Kompetenzentwicklung beiträgt. Der Sport dient der Gesundheitsförderung. 
 
 einen Differenzierungsbereich, 
der den Lernenden ermöglicht, ihre individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten 
entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.

- 5 - 
V/0080/2017 
 
Bildungsgänge und Abschlüsse des Berufskollegs 
 
Anlage A Anlage B Anlage C Anlage D Anlage E 
Fachklassen d es dualen 
Systems der Berufsausbi l-
dung  
Berufsfachschule 
jeweils einjährig  
Berufsfachschule 
Berufliches Gymn a-
sium  
Fachschule 
zwei- und dre i-
jährig  
vermittelt Kenntnisse, Fähi g-
keiten, Fertigkeiten nach 
BBiG/HWO und den Beruf s-
schulabschluss 
a) vermittelt berufl i-
che Kenn tnisse, 
Fähigkeiten und 
Fertigkeiten 
a) vermittelt berufl i-
che Kenntnisse, 
Fähigkeiten und 
Fertigkeiten 
vermittelt beru fliche 
Kenntnisse, Fähigkei-
ten, Fertigkeiten oder 
einen Berufsa b-
schluss nach La n-
desrecht 
ermöglicht beruf-
liche Weiterbi l-
dung und einen 
staatlichen A b-
schluss 
HS10 FHRs 
b) vermittelt berufl i-
che Kenn tnisse, 
Fähigkeiten und 
Fertigkeiten 
b) vermittelt e inen 
Berufsabschluss 
nach Landesrecht 
HS FOR FHR FOR FHR AHR FHR 
 Ausbildungsvorbereitung Zweijährige Beruf s-
fachschule  
Fachoberschule  Fachoberschule 
Einjährige Fac h-
schule  
vermittelt beruf liche Kenn t-
nisse, Fähigkeiten, Fertigke i-
ten und berufliche Orienti e-
rung 
vermittelt einen 
Berufsabschluss 
nach Landesrecht 
vermittelt bzw. ve r-
tieft berufliche 
Kenntnisse, Fähi g-
keiten und Fertigke i-
ten 
vertieft berufliche 
Kenntnisse, Fähigkei-
ten und Fertigkeiten 
ermöglicht beruf-
liche Weiterbi l-
dung und einen 
staatlichen A b-
schluss HS9 FOR FHR AHR oder fgHR 
 
HS9   =  Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss 
HS10   =  Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss  
FOR   = Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gy m-
nasialen Oberstufe 
FHR   = Fachhochschulreife 
FHRs  =  Fachhochschulreife, schulischer Teil 
AHR   =  Allgemeine Hochschulreife 
 
 
3. Städtische Berufskollegs in Münster 
 
 Nach der aktuellen Schulstatistik besuchten im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 16.603 Sch ü-
ler*innen die 6 städtischen Berufskollegs. Diese verteilen sich auf die Bildungsgänge wie folgt: 
 
Berufsschule 11.933 Schüler*innen 
Ausbildungsvorbereitung 571 Schüler*innen 
Berufsfachschule 2.004 Schüler*innen 
Berufliches Gymnasium 884 Schüler*innen 
Fachoberschule 364 Schüler*innen 
Fachschule 847 Schüler*innen 
Schüler*innen gesamt 16.603 Schüler*innen 
 
 Weitere 2.528 Schülerinnen und Schüler besuchten Berufskolleg s in anderer Trägerschaft. D a-
mit sind die Berufskollegs insgesamt die Schulform in der Stadt Münster mit den meisten Sch ü-
lerinnen und Schülern.

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V/0080/2017 
 Eine besondere Herausforderung für die Berufskollegs stellt die Beschulung der zugewanderten 
Schüler*innen in den internationalen Förderklassen dar. Hier werden zwischenzeitlich an allen 6 
städtischen Berufskollegs über 300 Schüler*innen mit individuell und sprachlich unterschie d-
lichsten Voraussetzungen gemeinsam beschult. Es gelten dabei die Regelungen der Ausbi l-
dungsvorbereitung nach der APO-BK Anlage A. 
 
 
4. Aufgabenstellung 
 
 Das Vorgehen in der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs soll im klassischen Pl a-
nungsdreischritt von Bestandsanalyse, Bedarfsanalyse und Maßnahmeplanung erfolgen. Zen t-
ral geht es dabei um die zukunftsfähige Aufstellung und Ausrichtung der städtischen Berufsko l-
legs  
 
o in der Stadt, 
 
o in der Wirtschaftsregion 
 
o in Abstimmung mit den münsterschen Berufskollegs in privater Trägerschaft sowie den 
Nachbarkreisen als Träger der umliegenden Berufskollegs, 
 
o ausgerichtet an absehbaren und perspektivischen Bedarfen am Ausbildungs - und A r-
beitsmarkt 
 
 Wenn die Leitlinien der Schulentwicklungsplanung (Anlage 1) auf Rahmenbedingungen verwe i-
sen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten sollen, sein individu elles Bildungspotenzial ausz u-
schöpfen und einen von seiner sozialen Herkunft optimalen Bildungsabschluss zu erreichen, 
bedeutet dies in Weiterentwicklung der integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung 
gelingende Bildungsbiografien in den Fokus von Betrachtungen und Maßnahmen zu nehmen. 
Der Übergang nach der Sekundarstufe I in das Übergangssystem der Berufskollegs braucht 
vielfach nicht nur die standardisierten Maßnahmen und Instrumente des Landesprogramms 
KAoA. Besonderer Unterstützung bedürfen dabei die Schüler*innen, die die ausbildungsvorb e-
reitenden Klassen besuchen. Hier könnte das Bildungsmonitoring ansetzen und weitere Instr u-
mente entwickelt werden (siehe auch Vorlage V/0025/2017 „was geht!“ Modellprojekt mit der 
Walter-Blüchert-Stiftung). 
 
 Gleichzeitig ist die aktuelle und perspektivische Raumbedarfsdeckung für die städtischen B e-
rufskollegs von besonderer Bedeutung. Bereits aktuell 
 
o müssen Klassen des Anne -Frank-Berufskollegs und des Hans -Böckler-Berufskollegs 
mangels Fläche am Hauptstandort ausgelagert am Standort Fürstenbergschule und Fürs-
tin-von-Gallitzin-Schule unterrichtet werden 
 
o müssen Klassen des Wilhelm -Emanuel-von-Ketteler-Berufskollegs mangels verfügbarer 
Fläche am Hauptstandort am Standort Josefschule unterrichtet werden 
 
o besteht eine bereits vom Rat festgestellte Raumunterdeckung beim Ketteler -Berufskolleg. 
Dort besteht insbesondere Bedarf im Bereich der Werkstätten (das betrifft sowohl die Fl ä-
chen als auch die Ausstattung). 
 
 Dennoch geht es nicht nur darum, für diese defizitär en Bereiche zusätzliche Flächen einzurich-
ten. In einer kritischen Durchsicht durch frequente und auch minderfrequente Bildung sgänge ist 
auch die Frage zu beantworten, auf welche Bildungsgänge ggf. verzichtet werden kann, um 
Raum für notwendige Umsteuerunge n zu schaffen. Gleichermaßen sind über inhaltliche, ggf. 
räumliche Synergien Möglichkeiten für Optimierungen zu prüfen.

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V/0080/2017 
 Im Ergebnis muss es aber Ziel sein, eine angemessene räumliche und technische Aussta ttung 
für die Arbeit der Berufskollegs bereitzustellen, die den Anforderungen modernen Lernens, bzw. 
moderner Lerndidaktik entspricht. Dazu soll nach Fertigstellung des Neubaus der 2. Städtischen 
Gesamtschule 2020 ebenso das Areal der jetzigen Fürstenbergschule in die Überlegung einb e-
zogen werden. 
 
 Die Standorte für die ausgelagerten Klassen der Berufskollegs stehen allerdings nicht bis zu 
diesem Zeitpunkt zur Verfügung: die Nutzung der Räumlichkeiten in der Josefschule endet 
2018. Ebenso werden mit dem Aufwachsen der 2. Städtischen Gesamtschule die Räum lichkei-
ten der ehemaligen Fürstenbergschule, bzw. Fürstin -von-Gallitzin-Schule nur begrenzt zur Ve r-
fügung stehen.  
 
 Eine zusätzliche Aufgabe besteht deshalb in der Entwicklung von Maßnahmen für die übe r-
gangsweise Unterbringung der ausgelagerten BK -Klasen (Josefschule, Fürstenbergsch u-
le/Fürstin-von-Gallitzin-Realschule) bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit der Nutzung des Areals 
Fürstenbergschule. 
 
 
5. Vorgehen/Projektplanung 
 
5.1 Vorbereitungsphase 
 
  In der Vorbereitungsphase werden zunächst Projektstruktur und -beteiligte definiert, bzw. 
einbezogen. Die Beteiligung der relevanten Partner soll durch Gründung eines tempor ä-
ren begleitenden Arbeitskreises mit Vertretern der Berufskollegs sowie Vertreter*innen 
aus dem Netzwerk Schule/Wirtschaft erfolgen. 
 
  Die Schulverwaltung geht auch nach Vorgesprächen mit den Leitungen der Berufsko llegs 
und der Schulaufsicht davon aus, dass kein externes Fachgutachten in Auftrag gegeben 
wird, sondern der Prozess mit Hilfe und unter Einbeziehung der vorhandenen Expertise 
der Akteure vor Ort durchgeführt wird. Dies erfordert aber  
 
 eine fachliche Begleitung durch eine externe Projektmoderation 
 
 eine Koordination innerhalb der Schulverwaltung für die Dauer der Planung (2017 
bis 2019). 
 
Im Rahmen einer öffentlichen Auftaktveranstal tung mit den Beteiligten sollen die strateg i-
schen und operativen Ziele diskutiert, ggf. geschärft werden und insbesondere die Erwa r-
tungen der Beteiligten an den Prozess erörtert werden.  
 
 5.2 Bestandsanalyse 
 
 Im Rahmen der Bestandsanalyse werden  
 
 Angebote/Bildungsgänge gemeinsam mit dem o.a. Arbeitskreis und damit unter ver-
schiedenen Blickwinkeln betrachtet.  
 
 Die Infrastruktur, d.h. Räume, technische Ausstattung etc. bewertet. 
 
 Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt und insbesondere die regionalen Perspektiv en 
in den Blick genommen.

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V/0080/2017 
 Die Steuerungsunterstützung (s -online, Abstimmung mit Bezirksregierung und 
Nachbarkreisen über z.B. Bezirksfachklassen, KAoA) näher betrachtet. 
 
 Schülerbiografien und -mobilitäten ausgewertet; dazu gehört die Frage der Wand e-
rung zwischen Münster und Münsterland, aber gleichermaßen die kritische Sicht auf 
die Instrumente, die präventiv oder bei sich abzeichnenden Problemen greifen. Also 
die Frage, wie es gelingt, die Übergänge und die Abgänge so im Blick zu haben, 
dass kein/-e Schüler*in aus dem Blick gerät. 
 
 5.3 Bedarfsanalyse 
 
 Bei der Bedarfsanalyse werden 
 
 Frequente und minderfrequente Bildungsgänge bewertet, 
 
 der Bedarf an zusätzlichen Angeboten ausgelotet, 
 
 die Zukunftsfähige Ausrichtung der Berufskollegs diskutiert (was bede utet das in s-
gesamt und für jedes einzelne Berufskolleg im Hinblick auf eigenständige Profile?), 
 
 Raumbedarfe beschrieben incl. erforderlicher technischer Ausstattung und 
 
 weitere Unterstützungsbedarfe beschrieben (Netzwerke, Projekt „Angekommen“, 
Schulsozialarbeit…). 
 
 5.4 Rahmenkonzept mit Maßnahmeplanung 
 
  Das Ergebnis des Prozesses ist idealerweise ein Maßnahmeprogramm für die städtischen 
Berufskollegs, mit dem auch weiterhin ein Angebotsspektrum ermöglicht wird, das sich 
verlässlich und flexibel an den  aktuellen wie auch perspektivischen Qualifizierungs - und 
Ausbildungsbedarfen in der Wirtschaftsregion Münster/Münsterland orientiert. 
 
  Entscheidend für die Erreichung der o.a. Ziele werden darüber hinaus die En twicklung 
und Implementierung nachhaltiger Instrumente und Verfahren sein, die Transparenz 
schaffen, zu scheitern drohende Schulkarrieren erkennen helfen und gegensteuern kö n-
nen, um wirksam zu sein. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: Auszug aus den Leitlinien zur Schulentwicklungsplanung

Beratungsverlauf (5)

01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.03.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.1 Vorberatung
Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 20.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0080/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37